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Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen

Hedge Accounting nach IFRS und US-GAAP

©2005 Diplomarbeit 130 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die strukturierte Darstellung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach den internationalen Standards IFRS und US-GAAP. Hintergrund sind die kontrovers geführten Diskussionen über die Anforderungen an ein betriebliches Risikomanagement und darauf aufbauend an eine sachgerechte Bilanzierung finanzieller Absicherungszusammenhänge.
Die Notwendigkeit einer betrieblichen Risikosteuerung wird bei Betrachtung gegenwärtiger Entwicklungen an den Devisen- und Rohstoffbörsen besonders deutlich. Dynamische Marktentwicklungen zwingen die Unternehmen zur Sicherung ihrer Erfolgsgrößen gezielt Absicherungen für Umsatz-, Beschaffungs- oder Finanzierungstransaktionen vorzunehmen. Besondere Bedeutung kommt dabei originären und derivativen Finanzinstrumenten zu, deren Handelsvolumina und Ausprägungsvielfalt stetig zunehmen.
Die expansive Marktentwicklung, insbesondere derivativer Finanzinstrumente, weist jedoch auch Schattenseiten auf. Mit einem rein spekulativen Einsatz derivativer Finanzinstrumente sind regelmäßig auch immense Verlustpotentiale verbunden, die adäquat gesteuert und transparent offen gelegt werden müssen. Beispiele unzureichender Risikosteuerung oder unsachgemäßer Rechnungslegung, wie der Bankrott der Barings Bank oder der Bilanzskandal des US-Unternehmens Enron, unterstreichen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer risikoorientierten Berichterstattung an Anteilseigner, Kreditgeber und Aufsichtsorgane.
Für IFRS und US-GAAP wurden vor diesem Hintergrund in einem langwierigen Entwicklungsprozess eigenständige Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen entworfen. Dabei deutet bereits die große Anzahl der Standardrevisionen und ausstehenden Änderungsvorschläge auf die Komplexität und Dynamik des Sachverhaltes hin.
Auf europäischer Ebene wird die Brisanz des Themas im Hinblick auf den umstrittenen EU-Anerkennungsprozess für eine verpflichtende Einführung der IFRS deutlich. Trotz stetiger Standardweiterentwicklungen durch das IASB hat sich die EU-Kommission im letzten Moment gegen eine vollständige Übernahme der Finanzinstrumentestandards ausgesprochen.
Stattdessen wurde im November 2004 beschlossen, einzelne Bestandteile der Standards von der IFRS-Einführung zum 01. Januar 2005 auszuschließen.

Gang der Untersuchung:
Grundlage der Arbeit ist die strukturierte Aufarbeitung der Kernvorschriften zur […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8933
Schäperkötter, Christian: Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen -
Hedge Accounting nach IFRS und US-GAAP
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Fachhochschule Bielefeld - University of Applied Sciences, Diplomarbeit, 2005
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,,Welcher Laie wird wohl je verstehen, dass der Verkäufer der Verkaufsoption bei
Ausübung der Verkaufsoption durch den Käufer der Verkaufsoption der Käufer der von
dem Käufer der Verkaufsoption verkauften Wertpapiere ist?"
Serge Demolière
,,Die momentan noch gültigen nationalen Rechnungslegungsgrundsätze spiegeln nicht
die Realität des internationalen Geschäftes wieder. Märkte sind global!"
PWC: IAS-Studi
e
,,Bei der Einführung und laufenden Erfüllung der IAS-Standards stellen die Regeln für
das Hedge Accounting eine der größten Herausforderungen dar."
Dr. Wulfgar Wagener

Inhalt
I
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis ...II
Abbildungsverzeichnis...VII
Tabellenverzeichnis...VII
Zitierhinweis... VIII
1
Einleitung... - 1 -
1.1 Relevanz des Themas ... - 1 -
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit ... - 2 -
2
Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten... - 3 -
2.1 Abgrenzung und Bedeutung von Finanzinstrumenten ... - 3 -
2.2 Originäre Finanzinstrumente... - 4 -
2.3 Derivative Finanzinstrumente ... - 5 -
2.3.1 Bedingte Instrumente ... - 6 -
2.3.2 Unbedingte Instrumente ... - 10 -
2.3.3 Kreditderivate... - 17 -
3
Vorgaben des Risikomanagements für ein Hedge Accounting... - 19 -
3.1 Risikobegriff und Klassifizierung der behandelten Risiken... - 19 -
3.2 Einsatzmotive von Finanzinstrumenten ... - 21 -
3.3 Formen der Absicherung offener Risikopositionen... - 22 -
4
Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Hedge Accountings ... - 23 -
4.1 Internationalisierung der Rechnungslegung ... - 23 -
4.2 Der EU-Endorsement-Prozess ­ IAS 32/39 Kontroverse... - 26 -
4.3 Grundlegende Merkmale und Zielsetzungen der IFRS ... - 27 -
4.4 Grundlegende Merkmale und Zielsetzungen der US-GAAP ... - 29 -
4.5 Grundansätze einer Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen ... - 31 -
5
Darstellung der konkreten Bilanzierungsvorschriften... - 34 -
5.1 Buchhalterische Abgrenzung von Finanzinstrumenten ... - 34 -
5.2 Ansatz von Finanzinstrumenten und Hedge Accounting ... - 37 -
5.3 Anforderungen an eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen... - 40 -
5.3.1 Anforderungen an das zu sichernde Grundgeschäft ... - 40 -
5.3.2 Anforderungen an Sicherungsinstrumente ... - 43 -
5.3.3 Qualitative und quantitative Anforderungen an Sicherungsbeziehungen... - 46 -
5.4 Formen von Sicherungsbeziehungen... - 48 -
5.4.1 Fair Value Hedges... - 49 -
5.4.2 Cashflow Hedges... - 51 -
5.4.3 Fremdwährungs-Hedges... - 53 -
5.5 Bewertung von Sicherungszusammenhängen ... - 54 -
5.5.1 Begriff und Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes ... - 54 -
5.5.2 Bewertungsgrundsätze... - 56 -
5.6 Beendigung des Hedge Accountings... - 61 -
5.7 Publizitätsvorschriften im Rahmen des Hedge Accountings... - 61 -
6
Entwicklungsperspektiven des Hedge Accountings... - 62 -
6.1 Relevante Standardentwürfe und Ergänzungen des IASB und FASB ... - 62 -
6.2 Ausblick ... - 64 -
7
Zusammenfassung und Fazit ... - 65 -
Anhang ... VIII
Verzeichnis der Anlagen ... VIII
Quellennachweis...XLIV
Versicherung ...LVIII

Abkürzungsverzeichnis
II
Abkürzungsverzeichnis
A
a. a. O.
an anderem Ort
ARC
Accounting Regulatory Committee
AG Application
Guidance
AICPA
American Institute of Certified Public Accountants
AK Anschaffungskosten
AktG Aktiengesetz
APB
Accounting Principles Board
Aufl.
Auflage
B
BAFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BB Zeitschrift
,,Der
Betriebs-Berater"
BC
Basis for Conclusion
BFuP
Zeitschrift ,,Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis"
bspw. beispielsweise
BVDB
Bundesverband Deutscher Banken
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
C
CDS
Credit Default Swap
CON
Statement of Financial Accounting Concepts
D
d. h.
das heißt

Abkürzungsverzeichnis
III
DAX Deutscher
Aktienindex
DB
Zeitschrift "Der Betrieb"
Diss. Dissertation
DSOP
Draft Statement of Principles
E
EG Europäische
Gemeinschaft
EONIA
European Overnight Interest Average
EStG Einkommenssteuergesetz
et al.
et alii
EU Europäische
Union
EURIBOR
European Interbank Offered Rate
etc. et
cetera
evtl. eventuell
F
f folgende
(Seite)
FAS
Statements of Financial Accounting Standards
FASB
Financial Accounting Standards Board
FB Zeitschrift
,,Finanzbetrieb"
ff fortfolgende
(Seiten)
FIN FASB
Interpretations
FN Fussnote
FRA
Forward Rate Agreement
FSAC
Financial Service Action Plan
FW Fremdwährung

Abkürzungsverzeichnis
IV
G
ggf. gegebenenfalls
GoB
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GuV Gewinn-
und
Verlustrechnung
H
h. M.
herrschende Meinung
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg.
Herausgeber
I
i. V. m.
in Verbindung mit
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IASCF International
Accounting Standards Committee Foundation
IdW
Institut der Wirtschaftsprüfer
IFRS
International Financial Reporting Standards
IG Implementation
Guidance
IN Introduction
J
JAPP
Zeitschrift ,,Journal of Accounting and Public Policy"
JFE Zeitschrift
,,Journal
of Financial Economics"
JPE
Zeitschrift ,,Journal of Political Economy"
K
Kap. Kapitel

