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Ökonomisches Problempotential des Handelns mit Emissionszertifikaten

©2004 Diplomarbeit 75 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
In der vorliegenden Arbeit geht es um das Herausarbeiten des ökonomischen Problempotentials im Handel mit Emissionszertifikaten.
Als Grundkonzept für das Ziel der globalen Minderung der gefährlichen Treibhausgase und das damit verbundene Erreichen des Klimaschutzes wird das maßgebende Kyoto-Protokoll, welches die Verpflichtung von 138 Industriestaaten beinhaltet, zugrunde gelegt. Die Ziele der EU sowie anderer Staaten lassen sich aus diesem völkerrechtlich verbindlichen Dokument ableiten. Aus diesem Protokoll resultieren unterschiedliche Reduktionspflichten, welche die Staaten bis zu einer gegebenen Zeit erfüllt haben sollten. Deutschland, als teilnehmender Mitgliedsstaat, muss nach der Lastenteilung 21% seiner Treibhausgasausstöße einschränken. Um die Pflichterfüllungen bzw. Fehltritte der Staaten effektiv verfolgen zu können, sind diese verpflichtet, Berichterstattungen zu leisten, woraus ein gewisser Kontroll- und Sanktionsmechanismus gegeben ist. Um die Zielerreichung nicht ausschließlich im eigenen Land bzw. Unternehmen verwirklichen zu müssen, liegen dem Kyoto-Protokoll die drei flexiblen Instrumente Joint Implementation (JI), Clean Development Mechanismus (CDM) und das Emission Trading (ET) vor, welche verschiedene Konzepte beinhalten. Das JI-Instrument stellt einen Zusammenschluss zwischen Industrieländern dar, der CDM ermöglicht die Reduzierung zwischen einem Industrieland und einem Entwicklungsland und das ET ist die Zielerfüllung mit Hilfe der handelbaren Emissionszertifikate, in dem verschiedene Verteilungsverfahren münden, welche, im Rahmen der Verknappung der wichtigen Zertifikate, mitunter das Hauptuntersuchungsmerkmal dieser Studie darstellen. Welche Branchen vom Emissionshandel betroffen sind und welche Zuteilungsverfahren hierbei herrschen, regelt auf EU-Ebene die EU-Emissionshandelsrichtlinie, welche den nationalen Allokationsplan und das auf rechtlicher Umsetzung des basierenden Treibhausgasemissionsschutzgesetzes beinhaltet, um die Schaffung des weltweiten Hauptziels Klimaschutz im Zertifikathandel zu reglementieren. Die betroffenen Unternehmen können demzufolge nach dem „Cap and Trade-System“ aufgrund wirtschaftlicher Kriterien entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Zielerreichung, zwischen eigenen Minderungsmaßnahmen oder dem Zertifikatkauf bei einem anderen Marktteilnehmer, wählen. Inwiefern der Handel mit Emissionsrechten gegenüber der bisher bestehenden Ordnungspolitik konkurriert oder […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8324
Kilic, Deyran: Ökonomisches Problempotential des Handelns mit Emissionszertifikaten
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Bergische Universität Wuppertal, Diplomarbeit, 2004
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung ...I
1. Einleitung ...1
1.1 Problemstellung...2
1.2 Aufbau der Arbeit...3
2. Hintergründe und Rahmenbedingungen...4
2.1 Das Kyoto-Protokoll...5
2.2 EU-Emissionshandelsrichtlinie ...10
2.3 Nationale Ziele und Richtlinien...15
2.3.1 Klimaschutzprogramm der Bundesregierung...15
2.3.2 Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft ...16
2.3.3 Der nationale Allokationsplan (NAP) und das ...
Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG)...16
3. Idee und Prinzip des Emissionshandels...19
3.1 Verteilung der Emissionsrechte...21
3.2 Ablauf des Emissionshandels ...26
4. Chancen und Risiken des Emissionshandels ...37
4.1 Chancen und Risiken für die Unternehmen...42
4.2 Chancen und Risiken für den Staat...46
5. Marktpotentiale und Erschließungsmöglichkeiten ...48
5.1 Marktpotentiale ...49
5.1.1 USA...50
5.1.2 EU ...50
5.1.3 Dänemark ...50
5.1.4 Niederlande ...50
5.1.5 Großbritannien ...51
5.1.6 Deutschland...51
5.2 Erschließungsmöglichkeiten ...57
6. Resümee und Ausblick ...61
Literaturverzeichnis ...64
Abbildungsverzeichnis ... II

