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Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung niedergelassener Ärzte im Ost-West-Vergleich

©2005 Diplomarbeit 83 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Im deutschen Gesundheitswesen ist über die letzten 10 bis 13 Jahre betrachtet, eine deutliche Negativ-Entwicklung der Ärztedichte im niedergelassenen Bereich festzustellen. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich noch verschärfen und dadurch zu einer gravierenden Unterversorgung der Bevölkerung führen. Im Rahmen der vorliegenden Diplomarbeit wird strukturell die sozioökonomische Entwicklung im niedergelassenen Ärztebereich auf der Grundlage eines Ost-West-Vergleiches von zwei Bundesländern untersucht.
Hierbei wird ausdrücklich eine Ausgrenzung der Privatärzte vorgenommen, da deren Anteil an der Gesamtzahl der berufstätigen Ärzte mit weniger als 6,5% (Stand: 31.12.2002) vernachlässigbar gering ist und sie darüber hinaus auch anderen Honorarabrechnungsformen unterliegen. Ziel dieser Arbeit ist es, nach Analyse der vorliegenden Daten, mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten, die einem zunehmenden Ärztemangel entgegenwirken.
Nach der Einleitung wird im 2. Kapitel ein allgemeiner Überblick über die heutige Situation – bezogen auf das gesamte Bundesgebiet – gegeben. Hier werden Aussagen zur Altersstruktur der Ärzte, Anzahl und Entwicklung der Medizinstudenten und Veränderungen innerhalb der einzelnen Arztgruppen getroffen.
Ein Einblick in die gesetzlichen Abrechnungsvorschriften und Honorare wird im 3. Kapitel dieser Arbeit gegeben. Dies ist ein sehr interessantes, aber auch äußerst umfangreiches Thema, das durch immer wieder modifizierte Bewertungsmassstäbe ständigen Veränderungen unterliegt. Es wird dennoch eine möglichst umfassende, aktuelle Übersicht gegeben.
Daran anschließend wird im 4. Kapitel ein allgemeiner Überblick im Vergleich der alten Bundesländer mit den neuen Bundesländern vorgenommen. Hierbei wird auf (sozio)demografische, wirtschaftliche, infrastrukturelle und regionale Aspekte eingegangen. Am Beispiel einer vergleichenden Untersuchung, wird sich dann mit der derzeitigen Lage in den Bundesländern Brandenburg (als Vertreter der neuen Bundesländer) und Schleswig-Holstein (als Vertreter der alten Bundesländer) unter Heranziehung der gleichen Faktoren wie beim gesamten Bundesgebiet beschäftigt.
Kapitel 5 wird sich mit der Durchführung und Auswertung der unter den 30 niedergelassenen Ärzten je Bundesland vorgenommenen Befragung beschäftigen. Die Meinungen der Ärzte werden denen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bzw. denen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-en) der beiden […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8641
Dienst, Michaela: Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung
niedergelassener Ärzte im Ost-West-Vergleich
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Technische Fachhochschule Wildau, Diplomarbeit, 2005
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
2
INHALTSVERZEICHNIS
A
BBILDUNGSVERZEICHNIS
2
T
ABELLENVERZEICHNIS
3
A
BKÜRZUNGSVERZEICHNIS
4
1. ZIELSETZUNG UND VORGEHENSWEISE
6
2. STRUKTURELLE
UNTERSUCHUNG ZUR
SOZIOÖKONOMISCHEN ENTWICKLUNG IM
NIEDERGELASSENEN BEREICH
8
2.1. Ü
BERBLICK ZUR
E
NTWICKLUNG DER
S
ITUATION IM
NIEDERGELASSENEN
B
EREICH IM GESAMTEN
B
UNDESGEBIET
8
2.2. E
NTWICKLUNG
M
EDIZINSTUDENTEN
22
3. ABRECHNUNG ÄRZTLICHER LEISTUNGEN UND
HONORARENTWICKLUNG 28
3.1. A
BRECHNUNG ÄRZTLICHER
L
EISTUNGEN
28
3.2. H
ONORARENTWICKLUNG
39
4. ALTE BUNDESLÄNDER / NEUE BUNDESLÄNDER
50
4.1. Ü
BERBLICK ALTE
B
UNDESLÄNDER
/
NEUE
B
UNDESLÄNDER
50
4.2. V
ERGLEICH
S
CHLESWIG
-H
OLSTEIN
/ B
RANDENBURG
55
5. MARKETINGASPEKT - ÄRZTEBEFRAGUNG
59
5.1. F
ORMEN DER
B
EFRAGUNG
59
5.2. D
URCHFÜHRUNG DER
Ä
RZTEBEFRAGUNG
61
5.3. A
USWERTUNG DER
Ä
RZTEBEFRAGUNG
64
5.4. E
INSCHÄTZUNG DER
S
ITUATION AUS
S
ICHT DER
K
ASSENÄRZTLICHEN
V
EREINIGUNGEN
75
6. ZUSAMMENFASSUNG
UND
AUSBLICK
76
7. ANHANG
80
8. LITERATURVERZEICHNIS
81

