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Securitisation vs. Credit aus Sicht von mittelständigen Unternehmen und Banken im Hinblick auf Basel II

©2004 Diplomarbeit 80 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Mittelständische Unternehmen und Banken werden zukünftig aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen am Refinanzierungsmarkt neue Wege gehen müssen. Die Globalisierung der Märkte und der wachsende Wettbewerb erfordern diversifizierte Finanzierungsformen sowie eine differenzierte Bewertung der Risikoverhältnisse. Der klassische Bankenkredit wird zukünftig in der deutschen Mittelstandsfinanzierung nicht mehr ausreichen, um die Unternehmen mit ausreichend Kapital zu versorgen und eine Expansion zu gewährleisten.
Darum soll die folgende Darstellung aufzeigen, welche Auswirkungen das gegenwärtige regulatorische Umfeld auf die Geschäfts- und Kreditvergabepolitik der Banken hat und in wieweit sich dies auf die Finanzierung des Mittelstands, insbesondere im Hinblick auf die Kreditvergabe und der Finanzierungsmöglichkeit durch „Securitisation“ auswirkt.
Somit stellt sich die Frage, ob sich der Finanzierungsmarkt für den deutschen Mittelstand bereits in einer „Kreditklemme“ befindet und wenn ja, welche alternativen Finanzierungsformen zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der regulatorischen Aspekte durch Basel II wird anschließend die Finanzierungsform „Securitisation“ detailliert beleuchtet und der Bezug zu einer möglichen Mittelstandfinanzierung hergestellt.
Die These der vorliegenden Abhandlung beinhaltet die Annahme, dass auch mittelständische Unternehmen mit einem Forderungsvolumen ab 20 Mio. Euro zukünftig die Möglichkeit haben werden, sich über den Kapitalmarkt durch Securitisation zu finanzieren. Hierzu gilt vorab zu klären, welche Unternehmen unter den Begriff „Mittelstand“ zu subsumieren sind.


Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
AbbildungsverzeichnisIII
TabellenverzeichnisIV
AbkürzungsverzeichnisV
AnhangVII
LiteraturverzeichnisVIII
Einleitung
1.PROBLEMSTELLUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG1
2.DER DEUTSCHE MITTELSTAND2
2.1DEFINITION2
2.2KREDITKLEMME BEIM DEUTSCHEN MITTELSTAND3
3.BASEL II UND SEINE ZIELE BZW. AUSWIRKUNGEN7
3.1ÜBERBLICK7
3.2HISTORIE UND HINTERGRUND VON BASEL II8
3.3DRITTES KONSULTATIONSPAPIER9
3.3.1Säule I10
3.3.1.1Der Standardansatz11
3.3.1.2Interne Ratingansätze12
3.3.1.3Sicherheitsabschlag12
3.3.2Säule II13
3.3.3Säule III14
3.3.4Schlussfolgerung14
3.4RATING15
3.4.1Internes Rating15
3.4.2Externes Rating16
3.4.3Schlussfolgerung für den Mittelstand16
4.SECURITISATION VS. CREDIT17
4.1FINANZIERUNGSFORMEN DES DEUTSCHEN […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhang

Literaturverzeichnis

Einleitung

1 Problemstellung und Gang der Untersuchung

Hauptteil

2 Der deutsche Mittelstand
2.1 Definition
2.2 Kreditklemme beim deutschen Mittelstand

3 Basel II und seine Ziele bzw. Auswirkungen
3.1 Überblick
3.2 Historie und Hintergrund von Basel II
3.3 Drittes Konsultationspapier
3.3.1 Säule I
3.3.1.1 Der Standardansatz
3.3.1.2 Interne Ratingansätze
3.3.1.3 Sicherheitsabschlag
3.3.2 Säule II
3.3.3 Säule III
3.3.4 Schlussfolgerung
3.4 Rating
3.4.1 Internes Rating
3.4.2 Externes Rating
3.4.3 Schlussfolgerung für den Mittelstand

4 Securitisation vs. Credit
4.1 Finanzierungsformen des deutschen Mittelstands
4.1.1 Kreditvarianten
4.1.2 Gesellschafterdarlehen
4.1.3 Staatliche Zuschüsse
4.1.4 Leasing
4.1.5 Kapitalmarktprodukte
4.1.6 Schuldscheindarlehen
4.1.7 Mezzanine Capital
4.1.8 Factoring
4.1.9 Forfaitierung
4.2 Securitisation
4.2.1 Einführung
4.2.2 Die Struktur
4.2.3 Gestalt der Wertpapiere
4.2.3.1 Schuldscheine
4.2.3.2 Schuldverschreibungen
4.2.4 Rechtliche Aspekte
4.2.4.1 Die Zession
4.2.4.2 Inkassoerlaubnis
4.2.4.3 Bankgeheimnis
4.2.5 Steuerliche Aspekte
4.2.5.1 Gewerbesteuer
4.2.5.2 Umsatzsteuer
4.2.6 Motive für den Einsatz von Securitisation
4.3 Marktanalyse mittelständischer Unternehmen im Hinblick auf „Securitisation“
4.4 Banken im deutschen Markt
4.5 Versicherungen im deutschen Markt
4.6 TSI (True Sale Initiative)

Schluss

4.7 Ausblick

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Veränderungen verschiedener Unternehmenssektoren beim Kreditzugang

Abbildung 2: Historie und Hintergrund von Basel II

Abbildung 3: Die „Drei Säulen“ von Basel II

Abbildung 4: Borrowing Base - Berechnungsansatz

Abbildung 5: Entwicklung der Forderungsverbriefung in Europa u. Deutschland

Abbildung 6: Assetklassen im Bereich ABS

Abbildung 7: ABS Conduit-Struktur

Abbildung 8: Ablauf einer ABS-Transaktion aus Sicht der strukturierenden Bank

Abbildung 9: Bilanzwirkung einer Off-Balance-Sheet-Transaktion

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Rückläufe aus der Unternehmensbefragung

Tabelle 2: Finanzierungsarten bei 25 Unternehmen

Tabelle 3: Interner Optimierungsbedarf

Tabelle 4: Hintergründe bzgl. ABS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhang

