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Risikogesteuerte Kapitalallokation auf dem Vormarsch

Darstellung und Auswirkungsanalyse der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung auf Bankenebene

©2004 Diplomarbeit 138 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Im Zuge der weltweit fortschreitenden Vernetzung von Kapitalmärkten gewinnt auch die kooperierende Abstimmung der gesetzlichen Rahmenbedingungen stark an Bedeutung. Die Schaffung eines „level playing fields“, sprich eines fairen Wettbewerbs, und der Aufbau solider krisenfester Märkte ist das Ziel internationaler zukunftsorientierter Finanzpolitik.
Auf internationaler Bankenebene nimmt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht als Teil der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) diese verantwortungsvolle Aufgabe wahr. Die derzeit in mehr als 100 Staaten gültigen gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von Kredit- und Marktrisiken beruhen auf der ersten Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 („Basel I“). Die Revision dieser Vorschriften als Folge gestiegener Anforderungen an Risikoquantifizierung und –deckung wird nunmehr seit 1999 weltweit intensiv diskutiert. Eine vorläufige Lösung durch „bessere“ Regelungen fußt in der zweiten Basler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“), welche plangemäß am 01.Januar 2007 in Kraft treten soll.
Die vorliegende Arbeit befasst sich nun mit mehreren Aspekten von Basel II unter Berücksichtigung neuester Studien und Ausblicke. Zum einen wird ein genauer Überblick über die wichtigsten Änderungen der Bankvorschriften präsentiert, zum anderen werden daraus resultierende Konsequenzen aus Sicht betroffener Kreditinstitute analysiert. Der Hauptfokus liegt auf der Darstellung der Auswirkungen der neuen Bankvorschriften in Bezug auf vorzuhaltendes Eigenkapital der Kreditinstitute („Auswirkungsstudien“), dem Aspekt der Prozyklizität der Vorschriften („credit crunch - ja oder nein?“) und sich ändernden Finanzierungskonditionen („verstärktes Zinsgefälle?“).
Im ersten Kapitel werden kurz der institutionelle Rahmen der Vorschriften und die derzeit gültige Eigenmittelvorschrift nach Basel I dargestellt. Es folgt die Überleitung zur geplanten Revision der Vorschriften mit dem voraussichtlichen Zeitplan sowie den gesteckten Zielen von Basel II.
Das zweite Kapitel widmet sich der Struktur von Basel II. Hierbei werden die inhaltlichen Regelungen so verständlich wie möglich in komprimierter Form erläutert. Dem Kern rund um die tatsächliche Ermittlung des zu haltenden Eigenkapitals wird dabei mehr Raum zur Verfügung gestellt als dem restlichen Bereich der Regelungen, da besonders die Kapitalvorschriften eine direkte Auswirkung auf Banken implizieren.
Im dritten Teil der vorliegenden Arbeit wird […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8151
Glatzl, Franz: Risikogesteuerte Kapitalallokation auf dem Vormarsch ­
Darstellung und Auswirkungsanalyse der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung auf Bankenebene
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Diplomarbeit, 2004
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany

,,Lesen macht Menschen vielseitig, Verhandeln geistesgegenwärtig,
Schreiben genau"
(Francis Bacon)
Die vorliegende Arbeit ist meinen Eltern Franz und Luise Glatzl
gewidmet. An dieser Stelle möchte ich mich herzlich für Ihre
fortwährende Unterstützung während meines ganzen Studiums
bedanken.

I
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis...IV
Abbildungsverzeichnis...V
Abkürzungsverzeichnis...VI
A) Standortbestimmung dieser Arbeit... 1
a. Thematik... 1
b. Ziel dieser Arbeit ... 2
B) Einführung ... 3
1. Basel II in Grundzügen... 6
1.1. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht... 6
1.2. Von Basel I nach Basel II ... 7
1.2.1. Der Basler Akkord von 1988 ...7
1.2.2. Revisionsbeginn des Akkordes von 1988 ...11
1.3. Zeitrahmen der Umsetzung ... 12
1.4. Ziele von Basel II... 14
2. Struktur von Basel II... 16
2.1. Das Drei-Säulen-Modell ... 16
2.2. Die erste Säule ,,Mindestkapitalerfordernis" ... 17
2.2.1. Das Kreditrisiko ...18
2.2.1.1. Risikobegrifflichkeiten im Kreditgeschäft ...19
2.2.1.2. Der Standardansatz...20
2.2.1.2.1. Forderungen an Staaten und sonstige öffentliche Stellen ...21
2.2.1.2.2. Forderungen an Banken, Wertpapierhäuser und multilaterale Entwicklungsbanken ...22
2.2.1.2.3. Forderungen an Unternehmen ...23
2.2.1.2.4. Weitere wichtige Bestimmungen...24
2.2.1.3. Der IRB-Basisansatz ...25
2.2.1.3.1. Mindestanforderungen des IRB-Ansatzes ...25
2.2.1.3.2. Berechnungsformeln des IRB-Ansatzes ...28
2.2.1.4. Der fortgeschrittene IRB-Ansatz...34
2.2.2. Das Marktrisiko ...34
2.2.3. Das Operationelle Risiko ...36
2.2.3.1. Der Basisindikatorenansatz ...37
2.2.3.2. Der Standardansatz...38

II
2.2.3.3. Ambitionierte Messansätze (AMA) ...39
2.3. Die zweite Säule ,,Aufsichtliches Überprüfungsverfahren"... 41
2.4. Die dritte Säule ,,Marktdisziplin" ... 44
3. Kreditwürdigkeitsprüfung - Rating... 46
3.1. Teilgebiete des Ratings ... 46
3.2. Aktueller Anspruch ... 47
3.3. Externe Ratings nach Basel II ... 48
3.3.1. Relevante Regelungen ...48
3.3.2. Ratingagenturen ...48
3.3.2.1. Ratingmarkt externer Agenturen ...49
3.3.2.2. Vergleichbarkeit externer Agenturen ...51
3.4. Interne Ratings nach Basel II ... 51
3.4.1. Relevante Regelungen ...51
3.5. Kriterien und Methodik ... 52
3.5.1. Traditionelle Unternehmensanalyse...54
3.5.1.1. Quantitative Faktoren (hard facts)...54
3.5.1.1.1. Quantitative Kritikpunkte ...56
3.5.1.1.2. Kritische Würdigung (quantitativ)...57
3.5.1.2. Qualitative Faktoren (soft facts)...57
3.5.1.2.1. Kritische Würdigung (qualitativ)...58
3.5.2. Traditionelle Privatpersonenanalyse ...59
3.5.3. Weiterführende Methoden ...60
3.5.3.1. Diskriminanzanalyse ...60
3.5.3.2. Expertensysteme ...61
3.5.3.3. Neuronale Netze...62
3.5.3.4. Kreditratingsysteme (Scoring) ...63
3.6. Sicherheitenanerkennung... 63
3.6.1. Der Einfache Ansatz ...65
3.6.2. Der Umfassende Ansatz...66
3.6.3. Weitere Absicherungsmöglichkeiten ...67
4. Auswirkungen auf Kreditinstitute... 69
4.1. Rückblick: Auswirkungen von Basel 1 ... 69
4.2. Rechtlicher Rahmen ... 71
4.3. Quantitative Impact Studies (QIS)... 73
4.3.1. Zielsetzung und Auswertung der QIS ...73

