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Sozio-ökonomischer Kontext von Leiharbeit in der BRD

©1988 Diplomarbeit 85 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Im Laufe des Studiums entwickelte sich bei mir ein Interesse an den Zusammenhängen und Wechselwirkungen von ökonomischer und gesellschaftlicher Realität. Diese Zusammenhänge bzw. Widersprüchlichkeiten waren und sind in den konkreten Alltagszusammenhängen für die Menschen erleb- und begreifbar.
So wurde mir durch Günther Wallraffs Buch „Ganz Unten“ konkret der emotionale Anstoß zur tiefergehenden Auseinandersetzung mit dem Phänomen „Leiharbeit“ gegeben. Durch Zeitungsartikel und Gespräche mit bei Leiharbeitsfirmen beschäftigten Bekannten kamen weitere Motivationen hinzu, diesen Bereich der kapitalistischen Ökonomie näher zu untersuchen, in dem von Firmen Arbeitskräfte an Interessenten verliehen werden. Und dies geschah und geschieht zum Teil unter solch skandalösen Bedingungen, daß in der öffentlichen Diskussion die Schlagworte vom „modernen Sklaven- bzw. Menschenhandel“ aufzutauchen begannen. Diese zielen nicht nur auf den illegalen, sondern auch auf den legalen Sektor der Leiharbeitsbranche, dessen Umfang von jenem nach unterschiedlichen Schätzungen um das fünf- bis zehnfache übertroffen wird.
Somit entstand die zentrale Fragestellung der Diplomarbeit, welche Funktion die Leiharbeit im kapitalistischen System einnimmt, welchen Stellenwert sie in der Ökonomie als auch in der Gesellschaft hat, zumal sogar die illegale Leiharbeit von den staatlichen Verfolgungsbehörden zum Teil toleriert bzw. nur halbherzig verfolgt wird.
Als Ausgangsthese gehe ich davon aus, daß die Leiharbeit in Zukunft noch zunehmen, aber quantitativ keinen großen Sprung mehr machen wird.
In ihrer jetzigen Form sind einige Charakteristika enthalten, die die künftige Organisierung der Arbeitswelt aus der Sicht des Kapitals ausmachen sollen. Leiharbeit ist daher kein „systemfremdes“ Element der kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Insofern kann die Analyse der Entwicklung von Leiharbeit Rückschlüsse auf die Entwicklung des kapitalistischen Arbeitssystems zulassen.
Daraus ergeben sich folgende Untersuchungsabschnitte und Schwerpunkte der Diplomarbeit:
- Definition und Abgrenzung von Leiharbeit (Kapitel 2).
- Chronologie und rechtliche Entwicklung von Leiharbeit in der BRD (Kapitel 3).
- Entwicklung des kapitalistischen Systems in der BRD (Kapitel 4).
- Umfang und Situation von Leiharbeit in der BRD (Kapitel 5).
- Auswirkungen von Leiharbeit auf Stammbelegschaften, LeiharbeiterInnen, Gewerkschaften und Gesellschaft (Kapitel […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


INHALTSVERZEICHNIS

1. Vorwort

2. Begriffsbestimmung und Begriffsbegrenzung
2.1. Begriffsbestimmung
2.1.1. Definition des Vorgangs
2.1.1.1. Die Legal-Definition
2.1.1.2. "Zeit-Arbeit"
2.1.1.3. Personal-Leasing
2.1.1.4. Leiharbeit
2.2. Begriffsbegrenzung
2.2.1. Werkvertrag
2.2.2. Dienst(verschaffungs)vertrag
2.2.3. Sklaven-/Menschenhändler
2.2.4. Teilzeitarbeit
2.2.5. Job-Vermittlung der Arbeitsämter

3. Chronologie und rechtliche Grundlage von Leiharbeit
3.1. Die Entwicklung der Leiharbeit bis zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972
3.2. Die Entwicklung der Leiharbeit bis zum Verbot im Bausektor 1981
3.3. Die Entwicklung der Leiharbeit bis heute

4. Entwicklung und Funktionen der BRD-Wirtschaft
4.1. Das Verhältnis von Kapital, Staat und Arbeit
4.2. Die Entwicklung der BRD-Wirtschaft bis zur "Energiekrise" 1973
4.3. Die "Energie-" und Wirtschaftskrise
4.4. Die Entwicklung in den achtziger Jahren
4.4.1. Die Umstrukturierung der Wirtschaft
4.4.2. Das Instrument "Flexibilisierung"
4.4.3. Prekäre Arbeitsverhältnisse
4.4.4. Die Rolle des Staates
4.4.4.1. Das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit
4.4.5. Die Rolle der Gewerkschaften

5. Entwicklung, Umfang und Struktur der legalen Leiharbeit
5.1. Die volkswirtschaftliche Situation
5.1.1. Ausmaße von legaler Leiharbeit
5.1.2. Leiharbeit in den verschiedenen Branchen
5.1.2.1. Leiharbeit in Atomanlagen
5.2. Die betriebswirtschaftliche Lage
5.2.1. Das Interesse der Verleiher
5.2.2. Die Leiharbeit aus Sicht der Entleiher

6. Sozio-ökonomische Auswirkungen von legaler Leiharbeit und deren politische Verarbeitung
6.1. Sozio-demographische Struktur der Leiharbeitskräfte
6.1.1. Geschlechtsspezifische Verteilung
6.1.2. Qualifikationsniveau der LeiharbeiterInnen
6.1.3. Altersstruktur der LeiharbeiterInnen
6.1.4. Ausländische LeiharbeiterInnen
6.2. Beurteilung der Leiharbeit durch die LeiharbeiterInnen
6.2.1. Motivationen
6.2.2. Kritik an der Leiharbeit
6.3. Auswirkungen von Leiharbeit auf die Leiharbeitskräfte
6.3.1. Die Wechselwirkungen von Vor- und Nachteilen
6.3.2. Integration und Fluktuation
6.4. Das Verhältnis von Stamm- und Randbelegschaften
6.5. Haltung der Interessenvertretungen der Lohnabhängigen zur Leiharbeit
6.5.1. Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
6.5.2. Position der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG)
6.5.3. Betriebliche Interessensvertretung von LeiharbeiterInnen
6.6. Gesellschaftliche Funktionen von Leiharbeit
6.6.1. Leiharbeit in der Öffentlichkeit

7. Illegale Leiharbeit
7.1. Ausmaße
7.2. Motivationen und Praxis im illegalen Verleih
7.2.1. Illegale Leiharbeit mittels Scheinwerkverträge
7.3. Zur Situation der illegalen LeiharbeiterInnen
7.4. Sozio-ökonomische Auswirkungen illegaler Leiharbeit

8. Zusammenfassung und Schlußbemerkungen

9. Anhang
9.1. Anmerkungen
9.2. Quellen- und Literaturangaben
9.3. Abkürzungsverzeichnis

1. Vorwort

Im Laufe des Studiums entwickelte sich bei mir ein Interesse an den Zusammenhängen und Wechselwirkungen von ökonomischer und gesellschaftlicher Realität. Diese Zusammenhänge bzw. Widersprüchlichkeiten waren und sind in den konkreten Alltagszusammenhängen für die Menschen erleb- und begreifbar.