Anhang 1 : Fragebogen (Empirische Untersuchung)

Anhang 2 (FN 4): KMU Definitionen

Anhang 3: (FN 5): KMU Definitionen

Anhang 4: (FN 9): Deflation, Kreditklemme, Bankenkrise

Anhang 5: (FN 11): Ifo

Anhang 6: (FN 13): KfW / Finanzierungsprobleme-Mittelstands

Anhang 7: (FN 42): Alternative Finanzierungsformen

Anhang 8: (FN 46): Borrowing Base

Anhang 9: (FN 48): Basel II

Anhang 10: (FN 49): Basel II

Anhang 11: (FN 54): Fremdfinanzierung der AG

Anhang 12: (FN 67): Forfaitieren

Anhang 13: FN 130): BdB Eilmitteilung

Anhang 14: (FN 147): AK Coface

Einleitung

1 Problemstellung und Gang der Untersuchung

Mittelständische Unternehmen und Banken werden zukünftig aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen am Refinanzierungsmarkt neue Wege beschreiten müssen. Die Globalisierung der Märkte und der wachsende Wettbewerb erfordern diversifizierte Finanzierungsformen sowie eine differenzierte Bewertung der Risikoverhältnisse. Der klassische Bankenkredit wird zukünftig in der deutschen Mittelstandsfinanzierung nicht mehr ausreichen, um die Unternehmen mit ausreichend Kapital zu versorgen und eine Expansion zu gewährleisten.

Diese Arbeit soll aufzeigen, welche Auswirkungen das gegenwärtige regulatorische und ökonomische Umfeld auf die Geschäfts- und Kreditvergabepolitik der Banken hat und in wieweit sich dies auf die Finanzierung des Mittelstands im Bereich „Credits“ auswirkt.[1]

Somit stellt sich eingangs die Frage, ob sich der Finanzierungsmarkt für den deutschen Mittelstand bereits in einer „Kreditklemme“ befindet und wenn ja, welche alternativen Finanzierungsformen zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung von Basel II wird anschließend die Finanzierungsform „Securitisation“ detailliert beleuchtet und der Bezug zu einer möglichen Mittelstandfinanzierung hergestellt.

Die These der vorliegenden Abhandlung beinhaltet die Annahme, dass auch mittelständische Unternehmen mit einem Forderungsvolumen ab 20 Millionen Euro zukünftig die Möglichkeit haben werden, sich über den Kapitalmarkt durch Verbriefung zu finanzieren.

Fraglich scheint demnach, welche Unternehmen unter dem Begriff „Mittelstand“ zu subsumieren sind.

Hauptteil

2 Der deutsche Mittelstand

Bezugnehmend auf marktübliche Terminologie versteht man unter dem Begriff „Mittelstand“ die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder small and medium sized enterprises (SME), für die es bisher keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition gibt.

Fragt man demzufolge nach einer allgemein anerkannten wissenschaftlichen Begriffsbestimmung und damit Definition einer mittelständischen Unternehmung, so stößt man auf erhebliche Probleme. Zwar existieren in der Wirtschaftswissenschaft sowohl quantitative als auch qualitative Abgrenzungen; diese werden allerdings kontrovers diskutiert und sind deshalb vielfach intersubjektiv nicht anerkannt.

Da im Zuge von Basel II (nähere Ausführungen s.u.) jedoch kaum ein Begriff in der Wirtschaft so häufig verwendet wird, erscheint es von Relevanz, eine Abgrenzung festzulegen, die den Mittelstand definiert. Als Abgrenzungskriterien eignen sich hauptsächlich quantitative Merkmale.[2] Aus quantitativer Sicht beschreibt der Begriff „Mittelstand“ über alle Branchen hinweg die Gesamtheit von Unternehmen und Freien Berufen, soweit sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Die Identifikation dieser bestimmten Unternehmensgröße wirft allerdings in der Regel einige Probleme auf, da man einen geeigneten Größenindikator benötigt.

2.1 Definition

Laut dem Institut für Mittelstandsforschung gehören zum deutschen Mittelstand alle Selbständigen aus Freien Berufen, Handwerksbetrieben und allen gewerblichen Betrieben, die weniger als 500 Beschäftigte und einen Jahresumsatz unter 50 Mio[3] Euro haben.[4] Ausschlaggebend in naher Zukunft dürfte jedoch die Definition der Europäischen Union (EU-Kommission) für mittelständische Unternehmen ab dem 1. Januar 2005 sein. Hierunter fallen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio Euro (vorher 40 Mio); die Jahresbilanzsumme sollte die 43 Mio Euro-Grenze (vorher 27 Mio) nicht übersteigen. Ferner darf das Unternehmen keiner Gruppe verbundener Unternehmen angehören bzw. nur einer Gruppe verbundener Unternehmen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.[5] Die Definition der EU entfaltet bindende Wirkung für zahlreiche EU-Richtlinien, Verordnungen, Programme und staatliche Beihilferegelungen und ist somit als Benchmark ausschlaggebend.

Auch eine Vielzahl bundesdeutscher Gesetze beinhaltet Mittelstandsdefinitionen. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) wird bspw. in § 35 GWB die Zusammenschlusskontrolle für SMEs definiert, die weltweit unter 10 Mio Jahres­umsatz aufweisen müssen. Aus dem Umsatzsteuergesetz lässt sich lediglich die Abgrenzung des Kleinunternehmers gemäß § 19 UStG entnehmen.

Trotz allem wird der Begriff „Mittelstand“ in manchen Bereichen auch in der Zukunft ein dehnbarer Begriff bleiben. So sind im Rahmen des Mittelstandsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) alle Unternehmen antragsberechtigt, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz 500 Mio Euro nicht überschreitet.[6]

Bezugnehmend auf genannte Erkenntnisse orientiert sich vorliegende Arbeit an der Mittelstandsdefinition der KfW.

2.2 Kreditklemme beim deutschen Mittelstand

Es stellt sich somit die Frage, ob wir gegenwärtig einen „Credit Crunch“ (Kreditklemme) haben und sich die Finanzierungsbedingungen für mittelständische deutsche Unternehmen aufgrund von Basel II tatsächlich spürbar verschlechtern oder bereits verschlechtert haben.