III
4.3.2. Die QIS-Studien 2 und 2.5...74
4.3.3. Schlussfolgerungen der QIS 3 Studie (weltweit) ...75
4.3.4. Spezialbetrachtung QIS 3 Österreich ...79
4.4. Weitere ausgewählte Implikationen ... 83
4.4.1. Auswirkung auf die österreichische Makroökonomie...83
4.4.2. Auswirkung auf die Finanzierungskonditionen ...86
4.4.3. Kritik an den Bonitätsgewichten des Standardansatzes ...89
4.4.4. Kritik an der IRB-Berechnungsformel...92
4.4.5. Wirkt Basel II prozyklisch? ...94
4.4.5.1. Prozyklizität und ,,Credit Crunch" ...94
4.4.5.2. Rating Through The Cycle ...96
4.4.5.3. Diskussion weiterer Einflussfaktoren zur Prozyklizität ...98
4.5. Spezialfall der Verbriefungen... 102
4.5.1. Steigende Bedeutung im Finanzmarkt ...103
4.5.2. Aufbau einer Verbriefung ...104
4.5.3. Wirkung und Neuregelung von Verbriefungen...105
4.6. Besondere Herausforderungen ... 107
4.6.1. Die Wahl der externen Agentur im Standardansatz ...107
4.6.2. Ausbau des internen Ratingsystems...108
4.6.3. Messung des operationellen Risikos ...110
5. Ausblick und Schlusswort ... 114
Anhang...117
Literaturverzeichnis...119

IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bonitätskoeffizienten nach Basel I ...9
Tabelle 2: Neuerungen Basel II...12
Tabelle 3: Risikogewichte für Staaten ...21
Tabelle 4: Risikogewichte für Staaten (ECA)...22
Tabelle 5: Forderungen an Banken ­ Option 1...23
Tabelle 6: Forderungen an Banken ­ Option 2...23
Tabelle 7: Forderungen an Unternehmen ...24
Tabelle 8: Unterschiede: IRB-Basisansatz zu fortgeschrittener IRB-Ansatz...28
Tabelle 9: Wichtige Kennzahlen im Überblick...55
Tabelle 10: Finanzielle Sicherheiten im einfachen Ansatz...65
Tabelle 11: Weltweite Änderung der Kapitalanforderung nach Kreditrisikoansätzen QIS 2 in % ...74
Tabelle 12: Weltweite Änderung der Kapitalanforderung nach Kreditrisikoansätzen QIS 3 in % ...76
Tabelle 13 (Anhang): Rating Codes der beiden Marktführer und ihre Bedeutung ...117

V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Chronologie der Eigenmittelvorschriften ...13
Abbildung 2: Eigenkapitalunterlegung nach Bonitäten ...14
Abbildung 3: Das Drei Säulen Modell ...16
Abbildung 4: Ideales Ratingsystem ...53
Abbildung 5: Trennwert der Diskriminanzanalyse...60
Abbildung 6: Risikokurven Unternehmen QIS 3 ...77
Abbildung 7: Änderungen der Kapitalanforderung im Standardansatz in Abhängigkeit der Retaillastigkeit ...78
Abbildung 8: Veränderung der risikogewichteten Aktiva (RWA) im Standardansatz ...80
Abbildung 9: Veränderung der risikogewichteten Aktiva (RWA) im IRB-Ansatz...80
Abbildung 10: Änderung der risikogewichteten Aktiva (RWA) in Abhängigkeit der Retaillastigkeit...81
Abbildung 11: Veränderung des jährlichen Kreditwachstums an Unternehmen ...85
Abbildung 12: Konditionenzusammensetzung...86
Abbildung 13: Bank-Lawrenz-IRB-Formel ...94
Abbildung 14: "Rating through the cycle" ...96
Abbildung 15: Anteile der Ratingklassen bei S&P 1980 und 1999 (Industrieunternehmen) ...97
Abbildung 16: Risikofunktionen Unternehmen mit KMU-Berücksichtigung...101
Abbildung 17: Volumen des europäischen Verbriefungsmarkts (Neuemissionen) ...104
Abbildung 18 (Anhang): Kumulierte Ausfallsraten bei gegebener Bonität...118

Abkürzungsverzeichnis
ABS
­
Asset Backed Securities
AMA
­
Ambitionierte Messansätze
BIZ
­
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
bspw.
­
beispielsweise
bzgl.
­
bezüglich
bzw.
­
beziehungsweise
ca.
­
circa
CLO
­
Collateralized Loan Obligations
d.h.
­
das heißt
EAD
­
Exposure At Default
ECA
­
Export Credit Agencies
EG
­
Europäische Gemeinschaften
etc.
­
et cetera
EU
­
Europäische Union
EWG
­
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EZB
­
Europäische Zentralbank
G-10
­
Group of Ten
IFES
­
Institut für empirische Sozialforschung
IRB
­
Internal Rating Based (auf internen Ratings basierend)
IWF
­
Internationaler Währungsfond
KKE
­
Konsumenten-Kredit-Evidenz
KMU
­
Kleine und mittlere Unternehmen
LGD
­
Loss Given Default
M
­
maturity
(R)MBS
­
(Residential) Mortgage Backed Securities
Mio.
­
Millionen
Mrd.
­
Milliarden
OECD
­
Organization for Economic Cooperation and Development
öff.
­
öffentlich
PD
­
Probability of Default
QIS
­
Quantitative Impact Study
RWA
­
Risikogewichtete Aktiva
S.
­
Seite
S&P
­
Standard & Poor's
SPV
­
Special Purpose Vehicle
u.a.
­
und andere
VaR
­
Value at Risk
vgl.
­
vergleiche
z.B.
­
zum Beispiel
VI

A) Standortbestimmung dieser Arbeit
a. Thematik
Die modernen Wirtschaftwissenschaften befassen sich mit einem sehr breiten Spektrum
unterschiedlichster Themengebiete. Auf den ersten Blick haben viele ihrer
Forschungsdisziplinen kaum bis nichts mehr miteinander gemein. Im Gegenteil, Anhänger
unterschiedlicher Wissenschaftsbereiche arbeiten völlig unabhängig an Optimalitätslösungen
ausgewählter Problemstellungen. Versucht man nun in diesem Begriffsdschungel
internationaler Handelsbeziehungen, Managementsysteme, Kostenanalysen, Marketingtricks
usw. irgendwie den Weg zurück zur Basis all dessen zu finden, so wird man sich über kurz
oder lang bei der einfachsten wirtschaftlichen Interaktion zweier Wirtschaftssubjekte wieder
finden. Dem Tausch.
Erweitert man einen einfachen Tausch nun gedanklich um ein allgemeines Tauschmedium,
sprich Kapital
1
, und nimmt man ferner an, dass eine Tauschpartei kein Kapital hat und
nichtsdestotrotz an einem Handel interessiert ist, so sind wir bereits mitten in der Thematik
der vorliegenden Diplomarbeit gelandet. Der einfache Tausch wird zu einem Geschäft unter
Unsicherheit, da die Vertragserfüllung beider Seiten nicht mehr zeitgleich erfolgt. Aus dem
einst sicheren Geschäft wurde ein Kreditgeschäft. D.h., dass die umgehend erfüllende Partei
risikobelastet, die in Verzug verbliebene jedoch entlastet wird. Risiko spiegelt in diesem Fall
die Wahrscheinlichkeit der Nichterfüllung des Geschäfts durch die kreditnehmende Partei
wider.
Gedanklich kann man sich eine derartige Situation nicht nur in einfacher, sondern in
tausendfacher Ausführung vorstellen. Das letzte Gedankenspiel kreiert einen einzelnen
Akteur, der Tauschwillige mit und ohne Kapital zueinander führt und so einen Ausgleich
möglicher divergierender Interessen sowie eine Minimierung gegebener Informationskosten
einführt. Damit ist der organisierte Markt für Kreditvergaben und die Haupttätigkeit einer
Bank geboren.
Die Thematik dieser Arbeit bewegt sich also grundsätzlich um den Themenkreis der
Kreditvergabe unter Unsicherheit, deren derzeitige und zukünftige Regulierung und die
Auswirkungen künftiger Regelungen auf Bankenebene. Damit befindet sich der Leser am Puls
der Wirtschaftswissenschaften.
1
Im Folgenden im Sinne von Finanzkapital (liquide Mittel) verwendet
1

