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Die Finanzierungsberatung

Ein Leitfaden zur erfolgreichen Abwicklung von Finanzierungen unter besonderer Berücksichtigung der Projektfinanzierung

©2003 Masterarbeit 141 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Position des Vermögensberaters im Kreditgeschäft ist sehr entscheidend für das Resultat einer Finanzierung. Als Vertreter des Kunden sollte man gegenüber der Bank, einerseits durch fachliche Kompetenz, andererseits durch Verhandlungsgeschick das bestmögliche Resultat für den Kunden erwirken. Doch wie soll sich ein Brauchenneuling diese Kompetenz erarbeiten. Einen großen Teil stellt natürlich das „ Training on the job“ dar. Dennoch gibt es bis jetzt im deutschsprachigen Raum noch keinen schriftlich publizierten Leitfaden, der das Finanzierungsgeschäft in dieser Form wie es der Vermögensberater erfährt beschreibt.
Mit dieser Arbeit wird versucht ich das Procedere vom ersten Kundenkontakt bis zum Unterschriftstermin und der Nachbetreuung zu beschreiben. Weiteres stellt dieses Schriftstück ein kleines Nachschlagewerk dar, in der sich der Verbraucher als auch der Vermittler über fachliche Ausdrücke bzw. Charakteristika der jeweiligen Finanzierungsform informieren kann.
Im weiteren wird versucht den Begriff der Projektfinanzierung zu definieren. Dieser Bereich stellt aus ein bestimmten Grund einen großen Teil dieser wissenschaftlichen Arbeit dar. Einerseits ist der Verfasser seit einiger Zeit versucht in diesem Bereich der Vermögensberatung Fuß zu fassen, was keinen einfachen Schritt darstellt, da dieser Bereich von Vermittlern seiner Branche noch unversucht ist. Andererseits stellt die Projektfinanzierung einen Themenbereich dar, der aufgrund später genannter Fakten hochinteressant ist. In der qualifizierten Finanzberatung liegen für den gut ausgebildeten Vermögensberater etliche Chancen, die er für seine Kunden gegenüber den Banken und Bausparkassen nutzen kann. Einerseits bietet er dem Kunden eine unabhängige, fachliche kompetente und individuelle Beratung. Der Kunde hat einen Ansprechpartner, der ihm in vielen Fragen der Finanzierungsberatung beraten kann und ihm viel organisatorischen Aufwand abnimmt.
Der Vermögensberater stärkt die Position des Kunden gegenüber Banken und Bausparkassen durch seine Verhandlungsstärke. Nebengebühren und Spesen werden den Fachmann klar dargestellt. Durch seine unabhängige Verhandlungsmöglichkeit kann er diese Nebengebühren senken.
Auch als gut ausgebildeter und kompetenter Finanzierungsberater können Fehler in der Beratung passieren. Um Beratungsfehler möglichst auszuschließen, muss bei der Beratung sorgfältig vorgegangen werden und alle für die Entscheidung relevanten Informationen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8604
Fischer, Dieter: Die Finanzierungsberatung - Ein Leitfaden zur erfolgreichen Abwicklung
von Finanzierungen unter besonderer Berücksichtigung der Projektfinanzierung
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: SMA Sales Manager Akademie, MA-Thesis / Master, 2003
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

3
Inhaltsverzeichnis:
1. Die Einleitung... 5
1.2 Die Chancen der qualifizierten Finanzierungsberatung...6
1.3 Die Risiken der Finanzierungsberatung... ..........7
1.4 Die Position des Vermögensberaters...8
1.5 Die Vorgangsweise in der Praxis...9
1.6 Die Analyse und Dokumentation des Finanzierungsbedarf...11
1.7 Die Dokumentation...14
2. Das Kreditgeschäft...15
2.1 Die geldpolitischen Instrumente der ESZB...16
2.2 Ein Überblick der verschiedenen Finanzierungsformen...18
2.3 Die Kreditprüfung...24
2.4 Die Kreditbesicherung...26
2.5 Die Realhaftung...29
2.6 Die Hypothek...35
2.7 Das Pfandrecht...39
2.8 Die Zession...43
2.9 Der Eigentumsvorbehalt...45
2.10 Die gesetzlichen Formen des Kreditvertrages ...46
2.11 Das Hypothekardarlehen...54
2.12 Die Zwischenfinanzierung...57
2.13 Die Bausparkassenfinanzierung...59
2.14 Die Fremdwährungsfinanzierung...62
2.15 Das Leasing...68
3. Das professionelle Gesamtkonzept mit für den Kunden...70
3.1 Die Inhalte...70
3.2 Die Zusammenfassung ...74
4.Die Projektfinanzierung...75

