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Die Formen der betrieblichen Altersversorgung, ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der Implementierung eines Versorgungswerkes

©2005 Diplomarbeit 124 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Betriebsrenten bilden seit rund 170 Jahren einen wesentlichen Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Noch nie waren sie aber zur Sicherung des Lebensstandards so wichtig wie in der heutigen Zeit. Durch die demographischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen in unserer Gesellschaft werden die Finanzspielräume der gesetzlichen Alterssicherung in Zukunft stark eingeengt sein.
Mit dem Altersvermögensgesetz vom 11.05.2001 hat die Bundesregierung auf diese Herausforderung reagiert. Die Rentenreform hat Veränderungen sowohl bei der privaten als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge bewirkt. Wichtigste Neuerung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist zweifellos der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Die Reform ist keine weitere Belastung für die Unternehmen, vielmehr bietet sie interessante Gestaltungsmöglichkeiten und Einsparungspotenziale.
Beim Altersvermögensgesetz handelt es sich um ein Rechtsgebiet mit vielschichtigen Fragekomplexen des Arbeits- und Steuerrechts. Demnach sind Informationsdefizite und Unsicherheit bei den Unternehmen sehr groß. Entscheidungen in der betrieblichen Altersversorgung wirken über sehr lange Zeiträume. Deshalb sollte ein Unternehmen bei der Gestaltung seines Versorgungswerkes alle Kriterien beachten, die für den Erfolg des Versorgungswerkes von Bedeutung sind. Die Betriebe sind also gezwungen, sich mit der komplexen Thematik der betrieblichen Altersversorgung zu befassen, die betriebswirtschaftliches, steuerliches, rechtliches und personalwirtschaftliches Wissen verlangt.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, betroffenen Unternehmen einen Überblick über das Thema der betrieblichen Altersversorgung zu geben. Der Leser soll nicht nur für die Chancen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung sensibilisiert werden, er erhält auch Hinweise darauf, welche Anforderungskriterien ein Versorgungswerk erfüllen sollte, um langfristig attraktiv zu sein. Die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung aufgrund des Alterseinkünftegesetz 2005 wurden berücksichtigt und eingearbeitet.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit gliedert sich in sieben Kapitel.
Nach der Einleitung stellt das 2. Kapitel das deutsche Alterssicherungssystem vor und erläutert dessen Krise. Darüber hinaus werden die wichtigsten Reformen des Gesetzgebers und die Entwicklungstendenzen in Deutschland vorgestellt.
Das 3. Kapitel befasst sich mit den […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8795
Neidhardt, Dirk: Die Formen der betrieblichen Altersversorgung,
ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der
Implementierung eines Versorgungswerkes
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Fachhochschule München, Diplomarbeit, 2005
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ... 1
Abkürzungsverzeichnis... 7
Abbildungsverzeichnis...11
1. Einleitung ...12
1.1 Zielsetzung...12
1.2 Vorgehensweise ...13
2. Das System der Alterssicherung ...15
2.1 Das 3-Säulen-Modell...15
2.2 Die Gesetzliche Rentenversicherung ...15
2.3 Die private Vorsorge ...16
2.3.1 Die Riester-Förderung ...17
2.4 Die betriebliche Altersversorgung ...18
2.5 Finanzierungsarten ...19
2.6 Die Krise des deutschen Alterssicherungssystems...19
2.6.1 Demographische Einflussgrößen...21
2.6.1.1 Entwicklung der Fertilität ...21
2.6.1.1 Entwicklung der Mortalität ...22
2.6.1.3 Entwicklung der Migration ...22
2.6.1.4 Länge der Erwerbslebenszeit...23
2.6.2 Ökonomische Komponenten...23
2.6.2.1 Arbeitslosigkeit...23
2.6.2.2 Versicherungsfremde Leistungen ...24
2.6.3 Die Entwicklung des Altersaufbaus der deutschen Bevölkerung ...25
2.7 Die Reform des Alterssicherungssystems ...26
2.7.1 Die Rentenreform 2004 ...26
2.7.1.1 Der Nachhaltigkeitsfaktor ...27
2.7.1.2 Das Rentenniveau und die Sicherung der Renten ...27
2.7.1.3 Anrechnungszeiten ...28

3
2.7.1.4 Die Anhebung des Rentenalters ...29
2.7.1.4 Die Nachhaltigkeitsrücklage ...29
2.7.2 Das Alterseinkünftegesetz 2005...30
2.7.2.1 Die nachgelagerte Besteuerung der GRV ...30
2.7.2.2 Verbesserung des Sonderausgabenabzugs ...31
2.7.2.3 Förderung der betrieblichen Altersversorgung...31
2.7.2.4. Die Vereinfachung der Riester-Rente...32
2.7.2.5 Rücknahme steuerlicher Privilegien der Kapitallebensversicherungen
...32
2.8 Entwicklungstendenzen in Deutschland...33
3. Die betriebliche Altersversorgung nach der Rentenreform 2001...36
3.1 Rechtliche Grundlagen des BetrAVG ...37
3.1.1 Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer gemäß § 1a
...37
3.1.2 Die Unverfallbarkeit der Ansprüche gemäß § 1b...37
3.1.3 Der Insolvenzschutz für den Arbeitnehmer gemäß § 7-15...38
3.1.4 Die laufende Rentenanpassung an die Lebenshaltungskosten gemäß § 16
...38
3.2 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung...39
3.2.1 Zulage und Sonderausgabenabzug ...39
3.2.2 Nachgelagerte Besteuerung ...40
3.2.3 Pauschalversteuerung ...40
3.2.4 Befreiung von Sozialabgaben bis 2008 ...41
3.2.5 Die ,,Eichel-Förderung" gemäß § 3 Nr. 63 EStG...41
3.3 Begünstigter Personenkreis ...41
3.4 Einschränkungen durch Tarifverträge...42
3.5 Die Verbreitung der BetrAV in Deutschland ...44
3.6 Bedeutung aus Sicht des Unternehmens...46
4. Durchführung der betrieblichen Altersversorgung...48

