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Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards

©2003 Diplomarbeit 113 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
National wie international hat die Anzahl an Unternehmenszusammenschlüsse und –akquisitionen bedeutend zugenommen. Bei diesen Transaktionen wurden vielmals Preise gezahlt, die deutlich über dem Wert des „erworbenen“ Reinvermögens (bewertet zu Tagespreisen) lagen, wodurch die bilanzielle Behandlung des Geschäfts- und Firmenwerts (Goodwill) in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Dies liegt daran, dass zahlreiche immaterielle Vermögenswerte von der Bilanz nicht erfasst werden, obwohl sie für die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen von großer Bedeutung sind, wodurch die Kluft zwischen Marktkapitalisierung und bilanziellem Eigenkapital immer größer wird.
Experten erwarten, dass dieser Trend aufgrund der bestehenden Tendenzen Richtung Globalisierung, Marktderegulierung und Branchenkonsolidierung zumindest mittelfristig weiterhin anhält. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich international wie national eine Diskussion über die Eignung der gegenwärtig anwendbaren Methoden zur Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen in der Rechnungslegung entfacht. Die in den meisten Rechtskreisen geltenden Bilanzierungsregeln hinsichtlich des Goodwills erfordern eine Aktivierung im Erwerbsjahr und eine erfolgswirksame Abschreibung in den Folgejahren, die langfristig die Jahresergebnisse mindert. Dadurch hat die Goodwill-Bilanzierung einen erheblichen Einfluss auf die Ertragserwartungen der Unternehmen und damit auf deren Bewertung durch potentielle Investoren erlangt.
Diesbezüglich verabschiedete das Financial Accounting Standards Board (FASB) im Juni 2001 zwei neue Statements of Financial Accounting Standards (SFAS): SFAS 141 „Business Combinations“ sowie SFAS 142 „Goodwill and Other Intangible Assets“. Diese Neuregelungen in der amerikanischen Rechnungslegung stellen einen Paradigmenwechsel bei der Bilanzierung von Unternehmensverbindungen dar, weil nach SFAS 141 die Pooling-of-Interests-Methode künftig nicht mehr zulässig sein wird, sondern Unternehmenszusammenschlüsse nur noch nach der Purchase-Methode abzubilden sind. Ein hierbei entstandener Goodwill musste bisher nach internationaler Bilanzierungskonvention planmäßig über seine erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Stattdessen hat nun in den United States – Generally Accepted Accounting Prinicples (US-GAAP) der sog. Impairment-Only-Approach (IOA) Gültigkeit erlangt. Nach SFAS 142 ist der Goodwill unverändert in der Bilanz fortzuführen, bis ein mindest […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8580
Kienzle, Daniel: Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen
Rechnungslegungsstandarts
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Berufsakademie Karlsruhe, Diplomarbeit, 2003
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K
Daniel Christian Kienzle ­ Hauptstraße 138 ­ 77767 Appenweier ­ 0171/8067837 ­
D.Kienzle@GMX.DE
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Geboren
am 03. Februar 1980 in Offenburg
Familienstand ledig
Staatsangehörigkeit deutsch
Schulausbildung
September 1986 ­ Juli 1990 Grundschule
Urloffen
September 1990 ­ Juni 1999 Okengymnasium
Offenburg
Juni 1999 Allgemeine
Hochschulreife
Zivildienst
September 1999 ­ Juli 2000 Arbeiter-Samariter-Bund
Offenburg
BA-Studium
August 2000 ­ September 2003
Landesbank Baden-Württemberg
Abschluß: Diplom-Betriebswirt (BA) und Bachelor of Arts with Honours
Fachrichtung Bank
Schwerpunkt: Risikomanagement, Kapitalmarkttheorie und
Rechnungslegung
Praxissemester:
1. Praxissemester Januar 2001 ­ März 2001
Filialeinsatz, Zahlungs- und Giroverkehr
2. Praxissemester Juli 2001 ­ September 2001
Vermögenskundenberatung und Vermögensverwaltung
3. Praxissemester Januar 2002 ­ März 2002
Kreditstelle Firmenkunden und Baufinanzierung
4. Praxissemester Juni 2002 ­ August 2002
Auslandsaufenthalt bei der Bank of Montréal in Toronto, Kanada
5. Praxissemester Januar 2003 ­ März 2003
Projektfinanzierung ­ Risikoanalyse und Strukturierung, Trader Center,
Equity Research und Handel
Studienarbeit: ,,Kennzahlengestützte Unternehmensanalyse" (Note: 1,4)
6. Praxissemester Juni 2003 ­ September 2003
Multinationals

Diplomarbeit:
Internationale Rechnungslegung / Unternehmensbewertung:
,,Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen
Rechnungslegungsstandards" (Note: 1,9)
Berufliche
Entwicklung
Oktober 2003 ­ März 2004
Landesbank Baden-Württemberg
Kaufmännischer Sachbearbeiter in der Buchhaltung
Master-Studium
März 2004 ­ März 2006
Fachhochschule Pforzheim
(vorauss.) Abschluss: Master of Arts in International Finance and
Accounting
Schwerpunkt: Controlling, Rechnungslegung, Finanzmanagement und
Steuern
Zusatz-
qualifikationen
Sprachen
Sehr gute Kenntnisse in Englisch (11 Jahre) und in Französisch (7
Jahre)
Computer
Gute Kenntnisse in MS Windows ME, XP, MS Office 2000,
Computerschreiben
Sonstiges
Ausbilderschein, Datenschutz-Zertifikat, Zertifikat der
Geldwäscheprävention, Führerschein Klasse 3, Teilnahme an dem
Unternehmensplanspiel Top Sim
Hobbys
Fußball, Joggen, Squash, Tennis, Badminton, Kino, Computer, Reisen,
Lesen, Jugendbetreuer
Eigenschaften
Ehrgeiz, Einsatzbereitschaft, analytisches Denkvermögen,
Teamfähigkeit, Innovationsbereitschaft, Offenheit
Angestrebter
Aufgabenbereich
(Risiko-) Controlling, Risikomanagement, (Konzern-) Rechnungslegung
(HGB, IAS, US-GAAP), Treasury, Gesamtbanksteuerung,
Bilanzstrukturmanagement, quantitative und ökonometrische Modelle