4
4.1 Welchen Nutzen bietet die Projektfinanzierung...76
4.2 Allgemeines zur Projektfinanzierung...78
5. Der Projektablauf...105
5.1 Die Entwicklung der Projektfinanzierung...105
5.2 Die Errichtung der Projektfinanzierung...111
5.3 Die Betriebsphase...112
5.4 Die Projektverträge...114
6. Die Sonderformen der Projektfinanzierung... 126
6.1 Die Gegengeschäftsvereinbarung...126
6.2 Die Betreibermodelle...128
6.3 Die Drittfinanzierung...129
6.4 Die Grenzfälle der Projektfinanzierung...131
6.5 Die Begriffserklärungen...133
7. Das Inhaltsverzeichnis...137

5
1. Die Einleitung
:
Die Position des Vermögensberaters im Kreditgeschäft ist sehr entscheidend für
das Resultat einer Finanzierung. Als Vertreter des Kunden sollte man gegenüber
der Bank, einerseits durch fachliche Kompetenz, andererseits durch
Verhandlungsgeschick das bestmögliche Resultat für den Kunden erwirken.
Doch wie soll sich ein Brauchenneuling diese Kompetenz erarbeiten. Einen
großen Teil stellt natürlich das ,, Training on the job" dar. Dennoch gibt es bis jetzt
im deutschsprachigen Raum noch keinen schriftlich publizierten Leitfaden, der das
Finanzierungsgeschäft in dieser Form wie es der Vermögensberater erfährt
beschreibt.
Mit dieser Arbeit wird versucht ich das Procedere vom ersten Kundenkontakt bis
zum Unterschriftstermin und der Nachbetreuung zu beschreiben. Weiteres stellt
dieses Schriftstück ein kleines Nachschlagewerk dar, in der sich der Verbraucher
als auch der Vermittler über fachliche Ausdrücke bzw. Charakteristika der
jeweiligen Finanzierungsform informieren kann.
Im weiteren wird versucht den Begriff der Projektfinanzierung zu definieren. Dieser
Bereich stellt aus ein bestimmten Grund einen großen Teil dieser
wissenschaftlichen Arbeit dar. Einerseits ist der Verfaser seit einiger Zeit versucht
in diesem Bereich der Vermögensberatung Fuß zu fassen, was keinen einfachen
Schritt darstellt, da dieser Bereich von Vermittlern seiner Branche noch unversucht
ist. Andererseits stellt die Projektfinanzierung einen Themenbereich dar, der
aufgrund später genannter Fakten hochinteressant ist.

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1.2 Die Chancen der qualifizierten
Finanzierungsberatung:
In der qualifizierten Finanzberatung liegen für den gut ausgebildeten
Vermögensberater etliche Chancen, die er für seine Kunden gegenüber den
Banken und Bausparkassen nutzen kann.
Einerseits bietet er dem Kunden eine unabhängige, fachliche kompetente
und individuelle Beratung.
Der Kunde hat einen Ansprechpartner, der ihm in vielen Fragen der
Finanzierungsberatung beraten kann und ihm viel organisatorischen
Aufwand abnimmt.
Der Vermögensberater stärkt die Position des Kunden gegenüber Banken
und Bausparkassen durch seine Verhandlungsstärke.
Nebengebühren und Spesen werden den Fachmann klar dargestellt.
Durch seine unabhängige Verhandlungsmöglichkeit kann er diese
Nebengebühren senken.