,,Ökonom ie ist sow ohl Kunst als auch W issenschaft, w eil das V erhalten von M enschen und
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Institutionen sich ständig ändert
Institutionen sich ständig ändert
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Institutionen sich ständig ändert---- unsere Theorien m üssen sich m it ihnen ändern."
unsere Theorien m üssen sich m it ihnen ändern."
unsere Theorien m üssen sich m it ihnen ändern."
unsere Theorien m üssen sich m it ihnen ändern."
(Pa
(Pa
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(Paul A . Sam uelson)
ul A . Sam uelson)
ul A . Sam uelson)
ul A . Sam uelson)

Zusammenfassung
In der vorliegenden Arbeit geht es um das Herausarbeiten des ökonomischen Problempoten-
tials im Handel mit Emissionszertifikaten. Als Grundkonzept für das Ziel der globalen Min-
derung der gefährlichen Treibhausgase und das damit verbundene Erreichen des Klimaschut-
zes wird das maßgebende Kyoto-Protokoll, welches die Verpflichtung von 138 Industrie-
staaten beinhaltet, zugrunde gelegt. Die Ziele der EU sowie anderer Staaten lassen sich aus
diesem völkerrechtlich verbindlichen Dokument ableiten. Aus diesem Protokoll resultieren
unterschiedliche Reduktionspflichten, welche die Staaten bis zu einer gegebenen Zeit erfüllt
haben sollten. Deutschland, als teilnehmender Mitgliedsstaat, muss nach der Lastenteilung
21% seiner Treibhausgasausstöße einschränken. Um die Pflichterfüllungen bzw. Fehltritte der
Staaten effektiv verfolgen zu können, sind diese verpflichtet, Berichterstattungen zu leisten,
woraus ein gewisser Kontroll- und Sanktionsmechanismus gegeben ist. Um die
Zielerreichung nicht ausschließlich im eigenen Land bzw. Unternehmen verwirklichen zu
müssen, liegen dem Kyoto-Protokoll die drei flexiblen Instrumente Joint Implementation (JI),
Clean Development Mechanismus (CDM) und das Emission Trading (ET) vor, welche
verschiedene Konzepte beinhalten. Das JI-Instrument stellt einen Zusammenschluss zwischen
Industrieländern dar, der CDM ermöglicht die Reduzierung zwischen einem Industrieland und
einem Entwicklungsland und das ET ist die Zielerfüllung mit Hilfe der handelbaren
Emissionszertifikate, in dem verschiedene Verteilungsverfahren münden, welche, im Rahmen
der Verknappung der wichtigen Zertifikate, mitunter das Hauptuntersuchungsmerkmal dieser
Studie darstellen. Welche Branchen vom Emissionshandel betroffen sind und welche Zutei-
lungsverfahren hierbei herrschen, regelt auf EU-Ebene die EU-Emissionshandelsrichtlinie,
welche den nationalen Allokationsplan und das auf rechtlicher Umsetzung des basierenden
Treibhausgasemissionsschutzgesetzes beinhaltet, um die Schaffung des weltweiten Haupt-
ziels Klimaschutz im Zertifikathandel zu reglementieren. Die betroffenen Unternehmen
können demzufolge nach dem ,,Cap and Trade-System" aufgrund wirtschaftlicher Kriterien
entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Zielerreichung, zwischen eigenen Minderungsmaß-
nahmen oder dem Zertifikatkauf bei einem anderen Marktteilnehmer, wählen. Inwiefern der
Handel mit Emissionsrechten gegenüber der bisher bestehenden Ordnungspolitik konkurriert
oder nicht und wie die Preisbestimmung der Zertifikate aussehen muss, lässt sich anhand der
Ergebnisse einer Reihe von bereits durchgeführten Pilotprojekten und Rechenexempeln dar-
stellen. Die wirtschaftliche Effizienz des Instruments Emissionshandel wird eingehend im
Hinblick auf Grenz- und Vermeidungskosten untersucht.