Abkürzungsverzeichnis
V
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensverkehr
KoR Zeitschrift
,,Kapitalmarktorientierte
Rechnungslegung"
KWG Kreditwesengesetz
N
Nr.
Nummer
NYSE
New York Stock Exchange
O
o. g.
oben genannte
o. V.
ohne Verfasserangabe
OTC
Over the Counter
P
par. Paragraph
pars. Paragraphs
R
resp. respektive
RZ Randziffer
S
S. Seite
SEC
Securities Exchange Commission
SFAC
Statement of Financial Accounting Concept
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards
SIC
Standard Interpretations Committee

Abkürzungsverzeichnis
VI
sog. sogenannte
T
T Tausend
Tz. Textziffer
U
u. a.
unter anderem
US-GAAP
United States General Accepted Accounting Principles
USA
United States of America
usw.
und so weiter
V
v. v.
vice versa
vgl. vergleiche
VÖB
Verband der Öffentlichen Banken
W
WWW World
Wide
Web
Wpg. Zeitschrift
,,Die
Wirtschaftsprüfung"
Z
z. B.
zum Beispiel
z. T.
zum Teil
ZfgK
,,Zeitschrift für das gesamt Kreditwesen"

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
VII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1: Entwicklung des EUR/USD Kurses... - 1 -
Abbildung 2-1: Schematische Darstellung Devisentermingeschäft (Kauf auf Termin) ...- 12 -
Abbildung 2-2: Beispieldarstellung Forward Rate Agreement 6x6...- 13 -
Abbildung 2-3: Übersicht Swapgeschäfte...- 15 -
Abbildung 2-4: Hedging mittels Long Payer Swap ...- 16 -
Abbildung 3-1: Zu Grunde liegende Risiken im Rahmen des Hedge Accountings...- 20 -
Abbildung 4-1: PWC-Studie: Bilanzierungsnormen in Deutschland...- 25 -
Abbildung 4-2: Relevante Verlautbarungen der IFRS...- 28 -
Abbildung 4-3: Grundsätze der Rechnungslegung gemäß Framework der IFRS...- 29 -
Abbildung 4-4: Relevante Verlautbarungen der US-GAAP ...- 29 -
Abbildung 5-1: Anforderungen an Hedges...- 46 -
Abbildung 5-2: Effektivitätskriterium gem. IAS 39.88 (Dollar-Offset-Methode)...- 47 -
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2-1: Grundpositionen bei Optionsgeschäften...- 7 -
Tabelle 4-1: Vergleich der Erfolgswirkungen mit und ohne Hedge Accounting ...- 31 -
Tabelle 4-2: Hedge Accounting - anzuwendende Standards ...- 33 -
Soweit an entsprechender Stelle nicht anders angeführt handelt es sich ausnahmslos um selbst entwickelte
Darstellungen.

Zitierhinweis
VIII
Zitierhinweis
International Financial Reporting Standards respektive International Accounting Standards
(IFRS/IAS) und US General Accepted Accounting Principles (US-GAAP) sind in Form von
Standards mit zugehörigen Einzelparagraphen (Paragraphs) verfasst, bspw. IAS 39.1 bzw.
SFAS 133 par. 1.
Die erstgenannte Zahl bezeichnet im Rahmen dieser Darstellung den jeweiligen Standard, die
zweite Ziffer den untergeordneten Paragraphen bzw. die Teilziffer. Ergänzungen der Teilziffern
verweisen auf die entsprechenden Abschnitte der Standards, bspw. IAS 39.AG11 für Teilziffer
11 der Application Guidance des IAS 39.
Zugrunde gelegt werden die englische Fassung der IFRS (rev. 2003) bzw. die über das FASB
publizierte englische Fassung der US-GAAP (Stand: Juni 2003). Entsprechend werden die
Ergänzungen der nach 1998 verfassten Standards FAS 137, FAS 138 und FAS 149 zu den
Vorschriften des FAS 133 als Bestandteil dessen behandelt. Verweise auf ältere Fassungen sind
für beide Regelwerke entsprechend gekennzeichnet.
Aufgrund der hohen Dynamik des Standardsetting-Prozesses wurden auch Dokumente aus dem
Internet als Quellen herangezogen. Diese Quellen werden in der Arbeit durch Verwendung
eckiger Klammern kenntlich gemacht (Bspw. IASB [2004a]). Analog zu den verwendeten
Literaturquellen dient der Buchstabe hinter der Jahreszahl zur eindeutigen Identifizierung
unterschiedlicher Publikationen eines Autors / Herausgebers in einem Kalenderjahr.

1. Einleitung
- 1 -
Abbildung 1-1: Entwicklung des
EUR/USD Kurses
1
1 Einleitung
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die strukturierte Darstellung der Vorschriften zur
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach den internationalen
Standards IFRS und US-GAAP. Hintergrund sind die kontrovers geführten Diskussionen über
die Anforderungen an ein betriebliches Risikomanagement und darauf aufbauend an eine
sachgerechte Bilanzierung finanzieller Absicherungszusammenhänge.
1.1 Relevanz des Themas
Die Notwendigkeit einer betrieblichen Risikosteuerung
wird bei Betrachtung gegenwärtiger Entwicklungen an
den Devisen- und Rohstoffbörsen besonders deutlich.
Dynamische Marktentwicklungen zwingen die
Unternehmen zur Sicherung ihrer Erfolgsgrößen gezielt
Absicherungen für Umsatz-, Beschaffungs- oder
Finanzierungstransaktionen vorzunehmen. Besondere
1
Bedeutung kommt dabei originären und derivativen
Finanzinstrumenten zu, deren Handelsvolumina und Ausprägungsvielfalt stetig zunehmen
2
.
Die expansive Marktentwicklung, insbesondere derivativer Finanzinstrumente, weist jedoch
auch Schattenseiten auf. Mit einem rein spekulativen Einsatz derivativer Finanzinstrumente sind
regelmäßig auch immense Verlustpotentiale verbunden, die adäquat gesteuert und transparent
offen gelegt werden müssen. Beispiele unzureichender Risikosteuerung oder unsachgemäßer
Rechnungslegung, wie der Bankrott der Barings Bank oder der Bilanzskandal des US-
Unternehmens Enron, unterstreichen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer
risikoorientierten Berichterstattung an Anteilseigner, Kreditgeber und Aufsichtsorgane
3
.
Für IFRS und US-GAAP wurden vor diesem Hintergrund in einem langwierigen
Entwicklungsprozess eigenständige Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten und
Sicherungsbeziehungen entworfen. Dabei deutet bereits die große Anzahl der
Standardrevisionen und ausstehenden Änderungsvorschläge auf die Komplexität und Dynamik
des Sachverhaltes hin.
Auf europäischer Ebene wird die Brisanz des Themas im Hinblick auf den umstrittenen EU-
Anerkennungsprozess für eine verpflichtende Einführung der IFRS deutlich. Trotz stetiger
Standardweiterentwicklungen durch das IASB hat sich die EU-Kommission im letzten Moment
gegen eine vollständige Übernahme der Finanzinstrumentestandards ausgesprochen.
1
Chart von www.finanztreff.de; abgerufen am 27.12.2004 (10.00 Uhr).
2
Deutscher Bundestag (2002): S. 63 ff; Anhang Kap. 1-A: Marktentwicklung.
3
Vgl. Scharpf/Luz (2000): S. 1; EU (2000): S. 3; Worldbank [2001]: S. 113; Anhang Kap. 1-B: Fehlgeschäfte.