7
1.3 Die Risiken der Finanzberatung:
Auch als gut ausgebildeter und kompetenter Finanzierungsberater können Fehler
in der Beratung passieren. Um Beratungsfehler möglichst auszuschließen, muss
bei der Beratung sorgfältig vorgegangen werden und alle für die Entscheidung
relevanten Informationen umfassend eingeholt werden.
Wichtig ist eine intensive Analyse der individuellen Kundensituation wie, eine
realistische
Haushaltrechnungen(Einnahmen,
laufende
Ausgaben,
besondere Belastungen, ...), die Ziele und Wünsche des Kunden, die
Familiensituation (Familienstand, Kinder, weitere Planung...), etwaige
Doppelbelastungen (z.B. durch Zwischenfälle).
Ebenso sollten alle bestehenden Verträge analysiert werden.
Auch, sollte eine Selektion der Marktangebote unter Berücksichtigung der
individuellen Voraussetzungen des Kunden vorgenommen werden.
Der Betreuer sollte eine umfassende Dokumentation aller Kosten und
Nebenkosten für den Kunden erstellen, sowie Hinweise auf etwaige
Zinsänderungen und die konkreten Auswirkungen auf die Ratenzahlungen.
Es sollte mögliche Förderungen berücksichtig werden.
Der Vermögensberater sollte dem Kunden dokumentieren, wie sich
Sondertilgungen auf den offenen Kreditsaldo auswirken.

8
1.4 Die Position des Vermögensberaters:
Gegenüber Banken und Bausparkassen nimmt der Vermögensberater die Position
eines Vermittlers für den Kunden wahr. Diese Position sollte auch im Laufe einer
Beratung für alle Beteiligten klar dargestellt werden.
In der Funktion eines Vermittlers, die der Vermögensberater für den Kunden
darstellt, sollte daher auch sämtliche Informationen im Zusammenhang mit der
Finanzierung zwischen Banken und Kunden nur über den Finanzierungsberater
ausgetauscht werden.

9
1.5 Die Vorgangsweise in der Praxis:
Wichtige Informationen für jedes Beratungsgespräch:
Welche Konditionen bieten derzeit Banken und Bausparkassen für
unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten? Bis zur welcher Finanzierungshöhe
finanziert die Bank üblicherweise? Welche Mindesteigenkapitalquote wird
vorausgesetzt? Wie rasch werden Kreditentscheidungen bei vollständigen
Unterlagen getroffen? Wann ist eine schriftliche Finanzierungszusage von der
Bank möglich? Wer sind die kompetenten Ansprechpartner in der Bank bei einer
bestimmten Höhe? Welche Bearbeitungsgebühren und Spesen verrechnet die
Bank? Wer erledigt Formalitäten im Zusammenhang mit dem Grundbuchsgesuch?
Wer trägt die Kosten?
1.5.1 Die
Informationen aus dem Beratungsgespräch:
Wichtig ist die Einholung sämtlicher relevanten Daten und Unterlagen des
Kunden, wie z.B. eine Aufstellung eines konkreten Finanzierungsplanes, der der
Bank weitergeleitet werden kann. Die Berechnung des pfändbaren Einkommens.
Die Berechnung der Rückzahlungsraten aufgrund der mit dem Kunden
vereinbarten Finanzierungsvariante und Mitteilung an die Bank. Bei
Sondertilgungen wird zusätzlich ein Tilgungsplan erstellt. Die Berücksichtigung
von etwaigen Förderungen bei der Ratenberechnung.
1.5.2 Der Vermögensberater als Kontrollfunktion nach der
Kreditscheidung:

10
Die Kontrolle der Finanzierungszusage. Die Kontrolle von Kreditvertrag und der
entsprechenden Urkunden für die Bestellung der Sicherheiten. Durchgehen der
Unterlagen gemeinsam mit dem Kunden. Die Terminvereinbarung zur
Unterzeichnung des Kreditvertrags. (wo, wie, wer ist dabei?)

11
1.6 Die Analyse und die Dokumentation des
Finanzierungsbedarfs:
Grundsätzlich ist die Qualität des Beratungsgesprächs mit dem Kunden die
Grundvoraussetzungen für eine einfolgreiche Geschäftsabwicklung. Das
umfassende kompetente Beratungsgespräch und die daraus enthaltenen
Informationen sind die Grundlage für die Kreditentscheidung.
Der Kunde muss dementsprechend auf ein umfassendes und längeres
Erstgespräch vorbereitet werden, bei dem er möglichst alle notwenigen
Unterlagen
mitbringen
sollte.
(z. B.: Vorvertrag, Kaufvertrag, Kostenvoranschläge, Pläne, Grundbuchsauszug,
Einkommensnachweis, Kreditunterlagen von bestehenden Ausleihungen,
Versicherungsverträge, Bausparverträge,...).
Betrifft die Finanzierung den Ehe- bzw. Lebenspartner, sollte auch dieser beim
Erstgespräch einbezogen werden.

