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Finanzierungsmodelle von Nonprofit Organisationen in Theorie und Praxis

©2005 Diplomarbeit 77 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die derzeit angespannte finanzielle Haushaltslage in Deutschland fordert die Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten von Nonprofit Organisationen.
Diese Thematik betrifft sowohl den kleinen gemeinnützigen Verein, als auch die großen Wohlfahrtsverbände.
Die praktischen Erfahrungen, die ich im Rahmen meines Studiums
sammeln konnte, haben mir gezeigt, dass die Vielfältigkeit von Finanzierungsmöglichkeiten in den Einrichtungen oft nicht bekannt sind.
Wer aber weiterhin auf dem Markt der Sozialen Arbeit Erfolg haben will und neue Ideen und Projekte verwirklichen möchte, muss Kenntnisse über den Finanzierungs-Mix besitzen. Zudem hat sich der Beruf der Fundraiserinnen und des Fundraisers schon in vielen Organisationen etabliert und bietet somit eine neue Berufschance auch für SozialpädagogInnen.
Die aktuelle Wirtschaftslage erfordert ein Umdenken in der Sozialen Arbeit. Viele SozialpädagogInnen sträuben sich nach wie vor, sich mit der sozialökonomischen Neuorientierung zu befassen. Ich halte es für notwendig sich mit dieser Thematik auseinander zusetzen.
Daher werde ich im Rahmen dieser Diplomarbeit die Finanzierungsmöglichkeiten für Nonprofit Organisationen darstellen.
Ich möchte dem Leser zu Beginn einen Einblick über mögliche Finanzierungsformen der Sozialen Arbeit gewähren, bevor ich die Stellenwerte der einzelnen Finanzierungsformen der Sozialen Arbeit in Deutschland betrachte.
Im Anschluss werde ich mich eingehend mit den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen.
Den Schwerpunkt meiner Diplomarbeit lege ich dabei auf die alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, dem so genannten Fundraising.
Der Begriff Fundraising wird erläutert und anschließend der aktuelle Fundraising-Markt in Deutschland, mit seiner Bedeutung für die Soziale Arbeit dargestellt.
Die Erklärung der einzelnen Finanzierungsformen im Rahmen vom Fundraising, wird auch den Bezug zwischen Theorie und Praxis beinhalten, indem ich die Möglichkeiten und Grenzen einzelner alternativer Finanzierungsformen aufzeige. Die angeführten Praxisbeispiele, sowie die Zusammenfassung werden sich auf Grund meines fachlichen Hintergrundes häufig auf den Bereich der Sozialen Dienste und Hilfen beziehen.
Diese Diplomarbeit soll dem Leser einen Überblick gewähren, um einzelne Finanzierungsarten einschätzen und deren Anwendbarkeit für einzelne Organisationen überprüfen zu können.
Ich habe versucht, die geschlechtsneutrale Schreibweise durchgängig zu […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8571
Rohweder, Henning:
Finanzierungsmodelle von Nonprofit Organisationen in Theorie und Praxis
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Fachhochschule Kiel, Diplomarbeit, 2005
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG ... 4
2. NONPROFIT ORGANISATIONEN... 5
3. ÜBERBLICK ÜBER DIE FINANZIERUNGSARTEN SOZIALER ARBEIT7
4. FINANZIERUNGSARTEN DURCH DEN ÖFFENTLICHEN TRÄGER ... 9
4.1. Z
UWENDUNGSFINANZIERUNG
... 9
4.1.1. Zuwendungsformen ... 10
4.1.1.1 Projektbezogene Zuwendungen... 10
4.1.1.2 Institutionelle Zuwendungen ... 10
4.1.2. Zuwendungsarten ... 11
4.1.2.1. Vollfinanzierung ... 11
4.1.2.2. Teilfinanzierung ... 11
4.2. P
FLEGE
-
UND
K
OSTENSÄTZE
... 13
4.3. L
EISTUNGSVERTRÄGE
... 14
5. FUNDRAISING... 15
5.1. B
EGRIFFSDEFINITION
... 15
5.2. G
RUNDLEGENDE
A
SPEKTE DES
F
UNDRAISINGS
... 17
5.3. Q
UALITÄTSANFORDERUNGEN AN
F
UNDRAISER
I
NNEN
... 19
5.4. F
UNDRAISING
-S
OFTWARE
... 21
5.5. S
TEUER
-
UND
G
EBÜHRENRECHTLICHE