Eine Kreditklemme liegt laut Jochen Sanio (Präsident der Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungsaufsicht - BAFin) dann vor, wenn Banken Kredite vergeben wollten, dazu aber aufgrund von bankenaufsichtlicher Vorschriften nicht in der Lage sind.[7] Als Grund hierfür verweist er auf die Umsetzung von Basel II und die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 10, 10a Gesetz über das Kreditwesen (KWG) i.V.m. Grundsatz I der Grundsätze über die Eigenmittel und Liquidität von Kreditinstituten.

Probleme für die Gesamtwirtschaft in Zeiten von Basel II könnten nicht nur bei Rückgang der Kreditnachfrage der Unternehmen, sondern auch bei abnehmen des Kreditangebots von Seiten der Banken entstehen. Wachstums- und risikoreiche Investitionen zur Realisierung von Produkt- und Prozessinnovationen sowie Unternehmensgründungen an Finanzierungs­­problemen könnten dadurch scheitern. Das Entstehen einer Kreditklemme wäre ferner ein deutliches Zeichen dafür, dass die deutsche Wirtschaft in eine Deflation abrutscht.[8] Unsere Finanzordnung lebt davon, dass die durch Zins wachsenden Geldvermögen unmittelbar wieder als Kredit in die Wirtschaft reinvestiert werden. Werden also keine Kredite mehr vergeben oder in Anspruch genommen, könnte dies laut IWF zur Folge haben, dass der Geldkreislauf unterbrochen wird und es zu einer noch nicht vorhandenen Deflation und Wirtschaftskrise kommt.[9]

Ob jedoch in Deutschland gegenwärtig eine Kreditklemme bzw. ein Credit Crunch besteht oder kurz bevor steht, kann abschließend nur vermutet werden. Auch wenn die vor drei Jahren begonnene Wirtschaftsflaute und die damit einhergehende Börsensituation sich wieder ein wenig beruhigt hat, sind doch einige Unternehmen in Schieflage geraten und haben somit für sogenannte „faule“ Kredite in den Kreditbüchern deutscher Banken gesorgt. Neben der angespannten Konjunkturlage sind in dem starken Anstieg der Kreditwertberichtigungen, den veränderten Zinsmargen und dem Strukturwandel im Bankensektor weitere Ursachen für die gegenwärtige restriktive Entwicklung der Kreditneuzusagen zu sehen.[10] Diese Gegebenheiten haben in den Finanzhäusern zu einem verschärften Risikobewusstsein geführt, welches sich gegenwärtig in einer ansteigenden Risikovorsorgebildung der Banken bemerkbar macht.

Um das Ausmaß dieses Problems für die deutsche Wirtschaft zu untersuchen, hat das ifo Institut im Rahmen seiner monatlichen Konjunkturumfrage im Juni und August 2003 die Teilnehmer nach der Bereitschaft der Banken, Kredite an Unternehmen zu vergeben, gefragt.[11] Die Umfrageergebnisse untermauern die Vermutung, dass deutsche Banken bei der Kreditvergabe sehr zurückhaltend vorgehen. Im Juni gaben nur 2,5% der mittelständischen Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe an, dass sie die Bereitschaft der Banken, Kredite an Unternehmen zu vergeben, als „entgegenkommend“ beurteilen. Im August verbesserte sich dieser Prozentsatz nur unwesentlich auf 2,6%. Laut Forsa-Umfrage hat sich die Anzahl der Kreditverweigerungen von Banken innerhalb von drei Jahren auf mittlerweile 39% verdoppelt.[12] Eine Studie der KfW vom März 2003 zeigt ferner, dass es bereits 45% der deutschen Unternehmen erheblich schwerer fiel, einen Kredit zu erhalten.[13]

Veränderungen beim Kreditzugang

(2002; Branchen, Anteile in %)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

Quelle: Vgl. ASU – Mittelstandsfinanzierung 09/2003

Ein Grund hierfür ist die derzeitige Umstrukturierung der Banken, die momentan verstärkt daran arbeiten, ihre Geschäfts- und ihre Kreditvergabepolitik neu zu justieren. Risikoadäquate Bepreisung von Krediten und moderne Risikomanagementinstrumente ermöglichen es den Banken, bei der Kreditvergabe individuelle Risikoprämien für Kreditnehmer zu berechnen: Je höher das Risiko, desto teurer der Kredit.

Ferner befinden sich die Banken in einem von starkem Wettbewerb gekennzeichneten Umfeld, das sie zwingt, ihre Eigenkapitalrendite im Sinne des „Shareholder Value“ zu erhöhen. Das Firmenkundenkreditgeschäft gerät dabei immer stärker unter Druck. Insbesondere kleinvolumige Kredite erscheinen wegen verhältnismäßig geringer Zins- und Provisionseinnahmen und hoher Bearbeitungskosten wenig lohnend. Die Banken schauen auch beim langjährigen mittelständischen Kunden immer genauer auf Risiko und Ertrag.

Aufgrund dieses neuen Umfelds scheinen die Banken derzeit primär zu versuchen, ihre Profitabilität zu konservieren bzw. wieder zu erreichen. Es geht zunächst um die Verbesserung der Margen und weniger um die Sicherung der Liquidität. Trotz der Tatsache, dass die Kreditnachfrage in Deutschland das Angebot derzeit übersteigt, scheinen die Banken noch immer in der Lage zu sein, die Nachfrage nach Fremdkapital zu decken. Auch wenn sie dies restriktiver als bisher handhaben, scheint es zumindest verfrüht, von einer Kreditklemme für den deutschen Mittelstand zu sprechen.