4
4.1 Durchführungswege ...48
4.1.1 Die Direktversicherung...48
4.1.2 Die Pensionskasse ...49
4.1.2.1 Pensionskassenvarianten...50
4.1.3 Der Pensionsfonds ...51
4.1.5 Die Pensionszusage ...53
4.1.4 Die Unterstützungskasse...54
4.2 Die Verbreitung der Durchführungswege ...55
4.3 Wahl des Durchführungsweges ...58
4.4 Die Finanzierungs- und Zusagearten...59
4.5 Die Insolvenzsicherung ...61
4.6 Die BetrAV beim Gesellschafter-Geschäftsführer...64
5 Finanzwirtschaftliche Analyse der Durchführungswege...67
5.1 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Direktversicherung ...67
5.1.1 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber ...67
5.1.2 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer ...68
5.1.3 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung ...70
5.2 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Pensionskasse und des Pensionsfonds...71
5.2.1 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber ...71
5.2.2 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer ...72
5.2.3 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung ...74
5.3 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Pensionszusage...75
5.3.1 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber ...75
5.3.1.1 Die Bildung von Pensionsrückstellungen ...75
5.3.1.2 Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ...77
5.3.1.3 Betriebsinterne Finanzierung ...77
5.3.1.4 Pensionszusage mit Rückdeckung...78
5.3.2 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer ...80
5.3.3 Sozialabgabenrechtliche Behandlung...80

5
5.4 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Unterstützungskasse ...81
5.4.1 Steuerliche Behandlung der Unterstützungskasse...81
5.4.2 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber ...82
5.4.2.1 Die pauschaldotierte Unterstützungskasse...82
5.4.2.2 Die rückgedeckte Unterstützungskasse...85
5.4.3 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer ...85
5.4.4 Sozialabgabenrechtliche Behandlung...86
5.5 Übernahme bestehender Versorgungsleistungen...86
5.6 Handlungsbedarf nach dem Alterseinkünftegesetz...87
5.6.1 Neuregelungen bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen ...87
5.6.2 Neuregelungen bei der Direktversicherung ...88
5.6.3 Neuregelungen bei Pensionskasse bzw. Pensionsfonds ...88
5.7 Zusammenfassung...89
6. Anforderungskriterien und Vorgehensweise bei der Einführung eines
Versorgungswerks ...91
6.1 Vorgehensweise ...91
6.1.1 Berücksichtigung der Unternehmensstrategie ...91
6.1.2 Orientierungsphase ...91
6.1.3 Entscheidung über den Durchführungsweg ...94
6.1.4 Information der Mitarbeiter ...94
6.2 Anforderungskriterien ...95
6.2.1 Kalkulierbares unternehmerisches Risiko ...96
6.2.2 Geringer Verwaltungs- und Organisationsaufwand ...98
6.2.3 Keine Bilanzberührung ...99
6.2.4 Möglichkeit der flexiblen Dotierung ...101
6.2.5 Transparenz für die Mitarbeiter...102
6.2.6 Senkung der Lohnnebenkosten ...103
6.3 Zusammenfassung...103

6
7. Zusammenfassung und Ausblick ...105
Literaturverzeichnis ...110

7
Abkürzungsverzeichnis
A. a. O.
am angegebenen Ort
aba
Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung
Abs.
Absatz
Abschn.
Abschnitt
AG
Aktiengesellschaft/ Die Aktiengesellschaft
AltEinkG
Alterseinkünftegesetz
Anm.
Anmerkung
Anm. d. Verf.
Anmerkung des Verfassers
ArEV
Arbeitsentgeltverordnung
AVmG
Altersvermögensgesetz
Bafin
staatliche Aufsichtsbehörde für Finanzen
Bd.
Band
Betr.
Betreffend
BetrAV
Betriebliche Altersversorgung
BetrAVG
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
BfA
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

8
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGH
Bundesgerichtshof
BMG
Beitragsbemessungsgrenze
BMGS
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
d. h.
das heißt
DGB
Deutscher Gewerkschaftsbund
e.V.
eingetragener Verein
Ebd.
Ebendort
EstG
Einkommensteuergesetz
f.
folgende
ff.
fortfolgende
Fn.
Fußnote
G + V
Gewinn und Verlustrechnung
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GDV
Gesamtverband der deutschen Versicherer

9
GGF
Gesellschafter- Geschäftsführer
GKV-
Modernisierungsgesetz
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GRV
Gesetzliche Rentenversicherung
HGB
Handelsgesetzbuch
Hrsg.
Herausgeber
i. H. v.
in Höhe von
i. S. d.
im Sinne des
i. V. m.
in Verbindung mit
KG
KMU
Kommanditgesellschaft
Kleine und mittlere Unternehmen
KStR
Körperschaftsteuergesetz
lt.
laut
Mio./ Mill.
Millionen
Mrd.
Milliarden
o. V.
ohne Angaben zum Verfasser

10
OHG
offene Handelsgesellschaft
PAV
Private Altersversorgung
PRV
Private Rentenversicherung
PSVaG
Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit
Rdnr.
Randnummer
RV
Rentenversicherung
S.
Seite
SGB
Sozialgesetzbuch
SZ
Süddeutsche Zeitung
VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz
Vgl.
Vergleiche
z. B.
zum Beispiel

