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Mögliche Auswirkungen des Treibhausgasemissionshandels von kleinen und mittleren Unternehmen auf das Kreditgeschäft einer Geschäftsbank

©2004 Diplomarbeit 102 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Gletscherschmelze, extreme Sommer, Meeresspiegelanstieg - die negativen Auswirkungen des anthropogenen Treibhauseffektes werden immer deutlicher sichtbar. Negativ betroffen vom zunehmenden Klimawandel sind zum großen Teil die ärmsten Erdregionen. Demzufolge stellt die Bekämpfung des Klimawandels eine bedeutende Herausforderung des 21. Jahrhunderts dar. Große Teile der internationalen Staatengemeinschaft erkennen mittlerweile die Notwendigkeit einer Treibhausgasreduktion an. Der Umweltpolitik stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die zur Erreichung dieses Zieles beitragen können. Ein marktwirtschaftliches Instrument ist der Emissionshandel, dessen Vorzüge in der ökonomischen Theorie breit diskutiert worden sind. Bisher existieren jedoch kaum praktische Erfahrungen.
Nach langen politischen Verhandlungen startet am 01. Januar 2005 in der EU der Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen auf Unternehmensebene.Auf die teilnehmenden Emittenten kommt eine Reihe von Veränderungen zu, denn die bisher für die Unternehmen kostenfreie Emission von Treibhausgasen bekommt einen auf Märkten bestimmten Preis. Der herkömmliche Aufgabenbereich der Unternehmen wird somit um ein Treibhausgasmanagement ergänzt werden müssen.
An den Geschäftsbanken wird diese Entwicklung nicht spurlos vorüber gehen. Sie sind zwar derzeit nicht direkt zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet, haben jedoch als Kapitalgeber der in das Handelssystem einbezogenen Unternehmen ein besonderes Interesse an den veränderten Rahmenbedingungen, die sich für ihre Kunden ergeben. Die Chancen und Risiken des Emissionshandels auf Seiten der Unternehmen werden insbesondere auf das Kreditgeschäft Auswirkungen haben.
Gang der Untersuchung:
In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, wie sich die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen am Treibhausgasemissionshandelssystem (TEHS) in Deutschland auf das Kreditgeschäft einer Geschäftsbank auswirken kann.
Es stellt sich die Frage, inwiefern sich aus den veränderten Rahmenbedingungen der Unternehmen ein Handlungsbedarf bzw. ein Geschäftsfeld für eine Bank ergibt. Das Ziel hierbei ist insbesondere, den Bedarf und die Ausgestaltung einer um die neuen Risikokomponenten erweiterten Kreditwürdigkeitsprüfung zu ermitteln. Ebenso gilt es herzuleiten, inwiefern sich durch die Teilnahme der Unternehmen am TEHS neue Beratungs- und Geschäftsansätze im Kreditbereich einer Geschäftsbank ergeben.
Dabei […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8345
Schröter, Matthias: Mögliche Auswirkungen des Treibhausgasemissionshandels
von kleinen und mittleren Unternehmen auf das Kreditgeschäft einer Geschäftsbank
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Staatliche Studienakademie Leipzig, Diplomarbeit, 2004
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany

I
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ...1
1.1
Problemstellung: Veränderte Rahmenbedingungen... 1
1.2
Zielsetzung, Aufbau und Schwerpunkte der Arbeit ... 1
1.3
Begriffserläuterungen... 3
1.3.1
Emissionshandel... 3
1.3.2
Kleine und mittlere Unternehmen... 3
1.3.3
Der anthropogene Treibhauseffekt ... 4
2
Wesen und Merkmale der Ausgestaltung des Emissionshandels ...6
2.1
Umweltökonomischer Hintergrund des Emissionshandels... 6
2.1.1
Die Internalisierung externer Effekte als Ziel der Umweltpolitik ... 6
2.1.2
Einordnung des Emissionshandels in das umweltpolitische
Instrumentarium ... 7
2.1.3
Prinzipielle Funktionsweise ... 7
2.1.4
Der Grundgedanke von projektbasierten Kompensationen ... 10
2.2
Umweltpolitischer Hintergrund ... 11
2.2.1
Internationaler politischer Entwicklungsprozess... 11
2.2.2
Der Emissionshandel in der EU ... 13
2.2.3
Rechtliche Grundlagen des Emissionshandels in Deutschland .. 13
2.3
Ausgestaltung des EU-Emissionshandels... 14
2.3.1
Teilnehmer am TEHS ... 15
2.3.1.1
Festlegung der Teilnehmer am TEHS... 15
2.3.1.2
Zahl der Teilnehmer am TEHS ... 16
2.3.1.3
Betroffenheit der KMU ... 16
2.3.2
Ausgestaltung der Zertifikate ... 18
2.3.3
Zuteilung der Zertifikate ... 18
2.3.4
Organisation des TEHS in Deutschland... 20
2.3.5
Intertemporale Flexibilität... 21
2.3.6
Sanktionsmechanismen... 22
2.3.7
Einbindung von projektbasierten Kompensationen in das TEHS 22