1 Einleitung
- 2 -
Stattdessen wurde im November 2004 beschlossen, einzelne Bestandteile der Standards von der
IFRS-Einführung zum 01. Januar 2005 auszuschließen
4
.
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Grundlage der Arbeit ist die strukturierte Aufarbeitung der Kernvorschriften zur Bilanzierung
von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach den internationalen Standards IAS 39
und FAS 133. Ziel der Untersuchung ist es, zu beurteilen, ob die derzeitigen Vorschriften ihrem
Anspruch gerecht werden können, eine adäquate Bilanzierung von Hedging-Strukturen zu
ermöglichen. Daraus abzuleiten ist die Fragestellung, auf welche Weise die
Kompensationswirkungen von Sicherungsbeziehungen erfasst und bemessen werden. Zudem
soll eine Aussage dazu getroffen werden, ob die Konsequenzen für Ergebnisrechnung und
Bilanz als sachgerecht einzustufen sind. Neben der notwendigen theoretischen Betrachtung
sollen dazu insbesondere Anforderungen, die die praktische Umsetzung des Hedge Accountings
betreffen, kritisch untersucht werden.
Die Analyse der Vorschriften zum Hedge Accounting setzt einführend eine Darstellung der
wichtigsten Sicherungsinstrumente und ihrer Einsatzbereiche voraus. Eine grundsätzliche
Darstellung der Preisfindungskonzepte stellt in diesem Zusammenhang den Bezug zur
Problematik der bilanziellen Bewertung her (Kapitel 2).
Im dritten Kapitel erfolgt überleitend zur Bilanzierung eine Abgrenzung des
Absicherungsmotivs und kurze Darstellung praktisch relevanter Absicherungsmethoden.
Den Hauptteil der Arbeit bildet die Darstellung und Analyse der Kernvorschriften IAS 39 bzw.
FAS 133. Dazu werden einführend die Grundlagen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten
und die Problematik des EU-Anerkennungs-Prozesses skizziert. Aufgezeigt werden soll hierbei
u. a., durch welche machtpolitischen Einflussfaktoren die Entwicklungen in der
Rechnungslegung mitbestimmt werden (Kapitel 4). Aufbauend erfolgt eine umfassende
Darstellung der konkreten Ansatz- und Bewertungsvorschriften von
Sicherungszusammenhängen (Kapitel 5). Abgerundet wird das Kapitel durch eine Illustration
der Anforderungen an einen Ausweis im Jahresabschluss.
Im sechsten Kapitel erfolgt die Aufbereitung relevanter Ergänzungsentwürfe für die geltenden
Vorschriften zum Hedge Accounting und eine Einschätzung zukünftiger
Entwicklungsperspektiven.
Eine kurze Zusammenfassung und kritische Würdigung der Ergebnisse schließen die Arbeit ab
(Kapitel 7).
4
Vgl. EU [2004].

