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Der Emissionshandel - Geschäftspotenziale für Banken

©2005 Bachelorarbeit 51 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Im Jahre 1997 wurde mit dem Kyoto-Protokoll ein internationales Klimaschutzabkommen verabschiedet, dessen Ziel die Reduzierung von Treibhausgasen ist. Hierdurch soll die globale Erderwärmung gestoppt werden. Das Kyoto-Protokoll legte gleichzeitig den Grundstein für den Handel mit Emissionsrechten. Durch die Übertragung des Kyoto-Abkommens in europäisches und deutsches Recht wurde der Start des europäischen Emissionshandelssystems zum 01.01.2005 festgelegt.
Zunächst bleibt der Handel in Europa auf das Gas CO2 begrenzt. Der Starttermin Anfang 2005 ist jedoch missverständlich, denn der (Forward-)Handel mit Emissionsrechten hat schon 2003 begonnen.
Der Emissionshandel beeinflusst die Geschäftstätigkeit von vielen Unternehmen. Besonders Unternehmen aus der Energiebranche und energieintensiven Industrien werden sich dem EU-Emissionshandel nicht entziehen können. Neben dem OTC-Handel von Emissionsrechten findet seit März 2005 an der EEX auch ein börsenbasierter Emissionshandel statt. Der noch junge Markt für Emissionsrechte stellt die betroffenen Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Für den Erfolg beim Emissionshandel ist es unerlässlich, neben den politischen Rahmenbedingungen auch die wichtigsten preisbeeinflussenden Faktoren zu kennen. Bei der Risikosteuerung und dem Management des Emissionsportfolios können Banken die betroffenen Unternehmen unterstützen. Banken spielen eine wichtige Rolle im Emissionshandel, indem sie ihren Kunden maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Die Entwicklung und Bereitstellung von innovativen Produkten im Rahmen des Emissionshandels wird die Wettbewerbsposition von Banken stärken, denn viele der Geschäftskunden sind in energierelevanten Bereichen aktiv und werden diese Dienstleistungen nachfragen.
Schon lange haben Finanzdienstleister den Emissionshandel als potenziell gewinnbringendes Betätigungsfeld erkannt. Dies zeigt sich an den Transaktionen, die seit 1992 punktuell stattgefunden haben. Für Banken wird der Einstieg in den Handel mit Emissionsrechten ein sehr lukratives Geschäftsfeld eröffnen, denn „es zeichnet sich ein gigantischer Markt ab, den es zu erschließen gilt“.
Dabei können sich die Banken, die eine Vorreiterrolle im Markt einnehmen, einen Wettbewerbsvorsprung sichern. Bereits jetzt bieten Banken den betroffenen Unternehmen einige Produkte und Dienstleistungen im Bereich des Emissionshandels an. Hier sind besonders die Abwicklung am Kassa- und Terminmarkt sowie CO2 -Fonds zu […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8961
Göcking, Sonja: Der Emissionshandel ­ Geschäftspotenziale für Banken
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Universität Paderborn, Bachelorarbeit, 2005
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

2
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ... 4
Abbildungsverzeichnis ... 6
1. Einleitung ... 7
2. Grundlagen ... 8
3. Das Kyoto-Protokoll... 9
3.1. Kyoto-Mechanismen ...10
3.2 Übertragung in europäisches und deutsches Recht ...11
3.3. Das europäische ,,Cap and Trade"-System...12
4. Der Handel... 14
5. Preisbeeinflussende Faktoren ... 17
5.1. Direkte Faktoren...18
5.2. Indirekte Faktoren ...19
5.3. Höchstpreise ...21
5.3.1. Grenzkosten...21
5.3.2. CO
2
- Vermeidungskosten...21
6. Produkte und Dienstleistungen im Emissionshandel ... 22
6.1. Kassahandel...24
6.2. Terminhandel...24
6.2.1. Forwards und Futures ...25
6.2.2. Optionen ...26
6.2.3. Swaps...28
6.3. Strukturierte Produkte ...30
6.3.1. Kombination aus Wetter- und Emissionsderivat...30
6.3.2. Zinsverbilligung ...33

3
6.4. Mandate ...34
6.5. Fonds - Auflegung...35
6.6. Sonstige Dienstleistungen ...36
7. Ausblick auf die Marktentwicklung ... 38
8. Resümee ... 39
Literaturverzeichnis...40