P
RIVILEGIERUNGEN VON
N
ONPROFIT
O
RGANISATIONEN
... 22
5.5.1 Steuerrechtliche Privilegierungen... 22
5.5.2. Gebührenrechtliche Privilegierungen... 23
6. SPENDEN ... 24
6.1. D
IE AKTUELLE
S
ITUATION AUF DEM
D
EUTSCHEN
S
PENDENMARKT
... 24
6.2. S
PENDERMOTIVE UND SOZIODEMOGRAPHISCHE
E
NTWICKLUNG
... 26
6.3. D
IE
P
RAXIS DER PRIVATEN
S
PENDER
... 28
6.4. V
OR
-
UND
N
ACHTEILE VON
S
PENDEN
... 33
7. SPONSORING ... 34
7.1. B
EGRIFFSDEFINITION
... 34
7.2. D
ER
S
PONSORINGMARKT
... 35
7.3. S
PONSORING IN DER
P
RAXIS
... 36
7.4. R
ECHTSGRUNDLAGEN UND
S
PONSORINGVERTRAG
... 39
7.5. V
OR
-
UND
N
ACHTEILE DES
S
PONSORINGS
... 39
2

8. STIFTUNGEN... 41
8.1. S
TIFTUNGSWESEN IN
D
EUTSCHLAND
... 41
8.2. P
RAXIS DES
S
TIFTUNGSWESENS
... 43
8.3. V
OR
-
UND
N
ACHTEILE VON
S
TIFTUNGEN
... 46
9. FORMEN UND METHODEN DES FUNDRAISINGS ... 48
9.1. D
ER
S
PENDENBRIEF
(M
AILINGS
)... 49
9.2. E
RBSCHAFTSMARKETING
... 52
9.3. B
UßGELDMARKETING
... 54
9.4. V
ERANSTALTUNGEN
... 55
9.5. M
ERCHANDISING
... 56
9.6. O
NLINE
-F
UNDRAISING
... 58
9.7. F
ÖRDERMITTEL DER
EU ... 61
9.7.1, Strukturfonds ... 61
9.7.2. Aktionsprogramme ... 61
9.8. H
AUS
-
UND
S
TRAßENSAMMLUNGEN
... 62
9.9. R
ECYCLING
-M
ARKETING
... 63
9.10. T
ELEMARKETING
... 64
9.11. E
HRENAMT
... 65
10. ZUSAMMENFASSUNG ... 68
11. ANHANG ... 70
11.1 A
BKÜRZUNGSVERZEICHNIS
... 70
11.2 L
ITERATURVERZEICHNIS
... 71
11.3 I
NTERNETVERZEICHNIS
... 74
11.4 A
BBILDUNGSVERZEICHNIS
... 74
3

1. Einleitung
Die derzeit angespannte finanzielle Haushaltslage in Deutschland fordert die
Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten von Nonprofit Organisationen.
Diese Thematik betrifft sowohl den kleinen gemeinnützigen Verein, als auch die
großen Wohlfahrtsverbände.
Die praktischen Erfahrungen, die ich im Rahmen meines Studiums
sammeln konnte, haben mir gezeigt, dass die Vielfältigkeit von
Finanzierungsmöglichkeiten in den Einrichtungen oft nicht bekannt sind.
Wer aber weiterhin auf dem Markt der Sozialen Arbeit Erfolg haben will und
neue Ideen und Projekte verwirklichen möchte, muss Kenntnisse über den
Finanzierungs-Mix besitzen. Zudem hat sich der Beruf der Fundraiserinnen und
des Fundraisers schon in vielen Organisationen etabliert und bietet somit eine
neue Berufschance auch für SozialpädagogInnen.
Die aktuelle Wirtschaftslage erfordert ein Umdenken in der Sozialen Arbeit.
Viele SozialpädagogInnen sträuben sich nach wie vor, sich mit der
sozialökonomischen Neuorientierung zu befassen. Ich halte es für notwendig sich
mit dieser Thematik auseinander zusetzen.
Daher werde ich im Rahmen dieser Diplomarbeit die
Finanzierungsmöglichkeiten für Nonprofit Organisationen darstellen.
Ich möchte dem Leser zu Beginn einen Einblick über mögliche
Finanzierungsformen der Sozialen Arbeit gewähren, bevor ich die Stellenwerte
der einzelnen Finanzierungsformen der Sozialen Arbeit in Deutschland betrachte.
Im Anschluss werde ich mich eingehend mit den einzelnen
Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen.
Den Schwerpunkt meiner Diplomarbeit lege ich dabei auf die alternativen
Finanzierungsmöglichkeiten, dem so genannten Fundraising.
Der Begriff Fundraising wird erläutert und anschließend der aktuelle
Fundraising-Markt in Deutschland, mit seiner Bedeutung für die Soziale Arbeit
dargestellt.
Die Erklärung der einzelnen Finanzierungsformen im Rahmen vom Fundraising,
wird auch den Bezug zwischen Theorie und Praxis beinhalten, indem ich die
Möglichkeiten und Grenzen einzelner alternativer Finanzierungsformen aufzeige.
Die angeführten Praxisbeispiele, sowie die Zusammenfassung werden sich auf
Grund meines fachlichen Hintergrundes häufig auf den Bereich der Sozialen
Dienste und Hilfen beziehen.