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis... II
Abbildungsverzeichnis ...IV
Abkürzungsverzeichnis... V
Fremdsprachenverzeichnis...VII
1 Einleitung ... 1
1.1 Problemstellung ... 1
1.2 Zielsetzung der Arbeit und Themenabgrenzung... 2
1.3 Gang der Untersuchung... 3
2 Die unterschiedlichen Rechnungslegungsnormen... 4
2.1 Bilanzierung nach HGB ... 5
2.1.1 Entstehung und Inhalt des HGB... 5
2.1.2 Ziele der Rechnungslegung nach dem HGB... 5
2.2 Bilanzierung nach US-GAAP... 6
2.2.1 Entstehung und Inhalt der US-GAAP ... 6
2.2.2 Ziele der Rechnungslegung nach US-GAAP... 7
2.3 Bilanzierung nach IAS ... 7
2.3.1 Entstehung und Inhalt der IAS... 7
2.3.2 Ziele der Rechnungslegung nach IAS ... 8
3 Goodwill-Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards... 8
3.1 Begriffsabgrenzungen ... 8
3.2 Goodwill-Bilanzierung nach HGB ... 10
3.3 Goodwill-Bilanzierung nach US-GAAP ... 11
3.3.1 Goodwill-Bilanzierung nach alten Standards ... 11
3.3.2 Goodwill-Bilanzierung nach neuen Standards... 13
3.3.2.1 Aufteilung des Goodwills und Zuordnung auf Reporting Units (RU) ... 13
3.3.2.2 Durchführung des Impairment-Tests (Werthaltigkeitstests)... 15
3.3.2.3 Erweiterte Offenlegungsvorschriften ... 19
3.3.2.4 Inkrafttreten und Gültigkeit der neuen Regelungen ... 19
3.4 Goodwill-Bilanzierung nach IAS ... 20
3.4.1 Goodwill-Bilanzierung nach derzeitig geltenden IAS ... 21
3.4.2 Aktuelle Entwicklung bei der Goodwill-Bilanzierung nach IAS ... 22

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite III
4 Methoden der Unternehmensbewertung zur Bewertung von Reporting Units im
Rahmen des Goodwill-Impairment-Tests ... 25
4.1 Marktkapitalisierung bei börsennotierten Unternehmen... 25
4.2 Multiplikatoren (Multiples) ... 27
4.3 Barwertmodelle... 28
4.3.1 Ertragswertmethode... 29
4.3.2 Discounted-Cash-Flow-Methode ... 31
5 Kritische Würdigung der neuen Goodwill-Bilanzierung... 35
5.1 Vorteile des Impairment-Only-Approach ... 36
5.1.1 Höhere Gewinnausweise ... 36
5.1.2 Bessere Informationseffizienz und Transparenz der Jahresabschlüsse... 38
5.2 Nachteile des Impairment-Only-Approach ... 39
5.2.1 Bilanzpolitische Spielräume ... 39
5.2.2 Vermengung von derivativem und originärem Goodwill... 40
5.2.3 Belohnung von externem Wachstum ... 41
5.2.4 Erhöhter Aufwand für das Rechnungswesen... 42
5.2.5 Mangelnde internationale Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse... 43
6 Anwendbarkeit für deutsche Unternehmen... 44
7 Fazit und Ausblick... 46
Anhangsverzeichnis... X
Anhang...XII
Glossar ...XLIV
Auszüge aus wichtigen Paragraphen...XLVI
Literatur- und Quellenverzeichnis... LI

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufbau eines Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) nach SFAS 142 ... 18
Abbildung 2: Einführungsphase von SFAS No. 141 / 142 ... 20
Abbildung 3: Vor- und Nachteile der SFAS No. 141 und No. 142... 44

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite V
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft
APB Accounting Principles Board
BW Buchwert
bzw. beziehungsweise
CAPM Capital Asset Pricing Model
CGU Cash-Generating-Unit
CHF Schweizer Franken
DAX Deutscher Aktienindex
DCF Discounted-Cash-Flow
DM Deutsche Mark
DRS Deutscher Rechnungslegungs-Standard
DRSC Deutsches Rechnungslegungs-Standards
Committee
DSR Deutscher Standardisierungsrat
EBIT Earnings before Interest and Taxes
EBITDA Earnings before Interest, Taxes, Depreciation
and Amortisation
ED Exposure Draft
EG Europäische Gemeinschaft
EU Europäische Union
f. folgende
FASB Financial Accounting Standards Board
FCF Free-Cash-Flow
FV Fair Value
GBP Britisches Pfund
ggf. gegebenenfalls
GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
GW-Abschreibung Goodwill-Abschreibung
HGB Handelsgesetzbuch
hrsg. herausgegeben
IAS International Accounting Standards

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite VI
IASB International Accounting Standards Board
IASC International Accounting Standards
Committee
IAS-ED International Accounting Standards-Exposure
Draft
i. d. R. in der Regel
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
IFRS International Financial Reporting Standards
IOA Impairment-Only-Approach
i. S. v. im Sinne von
JÜ Jahresüberschuss
KGV Kurs-Gewinn-Verhältnis
Konzern-GuV Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
No. Number
o. g. oben genannte
o. S. ohne Seite
o. V. ohne Verfasser
Plan-GuV Plan-Gewinn- und Verlustrechnung
ROI Return on Investment
RU Reporting Unit
S. Seite
SEC Securities and Exchange Commission
SFAS Statement of Financial Accounting Standards
sog. so genannte / so genannter
u. a. unter anderem
USA United States of America
US-GAAP United States ­ Generally
Accepted Accounting Principles
usw. und so weiter
v. a. vor allem
Vgl. Vergleich
WACC Weighted Average Capital Costs
z. B. zum Beispiel
z. T. zum Teil

