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Welterbe-Titel als Unique Selling Proposition (USP) einer Destination

Verdeutlicht am Beispiel Bambergs

©2004 Diplomarbeit 137 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In den Fünfziger Jahren entstand in Ägypten die Idee zum Bau des Assuan-Hochdammes. Dieser sollte nicht nur einem ganzjährig geregelten Wasserabfluss sowie einer maximalen Stromerzeugung dienen, sondern auch einen Akt der nationalen Größe und Identität darstellen. Durch den Bau des Staudammes wäre das Tal mit den Tempeln von Abu Simbel, welches ein wertvolles Zeugnis der altägyptischen Zivilisation darstellt, unter Wasser gesetzt worden. Diese bevorstehende unwiederbringliche Zerstörung führte, auf Bitten der Regierungen Ägyptens und des Sudans, zu einer internationalen Kampagne, welche von der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) 1959 organisiert wurde. Bei dieser Aktion wurden die Tempel von Abu Simbel und Philae in Stücke zerlegt, versetzt und an einem anderen Ort wieder aufgebaut.
Diese Erfahrung machte deutlich, dass es Denkmäler gibt, welche von weltweiter Bedeutung sind und deren Schicksal nicht von Einzelentscheidungen einzelner Regierungen abhängen sollte.
Vor diesem Hintergrund entwickelte die UNESCO in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) eine Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes. 1972 wurden diese Textentwürfe auf der Stockholmer Konferenz vorgestellt und noch im selben Jahr konnte die „Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit“ von der Generalversammlung der UNESCO verabschiedet werden.
Bei der Vielzahl an touristischen Angeboten wird es immer schwerer, die eigene Destination gegenüber den anderen hervorzuheben. Die Konkurrenz ähnlicher Destinationen wächst stetig. So existieren mittlerweile unzählige Reiseziele, welche bspw. mit einer mittelalterlichen Stadt werben, z. B. Mainz, Worms, Regensburg. Es kommt daher immer mehr darauf an, dass ein Tourismusstandort ein einmaliges Thema zur Vermarktung findet, mit dem er sich von den anderen Reisezielen unterscheiden kann. Mit Hilfe einer Unique Selling Proposition (USP) kann es einer Destination gelingen, sich von der Masse vorhandener Reiseziele abzuheben. Der Aufbau eines USP kann für Tourismusstandorte jedoch nur durch die Schaffung von Präferenzen erreicht werden. Denn: Ohne Präferenzen ist eine Destination für den Gast leichter substituierbar.
Die „Liste des Kultur- und Naturerbes der Menschheit“ verzeichnet derzeit 754 Stätten in 129 Ländern. Deutschland ist mit 27 Stätten auf der UNESCO- Welterbeliste vertreten. Eine Betrachtung […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhangverzeichnis

Danksagung

1 Einleitung
1.1 Geschichtlicher Abriss zur Entstehung der Welterbekonvention
1.2 Begründung des Themas
1.3 Zielsetzung
1.4 Begriffliche Annäherung
1.5 Methodik

2 UNESCO- Welterbekonvention
2.1 Arbeitsweise der UNESCO
2.1.1 Allgemeines zur UNESCO
2.1.2 Deutsche UNESCO- Kommission (DUK)
2.1.3 Die Welterbekonvention
2.1.4 Weitere beteiligte Institutionen
2.1.5 Zusammenfassende Darstellung
2.2 Unterscheidung des Erbes der Menschheit
2.2.1 Ausgangsbetrachtung
2.2.2 Kulturelles vs. naturelles Erbe
2.3 Der Weg zum Welterbe
2.3.1 Bewerbung
2.3.2 Bewertung, Empfehlung und Beschluss
2.3.3 Beispiel zur Aufnahme in die Welterbeliste
2.3.4 Zusammenfassende Darstellung
2.4 Notwendigkeit des Übereinkommens zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes
2.4.1 Bedeutung der Konvention
2.4.2 Die rote Liste

3 Rolle des USP beim Management einer Destination
3.1 Klärung des Destinationsbegriffs
3.1.1 Frage nach der Destinationsgröße
3.1.2 Anforderungen an eine Destination
3.1.3 Erfolgsfaktoren
3.1.3.1 Allgemein
3.1.3.2 Infrastruktur
3.1.3.3 Einwohner der Destination
3.1.3.4 Segmentierung des Marktes und Bestimmung von Zielgruppen
3.1.3.5 Attraktionen
3.2 Destination Management
3.2.1 Ausgangsbetrachtung
3.2.2 Entwicklung hin zum Destination Management
3.2.3 Aufgabe des Destination Management
3.3 Stadtmarketing als Instrument einer Destination
3.3.1 Zusammenführung der Begriffe Stadtmarketing und Destination
3.3.2 Stadtmarketing - eine begriffliche Annäherung
3.3.3 Stadtmarketing vs. Tourismusmarketing
3.3.4 Zusammenfassung
3.4 Stellenwert des USP
3.4.1 Ausgangsbetrachtung
3.4.2 USP, SGE und KKV – eine Abgrenzung
3.4.3 Schaffung eines USP
3.4.4 Anforderungen an das Alleinstellungsmerkmal
3.4.5 Wahl der richtigen Strategie
3.4.6 Wirkungsweise

4 Zusammenspiel von Tourismus und Welterbe - Entwicklung eines „Welterbe- Tourismus“?
4.1 Welterbe- Destination
4.1.1 Einordnung in die Arten von touristischen Destinationen
4.1.2 Vorhandenes Angebot
4.1.2.1 Vielfalt des Welterbes
4.1.2.2 Analyse des deutschen Angebotes an Welterbestätten
4.1.2.3 Exkurs: Weltweites Angebot
4.1.3 Potentielle Zielgruppen und Zielmärkte
4.1.3.1 Bestimmung der Zielmärkte
4.1.3.2 Analyse der Zielgruppen
4.2 Management von Welterbe- Destinationen
4.2.1 Zusammenführung der verschiedenen Sichtweisen
4.2.2 Ziele und Aufgaben
4.2.2.1 Anerkennung und Weitervermittlung der Bedeutung von Welterbestätten
4.2.2.2 Planung von Tourismus und Umweltschutz
4.2.2.3 Einbeziehung der Einheimischen
4.2.3 Nutzung des Titels zur Positionierung der Destination am Markt
4.2.3.1 Welterbe- Titel = USP?
4.2.3.2 Markenimage und Corporate Identity
4.3 Kulturtourismus à Welterbe- Tourismus
4.3.1 Begriffliche Annäherung
4.3.2 Welterbe- Tourismus als eigenständige Tourismusform?
4.3.3 Bedeutung des Zusammenspiels von Tourismus und Welterbe
4.3.4 Einflüsse und Probleme des Tourismus
4.4 Analyse der Chancen für Entwicklung eines Welterbe- Tourismus
4.4.1 Allgemeine Reise- und Freizeittrends
4.4.2 Strategische Analyse der Welterbestätten als Reiseziel
4.4.2.1 Aufgaben der strategischen Diagnose
4.4.2.2 Ressourcen- Analyse (Stärken- Schwächen- Profil)
4.4.2.3 Chancen- Risiken- Analyse