Es ist nicht zu verkennen, dass der Kreditzugang und die Frage der Kreditkosten weiterhin eine der elementaren Zukunftsfragen des Mittelstands bleiben wird, da dieser aufgrund seiner im europäischen Vergleich doch sehr geringen Eigenkapitalquote stark von Krediten abhängig ist und vorerst auch bleiben wird. Kleine und mittelständische Unternehmen waren bislang auf den Kredit (insbesondere den langfristigen) als traditionelles Instrument der Investitionsfinanzierung angewiesen. Andere Finanzierungs­möglichkeiten werden jedoch im Hinblick auf Basel II mehr und mehr an Gewicht hinzugewinnen und die Abhängigkeit von langfristigen Bankkrediten reduzieren.[14]

Zunächst gilt es somit zu erörtern, welche Auswirkungen das gegenwärtige regulatorische Umfeld auf die Geschäfts- und ihre Kreditvergabepolitik der Banken hat und inwieweit sich dies auf die Finanzierung des Mittelstands, insbesondere im Hinblick auf die Kreditvergabe und Securitisation, auswirkt.

3 Basel II und seine Ziele bzw. Auswirkungen

3.1 Überblick

Basel II soll erst zum 31.12.2006 in Kraft treten und ist doch allgegenwärtig. Es stellt sich somit die Frage was sich hinter dieser „neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung“ versteckt und wie sich dies auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen auswirken wird.

Derzeit werden in Deutschland vermehrt die Auswirkungen von Basel II auf kleinere und mittlere Unternehmen von Politik, Wirtschaft und der Öffentlichkeit diskutiert und zum Teil kritisiert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Basel II selbst keinen direkten Einfluss auf das deutsche Aufsichtsrecht haben wird. Analog zu den Entwicklungen in Basel wird gegenwärtig auf EU-Ebene in Brüssel an Richtlinien/Entwürfen gearbeitet, die einerseits den Basler Grundanforderungen entsprechen, andererseits aber auch auf die Bedürfnisse der nicht global tätigen, kleineren Banken eingehen sollen. Hierzu beabsichtigt die Europäische Kommission, Basel II bis Ende 2004 durch eine dritte EU-Kapitaladäquanzrichtlinie (CAD III) in europäisches Recht umzusetzen.[15]

Durch die umfassende Neugestaltung der Eigenkapitalanforderungen sollen die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Eigenkapital­ausstattung den aktuellen Gegebenheiten des Marktes angepasst werden.[16] So werden einerseits Finanzinnovationen in Form von Kreditderivaten oder Asset Backed Securities (ABS) explizit berücksichtigt und andererseits den gestiegenen operationalen Risiken (z.B. durch den verstärkten Einsatz von IT/EDV-Technik) Rechnung getragen.

All diese Risiken werden nach dem Willen des Baseler Ausschusses künftig mit Eigenkapital zu unterlegen sein. Einer der wichtigsten Gründe für die Überarbeitung der Eigenkapitalanforderungen ist jedoch die Tatsache, dass die pauschale Unterlegung eines Kredites mit 8% Eigenkapital, unabhängig von dem wirtschaftlichen Risiko des Kredites, nicht mehr den Anforderungen an eine betriebswirtschaftliche Risiko­steuerung und -überwachung entspricht.[17]

Eine deutliche Spreizung der Kreditkonditionen in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers zeichnet sich ab. Die bei den Banken vorhandenen Informationen können durch den Ausbau der vorhandenen Ratingsysteme künftig für Eigenkapitalzwecke verwendet werden und als Kostenvorteil bei den Kreditkonditionen berücksichtigt werden. Fraglich erscheint somit nur, ob dem Mittelstand durch Basel II tatsächlich Nachteile im Hinblick auf seine Finanzierung entstehen, oder ob er von der geplanten Stabilisierung des Finanzsystems profitieren wird.

3.2 Historie und Hintergrund von Basel II

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2

Quelle: Vgl. Spahr R., Seminar „CCrA“ – DVFA, S.3

Vor mehr als 10 Jahren legte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 vor, um die Eigenkapitalvorschriften für Banken grundlegend neu zu regeln. Dieser Ausschuss tritt bis heute alle drei Monate, besetzt mit hochrangigen Vertretern der Bankaufsichten und Zentralbanken der wichtigsten Industrieländer (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen, um die Spielregeln für den weltweiten Kapitalverkehr zu diskutieren oder neu zu definieren.[18]

So entstand die bisherige Pauschalregelung, nach der die Gewichtung des Risikos bei der Vergabe von Krediten für alle Unternehmen gleich hoch war.

Das bedeutet, dass eine Bank für einen risikoarmen Kredit an ein „gesundes“ Unternehmen, genau soviel Eigenkapital, nämlich 100% von 8% des Kreditbetrages hinterlegen muss, wie für einen risikoreichen Kredit. Bei öffentlichen Kreditnehmern haben die Hinterlegung teilweise 0% und bei Banken 20% von 8% betragen.[19]

Basel II, erstmals vorgestellt Juni 1998, im "Ersten Konsultationspapier zur neuen Eigenkapitalvereinbarung", sollte hier die dringend notwendige Korrektur schaffen, um in dem neuen Eigenkapitalstandard durch genauere und differenziertere Abbildung der Risiken mittels Rating und einer damit einhergehenden sorgsameren Differenzierung der Eigenkapitalunterlegung bei den Banken, für ein Höchstmaß an Risikosensitivität zu sorgen. Grundlegende Änderungen der Bankgeschäfte, der Risikomanagement-Praktiken und der nationalen Aufsichtsansätze waren maßgebliche Beweggründe, die letzte Eigenkapitalvereinbarung von 1988 durch eine Neue zu ersetzten.[20] Im Juni 2003 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sein drittes Konsultationspapier zur Neugestaltung der Eigenkapitalanforderungen (Basel II) veröffentlicht.[21] [22]

3.3 Drittes Konsultationspapier

Basel II regelt für Banken die Eigenmittelunterlegung von Krediten in Abhängigkeit von der individuellen Bonität des Kunden. Die Vorschläge des Baseler Ausschusses beinhalten somit eine grundlegende Neuausrichtung der künftigen Anforderungen an eine angemessene Eigenkapitalausstattung, welche zu einem sicheren und soliden Finanzsystem und dadurch zu einem erhöhten Einlagen- und Investorenschutz beitragen sollen.[23] Um dies gewährleisten zu können, besteht Basel II aus „drei Säulen“ mit jeweils unterschiedlichem Regelungsinhalt.