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite VII
Fremdsprachenverzeichnis
Adjusted-Present-Value-Verfahren erweitertes Barwert-Verfahren
Amortisation planmäßige Abschreibung von immateriellen
Vermögensgegenständen
Asset Group kleinstmögliche Gruppe von Vermögens-
werten, denen ein Zahlungsstrom zugeordnet
werden kann
Best Case wahrscheinlichster Fall
Big Bath Accounting keine entsprechende Übersetzung, deshalb
sinngemäß: Rechnungslegung des ,,Großen
Reinemachens"
Bottom-Up-Test Test, der von den unteren zu den oberen
Ebenen erfolgt (von den Berichtsebenen zu der
Konzernebene)
Business Combinations Unternehmenszusammenschlüsse
Case Law Einzelfallregelung
Cash-Flow Zahlungsstrom
Cash-Flow-Statement Kapitalflussrechnung
Cash-Generating Unit zahlungsmittelgenerierende Vermögenseinheit
Change in Accounting Principle Wechsel der Rechnungslegungsgrundsätze
Code Law Gesetzesrecht
Consistency Bilanzkontinuität
Contingent Consideration Zusatzangaben bei bedingten Kaufpreis-
bestandteilen
Cumulative Effect of a Change in umstellungsbedingte Einmaleffekte
Accounting Principle
Decision Usefulness Entscheidungsnützlichkeit /
Entscheidungszweckmäßigkeit
Depreciation planmäßige Abschreibung von materiellen
Vermögensgegenständen
Discounted-Cash-Flow-Methode Methode des diskontierten Zahlungsstroms
Due Process förmliches Verfahren
Earnings before Interest and Taxes operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite VIII
Earnings before Interest, Taxes, operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Amortisation and Depreciation Abschreibungen
Earnings per Share Gewinn je Aktie
Entity-Approach Brutto-Methode
Equity-Approach Netto-Methode
Extraordinary Gains außerordentliche Gewinne
Fair Presentation angemessene Schilderung / Beschreibung
Fair Value beizulegender Wert / Marktwert / aktueller
Zeitwert
Free-Cash-Flow frei verfügbarer Zahlungsstrom
Free Float Streubesitz
Goodwill Geschäftswert / Firmenwert
Goodwill and Other Intangible Assets Geschäfts- und Firmenwert und andere
immaterielle Vermögensgegenstände
Historical Cost Accounting Anschaffungskostenprinzip
Impairment / Impairment Loss außerplanmäßige Abschreibung /
Wertberichtigung
Impairment-Only-Approach
Ansatz der ausschließlich außerplanmäßigen
Abschreibung
Impairment-Test Werthaltigkeitstest
Income before Extraordinary Items Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Multiples Multiplikatoren
Net Income Jahresüberschuss
Net Selling Price Nettoveräußerungspreis
New York Stock Exchange New Yorker Börse
Non-Amortisation-Approach
Ansatz der ausschließlich außerplanmäßigen
Abschreibung
Non-Wasting-Asset nicht abnutzbarer Vermögenswert
Notes Zusatzinformationen / Zusatzangaben
Peer Group Unternehmen der gleichen Branche
Pooling-of-Interests-Methode Methode der Interessenzusammenführung
Purchase-Methode Erwerbsmethode
reasonable vernünftig

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite IX
Reconciliation Überleitungsrechnung
Recoverable Amount beizulegender Wert / Marktwert
Reporting Unit operative (Teil) Einheit / Berichtseinheit /
Geschäftseinheit
Return on Investment Gesamtkapitalrentabilität / Kapitalrendite
Securities and Exchange Commission Börsenaufsichtsbehörde in den USA
supportable nachvollziehbar
Top-Down-Test Test, der von den oberen zu den unteren
Ebenen erfolgt (von der Konzernebene zu den
Berichtsebenen)
Uniting-of-Interest-Methode Methode der Interessenzusammenführung
Value in Use Nutzwert

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite X
,,Und wenn ihr etwas verkauft ­ sei es ein Verkauf an deinen Nächsten oder ein Kaufen aus
der Hand deines Nächsten ­ dann solltet ihr euch gegenseitig nicht übervorteilen. Nach der
Zahl der Jahre seit dem Erlassjahr sollst du von deinen Nächsten kaufen, nach der Zahl der
Erntejahre soll er dir verkaufen."
3.Buch Moses, Kapitel 25, Verse 14 und 15
,,Das wichtigste Kapital, das ein Unternehmen heute haben muss, findet man in keiner
Bilanz."
Kernsatz aus einer Public-Relations-Anzeigen-Kampagne der Firma Henkel & Cie

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
National wie international hat die Anzahl an Unternehmenszusammenschlüsse und
­akquisitionen bedeutend zugenommen. Bei diesen Transaktionen wurden vielmals Preise
gezahlt, die deutlich über dem Wert des ,,erworbenen" Reinvermö gens (bewertet zu Tages-
preisen) lagen, wodurch die bilanzielle Behandlung des Geschäfts- und Firmenwerts
(Goodwill) in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Dies liegt
daran, dass zahlreiche immaterielle Vermögenswerte von der Bilanz nicht erfasst werden,
obwohl sie für die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen von großer Bedeutung sind
1
,
wodurch die Kluft zwischen Marktkapitalisierung und bilanziellem Eigenkapital immer
größer wird.
2
Experten erwarten, dass dieser Trend aufgrund der bestehenden Tendenzen Richtung Glo-
balisierung, Marktderegulierung und Branchenkonsolidierung zumindest mittelfristig wei-
terhin anhält. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich international wie national eine Diskus-
sion über die Eignung der gegenwärtig anwendbaren Methoden zur Abbildung von Unter-
nehmenszusammenschlüssen in der Rechnungslegung entfacht.
3
Die in den meisten
Rechtskreisen geltenden Bilanzierungsregeln hinsichtlich des Goodwills erfordern eine
Aktivierung im Erwerbsjahr und eine erfolgswirksame Abschreibung in den Folgejahren,
die langfristig die Jahresergebnisse mindert. Dadurch hat die Goodwill-Bilanzierung einen
erheblichen Einfluss auf die Ertragserwartungen der Unternehmen und damit auf deren
Bewertung durch potentielle Investoren erlangt.
4
Diesbezüglich verabschiedete das Financial Accounting Standards Board (FASB) im Juni
2001 zwei neue Statements of Financial Accounting Standards (SFAS): SFAS 141
,,Business Combinations" sowie SFAS 142 ,,Goodwill and Other Intangible Assets". Diese
Neuregelungen in der amerikanischen Rechnungslegung stellen einen Paradigmenwechsel
bei der Bilanzierung von Unternehmensverbindungen dar, weil nach SFAS 141 die
Pooling-of-Interests-Methode
5
künftig nicht mehr zulässig sein wird, sondern Unterneh-
menszusammenschlüsse nur noch nach der Purchase-Methode
6
abzubilden sind. Ein
1
Vgl. Kahle, H., 2002b, S. 849
2
Vgl. Küting, K. / Weber, C.-P. / Wirth, J., 2001, S. 185
3
Vgl. Krawitz, N. / Leukel, S., 2001, S. 91
4
Vgl. Sellhorn, T., 2000, S. 885
5
Vgl. Kapitel 3.1
6
Vgl. Kapitel 3.1

