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Controlling von Instrumenten des Naturschutzes in Freiburg im Breisgau

©2004 Diplomarbeit 114 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Flächenverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland steigt seit Jahren an. Auch in Baden-Württemberg, einem der am dichtesten besiedelten Bundesländer, wird immer mehr Natur verbaut. In den letzten 50 Jahren hat sich die vom Menschen in Anspruch genommene Fläche (für Siedlung und Verkehr) mehr als verdoppelt (sie beträgt heute über 13%, d.h. 471.800 ha). Der tägliche Flächenverbrauch für Baumaßnahmen beträgt in Baden Württemberg 12 ha. Soll das im Landes-Umweltplan in Baden-Württemberg festgeschriebene Ziel einer „deutlichen Reduzierung“ des Flächenverbrauchs erreicht werden, ist es dringend notwendig, hierzu Maßnahmen zu ergreifen.
Neben dem Bau- und Raumordnungsgesetz und dem Bodenschutzgesetz hat das Naturschutzrecht zu diesem Zwecke vor inzwischen über 25 Jahren die Instrumente ‚Eingriffsregelung’ und ‚Landschaftsplanung’ geschaffen. Doch trotz dieser staatlichen Regularien bleibt der Flächenverbrauch auf hohem Niveau. Dies könnte zu der Einschätzung führen, dass die bestehenden Instrumentarien wirkungslos seien. Doch um die Wirkung und die tatsächliche Umsetzung von Eingriffsregelung und Landschaftsplanung realistisch beurteilen zu können, müssen umfassende Wirkungs- und Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Dies ist bisher nur in sehr unzureichendem Maße geschehen. Idealerweise müssten die Instrumente des Naturschutz in ein umfassendes Konzept des ‚Controlling’ analog zur Zielvorgabe und Umsetzungskontrolle in der Betriebswirtschaft eingebunden werden. In der Privatwirtschaft existiert ein umfassend ausgearbeitetes Verständnis für die Wichtigkeit eines anreizkompatiblen und transparenten Lenkungs- und Überwachungsprozesses, um Ineffizienzen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Diplomarbeit mit dem Thema „Controlling von Instrumenten des Naturschutzes“. Herausgearbeitet werden – nach einer Problematisierung des Ist-Zustandes - nicht nur allgemeine Vorschläge für verbesserte Umsetzungsprozesse des Naturschutzes. Am konkreten Fallbeispiel Freiburg in Breisgau werden vom Autor empirische Erfolgskontrollen durchgeführt und spezifische Verbesserungspotentiale ausgearbeitet. Dies mündet nicht zuletzt in einer eigenständig erstellten Datenbankkonzeption für ein innerörtliches Kompensationsflächenkataster.
Gerade in einer Stadt wie Freiburg, die sich doch als „Wohlfühlstadt“ definiert und mit ihrem hohen ökologischen Bewusstsein sogar Werbung betreibt („Ökohauptstadt“) und als deren […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8578
Lüdeke, Jens: Controlling von Instrumenten des Naturschutzes in Freiburg im Breisgau
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Diplomarbeit, 2004
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

Autorenprofil Jens Lüdeke (Dipl.-Ing.)
Persönliche
Information
Derzeit bei: Photon ­ Das
Solarstommagazin
Geburtsdatum: 17.09.73
Geburtsort: Freiburg im Breisgau
Homepage:
www.oekohauptstadt.de
e-mail: jens.luedeke@web.de
Studium/ Ausbildung/
Schule
1997 ­ 2004 Technische Universität Berlin Berlin
Diplom-Ingenieur (Landschaftsplanung)
Diplomarbeit: Controlling von Instrumenten des Natur-
schutzes in Freiburg/Breisgau (www.oekohauptstadt.de)
09/2001-04/2002 Universidad Politecnica Catalunya Barcelona
Erasmusstipendium (2 Semester Landschaftsplanung)
1994-1997 Wildwuchs GmbH Berlin
Gesellenbrief
Ausbildung zum Landschaftsgärtner
1984-1993 Adalbert-Stifter-Gymnasium Passau
Abitur
Praktika
06/2003-08/2003 Stadtplanungsamt Freiburg
Grünordnungsplanung
12/2002-01/2003 Planungsbüro Bornholdt Potsdam
Landschaftsplanung/Grünordnungsplanung
05/2002-07/2002 Planungsbüro Neumann/Gusenburger Berlin
Landschaftspflegerische Begleitplanung/UVP/FFH-VP
01/2000-03/2000 Bundesgeschäftsstelle BUND Bonn
Öffentlichkeitsarbeit einer Naturschutzorganisation
10/1999-12/1999 Bundesumweltministerium Bonn
Referat für internationale Konventionen
Nebentätigkeiten
01/2004-03/2004 TU Berlin Berlin
studentischer Mitarbeiter Lehrstuhl Prof. Dr. Köppel
2002-2004 Bauditz GmbH Berlin
Landschaftsgärtner
2003 Bornholdt Potsdam
studentischer Mitarbeiter Landschaftsplanung
2002 indische Botschaft Berlin
Chauffeur der ind. Botschaft
2001 Hotline GmbH Berlin
Kommunikationsdienstleistungen
2000 Bund für Umwelt und Naturschutz Berlin
Öffentlichkeitsarbeit
1999-2000 ProGrün Berlin
Landschaftsgärtner

Gliederung
Einleitung...
1
Teil A: Grundlagenteil
1. Controlling als Leitkonzept für die Evaluierung des Naturschutzes...
3
2. Spezifische Voraussetzungen für ein Controlling des Naturschutzes in
Freiburg im Breisgau...
6
2.1 Politische Situation...
6
2.1.1 Struktur der Erwerbstätigen...
6
2.1.2 Aufbau und Kompetenzverteilung in der Verwaltung...
6
2.1.3 Engagierte Projekte des Umwelt- und Naturschutzes...
8
2.1.4 Einfluss umweltorientierter Lobbygruppen...
10
2.2 Bevölkerungsdichte und Siedlungsdruck...
13
3. Probleme des Controllings von Instrumenten des Naturschutzes...
16
3.1 Probleme des Controllings in der Landschaftsplanung...
16
3.1.1 Landschaftsplanung in Baden
-
Württemberg...
16
3.1.2 Allgemeine Defizite der Landschaftsplanung...
19
3.1.3 Methoden der Erfolgskontrolle für die Landschaftsplanung...
21
3.2 Probleme des Controllings der grünordnerischen Festsetzungen in
Bebauungsplänen...
25
3.2.1 Inhalt des Grünordnungsplans in Baden-Württemberg...
25
3.2.2 Allgemeine Defizite der Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung/Grünordnungsplan...
26
3.2.3 Methoden der Erfolgskontrolle für die grünordnerischen Festsetzungen/
Kompensationen...
28
Teil B : Beiträge zur Durchführung der Erfolgskontrolle von
Instrumenten des Naturschutzes in Freiburg im Breisgau
1. Erfolgskontrolle der Landschaftsplanung in Freiburg im Breisgau...
33
1.1 Analyse des Landschaftsplans von Freiburg im Breisgau...
33
1.2 Durchführung und Auswertung der Erfolgskontrolle des
Landschaftsplans von Freiburg nach der ,,Methode Kiemstedt"...
37
1.2.1 Wirksamkeitsvoraussetzung des Landschaftsplans...
37
1.2.2 Art und Umfang der instrumentellen Umsetzung...
42
1.2.3 Art und Umfang der Umsetzung in der Realität...
42
1.2.4 Art und Umfang prozessualer Effekte und Instrumente...
47
1.2.5 Gesamtbeurteilung des Landschaftsplans...
48
1.3 Allg. Lösungsansatze zu den Defiziten der Landschaftsplanung...
49
1.4 Spezifisches Ergänzungskonzept für Freiburg im Breisgau...
56
1.4.1 Stärkung des Konzeptionsteils...
56
1.4.2 Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit...
56
III

