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Basel II

Kennzeichnung und Beurteilung der Ratinganforderungen an KMU unter Berücksichtigung ausgewählter Kreditinstitute

©2004 Diplomarbeit 117 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Seit Veröffentlichung der ersten Baseler Eigenkapitalvorschläge 1999 ist das Stichwort Basel II in der Wirtschaftspresse ein Dauerbrenner. Auch die Nachrichten zum Thema Rating im Zusammenhang mit Basel II, verbreiteten sich nicht nur im Finanzsektor, sondern vor allem unter den Unternehmen wie ein Lauffeuer. Informationsveranstaltungen, -broschüren, Zeitungsartikel, Zeitschriftenbeiträge usw., die sich mit der Erneuerung befassen, nahmen deutlich zu.
Der Grund dafür, dass diese Thematik so große Aufmerksamkeit genießt, sind die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagenen und im Juni 2004 verabschiedeten Modifikationen der Eigenkapitalstandards. Jedes Kreditinstitut muss bei der Vergabe eines Kredites einen bestimmten Betrag an Eigenkapital „unterlegen“ bzw. bereithalten (Eigenkapitalunterlegung), damit bei Kreditausfällen ihre Existenz nicht gefährdet ist. Während zur Zeit jede Bank pauschal 8% des jeweiligen Kreditvolumens als Eigenkapital zu unterlegen hat, müssen Kreditinstitute nach der neuen Regelung für risikobehaftetere Firmenkredite mehr Eigenkapital vorhalten als für risikoärmere. Dabei wird, und das ist das neuartige daran, das Rating eines Kreditnehmers zukünftig das wesentliche Kriterium zur Bestimmung seiner Bonität und damit zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute sein. Die Folge ist, dass zukünftig die anhand des Ratings ermittelte Bonität des Unternehmens maßgeblich für die Kreditvergabe und insbesondere für die Zinskonditionen sein wird.
Auf Grund der Tatsache, dass die Fremdfinanzierung durch Bankkredite gerade für mittelständische Unternehmen die zentrale Form der Mittelbeschaffung darstellt, müssen sich diese unbedingt mit dem Thema Rating und den damit verbundenen Anforderungen der Banken auseinandersetzen. Schließlich wird das Ergebnis des Ratings für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Existenz bestimmend sein, denn die Banken werden gezwungen sein, Geschäftsverbindungen zu Kreditnehmern mit einem schlechten Rating zu beenden, um hohe Ausfallwahrscheinlichkeiten und damit Kreditrisiken zu vermeiden, sog. Portfolio-Steuerung.
Oft wissen die Unternehmen jedoch nicht oder nur ungenau, was eine Bank für Ihr Rating braucht, obwohl aus einer Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Banken, Einsichten resultieren können, die eine Verbesserung der Ratingeinschätzung zu Folge haben könnten. Die Erfüllung der Raitinganforderungen stellt für kleine und […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis.

Abkürzungsverzeichnis.

1. Einleitung.
1.1 Problemstellung und Zielsetzung.
1.2. Vorgehensweise.

2. Begriffliche Grundlegung.
2.1 Mittelständische Unternehmen.
2.1.1 Mittelstandsdefinition und Abgrenzung.
2.1.1.1 Quantitative Kriterien.
2.1.1.2 Qualitative Kriterien.
2.1.2 Der gesamtwirtschaftliche Stellenwert des Mittelstandes.
2.1.3 Finanzierungssituation mittelständischer Unternehmen in Deutschland.
2.2 Banken.
2.2.1 Definition und Abgrenzung des Begriffes „Bank“.
2.2.2 Das deutsche Bankensystem..
2.3 Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung.
2.3.1 Von Basel I zu Basel II.
2.3.2 Die drei Säulen von Basel II im Überblick.
2.3.3 Die Messung des Kreditrisiken unter Basel II.

3. Das Rating unter besonderer Berücksichtigung der KMU..
3.1 Definition des Begriffes Rating.
3.2 Die Einordnung des „Mittelstandsratings“ in den Kontext der verschiedenen Ratingarten
3.3 Ratingverfahren und deren Eignung für KMU..
3.3.1 Externes Rating durch Agenturen.
3.3.2 Bankinternes Ratingverfahren.
3.3.3 Internes versus externes Rating im Mittelstand.
3.4 Die Bedeutung des Internen Ratings für KMU..

4. Rating für den Mittelstand - Praxis ausgewählter Kreditinstitute in Deutschland.
4.1 Das interne Rating der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR II)
4.1.1 Die Komponenten des BVR II-Ratings.
4.1.1.1 Quantitative Faktoren.
4.1.1.2 Qualitative Faktoren.
4.1.2 Ablauf des Ratings.
4.1.2.1 Datenerfassung und Anreicherung.
4.1.2.2 Bewertung der Kriterien.
4.1.2.3 Ratingurteil
4.1.3 Bewertung der Sicherheiten.
4.2 Das interne Rating der Sparkassenorganisation.
4.2.1 Finanzrating.
4.2.2 Qualitatives Rating.
4.2.3 Warnsignale.
4.2.4 Haftungsverbünde.

5. Ableitung genereller Ratinganforderungen der Banken an KMU..
5.1 Kommunikation.
5.2 Dokumentation.
5.3 Unternehmensstrategie.
5.4 Eigenkapitalstrategie.
5.5 Übrige Bilanzpositionen.
5.6 Liquiditätsmanagement
5.7 Controllingsystem..
5.8 Management
5.9 Unternehmensorganisation.
5.10 Kunden- und Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolio.
5.11 Andere qualitative Kriterien.

6. Beurteilung der Auswirkungen der Ratinganforderungen für KMU..
6.1 Mögliche Probleme für KMU..
6.2 Chancen für KMU..

7. Zusammenfassung.

Anhangverzeichnis.

Anhang.

Literaturverzeichnis.

Darstellungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Seit Veröffentlichung der ersten Baseler Eigenkapitalvorschläge 1999 ist das Stichwort Basel II in der Wirtschaftspresse ein Dauerbrenner. Auch die Nachrichten zum Thema Rating im Zusammenhang mit Basel II, verbreiteten sich nicht nur im Finanzsektor, sondern vor allem unter den Unternehmen wie ein Lauffeuer. Informationsveranstaltungen, -broschüren, Zeitungsartikel, Zeitschriftenbeiträge usw., die sich mit der Erneuerung befassen, nahmen deutlich zu.[1] Der Grund dafür, dass diese Thematik so große Aufmerksamkeit genießt, sind die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagenen und im Juni 2004 verabschiedeten Modifikationen der Eigenkapitalstandards. Jedes Kreditinstitut muss bei der Vergabe eines Kredites einen bestimmten Betrag an Eigenkapital „unterlegen“ bzw. bereithalten (Eigenkapitalunterlegung), damit bei Kreditausfällen ihre Existenz nicht gefährdet ist. Während zur Zeit jede Bank pauschal 8% des jeweiligen Kreditvolumens als Eigenkapital zu unterlegen hat, müssen Kreditinstitute nach der neuen Regelung für risikobehaftetere Firmenkredite mehr Eigenkapital vorhalten als für risikoärmere. Dabei wird, und das ist das neuartige daran, das Rating eines Kreditnehmers zukünftig das wesentliche Kriterium zur Bestimmung seiner Bonität und damit zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute sein.[2] Die Folge ist, dass zukünftig die anhand des Ratings ermittelte Bonität des Unternehmens maßgeblich für die Kreditvergabe und insbesondere für die Zinskonditionen sein wird.[3]

Auf Grund der Tatsache, dass die Fremdfinanzierung durch Bankkredite gerade für mittelständische Unternehmen die zentrale Form der Mittelbeschaffung darstellt, müssen sich diese unbedingt mit dem Thema Rating und den damit verbundenen Anforderungen der Banken auseinandersetzen.[4] Schließlich wird das Ergebnis des Ratings für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU)[5] Existenz bestimmend sein, denn die Banken werden gezwungen sein, Geschäftsverbindungen zu Kreditnehmern mit einem schlechten Ra- ting zu beenden, um hohe Ausfallwahrscheinlichkeiten und damit Kreditrisiken zu vermeiden, sog. Portfolio-Steuerung.[6]

Oft wissen die Unternehmen jedoch nicht oder nur ungenau, was eine Bank für Ihr Rating braucht, obwohl aus einer Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Banken, Einsichten resultieren können, die eine Verbesserung der Ratingeinschätzung zu Folge haben könnten.[7] Die Erfüllung der Raitinganforderungen stellt für kleine und mittlere Unternehmen auf der einen Seite ein mögliches Problem dar, auf der anderen Seite bietet es Chancen für die weitere Unternehmensentwicklung.

Ziel dieser Diplomarbeit ist es daher einen Überblick über die Ratinganforderungen der Banken an ihre Kunden (hier speziell an KMU) zu geben. Ferner sollen die sich aus den Ratinganforderungen der Banken ergebenden Auswirkungen für KMU beurteilt werden.

1.2. Vorgehensweise

Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst (Kapitel zwei) die begriffliche Grundlegung geschaffen. Dabei werden der für die Arbeit relevante Bereich des deutschen Mittelstandes anhand von qualitativen und quantitativen Merkmalen abgegrenzt und seine Bedeutung und derzeitige Finanzierungssituation erläutert. Darauf folgt eine Definition und Abgrenzung des Begriffes Bank sowie die Erläuterung des deutschen Geschäftsbankensystems. Mit einer Übersicht über Basel II wird der Hintergrund für den eigentlichen Schwerpunkt der Arbeit, nämlich dem Rating und spezieller den Anforderungen des bankinternen Ratings, gezeichnet.

Die Bonitätseinschätzung erfolgt nach Basel II entweder anhand externer Ratingnoten oder mit Hilfe bankinterner Ratingverfahren. Kapitel drei widmet sich dem Thema Rating, erläutert Unterschiede zwischen dem externen und internen Rating und beurteilt deren Relevanz für KMU.