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 3 -
2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
Die Märkte für originäre und derivative Finanzinstrumente sind seit Mitte der achtziger Jahre
einem rasanten Innovations- und Wachstumsprozess unterworfen. Das folgende Kapitel gibt vor
diesem Hintergrund eine fundamentale Übersicht über Klassifizierungen und
Einsatzmöglichkeiten von Finanzinstrumenten. Als Grundlage einer bilanziellen Bewertung
werden überdies Aspekte der Preisbildung skizziert.
2.1 Abgrenzung und Bedeutung von Finanzinstrumenten
Das KWG definiert Finanzinstrumente als ,,Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder
Rechnungseinheiten sowie Derivate"
5
. Abzuleiten ist aus dieser Definition, dass
Finanzinstrumente während der gesamten Laufzeit auf einer vertraglichen Grundlage basieren,
wobei die entstehenden Ansprüche und Verpflichtungen mittelbar oder unmittelbar auf den
Austausch von Zahlungsmitteln ausgerichtet sind. Als signifikantes Merkmal von Derivaten ist
darüber hinaus die Wertdeterminierung aufgrund einer festgelegten Beziehung zu einer
Basisvariablen anzusehen
6
.
Im Hinblick auf ein betriebliches Risikomanagement sind Finanzinstrumente als dominierendes
Instrument zur Sicherung festgelegter wirtschaftlicher Ziele der Unternehmung einzustufen, da
durch sie Schwankungen oder Ausfälle von Cashflows und Marktwerten begrenzt oder
eliminiert werden können
7
. Neben derivativen Produkten ist wirtschaftlich und bilanziell zudem
der Einsatz gegenläufiger originärer Produkte als Hedginginstrument, bspw. mittels
entsprechend komplementär ausgestalteter Anleihen, denkbar
8
.
Insbesondere derivative Instrumente haben sowohl zu Spekulationszwecken wie auch als
Sicherungsinstrument im Rahmen des betrieblichen Risikomanagements stark an Bedeutung
gewonnen. Die Bandbreite der gehandelten Produkte steigt dabei ebenso deutlich an wie das
Handelsvolumen an den Finanzmärkten. So weist die ,,Bank für internationalen
Zahlungsausgleich" allein für die vergangenen zwölf Monate (Stand Juli 2004) zweistellige
Wachstumsraten für den hauptsächlich von institutionellen Anlegern geprägten Handel mit
5
KWG § 1 Abs. 11. Unberücksichtigt bleiben in dieser Definition allerdings Kassenbestände und nicht
handelbare Buchforderungen, die auch als Instrumente der Risikosteuerung dienen können.
6
Vgl. Göppl/Madjlessi in ZfgK-Lexikon (1999): S. 348. Gesetzliche Definitionen konkretisieren Derivate
insbesondere hinsichtlich der Kriterien zeitliches Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und
Erfüllungsgeschäft, sowie der Dependenz von einem Basiswert. Explizit bezeichnet der Gesetzgeber zudem
Devisengeschäfte, wie z.B. Devisenoptionen, -swaps, oder -futures als Termingeschäfte (WpHG § 2 Abs. 2);
s. auch KWG § 1 Abs. 11 Satz 4).
7
Vgl. Scharpf / Luz (2000): S. 2.
8
Vgl. Koziol (1990): S.4 f: Als die vier grundsätzlichen Absicherungsmethoden werden das Eingehen einer
entsprechenden originären Gegenposition, die Absicherung mittels Forwards oder Futures und der Einsatz
von Optionen genannt; am Beispiel Zinsänderungsrisiken vgl. auch Jorion/Khoury (1996): S. 97 ff.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 4 -
OTC-Derivaten aus
9
. Ähnlich zu bewerten sind die Entwicklungen auf den Märkten für
originäre Finanzinstrumente. Auch für diese Gruppe ist ein starker Anstieg der Produktvarianten
und eine verstärkte Marktpartizipation von kleinen und mittleren Unternehmen festzustellen
10
.
Zurückzuführen sind diese Entwicklungen einerseits auf einen gestiegenen Absicherungsbedarf
der Unternehmen. Die Ausdehnung der Geschäftstätigkeiten, bspw. durch Expansion in neue
Währungsräume und gestiegene Anforderungen an das Risikomanagement begründen einen
erhöhten Absicherungsbedarf risikobehafteter Positionen
11
. Daneben bietet sich durch
Kombination individueller Risikoprofile die Möglichkeit, gezielt synthetische Positionen
aufzubauen
12
.
2.2 Originäre Finanzinstrumente
IFRS und US-GAAP sehen für originäre Instrumente eine Begrenzung des Sicherungszweckes
auf Fremdwährungsabsicherungen vor. Daher sind für ein Hedge Accounting nur wenige
Ausprägungen dieser Gruppe von Interesse
13
.
Originäre Finanzinstrumente sind primär nach Ausgestaltung des zu Grunde liegenden Rechtes
zu klassifizieren. Neben Kassenbeständen bzw. Barmitteln sind in diesem Zusammenhang
jegliche Formen finanzieller Forderungen und Verbindlichkeiten in Berichts- oder
Fremdwährung als relevant einzustufen
14
. Zusätzlich sind Beteiligungstitel dieser Gruppe
zuzuordnen, die jedoch von einer Bilanzierung im Rahmen des Hedge Accountings
ausgeschlossen sind. Denkbar ist auch der Einsatz von Finanzinstrumenten, die auf Verträgen
mit verbundenen Unternehmen beruhen.
Eine Zuordnung zur Gruppe der Barmittel ist vergleichsweise eindeutig vorzunehmen.
Grundsätzlich werden alle Kassenbestände in Berichts- und Fremdwährung als Barmittel
erfasst
15
.
9
Vgl. Anhang Kapitel 1-A: Entwicklung derivativer Finanzinstrumente; Bank für internationalen
Zahlungsausgleich [2004] S. 1ff: ,,The strong growth in notional amounts outstanding was visible in all
market risk categories. The interest rate product segment as a whole posted an advance of 17% in amounts
outstanding versus a 20% rise in the first half of 2003, [...]. Overall business in OTC foreign exchange
markets maintained double digit growth. Outstanding contracts rose by 11% in the second half of 2003 for
this risk category. Currency options and swaps provided the main impetus, with growth of 25% and 24%
respectively. [...]. Equity-linked OTC derivatives have also been especially popular in the current climate,
posting a 35% increase in amounts outstanding versus a 21% increase in the previous period. [...]".
10
Bspw. Claas KGaA: US-$ Anleihe und Strukturierung einer Hybridanleihe.
11
Bspw. BAFin (1995; damals: BAKred): Risikolimitierungen im Rahmen der Mindestanforderungen an das
Betreiben von Handelsgeschäften; allgemeine Anforderungen aus KonTraG oder Corporate Governance
Codex.
12
Vgl. Smithson (1998): S. 27 ff.
13
Vgl. Kap. 5.3.2 Sicherungsinstrumente; entsprechend wird auf eine Darstellung von originären Eigenkapital-
instrumenten, bspw. Aktien und Hybridvarianten, weitestgehend verzichtet.
14
Vgl. Axer in Scheffler / Schneider (1998): § 7.3, S. 713.
15
Vgl. Arnoldt / Martin in Obst / Hintner (2000): S. 575.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 5 -
Demgegenüber umfasst die Gruppe der finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten eine
Vielzahl von Ausprägungen, die durch das Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung
gekennzeichnet werden. Daneben sind dieser Gruppe regelmäßig auch Instrumente zuzuordnen,
die Merkmale von Eigenkapitalinstrumenten oder Derivaten aufweisen. Für derartig
strukturierte Produkte kann allerdings im Regelfall eine wirtschaftliche Aufspaltung in die
Einzelkomponenten vorgenommen werden, so dass nur die relevanten Bestandteile der Struktur
für eine Absicherung designiert werden. Als relevant für eine Absicherung von
Währungspositionen sind alle Formen finanzieller Forderungen und Verbindlichkeiten mit
Dritten einzustufen, die eine verpflichtende Zahlung eines Geldbetrages bzw. Nominalbetrages
in Zukunft vorsehen. Entsprechend sind Eigenkapitalinstrumente zu vernachlässigen
16
.
Neben Buchforderungen gegenüber Finanzinstituten, Kunden und aus Lieferung und Leistung
werden daher insbesondere verbriefte Rechte in Form von Wertpapieren, wie bspw. Anleihen,
Ansprüche aus Fondsprodukten oder Wechsel, als Sicherungsinstrumente eingesetzt. Neben
dem Primärkennzeichen der Rückzahlung des Nominalwertes bei Fälligkeit weisen Wertpapiere
typischerweise individuelle Ausstattungsmerkmale hinsichtlich eines variablen oder festen
Nominalzinses auf. Im Falle nominal unverzinslicher Papiere (Null-Kupon-Anleihen) ist dieser
aus der Differenz zwischen Emissions- und Rückzahlungskurs abzuleiten ist
17
.
Preisbildung
Eine Preisfindung für originäre Finanzinstrumente ist grundsätzlich anhand der Marktnotizen
vorzunehmen. Wird das Instrument nicht eigenständig gehandelt, ist eine Barwertberechnung
auf Basis der gegenwärtigen Risiko- und Renditestruktur durchzuführen. Rechengrößen hierfür
bilden die am Markt gehandelten Swapsätze und Spreads.
Für Finanzinstrumente in Fremdwährung ist eine Umrechnung auf Basis der Kassa- oder
Terminkurse gleicher Laufzeit notwendig.
2.3 Derivative Finanzinstrumente
Eine Klassifizierung von Derivaten findet primär nach den Gesichtspunkten der Risiko- bzw.
Rechteverteilung (symmetrisch/asymmetrisch bzw. bedingt/unbedingt) statt. Daneben sind
Unterscheidungen nach Standardisierungsgrad (standardisiert und börsengehandelt zu Over-the-
16
Vgl. Kap. 5.3.2 Sicherungsinstrumente.
17
Neben der Klassifizierung nach Art der Verzinsung werden u. a. Einteilungen nach Emittent (Staat, Industrie
etc.), Risikogehalt (Junk Bonds), Währung oder Tilgungsart vorgenommen. Vgl. hierzu Blitz in ZfgK-
Lexikon (1999): S. 1675 ff.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 6 -
Counter-Produkten (OTC)) oder Strukturierungsgrad (Plain Vanilla zu bspw. Embedded)
üblich
18
.
Die stark ansteigende Zahl exotischer Produkte, insbesondere im Bereich der derivativen
Instrumente, darf in diesem Zusammenhang nicht darüber hinweg täuschen, dass derartige
Produkte überwiegend auf Kombinationen der beschriebenen Grundinstrumente beruhen.
Daraus abzuleiten ist die Möglichkeit, diese Strukturen zum Zweck einer bilanziellen
Bewertung im Rahmen des Jahresabschlusses erneut in ihre Einzelbestandteile zu zerlegen.
2.3.1 Bedingte Instrumente
Bedingte Finanzinstrumente zeichnen sich durch eine ungleiche Verteilung der Rechte und
Pflichten für die Käufer- und Verkäuferseite aus. Die Verpflichtung zur Leistungen der einen
Partei (Verkäufer/Stillhalter) bedingen sich dabei aus der Entscheidung der zweiten Partei
(Käufer) bzgl. Ausübung oder Verfall des Instrumentes
19
. Aufgrund dieser heterogenen
Rechteverteilung ergeben sich bei Einsatz der Instrumente asymmetrische Gewinn- und
Verlustprofile.
Klassische Vertreter dieser Gruppe sind Optionen auf Kassainstrumente (Aktien, Anleihen,
Devisen), Zinsen (Credit Spreads) oder Indizes (DAX). Darüber hinaus erfahren die Märkte
durch innovatives Financial Engineering eine stetige Weiterentwicklung hinsichtlich ihrer
Basiswerte, Laufzeitmuster und Zahlungsprofile zur Ausnutzung spezifischer
Marktentwicklungen
20
.
Eine ebenfalls große praktische Relevanz ist der Gruppe der Zinsbegrenzungsverträge
zuzuweisen, deren Ausprägungen ,,Cap", ,,Floor" und ,,Collar" als Kombination von
Einzeloptionen anzusehen sind.
2.3.1.1 Optionen
Eine Option ist ein börsen- oder OTC gehandeltes Termingeschäft
21
, das für den Käufer das
Recht, nicht aber die Pflicht, beinhaltet, während (American Style) oder zum Ende (European
Style) einer festgelegten Laufzeit den Basiswert (Underlying) an den Verkäufer zu liefern (Put)
oder von ihm zu beziehen (Call) bzw. einen Barausgleich zu leisten. Menge und Preis
18
Vgl. Perridon/Steiner (München, 2004): S.312 ff; s. auch Anhang Kapitel 2-A und B: Instrumente der
Risikoabsicherung und Erscheinungsformen von Termingeschäften.
19
Vgl. Bankenfachausschuss in Wpg 2/1995: S.421: Definition Optionsgeschäfte. Eine Ausnahme bilden in
diesem Zusammenhang die Zinsbegrenzungsverträge, bei denen zwar rechtlich bedingte Geschäfte
unterliegen, sich allerdings wirtschaftlich eine unbedingte Struktur ergibt (s. Kap. 2.3.1.2).
20
Bspw. sog. ,,Average-" bzw. ,,Rolling-Turbo-Optionen"; vgl. dazu auch Eller/Deutsch (1998): S.166 ff bzw.
Goldman Sachs (Okt. 2004): Anlegermagazin, S. 4 f;. Herrmann in ZfgK-Lexikon (1999): S. 877.
21
OTC = individuell geschlossene Handelsvereinbarung ohne Einschaltung einer Wertpapierbörse.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 7 -
(Basispreis) des Basiswertes werden im Rahmen des Optionsvertrages bereits im Voraus
fixiert
22
. Der Käuferposition eines Optionsgeschäftes wird als Long-, die Verkäuferposition als
Shortposition bezeichnet.
Kontraktposition.
Art der Option
Käufer
Long Position
Verkäufer / Stillhalter
Short Position
Kaufoption
Call
Long Call
Recht auf Bezug des
Basiswertes
Erwartung: steigende Kurse
Short Call
Pflicht Basiswert zu liefern
Erwartung: gleich bleibende /
leicht fallende Kurse
Verkaufsoption
Put
Long Put
Recht auf Verkauf des
Basiswertes
Erwartung: fallende Kurse
Short Put
Pflicht Basiswert zu kaufen
Erwartung: gleich bleibende /
leicht steigende Kurse
Tabelle 2-1: Grundpositionen bei Optionsgeschäften
23
Bspw. erwirbt der Käufer eines Calls bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Recht, in
Zukunft den Basiswert zu erwerben. Durch Festlegung des Bezugspreises sichert er sich gegen
steigende Kurse des Basiswertes in der Zukunft ab.
Die Abwicklung des Optionsgeschäftes basiert auf zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird
das entsprechende Recht durch Abschluss des Optionsvertrages fixiert und eine Optionsprämie
vom Käufer an den Stillhalter geleistet. Zum Zeitpunkt der Ausübung erfolgt die Erfüllung
durch Lieferung des Basiswertes bzw. Barausgleich. In der Praxis findet regelmäßig bereits vor
Fälligkeit eine Glattstellung des Kontraktes statt, um den exponentiell anwachsenden
Zeitwertverlust zum Laufzeitende zu begrenzen
24
.
Neben dem isolierten Einsatz einzelner Optionstypen sind Kombinationen der verschiedenen
Optionsvarianten zur Ausnutzung besonderer Marktsituationen oder Begrenzung individueller
Risikopositionen üblich
25
.
Faktoren der Preisbildung und Bewertung von Optionen
Der geleistete Preis einer Option stellt für den Käufer den maximalen potentiellen Verlust dar
26
.
Der Kurs einer Option errechnet sich neben dem inneren Wert der Option aus dem Zeitwert des
Kontraktes zum Betrachtungszeitpunkt
27
. Der innere Wert entspricht der monetären
Vorteilhaftigkeit zum Kassageschäft im Betrachtungszeitpunkt bei theoretischer Ausübung der
22
Vgl. zur Definition von Optionen u. a. Perridon/Steiner (2004): S. 329 ff; Eller/Deutsch (1998): S. 37 f.
23
In Anlehnung an Perridon/Steiner (2004): S. 329.
24
Vgl. Uszczapowski (1999): S. 85 und 117: weniger als 10% der Optionen werden bis zum Verfall gehalten.
25
Bspw. Long oder Short Straddle; vgl. Uszczapowski (1999): S. 75 ff.
26
Vgl. Anhang 2-C: Darstellung der Gewinn- und Verlustprofile von Optionen.
27
Vgl. Anhang 2-E: Notierungsbeispiel und Preiseinflussfaktoren einer Call Option.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 8 -
Option und nimmt somit Werte größer/gleich ,,0" an
28
. Weist eine Option einen inneren Wert
auf, notiert diese ,,im Geld" (in the Money) bzw. im Fall einer Nachteiligkeit ,,aus dem Geld"
(out of the Money). Entspricht der Basispreis dem aktuellen Kurs notiert das Wertpapier ,,am
Geld" (at the Money). Neben dem inneren Wert wird der Kurs der Option durch den Zeitwert
determiniert.
Der Zeitwert ist eine monetär ausgedrückte Bewertung der verbleibenden Chancen, die sich aus
möglichen Veränderungen der Preiseinflussfaktoren ergeben. Neben der Kursveränderung des
Underlyings, stellen die Volatilität des Basiswertes, die verbleibende Restlaufzeit, der
risikofreie Marktzins und mögliche Ausschüttungen (z.B. Dividenden) preisbestimmende
Einflussfaktoren dar
29
. Überdies spielen die Höhe des Basispreises und der Optionstyp eine
Rolle.
Für eine Bewertung von Optionen im Rahmen des Jahresabschlusses sind soweit möglich Preise
auf aktiven Märkten heranzuziehen
30
. Ist eine solche Marktbewertung nicht möglich, ist der
beizulegende Zeitwert des Finanzinstrumentes alternativ mit Hilfe von Optionspreismodellen zu
ermitteln
31
.
Zum Zweck der Optionspreisermittlung wurden durch die Finanzforschung eine Vielzahl
unterschiedlicher Modellansätze entwickelt
32
. Als dominierend ist dabei gegenüber statistischen
und ökonometrischen Modellen die Gruppe der Gleichgewichtsmodelle anzusehen.
Insbesondere zwei Modelle dieser Gruppe werden in der Praxis für eine Optionsbewertung
herangezogen: Zum einen das Modell von Fisher Black und Myron Scholes und zum anderen
die Ansätze von Cox, Ross und Rubinstein, die wenige Jahre später publiziert wurden
33
. Die
Theorie von Cox, Ross und Rubinstein wird aufgrund der zu Grunde gelegten Zweiwertigkeit
auch als Binomialmodell bezeichnet
34
.
Im Gegensatz zum Binomialmodell zeichnet sich der Ansatz von Black und Scholes
insbesondere durch den Einsatz von ,,beobachtbaren" Parametern, wie Optionslaufzeit oder
28
Berechnung innerer Wert Call: Kurs Basiswert ­ Basispreis; analog für Put: Basispreis ­ Kurs Basiswert.
29
Bei der Bewertung von Optionen wird zwischen messbarer Volatilität des Basiswertes und seitens des
Verkäufers eingepreister (implizierter)Volatilität unterschieden; weitere Ausführungen dazu: u. a. Perridon /
Steiner (2004): S. 333; Goldman Sachs (2000): S. 17 ff.
30
Vgl. Ausführungen in Kap. 5.5 Bewertung.
31
Vgl. IAS 39.AG74: ,,If the market is not active, an entity establishes fair value by using a valuation
technique [...]. Valuation techniques include [...] option pricing models." (Ebenso: FAS 133 par. 222).
32
Auf eine Differenzierung von zinsabhängigen und ­unabhängigen Optionen wird an dieser Stelle verzichtet,
vgl. dazu Steiner/Bruns (2000): S. 293 ff.
33
Für detaillierte Darstellung Black & Scholes vgl. Hauck (1991): S. 171 ff bzw. Publikation Black/Scholes
(1973) in JPE Vol. 81 S.637-654; vgl. zu Cox/Ross/Rubenstein: Hauck S. 193 ff bzw. Cox/Ross/Rubinstein
(1979) in JFE Vol. 7/1979: S.229-263; Anhang Kapitel 2 ­ F: Optionspreismodell von Black & Scholes.
34
Vgl. Steiner/Bruns (2000): S.300: Das Modell unterstellt zwei Ausprägungen für den Kursverlauf des
Underlyings im Beobachtungszeitraum.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 9 -
Kurs des Basiswertes aus. Die Anwendung derartiger Größen vereinfacht den Einsatz des
Modells in der praktischen Anwendung, bspw. in EDV-gestützten Optionspreisrechnern.
Hauptkritikpunkt bildet die retrograde Herleitung des zukünftigen Kursverlaufes auf Basis
vergangenheitsbezogener Parameter
35
.
Demgegenüber versucht der Binomialansatz die Schwächen des Black und Scholes-Modells
durch gezielte Prognose zukünftiger Aktienkursveränderungsfaktoren auszugleichen. Aufgrund
des komplexeren Berechnungsweges und einer komplizierteren Parameterermittlung ist dem
Binomialmodell in der Praxis nur eine untergeordnete Bedeutung zuzuweisen
36
.
Beide Modelle weisen unabhängig von theoretischen Einwänden einen hohen empirischen
Gültigkeitsgrad auf, so dass ihnen eine große Relevanz für eine Optionsbewertung zu Zwecken
der Rechnungslegung zugewiesen werden kann.
37
2.3.1.2 Zinsbegrenzungsinstrumente: Caps, Floors und Collars
Grundlegendes Instrument zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos und Feinregulierung der
Finanzierungskosten stellt die Gruppe der Zinsbegrenzungsverträge dar.
Zinsbegrenzungsverträge sind individuelle Vereinbarungen, im Rahmen derer sich der
Verkäufer zu einer Ausgleichszahlung bei Durchbrechen einer Zinsschwelle (Strike) durch den
Referenzzinssatz verpflichtet
38
. Der Verkäufer eines Caps garantiert dem Käufer eine derartige
Ausgleichszahlung, wenn der Referenzzinssatz den Strike überschreitet. Dem gegenüber ist der
Verkäufer eines Floor zur Zahlung verpflichtet, wenn die Zinsreferenz unter die vereinbarte
Zinsuntergrenze fällt.
Eine Kombination beider Instrumente stellt der Collar dar, bei dem sowohl Ober- wie auch
Untergrenze für die Referenzgröße vereinbart werden. Ein Transfer des verzinslichen
Kapitalbetrages findet bei allen Varianten nicht statt. Für die Übernahme des
Zinsänderungsrisikos erhält der Verkäufer in Abhängigkeit von der vereinbarten
Zinsobergrenze, der Laufzeit, dem aktuellen Zinsniveau und der Volatilität des Referenzzinses
eine Prämie (Cap-, Floor- oder Collarprämie).
35
Vgl. Terstege (1995): S. 72; Steiner/Bruns (2000): S. 350 ff.
36
Vgl. Steiner/Bruns (2000): S.299 ff: Bei großer Anzahl zu Grunde gelegter Perioden gleichen sich
Optionspreise beider Modelle durch Konvergieren der Verteilung möglicher Zustände der Binomialverteilung
gegen Normalverteilung an.
37
Besondere praktische Relevanz ergibt sich für eine Bewertung zu Zwecken der Wirksamkeitskontrolle einer
Absicherung. HAUCK weist den Modellen von Black & Scholes bzw. Cox/Ross/Rubinstein nach Analyse
verschiedener empirischer Untersuchungen Benchmark-Charakter zu. Er stellt jedoch zunehmende
Abweichungen bei steigendem Komplexitätsgrad der Strukturen fest. Hauck (1991): S. 219.
38
Herrmann in ZfgK-Lexikon (1999): S. 877.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 10 -
Zinsbegrenzungsverträge werden vor allem für die flexible langfristige Absicherung offener
Zinspositionen eingesetzt. Caps dienen dabei zur Sicherung von Zinsobergrenzen für variable
Finanzierungspositionen. Umgekehrt ist durch den Einsatz von Floors die Risikoüberwälzung
für fallende Passivzinsen möglich. Collars kombinieren das Motiv der Risikobegrenzung mit
einer Feinregulierung des Zinsaufwands bzw. -ertrags. Für Kreditnehmer bieten Collars die
Möglichkeit, sich mittels Cap einerseits gegen steigende variable Zinssätze abzusichern und
gleichzeitig durch die Verkaufserlöse des Floors die Netto-Finanzierungskosten zu senken
39
. Für
Anleger werden die Sicherungskosten des Floors durch Verkauf des Caps gesenkt. Caps und
Floors bestehen streng genommen aus mehreren aneinander gereihten Einzeloptionen (Caplets
bzw. Floorlets). Für eine Preisbestimmung ist daher eine Zerlegung und Bewertung der
Teiloptionen durch Einsatz der beschriebenen Optionsmodelle notwendig
40
.
2.3.2 Unbedingte Instrumente
Im Gegensatz zu bedingten Instrumenten besteht bei unbedingten Instrumenten eine
beiderseitige Verpflichtung zur Ausübung oder Glattstellung. Entsprechend weisen die
Instrumente ein für Käufer und Verkäufer komplementäres bzw. symmetrisches Risikoprofil
auf
41
. Neben bindenden Vereinbarungen über eine zukünftige Lieferung oder Abnahme eines
Basiswertes (Futures/Forwards) ist die Gruppe der Swaps (Austausch von Rechten oder
Verpflichtungen aus Finanztransaktionen) dieser Kategorie zuzuordnen.
2.3.2.1 Futures und Forwards bzw. Forward Rate Agreements
Trotz einer prinzipiell übereinstimmenden Funktionsweise wird an den Terminmärkten auf
Basis des Standardisierungsgrades zwischen Futures und Forwards unterschieden.
Als Forwards werden ausserbörslich abgeschlossene, individuelle Verträge mit zukünftigem
Erfüllungsdatum bezeichnet. Im Gegensatz dazu werden Futures als standardisierte und
börsengehandelte Termingeschäfte definiert.
Im Rahmen von Hedgingstrategien dienen beide dem Ziel, Ungewissheiten bzgl. zukünftiger
Entwicklungen des Basiswertes vollständig zu eliminieren, indem die zu Grunde gelegte
monetäre Wertgröße bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt fixiert wird.
Gegenstand der Vereinbarungen sind üblicherweise Zinsen und Währungen, bspw. die
Fixierung eines Zinssatzes zum gegenwärtigen Zeitpunkt für eine zukünftige Periode. Daneben
ist der Einsatz von Futures im Warentermingeschäft, u. a. für landwirtschaftliche Erzeugnisse
39
Vgl. Perridon/Steiner (2004): S. 346 ff; Büschgen (1993): S. 278 f.
40
Vgl. dazu Kapitel 2.3.1.1 Optionen (Preisbildung und Bewertung); Scharpf / Luz (2000): S. 552.
41
Vgl. Herrmann in ZfgK-Lexikon (1999): S. 874 f.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 11 -
oder Rohstoffe bzw. auf Kurs- und Indexentwicklungen üblich. Aufgrund des symmetrischen
Risikoprofils der Instrumente werden bei einer Absicherung mittels Future- oder
Forwardgeschäft Risiken und Chancen des Grundgeschäftes gleichermaßen aufgehoben
42
.
Financial Futures
Im Rahmen eines Futuregeschäftes verpflichtet sich der Käufer bzw. Verkäufer den
Kontraktgegenstand auf Basis eines bzgl. Menge, Laufzeit und Basiskurs standardisierten
Futurekontraktes bei Fälligkeit abzunehmen bzw. zu liefern. Neben einer effektiven Erfüllung
ist ein Barausgleich (Cash Settlement) des Differenzbetrages üblich. Ähnlich wie bei Optionen
findet aufgrund starker Zeitwertverluste regelmäßig bereits vor Fälligkeit eine Glattstellung der
Position (Closing) statt
43
.
Über den Kaufpreis hinaus ist bei der Verrechnungs- und Abwicklungsstelle (Clearingstelle)
eine Sicherheitsleistung (Margin) zu hinterlegen, die das Risiko der Nichtleistung für die
beteiligten Vertragspartner begrenzt. Diese Sicherheitsleistung besteht neben einer fixen
Grundsumme (Initial Margin) aus einem risikoabhängigen Aufstockungsbetrag (Variation
Margin)
44
.
Neben der hohen Sicherheit der Vertragserfüllung stellen Futuremärkte - insbesondere aufgrund
steigender Liquidität und der Möglichkeit einer jederzeitigen Glattstellung - ein attraktives
Instrument zur Absicherung von Risikopositionen im Unternehmen dar
45
.
Ähnlich wie bei Optionen sind auch im Segment der Financial Futures Kombination
verschiedenartiger Kontrakte üblich, indem bspw. so genannte ,,Butterfly-Spreads" eingesetzt
werden, um differenzierte Entwicklungen von Zins-Futures mit verschiedenen Fälligkeiten
gewinnbringend auszunutzen
46
.
Financial Forwards
Forwards weisen im Gegensatz zu Futures eine individuelle Vertragsstruktur und keine
Börsennotierung auf. Aus der fehlenden Standardisierung lässt sich eine spezifischere
Risikoabsicherung und in der Folge eine regelmäßigere Ausübung des Rechts ableiten
47
.
42
vgl. Anhang Kap. 2-D: Darstellung des Gewinn- und Verlustprofils bei Futures.
43
Vgl. Steiner/Bruns (2000): S. 431 f; Herrmann in ZfgK-Lexikon (1999): S. 876.
44
Für beispielhafte Detailinformationen vgl. EUREX Clearing AG (2003): S. 14 ff.
45
Zum Einsatz im Zins-, Commodity- und Aktienkurs-Hedging vgl. Ross (1993): S. 307 ff.
46
Vgl. Uszczapowski (1999): S. 228f; Cramer (1993): S. 102 ff.
47
Vgl. Perridon / Steiner (2004): S. 315.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 12 -
Bedeutendste Ausprägungen im betrieblichen bzw. finanzwirtschaftlichen Einsatz sind
Devisentermingeschäfte (Devisenforwards) und Zinstermingeschäfte (Forward Rate
Agreements (FRA))
48
.
Abbildung 2-1: Schematische Darstellung Devisentermingeschäft (Kauf auf Termin)
Mittels eines Devisenforwards wird ein Wechselkurs bereits im Voraus für einen zukünftigen
Zeitpunkt, bspw. in 90 oder 180 Tagen festgesetzt und so Schwankungen des Netto-Cashflows
reduziert oder eliminiert.
Der am Markt notierende Terminkurs (Forward Rate) einer Währung wird dabei mit Auf- oder
Abschlägen zum Kassakurs (Spot Rate) gehandelt
49
. Ursache hierfür sind im Wesentlichen
Unterschiede zwischen den Zinsniveaus der betroffenen Währungsräume. Ein niedrigeres
Zinsniveau im Inland bedingt zum Ausgleich des Zinsnachteils für das Halten der
Fremdwährung einen Abschlag (Deport) auf die Spot Rate gegenüber der Forward Rate. Ein
höheres Zinsniveau im Inland führt zu einem rechnerischen Aufschlag (Report) auf den
Kassakurs
50
. Daneben wirken spekulative Einflüsse hinsichtlich der zukünftigen Währungsnotiz
bzw. Gewinnmotive der Partizipierenden auf die Preisbildung ein. Durch die hohe Transparenz
und Standardisierung der Märkte ist deren Wirkung allerdings stark begrenzt.
Bedingt durch die Volatilität der Wechselkurse und den resultierenden Kosten dominieren in
der Praxis Laufzeiten unter einem Jahr. Darüber hinaus sind aber insbesondere zur Absicherung
strategischer Planungen auch längere Laufzeiten möglich.
Wichtiges Instrument im OTC-Handel zur Absicherung von Zinsrisiken ist die Gruppe der
Forward Rate Agreements.
Gegenstand eines Forward Rate Agreements ist die unbedingte Vereinbarung zweier Parteien
über einen Zinssatz (bspw. EURIBOR) für einen zukünftigen Zeitraum (bspw. in 3 Monaten für
3 Monate) und einen festgelegten Betrag
51
. Im Gegensatz zu der Mehrzahl anderer
48
Vgl. Herrmann in ZfgK-Lexikon (1999): S. 874 f.
49
Vgl. Perridon / Steiner (2004): S. 313.
50
Grundlage: Mengennotierung. Vgl. zur Berechnung des Swapsatzes: Jutz (1999): S. 55 ff; vgl. auch Anhang
Kapitel 2-G: Beispielhafte Ermittlung Devisenterminkurs.
51
Vgl. Herrmann in ZfgK-Lexikon (1999): 874.
Bestand US-$ Forderung = LZ theoretische Kreditaufnahme
Absicherungs-
Erfüllungs-
zeitpunkt
zeitpunkt