1.4.3 Strukturelle Veränderungen bei den Zuständigkeiten...
56
1.4.4 Vermeidung inhaltlicher Fehler...
57
1.4.5 Verbesserung der Umsetzungsorientierung...
57
1.4.6 Verbesserung der Kartendarstellungen...
57
2. Erfolgskontrolle grünordnerischer Festsetzungen in Bebauungsplänen in
Freiburg im Breisgau...
58
2.1 Analyse der Mindestvoraussetzungen eines Kompensations-
flächenkatasters zur Erfolgskontrolle...
58
2.1.1 Konzeption eines Kompensationsflächenkatasters...
58
2.1.2
Erstellung
eines
Kompensationsflächenkatasters...
62
2.1.3 Einarbeiten des Kompensationsflächenkatasters in ein
Geographisches Informationssystem...
68
2.2 Durchführung und Auswertung der Erfolgskontrolle grünordnerischer
Festsetzungen in Bebauungsplanen in Freiburg im Breisgau...
70
2.2.1 Auswertung der grünordnerischen Festsetzungen...
70
2.2.2 Untersuchung der Herstellungsmaßnahmen...
71
2.2.3 Untersuchung der Vermeidungsmaßnahmen...
74
2.2.4 Untersuchung der Pflegemaßnahmen...
76
2.2.5 Auswertung Kompensationskontrolle: Konzept und Beispiele...
78
2.2.6 Gesamtauswertung der Kontrollergebnisse...
84
2.3 Allgemeine Lösungsansätze zu den Defiziten der
grünordnerischen Festsetzungen...
86
2.4 Spezifisches Ergänzungs-Konzept für Freiburg im Breisgau...
90
2.4.1 Öffentlichkeitsarbeit...
90
2.4.2 Anwendung des entwickelten Kompensationsflächenkatasters...
92
2.4.3 Konsequente Nachkontrollen...
92
2.4.4 Änderung der grünordnerischen Festlegungen in B-Plänen...
93
2.4.5 Führung eines Ökokonto...
93
Resümee und Ausblick...
95
Literaturverzeichnis...
97
IV

Abbildungsverzeichnis:
Abb. 1:
Wahlergebnis Gemeinderatswahl 1999 in Freiburg im Breisgau... 8
Abb. 2:
Bebauungsplan des Rieselfeldes... 9
Abb. 3:
Proteste gegen das geplante AKW Whyl... 11
Abb. 4:
Windräder am Schauinsland... 12
Abb. 5:
Unterschiedliche prognostizierte Szenarien für die
Bevölkerungsentwicklung und den damit zusammenhängenden
Wohnraumbedarf in Freiburg...14
Abb. 6:
Diskutierte Standorte für neue Bauflächen für den F-Plan 2020... 15
Abb. 7:
Module des Landschaftsplans Freiburg... 34
Abb. 8:
Entwicklungskonzept des Landschaftsplans Freiburg ... 37
Abb. 9:
Stellung der Landschaftsplanung im nationalen Planungssystem
unter dem Einfluss int. Übereinkommen und europ. Richtlinien... 53
Abb. 10:
Entwickelte Datenbank zur Handhabung der
Kompensationsflächendaten in Freiburg... 63
Abb. 11:
Eingabemaske Bebauungsplan der Kompensationsflächen-
kataster-Datenbank... 64
Abb. 12:
Eingabemaske für grünordnerische Maßnahmen... 65
Abb. 13:
Eingabemaske für die Kompensationskontrolle...66
Abb. 14:
Abfragemaske der Kompensationsdatenbank Freiburg/Breisgau... 67
Abb. 15:
GIS Kompensationsflächenkataster Freiburg... 69
Abb. 16:
Grünordnerische Festsetzungen in Bebauungsplänen in Freiburg.. 70
Abb. 17:
Unterteilung der festgesetzten Herstellungsmaßnahmen in
Bebauungsplänen in Freiburg... 71
Abb. 18:
Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie ,,Gehölze"... 72
Abb. 19:
Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie ,,Wasser"... 72
Abb. 20: Arten von Herstellungsmaßn. der Kategorie ,,Hausbegrünungen"... 73
Abb. 21: Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie ,,Grünanlagen".. 73
Abb. 22:
Unterteilung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen in
Bebauungsplänen in Freiburg... 74
Abb. 23:
Arten von Vermeidungsmaßn. der Kategorie Gehölzvegetation... 75
Abb. 24:
Unterteilung der festgesetzten Pflegemaßnahmen in
Bebauungsplänen
in
Freiburg... 76
Abb. 25:
Bewertungsschema Einzelbebauungsplan... 77
Abb. 26:
Bebauungsplan Vauban... 81
Abb. 27:
Umsetzungserfolg von grünordnerischen Festsetzungen
in B-Plänen in Freiburg...83
Abb. 28:
Umsetzungserfolg verschiedener Arten grünordnerischer
Maßnahmen in Freiburg/Breisgau... 85
Abb. 29:
Homepage www.oekohauptstadt.de zur Öffentlichkeitsarbeit... 91
V

Tabellenverzeichnis:
Tab. 1:
Bevölkerungsdichte in Freiburg... 13
Tab. 2:
Bodennutzung in Freiburg... 13
Tab. 3:
Geschützte Gebiete in Freiburg... 13
Tab. 4:
Baugenehmigungen in Freiburg... 14
Tab. 5:
Leistungsbild Landschaftsplan nach HOAI... 29
Tab. 6:
Prüfung der planerischen Rahmenbedingungen des
Freiburger Landschaftsplans... 38
Tab. 7:
Prüfung der Leitbilddarstellung (inklusive Entwicklungskonzept)
des Freiburger Landschaftsplans... 39
Tab. 8:
Prüfung der Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen... 40
Tab. 9:
Prüfung der Umsetzungsorientierung... 41
Tab. 10:
Darstellung der Umsetzung der Ziele, Erfordernisse und
Maßnahmen aus dem Teilkonzept Natur- und Landschaftsschutz.. 43
Tab. 11:
Bewertung der Ergebnisse (nach % der erfolgten Maßnahmen)... 67
Tab. 12:
Erfolgskontrolle der Umsetzung grünordnerischer Festsetzungen
des Bebauungsplans 6-100 (Golfplatz Munzingen)... 78
Tab. 13:
Erfolgskontrolle der Umsetzung der grünordnerische Fest-
Setzungen im Bebauungsplan 130b (Vauban 2.Änderung)... 81
Tab. 14:
Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in Bebauungsplänen. 84
Tab. 15:
Umsetzungserfolg nach Maßnahmenart gestaffelt... 85
VI

Einleitung
Der Flächenverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland steigt seit Jahren an. Auch
in Baden-Württemberg, einem der am dichtesten besiedelten Bundesländer, wird
immer mehr Natur verbaut. In den letzten 50 Jahren hat sich die vom Menschen in
Anspruch genommene Fläche (für Siedlung und Verkehr) mehr als verdoppelt (sie
beträgt heute über 13%, d.h. 471.800 ha). Der tägliche Flächenverbrauch für
Baumaßnahmen beträgt in Baden Württemberg 12 ha (S
TATISTISCHES
L
ANDESAMT
B
ADEN
-W
ÜRTTEMBERG
2004). Soll das im Landes-Umweltplan in Baden-Württemberg
festgeschriebene Ziel einer "deutlichen Reduzierung" des Flächenverbrauchs erreicht
werden, ist es dringend notwendig, hierzu Maßnahmen zu ergreifen.
Neben dem Bau- und Raumordnungsgesetz und dem Bodenschutzgesetz hat das
Naturschutzrecht zu diesem Zwecke vor inzwischen über 25 Jahren die Instrumente
,Eingriffsregelung' und ,Landschaftsplanung' geschaffen. Doch trotz dieser
staatlichen Regularien bleibt der Flächenverbrauch auf hohem Niveau. Dies könnte
zu der Einschätzung führen, dass die bestehenden Instrumentarien wirkungslos
seien. Doch um die Wirkung und die tatsächliche Umsetzung von Eingriffsregelung
und Landschaftsplanung realistisch beurteilen zu können, müssen umfassende
Wirkungs- und Erfolgskontrollen
durchgeführt werden. Dies ist bisher nur in sehr
unzureichendem Maße geschehen. Idealerweise müssten die Instrumente des
Naturschutz in ein umfassendes Konzept des ,Controlling' analog zur Zielvorgabe
und Umsetzungskontrolle in der Betriebswirtschaft eingebunden werden. In der
Privatwirtschaft existiert ein umfassend ausgearbeitetes Verständnis für die
Wichtigkeit eines anreizkompatiblen und transparenten Lenkungs- und
Überwachungsprozesses, um Ineffizienzen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Diplomarbeit mit dem Thema
,,Controlling von Instrumenten des Naturschutzes". Herausgearbeitet werden ­ nach
einer Problematisierung des Ist-Zustandes - nicht nur allgemeine Vorschläge für
verbesserte Umsetzungsprozesse des Naturschutzes. Am konkreten Fallbeispiel
Freiburg in Breisgau werden vom Autor empirische Erfolgskontrollen durchgeführt
und spezifische Verbesserungspotentiale ausgearbeitet. Dies mündet nicht zuletzt in
einer eigenständig erstellten Datenbankkonzeption für ein innerörtliches
Kompensationsflächenkataster.
Gerade in einer Stadt wie Freiburg, die sich doch als ,,Wohlfühlstadt" definiert und mit
ihrem hohen ökologischen Bewusstsein sogar Werbung betreibt (,,Ökohauptstadt")
und als deren Hauptstandortvorteil ihre hohe Lebensqualität herausgestellt wird,
sollte ein verbessertes Naturschutz-Controlling von großem Interesse sein. In dieser
Stadt, die so beliebt ist, dass sie seit langer Zeit ständig an Einwohnern zunimmt und
in der deshalb ein hoher Bedarf an Bauflächen besteht, könnte eine verbesserte
Landschaftsplanung für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sorgen und die
Lebensqualität in der Kommune erhalten.
Der Zugang zu den empirischen Unterlagen des Teils B wurde dem Verfasser
während eines Praktikums bei der Stadt Freiburg (Stadtplanungsamt, Bereich
Grünordnungsplanung) ermöglicht. Während des Praktikums im Zeitraum Juni 2003
bis August 2003 und im Anschluss daran erfolgte auch die Kontrolle insbesondere
zur Realisierung der grünordnerischen Festsetzung von B-Plänen vor Ort durch den
Autor. Für vielfältige Gespräche mit den Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung
1