11
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Struktur der Alterssicherung 2001 ...15
Abbildung 2: Rentenzahler und Rentenempfänger in Deutschland ...20
Abbildung 3: Finanzierung der Rentenversicherung (in Mrd. ) ...24
Abbildung 4: Altersaufbau der deutschen Bevölkerung in Deutschland...25
Abbildung 5: Rentenleistungen im Vergleich der Länder ...33
Abbildung 6: Förderung durch Zulagen...40
Abbildung 7: Unternehmen in Deutschland nach Mitarbeiterzahl mit einer
Zusatzversorgung (in 2003) ...44
Abbildung 8: Die Direktversicherung...48
Abbildung 9: Die Pensionskasse ...49
Abbildung 10: Der Pensionsfonds ...51
Abbildung 11: Die Pensionszusage ...53
Abbildung 12: Die Unterstützungskasse ...54
Abbildung 15: die einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten...60
Abbildung 16: Risiken der BetrAV ...96
Abbildung 17: Bausteine eines erfolgsorientierten Versorgungskonzepts ...101

12
1. Einleitung
Betriebsrenten bilden seit rund 170 Jahren einen wesentlichen Bestandteil der Alters-
sicherung in Deutschland. Noch nie waren sie aber zur Sicherung des Lebensstan-
dards so wichtig wie in der heutigen Zeit. Durch die demographischen, ökonomi-
schen und sozialen Veränderungen in unserer Gesellschaft werden die Finanzspiel-
räume der gesetzlichen Alterssicherung in Zukunft stark eingeengt sein.
Mit dem Altersvermögensgesetz vom 11.05.2001 hat die Bundesregierung auf diese
Herausforderung reagiert. Die Rentenreform hat Veränderungen sowohl bei der pri-
vaten als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge bewirkt. Wichtigste Neuerung im
Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist zweifellos der Rechtsanspruch des
Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Die Reform ist keine weitere Belastung für
die Unternehmen, vielmehr bietet sie interessante Gestaltungsmöglichkeiten und Ein-
sparungspotenziale.
Beim Altersvermögensgesetz handelt es sich um ein Rechtsgebiet mit vielschichtigen
Fragekomplexen des Arbeits- und Steuerrechts. Demnach sind Informationsdefizite
und Unsicherheit bei den Unternehmen sehr groß. Entscheidungen in der betriebli-
chen Altersversorgung wirken über sehr lange Zeiträume. Deshalb sollte ein Unter-
nehmen bei der Gestaltung seines Versorgungswerkes alle Kriterien beachten, die für
den Erfolg des Versorgungswerkes von Bedeutung sind. Die Betriebe sind also ge-
zwungen, sich mit der komplexen Thematik der betrieblichen Altersversorgung zu
befassen, die betriebswirtschaftliches, steuerliches, rechtliches und personalwirt-
schaftliches Wissen verlangt.
1.1 Zielsetzung
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, betroffenen Unter-
nehmen einen Überblick über das Thema der betrieblichen Altersversorgung zu ge-
ben. Der Leser soll nicht nur für die Chancen und Risiken der betrieblichen Alters-
versorgung sensibilisiert werden, er erhält auch Hinweise darauf, welche Anforde-
rungskriterien ein Versorgungswerk erfüllen sollte, um langfristig attraktiv zu sein.
Die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung aufgrund des Altersein-
künftegesetz 2005 wurden berücksichtigt und eingearbeitet.

13
1.2 Vorgehensweise
Die Arbeit gliedert sich in sieben Kapitel.
Nach der Einleitung stellt das 2. Kapitel das deutsche Alterssicherungssystem vor
und erläutert dessen Krise. Darüber hinaus werden die wichtigsten Reformen des
Gesetzgebers und die Entwicklungstendenzen in Deutschland vorgestellt.
Das 3. Kapitel befasst sich mit den Grundlagen der Betriebsrente und gibt einen
Überblick über die Fördermöglichkeiten. Hierzu ist es zunächst erforderlich, die be-
triebliche Altersversorgung begrifflich abzugrenzen. Darüber hinaus werden dem
Leser die wichtigsten gesetzlichen Änderungen der Rentenreform 2001 übersichtlich
dargestellt. Abschließend wird aufgezeigt, wie stark der Verbreitungsgrad der be-
trieblichen Altersversorgung bei Arbeitnehmern, Unternehmen und Industriebran-
chen seit der Rentenreform gestiegen ist.
Das 4. Kapitel beschäftigt sich mit den Gestaltungsformen der betrieblichen Alters-
versorgung sowie deren Verbreitung in Deutschland. Außerdem werden dem Leser
ausführlich die verschiedenen Finanzierungs- und Zusagearten sowie die Besonder-
heiten bei der Geschäftsführerversorgung erklärt. Darüber hinaus wird das System
der Sicherung der Anwartschaften bei einer Unternehmensinsolvenz dargestellt.
In Kapitel 5 werden die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Aspekte der einzelnen
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung betrachtet. Diese Betrach-
tung orientiert sich an der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behand-
lung der Beiträge aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht während der Anspar- und
Leistungsphase. Anschließend wird verdeutlicht, warum das Alterseinkünftegesetz
2005 eine Überprüfung der Versorgungssysteme notwendig macht. Die Darstellung
einer Möglichkeit zur Übertragung bestehender Versorgungswerke auf einen Pensi-
onsfonds rundet dieses Kapitel ab.
In Kapitel 6 wird dem Leser die Vorgehensweise bei der Einführung eines Versor-
gungswerkes erläutert. Dabei werden die typischen Einführungsschritte ausführlich
erklärt. Bei der Konzeption eines betrieblichen Versorgungswerkes muss definiert
werden, welche Anforderungen das Unternehmen an ein neues Versorgungssystem

14
stellt. Dieses Kapitel stellt die wichtigsten Kriterien vor, die ein Versorgungswerk
aus Unternehmenssicht erfüllen sollte, um langfristig attraktiv zu sein bzw. allen Be-
teiligten einen Mehrwert zu verschaffen.
In Kapitel 7 werden nochmals alle wesentlichen Aspekte, Erkenntnisse und Ergeb-
nisse der Arbeit zusammengefasst. Zudem werden in einem Ausblick wesentliche
Entwicklungstendenzen der betrieblichen Altersversorgung diskutiert.