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 13 -
Sicherungsinstrumente ist bei Abschluss keine Gebühr bzw. kein Preis zu zahlen. Stattdessen
wird zum Stichtag (in 3 Monaten) eine Ausgleichszahlung in Abhängigkeit von der
Marktenwicklung des Referenzzinssatzes ermittelt.
Abbildung 2-2: Beispieldarstellung Forward Rate Agreement 6x6
52
Dominierendes Motiv für den Einsatz von FRAs ist die Absicherung von zukünftigen
Zinssätzen, um so bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine sichere Kalkulation oder Planung
zu gewährleisten. Der Käufer eines FRAs sichert hierbei einen zukünftigen Mittelbedarf gegen
steigende Zinssätze ab, während der Verkäufer sinkenden Zinssätzen bei der Mittelanlage
vorbeugt. Entsprechend profitiert der Käufer eines FRA von steigenden Referenzzinssätzen
durch Empfang des Ausgleichsbetrages, während der Verkäufer die Ausgleichszahlung bei
fallenden Zinssätzen empfängt. Der Nominalbetrag dient dabei nur als Bezugsgröße für die
Höhe des Ausgleichsbetrages und wird nicht effektiv getauscht. Der Ausgleichsbetrag wird
üblicherweise zu Beginn der festgesetzten Zinsperiode als Barwert ausgezahlt.
Preisbildung von Futures und Forwards
Als Faktoren der Preisbildung für Futures und Forwards sind grundsätzlich die Entwicklung des
Basiswertes und des aktuellen Marktzinssatzes, als Maßgröße der Finanzierungskosten,
anzusehen. Daneben spielen Preiseinflüsse durch individuelle Erwartungen der Marktteilnehmer
sowie die verbleibende Restlaufzeit eine Rolle.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Futures ist direkt, aufgrund der fortlaufenden
Notierungen der Kontrakte an den entsprechenden Futuremärkten, möglich. Standardisierte
Zulassungsvorgaben der Handelsplätze verpflichten die Future-Händler dazu, regelmäßig für die
einzelnen Produkte Rücknahmekurse zu quotieren, die die Basis einer bilanziellen Bewertung
bilden
53
.
Findet eine solche Quotierung aufgrund fehlender Standardisierung nicht statt, bedarf es der
Berechnung von theoretisch fairen Preisen. Eine solche Notwendigkeit besteht für die Gruppe
der nicht-standardisierten Forwardgeschäfte, bspw. FRAs oder Devisentermingeschäfte.
52
Im Beispiel beträgt die Dauer der Absicherungsperiode 12 Monate und die Dauer der Referenzperiode 6
Monate (Monate 7-12); s. auch Anhang 2-I Beispieldarstellung FRA.
53
Vgl. § 20 Abs. 2 EUWAX-Richtlinie; zur theoretischen Preisbildung vgl. Hunt/Kennedy (2001): S. 252 f.
Vertrags-
abschluss
Stichtag
Laufzeitende
Vorlaufperiode Sicherungsperiode
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Monat