Freiburg Eva Bartling und Babette Köhler, die auch wertvolle Anregungen für das
Konzept der Arbeit und für die Würdigung der Prüfergebnisse brachten, sei hiermit
mein Dank ausgesprochen.
Methodisches Vorgehen:
Die Gliederung der Diplomarbeit wird in drei grundlegende Bestandteile untergliedert:
In den Grundlagenteil (A), in den anwendungsorientierten Teil B, der sich mit der
Erfolgskontrolle der Instrumente des Naturschutzes in Freiburg befasst und in den
Teil C, der das dafür entwickelte Kompensationsflächenkataster mit Datenbank und
das Geographische Informationssystem, die Luftbildphotos der B-Pläne, die Photos
der Erfolgskontrolle sowie die Homepage www.oekohauptstadt.de, die zur
Darstellung der Ergebnisse dieser Diplomarbeit erstellt wurde (auf DVD) beinhaltet.
Beim Erstellen der Diplomarbeit werden im Teil A die Grundlagen des Themas
untersucht.
In Kapitel 1 erfolgt eine Betrachtung des eigentlich aus der Betriebswirtschaftslehre
stammenden Konzeptes des Controllings. Dabei wird versucht, es auf die
Landschaftsplanung zu übertragen.
Kapitel 2 analysiert die Voraussetzungen in Freiburg, die dort für die Umsetzung
eines Controlling der Instrumente des Naturschutzes existieren.
In Kapitel 3 erfolgt die spezifische Analyse der Probleme beim Controlling der
Instrumente des Naturschutzes, verbunden mit einer Darstellung der Instrumente
selbst (Landschaftsplan und grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan).
Im Teil B, dem empirischen Teil, beginnt der eigenständig konzeptionalisierte Beitrag
zu einer Kontrolle der Instrumente des Naturschutzes in Freiburg.
In Kapitel 1 wird dazu der Landschaftsplan betrachtet. Nach einer allgemeinen
Analyse (1.1) folgt eine Evaluierung mit der von K
IEMSTEDT
et al. konzipierten
Kontrolle (1.2). Daraufhin werden in der Literatur gefundene Lösungsansätze für die
Defizite der Landschaftsplanung angeführt (1.3), um dann zu den spezifisch für die
Stadt Freiburg entwickelten Ergänzungsansätzen zu kommen. Ähnlich auch das
Vorgehen bei der Kontrolle der grünordnerischen Festsetzungen in Kapitel 2: Hier
werden die Mindestvoraussetzungen für ein effektives Kompensationsflächenkataster
entworfen (2.1), um danach eine Erfolgskontrolle durchzuführen und auszuwerten.
Auch in diesem Teil werden erst allgemeine Lösungsvorschläge zur
Problembeseitigung genannt (2.3), um anschließend ein Ergänzungskonzept für die
speziell in Freiburg vorgefundene Situation zu konzipieren.
Der dritte, auf DVD festgehaltene Teil C, stellt dann die in diesem Zusammenhang
erstellten digitalen Daten dar:
Dabei handelt es sich
1. um eine für Freiburg entworfene Access-Datenbank als
Kompensationsflächenkataster
2. um ein Geographisches Informationssystem zur Koppelung der Lagedaten mit
den grünordnerischen Auflagen und den Schutzgebieten
3. eine Homepage zur Darstellung des Controlling
4. die Luftbilder der B-Plan Gebiete sowie die Photos der durchgeführten
Erfolgskontrolle (als Anbindung an das GIS-Kataster)
Der Schluss bilden das Resümee mit Ausblick, das Literaturverzeichnis und der
Anhang.
2

Teil A: Grundlagenteil
1. Controlling als Leitkonzept für die Evaluierung des
Naturschutzes
Der Begriff des Controlling wurde bisher v.a. im betriebswirtschaftlichen
Zusammenhang gebraucht. Man versteht darunter die Planung, Steuerung und
Kontrolle von Organisationen, Prozessen und Projekten (N
ETLEXIKON
2003, S.1).
Controlling kann danach also nicht einfach mit ,,Kontrolle" übersetzt werden, sondern
ist viel umfassender, nämlich die ,,Beherrschung, Lenkung, Steuerung, Regelung von
Prozessen" (H
ORVATH
2001, S.26). Das Ziel des Controlling im ökonomischen
Bereich besteht darin, die Wirtschaftlichkeit in allen betrieblichen Bereichen
sicherzustellen.
Der Versuch, eine Überwachung und Wirkungskontrolle für Naturschutzmaßnahmen
durchzuführen, ist kein neues Konzept und findet seine Entsprechung in
ausführlichen landschaftsplanerischen Fachdiskussionen unter den Stichworten der
,Evaluationsforschung' (M
ARTI UND
S
TUTZ
1993; M
ÖNNECKE
2001) und des
,Monitoring' (E
VERT
2001; B
ÜRGER UND
D
RÖSCHMEISTER
2001).
Doch in der vorliegenden Arbeit soll der Controlling-Begriff aus einer Reihe von
Gründen vorgezogen werden:
- Zum einen läuft Controlling auf eine ,,Koordinationsfunktion der Führung"
(W
EBER
/S
CHÄFFER
2001, 7) hinaus. Es geht also um ein koordiniertes
Gesamtkonzept, nicht nur um Einzelmaßnahmen. Zusätzlich wird eine
durchsetzungsstarke und zentrale Unternehmensführung unterstellt, die hinter
dem Controlling-Konzept steht. Eine derartige, eindeutig auf den Naturschutz
konzentrierte Wirkungskraft wäre auch im öffentlichen Bereich
wünschenswert.
- Gleichzeitig schwingt im Controlling-Begriff die starke Bedeutung der
Kontrollkomponente mit. Obwohl Managementforscher wie Horvath (2001,
26f.) nicht müde werden zu betonen, dass Controlling viel mehr bedeutet als
Kontrolle, so bezieht das Konzept doch einen großen Teil seiner Attraktivität
aus der Erarbeitung funktionierender Kontrollkonzepte (etwa aus der
betriebswirtschaftlichen internen Kostenrechnung). Wie im Laufe der
vorliegenden Arbeit noch deutlich wird, ist die Kontrolle in vielen der
besprochenen Naturschutzkonzepte ein gewichtiger Schwachpunkt.
- Gleichzeitig spricht für das Controlling-Konzept der Fokus auf der
Effizienzorientierung, der sich in dem Wunsch nach ,,Rationalitätssicherung"
(W
EBER
/S
CHÄFFER
2001, 112) ausdrückt. Das Anliegen, die Ziele des
Naturschutzes in einer optimalen Mittel-Ziel-Beziehung) durchzusetzen, klingt
in der Begriffswahl mit und wird auch vom Autor geteilt. Dabei soll also
möglichst effizient und unbeeindruckt von politischen Befindlichkeiten und
Rücksichtsnahmen vorgegangen werden.
- Zusätzlich liegt in der betriebswirtschaftlichen Diskussion ein Schwerpunkt auf
der Anreizkompatibilität. Das heißt, es wird nicht idealistisch von der
automatischen Überzeugungskraft hoher Ziele wie der Schonung natürlicher
Ressourcen ausgegangen, sondern im Gegenteil angenommen, dass alle
Beteiligten an Organisations- und Planungsprozessen zumindest potentiell ihr
eigenes Interesse verfolgen. Dies tun sie auch dann, wenn es dem offiziellen
3