Tabellenverzeichnis
3
Abbildungsverzeichnis
Grafik 1: Ab- und Zugang an Vertragsärzten seit 1993...8
Grafik 2: Entwicklung einzelner Arztgruppen im Jahre 2002 ggü. 2001 in Prozent...10
Grafik 3: Ärzte in Gemeinschaftspraxen...15
Grafik 4: Durchschnittsalter der Ärzte...17
Grafik 5: Anteil der unter 35-jährigen Ärzte an allen berufstätigen Ärzten...19
Grafik 6: Anzahl der Bewerber und Studienplätze im Fach Medizin...23
Grafik 7: Entwicklung der Absolventen und Neuzugänge von Ärzten im Praktikum
bei den Ärztekammern...24
Grafik 8: Veränderung der Zahl der Ärzte im Praktikum 2002 ggü. 2001...
25
Grafik 9: Indikatoren zur Entwicklung der Arzneimittelausgaben in der GKV...33
Grafik 10: Finanzierungsströme im Gesundheitswesen...34
Grafik 11: Anteil der Anzahl der Vertragsärzte und des Honorars in 2001 bei
ausgewählten Arztgruppen...39
Grafik 12: Honorargrößenklassen und Durchschnitt beim Honorar 2001...40
Grafik 13: Alterstruktur der Städte Kiel und Brandenburg:...55
Grafik 14: Berufliche Zufriedenheit...63
Grafik 15: Begründungen für die Einschätzung der beruflichen Zufriedenheit...64
Grafik 16: Begründungen für die Einschätzung der beruflichen Zufriedenheit...64
Grafik 17: Begründungen für die Einschätzung der beruflichen Zufriedenheit...65
Grafik 18: Begründungen für die Einschätzung der beruflichen Zufriedenheit...65
Grafik 19: Zufriedenheit mit der landeseigenen KV...68
Grafik 20: KV als Informationsgeber...68

Tabellenverzeichnis
4
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bestand an über 60-jährigen Vertragsärzten zum Jahresende...20
Tabelle 2: Entwicklung arbeitslos gemeldeter Ärzte und Ärztinnen...22
Tabelle 3: Löhne und Gehälter in Deutschland...38
Tabelle 4: Vorteile und Nachteile eines MVZ...44
Tabelle 5: Arbeitslosenquote nach Ländern...50
Tabelle 6: Bevölkerung nach Bundesländern...51
Tabelle 7: Vergleichskennzahlen Brandenburg / Schleswig-Holstein...56

Abkürzungsverzeichnis
5
Abkürzungsverzeichnis
ABL
Alte
Bundesländer
Abs.
Absatz
AiP(-ler)
Ärzte im Praktikum
BÄK
Bundesärztekammer
Bema
Bewertungsmaßstab
für
zahnärztliche
Leistungen
BIP
Bruttoinlandsprodukt
Bsp.
Beispiel
Bspw.
beispielsweise
BVM-Ä Bundesmantelvertrag
-
Ärzte
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
DDR
Deutsche
Demokratische
Republik
Destatis
Deutsches Institut für Statistik
EBM 2000 plus
Einheitlicher Bewertungsmaßstab
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
ggü.
gegenüber
GKV
Gesetzliche
Krankenversicherung
GMG
Gesundheits-Struktur-Gesetz
GOÄ
Gebührenordnung
für
Ärzte
GOP
Gebührenordnung
für
Psychologische Psychotherapeuten
GOZ
Gebührenordnung
für
Zahnärzte
GSG
Gesundheitsmodernisierungsgesetz
HNO-Arzt
Hals-Nasen-Ohren-Arzt
HVM
Honorarverteilungsmaßstab
i.d.R.
in
der
Regel
KBV
Kassenärztliche
Bundesvereinigung
KV
Kassenärztliche
Vereinigung
KZV
Kassen(zahn)ärztliche
Vereinigung
Mio.
Millionen
Mrd.
Milliarden
MVZ
Medizinisches
Versorgungszentrum
NBL
Neue
Bundesländer
PKV
Private
Krankenversicherung
RLV
Regelleistungsvolumen
S. Seite
SGB
V
Sozialgesetzbuch
V
t Tonnen
Vgl.
vergleiche
z.B.
zum
Beispiel