12
1.6.1 Die Analyse der aktuellen Kundensituation:
Die persönliche Lebenssituation:
- Familienstand (Kinder, Unterhaltsverpflichtungen)
- Wohnsituation (Mietwohnung, Eigentum, Haus mit Grundstück)
Das Einkommen:
- laufende Einkommen (selbstständig oder angestellt)
- zusätzliches Einkommen (Nebeneinkommen, Provisionen, Überstunden,...)
- Erwartung von steigendem Einkommen in naher Zukunft
- Einkommen des Ehepartners
Die Ausgaben:
- laufende Haushaltskosten (Miete, Betriebskosten, Strom, Heizung,...)
- Kosten für Versicherungen
- Kosten für Auto (Leasingraten, laufende Betriebskosten)
- Kosten für Fernsehen, Telefon, Zeitungen
- Ausgaben für Freizeit, Urlaub, Bekleidung...
- Besondere Ausgaben (Alimente)
- Ausgaben für Sparen
Das Vermögen:
- vorhandene Eigenmittel in bar
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- Sparbücher
- Wertpapierdepots

13
- Eigentumswohnung, Haus, Grundstück
- Erwartungen einer Kapitalzufuhr (Erbschaft, Aussteuer)
Frei verfügbares Einkommen:
- Differenz aus laufenden Einkommen und laufenden Ausgaben
-
Sicherheitsreserve für unerwartete Ausgaben von ca. 10 %

14
1.7 Die Dokumentation:
Um laufend den Ablauf des Beratungsgesprächs und die Vereinbarungen mit dem
Kunden nachvollziehen zu können, ist es notwendig vor jedem Gespräch ein
Besprechungsprotokoll zu erstellen.
Der Kunde kann mit Hilfe dieses Protokolls und der darin enthaltenen
Informationen
über
die
verschiedenen
Finanzierungsvarianten,
der
voraussichtlichen Ratenzahlung, den Nebenkosten,... ebenfalls nach dem
Beratungsgespräch nochmals nachvollziehen und seine Entscheidung treffen bzw.
überdenken.
In der Folge sollten Notizen über sämtlicher telefonische und persönliche
Gespräche mit dem Kunden gemacht werden. Insbesondere ist dies bei
Änderungswünschen seitens des Kunden, neuem oder höheren Kreditbedarfs...
sind diese eine wichtige Grundlage für eine weitere Beratung.
Ebenso sind Gespräche mit den Banken zu dokumentieren. Vor allem sind
getroffene Vereinbarungen oder Hinweise zu noch fehlenden Unterlagen zu
erfassen.
Mit dem Besprechungsprotokoll bzw. mit dem Bearbeitungsprotokoll kann man
dies jederzeit dokumentieren:
Welche Wünsche hat der Kunde? Welche Empfehlung wurde ihm gegeben? Was
wurde mit der Bank vereinbart? Warum wurden bestimmte Vereinbarungen
getroffen?...

15
2. Das Kreditgeschäft:
Das Wort ,,Kredit" kommt vom lateinischen ,,credere" = glauben, vertrauen. Die
Krediteinräumung erfolgt im Vertrauen darauf, dass der Kredit samt Zinsen
termingerecht und vollständig zurückbezahlt wird.
Jeder Kredit setzt also das Vertrauen des Kreditgebers in den Kreditnehmer
voraus. Die Persönlichkeit des Kreditnehmers ist von ausschlaggebender
Bedeutung dafür, ob ein Kredit gewährt wird oder nicht.
Einer der Hauptfaktoren bei der Beurteilung der Kreditbasis ist daher die
persönliche Kreditwürdigkeit, d.h. dass feststellen der charakterlichen, fachlichen
und kommerziellen Qualitäten des Kreditwerbers.
Das Vertrauen manchmal enttäuscht wird, ist damit der Begriff des Kreditrisikos
verbunden.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Kredits liegt darin, dass Kreditinstitute im Wege
der Kreditgewährung die ihnen anvertrauen und von den Anlegern im Augenblick
nicht benötigte Gelder auf Personen und Unternehmungen in Form von Krediten
übertragen.
Über die geldpolitischen Instrumente der Europäischen Zentralbank (EZB) werden
die Liquidität der Banken und die für die Kreditvergaben zur Verfügung stehenden
Mittel beeinflusst, um Zinsschwankungen zu verhindern.
1
1
Eilenberger, Die Kreditpolitik der Banken Seite 16