Zielsystem zuwiderläuft. Darum wird im Controlling beträchtliche
Aufmerksamkeit auf das Setzen richtiger Anreize gelenkt (siehe z.B. B
AUM
et
al. 2003, 261 ff.). Viele der noch zu diskutierenden Schwächen, aber auch
viele der Verbesserungsvorschläge für die Instrumente des Naturschutzes
basieren auf zu wenig berücksichtigten Anreizen.
- Der Controller gestaltet, koordiniert und begleitet den Management-Prozess
beim Controlling, er selbst ist aber nicht unmittelbar verantwortlich. Damit ist
das Höchstmaß an Verantwortlichkeit analog zu betrachten zu den politisch
komplexen und dezentralisierten Prozessen des Naturschutzes. Der Controller
ist in erster Linie Wegbegleiter mit Transparenzverantwortung (N
ETLEXIKON
2003, S.2). Dies ist auch der Anspruch, mit dem der Beurteilungsprozess in
Freiburg durchgeführt wurde.
Die Aufgaben, die mit der Gestaltung des Controlling verbunden sind, sollen im
Rahmen der Diplomarbeit weitest möglich berücksichtigt werden:
1. Planungsaufgaben des Controllers
Der Controller beteiligt sich am Zielbildungsprozess. Es wird dabei (in
Zusammenarbeit mit der Führungsebene des Betriebes, im Falle der Evaluation
also mit den zuständigen Personen der jeweiligen Ämter) ein inhaltliches
Planungssystem und auch eine zeitliche Koordination entworfen. Obwohl im
Controlling-Konzept die umfassende Planung der Naturschutzziele normativ
mitschwingt, ist ein derartig weitreichender Prozess im Falle des Naturschutzes
unrealistisch. So verweisen Weber und Schäffer (2001, S.28) darauf, dass sich
die öffentliche Verwaltung mit Controlling schwer tut. Bisher erwiesen sich
Controllingansätze bei Behörden nur dort als erfolgreich, wo es möglich war,
formale Regeln (Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Ausführungsregelungen)
außer Kraft zu setzen und an ihrer Stelle zielorientiert zu planen. Dies war im
untersuchten Fall weder möglich noch von den beteiligten Personen angestrebt.
Also blieb vom Anspruch des Controlling vor allem die effiziente
Kontrollgestaltung und Verbesserungsvorschläge bei mangelhaften
Anreizstrukturen. In diesem Teilbereich waren aber Planungsaufgaben mit zu
berücksichtigen. So wird in der vorliegenden Arbeit ein Design erstellt, in dem
inhaltlich die Kontrollaufgabe definiert und diese somit geplant wird (also die
Überprüfung der Umsetzung der Erfordernisse und Maßnahmen aus dem
Landschaftsplan sowie der Festsetzung der Grünordnungspläne).
2. Informationsaufgabe des Controllers
Der Controller organisiert auch das Berichtswesen. Darunter kann man beim
Controlling der Instrumente des Naturschutzes die regelmäßige Übermittlung der
erhobenen Daten verstehen, wie sie in diesem speziellen Fall über die Homepage
www.oekohauptstadt.de erfolgt.
3. Steuerungs- und Kontrollaufgaben des Controllings
Hierbei geht das Controlling über den Soll-Ist-Vergleich (also die
Umsetzungskontrolle) hinaus. Das Controlling versucht auch, die Ursachen von
Fehlentwicklungen zu ermitteln und steuernde Aktivitäten zur Zielerreichung zu
managen. Das Controlling versucht dabei, vorausblickend zu agieren, und nicht
erst bei festgestellter Ineffizienz im Nachhinein verbessernd zu wirken ­ etwa
durch das Aufzeigen von Schwachstellen.
4

4. Dienstleistungsaufgabe
Hierzu gehört in erster Linie die Informationsversorgung für die Planungs-,
Steuerungs- und Kontrollzwecke. Als Mittel dafür kann ein EDV gestütztes
Controllingsystem zur Überwachung der Entwicklung dienen. Im Falle der
Evaluierung der Instrumente des Naturschutzes in Freiburg wird dazu eine
Datenbank zur Erfassung und Kontrolle der grünordnerischen Festsetzungen
sowie ein GIS-gestütztes Kompensationsflächenkataster entwickelt.
5. Koordinationsaufgaben des Controllings
Controlling als neue wissenschaftliche Disziplin ist mehr als die Koordination der
Teilaufgaben wie Planung, Berichtswesen und Kontrolle. Es muss dabei ein
systembildende Ordnung entwickelt werden, vorrangig geht es um die Aufstellung
eines funktionsfähigen Planungs-, Kontroll- und Informationssystems sowie die
Vornahme der anfallenden Gestaltungs- und Abstimmungsaufgaben. Unter das
weiterhin notwendige systemkoppelnde System fällt dann die Koordination
zwischen den Teilsystemen, d.h. die Abwicklung des Informationsbedarfs durch
das Berichtswesen und die Darstellung von Handlungsalternativen mit
Entscheidungshilfen. Beim vorliegenden Controlling werden die einzelnen für die
Instrumente des Naturschutzes zuständigen Stellen auf ihren
Aufgabenwahrnehmung hin überprüft, um dann festzulegen, welchen Aufgaben
künftig vielleicht besser anders übernommen werden könnten.
6.Organisatorische Einordnung des Controllings
Das Controlling ist in Zeiten zunehmendem Wettbewerbs und knapper werdender
Mittel ein immer wichtiger werdendes Instrument. Es kann in Form einer eigenen
Abteilung agieren oder externalisiert werden (vgl. N
ETLEXIKON
2003, S.2-5). Bei
der Evaluierung der Naturschutzinstrumente in Freiburg findet das Controlling,
nach einer internen Phase in Form eines Praktikums nun in externer Form,
nämlich im Rahmen dieser Diplomarbeit, statt.
5