II
3
Der Emissionshandel als unternehmerische Herausforderung ...24
3.1
Implementierung eines Treibhausgasmanagements... 24
3.1.1
Definition eines Treibhausgasmanagements ... 24
3.1.2
Die Aufgaben des Bereitstellungsmanagements ... 25
3.1.2.1
Emissionsquantifizierung und ­prognose ... 25
3.1.2.2
Identifikation und Bewertung von Minderungsoptionen ... 25
3.1.2.3
Prognose des Zertifikatepreises ... 28
3.1.2.4
Strategiebestimmung... 29
3.1.2.4.1
Unterscheidung zweier Ausgangssituationen ... 29
3.1.2.4.2
Bestimmung der Handlungsmöglichkeiten... 30
3.1.2.4.3
Festlegung und Operationalisierung einer
Bereitstellungsstrategie... 32
3.1.3
Das THG-Risikomanagement ... 33
3.1.3.1
Risiken aus dem TEHS... 33
3.1.3.1.1
Systematisierung der Risiken aus dem TEHS ... 33
3.1.3.1.2
Preisrisiken ... 34
3.1.3.1.3
Mengenrisiken ... 35
3.1.3.1.4
Kostenrisiken ... 36
3.1.3.1.5
Sonstige Risiken... 36
3.1.3.2
Definition und Aufgaben des THG-Risikomanagements... 37
3.1.3.3
Risikosteuerung über risikopolitische Instrumente... 38
3.1.3.3.1
Risikovermeidung ... 38
3.1.3.3.2
Risikominderung... 38
3.1.3.3.3
Risikodiversifikation ... 39
3.1.3.3.4
Risikovorsorge... 40
3.1.3.3.5
Risikoüberwälzung... 40
3.2
Das Treibhausgasmanagement in KMU ... 41
3.2.1
Betriebswirtschaftliche Besonderheiten der KMU ... 41
3.2.1.1
Fehlende Spezialisierung... 41
3.2.1.2
Finanzielle Restriktionen... 43
3.2.2
Informations- und Vorbereitungsstand der KMU ... 44
4
Mögliche Auswirkungen auf das Kreditgeschäft einer Geschäftsbank ...45
4.1
Die Bank als Stakeholder des Unternehmens... 45
4.2
Die Bewertung des THG-Managements im Rahmen der
Kreditwürdigkeitsanalyse ... 47

III
4.2.1
Zum Verständnis von Kreditrisiko ... 47
4.2.2
Beeinflussung des Kreditrisikos durch die veränderten
Rahmenbedingungen auf Seiten der Unternehmen ... 48
4.2.2.1
Verknüpfung der neuen Risikosituation mit dem Kreditrisiko48
4.2.2.2
Anwendungsbeispiel A... 49
4.2.2.3
Anwendungsbeispiel B... 50
4.2.3
Charakteristik der Kreditwürdigkeitsprüfung... 51
4.2.3.1
Definition und Ziel der Kreditwürdigkeitsprüfung... 51
4.2.3.2
Klassischer Inhalt und Ablauf der Kreditwürdigkeitsprüfung 52
4.2.4
Überlegungen zu den Möglichkeiten der Erweiterung der
Kreditwürdigkeitsanalyse... 53
4.2.5
Erweiterung der Kreditwürdigkeitsprüfung durch die ,,Checkliste
Emissionshandel"... 54
4.2.6
Entwurf der ,,Checkliste Emissionshandel"... 55
4.2.6.1
Vorbemerkung zur Beurteilungsmethode und Gestaltung ... 55
4.2.6.2
Ermittlung der Betroffenheit ... 56
4.2.6.3
Über-/Unterdeckung ... 56
4.2.6.4
Emissionsprognosen... 56
4.2.6.5
Emissionsanstieg... 57
4.2.6.6
Politische Perspektive... 57
4.2.6.7
Informationsstand ... 58
4.2.6.8
Organisation ... 58
4.2.6.9
Emissionsinventar... 59
4.2.6.10
Identifikation von Minderungsoptionen ... 59
4.2.6.11
Bewertung von Minderungsoptionen ... 60
4.2.6.12
Einbeziehung von Emissionsminderungsgutschriften... 60
4.2.6.13
Marktbeobachtung ... 60
4.2.6.14
Bereitstellungsstrategie... 61
4.2.6.15
THG-Risikomanagement ... 61
4.2.7
Bearbeitung und Ergebnis der ,,Checkliste Emissionshandel" ... 61
4.3
Geschäftsoptionen im Kreditgeschäft... 62
4.3.1
Neue Finanzierungsmöglichkeiten ... 62
4.3.1.1
Systematisierung ... 62
4.3.1.2
Finanzierung eigener Minderungsmaßnahmen und des
Zertifikatekaufs ... 63

IV
4.3.1.3
Finanzierung einzelner JI/CDM-Projekte ... 64
4.3.1.4
Finanzierung von Investitionen in Carbon Funds... 66
4.3.2
Einbindung öffentlicher Förderprogramme... 68
4.4
Zusatzdienstleistungen im Firmenkunden-Kreditgeschäft... 68
5
Fazit ...69
Literaturverzeichnis ... IX
Anhang ... XVIII
Anhang A ... XIX
Anhang B ... XXI
Anhang C ... XXII
Anhang D ... XXIV
Anhang E ... XXV
Anhang F ... beigefügte CD-ROM

V
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
ABl.
Amtsblatt
Abs.
Absatz
Abschn.
Abschnitt
Art.
Artikel
BMU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
bspw.
beispielsweise
ca.
circa
CDM
Clean Development Mechanism
CER
Certified Emission Reduction
COP
Conference of the Parties
Diss.
Dissertation
DtA
Deutsche Ausgleichsbank
ebd.
ebenda
EG
Europäische Gemeinschaft
ERU
Emission Reduction Unit
et. al.
et alii (und andere)
EU
Europäische Union
GWP
Global Warming Potential
GVK
Grenzvermeidungskosten
HGB
Handelsgesetzbuch
HMULF
Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
i. H. v.
in Höhe von
i. R. d.
im Rahmen dieser
IET
International Emissions Trading
IfM
Institut für Mittelstandsforschung Bonn
IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change
ISI
(Fraunhofer) Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung
JI
Joint Implementation
KMU
Kleine und Mittlere Unternehmen
KP
Kyoto-Protokoll
KRK
Klimarahmenkonvention
KWK
Kraft-Wärme-Kopplung