15
2. Das System der Alterssicherung
2.1 Das 3-Säulen-Modell
Die gesetzliche Rente allein reicht nicht mehr aus, um die eigene Altersvorsorge zu
sichern. Das Prinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gibt es schon seit
über 110 Jahren. Seitdem hat sich viel verändert. Den Anspruch, im Alter unseren
gewohnten Lebensstandard zu halten, kann die gesetzliche Rente allein nicht leisten.
Aus diesem Grund stützt sich die Altersvorsorge heute auf drei Säulen. Zentrales
Element des Systems ist die GRV. Die private bzw. betriebliche Vorsorge bilden die
weiteren Säulen unseres Alterssicherungssystems. Auch wenn die betriebliche Al-
tersversorgung (BetrAV) auf eine längere Historie zurückblicken kann, so leistet die
GRV den bedeutendsten Anteil an der Altersversorgung.
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8 0%
5%
15%
Abbildung 1: Struktur der Alterssicherung 2001
1
In 2001 entfielen rund 80 Prozent der gezahlten Rentenleistungen auf die GRV, le-
diglich 5 Prozent der Rentenleistungen entfielen auf die BetrAV. Der Rest stammt
aus privaten, individuell abgeschlossenen Verträgen.
2.2 Die Gesetzliche Rentenversicherung
Die GRV zahlt Renten bei Erwerbsminderung und im Alter, kümmert sich um die
Gesundheit der Berufstätigen (Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen) und
zahlt nach dem Tod des Beitragszahlers Renten an dessen Hinterbliebene. Zu Beginn
des Jahres 2001 erfolgten einige wichtige Änderungen bezüglich der Leistungen in
der GRV. So wurden die Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversi-

16
cherung deutlich eingeschränkt. Personen, die am 1.1.2001 noch nicht 40 Jahre alt
waren, erhalten fortan keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern Erwerbsminde-
rungsrente. Bei dieser Erwerbsminderungsrente wird weder der ausgeübte noch er-
lernte Beruf berücksichtigt, es kann auf jede Tätigkeit verwiesen werden. Ein qualifi-
zierter Spezialist muss demzufolge auch einfache Arbeiten ausführen.
2
Für den Per-
sonenkreis, welcher noch Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversiche-
rung hat, gelten beschlossene Kürzungen bezüglich der Höhe der Berufsunfähigkeits-
rente. Die GRV gilt für Arbeitnehmer, Beamte, abhängig Beschäftigte sowie für
Angehörige der in Kammern organisierten freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Archi-
tekten). Die Durchführung wird durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestell-
te (BfA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt
gewährleistet.
3
Im Jahr 2003 belief sich die Summe der Einnahmen aus der GRV auf 168,4 Mrd. .
4
Von Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BMG) in der GRV von derzeit
5.150 im Monat (in den neuen Bundesländern 4.350 ) sind der Pflichtversiche-
rung derzeit 19,5 Prozent (2004) abzuführen. Die BMG regelt, von wie viel Lohn
maximal Rentenbeiträge abgezogen werden. Damit die von Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer je zur Hälfte getragenen Beiträge zur GRV künftig bis zum Jahr 2020 nicht
über 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent ansteigen, wurde die
gesamte Reform an der Stabilisierung des Beitragssatzes und damit an den Lohnne-
benkosten ausgerichtet. Die dadurch verursachte Absenkung des Rentenniveaus soll
durch den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung, die unter
bestimmten Bedingungen staatlich gefördert wird, ausgeglichen werden.
2.3 Die private Vorsorge
Einen weiteren wichtigen Bestandteil der Alterssicherung stellt die private Alters-
vorsorge (PAV) als Ergänzung zur GRV und BetrAV dar. Unter PAV wird übli-
cherweise die individuelle Vermögensbildung verstanden, soweit sie der Erzielung
von Einkünften im Alter dient. Darunter können z. B. der Kauf von Immobilien und
1
Vgl. o.V.: (Die betriebliche Altersversorgung), in: Versicherungen Klipp+Klar, Karlsruhe, 2003, S.
7.
2
Vgl. Perreng, M., Kerschbäumer, J.: (Private und betriebliche Altersversorgung), Frankfurt am Main,
2002, S. 76.
3
A. a. O., S. 13.
4
www.safety1st.de/webcom/show_article.php/_c-63/_nr-1/_lkm-63/i.html , (16.10.2004).