Die „Drei Säulen“ bestehen aus den Mindesteigenkapitalanforderungen (Minimal Capital Requirements), der qualitativen Aufsicht (Supervisory Review Process) und der Marktdisziplin durch erweiterte Offenlegung (Market Disciplin).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3

Quelle: Vgl. Hilpert D., Präsentation – ESB Reutlingen

3.3.1 Säule I

Die Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken und für weitere Risiken werden in der ersten Säule festgelegt. Drei Regelungsbereiche sind dabei von wesentlicher Bedeutung:

- Die Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Adressenausfallrisiken
- Die Kreditrisikominderung durch Anerkennung von Sicherheiten
- Die Eigenkapitalunterlegung für operationale Risiken.

Bei der Unterlegung von Kreditrisiken mit Eigenkapital steht nunmehr die individuelle Bonität des jeweiligen Kreditnehmers im Vordergrund. Wurde bisher unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers eine pauschale Eigenkapitalunterlegung von 8% des Kreditbetrages aufsichtlich gefordert, so ist nunmehr eine abgestufte Unterlegung vorgesehen. Dadurch soll sich das tatsächliche Risiko bei einem Kredit wesentlich besser als bisher in der Höhe der Eigenkapitalanforderungen widerspiegeln.[24] Ferner soll die bisher gelebte "Quersubventionierung" schlechter Kreditnehmer durch gute Kreditnehmer beendet werden. Diese Subventionierung resultierte bisher daraus, dass unabhängig von der individuellen Bonität des Kreditnehmers, grds. gleich hoher Eigenkapitalbedarf bei den Banken besteht.

Diese Systematik führt dazu, dass gute Kreditnehmer zu hohe Kreditzinsen und schwächere Kreditnehmer zu niedrige Kreditzinsen, jeweils bezogen auf ihre individuelle Bonität, entrichten. Diese Systematik will der Baseler Ausschuss durchbrechen und einen Beitrag zu einer risikogerechten Preisung der Kreditrisiken durch die Kreditinstitute leisten.

Erklärtes Ziel von Basel II soll es sein, zwischen „guten und schlechten“ Risiken zu unterscheiden und die jeweiligen Risikokosten verursachungsgerecht zu verteilen. Basel II stellt den Banken somit drei Ansätze, gestaffelt nach steigender Risikosensitivität, zur Berechnung des Kreditrisikos und der Eigenkapitalunterlegung zur Verfügung.[25]

3.3.1.1 Der Standardansatz

Der „Standardansatz“ wird bei externen Ratings bzw. bei Unternehmen angewandt, die über kein Rating verfügen. Ein unbesicherter Unternehmenskredit wird wie bisher mit 100% von 8% Eigenmittelunterlegung eingestuft. Neu ist, dass notleidende Kredite (Forderung mehr als 90 Tage fällig) mit 150% von 8%, also insgesamt 12% Eigenkapital zu unterlegen sind. Das Risikogewicht des Kreditnehmers wird bei dieser Methode durch Heranziehung von externen Ratings ermittelt. Eine von der Bank unabhängige Ratingagentur überprüft dabei die Bonität des Kreditnehmers und ordnet ihn einer bestimmten Risikoklasse zu. Die Aufsicht ihrerseits legt für die verschiedenen Risikoklassen die Eigenkapitalerfordernisse fest. Dieses Verfahren führt jedoch zu einigen Problemen. So besitzen nur wenige KMUs ein Rating einer externen Ratingagentur; denn der Schwerpunkt der großen internationalen Ratingagenturen liegt in Europa bislang noch bei großen Unternehmen. Weiterhin ist die Erstellung eines externen Ratings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, welche gerade bei kleinen Unternehmen häufig in keiner Relation zu der beabsichtigten Finanzierung stehen. Darüber hinaus haben Kreditinstitute bei ihren regional tätigen Kunden aufgrund langjähriger Kundenbeziehungen häufig intensivere Kenntnis über die Bonität, als sie eine externe Ratingagentur erhalten könnte. Aus diesen Gründen hat insbesondere die deutsche Kreditwirtschaft erfolgreich Kritik an der alleinigen Nutzung von externen Ratings geäußert. Diese Kritik hat der Baseler Ausschuss aufgegriffen und es den Instituten gestattet, die Höhe des notwendigen Eigenkapitals durch interne Ratingverfahren zu bestimmen. Bei einem solchen internen Ratingverfahren ermittelt das Kreditinstitut bestimmte Kennziffern für den Kreditnehmer. Anhand dieser Kennziffern wird dann das für den Kredit vorzuhaltende Eigenkapital errechnet.

3.3.1.2 Interne Ratingansätze

Interne Ratingansätze sind der „Foundation Approach“ (Basis-IRB Ansatz) und der „Advanced Approach“ (Fortgeschrittene-IRB Ansatz).

Der Basis-IRB Ansatz "Internal Rating Based" basiert auf bankinternen Einstufungen der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default (PD)) und beachtet Standardwerte für Verlustquoten (Loss Given Default (LGD)) und Inanspruchnahmen (Exposure at Default (EAD)). Dieser Ansatz ermöglicht eine viel exaktere und individuelle Risikoeinstufung der Kredite. Für notleidende Kredite kann dies im schlechtesten Fall eine Eigenkapitalunterlegung von bis zu 562,5% von 8% (45% EK-Unterlegung) bedeuten.

Der Fortgeschrittene IRB Ansatz verfeinert die internen Ratingverfahren der Bank. Während im Basis-IRB nur die Ausfallswahrscheinlichkeit durch die Bank selbständig eingestuft wird, können hier auch die Ausfallsquote und die Höhe der Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Ausfalls eigenständig geschätzt werden. Ferner wird in diesem Ansatz zusätzlich noch die Restlaufzeit eines Kredites durch die Bank berücksichtigt (Migrationsrisiko) und es findet keine Einschränkung der anerkannten Sicherheitsarten statt. Die Wahl eines der drei Ansätze oder deren Mischung steht der Bank prinzipiell frei, jedoch müssen die Kreditinstitute zur Wahl der IRB-Ansätze gewisse Anforderungen erfüllen. Dabei ist davon auszugehen, dass nur die großen Banken den Fortgeschrittenen IRB anwenden und die kleineren Institute den Standardansatz wählen werden.