16
2.1 Die geldpolitischen Instrumente des ESZB:
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Notenbanken der EU-Mitgliedsländer
bilden das europäische System der Zentralbanken (ESZB). Das ESZB hat als
vorrangiges Ziel, die Preisstabilität der EU-Mitgliedsländer zu gewährleisten und
die allgemeine Wirtschaftpolitik in der europäischen Union zu unterstützten.
Die geldpolitischen Instrumente des ESZB werden grundsätzlich dezentral von
den nationalen Zentralbanken durchgeführt und dienen der Bereitstellung bzw.
Abschöpfung von Liquidität.
Zu den geldpolitischen Instrumenten zählen:
- Offenmarktgeschäfte
- Ständige Fazilitäten
- Mindestreservepolitik
2
Offenmarktgeschäfte
:
Offenmarktgeschäfte sind Wertpapiergeschäfte, die von der Zentralbank getätigt
werden. Offenmarktgeschäfte werden durchgeführt, um die Zinssätze und die
Liquidität am Geldmarkt zu steuern.
Ständige Fazilitäten:
Die ständigen Fazilitäten dienen dazu, um den Banken über Nach Liquidität
bereitzustellen oder diese zu absorbieren. Durch diese Fazilitäten werden Signale
hinsichtlich Ober- und Untergrenzen der Geldmärkte für Taggelder. Die ständigen
Fazilitäten sind die teuerste Refinanzierungsmöglichkeit der Banken und dienen
dem täglichen Spitzenausgleich.
2
Geigenberger, Risikokapital Seite 26

17
Mindestreserven
:
Die ESZB verlangt von den Kreditinstituten, dass sie im Rahmen der
Mindestreservevorschriften des ESZB verzinste Mindestreserven auf Konten bei
den nationalen Zentralbanken unterhalten. Die Höhe der Reservepflicht richtet
sich nach der Mindestreservenbasis, die anhand bestimmter Bilanzpositionen der
Institute festgelegt ist.
Ziel der Mindestreservenverpflichtung ist es, seitens der EZB den Kreditinstituten
Liquidität zu entziehen bzw. zuzuführen und um damit Zinsschwankungen zu
verhindern.
3
3
Sellien, Finnanzierung, Finanzplanung Seite 62

18
2.2 Ein Überblick der verschiedenen
Finanzierungsformen:
Rechtliche Form
Zweck
Laufzeit
Kreditnehmer
-Darlehen
- Kredit
- Barkredit
Investitionskredit
Betriebskredit
- Garantiekredit
- kurzfristig
- mittelfristig
- langfristig
- Konsumenten
- Industrie
- Handel
- Gewerbe
- Körperschaften
- Landwirte
- Wohnbauträger
4
Die Unterscheidung nach der rechtlichen Form:
Kredit
Darlehen
Begriff
Kredit in laufender
Rechnung
Vertragliche Hingabe
von Geld oder anderen
vertretbaren Gütern, mit
der Verpflichtung zur
späteren Rückerstattung
Rechtliches
Zustandekommen
Konsensualvertrag
Realvertrag
Kreditnehmer
Unternehmer, freie Berufe,
natürliche Personen
Gemeinnützige
Bauvereinigungen,
private Bauträger
4
Frank, So komme ich zur Eigentumswohnung Seite 34