Im Kapitel vier wird der Fokus auf die Ratingpraxis ausgewählter Kreditinstitute gelegt. Es werden hierbei die vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und vom Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) jeweils zentral entwickelten Verfahren vorgestellt.

Anschließend (Kapitel fünf) werden generelle Anforderungen aus der Bankenpraxis (u.a. aus dem BVR-II und DSGV-Rating) abgeleitet, die auf mittelständische Unternehmen, welche sich einem Rating unterziehen wollen oder müssen, zukommen.

In Kapitel sechs schließlich werden die mit den Ratinganforderungen einhergehenden Auswirkungen für KMU beurteilt.

In der Zusammenfassung werden abschließend die zentralsten Punkte der Diplomarbeit herausgearbeitet.

2. Begriffliche Grundlegung

2.1 Mittelständische Unternehmen

In dieser Arbeit werden die Begriffe Mittelstand, mittelständische Betriebe/ Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Synonyme verwendet.

2.1.1 Mittelstandsdefinition und Abgrenzung

Eine allgemein gültige Definition des Begriffes Mittelstand[8] – auch als „KMU“ (kleine und mittlere Unternehmen) oder „SME“ (small and medium sized enterprises) bezeichnet – existiert nicht.[9] Die Gradmesser zur Begriffsdefinition und -abgrenzung der mittelständischen Unternehmen von den Großunternehmen können „sowohl eindimensionaler als auch mehrdimensionaler Gestalt“ sein, in dem Sinne, dass „sowohl quantitative als auch qualitative Abgrenzungsmerkmale“ eingesetzt werden.[10] Die Palette der herangezogenen qualitativen Kriterien zur Abgrenzung des Begriffes Mittelstand reicht von der Beschäftigtenzahl über den Jahresumsatz, die Bilanzsumme, die Bruttowertschöpfung, das Anlagevermögen bis hin zu einer Kombination mehrerer dieser Kriterien.

2.1.1.1 Quantitative Kriterien

International gebräuchlich ist eine Definition, die an den beiden Größen Umsatz und Zahl der Beschäftigten festgemacht wird. Nach Definition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) gehören in der Bundesrepublik Deutschland definitorisch alle Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten oder 50 Mill. Jahresumsatz zum Mittelstand.[11] Dies verdeutlicht die folgende Tabelle:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: IfM Bonn, Mittelstand in der Gesamtwirtschaft – Anstelle einer Definition, 2002, www.ifm- bonn.org/dienste/kap-1.pdf, 15.03.2004, zit. nach SMWA, [ Mittelstandsdefinition 2003], S. 10.

Darst. 1: Quantitative Mittelstandsdefinition des IfM Bonn.

Des Weiteren hat im Mai 2003 die Europäische Kommission eine neue eigene Empfehlung zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen vorgegeben. „Diese soll zukünftig im Europäischen Wirtschaftsraum angewendet werden und richtet sich an die Mitgliedsstaaten, die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfond. Mit ihr sollen unternehmerische Initiative, Investitionen und Wachstum gefördert und der Zugang zu Risikokapital erleichtert werden. Ferner soll die neue Empfehlung den erforderlichen Verwaltungsaufwand minimieren und die Rechtssicherheit stärken. Die neue KMU-Definition ersetzt ab 1. Januar 2005 die derzeit im Gemeinschaftsrecht geltende Regelung aus dem Jahr 1996 (96/280/EG)“.[12] Laut der Definitionsempfehlung zählen nur Firmen mit bis zu 249 Beschäftigten zu den kleinen und mittleren Unternehmen.[13] Dies verdeutlicht die folgende Tabelle:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: EU-Kommission, [Empfehlung, 2003], S. 1 ff., zit. nach SMWA,[Mittelstandsdefinition, 2003], S. 10.

Darst. 2: Definition der EU für KMU 2003 (in Klammern: Empfehlung für 2005)

Dieser neuen Abgrenzung kommt in der EU eine immer größere Bedeutung zu, da sich deren Förderpolitik aus beihilferechtlichen Gründen an dieser niedrigeren Grenze orientiert.[14]

Da sich jedoch in der Praxis die größer dimensionierte Definition des IfM weitgehend durchgesetzt hat und eine Vielzahl von Materialien und statistischen Daten auf dieser Mittelstandsdefinition basieren, wird auf Grund leichterer Bewertung und Vergleichbarkeit der Materialien diese auch in der vorliegenden Arbeit zur Basis gemacht.

2.1.1.2 Qualitative Kriterien

Wie bereits oben erwähnt, werden zur Mittelstandsdefinition nicht nur die quantitativen Kriterien herangezogen, sondern auch qualitative, sozioökonomische Kriterien. Die qualitativen Kriterien beschreiben Eigenheiten von mittelständischen Unternehmen, die sie vom „Wesen“ her von übrigen Unternehmensarten unterscheiden sollen.[15] Dabei stellt die qualitative Abgrenzung mittelständischer Unternehmen auf „den ganz besonderen Betriebstyp“[16] des mittelständischen Unternehmens ab.[17] Kennzeichnend für ein mittelständisches Unternehmen ist demnach, dass eine Person als Eigentümer leitend, planend und kontrollierend dem Unternehmen vorsteht. Charakteristische qualitative Merkmale für mittelständische Unternehmen sind

- die Einheit von Eigentum und Leitung, d.h. die enge Verbindung von wirtschaftlicher Existenz der leitenden Person und des Unternehmens[18]
- die Verantwortung der Führungsperson für alle unternehmensrelevanten Entscheidungen und Vorgänge
- Wirtschaftliche Unabhängigkeit
- Geringer Formalisierungsgrad
- Erbringung einer individualisierten und differenzierten Leistung
- Besitz eines nur geringen Marktanteilsbesonderen Engagement für die regionale Wirtschaft
- Eingeschränkte Möglichkeit der externen Kapitalbeschaffung[19]

Bei einem mittelständischen Unternehmen kommt es somit sehr stark darauf an, dass es vom Eigentümer bzw. der Eigentümerfamilie geführt wird. Dies verdeutlicht die folgende Abbildung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wallau / Kaiser, Kontinuität im Wandel, i.A. des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und Ernst und Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, bearbeitet vom IfM Bonn, Berlin 2002, zit. nach SMWA, [Mittelstandsdefinition, 2003], S. 10.

Darst. 3: Mittelstand nach qualitativen und quantitativen Definitionsmerkmalen

Darum ist Mittelstand definitorisch immer eine Kombination aus statistisch zugänglichen quantitativen und empirisch erhobenen qualitativen Daten.[20]

2.1.2 Der gesamtwirtschaftliche Stellenwert des Mittelstandes

Unter Zugrundelegung der Definition des IfM Bonn gab es in Deutschland im Jahre 2000[21] rund 3,3 Millionen mittelständische Unternehmen mit rund 20,1 Millionen Beschäftigten.[22] Insgesamt hatten deutschlandweit 84,8 % der Unternehmen weniger als 9 Beschäftigte und 500.000 € Jahresumsatz. Weitere 14,8 % der Unternehmen hatten zwischen 10 und 499 Beschäftigte und ihr Jahresumsatz lag zwischen 500.000 € und 50 Millionen €. Somit werden 99,6 % aller Unternehmen in Deutschland dem Mittelstand zugerechnet.[23] Diese Unternehmen tätigen 43,2% aller steuerpflichtigen Umsätze. Sie beschäftigen rund 69,7 % aller Arbeitnehmer und bilden rund 83 % aller Lehrlinge aus. Des Weiteren tragen mittelständische Unternehmen mit 48,8 % zur Bruttowertschöpfung aller Unternehmen und mit 43,5 % zur gesamten Bruttowertschöpfung (einschließlich Staat) bei. Deshalb bezeichnet man mit Fug und Recht den Mittelstand als „Rückgrat der deutschen Wirtschaft“.[24]

2.1.3 Finanzierungssituation mittelständischer Unternehmen in Deutschland

Der Großteil des deutschen Mittelstandes finanziert sich zu mehr als der Hälfte selbst, über Rückstellungen, einbehaltene Gewinne und vorgenommene Abschreibungen. Laut einer jüngeren Analyse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sahen weit über 75 % der befragten mittelständischen Unternehmen diese Finanzierungsform als sehr relevant an. Unter den Außenfinanzierungen steht die Kreditfinanzierung über Banken und Sparkassen an erster Stelle. So betrachteten fast 60% der KMUs den klassischen Bankkredit als wichtigste Finanzierungsquelle, wobei langfristige Bankkredite den größten Anteil am bereitgestellten Volumen ausmachen.[25] Gleichzeitig sind Kapitalmarktfinanzierungen oder vorbörsliche Eigenkapitalfinanzierungen in Form von Private Equity oder Venture Capital für den Mittelständer kaum von Bedeutung.[26] Hier lässt sich ein wesentlicher Unterschied zu den angelsächsischen Staaten erkennen, wo diese Relation faktisch umgekehrt ist. So werden beispielsweise in den USA 82% der Bilanzsumme über den Kapitalmarkt und nur 18% über einen Bankkredit (und dies allenfalls im kurzfristigen Bereich) finanziert.[27]

Ähnliches gilt auch für das Leasing oder Factoring, das – im Gegensatz zu den angelsächsischen Staaten – eine untergeordnete bzw. fast gar keine Rolle innerhalb der Finanzierung des deutschen Mittelstandes spielt.

Einen Gesamtüberblick über die durchschnittliche Bedeutung der verschiedenen Finanzierungsquellen für die Mittelstandsfinanzierung zeigt die folgende Tabelle:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: KfW, [Unternehmensfinanzierung, 2003], S. 39.

Darst. 14: Rolle der Finanzierungsquellen für KMU

Es handelt sich hier um das Ergebnis einer Unternehmensbefragung, die die KfW im Herbst 2002 zusammen mit 17 Verbänden durchgeführt hat.