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 2
hierbei entstandener Goodwill musste bisher nach internationaler Bilanzierungskonvention
planmäßig über seine erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Stattdessen hat nun
in den United States ­ Generally Accepted Accounting Prinicples (US-GAAP) der sog. Im-
pairment-Only-Approach (IOA)
7
Gültigkeit erlangt. Nach SFAS 142 ist der Goodwill
unverändert in der Bilanz fortzuführen, bis ein mindest jährlich durchzuführender Wert-
haltigkeitstest (Impairment-Test) einen außerordentlichen Abschreibungsbedarf erforder-
lich macht.
8
Diese Neuregelung gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil in Fachkreisen erwartet wird,
dass die International Accounting Standards diese Bilanzierungsvorschriften Ende 2003
übernehmen werden.
9
An der Wesentlichkeit der Bilanzierung des Firmenwerts besteht aufgrund seiner Größen-
relation im Verhältnis zum Eigenkapital oder seiner bisher jährlichen Amortisationsrate
zum Jahresergebnis kein Zweifel. Dies gilt besonders für Unternehmen der Technologie-
branche
10
, die in der Boomphase Ende der 90er exorbitante Summen für
Unternehmenstransaktionen bezahlt haben. So überstieg der Goodwill bei den Unterneh-
mensübernahmen in der jüngeren Vergangenheit sogar vielfach das bilanzielle Eigenkapi-
tal und bildete den größten Teil der Bilanzsumme, wie z. B. bei Vodafone, die nach dem
Erwerb von Mannesmann im Februar 2000 einen Firmenwert von ungefähr 350 Milliarden
DM auswiesen. Dem Goodwill kommt somit eine sehr wichtige Bedeutung bei der Unter-
nehmensanalyse zu.
11
Dennoch bleibt die Frage offen, ob die Verabschiedung der neuen
US-amerikanischen Standards die Rechnungslegung objektiver und transparenter macht.
1.2 Zielsetzung der Arbeit und Themenabgrenzung
Ein Ziel dieser Arbeit soll es sein, die neue Goodwill-Bilanzierung
12
nach US-GAAP zu
erläutern. Um die Besonderheit dieser neuen Methode im internationalen Kontext
aufzuzeigen, werden dabei ebenso die Bilanzierungsvorschriften nach Handelsgesetzbuch
(HGB) und International Accounting Standards (IAS)
13
dargestellt und miteinander
verglichen. Da es geplant ist, die IAS den amerikanischen Standards hinsichtlich der
7
Diese neue Bewertungskonzeption wird in der Literatur auch als Non-Amortisation-Approach bezeichnet.
8
Vgl. Pellens, B. / Sellhorn, T., 2001a, S. 1681
9
Vgl. Hütten, C. / Lorson, P., 2002, S. 26
10
Vgl. Busse von Colbe, W., 2001, S. 878 und Anhang 1
11
Vgl. Küting, K. / Weber, C.-P. / Wirth, J., 2001, S. 196 f.
12
Die Bilanzierung eines negativen Firmenwerts soll dabei nicht Gegenstand dieser Arbeit sein. Er ist durch
Verminderung der nicht-finanziellen Vermögenswerte sowie ggf. Realisation eines außerordentlichen Ertrags
zu berücksichtigen Vgl. Pellens, B. / Sellhorn, T., 2001a, S. 1681

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 3
Goodwill-Bilanzierung in der zweiten Hälfte 2003 anzupassen, wird zusätzlich auf deren
geplante Neuregelung kurz eingegangen. In Anhang 6 und 21 sind zwei exemplarische
Beispiele für die präzise Vorgehensweise der Goodwill-Behandlung nach US-GAAP
aufzufinden, welche der besseren Veranschaulichung dienen sollen. Des weiteren sollen im
Rahmen einer kritischen Würdigung die konzeptionellen Schwächen des Impairment-
Only-Approach und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Unternehmen
diskutiert werden. Im Anschluss wird die Anwendbarkeit für deutsche Unternehmen
erörtert. Dabei soll in dieser Arbeit nahezu ausschließlich auf die Bilanzierung und
Bewertung des Firmenwerts eingegangen werden. Eine Untersuchung der sonstigen
immateriellen Vermögensgegenstände ist nicht vorgesehen.
1.3 Gang der Untersuchung
Für das Grundverständnis werden zunächst in Kapitel zwei die Ziele und Entstehung der
unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards beschrieben und dargestellt. Es wird dabei
auf die Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch, International Accounting Standards
und United States ­ General Accepted Accounting Principles eingegangen. Im Anhang 3
ist zudem eine Tabelle wichtiger Unterscheidungsmerkmale aufgeführt, um dem Leser
einen abschließenden Überblick über die verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften zu
geben.
Im darauf folgenden Kapitel werden einleitend einige Begriffe erklärt. Auf die Bilanzie-
rung des Goodwills nach den verschiedenen Rechnungslegungsstandards wird im An-
schluss eingegangen, wobei anfangs die Behandlung des Geschäfts- und Firmenwerts nach
deutschem Handelsrecht betrachtet wird. Danach wird die Goodwill-Bilanzierung nach
US-GAAP behandelt. Auf die alten Regeln wird nur aus Verständnisgründen kurz ein-
gegangen; der Fokus der Arbeit liegt auf den Neuregelungen. Abschließend erfolgt die
Darstellung des Firmenwerts nach derzeit geltenden IAS sowie nach den geplanten
Änderungen.
Zur Durchführung des Impairment-Tests bedarf es den Methoden der Unternehmensbe-
wertung, die im vierten Kapitel beschrieben werden. Dabei wird bewusst nur auf die Me-
thoden eingegangen, die für diese Werthaltigkeitsprüfung in Frage kommen. Gleichzeitig
wird im entsprechenden Abschnitt die jeweilige Methode kritisch untersucht.
13
Die IAS heißen zukünftig International Financial Reporting Standards (IFRS), werden in dieser Arbeit aber
weiterhin mit IAS benannt.