Im Handel um die so genannte ,,heiße Luft" werden Unternehmen und Staaten allerdings
auch mit entsprechenden Chancen und Risiken tangiert, wie z. B. die Erschließung neuer
Geschäftsfelder auf Unternehmensebene oder die unterschiedliche wirtschaftliche Struktur
der teilnehmenden Länder, einschließlich des Energieverbrauchs der Entwicklungsländer
Des Weiteren wird eine genauere Untersuchung der bisherigen und zukünftigen Märkte des
Emissionshandels, deren Marktpotentiale und Erschließungsfelder sowie der in Deutschland
bereits stattgefundenen Pilotprojekte Hessen Tender, Emissionshandel Nord und Hamburger
Wettbewerb einschließlich ihrer Ergebnisse vorgenommen. Die Ergebnisse der Studie, sowie
ein Ausblick über die weiteren Klimaziele der nächsten Jahrzehnte sind im abschließenden
Kapitel erarbeitet und dargestellt.

Summary
The essential aim of this dissertation is the economical problem potential of global green-
house gas reduction and its reaching. Concerning this, the decisive protocol of Kyoto, which
implies the commitment of 138 industrial states, is underlied. The goals of the European
Union can be traced from this international binding document. Different duties of reductions
which have to be served by the states until a given point of time result by this protocol.
Germany, as a participating member state, has to restrict its greenhouse gas reduction to the
amount of 21% according to burden-sharing. To pursue the discharges of duties and slips
effectively, the member states are obligated to accomplish reporting, which leads to a control-
and sanction mechanism. For the reaching of the aim not only in the own country or firm, the
protocol of Kyoto combines the flexible instruments, which are called "Joint Implementa-
tion", "Clean Development" and "Emission Trading" and contain various drafts. The Joint
Implementation instrument is the union between industrial states; the Clean Development
makes the reduction between industrial states possible and the Emission trading reaches its
aim by tradable certificates of emission, which includes different methods of distribution and
presents the main examination marks of this dissertation. Which industrial sectors are affected
by the trade of emissions and which methods of distributions they underlie, is regulated for
the European Union by the EU-Guideline of Emission trading, which also contains the natio-
nal distribution plan called NAP and the law of the Emission trading named TEHG for
reaching the protection of atmosphere within the scope of certificate trading. So, concerned
firms can decide on account of their economical situation and within the "cap and trade-
system" between own reduction measures or the sale of certificates by another trading
member. In what way the trade of certificates competes with the existing order policy or not
and how the price of the certificates has to be determined can be presented by the results of
some executed pilot projects and calculations. By the trade of "hot air", firms and states are
also affected by chances and risks, for example developing new scopes of business or dif-
ferent economical structures of the participating nations including the energy consumption of
developing countries. Finally a closer examination of previous and expectant markets of the
emissions trading, their market potential and scopes of business as well as the pilot projects
"Hessen Tender", "Emissionshandel Nord" and ,,Hamburger Wettbewerb" and their outcomes
is presented.