1. Zielsetzung und Vorgehensweise
6
1. Zielsetzung und Vorgehensweise
Im deutschen Gesundheitswesen ist über die letzten 10 bis 13 Jahre betrachtet,
eine deutliche Negativ-Entwicklung der Ärztedichte im niedergelassenen Bereich
festzustellen. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren
voraussichtlich noch verschärfen und dadurch zu einer gravierenden
Unterversorgung der Bevölkerung führen. Im Rahmen der vorliegenden
Diplomarbeit wird strukturell die sozioökonomische Entwicklung im
niedergelassenen Ärztebereich auf der Grundlage eines Ost-West-Vergleiches
von zwei Bundesländern untersucht. Hierbei wird ausdrücklich eine
Ausgrenzung der Privatärzte vorgenommen, da deren Anteil an der Gesamtzahl
der berufstätigen Ärzte mit weniger als 6,5% (Stand: 31.12.2002)
1
vernachlässigbar gering ist und sie darüber hinaus auch anderen
Honorarabrechnungsformen unterliegen. Ziel dieser Arbeit ist es, nach Analyse
der vorliegenden Daten, mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten, die einem
zunehmenden Ärztemangel entgegenwirken.
Nach der Einleitung wird im 2. Kapitel ein allgemeiner Überblick über die
heutige Situation ­ bezogen auf das gesamte Bundesgebiet ­ gegeben. Hier
werden Aussagen zur Altersstruktur der Ärzte, Anzahl und Entwicklung der
Medizinstudenten und Veränderungen innerhalb der einzelnen Arztgruppen
getroffen.
Ein Einblick in die gesetzlichen Abrechnungsvorschriften und Honorare wird im
3. Kapitel dieser Arbeit gegeben. Dies ist ein sehr interessantes, aber auch
äußerst umfangreiches Thema, das durch immer wieder modifizierte
Bewertungsmassstäbe ständigen Veränderungen unterliegt. Es wird dennoch eine
möglichst umfassende, aktuelle Übersicht gegeben.
1
Vgl.: Bundesarztregister der KBV

1. Zielsetzung und Vorgehensweise
7
Daran anschließend wird im 4. Kapitel ein allgemeiner Überblick im Vergleich
der alten Bundesländer mit den neuen Bundesländern vorgenommen. Hierbei
wird auf (sozio)demografische, wirtschaftliche, infrastrukturelle und regionale
Aspekte eingegangen. Am Beispiel einer vergleichenden Untersuchung, wird
sich dann mit der derzeitigen Lage in den Bundesländern Brandenburg (als
Vertreter der neuen Bundesländer) und Schleswig-Holstein (als Vertreter der
alten Bundesländer) unter Heranziehung der gleichen Faktoren wie beim
gesamten Bundesgebiet beschäftigt.
Kapitel 5 wird sich mit der Durchführung und Auswertung der unter den 30
niedergelassenen Ärzten je Bundesland vorgenommenen Befragung
beschäftigen. Die Meinungen der Ärzte werden denen der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) bzw. denen der Kassenärztlichen Vereinigungen
(KV-en) der beiden untersuchten Bundesländer gegenübergestellt, wobei die
unterschiedlichen Sichtweisen und Einschätzungen der Gruppen aufgezeigt
werden sollen.
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wird abschließend versucht,
Lösungsansätze bzw. Handlungsempfehlungen aufzuzeigen.