Diese Diplomarbeit soll dem Leser einen Überblick gewähren, um einzelne
Finanzierungsarten einschätzen und deren Anwendbarkeit für einzelne
Organisationen überprüfen zu können.
Ich habe versucht, die geschlechtsneutrale Schreibweise durchgängig zu
benutzen.
4

2. Nonprofit Organisationen
Der Begriff von ,,Nonprofit Organisationen", bzw. ,,Nonprofit-Sektor", stammt
aus den USA und hat sich in den letzten Jahren auch im deutschsprachigen Raum
etabliert.
,,Der Begriff Nonprofit-Sektor (auch Dritter Sektor) dient als
Sammelbezeichnung für diejenigen Organisationen, die weder den
Bereich Privatwirtschaft oder Staat noch dem informellen Privatbereich
zugeordnet werden können" (Haibach 2002, S.28).
Für Badelt lässt sich der Begriff von Nonprofit Organisation (NPO) nicht klar
definieren.
In den USA macht der Ausdruck die Abgrenzung gegenüber den
gewinnorientierten Unternehmen deutlich, während es in Europa eher darauf
ankommt, die NPO`s als nichtstaatliche Unternehmen zu verstehen.
Die Bezeichnung ,,nonprofit" ist als ,,not for profit" zu verstehen und nicht als
,,no profit", denn die Nonprofit Organisationen erzielen durchaus Gewinne
(vgl. Badelt 1999, S.8f.).
Im Auftrag von Lester M. Salamon und Helmut K. Anheiner wird seit 1990 das
,,John Hopkins Comparative Nonprofit Sector Project" durchgeführt. Dabei wird
der Nonprofit Sektor in über 40 Ländern auf seine ökonomische Struktur und
seine historischen, gesellschaftlichen und politischen Dimensionen analysiert.
Um die Ergebnisse unter den teilnehmenden Projektländern vergleichen zu
können, wurde eine gemeinsame Definition von Nonprofit Organisationen
aufgestellt. Bei dieser so genannten operativen Definition wurden bestimmte
Kriterien und Merkmale festgelegt, die eine Nonprofit Organisation beschreiben.
Kriterienkatalog für Nonprofit Organisationen:
Nonprofit Organisationen sind institutionelle Einheiten mit folgenden
Merkmalen:
· Formell strukturiert in unterschiedlichen Rechtsformen
· Organisatorisch unabhängig vom Staat
· Nicht gewinnorientiert
· Eigenständig verwaltet
· Keine Zwangsverbände
· Zu einem gewissen Grad von freiwilligen Leistungen getragen
(vgl.Priller/Strachwitz/Zimmer 2003, S.150)
5

Dabei weist Badelt darauf hin, dass die aufgeführten Charakteristika nicht als
starr zu betrachten sind.
,, Eine konkrete Organisation kann deshalb den einzelnen Kriterien in
sehr unterschiedlichem Ausmaß entsprechen. Sie könnte z.B. eine klare
Begrenzung der Gewinnausschüttung, eine eindeutige formale Struktur
mit Selbstverwaltungscharakter besitzen, aber nur in sehr geringem Maß
mit ehrenamtlicher Arbeit agieren und in einem Naheverhältnis zur
öffentlichen Hand stehen (z.B. durch weitgehende öffentliche
Finanzierung). Dennoch wäre sie im Sinn dieses Buchs als NPO zu
bezeichnen, wenn sie alle fünf Kriterien wenigstens im skizzierten
Mindestausmaß erfüllt" (Badelt 1999, S.9).
Obwohl ich die Definition von Haibach als sehr treffend für die Situation in
Deutschland bezeichnen würde, so bin ich häufiger in den verschiedenen
Fachlektüren auf den Kriterienkatalog der John Hopkins Studie gestoßen. Ich
werde mich daher in meinen folgenden Ausführungen, bei der Definition von
Nonprofit Organisationen auf diese Merkmale des Kriterienkatalogs stützen.
Eine weitere Klassifikation im Bereich der Nonprofit Organisationen, basiert auf
deren Tätigkeitsfelder.
Im Rahmen des oben beschriebenen John Hopkins Projekt wurde hierzu die
International Classification of Nonprofit-Organization (ICNPO) entwickelt.
Hierbei werden die Tätigkeitsbereiche in zwölf Gruppen unterteilt, die als
einheitliche, international eigenständige Ordnung verstanden werden sollen.
In Deutschland wurden diese Bereiche noch einmal differenziert betrachtet und
in Einzelaktivitäten untergliedert. Ich begnüge mich an dieser Stelle mit der
Aufzählung der zwölf Gruppen der internationalen Ordnung, um dem Leser einen
Überblick der Tätigkeitsfelder von Nonprofit Organisationen zu geben.