Die Gründe für diese Finanzierungspräferenzen des deutschen Mittelstandes sind vielfältiger Natur:

- Mittelständische Unternehmen präferieren bislang eher ein organisatorisches Wachstum, sodass andere Finanzierungsquellen nur bedingt benötigt wurden.
- Aufgrund des für Deutschland charakteristischen Hausbankprinzips war in der Vergangenheit die Kreditgewährung relativ unproblematisch.
- Die Finanzierungskosten für Bankkredite sind steuerlich voll absetztbar und die Kreditkonditionen sind bislang auf einem im internationalen Vergleich sehr niedrigen Niveau gewesen.
- Am Kapitalmarkt akquiriertes Eigenkapital und andere Kapitalmarktprodukte sind gegenüber dem Bankkredit teuer.
- Viele mittelständische Unternehmen haben ein ausgesprochenes Autonomiebedürfnis und geben daher nur ungern Gesellschafteranteile gegen Kapital ab.
- Unternehmen in den neuen Bundesländern verfügen in der Regel nicht über umfassende langfristige Rückstellungen und stille Reserven, die zu Finanzierungszwecken herangezogen werden können.[28]

„Die Darstellung der Finanzierungssituation ist unvollständig, wenn die Eigenkapitalausstattung des deutschen Mittelstandes unberücksichtigt bleibt. Denn im Zusammenspiel von Kapital- und Finanzierungsstruktur kommt dem Eigenkapital eine substantielle Bedeutung für den Fall zu, in dem die Erträge des Unternehmens nachhaltig sinken und die Möglichkeit der Innen- und Außenfinanzierung eingeschränkt werden.“[29]

Verschiedene Empirische Erhebungen konstatieren eine Eigenkapitallücke des deutschen Mittelstandes. Laut einer repräsentativen Umfrage von Creditreform verfügen mehr als die Hälfte der untersuchten Unternehmen über eine Eigenkapitalausstattung von weniger als 20%, gemessen an der Bilanzsumme. Fast ein Drittel der mittelständischen Unternehmen weisen eine Eigenkapitalquote von weniger als zehn Prozent der Bilanzsumme auf und müssen sogar als unterkapitalisiert angesehen werden. Zum Vergleich: In den USA beträgt die Eigenkapitalquote durchschnittlich nahezu 40%, in der Europäischen Union ca. 35%.[30]

Der geringe Eigenkapitalanteil beim deutschen Mittelstand begrenzt die Möglichkeit der Kreditfinanzierung. Das führt dazu, dass kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland bereits heute oftmals keine Kredite erhalten oder die Kreditvergabe zu ungünstigeren Konditionen erfolgt.[31] Durch die hohe Abhängigkeit von Bankkrediten bei der Finanzierung werden die KMUs in naher Zukunft von den Umstrukturierungen im Bankensektor (die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung) besonders stark betroffen sein.[32]

2.2 Banken

2.2.1 Definition und Abgrenzung des Begriffes „Bank“

Genauso wie für den Begriff „Mittelstand“ gibt es auch für den Begriff „Bank“ keine allgemein gültige Definition. Dieses ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Banken keine statischen, sondern dynamische Systeme sind und somit die Definition ständigen Wandlungen unterworfen wäre. Ferner unterscheiden sich einzelwirtschaftliche Begriffsbestimmungen von volkswirtschaftlichen und ökonomische von juristischen.

Betriebswirtschaftlich gesehen handelt es sich bei Banken um Dienstleistungsbetriebe, die Geld- und Kapitalanlagen, Zahlungsabwicklungen und sonstige Leistungen wie beispielsweise Beratung, Risikoübernahme, Vermittlung und Verwaltung anbieten.

Eine größere Aussage- und Abgrenzungsfähigkeit besitzt die juristische Definition gemäß dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesensgesetz, KWG). So werden im KWG ausführlich Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und zusätzliche Begriffe definiert[33]

Die deutsche Legaldefinition für Banken (synonym für Kreditinstitute) findet sich im § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetztes.[34] Demnach sind Kreditinstitute Unternehmen, die gewerbsmäßig[35] Bankgeschäfte der folgenden Art betreiben und deren Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten „Geschäftsbetrieb“ erfordert:[36]

- Einlagengeschäft
- Kreditgeschäft
- Diskontgeschäft
- Finanzkommissionsgeschäft
- Depotgeschäft
- Investmentgeschäf t
- Revolvinggeschäft
- Garantiegeschäft
- Girogeschäft
- Emissionsgeschäft
- Geldkartengeschäft
- Netzgeldgeschäft

Ein Unternehmen ist nicht nur dann ein Kreditinstitut, wenn es alle diese zwölf Bankgeschäfte anbietet. Es unterliegt dem Kreditwesensgesetz bereits bei Betreiben eines einzigen der genannten Geschäftszweige.[37]

Obwohl bestimmte Institutionen Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 KWG betreiben, sind sie dennoch keine Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes. Die Vorschriften des KWG finden auf sie zur Gänze oder teilweise keine Anwendung. Zu den Ausnahmen gehören die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit, die Versicherungsunternehmen, das Pfandleihgewerbe, die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die Unternehmen, die Bankgeschäfte ausschließlich mit ihrem Konzernunternehmen betreiben, sowie solche, die Finanzkommissionsgeschäfte ausschließlich an einer Derivate-Börse für andere Börsenmitglieder betreiben und deren Verbindlichkeiten durch Sicherungssysteme dieser Börse gedeckt sind.

In Abgrenzung vom Begriff Kreditinstitut (Bank) sind „Finanzdienstleistungsinstitute“ und andere Begriffe im KWG folgendermaßen definiert: Was die Finanzdienstleistungsinstitute angeht, handelt es sich dabei gemäß § 1 Absatz 1a KWG um Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für Dritte erbringen; damit sind Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Eigenhandel, Drittstaateneinlagevermittlung, Finanztransfergeschäft und das Sortengeschäft gemeint.

Zusätzlich zu den Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten definiert das KWG in § 1 weitere relevante Unternehmensbegriffe. Es handelt sich hierbei um spezielle Kreditinstitute bzw. um Unternehmen, die bankähnliche Geschäfte betreiben. Hierzu gehören Finanzunternehmen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Unternehmen, Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsleistungen, Einlagenkreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen sowie Wertpapierhandelsbanken.[38]

2.2.2 Das deutsche Bankensystem

Die Elemente (Teilbereiche) des für den deutschen Markt relevanten Bankensystems sind das Europäischen System der Zentralbanken (ESZB)/Eurosystem, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und die Geschäftsbanken.

Das europäische System der Zentralbanken besteht aus der Europäischen Zentralbank, und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten. Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, die Geldpolitik des Eurosystem festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstatten zu halten und zu verwalten und das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrsysteme zu fördern.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzmarktes zum Ziel. Im Hinblick auf den Bankensektor übt sie, unterstützt von der Bundesbank, die Aufsicht über die Banken in Deutschland aus.[39]

Unter dem Begriff Geschäftsbanken werden alle Kreditinstitute verstanden, die keine Zentralbankfunktionen wahrnehmen.[40] Das deutsche Geschäftsbankensystem gliedert sich in Universalbanken und Spezialbanken. Universalbanken betreiben (fast)[41] alle der im Kreditwesengesetz genannten Bankgeschäfte, mindestens jedoch das Einlagen- und Kreditgeschäft und das Effektengeschäft, während Spezialbanken sich in der Regel auf einzelne Geschäfte konzentrieren.[42] Grundsätzlich ist es den Kreditinstituten in Deutschland erlaubt, alle möglichen Bankgeschäfte zu betreiben, deshalb spricht man hierbei auch von einem Universalbankensystem. Eine Beschränkung auf nur ein Bankgeschäft oder einen Teil der genannten Bankgeschäfte stellt also nur eine freiwillige Spezialisierung dar.[43]

Einen Überblick über das deutsche Geschäftsbankensystem gibt die folgende Abbildung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 85 ff.; vgl. dazu auch o.V., [Spezialbank, 2000c], S. 1991.

Darst. 5: Das deutsche Bankensystem

Die Gruppe der Universalbanken lässt sich in Anlehnung an ihre geschäftspolitischen Motive weiter unterteilen in Kreditbanken, die im wesentlichen an dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip arbeiten, was bedeutet, dass Gewinn und Rentabilität ihre Hauptziele sind.[44] Die durchgehend privatwirtschaftlich organisierte Kreditbankengruppe wird nach der Statistik der Deutschen Bundesbank weiter in die Großbanken, Regionalbanken und sonstige sowie die Zweigstellen ausländischer Banken untergliedert.[45]

Die Gruppe der Großbanken wird von vier Instituten gebildet: dies sind die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG, die Commerzbank AG und die HypoVereinsbank AG.[46] Charakteristisch für die Großbanken ist, dass diese nahezu alle Bankleistungen anbieten, ohne sich in ihren Kundengruppen zu beschränken. Sie besitzen auf das einzelne Institut bezogen ein großes Geschäftsvolumen, haben einen dementsprechenden Marktanteil und unterhalten ein großes Filial- und Zweigstellennetz sowohl in ganz Deutschland als auch auf den ausländischen Märkten.[47]

Die Gruppe der Regionalbanken und sonstigen Banken stellt gleichzeitig die größte und heterogenste Gruppe[48] innerhalb der Kreditbanken dar. Die kleinen Regionalbanken beschränken ihre Tätigkeit geographisch auf ein bestimmtes Gebiet, während die größeren Regionalbanken wie zum Beispiel die Bayerische Vereinsbank oder die BfG Bank AG ihre Geschäftsaktivitäten auf alle oder mehrere Bundesländer und auch auf das Ausland ausgedehnt haben, sodass sie in ihrer Struktur den Großbanken ähneln.[49] Durch Kooperationen wird versucht die Produktpalette eines Allfinanzkonzerns anbieten zu können.[50]

Die Zweigstellen ausländischer Banken stellen die dritte Untergruppe der Kreditbanken dar.[51] Sie haben ihren Hauptsitz im Ausland und werden in Deutschland als rechtlich unselbständige Einheit geführt; beim Betreiben der Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG unterliegen sie hinsichtlich der in Deutschland getätigten Bankgeschäfte jedoch der deutschen Bankenaufsicht.[52]

Die Institute des Sparkassensektors als zweite Untergruppe der Universalbanken sind zum größten Teil öffentlich-rechtliche Unternehmen, die als Kreditinstitute, unter dem Leitgedanken der Förderung des Sparens im Rahmen der satzungsmäßigen Bestimmungen alle Arten von Bankgeschäften betreiben. Der Sparkassenbereich ist dreistufig aufgebaut.