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
8
2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im
niedergelassenen Bereich
2.1. Überblick zur Entwicklung der Situation im niedergelassenen
Bereich im gesamten Bundesgebiet
Im gesamten Bundesgebiet ist seit den frühen Neunziger Jahren ein
kontinuierlicher Rückgang der Ärzteschaft und dabei speziell im Bereich der
Niedergelassenen zu verzeichnen. Von dieser Entwicklung sind durchweg alle
Arztgruppen (Bsp.: Praktische Ärzte, Kardiologen, Orthopäden, etc.) mehr oder
weniger stark betroffen. Da die Zahl der nachrückenden Medizinabsolventen im
betrachteten Zeitraum auch kontinuierlich zurückging und sich dieser Trend
Prognosen zufolge zukünftig fortsetzen wird, steigt der Altersdurchschnitt der
praktizierenden Ärzte in Deutschland rapide an. Dies wird in den kommenden
Jahren zu einer ernstzunehmenden medizinischen Unterversorgung der
Bevölkerung auf ambulanter Ebene führen.
2.1.1. Rückgang
allgemein
Ein zunehmender Rückgang an Neuzulassungen im niedergelassenen
Ärztebereich ist in Deutschland in unterschiedlich starker Ausprägung schon seit
1993 (siehe Grafik 1) eindeutig zu erkennen. Die einzige interessante Ausnahme
in diesem Verlauf bildet das Jahr 1993 in dem - deutlich erkennbar - ein enormer
Anstieg der Neuzulassungen zu verzeichnen war. Die Ursache dafür stellte das
am 01.01.1994 in Kraft getretene Gesundheitsstruktur-Gesetz (GSG) dar. Ziel
dieses Gesetzes ist es gewesen, ein Entgegenwirken zur defizitären Entwicklung
im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu schaffen und
langfristig eine Beitragssatzstabilität zu gewährleisten. Die Kombination aus
kurzfristigen Einsparungen und langfristigen Strukturveränderungen sollte die
negative Finanzentwicklung der GKV auf Dauer auffangen. Dies wollte man u.a.
durch eine Steuerung der Arztzahl niedergelassener Ärzte mittels verschärfter
Bedarfsplanungen und Zulassungsbeschränkungen, durch steigende Zuzahlungen

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
9
der Versicherten bei Zahnersatz, Arznei- und Heilmitteln, durch ein freies
Kassenwahlrecht und die Budgetierung der Ausgaben für Arzneimittel erreichen.
Bis zum Inkrafttreten des GSG war die Zahl der Niedergelassenen kontinuierlich
gestiegen. Diese Entwicklung stand damals jedoch in keinem akzeptablen
Verhältnis zum anhaltenden Rückgang der Bevölkerung in einem
geburtenschwachen Land wie Deutschland. Die ärztliche Versorgungsdichte war
viel zu hoch, was auch unter den Ärzten zu einem gewissen Konkurrenzkampf
um die Patienten geführt hätte und letztendlich unter wirtschaftlichen Aspekten
auf lange Sicht die Schließung von Praxen bedeutet hätte.
Deutschland weist übrigens trotz des oben Genannten im EU-weiten Vergleich
noch immer die vierthöchste Arztdichte nach Griechenland, Italien und Belgien
auf (Stand: 2002, Angaben der KBV).
Grafik 1: Ab- und Zugang an Vertragsärzten seit 1993, Quelle: Bundesarztregister der KBV
Die Auswirkungen dieses mit Januar 1994 in Kraft getretenen Gesetzes sind
deutlich in der Grafik 1 erkennbar. Alle Ärzte, die sich damals mit dem
Gedanken einer niedergelassenen Tätigkeit innerhalb der nächsten Jahre trugen,
waren nun gezwungen, dieses Vorhaben recht schnell umzusetzen ­ nämlich
noch bis Ende 1993 - was den starken Anstieg in dem betreffenden Jahr erklärt.
Offensichtlich haben die Verantwortlichen jedoch nicht damit gerechnet, dass die
1993
1995
1997
1999
2001
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
Netto-Zugang
A bgang

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
10
in Kraft getretenen Gesetzesänderungen und mit ihnen die Beschränkungen für
Mediziner sich niederzulassen, so starke Auswirkungen haben würden, dass
bereits gute 10 Jahre nach Einführung dieses Gesetzes ein gänzlich
gegensätzliches Problem ­ nämlich die zunehmende Unterversorgung der
Bevölkerung im Niederlassungsbereich ­ auftreten würde. Es führten
selbstverständlich auch andere Dinge, wie vermehrte Regulierungen und
Bürokratismus, Änderungen bei der ärztlichen Vergütung, sowie Eingriffe in die
Therapiefreiheit zu einer stark verringerten Attraktivität, den Beruf des Arztes zu
ergreifen. Auf diese Punkte wird aber auf den nachfolgenden Seiten noch
detaillierter eingegangen.
2.1.2. Rückgang
Arztgruppen
Bei einer genauen Untersuchung der zahlenmäßigen Entwicklung der einzelnen
Arztgruppen, kommt man zu unterschiedlichen Erkenntnissen. Es können
dadurch keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Beispielsweise ist
im Segment der praktischen Ärzte bundesweit ein überproportional hoher,
jährlich ununterbrochener, Rückgang zu verzeichnen. Von 1993 bis 2002 ist
deren Anzahl durchschnittlich um 1.355 (entspricht ca. 7,72%) pro Jahr gesunken
(Dies ist besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund des im vorstehenden
Absatz erläuterten starken Anstieges im Jahre 1993!), was über die 9 Jahre
insgesamt betrachtet, einem Rückgang von über 50% entspricht. Hingegen
können im Zeitraum von 1993 bis 2002 einige wenige Arztgruppen wie
Allgemeinmediziner (+ 57,62%) oder Internisten (+ 16,66%) auch einen leichten
bis stärkeren Zuwachs aufweisen. Diese Tendenz ist jedoch mit Vorbehalt zu
betrachten, da auch dort in den letzten 2 Jahren des untersuchten Zeitraumes die
Zuwächse pro Jahr wiederum gesunken sind. Ebenfalls hoch ist der Anstieg der
Ärztlichen Psychotherapeuten, der sich von 1993 bis Ende des Jahres 2002 mehr
als verdoppelt hat, wobei es auch dort seit 2000 wieder leicht rückläufige Zahlen
gibt. Zudem beläuft sich der Anteil der Ärztlichen Psychotherapeuten an der
gesamten Ärzteschaft inklusive der Psychiater auf lediglich 1,86% (Stand: Ende