2. Spezifische Voraussetzungen für ein Naturschutz- Controlling in
Freiburg
2.1 Politische Situation
Die politischen Voraussetzungen für die Etablierung eines effizienten Naturschutz-
Controllings sind in Freiburg relativ günstig.
2.1.1 Struktur der Erwerbstätigen
Dies zeigt sich schon bei einem ersten Blick auf die Struktur der Erwerbstätigen. Im
produzierenden Bereich ragen vor allem die Sparten der eher weniger
umweltfeindlichen High-Tech-Industrien wie Umwelttechnik, Solartechnik und
Medizintechnik heraus. Neben dem größten Arbeitgeber, der Universität mit über
30000 Studenten (und damit zusammenhängend, einer dem Naturschutz eher
aufgeschlossenen Bevölkerungsstruktur) gibt es noch eine nennenswerte
Tourismusindustrie, die ebenfalls an einem vorzeigbaren Naturzustand Interesse
haben sollte. Insgesamt liegt der Schwerpunkt auf dem tertiären Sektor, der heute
über 80% der Erwerbstätigen umfasst (S
TADT
F
REIBURG
2004).
2.1.2 Aufbau und Kompetenzverteilung in der Verwaltung
Wichtig sind auch Aufbau und Kompetenzverteilung in der Verwaltung. Die
Instrumente der Landschaftsplanung werden innerhalb eines Verwaltungsapparates
realisiert. Die Einbindung der Planung in diese Umfeldbedingungen führen zu
spezifischen Restriktionen, die auch die Inhalte und den Erfolg der Planung
berühren. Deshalb ist der Aufbau der Verwaltung und die Kompetenzverteilung ein
wichtiger zu untersuchender Schlüssel bei einer Erfolgskontrolle von Instrumenten
des Naturschutzes.
Die Eigenschaften der Verwaltung beeinflussen den Planungsprozess in mehrfacher
Weise:
Einerseits bestimmt diese den Zugang und die Auswahl an Informationen und
bewertet diese auch selber. Außerdem ist die Verwaltung selektiv in bezug auf Werte
und Interessen, die im Planungsprozess ,,abgewägt" werden. Bestimmte Werte
werden ausgeschlossen, andere gewichtet oder geschwächt. Insbesondere bei der
Koordination zwischen Behörden dominieren dabei oft die als stark gewichteten
Interessen der Wirtschaft gegen die schwachen Interessen der Umwelt und Natur.
Insofern ist der Verwaltungsaufbau in Freiburg von Belang. Es muss für die Kontrolle
der Instrumente des Naturschutzes in Freiburg die Zuständigkeit innerhalb der
Verwaltungsorganisation, die diese Instrumente mitbestimmt, geklärt werden. Dies ist
auch nötig, um Probleme bei der Kompetenzverteilung zu erkennen und
Verbesserungsvorschläge machen zu können.
An der Spitze von Stadt und Verwaltung steht der auf acht Jahre gewählte
Oberbürgermeister. Hier zeigt sich für die Belange des Naturschutz die grundsätzlich
erst einmal als günstig zu bezeichnende Konstellation eines Grünen als obersten
Entscheidungsträger. Der OB wird von vier vom Gemeinderat (dem für fünf Jahre
gewählten Hauptorgan der Gemeinde) bestimmten Beigeordneten (Bürgermeister)
unterstützt. Der OB wie auch die Bürgermeister stehen jeweils einem Dezernat vor.
Derzeit (Ende 2003) ist die Aufgabenteilung folgendermaßen geregelt (die
Kommunalwahlen Juni 2004 können die Dezernentenaufteilung verändern):
6

Oberbürgermeister (Dr. Salomon/ Die Grünen)
Für Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse und die innere Organisation der
Verwaltung zuständig
Dezernat I (direkt dem OB zugeordnet)
Hauptverwaltung, Recht, Regionales und Öffentlichkeitsarbeit
(angegliedert Projektgruppe Integrierte Stadtentwicklung (PRISE
Zuständigkeit für
Flächennutzungsplan 2020)
Dezernat II (Gerda Stuchlik/Die Grünen)
Umwelt, Bildung, Sport
(angegliedert Umweltschutzamt
Zuständigkeit für Landschaftsplanung)
Dezernat III (Ulrich von Kirchbach/SPD)
Jugend, Kultur, Soziales
Dezernat IV (Dr. Schmelas/CDU)
Bauen, Verkehr, Öffentliche Ordnung, Bürgerservice
(angegliedert Stadtplanungsamt
Zuständigkeit für Grünordnungsplanung)
Dezernat V (Otto Neideck/CDU)
Finanzen, Wirtschafts- und Wohnungswesen, Personal, EDV, Organisation und
Feuerwehr (vgl. S
TADT
F
REIBURG
2003a)
Auch die Freiburger Verwaltung ist natürlich politisch gesteuert, d.h. sie muss den
vorgegebenen Zielen von Exekutive und Legislative folgen. Ferner wird das
Verwaltungspersonal immer mehr nach parteipolitischer Ausrichtung ausgesucht.
Deswegen muss man bei der politischen Beurteilung von Planungsprozessen auch
die politische Zusammensetzung des ,,Legislative" beachten (im Falle Freiburgs des
Gemeinderats) (F
ÜRST UND
S
CHOLLES
2001, S.54ff.). Auch hier zeigt sich eine für die
Interessen von Natur und Umwelt günstige Situation, da die Grünen mit fast 20% der
Stimmen und 10 Sitzen eine starke Fraktion stellen. Die Gründung der Partei geht
auf die Ökologiebewegung zurück und das politische Hauptziel war, zumindest zu
damaligen Zeiten, der Schutz von Natur und Umwelt. Das führt auch heute noch bei
Teilen der Wählerschaft zu entsprechenden Erwartungshaltungen.
7

Abb. 1: Wahlergebnis Gemeinderatswahl 1999 in Freiburg im Breisgau
Ergebnis Gemeinderatswahl in Freiburg (1999)
in % der Sitze
CDU
33%
FWV
9%
FDP
5%
SPD
22%
Grüne
20%
Unabh. Frauen
3%
Junges Freiburg
4%
Linke Liste
4%
(eigene Darstellung nach S
TADT
F
REIBURG
2004 in:
http://www.freiburg.de/download/wahl/gw99.htm)
Wichtig für die Betrachtung der Instrumente des Naturschutzes sind insbesondere
die Zuständigkeiten, die die Landschafts- und Grünordnungsplanung betreffen. Die
Landschaftsplanung wurde nach der letzten Wahl aus dem Bauressort in die PRISE
(Projektgruppe Integrierte Stadtentwicklung, direkt dem OB unterstellt) verlegt, die
Grünordnungsplanung beließ man wegen ihrer großen Kongruenzen mit der
Bauleitplanung jedoch im Stadtplanungsamt. Für den Flächen- und Maßnahmenpool
und das damit zusammenhängende Ökokonto wurde soeben eine neue (halbe)
Stelle geschaffen.
2.1.3 Engagierte Projekte des Umwelt- und Naturschutzes
Zudem hat Freiburg schon in den letzten Jahren eine Reihe von engagierten
Vorzeige-Projekten durchgeführt, in denen es bundesweit eine Vorreiterrolle
annahm. Dies spricht auch für eine günstige Voraussetzung für ein zu installierendes
Naturschutz-Controlling. Beispielhaft seien einige mehr oder weniger
,umweltfreundliche' Projekte der jüngeren Freiburger Geschichte aufgeführt:
1990 Auftrag für den ersten Freiburger Landschaftsplan: Beginn der
flächendeckenden Biotoptypenkartierung
(S
TADT
F
REIBURG
http://www.freiburg.de/1/121/12100/index.php)
1997 ,,Kleine F-Plan Fortschreibung" wird gebilligt:
Der ,,kleine" Flächennutzungsplan 2005 setzt im Gegensatz zu seinen Vorgängern
größere Priorität auch auf Aspekte des Natur- und Artenschutzes. Allerdings setzt der
damalige OB Böhme (SPD) weiterhin stark auf Wachstum. Zum
Flächennutzungsplan wird ein Landschaftsplan entworfen.
8

1993-2006 Vauban
Auf dem Gelände einer ehemaligen französischen Kaserne entsteht der sozial-
ökologische Modellstadtteil ,,Vauban": Dieses 38ha große Gelände soll einmal 5000
Menschen eine Heimat geben (http://www.forum-vauban.de/geschichte.shtml)
1995-2010 Rieselfeld
Entwicklung des neuen Stadtteils Rieselfeld (78 ha, 12 000 Einw.). Ziel ist eine
umweltorientierte Planung und Ausführung.
(http://www.rieselfeld.freiburg.de)
Abb. 2: Bebauungsplan des Rieselfeldes
Lageplan Rieselfeld (,,Leben im Grünen")
2000- 2005 Planungen für den Flächennutzungsplan 2020
Seit 2001 läuft das Dialogverfahren ,,Zukunft Freiburg" mit der Bürgerschaft
(http://www.zukunft-freiburg.de).
2003 kommt es zum Aufstellungsbeschluss des F-Plans 2020, der modellhaft Bauen
und Umwelt verbinden will (S
TADT
F
REIBURG
2004)
9

