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Sexuell aggressive Verhaltensweisen bei Jungen ab 12 Jahren

Entwicklung eines stationären Behandlungskonzeptes

©2005 Diplomarbeit 126 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Vor ca. 14 Jahren habe ich im Bereich der stationären Jugendhilfe mein Berufspraktikum als Erzieher gemacht. In diesem Jahr machte ich meine erste Erfahrung mit sexueller Aggression: In einer Austauschrunde mit dem Heimleiter beschrieb die Berufspraktikantin einer anderen Gruppe, wie ein 15jähriger Junge sich auf ein 8jähriges Mädchen legte und mit seinen Bewegungen einen Geschlechtsverkehr nachahmte. Die Berufspraktikantin war insbesondere dadurch geschockt, dass es ihr nicht gelang, den Jungen von dem Mädchen herunter zu bekommen. Der Heimleiter sagte, dass dies sicherlich eine schlimme Erfahrung für eine Berufsanfängerin sei. Man müsse sich aber vor Augen malen, dass das Mädchen in der Heimgruppe regelmäßige Malzeiten bekomme und sicher versorgt werde, dies sei im Vergleich zu der Herkunftsfamilie oft schon viel. Nach dieser Situation war ich betroffen, verwirrt und verunsichert.
Seit ca. 13 Jahren arbeite ich in einer Heimgruppe mit Jungen ab 12 Jahren. Immer wieder war und bin ich dort mit sexuellen Handlungen konfrontiert, die eine Stellungnahme fordern: Beschreibungen sexueller Auffälligkeiten in den Berichten zur Aufnahmeanfrage, interne Wechsel Jugendlicher in unsere Gruppe da diese mit sexuellen Handlungen in ihrer Gruppen aufgefallen waren, verbale sexuelle Redensarten, sexuelle Handlungen der Jugendlichen untereinander, Beschreibungen von Missbrauchserfahrungen der Jugendlichen, Bekanntwerden von Missbrauch durch die Jugendlichen, ... .
Es dauerte eine Weile, bis uns als Team der Handlungsbedarf in Bezug auf sexuell aggressives Verhalten bewusster wurde. Dann reagierten wir, indem wir Jugendliche mit sexuell aggressiven Verhaltensweisen stationär oder ambulant in der Psychiatrie behandeln ließen. Wenn uns „der Fall“ zu brisant wurde, vermittelten wir den Jugendlichen in eine auf die Thematik spezialisierte Einrichtung. Nachdem wir uns einmal auf die Auseinandersetzung mit der Thematik sexuell aggressiver Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen eingelassen hatten, wurde uns schnell deutlich, dass es nicht ausreicht, Jugendlichen eine externe Behandlung zu vermitteln. Wir sahen und sehen uns gefordert, ein eigenes Verständnis für die Thematik zu entwickeln und aus diesem Handlungskonzepte für den Gruppenalltag abzuleiten. In Folge haben wir uns im Rahmen von Fortbildung, Fallsupervision, Fachtagen, Literaturarbeit und Hospitationen intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Manche Fragen sind […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhalt

1. Wozu diese Diplomarbeit / Einleitung
1.1 persönliche Widmung
1.2 Problemstellung, Fragestellungen
1.3 Aufbau und Vorgehensweise, Ziele

2. Was ist sexuell aggressives Verhalten
2.1 Begrifflichkeiten
2.2 Definitionen
2.2.1 Kategorisierung der Definitionen
2.2.2 Kritische Diskussion der Definitionskriterien zur Bestimmung von sexuell aggressivem Verhalten
2.3 Abgrenzung: normale – abweichend – sexuell aggressiv

3. Quantitative Bedeutung der sexuellen Aggressivität von Kindern und Jugendlichen

4. Wie stellt sich sexuelle Aggression als Verhalten dar
4.1 Was tun Minderjährige, wenn sie sich sexuell aggressiv verhalten
4.2 Typologien
4.3 Der Missbrauchszyklus

5. Warum verhalten sich Minderjährige sexuell aggressiv
5.1 Skizzierung der Erklärungsansätze für sexuell aggressives Verhalten
5.2 Darstellung der Entwicklungsdynamik sexueller Gewalt in Mehrfaktorenmodellen

6. Welche Behandlungsmöglichkeiten sexuell aggressiven Verhaltens gibt es
6.1 Skizzierung der Behandlungsansätze
6.2 Formale Aspekte der Behandlungsangebote
6.3 Skizzierung des kognitiv-behavioralen Behandlungsansatzes

7. Darstellung der Konzeption
7.1 Ausgangssituation / Rahmenbedingungen für die Konzeptentwicklung
7.2 Darstellung der Konzeption

8. Darstellung und Diskussion der eigenen Haltung
8.1 Mein Grundverständnisses zur Problematik sexuell aggressiver Kinder und Jugendlicher
8.2 Darstellung und Diskussion zentraler struktureller und methodischer Grundsatzentscheidungen
8.2.1 Spezialisierter Ansatz versus integrierendem Ansatz
8.2.2 Verhältnis von Zwang und Freiwilligkeit
8.2.3 Verhältnis von Therapie und Pädagogik
8.2.4 Opferarbeit als inhaltlicher Bestandteil der Behandlung
8.2.5 Behandlungsstruktur und Wirkungsgrad der Behandlung

9. Perspektive

Anhang:

Literaturangaben

Erklärung

1. Wozu diese Diplomarbeit / Einleitung

1.1 persönliche Widmung

Diese Diplomarbeit widme ich in besonderer Weise dem Mitarbeiterteam und den Jugendlichen der Außenwohngruppe des Andreas Bräm Hauses in Neukirchen Vluyn. Im regen Austausch mit euch als Team, zu dem ich auch die pädagogische und therapeutische Leitung zähle, habt ihr durch manche kriti­sche Nachfrage und Anregung den Prozess der Konzeptentwicklung maßgeblich bereichert. Erst dadurch, dass ihr euch mit auf dem Weg gemacht habt, konnte ich meine Idee von Konzeptentwicklung verwirklichen. Ich kann ein Konzept nicht auf ausschließlich abstrakter Ebene entwickeln, für mich ist Konzeptentwicklung immer ein dynamischer Prozess zwischen theoretischen Ideen und Visionen auf der einen und der Erprobung und dem "Schliff" durch die Praxis auf der anderen Seite. An diesem Prozess habt ihr euch aktiv beteiligt und euch dabei an den richtigen Stellen auf mein hohes Tempo einge­lassen bzw. mich in die Realität der Praxis "zurückgebremst".

Meine Achtung gilt den Jugendlichen der Gruppe. Ihr habt mich in meiner Haltung gefestigt, dass Menschen mit sexuell aggressiven Verhaltensweisen keine "Monster" sind. Ihr seid Personen, die vor dem Hintergrund ihrer Biographie ihr natürliches Bedürfnis, in Beziehungen Geborgenheit, Sicherheit, Liebe, Zärtlichkeit und Selbstentfaltung zu er-/ leben, unangemessen befriedi­gen. Von euch weiß ich, dass ihr Personen seid, die Kinder durch sexuelle Handlungen zu Opfern gemacht haben. Hieraus entspringt meine Verantwor­tung zu handeln. Die Tatsache, dass ihr euch auf eine Beziehung mit mir ein­gelassen und euer Erleben mit mir geteilt habt, ist der eigentliche Anlass und Motivation, mich auf diese Thematik einzulassen. Auch ihr habt euch auf eure Art und Weise auf die Konzeptentwicklung eingelassen und euch an dieser teilweise dankbar beteiligt.

Ein besonderer Dank gilt meiner Frau. Mit viel Liebe und Geduld hast du mich zur Beendigung des Studiums ermutigt und mir da wo es nötig war "Dampf" gemacht. Ich danke meiner Frau und meinen Kindern. An mancher Stelle habt ihr auf mich als Ehemann und Vater verzichtet und mir damit Freiräume für die Diplomarbeit eröffnet.