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 4
In Kapitel fünf werden im Zuge einer kritischen Würdigung die Folgen und Konsequenzen
der amerikanischen Neuregelungen für die Unternehmen aufgezeigt und interpretiert. Ins-
besondere die konzeptionellen Schwächen des Impairment-Only-Approach sollen dabei
herausgearbeitet werden.
Im Anschluss werden die Auswirkungen der neuen amerikanischen Standards auf die Be-
freiungsvoraussetzungen des § 292a HGB für deutsche Unternehmen diskutiert.
Im letzten Kapitel erfolgt die zusammenfassende Betrachtung der gesammelten
Informationen sowie ein kritischer Ausblick.
2 Die unterschiedlichen Rechnungslegungsnormen
In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die externe Rechnungslegung
bedeutend gewandelt. Gründe für diese Entwicklung sind v. a. die zunehmende
Konzentration der internationalen Kapitalmärkte, die Globalisierung der Waren- und
Dienstleistungsmärkte sowie der Unternehmen, die wertorientierten Steuerungssysteme
und die verstärkte Harmonisierung und Internationalisierung von Rechnungslegungsvor-
schriften. Diese Entwicklungen werden getragen durch ein wachsendes Informationsbe-
dürfnis der (potentiellen) Investoren.
14
Dies hat zur Folge, dass die anglo-amerikanischen
Rechnungslegungsstandards zunehmend die Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht
verdrängen.
15
Diese Situation wird zudem durch die Übergangsvorschrift des § 292a HGB verstärkt,
wonach kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Konzernabschlüsse anstelle den Vor-
schriften des HGB nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufstel-
len dürfen, sofern sie im Einklang mit den EG-Richtlinien stehen und einem HGB-Kon-
zernabschluss äquivalent sind.
16
Diese Regelung ist allerdings bis 2004 beschränkt und
wird anschließend von einer neuen EU-Richtlinie abgelöst, die am 06. Juni 2002 beschlos-
sen wurde, nach der die IAS ab 2005 für die Konzernabschlüsse börsennotierter Gesell-
schaften in der EU obligatorisch werden.
14
Vgl. Hayn, S. / Graf Waldersee, G., 2002, S. 2
15
Vgl. Anhang 2
16
Vgl. Busse von Colbe, W., 2002, S. 161

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 5
2.1 Bilanzierung nach HGB
Immer weniger Unternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse nach HGB. Gründe dafür sind
die zunehmende globale Ausrichtung der kapitalmarktorientierten Unternehmen, die sich
verstärkt dem internationalen Wettbewerb um Investoren und Kreditgebern stellen müssen,
wofür ein Jahresabschluss nach internationalen Standards zwingend notwendig ist. Hinzu-
kommt, dass das deutsche Handelsrecht nicht international anerkannten Rechnungsle-
gungsstandards genügt. Das HGB gewährt den Unternehmen viel bilanzpolitische Spiel-
räume und sei nach Ansicht vieler Experten veraltet und überholt.
2.1.1 Entstehung und Inhalt des HGB
Das Handelsgesetzbuch wurde am 1. Januar 1900 im Unterschied zu US-GAAP und IAS
von der Legislative erlassen. Es wurde zwar im Laufe der Zeit mehrmals modifiziert, ent-
hält aber heute noch immer sehr wenige allgemeine Vorschriften bzw. bedeutende Sach-
verhalte werden überhaupt nicht geregelt. Das HGB lässt durch seine verhältnismäßig
vielen Wahlrechte großen Gestaltungsspielraum für die Unternehmen in der Bilanzerstel-
lung und ist geprägt von Begriffen wie Vorsichtsprinzip, Gläubigerschutz und Ausschüt-
tungsbemessungsfunktion.
17
2.1.2 Ziele der Rechnungslegung nach dem HGB
Im deutschen Handelsrecht werden an keiner Stelle explizit die Ziele der Rechnungslegung
definiert. Allerdings dominiert bei der Jahresabschlusserstellung die Ermittlung des aus-
schüttungsfähigen Gewinnes sowie die steuerliche Gewinnermittlung
18
, so dass sich diese
im weiteren Sinne als Ziele nach HGB interpretieren lassen.
Der o. g. Gläubigerschutz sowie das damit verbundene Vorsichtsprinzip kann man auch
unter den Zielen des Handelsgesetzbuches subsumieren.
Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips
19
bildet der handelsrechtliche Jahresabschluss
neben der Steuerbilanz die Basis für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens
und wird infolgedessen vielfach mit Blick auf die steuerlichen Auswirkungen erstellt. Dies
hat zur Folge, dass die Unternehmen in ertragreichen Jahren versuchen, den Gewinn durch
Ausübung von Bilanzwahlrechten und Bewertungsspielräumen niedriger ausfallen zu
17
Vgl. Born, K., 1999, S. 16
18
Vgl. Born, K., 2002, S. 599
19
Die Wertansätze der Steuerbilanz sind mit denen der Handelsbilanz identisch, es sei denn, die
einschlägigen Steuergesetze verlangen zwingend einen abweichenden Wertansatz. Dieser Grundsatz wird in
der Literatur als Maßgeblichkeitsprinzip bezeichnet. Vgl. Wöhe, G., 2002, S. 841