So wurde mir durch Günther Wallraffs Buch "Ganz Unten" konkret der emotionale Anstoß zur tiefergehenden Auseinandersetzung mit dem Phänomen "Leiharbeit" gegeben. Durch Zeitungsartikel und Gespräche mit bei Leiharbeitsfirmen beschäftigten Bekannten kamen weitere Motivationen hinzu, diesen Bereich der kapitalistischen Ökonomie näher zu untersuchen, in dem von Firmen Arbeitskräfte an Interessenten verliehen werden. Und dies geschah und geschieht zum Teil unter solch skandalösen Bedingungen, daß in der öffentlichen Diskussion die Schlagworte vom "modernen Sklaven- bzw. Menschenhandel" aufzutauchen begannen. Diese zielen nicht nur auf den illegalen, sondern auch auf den legalen Sektor der Leiharbeitsbranche, dessen Umfang von jenem nach unterschiedlichen Schätzungen um das fünf- bis zehnfache übertroffen wird.

Somit entstand die zentrale Fragestellung der Diplomarbeit, welche Funktion die Leiharbeit im kapitalistischen System einnimmt, welchen Stellenwert sie in der Ökonomie als auch in der Gesellschaft hat, zumal sogar die illegale Leiharbeit von den staatlichen Verfolgungsbehörden zum Teil toleriert bzw. nur halbherzig verfolgt wird.

Als Ausgangsthese gehe ich davon aus, daß die Leiharbeit in Zukunft noch zunehmen, aber quantitativ keinen großen Sprung mehr machen wird.

In ihrer jetzigen Form sind einige Charakteristika enthalten, die die künftige Organisierung der Arbeitswelt aus der Sicht des Kapitals ausmachen sollen. Leiharbeit ist daher kein "systemfremdes" Element der kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Insofern kann die Analyse der Entwicklung von Leiharbeit Rückschlüsse auf die Entwicklung des kapitalistischen Arbeitssystems zulassen.

Daraus ergeben sich folgende Untersuchungsabschnitte und Schwerpunkte der Diplomarbeit:

- Definition und Abgrenzung von Leiharbeit (Kapitel 2)
- Chronologie und rechtliche Entwicklung von Leiharbeit in der BRD (Kapitel 3)
- Entwicklung des kapitalistischen Systems in der BRD (Kapitel 4)
- Umfang und Situation von Leiharbeit in der BRD (Kapitel 5)
- Auswirkungen von Leiharbeit auf Stammbelegschaften, LeiharbeiterInnen, Gewerkschaften und Gesellschaft (Kapitel 6)
- der Komplex der illegalen Leiharbeit, der quantitativ bestimmend und daher wichtig für das Thema der Diplomarbeit ist (Kapitel 7).

Am Schluß der Diplomarbeit stehen eine Zusammenfassung und die Wertung der einzelnen Kapitel.

Eine systematische, wissenschaftliche Untersuchung des Phänomens "Leiharbeit" fehlt bisher. Einzelne Aspekte wurden zwar genauer untersucht, doch auch aufgrund der unzureichenden Daten der Arbeitsämter ist eine umfassende Untersuchung des legalen Verleihs schwer zu bewerkstelligen, von dem illegalen Sektor ganz zu schweigen.

Zwei Begrifflichkeiten der Diplomarbeit habe ich im voraus zu klären. Zum einen verwende ich die weiblichen und männlichen Formen von Substantiven, soweit beide Geschlechter betroffen sind, indem ein Begriff jeweils mit beiden Endungen versehen wird (z. B. AusländerInnen). Dies beginnt sich innerhalb der Linken z. B. in der Berliner "tageszeitung" seit einiger Zeit langsam durchzusetzen. Zum anderen setze ich den generalisierenden Begriff "ArbeiterInnen" gegen den sozialpartnerschaftlichen Begriff "ArbeitnehmerInnen", da letzterer das antagonistische Verhältnis von Kapital und Arbeit zu verschleiern versucht.

Zur Frage der "Objektivität" in wissenschaftlichen Arbeiten, gerade auch im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, kann ich nur feststellen, daß es diese so nicht gibt. Hinter jeder noch so "objektiven" Analyse steht ein politischer Background, der soziale und/oder politische Tendenzen untermauert oder kritisiert. So ist denn diese Diplomarbeit ein Element der Kritiklinie, die sich gegen Leiharbeit an sich richtet. Vor diesem Hintergrund schließe ich mich folgendem Zitat an:

"Wissenschaftliches Arbeiten, das sich politisch versteht, kann sich nicht darauf beschränken, fertige und wie immer gesicherte Ergebnisse vorzulegen. Es vollzieht sich in Auseinandersetzungen, Debatten und Diskussionen, bleibt vorläufig und im Handgemenge" (1).

2. Begriffsbestimmung und Begriffsbegrenzung

2.1. Begriffsbestimmung

2.1.1. Definition des Vorgangs

Bis heute hat sich noch keine einheitliche Begrifflichkeit für den Vorgang der gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften durchgesetzt. Dies liegt daran, daß mit den unterschiedlichen Begriffen wie "Leiharbeit", "Zeit-Arbeit", "gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung", "Personal-Leasing", "temporäre Arbeit", "Sklavenhändler", "MietarbeiterInnen", "Dienstleistung auf Zeit" etc. Politik gemacht wird.

Die laut traditioneller Terminologie unechten Leiharbeitsverhältnisse, bei denen ArbeiterInnen gewerbsmäßig nur zu dem Zweck eingestellt werden, um sie entgeltlich anderen Unternehmern zeitweise zur Verfügung zu stellen, wurde in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1967 für legal befunden. Sie verstoßen somit nicht gegen das staatliche Arbeitsvermittlungsmonopol.

2.1.1.1. Die Legal-Definition

1972 tritt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. In der Gesetzesdefinition heißt es: "Arbeitgeber, die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, ohne damit Arbeitsvermittlung nach § 13 des Arbeitsförderungsgesetzes zu betreiben (Verleiher), bedürfen der Erlaubnis" (2).

Hier taucht der Begriff der Leihe auf, ohne daß jedoch der definierte Vorgang als Leiharbeit bezeichnet wird.

2.1.1.2. "Zeit-Arbeit"

Der Begriff "Zeit-Arbeit" leitet sich von den internationalen Bezeichnungen wie "temporary work", "travail temporaire", "lavoro temperaneo" und "temporäre Arbeit" ab.