VI
lit.
Buchstabe (litera)
NAPG
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgasemis-
sionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007
NRW
Nordrhein-Westfalen
o. g.
oben genannte
PCF
Prototype Carbon Fund
pdf
Portable Document Format
PwC
PriceWaterhouseCoopers
RL
Richtlinie
RWE
Rheinisch Westfälisches Elektrizitätswerk
Tab.
Tabelle
TEHG
Treibhausgasemissionshandelsgesetz
TEHS
Treibhausgasemissionshandelssystem
THG
Treibhausgas
THGM
Treibhausgasmanagement
UBA
Umweltbundesamt
UNCED
United Nations Conference on Environment and Development
UNEP FI
United Nations Environmental Programme Finance Initiatives
UNFCCC
United Nations framework Convention on Climate Change
UVM
Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg
UWF
Umweltwirtschaftsforum
vgl.
vergleiche
z. T.
zum Teil

VII
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn ...4
Tab. 2: Ergebnisse der Vertragsstaatenkonferenzen 1995 ­ 2003 ...11
Tab. 3: Anteil der KMU an den gesamten Unternehmen der Branche
in Prozent ...17
Tab. 4: Kategorien von Emissionsminderungsmöglichkeiten ...26
Tab. 5: Vorbereitungsstand der Unternehmen ...45

VIII
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Vergleich der GVK mit dem Zertifikatepreis bei einem Unternehmen
mit hohen GVK ...8
Abb. 2: Vergleich der GVK mit dem Zertifikatepreis bei einem Unternehmen
mit niedrigen GVK ...9
Abb. 3: Überblick über die rechtlichen Regelungen des Emissionshandels
in Deutschland...14
Abb. 4: Stilisierte Kostenpotenzialkurve ...27
Abb. 5: Betrachtung der Kostenpotenzialkurve und des Zertifikatepreises ...28
Abb. 6: Handlungsmöglichkeiten des Unternehmens im Rahmen
eines TEHS ...31
Abb. 7: Stakeholder-Beziehung zwischen Bank und Unternehmen ...47
Abb. 8: Funktionsweise eines Carbon Fund und Geschäftsoptionen
einer Bank ...67

1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung: Veränderte Rahmenbedingungen
Gletscherschmelze, extreme Sommer, Meeresspiegelanstieg - die negativen
Auswirkungen des anthropogenen Treibhauseffektes werden immer deutlicher
sichtbar. Negativ betroffen vom zunehmenden Klimawandel sind zum großen
Teil die ärmsten Erdregionen. Demzufolge stellt die Bekämpfung des Klima-
wandels eine bedeutende Herausforderung des 21. Jahrhunderts dar. Große
Teile der internationalen Staatengemeinschaft erkennen mittlerweile die Not-
wendigkeit einer Treibhausgasreduktion an. Der Umweltpolitik stehen verschie-
dene Instrumente zur Verfügung, die zur Erreichung dieses Zieles beitragen
können. Ein marktwirtschaftliches Instrument ist der Emissionshandel, dessen
Vorzüge in der ökonomischen Theorie breit diskutiert worden sind. Bisher exis-
tieren jedoch kaum praktische Erfahrungen.
Nach langen politischen Verhandlungen startet am 01. Januar 2005 in der EU
der Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen auf Unternehmensebe-
ne. Auf die teilnehmenden Emittenten kommt eine Reihe von Veränderungen
zu, denn die bisher für die Unternehmen kostenfreie Emission von Treibhaus-
gasen bekommt einen auf Märkten bestimmten Preis. Der herkömmliche Auf-
gabenbereich der Unternehmen wird somit um ein Treibhausgasmanagement
ergänzt werden müssen.
An den Geschäftsbanken wird diese Entwicklung nicht spurlos vorüber gehen.
Sie sind zwar derzeit nicht direkt zur Teilnahme am Emissionshandelssystem
verpflichtet, haben jedoch als Kapitalgeber der in das Handelssystem einbezo-
genen Unternehmen ein besonderes Interesse an den veränderten Rahmenbe-
dingungen, die sich für ihre Kunden ergeben. Die Chancen und Risiken des
Emissionshandels auf Seiten der Unternehmen werden insbesondere auf das
Kreditgeschäft Auswirkungen haben.
1.2 Zielsetzung, Aufbau und Schwerpunkte der Arbeit
In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, wie sich die Teilnahme von kleinen
und mittleren Unternehmen am Treibhausgasemissionshandelssystem (TEHS)