Auf der ersten Stufe finden sich die Sparkassen, die unter anderem als Kreis-, Stadt-, Zweckverbands-, Bezirks-, Gemeinde- und Verbandssparkassen bekannt sind. Während die Sparkassen im Allgemeinen alle üblichen Bankgeschäfte betreiben, sind risikobehaftete Effekten- und Devisengeschäfte sowie Beteiligungen außerhalb des Sparkassensektors nicht erlaubt. Im Rahmen der Mittelbeschaffung der Sparkassen kommt den Spareinlagen eine herausragende Bedeutung zu. Der Schwerpunkt bei der Mittelverwendung liegt bei der Vergabe mittel- und langfristiger Kredite. Des Weiteren sind die Sparkassen grundsätzlich dem Regionalprinzip verpflichtet, welches ihre Geschäftsaktivitäten auf das regionale Zuständigkeitsgebiet ihres Gewährträgers beschränkt, um so den Wettbewerb zwischen den Sparkassen einzuschränken.

Den Mittelbau der Sparkassenorganisation bilden die von einzelnen oder mehreren Bundesländern getragenen Landesbanken bzw. Girozentralen, die für die Sparkassen dieser Länder wichtige Mittlerfunktionen erfüllen. Sie fungieren als Verrechnungsstelle für den Zahlungsverkehr zwischen den Sparkassen eines Landes und ermöglichen die Anlage und die Aufnahme finanzieller Mittel innerhalb des Sparkassenverbundes. Als Hausbanken der Länder betreuen sie die Bankgeschäfte der Bundesländer und Gemeinden und unterstützen die Wirtschaft der Länder. Schließlich betreiben die Landesbanken bzw. Girozentralen auch Privat-, Firmen- und Großkundengeschäfte und unterstützen das Leistungsangebot der Sparkassen.

Ganz oben rangiert dabei die DGZ DekaBank – Deutsche Kommunalbank als das Spitzeninstitut des deutschen Sparkassensektors. Zu den Aufgaben der DekaBank zählt es, die bei ihr von den Girozentralen unterhaltenen Liquiditätsreserven zu verwalten Außerdem engagiert sie sich stark im Kommunalkreditgeschäft und tätigt zusätzlich alle Geschäfte einer Universalbank mit Konzentration auf das Großgeschäft.[53]

Die Banken des Genossenschaftssektors als dritte Untergruppe bilden mit über 2100 Instituten die größte Gruppe innerhalb der deutschen Universalbanken. Der genossenschaftliche Sektor ist zweistufig organisiert. Auf örtlicher Ebene sind die Kreditgenossenschaften angesiedelt, deren Hauptziel es ist ihre Mitglieder zu fördern. Das Leistungsprogramm der rechtlich selbständigen Kreditgenossenschaften, die überwiegend vor Ort als Volksbanken, Raiffeisenbanken oder Spar- und Darlehenskassen betrieben werden, entspricht dem anderer Universalbanken. Die zweite Stufe des Genossenschaftssektors wird von genossenschaftlichen Zentralbanken gebildet.[54] Über die beiden Zentralinstitute „Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank)“ und die „Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG (WGZ-Bank)“ wird der komplette Zahlungsverkehr zwischen den Volks- und Raiffeisenbanken abgewickelt. Sie bieten auch Geschäfte an, für die eine einzelne Volks- oder Raiffeisenbank zu klein wäre und sie unterstützen die Genossenschaftsbanken in Zeiten höherer Kreditnachfrage oder überschüssiger Liquidität.[55]

Die Spezialbanken, als zweite Hauptgruppe im deutschen Geschäftsbankensystem, lassen sich nach der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank weiter untergliedern in Realkreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Bürgschaftsbanken, Wertpapiersammelbanken und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben.

Die Hauptaktivität der Realinstitute besteht in der Gewährung von langfristigen, durch Grundpfandrechte gesicherte Kredite an Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie refinanzieren sich in der Regel vorwiegend durch Ausgabe von Pfandbriefen bzw. Kommunalobligationen. Gemäß der Bankenstatistik der Deutschen Bank werden zu Realinstituten die privaten Hypothekenbanken, Schiffspfandbriefbanken und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten gerechnet.[56]

Die Bausparkassen sind private bzw. öffentlich-rechtliche Kreditinstitute im Sinne des KWG, deren Geschäftsbereich darauf ausgereichtet ist Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen[57] Gelddarlehen zu gewähren.[58]

Kapitalanlagegesellschaften, auch Investmentgesellschaften genannt, sind Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, bei ihnen „eingelegte Geldmittel im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaft zugelassenen Vermögensbestände“, getrennt vom eigenen Vermögen, in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücksondervermögen (Fonds) anzulegen. Die Einleger erhalten Investmentzertifikate als Urkunde über ihre Beteiligung am Fondvermögen.[59]

Die Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften, Bürgschaftsgemeinschaften) sind Spezialbanken, die als Selbshilfeeinrichtungen der Wirtschaft für Existenzgründer, mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die keine ausreichenden Kreditsicherheiten bieten können, Ausfallbürgschaften und Garantien für deren langfristige Investitionskredite bzw. Beteiligungsfinanzierungen übernehmen. Getragen werden die Bürgschaftsbanken von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Innungen, Verbänden, Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen.[60]

Die Wertpapiersammelbanken, auch Kassenvereine genannt, übernehmen die Verwahrung, Verwaltung und den Giroverkehr von Wertpapieren für andere Kreditinstitute.[61] Darüber hinaus kommt den Wertpapiersammelbanken die Abwicklung börslicher und außerbörslicher Geschäfte einschließlich deren geldlicher Verrechnung zu.[62]

Die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben erfüllen bestimmte, im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegende Aufgaben, die von anderen Banken wegen nicht ausreichender Kapitalkraft, mangelnder Rentabilität oder zu hohen Risiko nicht oder nur begrenzt wahrgenommen werden. Ihre Tätigkeit zeichnet sich durch die Vergabe von Krediten an förderungsfähige Personen und Projekte wie z.B. Förderung des Mittelstandes, Wiederaufbau, Unterstützung des Außenhandels usw. aus. Die bedeutendsten öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute dieser Art sind die deutsche Ausgleichbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die wichtigsten privatwirtschaftlich organisierten Kreditinstitute dieser Art sind die Ausfuhrkredit GmbH (AKA), die Deutsche Bau- und Bodenbank, die Deutsche Industriebank AG (IKB) und die Liquidität-Konsortialbank GmbH.[63]

2.3 Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung

2.3.1 Von Basel I zu Basel II

Im Jahr 1988 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht[64], koordiniert durch die in Basel ansässige Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), zum ersten Mal einheitliche Richtlinien für die Eigenkapitalausstattung von Banken erlassen, um Aufsehen erregende Bankpleiten der Vergangenheit für die Zukunft auszuschließen.[65] Diese Regulierungsbestimmung hat sich zum weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken entwickelt und findet in über 100 Staaten Anwendung.[66] In Deutschland wurden diese Regulierungsbestimmungen 1992 durch die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ins nationale Recht (Kreditwesengesetz) überführt.[67] Gemäß dieser Richtlinien für die Eigenkapitalausstattung von Banken (heute auch unter dem Stichwort Basel I bekannt), müssen Kredite an Nichtbanken, also auch an mittelständische Unternehmen, unabhängig von der Bonität der Schuldner, von der Kredit ausgebenden Bank in Höhe von acht Prozent des Kreditvolumens durch Eigenkapital unterlegt werden. Die Eigenkapitalunterlegung orientiert sich dabei nicht an der Bonität einzelner Schuldner, d.h. die Schuldner mit hoher Kreditqualität subventionieren die bonitätsschwachen Kunden. Ferner führte das Ergebnis dieser pauschalen Eigenkapitalunterlegung dazu, dass die Kreditkonditionen die Bonität einzelner Kunden nicht ausreichend widergespiegelt haben. Schließlich differenzierten diese Eigenkapitalvorschriften nicht nach unterschiedlicher Risikoqualität der Kreditportefeuilles der Kreditinstitute.[68] In Zeiten, in denen die Einzelwertberichtigungen der Banken immer neue Rekordhöhen erreichen und die Zahl der Unternehmensinsolvenzen beispielsweise in Deutschland bei über 50.000 liegt, sind diese Richtlinien untragbar geworden.[69]

Im Jahre 1999 reagierte der Baseler Ausschuss für Bankenregulierung auf die Notwendigkeit der Überarbeitung der ersten Baseler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 und legte einen ersten Entwurf für die Weiterentwicklung des Regelwerkes, das in der Öffentlichkeit unter dem Begriff „Basel II“ bekannt ist. Dem ersten Konsultationspapier folgten zwei weitere im Januar 2001 und im Mai 2003. Im Juni 2004 wurde Basel II endgültig verabschiedet. In der Zwischenzeit wurde der Inhalt auf Praxistauglichkeit getestet, überarbeitet und ergänzt. Aufgrund der hohen Anzahl an Kommentaren von Banken, Verbänden und Ratingagenturen zu den drei Konsultationspapieren und der damit einhergehenden längeren Bearbeitung musste der ursprüngliche Zeitplan von Basel II mehrmals verändert werden.[70] Laut Terminplan wird Basel II voraussichtlich Ende 2006[71] in Kraft treten.[72] Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung zielt nun auf eine verfeinerte Risikobewertung ab, indem die Höhe des von den Banken vorzuhaltenden Eigenkapitals auf die tatsächliche Bonität des Schuldners abgestellt wird.[73]

2.3.2 Die drei Säulen von Basel II im Überblick

Das neue Regelwerk (Baseler Akkord oder Basel II) basiert auf einem „Drei-Säulen-Konzept“.[74] Die nachstehende Abbildung zeigt dieses Konzept der drei sich gegenseitig stützenden Säulen, die es den Banken und Aufsichtsinstanzen ermöglichen sollen, die verschiedenen Risiken der Banken korrekt zu bewerten.[75]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Hartmann-Wendels, [Die neuen Vorschriften, 2003], S. 10.