19
Laufzeit
Kurz-, mittel-, langfristig
Meist langfristig
Ausnützung
Revoltierend ausnützbar
Keine Wiederausnützung
der bereits bestehenden
Kreditvaluta
Rückzahlung
Kapital- oder
Pauschalraten
Meistens endfällig
Manchmal Pauschalraten
Verzinsung
Dekursiv
Meistens dekursiv,
Selten antizipativ
Vergebührung
Rechtsgebühr (0,8 %)
vom Kreditbetrag
Schuldscheingebühr
(0,8 %) vom Kreditbetrag
Besicherung
Sämtliche Sicherheiten
möglich
Meist grundbücherliche
Sicherstellung
5
2.1 Unterscheidung der Kredite nach ihrem Zweck:
2.2.1 Der Barkredit:
Ein Barkredit liegt vor, wenn der Kreditbetrag von einem Konto abdisponiert
werden kann und damit zur jeweiligen Verfügung steht. Dies kann sowohl in
revoltierender Form geschehen als auch als Einmalausnützung.
Investitionskredit
Betriebsmittelkredit
5
Frank, So komme ich zur Eigentumswohnung Seite 38

20
Zweck
Anschaffung von
Anlagegüter
Finanzierung von
Warenvorräten
Bezahlung von Löhnen
und Gehältern
Abdeckung von
Verbindlichkeiten
Laufzeit
Der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer
angepasst
Eher kurzfristig
Ausnutzung
Einmalig
Revolvierend
Rückzahlung
Pauschalraten oder
Kapitalraten
Keine fixe Vereinbarung
bis
Laufzeit Durch Konto-
Eingänge aus laufender
Geschäftstätigkeit
Sonstiges
Oft mit entsprechenden
Förderungen verbunden
6
6
Frank, So komme ich zur Eigentumswohnung Seite 43

21
2.1.2 Der Garantiekredit:
Die Garantie ist ein selbstständiger Schuldenvertrag, der nicht vom Grundgeschäft
abhängig ist und in dem sich die Bank zur Erbringung einer bestimmten Leistung
verpflichtet. In der Praxis meist ein Rahmenkredit zur Ausstellung von laufenden
Krediten eingeräumt.
Die Bank übernimmt innerhalb eines gewährten Kreditrahmens, eine Haftung
gegenüber einem Dritten, über Auftrag des Kunden und verpflichtet sich, im Falle
der Anspruchnahme der Garantie, die Haftungssumme ohne Prüfung des
zugrunde liegenden, Rechtsverhältnisses, innerhalb der vereinbarten Frist, an den
Begünstigten zu zahlen.
7
Bei der Abfassung eines Haftungsbriefes müssen wir Art und Gegenstand der
Haftung unterscheiden.
Die wesentlichen Bestandteile eines Haftbriefes sind: der Begünstigte, der
Auftraggeber, das Grundgeschäft und dessen Beleg dazu, der Betrag in Ziffern
und Wort, die Verpflichtungserklärung der Bank, die Laufzeit der Garantie, der
Gerichtsstand und die bankmäßige bzw. firmunmäßige Fertigung.
8
2.2 Die
Garantiearten:
... ist die Haftung für erbrachte Leistungen.
2.2.1 Gewährleistungsgarantie
... dient zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Begünstigten wegen
Mangelhaftigkeit der Leistung oder Lieferung.
7
Siebel, Handbuch Projekte Seite 82
8
Freidank, Pätzmann, Kreditvergabeentscheidungen Seite 51

22
2.2.2 Haftrücklassgarantie
Der Haftbrief dient zur Freimachung eines Haftrücklasses. Er sichert die
Durchsetzung von Gewährleistungsrechte und beträgt meist 3-5 % von der
Schlussrechnung für die Dauer von 1 - 2 Jahren.
2.2.3 Deckungsrücklassgarantie
Dies sind Haftbriefe zur Freimachung eines Deckungsrücklasses und beträgt
meist 10 % von Teilrechnungen.
2.2.4 Zahlungsgarantie
Dies stellt eine Haftung für bestimmte anfallende Zahlungen, deren Höhe und
Fälligkeit vorläufig noch unbestimmt ist.
Erfüllungsgarantie z.B.: Liefergarantien, Leistungsgarantien, Anzahlungsgarantie.
2.2.5 Der Privatkredit
Ein Privat-Sofortkredit ist ein standardisierter Ratenkredit für den persönlichen
Bedarf. Ziegelgruppe sind volljährige österreichische Staatsbürger, die über
regelmäßiges Einkommen verfügen. Der Verwendungszweck ist für den privaten
Konsum bestimmt. Die Kredithöhe beträgt zwischen 1.000,00 bis 36.000,00 und
einer Laufzeit von 6 - 120 Monaten.
9
9
Shoehlke, Regulatorische Erfassung Seite 83