3.3.1.3 Sicherheitsabschlag

Für die Eigenkapitalunterlegung spielen jedoch Sicherheitsabschläge eine gewichtige Rolle. Von dem Kreditbetrag können bei der Bestimmung der Höhe der Eigenkapitalunterlegung, verschiedene Kreditsicherheiten die das Institut vom Kreditnehmer erhalten hat, abgezogen werden. Während in den Konsultationspapieren nur Barsicherheiten und Wertpapiere anerkannt wurden, ist man in Basel nunmehr dahingehend überein gekommen, auch solche Sachsicherheiten (bspw. Sicherungsübereignungen, Abtretungen, etc.) anzuerkennen, die im jeweiligen Land relativ zügig verwertet werden können. Von der Sicherheit wird, je nach Art, ein bestimmter Sicherheitsabschlag gemacht; für den ungesicherten Teil des Kredits ist dann Eigenkapital vorzuhalten. Auch hier werden zwei Ansätze zur Ermittlung des Sicherheitenwertes unterschieden. Der „einfache Ansatz“, bei dem der Sicherheitenwert unter der Voraussetzung von kongruenter Laufzeit und mindestens halbjährlicher Sicherheitenbewertung dem Marktwert entspricht. Ferner gibt es den umfassenderen sog. „bereinigten Sicherheitenwert“, der im Hinblick auf die Art der Sicherheit, Währungskongruenzen, Geschäftsart, Haltedauer, usw. aufsichtsrechtliche oder interne Haircuts (Abschläge) berücksichtigt. Grundsätzlich gilt jedoch für beide Ansätze, dass die Sicherheiten unabhängig vom Kredit und unzweifelhaft durchsetzbar sein müssen.

Als neuer Bestandteil bei den mit Eigenkapital zu unterlegenden Risiken wird nunmehr auch das operationelle Risiko aufgenommen. Künftig sollen die Kreditinstitute Eigenkapital für Verluste vorhalten, die aufgrund von menschlichem oder technischem Versagen entstehen können.

3.3.2 Säule II

Das in der zweiten Säule geregelte bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren stellt mit seinen qualitativen Anforderungen ebenfalls eine Neuerung im Bankaufsichtsrecht dar. Ziel dieser Regelung ist, künftig zu einer verstärkt betriebswirtschaftlich orientierten Sicht des Kreditrisikos durch die Bank zu gelangen. Die nationalen Bankaufsichtsbehörden sollen in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage einer Beurteilung der Situation der Gesamtbank, Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Auswahl ihrer Mittel wird der Aufsicht ein großer Ermessensspielraum eingeräumt. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen von einer verstärkten Überwachung des Instituts bis zur Anordnung einer Eigenkapitalunterlegung von mehr als acht Prozent. Ziel der zweiten Säule ist es, Risiken, die in der ersten Säule zwar erfasst sind, aber die spezifischen Risiken eines Kreditinstitutes nicht angemessen abdecken (operationale Risiken), oder welche in der ersten Säule gar nicht berücksichtigt sind (Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch und Risiken aufgrund von Konjunkturzyklen) angemessen zu berücksichtigen.[26]

3.3.3 Säule III

Ziel der dritten Säule der neuen Eigenkapitalvereinbarung ist die Stärkung der Marktdisziplin und der Abbau von Informationsasymmetrien durch vermehrte Offenlegung von Informationen im Rahmen der externen Rechnungslegung der Banken (z.B. Jahresabschlüsse, Quartalsberichte und Lageberichte). Eine wirksame Offenlegung soll sicherstellen, dass die Marktteilnehmer einen besseren Einblick in das Risikoprofil und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung einer Bank gewinnen. Insgesamt sollen sich die Säulen gegenseitig verstärken und zusammen zu einem sicheren und soliden Finanzsystem beitragen.[27]

3.3.4 Schlussfolgerung

Um in der Zukunft zu vermeiden, dass bonitätsschwächere Schuldner zu Lasten der bonitätsstärkeren Schuldner subventioniert werden, wird eine risikoadäquate Verzinsung von Krediten zukünftig helfen, eine Fehlallokation finanzieller Mittel zu verhindern.

Kredite werden aufgrund von Ratings nur noch zu Konditionen angeboten werden, die das zugrundeliegende Kreditrisiko angemessen berücksichtigen. Daraus resultierend werden sich für Unternehmen die relativen Preise der Finanzierungsalternativen grundlegend ändern. So impliziert eine Verteuerung risikoreicher Kredite eine relative Verbilligung anderer Finanzierungsmöglichkeiten. Aufgrund der risikoadäquaten Preise wird dies tendenziell zu einer Preisannäherung von Krediten und Kapitalmarktprodukten führen. Die Neufassung von Basel II zielt demnach nicht grundsätzlich auf eine Verknappung der Kreditvergabe für den Mittelstand, sondern auf eine stärkere Differenzierung der Konditionen nach Bonitätsgesichtspunkten.

Somit stellt Basel II nicht die Kreditfinanzierung in Frage, sondern deckt unter anderem ein grundsätzliches strukturelles Problem deutsche Unternehmen auf; nämlich die im internationalen Vergleich niedrige Eigenkapitalausstattung.