"Zeit-Arbeit" zielt auf die begrenzte Einsatzdauer in einem Betrieb und soll nach Vorstellungen der Leiharbeitsfirmen, den negativen Begriff Leiharbeit ersetzen. Dieser umfaßt nach ihrer Definition eine langfristige Überlassung. Da aber nach AÜG diese Differenzierung in kurzfristige und langfristige Überlassung nicht möglich ist - die Beschäftigung soll laut Gesetz einen Dauerarbeitsplatz beinhalten - ist der Begriff "Zeit-Arbeit" als Propaganda-Floskel des Verleihgewerbes in der Diskussion nicht anwendbar.

2.1.1.3. Personal-Leasing

Diese Bezeichnung taucht ab und zu in einigen Firmennamen auf, wird aber in der Literatur zum größten Teil abgelehnt. Die eingesetzten ArbeiterInnen würden mit diesem Begriff zum Objekt, zu Ware degradiert. Dies schade zu sehr der Arbeitsmotivation.

Juristisch wäre der Begriff "Mietarbeit" korrekt, verschleiert aber die Tatsache, daß die meisten Lohnabhängigen ähnlichen Mechanismen und Prinzipien unterworfen sind oder doch in Zukunft sein werden (3).

Den meisten Autoren geht es darum, die den Sachverhalt entlarvenden Bezeichnungen zu vermeiden. Diese werden als Angriff auf die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde dargestellt, aber der Vorgang des Verleihs von Arbeitskräften wird akzeptiert.

2.1.1.4. Leiharbeit

Es gibt den Begriff des Leiharbeitsverhältnisses schon lange im Arbeitsrecht und selbst im Text des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden Begriffe wie "Entleiher", "Verleiher" und "Leiharbeitnehmer" verwandt. Ebenso ist im allgemeinen Sprachgebrauch die Bezeichnung "Leiharbeit" am verständlichsten. Die meisten Menschen werden damit der richtigen Assoziation nachgehen.

Deshalb verwende ich in der Diplomarbeit den Begriff "Leiharbeit".

2.2. Begriffsbegrenzung

Die Tätigkeit von ArbeiterInnen in Drittbetrieben kann auf unterschiedlichen Vertragsbeziehungen, z. B. Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträgen, selbständigen Dienstverträgen oder Dienstverschaffungsverträgen beruhen. Für die Beurteilung ist bei Widersprüchen zwischen schriftlicher Vereinbarung und tatsächlicher Durchführung allein die Art der Durchführung entscheidend (4). Unentgeltliche Leiharbeit kommt nur in sehr seltenen Fällen vor (z. B. bei Unglücksfällen) und bei unentgeltlichem Verleih durch gemeinnützige Unternehmen oder Einrichtungen (5).

2.2.1. Werkvertrag

Mit einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem anderen Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes. Der Werkvertrag kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch einen anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg beinhalten (6).

In den diversen Urteilen von Bundesarbeitsgericht, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht müssen folgende Kriterien für einen Werkvertrag erfüllt sein:

- Vereinbarung und Durchführung eines konkret bestimmten Werkes
- eigenverantwortliche Organisation durch den Werkunternehmer; eigene Arbeitsmittel, keine Einflußnahme des Auftraggebers auf Anzahl und Qualifikation der ArbeiterInnen
- Weisungsrecht des Werkunternehmers gegenüber seinen Beschäftigten; keine Eingliederung in den Arbeitsprozeß des Auftraggeberbetriebes
- Unternehmerrisiko trägt der Werkunternehmer
- Ergebnisbezogene Bezahlung, grundsätzlich keine Abrechnung nach Zeit (7)

Früher wurden Arbeiten an Fremdfirmen wegen seltenem Arbeitsanfall, Fehlen von eigenem, qualifiziertem Personal oder Werkzeugen und Maschinen vergeben. Seit Beginn der Krise in den 70er Jahren werden immer mehr solche Tätigkeiten nach außen vergeben, die zuvor von der eigenen Belegschaft ausgeführt wurden. Der Unterschied zwischen den Personalkosten ist so hoch, daß trotz der einkalkulierten Gewinne der Subunternehmer und der Verwaltungskosten die Fremdfirmenarbeiten billiger kommen als die Ausführung durch die Stammbelegschaft (8).

2.2.2. Dienst(verschaffungs)vertrag

a) selbständiger Dienstvertrag

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel liegt dieser nur dann vor, wenn das dienstleistende Unternehmen seine Arbeiten unter eigener Regie und Verantwortung tätigt (Organisation der Leistungen, zeitliche Disposition, Zahl der Erfüllungsgehilfen usw.). D. h. beispielsweise, daß die Erfüllungsgehilfen im Drittbetrieb relativ weisungsungebunden in bezug auf die Ausführung der Arbeiten und hinsichtlich der Arbeitszeiteinteilung sind (9).

b) Dienstverschaffungsvertrag

Hierbei übernimmt ein Unternehmen gegenüber einem anderen Unternehmen nicht eine Arbeitsleistung, sondern eine selbständige Dienstleistung eines dritten Unternehmens zu verschaffen. Dieses dritte Unternehmen erbringt seine Leistungen in wirtschaftlicher und sozialer Selbständigkeit und Unabhängigkeit (10).

2.2.3. Sklaven-/Menschenhändler

Diese Bezeichnungen werden vor allem von Seiten der Linken als Kampfbegriffe bzw. von der Presse im Zusammenhang mit illegaler Leiharbeit gebraucht. Allerdings sind sie nur in begrenzten Fällen anwendbar, z. B. im illegalen Sektor der Leiharbeit. Hier werden vor allem AusländerInnen und AsylbewerberInnen wie Sklaven gehalten und bezahlt. Für eine allgemeine Diskussion, die sich differenziert mit dem Phänomen Leiharbeit auseinandersetzen will, würde ich den Begriff "Sklavenhändler" nicht anwenden wollen.

2.2.4. Teilzeitarbeit

Die Begriffe "Teilzeitarbeit" und "Zeitarbeit" werden sehr oft in der öffentlichen Diskussion verwechselt, obwohl sie kaum etwas miteinander gemein haben. Bei der Teilzeitarbeit als Dauerarbeitsverhältnis werden entweder bestehende Vollzeitarbeitsplätze auf mehrere Personen, die nicht den ganzen Tag arbeiten, aufgeteilt, oder neue Arbeitsplätze mit geringerer Stundenzahl als der des Vollzeit-Standards eingerichtet.

Zwar kommt es auch vor, daß auf solchen Teilzeitarbeitsplätzen Leiharbeitskräfte eingesetzt werden, aber in der Regel werden die Teilzeitarbeitskräfte direkt von ihrem Arbeitgeber eingestellt.