Einleitung
1
1. Einleitung
Eines der dringendsten und ernstzunehmenden Probleme des 21. Jahrhunderts stellt der welt-
weite Klimaschutz dar.
Laut statistischen Angaben sollen im Jahr 2003 durch kalte Witte-
rungen rund 836,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausgestoßen worden sein
1
.
Da das Umweltproblem auch aus ökonomischer Sicht ein Problem der begrenzten Verfüg-
barkeit unserer natürlichen Ressource ,,Luft" darstellt,
ist es notwendig, eine deutliche Min-
derung der globalen Emissionen der ausschlaggebenden Treibhausgase vorzunehmen, um
vermehrte fatale Folgen der Klimaveränderung und den damit zusammenhängenden Anstieg
volkswirtschaftlicher Kosten zu vermeiden.
Der Handel mit Treibhausgasemissionen ist im
Verlauf der internationalen Verhandlungen über die weltweite Strategie zur Klimavorsorge im
Rahmen des sog. ,,Kyoto- Protokolls" im Dezember 1997 in den Vordergrund des umwelt-
politischen Interesses und der klimapolitischen Debatte getreten. Im Rahmen des Kyoto-
Protokolls verpflichteten sich 38 Industriestaaten erstmals völkerrechtlich verbindlich zur
Emissionsreduktion von sechs Treibhausgasen. Um die Emissionsminderungen nicht aus-
schließlich im eigenen Land umsetzen zu müssen, einigten sich die Vertragsstaaten auch auf
die Nutzung von flexiblen Klimaschutzinstrumenten, welche bisher selten im Rahmen der
Umweltpolitik Anwendung fanden. Die europäische Gemeinschaft wird ab 2005 in einer
Einführungs- und ab 2008 in der ersten Verpflichtungsperiode den Handel mit den so genann-
ten ,,Emissionsrechten" für Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen starten.
Theoretisch gesehen verspricht der weltweite Emissionshandel als Instrument der Klima-
politik dem Klimaproblem entgegenzuwirken und das ökologische Ziel zu erreichen, indem
das Emissionsrecht
2
einer bestimmten Menge eines Stoffes (z. B. pro Tonne CO
2
) emittiert
und ähnlich einer Aktie handelbar wird. In der praktischen Umsetzung dieses Ziels stellt sich
die Frage, ob und wie weit der Handel mit Emissionen auf EU-Ebene kompatibel zum natio-
nalen Klimaschutzprogramm ist, welche zusätzlichen Minderungen von diesem Instrument
erwartet werden können und welche gesamtwirtschaftlichen Wirkungen damit verbunden sein
werden. Die Entwicklung und Durchführung des marktbezogenen Instruments Emissions-
handel muss sich noch in der Praxis bewähren.
1
Vgl. Zeitschrift ,,Wirtschafts Woche", Ausgabe 12 vom 11.03.2004
2
erstmals 1968 von dem Amerikaner J.H. Dales (,,Pollution, Property and Prices") erfunden.

Einleitung
2
1.1
Problemstellung
Um die Handelbarkeit der Emissionsrechte jedoch keinesfalls auf Kosten der Umwelt aus-
reizen zu lassen, müssen bestimmte Kriterien gewährleistet sein. Eines dieser Kriterien muss
die Festlegung einer Handelsobergrenze sein, die den Handel mit Treibhausgasen einschränkt.
Diesbezüglich stellt sich auch die Frage, wie die Handlungsweise und Spielregeln der Unter-
nehmen und Staaten in Bezug auf den Handel mit Zertifikaten ausgerichtet sein sollten.
Risiken wie z.B. die Entwicklung eines Staates zur Monopolmacht oder die Ausbeutung wirt-
schaftlich schwacher Länder müssen von vorneherein ausgeschlossen bleiben. Weitere zu be-
trachtende Kriterien stellen zum einen der Preis der Zertifikate dar, welcher nun auf dem
Markt einen Idealzustand zwischen Angebot und Nachfrage erreichen soll, zum anderen die
Allokationsfrage und deren Verteilungsschlüssel. Inwieweit das Instrument des Emissions-
handels den Forderungen gerecht wird und welches Problempotential im Handel mit Zertifi-
katen entsteht, soll Inhalt dieser Arbeit sein.