3.4 Rating

Mit Basel II entsteht grundsätzlich kein Zwang für Unternehmen, externe Ratings zu erwerben. Die überwiegende Mehrheit der deutschen Kreditinstitute wird nach dem Inkrafttreten von Basel II die Risikogewichtung für Unternehmenskredite auf Basis von bankinternen Ratings vornehmen (s. IRB-Ansatz). Solche Ratingmethoden sind unter anderem das klassische Kreditscoring, Entscheidungsbaum-Verfahren, Diskriminanz­analyse, Regression, Nächste-Nachbarn-Verfahren, Evolutionäre Algorithmen, Fuzzy Logik-Verfahren und Neuronale Netze.[28]

3.4.1 Internes Rating

Interne Ratings wurden auch schon in der Vergangenheit als Instrument der Bonitätsprüfung bei Banken eingesetzt.[29] Im Kern handelt es sich dabei um standardisierte Verfahren zur Erfassung von qualitativen und quantitativen Kriterien, zur Risikobeurteilung und zur Einordnung in Risikoklassen.[30] Die Berechnung des Risikogewichts der Banken für die Bestimmung des zu unterlegenden Eigenkapitals wird kontinuierlich ermittelt. Ausschlaggebend für die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) sind zum einen die tatsächliche Inanspruchnahme (EAD) und zum anderen der Ausfallzeitpunkt und der Verlust bei Ausfall (LGD).[31] Im „fortgeschrittenen IRB-Ansatz“ geht ferner die Fristigkeit der Forderung in die Funktion mit ein, was zur Folge hat, dass langlaufende Kredite stärker belastet und demzufolge teurer werden. Um eine umfassende Bewertung in einem internen Ratingverfahren unter Berücksichtigung regelmäßiger Validierung (Basel Capital Accord, April 03 §§ 463-468) zu erreichen, haben sich einige wenige Mindestkriterien etabliert. Kriterien sind die bisherige und zukünftige Zahlungsfähigkeit, Kapitalstruktur und Eigenkapitalpolster, Stabilität der Erträge, finanzielle Flexibilität, Marktpositionierung, Qualität des Managements und die Nachfolgeregelung um nur einige wenige zu nennen.[32] Ferner bedarf es wie in der Vergangenheit auch heute quantitativer Verfahren der Bonitätsanalyse. So werden der Eigenkapitalquote, dem Cash Flow und der Umsatzentwicklung unverändert starke Bedeutung zugeschrieben.

3.4.2 Externes Rating

Ein externes Rating ist im wesentlichen für solche Unternehmen von Bedeutung, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen wollen.[33] Hierunter fallen fast alle großen und zukünftig auch viele mittelständische Unternehmen, die sich ein solches Rating aufgrund der hohen und unternehmensunabhängigen Kosten leisten können.[34] Ratingunabhängig werden kleinere Unternehmen jedoch aufgrund struktureller Kreditrisiken in der Zukunft höhere Kosten einplanen müssen. Höhere Konzentrationen der Produktpalette, geringe Anzahl der Kunden (Klumpenrisiken), geringe Marktabdeckung und reduzierte finanzielle Flexibilität erhöhen das Kreditrisiko und verschlechtern demzufolge das Rating eines kleineren oder mittelständischen Unternehmens.[35] Allerdings erhöht die Tatsache eines externen Ratings den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens und stärkt diesbezüglich die Verhandlungs­position bei eventuellen Investoren und auch gegenüber der Bank.[36]

3.4.3 Schlussfolgerung für den Mittelstand

Zukünftig werden alle Unternehmen, unabhängig von der Größe, intern oder extern geratet. Kreditinstitute werden, soweit nicht bereits getan, Ratinginstrumente entwickeln, verfeinern und standardisieren sowie in ihre Abwicklungs- und Entscheidungsprozesse integrieren. Aus diesem Grund werden mittelständische Unternehmen daran arbeiten müssen, ihre Ratingvoraussetzungen auf Dauer zu verbessern und ihre Geschäftsphilosophie dahingehend anzupassen, dass sie ihre Bonität nach außen signalisieren und darstellen.[37] Hierzu bedarf es neben der frühzeitigen und aussagekräftigen Erstellung der Jahresabschlüsse auch eines funktionierenden und unterjährigen Reportings, dass die betriebswirtschaftliche Auswertung ebenso umfasst, wie die Bewertung der Ertragskraft einzelner Produkte/Segmente. Ziel sollte es sein, daraus kontinuierlich Pläne für die Liquidität, Finanzen und Investitionen mit detaillierter Abweichanalyse zu generieren.[38] Ferner sollte insgesamt ein funktionierendes internes Kontroll-/Risikofrüherkennungssystem installiert werden, welches der Unternehmensleitung präventiv ermöglicht, die Strukturen und Abläufe des Unternehmens zu optimieren. Trotz der Objektivierung der Kunden-Bankbeziehung könnte der enge Kontakt zwischen Firmen und Banken zu einer schnelleren und besseren Bonitätsbeurteilung führen, da der Kundenbetreuer das Unternehmen meist gut kennt und es so an ein besseres Rating heranführen kann.[39] Die Zeit der Vorzugskonditionen zwischen dem „guten“ Kunden und der langjährigen Hausbank neigt sich somit dem Ende zu. Schwachpunkte und Probleme in der Unternehmensstruktur könnten jedoch rechtzeitig aufgedeckt und korrigiert werden, wenn der Mittelständer im Vorfeld selbst ein hausinternes Rating vornehmen würde. Wer sich diesen Anforderungen stellt, wird seine zukünftigen Chancen auf dem Kreditmarkt als mittelständiges Unternehmen deutlich erhöhen.[40]

4 Securitisation vs. Credit

Vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels auf den Finanzierungsmärkten erscheint es aus der Sicht mittelständischer Unternehmen zunehmend angebracht, die Unternehmens­finanzierung durch Fremdkapital ausreichend zu diversifizieren. Eine Möglichkeit, auf die im Folgenden ausführlicher eingegangen werden soll, ist die Finanzierung durch Securitisation im Vergleich zu kreditnahen Produkten und insbesondere dem traditionellen Bankkredit.

4.1 Finanzierungsformen des deutschen Mittelstands

Um vorab einen Überblick über die am Markt befindlichen Fremdkapital-Finanzierungsformen des Mittelstands gewinnen zu können, werden diese in ihren Grundzügen nachfolgend beschrieben und erörtert. Aus Sicht eines mittelständischen Unternehmens empfiehlt es sich unter anderem aus ökonomischen Gesichtspunkten, je nach Größe und Cash-Flow-Basis eines Unternehmens, bestimmte Finanzierungsarten zu wählen. Wie im Folgenden noch erläutert werden wird, benötigen einige Finanztransaktionen bestimmte Unternehmens­kennzahlen, um darstellbar und aus Kostengesichtspunkten rentabel zu sein.