2.2.5. Job-Vermittlung der Arbeitsämter

Die Arbeitsämter weisen Aushilfs-Jobs aus, bei denen sich die Arbeitssuchenden selbst bewerben müssen. Auf die Vertrags- und Arbeitsbedingungen sowie die Bezahlung haben die Arbeitsämter keinen Einfluß.

3. Chronologie und rechtliche Grundlagen von Leiharbeit

Die ökonomische Entwicklung von Leiharbeit ist eng an die Gesetzgebung und die Rechtsprechung gekoppelt, so daß ich diese beiden Ebenen im folgenden Kapitel gemeinsam darstellen werde. Die Rechtsprechung auf dem Sektor Leiharbeit ist noch relativ jung. Von daher bestehen hier viele Möglichkeiten und Schlupflöcher für die Unternehmen, rechtliche Freiräume zu besetzen, die dann in der Regel im nachhinein gesetzlich festgelegt werden.

3.1. Die Entwicklung der Leiharbeit bis zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972

Die ersten Leiharbeitsfirmen entstanden vor ca. 35 Jahren in den USA, die sogenannten "temporary-help-firms". Zehn Jahre später wurden die ersten Leiharbeitsfirmen in Westeuropa gegründet und das erste Leiharbeitsbüro in der Bundesrepublik Deutschland am 1.4.1962 von der Firma "Adia Interim". Nach zahlreichen Prozessen gegen diese Firma durch alle Instanzen kam es am 4.4.1967 zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe:

"Die Ausdehung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch § 37, Abs. 3 AVAG ist mit dem Grundrecht der freien Berufswahl nicht vereinbar" (11).

Das Verbot der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung wurde somit als grundgesetzwidrig aufgehoben, da der Beruf des gewerblichen Verleihers etwas anderes sei als Arbeitsvermittlung und somit nicht mit dem Monopol der Bundesanstalt für Arbeit kollidiere (12).

"Insgesamt sah das BVG keinen begründeten Anlaß, in die grundsätzliche Berufsfreiheit des gewerblichen Arbeitnehmerüberlassers einzugreifen. Die fiktive Gleichsetzung von Vermittlung und Überlassung wurde aufgehoben und ein neuer Freiraum wirtschaftlicher Betätigung geschaffen. Damit bestand in diesem Bereich auch kein Monopol der Bundesanstalt mehr" (13).

Da das Bundesverfassungsgericht der Leiharbeit eine geringe wirtschaftliche Rolle zumaß, war der Weg frei zur legalen Etablierung und Entwicklung von Leiharbeit in der bundesrepublikanischen Ökonomie.

Am 28.1.1969 gründete ein Teil der Leiharbeitsfirmen den "Unternehmensverband für Zeitarbeit e. V." (UZA). Mit diesem schloß die Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) am 30.6.1970 den ersten Tarifvertrag ab.

Die Kriterien zur Abgrenzung von der verbotenen Arbeitsvermittlung gegen zulässige Arbeitnehmerüberlassung werden am 29.7.1970 in einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel festgesetzt, da der Fall "Adia Interim" vom Bundesverfassungsgericht zurückgegeben worden war. Es ging um den "Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beziehungen des Arbeitnehmers", um die Unterscheidung zwischen "Verleih" und "Vermittlung" prüfen zu können (14).

Die folgenden Kriterien des Bundessozialgerichtes zur Präzisierung des Bundesverfassungsgerichtsurteils schlugen sich 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nieder:

- der Verleiher muß das Arbeitgeberrisiko tragen;
- zwischen Verleiher und LeiharbeiterInnen muß ein Dauerarbeitsverhältnis begründet sein;
- das Dauerarbeitsverhältnis muß während der Beschäftigung im Entleihbetrieb fortbestehen;
- das Dauerarbeitsverhältnis muß die Beschäftigung im Entleihbetrieb überdauern;
- der Verleiher muß verpflichtet sein, den Lohn auch dann zu zahlen, wenn die Arbeitskraft zeitweise nicht ausgeliehen werden kann (15).

3.2. Die Entwicklung der Leiharbeit bis zum Verbot im Bausektor 1981

Nach dem Bundessozialgerichtsurteil war der Gesetzgeber nun gefordert, Richtlinien zu erstellen, die am 7.8.1972 zum "Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung" (AÜG) führten (16).

In diesem Gesetz wird der Vorgang des Verleihs von Arbeitskräften an Dritte als "Arbeitnehmerüberlassung" definiert und eine Erlaubnispflicht festgesetzt. Es werden Schutzbestimmungen für die Arbeitskräfte festgelegt, z. B. daß der Überlassende in vollem Umfang Arbeitgeberpflichten zu erfüllen hat, hilfsweise könne der Entleiher belangt werden. Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG untersagt dem/r LeiharbeiterIn einen befristeten Vertrag abzuschließen, "es sei denn, daß sich für die Befristung aus der Person des Leiharbeitnehmers ein sachlicher Grund ergibt" (17).

Zudem verbietet Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG es dem Verleiher, einen Vertrag auf die Dauer der erstmaligen Überlassung abzuschließen, d. h. kann der Verleiher Leiharbeitskräfte nicht weiter beschäftigen, muß dennoch der vereinbarte Lohn weitergezahlt werden. Insofern sind Leiharbeitsplätze Dauerarbeitsplätze und unterliegen laut Gesetz allen Vorteilen und Sicherungen von Dauerarbeitsplätzen (18).

Die Befristung bei einem bestimmten Verleiher wurde auf maximal drei Monate festgesetzt (inzwischen sechs Monate). Damit soll eine Abgrenzung zur staatlichen Arbeitsvermittlung gezogen werden. Außerdem soll diese Frist den Aushilfscharakter der Leiharbeit unterstreichen und sicherstellen, daß Dauerarbeitsplätze nicht mit LeiharbeiterInnen besetzt werden.

Falls LeiharbeiterInnen in Betrieben, die bestreikt werden, beschäftigt sind, sind sie nach Art. 1 § 11 Abs. 5 AÜG nicht verpflichtet weiterzuarbeiten. Dies haben auch der Bundesverband Zeitarbeit und die Deutsche Angestellten Gewerkschaft in einem Manteltarifvertrag vereinbart (19).

Neben den Schutzbestimmungen für LeiharbeiterInnen enthält das AÜG Kontroll- und Überwachungsvorschriften für die Leiharbeitsfirmen.

Ende 1972 existieren schon über 500 Leiharbeitsfirmen. Aus dem Zusammenschluß des Unternehmensverband für Zeitarbeit (UZA) und des Bundesverbandes Personal-Leasing (BPL) entsteht am 10.3.1976 der Bundesverband Zeitarbeit e. V. (BZA).