b. Ziel dieser Arbeit
Eine gute wissenschaftliche Arbeit sollte sich durch eine oder maximal zwei ausgewählte
Forschungsfragen auf den Punkt bringen lassen. Dieser Diplomarbeit liegt die breit gefasste
Fragestellung nach den Auswirkungen der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung
2
­ kurz:
Basel II - auf Bankenebene zugrunde.
Der Großteil derzeit vorhandener Literatur und die tagespolitische Diskussion fokussiert fast
gänzlich auf die durch die Richtlinien betroffene Kreditnehmerseite, hierbei primär auf die
Auswirkungen auf Unternehmen. Diese Arbeit legt den Fokus auf die andere Seite, also auf
die Bank als den kreditgebenden Widerpart. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Österreich
und Deutschland gelegt, die ­ Österreich noch mehr als Deutschland ­ eine Vielzahl kleiner
Banken beherbergen, welche in der aktuellen Diskussion neben dem Mittelstand oft als
Verlierer der Basler Reform dargestellt werden.
Ob diese Benachteiligung gegenüber internationalen Großbanken durch den vermuteten
größeren Anpassungsbedarf an die neuen Regelungen wirklich plausibel nachvollzogen
werden kann, wird im Rahmen der regionalen Auswirkungsstudien beantwortet werden.
Um die problembehafteten Regelungsaspekte besser ausleuchten zu können, wird die Basler
Eigenkapitalvereinbarung zumindest in ihren Grundzügen nach aktuellstem Stand vereinfacht
dargestellt. Auch werden eng mit der Thematik verknüpfte Bereiche angeschnitten, sollte dies
einem besseren Verständnis der Auswirkungen dienlich sein.
2
Die Begriffe ,,Eigenkapital" und ,,Eigenmittel" werden synonym verwendet, auch wenn bilanzrechtlich die
Eigenmittel mehr Positionen als das reine Eigenkapital umfassen (erweiterte Haftungsmasse)
2

B) Einführung
Ab dem Jahr 1990 wurde ,,Globalisierung" zu einem Schlagwort der Massen, das den
dynamischen Prozess einer zusammenwachsenden Welt auf einen einzigen Begriff
komprimierte. Zuvor wurde eher von Internationalisierung gesprochen, wobei Globalisierung
sich vermehrt auf die wirtschaftliche Verflechtung stützt.
3
Die eingängige Definition nach
Brockhaus lautet auf ,,Bezeichnung für die Entstehung weltweiter Märkte, das heißt die
zunehmende Internationalisierung des Handels, der Finanz-, Waren- und
Dienstleistungsmärkte sowie die internationale Verflechtung der Volkswirtschaften"
4
. Je mehr
sich die Welt dem perfekt globalisierten Zustand nähert, desto größer ist auch die
Notwendigkeit nicht nur das ,,Ist" (Beschreibung des Zustandes) sondern auch das ,,Wohin"
(Auswirkungen des Zustands) zu hinterfragen.
Der Aufzählungspunkt ,,Internationalisierung der Finanzmärkte" obgenannter Definition
bildet den allumfassenden Rahmen dieser Arbeit. Es geht einfach ausgedrückt darum, in
einem von Jahr zu Jahr vernetzteren Wirtschaftsumfeld weiterhin einen kontrollierenden
Rahmen vorzugeben, um ein Abdriften des Prozesses in ungewollte Richtungen frühzeitig
vermeiden zu können. Ein Bankensystem in der heutigen modernen Form ist ein komplexes
wirtschaftliches Gefüge, welches zwar im Vergleich zu seinen Ursprüngen recht gut
abgesichert, jedoch keineswegs vor Krisen gefeit ist. Selbst hoch entwickelte Industriestaaten
mit stabilen Wirtschaftssystemen und Banken, sowie sicheren politischen
Rahmenbedingungen, können Bankkrisen nicht von vornherein ausschließen (vgl. Pleite der
Riegerbank in Oberösterreich 1998
5
oder auch die Bankenkrise in den USA in den achtziger
Jahren). Besonders mangelhafte Aufsicht und nichtvorhandenes Risikobewusstsein führen in
die falsche Richtung, was bspw. am Konkurs der Barings Bank in Großbritannien 1995
offensichtlich wurde.
6
Auf internationaler Ebene sind durch weitgehende Kapitalmarktliberalisierungen
länderübergreifende Krisen auf dem Vormarsch. Auch so genannte twin crisis
(Zwillingskrisen), die zugleich Bank- als auch Währungskrisen sind, nehmen zu.
7
Beispiele
für solche Krisen waren Mexico 1994, die Asienkrise 1997 oder auch die Türkei 2000.
Liberalisierung bedeutet in diesem Zusammenhang die schnelle Zu- und Abflussmöglichkeit
3
Vgl. Von Weiszäcker, 27.05.03
4
Brockhaus, 2003, 27.05.03
5
Vgl. AK NÖ, 2002, 06.06.03
6
Vgl. Van den Brink, 2001, S. 6
7
Vgl. Gupta, 2002, 11.06.03
3

des Kapitals in einen und aus einem Wirtschaftsraum. Finanzmarktkrisen kann damit durch
beschleunigten Liquiditätsabfluss Tür und Tor geöffnet werden.
Um dem zunehmenden Liberalisierungdruck und seinen inhärenten Gefahren Herr zu werden,
muss sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene ein System zur Krisenabsicherung
implementiert werden. Neben den Kontroll-, Aufsichts- und Risikogesichtspunkten ist die
Eigenkapitalbasis einer Bank dafür hauptverantwortlich. Ohne eingreifende Regulierung wäre
im schlimmsten Fall ein ,,race to the bottom" des Eigenkapitals zu erwarten. Ruinöser
Wettbewerb auf Bankenebene würde die Eigenkapitalrücklage verkleinern und der Ausfall
von Krediten, welche Aktivapositionen der Bank darstellen, wäre mitunter nicht mehr
ausreichend abgedeckt. Dies deshalb, weil Banken immer mehr Kapital veranlagen und
höhere Risiken eingehen müssten, um im Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Das ist
weder im Sinne des Einlegers, der sein Kapital nicht gefährdet sehen möchte, noch im Sinne
der Bank, die durch Insolvenzgefährdung ihre Reputation leicht verlieren könnte.
Folglich kann Risikominimierung im Bankensektor am Besten mit Regulierungen erreicht
werden, die das Vertrauen in das System erhöhen, eine umfassende Kontrolle durch die
Aufsichtsbehörden ermöglichen und damit insgesamt für Transparenz sorgen.
Gefordert wird eine grenzüberschreitende und von allen Marktteilnehmern akzeptierte
Regelung, die dem System die Solidität und Sicherheit zurückgibt, die es durch zunehmende
Liberalisierung und harten Wettbewerb verloren hat. Eine dieser Regulierungen auf
internationalem Parkett ist die Neuregelung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zur
Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken. Damit schließt sich der Kreis.
Im ersten Kapitel werden kurz der institutionelle Rahmen der Vorschriften und die derzeit
gültige Eigenmittelvorschrift nach Basel I dargestellt. Es folgt die Überleitung zur geplanten
Revision der Vorschriften mit dem voraussichtlichen Zeitplan sowie den gesteckten Zielen
von Basel II.
Das zweite Kapitel widmet sich der Struktur von Basel II. Hierbei werden die inhaltlichen
Regelungen so verständlich wie möglich in komprimierter Form erläutert. Dem Kern rund um
die tatsächliche Ermittlung des zu haltenden Eigenkapitals wird dabei mehr Raum zur
4