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 6
lassen und umgekehrt die so gebildeten stillen Reserven in schlechten Jahren wieder
aufzulösen, um den Gewinn zu glätten. Diese bilanzpolitischen Instrumente können zu
Steuerverschiebungen oder gar Steuervermeidung eingesetzt werden.
20
2.2 Bilanzierung nach US-GAAP
Der US-amerikanische Kapitalmarkt ist der international bedeutendste und zugleich am
weitesten entwickelte Kapitalmarkt der Welt. Um eine Zulassung an US-Börsen zu
erhalten, ist es für die Unternehmen zwingend erforderlich, ihre Jahresabschlüsse nach US-
GAAP zu erstellen. Abweichende Rechnungslegungsvorschriften werden momentan nicht
als gleichwertig anerkannt
21
, es sei denn, dass die Unterschiede zwischen den angewandten
Bilanzierungsvorschriften und den US-GAAP erläutert werden sowie eine Überleitungs-
rechnung (Reconciliation) zu den amerikanischen Standards erstellt wird.
22
Dadurch be-
steht eine weitere Hürde hinsichtlich Harmonisierung der internationalen Rechnungsle-
gung.
2.2.1 Entstehung und Inhalt der US-GAAP
Der Börsencrash von 1929 veranlasste den amerikanischen Kongress, die unabhängige
Bundesbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) zu gründen, welche für die
Aufsicht und Einhaltung der Rechnungslegungsstandards verantwortlich ist. Die Formulie-
rung von Bilanzierungsgrundsätzen wurde an das spätere Accounting Principles Board
(APB) delegiert, welches 1973 vom neu gegründeten Financial Accounting Standards
Board (FASB)
23
ersetzt wurde. Das FASB ist für die Entwicklung und Verlautbarung der
Statements of Financial Accounting Standards zuständig. Die SFAS sind detaillierte Rech-
nungslegungsgrundsätze, die ein förmliches Verfahren der Verabschiedung (Due Process)
durchlaufen
24
und für alle börsennotierte Gesellschaften Gültigkeit besitzen.
Die US-GAAP sind ein sehr ausführliches und komplexes Regelwerk mit einer hohen Re-
gelungsdichte, welches keine expliziten Wahlrechte enthält. Obwohl die US-GAAP ge-
nauso wie die IAS nicht gesetzlich definiert sind, besitzen diese Standards lediglich geset-
zesähnlichen Charakter.
25
20
Vgl. Glaum, M., 2001, S. 125
21
Vgl. Hayn, S. / Graf Waldersee, G., 2002, S. 2
22
Vgl. Förschle, G. / Kroner, M., 2000, S. 6
23
Das FASB ist eine privatwirtschaftliche berufsständische Organisation, welche Rechnungslegungs-
standards in den USA entwickelt und formuliert. Vgl. Glaum, M., 2001, S. 127
24
Vgl. Born, K., 1999, S. 10 f.
25
Vgl. Born, K., 1999, S. 14

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 7
2.2.2 Ziele der Rechnungslegung nach US-GAAP
Die Finanzierung über den Kapitalmarkt hat eine sehr große Bedeutung in den USA, wes-
halb die US-GAAP stärker auf den Investor und weniger auf den Gläubiger zugeschnitten
sind.
26
Das primäre Ziel der amerikanischen Rechnungslegung ist es, gegenwärtigen und
potentiellen Investoren (Eigen- und Fremdkapitalgebern) entscheidungsrelevante
Informationen für ihre Anlageentscheidungen zur Verfügung zu stellen (Decision
Usefulness). Im Gegensatz zum deutschen Handelsrecht steht somit bei den US-GAAP die
Informationsfunktion der Anleger im Vordergrund.
27
Insgesamt soll der Jahresabschluss
ein möglichst zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens präsentieren (sog. Fair Presentation
28
), damit ein relativ sicherer Einblick in
die finanzwirtschaftliche Unternehmenslage möglich ist. Dies wird durch eine klare und
strikte Trennung zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie sehr umfangreichen und
detaillierten Offenlegungsanforderungen erreicht. Andere Zwecke, wie z. B. der
Gläubigerschutz, treten demzufolge zurück.
29
Aufgrund der Orientierung am Investor lässt
sich auch der Trend zu einer Fair-Value-Bilanzierung erkennen.
2.3 Bilanzierung nach IAS
Zur Schaffung einheitlicher internationalen Bilanzierungsstandards bedarf es einer weiter-
gehenden Harmonisierung der Rechnungslegung als bisher, insbesondere zur Analyse für
institutionelle Investoren und deren Kapitalmarkttransaktionen. Die IAS bieten sich neben
den US-GAAP dafür gerade deshalb an, weil sie auf weltweite Akzeptanz ausgerichtet
sind
30
und überdies unterschiedliche Staaten und Institutionen an der (Weiter-) Entwick-
lung der Vorschriften partizipieren.
2.3.1 Entstehung und Inhalt der IAS
Die IAS werden vom International Accounting Standards Board (IASB) mit Sitz in Lon-
don entwickelt und herausgegeben. Das IASB ist eine unabhängige, privatrechtliche Orga-
nisation aus dem Gebiet der Rechnungslegung, welche 1973 als International Accounting
26
Vgl. Förschle, G. / Kroner, M., 2000, S. 4
27
Vgl. Feld, K.-P., 2001, S. 1026
28
Die US-GAAP kennen zwar auch das Vorsichtsprinzip, allerdings kommt ihm eine ganz andere Bedeutung
zu, so ist z. B. die Bildung stiller Reserven nicht gerechtfertigt. Vgl. Glaum, M., 2001, S. 126
29
Vgl. Förschle, G. / Kroner, M., 2000, S. 4 und Glaum, M., 2001, S. 126
30
Vgl. Deutsche Bundesbank, 2002, S. 47

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 8
Standards Committee (IASC) gegründet wurde.
31
Die Vorschriften, die das IASB
verlautbaren lässt, haben wie die US-GAAP nur gesetzesähnlichen Charakter.
Mit der Formulierung und Ausgestaltung der IAS hat sich die Organisation zum Ziel ge-
setzt, eine Vereinheitlichung und Harmonisierung der internationalen Rechnungslegungs-
grundsätze zu schaffen, um so transparente und vergleichbare Informationen aus Jahresab-
schlüssen zu generieren. Daneben will man eine weltweite Akzeptanz und Einhaltung
dieser Vorschriften und damit verbunden eine Annäherung der nationalen Standards
fördern.
32
Jedoch haben die IAS keine bindende Wirkung und müssen somit national durch
den Gesetzgeber umgesetzt werden, was wiederum eine Harmonisierung erschwert.
33
Im
Vergleich zum HGB gibt es dabei relativ wenig Wahlrechte.
2.3.2 Ziele der Rechnungslegung nach IAS
Zwischen der Zielsetzung der IAS und der US-GAAP gibt es keine Unterschiede. Das Ziel
eines nach IAS erstellten Jahresabschlusses ist es, möglichst genaue Informationen über
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Fair Presentation) und die Mittelzu- und ­ab-
flüsse eines Unternehmens zu vermitteln. Diese Informationen sollen dabei die wirtschaft-
liche Entscheidungsfindung unterstützen und den Investoren Hinweise für oder gegen eine
Beteiligung liefern. Der Jahresabschluss inklusive der Notes (Zusatzinformationen) soll
dem Leser auch die Möglichkeit geben, abzuschätzen, wann und mit welcher Wahrschein-
lichkeit künftige Zahlungsströme generiert werden können.
34
Jedoch bleibt festzuhalten,
dass ein Jahresabschluss primär vergangenheitsorientiert ist und somit nur teilweise
Informationen über zukünftige Cash-Flows liefern kann.
35
3 Goodwill-Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungs-
standards
3.1 Begriffsabgrenzungen
Definition des Goodwills: Als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird der Unter-
schiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten ( = Kaufpreis und Nebenkosten des
31
Vgl. Wöhe, G., 2002, S. 968
32
Vgl. Born, K., 2002, S. 41
33
Vgl. Krog, M., 1998, S. 35
34
Vgl. Born, K., 2002, S. 559 und S. 640
35
Vgl. Kley, K.-L., 2001, S. 2258