Ich danke meinem lebendigen Gott. Die Tatsache deiner liebevollen Zuwendung eröffnet jedem Leben einen Wert. Du bist es, der Anlass zur Hoffnung gibt! Du klärst die Schuldfrage! Du befreist von Bindungen! Du tröstest und verbindest die Wunden der Seele dass sie heilen! Danke! Du bist Gott!

1.2 Problemstellung, Fragestellungen

Vor ca. 14 Jahren habe ich im Bereich der stationären Jugendhilfe mein Berufspraktikum als Erzieher gemacht. In diesem Jahr machte ich meine erste Erfahrung mit sexueller Aggression: In einer Austauschrunde mit dem Heimleiter beschrieb die Berufspraktikantin einer anderen Gruppe, wie ein 15jähriger Junge sich auf ein 8jähriges Mädchen legte und mit seinen Bewegungen einen Geschlechtsverkehr nachahmte. Die Berufspraktikantin war insbesondere dadurch geschockt, dass es ihr nicht gelang, den Jungen von dem Mädchen herunter zu bekommen. Der Heimleiter sagte, dass dies sicherlich eine schlimme Erfahrung für eine Berufsanfängerin sei. Man müsse sich aber vor Augen malen, dass das Mädchen in der Heimgruppe regelmäßige Malzeiten bekomme und sicher versorgt werde, dies sei im Vergleich zu der Herkunftsfamilie oft schon viel. Nach dieser Situation war ich betroffen, ver­wirrt und verunsichert.

Seit ca. 13 Jahren arbeite ich in einer Heimgruppe mit Jungen ab 12 Jahren. Immer wieder war und bin ich dort mit sexuellen Handlungen konfrontiert, die eine Stellungnahme fordern: Beschreibungen sexueller Auffäl­ligkeiten in den Berichten zur Aufnahmeanfrage, interne Wechsel Jugendli­cher in unsere Gruppe da diese mit sexuellen Handlungen in ihrer Gruppen auf­gefallen waren, verbale sexuelle Redensarten, sexuelle Handlungen der Ju­gendlichen untereinander, Beschreibungen von Missbrauchserfahrun­gen der Jugendlichen, Bekanntwerden von Missbrauch durch die Jugendlichen, ... .

Es dauerte eine Weile, bis uns als Team der Handlungsbedarf in Bezug auf sexuell aggressives Verhalten bewusster wurde. Dann reagierten wir, indem wir Jugendliche mit sexuell aggressiven Verhaltensweisen stationär oder ambulant in der Psychiatrie behandeln ließen. Wenn uns „der Fall“ zu brisant wurde, ver­mittelten wir den Jugendlichen in eine auf die Thematik spezialisierte Ein­richtung. Nachdem wir uns einmal auf die Auseinandersetzung mit der The­matik sexuell aggressiver Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen einge­lassen hatten, wurde uns schnell deutlich, dass es nicht ausreicht, Jugendli­chen eine externe Behandlung zu vermitteln. Wir sahen und sehen uns gefor­dert, ein eigenes Verständnis für die Thematik zu entwickeln und aus diesem Handlungskonzepte für den Gruppenalltag abzuleiten. In Folge haben wir uns im Rahmen von Fortbildung, Fallsupervision, Fachtagen, Literaturarbeit und Hospitationen intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Manche Fragen sind beantwortet worden, andere sind unbeantwortet geblieben, neue Fragen haben sich entwickelt:

- Wo beginnt sexuell aggressives Verhalten und wie ist dieses zu bewerten?
- Was ist eigentlich normales sexuelles Verhalten von Kindern und Jugendlichen?
- Warum zeigen Kinder und Jugendliche sexuell aggressives Verhalten?
- Gibt es einen Unterschied zwischen sexuellen Aggressionen von Erwachsenen und Jugendlichen?
- Ist ein Kind / Jugendlicher mit sexuell aggressivem Verhalten ein Täter oder ein Opfer?
- Welche Hilfe brauchen Kinder / Jugendliche mit sexuell aggressivem Verhalten?
- Was macht man mit sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer Intelligenzminderung oder einer unklaren Diagnose nicht in einer spezialisierten Betreuungsform unterkommen?
- Welche unterschiedlichen Behandlungsansätze gibt es?
- Welche Kriterien sind für die Wahl der Behandlungsform ausschlaggebend (z.B. ambulante oder eine stationäre Betreuungsform)?
- In welcher Art und Weise kann ich in meiner beruflichen Praxis mit sexuell aggressi­ven Kindern und Jugendlichen arbeiten?
- Wo sind meine Grenzen in der Arbeit mit sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen?

Vermutlich laufen uns regelmäßig Sexualtäter über den Weg, von denen wir es nicht wissen. Von den Kindern und Jugendlichen, denen ich diese Arbeit widme, wissen wir, dass sie durch sexuell aggressives Verhalten andere Kinder zu Opfern gemacht haben. Hieraus wächst unsere Verantwortung zum Handeln.

1.3 Aufbau, Vorgehensweise und Ziele

Abgeleitet von diesen Fragestellungen lassen sich drei Zielkategorien für die Diplomarbeit beschreiben:

Theoriebildung

In einem Theorieteil werde ich den aktuellen wissenschaftlichen Stand in Bezug auf das Thema sexuell aggressiver Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen darstellen und diskutieren. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit mit Jungen werde ich die Arbeit auf sexuell ag­gressives Verhalten von männlichen Minderjährigen beschränken. Methodisch wird sich der Theorieteil im Wesentlichen auf Literaturforschung konzentrieren.

Entwicklung eines Kon­zeptes

Im zweiten Teil der Diplomarbeit entwickele ich ein Konzept für die stationäre Behandlung von sexuell aggressiven Jungen im Rahmen der Jugendhilfe. Der Konzeptentwicklung geht die Bildung einer sicheren eigenen Haltung zur Thematik voraus. Da sich diese in dem Konzept spiegelt und sich an demselben erläutern läßt, stelle ich das Konzept im zweiten Teil, vor der eigenen Haltung, dar.

Bildung einer sicheren eigenen Haltung zu der Thematik

Die gewonnene theoretische Bildung werde ich in Bezug zu meinen Praxiserfahrungen setzten. Durch die theoretische Auseinandersetzung sowie die genannte kritische Verbindung von Theorie und Praxiserfahrung werde ich im Verlauf der Diplomarbeit meine eigene Haltung zur Thematik festigen. Im dritten Teil der Diplomarbeit werde ich die der Konzeption zugrunde liegenden, persönlichen und fachlichen Haltungen darstellen und begründen.

2. Wasist sexuell aggressives Verhalten

2.1 Begrifflichkeiten

Im allgemeinen Sprachgebrauch wie auch in der Literatur werden zahlreiche Begriffe für die Beschreibung sexueller Aggression verwendet:

Sexuelle Gewalt, sexuelle Ausbeutung, sexueller Missbrauch, Kinderschändung, sexuelle Misshandlung, sexuelle Belästigung, sexuell übergriffiges Verhalten, Sexualdelinquenz, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexuell ag­gressive Impulsivität, sexuell aggressives Verhalten, etc. .

Jeder Begriff spiegelt eine individuelle Sichtweise des auf die Thematik. Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema ist daher immer wieder zu klären, mit welchem Verständnis die Begrifflichkeiten verwendet werden (vergl. Bange 2002, S47ff).

Am geläufigsten ist die Bezeichnung 'sexueller Missbrauch'. Befürwor­ter dieses Begriffes heben hervor, dass er jeder Assoziation entgegenwirkt, die eine Verantwortung der betroffenen Kinder beinhaltet. Kritiker nehmen Anstoß an der Wortbedeutung von Missbrauch, da dieser suggeriere, es gehe um den richtigen Gebrauch von Kindern.