2
in Deutschland auf das Kreditgeschäft einer Geschäftsbank auswirken kann. Es
stellt sich die Frage, inwiefern sich aus den veränderten Rahmenbedingungen
der Unternehmen ein Handlungsbedarf bzw. ein Geschäftsfeld für eine Bank
ergibt. Das Ziel hierbei ist insbesondere, den Bedarf und die Ausgestaltung
einer um die neuen Risikokomponenten erweiterten Kreditwürdigkeitsprüfung
zu ermitteln. Ebenso gilt es herzuleiten, inwiefern sich durch die Teilnahme der
Unternehmen am TEHS neue Beratungs- und Geschäftsansätze im
Kreditbereich einer Geschäftsbank ergeben.
Dabei werden ausgehend von der Definition der wichtigsten Begriffe zunächst
das Wesen und die Merkmale des Emissionshandels beschrieben. Danach wird
der umweltökonomische Hintergrund erläutert und der umweltpolitische
Entstehungsprozess skizziert. Augenmerk wird insbesondere auf die konkrete
Ausgestaltung des TEHS gelegt.
Im Anschluss daran wird der Emissionshandel als unternehmerische Heraus-
forderung dargestellt, wobei der Schwerpunkt in der Implementierung eines
Treibhausgasmanagementsystems liegt. Es werden verschiedene Handlungs-
optionen der Unternehmen beschrieben und die sich daraus ergebenden ver-
schiedenen Risiken dargestellt, wobei zu fragen ist, inwiefern diese Risiken
gemindert werden können.
Darauf aufbauend wird die neue Risikosituation auf Seiten der Unternehmen
auf das Kreditgeschäft übertragen. Hierbei wird insbesondere auf die Kredit-
würdigkeitsprüfung eingegangen. Dazu werden Überlegungen zu einer mögli-
chen Erweiterung der Prüfung um die Aspekte des Treibhausgasmanagements
angestellt. Des weiteren wird die Finanzierung der durch das TEHS induzierten
Investitionen als potentielles Geschäftsfeld für Geschäftsbanken dargestellt.
Einige Anmerkungen zu den Zusatzdienstleistungen im Kreditgeschäft schlie-
ßen die Betrachtungen ab.

3
1.3 Begriffserläuterungen
1.3.1 Emissionshandel
Der Begriff ,,Emissionshandel" wird im deutschen Sprachgebrauch als Synonym
für die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (KP) verwendet.
1
Im Proto-
koll wird zwischen dem Handel mit staatlich zugeteilten Emissionsberechtigun-
gen (International Emissions Trading
[
IET]) und den projektbasierten Emissi-
onsminderungen (Joint Implementation [JI] und Clean Development Mechanism
[CDM]) unterschieden. In der Literatur
2
wird jedoch eine starke Verknüpfung der
projektbasierten Mechanismen mit dem Emissionshandel aufgeführt, so dass es
berechtigt erscheint, die o. g. synonyme Bezeichnung zu verwenden. Die hier
geführten Überlegungen beschränken sich auf die Emission von im Anhang A
des KP genannten Treibhausgasen (THG).
3
I. R. d. Arbeit wird daher unter dem Begriff ,,Emissionshandel" sowohl der Han-
del mit THG-Emissionsrechten (synonym: THG-Emissionszertifikate) als auch
mit projektbasierten THG-Emissionsminderungsgutschriften verstanden.
1.3.2 Kleine und mittlere Unternehmen
Die im Folgenden geführten Betrachtungen beschränken sich auf kleine und
mittlere Unternehmen (KMU). Angesichts einer Vielzahl existierender
Mittelstandsdefinitionen ergibt sich das Problem einer trennscharfen
Auswertung von Statistiken und Studien. Die Abgrenzungen verschiedener
Definitionen werden sowohl nach quantitativen Merkmalen (Mitarbeiterzahl,
Umsatz, Jahresbilanzsumme) und qualitativen Merkmalen (personenbezogene
Unternehmensführung) vorgenommen.
4
Es soll i. R. d. Arbeit der bundesweit
anerkannten
Mittelstandsdefinition
des
Bonner
Institutes
für
Mittelstandsforschung (IfM) gefolgt werden. Diese nimmt eine Abgrenzung nach
1
Vgl. Lafeld (2003), S. 5
2
Vgl. z. B. Voss (2003), S. 32, Rentz (1995), S. 197 ff.
3
Vgl. zu den THG den folgenden Abschnitt. Grundsätzlich kann ein Emissionshandel auch für
andere Schadstoffemissionen verwendet werden. Beispielhaft genannt sei hier das amerikani-
sche Acid Rain Program und das kalifornische RECLAIM für den Handel mit Emissionsberech-
tigungen für Schwefeldioxid (SO
2
)
bzw. Stickstoffoxide (NO
x
). Vgl. dazu Brock-
mann/Stronzik/Bergmann (1999), S. 59 ff. und Hansjürgens/Gagelmann (2003), S. 4 ff.
4
Vgl. Krimphove/Tytko (2002), S. 4 ff.

4
den quantitativen Merkmalen Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz vor. Aus Tab. 1
sind die verschiedenen Klassifizierungen ersichtlich.
Tab. 1: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn
Quelle: IfM (2004)
Unternehmensgröße
Mitarbeiterzahl
Umsatz in pro Jahr
Klein
bis 9
bis unter 1 Mio.
Mittel
10 bis 499
1 bis 50 Mio.
Groß
500 und mehr
50 Mio. und mehr
Als KMU werden im Folgenden diejenigen Unternehmen bezeichnet, die sowohl
weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen als auch einen Jahresumsatz von
höchstens 50 Mio. erzielen.
KMU stellen einen nicht unerheblichen Teil der vom Emissionshandel
betroffenen Unternehmen dar. Zudem lassen sich ­ wie zu zeigen sein wird ­
bei KMU betriebswirtschaftliche Besonderheiten ausmachen, welche den
Umgang mit den veränderten Rahmenbedingungen bestimmen.
1.3.3 Der anthropogene Treibhauseffekt
Der natürliche Treibhauseffekt wird durch Treibhausgase
5
und Wolken verur-
sacht, die die Sonneneinstrahlung zur Erdoberfläche durchdringen lassen, je-
doch die Wärmeabstrahlung der Erdoberfläche absorbieren bzw. Teile davon
zum Erdboden zurückstrahlen. Im erdoberflächennahen Bereich der Atmosphä-
re wird demnach Wärme eingefangen.
6
Der natürliche Treibhauseffekt bewirkt,
dass an der Erdoberfläche statt eisiger Weltraumkälte eine durchschnittliche
Temperatur von 15º C herrscht.
7
Wichtig ist nun, diesen natürlichen Vorgang
von seiner anthropogenen Verstärkung zu unterscheiden. Eine zunehmende,
vom Menschen verursachte Konzentration von Treibhausgasen führt zu einer
5
Die wichtigsten Treibhausgase sind die in Anlage A des KP erfassten Gase Kohlendioxid
(CO2), Methan (CH
4
), Distickstoffoxid (N
2
O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-
FKW/HFC), perflourierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexaflourid (SF
6
)
6
Vgl. IPCC (2001), S. 114.
7
Vgl. Schönwiese (1996), S. 16.