23
2.2.6 Der Wohnkredit
Der Verbraucher bekommt diesen Kredit nur gewährt, wenn der
Verwendungszweck eine Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumverbesserung
darstellt.
Die Kredithöhe beträgt bis zu 51.000,00 bei einer Laufzeit von bis zu 240
Monaten. Eine Besonderheit stellt dabei der Verwendungszwecknachweis dar,
den der Debitor erbringen muss.
10
10
Kruchwitz, Investitionsrechnung Seite 58

24
2.3 Die Kreditprüfung
2.3.1 Die Rückzahlungsfähigkeit:
Neben der inhaltlichen und der sachlichen Ebene des Kreditgespräches, muss das
Kreditgespräch auch dazu dienen, einen ersten persönlichen Eindruck vom
Kunden zu gewinnen und Informationen über dessen prinzipiellen Einstellung zur
Kreditaufnahme und die dafür notwendige Rückzahlungsbereitschaft auszuloten.
Um die Rückzahlungsbereitschaft besser beurteilen zu können, wird beim so
genannten Credit Scoring aufgrund bestimmter vorgegebener Kriterien mit Hilfe
eines EDV-System ein Punktewert für die allgemeine Bonität des Kunden ermittelt.
Dieser Punktewert stellt aber lediglich eine Empfehlung zur Annahme oder
Ablehnung des Kreditantrages dar.
11
2.3.2 Die Rückzahlungsbereitschaft:
Zur Überprüfung der Rückzahlungsbereitschaft werden vor allem die
Einkommensverhältnisse anhand eines entsprechenden Einkommensnachweises
des Kreditkunden überprüft.
2.3.3 Die Sachprüfung:
Es muss natürlich auch eine Legitimation des Antragstellers mittels eines öffentlich
rechtlichen Dokuments durchgeführt werden.
2.3.4 Die bankinternen Prüfungen:
11
Freidank, Pätzmann, Kreditvergabeentscheidungen Seite 64

25
Die jeweilige Bank prüft mittels unerwünschte Kundenkartei, Auskunft beim
Kreditschutzverband und den laufenden Geschäftsverbindungen.

26
2.4 Die Kreditbesicherung:
Personalhaftung
Realhaftung
- Bürgschaft
- Mitschuldner zur ungeteilten Hand
- Kreditgarantie
- Pfand
- Zession
- Eigentumsvorbehalt
12
2.4.1 Personalhaftung
:
Unter Personalhaftung versteht man, dass eine dritte Person mit seinem
Vermögen für den aufgenommenen Kredit haftet.
2.4.1.1 Mitschuldner zur ungeteilten Hand (gem.§ 1347 ABGB)
Diese Haftung kommt in der Praxis am häufigsten vor. Der Mitschuldner zur
ungeteilten Hand haftet dem Kreditnehmer für sämtliche Verbindlichkeit, die aus
dem Kreditverhältnis entstehen. Es obliegt daher allein dem Gläubiger, ob er bei
der Fälligkeit die Haftung des Kreditnehmers oder die Haftung des Mitschuldners
zuerst in Anspruch nimmt. In der Praxis werden alle Kreditbeteiligten zugleich zur
Zahlung aufgefordert.
2.4.1.2 Bürgschaft
:
Ein Dritter verpflichtet sich, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner
seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt.
Die Bürgschaft entsteht durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Gläubiger und
Bürgen. Zur Vermeidung allfälliger Beweisprobleme sind sämtliche
Bürgschaftserklärungen gegenüber der Bank ausschließlich schriftlich abzugeben.
12
Jakob, Klein, Nick, Basiswissen Seite 75