4
Abkürzungsverzeichnis
BIP = Bruttoinlandsprodukt
C = Celsius
CER = Certified Emission Reductions
CDM = Clean Development Mechanism
CH
4
= Methan
CO
2
= Kohlendioxid
CO
2
eq = Kohlendioxid Äquivalent
DEHSt = Deutsche Emissionshandelsstelle
ECX = European Climate Exchange
EEX = European Energy Exchange
ERU = Emission Reduction Units
EU = Europäische Union
EUA = EU Allowance(s)
EUR = Euro
FKW = Perfluorierte Kohlenwasserstoffe
H-FKW = Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe
HSBC = Hongkong and Shanghai Banking Corporation
IPE = International Petroleum Exchange
JI = Joint Implementation
KWG = Kreditwesengesetz
Mt = Megatonne
N
2
O = Distickstoffoxid
OTC = over-the-counter

5
p.a. = per anno
SF
6
= Schwefelhexafluorid
t = Tonne
TEHG = Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
THG = Treibhausgas(e)
TJ = Terra-Joule
TWh = Terrawattstunde
USD = US-Dollar
WGZ-Bank = Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG

6
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Preise und Handelsvolumen an der EEX ...17
Abb. 2: Aktienindexswap auf den European Carbon Index...29
Abb. 3: Temperatur-Call...32
Abb. 4: Emissions-Call...33
Abb. 5: Zinsverbilligung...34

7
1. Einleitung
Im Jahre 1997 wurde mit dem Kyoto-Protokoll ein internationales Klimaschutzabkommen
verabschiedet, dessen Ziel die Reduzierung von Treibhausgasen (THG) ist. Hierdurch soll die
globale Erderwärmung gestoppt werden.
1
Das Kyoto-Protokoll legte gleichzeitig den Grund-
stein für den Handel mit Emissionsrechten. Durch die Übertragung des Kyoto-Abkommens in
europäisches und deutsches Recht wurde der Start des europäischen Emissionshandelssystems
zum 01.01.2005 festgelegt.
2
Zunächst bleibt der Handel in Europa auf das Gas CO
2
begrenzt.
3
Der Starttermin Anfang 2005 ist jedoch missverständlich, denn der (Forward-)Handel mit
Emissionsrechten hat schon 2003 begonnen.
4
Der Emissionshandel beeinflusst die Geschäfts-
tätigkeit von vielen Unternehmen. Besonders Unternehmen aus der Energiebranche und ener-
gieintensiven Industrien werden sich dem EU-Emissionshandel nicht entziehen können.
5
Ne-
ben dem OTC-Handel von Emissionsrechten findet seit März 2005 an der EEX auch ein bör-
senbasierter Emissionshandel statt. Der noch junge Markt für Emissionsrechte
6
stellt die be-
troffenen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Für den Erfolg beim Emissionshandel
ist es unerlässlich, neben den politischen Rahmenbedingungen auch die wichtigsten preisbe-
einflussenden Faktoren zu kennen. Bei der Risikosteuerung und dem Management des Emis-
sionsportfolios können Banken die betroffenen Unternehmen unterstützen. Banken spielen
eine wichtige Rolle im Emissionshandel, indem sie ihren Kunden maßgeschneiderte Lösun-
gen anbieten. Die Entwicklung und Bereitstellung von innovativen Produkten im Rahmen des
Emissionshandels wird die Wettbewerbsposition von Banken stärken, denn viele der Ge-
schäftskunden sind in energierelevanten Bereichen aktiv und werden diese Dienstleistungen
nachfragen.
7
Schon lange haben Finanzdienstleister den Emissionshandel als potenziell ge-
winnbringendes Betätigungsfeld erkannt. Dies zeigt sich an den Transaktionen, die seit 1992
punktuell stattgefunden haben.
8
Für Banken wird der Einstieg in den Handel mit Emissions-
rechten ein sehr lukratives Geschäftsfeld eröffnen
9
, denn ,,es zeichnet sich ein gigantischer
1
Vgl. Ebsen, P. (2004), S. 82.
2
Vgl. Schafhausen, F. (2005), S. 83.
3
Vgl. ebenda, S. 59.
4
Vgl. Ebsen, P. (2004), S. 1.
5
Vgl. Marci, M. (2005), S. 133 - 134.
6
Auch Zertifikate, CO
2
-Rechte oder EUA genannt.
7
Vgl. Janssen, J. (2000), S. 616 - 617.
8
Vgl. Deutsche Bank Research (2001), S. 11.
9
Vgl. ebenda, S. 1.

