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Segmentberichterstattung im Konzern

Eine exemplarische Darstellung für die Konvergenz des internen und externen Rechnungswesens

©2005 Diplomarbeit 102 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In den vergangenen Jahrzehnten vollzog sich eine Globalisierung des Handels, eng verbunden mit der Globalisierung der Kapitalmärkte. Unternehmen stellen sich mit ihren Produkten und Dienstleistungen dem weltweiten Wettbewerb und werben global um den knappen Faktor Kapital. Dieser Wandel spiegelt sich auch in der Rechnungslegung wider. Dabei sind interne und externe Faktoren betroffen, die eine Veränderung des Anforderungsprofils der Unternehmen und ihres Umfeldes nach sich ziehen. Interne Faktoren sind z.B. der gestiegene Kapitalbedarf und die verstärkte Hinwendung zu einer auf der externen Rechnungslegung basierenden Unternehmensführung. Zu den externen Faktoren gehören z.B. die zunehmende Gewichtung von Investoreninteressen im Adressatenkreis sowie die Aktivitäten der EU zur Internationalisierung der Rechnungslegung.
Wenn sich die Aussagekraft der Konzernabschlüsse an den Bedürfnissen der Investoren orientiert, muss die Informationsfunktion im Mittelpunkt stehen. D.h., Unternehmen müssen einer durch den Kapitalmarkt induzierten Unternehmenspublizität (business reporting) gerecht werden. Damit vollzieht sich ein Wechsel von dem bisherigen financial accounting zum business reporting. Die gestiegenen Informationsbedürfnisse und -verpflichtungen können nur durch einen Ausbau und Aufbau der Informationsinstrumente erfüllt werden. Die Segmentberichterstattung stellt solch ein Informationsinstrument dar, weil sie besonders geeignet erscheint, die Erfolgspotentiale und Risikostrukturen eines Unternehmens aufzuzeigen.
Die zunehmende Globalisierung erfordert allerdings nicht nur die angestrebte Harmonisierung der externen Rechnungslegung, sondern stellt auch die Frage nach einer Konvergenz des internen und externen Rechnungswesens in Deutschland. Denn wenn externe Investoren ihre Entscheidungen aufgrund externer Rechnungslegungswerke treffen sollen, aber die Entscheidungen des Managements nur auf internen basieren, muss zwischen beiden eine Beziehung bestehen, ansonsten wird die Bedeutung der externen Rechnungslegung in Frage gestellt werden müssen. Dabei sind die Zusammenhänge des internen und externen Rechnungswesens zu untersuchen und die Rolle der Segmentberichterstattung.
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist eine mögliche Konvergenz des internen und externen Rechnungswesens und die Bedeutung der Segmentberichterstattung. Dabei wird die Verfasserin zunächst in ihren Betrachtungen die Segmentberichterstattung nach den […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8982
Stölken, Anne: Segmentberichterstattung im Konzern - Eine exemplarische Darstellung
für die Konvergenz des internen und externen Rechnungswesens
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Hochschule Bremen (FH), Diplomarbeit, 2005
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http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

Anne Stölken
Malortiestr. 10
30419 Hannover
Tel.: (0511) 768 06 70
Mobil: (0173) 602 01 94
anne_stoelken@web.de
Persönlich Daten ______________________________________________
geboren am 03. Januar 1979 in Güstrow
ledig
und
ortsungebunden
Schulausbildung / Au pair ______________________________________
08/95 ­ 07/98
Fachgymnasium für Wirtschaft in Güstrow
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, Note 2,0
09/98 ­ 10/99
Au pair in Eden Prairie, Minnesota, USA
04/00 ­ 09/00
Au pair in Bambary, Oxon, GB
Hochschulausbildung / Auslandsstudium __________________________
09/00 ­ 05/05
Europäischer Studiengang für Finanz- und Rechnungswesen an der
Hochschule Bremen, Vordiplom: Note 2,2
09/02 ­ 09/03
BA International Accounting an der University of Glamorgan in
Pontypridd, Wales, GB
Abschluss ­ Bachelor (hons), upper second class, Note 2,0
SoSe 2005
Diplomarbeit "Segmentberichterstattung im Konzern: Eine exem-
plarische Darstellung für die Konvergenz des internen und exter-
nen Rechnungswesens", Note 1,7
Abschluss als Diplom-Kauffrau
Diplom: Note 1,9
Praktika _____________________________________________________
02/02 ­ 07/02
Praktikum bei der BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft in Bremerhaven
09/03 ­ 02/04
Praktikum bei der GEWOBA AG Wohnen und Bauen in Bremen
Außeruniversitäre Aktivitäten ___________________________________
02/01 ­ 12/03
Mitglied bei MARKET TEAM ­ Verein zur Förderung der Be-
rufsausbildung e.V., Vorstand für Personal (2001 ­ 2002)
Tätigkeiten neben dem Studium _________________________________
12/00 ­ 02/02
Studentische Aushilfe in der Geschäftsleitung für das Großprojekt
Space Park Development GmbH & Co. KG in Bremen
07/02 ­ 09/02
Studentische Aushilfe bei der BDO Deutsche Warentreuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bremerhaven
04/04 ­ 10/04
Studentische Aushilfe bei dem Arbeitskreis Frauengesundheit in
Bremen
Besondere Kenntnisse / Fähigkeiten / Interessen ____________________
Zusatzqualifikationen:
Kurs in Maschinenschreiben (1993)
High School Diploma an der Thomas Jefferson High School in
Bloomington, Minnesota, USA (1999)
Fremdsprachen:
Englisch (gute Kenntnisse in Wort und Schrift)
Russisch (Grundkenntnisse)
EDV- Kenntnisse:
MS Office (Excel, Word, PowerPoint, Outlook), Mac Office,
Datev, Internet
Interessen
Reisen, Literatur, Inline-Skaten

Inhaltsübersicht
Abbildungsverzeichnis ...VI
Abkürzungsverzeichnis ... VII
1. Einführung...1
2. Grundsätze der Segmentberichterstattung...3
3. Segmentberichterstattung nach HGB und DRS ...11
4. Segmentberichterstattung nach IFRS ...25
5. Segmentberichterstattung als Element eines konvergenten Rechnungswesens ...39
6. Schlussbetrachtungen ...61
Anhangverzeichnis ...64
Anhang ...65
Literaturverzeichnis...81
II

Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ...VI
Abkürzungsverzeichnis ... VII
1. Einführung... 1
2. Grundsätze der Segmentberichterstattung... 3
2.1
Zielsetzung der Segmentberichterstattung ... 3
2.2
Adressaten der Segmentberichterstattung ... 4
2.3
Grundlegende Abgrenzungskonzeptionen ... 5
2.3.1
Risk and Reward Approach ... 6
2.3.2
Management Approach ... 6
2.3.3
Zwischenfazit... 7
2.4
Ermittlungsgrundsätze und Ermittlungsmethoden für Segmentdaten... 8
2.4.1
Generierung der Segmentdaten... 8
2.4.2
Spezifikation der Segmentrechnungslegungskonzeptionen... 8
2.4.2.1
Autonomous Entity Approach ... 8
2.4.2.2
Disaggregation Approach ... 8
2.4.2.3
Zwischenfazit... 9
2.4.3
Rechnungslegungsgrundsätze bei der Ermittlung der Segmentdaten ... 10
2.5
Bestimmung des Segmentierungsumfangs ... 10
3. Segmentberichterstattung nach HGB und DRS... 11
3.1
Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben... 11
3.2
Zielsetzung und Aufgaben der Segmentberichterstattung ... 12
3.3
Aufstellungspflicht... 13
3.4
Segmentabgrenzung ... 14
3.4.1
Segmentkriterien ... 14
3.4.2
Segmentdefinition ... 15
3.4.3
Zusammenfassung operativer Segmente... 16
3.5
Bestimmung berichtspflichtiger Segmente ... 18
3.5.1
Aggregation operativer Segmente... 18
3.5.2
Bestimmung der Wesentlichkeit (10%- und 75%-Test) ... 19
3.5.3
Sonderfälle ... 20
3.5.4
Sonstige Segmente ... 20
3.6
Segmentbilanzierungsmethoden und Segmentbewertungsmethoden ... 21
3.7
Ausweis der Segmentinformationen ... 21
III

3.7.1
Segmentdaten operativer Segmente ... 22
3.7.2
Überleitungsrechnung ... 23
3.7.3
Zusatzdaten ... 23
3.7.4
Sonstige Angaben und Erläuterungen... 24
4. Segmentberichterstattung nach IFRS ... 25
4.1
Entwicklung in der internationalen Rechnungslegung... 25
4.2
Zielsetzung und Aufgaben der Segmentberichterstattung ... 26
4.3
Aufstellungspflicht... 26
4.4
Segmentabgrenzung ... 27
4.4.1
Segmentkriterien ... 27
4.4.2
Segmentdefinition ... 27
4.4.3
Primäres und sekundäres Segmentberichtsformat ... 29
4.5
Bestimmung berichtspflichtiger Segmente ... 30
4.5.1
Aggregation sektoraler und regionaler Segmente ... 30
4.5.2
Bestimmung der Wesentlichkeit (10%- und 75%-Test) ... 30
4.5.3
Vertikal integrierte Segmente ... 31
4.5.4
Sonderfälle ... 32
4.5.5
Sonstige Segmente ... 32
4.6
Segmentbilanzierungsmethoden und Segmentbewertungsmethoden ... 33
4.7
Ausweis der Segmentinformationen ... 34
4.7.1
Primäres Berichtsformat ... 34
4.7.1.1
Pflichtangaben ... 34
4.7.1.2
Freiwillige Angaben... 36
4.7.1.3
Überleitungsrechnung ... 36
4.7.2
Sekundäre Segmentinformationen ... 37
4.7.3
Sonstige Angaben und Erläuterungen... 38
5. Segmentberichterstattung als Element eines konvergenten Rechnungswesens ... 39
5.1
Begriffsdefinitionen ... 39
5.2
Entscheidungsrelevanz der Berichterstattung ... 40
5.2.1
Informationsfunktion der externen Rechnungslegung für Kapitalmärkte... 40
5.2.2
Informationsbedarf der Shareholder ... 41
5.2.3
Ausrichtung auf den Shareholder Value ... 42
5.3
Perspektiven der externen Rechnungslegung... 44
5.3.1
Wandel vom Financial Accounting zum Business Reporting... 44
5.3.2
Internationalisierung der Rechnungslegung... 46
5.4
Ein konvergentes Rechnungswesen ... 48
IV

5.4.1
Historische Ursachen für Divergenz ... 48
5.4.2
Darstellung des Rechnungswesens ... 48
5.4.2.1
Externes Rechnungswesen... 48
5.4.2.2
Internes Rechnungswesen... 49
5.4.2.3
Zweckhierarchie eines konvergenten Rechnungswesens... 50
5.4.3
Ziel eines konvergenten Rechnungswesens... 50
5.4.4
Zentrale Bedeutung der Segmentberichterstattung in einem konvergenten
Rechnungswesen... 51
5.4.4.1
Beitrag der Segmentberichterstattung zur Konvergenz von internem
und externem Rechnungswesen ... 51
5.4.4.2
Grenzen der Segmentberichterstattung ... 52
5.4.5
Anforderungen an ein konvergentes Rechnungswesen... 54
5.4.5.1
Anforderungen an das externe Rechnungswesen... 54
5.4.5.2
Anforderungen an das interne Rechnungswesen ... 54
5.4.6
Abgrenzung des relevanten Konvergenzbereichs ... 55
5.4.7
Umstellungsstrategien... 57
5.4.8
Umstellungen im internen und externen Rechnungswesen ... 58
6. Schlussbetrachtungen ... 61
Anhangverzeichnis ...64
Anhang ...65
Literaturverzeichnis...81
V

Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Relevanter Konvergenzbereich ...56
VI

Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
ADHGB
Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch
a.F.
alte
Fassung
AICPA
The American Institute of Certified Public Accountants
AIMR
Association for Investment Management and Research
AktG
Aktiengesetz
AktVO Aktienverordnung
BilReG Bilanzrechtsreformgesetz
BilReMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BiRiLiG Bilanzrichtliniengesetz
BMJ
Bundesministerium der Justiz
bspw.
beispielsweise
CICA
Canadian Institution of Chartered Accountants
d.h.
dass
heißt
DRS
Deutscher Rechnungslegungs Standard(s)
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
DSOP
Draft Statement of Principles
DSR
Deutscher
Standardisierungsrat
EG
Europäische
Gemeinschaft
EGHGB Einführungsgesetz
zum
Handelsgesetz
etc.
et cetera
EU
Europäische
Union
EuroEG Euro-Einführungsgesetz
Fra.
Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements
FASB
Financial Accounting Standards Board
gem.
gemäß
GoB
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
h.M.
herrschende
Meinung
IAS
International Accounting Standard(s)
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IFRS
International Financial Reporting Standards
i.d.R.
in der Regel
IOSCO International
Organization of Securities Commissions
i.S.
im
Sinne
i.S.d.
im Sinne der/des
VII

i.V.m.
in Verbindung mit
KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
KapCoRiLiG Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz
KonTraG Gesetz
zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
No.
Number
Nr.
Nummer
NYSE
New York Stock Exchange
OECD
Organization for Economic Cooperation and Development
PublG Publizitätsgesetz
S. Seite
SEC
Securities and Exchange Commission
SFAS
Statement of Financial Accounting Standard
sog.
sogenannt
StückAG
Gesetz über die Zulassung von Stückaktien
TransPuG
Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transpa-
renz und Publizität
UN
United
Nation
US-GAAP United States ­ Generally Accepted Accounting Principles
vs.
versus
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
z.B.
zum Beispiel
z.T.
zum
Teil
VIII