Zwölf Gliederungsbereiche für Nonprofit Organisationen
·
Kultur und Freizeit
·
Bildungswesen und Forschung
·
Gesundheitswesen
·
Soziale Dienste und Hilfen
·
Umwelt- und Naturschutz
·
Wohnungswesen und (lokale) Wirtschaftsentwicklung
·
Vertretung von Bürger- und Verbraucherinteressen
·
Förderstiftungen, Spenden und ehrenamtliche Arbeit
·
Internationale Aktivitäten
·
Wirtschafts- und Berufsverbände, Gewerkschaften
·
Religion
·
Sonstiges
(vgl. Priller/Strachwitz/Zimmer 2003, S.152)
6

3. Überblick über die Finanzierungsarten Sozialer Arbeit
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit denen sich die Nonprofit
Organisationen finanzieren können. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die
Finanzierungsform individuell der jeweiligen Organisation angepasst werden
muss.
Einen großen Bereich stellen die Gelder aus den öffentlichen Haushalten dar.
Hierzu zählen die Leistungsverträge (Leistungsvereinbarungen), Pflege- und
Kostensätze und Zuwendungen.
Im System der Sozialen Arbeit lassen sich Pflichtleistungen und freiwillige
Leistungen der Sozial- und Jugendhilfeträger unterscheiden.
(vgl. Halfar 1999, S. 42f.).
Bei den Pflichtleistungen müssen die Sozial- und Jugendhilfeträger eine
qualitativ und quantitativ bedarfsgerechte Leistungskapazität vorhalten.
Ein weiterer, zunehmend an Bedeutung gewinnender Faktor der
Mittelbeschaffung, ist das so genannte Fundraising. Dieser Begriff umfasst eine
große Anzahl von Finanzierungsmöglichkeiten, deren Inhalte ich im Laufe der
Diplomarbeit näher erläutern werde. Hierzu zählen unter anderem
Spendengelder, Zuschüsse von Stiftungen, Sponsoring, Merchandising,
Bußgelder und Gebühren.
Die Finanzierungsstruktur von Nonprofit Organisationen in Deutschland stellt
sich im Vergleich zum 19-Länder-Durchschnitt folgendermaßen dar:
(In Prozent der Gesamtfinanzierung)
Mittel Deutschland
Länderdurchschnitt
Leistungen der
öffentlichen Hand
64,3% 42,0%
Spenden und Sponsoring 3,4%
11%
Selbst erwirtschaftete
Mittel
32,3% 47,0%
(Priller/Strachwitz/Zimmer 2003, S.160, Quelle: J.Hopkins C.N.S.Projekt)
7

Über die Finanzierungsstruktur in den einzelnen Bereichen gibt folgende Tabelle
Auskunft:
(Einnahmequellen des Nonprofit-Sektors nach Bereichen 1995 (in Prozent))
Bereich Öffentliche
Hand
Spenden Selbsterwirtschaftete
Mittel
Kultur und Erholung
20,4%
13,4%
66,2%
Bildung und Forschung
75,4%
1,9%
22,6%
Gesundheitswesen 93,8%
0,1%
6,1%
Soziale Dienste
65,5%
4,7%
29,8%
Umwelt- und Naturschutz
22,3%
15,6%
62,1%
Wohnungswesen und
Beschäftigung
0,9% 0,5% 98,6%
Bürger- und
Verbraucherinteressen
57,6% 6,6% 35,8%
Stiftungen 10,4%
3,4%
86,2%
Internationale Aktivitäten
51,3%
40,9%
7,8%
Wirtschafts- und
Berufsverbände
2,0% 0,8% 97,2%
Insgesamt 64,3%
3,4%
32,3%
(Priller/Strachwitz/Zimmer 2003, S.161, Quelle: J.Hopkins C.N.S.Projekt)
In Deutschland stellt die öffentliche Hand, im Vergleich zum 19-Länder-
Durchschnitt, eine der wichtigsten Einnahmequellen im Nonprofit Sektor dar.
Dies spiegelt sich auch in einigen Bereichen wieder, z.B. im Bereich des
Gesundheitswesens oder bei den Sozialen Diensten.
8

4. Finanzierungsarten durch den öffentlichen Träger
4.1. Zuwendungsfinanzierung
,,Nach §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und
Landeshaushaltsordnung(LHO) können Träger Sozialer Arbeit für die
Durchführung von Arbeitsvorhaben, an denen ein besonderes Interesse
des Bundes oder des Landes besteht, durch Geldleistungen unterstützt
werden. Solche Zuwendungen setzen voraus, dass durch sie öffentliche
Aufgaben im Sinne klar definierter Zwecke erfüllt werden, die ohne diese
Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt
werden könnten" (Arnold/Maelicke 1998, S.414).
Für den Gesetzgeber besteht in der Regel dann ein Interesse an Zuwendungen,
wenn er sich in den entsprechenden Gesetzestexten zur Hilfe in einem
Problemfeld verpflichtet hat und nicht selbst die entsprechenden Angebote sowie
Ressourcen zur Verfügung stellt.