Verfügung gestellt als dem restlichen Bereich der Regelungen, da besonders die
Kapitalvorschriften eine direkte Auswirkung auf Banken implizieren.
Im dritten Teil der vorliegenden Arbeit wird der verwandte Bereich der
Kreditwürdigkeitsprüfung angeschnitten, welcher durch die Reform der Kapitalvorschriften
stark an Bedeutung gewinnt. Neben den gängigen Verfahren zur Beurteilung von Bonitäten
werden relevante Regelungen aus Basel II und der Markt darauf spezialisierter Unternehmen
diskutiert. Aktuelle Studien vertiefen den Einblick in den österreichischen und deutschen
Markt. Die Beurteilung von Kreditbesicherungen schließt das Kapitel mit einem wichtigen
Punkt der Bestimmung der Bonität im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe ab.
Im vierten und letzten Teil konzentriert sich die Arbeit auf unterschiedlichste Auswirkungen
der neuen Eigenkapitalvereinbarung. Verständlicherweise werden neben dem rechtlichen
Rahmen kurz die bisher festgestellten Einflüsse der derzeitigen Regelung aufgezeigt. Die
absehbaren Auswirkungen der neuen Vorschriften werden aus den entsprechenden
international durchgeführten Studien abgeleitet. Wo immer vorhanden, wird die internationale
Forschung durch Lokalaspekte ergänzt. Die Folgen für österreichische Banken stehen hierbei
im Vordergrund, wobei Studien aus Deutschland zugleich wertvoll ergänzende und
unterstützende Informationen liefern.
Volkswirtschaftliche Schwerpunkte setzen die Überlegungen zur Prozyklizizät und des
Kreditangebots. Betriebswirtschaftliche Aspekte spiegeln sich im Einfluss auf die
Bankkonditionengestaltung und den besonderen internen Herausforderungen der Basel II
Implementation wider. Interessant ist zudem der Umgang mit dem jungen Finanzinstrument
der Verbriefungen.
Auch kritischen Stimmen wird genügend Raum gegeben, um ein möglichst vollständiges Bild
der derzeitigen Erwartungshaltung hinsichtlich der Konsequenzen des internationalen
Großprojekts Basel II zu präsentieren.
Ein Resumée mit den zusammengefassten Kernaussagen rundet die Arbeit ab.
5

1. Basel II in Grundzügen
1.1. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
Zuallererst soll an dieser Stelle der institutionelle Rahmen erklärt werden. Der Begriff ,,Basel
II" ist ein Kürzel für die Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften (The New Basel Capital
Accord) seitens des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.
Der ,,Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht" wurde 1974 von den Präsidenten der
Zentralbanken der G10 Staaten gegründet und trifft sich regelmäßig vier Mal jährlich.
Vertretene Mitglieder sind derzeit die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Frankreich,
Deutschland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Belgien, Spanien, Schweden, die Schweiz
und Großbritannien. Die Vertretung der Staaten erfolgt durch deren Zentralbanken bzw. im
Falle des Fehlens einer Zentralbank durch eine vergleichbare Aufsichtsbehörde des nationalen
Bankensektors.
8
Der Ausschuss tritt in der Regel bei der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat
befindet.
Ziel der Zusammenkünfte ist die Formulierung breit angelegter aufsichtsrechtlicher Standards
und Richtlinien sowie gezielte Empfehlungen an Mitgliedsinstitutionen mit dem Ziel, eine
bessere Harmonisierung der internationalen Rahmenbedingungen des Banken- und
Finanzsektors zu erreichen. Eine solche Harmonisierung ist deshalb vonnöten, da riskante
Geschäfte ansonsten in weniger stark reglementierten Märkten durchgeführt werden könnten,
und die fehlende bzw. zu geringe Kontrolle zu übergreifenden Instabilitäten führen kann.
Diese Art von Opportunismus nennt man auch ,,Regulierungsarbitrage"
9
.
Der Ausschuss hat keinerlei rechtliche Bindungsgewalt, dies ist auch nicht sein Ziel. Vielmehr
soll eine nationale Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Konzepte eine möglichst
marktnahe Anpassung ermöglichen. Die Übereinkünfte werden in der Folge nicht nur von
eingetragenen Mitgliedern, sondern auch von anderen Staaten übernommen. Durch die
durchlaufenen Konsultationsphasen vor der Veröffentlichung endgültiger Richtlinien, in
welchen intensive Kommunikation zwischen Politik, Wirtschaftsvertretern, Betroffenen und
8
Vgl. Basler Ausschuss, 03.06.03
9
Vgl. Jörg, 2002, S. 27
6

dem Basler Ausschuss stattfindet, soll ein genereller Konsens gefunden werden, der sodann
von den Mitgliedern des Ausschusses und in der Folge von möglichst vielen anderen Staaten
übernommen wird. Erst durch die Übernahme des Konsenses in nationale
Aufsichtsregelungen werden die Basler Regelungen zu verbindlichem Gesetz.
Der Ausschuss erwartet sich von den Aufsichtsinstanzen, dass die Neuregelung auf
international tätige Banken angewandt wird
10
. Durch eine politische Übernahme, z.B. auf
Europäischer Ebene, werden allerdings auch lokale Banken an die ursprünglich nicht
unbedingt für sie konzipierten Standards gebunden. Dem wird gegengesteuert, indem die
Vorschriften in ihrer Komplexität auch auf Lokalbanken anwendbar bleiben (vgl. Kapitel
,,Ziele von Basel II").
1.2. Von Basel I nach Basel II
1.2.1. Der Basler Akkord von 1988
Einer der größten Schritte des Ausschusses war die Verabschiedung der ,,Basler
Eigenkapitalvereinbarung" von 1988, welche eine einheitliche minimale
Eigenkapitalrücklage
11
von 8% des ausstehenden Kreditvolumens einer Bank einführte. Grund
für eine solche grenzüberschreitende Regelung war vor allem der Verdrängungswettbewerb
der Banken, der das vorhandene Eigenkapital auf einen gefährlich tiefen Stand sinken ließ.
12
Risikoabsicherung gegen Verluste kann aber nur mit einer ausreichenden Eigenkapitaldecke
bewerkstelligt werden, weshalb eine reglementierende Vorschrift dringend benötigt wurde.
Basel I konzentrierte sich zunächst auf das Kreditrisiko, wobei die Mindestunterlegung von
8% implizit auch andere Risiken abdecken sollte. Die Berechnung der geforderten
Eigenmittelrücklagen nach Basel I ist nach einigen eingängigen Grundsätzen gestaltet. Die
Rücklagenvorschrift lässt sich als Quotient darstellen, dessen Zähler aus der Summe des
verfügbaren Eigenkapitals der Bank und dessen Nenner die risikogewichteten Aktiva zeigt.
Eigenkapital
8%
Gewichtete Risikoaktiva
10
Vgl. Basler Ausschuss, 2001a, S.8
11
Unterteilung in Eigenkapital der Klasse 1 (Aktien und einbehaltene Gewinne) und Klasse 2 (zusätzliche
interne und externe Ressourcen der Bank), wobei die Klasse 1 mindestens 50% ausmachen muss
12
Vgl. Basler Ausschuss, 2001a, S.11
7