[...]


[1] Unter „Credits“ werden in vorliegender Arbeit sowohl Bankkredite als auch kreditnahe Produkte verstanden

[2] Vgl. Bontrup, Grundlagen der Mikro- und Makro­ökonomie, S.290f

[3] forlaufend steht der Begriff „Mio“ für Millionen und „Mrd“ für Milliarden.

[4] http://www.ifm.uni-mannheim.de/unter/faq/KMU_Definition_V4.pdf /22.11.03/ s.Ahg

[5] Vgl. http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm /20.02.04/ s.Ahg

[6] Vgl. Bundesverband deutscher Banken, Overlook 2003, S.10

[7] Vgl. Hirschmann/Romeike, RATINGaktuell, S.10

[8] Definition: „Deflation“ ist der dauerhafte Rückgang des Preisniveaus einer Gesamtwirtschaft, vgl. ferner Paul/Stein/Thieme, ifo Schnelldienst, 57. Jahrgang, 01/2004, S.14-24.

[9] Studie der Universität Bochum zu „Deflation, Kreditklemme, Bankenkrise“, http://www.pm.ruhr-uni- bochum.de/pm2004/msg00022.htm /20.03.04/ s.Ahg

[10] Vgl. Norbert Irsch, KfW-Reseursch, die Entwicklung der Kreditneuzusagen http://www.kfw.de/DE/Service/OnlineBibl48/Volkswirts64/MakroScope_1.pdf /19.03.04

[11] http://www.cesifo.de/pls/cesifo app/CESifoFrameSet.SwitchFrame?factor=10&page=/link/search.htm /29.12.03/ s.Ahg

[12] Vgl. Kley, Finanzierungsprobleme von mittelständischen Unternehmen, Finanz Betrieb, S.645

[13] Vgl. KfW, Auswertung der Unternehmensbefragung, wachsende Finanzierungsprobleme im deutschen Mittelstand, 2002, http://www.kfw-bankengruppe.de/Dateien_RSP/pdf/019d_1.pdf /15.01.04/ s. Ahg

[14] Vgl. Dentz, Kreditklemme – so hilft sich der Mittelstand, FINANCE, Teil 10

[15] Vgl. Litten/Christea, Asset Backed Securities in Zeiten von Basel II, WM 2003, S.213

[16] Bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen wird nur auf „unerwartete Verluste“ abgestellt, FINANZ BETRIEB, Heft 11/03, ohne Autor.

[17] Vgl. Taistra , Die Auswirkungen von Basel II auf die Finanzierungsbedingungen von KMUs, S.4

[18] Vgl. Everling, Rating – Chance für den Mittelstand nach Basel II, S.102

[19] Vgl. Steiner/Mader/Starbatty, Aktuelle Entwicklung in der Unternehmensfinanzierung, FINANZ BETRIEB, S.514

[20] Vgl. Schöning, Die geplante Neufassung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalunterlegung für Asset Backed Securities (ABS), Kreditwesen, S.667

[21] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Konsultationspapier – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung 2003

[22] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht,

[23] Vgl. Paetzmann, Finanzierung mittelständischer Unternehmen nach „Basel II“ – Neue Spielregeln durch bankinterne Ratings, DER BETRIEB, S.493ff

[24] Vgl. Grigg, Die Qualität des Zahlenmaterials verbessern, Bankmagazin, S.26ff

[25] Vgl. ZKA-Stellungnahme zum 3. Konsultationspapier „Basel II“, S.25-26

[26] Vgl. Bieg/Krämer/Waschbusch, Bankenaufsicht in Theorie und Praxis, S.322ff

[27] Vgl. Bieg/Krämer/Waschbusch, Bankenaufsicht in Theorie und Praxis, S.328ff

[28] Vgl. Brackhaus/Erichson/Plinke, Multivariate Analysemethoden, S.166ff; sowie Fritz, Seminar - CCrA, Analysetechniken zur Validierung von Rating-Verfahren im Kreditrisiko, 06.12.2003

[29] Vgl. Hertenstein/Müller, Bestandteil eines ganzheitlichen Risikokonzepts, Betriebswirtschaftliche Blätter, S.122-129

[30] Vgl. Holzkämper / Fischer, Der Markt für Rating Advisory, S.149

[31] Vgl. Eller, Asset-Backed-Securities (ABS) – Finanzinnovation zur Diversifikation der Risikostruktur, Modernes Bondmanagement, S.163

[32] Vgl. Ehlers, Basel II: Ein Haftungsproblem für Steuerberater, S.13ff

[33] Vgl. Standard & Poor’s (2003d): Ratingliste: Deutschland, St.23, 10/2003 http://www2.standardandpoors.com/NASApp/cs/ContentServer?pagename=sp/sp_product/ ProductBodyTemplate&cid=1056724732165&l=DE&s=&b=11&f=1&r=4&ig=,

[34] Kosten eines Rating betragen im Durchschnitt zwischen 15.000 und 50.000 Euro, Quelle: ING BHF-BANK, Securitisation-Team, Jan Thomas Behnke

[35] Vgl. Hartmann-Wendels/Lieberoth-Leden/Mählmann/Zunder, Externes Rating für mittelständische Unternehmen, DER BETRIEB S.145ff

[36] Vgl. Kolbeck/Wimmer, Finanzierung für den Mittelstand, S.167

[37] Vgl. Gleißner/Füser, Rating Strategien für den Mittelstand, S.10ff

[38] Vgl. Schneider/Droste, Kapitalbeschaffung und Rating für mittelständische Unternehmen, S.383ff

[39] Vgl. Schmoll, Der Ratingprozess, Die Bank, S.23

[40] Vgl. Nicolle, Kredit & Rating Praxis, S.22ff

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832481957
ISBN (Paperback)
9783838681955
DOI
10.3239/9783832481957
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale – Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2004 (August)
Note
1,7
Schlagworte
securisation mittelstand unternehmen refinanzierung
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Titel: Securitisation vs. Credit aus Sicht von mittelständigen Unternehmen und Banken im Hinblick auf Basel II
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