Einleitung
3
1.2
Aufbau der Arbeit
Die folgenden Kapitel beschreiben die Hintergründe und Rahmenbedingungen des Emis-
sionshandels. Es werden das Kyoto-Protokoll und seine Bestandteile untersucht, wobei starker
Fokus auf die flexiblen Instrumente und deren Ziele gerichtet wird. Im Anschluss daran
werden der Inhalt und die Bedingungen einer der wichtigen Grundbausteine des Emissions-
handels anhand der EU-Emissionsrichtlinie aufgezeigt. Die weiteren Grundbausteine wie das
Klimaschutzprogramm Deutschlands, die Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirt-
schaft sowie die tragende Rolle des nationalen Allokationsplans und des Treibhausemissions-
schutzgesetzes werden im Rahmen des Kapitels Nationale Ziele und Richtlinien dargelegt.
Das Kapitel 3 klärt folglich über Idee, Prinzip und Ablauf des Emissionshandels auf, wobei
der Verteilung und deren Verfahren der Emissionsrechte wichtige Bedeutung beigemessen
wird. Die anhand des Emissionshandels möglicherweise resultierenden Chancen und Risiken
im Allgemeinen als auch auf staatlicher und unternehmerischer Ebene sind Diskussions-
gegenstand im anschließenden Kapitel, wobei insbesondere auf die Knappheitsproblematik
der Emissionsrechte Bezug genommen wird. Die Untersuchung der Marktpotentiale und
Erschließungsmöglichkeiten
auf nationaler und internationaler Ebene als auch bereits durch-
geführte Pilotprojekte, welche im Rahmen des Emissionshandels an Bedeutung gewinnen,
werden im vorletzten Kapitel dargestellt. Das Resümee und der Ausblick über zukünftige
Klimaziele schließen vorliegende Studie ab.

Hintergründe und Rahmenbedingungen
4
2.
Hintergründe und Rahmenbedingungen
Nach jahrelangen, überwiegend von der Wissenschaft vorangebrachten Diskussionen wurden
die Gefahren des durch den Menschen verursachten globalen Klimawandels Ende der 1980er
Jahre auch auf der international politischen Ebene zunehmend erkannt. Im Jahre 1991 wurde
dazu in Genf die erste Weltklimakonferenz zur Bekämpfung des Treibhauseffekts abgehalten.
In der darauf folgenden UN-Konferenz zum Thema ,,Umwelt und Entwicklung" im Juni 1992
in Rio fand die Klima-Rahmenkonvention statt und wurde verabschiedet. Am 21. März 1994
trat sie in Kraft und ist bereits von 187 und damit von fast allen von den Vereinten Nationen
aufgeführten Staaten ratifiziert worden. Im Juli 1996 tagte die zweite Vertragsstaatenkonfe-
renz in Genf, wobei die Reduktionsbereiche für die Bereiche Kohle und Erdöl festgelegt
wurden. Erst die dritte Staatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention in Kyoto vollendete die
Verabschiedung des Kyoto- Protokolls, womit der Zertifikatshandel zwischen den Staaten
Eingang in die internationale Klimapolitik gefunden hat. Erstmalig wurden völkerrechtlich
verbindliche CO
2
-Minderungsziele benannt (weltweit: -5%, EU: -8%, Deutschland: -21%).
Das Kyoto-Protokoll lässt diesbezüglich zu, dass sich Länder zu einer Erfüllungsgemeinschaft
(engl. ,,Bubble") zusammenschließen und sich ein entsprechend gemeinsames Reduktionsziel
geben. Die Europäische Union hat dies als einzige Gruppe von den Staaten in Anspruch ge-
nommen, wobei sie 1998 innerhalb des Bubble gemeinsame Reduktionsverpflichtung in Ein-
zelziele der jeweiligen Staaten aufgeteilt und damit die Lasten untereinander (Lastenteilung
bzw. EU-burden-sharing) festgelegt hat, welches der nachfolgenden Grafik zu entnehmen ist.
Abbildung 1: Das EU-burden-sharing
Quelle: URL: http://www.ipp.mpg.de/de/pr/publikationen/energieperspektiven/0402_emissionshandel,
Stand: 05.03.2004.