Die Definition des Eigenkapitals hat sich seit Basel I und der Präzisierung in der
Presseveröffentlichung ,,Instruments eligible for Inclusion in Tier 1 Capital" vom 27.Oktober
1998 nicht verändert.
13
Sie umfasst die drei Bereiche Kernkapital (,,Tier 1 Capital"),
Ergänzungskapital (,,Tier 2 Capital") und Drittrangmittel, wobei das Ergänzungskapital auf
maximal 100% des Kernkapitals begrenzt ist.
Kernkapital:
steht dem Kreditinstitut uneingeschränkt zur Risiko- und
Verlustdeckung zur Verfügung
Ergänzungskapital: Kapital mit geringerer Haftungsqualität, das entweder nicht explizit in
der Bilanz ausgewiesen ist (z.B. stille Reserven), oder nachrangige
Verbindlichkeiten (z.B. verlusttragendes Genussrechtskapital)
Drittrangmittel:
weitere kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten und Nettogewinne
aus Handelsgeschäften
Die Risikoaktiva, die in Summe den Nenner des Bruches darstellen, berechnen sich aus dem
Nominalbetrag multipliziert mit einem Solvabilitätskoeffizienten (Standardunterlegung) und
einem Bonitätskoeffizienten (Abweichung von der Standardunterlegung gemäß Bonität).
Beispiel zur Berechnung der Unterlage für einen 10.000 Euro Kredit:
10.000 Euro x 100% x 8% = 800 Euro
(Nominale) x (Bonitätskoeffizient) x (Solvabilitätskoeffizient) = Eigenkapitalanforderung
Für diesen Kredit, dessen Bonität keine Abweichung von der Standardunterlegung erlaubt,
wären also 800 Euro, welche genau den geforderten 8% entsprechen, an Eigenkapital zu
unterlegen. Entsprechend der Änderung des Bonitätskoeffizienten ändert sich auch die
Eigenkapitalanforderung.
Die Nominale wird bei bilanzwirksamen Geschäften (z.B. Krediten) dem Buchwert
entsprechen, bei bilanzunwirksamen Geschäften (z.B. Optionsgeschäfte, Swaps etc.) wird ein
entsprechender Kreditäquivalenzbetrag (Berechnung je nach Zugehörigkeit zu einer von vier
Risikoklassen) als Nominale verwendet.
14
In Deutschland verwendet man entweder die
eingeschränkt verfügbare Laufzeitmethode, welche die Bemessungsgrundlage mit
laufzeitabhängigen Faktoren multipliziert oder aber die Marktbewertungsmethode, die den
13
Vgl. Basler Ausschuss, 2003b, S.7
14
Vgl. Schulte-Mattler/Traber, 1995, S.39, nach Voraberger, 2002, S.4
8

,,aktuellen Eindeckungsaufwand bei angenommenem Ausfall des Kontraktpartners (,,positiver
Marktwert") zuzüglich eines von den jeweiligen Restlaufzeiten abhängigen Zuschlages für
mögliche künftige Risikoerhöhungen errechnet"
15
.
Der Solvabilitätskoeffizient spiegelt die in der ersten Eigenmittelvereinbarung festgelegte 8%
Marke wider und die Bonitätskoeffizienten beziehen sich auf eine Zuteilung des Kredits nach
Risikoklassen, denen der Kreditnehmer angehört. Die so genannte Präferenzzone A umfasst
hierbei wirtschaftlich stabile OECD Länder bzw. Länder mit IWF-Sonderabkommen.
Restliche Länder befinden sich in Präferenzzone B. Folgende Tabelle zeigt die genaue
Aufschlüsselung möglicher Verbindlichkeiten nach den Bonitätskoeffizienten:
Tabelle 1: Bonitätskoeffizienten nach Basel I
Bonitätskoeffizient
0%
·
Zentralregierungen oder Zentralnotenbanken der
Präferenzzone A sowie bestimmte weitere öffentliche
Stellen
·
Devisenderivate mit einer Ursprungslaufzeit von weniger
als 15 Kalendertagen
·
Termingeschäfte und Optionsrechte, deren Erfüllung von
einer Börsenorganisation garantiert wird
20%
·
Öffentliche Stellen der Präferenzzone A, soweit nicht mit
0% angerechnet
·
In- und ausländische Institute der Präferenzzone A
einschließlich bestimmter supranationaler Banken
·
Institute der Präferenzzone B, soweit die Ursprungslaufzeit
weniger als 1 Jahr beträgt
·
Inkassopapiere, für die Zahlungen bevorschusst werden
50%
·
Swaps, Termin- und Optionsgeschäfte, soweit nicht ein
niedrigerer Anrechnungssatz zum Tragen kommt
·
Durch Grundpfandrechte gesicherte Kredite und
Wertpapiere
15
Vgl. D. Bundesbank, 15.06.03
9

·
Aktivistische Rechnungsabgrenzungsposten mit
Forderungscharakter, soweit der Vertragspartner
unbestimmt ist
70%
·
Bauspardarlehen aus Zuteilungen sowie zur Vor- und
Zwischenfinanzierung
100%
Alle sonstigen Risikoaktiva, insbesondere
·
Risikoaktiva, die mit Sachwertausfallrisiken behaftet sind
·
Forderungen an Privatkunden und Unternehmen
·
Mittel- und langfristige Forderungen an Institute der
Präferenzzone B
·
Wertpapiere, die weder von Banken noch von einer
öffentlichen Stelle emittiert wurden.
Quelle: Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber, 2000, S.390 in Voraberger, 2002, S.5
Man ging bei den Bonitätskoeffizienten von 100%, 70%, 50%, 20% und 0%, also von einer
Ausfallswahrscheinlichkeit in Höhe von durchschnittlich 8%, 5,6%, 4%, 1,6%, 0,8% und 0%
aus.
Der Basler Akkord von 1988 wurde einige Male ergänzt. Meistens handelte es sich um
Ergänzungen im Bereich außerbilanzieller Aktivitäten und Risiken von Banken.
16
1996 kam
als neue Risikoposition das Marktrisiko hinzu, welches als erstes Risiko von den Banken
mittels eigener Marktrisikomodelle eingeschätzt werden konnte. Die Überlegung dahinter
gründete auf der Tatsache, dass sich Banken mehr und mehr in Handelsaktivitäten
17
einbrachten und eine Herauslösung des damit verbunden Risikos aus dem Kreditrisiko
plausibel erschien. Diese Ergänzung des Basler Ausschusses war aber bereits durch die
Kapitaladäquanzrichtlinie der EU (,,Richtlinie des Rates über die angemessene
Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten", RL 93/6/EWG, Abl EG
Nr.L141) vom März 1993, umzusetzen in nationales Recht bis 01.01.1996, vorweggenommen
worden.
18
Der Basler Vorschlag war erst bis zum 31.12.1998 von den international tätigen
Banken der G-10-Staaten anzuwenden.
16
Vgl. Österr. Nationalbank, 01.06.03
17
Anleihen, Aktien, Fremdwährungen und Güter
18
Vgl. Voraberger, 2002, S.7
10

Die Kapitaladäquanzrichtlinie war auch eine Folge des per 01.01.1993 geschaffenen EU
Binnenmarktes, der es den Kreditinstituten gestattete ohne Zulassungsverfahren im EU Raum
Niederlassungen zu gründen. Diese Freiheit musste natürlich wettbewerbsrechtlich eine
Harmonisierung nach sich ziehen.
19
Weit über 100 Staaten übernahmen die Basel I Regelung, allerdings veralteten die
Bestimmungen mit verbesserten Techniken der Risikomessung im Laufe der Jahre und die
Vorschriften wurden, besonders in Bezug auf Risikomessung und Genauigkeit bzw.
Gerechtigkeit, durch ihre großteilige Pauschalierung kritisiert. Ein neuer Schritt, die
kritisierten Missstände zu beheben, war damit nur eine Frage de Zeit.
1.2.2. Revisionsbeginn des Akkordes von 1988
Im Juni 1999 wurde schließlich ein erstes Konsultationspapier zur Neuregelung vorgelegt.
Dieses wurde bewusst vage gehalten, um möglichst viele Stellungnahmen und weitere
Revisionsvorschläge zu erhalten. Die primäre Absicht war die Einführung einer genaueren
Abstufung der Schuldnerrisiken und eine weitergehende Regelung bzgl. Sicherungen und
Garantien, die das Kreditrisiko vermindern.
20
Die geplanten Adaptionen sollten für eine
risikogerechtere Ausrichtung der Eigenkapitalvereinbarung sorgen. Zum einen sollte eine
ausgefeilte Rücklagevorschrift für Kredite an den privaten Sektor erstellt werden, da nach
Basel I derartige Kredite generell mit 8% Eigenkapital zu hinterlegen sind. Zum anderen war
auch eine Neuerung in Bezug auf Kreditrisikoeinschätzung in Form von internen oder
externen Ratings geplant. Die Eigenkapitalvorschriften fanden sich nun in einem Drei-Säulen-
Modell sich gegenseitig verstärkender Tragpfeiler, wobei die zweite Säule ,,Aufsichtliches
Überprüfungsverfahren" und die dritte Säule ,,Marktdisziplin" genannt wurden.
21
Nachdem zahlreiche (vor allem negative) Stellungnahmen beim Basler Ausschuss eingingen,
wurde eine Serie von Quantitative Impact Studies (kurz: QIS), die die Auswirkungen der
neuen Vorschriften auf Banken und Kreditnehmer in verschiedenen Ländern bewerteten,
gestartet.
22
Diese Studien werden im späteren Verlauf der Arbeit noch thematisiert.
Die anhaltenden Rückmeldungen und Diskussionen zogen eine Verschiebung der
Inkrafttretung des Zeitplans von ursprünglich 01.01.2004 zuerst um ein Jahr, schließlich aber
19
Vgl. Schulte-Mattler/Traber, 1995, S.99f
20
Vgl. Basler Ausschuss, 2001a, S.12
21
Vgl. Basler Ausschuss, 2001a, S.2
22
Vgl. Voraberger, 2002, S. 9
11