Der Begriff 'sexuelle Gewalt' geht vor allem aus der feministischen Theoriebildung hervor. Er verdeutlicht, dass es in erster Linie um den Gewaltaspekt geht, der mittels der Sexualität ausgelebt wird. Der Begriff Gewalt trifft am ehesten auch das Erleben der Opfer.

Ein weiterer, häufig genutzter Begriff ist der der 'sexuellen Misshandlung'. Dieser Begriff weist darauf hin, dass es verschiedene Formen von falschem, gewalttätigen Handeln gegenüber Kindern gibt. Hieran knüpfen die Kritiker dieser Begrifflichkeit an. Sie betonen, dass sexueller Missbrauch nicht eine Untergruppierung der Misshandlung ist. Misshandlung ereignet sich in der Regel aus dem Affekt, während sexueller Missbrauch systematisch begangen wird. Mit der unscharfen Differenzierung der Formen wird sexueller Missbrauch verharmlost. Sexueller Missbrauch ist in der Regel genau geplant, während Misshandlungen meist einem Affekt entspringen.

In Bezug auf sexuelle Aggressionen durch Kinder und Jugendliche sind die Begriffe 'sexuell aggressive Impulsivität' und 'sexuell aggressives Verhalten' hervorzuheben. Sie betonen die psychopatologische Sichtweise, bei der es in erster Linie darum geht, die Entwicklungsbedingungen herauszustellen, die zu dem unerwünschten Verhalten geführt haben und Hilfen für die Entwicklung von Verhaltensalternativen zu entwickeln. Der Begriff 'sexuell aggressive Impulsivität' betont darüber hinaus, dass man gerade bei Kindern mit entsprechendem Verhalten nicht automatisch von einem geplanten Vorgehen sprechen kann. Oft handelt es sich um ein impulsives reinszenieren eigener Missbrauchserfahrungen. Der Begriff 'sexuell aggressiv' kann in sofern missverständlich wirken, als dass er ein offensichtlich gewalttätiges Handeln suggeriert. Sexuelle Aggression ist jedoch in vielen Fällen nicht offensichtlich, sondern still, verführerisch und manipulativ (siehe 2.2.2).

Im weiteren Verlauf der Arbeit verwende ich überwiegend den Begriff 'sexuell aggressives Verhalten', da dieser am treffendsten mein Verständnis in Bezug auf die Themenstellung der Arbeit wiedergibt. Wiederholt greife ich auch den Begriff 'Missbrauch' auf. Er ist der Begriff, der sich in den Definitionen am deutlichsten durchgesetzt hat. Dies ist im Wesentlichen auf dessen Eingang in die juristische Definition zurückzuführen. Die entsprechenden Gesetzestexte beschreiben sexuelle Handlungen, die an oder vor Kindern vorgenommen bzw. zu denen Kinder gezwungen werden als Missbrauch (siehe 2.2.1). Gegenstand der Diplomarbeit ist aber sexuell aggressives Verhalten von Kindern und Jugendlichen im weiteren Sinn. Der Begriff Missbrauch/Missbraucher ist nicht treffend, weil er suggeriert, sexuell aggressives Verhalten von Kindern und Jugendlichen richte sich ausschließlich gegen Kinder. Dies ist jedoch nicht der Fall.

2.2. Definitionen

2.2.1 Kategorisierung der Definitionen

Ich möchte mich der Fragestellung 'was ist sexuell aggressives Verhalten' über eine Auseinandersetzung mit den Definitionen von sexuellem Missbrauch nähern. Hintergrund ist die Tatsache, dass ich kaum Definitionen zu dem Stichwort 'sexuelle Aggressivität' gefunden habe. In der Fachliteratur finden wir verschiedene Definitionen von sexuellem Missbrauch, welche ein unterschiedliches Verständnis deutlich machen. Die jeweilige Definition von Missbrauch beeinflußt wesentlich die Diagnosestellung und damit die Haltung und Handlung der Helfer (vergl. v.Outsen 1993, S. 13f) Da die Definitionen keine einheitliche Betrachtungsweise von sexuellem Missbrauch zugrunde legen, kann es auch keine allgemein gültige Definition geben. Bei der Beschäftigung mit dem Thema "sexuell aggressives Verhalten von Kindern und Jugendlichen" gilt es folglich, sich damit auseinanderzusetzen, was unter sexuellem Missbrauch verstanden wird und worin sich die Definitionen unterscheiden.

Ich möchte die unterschiedlichen Definitionen, auf deren Auflistung ich weitgehend aus Gründen des Umfangs und der Übersichtlichkeit verzichte, sechs Kategorien zuordnen. Für die Auswahl der Kategorien war die Fragestellung nach ihrer Bedeutung in Bezug auf Definitionskriterien (2.2.2), Ursachenverständnis und Relevanz für die Behandlung leitend. Die Darstellung hat nicht den Anspruch einer wissenschaftlich systematische Einordnung der Definitionen.

Im Folgenden stelle ich die Definitionskategorien kurz dar um dann auf ihre Bedeutung für die Arbeit mit sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen einzugehen.

Enge Definitionen

Enge Definitionen beschreiben nur das Verhalten als Missbrauch, welches bereits als schädigend identifiziert oder normativ als solches angesehen wird. Sexuelle Handlungen die nicht zwangsläufig eine Schädigung hervorrufen, werden nicht als Missbrauch bewertet.

Die Stärke einer engen Definition liegt darin, dass die Bewertung eines sexuellen Mißbrauchs nach dieser Definition von allen Fachleuten unumstritten ist. Die Kritikpunkte beziehen sich zum einen darauf, dass sexuelle Handlungen ohne körperlichen Kontakt bei engen Definitionen weitgehend nicht berücksichtigt werden, obwohl diese für Kinder ebenso schädigend sein können. Darüber hinaus wird kritisiert, dass einige Wissenschaftler/-innen in Zusammenhang mit der engen Definition nur bei einer Altersdifferenz zwischen Opfer und Täter von mindestens 5 Jahren von sexuellem Missbrauch sprechen. Empirische Untersuchungen verdeutlichen aber, dass sexuelle Gewalt auch von Gleichaltrigen ausgeht (siehe 2.2.2).

Für Kinder und Jugendliche mit sexuell aggressivem Verhalten gibt es speziell konzeptionierte Behandlungsangebote. In der Regel sind die Kinder und Jugendlichen die im Rahmen eines entsprechenden Behandlungsangebotes betreut werden im Vorfeld aufgefallen, weil ein durch sie begangener sexueller Missbrauch nach der engen Definition bekannt wurde.

Weite Definitionen

Weite Definitionen versuchen sämtliche, als potentiell schädlich angesehenen Handlungen zu erfassen. Folglich beziehen sie auch sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt wie z.B. Blicke, Zeigen von pornographischen Medien, Worte, etc ein. Ein Aspekt in den weiten Definitionen ist das Motiv des Handelnden.

"Sexueller Mißbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind, entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen." (vergl. Bange 1992, S.57)

U. Enders beschreibt, dass sexuelle Gewalt immer dann gegeben ist, wenn ein Mädchen oder ein Junge von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen als Objekt der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt wird (vergl. Enders 1995, S.19). Dies fängt bei heimlichen, vorsichtigen Berührungen, verletzenden Redensarten und Blicken an. Die Stärke dieser Definition liegt darin deutlich zu machen, mit welchem Verhalten sexuelle Gewalt anfängt. Gleichzeitig kann man darin auch eine Schwäche der Definition sehen, denn lange nicht jede vorsichtige Berührung, nicht jede Fotografie eines nackten Kindes ist Missbrauch. Um dies beurteilen zu können, ist man auf Aussagen des Handelnden zu seiner Motivation angewiesen. Diese sind in der Regel schwer zu erhalten und darüber hinaus schwer abzusichern.