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
11
2002).
2
Allgemeinmediziner stellen die weitaus größte Gruppe mit 12,86%,
gefolgt von den Internisten mit 12,3% der insgesamt 301.060 berufstätigen Ärzte,
die es in Deutschland zum Ende des Jahres 2002 gab.
3
Der Anteil der Ärztinnen
an der gesamten Ärzteschaft beläuft sich auf 37,87%.
4
Grafik 2: Entwicklung einzelner Arztgruppen im Jahre 2002 ggü. 2001 in Prozent,
Quelle: Bundesarztregister der KBV
Vergleicht man die aktuell vorliegenden Zahlen für das Jahr 2002 mit denen aus
dem Jahr 2001 ist zu sehen, dass einerseits, angefangen bei den Frauenärzten,
gefolgt von Augen-, Kinder-, Hausärzten und Ärztlichen Psychotherapeuten (-
1,7%) die Zahlen rückläufig sind und andererseits bei Orthopäden (+0,2%),
gefolgt von Urologen, Radiologen, Chirurgen, HNO-Ärzten, Nervenärzten,
Anästhesisten (+2,7%) und als Fachärzten tätigen Internisten (+19,9%) leichte
bis sogar starke Zuwächse zu verzeichnen sind. Es ist also eine eindeutige
Präferenz der Neuzulassungen auf fachärztlicher Ebene zu erkennen. Ein
Hauptgrund dafür ist besonders in den unterschiedlichen
Abrechnungsmöglichkeiten der ärztlich erbrachten Leistungen der jeweiligen
2
Vgl.: Bundesarztregister der KBV
3
Vgl.: Bundesarztregister der KBV
4
Vgl.: Bundesarztregister der KBV
- 0,4
+ 2,7
+ 2,0
+ 1,0
+ 0,8
+ 0,7
- 1,7
+ 0,3
+ 0,2
0,0
- 0,1
- 0,4
- 1,3
+ 19,9
Fachärztlich tätige
Internisten
Anästhesisten
Nervenärzte
HNO-Ärzte
Chirurgen
Radiologen
Urologen
Orthopäden
Hautärzte
Frauenärzte
Augenärzte
Kinderärzte
Hausärzte
Ärztl. Psychotherapeuten

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
12
Arztgruppen zu sehen. Dieser Punkt wird aber noch gesondert unter 3.1.
behandelt.
Die vorgenannten Beispiele müssen dennoch differenziert betrachtet werden, da
die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen jedes Bundeslandes, im
Einvernehmen mit ihren Landesverbänden der Krankenkassen und den
Verbänden der Ersatzkassen, eine sogenannte Bedarfsplanung für Arztstellen
aufstellen müssen. Diese Planung orientiert sich an den Vorgaben des
Gemeinsamen Bundesausschusses und dient dazu die Ärztedichte zu regulieren.
Es sei darauf hingewiesen, dass sich im vorgenannten Absatz die
Beispielangaben (mit Ausnahme der Hausärzte, hier war der Rückgang sogar
noch gewollt!) nicht an der Bedarfsplanung orientieren und demzufolge kein
künstlich erzeugter und damit gewollter Rückgang bzw. Zuwachs vorliegt. Die
wiedergegebene Entwicklung hat andere Ursachen, die u.a. politisch bedingt
sind, auch auf KBV- und KV-Ebene durch spezielle Förderprogramme
beeinflusst wurden und an anderer Stelle dieser Arbeit noch vertiefend untersucht
werden.
Zum besseren Verständnis der genannten Verbände, Vereinigungen und
Interessenvertreter und der jeweiligen Beziehungen untereinander, sollen an
dieser Stelle die Aufgaben und Funktionen jedes einzelnen etwas näher erläutert
werden:
5
1. Der Gemeinsame Bundesausschuss
Dieser ist erst seit dem 01.01.2004 tätig und wurde im Zuge des GKV-
Modernisierungsgesetzes ins Leben gerufen. Er setzt sich zusammen aus
Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen
Krankenhausgesellschaft, der Bundesverbände der Krankenkassen, der
Bundesknappschaft und aus Vertretern der Verbände der Ersatzkassen.
5
Vgl.: Becker-Berke, S. / Lautwein-Reinhard, B. Stichwort: Gesundheitswesen, S. 95, 150, 55, 79, 137,
136, 51 (2004)