Ein Beispiel dafür wäre der § 14(1) SGB8. Demnach sind jungen Menschen und
ihren Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes zu machen.
Im zweiten Absatz des § 14 SGB 8 werden Kriterien festgelegt, wie die
Maßnahmen auszusehen haben.
Sollte der öffentliche Träger, in diesem Fall die örtlichen und überörtlichen
Träger, keine entsprechenden Angebote zur Verfügung stellen, hätte er ein
berechtigtes Interesse an der Zuwendungsfinanzierung von freien Trägern.
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist dies im Kapitel 5 des SGB 8 geregelt.
Gemäß § 74(3) SGB 8 entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe über
die Art und Höhe der Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und
nach pflichtgemäßem Ermessen, daher ergibt sich für den freien Träger der
Jugendhilfe kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Zuwendung.
Dies betrifft grundsätzlich alle Zuwendungen.
Zuwendungen können nicht eingeklagt werden, da es sich um eine Kann-
Leistung seitens des Staates handelt.
Die Zuwendungsfinanzierung kann in zwei Bereiche untergliedert werden. Es
gibt die projektbezogenen und die institutionellen Zuwendungen. Diese beiden
Formen der Zuwendungen lassen sich in unterschiedliche Finanzierungsarten
unterteilen.
9

4.1.1. Zuwendungsformen
4.1.1.1 Projektbezogene Zuwendungen
,,Um Projektförderung handelt es sich, wenn die Zuwendungen die
Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben deckt (z.B. Personalkosten
für einen SA zur Beratung von Asylbewerbern, Anschaffung von
Einrichtungsgegenständen für ein Jugendzentrum)"
(Papenheim/Baltes/Tiemann 2002, S.73).
,,Bei Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung werden einzelne
Vorhaben, die sich fachlich, zeitlich und kostenmäßig abgrenzen lassen,
gefördert"(Halfar 1998, S.416).
Der Zuwendungsgeber geht somit kein Risiko einer dauerhaften, finanziellen
Belastung ein. Die Höhe der Zuwendungen sowie der zeitliche Rahmen sind
hierbei festgelegt.
Der öffentliche Träger hat zudem die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, um von
ihm gesetzte sozialpolitische Ziele durchzusetzen. Der Zuwendungsempfänger
sollte sich daher im Vorfeld mit den aktuellen Prioritäten des zuständigen Trägers
befassen.
Die Vorhaben dürfen, bei der projektbezogenen Zuwendung, bei Antragstellung
noch nicht begonnen haben.
4.1.1.2 Institutionelle Zuwendungen
Bei der institutionellen Zuwendung werden im Gegensatz zu der
projektbezogenen Zuwendung nicht einzelne Vorhaben gefördert, sondern
abstrakte Ziele des Zuwendungsgebers.
,,Institutionelle Förderung ist gegeben, wenn die Zuwendung die
gesamten bzw. einen nicht abgegrenzten Teil der Ausgaben des freien
Trägers decken soll. (...) Beispiel: Eine Stadt gewährt Jugendverbänden
zur Deckung der Büro- und sonstigen Verwaltungskosten eine nach der
Zahl der Mitglieder gestaffelte Zuwendung"(Papenheim/Baltes/Tiemann
2002, S.73).
Der Zuwendungsgeber geht somit ein höheres Risiko einer dauerhaften
finanziellen Belastung ein, während der Zuwendungsempfänger einen größeren
Spielraum bei der Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel hat.
,,Insofern steuert der Zuwendungsgeber im Rahmen der institutionellen
Förderung weniger die Programminhalte und Arbeitsweisen des
Zuwendungsempfängers, sondern beschränkt sich in der Praxis auf die
Festlegung und Kontrolle des Haushalts-, Organisations- und
Stellenplans der geförderten Institution" (Halfar 1998, S.415).
10

4.1.2. Zuwendungsarten
Die Finanzierungsarten untergliedern sich in die Vollfinanzierung und die
Teilfinanzierung. Die Teilfinanzierung ist als Fehlbedarfs-, Festbetrags- oder
Anteilsfinanzierung möglich.
4.1.2.1. Vollfinanzierung
Der Begriff Vollfinanzierung beinhaltet, dass der Zuwendungsgeber die vollen
Kosten des Projektes bzw. der Aufgaben der Institution übernimmt.
,,Insofern soll durch Zuwendung eine Vollfinanzierung durch die
öffentliche Hand nur geleistet werden, wenn das staatliche Interesse an
einem Vorhaben bei freien Trägern nicht oder nur in geringem Maße auf
ähnliches (wirtschaftliches) Interesse stößt" (Halfar 1998, S.416).