5
zunehmenden Undurchlässigkeit der Atmosphäre für die Wärmeabstrahlung der
Erdoberfläche. In der Folge erwärmt sich die untere Schicht der Atmosphäre.
8
Der aktuelle Erkenntnisstand der Forschungen zum Treibhauseffekt ist den Be-
richten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), einer renom-
mierten internationalen Arbeitsgruppe, zu entnehmen.
9
In diesem Gremium sind
sowohl Befürworter als auch Gegner einer aktiven Klimapolitik vertreten, sodass
die Ausgewogenheit der Positionen des IPCC gewährleistet scheint.
10
Der IPCC kommt in seinem aktuellen Bericht zu dem Schluss, dass die vom
Menschen verursachte Emission von Treibhausgasen zu einer Erhöhung der
Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre geführt hat.
11
Dies ist zu einem
großen Teil auf die Emission von Kohlendioxid durch Verbrennung fossiler
Brennstoffe sowie Veränderungen der Landnutzung als auch durch die Emissi-
on von Methan durch Reisanbau, Energieverbrauch, und Viehwirtschaft zurück-
zuführen.
12
Der anthropogene Treibhauseffekt hat Klimaänderungen zur Folge,
die negative Auswirkungen auf den Menschen haben werden. Der IPCC nennt
als Anzeichen für eine Klimaänderung höhere Temperaturen und intensivere
Niederschlagsereignisse. Diese wirken sich z. B. in Form von Schäden durch
Überschwemmungen, zunehmender Bodenerosion und sinkenden Ernteerträ-
gen negativ auf den Menschen aus.
13
Die negativen Folgen des Treibhauseffek-
tes bewegen den IPCC zu der Forderung, Emissionsreduktionen durchzufüh-
ren.
14
8
Vgl. Schönwiese (1996) S. 15.
9
Vgl. IPCC (2001).
10
Vgl. Scharte (2002), S. 46. Dem Verfasser ist bewusst, dass die Existenz bzw. der anthropo-
gene Einfluss auf den Treibhauseffekt umstritten ist. Eine dahingehende Betrachtung soll hier
jedoch nicht vorgenommen werden. Für eine gegenteilige Auffassung vgl. z. B. Lomborg
(2002), S. 301 ff.
11
Vgl. IPCC (2001), S. 49.
12
Vgl. ebd., S. 49 ff.
13
Vgl. ebd., S. 66 f.
14
Vgl. ebd., S. 23.

6
2 Wesen und Merkmale der Ausgestaltung des Emissionshandels
2.1 Umweltökonomischer Hintergrund des Emissionshandels
2.1.1 Die Internalisierung externer Effekte als Ziel der Umweltpolitik
Im Rahmen der Umweltökonomie werden externe Effekte betrachtet. Diese ent-
stehen in Folge negativer (positiver) Nebenwirkungen der Produktion und kön-
nen definiert werden als Auswirkungen, die das Nutzenniveau Dritter schmälern
(erhöhen).
15
Im Umweltbereich wird der Nutzen der Gesellschaftsmitglieder
durch externe Effekte meist eingeschränkt. Man spricht hier deshalb von nega-
tiven externen Effekten.
16
Eine monetäre Bewertung externer Effekte führt zur
Betrachtung externer Kosten, welche nicht vom Verursacher, sondern von Drit-
ten getragen werden.
17
Die Entstehung dieser Kosten wird in der umweltökonomischen Theorie mit
dem Marktversagen im Umweltbereich begründet, wonach die Umwelt zum ei-
nen als öffentliches Gut der Nichtrivalität im Konsum unterliegt, die Umwelt also
von jedermann kostenlos genutzt werden kann. Zum anderen ist das marktwirt-
schaftliche Ausschlussprinzip nicht anwendbar: niemand kann von der Nutzung
des Gutes Umwelt (z. B. zur Emission von Schadstoffen) ausgeschlossen wer-
den.
18
Übertragen auf das hier betrachtete Problem des Treibhauseffektes bedeutet
dies, dass die (kostenlose) Emission von THG als unerwünschte Nebenwirkung
der wirtschaftlichen Aktivität eines Unternehmens zu den negativen Folgen des
Klimawandels führt. Es existiert zunächst kein Preis für die Umweltnutzung,
weshalb auch kein Anreiz für den Emittenten besteht, externe Kosten zu be-
rücksichtigen und Emissionen zu vermeiden.
19
Das Ziel der Umweltpolitik ist es
daher, im Sinne des Verursacherprinzips die externen Effekte zu internalisieren,
d. h. die externen Kosten dem Verursacher anzulasten.
20
15
Vgl. Cansier (1996), S. 24.
16
Vgl. Feess (1998), S. 42 f.
17
Vgl. Cansier (1996), S. 24.
18
Vgl. ebd., S. 25.
19
Vgl. ebd., S. 25.
20
Vgl. Endres (2000), S. 17 f., Cansier (1996), S. 128 ff.