Das Kyoto-Protokoll
5
2.1 Das Kyoto-Protokoll
Der Schwerpunkt des Kyoto-Protokolls, welches einen völkerrechtlich verbindlichen Rahmen
für die Umsetzung im nationalen und europäischen Rahmen darstellt, liegt in der Verpflich-
tung der Industrie- und Transformationsländer, eine Treibhausgaseinsparung im Zeitraum
von 2008 bis 2012 um weltweit 5,2 %
3
im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu erreichen.
Somit wird ein sog. ,,Cap", d.h. eine absolute Mengenbegrenzung für die jeweiligen Treib-
hausgase, im völkerrechtlichen Vertrag festgelegt. Dadurch werden den jeweiligen Staaten
unterschiedliche Reduktionspflichten zugeordnet (z.B. Europäische Union: -8%, USA: -7%,
Japan, Ungarn und Kanada: -6%, Neuseeland, Russland und Ukraine: 0%, Norwegen: 1%,
Australien: 8% und Island: 10%), welche die nachfolgende Grafik veranschaulicht.
Abbildung 2: Emissionsreduktionspflichten der Industrieländer laut Kyoto-Protokoll
*früheres Basisjahr 1995 für diese Transformationsländer.
Quelle: URL:http://www.klimakongress-hamburg.de, ,,Das internationale Klimaregime", Stand: 12.03.2004.
Dies bedeutet eine Gesamtreduktion der Treibhausgasemissionen in den genannten Ländern
um -5,2%. Diesbezüglich verpflichteten sich die Industriestaaten verbindlich zur Reduktion
der Emission von sechs Treibhausgasen (Kohlendioxid (CO
2
), Methan (CH
4
), Distickstoff-
oxid (N
2
O), Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW), Perfluorierte Kohlenwasserstoffe
(HFKW) und Schwefelhexafluorid (SF
6
). Zum Inkrafttreten des Protokolls muss die Bestäti-
gung von mindestens 55 Vertragsstaaten vorliegen, die wiederum 55 % der CO
2
-Emissionen
der Industrieländer von 1990 erreichen müssen (siehe Abbildung 3).
3
Vgl. ,,Kyoto Mechanismen", Teil 1, Projektnummer 3089, Niederländische Energieagentur, S.11,
Abbildung: ,,Der Handel mit Treibhausgasreduktionen in der EU", URL:http://www.germanwatch.org, S. 7.

Das Kyoto-Protokoll
6
Abbildung 3: Ratifikationen und Emissionsmengen
Quelle:,,Emissionshandel & Kyoto-Mechanismen: Neue Geschäftsmodelle",
Dr. Josef Janssen, Emission Trading solutions, Universität St. Gallen,
URL: http://www.estg.ch, S. 8, Stand: 19.02.2004.
In der Grafik wird die Anzahl der benötigten und der bereits erfolgten Ratifikationen aus dem
Kyoto-Protokoll, so wie die bereits erfüllte und benötigte Emissionsmenge (z.B. fehlt hier die
Erfüllung Russlands) dargestellt. Innerhalb der Europäischen Union hat sich Deutschland in
dieser Lastenaufteilung, auch ,,burden sharing" genannt, somit verpflichtet, seine Treibhaus-
gasemission um 21% (dies entspricht ca. 254 Millionen t CO
2
) im Vergleich zum Jahr 1990
zu reduzieren
4
.
18, 3 % wurden von Deutschland bereits erreicht, sodass das Ziel nicht weit
entfernt liegt. Der Ansatz der im Kyoto-Protokoll verankerten flexiblen Mechanismen ist die
Möglichkeit, Emissionsreduktion entweder im eigenen Land durchzuführen oder die Erbrin-
gung der geforderten Minderungsleistung an anderer Stelle zu finanzieren, wobei mindestens
50% im eigenen Land erbracht werden müssen. Zu diesen ,,flexiblen" Instrumenten zählen
,,Joint Implementation", ,,Clean Development" und das ,,Emission Trading", wobei zunächst
kurz auf ihre Inhalte und Wirkungsweisen eingegangen werden soll.
4
Vgl. ,,Klimaschutz und Emissionshandel-Probleme und Perspektiven", Rheinisch-Westfälisches Institut für
Wirtschaftsforschung, Paul Klemmer, Bernhard Hillebrand und Michaela Bleuel, RWI-Papiere Nr. 82, Essen,
2002, S. 5.