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 14 -
Allgemein anzuwendender theoretischer Grundansatz einer Wertermittlung ist, dass das
betrachtete Instrument durch Kombination substituierender Geschäfte abzubilden sein muss, um
risikolose Arbitragegewinne rechnerisch auszuschließen (Arbitrage Pricing Theory)
54
. Die
Ermittlung des beizulegenden Wertes des Termingeschäftes erfolgt durch Gegenüberstellung
der Opportunitätskosten von Termin- und Kassakauf des Basiswertes
55
.
Rechnerisch werden dazu auf Basis des Kassakurses des Underlyings die Kosten einer
Bestandshaltung bzw. Finanzierung den bei Terminkauf nicht-realisierbaren Erträgen
gegenübergestellt. Die ermittelten Opportunitätskosten werden auch als ,,Cost-of-Carry" oder
,,Nettofinanzierungsaufwand" bezeichnet
56
.
Für die dargestellten FRAs ist bei Veränderung der zugrunde gelegten Zinsstrukturkurve zum
Bewertungsstichtag ein neuer theoretischer Marktwert zu ermitteln. Konkret wird dieser durch
Barwertermittlung auf Basis des kontrahierten FRA-Satzes im Vergleich zum gegenwärtig
gültigen Marktsatz bestimmt. Der ermittelte diskontierte Wert stellt den fairen Preis des
Kontraktes zum Berechnungszeitpunkt dar und entspricht gleichzeitig dem Betrag, zu dem das
FRA theoretisch glattgestellt werden könnte
57
.
Für Devisentermingeschäfte ist eine Wertermittlung nach gleichem Verfahren unter
Einbeziehung des aktuellen Devisenkurses und Neudiskontierung der Zahlungsströme möglich.
2.3.2.2 Swapgeschäfte
Im Rahmen eines Swapgeschäftes tauschen die beteiligten Partner qualitativ unterschiedliche
Zahlungsverpflichtungen oder -ansprüche aus.
In der Grundform werden lediglich verschiedenartige Zinszahlungen ausgetauscht, wobei die
zugrunde liegenden Kapitalbeträge nur als Bezugsgröße der Zinsberechnung dienen (Plain-
Vanilla-Swap). Darüber hinaus kann eine diffizilere Ausgestaltung der Swapvereinbarung durch
unterschiedliche Laufzeiten, versetzte Auszahlungszeitpunkte oder Einbeziehung von
Fremdwährungen für Zinszahlung und Nominalbetrag erreicht werden
58
.
Leitmotive für den Einsatz von Swaps sind die Ausnutzung differenzierter
Marktzugangsmöglichkeiten und unterschiedlicher Bonitäten bzw. daraus resultierender
Konditionenvorteile
59
. Daneben stellen Swaps ein Instrument zur Durchsetzung individueller
54
Vgl. zur Arbitrage Pricing Theory: Ross (1976) in Journal of Economic Theory: S. 341 ff.
55
Die notwendige Aufbringung der Margins unterbleibt in dieser Betrachtung zu Gunsten einer
Konzeptdarstellung.
56
Vgl. Kolb (1996) S. 33 f.
57
Vgl. Scharpf / Luz (2000): S. 514; Hunt/Kennedy (2001): S. 237.
58
Vgl. Cramer (1993): S. 317; Smith/Smithson/Wilford in Stern/Chew (2003): S. 351 f.
59
Vgl. Cramer (1993) S.18 ff; Jutz (1999): S. 5ff.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 15 -
Financial Swaps
Zinsswap
Währungsswap
Kombinierter Zins- und
Währungsswap
Ziele der Partner auf den Einzelmärkten dar, bspw. zur Absicherung zinsinduzierter Positionen
gegen Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken. Zudem können Swapgeschäfte durch gezielte
Gegenüberstellung differenter Laufzeiten als Instrument zur Fristentransformation dienen.
Eine vorzeitige Beendigung der Swapvereinbarung erfolgt in der Regel durch Rückverkauf an
die Gegenseite, in einigen Fällen auch durch Weiterverkauf an Dritte auf Sekundärmärkten.
Daneben kann eine Beendigung der Swapvereinbarung durch Kompensation mit einem
entsprechenden Gegengeschäft erfolgen. Ein solcher ,,Gegenswap" bildet die ursprüngliche
Vereinbarung spiegelbildlich ab.
Abbildung 2-3: Übersicht Swapgeschäfte
60
Im Rahmen des Financial Engineering unterliegen auch die Märkte für Swapprodukte einem
stetigen Entwicklungsprozess. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Gruppe der
Swaptions. Derartige Optionen auf eine Swapvereinbarung dienen in der Praxis insbesondere
dem Management von Zinsänderungsrisiken
61
.
Ein Zins- oder Interest-Rate-Swap ist eine vertragliche Vereinbarung, unterschiedliche
Zinszahlungsverpflichtungen oder -ansprüche auf einen fixierten Kapitalbetrag zu tauschen
62
.
Vorgenommen wird dabei entweder der Tausch eines festen gegen einen variablen Zinssatz oder
zweier variabler Größen untereinander (bspw. EURIBOR + x% gegen EONIA)
63
. Die
Zinsberechnung findet auf Basis fiktiver, vertraglich über die Laufzeit fixierter Nominalbeträge
statt, wobei ein effektiver Austausch der Kapitalbeträge unterbleibt. Bei einem reinen Zinsswap
ist nur eine Währung Gegenstand des Swapvertrages. Statt eines effektiven Tausches der
Zinszahlungen findet regelmäßig nur ein Barausgleich in Höhe der resultierenden Nettoposition
beider Zinsgrößen statt.
60
In Anlehnung an Jutz (1999): Abb. S. 10.
61
Vgl. Steiner/Bruns (2000): S. 564.
62
Vgl. ZfgK-Lexikon (1999): S. 2202 f.
63
Diese Swaps werden üblicherweise auch als Basisswaps bezeichnet. EONIA und EURIBOR sind
Interbanken-Refernzzinssätze für Tages- bzw. Geldmarktgeschäfte.