17
Kapitalmarktprodukten sowie der Abschluss privater Renten- und Lebensversiche-
rungen fallen. Allerdings variieren die Formen der PAV sehr, da die individuelle
Lebens- und Einkommenssituation der Versicherten eine große Rolle spielt. Dabei
sollte auch nicht übersehen werden, dass nicht jede Form der privaten Vermögens-
bildung ohne weiteres als PAV anzusehen ist. Versicherungsunternehmen bieten
unterschiedliche Produkte an, mit deren Hilfe die eigene individuelle Altersvorsorge
gestaltet werden kann. Grundsätzlich lässt sich das Angebot der Versicherungsunter-
nehmen für die PAV in die Bereiche Risikoversicherung, Kapitalbildende Lebens-
versicherung und private Rentenversicherung unterteilen.
5
2.3.1 Die Riester-Förderung
Die ,,Riester-Rente" wird vielfach mit der BetrAV verwechselt oder vermischt, tat-
sächlich zählt die ,,Riester-Rente" jedoch zu der privaten Altersvorsorge, wobei man
Fördermöglichkeiten der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge kombinieren
kann
6
. Beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge hilft der Staat durch Förderung
mittels zweier Komponenten, der direkten Zulage und dem zusätzlichen Sonderaus-
gabenabzug. Diese so genannte Riester-Förderung, die primär den Abschluss von
PAV-Verträgen attraktiver machen soll, ist auch im Rahmen der BetrAV möglich.
Die Zulagen sind unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Sie setzen sich aus der
Grundzulage (38 ) und der Kinderzulage (46 ) zusammen. Die Zulagen erhöhen
sich alle 2 Jahre bis 2008 auf 154 pro Versicherten und 185 pro Kind. Mit Be-
ginn der Förderung im Jahr 2002 konnten maximal 525 , von 2004 an können 1050
, ab 2006 1575 und ab 2008 2100 an Beiträgen als Sonderausgaben vom zu ver-
steuernden Einkommen abgezogen werden. Die vom Arbeitnehmer im Wege der
Entgeltumwandlung erbrachten Beiträge können bei der Einkommensteuerveranla-
gung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Auch Altersvorsorgebeiträge zum
Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge sind nach § 10a EStG Sonderausgaben.
Das Finanzamt prüft bei der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob diese Form der
Förderung für den Arbeitnehmer vorteilhaft ist. Ist dies der Fall, bekommt der Be-
günstigte die über die Zulage hinausgehende Steuerermäßigung erstattet.
7
5
http://www.versicherungen.de/angebote.0.html (22.10.2004).
6
A. a. O., (Fn. 1), S. 20.
7
A. a. O., S. 19.

18
2.4 Die betriebliche Altersversorgung
Unter BetrAV versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitneh-
mer zur Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung
zusagt. Dem Arbeitgeber stehen zur Durchführung der BetrAV verschiedene Wege
zur Verfügung: Er kann das betriebliche Versorgungswerk entweder unmittelbar (Di-
rektzusage) oder mittelbar über einen externen Versorgungsträger (Direktversiche-
rung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) organisieren. Finan-
ziert wird die BetrAV durch den Arbeitgeber selbst oder durch den Arbeitnehmer,
indem dieser mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teile seines Lohns oder Gehalts in
eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umzuwandeln.
Die BetrAV war bis 2001 eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers, wobei sie
vielfach von ihm allein finanziert wurde. Seit dem 1. Januar 2002 hat der Arbeitneh-
mer nach § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Will der
Arbeitnehmer also etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder eine monatliche Rate
verwenden, um damit eine BetrAV aufzubauen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die-
sem Wunsch in dem gesetzlich bestimmten Umfang nachzukommen.
8
Diese Grund-
sätze gelten allerdings nur eingeschränkt, wenn bereits aufgrund einer älteren Ver-
einbarung eine Entgeltumwandlung - gleichgültig in welchem Durchführungsweg -
besteht. Auch die BetrAV wird seit 2002 vom Staat steuerlich und sozialversiche-
rungsrechtlich gefördert, um dieses Thema Arbeitnehmer und Arbeitgeber näher zu
bringen.
9
Ein Vorteil für zukünftige Rentennehmer ist, dass Sie ihre zukünftigen Renten aus
unversteuertem Einkommen ansparen sowie auf die Beiträge keine Sozialversiche-
rungsbeiträge zahlen. Allerdings nur noch bis 2008 ­ danach werden doch wieder
Sozialbeiträge fällig. Die Beiträge in die BetrAV sind also steuerlich begünstigt. Die
Auszahlung der Renten erfolgt als Einmal- oder Rentenzahlung und wird erst im
Alter (,,nachgelagert") besteuert. Auch hier ergeben sich steuerliche Vorteile, da in
der Leistungsphase die Auszahlung der Rente mit einem günstigeren Steuersatz er-
8
9
Anm. d. Verf.: Ausführliche Erläuterungen siehe Kap. 3.

19
folgt als in der Ansparphase, in welcher der Arbeitnehmer noch Arbeitseinkommen
bezieht.
2.5 Finanzierungsarten
Die Finanzierung erfolgt in zwei unterschiedlichen Systemen: dem Umlageverfahren
und dem Kapitaldeckungsverfahren.
Die GRV (1.Säule) wird im Umlageverfahren finanziert. Die aktuellen Einnahmen
der Rentenversicherungsträger werden verwendet, um die Leistungen der jetzigen
Rentner zu finanzieren. Die heutigen Beitragszahler erhalten dafür einen eigentums-
rechtlich geschützten Anspruch auf den Bezug einer Rente, die sich an den einge-
zahlten Beiträgen orientiert. Hier spricht man vom Generationenvertrag.
Das Kapitaldeckungsverfahren findet sich in der privaten und zumeist in der BetrAV.
Hierbei werden die eingehenden Zahlungen nicht unmittelbar als Renten wieder aus-
gezahlt, sondern zunächst in einem Kapitalstock angespart und angelegt.
10
2.6 Die Krise des deutschen Alterssicherungssystems
Ein Auslöser für die aktuelle Rentenproblematik ist das Wegbrechen der tragenden
Säulen des Versicherungssystems. Damit der Generationenvertrag eingelöst werden
kann, müssen genügend Pflichtbeiträge eingezahlt werden, damit sie zugleich an die
Rentner ausgezahlt werden können. Hier ist allerdings in den letzten Jahren ein Un-
gleichgewicht zu Lasten der Beitragszahler entstanden. Große Schuld daran trägt der
demographische Wandel
11
in der deutschen Bevölkerung, welcher die Beitragszahler
schrumpfen lässt. Dadurch entsteht ein krasses Missverhältnis zwischen Beitragszah-
lern und Beitragsempfängern.
10
A. a. O., (Fn. 2), S. 12.
11
Anm. d. Verf.: siehe Kapitel 2.6.1.