auf 01.01.2006 nach sich. Dadurch hatten die Verantwortlichen Zeit für die Veröffentlichung
eines dritten Konsultationspapiers (April 2003) sowie die Durchführung weiterer
Auswirkungsstudien.
Die Neuerungen gegenüber Basel I in Kurzform:Tabelle 2: Neuerungen Basel II
Basel I
Basel II
Konzentration auf ein einziges Risikomaß Größere Bedeutung der bankinternen
Methoden, der Überprüfung durch die
Aufsicht und der Marktdisziplin
Ein einziger Ansatz
Flexibilität, Auswahl verschiedener Ansätze,
Anreize für ein besseres Risikomanagement
Grobe Struktur
Risikogerechtere Ausrichtung
Quelle:
Basler Ausschuss, 2001a, S.1
1.3. Zeitrahmen der Umsetzung
Nach der Veröffentlichung des dritten Konsultationspapiers am 29. April 2003 wird am
geplanten Zeitplan vorläufig festgehalten. Nach Eingang der letzten Stellungnahmen
23
wird
die neue Eigenkapitalvereinbahrung im vierten Quartal 2003 finalisiert. Ab 01.01.2006 sollen
die Vorschriften in Kraft treten, wobei eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen ist. Mit dem
01.01.2007 verliert die derzeit gültige Fassung nach Basel I ihre Gültigkeit und wird durch die
neue Fassung vollinhaltlich ersetzt.
Der Basler Ausschuss ist sich bewusst, dass es nicht für alle Staaten bzw. deren nationale
Aufsichtsbehörden möglich sein wird, die neuen Richtlinien zeitgleich umzusetzen.
Angesichts ,,beschränkter Ressourcen und anderer Prioritäten"
24
ist in erster Linie bei Nicht-
G10-Staaten mit einer Verzögerung zu rechnen, was aber eine zeitgerechte Umsetzung der
wichtigsten zentralen Elemente nicht verhindern sollte.
23
bis 31.07.2003 direkt an den Ausschuss zu richten
24
Basler Ausschuss, 2003a, S.13f
12

Nachfolgend findet sich die komplette Chronologie der Basler Eigenmittelvorschriften in
graphischer Übersicht seit 1988 wie sie sich derzeit darstellt.
Abbildung 1: Chronologie der Eigenmittelvorschriften
Quelle: Österreichische Nationalbank, http://basel2.oenb.co.at
Trotz optimistischer Stimmung des Basler Ausschusses vermutet der Autor dieser Arbeit eine
weitere Verzögerung der Umsetzung, da von etlichen Seiten Kritik erst nach Veröffentlichung
des dritten Konsultationspapiers im April 2003 laut wurde und die Ankündigung einer
weiteren Abänderung der Vorschläge im Oktober 2003 erfolgte. Die Umsetzung der
Richtlinien auf europäischer Ebene wird nach Willen der Kommission dem Basler Zeitplan
folgen und das schnelle Komitologieverfahren zur Anwendung bringen.
25
25
Vgl. Europäische Kommission, 2003, S.9
13

1.4. Ziele von Basel II
Basel II ist eine Ergänzung bzw. Adaption von Basel I und hat zum Hauptziel, eine
effizientere Risikosteuerung der Kapitalallokation zu erreichen. D.h., dass Kredite
verschiedener Schuldner nicht mehr pauschaliert zu einer einheitlichen
Eigenkapitalhinterlegung führen sollen, sondern dass sich vielmehr die unterschiedlichen
Bonitäten der Kreditnehmer für die Berechnung der Eigenkapitalabsicherung verantwortlich
zeigen sollen.
Abbildung 2: Eigenkapitalunterlegung nach Bonitäten
Quelle: eigene Darstellung
Eigenkapitalunterlegung
Basel II
Basel I
Bonität
Dadurch wird sich natürlich auch ein Zinsspread unterschiedlicher Bonitäten ergeben, da die
Banken die höhere Hinterlegungspflicht wirtschaftlich ausgleichen und in verstärktem Maße
die höhere Hinterlegungspflicht seitens fragwürdiger Bonitäten mit höheren Zinsen belasten
werden. Die Frage der implizierten Konditionenänderung ist Teil der Auswirkungsanalyse
dieser Arbeit.
Neben der neu geschaffenen Risikosensitivität sind die aufsichtlichen Überprüfungsverfahren
und der wirksame Einsatz der Marktdisziplin im Zusammenspiel mit den
Eigenmittelvorschriften als gesamtheitliche Verbesserung des derzeit gültigen Konzepts zu
verstehen. Durch gestärkte Aufsicht und besser angepasste Risikoabsicherung werden im
Endeffekt die Einleger geschützt, da ihnen das anerkannte Eigenkapital kurzfristig zur
Verfügung stehen muss.
26
Durch die Säulenkonstruktion soll das Finanzsystem solider und
26
Vgl. Basler Ausschuss, 2001b, S. 8
14

sicherer und Systemrisiken sollen minimiert werden. Systemrisiken stehen für Dominoeffekte,
durch welche bei Zusammenbruch eines Kreditinstitutes auch andere Institute in
Mitleidenschaft gezogen werden können.
27
Außerdem wird mittels der verschiedenen angebotenen Optionen der letztendlichen
Risikoquantifizierung den Banken ein Anreiz geboten, verbesserte Risikomessungs- und
Steuerungsmodelle zu entwickeln.
28
Durch wachsende Kompetenz in den beiden Bereichen
können die Banken von den vom Ausschuss vorgegebenen einfachen Standardansätzen zu den
individuelleren und komplexeren IRB-Ansätzen übergehen. Im ersten Konsultationspapier
vom Juni 1999 wird explizit angeführt, dass als Endziel mit der Zeit vollständig ausgebaute
Kreditrisikomodelle als Grundlage zur Eigenkapitalberechnung entstehen sollen. Basel II wird
eine derartige Entwicklung aber aufgrund der noch unausgereiften Modelle nicht beinhalten.
29
Der Wettbewerbsaspekt bzw. die Wettbewerbsgleichheit (,,level playing field") soll durch
identische Regelungen für alle Marktteilnehmer in einem Finanzsystem mit zunehmend
verschwindenden geografischen Grenzen forciert werden.
30
Insgesamt wird die Eigenkapitalrücklage plangemäß nicht erhöht, sondern am Gesamtsatz von
8% der gewichteten Risikoaktiva festgehalten. Ziel ist es nur, eine gerechtere Aufsplittung der
8% auf tatsächlich gegebene Risiken zu erreichen. Neben dem traditionellen Kreditrisiko und
dem mittlerweile seit 1996 getrennt betrachteten Marktrisiko sind hier auch die
Miteinbezugnahme weiterer Risiken (z.B. operationelles Risiko) zu nennen. Ob die
durchschnittlichen 8% mit den neuen Vorschriften treffsicher erreicht werden können oder ob
sich doch unerwartete Abweichungen einschleichen, ist eine Fragestellung der QIS-Studien,
die im späteren Verlauf dieser Arbeit noch thematisiert werden.
Die Endfassung ist zwar auf international tätige Banken ausgerichtet, in vorausschauender
Weise ist die Ausgestaltung aber so gewählt, dass sie auch auf Banken unterschiedlicher
Komplexität angewendet werden kann
31
.
27
Vgl. Voraberger, 2002, S. 10
28
Vgl. Basler Ausschuss, 2001c, S. 4
29
Vgl. Basler Ausschuss, 2001c, S. 11
30
Vgl. Basler Ausschuss, 2001c, S. 10
31
Vgl. Basler Ausschuss, 2002b, S.11
15