8
Markt ab, den es zu erschließen gilt" (Schwarz, R. (2005), S. 203). Dabei können sich die
Banken, die eine Vorreiterrolle im Markt einnehmen, einen Wettbewerbsvorsprung sichern.
10
Bereits jetzt bieten Banken den betroffenen Unternehmen einige Produkte und Dienstleistun-
gen im Bereich des Emissionshandels an. Dieser Markt bietet aber noch weitere Geschäftspo-
tenziale für Banken. Besonders im Bereich der Derivate sind diverse Produkte denkbar. Un-
terschiedliche Schätzungen gehen von rasanten Wachstumsraten des Emissionshandels aus.
Daher werden in Zukunft zusätzlich zu den bereits aktiven Banken voraussichtlich weitere
Banken als Dienstleister im Emissionshandel auftreten.
2. Grundlagen
Das Konzept des Emissionshandels geht auf den US-amerikanischen Ökonom Dales zurück.
Seine Idee, Verschmutzungsrechte explizit auszuweisen und sie handelbar zu machen, konzi-
pierte er bereits 1968.
11
Ein marktbasierter Emissionshandel ist ein kosteneffizienter Weg
Emissionen zu reduzieren, da sie dort verringert werden, wo es am günstigsten realisiert wer-
den kann. Die EU möchte ihr Kyoto-Ziel mittels Emissionshandel erreichen. Eine alternative
Lösung zur Emissionsreduktion wäre eine CO
2
-Steuer auf den Energieverbrauch. Diese er-
möglicht jedem Emittenten, im Vergleich zu Emissionsrechten, deren zukünftiger Wert nicht
vorhergesagt werden kann, eine feste Kalkulationsbasis. Die CO
2
-Steuer belastet jedoch alle
Emittenten gleich und bietet somit keine ausreichenden Anreize dort Emissionen zu reduzie-
ren, wo es am wirtschaftlichsten ist.
12
Die Steuer fixiert außerdem kein Höchstlimit an Emis-
sionen. Sie wird generell auf alle Emissionen erhoben. Verringert ein Unternehmen nun seine
Emissionen über die Anforderungen hinaus, spart es zwar die Steuer, aber im Gegensatz zum
Emissionshandel, bei dem nicht benötigte Zertifikate mit Gewinn verkauft werden können,
bietet die CO
2
-Steuer nicht die Möglichkeit einer zusätzlichen Gewinnquelle.
13
Somit ist die
CO
2
-Steuer ökonomisch weniger effizient als der Emissionshandel. Aus diesem Grund hat
sich die EU für Emissionsreduktion mittels Emissionshandel entschieden.
14
Eine Tonne CO
2
10
Vgl. Marci, M. (2005), S. 134.
11
Vgl. Dales, J. H. (1968), S. 791- 804.
12
Vgl. Deutsche Bank (2004a), S. 4.
13
Vgl. Deutsche Bank Research (2001), S. 6.
14
Vgl. Deutsche Bank (2004a), S. 4.