20
Abbildung 2: Rentenzahler und Rentenempfänger in Deutschland
12
Studien z. B. vom Verband deutscher Rentenversicherungsträger sprechen sogar von
einem zu erwartenden Verhältnis von 1:1 zwischen Zahlenden und Empfängern. Um
den Staatshaushalt zu entlasten, wurde das Leistungsniveau der GRV drastisch ge-
senkt. Wer 45 Jahre in die GRV eingezahlt hat, der bekommt derzeit 69 Prozent sei-
nes durchschnittlichen Nettolohns als Rente ausgezahlt. Dieser Prozentsatz bezeich-
net das aktuelle Rentenniveau. Damit besteht eine Versorgungslücke
13
in Höhe von
ca. 30 Prozent. Im Jahre 2030 wird ein Rentner nur noch 67 Prozent seines durch-
schnittlichen Nettolohnes erhalten. Das aktuelle Rentenniveau muss jedoch mit Vor-
sicht betrachtet werden, denn die offiziellen Zahlen gelten immer nur für den so ge-
nannten Eckrentner, der 45 Jahre Beiträge an die GRV gezahlt hat.
14
Die allermeisten
Renten werden aber erheblich darunter liegen. Man geht davon aus, das im Durch-
schnitt Männer 40 Jahre und Frauen rund 26 Jahre in die GRV einzahlen. Somit steht
den meisten Berufstätigen nach Ende ihrer Arbeitszeit gerade einmal die Hälfte ihres
letzten Nettogehalts zur Verfügung.
15
12
Quelle: Jagemann, K.: Mehr ältere, weniger jüngere Menschen, aus:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,139160,00.html (22.01.2005).
13
Anm. des Verf.: Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt vor Ren-
tenantritt und der Höhe der staatlichen Rentenzahlung.
14
Vgl. Verband deutscher Rentenversicherungsträger, Tabelle Nettostandardrente 30.04.2003.
15
Vgl. Stiefermann, K.: die Betriebsrente, 2002, S. 8, aus: www.infonetz-altersvorsorge.de/ nach-
schlag/pdf/die_betriebsrente.pdf.

21
Die folgenden Einflussgrößen sind ein Grund für das ,,Schrumpfen" der Zahl an Bei-
tragszahlern und der Belastung des Systems der GRV.
2.6.1 Demographische Einflussgrößen
Der demographische Wandel in Deutschland wird maßgeblich durch 4 Komponenten
verursacht:
- Fertilität.
- Mortalität.
- Migration.
- Länge der Erwerbslebenszeit.
2.6.1.1 Entwicklung der Fertilität
In allen Industrieländern, speziell jedoch in Deutschland, ist ein starker Rückgang
der Geburtenrate (Fertilität) aufgetreten. Dies bewirkt eine Einschnürung am Sockel
der Bevölkerungs-,,Pyramide". Dadurch erhöhte sich das Medianalter
16
der Bevölke-
rung in Deutschland seit 1974 um 4 Jahre von damals 35 Jahre auf 39 Jahre im Ka-
lenderjahr 1998. Seit 1994 ist der Altersmedian bis 1998 allein um 1 Jahr gestiegen.
Auf der Basis von Prognoserechnungen steigt das Medianalter im Durchschnitt bei
den Geschlechtern bis 2050 auf Werte zwischen 45 Jahre und 53 Jahre.
17
Die Geburten betrugen in den sechziger Jahren noch 2,5 Kinder pro Frau. In den
Folgejahren nahm die Geburtenrate weiter ab und pendelte sich seit 1998 auf 1,4
Kinder pro Frau ein. Deutschland z. B. ist heute ­ mit Italien ­ in der Europäischen
Union das Land mit der niedrigsten Geburtenrate.
18
Sind diese Kinder einmal er-
wachsen und haben ebenfalls im Durchschnitt 1,4 Kinder, wird die Zahl der Babys
weiter sinken, weil es dann weniger potenzielle Eltern gibt. Damit wurden in den
letzten Jahrzehnten deutlich weniger Kinder geboren als zahlenmäßig für die Nach-
folger ihrer Elterngeneration notwendig wären.
19
Die Ursachen für den dramatischen
Rückgang der Geburtenrate sind sicherlich vielfältig; sie liegen z. B. bei der Gebur-
16
Anm. des Verf.: Das Medianalter ist das Grenzalter, welches die Bevölkerung in zwei Hälften teilt.
17
Vgl. Naber, K.: (Reformnotwendigkeit der Alterssicherungssysteme), Karlsruhe, 2001, S. 92 f.
18
Vgl. Finkelnburg, A.: Kinderbetreuung auf neuen Wegen, aus: http://ev.kiki-
bremen.de/cmain/A_Kinderbetr1204 (22.10.2004).
19
A. a. O., (Fn. 12).