Weite Definitionen von sexuellem Missbrauch sind in der Arbeit mit sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen sinnvoll, um die Anfänge von sexueller Aggression deutlich zu machen. Die Frage nach der Motivation zum Handeln ist ein wichtiger Ansatzpunkt in der Selbstreflexion und damit Grundlage für die Entwicklung von Selbstkontrolle.

Klinische Definition

Klinische Definitionen fragen in erster Linie nicht danach, ob die sexuellen Handlungen sozial gebilligt werden oder nicht. Sie stellen das Erleben der betroffenen Person in den Vordergrund. Die subjektiv erlebte Schädigung oder Beeinträchtigung (z.B. Traumatisierung) entscheidet, ob ein Verhalten als sexuell aggressiv definiert wird.

Eine klinische Definition von sexuellem Missbrauch ist in der Arbeit mit den Opfern von Bedeutung, da es deren Erleben in den Vordergrund stellt. Ausgangspunkt für eine klinische Definition ist in der Regel das identifizierbare auffällige Verhalten des Kindes. Problematisch sehe ich die klinische Definition dann, wenn sie zur Begründung herangezogen wird, dass ein Missbrauch für ein Kind wohl nicht so schlimm war, wenn es nicht mit entsprechenden Symptomen reagiert.

In Bezug auf das Thema "sexuell aggressives Verhalten von Kindern und Jugendlichen" hat die klinische Definition insofern eine Bedeutung, als das die Frage im Raum steht, ob es sich bei diesem Verhalten nicht ggf. um die Reinszenierung eigenen Missbrauchs und damit um die Bearbeitung eigener Traumata handelt.

Normative Definitionen

Normative Definitionen spiegeln sich in den Normen und Werten einer Gesellschaft, welche u.a. in die Gesetzgebung einfließen. Die unten beschriebene juristische Definition ist eine Form der normativen Definitionen. Sexualnormen haben sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Während Sexualität früher im Wesentlichen in den Rahmen der ehelichen Privatsphäre gehörte, hat die Gesellschaft inzwischen eine weitgehend liberale Haltung in Bezug auf sexuelles Verhalten entwickelt. Diese liberalere Haltung spiegelt sich in der drastischen Zunahme von Darstellungen sexueller Handlungen und körperbetonter Bilder in den Medien, sowie in der gesellschaftlichen Enttabuisierung ehemals als abweichend geltender Sexualpraktiken wie z.B. vorehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität. Auch die offen geführte Auseinandersetzung über das Thema sexueller Missbrauch verdeutlicht die Enttabuisierung von Sexualität.

Normen sind einerseits eine wichtige Orientierung, andererseits sind sie auch einer fortwährenden Veränderung ausgesetzt. Normen bewerten bestimmte sexuelle Handlungen als Missbrauch. So gelten z.B. sexuelle Handlungen eines Erwachsenen mit einem Kind oder Jugendlichen normativ als Missbrauch, während sexuelle Handlungen unter befreundeten Jugendlichen teilweise schon als normal angesehen werden.

Kinder und Jugendliche brauchen gerade im Alter der Pubertät auf der einen Seite Freiraum, um Eigenverantwortung einüben zu können, auf der anderen Seite klare Grenzen und Regeln, an denen sie sich orientieren können. Dies gilt auch für die psychosexuelle Entwicklung. Hier haben Normen und Werte eine wichtige Funktion.

Feministische Definitionen

Die feministischen Definitionen sind eine spezielle Form normativer Definitionen. Missbrauch ist nach ihrem Verständnis der Ausdruck männlicher Dominanz gegenüber weiblichen Opfern. Diese Definitionen sehen eine wesentliche Ursache für Missbrauch in der patriarchalen Gesellschaftsstruktur. Als eine Untergruppe der weiten Definitionen beschreiben auch die feministischen Definitionen jede sexuelle Handlung als Missbrauch, die ein Mädchen zum Sexualobjekt degradiert.

"Der Täter befriedigt aufgrund des Macht- und Genrationsgefälles und der Abhängigkeit des Kindes sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme sexueller Handlungen. Sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen ist Machtmissbrauch verbunden mit psychischen und/oder physischen Verletzungen der Integrität (Unversehrtheit). Er ist ein Ausdruck von Geschlechterhierarchie und Dominanzkultur." (vergl. May 1997, S. 226)

Sexuell aggressives Verhalten von Kindern und Jugendlichen ist vorwiegend ein männliches Phänomen. Die feministischen Definitionen geben einen Hinweis darauf, dass Missbrauch auch im Zusammenhang mit Rollenerwartungen und Rollenverständnis als auch den daraus resultierenden inneren Konflikten zu betrachten ist. Die Förderung eines ausgewogenen, nicht von patriachalen Gedanken geprägten Selbstbildes, ist ein wichtiger Bestandteil der präventiven Arbeit zur Vermeidung von sexuell aggressivem Verhalten.

Juristische Definition

Folgende Erörterung soll einen Einblick in die vom Strafgesetzbuch (StGB) vorgenommene Definition und Systematik der "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" geben. Die Darstellung bezieht sich auf sexuelle Handlungen durch Minderjährige. Strafmilderungen und Schärfungen sowie Qualifikationen erwachsener Täter habe ich bewußt unerwähnt gelassen.

Kinder im Alter bis 14 Jahren genießen nach § 176 StGB absoluten Schutz vor sexuellen Handlungen. Die Willensrichtung des Kindes und das Alter des Handelnden (Täter) sind für die Bestimmung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern nicht relevant. Sexueller Missbrauch wird über die Beschreibung von sexuellen Handlungen definiert. Dieser liegt vor wenn (vergl. StGB 2005, §176 Abs.1-3):

- sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen werden,

- eine Person sexuelle Handlungen von einem Kind an sich vornehmen lässt,
- ein Kinde dazu bestimmt wird, an Dritten sexuelle Handlungen vorzunehmen oder diese von Dritten an sich vornehmen zu lassen,
- ein Kind dazu bestimmt wird, dass es sexuelle Handlungen an sich vornehmen soll,
- eine Person durch pornographische Medien/Darstellungen oder entsprechendes Reden auf ein Kind einwirkt.

Mit Ausnahme des letzten Punktes ist schon der Versuch strafbar. Ein "schwerer sexueller Missbrauch von Kindern" durch minderjährige Täter liegt dann vor, wenn (vergl. StGB 2005, §176 Abs.1,2,4):

- die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird
- der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung oder eine erhebliche Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung gebracht hat
- mit dem Missbrauch eine schwere körperliche Misshandlung verbunden ist
- durch den sexuellen Missbrauch die Gefahr der Todesfolge besteht

Sexuelle Aggressionen von Minderjährigen richten sich jedoch nicht ausschließlich gegen Kinder, sondern auch gegen Jugendliche und Erwachsene. In diesem Zusammenhang definiert das Gesetz als Straftaten (vergl. StGB 2005, §177ff):

- alle sexuellen Handlungen, die mit Gewalt oder deren Androhung vorgenommen werden (Nötigung, Vergewaltigung)
- sexuelle Handlungen, die unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage des Opfers vorgenommen werden
- sexuelle Handlungen, die unter Ausnutzung einer Wiederstandsunfähigkeit (z.B. geistige, seelische o. körperliche Krankheit / Behinderung) vorgenommen werden

Auch für diese Straftaten sind die Tatmerkmale und nicht das Alter des Täters für die Definition prägend.

Anders ist dies bei exhibitionistischen Handlungen (vergl. StGB 2005, §183a). Diese können nur durch einen "Mann" begangen werden. Kennzeichen eines Mannes ist die weitgehend abgeschlossene Pubertät. Öffentliche sexuelle Handlungen von Kindern und Jugendlichen auf die das Merkmal des Mannes nicht zutrifft (z.B. öffentliches Onanieren), werden als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" definiert (vergl. StGB 2005, § 183b). Sie sind ebenfalls dem 13. Abschnitt des StGB zugeordnet.