2.1.4 Einfluss umweltorientierter Lobbygruppen
Doch neben der offiziellen Politik ist auch der Einfluss von Lobbygruppen zu
beachten, die einen enorme Wirkung auf das politische Handeln haben können. Hier
sei anhand einiger Beispiele der jüngeren Geschichte die große Bedeutung einer im
Naturschutz aktiven Bürgerbewegung in Freiburg aufgezeigt, die dem Ziel des
Umweltcontrolling zuträglich sein sollte:
In der südbadener Region gibt es eine vergleichsweise sehr aktive und große
Umweltbewegung. Diese hat als historisch zu bezeichnende Erfolge zu verbuchen,
wie z.B. die Verhinderung des Atomkraftwerkes Whyl durch den Widerstand der
Bürger. Hier erblickte die Umweltbewegung in Deutschland sozusagen das Licht der
Welt (http://www.das-parlament.de/2001/46/Thema/2001_46_043_6963.html).
Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang auch die Wahlerfolge der Grünen.
So stellen sie den Oberbürgermeister in Freiburg/Breisgau und in Konstanz. Auch
dass in Freiburg die Solarfabrikation deutschlandweit führend ist, kommt nicht von
ungefähr, sondern ist auf die jahrzehntelange Förderung dieser alternativen Energie
in Freiburg zurückzuführen. Nicht umsonst trägt Freiburg schon lange den Ruf der
heimlichen ,,Ökohauptstadt" Deutschlands (http://www.baden24.de/d/html/
wirtschaft/wirtschaftsregion/kompetenz-umwelt.asp).
Um die Entstehung der Umweltbewegung in der Region erklären zu können, muss
man die historischen Bedingungen betrachten, die zu dessen Erfolg führten.
Neben der einzigartigen Natur des Schwarzwaldes und des Markgräfler Landes,
deren Schutzwürdigkeit sich allein schon aus deren Schönheit, Vielfalt und
Einzigartigkeit begründet, wurden die Menschen sowie die sie umgebende Umwelt
Jahrhunderte lang auch massiven Angriffen ausgesetzt. Kriege, Waldzerstörung und
historischer Erzabbau führten schon früh zu Umweltbelastungen, die teilweise heute
noch nachweisbar sind (so z.B. durch Bleibelastung in Freiburg und in den
Schwemmflächen von Schwarzwaldflüssen). Nachfolgend sollen wichtige Ereignisse
der jüngeren Umweltgeschichte sowie die Geschichte der Naturschutzbewegung
fragmentarisch dargestellt werden:
ab 1973: erfolgreicher Widerstand gegen das geplante AKW Whyl (gegen den
vorherigen Standort Breisach wurden 65000 Einsprüche gesammelt, gegen den
Standort Whyl 100 000 Unterschriften, 1974 wird der Bauplatz besetzt, erst 10 Jahre
später wird das Projekt aufgrund des Widerstandes der Bevölkerung endgültig
eingestellt (http://vorort.bund.net/suedlicher-
oberrhein/projekte/regio_umwelt/wyhl_chronik.htm).
10

Abb. 3: Proteste gegen das geplante AKW Whyl
Der Widerstand gegen das AKW in Wyhl führt zu einer Politisierung der Natur- und
Umweltschutzbewegung und gibt wichtige Impulse zur Gründung der Partei DIE GRÜNEN.
ab 1975 Zunehmende Waldschäden im Schwarzwald führen zu vielfältigen Aktionen
gegen das Waldsterben und zur Gründung der "Aktion Waldsterben Dreyeckland".
1976 Erste Solar- und Umweltmesse (,,Sonnentage in Sasbach"). Seitdem hat die
Solarbranche in der Regio einen fulminanten Aufstieg erlebt.
(http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/regio_umwelt/wyhl_chronik.htm)
1986 Eröffnung der BUND Ökostation im Rahmen der Landesgartenschau in
Freiburg (http://www.oekostation.de).
1987 Brand im Chemiewerk Sandoz (bei Basel) führt zu einer massiven
Rheinverschmutzung durch auslaufende Pestizide. Dagegen gab es in der ganzen
Region Proteste, u.a. eine Menschenkette am Rhein.
1990 Regionaler Widerstand gegen den Bau der Zitronensäurefabrik in
Marckolsheim kann den Bau im wertvollen Auewald nicht verhindern. Ein Vertrag in
Folge des Konflikts schützt allerdings wenigstens die restlichen Auwälder im Elsass.
1992 Erfolgreicher grenzüberschreitender Widerstand gegen die Pläne, in Kehl einen
Giftmüllofen zu bauen.
1992 Freiburg wird als "Ökohauptstadt" ausgezeichnet
(http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein).
1996 Die Freiburger Solarfabrik wird als privat finanziertes, konzernunabhängiges
Unternehmen gegründet. Mit ihr und der fesa (Förderverein Energie- und
Solaragentur Region Freiburg) GmbH entwickelt sich in der Region die
Alternativenergie zur Wachstumsbranche (http://www.fesa.de oder http://www.solar-
fabrik.de).
11

1996 Nach langjährigem Widerstand gegen den Ausbau der B31 durch Freiburg
kommt es zur Besetzung des Konrad-Günther-Parks. Auch diese kann den Neubau
nicht vollständig verhindern, allerdings werden zahlreiche ökologische
Ausgleichsmaßnahmen vollzogen
(http://www.techniksoziologie.info/seminar/pdfs/ant.pdf).
ab 2000 Zunehmender Widerstand am Hochrhein gegen die Schweizer Pläne, ein
atomares Endlager am Rheinfall zu errichten
(http://www.asamnet.de/oeffentl/bi/170703c.htm).
2002 In Freiburg wird mit Dieter Salomon in Deutschland erstmals ein ,,Grüner"
Oberbürgermeister einer Großstadt
(http://www.dieter-salomon.de/main.html.)
ab 2002: in der Region Freiburg organisiert sich der Widerstand gegen das
sogenannte ,,3 und 4.Gleis", ein Großprojekt der Bahn
(http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/badenwuerttemberg/61,974172.html)
2003 Freiburg wird zum wiederholten Male als ,,Solarhauptstadt" ausgezeichnet
(http://www.energieagentur-freiburg.de).
2003 Der Bau von Windrädern auf den ,,Hausbergen" Freiburg sorgt für Streit
zwischen Landschaftsschützern zusammen mit Ministerpräsident Teufel auf der
einen Seite und den Befürwortern der Windenergie auf der anderen Seite. Am Ende
erklärt das Wirtschaftsministerium die Baugenehmigung der Stadt Freiburg für
ungültig (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/495794).
Abb. 4: Windräder am Schauinsland
(http://vorort.bund.net/suedlicher oberrhein/projekte/regio_umwelt/regioumwelt.htm)
12

2.2 Bevölkerungsdichte und Siedlungsdruck
Für die Evaluierung von Grünordnungs- und Landschaftsplanung ist die Kenntnis der
Bevölkerungsdichte sowie des Siedlungsdruckes von einiger Bedeutung. Die
Bevölkerungsdichte in Freiburg nimmt seit längerer Zeit ständig zu.
Tab. 1: Bevölkerungsdichte in Freiburg
Jahr Gemeindegebiet
Bevölkerung
(gesamt)
Bevölkerungsdichte
Freiburg
(Einw./qkm)
Bevölkerungsdichte
Landesschnitt
(Einw./qkm)
1997 15306
200
519 1310
291
2000 15306
205102 1340
294
2002 15306
210
234 1374
298
(http://www.statistik.baden-
wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=BevoelkGebiet&U=02&R=GE311000)
Betrachtet man die Bodennutzung, so stellt man fest, dass bereits über 30% des
Freiburger Bodens für Siedlungs- und Verkehrsnutzung ,,verbraucht" sind. Dies ist im
Vergleich zum Landesschnitt (der allerdings nicht nur städtische Gegenden umfasst)
weit überdurchschnittlich.
Tab. 2: Bodennutzung in Freiburg
Nutzungsart Ha
Anteil
an
Bodenflächen
in Freiburg
Anteil an
Bodenflächen im
Landesschnitt
Bodenfläche insgesamt
15306
100%
100%
Siedlungs- und Verkehrsfläche
4695
30,7%
13,2%
Anteil der bebauten Fläche die
Gebäudeflächen (mit Freiflächen)
2648 56,4% 53,2%
Anteil der bebauten Fläche die
Verkehrsfläche
1523 32,4% 40,2%
Landwirtschaftsfläche 3795
24,8%
46,8%
Waldfläche 6505
42,5%
38,0%
Wasserfläche 205
1,3%
1,0%
Übrige Nutzungsarten
105
0,7%
1,0%
(http://www.statistik.baden-
wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=BevoelkGebiet&U=01&T=01515214&K=311)
In Freiburg sind bereits große Teile des Stadtgebietes unter Schutz gestellt. Dies ist
für eine zukünftige Stadtentwicklung von großer Bedeutung, weil in diesen
,,geschützten" Gebieten keine weitere Siedlungsentwicklung stattfinden kann.
Tab. 3: Geschützte Gebiete in Freiburg
Jahr Naturschutzgebiete
Anzahl/ Fläche
Landschaftsschutzgeb.
Anzahl/Fläche
Wasserschutzgebiete
Anzahl/Fläche
1994 2/31ha 6/6248ha 8/1128ha
13