22
tenkontrolle, bei der Mehrung des materiellen Wohlstandes und veränderten Wert-
maßstäben, aber auch in einer verfehlten Familienpolitik.
20
2.6.1.1 Entwicklung der Mortalität
Durch diesen Faktor ändert sich der Altersaufbau an der Spitze der Alters-
,,Pyramide". Der Zuwachs an Lebenserwartung (Mortalität), besonders in den letzten
Jahren des 20. Jahrhunderts, hängt primär mit der Abnahme der Sterbewahrschein-
lichkeit in höherem Alter zusammen. Grund dafür sind Fortschritte der Medizin bei
der Bekämpfung der Herz- und Kreislauferkrankungen als den häufigsten Todesursa-
chen. Im Jahr 2050 wird die statistische Lebenserwartung der Frauen 85 Jahre (in
2004: 81,1 Jahre), die der Männer 80 Jahre (in 2004: 74,8 Jahre), betragen.
21
Mit
Blick auf die Entwicklung der Erwerbsbevölkerung zu einer Wissens- und Informa-
tionsgesellschaft wird sich vermutlich die verhaltensabhängige Lebenserwartung
zusätzlich verlängern. Bereits jetzt gibt es einen Zusammenhang zwischen Lebens-
erwartung und Einkommenshöhe bzw. der sie bestimmenden soziodemographischen
Merkmale. Nach Berechnung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger
hat sich die Laufzeit der Renten seit 1969 um 60 Prozent verlängert. Gäbe es unver-
änderte Rentenbezugsdauern wie 1960, so würde ein Beitragssatz von 12 - 13 Pro-
zent ausreichen. Von Fachwissenschaftlern wird prognostiziert, dass die Rentenbe-
zugsdauer im Jahr 2030 um etwa 20 Prozent gegenüber heute zugenommen haben
wird. Die demografische Alterung an der Spitze des Altersaufbaus wird also weiter
voranschreiten.
22
2.6.1.3 Entwicklung der Migration
Dieser Faktor der demographischen Entwicklung ist in der Wirkungskette der Alte-
rung der Deutschen von geringerem Gewicht und zudem nur kurz- und mittelfristig
wirksam. Durch die Zuwanderung (Migration) verjüngt sich zunächst die Alterungs-
struktur, weil die überwiegende Zahl der Zuwanderer der Altersgruppe der 25- bis
35-jährigen Personen zugehört. Im zeitlichen Ablauf altern aber auch die Zugewan-
derten. In einem umlagefinanzierten Rentensystem wirkt die Erhöhung der Migration
,,einnahmeverbessernd", unter Voraussetzung der erfolgreichen Eingliederung in den
20
A. a. O., (Fn. 17), S. 92 f.
21
Vgl. o. V.: Die demographische Entwicklung gefährdet die Vorsorge-Systeme, in: Versicherungs-
wirtschaft, 5/2003, S. 330.
22
A. a. O., (Fn. 17), S. 98 f.

23
Arbeitsmarkt. Das kann den Anstieg des demographischen Alterungsprozesses nicht
verhindern, höchstens abschwächen.
22
2.6.1.4 Länge der Erwerbslebenszeit
Die Lebensarbeitszeit wird immer kürzer. 1970 lag die Quote noch bei 60 Prozent
der Lebenserwartung, 1990 belief sie sich auf nur noch 50 Prozent. Die klassische
Erwerbsbiographie, wie sie die deutsche Sozialversicherung unterstellt, ist nicht
mehr repräsentativ. Die Erwerbsphase wird durch längere Ausbildung im erwerbsfä-
higen Alter und durch früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsprozess immer kürzer.
Ein weiterer Faktor ist ein sich ankündigender Übergang von der Industrie- zur In-
formations-, Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft. Da sich aus diesem Wandel
Organisationsformen ergeben, die schwer in das Schema des Normalarbeitsverhält-
nisses zu pressen sind, belastet dies zusätzlich die Erwerbslebenszeit. Auch arbeits-
marktpolitische Instrumente wie Teilzeitarbeit oder Unterbrechungen aus der Er-
werbstätigkeit verkürzen die Lebensarbeitszeit.
23
2.6.2 Ökonomische Komponenten
2.6.2.1 Arbeitslosigkeit
Große Probleme bereitet auch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Jeder Arbeitslose
ist Sozialversicherungsempfänger, fehlt aber gleichzeitig als Einzahler für die ver-
schiedenen sozialen ,,Töpfe" wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung. Er ist
somit eine doppelte Belastung für das System. Ziel der Wirtschaftspolitik muss es
deshalb sein, den Arbeitsmarkt soweit zu flexibilisieren, dass Neueinstellungen für
Unternehmen wieder attraktiv werden. Die Lockerung des Kündigungsschutzes ist
nur ein Beispiel dafür. Die Menschen könnten wieder schneller vermittelt werden
und stünden als Beitragszahler zur Verfügung.
Die derzeitige wirtschaftliche Konjunktur mit einhergehender Massenarbeitslosigkeit
verschärft zwar die Lage der GRV, hat sie aber nicht herbeigeführt.
23
A. a. O., (Fn. 17), S. 101 ff.

24
2.6.2.2 Versicherungsfremde Leistungen
Um die zahlreichen (nicht beitragsgedeckten) versicherungsfremden Leistungen fi-
nanzieren zu können, wird derzeit über ein Viertel aller Ausgaben durch einen Zu-
schuss aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuergeldern, bestritten.
24
In der Renten-
versicherung handelt es sich bei versicherungsfremden Leistungen um Leistungen,
für die keine Beiträge oder eigentlich zu wenig gezahlt wurden. Dazu gehört die hö-
here Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Ausbildung oder Kriegsfolgelasten.
Auch der Bestandsschutz für Renten in Ostdeutschland oder die Renten für Aussied-
ler gehören dazu.
Abbildung 3: Finanzierung der Rentenversicherung (in Mrd. )
25
Wenn man verstehen will, warum Leistungen getätigt werden, obwohl hier keine
Beiträge eingenommen werden, muss man das System GRV von der Privatwirtschaft
abgrenzen. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde eine Beschwerde
gegen versicherungsfremde Leistungen mit nachstehender Begründung zurückgewie-
sen
26
: ,,Die GRV muss ihren Mitgliedern Solidarität und sozialen Ausgleich bieten
und enthält von jeher auch ein Stück sozialer Fürsorge. Rentenansprüche und An-
wartschaften
27
weisen zwar einen hohen personalen Bezug auf. Sie fallen auch unter
die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Sie stehen jedoch zugleich in
einem ausgeprägten sozialen Zusammenhang. Deshalb hat der Gesetzgeber im Rah-
men des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwart-
schaften zu beschränken, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften
24
http://www.safety1st.de/webcom/show_lexikon.php/_c-21/_nr-7/i.html (18.10.2004).
25
Quelle: http://files.safety1st.de/58/8/source_405b16d85b64b_Grafik_17.jpg (18.10.2004).
26
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg21-00
(22.10.2004).
27
Anm. d. Verf.: Das Recht des zukünftigen Rentenempfängers auf die Leistung wird als Anwart-
schaft bezeichnet.