5. Bamberg als praktisches Beispiel einer Welterbe- Destination
5.1 Betrachtung der Destination
5.2 Veränderung der Tourismusstruktur seit der Ernennung
5.2.1 Angebotsseite
5.2.1.1 Sehenswürdigkeiten, Museen, Kulturelle Veranstaltungen
5.2.1.2 Touristische Infrastruktur
5.2.1.3 Touristische Produkte
5.2.2 Entwicklung der Nachfrage
5.2.2.1 Ankünfte und Übernachtungen
5.2.2.2 Nachfrage nach touristischen Produkten des TKS
5.2.3 Negative Entwicklungen
5.3 Bekanntheitsgrad „Welterbe“ unter den Bamberger Gästen
5.3.1 Auswertung der Gästebefragung
5.3.1.1 Allgemeine Fragestellung
5.3.1.2 Bamberg = Welterbe
5.3.1.3 Bekanntheit des Themas „Welterbe“
5.3.1.4 Fazit der Analyse
5.3.2 Maßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit

6. Perspektive für Welterbe- D

ANHANG

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zusammenhänge der UNESCO bezogen auf das Welterbe

Abbildung 2: Aufnahme einer deutschen Stätte in die Welterbeliste

Abbildung 3: Unterteilung der Infrastruktur

Abbildung 4: Anzahl der Attraktionen und deren Auswirkung auf den Tourismus

Abbildung 5: Entwicklung der Zusammenarbeit im Tourismus

Abbildung 6: Übersichtskarte der Deutschen Welterbestätten

Abbildung 7: Successful Tourism at Heritage Places

Abbildung 8: Dachmarkenstrategie am Bsp. der UNESCO- Marke

Abbildung 9: Gemeinsame Zielebene von UNESCO- Welterbe und Welterbe- Tourismus

Abbildung 10: The destination area life- cycle

Abbildung 11: Entwicklung der Beherbergungsstätten in Bamberg

Abbildung 12: Ankünfte und Übernachtungen in Bamberg 1992 - 2002

Abbildung 13: Durchschnittliche Auslastung der Betten in Bamberg

Abbildung 14: Entwicklung der Stadtführungen 1992 – 2002

Abbildung 15: Entwicklung der Nachfrage nach der BambergCard 1997 – 2002

Abbildung 16: Entwicklung der Nachfrage nach tourist. Produkten des TKS

Abbildung 17: Wodurch wurden Sie auf das Reiseziel Bamberg aufmerksam?

Abbildung 18: Verteilung der „Welterbestätten“- Falschnennungen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Destination – Möglichkeiten der Abgrenzung

Tabelle 2: Verschiedene Sichtweisen zum Thema Stadtmarketing

Tabelle 3: Merkmale der Präferenz- und Preis- Mengen- Strategie

Tabelle 4: Typisierung der Welterbestätten in Deutschland

Tabelle 5: Charakteristik der Zielgruppen für Welterbe- Destinationen

Tabelle 6: Auswirkungen und Gegenmaßnahmen zu tourismusbedingten Problemen

Tabelle 7: Ressourcen- Analyse für den Welterbe- Tourismus

Tabelle 8: Chancen und Risiken für den Tourismus im W

Anhangverzeichnis

Anhang 1: UNESCO- Welterbestätten in Deutschland

Anhang 2: Fragebogen zur Analyse der deutschen Welterbestätten

Anhang 3: Gästebefragung in Bamberg

Anhang 4: UNESCO- Welterbekonvention: Artikel 1 - 3

Anhang 5: Tentative List

Anhang 6: UNESCO- Welterbekonvention: Artikel 29

Anhang 7: UNESCO- Welterbekonvention: Auszug aus Artikel 11

Anhang 8: Das touristische Angebot

Anhang 9: Entwicklungsphasen der Zusammenarbeit und Organisation im Tourismus

Anhang 10: UNESCO- Welterbe in Deutschland: Vorschlagsliste

Anhang 11: Charakteristik der Lebensstilgruppen im Kulturtourismus

Anhang 12: Charakteristika der „Neuen“ Touristen

Anhang 13: Bevölkerungspyramiden: Altersaufbau 1950 bzw. 2050

Anhang 14: Abgrenzung des Weltkulturerbes und Stadtdenkmals Bamberg

Anhang 15: Entwicklung der Ankünfte und Übernachtungen in Oberfranken

Anhang 16: Die am häufigsten gelesenen Internet- Texte der DUK

Danksagung

Für die Betreuung während meines Studiums der Verkehrswirtschaft an der Technischen Universität Dresden und für die Übernahme der Korrektur meiner Diplomarbeit danke ich dem Herrn Prof. Dr. Walter Freyer und dem Herrn Dipl.- Verkehrswirtschaftler Alexander Schröder.

Dem Team des BAMBERG Tourismus & Kongress Service, insbes. den Herren Andreas Christel, Patrick Backer und Matthias Ripp, gebührt ein besonderer Dank, da sie mir bei der Erarbeitung des Themas sowie bei der Beschaffung wichtiger Informationsmaterialien eine große Stütze waren.

Ebenso steht den Geographiestudenten der Universität Bamberg, welche am Geländepraktikum für Anfänger SS 2003 teilgenommen haben, Dank zu, da sie mir eine große Hilfe bei der Realisierung der Gästebefragung in Bamberg waren.

1 Einleitung

1.1 Geschichtlicher Abriss zur Entstehung der Welterbekonvention

In den Fünfziger Jahren entstand in Ägypten die Idee zum Bau des Assuan- Hochdammes. Dieser sollte nicht nur einem ganzjährig geregelten Wasserabfluss sowie einer maximalen Stromerzeugung dienen, sondern auch einen Akt der nationalen Größe und Identität darstellen.

Durch den Bau des Staudammes wäre das Tal mit den Tempeln von Abu Simbel, welches ein wertvolles Zeugnis der altägyptischen Zivilisation darstellt,[1] unter Wasser gesetzt worden.

Diese bevorstehende unwiederbringliche Zerstörung führte, auf Bitten der Regierungen Ägyptens und des Sudans, zu einer internationalen Kampagne, welche von der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO[2] ) 1959 organisiert wurde. Bei dieser Aktion wurden „die Tempel von Abu Simbel und Philae in Stücke zerlegt, versetzt und an einem anderen Ort wieder aufgebaut“[3].

Diese Erfahrung machte deutlich, „dass es Denkmäler gibt, [welche, M. B.] von weltweiter Bedeutung sind und deren Schicksal nicht von Einzelentscheidungen einzelner Regierungen abhängen sollte“[4].

Vor diesem Hintergrund entwickelte die UNESCO, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS[5] ), eine Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes.

1972 wurden diese Textentwürfe auf der Stockholmer Konferenz vorgestellt und noch im selben Jahr konnte die „Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt Menschheit “ von der Generalversammlung der UNESCO verabschiedet werden[6].