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
13
2. Die Krankenkassen
Die vordergründige Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist die
Gewährleistung des Krankenversicherungsschutzes. Die 287 in Deutschland
existierenden Krankenkassen (Stand: Januar 2004) sind Körperschaften mit
Selbstverwaltung und unterstehen der Aufsicht der Länder. Sie unterteilen
sich in 7 Kassenarten: AOK, BKK, IKK, See-Krankenkasse,
Landwirtschaftliche Krankenkasse, Bundesknappschaft und die
Ersatzkassen.
3. Die Bundesverbände der Krankenkassen
Sie wurden von den vorgenannten Kassenarten gebildet und arbeiten auch als
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie übernehmen kraft Gesetzes
Steuerungsaufgaben im Zusammenwirken mit der KBV ­ besonders bei der
Leistungserbringung (Bundesmantelverträge) ­ über den Gemeinsamen
Bundesausschuss, im Krankenhauswesen und auch bei der
Qualitätssicherung (bspw.: ärztlicher Leistungen, medizinischer
Versorgungszentren, von Krankenhäusern und Erbringern von
Rehabilitationsmaßnahmen) und der Gesundheitsvorsorge. Die
Bundesverbände der Krankenkassen haben auch die Möglichkeit bei
Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken. Auf Verbandsebene haben sie die
Aufgabe, Grundsatzentscheidungen bei Punkten, wie der Vergütung, der
Gesundheitsvorsorge oder der Rehabilitation zu treffen, die für alle
Mitgliedsverbände und -kassen bindend sind. Die finanzielle Hilfe in
besonderen Notlagen ist auch von ihnen sicherzustellen und sie müssen den
Mitgliedern mit Information und Beratung zur Verfügung stehen.
4. Die Ersatzkassen
Diese sind im Ursprung einmal privatrechtlich organisierte
Versicherungsvereine gewesen, die bis 1996 in Arbeiter bzw. Angestellte
getrennt waren und seither allen Versicherten offen stehen. Sie sind seit 1912
für die Angestellten bzw. seit 1938 für die Arbeiter in Verbänden als
freiwillige Zusammenschlüsse organisiert und als Körperschaften des

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
14
öffentlichen Rechts tätig. Nur durch die Versicherten erfolgt die
Selbstverwaltung. Ersatzkassen sind mit rund 33% Marktanteil und 16,8
Mio. Mitgliedern ­ nach der AOK mit rund 19 Mio. Mitgliedern - die
zweitgrößte Kassenart die in Deutschland vertreten ist.
5. Die Kassenärztlichen Vereinigungen
Genau wie die Ersatzkassen, sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-
en) Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die stimmberechtigten
Mitglieder der KV-en sind ausnahmslos in den jeweiligen Regionen (bzw.
den räumlichen Geltungsbezirken) praktizierende, zugelassene Vertragsärzte.
KV-en und KZV-en (Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen, die nur die
Zahnärzte vertreten. Sie werden bei den weitergehenden Untersuchungen
vernachlässigt, da Zahnärzte wie Privatärzte eine Sonderstellung
einnehmen.) müssen künftig in einem Bundesland zusammengelegt werden,
sofern sie weniger als 10.000 bzw. 5.000 Mitglieder aufweisen. Die
Aufgaben einer KV umfassen beispielsweise die Wahrnehmung von Rechten
gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, die Sicherstellung der ärztlichen
Versorgung der Versicherten, einschließlich des Notdienstes, sowie die
Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung dieser Versorgung,
den Abschluss von Strukturverträgen und die Verteilung der
Gesamtvergütung auf die Mediziner. Auch die Prüfung der vertragsärztlichen
Abrechnungen obliegt den KV-en. Die für die Sozialversicherung
zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der einzelnen Länder
beaufsichtigen die KV-en.
6. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
Alle KV-en in Deutschland bilden zusammen die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV). Sie vertritt auf politischer Ebene die Interessen
der Vertragsärzte und ist zugleich verantwortlich für die Einhaltung der
vertragsärztlichen Pflichten. Weitere, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben
der KBV beinhalten u. a. die Sicherstellung der vertragsärztlichen
Versorgung auf Bundesebene, den Abschluss der Bundesmantelverträge,