1998 5/333ha 7/5900ha ?
2002 6/655ha 7/6792ha 8/1710ha
http://www.statistik.baden-
wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=BevoelkGebiet&U=01&R=GE311000
Seit Jahren werden in Freiburg jährlich mehrere hundert Baugenehmigungen erteilt.
Setzt dieser Trend sich fort, lässt sich daraus ableiten, dass auch in Zukunft weiterer
Bedarf an Bauland entstehen wird.
Tab. 4: Baugenehmigungen in Freiburg
Jahr Baugenehmigungen
Wohungen
Baugenehmigunge
Gebäude
Baufertigstellungen
Wohnungen
Baufertigstellungen
Gebäude
1992 230
1491
176
1287
1996 315
1968
199
1273
2000 252
882
292
1166
2002 234
703
203
718
(http://www.statistik.baden-
wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=8&U=01&R=GE311000)
Abb. 5: Unterschiedliche prognostizierte Szenarien für die Bevölkerungsentwicklung
und den damit zusammenhängenden Wohnraumbedarf (abhängig von Zuzug und
Wohnraumbedarf) in Freiburg
(http://www.zukunft.freiburg.de/downloads/pdf/flaechennutzungsplan_09.pdf)
14

Anhand der oben beschriebenen Daten (insbesondere aus der Prognose für die
Entwicklung der Baulandnachfrage, Abb.6, die im Zusammenhang mit der
Neuauflage des F-Plans erstellt wurde) muss man zu der Erkenntnis kommen, dass
auf Freiburg eine immenser Flächendruck herrscht. Es werden jährlich immer noch
eine Vielzahl von Anträgen zur Baugenehmigung gestellt (trotz leichter Abnahme seit
den starken Zuwachszeiten Anfang der 90er Jahre). Die Bevölkerungszahl nimmt
kontinuierlich zu (im Gegensatz zum Durchschnitt in der BRD). Dazu kommt, dass
bereits heute über 30% der Freiburger Fläche bebaut ist. Darüber hinaus darf nicht
vergessen werden, dass fast 50% der Flächen auf Freiburger Gemarkung in
irgendeiner Art und Weise geschützt sind, was Baumaßnahmen dort verunmöglicht
oder zumindest erschwert. Dies hat zur Folge, dass bebaubare Flächen Mangelware
sind und um sie aufgrund der hohen Sensibilität der Bevölkerung bezüglich ,,grüner"
Themen jedes Mal ein regelrechter Kampf um jede Neubaufläche entbrennt.
Abb. 6: Diskutierte Standorte für neue Bauflächen für den F-Plan 2020
(http://www.zukunft.freiburg.de/downloads/pdf/flaechennutzungsplan_10.pdf)
15

3. Probleme des Controllings von Instrumenten des Naturschutzes
Ein Problem für ein Controlling der Instrumente des Naturschutzes ist die Variation
der Regelungen und Zuständigkeiten auf Länderebene. Dies erschwert ein
einheitliches Controlling, das auf den Erfahrungen der benachbarten Bundesländer
aufbauen kann. So werden die Anforderungen aus der Landschaftsplanung sehr
unterschiedlich umgesetzt, gerade auch hinsichtlich der Verbindlichkeit der Planung
und der Zuständigkeiten. Diese teils bedeutenden Unterschiede führten laut R
UNGE
dazu, dass kein bundeseinheitliches Leitbild der Landschaftsplanung zustande kam
(R
UNGE
1998, S.197). Weitere Variation erfolgt aufgrund ständiger
Gesetzänderungen. Darum sollen die im Folgenden interessierenden Instrumente
des Naturschutz (Landschaftsplanung allgemein und grünordnerische Festsetzung in
Bebauungsplänen im speziellen) auf aktuellem und landesspezifischen Niveau
zunächst dargestellt werden, um anschließend die allgemeinen Defizite aus
Controlling-Sicht aufzuzeigen und die in der Literatur angesprochenen Methoden der
Erfolgskontrolle zu thematisieren.
3.1 Probleme des Controllings in der Landschaftsplanung
3.1.1 Landschaftsplanung in Baden-Württemberg
Die Landschaftsplanung im Land Baden-Württemberg läuft auf vier Ebenen ab:
1. Landschaftsrahmenprogramm (§§ 7 Abs. 2 Satz 1 und 8 Abs. 1 LNatSchG).
2. Landschaftsrahmenplan (§§ 7 Abs. 2 Satz 2 und 8 Abs. 2 LNatSchG).
3. Landschaftsplan (§§ 7 Abs. 2 Satz 3 und 9 LNatSchG).
4. Grünordnungsplan (§§ 7 Abs. 2 Satz 3 und 9 LNatSchG).
Zu 1. Das Landschaftsrahmenprogramm (entspricht dem Landschaftsprogramm
nach § 15 BNatSchG)
Die gesetzliche Grundlage für das Landschaftsrahmenprogramm, das für das
gesamte Gebiet des Landes Baden-Württemberg aufgestellt wird, bilden die §7 und
§8 Abs. 1 LNatSchG. Die Aufstellung erfolgt durch das Umweltministerium (nach § 7
Abs. 4, § 8 Abs. 1 LNatSchG), es besitzt lediglich eine Verbindlichkeit über den
Landesentwicklungsplan, in dem das Landschaftsrahmenprogramm umgesetzt
werden kann. Die Übernahme in das LEP erfolgt nach der Gesetzeslage wie folgt:
,,Das Landschaftsrahmenprogramm und seine Fortschreibung sollen, soweit
erforderlich und geeignet, in den Landesentwicklungsplan aufgenommen werden"
(§ 8 Abs. 1 LNatSchG, für das Verfahren § 5 LpIG; § 2 Abs. 2 und § 3 LpIG).
Das LEP hat nur Behördenverbindlichkeit, d.h. es richtet sich nicht an den einzelnen
Bürger (verbindlich erklärt durch Verordnung im Gesetzblatt (BBl)).
Die Veröffentlichung erfolgt über den Landesentwicklungsplan. In der Verordnung
zum Landesentwicklungsplan wird darauf hingewiesen, wo der Plan mit den
Begründungen zur kostenlosen Einsicht für jedermann ausliegt (§ 6 LpIG)
(Verordnung der Landesregierung über die Verbindlicherklärung des
Landesentwicklungsplanes 1983 v. 12.12.1983 (GBl. 1984 S. 37, berichtigt S. 324).
Zu 2. Der Landschaftsrahmenplan
Gesetzliche Grundlage für den Landschaftsrahmenplan, welcher das Gebiet einer
Region umfasst, ist § 7 u. § 8 Abs. 2 LNatSchG. Aufgestellt wird er von den
Regionalverbänden (§ 8 Abs. 2 LNatSchG; § 9 LpIG). Die Ausarbeitung findet in
16