3.3. Die Entwicklung der Leiharbeit vom Verbot im Bausektor bis heute

Am 1.1.1982 wurde gemäß § 12 Arbeitsförderungsgesetz ein Verbot der Leiharbeit im gewerblichen Bereich der Bauwirtschaft erlassen. Hiermit sollten die sich immer weiter ausdehnenden illegalen Leiharbeitsfirmen im Bausektor ausgeschaltet werden. Damit einher geht das "Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung" (BillBG). Dieses Gesetz regelt die vereinzelten Rechtsvorschriften zu den drei Haupterscheinungen der illegalen Beschäftigung: Schwarzarbeit; die Beschäftigung von AusländerInnen ohne erforderliche Arbeitserlaubnis; illegale Leiharbeit.

Zehn verschiedene Gesetze und Verordnungen wurden geändert. Außerdem fördert das BillBG die Zusammenarbeit folgender Behörden: Bundesanstalt für Arbeit, Polizeidienststellen, Bundeskriminalamt, Staatsanwaltschaften, Bundesgrenzschutz, Krankenkassen, Innungskrankenkassen, Unfallversicherungsträger, Finanz- und Steuerbehörden, Ausländerbehörden, Oberfinanzdirektionen und Bundesbaudirektion (20).

Seit 1982 kostet eine befristete Erlaubnis für die Verleiher 250.- DM, eine unbefristete 2.500.- DM. Zusammen mit dem Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe und dem BillBG führte dies dazu, daß die Zahl der konzessionierten Verleiher von 1.549 (Ende 1980) und 1.663 (Ende 1981) auf 1.417 (Ende 1982) zurückfiel und in der allgemeinen Wirtschaftsrezession (Ende 1983) sogar auf 1.194 zurückging. Wenn man die rechtlich unselbständigen Zweigniederlassungen einbezieht, kommt man jedoch auf eine Zahl von 1.204 Verleihbetrieben.

Bei den Verleihbetrieben ist eine unbefristete Konzession sehr begehrt, weil sie auf dem Leiharbeitsmarkt "als eine Art Gütesiegel" gilt und Wettbewerbsvorteile bringt (21).

Am 31.8.1984 wird der fünfte Bericht der Bundesregierung zum AÜG und BillBG vorgelegt.

Das Inkraftreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes am 1.5.1985 ermöglichte nun auch den für die Unternehmen rentablen Einsatz von qualifizierten Arbeitskräften, bei denen eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist. Die zulässige Entleihdauer von LeiharbeiterInnen in einem Betrieb wurde auf sechs Monate verlängert.

Dadurch wird der Einsatz von Leiharbeitskräften gegenüber Arbeitskräften mit befristeten Verträgen für die Unternehmen vorteilhafter, denn:

- Auswahl- und Krankheitsrisiken entfallen;
- die LeiharbeiterInnen können bei Nichtgefallen sofort wieder an die Verleihfirma sofort wieder zurückgeschoben werden;
- sie unterliegen keiner Kündigungsfrist und können ergo nach Deckung des (auch kurzfristigen) Arbeitsbedarfs sofort wieder zurückgegeben werden (22).

Am 30. Juli 1987 erreichte die Zahl der LeiharbeiterInnen mit 79.529 ihren bisherigen Höchststand. Bis Ende 1987 stieg die Zahl der konzessionierten Verleihbetriebe auf den Rekordstand von 3.150 (23).

Am 18.2.1988 bestätigte das BVG das Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe, obwohl die Berufstätigkeit auch der Verleihunternehmen "spürbar eingeschränkt" werde (24).

Der sechste Bericht der Bundesregierung zum AÜG und BillBG wurde am 7.7.1988 vorgelegt.

4. Die Entwicklung und Funktionen der BRD-Wirtschaft

4.1. Das Verhältnis Kapital, Staat und Arbeit

Die Geschichte der Menschheit ist voll von Beispielen von Herrschaft, Ausbeutung und Unterdrückung von Menschen durch Menschen. In der historischen Entwicklung hat die Herausbildung einer kapitalistischen Ökonomie mit ihrer Maxime der Kapital- und Profitakkumulation die Repressionsstrukturen weltweit verschärft. Hunger, Kriege, Imperialismus, globale Wanderungsbewegungen (Migration) stehen direkt oder indirekt in diesem Zusammenhang. Ein Rädchen im Uhrwerk der transnationalen Kapitale, die sich anschicken, die letzten Flecken der Erde mit ihrer Warenökonomie zu durchdringen, ist die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland.

In dieser, wie auch in den anderen kapitalistischen Staatssystemen, ist der zentrale Widerspruch das antagonistische Verhältnis zwischen den Kapitalinteressen nach Profitmaximierung und den Interessen der lohnabhängig arbeitenden Menschen nach einer gesicherten Existenz. Die Unternehmer sind direkt abhängig von der Ware Arbeitskraft. Sie existieren als herrschende Klasse nur dadurch, daß es ihnen immer wieder gelingt, die Klasse der Lohnabhängigen zur Arbeit zu zwingen und den Mehrwert als Profit abzuschöpfen.

"Eine Klasse bildet sich an ihren materiellen Bedingungen heraus und entwickelt aus diesen ihre ideologische Position. In dem Maße, in dem sich die materiellen Bedingungen verändern, verändert sich auch die ideologische Position und umgekehrt" (25).

Die ArbeiterInnenklasse ist Motor der Entwicklung der Produktivkräfte, und jeder erkämpfte Fortschritt muß von Seiten des Kapitals mit einer Neuzusammensetzung der Klasse beantwortet werden, um die Produktivität zu steigern.

"Die Theorie der Neuzusammensetzung der Klasse meint (...), daß das zentrale Instrument, um den Arbeiterwiderstand gegen die Ausbeutungsverhältnisse zu blockieren, in einer Umschichtung innerhalb der Arbeiterklasse selbst besteht, in einer Neuzusammensetzung, welche die Klasse stets wieder materiell in Gegensatz zueinander bringt. Derartige Neuzusammensetzung des Proletariats läßt die Formbestimmung des Kapitals nicht unberührt. Kapitalistische 'Entwicklung' ist also in erster Linie als Resultat des Arbeiterkampfes zu sehen" (26).

Im Zeitalter des Umbruchs des kapitalistischen Systems hin zum Postfordismus wird nicht nur die Lohnarbeit, sondern auch der Reproduktionsbereich auf allen Ebenen produktiv durchorganisiert (27).

"Grundsätzlich geht es dem Kapital hier in der BRD (...) darum, optimale Verwertungsbedingungen zu organisieren, d. h. unproduktive Sektoren verwertbar zu machen und die bestehenden Ausbeutungsverhältnisse so zuzuspitzen, daß größtmögliche Effektivität und Produktivität bei gleichzeitiger Kontrolle gesichert erscheinen" (28).

Zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse wurde von Seiten der herrschenden Klasse ein Staat aufgebaut, der dieser Klasse zuarbeitet. Mit der Beanspruchung und Durchsetzung des Gewaltmonopols innerhalb der Gesellschaft versucht der Staat Klassenkonflikte zu pazifieren und die Auseinandersetzungen in ein Reformkonzept zu zwingen.

Durch diesen Ursprung und mit dieser Funktion ist der Staat keine neutrale, übergeordnete Instanz, sondern er ergreift klar Partei für die Durchsetzung von Kapitalinteressen.

4.2. Die Entwicklung der BRD-Wirtschaft bis zur "Energiekrise" 1973

Die Entwicklung der BRD-Wirtschaft war in den letzten Jahrzehnten geprägt von der industriellen Massenfabrikation (Fordismus), der Aufspaltung in Produktionsabschnitte durch das Fließband und der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (Taylorismus), die die Produktion zu enormen Stückzahlen führte und somit auch zur sprunghaften Steigerung der Profite. Untermauert wurde dies durch die Wirtschaftstheorie von Keynes, der mittels Vollbeschäftigung und verstärkter Kaufkraft der Bevölkerung die Nachfrage nach Konsumgütern und somit die Wirtschaftsproduktivität steigern wollte.

Dabei "(...) etablierten sich genau jene gesellschaftlichen Strukturen, die jetzt im Begriff sind, vom Kapital zerschlagen zu werden. Es entstand die Figur des Massenarbeiters, der Sozial- und Wohlfahrtsstaat, Einheitsgewerkschaft und 'Sozialpartnerschaft', das uns gut bekannte Konsumverhalten und sogenannte 'Volks'parteien, die keinen Klassenstandpunkt mehr vertreten, sondern in wechselnder Weise als Massenintegrationsfaktoren in das kapitalistische System wirken" (29).

Zwischen 1969 und 1973 wurden von der ArbeiterInnenklasse durch wilde Streiks die Trennung von Leistung und Lohn durchgesetzt, d. h. die Löhne stiegen schneller als der Produktionszuwachs. Diese von den Lohnabhängigen erkämpften Lohnerhöhungen waren also unabhängig von der momentanen Konjunktur, und die Profitrate fiel Anfang der 70er Jahre.

"Diese Kämpfe entstanden aus der einheitlichen (Arbeits-)situation in den Fabriken und Wohnbezirken und führten von daher zu einem gemeinsamen Kampf mit einheitlichen Lohnforderungen. (...) Doch nicht nur die wilden Streiks, Sabotageaktionen, Fabrikbesetzungen, Verminderung und Verweigerung von Arbeitsleistungen führten zum Stocken der Profitrate, ebenso von Bedeutung war die immer ungehemmtere Aneignung von sozialstaatlichen Leistungen" (30).

4.3. Die "Energie"- und Wirtschaftskrise

Da sich die Löhne nicht am nominalen Steigen hindern ließen, wird mittels der inszenierten "Energiekrise" ein Vierteljahr nach dem Höhepunkt der 73er Streikwelle versucht, über die gestiegenen Lebenshaltungskosten z. B. bei Auto und Wohnung den erkämpften Lohngewinn indirekt wieder abzuschöpfen. Eine zweite Variante des Kapitals war die Abkehr vom keynesianistischen Vollbeschäftigungsmodell. Mit Hilfe des sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit wurde eine Reservearmee von Arbeitskräften geschaffen, um wie schon so oft in der Geschichte des Kapitalismus, die Lohnabhängigen zu disziplinieren und Druck auf die Löhne auszuüben.

"Wenn die Energiekrise ein Konzept hatte, dann doch das, international eine neue "Arbeitskräftepyramide" durchzusetzen, die Klasse weltweit so aufzuspalten, daß neue Verwertungsbedingungen etabliert werden konnten" (31).

Die Leiharbeitsfirmen waren in der 70er Jahren ein Instrument des Kapitals, um die gesellschaftlich weit verbreiteten Einstellungen und Verhaltensweisen gegen die Lohnarbeit wieder in den Ausbeutungsprozeß zu integrieren. Individuelle Verweigerung wie Krankfeiern, den Betrieb wechseln, Pausen ausdehnen und kollektive Aktionen wie autonome Streiks sollten zurückgedrängt werden, damit der Produktionsprozeß nicht gefährdet wurde.

"Das Bedürfnis nach Selbstbestimmung wird vom Kapital individualisiert und damit (...) entsprechend seinen Produktivitätserfordernissen benutzbar" (32).

Die Renitenz der ArbeiterInnen sollte isoliert bleiben und nicht in kollektive Aktionen umschlagen können. Hierfür werden die Produktionsabschnitte entkoppelt: Einführung von Pufferzonen in der Fabrik, Auflösung der Fließbandabteilungen, Einrichtung teilautonomer Gruppen; außerhalb der Fabrik wurde das Klitschennetz, die diffuse Fabrik, ausgeweitet. Mit dem Mittel Arbeitslosigkeit werden die renitentesten und unproduktivsten Arbeitskräfte aus den Kernbelegschaften entfernt, um sie über prekäre Arbeitsverhältnisse wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern. So sollen die Poren des Arbeitstages verschlossen werden und die Verweigerung der Lohnarbeit ins Leere laufen.

Der Arbeitsmarkt kommt über Flexibilisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen immer mehr ins rotieren. Eine riesige Drehscheibe vermittelt immer häufiger Jobs unter dem Lohnniveau des vorherigen. So können ohne großen inflationären Druck die Profite der Unternehmen stabilisiert und gesteigert werden (33).

Die Nettogewinne des Kapitals stiegen im zweiten Halbjahr 1973 um 24,5 Prozent. Trotz des Einstellungsstops der Großbetriebe, der 1976 wieder aufgehoben wurde, stiegen die Löhne zwischen 1974 und 1976 nochmals an, da die Krise noch nicht genügend ausgeweitet war. Mit Ansteigen der Arbeitslosigkeit 1977/78 wurde zum ersten Mal als Gegenreaktion ohne Unterstützung der Gewerkschaftsbosse die Forderung nach der 35-Stunden-Woche auf dem Gewerkschaftstag der Industriegewerkschaft Metall im September 1977 beschlossen (34).

Die Rigidität des Arbeiterverhaltens ließ also die Rechnung der Kapitalisten nicht ganz aufgehen. Sie mußten neue Wege gehen, um die Kapitalakkumulation wieder nach vorne zu bringen.