Darst. 6: Das Grundkonzept von Basel II

Die erste Säule der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung mit dem Titel „Mindesteigenkapitalanforderungen“ enthält die Vorschriften zur Eigenmittelunterlegung von Kreditausfall-[76], Marktpreis-[77] und operationellem[78] Risiko. Während das Marktrisiko und das Kreditrisiko bereits bei Basel I für die Eigenkapitalunterlegung herangezogen wurden, fließt mit dem operationellen Risiko eine neue Komponente in die Berechung mit ein.[79] Die Anforderungen der Eigenkapitalunterlegung in Höhe von acht Prozent nach Basel I werden auch beim neuen Baseler Akkord beibehalten Das Neue an Basel II ist, dass die Risikogewichte jetzt nach der Bonität der Kreditnehmer differenziert werden. Die Banken müssen bei guten Kreditnehmern weniger Eigenkapital vorhalten als bei schlechten Kreditnehmern, so dass eine risikoadäquate Bepreisung der Kredite möglich ist.

Die Berechnung der benötigten Eigenkapitalunterlegung erfolgt nach der Formel:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Vgl. Lichtblau / Röhl, [Was kommt auf die Unternehmen zu?, 2004], S. 42.

Darst. 7: Berechnung der Eigenkapitalhinterlegung in Basel II

Die Eigenkapitalunterlegung ergibt sich, indem der ausstehende Kreditbetrag (Exposure at Default – EAD)[80] mit einem Risikogewicht[81] und einem Solvabilitätskoeffizienten[82] multipliziert wird. Bei einem ausstehenden Kreditvolumen von 100.000 €, einem Risikogewicht des Kunden von 75% und einem Solvabilitätskoeffizienten von 8% muss das Kreditinstitut 6000 Euro Eigenkapital hinterlegen (6000 = 100.000*0,75*0,08).

Im Mittelpunkt von Basel II stehen die Kreditrisiken. Für ihre Berechnung können die Banken zwischen dem Standardansatz (eine modifizierte Form des bisherigen Ansatzes von Basel I) und dem Internal-Rating-Based-Approach (IRB-Ansatz) wählen. Beim Standardansatz wird auf externes Rating zurückgegriffen, während beim IRB-Ansatz die Bank das Rating selbst erstellt.[83]

Zur Berechnung der Kapitalanforderungen für operationelle Risiken eines Instituts gibt es drei Grundansätze. Vom einfachen zu den aufwändigeren geordnet, sind es der Basisindikatorenansatz (BIA), der Standardansatz und die so genannten ambitionierten Messansätze (Advanced measurement approaches, AMA).[84]

Das Marktrisiko kann entweder mit einem Standardansatz oder einem auf internen Modellen beruhenden Ansatz bemessen werden.[85]

Als Inhalt der zweiten Säule legt der Basler Ausschuss die Einführung eines bankenaufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahrens, auch „Supervisory Rewiev Process“ genannt, vor. Diese Säule enthält die Vorstellungen des Baseler Ausschusses zur Kontrolle der Kreditinstitute durch die Bankenaufsicht, in deren Rahmen die Notwendigkeit einer qualitativen Bankenaufsicht besonders betont wird. Die Bankenaufsicht soll künftig in erster Linie überprüfen, ob die Kreditinstitute in der Lage sind, ihre Risiken umfassend und zuverlässig einzuschätzen, ob Kontrollmechanismen existieren und ob die Ergebnisse der Risikomessung der Geschäftsleitung berichtet werden.[86]

Ferner soll der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess darauf ausgerichtet sein, externe Faktoren, zum Beispiel den Einfluss der Konjunkturentwicklung, und solche Risikobereiche abzudecken, die bei der Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule eins) nicht, bzw. nicht vollständig, berücksichtigt wurden (z.B. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch und Unsicherheiten bei der Bemessung operationeller Risiken).

Der aufsichtliche Überprüfungsprozess wird auch den Dialog zwischen Banken und Aufsehern fordern, da die institutseigenen Verfahren viel stärker als bisher zum Maßstab der aufsichtlichen Beurteilung werden. Letztlich bewerten die Bankenaufseher die Fähigkeit der Banken, ihre eingegangenen Risiken zu identifizieren, zu messen, zu steuern und zu überwachen.[87]

Die Bankenaufsicht wird sich in der Zukunft nicht nur darauf beschränken, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften durch die Kreditinstitute zu überwachen und nur bei deren Verletzung einzugreifen; statt dessen ist künftig eine laufende Überprüfung der Kreditinstitute vor Ort vorgesehen und der Aufsichtsbehörde wird ein größerer diskretionärer Spielraum eingeräumt. So kann die Bankenaufsicht künftig auch dann eingreifen, wenn zwar die Mindestanforderungen an die Eigenkapitalausstattung eingehalten werden, das vorhandene Eigenkapital aber nach Ansicht der Aufsichtsbehörde dennoch nicht ausreichend ist.[88]

Die qualitative Bankenaufsicht soll durch den neuen Basler Akkord stärker in einem internationalen Kontext gesehen werden, um die Wettbewerbsbedingungen für Banken aus unterschiedlichen Ländern zu harmonisieren.[89]

Die dritte Säule der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung nennt sich die Marktdisziplin. Ihr Ziel ist die Stärkung der Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung von Informationen im Rahmen der externen Rechnungslegung der Banken. Die wirksame Offenlegung soll sicherstellen, dass die Marktteilnehmer (alle interessierten Außenstehenden wie Kunden, Mitarbeiter, Aktionäre und Anleger, Wirtschaft und Politik etc.)einen besseren Einblick in das Risikoprofil sowie die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung eines Kreditinstitutes gewinnen.[90] Insgesamt ist die qualitative und quantitative Offenlegung in vier Kategorien unterteilt: den Anwendungsbereich der neuen Eigenkapitalvereinbarung, die Eigenkapitalstruktur, Risikobeurteilungs- und Risikomanagement-Verfahren sowie die Eigenkapitalausstattung.[91] Die Transparenz der Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute gegenüber anderen Marktteilnehmern soll dadurch gewährleistet sein, dass diese in relativ standardisierter Form regelmäßig (mindestens halbjährlich, kann sich aber auch beispielsweise an Börsenstandards orientieren und daher auch quartalsweise geschehen), darüber Bericht erstatten.[92]

Zusammengefasst verfolgt der Baseler Ausschuss mit dem zweiten Konsultationspapier (Basel II) nach eigenem Bekunden folgende Ziele:

- Förderung der Sicherheit und Solidität des weltweiten Finanzsystems, wobei insgesamt die Eigenkapitalausstattung im Bankensystem auf dem derzeitigen Stand beibehalten werden soll.
- Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit
- Umfassende Behandlung der Risiken
- Ansätze für die Ermittlung der angemessenen Eigenkapitalausstattung, die dem Risikograd von Positionen und Geschäften einer Bank angemessen Rechnung tragen soll.
- Obwohl der Schwerpunkt der neuen EK-Vereinbarung auf international tätigen Banken liegt, sollen sich ihre Grundsätze aber auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen.[93]

2.3.3 Die Messung des Kreditrisiken unter Basel II

Damit ein Kreditinstitut einen Zusammenhang zwischen dem Risiko einer Kreditvergabe und den entsprechenden Kreditkonditionen für einen Kredit herstellen kann, ist das Risiko des Kreditgeschäftes zu bestimmen. Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung sieht hierfür zwei Verfahren vor: zum einen den Standardansatz und zum anderen den Internen Rating-Ansatz (IRB-Ansatz), die nun noch genauer durchleuchtet werden.

Beim Standardansatz erfolgt die Bonitätsbeurteilung eines Kreditnehmers in Abhängigkeit von der Schuldnerklasse (z.B. Staat oder Unternehmen) und der Ratingklassifizierung, die dem Kunden von einer anerkannten externen Ratingagentur quittiert wurde.[94]

Kredite and Unternehmen werden nicht mehr, wie gehabt, generell mit 100 Prozent gewichtet; vielmehr reicht die Spanne in Abhängigkeit vom Ratingergebnis künftig von 20 bis 150 Prozent des zu unterlegenden Eigenkapitals von acht Prozent.[95] So muss beispielsweise bei einer Einschätzung der Bonität von gut bis ausreichend (A+ bis A-), dies entspricht einem Risikogewicht von 50%, die Bank statt ursprünglich acht Prozent nur vier Prozent an Eigenkapital unterlegen. Es besteht jedoch ein zentraler Kritikpunkt der Standardmethode in dem scheinbaren Widerspruch, dass nicht „geratete“ Unternehmen mit einem Risikogewicht von 100 Prozent versehen werden, wohingegen „schlecht geratete“ Unternehmen mit einem Rating unter B ein Risikogewicht von 150 Prozent erhalten. Dies würde dazu führen, dass bei Unternehmen mit eher schlechter Bonität ein durchgeführtes Rating zu einer höheren EK-Unterlegungspflicht bei Banken führt, als wenn diese überhaupt nicht geratet würden.[96] Allerdings handelt es bei den 100 Prozent in der Klasse „ohne Rating“ nur um einen Sockelbetrag, der von den Aufsichtsbehörden noch erhöht werden könnte.[97]

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Verbindung mit der Ratingnotation von Standard & Poor´s verwendeten Risikogewicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Paul / Stein, [Rating, 2002], S. 35.