1.2 Begründung des Themas

Bei der Vielzahl an touristischen Angeboten wird es immer schwerer, die eigene Destination gegenüber den anderen h H ervorzuheben. Die Konkurrenz ähnlicher Destinationen wächst stetig. So existieren mittlerweile unzählige Reiseziele, welche bspw. mit einer mittelalterlichen Stadt werben, z. B. Mainz, Worms, Regensburg.

Es kommt daher immer mehr darauf an, dass ein Tourismusstandort ein einmaliges Thema zur Vermarktung findet, mit dem er sich von den anderen Reisezielen unterscheiden kann.

Mit Hilfe einer Unique Selling Proposition (USP) kann es einer Destination gelingen, sich von der Masse vorhandener Reiseziele abzuheben.

Der Aufbau eines USP kann für Tourismusstandorte jedoch nur durch die Schaffung von Präferenzen erreicht werden.[7] Denn: Ohne Präferenzen ist eine Destination für den Gast leichter substituierbar.

1.3 Zielsetzung

Die „Liste des Kultur- und Naturerbes der Menschheit“ verzeichnet derzeit 754 Stätten in 129 Ländern. Deutschland ist mit 27 Stätten auf der UNESCO- Welterbeliste vertreten (vgl. An hang 1) .[8] ANLAGE?

Eine Betrachtung aller Welterbestätten würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

Aus diesem Grund beschränkt sich der Autor bei der Bearbeitung des Themas auf Deutschland und hierbei insbesondere auf die Städte und deren Individualtouristen.

Ziel der Arbeit ist es aufzuzeigen, ob der Welterbe- Titel einem USP entspricht und inwiefern durch die Auszeichnung die Reiseentscheidung beeinflusst wird werden kann . Des Weiteren soll geklärt werden, wie eine Welterbe- Destination gemanagt werden sollte, um Präferenzen zu schaffen und diese möglichst für lange Zeit aufrecht zu erhalten.

Am Beispiel der Stadt Bamberg, deren Altstadt seit 1993 zum kulturellen Welterbe zählt, soll verdeutlicht werden, welche Bedeutung die Auszeichnung für eine Stadt haben kann. Ebenso ist zu analysieren, ob die Ernennung Veränderungen - positive wie auch negative - mit sich gebracht hat.

1.4 Begriffliche Annäherung

Die Konvention zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt stellt ein Instrument des Denkmal - und des Naturschutzes dar. Es werden nur solche Stätten in die Welterbeliste aufgenommen, die von „außergewöhnlichem universellen Wert“ sind .

Mit dem Beitritt zur Welterbe k onvention erkennen die Vertragsstaaten ihre Pflichten zum Schutz und zur Erhaltung dieser Stätten an.

Die Ernennung zum Welterbe dient aber letztendlich nicht allein dem Denkmalschutz.

Auch wenn die Konvention keine Hinweise auf den Tourismus enthält, so kann die Tourismusindustrie durch sekundäre Effekte von diesem Titel profitieren .

Die Auszeichnung zum Welterbe repräsentiert eine gewisse Einzigartigkeit des Ortes und kann daher verstärkt auch zu Marketingzwecken genutzt werden , um so z. B. den Bekanntheitsgrad der Destination zu erhöhen .

Ob der Eintrag in die Welterbeliste aber den Anforderungen eines USP gerecht werden kann oder nicht, soll im Laufe der Arbeit geklärt werden.

Dadurch, dass die Ziele und Vorstellungen der Touristiker und Denkmalpfleger oft konträr sind, kommt es häufig zu Dissonanzen zwischen diesen beiden Gruppen . So fordern d ie Denkmalschützer z. B. mehr finanzielle Unterstützung durch die Tourismusbranche, weil diese letztendlich auch von dem Titel profitier en kann . Die Touristiker wünschen dagegen mehr Verständnis und Entgegenkommen für ihre eigenen A ufgaben .

Ein erfolgreiches Management von Welterbe- Destinationen bedarf daher der Koordination und Zusammenführung beider verschiedenen Sichtweisen.

1.5 Methodik

Zur Aufbereitung des Themas wurden, neben der Recherche bestehender Studien und Literaturquellen, empirische Datenmaterialien sowie eine schriftlich und eine mündlich durchgeführte Befragung herangezogen.

Um das Angebot deutscher Welterbestätten näher betrachten zu können, fand Dezember 2003 bis Februar 2004 eine Befragung aller deutschen Welterbestätten statt.

Diese empirische Erhebung wurde in Form einer schriftlichen Befragung mit teilstandardisiertem Fragebogen durchgeführt, der neben wenigen offenen Fragen zum größten Teil standardisierte Fragen enthielt (vgl. Anhang 2).

Für diese Erhebung wurde der Fragebogen per e- Mail an alle 27 deutschen Welterbestätten versandt. Die Rücklaufquote betrug 59,26%.

Zudem fand im Rahmen eines Geländepraktikums der Bamberger Geographiestudenten im Sommer 2003 eine mündliche Befragung der Bamberger Gäste statt.

Dazu wurde im vornherein ein Fragebogen erstellt, welcher im Wesentlichen standardisierte Fragen mit Antwortvorgaben enthielt (vgl. Anhang 3).

Diese Gästebefragung wurde an zwei aufeinander folgenden Wochen im Juni 2003 jeweils dienstags und samstags an zehn verschiedenen, vorher festgelegten Fragestandorten in der Altstadt Bambergs durchgeführt.

An diesen vier Befragungsterminen wurden insgesamt 453 Gäste befragt, wovon 393 (51% weiblich, 49% männlich) zu den Individualtouristen zu zählen waren. Diese 393 Befragungsergebnisse wurden, entsprechend der Eingrenzung dieser Arbeit, zur weiteren Auswertung herangezogen.

Ziel dieser Gästebefragung war es, Individualtouristen nach ihren Motiven für den Besuch zu befragen. Es sollte u. a. herausgefunden werden, ob der Welterbe- Titel die Reiseentscheidung beeinflussen kann und wie bekannt das Thema „Welterbe“ generell unter den Gästen ist.

2 UNESCO- Welterbekonvention

2.1 Arbeitsweise der UNESCO

2 .1.1 Allgemein es zur UNESCO

Die UNESCO ist in erster Linie ein „ Forum zur globalen intellektuellen Zusammenarbeit“ [9] . S ie ist keine Entwicklungshilfeorganisation, sondern stellt vielmehr eine Beraterfunktion für Regierungen in Bezug auf Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation dar.

Sie ist dabei auf die Zusammenarbeit verschiedener Partner, wie z. B. Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Regierungen der Mitgliedsstaaten angewiesen.

Den wichtigsten Partner stellen dabei die UNESCO- Nationalkommissionen dar, die der jeweiligen Regierung in UNESCO- Fragen beratend zur Seite stehen und als „ nationale Verbindungs stelle wirken “. [10]

Die UNESCO kann Konventionen , Empfehlungen oder Erklärungen verabschieden. Die letztgenannten bedürfen einer einfachen Mehrheit, sind nicht völkerrechtlich verbindlich, setzten jedoch internationale Standards.