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 9
Erwerbs) und den Zeitwerten der übernommenen Vermögensgegenstände abzüglich der
Zeitwerte der Schulden bezeichnet, der bei einem Unternehmenserwerb entsteht. Er stellt
damit eine Restgröße dar.
36
Dabei unterscheidet man zwischen dem derivativen und
originären Goodwill, wobei der derivative Firmenwert als der entgeltlich erworbene und
der originäre als der selbst geschaffene Firmenwert definiert ist. Nach HGB, IAS und US-
GAAP darf nur der derivative Goodwill in der Bilanz angesetzt werden, für den originären
Goodwill besteht jeweils ein Aktivierungsverbot.
Der derivative Geschäftswert wird als Zahlung des Erwerbers für den erwarteten zukünfti-
gen Zufluss von ökonomischen Vorteilen interpretiert. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht-
weise lässt sich der Goodwill auch als Differenz zwischen dem Zukunftserfolgswert eines
Unternehmens und seinem Substanzwert definieren.
37
Die Aktivierung des derivativen Geschäftswerts ist dadurch gerechtfertigt, dass mit der
(Mehr-) Zahlung von Anschaffungskosten die Realisation eines immateriellen Wertes am
Markt erfolgt ist.
38
Definition der Pooling-of-Interests-Methode (Methode der Interessenzusammen-
führung)
39
: Unternehmen beabsichtigen i. d. R. Unternehmenszusammenschlüsse
erfolgsneutral in der Rechnungslegung darzustellen, um ihre Konzernergebnisse nicht zu-
sätzlich belasten zu müssen. Deshalb bietet sich für die Kapitalkonsolidierung die Pooling-
of-Interests-Methode an, nach der ein Geschäftswert erst gar nicht entsteht. Ihre Grundidee
sieht einen Zusammenschluss zweier mehr oder weniger gleichberechtigter Unternehmen
vor.
40
Demgemäß werden die Vermögensgegenstände und Schulden aus den Einzel-
bilanzen der Unternehmen zu Buchwerten in die Konzernbilanz übernommen, die dann
noch an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze angepasst werden. Entsteht bei
der Kapitalkonsolidierung ein Differenzbetrag, wird dieser erfolgsneutral mit den
Rücklagen verrechnet, womit ein Goodwill in der Konzernbilanz überhaupt nicht entstehen
kann.
41
Aufgrund der Nichtaktivierung des Firmenwerts können die Unternehmen die
Ergebnisbelastung durch dessen Abschreibung in den darauf folgenden Jahren
vermeiden.
42
36
Vgl. Bruns, C., 1998, S. 149 f.
37
Vgl. Mujkanovic, R., 2001, S. 809 und S. 811 und Anhang 4
38
Vgl. o. V. (Stellungnahme DRS 1a), 2002, S. 880 f.
39
Diese Methode wird nach IAS als ,,Uniting -of-Interest-Methode" bezeichnet.
40
Als Beispiel lässt sich hier die Fusion von Daimler und Chrysler anführen.
41
Vgl. Kahle, H., 2002b, S. 850
42
Vgl. o. V. (Goodwill), 2003, o. S.

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 10
Definition der Purchase-Methode (Erwerbsmethode): Nach der Purchase-Methode
werden bei einem Unternehmenszusammenschluss die einzeln erworbenen Vermögens-
werte und Schulden, welche zum Erwerbszeitpunkt bei der übernommenen Einheit
bestanden haben, mit ihrem Zeitwert in die Konzernbilanz übernommen.
43
Es kommt da-
durch zu einer Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des akquirierten
Unternehmens, wodurch die stillen Reserven aufgedeckt werden. Selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände dieser neu hinzugekommen Gesellschaft sind in der
Bilanz zu aktivieren genauso wie ein verbleibender Unterschiedsbetrag, der als Firmenwert
im Jahresabschluss ausgewiesen wird. Dieser Goodwill ist in den Folgejahren erfolgswirk-
sam abzuschreiben.
44
3.2 Goodwill-Bilanzierung nach HGB
Nach § 255 III HGB besteht für den Geschäfts- und Firmenwert ein Wahlrecht, nach dem
dieser in der Bilanz aktiviert werden darf und planmäßig über vier Jahre oder nach seiner
voraussichtlichen Nutzungsdauer abzuschreiben ist (Purchase-Methode); er kann aber auch
sofort erfolgswirksam in der GuV berücksichtigt werden. § 309 HGB erlaubt es auch den
Unternehmen in der Konzernrechnungslegung, den Goodwill offen mit den Rücklagen zu
verrechnen, womit dieser erfolgsneutral in der GuV-Rechnung bei der Kapital-
konsolidierung berücksichtigt werden kann (Pooling-of-Interests-Methode). Für den
originären Firmenwert besteht nach § 248 II HGB genauso wie für selbst erstellte im-
materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Aktivierungsverbot.
In der deutschen Bilanzierungspraxis sind auch verschiedene ,,Mischlösungen" möglich,
wie z. B. die ratierliche erfolgsneutrale Verrechnung oder auch die teilweise
erfolgswirksame und teilweise erfolgsneutrale Verrechnung des Firmenwerts. Aufgrund
des im deutschen Handelsrecht geltenden Niederstwertprinzips ist der Goodwill nach § 253
II Satz 3 HGB ggf
.
außerplanmäßig abzuschreiben, falls der Marktwert nicht mehr dem
Buchwert entspricht. Da im HGB jedoch Kriterien für die Bestimmung des
Wertberichtigungsbedarfs nicht geregelt sind, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung
häufig nur aus bilanzpolitischen Erwägungen der Geschäftsführung. Trotz grundsätzlichem
Zuschreibungsgebots entsprechend § 280 I HGB wird eine Wertaufholung bei einer
43
Vgl. Fladt, G. / Feige, P., 2003, S. 253
44
Vgl. Kahle, H., 2002b, S. 851