1.
Einführung
In den vergangenen Jahrzehnten vollzog sich eine Globalisierung des Handels, eng ver-
bunden mit der Globalisierung der Kapitalmärkte.
1
Unternehmen stellen sich mit ihren
Produkten und Dienstleistungen dem weltweiten Wettbewerb und werben global um
den knappen Faktor Kapital.
2
Dieser Wandel spiegelt sich auch in der Rechnungslegung
wider. Dabei sind interne und externe Faktoren betroffen, die eine Veränderung des
Anforderungsprofils der Unternehmen und ihres Umfeldes nach sich ziehen. Interne
Faktoren sind z.B. der gestiegene Kapitalbedarf und die verstärkte Hinwendung zu einer
auf der externen Rechnungslegung basierenden Unternehmensführung. Zu den externen
Faktoren gehören z.B. die zunehmende Gewichtung von Investoreninteressen im Adres-
satenkreis sowie die Aktivitäten der EU zur Internationalisierung der Rechnungsle-
gung.
3
Wenn sich die Aussagekraft der Konzernabschlüsse an den Bedürfnissen der Investoren
orientiert, muss die Informationsfunktion im Mittelpunkt stehen. D.h., Unternehmen
müssen einer durch den Kapitalmarkt induzierten Unternehmenspublizität (business
reporting) gerecht werden. Damit vollzieht sich ein Wechsel von dem bisherigen finan-
cial accounting zum business reporting. Die gestiegenen Informationsbedürfnisse und
-verpflichtungen können nur durch einen Ausbau und Aufbau der Informationsinstru-
mente erfüllt werden. Die Segmentberichterstattung stellt solch ein Informationsinstru-
ment dar, weil sie besonders geeignet erscheint, die Erfolgspotentiale und Risikostruk-
turen eines Unternehmens aufzuzeigen.
4
Die zunehmende Globalisierung erfordert allerdings nicht nur die angestrebte Harmoni-
sierung der externen Rechnungslegung, sondern stellt auch die Frage nach einer Kon-
vergenz des internen und externen Rechnungswesens in Deutschland. Denn wenn exter-
ne Investoren ihre Entscheidungen aufgrund externer Rechnungslegungswerke treffen
sollen, aber die Entscheidungen des Managements nur auf internen basieren, muss zwi-
schen beiden eine Beziehung bestehen, ansonsten wird die Bedeutung der externen
Rechnungslegung in Frage gestellt werden müssen. Dabei sind die Zusammenhänge des
internen und externen Rechnungswesens zu untersuchen und die Rolle der Segmentbe-
richterstattung.
5
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist eine mögliche Konvergenz des internen und
externen Rechnungswesens und die Bedeutung der Segmentberichterstattung. Dabei
wird die Verfasserin zunächst in ihren Betrachtungen die Segmentberichterstattung nach
den Anforderungen des HGB/DRS und der IFRS
6
untersuchen. IFRS deshalb, weil die
160.
1
Vgl. Bärtl, O. (Unternehmenssteuerung, 2001), S. 1.
2
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 14.
3
Vgl. Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft
(Rechnungslegung, 2001), S.
4
Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B. (Vorschriften, 1998), S. 92.
5
Vgl. Bärtl, O. (Unternehmenssteuerung, 2001), S. 6.
6
IFRS bildet den Oberbegriff und umfasst neben den eigentlichen IFRS auch die Standards des IASC, die sog. IAS.
1

vorangetriebene Internationalisierung der Rechnungslegung durch die EU auf den IFRS
basieren. Bis zur Beendigung der Arbeit stand noch die endgültige Umsetzung des
BilReG in die Standards des DSR aus, so dass an gegebener Stelle deutlich auf die mög-
lichen Änderungen bzw. mögliche Entwicklungen eingegangen wird.
2

2.
Grundsätze der Segmentberichterstattung
2.1
Zielsetzung der Segmentberichterstattung
Die Zielsetzung der Segmentberichterstattung lässt sich aus der allgemeinen Zielsetzung
des Konzernabschlusses
7
und aus den Informationsbedürfnissen der Adressaten (Anle-
ger, Banken, Finanzanalysten etc.) ableiten.
8
Bei der Erfüllung der Informationsfunktion
differenzierter und globalisierter Unternehmen bzw. Konzerne ist die Disaggregation
von Rechnungslegungsdaten der externen Rechnungslegung wichtig.
9
"Je differenzierter
ein Unternehmen, desto geringer ist die Aussagekraft des externen Rechnungswe-
sens."
10
Da die unterschiedlichen Geschäftsfelder verschiedenen Einflüssen von außen
(z.B. politische und soziale Stabilität, Konjunktur, Marktzugang, technologischer Stand
und Innovationsgeschwindigkeit, Export-/ Importbeschränkungen, Währungs- und
Transferrisiken etc.) unterliegen, die Einfluss auf deren Wachstumsaussichten, Risiken
und Gewinnspannen haben, ist eine Aufschlüsselung der Ergebnisse (z.B. Kapitalein-
satz, Rentabilität, Geschäftsvolumen) notwendig.
11
Das Bedürfnis der Rechnungslegungsadressaten nach segmentierten Informationen über
Produkte, Märkte und Regionen zur Einschätzung der Entwicklung des Gesamtunter-
nehmens wächst mit steigendem Differenzierungsgrad.
12
Die Segmentinformationen
sollen dem Adressaten Folgendes ermöglichen: eine Untersuchung der derzeitigen Situ-
ation und die künftige Entwicklung des Konzerns (Zeitvergleich), einen Konzernver-
gleich und die Einordnung der Wirtschaftslage des Konzerns in Bezug auf markt- und
volkswirtschaftliche Daten.
13
Daher ist es das Ziel der Segmentberichterstattung, ent-
scheidungsrelevante Daten zu veröffentlichen, damit Investoren zukünftige Gewinne
bzw. Verluste und damit verbundene Cash Flows auf deren Höhe, Qualität und Ein-
trittswahrscheinlichkeit begutachten können.
14
Dies ermöglicht den Investoren, einen
besseren Einblick in die Risiko-Rendite-Struktur des Unternehmens, Quellen des Ge-
samterfolgs und etwaige Quersubventionierungen von verlustbringenden Bereichen ­
im Vergleich zu den allgemein bereitgestellten aggregierten Daten ­ zu erhalten.
15
Zentrale Bedeutung der Segmentberichterstattung wird der Steigerung des
Unternehmenswerts aus Sicht der Anteilseigner nach dem Konzept der Shareholder-
Value-Orientierung beigemessen. Dabei werden wertschaffende bzw. wertvernichtende
Geschäftsbereiche identifiziert, beurteilt und dem Investor transparent gemacht. Des-
halb stellt die Segmentberichterstattung ein geeignetes Medium dar, Investoren
entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
16
Letzteres bedeutet
7
Vgl. Geiger, T. (Segmentberichterstattung, 2001), S. 46.
8
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 28.
9
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 808.
10
Rüdiger, A. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 109.
11
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 808.
12
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 808.
13
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 28.
14
Vgl. Haller, A. (Segmentberichterstattung, 2000), S. 765 f.; Haller, A./Park, P. (Grundsätze, 1994), S. 501.
15
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 28.
3

dungsrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
16
Letzteres bedeutet gleichzei-
tig Druck für das Management bezüglich Unternehmensentscheidungen, sich von un-
rentablen Geschäftsbereichen zu lösen und frei werdende Ressourcen effizient zu nut-
zen, durch die Publizität von Segmentinformationen.
17
2.2
Adressaten der Segmentberichterstattung
Rechnungslegungsadressaten sind Personen und Institutionen, an die die Bilanzinforma-
tionen gerichtet sind bzw. die einen Zugang zu den Daten haben.
18
Als Kriterium für die
Rechnungslegung dient der Informationsnutzen für die Entscheidungen der Adressaten
(decision usefulness).
19
Der Adressatenkreis umfasst gegenwärtige und zukünftige Ei-
genkapitalgeber (Shareholder), Arbeitnehmer, Kreditgeber, Konzernleitung, Zulieferer,
andere Kreditoren, Kunden, den Staat und die Öffentlichkeit (Anhang 1, S. 65).
20
Für
jede Adressatengruppe hat die Informationsfunktion des Konzernabschlusses eine ande-
re Dimension, weil jede Gruppe ein anderes Ziel fokussiert.
21
Das Interesse der Arbeitnehmer am Konzernabschluss spielt größtenteils eine unterge-
ordnete Rolle. Das Informationsinteresse ist erwerbs- oder berufsmotiviert und bezieht
sich auf die Sicherheit des Arbeitsplatzes sowie auf Chancen und Gefahren einer Ände-
rung der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen. In der Regel bekommen Arbeitnehmer
ihre aufbereiteten Informationen aus den Abschlüssen von Arbeitnehmervertretern und
Gewerkschaften zugeleitet.
22
Die Unternehmensleitung hingegen hat ein Interesse am Ablauf der Konzernabschluss-
erstellung und den damit verbundenen Abstimmungsaufgaben. Dabei muss die Unter-
nehmensleitung einen Interessenkonflikt lösen - Informationsinteresse und Geheimhal-
tungsinteresse von wichtigen technischen, planerischen und sonstigen geistigen Leis-
tungen.
23
Die Gruppe der Gläubiger besteht aus Kleingläubigern, die auf die veröffentlichten In-
formationen angewiesen sind, und Großgläubigern, die darüber hinaus weitere Informa-
tionsmöglichkeiten und -quellen besitzen.
24
Ihr Interesse gilt den vertraglich vereinbar-
ten Zins- und Tilgungszahlungen und vor allen dem Insolvenzrisiko ihres Schuldners.
25
Dabei sind von besonderem Interesse die Finanz- und Liquiditätssituation des Konzerns
unter Berücksichtigung des Ausschüttungs- und Thesaurierungsverhaltens.
26
16
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 808.
17
Vgl. Benecke, B. (Management Approach, 2000), S. 168.
18
Vgl. Federmann, R. (Bilanzierung, 2000), S. 40.
19
Vgl. Wagenhofer, A./Ewert, R. (Unternehmensrechnung, 2003), S. 5.
20
Vgl. Tschesche, F. R. (IAS-Konzernabschlüsse, 2000), S. 146.
21
Vgl. Husmann, R. (Analyse, 1997), S. 10.
22
Vgl. Tschesche, F. R. (IAS-Konzernabschlüsse, 2000), S. 149.
23
Vgl. Tschesche, F. R. (IAS-Konzernabschlüsse, 2000), S. 149.
24
Vgl. Husmann, R. (Analyse, 1997), S. 11.
25
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 1144.
26
Vgl. Husmann, R. (Analyse, 1997), S. 11.
4

Der Staat (Fiskus) hat wenig Interesse am Konzernabschluss. Er ist aber an Informatio-
nen über dessen wirtschaftliche Lage und Entwicklung interessiert, da der Konzern als
Arbeitgeber und Teil der Volkswirtschaft betrachtet wird.
27
Allerdings besteht ein Inte-
resse des Staates am Erhalt des Konzerns bzw. dessen Einzelunternehmen als Steuer-
quelle.
28
Die interessierte Öffentlichkeit können z.B. Forschungsinstitute, Konkurrenten oder die
Presse sein.
29
Für die Kommunikation über finanzwirtschaftliche Größen der Segmentberichterstat-
tung sind Aktionäre bzw. Shareholder die wichtigsten Adressaten.
30
Da diese Gruppe in
der internationalen Rechnungslegung eine dominante Rolle spielt, wird im Abschnitt
5.2.2 (S. 41) genauer auf deren Interessen eingegangen.
2.3
Grundlegende Abgrenzungskonzeptionen
Die prinzipielle Gliederung eines Konzerns erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien:
nach Produkten, Branchen, geografischen Regionen, Kundengruppen, rechtlichen Ein-
heiten und in Profit Center.
31
Über den Detaillierungsgrad der Segmente muss entschie-
den werden, ob dieser sinnvoll ist. Eine Segmentierung nach geografischen Regionen
nach In- und Ausland ist z.B. nur rudimentär, eine geeigneterere Segmentierung wäre
z.B. die Aufteilung nach einzelnen Staaten und dem Inland.
32
Die Form der Segmentierung beeinflusst, wie viel Flexibilität dem bilanzierenden Un-
ternehmen bei der Bestimmung der Segmente verbleibt. Es gibt zwei Regulierungsvari-
anten. Zum einen den risk and reward approach und zum anderen den management ap-
proach, die beide in den aktuellen nationalen und internationalen Regelungen Anwen-
dung finden.
33
Entscheidend sind zwei Kriterien, die bei der Segmentbildung herangezogen werden:
Die Segmenthomogenität verlangt, dass die Segmente homogen (gleichartig) sind und
gegenüber anderen wesentlichen Segmenten aber heterogen sind. Die Segmentwesent-
lichkeit bezweckt die Vermeidung eines zu hohen Detaillierungsgrads, der wiederum
eine Datenüberflutung vermeiden soll. D.h., dass nicht über jedes einzelne Segment
berichtet wird, sondern nur über wesentliche Berichtssegmente.
34
Die Segmentierung
eines Konzerns ist auf individuelle Gegebenheiten zurückzuführen, weshalb es keine
"richtige" Aufspaltung eines Konzerns geben kann.
35
27
Vgl. Husmann, R. (Analyse, 1997), S. 11.
28
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 1146.
29
Vgl. Husmann, R. (Analyse, 1997), S. 11.
30
Vgl. Janssen, F. (Unternehmenskommunikation, 1997), S. 67.
31
Vgl. Benecke, B. (Management Approach 2000), S. 175.
32
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 30.
33
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 30.
34
Vgl. Fröhling, O. (KonTraG, 2000), S. 11.
35
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 32.
5