Konventionen, wie z. B. die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes von 1972 , können nur mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden . Sie sind dann aber für die Unterzeichnerstaaten verbindlich. [11]

Ziel der UNESCO ist es , durch friedliche Zusammenarbeit das Vertrauen zwischen den Völkern zu stärken. [12]

In Zusammenhang mit dem Welterbeprogramm werden folgende Ziele von der UNESCO verfolgt (vgl. www.unesco.at, 30.06.03):

- sie fordert die Staaten auf, der Welterbekonvention von 1972 beizutreten und den Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes sicherzustellen;
- S s ie ermutigt die Vertragsstaaten, Denkmäler zur Aufnahme in die Welterbeliste zu benennen;
- s S ie er bittet von diesen Staaten regelmäßige Berichte über den Zustand der in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Welterbestätten;
- s S ie leistet technische und Ausbildungshilfe für die Bewahrung des
Welterbes;
- s S ie leistet Nothilfe bei unmittelbarer Gefahr für das Welterbe;
- s S ie fördert weltweit die Präsentation des Kultur- und Naturerbes;
- s S ie fördert die internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung des Welterbes .

2 .1.2 Deutsche UNESCO- Kommission (DUK)

Die am 12. Mai 1950 gegründet e Deutsche UNESCO- Kommission (DUK) stellt die nationale Verbindungsstelle zu sämtlichen Arbeitsbereichen der UNESCO dar .

Erst ein Jahr später, am 11. Juli 1951, erfolgte der Beitritt Deutschlands zur UNESCO.

Für Deutschland ist die DUK der Ansprechpartner für sämtliche Belange, welche die UNESCO betreffen . D. h., sie ist verantwortlich für die Beratung in UNESCO- Angelegenheiten , die Durchsetzung von UNESCO- Programme n sowie die Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Tätigkeiten der UNESCO . [13]

2. 1.3 Die Welterbekonvention

Am 16. November 1972 wurde das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt verabschiedet ( vgl. Anhang 4 ) .

Durch die Unterzeichnung der Konvention wird jedes Land dazu verpflichtet, seine Welterbestätte zu schützen und für die Nachwelt zu erhalten.

Jedes zweite Jahr findet eine Konferenz aller Vertragsstaaten der Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes statt. Bei dieser Generalkonferenz werden die Mitglieder des Welterbe k omitees gewählt, die Finanzlage überprüft sowie grundsätzliche Tätigkeiten beschlossen.

Das von der UNESCO eingerichtete zwischenstaatliche Komitee – das Welterbe k omitee - ist für die Gewährleistung der Konvention verantwortlich.

Es überprüft die von den Mitgliedsstaaten vorgelegten Berichte über den Erhaltungszustand und setzt Maßnahmen zur Behebung fest gestellter Mängel fest.

E inmal im Jahr kommt das Welterbe k omitee zusammen und entscheidet über die Aufnahme weiterer Stätten in die Welterbeliste.

D abei wird überprüft, ob die von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagenen Stätten die Kriterien der Konvention erfüllen.

Auf diese Kriterien wird der Autor im Folgenden noch näher zu sprechen kommen .

1 992 wurde in Paris , als ständiges Sekretariat des Komitees , das Welterbezentrum gegründet. Diese s bez w eckt eine Intensivierung und Förderung der internationalen Zusammenarbeit für einen wirksamen Schutz des Erbes der Menschheit. Es ist beispielsweise für die Organisation der jährlichen Sitzung zuständig oder berät Mitgliedsstaaten bei der Antragstellung neue r Stätte n .

Des Weiteren ist das Welterbezentrum für die Verwaltung des im Rahmen der Konvention eingerichteten Fonds zuständig.

D ies er so genannte Welterbefonds setzt sich aus einem Pflichtbeitrag der Unterzeichnerstaaten sowie aus freiwilligen Beiträgen, Spenden und Einnahmen aus Welterbekampagnen zusammen.

Die Gelder finden vorrangig Verwendung bei der Verwirklichung verschiedener Projekte, für Soforthilfen in Notfällen und zur Ausbildung von Fachpersonal.

Sie stellen keine Finanzquelle für sämtliche Welterbestätten dar, denn für den Schutz und Erhalt ist jede Stätte – soweit möglich – selbst verantwortlich.

2.1.4 Weitere beteiligte Institutionen

Neben den genannten Institutionen existieren noch weitere beteiligte Verbände, welche der UNESCO beratend zur Seite stehen. So wird das Welterbekomitee bspw. durch den Internationalen Rat für Kulturdenkmäler (ICOMOS) und die Internationale Vereinigung für die Erhaltung der Natur und ihrer Ressourcen (IUCN[14] ) unterstützt.

Diese beiden Institutionen sind die internationalen Fachverbände für Denkmal- und Naturschutz und stehen dem Komitee bei der Aufnahme neuer Stätten beratend zur Seite.[15]

2.1. 5 Zusammenfassende Darstellung

In Abb. 1 sind die verschiedenen Zusammenhänge, welche bei der UNESCO in Verbindung mit dem Welterbe zu sehen sind , noch einmal in Kurzform dargestellt .

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Zusammenhänge der UNESCO bezogen auf das Welterbe

(Quelle: eigene Darstellung)

2.2 Unterscheidung des Erbes der Menschheit

2.2.1 Ausgangsbetrachtung

Bereits im Jahr 1965 wurde in Washington eine Konferenz abgehalten , welche die Idee verfolgte, das kulturelle und das natürliche Erbe als gleichrangig schutzwürdig einzustufen. [16] Sie trug damals den Titel „World of Heritage Trust“.

Der Name „World Heritage“ wurde von der Generalkonferenz der UNESCO im Jahr 1972 , als die Konvention zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes verabschiedet wurde, übernommen .

Heute wird unter dem allgemeinen Begriff „World Heritage“ zwischen „Cultural H eritage “ und „Natural H eritage“ unterschieden .

Ins Deutsche übertragen werden das „ kulturelle Erbe “ und das „natürliche Erbe“ unter dem Begriff „Welterbe“ zusammen gefasst .

Hin und wieder sind in diesem Zusammenhang auch die Begriffe „Weltkulturerbe“ und „Weltnaturerbe“ zu finden. Auch diese Bezeichnungen sind grundsätzlich nicht falsch. Allerdings finden die erstgenannten Begriffe (kulturelles Erbe und natürliches Erbe) unter den Fachleuten eine größere Zustimmung, da sie die direkte Übersetzung aus dem Englischen widerspiegeln.

Um in die Liste des kulturellen und natürlichen Erbes aufgenommen werden zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein , welche als Richtlinien in der Welterbekonvention festgehalten sind.

Diese Bedingungen werden ständig den Entwicklungen des Welterbekonzeptes angepasst . [17]

Allen Kriterien vorangestellt ist die „Forderung nach historischer Authentizität “ [18]. Nur so kann vermieden werden , dass Kopien, Rekonstruktionen o. Ä. in die Welterbeliste gelangen. [19]

Aber nicht nur die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Kriterien ist bei der Beurteilung durch das Welterbek omitee von Bedeutung. Gleichwertig ist, inwiefern etwas für den Schutz und den Erhalt der Stätte getan wird.