"Die Schuldenkrise, ob im Weltmaßstab oder beim Gemeindeetat von Pusemuckel, wird benötigt, um der konsumtiven 'Verschwendung' der Kredite einen Riegel vorzuschieben. Die Verwendung der Kredite für fixes Kapital, d. h. Instrumente zur Einverleibung von mehr lebendiger Arbeit, ist das in der 'Schuldenkrise' zentrale Thema des Kapitals. Was so zunächst nur als 'Verzicht auf Konsum' angesprochen wird, beinhaltet in der Verwertungslogik natürlich die Ausweitung der Arbeit" (35).

So kamen Ende der siebziger Jahre Pläne auf den Tisch, die von der Bevölkerung erkämpften Sozialleistungen wieder zu reduzieren, um den Zwang zur Lohnarbeit zu erhöhen und gleichzeitig staatliche Mittel freizusetzen, die über eine Subventions- und Investitionskampagne in die Bereiche der Rüstungsindustrie, der Gentechnologie und der High-Tech- und Energieindustrien fließen sollen (36).

4.4. Die Entwicklung in den achtziger Jahren

Die in den siebziger Jahren angehäuften Kapitalmengen sollen nun in den achtziger Jahren in die Umstrukturierung der Wirtschaft hin zu den neuen expandierenden Technologien transferiert werden, um so wiederum einen weiteren Akkumulationszyklus in Gang zu setzen.

"Die lange Krise (1980-1982) ist das politische Instrument, um diese technologische Erneuerung des Kapitals nun als Kommando im unmittelbaren Produktionsprozeß zum Funktionieren zu bringen" (37).

Erst durch die gegenständliche, stoffliche Existenzweise des Kapitalverhältnisses wird Technologie zum Kommando. Technologie an sich bewirkt nichts. So muß mit der Einführung neuer Technologien auch immer eine neue Eigentumslosigkeit der Lohnabhängigen durchgesetzt werden, eine neue Armut an politischer Macht in der Produktion (38). Dies sollte mittels der Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse durchgesetzt werden.

Die Arbeitsamtstatistik, die weniger als ein Drittel der offenen Stellen erfaßt, zeigt einen steigenden Anteil der befristeten Stellen von 1980 (5,9 Prozent) bis 1983 (15,7 Prozent), der dann auf diesem Niveau bleibt. So entsteht mit dem Boom der Gewinne Anfang der achtziger Jahre ein "Boom" der Flexibilisierung (39).

In den bisherigen Konjunkturen gab es keine großen personellen Veränderungen in den Betrieben. Die Ausweitung der Lohnarbeit sollte zuerst mit Überstunden aufgefangen werden, bevor der politische Einstellungsstop aufgehoben wurde. Der Einstellungsstop wurde im Boom aufgehoben, da es zu "Überalterungserscheinungen" bei Belegschaften gekommen war, und Unternehmer und einige Betriebsräte sich Sorgen um die Produktivität machten. Es wurden nun verstärkt junge ArbeiterInnen eingestellt, deren Zusammensetzung mittels Ausweitung der befristeten Stellung und der Leiharbeitsfirmen besser zu kontrollieren war.

Diese Ausweitung fand schon in der Krise 1980/82 statt, und auch die Begrenzung auf drei Monate wurde unterlaufen, so daß das Beschäftigungsförderungsgesetz vom 1.5.1985 nur eine bereits vorhandene Entwicklung legalisiert hat. Doch die politische Auswirkung des Gesetzes zeigt einen Widerspruch hauptsächlich in der Industrie, indem einerseits Befristung gewollt wird, andererseits die produktive Kooperation der Arbeitenden gefährdet ist, da die Motivation bei befristeten Stellen, wenn eine Übernahme unwahrscheinlich scheint, sinkt. Zudem muß es eine gewisse "Attraktivität" der Arbeit geben (40).

Die Arbeitslosenzahlen wurden trotz des Aufschwungs nicht gesenkt. So griff die neue Strategie der Unternehmer: Angst um den Arbeitsplatz, Angst um ein gesichertes Einkommen, höhere Rhythmen und niedrigere Löhne wurden akzeptiert. 1984 konnten Kapital und Gewerkschaften mit der 38,5-Stunden-Woche eine weitere Flexibilisierung und damit Prekarisierung durchsetzen. Leiharbeit, befristete Verträge, 440.-DM-Jobs etc. sind für viele ArbeiterInnen zur Normalität geworden und verlieren somit ihre abschreckende Wirkung. Das prekäre Arbeitsverhältnis wird von ihnen in ihre Lebensplanung eingebaut, so daß mittels Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Schwarzarbeit etc. sich der Lohnarbeit entzogen wird.

Renten-, Gesundheits- und Steuerreform Ende der achtziger Jahre sind nun Instrumente des Staates, erkämpftes Einkommen wieder abzuschöpfen und von unten nach oben umzuverteilen, wobei bis heute wegen des heftigen Widerstandes schon wieder beträchtliche Abstriche gemacht werden mußten, z. B. durch Warnstreiks der DruckerInnen gegen die Besteuerung der Nacht- und Feiertagszulagen.

4.4.1. Die Umstrukturierung der Wirtschaft

"Umstrukturierung heißt (...), die Arbeitermacht zu brechen, dem multinationalen Kapital glänzende Verwertungsbedingungen zu schaffen" (41).

Sämtliche Lebens- und Arbeitsbereiche sollen mittels der neuen Technologien organisiert werden. Traditionelle Industriezweige wie Bergbau, Metall- und Werftindustrien werden trotz heftiger Widerstände zurechtgeschrumpft und umstrukturiert. Neue Technologie- und Produktionszweige wie Kommunikationssysteme, Gen- und Biotechnologie und Weltraumforschung haben gigantischen Zuwachs. Mit dieser Umstrukturierung der Wirtschaft geht auch eine Umstrukturierung sämtlicher Arbeitsbedingungen einher.

"Die in der Beschäftigtenstatistik ausgewiesene Ausweitung des Dienstleistungsbereichs (von 1974 2,9 Mio. zu 1984 3,7 Mio. Beschäftigten) ist zum Teil nur Reflex der Prekarisierung produktiver und industrieller Arbeiten (...). Durch die formelle Auslagerung von Tätigkeiten aus der Fabrik in andere Firmen - Subs, Putzfirmen, Privatkantinen, Softwareberatung und auch die Rekrutierung über Sklavenhändler - werden diese industriellen Arbeiten statistisch in 'Dienstleistung' verwandelt" (42).

Die Tendenz geht weg vom Großbetrieb hin zu einer Dezentralisierung und Flexibilisierung der Betriebsstrukturen, hin zu ökonomisch abhängigen Zulieferbetrieben und Klitschen. Somit werden alte ArbeiterInnenzusammenhänge atomisiert und neu zusammengesetzt. Eine Segregation der ArbeiterInnenschaft in Stamm- und Randbelegschaften zeichnet sich ab.