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
15
Vereinbarungen zum einheitlichen Bewertungsmassstab, die Mitarbeit an
Aufgaben der Qualitätssicherung und auch im Gemeinsamen
Bundesausschuss. Die bundesweite Führung des Arzt- und Zahnarztregisters,
sowie die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, liegen
ebenfalls in der Verantwortung der KBV. Sie ist ebenfalls als Körperschaft
des öffentlichen Rechts tätig und dem Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung unterstellt.
7. Die Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer (BÄK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der 17
auf Länderebene agierenden Landesärztekammern. Sie vertritt auf
Bundesebene deren gesundheits- und sozialpolitische Interessen gegenüber
der Politik und übernimmt die bundesweite Abstimmung der Ärztekammern
bei Fort- und Weiterbildungsfragen. Die BÄK hat keine Aufsichtsbefugnis
oder Gesetzgebungskompetenz den Landeskammern gegenüber. In letzter
Zeit wurde sie vermehrt vom Gesetzgeber in Aufgaben der
Qualitätssicherung eingebunden.
Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, mittels der erwähnten Bedarfsplanungen
gezielt Einfluss auf die Arztzahlen im niedergelassenen Bereich des eigenen
Bundeslandes zu nehmen. Dabei werden zu gering vertretene Arztgruppen
gefördert und für diese Anreize zum Niederlassen in den betroffenen Bereichen
geschaffen. Wird von den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen bei
einigen Arztgruppen hingegen eine Überversorgung festgestellt (liegt vor, wenn
mehr als 10% des bedarfsgerechten Versorgungsgrades überschritten werden),
müssen die Ausschüsse räumlich begrenzte und arztgruppenspezifische
Zulassungsbeschränkungen anordnen. Dies hat zur Folge, dass für einen
begrenzten Zeitraum, keine neuen Vertragsarztsitze ausgeschrieben werden
können. Diese Beschränkungen bewirken eine regionale Verteilungsregelung,
allerdings keine absolute Zulassungssperre, wie man vielleicht vermuten könnte.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nämlich u.a. zur Anpassung der
Verhältniszahlen verpflichtet, um wenigstens einer ausreichenden Mindestzahl

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
16
von Ärzten in den einzelnen Arztgruppen, den Zugang zur vertragsärztlichen
Versorgung zu ermöglichen. Die Bedarfsplanungen werden heruntergebrochen
bis auf die einzelnen Landkreise.
Fallbeispiel am Land Hessen:
Es ist möglich, dass im gesamten Gebiet des Bundeslandes Hessen insgesamt
10 Augenärzte benötigt werden, aber niederlassen dürfen sich Interessenten
nur im Main-Taunus-Kreis, wo 6 Praxen unbesetzt sind und im Landkreis
Hanau, wo 4 Stellen offen sind. Möchte sich ein Augenarzt hingegen in den
Städten Frankfurt am Main oder Bad Homburg niederlassen, erhält er erst
mal keine Zulassung und muss sich auf eine gewisse Wartezeit einrichten.
An dieser Stelle sei abschließend noch kurz erwähnt, dass in allen Bundesländern
die Anzahl der offenen Planungsbereiche und damit der zu besetzenden Stellen
über die letzten Jahre betrachtet, zugenommen hat. Dies überrascht nicht, ist
doch die Zahl der berufstätigen Ärzte im gleichen Zeitraum erwiesenermaßen
gesunken.
6
Interessant ist auch eine nähere Untersuchung, wie sich die Anzahl der
Gemeinschaftspraxen in den letzten Jahren entwickelt hat.
Grafik 3: Ärzte in Gemeinschaftspraxen, Quelle: Bundesarztregister der KBV
6
Vgl.: Bedarfsplanung KBV
0%
20%
40%
60%
80%
100%
1993
1996
1999
2001
2002
übrige Arztgruppen
Frauenärzte
Internisten
Allgemeinärzte