2.2.2 K ulturelles vs. naturelles Erbe

Ganz allgemein werden z um kulturellen Erbe historische Bauten, Städteensembles und Kulturlandschaften ebenso wie Industriedenkmäler und Kunstwerke , wie z. B. Felsenbilder , gezählt .

Als Naturerbe sind geologische Fundstätten, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen auf zu fass en . [20]

Damit ein e Stätte in die Liste des Welterbes aufgenommen werden kann, muss es mindestens eines der im Folgenden zusammengefassten Kriterien aufweisen (vgl. Beese 2003: 8 und Anhang 4):

- Meisterwerk des schöpferischen Geistes der Menschen, z. B. Würzburger Residenz;
- Etwas, dass den Austausch von Werten der Menschheit über einen Zeitraum oder in einer Kulturregion darstellt, z. B. Dom zu Speyer;
- Einmalige oder herausragende Aussage einer lebenden oder verschwundenen kulturellen Tradition oder Zivilisation, z. B. Stonehenge;
- Herausragendes Beispiel eines Typs von Gebäude, Ensemble oder Landschaft, z. B. Luxemburg- Stadt;
- Herausragendes Beispiel einer traditionellen menschlichen Siedlungs- oder Landnutzungsform, z. B. Reisterrassen auf den Philippinen;
- Etwas, das mit Ereignissen, lebenden Traditionen, Ideen, künstlerischen Werken u. ä. von herausragender universeller Bedeutung verbunden ist, z. B. Lutherstätten in Wittenberg und Eisleben.

(Dieses Kriterium ist kein eigenständiges Eintragungskriterium und nur in Verbindung mit anderen Kriterien möglich.);

- Herausragendes Beispiel von Hauptphasen der Erdgeschichte, z. B. Grube Messel;
- Herausragendes Beispiel eines andauernden ökologischen oder biologischen Prozesses, z. B. Vulkanismus auf Hawaii;
- Überragende Naturphänomene oder Gebiet herausragender Schönheit und ästhetischer Bedeutung, z. B. Ruwenzori;
- Wichtigste und bedeutendste natürliche Lebensräume für die In- Situ- Erhaltung von biologischer Vielfalt, z. B. Baikalsee.

Es gibt zudem auch Stätten, welche „sowohl in kultureller als auch in natürlicher Hinsicht schützenswert sind“[21]. Diese Denkmäler gehören - als so genanntes Mischerbe - sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.

2.3 Der Weg zum Welterbe

2.3.1 Bewerbung

Die Aufnahme eines neuen Denkmals kann weder von der UNESCO noch von einzelnen Bundesländern oder Städten beantragt werden . Die Anmeldung eines neuen Objektes kann nur durch den Staat selbst, in dem sich das Denkmal befindet , erfolgen.[22]

Für die Bewerbung müssen der UNESCO zahlreiche Unterlagen bezüglich der nominierten Stätte vorgelegt werden.

Im Rahmen der so genannte „Tentative List“ hat jeder Staat die Möglichkeit, seine „zur Anmeldung vorgesehenen Stätten“[23] zu benennen.

Innerhalb dieser Liste wird die zu nominierende Stätte genau vorgestellt (vgl. Anhang 5).

Es muss dabei dargestellt werden, in welchem Maße etwas für den Schutz und Erhalt der Stätte getan wird und nach welchen Kriterien der Welterbekonvention eine Eintragung erfolgen kann.

2.3.2 Bewertung , Empfehlung und Beschluss

Nachdem von den Mitgliedsstaat en die Antr ä g e bei m Welterbekomitee eingereicht wurde n , übern ehmen die beratenden Gremien ICOMOS und IUCN die Überprüfung der Stätte n . Sie werden dabei von einer dritten Organisation, dem Internationalen Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM[24] ), in Fragen der Restaurierung und Ausbildung von Fachkräften beraten.[25]

Bei dieser Untersuchung wird genauestens die Einhaltung der Voraussetzungen einer Welterbestätte überprüft . D. h. , d ie nominierte n Gebiet e m ü ss en mindestens eines der unter Kap. 2.2 . 2 aufgeführten Kriterien erfüll en . Zudem m ü ss en die Echtheit der Stätte gewährleistet sein sowie ein Plan zur Erhaltung und zum Schutz de s Denkmals vorliegen.

Die Bewertung kann unterschiedliche Empfehlungen an das Welterbekomitee nach sich ziehen : Ablehnung, Zustimmung oder Zurückstellung.

Eine Ablehnung wird durch die Beurteilung der Gremien empf o hlen , wenn bspw. keines der in der Welterbekonvention festgehaltenen Kriterien erfüllt werden kann .

Stimmen alle Voraussetzungen , so wird eine Empfehlung an das Welterbek omitee abgegeben , nach welchen Kriterien der Konvention eine Stätte in die Liste des Erbes der Menschheit eingeschrieben w erden soll .

Wenn ein nominierte s Gebiet nicht eindeutig die Voraussetzungen erfüllt, kann sich der Prozess der Aufnahme einer Stätte durchaus auch über mehrere Jahre hinziehen. Solange , bis die zusätzlichen Empfehlungen oder Forderungen, die durch ICOMOS bzw. IUCN ausgesprochen wurden, in der Bewerbung Berücksichtigung finden.

Die Gremien können letztendlich jedoch nur Empfehlungen aussprechen. Beschlossen wird die Aufnahme bzw. Ablehnung durch das Welterbekomitee selbst. D. h., die Gremien teilen ihre aus den Gutachten resultierenden Empfehlungen dem Welterbekomitee mit.

Dieses international besetzte Komitee urteilt daraufhin einmal jährlich, welche Stätte n in die Welterbeliste aufgenommen , zurückgestellt bzw. abgelehnt werden.

2.3.3 Beispiel zur Aufnahme in die Welterbeliste

Wie sich genau der Weg zum Welterbe gestalten kann , möchte der Autor kurz am Beispiel von Bamberg veranschaulichen.

Im Oktober 1991 wurde von der Bundesrepublik der Antrag zur Aufnahme Bambergs in die Welterbeliste bei der UNESCO eingereicht. Daraufhin erfolgte eine Bewertung des Gebietes durch ICOMOS.

Die Weltorganisation der Denkmalpflege kam dabei zu dem Ergebnis, das s das gesamte nominierte Gebiet „ frühmittelalterliche Stra ßenstrukturen“ sowie „ungestörte archäologische Fundstätten “ aufweisen k on n te . Das Problem war jedoch, dass große Teile „ des nominierte n Gebiet es ausschließlich Nachkriegsbauten“ enthielt. [26]

Deshalb empfahl ICOMOS, die nominierte Stätte auf Gebiete zu beschränken, die einen wesentlichen Anteil der historischen Strukturen aufweisen.

Es sollte nicht mehr ganz Bamberg, sondern nur „Das Historische Zentrum von Bamberg “ als kulturelles Erbe in die Liste aufgenommen werden.

Auf der Sitzung des Komitees im Juli 1992 wurde beschlossen, die Bewerbung vorerst zurückzustellen , damit die zuständigen deutschen Behörden die Einschränkung der Abgrenzung überdenken konnten .