Das StGB spricht dann von einer "sexuellen Handlung", wenn diese im Hinblick auf das jeweilige Rechtsgut (z.B. sexuelle Selbstbestimmung) von einiger Erheblichkeit ist (vergl. StGB 2005, 184c). Eher flüchtige unsittliche Berührungen fallen daher nicht unter die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (vergl. Blumenstein, 2002). Sexuelle Handlungen vor einer anderen Person sind nur solche, die von dieser auch wahrgenommen werden. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Person auch die Sexualbezogenheit der Handlung erkennt. Eine genauere Definition von "Sexuelle Handlungen" nimmt das StGB nicht vor. Subsumieren lassen sich unter dem Begriff im allgemeinen alle Handlungen, die:

- objektiv geschlechtsbezogen erscheinen, oder
- durch die Absicht motiviert sind, sich selbst oder einen anderen geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen.

Die juristische Definition hat in der Arbeit mit sexuell aggressiven Kindern und explizit Jugendlichen eine besondere Bedeutung. Sie regelt verbindlich die Strafbarkeit sexueller Handlungen durch die justiziellen Organe des Staates. Die Registrierung einer "Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung" gemäß Abschnitt 13 des Strafgesetzbuches (StGB) hat für Kinder und Jugendliche eine dreifache Bedeutung:

- sexuell aggressives Verhalten, das als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert wurde, wird von den Beteiligten (z.B. Täter, Eltern) und dessen Umfeld durch die stark normative Wirkung des Gesetzes häufig anders wahrgenommen und beurteilt, als sexuelle Aggressionen, die nicht entsprechend registriert wurden.
- Registrierte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung veranlassen die öffentlichen Organe (Familiengericht, Jugendamt) zum Handeln und zur Unterstützung des jugendlichen Täters.
- Die drohende oder vorhandene Verurteilung jugendlicher Sexulstraftäter schafft für diese eine besondere Motivationslage, sich speziellen therapeutischen Angeboten zu stellen.

Auch Kinder können Urheber von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sein. Ihnen droht jedoch keine Strafverfolgung, da sie schuldunfähig sind (vergl. StGB §19). Eine Anzeige sexuell aggressiver Handlungen von Kindern kann dennoch sinnvoll sein, da diese durch die Registrierung bei der Polizei bei Wiederholungstaten im Jugendalter anders behandelt werden, als Jugendliche, bei denen das erste mal eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung bekannt wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Anmerkung, dass das StGB die Absicht verfolgt, strafbare Handlungen zu definieren. Da Kinder für strafbare Handlungen nicht juristisch belangt werden, bezieht das Gesetz letztlich keine klare Stellung, wie sexuelle Handlungen unter Kindern einzuordnen sind. Der Lesart des § 176 nach läßt sich schlussfolgern, dass sexuelle Handlungen an Kindern, unabhängig von dem Alter des Verursachers, eine Straftat ist.

An diesem Punkt setzt die Kritik gegenüber der juristischen Definition an. Der Gesetzgeber verkennt, dass auch Kinder sexuelle Personen mit entsprechenden, kindlichen sexuellen Wünschen und Bedürfnissen sind. Kinder und Jugendliche können in einvernehmlicher Weise sexuell interagieren, ohne dies als negativ oder schädigend zu erleben. Diese Kinder und Jugendlichen werden durch die juristische Definition zu Opfern bzw. Tätern gemacht.

2.2.2 Kritische Diskussion der Definitionskriterien zur Bestimmung von sexuell aggressivem Verhalten

Um ein Verständnis von sexuell aggressivem Verhalten zu entwickeln ist es wichtig, sich kritisch mit den Kriterien auseinander zu setzten, die zur Definition von sexuellem Missbrauch bestimmt werden. Häufig greifen die Definitionen zur Bestimmung von sexuellem Missbrauch auf mehrere Kriterien zurück. Im Folgenden erörtere ich die Kriterien zur Bestimmung von Missbrauch.

Alter von Täter und Opfer und das daraus resultierende Machtgefälle Das Alter von Täter und Opfer hat in den Definitionen von sexuell aggressivem Verhalten zweierlei Bedeutung:

Erstens sprechen die Definitionen dann von sexuellem Missbrauch, wenn das Opfer eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Diese liegt je nach Definition zwischen 14 Jahren und 18 Jahren. Werden Jugendliche die ggf. nicht mehr in diese Altersgrenze hineinfallen, Opfer sexueller Aggressionen, handelt es sich dabei um Nötigung oder Vergewaltigung. Diese unterscheiden sich von den Tatmerkmalen des sexuellen Missbrauchs.

Zweitens hat das Alter in Bezug auf die Altersdifferenz eine Bedeutung. Die Definitionen setzen als ein Kriterium für sexuellen Missbrauch eine Altersdifferenz zwischen Opfer und Täter von in der Regel mindestens 5 Jahren voraus.

Sicher ist es die Absicht der Autoren, anhand des Alters ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer zu bestimmen. Mir scheint jedoch die Altersdifferenz als Definitionskriterium für sexuell aggressives Verhalten unter Kindern und / oder Jugendlichen wenig geeignet. Aufgrund der gerade im Kinder und Jugendalter stark unterschiedlichen körperlichen, psychischen, intellektuellen und psychosexuellen Entwicklung ist das Alter zur Erfassung eines Machtgefälles nicht genügend aussagekräftig. 13jährige können weiter entwickelt sein als manche 15jährigen und selbst 18jährige können durchaus noch sehr kindlich sein.

Natürlich ist ein bestehendes Machtgefälle bei einer sexuellen Handlung ein wichtiges Bestimmungskriterium für sexuelle Aggression. Eine Machtdivergenz kann und sollte man aus meiner Sicht am besten durch die Analyse des Einzelfalls erfassen und nicht an festgesetzten Altersdaten. Die Feststellung eines unterschiedlichen Entwicklungsniveaus kann z.B. durch eine Beschreibung der individuellen körperlichen, psychischen, kognitiven und psychosexuellen Entwicklung von Opfer und Täter erfolgen. Die Macht gleichaltriger Täter kann darüber hinaus auch auf materiellen, finanziellen, sozialen, u.a. Ressourcen beruhen. Ein daraus bestehendes Abhängigkeitsverhältnis kann als Druckmittel empfunden bzw. eingesetzt werden (z.B. Entzug der Freundschaft).

Fehlendes Einverständnis zur sexuellen Handlung Sexuelle Handlungen die offensichtlich gegen den Willen des Kindes stattgefunden haben, gelten einvernehmlich als sexueller Missbrauch.

Problematisch wird der Wille des Kindes als Definitionskriterium aber, wenn das Kind bekundet, die sexuelle Handlung sei in seinem Einvernehmen geschehen. Einige Kinder lösen die durch den Missbrauch entstandene Bedrohungs- und Konfliktsituation, indem sie für diese eine Mitverantwortung übernehmen. Die Bekundung 'ich hab es auch gewollt' ist dann kein Einverständnis zur sexuellen Handlung, sondern eine Bewältigungsstrategie im Umgang mit der Missbrauchs- und damit auch Ohnmachtserfahrung. Dieses Dilemma lösen die Autoren überwiegend mit dem Konzept des "wissentlichen Einverständnisse" (vergl. Bange 2002, S. 50). Es geht davon aus, dass Kinder gegenüber Erwachsenen keine gleichberechtigten Partner sind und sie so kein wissentliches Einverständnis zu einer sexuellen Handlung abgeben können. Kinder sind den Erwachsenen auf der körperlichen, psychischen, kognitiven, sprachlichen und psychosexuellen Entwicklungsebene unterlegen. Ihnen fehlt der gleiche Informations- und Erfahrungsstand, folglich können sie damit die soziale Tragweite und Bedeutung einer sexuellen Beziehung nicht angemessen beurteilen.