7
2.1.2 Einordnung des Emissionshandels in das umweltpolitische Instru-
mentarium
Der Umweltpolitik stehen zur Internalisierung externer Effekte verschiedene
Instrumente zur Verfügung. In der Literatur werden dabei meist das ordnungs-
rechtliche Instrument der Auflage sowie die marktorientierten Instrumente der
Abgabe und der Zertifikatelösung genannt.
21
Im Folgenden werden diese drei
Instrumente im Hinblick auf ihre grundlegende Funktionsweise zur Minderung
der THG-Emissionen beschrieben.
Mittels Auflagen wird den Unternehmen
22
der Ausstoß einer bestimmten Menge
eines THG zugestanden. Es werden absolute Höchstgrenzen für den Ausstoß
eines jeden einzelnen Unternehmens festgelegt.
23
Eine Nichteinhaltung dieser
Grenze führt zu Zahlungen an den Staat.
24
Umweltpolitische Abgaben internalisieren die externen Kosten, indem der Ver-
ursacher der Emissionen mit einem Abgabesatz pro emittierter Einheit THG
belastet wird.
25
Abgaben zielen (meist durch Verteuerung der Brennstoffe) auf
Anpassungsreaktionen der Verbraucher hinsichtlich ihrer THG-Emissionen ab.
26
Bei der Zertifikatelösung ist zum Ausstoß von THG der Besitz einer äquivalen-
ten Menge von Zertifikaten erforderlich, die jeweils das Recht auf Emission ei-
ner bestimmten Menge THG verbriefen.
27
Der Staat legt lediglich die zulässige
Gesamtausstoßmenge fest und verteilt eine dementsprechende Menge an Zer-
tifikaten an die Unternehmen. Nach dieser Zuteilung kommt es zum Handel der
Zertifikate auf dem Markt.
28
2.1.3 Prinzipielle Funktionsweise
Die im vorangegangenen Abschnitt begonnenen Ausführungen aufgreifend wird
nun die prinzipielle Funktionsweise des THG-Emissionshandelssystems näher
21
Vgl. Endres (2000), S. 118 ff., Feess (1998), S. 49 ff., Cansier (1996), S. 131 ff.
22
Emittenten von THG können sowohl Unternehmen als auch Haushalte sein. Im Folgenden
soll jedoch ,,Emittent" mit ,,Unternehmen" gleichgesetzt werden.
23
Vgl. Endres (2000), S. 119., Cansier (1996), S. 131 f.
24
Vgl. Feess (1998), S. 59.
25
Vgl. Endres (2000), S. 124 f.
26
Vgl. ebd., S. 125, Cansier (1996), S. 133.
27
Vgl. Feess (1998), S. 119, Endres (2000), S. 127.
28
Vgl. Endres (2000), S. 127. Eine detailliertere Darstellung der Funktionsweise des Emissi-
onshandels findet sich im folgenden Abschnitt.

8
erläutert. Dieses ist durch das sogenannte ,,cap&trade" charakterisiert.
29
Dabei
wird den Unternehmen eine bestimmte Menge an Zertifikaten, die zum Ausstoß
von THG berechtigen, zugeteilt, wobei die Gesamtmenge der Zertifikate abhän-
gig vom gewünschten staatlich vorgegebenen Emissionsminderungsziel be-
grenzt ist (cap).
30
Diese Zertifikate sind handelbar. Möchte ein Unternehmen
über die ihm zugeteilte Menge hinaus THG emittieren, so muss es dazu Zertifi-
kate von anderen Unternehmen zukaufen.
31
Es kommt zum Emissionshandel
(trade), bei dem Unternehmen mit hohen Grenzvermeidungskosten (GVK) für
ihre Emissionen Zertifikate zukaufen werden, während Unternehmen mit niedri-
gen GVK als Verkäufer auf dem Markt auftreten werden.
Dieser Sachverhalt wird in den Abb. 1 und Abb. 2 verdeutlicht.
Abb. 1: Vergleich der GVK mit dem Zertifikatepreis bei einem Unternehmen mit hohen
GVK
Quelle: in Anlehnung an PwC (2002), S. 8.
29
Vgl. für eine Vielzahl an umweltökonomischer Literatur Endres (2000), S. 127 ff., Feess
(1998), S. 119 ff., Voss (2003), S. 29 ff.
30
Vgl. Endres (2000), S. 127.
31
Vgl. Feess (1998), S. 119.
GVK /
Unternehmen 1
Zertifikatepreis p
p
GVK
Q
Z
Q
T2
Q
T1
Emissionen/Emissionsrechte
Q
Z
= zugeteilte Emissionsrechte
Q
T1
= tatsächliche Emissionen
vor Minderung
Q
T2
= tatsächliche Emissionen
nach Minderung
GVK = Grenzvermeidungskosten
p = Zertifikatepreis