Ein Jahr später wurde von der Bundesrepublik eine überarbeitete Bewerbung ein gereicht , welche wiederum von ICOMOS zu überprüf en war .

Bei der zweiten Prüfung der vorgeschlagenen Stätte wurde sichergestellt, dass die frühere n Empfehlung en übernommen wurde n , d. h. nur das Altstadtgebiet zum nominierten Gebiet erklärt worden war.

Somit konnte ICOMOS die Empfehlung an das Komitee weiter geben , „ dass dieser Besitz auf die Welterbeliste auf Basis der Kriterien II und IV eingeschrieben wird “ [27] .

Im Dezember 1993 wurde vom Welterbekomitee beschlossen , dass die Altstadt Bambergs mit in die Liste aufzunehmen ist .

2.3.4 Zusammenfassende Darstellung

In Abb. 2 sind noch einmal die einzelnen Schritte zur Aufnahme in die Welterbeliste grafisch dargestellt.

Wie aus den vorangestellten Kapiteln bekannt ist, kann jeder Mitgliedsstaat jährlich eine Stätte seiner „Tentative List“ nominieren.

Zur Vereinfachung der Darstellung wurde in die Abbildung jedoch nur ein Staat aufgenommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Aufnahme einer deutschen Stätte in die Welterbeliste

(Quelle: eigene Darstellung)

2.4 Notwendigkeit des Übereinkommens zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes

2.4.1 Bedeutung der Konvention

Aus den vorangestellten Kapiteln wurde deutlich, dass es auf der Welt sowohl Kultur- als auch Naturgüter gibt, die für die gesamte Menschheit von „außergewöhnlicher Bedeutung“ sind und deshalb einem besonderen Schutz bedürfen.

Dieser Schutz wird durch die Welterbekonvention sichergestellt.

Alle Beitrittsländer sprechen sich für den Erhalt solcher einmaligen Stätten aus und sehen den Schutz als eine internationale Aufgabe an.

Schon die Rettungsaktion der Tempel von Abu Simbel und Philae, die bereits Gegenstand des Kapitels 1.1 war, machte deutlich, wie wichtig es ist, „dass die Verantwortung für die Erhaltung außergewöhnlicher Güter von vielen Nationen getragen wird“[28]. Denn diese Aktion forderte Finanzmittel in Höhe von ca. 80 Millionen Dollar[29], was von einer einzelnen Nation nicht so einfach zu bewältigen gewesen wäre.

Bisher haben sich daher 176 Staaten[30] dazu verpflichtet, mit Geld und Fachwissen zum Erhalt des Erbes der Menschheit beizutragen.

Die Konvention stellt somit sicher, dass auch in den Ländern, die nicht selbständig die nötigen Mittel zum Schutz und zur Erhaltung aufbringen können, das Welterbe vom Verfall bewahrt bleibt.

2.4.2 Die rote Liste

Damit die Aufnahme in die Welterbeliste auch den Nutzen bringt, den sie verspricht, ist jeder Vertragsstaat - nach Artikel 29 der Welterbekonvention (vgl. Anhang 6) - dazu aufgefordert, regelmäßig über den Erhaltungszustand seiner Güter zu berichten.

„Die Erhaltung des Welterbes ist eine Daueraufgabe. […] Die Glaubwürdigkeit der Welterbeliste basiert auf der Tatsache, dass jeder Vertragsstaat regelmäßig über den Zustand seiner Kultur- und Naturgüter, über Erhaltungsmaßnahmen und über die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich berichtet.“[31]

Kommt eine Nation nicht den in der Konvention festgehaltenen Verpflichtungen nach, kann dies eine Streichung aus der Welterbeliste nach sich ziehen.

Wird durch die Kommission festgestellt, dass ein Denkmal einer echten Gefährdung ausgesetzt ist, so wird dieses - nach Artikel 11 der Welterbekonvention (vgl. Anhang 7) - auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt.[32]

Die UNESCO hat, nach dem Eintrag einer Stadt in die Welterbeliste, kein rechtliches Instrument gegen den Mitgliedsstaat vorzuweisen, „abgesehen von dem öffentlichen Tadel und des Imageverlustes durch den Eintrag in die ’Rote Liste‘“[33]. D. h., die Stätte muss zwar - bei Aufnahme in die Liste - einen Managementplan vorweisen, welcher stadtentwicklerische Maßnahmen zum Erhalt des Welterbes für die nächsten Jahre enthält. Aber da dieser Plan nur vom Stand der Antragstellung ausgeht und Änderungen, welche nach der Antragstellung vorgenommen wurden, nicht berücksichtigt werden, bleiben die weiteren Erhaltungsmaßnahmen mehr oder weniger auf freiwilliger Basis.[34]

Umso wichtiger ist daher die Existenz der „Roten Liste“. Sie dient in erster Linie dazu, weltweite Aufmerksamkeit auf das gefährdete Welterbe zu wecken.

Durch das internationale Interesse am Erhalt der Objekte wird ein öffentlicher Druck ausgeübt, der einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Erhalt des Welterbes leisten kann.[35]

Es wird ersichtlich, dass eine Überwachung des Erbes der Menschheit unumgänglich ist. Denn die Bemühungen am Erhalt des Welterbes würden ohne Monitoring, dem großen internationalen Interesse und der Existenz der roten Liste eher nachlassen, anstatt dem sie, wie erforderlich wäre, verstärkt werden.[36]

3 Rolle des USP beim Management einer Destination

3.1 Klärung des Destinationsbegriffs

3.1.1 Frage nach der Destinationsgröße

Der Begriff „Destination“ kann unterschiedlich abgegrenzt werden. Er umfasst einerseits die touristischen Zielgebiete, andererseits aber oft auch die verschiedenen Marketingträger (vgl. Tab. 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Destination – Möglichkeiten der Abgrenzung

(Quelle: nach Freyer 2001: 23)

Erfolgt eine Abgrenzung der Destination nach ihrer Größe, so kann das touristische Zielgebiet eine kleinere Kommune, Städte, Regionen oder aber auch ein ganzes Land oder Ländergruppen umfassen.[37]

Demzufolge kann eine Destination für Gäste, je nach Herkunft und Sichtweise, anders abgegrenzt werden.

Beispielsweise wird ein potentieller Gast, laut Prof. Dr. Hartmut Luft, eine Destination umso großräumiger definieren, je weiter das Reiseziel entfernt ist.[38]

So dürfte die „Holsteinische Schweiz […] aus der Sicht der Hamburger eine Destination sein, aus der Sicht eines Stuttgarters wahrscheinlich nicht“[39].

Kleine Regionen oder Städte, die soviel Attraktivität besitzen, dass sie sich einem ausreichend großen Nachfragermarkt gegenübersehen, können folglich genauso eine Destination darstellen, wie ein großräumig zusammengeschlossenes Gebiet, das sein Angebot einheitlich vermarktet, um so genügend Nachfrager zu erreichen.

Im globalen Verdrängungswettbewerb gewinnen große, strategisch gemanagte Destinationen jedoch immer mehr an Bedeutung.[40]

Zum einen wird eine einheitlich geleitete Region im internationalen Wettbewerb eher auffallen, als eine kleine für sich werbende Destination.