Das "wissentliche Einverständnis" ist ein nützliches Kriterium zur Einordnung sexueller Handlungen unter Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche können bei annähernd gleicher Entwicklungsreife ein "wissentliches Einverständnis" zu gemeinsamen sexuellen Handlungen abgeben. Zur Einschätzung einer sexuellen Handlung unter Kindern und Jugendlichen muß, bei augenscheinlich vorliegendem Einverständnis, das Einverständnis als "wissentlich" abgesichert werden. Die Kriterien dazu sind eine annähernd gleiche Entwicklungsreife und ein sich deckendes Verständnis und Vorstellung über die erfolgte sexuelle Handlung.

Zwang und Gewalt

Der Einsatz von Zwang und Gewalt ist ein wichtiges Merkmal zur Bestimmung der Qualitätsstruktur einer sexuell aggressiven Handlung. Ein sexueller Kontakt, der mit Zwang und Gewalt durchgesetzt wird, ist immer eine sexuelle Aggression. Dies lässt aber nicht den Rückschluss zu, dass es sich bei einer sexuellen Handlung unter Kindern und Jugendlichen ohne offensichtlichen Zwang oder Gewalt, nicht um sexuell aggressives Verhalten handeln kann. Bei einem bestehenden Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis ist Zwang im Sinne von Bedrohung oder körperlicher Gewalt nicht unbedingt notwendig, um ein Kind zu missbrauchen. Dieser ergibt sich für das Opfer auch vor dem Hintergrund eines bestehenden Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis.

Zwang und Gewalt wird bei sexuell aggressivem Verhalten mit zwei Zielsetzungen eingesetzt. Zu einem soll das Opfer zu einer bestimmten sexuellen Handlung und zum anderen zur Geheimhaltung gezwungen werden.

Körperlicher Kontakt

Wie beschrieben stellt der direkte körperliche Kontakt vor allem für enge Definitionen ein Kriterium für sexuell aggressives Verhalten dar. Die Art des sexuellen Kontaktes ist ein Kriterium bei der Beurteilung der Qualität einer feststehenden sexuellen Aggression. Als Definitionskriterium zur Beschreibung einer sexuellen Handlung als sexuelle Aggression halte ich den körperlichen Kontakt aus folgenden zwei Gründen jedoch für nicht relevant bzw. nicht geeignet.

Erstens gibt es unter Kindern und unter Jugendlichen sexuelle Handlungen mit Körperkontakt, die dem Bereich einer einvernehmlichen sexuellen Handlung in wechselseitigem Interesse der gegenseitigen Körperentdeckung und -erfahrung zuzurechnen sind. Sofern keine anderen Definitionskriterien für das Vorliegen einer sexuellen Aggression sprechen, gibt es keinen Anlass, diese Handlungen als sexuelle Aggression zu bewerten. Dies gilt aus meiner Sicht auch bei einer erfolgten Penetration (ggf. handelt es sich dabei um ein abweichendes Sexualverhalten. Siehe 2.3)

Zweitens können auch sexuelle Handlungen ohne körperlichen Kontakt von Kindern als belastend erlebt werden. Wenn z.B. ein 13jähriger Junge in das Zimmer seiner 5 jährigen Schwester geht und vor dieser onaniert, sprechen mehrere Definitionskriterien für das Vorliegen einer sexuellen Aggression, wie z.B. Machtgefälle, fehlendes wissentliches Einverständnis, Absicht des Handelnden, ggf. Schädigung des Opfers.

Schädigung des Opfers

Sexuell aggressives Verhalten ist für die Opfer in der Regel mit einer belastenden Ohnmachtserfahrung verbunden, auf die sie mit vielfältigen körperlichen und psychischen Symptomen sowie daraus resultierenden Verhaltensauffälligkeiten reagieren (vergl. Enders 2001 und Deegener 1998). Eine sexuelle Handlung, auf die eine Person mit entsprechenden Symptomen reagiert, ist immer eine sexuelle Aggression. Da jedoch nicht alle Opfer von sexueller Aggression mit Symptomen reagieren, sollte sexuell aggressives Verhalten nicht in Abhängigkeit von den Symptomen definiert werden. So gibt es Kinder, deren Psyche fähig ist, die Missbrauchssituation von geringerer Intensität ohne bedeutende Beeinträchtigung der seelischen Entwicklung zu verarbeiten. Andere Opfer reagieren erst nach Jahren mit Symptomen, da sie die Ohnmachtserfahrung bis dahin abgespaltet haben.

Motivation des Handelnden

Sexuell aggressives Verhalten von Kindern und Jugendlichen entspringt in der Regel nicht einem spontanen Agieren. Vielmehr handelt es sich dabei um eine bewusst geplante, oft sorgfältig vorbereitete Tat. Diese Vorbereitung wird in der Forschung als "Groomingprozess", wörtlich Vorbereitung, beschrieben (siehe 4.2). Elemente dieses Grooming sind z.B. Vertrauensaufbau zu Kindern mit dem Ziel der Aufnahme sexueller Kontakte, Isolierung des Kindes, Bewirken von Geheimhaltung, schrittweise Sexualisierung der Beziehung (vergl. Heiliger 2000, S. 14f).

Die "Motivation des sexuell Handelnden" spiegelt sich in der Verteilung der Initiative während der Handlung. Sexuelle Gewalt ist aktives, geplantes Handeln (siehe 4.1). Dieses lässt sich im Verlauf der sexuellen Handlung an der einseitigen Initiative erkennen.

Zur genaueren Beschreibung der Motivation ist man auf die Aussagen des Agierenden angewiesen. Dieser wird gerade beim Vorliegen eines sexuell aggressiven Verhaltens oben beschriebene Absichten leugnen, bzw. banalisierend beschreiben. Häufig ist es Personen mit sexuell aggressivem Verhalten erst im Verlauf der Behandlung möglich, Absichten und Motivationen zu reflektieren. In der Reflexion ist sie dabei in der Regel auf ein korrigierendes Gegenüber angewiesen, da verzerrte Denk- und Bewertungsmuster in Bezug auf Sexualität das Erkennen aggressiver Aspekte erschwert. Folglich kann man sich bei der Beurteilung einer sexuellen Handlung auf das Kriterium der Motivation des Handelnden nur dann stützen, wenn dieser seine Absichten selber als sexuell aggressiv identifiziert. Ist dies nicht der Fall, ergeben sich daraus keine Anhaltspunkte für eine einvernehmliche, gleichberechtigte sexuelle Handlung. Für die Behandlung und den Aufbau von Selbstkontrolle in Bezug auf das sexuell aggressive Verhalten ist die Reflexion der Absichten und Motive des Handelns von großer Bedeutung.

2.3 Abgrenzung: normal – abweichend – sexuell aggressiv

In der Literatur werden zwei gegenläufige Umgangsweisen in Bezug auf das Thema sexuell aggressives Verhalten bei Kindern und Jugendlichen beschrieben und kritisiert. Sexuelles Verhalten von Kindern wird auf der einen Seite zu schnell pathologisiert oder gar kriminalisiert. Andererseits besteht die verharmlosende Tendenz, sexuell aggressives Verhalten von Kindern und Jugendlichen als vorübergehende Entwicklungsstörung auf der Suche nach der sexuellen Identität zu deuten (vergl. Deegener 1999, S.356).

Bei der Betrachtung von sexuellen Handlungen zwischen Kindern und/oder Jugendlichen gilt es, zur Bestimmung von sexuell aggressivem Verhalten eine sorgfältige Diagnostik und eine möglichst klare Abgrenzung zu normalem oder abweichendem Sexualverhalten vorzunehmen.