9
Abb. 2: Vergleich der GVK mit dem Zertifikatepreis bei einem Unternehmen mit niedrigen
GVK
Quelle: in Anlehnung an PwC (2002), S. 8.
Dargestellt sind jeweils die Grenzvermeidungskostenkurven
32
, der Zertifika-
tepreis (Ordinate) und die zugeteilten Emissionsrechte sowie die tatsächlichen
Emissionen der Unternehmen vor und nach der Durchführung von Emissions-
minderungen im eigenen Unternehmen (Abszisse). Beide Unternehmen erhal-
ten weniger Zertifikate zugeteilt, als ihr tatsächlicher Ausstoß beträgt. Sie kön-
nen nun Emissionen selbst mindern oder alternativ Zertifikate auf dem Markt
zukaufen. Die Entscheidung wird durch einen Vergleich der Vermeidungskosten
mit dem Zertifikatepreis p gefällt. Unternehmen 1 wird eigene Vermeidungen
i.H.v. Q
T1
­ Q
T2
vornehmen, da p in diesem Bereich höher als die eigenen Ver-
meidungskosten ist. Zusätzlich muss das Unternehmen Zertifikate für Q
T2
­ Q
Z
zu einem Preis von p hinzukaufen, da die tatsächlichen Emissionen nach der
Minderung immer noch höher sind als die zugeteilte Zertifikatemenge. Auch
Unternehmen 2 wird Minderungen i. H. v. Q
T1
­ Q
T2
durchführen.
Aufgrund sei-
ner niedrigeren Vermeidungskosten mindert es seine Emissionen unter die ihm
zugeteilte Menge. Das Unternehmen kann nun diese nicht benötigten Zertifikate
für den Bereich Q
Z
­ Q
T2
auf dem Markt zu einem Preis von p verkaufen.
32
Die Vermeidungskostenkurve sinkt mit steigendem Emissionsniveau. Es lassen sich auf ho-
hem Emissionsniveau kostengünstige Minderungsoptionen finden. Für eine ausführliche Herlei-
tung der Vermeidungskostenkurve vgl. Kap. 3.1.2.2.
GVK /
Unternehmen 2
Zertifikatepreis p
p
GVK
Q
T2
Q
Z
Q
T1
Emissionen/Emissionsrechte
Q
Z
= zugeteilte Emissionsrechte
Q
T1
= tatsächliche Emissionen
vor Minderung
Q
T2
= tatsächliche Emissionen
nach Minderung
GVK = Grenzvermeidungskosten
p = Zertifikatepreis

10
2.1.4 Der Grundgedanke von projektbasierten Kompensationen
Die Implementierung eines TEHS gilt durch die Bestimmung einer maximal zu-
lässigen Emissionsmenge als Anreiz, nach möglichst kostengünstigen Minde-
rungsmaßnahmen zu suchen. Kompensationen stellen eine Möglichkeit dar,
den Klimaschutz möglichst kosteneffizient auszugestalten.
33
Der Grundgedanke von Kompensationen besteht darin, Unterschiede in den
Grenzvermeidungskosten bei der Emissionsminderung zwischen einzelnen
Ländern nutzbar zu machen, indem ein privater Investor aus einem Land mit
hohen GVK Projekte zur Emissionsminderung in Ländern mit niedrigen GVK
finanziert.
34
Vorstellbar ist hier bspw. der Bau eines Kraftwerkes, das erneuer-
bare Energien nutzt und ein Kohlekraftwerk ersetzt, wodurch eine Emissionsre-
duktion erreicht wird. Kompensationen zielen dabei vor allem auf die Ausnut-
zung des Kostengefälles bei den GVK zwischen Industrieländern auf der einen
Seite und Entwicklungs- und Transformationsländern auf der anderen Seite
ab.
35
Dieses Kostengefälle ist vor allem dadurch bedingt, dass die Industrielän-
der bereits zahlreiche Emissionsminderungsmaßnahmen realisiert haben und
im Gegensatz zu Entwicklungsländern einen hohen umwelttechnologischen
Standard besitzen.
36
Eine bestimmte Menge an Emissionen kann demnach in
Entwicklungsländern kostengünstiger reduziert werden, bzw. kann mit einem
gegebenen Einsatz finanzieller Mittel eine höhere Emissionsminderung erreicht
werden.
Die Kompensation erfolgt dann auf zwei Ebenen: zum einen bekommt der Staat
die erreichten Emissionsminderungen auf sein nationales Minderungsziel ange-
rechnet, zum anderen kann auch der private Investor die Emissionsminderun-
gen auf sein Emissionsbudget anrechnen lassen.
37
33
Vgl. Brockmann/Stronzik/Bergmann (1999), S. 46, Michaelowa (1997), S. 185 f.
34
Investor kann auch der Staat selbst sein. Brockmann/Stronzik/Bergmann (1999), S. 41.
35
Die Weltbank schätzt die Unterschiede wie folgt ein: In Entwicklungsländern betragen die
Grenzvermeidungskosten ca. 1-4 $ pro vermiedener Tonne Kohlendioxid, während in den In-
dustrieländern die Vermeidungskosten teilweise deutlich über 15 $ pro t CO
2
liegen. Vgl. PCF
(2001), S. 10 f. Insbesondere in den Staaten Mittel- und Osteuropas, in denen aufgrund der
mangelnden Verfügbarkeit von Kapital und Technologie bisher solche Investitionen unterlassen
wurden, wurden kostengünstige Minderungspotentiale ausgemacht. Vgl. Luhmann et. al.
(1997), S. 8.
36
Vgl. Brockmann/Stronzik/Bergmann (1999), S. 45, Cansier (1991), S. 24.
37
Michaelowa (1997), S. 32.