Das Kyoto-Protokoll
7
Abbildung 4: Die flexiblen Mechanismen
Quelle: ,,Emissionshandel 2005-von der Theorie zur Praxis", URL: http://www.tuev-akademie.de,
Stand: 12.02.2004.
·
Unter Joint Implementation (JI) wird ein Projekt verstanden, in dem ein reduktions-
verpflichtetes Land A (oder auch ein einzelnes Unternehmen) ein Emissionsminde-
rungsprojekts in einem Partnerland B finanziert und dafür die durch das Projekt er-
zeugten Emissionsreduktionseinheiten bzw. Gutschriften (engl. ,,Emission Reduction
Units", ERU) erhält
5.
Die erreichten Reduktionen innerhalb des Projektes können
zwischen Industrieländern zur Einhaltung der Reduktionspflicht übertragen werden,
wobei die Zusätzlichkeit
6
(Additionality) der Reduktionen dargestellt werden muss.
Der JI-Mechanismus soll also Anreiz zur Durchführung emissionssenkender Maß-
nahmen sein, wobei der Anreiz dazu dient, Hemmnisse, negative Rentabilität sowie
technische, politische und finanzielle Barrieren zu überwinden. Eine Anrechnung von
JI-Projekten ist erst ab dem Jahre 2008 möglich
7.
5
Vgl. Institut für Umwelt Management (1997), S. 189f.
6
Voraussetzung für Anerkennung eines JI- oder CDM-Projekts ist, dass das Projekt zu Emissionsminderungen
führt, die ohne das Projekt nicht entstanden wären. Die also zusätzlich (additional) zum Business-as-usual
erfolgen.
7
Vgl. Klemmer/Hillebrand/Bleuel (2002), S. 6.

Das Kyoto-Protokoll
8
·
Der Clean Development Mechanismus (CDM) wiederum erlaubt die Reduzierung
von Treibhausgasemissionen eines Industrielandes in einem Entwicklungsland.
Wie bei Joint Implementation finanziert ein reduktionsverpflichtetes Land A (oder
Unternehmen) projektbezogene Emissionsminderungen in einem Entwicklungsland B
und erhält dafür Emissionszertifikate ("Certified Emission Reductions", CER).
Die bei dem ,,Mechanismus für saubere bzw. umweltverträgliche Entwicklung" erziel-
ten Reduktionen können dem jeweiligen Industrieland bereits ab dem Jahre 2000 ver-
pflichtend angerechnet werden. CDM-Projekte müssen den Nachweis bringen, dass
sie auch zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.
·
Beim Emission Trading wird mit Emissionsrechten bzw. -zertifikaten, (den so ge-
nannten ,,Assigned Amount Units", AAU) gehandelt, ähnlich wie mit Wertpapieren an
einer Börse (Sekundärmarkt) oder direkt zwischen Partnern (Primärmarkt). Vor Be-
ginn des Handels ab dem Jahre 2008 erhält jedes Annex-I-Land nach einem noch fest-
zulegenden Schlüssel oder Verfahren (nach dem Modell "Grandfathering" oder Auk-
tion) eine festgelegte Menge an Emissionsrechten, dessen Verteilung bzw. Minderung
der Emissionsrechte im Kyoto-Protokoll dokumentiert ist
8
. Hierbei erfolgt die Vertei-
lung auf den jeweiligen Sektoren, wohingegen im EU-Emissionshandel mittels des
Grandfathering oder Auctioning auf Unternehmen verteilt wird. Diese Zertifikate
(AAU) können im Rahmen des Emission Trading nur verkauft werden, wenn ein Staat
oder privater Akteur weniger emittiert, als im Kyoto-Protokoll für ihn zugeteilt wurde.
Auch wird hierin vordergründig der Emissionshandel zwischen den Staaten geregelt,
wobei sich die EU-Richtlinie bzw. das ,,trading-scheme" ausschließlich auf Unter-
nehmen bezieht.
8
Vgl. ,,Kommentare der deutschen NRO zum Grünbuch der Europäischen Kommission zum Treibhausgas-
Emissionshandel innerhalb der EU", Forum Umwelt & Entwicklung Deutscher Naturschutzring (DNR)-EU-
Koordination, 2000, S. 8.