Kinder sind von Geburt an Menschen mit Sexualität und den dazugehörigen sexuellen Empfindungen. Kindliche Sexualität unterscheidet sich wesentlich von der Sexualität erwachsener. Kinder erleben und entdecken sexuelle Empfindungen erst im Verlauf ihrer Entwicklung als eigenständige Gefühle. Bis zur Pubertät entdecken Kinder ihre und häufig auch das gegengeschlechtliche Genital auf spielerische, neugierige Art und Weise. Die neugierige, oft gegenseitige Entdeckung und Erprobung der Genitalien ist mit der Erfahrung der Lust verbunden. Im Gegensatz zu der kindlichen Sexualität wird die Sexualität mit Einsetzen der Pubertät zielgerichteter. Sie konzentriert sich auf das Anstreben der sexuellen Befriedigung im Orgasmus.

Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Verbreitung von kindlich sexuellem Explorationsverhalten unterscheiden sich erheblich. Eine niederländische Studie (vergl. Schurke 2002) beschreibt bei Kindern im Alter von 0-11 Jahren folgende häufige (≥50%) sexuelle Verhaltensweisen:

Berühren der eigenen Geschlechtsteile zu Hause, Berühren der Brüste der Mutter, Interesse am anderen Geschlecht, Doktorspiele, Fragen über Sexualität und Masturbation mit der Hand.

Übereinstimmend wurden folgende Verhaltensweisen in einer niederländischen und einer amerikanischen Studie als selten (≤10%) dargestellt:

Fragen nach expliziten, sexuellen Fernsehsendungen, Nachahmung sexuellen Verhaltens mit Puppen, Aufforderung zu sexuellen Aktivitäten, sexuelle Geräusche, Gegenstände in Vagina oder Anus stecken, sprechen über sexuelle Handlungen, flirtend sprechen, Reiben des Körpers gegen andere Personen.

Folglich lassen sich diese Verhaltensweisen im statistischen Sinn als abweichend beschreiben.

Auch abweichendes Sexualverhalten bei Kindern stellt alleine gesehen noch keine Indikation für sexuelle Aggression dar. Je nach Entwicklungsbedingungen des Kindes, wie z.B. Schamgrenzen der Eltern oder Zugang zu sexuellen Darstellungen im Elternhaus kann auch abweichendes Sexualverhalten ein natürliches Neugierverhalten darstellen. So gilt z.B. auch das Imitieren des Geschlechtsverkehrs und das Hineinstecken von Gegenständen in die Scheide keineswegs als automatischer Hinweis auf sexuelle Übergriffe (vergl. Philips, 2002). Nach Araji, Volbert u. Burkowski wird selbst Petting, (simulierter) Vaginalverkehr, gegenseitige Masturbation und Oralverkehr zur normalen sexuellen Entwicklung im Alter von 8 bis 12 Jahre gerechnet, wenngleich mir teilweise unverständlich bleibt, in welchem Sinne beschriebene Verhaltensweisen normal sein sollen (vergl. Deegener 1999, S. 359). In der Summe haben ca. 50 - 75 % der Kinder Erfahrung mit gemeinschaftlichen sexuellen Spielen. Ein drittel der Jungen hat bis zur Pubertät an homosexuellen Handlungen teilgenommen (vergl. Stein-Hilbers 2002, S. 68-70). Vor allem ältere Jungen unterrichten sich gegenseitig darin, wie man masturbiert und einen Orgasmus erleben kann. Im spezifischen Umwelten wie z.B. Internat, lassen sich höhere Prozentzahlen beobachten. Ein wesentlicher Teil der Jungen macht diese sexuellen Erfahrungen im Alter von ca. 9-12 Jahren.

Ab dem vierten Lebensjahr entwickeln Kinder ein natürliches körperlich sexuelles Schamgefühl (vergl. Philipps 2002). Entsprechend wählen sie auch für natürliche sexuelle Handlungen in der Regel einen intimen Rahmen, bei dem sie unter sich sind. Vor dem Hintergrund verbaler und nonverbaler Reaktionen erwachsener Bezugspersonen auf erste sexuelle Handlungen können Kinder schon früh ein Bewußtsein für sexuelle Tabubereiche entwickeln. Das individuell unterschiedlich vorhandene Interesse an sexuellen Erfahrungen wird durch die Tabuisierung von Sexualität nicht geringer, vielmehr wird es versteckt, mit Schuldgefühlen besetzt, ausgelebt. Folglich sind Verdeckungsstrategien und Schuldgefühle keine Merkmale für abweichendes oder gar grenzverletzendes Sexualverhalten.

Auch kann die aggressive Qualität einer sexuellen Handlung aus zweifacher Sicht nicht durch die sexuelle Handlung an sich beschrieben werden: Erstens kann unter Kindern wie dargestellt selbst ein abweichendes Sexualverhalten wie z.B. Oralverkehr das Resultat einer spontanen Handlung aus wechselseitigem Interesse und Einvernehmen sein. Vor dem Hintergrund der Entwicklung einer gesellschaftlich liberalen Haltung in der Bewertung sexueller Lebensformen erscheint es nahezu unmöglich, bestimmte sexuelle Ausdrucksformen unter Kindern als Bestimmungskriterium für sexuelle Aggression zu betrachten.

Zweitens können auch harmlos erscheinende sexuelle Handlungen einen Übergriff darstellen, der zum Einstieg eines progressiven und schwerwiegenden Misshandlerzyklus wird (vergl. Deegener 1999, S.352).

Zur Beurteilung von sexuell aggressivem Verhalten gilt es, in jedem Einzelfall die individuelle Handlung und deren Kontext zu erfassen (siehe auch 4.): Mit welchen Kindern und/oder Jugendlichen habe ich es zu tun? Wie sah die Situation genau aus? Wie verteilte sich die Initiative? Welche Vorerfahrungen in Bezug auf sexuellen Missbrauch sind bekannt? Etc. . Es gilt, durch eine genaue Analyse ein Gefühl die für individuelle Situation zu entwickeln. Macht in ihren unterschiedlichen Formen (wie z.B. Zwang, Überredung, Erpressung, Nötigung, Bedrohung oder/und tätliche Gewalt), einseitige Initiative, die aufgrund eines signifikanten Reifeunterschiedes fehlende Fähigkeit zur wissentlichen Zustimmung sind aus meiner Sicht für diese Analyse die zentralen Kriterien (vergl. Meyer-Deters 2003, S.87).

Der Suchtcharakter im Sexualverhalten ist ein weiteres Merkmal für eine aggressive Qualität desselben (vergl. Fürniss 1999, S. 385). Das aggressive Sexualverhalten nimmt im Verlauf der Zeit zu, es erscheint von wiederholend zwanghafter Natur, es ist weniger ein einzelnes Ereignis, sondern ein häufiges Verhaltensmuster, welches sich trotz erfolgter Intervention fortsetzt.

In vielen Fällen ist sexuelle Aggression in einer Analyse eindeutig zu bestimmen. Dies gilt erst recht, wenn es sich um Missbrauch von Kindern durch ältere Jugendliche oder Erwachsene handelt. Bei sexuellen Handlungen unter Kindern ist sexuelle Aggression nicht immer eindeutig und klar. Insofern gilt es, bei sexuellen Handlungen unter Kindern genauer, aber zugleich auch behutsamer hinzuschauen, um die Entwicklung der Kinder nicht zu gefährden. Eine Gefährdung sehe ich, wenn sexuelle Handlungen zu schnell pathologisiert werden (vergl. Romer u.a. 1998, S. 309). Diese ist aber auch gegeben, wenn sexuell aggressives Verhalten nicht erkannt und "behandelt" wird.