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
17
Es ist festzustellen, dass über alle Arztgruppen hinweg, die Zahl der
Gemeinschaftspraxen von 1993 bis 2002, um knapp ein Viertel zugenommen hat
(siehe Grafik 3). Erwartungsgemäß bilden Allgemeinmediziner / Praktische
Ärzte mit 13.541 hierbei die größte Einzelgruppe der insgesamt 37.133
existierenden Gemeinschaftspraxen (Stand: 2002). Zwar gab es zwischen 1993
und 1999 einen leichten Rückgang (- 981) in dieser Gruppe, jedoch sind seit
dem Jahr 1999 wieder starke Zuwächse (+ 1.398) zu verzeichnen.
7
Die
Rückgänge bei dieser Arztgruppe zwischen den Jahren 1993 und 1999 sind auch
nicht unbedingt auf eine zunehmende Gründung von Einzelpraxen
zurückzuführen, sondern überwiegend auf das altersbedingte Ausscheiden von in
Gemeinschaftspraxen tätigen Ärzten einerseits und die Spezialisierung auf eine
reine Facharzttätigkeit (da besser vergütet) oder auch die Kombination aus
Facharzt- und Allgemeinarzttätigkeit andererseits. Die zweit- und drittstärkste
Gruppe in Gemeinschaftspraxen stellen Internisten (6.321) und Frauenärzte
(2.290).
8
Zusammenschlüsse in Gemeinschaftspraxen bieten wirtschaftliche und
organisatorische Vorteile für die Ärzte. Sie werden nämlich als eine
wirtschaftliche Einheit im Abrechnungsverhältnis zur KV behandelt. Dies
verringert spürbar den organisatorischen Aufwand in einer Praxis.
Gemeinschaftspraxen müssen vom Zulassungsausschuss genehmigt werden.
Fachübergreifende Kooperationen in einer Gemeinschaftspraxis sind auch
möglich, aber ebenfalls genehmigungspflichtig. Darüber hinaus muss die freie
Arztwahl für alle Versicherten gewährleistet sein, was bedeutet, dass jeder
Facharzt sich ausschließlich auf sein Gebiet zu beschränken hat.
2.1.3. Altersstruktur
der
Ärzte
Die Ärzteschaft in Deutschland ist dabei zu veralten und hat darüber hinaus auch
noch Nachwuchssorgen. Anzeichen dafür gibt es schon seit einigen Jahren,
jedoch haben offensichtlich weder die Politiker, die KV-en noch die KBV mit
7
Vgl.: Bundesarztregister der KBV
8
Vgl.: Bundesarztregister der KBV

2. Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung im niedergelassenen Bereich
18
der sich gegenwärtig abzeichnenden Dynamik gerechnet. Der Altersdurchschnitt
der niedergelassenen Ärzte im gesamten Bundesgebiet liegt bei 50,1 Jahren
(Stand: 31.12.2002) und hat sich damit schon um 3,5 Jahre gegenüber dem Jahr
1993 erhöht. Zum Vergleich: Krankenhausärzte hatten zum Ende 2002 ein
Durchschnittsalter von 40,4 Jahren, was einer Erhöhung von immerhin noch 2,2
Jahren gegenüber 1993 entspricht (siehe Abbildung ).
9
0
10
20
30
40
50
60
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Vertragsärzte
Krankenhausärzte
Grafik 4: Durchschnittsalter der Ärzte, Quelle: Daten der Bundesärztekammer
Der in der Grafik 4 erkennbare Trend zur anhaltenden Überalterung der
Ärzteschaft, wird sich in Deutschland auch in den kommenden 10 bis 15 Jahren
noch weiter verstärken und dabei besonders in den neuen Bundesländern
überproportional hoch ausfallen. Der Gesetzgeber hat für niedergelassene
Mediziner in den neuen Bundesländern zwar schon vor einigen Jahren die
Möglichkeit geschaffen, bis zum Alter von 68 Jahren arbeiten zu können (ohne
spezielle Anträge für eine alljährliche Verlängerung der Zulassung ab dem 65.
Lebensjahr stellen zu müssen, wie es im übrigen Bundesgebiet üblich ist), aber
damit wurde dem Überalterungs- und Nachwuchsproblem leider nur sehr
kurzsichtig begegnet. Genauere Untersuchungen haben aufgezeigt, dass dennoch
allein in den neuen Bundesländern bis zum Jahre 2010 etwa 30 bis 35% aller
9
Vgl.: Daten der Bundesärztekammer

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832486419
ISBN (Paperback)
9783838686417
Dateigröße
725 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau – Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik
Note
1,3
Schlagworte
ebm2000 regelleistungsvolumen regress honorarentwicklung
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Titel: Strukturelle Untersuchung zur sozioökonomischen Entwicklung niedergelassener Ärzte im Ost-West-Vergleich
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