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 16 -
Im Falle eines Tausches von einem festen gegen einen variablen Zinsbetrag wird der zur
Zahlung des Festsatzes verpflichtete Vertragspartner als Payer bezeichnet, der Empfänger der
Festzinszahlung entsprechend als Receiver. Long- und Short-Position definieren Käufer- bzw.
Verkäuferposition der Vereinbarung
64
.
Neben der Ausnutzung komparativer Kostenvorteile steht insbesondere der Einsatz als
Sicherungsinstrument im Vordergrund. So lässt sich bspw. durch Einsatz eines Payer-Swaps
eine variable Verpflichtung gegen eine Marktzinserhöhung immunisieren. Getauscht wird in
diesem Fall eine variable gegen eine festverzinsliche Verpflichtung (Long Payer Swap)
65
,
Ergebnis dieser Swapvereinbarung ist eine synthetische Festzinsverpflichtung.
Abbildung 2-4: Hedging mittels Long Payer Swap
Zur Erfüllung der Swapvereinbarungen findet ähnlich wie bei anderen derivativen Instrumenten
regelmäßig nur ein Barausgleich der entstehenden Differenzbeträge statt.
Im Gegensatz zum reinen Zinsswap werden im Rahmen eines Währungsswaps die
Kapitalbeträge einschließlich der verbundenen Zinsverpflichtungen zwischen den Swappartnern
getauscht
66
. Ein Tausch gleichartiger Zinsverpflichtungen in die jeweils andere Währung wird
hierbei als reiner ,,Währungsswap", ein zusätzlicher Tausch von Zinszahlungen (fix gegen
variabel) als ,,kombinierter Währungs- und Zinsswap" bezeichnet. Bei unterschiedlichen
Zinsstrukturen in den Währungsräumen kann bei einem Währungsswap auch ein Tausch zweier
Festzinspositionen betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.
Unternehmen bietet sich durch Einsatz kombinierter Zins- und Währungsswaps die
Möglichkeit, eine parallele Absicherung offener Währungsexposures und Zinspositionen
vorzunehmen.
64
Analog werden auch die Begriffe Liability- und Asset-Position verwendet.
65
vgl. Anhang Kapitel 2 - I; weiterführende Darstellung u. a. Eller/Deutsch (1998): S. 122; Jutz (1999): S. 5 ff.
66
Eine zusätzliche Möglichkeit ist der Tausch von Devisenbeträgen ohne Zinszahlungen. Ein solcher
Devisenswap stellt eine Kombination zweier Devisentermingeschäfte dar, die Terminkurse für die
Rückzahlung der Nominalbeträge werden dabei zu Vertragsbeginn fixiert.
Vgl. dazu Scharpf/Lutz (2000): S. 458.
A sichert Verbindlichkeit gegen Zinserhöhung
A
Bank
Variabler Zins
B
Fixer Zins
Variabler Zins