Dies basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip im deutschen Sozialwesen. Demnach
soll die Pluralität der Angebote durch die freien Träger gewährleistet sein und
diese sollen auf Ressourcen zurückgreifen, die dem Staat nicht zur Verfügung
stehen (z.B. Spenden, Stiftungsgelder, Bußgelder). Eine Vollfinanzierung kommt
allerdings selten in Frage.
,,Vollfinanzierung wird in der Regel nicht gewährt. Meist hat der freie
Träger eine angemessene Eigenleistung zu erbringen (§74 Abs.1 Satz 1
Nr.4 SGBVIII)" (Papenheim, Baltes, Tiemann 2002, S.73).
4.1.2.2. Teilfinanzierung
Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die nur einen Teil der Projekte bzw.
institutionellen Ausgaben decken sollen.
Vom Zuwendungsempfänger wird somit die Aufbringung von Eigenmitteln
erwartet. Er muss auf eigene Ressourcen zurückgreifen, um die Vorhaben
finanziell abdecken zu können.
Die Teilfinanzierung untergliedert sich, wie bereits erwähnt, in drei verschiedene
Finanzierungsarten.
· Anteilsfinanzierung
Dies beinhaltet, dass der Zuwendungsgeber einen gewissen Prozentsatz der
Gesamtkosten finanziert.
Die Höhe der Zuwendung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Die öffentliche Hand könnte somit ein Projekt oder institutionelle Ausgaben mit
25% bezuschussen, wobei die Ausgaben auf einen gewissen Höchstbetrag
begrenzt werden.
In der Praxis sind solche prozentualen Zuwendungsarten allerdings oft an die
Zusage weiterer Finanzierungsgeber gebunden.
Neben der Zuwendung für Projekte und institutionelle Ausgaben ist allerdings
auch eine Anteilsfinanzierung denkbar, die sich auf bestimmte Kostenarten
beziehen. Hierzu können Personalkosten oder Aufwendungen für Fortbildung
von Ehrenamtlichen zählen.
11

Der Prozentsatz bezieht sich dann auf die zuwendungsfähigen, maximal bis zur
Zuwendungsobergrenze entstandenen Kosten (vgl. Halfar 1998, S.417f.).
· Fehlbedarfsfinanzierung
Hierbei finanziert die öffentliche Hand die Deckungslücke eines Projektes oder
der Arbeit einer Organisation, die nach Projektabschluss oder bei Beendigung des
Haushaltsjahres noch offen steht.
,,Besonders geeignet ist das Instrument der Fehlbedarfsfinanzierung bei
Projekten, die sich an ein zahlungsfähiges und zahlungsbereites Klientel
richten, aber das unternehmerische Risiko nicht selbst tragen können, da
der Träger über keine ausreichenden Rücklagen verfügt." (Halfar 1998, S
418).
Allerdings ist auch die Fehlbedarfsfinanzierung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Zuwendungsempfänger wird dadurch angehalten, möglichst viele
Eigenmittel einzubringen. Dies bedarf natürlich auch einer transparenten
Darstellung der eigenen wirtschaftlichen Situation.
· Festbetragsfinanzierung
Bei der Festbetragsfinanzierung wird ein Betrag in einer festen Höhe
bezuschusst.
Dieser Betrag lässt sich nachträglich nicht verändern, auch wenn die
tatsächlichen Kosten von den Projektkosten nach oben oder unten abweichen.
In der Praxis ist diese Finanzierungsart häufig an eine flexible Einheit gebunden.
Es könnte zum Beispiel einen Festbetrag für jeden Teilnehmer einer Fortbildung
geben, wobei auch hier ein Höchstbetrag festgelegt wird.
Die Vorteile der Festbetragsfinanzierung liegen in der Verwaltungsvereinfachung
und der Möglichkeit einer genaueren Kalkulation der Kosten.
Die Finanzierung über Zuwendungen spielt auf dem Sektor der Sozialen Arbeit
eine große Rolle. Mit zunehmender Mittelknappheit in den öffentlichen Kassen
wird allerdings auch im Bereich der Zuwendungsfinanzierung weiter eingespart.
Insbesondere die Zuwendungsform der Vollfinanzierung wird zukünftig
schwieriger durchzusetzen sein. Zudem birgt die Zuwendungsfinanzierung einen
weiteren Nachteil.
,,Ein Risiko bleibt die grundsätzliche Abhängigkeit von dem jährlichen
Haushaltsplan; (...). Es können z.B. weder Rücklagen gebildet noch
kalkulatorische Kosten berücksichtigt werden; beides wäre nötig zu einer
einigermaßen aussagefähigen kaufmännischen
Wirtschaftsführung"(Freier, 1995, S.390).
12

4.2. Pflege- und Kostensätze
Bei den Pflegesätzen handelt es sich um bewohner- oder nutzerbezogene
Tagessätze.
Mit diesen Mitteln sollen die laufenden Kosten einer Einrichtung gedeckt
werden.