2.3.1
Risk and Reward Approach
Die Segmentierung nach dem risk and reward approach erfolgt nach den Maßstäben von
Risiken und Chancen.
36
Dabei ist die Risikosituation des einzelnen Unternehmens
entscheidend für die Festlegung der Segmentierungsebenen.
37
Beispielsweise ergeben
sich die Risiken und Chancen eines Unternehmens aus den Unterschieden zwischen den
verschiedenen angebotenen Produkten und Dienstleistungen und bedingen eine
sektorale Segmentierung. Eine geografische Segmentierung ergibt sich aus Aktivitäten
in unterschiedlichen Ländern und Regionen, die auf die Risikosituation des
Unternehmens wirken.
38
Bei der Abgrenzung einzelner Segmente auf einer
Segmentierungsebene sollten diese bezüglich ihrer Risiken und Chancen vergleichbar
sein (homogen), aber gleichzeitig von anderen verschieden (heterogen) sein.
39
Da Unternehmen stark diversifizierte Portfolio darstellen, in denen zum einen risikoar-
me Geschäftsbereiche (z.B. Engineering) und zum anderen stark risikobehaftete Ge-
schäftsbereiche (z.B. Derivatehandel und Anlagenbau) enthalten sind,
40
findet in dem
risk and reward approach die Risiko- und Chancensituation des Unternehmens Berück-
sichtung. Der risk and reward approach gewährleistet keine einheitliche Vergleichbar-
keit verschiedener Konzerne, da die Konzerne nicht nach den gleichen Kriterien geglie-
dert werden und daher unterschiedliche Segmentierungsebenen existieren. Somit stellt
sich die Frage, ob die externe Berichterstattung, auf dem risk and reward approach ba-
sierend, als Grundlage für die Entscheidungen der Adressaten geeignet erscheint.
41
2.3.2
Management Approach
Der management approach basiert auf der Überlegung, dass die im Rahmen der internen
Berichterstattung und operativen Steuerung erfolgte Segmentierung auch für die externe
Segmentberichterstattung relevant ist,
42
da das Management am Besten in der Lage ist,
das Unternehmen zu segmentieren.
43
Durch die Bereitstellung von Informationen, die
auch dem Management zur internen Planung, Kontrolle und Steuerung und somit zur
Beurteilung der aktuellen und zukünftigen unternehmerischen Situation zur Verfügung
stehen, erfolgt die Entscheidungsfindung der Adressaten auf den selben entscheidungs-
relevanten Informationen.
44
Die Überprüfung der "Richtigkeit" der Segmentierung ist relativ einfach, da die externe
Berichterstattung auf der internen basiert. Dadurch wird eine Homogenisierung der Da-
ten (intern = extern) erreicht.
45
Durch die Übernahme der internen Segmentierung in die
36
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 811.
37
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 32.
38
Vgl. Böcking, H.-J. (Baustein, 1999), S. 522 f.
39
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 811.
40
Vgl. Fröhling, O. (KonTraG, 2000), S. 11.
41
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 33.
42
Vgl. Fröhling, O. (KonTraG, 2000), S. 11.
43
Vgl. Böcking, H.-J. (Baustein, 1999), S. 523 f.
44
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 811; Haller, A./Park, P. (Management Approach, 1999), S. 60.
45
Vgl. Küting, K./Pilhofer, J. (Vorschriften, 1999), S. 562 f.
6

externe Berichterstattung können die Kosten für die Informationsbeschaffung ver-
gleichsweise minimiert werden.
46
Die interne Segmentierung spiegelt jedoch die Risikosituation des Konzerns nicht ent-
sprechend wider. Auch wird die externe Vergleichbarkeit durch die konzernspezifische
Segmentierung nach dem management approach beeinträchtigt. Veränderungen der in-
ternen Segmentierung und Veränderungen der Organisationsform haben außerdem Ein-
fluss auf die Gestaltung der externen Berichterstattung und ziehen intensive Anpas-
sungskosten nach sich.
47
2.3.3
Zwischenfazit
Beide Ansätze können in die gleiche Segmentabgrenzung münden, falls diese auf ho-
mogenen Risiko- und Chancenklassen basieren. Ein erheblicher Vorteil des manage-
ment approach liegt in der objektiveren Nachprüfbarkeit der Segmentberichterstattung
und dem geringeren Aufwand der Erstellung. Interne Aufzeichnungen des Manage-
ments, des Aufsichtsrates und die vorhandene Berichts- und Organisationsstruktur kön-
nen die Segmentierung belegen und dadurch eine höhere Zuverlässigkeit der kommuni-
zierten Informationen erreichen.
48
Ein bedeutender Nachteil des management approach
liegt darin, dass nur über intern vorhandene Segmente berichtet wird. Das bedeutet, dass
eine unzureichende / unvorteilhaft aufgegliederte interne Berichterstattung sich zwangs-
läufig auch auf die externe Segmentberichterstattung unmittelbar auswirkt.
49
Ein zwischenbetrieblicher Vergleich bei der Verwendung des risk and reward approach
ist nur möglich, wenn die Konzerne in den gleichen Geschäftsfeldern tätig sind. Dabei
wird eine unterschiedliche Einschätzung der Risiken und Chancen negiert. Letztere ge-
währt dem Management einen hohen Ermessenspielraum. Der risk and reward approach
ist realitätsentsprechender und ermöglicht eine tatsächliche Darstellung der Erfolgspo-
tentiale und Risikofaktoren, denen gerade für die Zukunftsprognosen der Shareholder
große Bedeutung zukommt. Aus Sicht der Shareholder ist die Orientierung an den
Chancen und Risiken wünschenswert. Trotzdem genügt dieser Ansatz den Informati-
onsinteressen der Shareholder nicht.
50
Eine Kombination aus beiden Ansätzen ist das Beste für die Segmentberichterstattung.
Im ersten Schritt sollte die Segmentauswahl nach den internen Steuerungsvorgaben er-
folgen und im zweiten Schritt die Segmentgliederung nach der Risiko- und Chancen-
homogenität.
51
46
Vgl. Fröhling, O. (KonTraG, 2000), S. 11; Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 33.
47
Vgl. Haller, A./Park, P. (Management Approach, 1999), S. 62.
48
Vgl. Böcking, H.-J. (Baustein, 1999), S. 524 f.
49
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 812; Böcking, H.-J./Benecke, B. (Entwurf, 1999), S. 840.
50
Vgl. Geiger, T. (Segmentberichterstattung, 2001), S. 114.
51
Vgl. Fröhling, O. (KonTrag, 2000), S. 13.
7