2 Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten
- 17 -
Preisbildung und Bewertung
Eine Swapvereinbarung stellt wirtschaftlich eine Serie aneinander gereihter
Forwardvereinbarungen dar, die in einem Einzelvertrag zusammengefasst werden
67
. Aus diesem
Grund ist eine Bewertung mittels Barwertmethode unter Einbeziehung der gegenwärtigen
Forwardsätze möglich
68
. Dazu werden die einzelnen vertraglich fixierten Cashflows der
Vertragspartner gegenübergestellt und die jeweiligen Ausgleichszahlungen auf Basis der
gegenwärtigen Forward Rates ermittelt. Eine Abzinsung dieser Ausgleichszahlungen mittels der
aktuellen Spot Rate und eine nachfolgende Addition ergeben den Zeitwert des Swaps
69
.
Eine Bewertung von Fremdwährungsswaps erfolgt ähnlich wie bei reinen Zinsswaps, jedoch
werden die Spot- und Terminkurse der Währungen in die Berechnung einbezogen.
Im Rahmen einer Wertermittlung ist zudem die aus der Verhandlungsposition der
Vertragspartner resultierende Aufteilung komparativer Vorteile zu berücksichtigen.
2.3.3 Kreditderivate
Eine Sonderform derivativer Finanzinstrumente bildet die Gruppe der Kreditderivate.
Kreditderivate sind Strukturen, bei denen eine Bonitätsentwicklung statt einer Kursentwicklung
des Underlyings als Referenzwert dient
70
.
Motiv des Einsatzes von Kreditderivaten ist eine Absicherung der Forderungen gegen Ausfall
des Kreditnehmers oder einer Verschlechterung dessen wirtschaftlicher Verhältnisse.
Entsprechend kann der Risikogehalt eines Kreditportfolios durch Einsatz von Kreditderivaten
ohne volumenmäßige Veränderung reduziert oder erhöht werden. Theoretisch ist somit ein
Kreditgeschäft ohne Risiko oder ein Geschäft mit Kreditrisiken ohne Kredite denkbar
71
.
Neben einer Unterscheidung nach dem zu Grunde liegenden Basiswert (Einzelforderung,
Portfolio, Art des Referenzaktivums) werden Kreditderivate nach der Erscheinungsform des
derivativen Finanzinstrumentes differenziert
72
. Die einfachste Ausprägung von Kreditderivaten
bilden Forwardvereinbarungen, in denen der Verkauf von Schuldtiteln zu einem späteren
Zeitpunkt unbedingt vereinbart wird.
Als Weiterentwicklung sind ,,Total Return Swaps" anzusehen, bei denen Forderungen und
einhergehende Bonitätsrisiken zu festgelegten Referenzraten zwischen den Partnern getauscht
67
Vgl. Smith et. al. in Stern/Chew (2003): S. 351 f.; Hunt/Kennedy (2001): S. 230, 237.
68
Vgl. zu weiteren theoretischen Modellen: Klein, P. (2004) in Journal of Derivatives Herbst 2004, S. 47 ff.
69
Vgl. dazu Berechnung FRA: Anhang Kap. 2-H; Scharpf / Luz (2000): S. 440.
70
Vgl. Meyerhoff in ZfgK-Lexikon (1999): S. 1170 f.
71
Vgl. Smithson (1998): S. 315; Vgl. Fischer (1999) in ZfgK 4/1999, S. 177-183.
72
Vgl. Iacono in Schwartz/Smithson (1997): S. 22.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832489335
ISBN (Paperback)
9783838689333
DOI
10.3239/9783832489335
Dateigröße
938 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Bielefeld – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2005 (August)
Note
1,3
Schlagworte
derivate risiko sicherheit
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Titel: Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen
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