Zum anderen werden durch das Zusammenlegen der wichtigsten und stärksten Partner einer Region Gelder, Personen und Kompetenzen gebündelt, welche dann wiederum als Einheit schlagkräftiger auftreten können.[41]

3.1.2 Anforderungen an eine Destination

Eine Destination setzt sich - aus der Sicht der Kunden - aus einer Reihe von Leistungen zusammen, die in einer Stadt oder Region lokalisiert sind.[42]

Für Touristen sind dabei weniger die isolierten Leistungen von Bedeutung, sondern vielmehr das gesamte angebotene Leistungsbündel (= touristisches Produkt bzw. „Gesamtprodukt“).[43]

Dieses „Gesamtprodukt“ setzt sich vorwiegend „aus natürlichem und abgeleitetem touristischen Angebot“ zusammen.[44] Dabei umfasst das natürliche Angebot die landschaftlichen und geographischen Besonderheiten. Zum abgeleiteten Angebot zählen Infrastruktur, Verpflegung, Unterhaltung, etc. (vgl. Anhang 8).

Erst durch das Zusammentreffen von verschiedenen Angebotsfaktoren, wie z. B. schöne Landschaft, gute Beherbergung und Verpflegung, Angebot an Freizeitaktivitäten, kann ein vollkommener Reiseaufenthalt bewirkt werden.[45]

Die einzelnen Leistungen stehen sich dabei komplementär gegenüber, d. h. sie bedingen einander.[46]

Wird eine Leistung durch den Gast negativ wahrgenommen, so kann sich dies folglich auch auf die übrigen angebotenen Teilleistungen auswirken.

War ein Gast z. B. mit seiner Unterkunft nicht zufrieden, hat das nicht nur Folgen für das betreffende Hotel. Der Kunde schließt von dem negativ Erlebten auf alle weiteren Anbieter, was dann zu Lasten des gesamten touristischen Zielortes führen kann.

Zusammengefasst wird, laut Bieger, eine Destination definiert als:

„Geographischer Raum (Ort, Region, Weiler), den der jeweilige Gast (oder ein

Gästesegment) als Reiseziel auswählt. Sie enthält sämtliche für einen

Aufenthalt notwendige Einrichtungen für Beherbergung, Verpflegung,

Unterhaltung/ Beschäftigung. Sie ist damit das eigentliche Produkt und die

Wettbewerbseinheit im Tourismus, die als strategische Geschäftseinheit

geführt werden muss.“[47]

Nur wenn Gäste ihre Bedürfnisse an einem Standort befriedigt wissen, werden sie diesen auch als Reiseziel nachfragen.[48]

3.1.3 Erfolgsfaktoren

3.1.3.1 Allgemein

Jede Destination benötigt gewisse Voraussetzungen, um Gäste für den eigenen Standort gewinnen zu können.

Der Reisende erwartet bestimmte Dienstleistungen, die Bereitstellung einer angemessenen Infrastruktur und natürlich auch das Vorhandensein von Attraktionen.

„Landschaftsräume sowie einzelne Städte bzw. Gemeinden werden nur dann als ››Tourismusstandort‹‹ nachgefragt, wenn Gäste bestimmte touristische Bedürfnisse dort befriedigt sehen.“[49]

Ohne Bereitstellung der im Folgenden aufgeführten Marketingfaktoren wird es daher schwer, die Leistungen bzw. Leistungsbündel anbieten zu können, welche der Gast von heute erwartet.

3.1.3.2 Infrastruktur

Die Infrastruktur stellt das Fundament einer jeden Destination dar.

Ohne ausgereiftem Verkehrsnetz oder Beherbergungsmöglichkeiten kann sich kein Standort zu einer erfolgreichen Destination entwickeln.

Es müssen trinkbares Wasser und Energieversorgung ebenso sichergestellt werden, wie das Vorhandensein ausreichender Hotels, Restaurants und Freizeitmöglichkeiten.

Aus der Sicht der Kunden stellt die Infrastruktur zunächst, im Vergleich zum natürlichen Angebot, einen untergeordneten Anziehungsfaktor dar.[50]

Aber letztendlich entscheidet das Angebot an Infrastruktur wie lange und wie viele Gäste in einer Destination verweilen (können).

„Die facettenreiche unternehmerische Initiative im Gastgewerbe ist eine

Grundvoraussetzung für eine positive Weiterentwicklung des Tourismus.“[51]

Es gibt drei verschiedene Bereiche, in welche die Infrastruktur unterteilt werden kann (vgl. Abb. 3).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Unterteilung der Infrastruktur

(Quelle: eigene Darstellung)

Durch Schaffung einer der Destination entsprechenden touristischen Infrastruktur können die Aufnahmefähigkeit von Gästen und damit auch „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Tourismuswirtschaft“ verbessert werden.[52]

3.1.3.3 Einwohner der Destination

Einen weiteren Marketingfaktor stellen die Menschen dar, welche an einem Standort leben.

Ihr Verhalten kann einen nicht zu unterschätzenden Anteil zum Image einer Destination beitragen.

„Aus diesem Grund sollten Standorte ihre Bürger zu rücksichtsvollem und freundlichem Verhalten gegenüber Besuchern und Zugezogenen motivieren.“[53]

Die Einwohner sollten demzufolge bestärkt werden, sich mit ihrer Stadt zu identifizieren.

Identifikation kann zum einen durch Partizipation geschaffen werden. D. h., die Einheimischen sollten z. B. mit in die Entwicklungspläne der Stadt einbezogen werden. Das kann ein Standort bspw. durch unterschiedliche Arbeitskreise oder Interessengruppen verwirklichen, die bei der Erarbeitung von Zielen ebenso wie bei der Umsetzung von Maßnahmen mitwirken können.[54]

Zum anderen kann Identifikation gefördert werden, wenn sich die Bürger durch Stolz oder Heimatgefühl mit ihrer Stadt verbunden fühlen.

Oft nutzen Städte nur so genannte me- too- Bemühungen, um die Attraktivität des Standortes zu steigern. D. h., es wird auch ein Stadtfest organisiert oder auch eine Einkaufspassage errichtet.

Diese Bemühungen erzeugen jedoch eher eine „Präferenzarmut“, weil die gleichen Maßnahmen in den meisten Städten ebenfalls zu beobachten sind.[55]

Stolz oder Heimatverbundenheit werden dagegen gefördert, indem den Einheimischen bewusst gemacht wird, was ihre Stadt einzigartig und besonders macht.

Sei es eine berühmte Persönlichkeit des Ortes, eine besonders schöne Landschaft, ein einzigartiges Ortsbild oder sonst irgendetwas anderes. Besonderheiten sind überall zu finden.[56]

Die Identifikation der Einheimischen mit dem Ort kann auch als Corporate Behaviour[57] verstanden werden.