Das Schlagwort von der 2/3-Gesellschaft macht die Runde, d. h. 1/3 der lohnabhängig Beschäftigten hat nicht mehr die Schutzrechte und Arbeitsbedingungen, wie sie den Stammbelegschaften garantiert werden. Dieses letzte Drittel wird dann in sich noch einmal in viele Beschäftigungsformen aufgespalten, in Leiharbeit, kapazitätsorientierte Arbeitszeit (KAPOVAZ), Teilzeitarbeit und Job-Sharing, Saisonarbeit, 440.-DM-Jobs, Aushilfstätigkeiten, Schwarzarbeit, befristete Arbeitsverträge (zur Zeit bis 18 Monate), ABM-Stellen etc.

Doch funktioniert dieses System nur, wenn dabei verschiedene Methoden abgestuft eingesetzt werden, wenn die Übergänge zwischen Stamm- und Randbelegschaften fließend bleiben und damit die prekären ArbeiterInnen immer die Illusion haben können, in die Stammbelegschaft übernommen zu werden (43).

Und so funktioniert die Kontrolle, da jede/r noch eine Chance sieht und versucht, sich durch individuellen Einsatz zu "bewähren". Doch "in individuellen Aushandlungsprozessen wird der einzelne Arbeitnehmer wegen der stets gegenwärtigen Machtasymmetrie auf dem Arbeitsmarkt regelmäßig den kürzeren ziehen" (44).

Die betriebswirtschaftliche Seite der Umstrukturierung heißt: Senkung der Stammbelegschaften bis auf das notwendigste Minimum, Einstellung von LeiharbeiterInnen und Aushilfen bei Auftragsspitzen, also Abwälzung des Konjunkturrisikos auf die Beschäftigten, Rationalisierungen, Einführung neuer Technologien zur Kontrolle der Arbeitskräfte, z. B. Video und Personalinformationssysteme, also Computerisierung. Somit soll ein angepaßtes Arbeitsverhalten erzwungen und die Produktivität gesteigert werden.

4.4.2. Das Instrument "Flexibilisierung"

"Das Prinzip der Warenverteilung durch Angebot und Nachfrage wird nun auch (...) auf die menschliche Arbeitskraft angewandt (...). Zudem bedeutet die Flexiblisierung der Arbeit häufig eine Arbeitsintensivierung und Disziplinierung der Arbeit" (45).

Flexibilisierung wurde in den achtziger Jahren zu dem Zauberwort und der Strategie, mit der die Unternehmen versuchten, Umstrukturierungen durchzusetzen. Flexibilisierungsstrategien setzen vor allem bei der Arbeitszeit, bei Beschäftigten und bei den Arbeitsverhältnissen an.

Gerade im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung kam es zu großen Auseinandersetzungen. Durch die industrielle Entwicklung wurde das System der Lohnarbeit ausdifferenziert in die Dreiteilung Vorberuf, Beruf, Ruhestand. Die Krise des tayloristischen Organisationsmodells bzw. des fordistischen Gesellschaftskonzeptes bewirkte eine Erosion der Normalform der Lebens- und Arbeitszeit. Auf diesem Hintergrund formieren sich Konflikte der Wochenarbeitszeitverkürzung, Vorruhestand, der Wochenendarbeit, Teilzeitarbeit, die Entkoppelung der Betriebszeit von der Arbeitszeit, Schichtregelungen und Gleitzeitsysteme.

"Zerfaserung der Erfahrungsgrundlagen kollektiver Organisationspraxis ist die eindeutige politische Strategie der Arbeitszeitflexibilisierung" (46).

Von Unternehmerseite wird das Ganze so interpretiert:

"Aus Arbeitgebersicht ist Arbeitszeitflexibilisierung gleichbedeutend mit der Entkoppelung von Arbeits- und Anlagenlaufzeit. (...) Langfristig bedeutender ist das Interesse einer ständig größer werdenden Zahl von Arbeitnehmern, die Arbeitszeitflexibilisierung zu nutzen, um in einer individuellen Kombination von Arbeitsdauer, Lage der Arbeitszeit und Gehalt ein Optimum zu erwirtschaften. Noch auf lange Sicht wird das 'Normalarbeitsverhältnis' für eine Mehrheit der Arbeitnehmer der Standard sein. Jedoch wächst die Zahl der Spezialisten, die als neue Selbständige oder Teilzeitbeschäftigte trotz kürzerer Arbeitszeit größere Einkommenschancen hätten. Es wächst der Bedarf der Unternehmer an Leiharbeitern oder befristeten Angestellten, die kurzfristig anfallende Leistungen erbringen" (47).

Den Gewerkschaften weisen die Unternehmer die Ordnungsfunktion zu, diese "neuen atypischen" Arbeitsverhältnisse zu schützen und zu sichern.

Die Flexibilisierung bei den Beschäftigten zielt auf die Erhöhung der Mobilität, die Ausweitung der Qualifikation, die Differenzierung der Bezahlung sowie der Entregulierung der Kündigungs- und Arbeitsschutzbedingungen (48).

Nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sind junge Fachkräfte bei ungünstiger Arbeitsmarktlage zu erheblichen Kompromissen bereit. 90 Prozent würden längere Anfahrtswege in Kauf nehmen und wären bereit dazuzulernen. 60 Prozent wären mit einer unangenehmeren und nicht der Qualifikation entsprechenden Arbeit zufrieden oder würden sogar den Beruf wechseln. Die Hälfte würde sich mit einer geringeren Bezahlung abfinden. Umzug, Wochenendpendeln oder Ausstieg aus dem Berufsleben kommen für deutlich weniger in Frage (49).

Das Instrumentarium um die Flexibilisierungsvorhaben des Kapitals umzusetzen setzt unter anderem an der ganzen Palette der prekären Beschäftigungsverhältnisse an (vgl. Kap. 4.4.3.): Ausdehnung der befristeten Arbeitsverträge auf 18 Monate; Teilzeitarbeit u. a. durch die geplante Ausdehnung der Ladenschlußzeiten; Einsatz von Leiharbeit, die nach Ausdehnung der Verleihfrist auf sechs Monate weiter expandiert; Belegschaftsleasing; das Ansteigen der Anzahl der "HeimarbeiterInnen", die besonders flexibel, sozial schlecht abgesichert und isoliert sowie schlecht bezahlt sind (50); die unter der Sozialversicherungsgrenze liegenden "440.-DM-Jobs"; die "neuen" Selbständigen, die total von einem Auftraggeber abhängig sind.

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Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
1988
ISBN (eBook)
9783832483395
ISBN (Paperback)
9783838683393
Dateigröße
473 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – Gesellschaftswissenschaften
Note
2,0
Schlagworte
zeitarbeit arbeitnehmerüberlassungsgesetz flexibilisierung arbeitsmarkt gewerkschaft
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Titel: Sozio-ökonomischer Kontext von Leiharbeit in der BRD
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