Benehmen mit der höheren Naturschutzbehörde (§ 8 Abs. 2 Satz 3 NatSchG) statt.
Die Aufstellung ist verpflichtend, ,,(...)wenn wichtige Gründe nähere Untersuchungen
(...) für das gesamte Planungsgebiet oder für Teile des Planungsgebietes erfordern"
(§ 8 Abs. 2 LNatSchG). Auch er wird, wie das Landschaftsrahmenprogramm, erst
durch die Übernahme in den Regionalplan behördenverbindlich. Die Art der
Übernahme der Inhalte des Landschaftsrahmenplans ist folgendermaßen geregelt:
,,Die Landschaftsrahmenpläne sollen, soweit erforderlich und geeignet, in die
Regionalpläne aufgenommen werden." (§ 8 Abs. 2 LNatSchG; § 8 Abs. 2 LpIG). Der
Regionalplan wird als Satzung bekannt gemacht (Textteil, Genehmigung und
Staatsanzeiger). Angegeben werden muss weiterhin, wo und wie lange der Kartenteil
zur kostenlosen Einsicht für jedermann ausliegt (§ 10 Abs. 2 LpIG).
Zu 3. Landschaftsplan
Der Landschaftsplan wird auf Ebene der Kommune nach § 7 u. § 9 Abs. 1 LnatSchG
erstellt. Dabei werden die Naturschutzbehörden nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2
LnatSchG beteiligt. Er wird von den Gemeinden als Träger der Bauleitplanung
aufgestellt (§ 9 Abs. 1 LNatSchG, § 2 Abs. 1 BauGB). Auch die Kommunen müssen
dabei Benehmen mit der höheren Naturschutzbehörde herstellen (§ 8 Abs. 2 Satz 3
NatSchG). Eine Verpflichtung zur Aufstellung besteht nur ,,(...) sobald und soweit es
zur Aufstellung, Ergänzung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen
erforderlich ist, um Maßnahmen zur Verwirklichung von Zielsetzungen nach § 7 Abs.
2 näher darzustellen." (§ 9 Abs. 1 LNatSchG). Behördenverbindlichkeit erhält der
Landschaftsplan durch die Übernahme von Inhalten in den Flächennutzungsplan (§ 6
Abs. 5, § 7 BauGB). Die Übernahme der Inhalte ist allerdings eine ,,Soll-
Bestimmung": ,,Die Landschafts- und Grünordnungspläne sollen, soweit erforderlich
und geeignet, in den Bauleitplänen aufgenommen werden." (§ 9 Abs. 1 LNatSchG; §
5 BauGB)
Die Veröffentlichung erfolgt mit dem Flächennutzungsplan. Dessen Bekanntmachung
muss ortsüblich erfolgen. Die Einsichtnahme steht jedermann offen (§ 6 Abs. 5
BauGB).
Zu 4. Grünordnungsplan
Der Grünordnungsplan wird in § 7 u. § 9 Abs. 1 LNatSchG geregelt. Er wird parallel
zum Bauplan erstellt, verantwortlich ist der Träger der Bauleitplanung (Gemeinde) (§
9 Abs. 1 LNatSchG, § 2 Abs. 1 BauGB). Auch hier muss wieder ein Benehmen mit
der höheren Naturschutzbehörde erreicht werden (§ 8 Abs. 2 Satz 3 NatSchG). Es
existiert eine dem Landschaftsplan gleichende Verpflichtung zur Erstellung eines
GOP (,,(...) sobald und soweit es zur Aufstellung, Ergänzung, Änderung oder
Aufhebung von Bauleitplänen erforderlich ist, um Maßnahmen zur Verwirklichung von
Zielsetzungen nach § 7 Abs. 2 näher darzustellen." (§ 9 Abs. 1 LNatSchG)). Durch
Übernahme in den Bebauungsplan werden die Inhalte des GOP allgemein
rechtsverbindlich (§§ 8, 10, 12 BauGB). Auch bei der Übernahme in den B-Plan
gelten die selben Bedingungen wie beim Landschaftsplan: ,,Die Landschafts- und
Grünordnungspläne sollen, soweit erforderlich und geeignet, in den Bauleitplänen
aufgenommen werden." (§ 9 Abs. 1 LNatSchG; § 5 BauGB). Die Bekanntmachung
mit dem Bebauungsplan erfolgt ortsüblich, die Einsichtnahme ist für
jedermann möglich (§ 12 BauGB) (BfN 2003a).
In Baden-Württemberg sind für den Landschaftsplan und den Grünordnungsplan die
Träger der Bauleitplanung verantwortlich. Die Gemeinden müssen allerdings im
17

Benehmen mit den höheren Naturschutzbehörden agieren. Der Landschaftsplan
erlangt hier (Behörden-)Verbindlichkeit über die Integration seiner Inhalte in den F-
Plan. Ebenso werden die Aussagen des Grünordnungsplan mittels Integration in den
Bebauungsplan verbindlich (E
RMER
et al
1996, S.168).
3.1.2 Allgemeine Defizite der Landschaftsplanung
Für die Landschaftsplanung sind schwerwiegende Defizite aus Controlling-Sicht zu
konstatieren, die in Baden-Württemberg wie überall in der Bundesrepublik existieren
und die nach (notwendigerweise landesspezifischen) Lösung verlangen. Dazu der
Vorsitzende des Sachverständigenrat für Umweltfragen Prof. Haber bereits 1987:
,,Die gegenwärtige Situation des Naturschutzes und der Landespflege ist durch einen
immer noch größer werdenden Gegensatz zwischen den im § 1 Abs. 1 BNatSchG
festgelegten Zielen und dem tatsächlichen ökologischen Zustand von Natur und
Landschaft gekennzeichnet" (SRU 1987, Tz. 335). Im Jahre 1996 wird dieses Urteil
sogar noch verschärft: ,,Natur und Umwelt sind wie kein anderer Umweltbereich
durch Stagnation, teilweise auch durch deutliche Verschlechterung gekennzeichnet"
(SRU 1996, Tz. 245).
- Gesetzliche Defizite
Laut § 75 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund für den
Aufgabenbereich Naturschutz und Landschaftspflege lediglich eine
Rahmengesetzgebungskompetenz. Dieses (grundsätzlich erst mal positive) föderale
Prinzip führt laut zahlreicher Autoren (u.a. T
OBIAS
1997) in Bezug auf die
Durchsetzung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege zu deren
Schwächung. Die einzelnen Bundesländer füllen das Rahmengesetz sehr
unterschiedlich aus, so dass der landschaftsplanerische Beitrag je nach Bundesland
ein gutachterliche Stellungnahme (z.B. Baden-Württemberg) sein kann, ein Teil des
Gesamtplans (z.B. Bayern) dargestellt oder aber eine eigene Verbindlichkeit hat (z.B.
in den Stadtstaaten) (T
OBIAS
1997, S.24). Das wesentliche Unterscheidungskriterium
bei den Landschaftsplänen besteht also in deren Eigenständigkeit, die allerdings von
verschiedenen Autoren unterschiedlich beurteilt wird.
In der Entwicklungstendenz kann laut H
AHN
-H
ERSE
festgestellt werden, dass das
Qualitätsniveau der Landschaftspläne seit Einführung der Landschaftsplanung
ständig gestiegen ist, allerdings liegt das seiner Einschätzung nach nicht an einer
verbesserten gesetzlichen Grundlage, sondern lediglich am verstärkten Engagement
der Länder und Kommunen (H
AHN
-H
ERSE
1997, S.36).
Neben dem Problem der unterschiedlichen Ländergesetzgebungen werden von
T
OBIAS
auch die gesetzesinhaltlichen Defizite, insbesondere die Abwägung, in die
die Interessen von Natur und Landschaft nur als ein Aspekt unter vielen eingestellt
werden, genannt. Als ein weiteres Manko der bisherigen Gesetzgebung werden die
Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen aufgeführt (T
OBIAS
1997, S. 22f). Dies trifft
auf die sogenannte ,,ordnungsgemäße Landwirtschaft" zu, im neuen BNatSchG
wird dieser Begriff allerdings durch den näher bestimmten Ausdruck der ,,guten
fachlichen Praxis" ersetzt.
- Defizite der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Ein Defizit der gesetzlichen Regelung zur Bezahlung von landschaftsplanerischen
Leistungen ist, dass die HOAI die Kosten einer Untersuchung vor allem nach der
Größe des Untersuchungsgebiets bemisst, was nicht zwangsläufig Auskunft über die
wirklich nötige Intensität der Untersuchung gibt (T
OBIAS
1997, S.26).
18

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832485788
ISBN (Paperback)
9783838685786
DOI
10.3239/9783832485788
Dateigröße
3.7 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Berlin – Architektur Umwelt Gesellschaft
Erscheinungsdatum
2005 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
landschaftsplan erfolgskontrolle evaluierung effizienzkontrolle gründungsplan
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