Corporate Behaviour zeichnet sich durch ein einheitliches und abgestimmtes Verhalten der Mitbürger aus. Durch dieses „Ortsverhalten“ lassen sich die Grundsätze und Werte eines Ortes bzw. einer Destination leichter nach außen tragen.[58]

Eine Destination kann ein gastfreundlicheres Gesamtbild abgeben, wenn alle am gleichen Strang ziehen. D. h., wenn alle die gleichen Ziele vor Augen haben, so z. B. „der Gast ist König“.

Die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der eigenen Bürger ist folglich von großer Bedeutung. Denn wenn die Einwohner negativ gegenüber den Gästen eingestellt sind, wird es schwer, die Destination erfolgreich touristisch zu vermarkten.

Es kommt demzufolge immer auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Verwirklichung der Wünsche der Reisenden und Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Einwohner an.

3.1.3.4 Segmentierung des Marktes und Bestimmung von Zielgruppen

Qualitätsbewusstsein, zunehmende Reiseerfahrung und Preis- Leistungs- Sensibilität führen immer mehr zur Qualitätsorientierung der Gäste.

In der Folge bedeutet dies, dass der Kunde von heute Dienstleistungsketten erwartet, die von der Buchung über den Aufenthalt bis zur Abreise optimal organisiert und auf die individuellen Wünsche abgestimmt sind.[59]

Es gibt kaum eine Destination, welche sämtliche Wünsche der Nachfrager befriedigend erfüllen kann. So wird es immer Konkurrenten geben, welche „bestimmte Marktsegmente besser bedienen können als“[60] es die eigene Destination kann.

Der Versuch von Tourismusregionen, die Interessen sämtlicher Zielgruppen befriedigen zu können, wird daher zum Scheitern führen. Denn so fühlt sich kein Reisender direkt angesprochen.

Um auf die steigende Anzahl individueller Gästewünsche weiterhin eingehen zu können, kann eine Destination daher nicht mehr alles anbieten. Sie muss sich auf die Marktsegmente konzentrieren, welche die vorherrschende Nachfrage ausmachen („Marktsegmentierung“) .[61]

Massentourismus wird daher vermehrt zum Zielgruppentourismus werden.[62]

Zur genaueren Bearbeitung der ausgewählten Marktsegmente sind anschließend die anzusprechenden Zielgruppen zu bestimmen.

Für die verschiedenen Gästesegmente sollten thematische Angebotskombinationen erarbeitet werden, so dass sich jede Zielgruppe interessenspezifisch angesprochen fühlen kann.[63]

[...]


[1] Vgl.: www.unesco.at, 30.06.03.

[2] UNESCO = United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization.

[3] Www.unesco.at, 30.06.03.

[4] Beese (Bamberg- Weltkulturerbe, Stadtsanierung, Stadtgestaltung), S. 6.

[5] ICOMOS = International Council on Monuments and Sites.

[6] Vgl.: www.unesco.at, 30.06.03.

[7] Vgl.: Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 213.

[8] Vgl.: www.unesco.de, 27.03.04.

[9] Www.unesco.de, 27.05.03 .

[10] V gl.: www.unesco.de, 27.05.03.

[11] V gl.: www.unesco.de, 27.05.03.

[12] V gl.: www.unesco.de, 27.05.03.

[13] Vgl.: www.unesco.de, 30.06.03.

[14] IUCN = International Union for Conservation of Nature.

[15] Vgl.: www.unesco.de, 30.06.03.

[16] V gl.: Luft ( Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen ) , S. 7 .

[17] V gl. : www.unesco.at, 30.06.03 .

[18] W ww.weltkulturerbe-bamberg.de , 28.05.03 .

[19] V gl.: w ww.weltkulturerbe-bamberg.de , 28.05.03 .

[20] Vgl.: www.weltkulturerbe-bamberg.de, 28.05.03.

[21] Www.unesco.at, 30.06.03.

[22] Vgl.: www.unesco.at, 30.06.03.

[23] Www.kassel-welterbe.de, 15.12.03.

[24] ICCROM = International Centre for the Study of the Preservation and Restauration of Cultural Property.

[25] Vgl.: www.unesco.at, 30.06.03.

[26] Vgl.: Beese ( Bamberg- Weltkulturerbe, Stadtsanierung, Stadtgestaltung ) , S. 10 .

[27] Beese ( Bamberg- Weltkulturerbe, Stadtsanierung, Stadtgestaltung ) , S. 13 .

[28] Www.unesco.at, 30.06.03.

[29] Vgl.: www.unesco.at, 30.06.03.

[30] Vgl.: www.unesco.de, 27.03.04.

[31] Www.fh-bingen.de, 24.04.04.

[32] Vgl.: www.unesco.de, 30.06.03.

[33] Www.tu-bs.de, 30.06.03.

[34] Vgl.: www.tu-bs.de, 30.06.03.

[35] Vgl.: www.weltkulturerbe-bamberg.de, 28.05.03.

[36] Vgl.: www.weltkulturerbe-bamberg.de, 28.05.03.

[37] Vgl.: Freyer (Tourismus- Marketing), S. 22 - 23.

[38] Vgl.: Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 64.

[39] Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 64.

[40] Vgl.: Bratl/ Schmidt (Destination Management), S. 1 - 3.

[41] Vgl.: Murauer (Stadt- und Tourismusmarketing), S. 15.

[42] Vgl.: Bieger (Perspektiven der Tourismuspolitik), S. 126.

[43] Vgl.: Freyer (Tourismus- Marketing), S. 79.

[44] Vgl.: Freyer (Tourismus- Marketing), S. 79 - 81.

[45] Vgl.: Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 17.

[46] Vgl.: Kaspar (Management im Tourismus), S. 28.

[47] Bieger (Management von Destinationen und Tourismusorganisationen), S. 74.

[48] Vgl.: Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 19.

[49] Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 19.

[50] Vgl.: Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 23.

[51] Vgl.: Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 23.

[52] Vgl.: Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 23.

[53] Kotler/ Haider/ Rein (Standort- Marketing), S. 61.

[54] Vgl.: Fußhöller (Stadtmarketing), S. 14.

[55] Vgl.: Schenk (Stadtmarketing und Citymanagement), S. 27.

[56] Vgl.: Schenk (Stadtmarketing und Citymanagement), S. 27.

[57] Vgl.: Freyer (Tourismus- Marketing), S. 349. Die drei Komponenten Corporate Behaviour,

Corporate Design und Corporate Communication ergeben zusammen die Corporate Identity.

[58] Vgl.: Freyer (Tourismus- Marketing), S. 349 - 350.

[59] Vgl.: www.vorarlberg.at, 15.12.03.

[60] Freyer (Tourismus- Marketing), S. 176.

[61] Vgl.: Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 214.

[62] Vgl.: Breidenbach (Freizeitwirtschaft und Tourismus), S. 215.

[63] Vgl.: Luft (Organisation und Vermarktung von Tourismusorten und –regionen), S. 42.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832486372
ISBN (Paperback)
9783838686370
DOI
10.3239/9783832486372
Dateigröße
944 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Dresden – Verkehrswissenschaften
Erscheinungsdatum
2005 (März)
Note
1,8
Schlagworte
unesco alleinstellungsmerkmal kulturtourismus erbe
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Titel: Welterbe-Titel als Unique Selling Proposition (USP) einer Destination
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