2.4
Ermittlungsgrundsätze und Ermittlungsmethoden für Segment-
daten
2.4.1
Generierung der Segmentdaten
Segmentrechnungen können nach zwei grundlegenden Vorgehensweisen aufgestellt
werden. Das bottom-up-Verfahren entwickelt die Segmentdaten von unten nach oben.
Dabei werden für jedes einzelne Segment separat Informationen zum Zeitpunkt der Ent-
stehung erfasst und später zu den Konzerndaten verdichtet.
Das top-down-Verfahren hingegen geht von der konsolidierten Rechnungslegung aus
und teilt diese auf jedes einzelne Segment auf.
52
2.4.2
Spezifikation der Segmentrechnungslegungskonzeptionen
Die Konzeptionen, die der Segmentrechnungslegung zugrunde liegen, entscheiden über
die Anwendung der Ermittlungsgrundsätze und wirken erheblich auf die Bewertung der
segmentierten Daten ein. Dies zeigt sich in der Beziehung zwischen aggregierten und
disaggregierten Daten.
53
Dabei wird zwischen zwei Ansätzen unterschieden. Die markt-
bezogene Sichtweise korrespondiert mit dem sog. autonomous entity approach. Die or-
ganisationsbezogene Sichtweise wird durch den sog. disaggregation approach verkör-
pert.
54
2.4.2.1
Autonomous Entity Approach
Die Prämisse dieses Ansatzes ist die Darstellung jedes einzelnen Segments als ein wirt-
schaftlich eigenständiges Unternehmen, losgelöst von der Konzernzugehörigkeit ("Als-
ob-Unternehmen").
55
Dabei bleiben Verflechtungen mit anderen Segmenten unbeachtet.
Außerdem werden die Konzernteile so dargestellt, als ob sie selbständige wären und
nicht einem diversifizierten Unternehmen angehören würden. Die dafür ermittelten Da-
ten für die Segmentrechnung basieren dann aber auf hypothetisch errechneten Werten
und nicht auf tatsächlich konsolidierten Bestands- und Erfolgsgrößen. Der Ansatz steht
damit nicht im Einklang mit der Einheitsfiktion des Konzernabschlusses. Der Vorteil
dieses Ansatzes liegt aber in der zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit der ermittelten
Informationen. Dabei werden die Segmentdaten durch das bottom-up-Verfahren ermit-
telt.
56
2.4.2.2
Disaggregation Approach
Die Prämisse dieses Ansatzes ist es, dass die einzelnen Segmente nur in juristischer und
wirtschaftlicher (de facto-) Abhängigkeit vom übergreifenden Konzernunternehmen
52
Vgl. Benecke, B. (Management Approach, 2000), S. 177.
53
Vgl. Husmann, R. (Segmentierung,1997), S. 353; Haller, A./Park, P. (Grundsätze, 1994), S. 511.
54
Vgl. Fröhling, O. (KonTraG, 2000), S. 14.
55
Vgl. Fröhling, O. (KonTraG, 2000), S. 14.
56
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 34; Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 817 f.
8

existieren können.
57
Es erfolgt eine Disaggregierung der aggregierten Daten aus dem
Konzernabschluss, d.h. eine rechnerische Aufgliederung der konsolidierten Gesamtwer-
te auf die einzelnen Segmente.
58
Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich dabei um eine
"Entkonsolidierung handelt oder um eine Darstellung der Einzelabschlüsse der Tochter-
gesellschaften, sondern um eine nach Teilbereichen gegliederte Erläuterung und Spezi-
fizierung der Vermögens- und Ertragslage der wirtschaftlichen Einheit Konzern"
59
. Die
Aufgliederung der konsolidierten Daten hat zur Folge, dass die intersegmentären Trans-
aktionen nicht erfasst werden.
60
Der Nachteil, dass eine Vielzahl von Aufteilungs-
schlüsseln verwendet wird, steht dem Vorteil gegenüber, dass einzelne Segmente des
Konzerns untereinander verglichen werden können.
61
Dies bedeutet aber auch gleichzei-
tig, dass die Segmente des Konzerns nicht mit rechtlich selbstständigen Unternehmen
verglichen werden können.
62
Die Daten werden bei diesem Ansatz durch das top-down-
Verfahren generiert.
63
2.4.2.3
Zwischenfazit
Wenn einzelne Segmente eines Konzerns stark miteinander verflochten sind, führen
beide Ansätze zu unterschiedlichen Segmentdaten. Wird z.B. eine Werkshalle durch
zwei Segmente genutzt, lassen sich Einsparungen für beide Segmente z.B. bei den
kommunalen Abgaben, den Energiekosten u.a. Kosten erzielen. Für die Aufstellung des
Segmentberichts wird grundsätzlich der Aufwand nach dem Verursachungsprinzip auf
die Segmente verteilt. Beim autonomous entity approach werden die tatsächlich ent-
standenen Kosten nicht beachtet. Jedem Segment werden die Kosten zugrunde gelegt,
als ob das Segment ein undiversifiziertes Unternehmen wäre. Dabei entfällt die Erspar-
nis durch die gemeinsame Nutzung und erhöht somit den segmentbezogenen Aufwand
und das Segmentergebnis fällt niedriger aus als nach dem dissagregation approach. In
die Berechnung des Segmentergebnisses nach dem disaggregation approach gehen nur
die tatsächlich angefallenen Aufwendungen ein.
64
Der autonomous entity approach bietet zwar eine bessere Bewertung der Entwicklung
der einzelnen Segmente im Vergleich zu undiversifizierten, selbstständigen Unterneh-
men. Aber in die Aufstellung des Segmentberichts gehen z.T. geschätzte Daten ein, die
in keinem Bezug zur tatsächlich vorliegenden Wirtschaftslage des Gesamtkonzerns ste-
hen.
65
Anders ist es beim disaggregation approach. Hier besteht ein Zusammenhang
zwischen den segmentierten und aggregierten Daten. Demzufolge hat jedes einzelne
Segment Einfluss auf die Lage und künftige Entwicklung des Gesamtkonzerns. Das
57
Vgl. Fröhling, O. (KonTraG, 2000), S. 14.
58
Vgl. Haller, A./Park, P. (Grundsätze, 1994), S. 511 f.
59
Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 817.
60
Vgl. Ordelheide, D./Stubenrath, M. (Segmentberichterstattung, 2000), S. 396.
61
Vgl. Fröhling, O. (KonTraG, 2000), S. 14.
62
Vgl. Coenenberg, A. G. (Jahresabschluss, 2003), S. 817.
63
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 36.
64
Vgl. Haller, A./Park, P. (Grundsätze, 1994), S. 511 f.
65
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 36.
9