Darst. 8: Bonitätsgewichte im Standardansatz

Eine privilegierte Behandlung erfahren Kredite an Privatkunden, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie auch kleine und mittlere Unternehmen. Für dieses so genannte Retailsegment wurde, unabhängig von der Ratingeinstufung, ein Risikogewicht von 75% statt 100% festgelegt. Damit beträgt die Eigenkapitalanforderung für sie nur sechs Prozent statt acht Prozent.[98] Damit eine Forderung zum Retail-Portfolio gerechnet werden kann, muss sich diese auf einen revolvierenden Kredit, auf eine Kreditlinie, einen Konsumentenkredit, Leasing-Geschäfte oder Finanzierungsfazilitäten beziehen. Aktien und Schuldverschreibungen gehören nicht zum Retail-Portfolio. Schließlich darf die Gesamtforderung an einen Kreditnehmer 0,2 % des gesamten regulatorischen Retail-Portfolios bzw. einen Betrag von einer Million Euro nicht überschreiten.[99]

Beim IRB-Ansatz dürfen die Banken das erforderliche Eigenkapital selbst berechnen, indem sie sich auf die internen Schätzungen der Risikokomponenten eines Kredites stützen; das heißt, dass „sie die Bonität Ihrer Kreditnehmer selbst auf Basis eines konsistenten, von der Bankenaufsicht genehmigten[100] Ratingverfahrens bewerten“.[101] Die Bank nimmt hierbei nicht nur das Rating vor, sondern errechnet für jede Ratingklasse die Risikogewichte.

Im Zuge eines internen Ratingverfahrens muss die Bank zunächst das betreffende Kreditgeschäft in fünf Risikoklassen einordnen. Es wird unterschieden zwischen Krediten an Staaten, Banken, Unternehmen, Retail und an Beteiligungsbesitz.[102]

Daraufhin berechnet die Bank die relevanten Risikokomponenten. In die Berechung der Eigenkapitalunterlegung fließen vier quantitative Angaben ein, und zwar die Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default, PD) als Messgröße für die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners über einen bestimmten Zeitraum hinweg; die Ausfallquote (loss given default, LGD), die den Anteil des Kredits misst, der uneinbringlich ist, wenn dieser notleidend wird; die Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (exposure at default, EAD), durch die für Kreditzusagen der wahrscheinlich beanspruchte Betrag einer Kreditlinie im Falle eines Ausfalls ermittelt wird; und die effektive Restlaufzeit (maturity, M), mit deren Hilfe die verbleibende ökonomische Restlaufzeit des Kredits gemessen wird.[103]

Schließlich werden aus diesen quantitativen Angaben mit Hilfe sehr komplexer mathematischer Formeln kreditnehmerspezifische Risikogewichte und hieraus wiederum die erforderliche Eigenkapitalunterlegung entwickelt. Eine sehr vereinfachte Formel zu Berechung der Eigenkapitalunterlegung im IRB-Ansatz soll die folgende Abbildung zeigen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Vgl. Übelhör / Warns, [Basel II, 2004], S. 28.

Darst. 9: Vereinfachte Formel zu Berechnung der Eigenkapitalunterlegung im IRB-Ansatz

Da der technische und organisatorische Aufwand für die internen Verfahren sehr hoch ist, können die Banken zwischen einem einfacheren IRB-Basisansatz und einem fortgeschrittenen IRB-Ansatz, wählen. Der IRB-Basisansatz und der fortgeschrittene IRB-Ansatz unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Angaben, die von der Bank auf der Grundlage ihrer internen Risikoeinschätzungen ermittelt werden. So müssen im Basisverfahren die Banken lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit selbst schätzen, während die anderen Parameter von der Bankenaufsicht vorgegeben sind. .Beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz werden alle Parameter vom Kreditinstitut selbst ermittelt. Damit ermöglicht der Baseler Ausschuss einer möglichst großen Anzahl von Banken den Zugang zu diesem Verfahren.[104]

Ebenso wie beim Standardansatz erfahren Kredite an das Retailsegment auch bei der Anwendung der IRB-Ansätze eine besondere Behandlung, wobei die Risikogewichte für diese Kundengruppe hier oft noch niedriger ausfallen.[105] Außerdem kommen auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro in den Genuss verringerter Risikogewichte. Gegenüber Großunternehmen verringern sich die Risikogewichte im Durchschnitt um 10 Prozent, maximal um 20 Prozent.[106]

Des Weiteren können von dem Kreditbetrag, der bei der Berechnung (entweder nach dem Standardansatz oder den beiden internen Ratingansätzen) als Grundlage dient, bestimmte Sicherheiten, die die Bank vom Kreditnehmer erhalten hat, abgezogen werden.

Ursprünglich war der Kreis der anerkennungsfähigen Sicherheiten unter Basel II im Wesentlichen auf Finanzinstrumente beschränkt. Durch Interventionen der deutschen Kreditwirtschaft und politische Lobbyarbeit werden die anerkennungsfähigen Sicherheiten nun über Bareinlagen, Gold, verzinsliche Wertpapiere, Aktien oder Investmentfonds hinaus wohl auch auf mittelstandstypische Sicherheiten wie Forderungsabtretungen und grundpfandrechtliche Sicherheiten erweitert.[107] Bei der Anwendung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes gibt es sogar überhaupt keine Beschränkungen des Kreises der anerkennungsfähigen Sicherheiten, soweit die Bank verlässliche Schätzungen zur Werthaltigkeit der Sicherheiten vorweisen kann.[108]

3. Das Rating unter besonderer Berücksichtigung der KMU

3.1 Definition des Begriffes Rating

Der Begriff Rating ist vom englischen Wort „to rate“ abgeleitet und bedeutet so viel wie „bewerten, abschätzen, einstufen oder klassifizieren“ Es handelt sich dabei um nichts anderes als einen Prozess zur Gewinnung und Bewertung von Informationen, die zum Schluss zu einem Urteil verdichtet werden. Ratings werden heutzutage in allen Lebensbereichen erstellt, z.B. für die Bewertung der Dienstleistungen von Hotels oder Restaurants, Universitäten oder Wertpapieranlagen. Sie zielen dabei immer auf eine Klassifizierung ab durch Vergabe einer Zensur. Das Rating im hier verwendeten Sinne bezieht sich auf den Banken-und Finanzsektor und meint damit das Credit Rating.[109] Für die Banken stellt das Rating vor allem ein Instrument zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Schuldners (z.B. KMU) dar. An Hand von Ratingverfahren leiten sie dann die Wahrscheinlichkeit ab, mit der ein Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten vollständig und pünktlich bezahlen wird. Ferner wird über das Rating auch ein Urteil über die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens gefällt.[110]

Unter dem Begriff Rating wird sowohl das Verfahren zur Bewertung der Bonität eines Schuldners (Ratingprozess) als auch das Bewertungsergebnis (Ratingurteil) verstanden. Die komplexe Vielfalt der für die Einschätzung der Bonität des Kreditnehmers notwendigen Aspekte wird in Form einer einzigen Kennzahl, dem Ratingurteil bzw. Ratingsymbol, verdichtet.[111]

3.2 Die Einordnung des „Mittelstandsratings“ in den Kontext der verschiedenen Ratingarten

Es gibt je nach Untersuchungsobjekt, Zielsetzung und Auftraggeber verschiedene Ausgestaltungsformen der Ratings. Für diese Arbeit ist vor allem die Einordnung des so genannten Mittelstandsratings in einen Kontext dieser verschiedenen Ausgestaltungsformen von Bedeutung.

Zunächst ist für die Abgrenzung von Ratingarten die Unterscheidung zwischen Emissionsrating und Emittentenrating wichtig. Ein Emissionsrating drückt die aktuelle Meinung einer Ratingagentur über die Kreditwürdigkeit eines Schuldners im Bezug z.B. auf eine bestimmte Anleihe aus. Während Emittentenratings (auch „Issuer Rating“ genannt) eine aktuelle Meinung der Ratingagentur über die allgemeine Finanzkraft eines Schuldners, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen, darstellen.

Ferner werden Ratings in Solicited Ratings und Unsolicited Ratings unterschieden. Beim Solicited Rating ist das zu bewertende Unternehmen Initiator des Ratings und dieses erteilt der Ratingagentur einen Auftrag zur Realisierung des Ratings. Wird dagegen ein Rating direkt auf die Initiative einer Ratingagentur bzw. eines möglichen Geldgebers zurückgeführt, ohne dass das zu bewertende Unternehmen in den Ratingprozess eingebunden ist, spricht man von einem Unsolicited Rating. Hierbei kann die Ratingagentur zur Unternehmensbeurteilung nur auf die Sekundärquellen zurückgreifen und besitzt somit im Vergleich zum Solicited Rating, wo zu Beurteilung auch die internen Unterlagen des zu beurteilenden Unternehmens zugezogen werden, eine geringere Aussagekraft.

In der Finanzwirtschaft wird auch noch zwischen Debt-Ratings und Equity-Ratings unterschieden. Zwar basieren beide Ratings auf der Analyse der grundlegenden Strukturen des Unternehmens, jedoch unterscheiden sie sich durch ihre Adressaten. Während Debt-Ratings entscheidungsrelevante Informationen für Fremdkapitalgeber liefern, zielen Equity-Rating auf die Bewertung von Eigenkapitaltiteln ab. Somit stehen für das Debt-Rating die Beurteilung der Bonität des Unternehmens im Hinblick auf die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits im Vordergrund. Beim Equity-Rating erhofft sich der Investor eine fundierte Aussage über das Entwicklungspotenzial seiner Investition sowie über das Ausmaß und die Stabilität der Gewinne.