Das Kyoto-Protokoll
9
Abbildung 5: Verteilung der Emissionsrechte im Kyoto-Protokoll
Quelle: ,,Global handeln", Factor Consulting und Management AG, Folie 5.
Das gemeinsame Ziel all dieser Instrumente ist es, die Anrechnung der Emissions-
reduktionseinheiten durch Maßnahmen außerhalb der eigenen Landesgrenze auf
nationale Treibhausgasinventare zu ermöglichen bzw. die u. U. hervorgetretenen
Vorleistungen bei Emissions-Banking. (Am Budgetperioden-Ende können unver-
brauchte Rechte in die nächste Periode übertragen werden (siehe Kapitel 3.1.) und
nachträglich im Klimaschutz unter wirtschaftlichem Aspekt wieder genutzt werden.)
Wenn ein Land bzw. ein Unternehmen Emissionsrechte verkauft, muss es in der Regel
Maßnahmen treffen, damit seine Emissionen insgesamt unterhalb der vertraglich
vereinbarten Höhe bleiben. Umgekehrt muss ein Land/Unternehmen weniger bezüg-
lich Emissionsreduktion unternehmen, falls es Rechte kauft. Rechtmäßig nicht erlaubt
ist die Minderung mittels gänzlichen Zukaufs von Rechten auf dem Markt, sondern es
muss auch Emissionsminderung betrieben werden.

EU-Emissionshandelsrichtlinie
10
10
2.2 EU-Emissionshandelsrichtlinie
Als im März 2000 das Grünbuch zum Handel mit Treibhausgasen von der EU-Kommission
vorgelegt wurde, entstand europaweites Interesse am Emissionshandel. Inhalt des Grünbuchs
ist u. a. das Bekenntnis seitens der Kommission bis 2005 ein europäisches Emissionshandels-
system einzuführen (für die Bereiche Energie und industrielle Großanlagen). Die EU-Studie
hat ergeben, dass ca. 4500 Anlagen bestimmter Industriesektoren zur 45%-igen Reduktion der
Gesamt-EU-Emission beitragen. Die prozentualen Anteile in Abbildung 6 zeigen die Auftei-
lung der Klimagasausstöße der beteiligten Branchen mit dem resultierenden Gesamtausstoß
über alle.
Abbildung 6: Klimagasausstoß beteiligter Unternehmen
Quelle: URL: http://www.europa.eu.int/eur-lex/de
Wesentliche Punkte aus der Grünbuch-Debatte wurden im Beschluss vom 08.03.2001 in den
Richtlinienentwurf des europäischen Programms zur Klimaänderung miteingebunden.
Aus der daraus folgenden Richtlinie vom Oktober 2003 geht hervor, dass jedes am Emissions-
rechtehandel teilnehmende Unternehmen eine Genehmigung (engl. ,,permit") benötigt, um
Klimagase emittieren zu dürfen. In dieser Genehmigung sind die Überwachung sowie Be-
richts- und Überprüfungspflichten im Hinblick auf CO
2
-Emissionen enthalten, die im Laufe
der Arbeit noch genauer erklärt werden. Folglich verpflichtet die Genehmigung den Betreiber
auch zu einer Vorhaltung ausreichender Emissionsrechte (engl. ,,allowances"). Diese Emis-
sionsrechte sind innerhalb der EU frei handelbar, ohne dass es hierfür einer gesonderten
Anerkennung seitens einzelner Mitgliedstaaten bedarf.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2004
ISBN (eBook)
9783956360046
ISBN (Paperback)
9783832483241
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Bergische Universität Wuppertal – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2004 (Oktober)
Note
1,3
Schlagworte
emissionsrechte klimaschutz kyoto-protokoll joint implementation marktpotential
Produktsicherheit
Diplom.de
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