spiegelt sich auch in der Bedeutung der Informationen für die Investoren wider, da ihre
Investitionsentscheidungen vom Gesamtbild des Konzerns abhängig sind. Damit verliert
der Nachteil, dass ein Vergleich mit undiversifizierten Wirtschaftseinheiten erschwert
wird, an Bedeutung.
66
Aus diesem Grunde dominiert der disaggregation approach in der
Praxis.
67
2.4.3
Rechnungslegungsgrundsätze bei der Ermittlung der Segmentdaten
Bei der Segmentrechnungslegung werden die Rechnungslegungsgrundsätze verwendet,
nach denen der konsolidierte Abschluss erstellt wird. Dies entspricht eher dem di-
saggregation approach. Bei Abweichungen von intern verwendeten Grundsätzen lässt
sich das auf die Anwendung des autonomous entity approach zurückführen. Bei der
konsequenten Umsetzung des management approach finden Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden Anwendung, die das Management intern für die Unternehmensführung
verwendet. Eine Mischung aus beiden Varianten ist aber möglich.
68
2.5
Bestimmung des Segmentierungsumfangs
Der Segmentierungsumfang bestimmt, wie detailliert und umfangreich die Aufgliede-
rung der Daten sein sollte. Dabei wird zwischen totaler und partieller Segmentierung
unterschieden (Anhang 2, S. 65).
69
Bei der totalen Segmentierung wird eine vollständige Aufspaltung der Abschlussdaten
auf die unterschiedlichen Segmente vorgenommen. Dies führt zum identischen Aufbau
der Segmentrechnungslegung und der externen Rechnungslegung.
70
Dem gegenüber bildet die partielle Segmentierung nur Teile der Gesamtrechnung ab.
Die Partialaufspaltung erfolgt zum einen in Form einer selektiven Aufspaltung, die nur
ausgewählte Einzelgrößen separiert, ohne das jedoch eine geschlossene Segmentrech-
nung entsteht. Zum anderen kann eine lückenhafte Segmentierung, aufgrund von feh-
lenden Informationen gegenüber der totalen Segmentierung, entstehen.
71
Eine totale Segmentierung ist betriebswirtschaftlich erstrebenswert, da eine detaillierte
Aufspaltung erreicht wird und den Abschlussadressaten eine ausführliche segmentbezo-
gene Kennzahlenanalyse ermöglicht wird.
72
Die Praxis zeigt aber, dass vor dem Hinter-
grund der Aufstellungs- und Prüfungskosten eine totale Segmentierung abgelehnt
wird.
73
Eine selektive Segmentierung genügt den Ausweisanforderungen nach IAS 14
und DRS 3.
74
66
Vgl. Haller, A./Park, P. (Grundsätze, 1994), S. 511 f.
67
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 36.
68
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 37
69
Vgl. Husmann, R. (Defizite, 1997), S. 1663.
70
Vgl. Benecke, B. (Management Approach, 2000), S. 179.
71
Vgl. Husmann, R. (Segmentierung, 1997), S. 352.
72
Vgl. Husmann, R. (Defizite, 1997), S. 1663.
73
Vgl. Benecke, B. (Management Approach, 2000), S. 179.
74
Vgl. Geiger, T. (Segmentberichterstattung, 2001), S. 156.
10

3.
Segmentberichterstattung nach HGB und DRS
3.1
Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben
Seit 1965 galt unverändert das AktG bis zur Umsetzung der vierten, fünften, siebten und
achten EG-Richtlinie im Zuge des BiRiLiG von 1985.
75
Das BiRiLiG bedeutete aber
nur eine Einführung von rudimentären Regelungen zur Segmentberichterstattung im
HGB. Die Vorschriften für eine segmentierte Berichterstattung waren nur für Kapitalge-
sellschaften verpflichtend (§§ 285 Nr. 4 und 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB 1985).
76
Die Vor-
schriften des HGB forderten nur eine sehr eingeschränkte Segmentierung. Es musste
lediglich eine Segmentierung der Nettoumsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und nach
geografisch bestimmten Märkten (§§ 285 Nr. 4 und 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB 1985) vor-
genommen werden. Eine Aufgliederung war auch nur erforderlich, soweit sich, unter
Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, die Tätigkeitsbereiche und geogra-
fisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterschieden (§§ 285 Nr. 4 und 314
Abs. 1 Nr. 3 HGB). Falls ein Unternehmen durch die Offenlegung wichtiger geschäfts-
und finanzpolitischer Informationen (Segmentdaten) hinreichende Nachteile zu erwar-
ten hatte, konnte es die Schutzklausel (§ 266 Abs. 2 HGB 1985) in Anspruch nehmen
und auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse verzichten.
77
Auf die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen reagierte der Gesetz-
geber mit neuen Gesetzen. Fast zeitgleich wurden das KapAEG und das KonTraG 1998
eingeführt.
78
Durch die Maßgabe des KapAEG wurde § 292a HGB eingeführt (Befris-
tung bis zum 31.12.2004). Durch § 292a HGB konnten sich börsennotierte Mutterunter-
nehmen von der HGB-Konzernrechnungslegung durch die Aufstellung eines Konzern-
abschlusses nach international anerkannten Rechnungslegungsnormen, entweder nach
US-GAAP (SFAS No. 131) oder nach der Norm des IASB (IAS 14), befreien lassen.
79
Somit war der Segmentbericht ein zwingender Bestandteil eines befreienden Konzern-
abschlusses nach § 292a HGB.
80
Eine der Neuregelungen durch das KonTraG war die
Verpflichtung, für börsennotierte Mutterunternehmen den Konzernanhang um eine Ka-
pitalflussrechnung
81
und um eine Segmentberichterstattung (§ 297 Abs. 1 HGB a.F.) zu
erweitern.
82
Dabei hat der Gesetzgeber die Ausgestaltung der Segmentberichterstattung
bewusst offen gelassen.
83
Es gab zwei Wege für die Ausgestaltung der Segmentbericht-
erstattung. Wahlweise konnte das betroffene Unternehmen zum einen auf internationale
Standards zurückgreifen oder zum anderen die Ausformulierungen der Anforderungen
an die Segmentberichterstattung durch das DRSC anwenden.
84
Am 03.09.1998 wurde
75
Vgl. Graumann, M. (Meilensteine, 2002), S. 231.
76
Vgl. Veit, K.-R./Bernards, O. (Segmentberichterstattung, 1995), S. 493.
77
Vgl. Böcking, H.-J. (Baustein, 1999), S. 516.
78
Vgl. Graumann, M. (Meilensteine, 2002), S. 231.
79
Vgl. Küting, K. (Tableau, 2005), keine Seitenangabe.
80
Vgl. Nardmann, H. (Segmentberichterstattung, 2002), S. 52.
81
Siehe dazu Coenenberg, A. G. (Jahreabschluss, 2003), S. 704 ff.
82
Vgl. Ebbers, G. (Reformprozesse, 2001), S. 302.
83
Vgl. Strobel, W. (E-DRS 3, 1999), S. 2017.
84
Vgl. Lenz, H./Focken, E. (Prüfung, 2002), S. 854.
11