Beim so genannten „Mittelstandsrating“ bzw. „Rating für den Mittelstand“ sind ausschließlich die mittelständischen Unternehmen die Untersuchungsobjekte der Bewertung. Da Mittelstandsratings die Bonität ganzer Unternehmen beurteilen und nicht nur von deren emittierten Finanzpapieren, liegt eine Überleitung des Begriffs Mittelstandsrating in den Begriff Emittentenrating nahe. Allerdings ist eine präzise und abschließende Definition des Begriffs Mittelstandsrating ebenso schwierig wie die Definition von „Mittelstand“ allgemein. Die Orientierung an üblichen Unterscheidungsmerkmalen der mittelständischen Unternehmen wie beispielsweise dem Umsatz, hilft zunächst. Im Bezug auf die Vielfalt der Branchen, Gesellschafterstrukturen, Finanzierungsformen etc, die sich diesem Unternehmenskreis zuordnen lassen, und der unterschiedlichen Zielsetzungen, die für diese Unternehmen mit dem Rating vebunden sind, ist diese Definition jedoch wenig hilfreich. Neben der Beachtung der mittelstandsspezifischen Gegebenheiten, wie z.B. der oft anzutreffenden Integration des Managements und des Gesellschafterkreises haben Mittelstansratings letztendlich wie jedes andere Rating das Ziel, Ausfallwahrscheinlichkeiten zu begründen. Nur so erzielen sie vergleichbare Ratingergebnisse, die von den Kapitalgebern interpretiert und akzeptiert werden.

In der Praxis sehen sich treffen mittelständische Unternehmen mit internen und externen Ratings konfrontiert. Diese beiden Ratingverfahren werden nachfolgend näher betrachtet und auf ihre Eignung für KMU geprüft.[112]

[...]


[1] ) Vgl. Hückmann, [Kreditrating, 2003], S. V.

[2] ) Vgl. Keiner, [Rating, 2001], S. 24 ff.

[3] ) Vgl. Gleißner / Füser, [Rating-Strategien, 2003], S. 16 ff.

[4] ) Synonym für mittelständische Unternehmen.

[5] ) Vgl. Lichtblau / Röhl, [Was kommt auf die Unternehmen zu?, 2004], S. 5.

[6] ) Vgl. Brezski / Claussen. / Korth, [Rating, 2004], S. 210.

[7] Vgl. ebd., S. 95.

[8] Der Begriff „wirtschaftlicher Mittelstand“ ist ausschließlich in Deutschland gebräuchlich. In allen übrigen Ländern spricht man von kleinen und mittleren Unternehmen. Vgl. IfM Bonn, [Definition, 2002], S.1.

[9] Vgl. Paul / Stein, [Rating, 2002], S. 7.

[10] Vgl. Theile, K., Ganzheitliches Management – Ein Konzept für Klein- und Mittelunternehmen, Haupt / Bern u.a. 1996, S.16, zit. nach Brockhaus, [Credit Rating,, 2002], S.18.

[11] Vgl. SMWA,[ Mittelstandsdefinition, 2003], S.10-11.

[12] EU-Kommission, [Empfehlung, 2003], S. 1 f.

[13] Vgl. IfM der Universität Mannheim, [KMU, 2003], S. 1 mit einem Zitat von EU-Kommission, [Empfeh- lung, 2003], S. 1 f.

[14] Vgl. SMWA,[ Mittelstandsdefinition, 2003], S.10-11.

[15] Vgl. Held, H. Außenwirtschaftsförderung für mittelständische Unternehmen in Deutschland – Ein Ord- nungspolitische Analyse auf der Grundlage einer evolutorischen Referenzbasis, PCO, Bayreuth 2000, S. 8, zit. nach Brockhaus,[Credit Rating, 2002], S. 19.

[16] Fell, [Kreditwürdigkeitsprüfung, 1994], S.10,

[17] Vgl. Brockhaus, [Credit Rating, 2002], S. 20 mit einem Zitat von Fell, [Kreditwürdigkeitsprüfung, 1994], S. 10.

[18] Hinsichtlich der Einheit von Unternehmensführung und Eigentum am Unternehmen nehmen die so ge- nannten Familienunternehmen – die oftmals fälschlicherweise auch als Synonym für Mittelstand verwen- det werden – eine besondere Stellung ein. Vgl. Backes-Gellner, U.. Das industrielle Familienunterneh- men – Kontinuität im Wandel, Institut für Mittelstandsforschung, Bonn 2001, S. 3 f., zit. nach Kienbaum / Börner, [Neue Finanzierungswege, 2003], S. 7 f.

[19] Vgl. Wittman, [Enzyklopädie, 1993], S. 2890.

[20] Vgl. SWMA, [Mittelstandsdefinition, 2003], S. 10-11.

[21] Letzte statistische Berechnung des IfM Bonn.

[22] Vgl. IfM Bonn, [Definition, 2002], S.21.

[23] Vgl. Wallau, F., KMU-Finanzierung im Wandel: Gesamtwirtschaftliche Konsequenzen? Vortrag des IfM Bonn, 21.-23.11.2001, www.ifm-bonn.org/presse/kmu.pdf, 18.04.2002, zit. nach Hundt / Neitz / Grabau, [Rating als Chance, 2003], S.2.

[24] Vgl. IfM Bonn, [Definition, 2002], S. 21 f.

[25] Vgl. KfW, Die Finanzierungsperspektiven deutscher Unternehmen im Zeichen von Finanzmarktwandel und Basel II: Auswertung der Unternehmensbefragung 2001, Frankfurt/M. 2002, zit. nach Rehm, [Belas- tungen für den Mittelstand], in: Eichhorn / Zimmermann, Finanzierung des Mittelstandes vor neuen Her- ausforderungen, 2003, S. 33 f.

[26] Vgl. Bös / Paffenholz, [Mittelstandsfinanzierung, 2002], S. 386-389.

[27] Vgl. Krupp, Hypo Vereinsbank: Flucht vor dem Mittelstand oder Unternehmensfinanzierer für den Mit- telstand? Vortrag bei der: Roadshow Mittelstandsfinanzierung in Würzburg, 28.11.02, zit. nach Hück- mann, [Kreditrating, 2003], S. 13.

[28] Brezski / Kinne, [Rating kompakt,2003], S. 55.

[29] Rehm, [Belastungen für den Mittelstand], S. 33-34.

[30] Vgl. Creditreform, [Wirtschaftslage, 2004], S.1; vgl. dazu auch. Rehm, [Zusätzliche Belastungen, 2003], S. 33-34.

[31] Vgl. Paul / Stein, [Rating, 2002], S. 19.

[32] Vgl. Hundt / Neitz / Grabau, [Rating als Chance, 2003], S. 2.

[33] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 14.

[34] Vgl. Hartmann-Wendels / Pfingsten / Weber, [Bankbetriebslehre, 2004], S. 20.

[35] Gewerbsmäßig heißt, dass der Betrieb auf eine gewisse Dauer und mit der Absicht der Gewinnerzielung angelegt ist. Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 15.

[36] Vgl. Eilenberger, [Bankbetriebswirtschaftslehre, 1990], S. 8.

[37] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 15-17; vgl. dazu auch Hartmann-Wendels / Pfingsten / Weber, [Bankbetriebslehre, 2004], S. 20.

[38] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 17 ff.

[39] Vgl. Hartmann-Wendels, / Pfingsten / Weber, [ Bankbetriebslehre, 2004], S. 40 ff.

[40] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 70.

[41] Mit Ausnahme derjenigen die Spezialbanken vorbehalten ist. Vgl. o.V., [Spezialbank, 2002c], S. 1191.

[42] Vgl. Hartmann-Wendels, / Pfingsten / Weber,[ Bankbetriebslehre, 2004], S. 25.

[43] Vgl. Adrian / Heidorn / Gourgé, [Der Bankbetrieb,1996], S. 19-20.

[44] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 85.

[45] Vgl. Hartmann-Wendels, / Pfingsten / Weber, [ Bankbetriebslehre, 2004], S. 27.

[46] Die Bezeichnung „Großbank“ mag Verwirrung stiften, denn auch in anderen Gruppen der Bankenstatistik finden sich große Banken. So weist z.B. aus dem Sparkassenbereich die Westdeutsche Landesbank ein Geschäftsvolumen auf, das zu der Bezeichnung Großbank berechtigen würde. Vgl. Adrian / Heidorn, [Der Bankbetrieb, 2000], S. 30.

[47] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 86.

[48] Für Februar 2004 zählte die Deutsche Bundesbank in Ihrer Bankenstatistik vom 19.04.2004 171 Regio- nal- und sonstige Banken. Vgl. Deutsche Bundesbank, [Bankenstatistik, 2004], S. 1 ff.

[49] Vgl. Adrian / Heidorn / Gourgé, [Der Bankbetrieb,1996], S. 30; ebenso Adrian / Heidorn, [Der Bankbe- trieb, 2000], S. 32.

[50] Vgl. Hartmann-Wendels, / Pfingsten / Weber, [ Bankbetriebslehre, 2004], S. 30.

[51] Vgl. Adrian / Heidorn, [Der Bankbetrieb, 2000], S. 32.

[52] Vgl. ebd., S. 31.

[53] Vgl. Adrian / Heidorn, [Der Bankbetrieb, 2000], S. 24 ff.; vgl. dazu auch Becker / Peppmeier, [Bankbe- triebslehre, 2002], S. 87-88.

[54] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 89.

[55] Vgl. Hartmann-Wendels, / Pfingsten / Weber, [ Bankbetriebslehre, 2004], S. 35.