11
2.2 Umweltpolitischer Hintergrund
2.2.1 Internationaler politischer Entwicklungsprozess
Den Ausgangspunkt für den Verhandlungsprozess über die Herausforderungen
des Klimawandels bildet die auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Um-
welt und Entwicklung (UNCED) im Jahre 1992 in Rio ausgehandelte Klimarah-
menkonvention (KRK)
38
. Das wesentliche Ziel dieser Konvention ist es, ,,die
Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem
Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Kli-
masystems verhindert wird"
39
. Die KRK stellt den organisatorischen Rahmen für
die Verhandlungen dar. Sie bedient sich zur Umsetzung ihrer Ziele sogenannter
Konferenzen der Vertragsparteien (Conferences of the Parties, COP) ,,um die
wirksame Durchführung des Übereinkommens zu fördern"
40
. Seit dem Inkraft-
treten der KRK im März 1994 finden die COP einmal jährlich statt. Einen Über-
blick über die wesentlichen Ergebnisse der COP gibt Tab. 2.
Tab. 2: Ergebnisse der Vertragsstaatenkonferenzen 1995 ­ 2003
Quellen: BMU (2001a), BMU (2001b), BMU (2002), Brockmann et. al. (1999), S. 3 ff.
COP
Jahr
Ort
Wesentliche Ergebnisse
COP1 1995
Berlin
Beginn der Verhandlungen über ein Protokoll
zur Reduzierung von Treibhausgasen
COP2 1996
Genf
Forderung der rechtlichen Verbindlichkeit von
Treibhausgasemissionen
COP3 1997
Kyoto
Verabschiedung des Kyoto-Protokolls, Fest-
legung konkreter Reduktionsziele
COP4 1998
Buenos Aires Ausgestaltung der Kyoto-Mechanismen
COP5 1999
Bonn
Methodische und technische Ausgestaltung
COP6
a
2000
Den Haag
Abbruch der Verhandlungen aufgrund unter-
schiedlicher Auffassungen
COP6
b
2001
Bonn
Einigung (nach Austritt der USA) über Aus-
gestaltung
COP7 2001
Marrakesch
Abschluss der Verhandlungen über zentrale
Details des Kyoto-Protokolls
COP8 2002
Neu Delhi
Konferenz über Klimaschutz und nachhaltige
Entwicklung
COP9 2003
Mailand
Überprüfung der eingeleiteten Maßnahmen
38
Vgl. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, BGBl II 1993,
S. 1783. Vertragsstaaten, die sich zu einer Durchführung von Politiken und Maßnahmen zur
Emissionsreduktion verpflichtet haben, werden Annex-I-Staaten genannt. Dies sind 35 Indust-
rie- und Transformationsländer sowie die EG.
39
Art. 2 KRK.

12
Von besonderer Bedeutung ist die Verabschiedung des Kyoto-Protokolls auf
der COP3 im Dezember 1997. Hier verpflichteten sich insgesamt 38 Industrie-
länder (sog. Annex-B-Länder) zu einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissio-
nen
41
um 5,2% innerhalb des Verpflichtungszeitraums 2008 bis 2012 gegen-
über dem Basisjahr 1990.
42
Die Emissionsminderungen werden dabei auf die
einzelnen Vertragsstaaten unterschiedlich verteilt. So hat die EU eine Minde-
rungsverpflichtung von 8% übernommen.
43
Die Bundesrepublik hat sich dabei
im Rahmen der Lastenverteilung innerhalb der EU zu einer Minderung in Höhe
von 21 % verpflichtet.
44
Im KP werden erstmals die Instrumente International Emissions Trading (Art. 17
KP), Joint Implementation (Art. 6 KP) und Clean Development Mechanism
(Art. 12 KP) erwähnt. Es enthält jedoch nur sporadische Regelungen zu diesen
Instrumenten. Konkrete Ausgestaltungsempfehlungen sollten auf kommenden
COP getroffen werden.
Die Diskussion um die weitere Ausgestaltung erwies sich als schwierig.
45
Erst
vier Jahre nach der Verabschiedung des KP konnten sich die Vertragsparteien
auf der COP 7 in Marrakesch in den ,,Marrakesh Accords" in wesentlichen
Punkten einigen. Die Ratifizierung des Protokolls ist bisher nicht erfolgt. Es
kann erst dann in Kraft treten, wenn es mindestens 55 Staaten ratifiziert haben,
darunter Vertragsparteien der KRK
46
, auf die insgesamt mindestens 55 % der
globalen THG-Emissionen im Jahr 1990 entfielen.
47
Derzeit haben 122 Staaten
das KP ratifiziert, die jedoch insgesamt nur rund 44,2 % der THG-Emissionen
repräsentieren.
48
Die Ratifizierung Russlands, mit der das KP in Kraft treten
könnte, steht weiter aus.
49
40
Art. 7 Abs. 2 KRK
41
Die vom KP erfassten THG sind: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH
4
), Distickstoffoxid (N
2
O),
teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC), perflourierte Kohlenwasserstoffe
(FKW/PFC) und Schwefelhexaflourid (SF
6
). Vgl. Anlage A des KP.
42
Vgl. Voss (2003), S. 11.
43
Vgl. Anlage B des KP.
44
Vgl. Anhang II der Entscheidung des Rates vom 25. April 2002
über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die
gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen (2002/358/EG), Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften vom 15.05.2002, S. L 130/1.
45
Vgl. Voss S. 10 f.
46
,,Annex-I-Länder", Vgl. Anlage 1 der KRK.
47
Vgl. Art. 25 KP.
48
Vgl. UNFCCC (2004).
49
Vgl. Webster (2004), S.12.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832483456
ISBN (Paperback)
9783838683454
DOI
10.3239/9783832483456
Dateigröße
777 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Berufsakademie Sachsen in Leipzig – BWL
Erscheinungsdatum
2004 (Oktober)
Note
2,0
Schlagworte
kreditwürdigkeitsprüfung kreditvergabe risikomanagement rating umweltmanagement
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Titel: Mögliche Auswirkungen des Treibhausgasemissionshandels von kleinen und mittleren Unternehmen auf das Kreditgeschäft einer Geschäftsbank
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