3. Quantitative Bedeutung der sexuellen Aggressivität von Kindern und Jugendlichen

Eine Grundlage zur Erfassung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist die polizeiliche Kriminalstatistik. 2002 wurden in der BRD 53.860 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Sexueller Missbrauch von Kindern ist mit 16.000 Fällen die mit Abstand größte Deliktgruppe (vergl. BKA 2002, S.135f). Nachfolgende Graphik stellt die Anzahl weiterer Deliktgruppen dar:

Von den beschriebenen 53.860 Fällen wurden 40.664 Fälle aufgeklärt. Diesen aufgeklärten Fällen lassen sich 34.230 Tatverdächtige zuordnen. Ca. 13 % der Tatverdächtigen bei allen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Kinder und Jugendliche. Differenziert man die einzelnen Straftatgruppen, wird deutlich, dass der Anteil tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher bei sexuellem Missbrauch mit 20,5 % und bei sexueller Nötigung mit 18,3 % am höchsten ist. Die genaue Verteilung stellt sich wie folgt dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei den in der Kriminalstatistik erfassten 16.000 Fällen handelt es sich um die zur Anzeige gekommenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch. Alle Fachleute gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Schätzungen beziffern die Zahl der missbrauchten Minderjährigen in der BRD auf jährlich ca. 130-tausend Fälle (vergl. Unicef 2003, S.7). Andere Fachleute gehen davon aus, dass zwischen 25 und 30 Prozent aller Frauen und zwischen 6 bis16 Prozent aller Männer in ihrer Kindheit sexuellen Mißbrauch erleiden mußten (vergl. Roth 1997, S.19).

Von diesen ca. 130.000 sexuellen Kindesmisshandlungen wurden, wenn man die Täterangaben der polizeilichen Kriminalstatistik zugrunde legt, ca. 26.650 sexuelle Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen begangen. Da sexueller Missbrauch nur ein Teilbereich des sexuell aggressiven Verhaltens darstellt, gilt es, sexuelle Nötigung und Vergewaltigungen durch Kinder und Jugendliche hinzuzurechnen. Expertenmeinungen gehen jedoch davon aus, dass der prozentuale Anteil des durch Kinder und Jugendliche erfolgten sexuellen Missbrauchs deutlich höher ist, da das Anzeigeverhalten bei dieser Tätergruppe noch weniger ausgeprägt ist als bei erwachsenen Sexualstraftätern. 15-46% aller Sexualverbrechen werden von Jugendlichen begangen (vergl. David 2002, S. 234), 30 bis 60 % aller sexuellen Übergriffe auf Kinder unter 12 Jahren werden von Jugendlichen begangen (vergl. Bullens 2002, S.57 und Egli-Alge 2002, S.120)

Auch retrospektive Untersuchungen erwachsener Sexualstraftäter heben die Bedeutung kindlicher und jugendlicher sexueller Aggression hervor. 30-50* bzw.80* Prozent erwachsener Täter beschreiben, dass der Beginn ihrer sexuell devianten Handlungen im Jugendalter lag (leider weichen die Untersuchungsergebnisse hier sehr voneinander ab. Vergl. David 2002, S. 234f und Enders 1995, S.85).

Rückfallstudien zufolge tragen Jugendliche mit sexuell aggressivem Verhalten ein erhöhtes Rückfallrisiko und damit das Potential zur Laufbahn eines Wiederholungstäters (Vergl. Egg 2003 und Eitel u.a. 1998, S. 110).

In Bezug auf die retrospektiven Untersuchungen möchte ich jedoch hervorheben, dass diese Untersuchungen sich auf die Analyse der Aussagen erwachsener Sexualstraftäter bezogen. Sexuell aggressive Kinder und Jugendliche, die als Erwachsene nicht mehr in diesem Zusammenhang aufgefallen sind, können in einer solchen Studie nicht erfasst werden. Infolge machen diese keine Aussage darüber, zu welchem Prozentsatz sich bei sexuell aggressiven Kindern und Jugendlichen ein sexuell delinquentes Verhaltensmuster chronifiziert. K.-P. David beschreibt, dass in einer Langzeitstudie von 85 gerichtlich verurteilten Jugendlichen lediglich neun wieder straffällig wurden (vergl. David 2002, S. 234).

Die vorliegenden Daten sind aufgrund methodischer Mängel ungenau. So geht bei den Untersuchungen z.B. teilweise nicht hervor, welche Definition von Missbrauch bei der Erhebung zugrunde gelegt wurde. Dies erklärt die je nach Untersuchung stark schwankenden Angaben (Vergl. Bange 2002, S. 509f und Egg 2003).

Trotz aller Mängel verdeutlichen die Zahlen die Notwendigkeit von geeigneten pädagogisch/therapeutischen Interventionen für sexuell aggressive Kinder und Jugendliche. Zentrale Zielsetzung der Behandlung jugendlicher Täter ist die Vermeidung von neuen Delikten sexueller Gewalt. Die Notwendigkeit einer solchen Behandlung wird von allen Experten geteilt (vergl. Eitel u.a. 1998, S.109 und Deegener 1999, S. 356). Auch die regierenden Stellen unseres Landes haben die Bedeutung des Themas sexuell aggressiver Verhaltensweisen bei Kindern und Jugendlichen erkannt und unterstützen die Entwicklung von geeigneten Interventionsmaßnahmen. So schreibt z.B das Bundesministerium für Familie:

„Je jünger die Täter sind, desto wirkungsvoller und notwendiger sind therapeutische Maßnahmen, um Wiederholungstaten vorzubeugen und zu verhindern, dass aus jugendlichen Tätern erwachsene Täter werden.“ (vergl. Bundesministerium für Familie 2002, S.14)

4. Wie stellt sich sexuelle Aggression als Verhalten dar

4.1 Was tun Minderjährige, wenn sie sich sexuell aggressiv verhalten

Eine genaue Analyse des Erscheinungsbildes sexuell aggressiven Verhaltens sowie dessen individuelle Entwicklungsfaktoren sind Grundlage einer erfolgreichen Behandlung. Spezifische Tatmerkmale und Umfang der sexuellen Handlunge sind erste Anhaltspunkte zur Einschätzung der Problematik. Das Erscheinungsbild sexuell aggressiver Jugendlicher unterscheidet sich nicht von dem erwachsener Täter. Sie reduzieren andere Personen auf ein Teilobjekt zur Befriedigung ihre emotionalen und sexuellen Bedürfnisse. Opfer sind (deutlich) jüngere, gleichaltrige oder ältere und behinderte, weibliche und männliche Kinder und Jugendliche, vereinzelt auch Erwachsene. Die als Einzel- oder Gruppentäter vollzogenen sexuellen Handlungen können sich über eine weite Bandbreite der Darstellungsformen erstrecken: Berührungen, Penetration, Oralverkehr, Küssen, Spannen, Exhibitionieren, Zeigen pornographischer Darstellungen, obszöne Anrufe, etc.. Dieses Spektrum sexueller Handlungen lässt sich im Falle vorliegender Aggressivität im Wesentlichen drei Deliktgruppen zuordnen: Delikte ohne Körperkontakt, Delikte mit Körperkontakt und Delikte mit direkter Gewaltanwendung. Die vierte Deliktform "Tötungsdelikte" als Teil einer sadistischen Handlung oder zur Verdeckung der vorangegangenen sexuellen Delikte fällt durch die besonders aggressive Qualität auf, ist jedoch quantitativ insbesondere bei sexuell aggressiven Jugendlichen nicht relevant (vergl. Körber 1999, S.309).

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Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832489212
ISBN (Paperback)
9783838689210
DOI
10.3239/9783832489212
Dateigröße
637 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe – Sozialarbeit
Erscheinungsdatum
2005 (Juli)
Note
1,3
Schlagworte
missbrauch täter sexualstraftäter tätertherapie kindesmissbrauch
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Titel: Sexuell aggressive Verhaltensweisen bei Jungen ab 12 Jahren
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