2. Struktur von Basel II
2.1. Das Drei-Säulen-Modell
Ähnlich des konzeptionellen Aufbaus der Europäischen Union, die auch gerne als Tempel,
bestehend aus drei tragenden Säulen, einem Dach und einem Sockel dargestellt wird, ist auch
Basel II als Tempelmodell zu veranschaulichen.
Abbildung 3: Das Drei Säulen Modell
Quelle: Österreichische Nationalbank, http://basel2.oenb.co.at
Die erste Säule befasst sich mit den konkreten Eigenmittelhinterlegungsvorschriften, sprich,
der Berechnung der zu hinterlegenden Kapitalanteile bei gegebenen Krediten an Schuldner
unterschiedlicher Bonitäten. Dabei wird zwischen Kredit-, Markt- und operationellen Risiken
unterschieden, die jeweils mit einem für die Bank geeigneten Ansatz berechnet werden
müssen. Besonders hervorzuheben ist, dass die unterschiedlichen Ansätze nunmehr im
Gegensatz zur geltenden Regelung eine Verfeinerung der Risikomessung mit sich bringen.
Der Anreiz einen fortgeschrittenen Ansatz dem Standardansatz vorzuziehen, liegt darin, sich
dadurch eine geringere Hinterlegungspflicht auferlegen zu können.
32
32
Vgl. Österr. Nationalbank, vgl. auch Deutsche Bundesbank, 02.06.03
16

Die drei Risiken werden dabei nach den Ansatzoptionen unterteilt:
Das Kreditrisiko kann mit dem Standardansatz, dem Basis-IRB-Ansatz und dem
fortgeschrittenen IRB-Ansatz berechnet werden. Die Berechnung des Marktrisikos ändert sich
durch Basel II nicht (Standardverfahren und internes Modell), das neu hinzugekommene
operationelle Risiko kann mittels des so genannten Basisindikatorenansatzes, des Standard-
/Geschäftsfeldansatzes oder fortgeschrittener Bemessungsansätze kalkuliert werden.
Die zweite Säule fordert im Rahmen eines Überprüfungsprozesses, dass die Aufsichtsbehörde
(Bankenaufsicht) durch qualitative Kontrollen sicherstellt, dass in den Kreditinstituten
geeignete interne Abläufe und Verfahren ,,existieren, funktionieren und beständig verbessert
werden, die zur Beurteilung der institutsspezifischen Risikosituation und einer angemessenen
Eigenkapitalausstattung notwendig sind"
33
. Der Dialog zwischen Banken und Aufsehern wird
sich durch die Betrachtung institutseigener Verfahren verstärken.
34
Die dritte Säule ,,Marktdisziplin" befasst sich schließlich mit den Offenlegungspflichten, die
im Finanzmarkt für gesteigerte Transparenz sorgen sollen. Erst durch eine gute
Informationsdurchdringung des Marktes kann dieser auch funktionieren. Genauso wie
möglichst viele Informationen bzgl. eines börsennotierten Unternehmens dessen Aktie eine
faire Bewertung im Markt zukommen lassen, so führt auch Information über die Situation
eines Kreditinstituts zu Marktdisziplin. Eine risikobewusste Bankleitung wird also mehr
Vertrauen der Marktteilnehmer erwarten dürfen. Ebenso kommt den
eigenkapitalreduzierenden internen Verfahren besondere Aufmerksamkeit zu, da sie eine
rigidere Offenlegung fordern und von den Aufsichtsbehörden anerkannt werden müssen.
2.2. Die erste Säule ,,Mindestkapitalerfordernis"
Wie bereits im vorangegangenen Kapitel kurz angedeutet, handelt es sich bei der ersten Säule
um die Sammlung der Vorschriften betreffend der Berechnung des Mindesteigenkapitals eines
Kreditinstituts.
Im Folgenden soll ein etwas vereinfachter Überblick über die neuen Regelungen geschaffen
werden, ohne auf alle Ausnahmen und Ergänzungen im kleinsten Detail einzugehen. Das
33
Vgl. Österr. Nationalbank, 01.06.03
34
Vgl. D. Bundesbank, 02.06.03
17

Mindestkapitalerfordernis spaltet sich in getrennte Hinterlegungspflichten für Kreditrisiken,
Marktrisiken und Operationelle Risiken und ist jeweils variabel ausgestaltet. Die
Eigenkapitaldefinition wurde nicht verändert, jedoch ändert sich der Nenner der
Eigenkapitalquote durch die Abänderungen der Berechnungen der risikogewichteten Aktiva
eines Kreditinstituts. Die nachfolgenden Erläuterungen dieses Kapitels halten sich eng an die
neuesten Veröffentlichungen des Basler Ausschusses vom 29. April 2003, um veraltete
Darstellungen von vornherein ausklammern zu können.
2.2.1. Das Kreditrisiko
"Jede Wirtschaft beruht auf einem Kreditsystem, das heißt, auf der irrtümlichen Annahme, der
andere werde gepumptes Geld zurückzahlen" (Kurt Tucholsky)
Das Kreditgeschäft stellt nach wie vor die größte Sparte eines Kreditinstitutes dar, auch wenn
in den vergangenen Jahren Investmentgeschäfte und Anlageberatung überdurchschnittlich
zunahmen.
Die Definition eines Kreditgeschäftes ist in der bankbetriebswirtschaftlichen Literatur von
verschiedenen Ansätzen geprägt. Renk verallgemeinert das Kreditgeschäft, indem er es als
,,eine typische Teilmenge verschiedenartiger Geschäfte eines Kreditinstituts", das die ,,Summe
aller Gläubiger-Schuldner-Beziehungen, die durch Vereinbarungen über bankbetriebliche
Kreditleistungen entstehen"
35
, bezeichnet. Dabei werden Kreditleistungen als Leistungen
eines Kreditinstituts gesehen, die eine ,,in der Regel zeitlich befristete Überlassung von Geld-
und Kapitalnutzungen an seine Kreditkunden gegen Entgelt zum Gegenstand haben".
Andere Autoren differenzieren weiterführend nach originären (Kreditgewährung des
Kreditinstituts) und derivativen (Kreditvermittlung des Kreditinstituts) Kreditleistungen. Renk
zitiert Eilenberger inhaltlich mit der Kreditleistung als ,,Handel mit Geld", dessen
Charakteristikum die Transformation von angebotenen Leistungen in die nachgefragten
Leistungen darstellt. Wörtlich:
,,Kreditinstitute können funktionell als Institutionen zur Transformation des hinsichtlich
Losgröße, Fristigkeit, Regionalität und Risiko in einer bestimmten Weise strukturierten
Angebots an monetären Leistungen in die hinsichtlich dieser Determinanten anders
strukturierte Nachfrage an monetären Leistungen bestimmt werden"
36
.
35
Renk, 1990, S.11f
36
Renk, 1990, S.13
18