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 11
außerplanmäßigen Abschreibung des Goodwills nach herrschender Meinung abgelehnt,
was im Einklang mit internationalen Regelungen steht.
45
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
46
hat mit dem
verabschiedeten Standard 4.30 die erfolgsneutrale Verrechnung des Firmenwerts mit den
Rücklagen verboten. Eine Aktivierung sowie anschließende planmäßige Abschreibung ist
vorgeschrieben, wobei die widerlegbare Vermutung gilt, dass eine Nutzungsdauer von 20
Jahren nicht überschritten werden darf.
47
Nach DRS (Deutscher Rechnungslegungs Stan-
dard) 4.30 ist der erworbene Goodwill in den Folgejahren auf Werthaltigkeit zu überprüfen
sowie über die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung im Konzernanlagespiegel (DRS
4.57) zu berichten. Es ist darüber hinaus ein generelles Zuschreibungsgebot durch das
DSRC erlassen worden.
48
Anhang 5 stellt abschließend die Ansatzfähigkeit des Goodwills dar.
3.3 Goodwill-Bilanzierung nach US-GAAP
Ende Juni 2001 wurden zwei neuen Regelungen bezüglich der Goodwill-Bilanzierung ver-
abschiedet. Um einen besseren Zusammenhang für den Leser herzustellen, wird zuerst die
alte Goodwill-Regelung veranschaulicht, bevor danach die neuen Standards detaillierter
erläutert werden.
3.3.1 Goodwill-Bilanzierung nach alten Standards
Vor der Neufassung wurde die Goodwill-Bilanzierung noch durch die Accounting Prin-
ciples Board
49
Opinions 16 ,,Business Combinations" (Ansatz und Erstbewertung) und 17
,,Intangible Assets" (Folgebewertung) geregelt. Danach bestand für einen im Rahmen der
Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäftswert Ansatzpflicht. In den Folgejahren hatte
eine planmäßige, lineare Abschreibung über seine voraussichtliche Nutzungsdauer zu er-
folgen, wobei ein Zeitraum von 40 Jahren nicht überschritten werden durfte.
50
45
Vgl. Pellens, B. / Sellhorn, T., 2001b, S. 714
46
Das DSRC ist ein privates deutsches Rechnungslegungs-Gremium, das 1998 nach dem Vorbild der anglo-
amerikanischen Standardsetter FASB und IASB gegründet wurde und Rechnungslegungsgrundsätze erlässt.
Vgl. Glaum, M., 2001, S. 125
47
Vgl. Bruns, H.-G. / Thuy, M. G. / Zeimes, M., 2003, S. 141
48
Vgl. Pellens, B. / Sellhorn, T., 2001b, S. 714
49
Das APB war der Vorgänger des FASB und gab mehrere Opinions als Verlautbarungen heraus, die heute
noch teilweise Gültigkeit besitzen. Vgl. Born, K., 2002, S. 246
50
Vgl. Stauber, J. / Ketterle, T., 2001, S. 956

Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards Seite 12
Für die außerplanmäßige Abschreibung (Impairment) galt der SFAS 121 ,,Accounting for
the Impairment of Long-Lived Assets and for Long-Lived Assets to Be Disposed Of".
Demnach wurde der Goodwill nicht gesondert, sondern kumuliert mit anderen Anlage-
gegenständen oder Vermögenseinheiten (Asset Groups), welchen er zugeordnet war,
bewertet und auf Wertberichtigungsbedarf getestet. Als abgrenzendes Kriterium für eine
Asset Group galt nach SFAS 121.8 die separate Zurechenbarkeit zukünftiger Cash-Flows.
Nach SFAS 121.8 wurde eine Asset Group als die kleinstmögliche Gruppe von
Vermögenswerten definiert, denen ein separater, zukünftiger Cash-Flow zugeordnet
worden konnte. Ein Impairment-Test wurde durch bestimmte wertmindernde Indikatoren
ausgelöst. Zunächst wurden die undiskontierten, künftig erwarteten Zahlungsströme der
Asset Group mit ihrem Buchwert zuzüglich Goodwill verglichen. Falls die Summe der
undiskontierten Cash-Flows kleiner als der Buchwert war, wurde eine Wertminderung
vorgenommen
51
, was durch die nachstehende Gleichung besser veranschaulicht werden
soll.
Goodwill-Abschreibung = Goodwill
Buchwert
­ (Asset Group
Fair Value
­ Asset Group
Buchwert
)
Für den wertberichtigten Firmenwert bestand (und besteht auch heute noch) ein Wertauf-
holungsverbot. Die außerplanmäßige Abschreibung war im operativen Ergebnis
auszuweisen. Ebenso waren die Gründe für den Wertberichtigungsbedarf, dessen Höhe und
Ermittlungsweise sowie die betroffenen Berichtssegmente anzugeben.
52
Für die Kapitalkonsolidierung kamen sowohl die Purchase-Methode als auch die Pooling-
of-Interests-Methode in Frage.
Neben diesem Wahlrecht wurde auch die nicht objektiv bestimmbare Nutzungsdauer des
Firmenwerts bemängelt. Ebenfalls kritisiert wurde das Fehlen objektiver Abgrenzungs-
kriterien zwischen derivativem Goodwill und sonstigen erworbenen immateriellen
Vermögensgegenständen. Diese Interpretationsspielräume hatten zur Folge, dass Unter-
nehmen nur noch selten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände eigenständig
aktivierten und dadurch mit dem Geschäftswert vermischt wurden.
53
51
Vgl. Pellens, B. / Sellhorn, T., 2001b, S. 714 f.
52
Vgl. Pellens, B. / Sellhorn, T., 2001b, S. 715 und SFAS 121.11
53
Vgl. Keimling, N., 2002, S. 11

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832485801
ISBN (Paperback)
9783838685809
DOI
10.3239/9783832485801
Dateigröße
1.4 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2005 (Februar)
Note
1,9
Schlagworte
impairment-only-approach us-gaap geschäftswert unternehmensbewertung fair value
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Titel: Bilanzierung und Bewertung des Goodwills nach internationalen Rechnungslegungsstandards
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