Diese Pflegesätze finden nicht nur im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) ihre
Anwendung, sondern sind auch im Sozialhilferecht (SGBXII) und im Kinder und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zu finden. Im SGB XII werden die
Pflegesatzvereinbarungen auf der Grundlage des § 75(3) SGB XII zwischen dem
Träger der Einrichtung oder seinem Verband und den Kostenträgern der
Sozialhilfe ausgehandelt.
Gem.76 SGBXII übernimmt der Sozialhilfeträger nur die Kosten von Leistungen,
die mit dem Anbieter der sozialen Dienstleistung vereinbart wurden.
Dabei sind drei Teilvereinbarungen zu unterscheiden:
- Leistungsvereinbarungen (Entgeltvereinbarungen) gem. §76(1) SGBXII
- Vergütungsvereinbarungen gem. §76(2) SGBXII
- Prüfungsvereinbarungen gem. §76(3) SGBXII
Der Pflegesatz unterteilt sich in:
· Grundpauschale (Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten))
· Maßnahmenpauschale (konkrete Leistungen durch medizinisches
Fachpersonal, SozialarbeiterInnen usw.)
· Investitionsbeiträge (Sonderentgelte für besondere Aufwendungen)
Halfar betont die Gleichstellung bei den Ansprüchen auf Pflegesätze:
,,Die Pflegesätze müssen leistungsgerecht, prospektiv, und für alle
Bewohner, unabhängig, wer im Einzelfall Kostenträger ist, gleich sein.
Das bedeutet, dass der Pflegesatz nicht unterschiedlich für Selbstzahler,
Mitglieder einer privaten Versicherung, Mitglieder einer gesetzlichen
Versicherung oder BSHG (SGB XII)-Finanzierte gestaltet werden darf"
(Halfar 1998, S 424).
In der Praxis bedeutet dies für eine soziale Einrichtung, neben dem Verlustrisiko,
Überschüsse erzielen und Rücklagen schaffen zu können.
Zudem muss die Einrichtung ihre Leistung dokumentieren und nachweisen
können. Dies erfordert, dass in einigen Bereichen, etwa im Jugendhilfebereich,
noch entsprechende Instrumente zur Qualitätssicherung entwickelt bzw.
verfeinert werden.
13

4.3. Leistungsverträge
Diese Finanzierungsform nimmt einen zunehmend höheren Stellenwert in der
Sozialen Arbeit ein.
,,Leistungsvereinbarungen, auch Leistungsverträge genannt, sind ­im
Unterschied zu den Zuwendungen- privatrechtliche gegenseitige
Vereinbarungen zwischen dem Staat in seiner jeweiligen
Organisationsform, z.B. als öffentlicher Träger der Jugendhilfe und
einem Dritten. Der Staat ,,kauft" notwendige Ressourcen zur Erfüllung
seiner öffentlichen Aufgaben durch den Abschluss von
Leistungsverträgen mit Dritten. Die Gegenleistung ist eine konkrete,
eindeutig beschreibbare Lieferung oder Leistung gegenüber dem Staat
oder einem bestimmten Begünstigten, wobei letzterer nicht als Person
benannt sein muss" (Fachlexikon 1997, S.615).
Auf der Grundlage des §55 der Bundes/ Haushaltsordnung (BHO/LHO), werden
die zu vergebenden Leistungsbereiche öffentlich ausgeschrieben.
,,Leistungsverträge werden mit denjenigen Anbietern abgeschlossen, die
in einem Ausschreibungsverfahren das qualitativ beste und
wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben"(Halfar 1999, S 60).
Somit sind der Staat und der Leistungsanbieter gleichberechtigte Partner mit den
jeweiligen Rechten und Pflichten, die sich aus dem jeweiligen Vertrag ergeben.
Für den Leistungsanbieter bedeutet dies eine bessere Planungssicherheit, da die
Verträge meist über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden (z.B. drei
Jahre).
Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass bei den Leistungsverträgen,
genauso wie bei den vorgenannten Finanzierungsformen, die Instrumente zur
Feststellung der Prozess- und Strukturqualität, noch zu operationalisieren sind.
14

5. Fundraising
5.1. Begriffsdefinition
,,Fundraising" ist ein wichtiger Begriff insbesondere für die Anbieter von
Sozialer Arbeit.
,,In den letzten Jahren hat sich auch in Deutschland Fundraising als
Teildisziplin des Nonprofit-Managements etabliert. Davon zeugen z.B.
die Gründung der Fundraising-Akademie und der Erfolg des jährlichen
Fundraising-Kongresses in Leipzig"
(http://www.socialnet.de/rezensionen/0210urselmann_koch.html).
Mittlerweile ist der Begriff auch im Großen Fremdwörterbuch des Duden zu
finden, und wird übersetzt als:
,,(...)Das Beschaffen von Spenden (für wohltätige Zwecke)"
(Dudenverlag 2001, S.333).