[56] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 89.

[57] Unter wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des Bausparkassengesetzes werden die Errich- tung, Erhaltung und Modernisierung von Wohngebäuden, Eigenheimen und Eigentumswohnungen ver- standen. Des Weiteren zählen hierzu der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden sowie der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z.B. Altenwohnheim). Vgl. ebd., Seite 91.

[58] Vgl. Hartmann-Wendels, / Pfingsten / Weber, [Bankbetriebslehre, 2004], S. 36.

[59] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 95.

[60] Vgl. o.V., [Bürgschaftsbanken, 2002a], S. 262.

[61] Vgl. Hartmann-Wendels, / Pfingsten / Weber, [Bankbetriebslehre, 2004], S. 37.

[62] Vgl. o.V., [Wertpapiersammelbank, 2002d], S. 1419.

[63] Vgl. Becker / Peppmeier, [Bankbetriebslehre, 2002], S. 96 f.; u. Hartmann-Wendels, / Pfingsten / Weber, [ Bankbetriebslehre, 2004], S. 38 f.; sowie o.V., [Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, 2002c], S. 838.

[64] Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Ausschuss der Zentralbanken und Bankenaufsichtsin- stanzen der wichtigsten Industriestaaten und wurde 1975 mit dem Ziel der Stabilisierung des internatio- nalen Finanzsystems gegründet. Gegenwärtig sind Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg als Mitgliedstaaten der EU und der Eurozone, Großbritannien und Schwe- den als Mitgliedsländer der EU, nicht aber der Währungsunion sowie die Schweiz, Kanada, die USA und Japan im Baseler Ausschuss vertreten. Ebenfalls im Ausschuss vertreten sind die Europäische Kommis- sion und die Europäische Zentralbank. Vgl. Bruckner / Hammerschmied, [Basel II, 2003], S. 36 f.

[65] Vgl. BVR, [Rating als Chance, 2004], S. 7.

[66] Vgl. Hundt / Neitz / Grabau, [Rating als Chance, 2003], S. 5.

[67] Vgl. Schneck, [Basel II, o.J.], S. 5.

[68] Vgl. Paul / Stein, [Rating, 2002], S. 29.

[69] Vgl. Creditreform, [Insolvenzen, 2004], S. 1.

[70] Hier in Deutschland werden die Konsultationspapiere im Zentralen Kreditausschuss – das ist ein Zusam- menschluss der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft – und für den genossenschaftlichen Ver- bund im Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken diskutiert. Vgl. Hanker, [Keine Angst, 2003], S. 24-25.

[71] Einzig Kreditinstitute, die sich für die Einführung des fortgeschrittenen Ansatzes (sog. advanced appro- ach) entscheiden, bekommen vom Bankenausschuss ein Jahr länger Zeit. Dies dürfte jedoch nur wenige Großbanken betreffen, da davon ausgegangen wird, dass die Mehrzahl der Kreditinstitute den Standard- Ansatz nutzen wird. Vgl. BIS, [G 10 central bank, 2004], S.1.

[72] Vgl. Hanker, [Keine Angst, 2003], Seite 24-25.; u. BIS, [Consensus, 2004], S.1.

[73] Vgl. BVR, [Rating als Chance], 2004, S. 7.

[74] Vgl. Baseler Aussschuss für Bankenaufsicht, Konsultationspapier – Die neue Baseler Eigenkapitalver- einbarung, 2003, www. bundesbank.de/bank/download/pdf/explanatory_g.pdf, zit. nach Übelhör / Warns, [Basel II, 2004], S. 20.

[75] Vgl. Keiner, [Rating, 2001], S. 32.

[76] Das Kreditrisiko ist das klassische Risiko bei der Kreditvergabe und setzt sich im Wesentlichen aus dem Liquiditäts- und Bonitätsrisiko des Kreditnehmers zusammen. Vgl. Übelhör / Warns, [Basel II, 2004], S. 22.

[77] Marktpreisrisiken der Kreditinstitute setzen sich aus Zins- und Aktienkursrisiken des Handelsbuchs, aus Währungsrisiken sowie Risiken aus Rohwarengeschäften zusammen. Vgl. Lichtblau / Röhl, [Was kommt auf die Unternehmen zu?, 2004], S. 77; vgl. dazu auch Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, [Interna- tionale Konvergenz, 2004], S.157.

[78] Das operationelle Risiko wird im dritten Konsultationspapier zu Basel II als „die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten“ definiert. Demnach lassen sich operationelle Risiken in ex- terne (z.B. (Natur-)Katastrophen, regulatorische Änderungen) und interne Risiken wie personelle Risiken (z.B. Mitarbeiterdelikte, menschliche Fehler), Prozessrisiken (z.B. mangelhafte Richtlinien bzw. Anwei- sungen, unzureichende Kontrolle) oder Systemrisiken (z.B. Ausfall von IT-Systemen, Computerviren) kategorisieren. Vgl. Schierenbeck, H., Ertragsorientiertes Bankmanagement – Band 2: Risiko- Controlling und integrierte Rendite-/Risikosteuerung, 7 Aufl., Gabler, Wiesbaden 2001, S. 336, zit. nach Bruckner / Hammerschmied, [Basel II, 2003], S. 66.

[79] Vgl. Übelhör / Warns, [Basel II, 2004], S. 21.

[80] Bezeichnen den Erwartungswert der ausstehenden Forderung gegenüber dem Kreditnehmer zum Ausfall- zeitpunkt bei Eintreten des Ausfalls. Vgl. ebd., S. 77.

[81] Gemäß Basel I wurde keine Gewichtung der Risiken vorgenommen, d.h. das Risikogewicht entsprach immer 100 %. Unter Basel II ergibt sich eine beträchtliche Spannweite der Risikogewichte; z.B. 20 – 150% im Standartansatz. Vgl. ebd., S. 77; zur näheren Erläuterung der Risikogewichtung unter Basel II siehe Gliederungspunkt 2.3.3, S. 24 ff. dieser Diplomarbeit.

[82] Der Solvabilitätskoeffizient ist nach den Baseler Vereinbarungen auf acht Prozent festgelegt und setzt das Eigenkapital zum ausstehenden Kreditvolumen in Beziehung. Vgl. Lichtblau / Röhl, [Was kommt auf die Unternehmen zu?, 2004], S. 77.

[83] Zur detaillierten Erläuterung dieser Risikomessungsverfahren siehe den nachfolgenden Gliederungspunkt 2.3.3.

[84] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, [Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung, 2003], S. 140.

[85] Vgl. Wambach, [Rating-Finanzierung, 2001], S. 27.

[86] Vgl. Hartmann-Wendels,[ Die neuen Vorschriften, 2003], S.13 f.

[87] Vgl. Deutsche Bundesbank, [Aufsichtliches Überprüfungsverfahren, 2004], S.1.

[88] Vgl. Hartmann-Wendels,[ Die neuen Vorschriften, 2003], S. 13.

[89] Vgl. Übelhör / Warns, [Basel II, 2004], S. 35.

[90] Vgl. BVR, [Rating als Chance], 2004, S.14.

[91] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, [Internationale Konvergenz, 2004], S. 203 ff.

[92] Vgl. Bruckner / Hammerschmied, [Basel II, 2003], S. 55.

[93] Vgl. Hartmann-Wendels, [ Die neuen Vorschriften, 2003], S. 15.

[94] Vgl. Boos / Schulte-Mattler, [Externes und internes Rating], 2001, S. 347.

[95] Vgl. Übelhör / Warns, [Basel II, 2004], S. 26.

[96] Vgl. Keiner, [Rating, 2001], S.38.

[97] Vgl. Paul / Stein, [Rating, 2002], S. 34.

[98] Vgl. ebd., S. 35.

[99] Vgl. Hartmann-Wendels,[ Die neuen Vorschriften, 2003], S. 30-31.

[100] Um einen internen Ratingansatz überhaupt einzuführen zu dürfen, muss die Bank einer Fülle (über 30 Seiten) von Mindestanforderungen nachkommen. Dazu gehört beispielsweise, dass eine Bank mindes- tens sieben Risikoklassen für nicht Notleidende/zweifelhafte Kredite und mindestens eine Risikoklasse für Notleidende/zweifelhafte Kredite verfügt oder dass eine Erneuerung bzw. eine Überprüfung durch eine unabhängige Stelle mindestens einmal jährlich erfolgen sollte. Vgl. Paul / Stein, [Rating, 2002], S. 37-38.

[101] Lichtblau / Röhl, [Was kommt auf die Unternehmen zu?, 2004], S. 45.

[102] Vgl. ebd., S. 47.

[103] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, [Überblick, 2003], S. 5 f.

[104] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank, [Die neue Baseler Eigenkapitalver- einbarung, 2003], S. 53.

[105] Vgl. Prätsch / Schikorra / Ludwig, [Finanzmanagement, 2003], S. 135.

[106] Ubelhör (2004) Seite 30.

[107] Vgl. Übelhör / Warns, [Basel II, 2004], S. 35.

[108] Vgl. Deutsche Bundesbank, [Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute, 2004], S. 83.

[109] Im Folgenden schlicht Rating genannt.

[110] Vgl. Munsch, M. / Weiß, B., Rating – Finanzdienstleistung und Entscheidungshilfe, Berlin: Deutscher Industrie- und Handelstag, 2000, zit. nach Hückmann, [Kreditrating, 2003], S 1-2.

[111] Vgl. Wambach, [Rating-Finanzierung, 2001], S. 50.

[112] Vgl. Wambach, [Rating- Finanzierung, 2001], S. 51 ff.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832487256
ISBN (Paperback)
9783838687254
DOI
10.3239/9783832487256
Dateigröße
750 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Bremen – Nautik und Internationale Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2005 (Mai)
Note
2,0
Schlagworte
rating mittelstand dsgv eigenkapitalvereinbarung
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