Internationales Kreditgeschäft lässt sich laut obiger Definition also durch grenzübergreifende
Transformationen ableiten, wobei dieses Geschäftsfeld je nach Staat unterschiedlich schnell
erschlossen wurde. So hat Deutschland erst nach 1945 mit dem Aufbau von zuerst
ausländischen Filialen, dann von ausländischen Tochterbanken begonnen. Auslandsberührung
erfolgt entweder durch die Platzierung einer Operationseinheit des Kreditinstituts im Ausland,
durch die ausländische Platzierung des Schuldners oder eine ausländische Denomination der
Kreditleistung.
37
Überleitend von den Definitionen des Kreditgeschäftes ist das damit einhergehende Risiko des
Ausfalls festzulegen. Dieses besteht im Wesentlichen in der Nicht-, Teil- oder verspäteten
Rückzahlung des geschuldeten Betrages. Zahlungsverzug tritt dabei 90 Tage nach dem
festgelegten Zahlungstermin ein und ist ebenfalls bereits als Kreditausfall zu werten
38
.
2.2.1.1. Risikobegrifflichkeiten im Kreditgeschäft
Einige zentrale Begriffe
39
rund um die Eventualität eines Kreditausfalls sollen an dieser Stelle
kurz dargestellt werden. Auf diesen Begriffen baut auch das Verständnis später folgender
Berechnungsvorschriften zur Ermittlung der Risikoaussetzung eines Kreditinstituts auf.
·
Ausfallswahrscheinlichkeit (probability of default), kurz ,,PD":
Sie beschreibt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls im Sinne von Verzug, Teil- oder
Nichtzahlung und ist eng mit dem Kreditnehmer verbunden. Des Weiteren beinhaltet
sie die Annahme, dass alle Kredite eines Kreditnehmers im Falle dessen
Zahlungsunfähigkeit gleichermaßen betroffen wären. Als Wahrscheinlichkeit wird sie
in Prozent angegeben.
·
Verlustrate (loss given default), kurz "LGD":
Sie wird manchmal auch mit ,,LIED" abgekürzt (loss in the event of default) und
bezieht sich auf einen einzelnen Kredit. Ein absoluter Wert oder auch Prozentwert
bezogen auf die Forderung beziffert den uneinbringlichen Teil des Kredites im Fall des
Eintretens eines Ausfalls.
37
Vgl. Renk, 1990, S.25
38
Vgl. Bol, 2003, S.211
39
Vgl. Treacy, 2000, S. 171; auch Basler Ausschuss, 2003b, S.60f, bzw. in Basler Ausschuss, 2003a, S.5f
19

·
Die ausstehende Forderung zum Ausfallszeitpunkt (exposure at default) - ,,EAD":
Auf diese Größe (den Nominalbetrag) beziehen sich PD und LGD.
·
Geschätzter Verlust (expected loss), kurz ,,EL":
Dieser ergibt sich durch Multiplikation der Ausfallswahrscheinlichkeit PD mit der
Verlustrate LGD.
·
Effektive Restlaufzeit (maturity), kurz ,,M":
Mit ihr wird die verbleibende ökonomische Restlaufzeit des Kredites gemessen.
Das Kreditrisiko ist also definierbar als das Risiko des Verlustes im Umfang von LGD einer
Forderung der Größe von EAD bei Eintritt des Ausfalls mit der erwarteten Wahrscheinlichkeit
PD.
Grundsätzlich wird beim Kreditrisiko nach drei Optionen der Berechnung unterschieden:
1)
Die Standardmethode
2)
Der Basis-IRB-Basisansatz (nachfolgend auch IRB-Ansatz genannt)
3)
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz
Der Komplexitätsgrad nimmt dabei stetig zu, lässt den Kreditinstituten aber auch mehr
Freiheiten in der Umsetzung. Die Darstellung des Standardansatzes wird etwas detaillierter als
diejenige der IRB-Ansätze präsentiert, da das besondere Augenmerk dieser Arbeit auf den
österreichischen Bankenmarkt abzielt und die Vermutung nahe liegt, dass kleinere
Kreditinstitute in den ersten Jahren der Einführung der neuen Bestimmungen eher den
vereinfachten Ansatz implementieren werden.
2.2.1.2. Der Standardansatz
,,Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden, aber nicht einfacher" (Albert Einstein)
Der Standardansatz als einfachster Ansatz zur Bestimmung des zu hinterlegenden
Eigenkapitals verpflichtet die Kreditinstitute, ihre Kreditengagements in Aufsichtskategorien
einzuteilen. Dabei sind die Kategorien mit vom Ausschuss vorgegebenen Risikogewichten
(=Bonitätskoeffizienten) verbunden und die Kredite werden mittels externer
Bonitätsbeurteilungen zugeordnet. Sollte kein externes Rating
40
vorhanden sein oder
40
Siehe Kapitel ,,Externe Ratings nach Basel II"
20

verwendet werden, so wird in den meisten Fällen ein Bonitätskoeffizient von 100% angesetzt.
D.h., dass eine Ausfallswahrscheinlichkeit von 8% angenommen wird.
41
Die Neuschaffung einer Bonitätsbeurteilung auf Grundlage eines externen Ratings macht die
Kreditvergabe transparenter und marktgerechter. Die solide finanzielle Basis eines Schuldners
wird damit belohnt und im Gegensatz zu Basel I kann ein Kreditnehmer guter Bonität dadurch
leichter Kredite lukrieren als ein zweiter Kreditnehmer schlechterer Bonität.
Die Ratings müssen natürlich auch entsprechenden Regeln gehorchen, um eine wirksame und
vor allem konsistente Zuteilung möglich zu machen. Die Hauptwesensmerkmale und
Bestimmungen finden sich im Anschluss an die Darstellung des Standardansatzes. Die
Ratingnotation erfolgt nach der Methodik von Standard & Poor's
42
, ohne eine Präferenz für
genannte Ratingagentur ausdrücken zu wollen.
Die Kategorien beinhalten Forderungen an Staaten, an sonstige öffentliche Stellen, an
multilaterale Entwicklungsbanken, an Banken, an Wertpapierhäuser und an Unternehmen,
wobei es noch spezielle Bestimmungen für durch Immobilien (getrennt nach gewerblichen
und Wohnimmobilien) besicherte Forderungen, Forderungen in Verzug, ,,Retailforderungen",
Kategorien höheren Risikos und außerbilanziellen Geschäften gibt.
2.2.1.2.1. Forderungen an Staaten und sonstige öffentliche Stellen
Forderungen an Staaten und deren Zentralbanken werden gleich behandelt und nach
folgendem Schema gewichtet:
Tabelle 3: Risikogewichte für Staaten
Rating AAA
bis
AA-
A+ bis A- BBB+ bis
BBB-
BB+ bis
B-
Unter B-
Nicht
geratet
Risikogewicht
0% 20% 50% 100% 150% 100%
Quelle: Basler Ausschuss, 2003b, S.8
Nach nationalem Ermessen können Kredite an den Heimatstaat (oder Zentralbank) mit
geringeren Gewichten belegt werden, ,,sofern die Forderung auf die Heimatwährung lautet
und in dieser refinanziert ist"
43
. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, können
41
Vgl. Basler Ausschuss, 2003a, S.4
42
Zur im folgenden Verlauf der Arbeit verwendeten Notation von Standard & Poor's siehe Anhang
43
Vgl. Basler Ausschuss, 2003b, S.8
21

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2004
ISBN (eBook)
9783832481513
ISBN (Paperback)
9783838681511
DOI
10.3239/9783832481513
Dateigröße
2.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck – Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2004 (Juli)
Note
1,0
Schlagworte
rating kreditvergabe finanzierung verbriefung marktrisiko
Produktsicherheit
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