das DRSC
85
durch den Standardisierungsvertrag als privates Rechnungslegungsgremi-
um i.S. von § 342 HGB vom BMJ anerkannt.
86
Der DRS 3 "Segmentberichterstattung"
wurde am 30.05.2000 durch das BMJ veröffentlicht.
87
Das KapCoRiLiG von 2000 be-
wirkte eine Ausdehnung der Konzernrechnungslegungspflicht nach dem HGB auf be-
stimmte Personengesellschaften (§§ 290 ff. HGB).
88
Durch das im Jahr 2002 verab-
schiedete TransPuG erweiterte sich der Kreis der zur Erstellung eines Teilkonzernab-
schlusses verpflichteten Unternehmen um kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen,
die zugleich Tochterunternehmen sind. Die Kapitalflussrechnung, die Segmentbericht-
erstattung und der Eigenkapitalspiegel galten ab in Kraft treten des TransPuG als eigen-
ständige Bestandteile des Konzernabschlusses.
89
Nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB a.F. bestand für alle kapitalmarktorientierten Mutterun-
ternehmen die Verpflichtung zur Erstellung einer Segmentberichterstattung in Deutsch-
land. Nach dem in Kraft treten des BilReG am 10.12.2004 ist es den Unternehmen zu-
künftig freigestellt, ob sie eine Segmentberichterstattung aufstellen wollen. Damit rea-
gierte der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass ohnehin die meisten kapitalmarktorientier-
ten Unternehmen für die Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2005 beginnen, ihren
Konzernabschluss nach den von der EU anerkannten IFRS aufzustellen (§ 315a
HGB)
90
. Für Unternehmen, die erstmalig Gebrauch von den IFRS machen, gilt eine
Übergangsfrist bis zum 31.12.2006, wonach sie innerhalb der Frist weiterhin § 297
HGB a.F. anwenden müssen, bis die Übergangsfrist ausläuft (Art. 58 Abs. 6 EGHGB).
91
Das BilReG zieht jedoch nicht nur Änderungen im HGB nach sich. Verschiedene DRS
müssen an das BilReG angepasst werden. Um dem Folge zu leisten, hat das DSRC am
04.02.2005 das Arbeitspapier E-DRÄS 3 ­ Überarbeitung der DRS 2 bis DRS 14 ­ vor-
gelegt. Bis zum 31.03.2005 sind Stellungnahmen möglich.
92
Für die nahe Zukunft ist eine weitere Reform durch das BilReMoG geplant, um die
Vorschläge zur Umsetzung der Modernisierungsrichtlinien in das HGB zu integrieren.
Die Veröffentlichung eines entsprechenden Entwurfs durch das BMJ steht noch aus.
93
3.2
Zielsetzung und Aufgaben der Segmentberichterstattung
Laut DRS 3.1 besteht die Aufgabe der Segmentberichterstattung in der Bereitstellung
von Informationen über die wesentlichen Geschäftsfelder eines Konzerns. Geschäftsfel-
der sind durch verschiedene Produkte und Dienstleistungen gekennzeichnet bzw. durch
85
Siehe zu den Aufgaben und der Bedeutung des DSR Böcking, H.-J. (DSR, 2002), S. 1-26.
86
Vgl. Graumann, M. (Meilensteine, 2002), S. 232.
87
Vgl. Coenenberg, A. G./Mattner, G. (Jahresabschlussanalyse, 2000), S. 1827.
88
Vgl. Küting, K./Weber, C.-P. (Konzernabschluss, 2005), S. 1.
89
Vgl. Küting, K./Dürr, U. (TransPuG, 2002), S. 985.
90
Nach § 315a HGB sind Mutterunternehmen zur Anwendung der IFRS bei der Konzernrechnungslegung verpflich-
tet, die nach den Vorschriften des HGB zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind und deren Wertpapiere an
einem geregelten Markt der EU notiert sind (§ 315a Abs. 1 HGB) bzw. oder die Börsenzulassung beantragt haben
(§ 315a Abs. 2 HGB). Für Mutterunternehmen, die nicht unter § 315a Abs. 1 und 2 HGB fallen besteht ein Wahl-
recht, einen freiwilligen Konzernabschluss nach IFRS oder nach dem HGB aufzustellen.
91
Vgl. Küting, K./Weber, C.-P. (Konzernabschluss, 2005), S. 529.
92
Siehe dazu DSRC (E-DRÄS 3, 2005), S. 1 ff.
93
Vgl. Meisenbacher, M. (BilReG, 2004), S. 1134.
12

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2005
ISBN (eBook)
9783832489823
ISBN (Paperback)
9783838689821
DOI
10.3239/9783832489823
Dateigröße
752 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Bremen – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2005 (August)
Note
1,7
Schlagworte
shareholder bericht
Produktsicherheit
Diplom.de
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