9
erhält erstmals einen wirtschaftlichen Wert, da jedes Emissionszertifikat den Ausstoß dieser
Menge CO
2
erlaubt.
15
3. Das Kyoto-Protokoll
1997 handelten die Vereinten Nationen auf ihrer Konferenz im japanischen Kyoto das so ge-
nannte Kyoto-Protokoll aus.
16
Dieses Klimaschutzprotokoll sieht die Reduzierung von sechs
THG
17
vor, um die Erderwärmung zu stoppen.
18
Es gliedert sich in zwei Phasen: Phase I
(2005-2007) und Phase II (2008-2012).
19
Diese zwei Phasen werden als Zuteilungsphasen
bezeichnet.
20
Phase II wird im Kyoto-Protokoll auch erste Verpflichtungsperiode genannt
21
,
da bis 2012 der weltweite Gesamtausstoß klimaschädlicher THG um durchschnittlich 5,2 %
unter das Niveau von 1990 gesenkt werden soll.
22
Schwerpunktmäßig soll CO
2
reduziert wer-
den, weil es als das umweltschädlichste Gas gilt.
23
Dabei wurden für einige Länder, meist
Industrieländer, verbindliche Pflichten zur Minderung und Begrenzung ihrer THG-
Emissionen festgelegt. Teilweise wird jedoch auch eine Steigerung gebilligt. Laut Protokoll
sollen folgende Änderungen der Emissionen bis 2012 - bezogen auf 1990 - erreicht werden:
Alle EU-Staaten, Schweiz, Rumänien, Monaco, Bulgarien: - 8 %; USA: - 7 %; Japan, Kana-
da: - 6 %; Kroatien: - 5 %; Neuseeland, Ukraine, Russland: + / - 0 %; Norwegen: + 1 %;
Australien: + 8 %; Island: + 10 %. Die EU hat in ihrer ,,EU-Lastenverteilung" ihre Redukti-
onsverpflichtung auf die EU-Staaten neu verteilt.
24
Deutschland hat sich dabei zu einer Re-
duktion von 21 % bis 2012 verpflichtet.
25
Das Kyoto-Protokoll konnte erst in Kraft treten, als
zwei Kriterien erfüllt waren. Erstens musste das Protokoll von 55 Annex-I-Ländern
26
ratifi-
15
Vgl. Irle, M. (2005), S. 46.
16
Vgl. Alich, H. et al (2005), S. 6.
17
Im Kyoto-Protokoll sind sechs THG genannt: CO
2
, CH
4
, N
2
O, H-FKW, FKW und SF
6
(vgl. Giesberts, L. /
Hilf, J. (2002), S. 27).
18
Vgl. Alich, H. et al (2005), S. 6.
19
Vgl. Deutsche Bank (2004a), S. 1.
20
Vgl. Ebsen, P. (2004), S. 85.
21
Vgl. ebenda, S. 84.
22
Vgl. Riecke, T. (2005), S. 7.
23
Vgl. Christelis, D. (2005), S. 20.
24
Vgl. http://www.bmu.de/emissionshandel/doc/print/5703.php (20.05.2005).
25
Vgl. Handelsblatt (2005c), S. 3.
26
Industrie- und Transformationsländer; im Annex I des Kyoto-Protokolls zusammengefasst, daher Annex-I-
Länder (Vgl. Gamperl, J. / Seifried, R. / Strangmann, U. (2001), S. 4).

10
ziert werden. Zweitens sollten diese Länder für mindestens 55 % des Gesamtvolumens an
Emissionen bezogen auf das Jahr 1990 verantwortlich sein.
27
Erst mit der Ratifizierung durch
Russland im November 2004 wurde das zweite Kriterium erfüllt und das Kyoto-Protokoll
konnte am 16.02.2005 in Kraft treten.
28
Insgesamt haben 141 Länder (Stand: März 2005) das
Kyoto-Protokoll ratifiziert.
29
Unter den Industrienationen lehnen jedoch Monaco, Australien
und die USA, der weltgrößte Emittent, eine Ratifizierung weiterhin ab.
30
3.1. Kyoto-Mechanismen
Da THG global wirken, ist es nicht wichtig, an welchem Ort deren Reduktion stattfindet. Da-
her sieht das Kyoto-Protokoll vor, über die nationalen Maßnahmen hinaus, finanzielle Mittel
dort einzusetzen, wo Emissionsreduzierungen besonders günstig sind.
31
Deswegen soll der
Emissionshandel nur ein Mechanismus zur THG-Reduktion sein. Darüber hinaus sind auch JI
und CDM vorgesehen.
32
CDM eröffnet Unternehmen und Staaten die Möglichkeit, mit Kli-
maschutzprojekten in Schwellen- und Entwicklungsländern, die keine eigenen Reduktions-
verpflichtungen haben, Emissionsrechte zu erwerben.
33
Nach Zertifizierung des CDM-
Projektes können bereits seit 2000 CER generiert werden
34
, die mit Start des EU-
Emissionshandels am 01.01.2005 in EUA getauscht werden können.
35
Beispielsweise könnte
ein deutsches Unternehmen im Rahmen von CDM auf einer brasilianischen Mülldeponie eine
Anlage bauen, die Methangas
36
in CO
2
umwandelt. Da in ein Land ohne eigenes Reduktions-
ziel investiert wird, kann mittels CDM die Anzahl der nationalen Emissionsrechte insgesamt
erhöht werden.
37
Laut Weltbank sind in 2004 im Rahmen von CDM 107 Mio. Emissionsrech-
te bewegt worden, 38 % mehr als in 2003. In 2005 summierte sich das Volumen bis Mai 2005
auf 43 Mio. EUA. Die Preise im Geschäft mit CDM-Projekten liegen mit 5 EUR pro t deut-
27
Vgl. Zürcher Kantonalbank (2003), S. 4.
28
Vgl. Alich, H. et al (2005), S. 6.
29
Vgl. Irle, M. (2005), S. 45.
30
Vgl. o.V. (2005a), S. 1.
31
Vgl. Gamperl, J. / Seifried, R. / Strangmann, U. (2001), S. 4.
32
Vgl. Zürcher Kantonalbank (2003), S. 5.
33
Vgl. http://www.bmu.de/emissionshandel/doc/print/5703.php (20.05.2005).
34
Vgl. Michaelowa, A. (2005), S. 139.
35
Vgl. KfW (2004), S. 4.
36
Methangas begünstigt den Treibhauseffekt ungefähr 23-mal so stark wie CO
2
(Vgl. Lucht, M. (2005), S. 2.).
37
Vgl. Irle, M. (2005), S. 50.