25
umzugestalten, sofern dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit genügt."
2.6.3 Die Entwicklung des Altersaufbaus der deutschen Bevölkerung
Die ,,Bevölkerungspyramide" veranschaulicht die Altersstruktur. Sie zeigt graphisch
die Verteilung der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht und ist so aufgebaut, dass
jeder Altersjahrgang in Form eines waagerecht liegenden Blocks dargestellt wird,
wobei links von der Mittellinie die männlichen und rechts die weiblichen Jahrgänge
eingetragen werden. Sichtbar sind die Veränderungen im Vergleich der graphischen
Darstellungen der Bevölkerungsstruktur (Bevölkerungspyramide) von 1910, 1999
und 2050. Zur besseren Darstellung ist die Bevölkerungspyramide von 2050 auf die
Pyramide von 1999 projiziert worden.
Abbildung 4: Altersaufbau der deutschen Bevölkerung in Deutschland
28
Dabei ist der Einfluss der einzelnen Komponenten unterschiedlich hoch. Die bedeut-
samste Größe ist im Allgemeinen das Geburtenniveau, gefolgt von der Alterserwar-
tung. Der Einfluss des Migrationssaldos wird bei Bevölkerungswissenschaftlern eher
gering eingeschätzt. In den letzten Jahrzehnten kam es beim Geburtenniveau und der
Lebenserwartung zu den oben beschriebenen Entwicklungen, die wesentlich für eine
starke Alterung der deutschen Gesellschaft gesorgt haben. Während der Anteil der
über 65-Jährigen immer größer wird (2001: 14,1 Millionen), schrumpft der Anteil
der unter 15-Jährigen (2001: 12,6 Millionen).
29
Nach Schätzungen des Statistischen
28
Quelle: http://www.mdr.de/altersvorsorge/probleme/108534.html (22.01.2005).
29
A. a. O., (Fn. 21), S. 330.

26
Bundesamtes etwa werden 2040 zwei beitragspflichtige Arbeitnehmer die gesetzli-
che Rente (nicht die private Riesterrente) eines Rentners finanzieren. Sozialwissen-
schaftler werten dies als Indiz für einen dringenden Reformbedarf des GRV.
30
2.7 Die Reform des Alterssicherungssystems
Die Probleme der Rentenversicherung können im System gelöst werden, wenn Poli-
tik und Gesellschaft bereit sind, durch ein Gesamtkonzept die gleichmäßige und so-
zial gerechte Verteilung der Lasten sicherzustellen
.
Der Bundesregierung fehlt ein
solches Gesamtkonzept. Angesichts der zahlreichen Eingriffe fällt es den Versicher-
ten, Rentnerinnen und Rentnern, aber auch den Fachleuten zunehmend schwerer,
einen Überblick über die Leistungskürzungen und ihre Auswirkungen in den kom-
menden Jahren zu behalten. Das schafft nicht nur Verunsicherungen, sondern zerstört
das Vertrauen der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner in die GRV. Das folgende
Teilkapitel soll einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Reformmaßnah-
men der Bundesrepublik vermitteln. Die arbeits- und steuerrechtlichen Neuerungen
des Altersvermögensgesetzes
(Rentenreform 2001) werden ausführlich in Kapitel 3
behandelt.
2.7.1 Die Rentenreform 2004
Der parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes im Bundessozialministerium
äußerte sich zu der Rentenreform 2004:
,,Heute kommen in Deutschland auf eine Person im Rentenalter noch rund vier Per-
sonen im arbeitsfähigen Alter. 2040 werden es nur noch knapp zwei Personen sein.
Mit dem Renten-Nachhaltigkeitsgesetz verteilen wir die Lasten, die sich aus dieser
Entwicklung ergeben, gerecht zwischen den Generationen. Und indem wir den Bei-
tragssatz bis 2020 bei maximal 20 Prozent und bis 2030 bei maximal 22 Prozent
halten, schaffen wir Spielräume für die jüngere Generation, damit sie ausreichende
ergänzende private oder betriebliche Altersvorsorge betreiben kann. Darüber hinaus
schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Beschäftigung. Denn nur wenn wir die
Arbeitskosten in Grenzen halten, sind die Unternehmen in der Lage, neue Arbeits-
plätze zu schaffen".
31
30
http://www.safety1st.de/webcom/show_article.php/_c-63/_nr-1/_lkm-63/i.html (18.10.2004).
31
Thönnes, F.: Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt das Herzstück der Altersversorgung,
aus: http://www.die-rente.info/183_321.php (22.10.2004).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832487959
ISBN (Paperback)
9783838687957
DOI
10.3239/9783832487959
Dateigröße
2.7 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für angewandte Wissenschaften München – Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2005 (Juni)
Note
1,8
Schlagworte
altersvermögensgesetz alterseinkünftegesetz altersvorsorge rentenreform versicherung
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Titel: Die Formen der betrieblichen Altersversorgung, ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der Implementierung eines Versorgungswerkes
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