27
Die Bürgschaft ist während ihrer gesamten Dauer vom Bestehen der Hauptschuld
abhängig. Ist die Hauptschuld entweder nicht rechtsgültig begründet oder
erloschen, so ist auch die Bürgschaft unwirksam.
2.4.1.2.1 Bürge gemäß § 1355 ABGB
Der Bürger verpflichtet sich, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der Kreditnehmer
seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Der Bürge kann nach erfolgloser Mahnung
des Kreditnehmers in Anspruch genommen werden. Diese Bürgschaft wird jedoch
in der Praxis kaum verwendet.
2.4.1.2.2 Bürge gemäß § 1357 ABGB (Solidarbürgschaft, Bürge-
und Zahler-Haftung)
Dies ist die in der Praxis am meisten verwendete Bürgschaftsform. Der Bürger und
Zahler haftet für die ganze Schuld zur ungeteilten Hand und kann, bei Fälligkeit,
auch ohne Vorausmahnung des Hauptschuldners in Anspruch genommen
werden.
2.4.1.2.3 Bürger gemäß § 1356 (Ausfallsbürgschaft)
Diese Bürgschaft ist eine reine Ausfallbürgschaft. Der Bürge haftet nur für den
Fall, dass die Kreditforderung trotz Klage und Exekution gegen den Kreditnehmer
und der Verwertung sämtlicher Sicherheiten noch besteht. Der Bürge kann jedoch
auch sofort belangt werden, wenn der Kreditnehmer unbekannten Aufenthalts
oder in Konkurs ist. Vor allem bei Aktionskrediten, bei denen der Bund, die
Länder,.. bürgen, findet diese Bürgschaft häufig Anwendung.

28
Nach Bezahlung der Schuld durch den Bürgen hat dieser einen klagbaren
Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner in Höhe der beglichenen
Forderung.
13
2.4.2 Die Unterschiede zwischen Bürge und
Mitschuldner:
Mitschuldner können grundsätzlich nur anlässlich der Krediteröffnung entstehen,
Bürgen können jederzeit, auch nachträglich, als Besicherung dazu genommen
werden. Ein Mitschuldner haftet daher stets für den gesamten Kreditbetrag,
während Bürgen auch nur für einen Teil des aushaftenden Betrages die Haftung
übernehmen. Liegt jedoch eine Nichtigkeit aus dem Grundgeschäft vor, so wird
aus einer eventuellen Bürgschaft eine Mitschuldnerschaft.
Die materielle Beurteilung des Mitschuldners bzw. Bürgen erfolgt analog den
maßgeblichen Kriterien für den Kreditwerber.
Bei selbstständig erwerbstätigen Bürgern oder Mitschuldner sind uns als
Einkommens- bzw. Vermögensnachweis die letzten 3 Steuerbescheide mit den
entsprechenden Steuerbilanzen vorzulegen.
2.4.3 Die Kreditgarantie
Ein fremdes Kreditinstitut haftet für den ausstehenden Betrag.
14
13
Süchting, Finanzmanagement Seite 51
14
Überhör, Warns, Grundlagen Seite 24

29
2.5 Die Realhaftung:
2.5.1 Das Pfandrecht:
Dem Gläubiger wird das gegen jedermann wirkende Vorzugsrecht eingeräumt,
sich bei Nichterfüllung seiner Forderungen nach Erwirken eines Titels aus
bestimmten Vermögensstücken zu befriedigen. Die verpfändete Sache kann vom
Kreditnehmer selbst oder von einer dritten Person bereitgestellt werden.
15
Voraussetzung:
Damit ein Pfandrecht rechtsgültig zustande kommt, bedarf es folgender
Voraussetzungen: Die Existenz einer gültigen Forderung (Kredit). Der Verpfänder
muss Eigentümer der Pfandsache sein. Ein rechtsgültiger Titel (Pfandvertrag) und
ein Modus (Art und Weise der Übertragung/ Übergabe de Pfandsache) muss
vorhanden sein.
Um ein Pfandrecht gültig zu vereinbaren sind immer sowohl der Titel, d.h. der
Pfandvertrag und der Modus, d.h. die Übergabe der Pfandsache notwendig.
Bewegliche Sachen
Titel:
Pfandbestellungsurkunde
Modus:
körperliche Übergabe der Pfandsache
Unbewegliche Sachen
Titel:
Pfandbestellungsurkunde
Modus:
Einverleibung ins Grundbuch
Forderungen und Rechte
Titel:
Pfandbestellungsurkunde
15
Nippel, Peter, Finanzierung Seite 86

30
Modus:
schriftliche Verständigung des
Drittschuldners und Buchvermerk

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832486044
ISBN (Paperback)
9783838686042
DOI
10.3239/9783832486044
Dateigröße
737 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Sales Manager Akademie Wien – unbekannt
Erscheinungsdatum
2005 (März)
Note
1,0
Schlagworte
kredit zins leasing hypothek bausparkasse
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