11
lich niedriger als im EU-Emissionshandel (Stand 22.06.2005: 22,95 EUR), allerdings sind
diese voneinander unabhängigen Märkte nicht direkt miteinander vergleichbar. Bei den welt-
weiten Projekten ist zudem das Risiko höher.
38
Im Rahmen von JI führen Industrienationen (Protokoll-Unterzeichner) gemeinsam Projekte
durch.
39
Die dabei erworbenen ERU können ab 2008 auf das eigene Reduktionsziel angerech-
net werden.
40
So möchte z.B. die Niederlande JI zur Generierung von Emissionsrechten nut-
zen, indem sie emissionsreduzierende Maßnahmen für acht Mülldeponien in der Slowakei
verwirklicht.
41
Dänemark plant, in einer bulgarischen Düngemittelfabrik Emissionen zu redu-
zieren und dadurch Zertifikate zu generieren.
42
Durch CDM und JI wird die Gesamtmenge an Emissionsrechten erhöht.
43
Das Emissionsre-
duzierungspotenzial von JI- und CDM-Projekten wird auf 4,4 Mrd. t CO
2
eq
44
geschätzt.
45
Während das Instrument Emissionshandel auch kurzfristig zur Beschaffung von Zertifikaten
genutzt werden kann, sind JI und CDM eher mittel- bis langfristige Instrumente.
46
3.2 Übertragung in europäisches und deutsches Recht
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich die EU zu einer THG-Reduktion von 8 % ver-
pflichtet. Dazu hat sie am 13.10.2003 die Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG)
47
verab-
schiedet, die am 25.10.2003 in Kraft getreten ist.
48
Sie sieht den Start des EU-
38
Vgl. Flauger, J. (2005b), S. 16.
39
Vgl. http://www.bmu.de/emissionshandel/doc/5699.php (22.05.2005).
40
Vgl. KfW (2004), S. 4.
41
Vgl. Milne, R. (2004b), S. 12.
42
Vgl. Milne, R. (2004a), S. 10.
43
Vgl. KfW (2004), S. 4.
44
Eine t CO
2
eq ist eine metrische t Co
2
oder die Menge eines anderen THG mit einem äquivalenten Erderwär-
mungspotenzial (Vgl. Ebsen, P. (2004), S. 79).
45
Vgl. Marci, M. (2005), S. 120.
46
Vgl. Schwarz, R. (2005), S. 214.
47
Vgl. http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_275/l_27520031025de00320046.pdf (30.05.2005).
48
Vgl. http://www.bmu.de/emissionshandel/doc/5699.php (22.05.2005).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832489618
ISBN (Paperback)
9783838689616
DOI
10.3239/9783832489618
Dateigröße
380 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Paderborn – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2005 (August)
Note
1,3
Schlagworte
co2-handel emissionstrading emissionsrechte kyoto-protokoll strom
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