Nicht zu finden ist die Begriffsdefinition allerdings im neuesten
Universalwörterbuch des Duden von 2003, der als umfassendes
Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache betitelt wird.
Haibach beschreibt den Begriff folgendermaßen:
,,Fund bedeutet Geld, Kapital; to raise heißt etwas aufbringen (z.B.
Geld)Fundraising bedeutet demnach wörtlich Geldbeschaffung oder
Kapitalbeschaffung" (Haibach 2002, S.19).
Man könnte den Ausdruck Fundraising als Mittelbeschaffung ins Deutsche
übersetzen. Mit diesem Begriff ist das Hauptziel des Fundraisings sehr treffend
benannt. Allerdings handelt es sich bei dem Fundraising um eine eigenständige
Marketingstrategie, deren Bestimmung die Mittelbeschaffung darstellt.
In der hiesigen Fachliteratur ist eine Vielzahl von Interpretationen zu diesem
Begriff zu finden.
Christoph Badelt begrenzt den Begriff auf das
,,Einwerben/Akquirieren von Spenden für einen guten Zweck" (Badelt
1999, S.318).
Im Handbuch der Fundraising Akademie findet sich folgende Begriffsdefinition:
,,Fundraising (...) wird verstanden als die umfassende Mittelbeschaffung
einer Nonprofit-Organisation (Finanz- und Sachmittel, Rechte und
Informationen, Arbeits- und Dienstleistungen), wobei der Schwerpunkt
auf der Einwerbung finanzieller Mittel liegt" (Haibach 2003, S.68).
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Haibach erklärt den Begriff in ihrem Fundraising Handbuch mit einer
Kommunikationsstrategie:
,,Beim Fundraising geht es um die Erstellung einer
Kommunikationsstrategie für die Beschaffung von Finanzmitteln, und
zwar vor allen Dingen für Mittel, die nicht nach klaren Förderkriterien
vergeben werden und nicht regelmäßig fließen"(Haibach 2002, S.19).
Auch in der Definition von Scheibe-Jäger stellt das Fundraising eine Strategie
dar, wobei die Definition des Marketings einzeln aufgeführt ist:
,,Fundraising ist das planmäßig, kontinuierlich und konsequent
betriebene und ganzheitlich auf den Markt und die Kunden gerichtete
Denken und strukturierte Handeln, das sich nach den Marketing-Regeln
richtet" (Scheibe-Jäger 2003, S.327).
Eine weitere Begriffsdefinition wird im Fachlexikon der Sozialen Arbeit
angeführt:
,,Fundraising ist der Oberbegriff für alle Aktivitäten, die mit der
Beschaffung von Ressourcen für Nonprofit Organisationen verbunden
sind, und wird verstanden als Konzept zur Einwerbung von Mitteln auf
Grundlage einer eigens dafür erstellten Marketingstrategie. Darunter
fallen für den Bereich Sozialer Arbeit alle Maßnahmen zu
Spendeneinwerbung (...), auch das (...) Social sponsoring, jedoch nicht
Mittel, die im öffentlichen Auftrag oder aufgrund von Förderkriterien
ohnehin vergeben werden. Unter F. sind Geldspenden, Sachleistungen,
ehrenamtliche Arbeit oder Geldwerte Leistungen zu sehen, die von
Einzelpersonen, Unternehmen oder Stiftungen für die Zwecke von
Nonprofit Organisationen erbracht werden. (...) Fundraising ist zur
Finanzierung von sozialen Regelaufgaben nicht geeignet" (Fachlexikon
der Sozialen Arbeit 1997, S.368).
Fundraising umfasst somit alle Bereiche einer Organisation und ist eine
geplante und zielgerichtete Vorgehensweise.
Dieses Verständnis von Fundraising wird insbesondere in den USA deutlich.
,,Selbst kleine Organisationen verfügen meist über mindestens eine
Person, deren Hauptzuständigkeit das Fundraising ist"
(Haibach 1995, S 3).
Dies begründet sich natürlich hauptsächlich in der Tatsache, dass der
Wohlfahrtsstaat in den USA nicht so ausgeprägt ist wie in Deutschland.
,,Das sozialstaatliche Netz in Amerika weist im Vergleich zur
Bundesrepublik große Lücken auf, der Anteil der staatlichen Mittel an
der Förderung von Nonprofit Organisationen ist weit geringer als bei
uns"(Haibach 1995, S.2).
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Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832485719
ISBN (Paperback)
9783838685717
DOI
10.3239/9783832485719
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Kiel – Soziale Arbeit und Gesundheit
Erscheinungsdatum
2005 (Februar)
Note
2,0
Schlagworte
spenden sponsoring finanzierung fundraising soziale arbeit
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Titel: Finanzierungsmodelle von Nonprofit Organisationen in Theorie und Praxis
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