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Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Prüfung des Jahresabschlusses

©2004 Diplomarbeit 90 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Zum Thema „Deutscher Corporate Governance Kodex“ und speziell über dessen Auswirkung auf die Arbeit der Wirtschaftsprüfer liegt mittlerweile eine kaum noch zu überblickende Menge an Fachliteratur vor.
Diese Diplomarbeit möchte daher auf kompakte Art eine Einführung in das Thema liefern und einen Gesamtüberblick verschaffen, ohne dabei zu detailliert auf Einzelaspekte einzugehen. Zu bestimmten Spezialthemen wird in den Fußnoten auf Literatur hingewiesen, die aus Sicht des Verfassers zur Vertiefung geeignet ist.
Hierzu werden im ersten Kapitel die Begriffe aus dem Bereich der Corporate Governance erklärt und es wird auf die Ursachen eingegangen, die zur Einführung des Kodex führten. Außerdem erfolgt eine Beschreibung der Entwicklung des Kodex ausgehend vom KonTraG über die Regierungskommissionen bis hin zum TransPuG. Auch internationale Entwicklungen werden beschrieben.
Das 2. Kapitel befasst sich mit den Funktionen des Kodex und verschafft einen Überblick über die einzelnen Regelungen. Es wird auch auf die rechtliche Einordnung des Kodex und die Bedeutung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG eingegangen.
Kapitel 3 geht speziell auf die Auswirkungen des Kodex in Bezug auf die Arbeit des Wirtschaftsprüfers ein. Hierzu wird zunächst die Rolle des Abschlussprüfers beschrieben. Neben den einzelnen Aspekten die direkt im Kodex angesprochen werden, wird auch auf die Bedeutung der Entsprechenserklärung eingegangen. Um das Themengebiet zu vervollständigen, wird auch hier noch einmal auf Auswirkungen des KonTraG, des TransPuG sowie des us-amerikanischen Sarbanes Oxley Act eingegangen.
Den Abschluss der Arbeit bilden eine Hervorhebung der Bedeutung des Kodex auch für den Mittelstand und eine Übersicht über die zukünftige Entwicklung.
Zur Anfertigung dieser Arbeit wurde auf ein umfassendes Angebot an Quellen (zahlreiche Bücher und Fachaufsätze, aber auch Veröffentlichungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Verbänden) zurückgegriffen.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkürzungsverzeichnisIV
1.Die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex1
1.1Was bedeutet Corporate Governance?1
1.2Die Gründe für die Einführung eines Corporate Governance Kodex4
1.3Die internationale Entwicklung im Bereich der Corporate Governance7
1.4Die Entwicklung in Deutschland9
1.4.1Das KonTraG10
1.4.2Die Regierungskommission Corporate Governance12
1.4.3Die Regierungskommission Deutscher CorporateGovernance […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 8096
Ginzel, Peter: Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Prüfung des
Jahresabschlusses
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Fachhochschule Koblenz, Diplomarbeit, 2004
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany

II
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
IV
1. Die Entwicklung des Deutschen Corporate
Governance Kodex
1
1.1 Was bedeutet Corporate Governance?
1
1.2 Die Gründe für die Einführung eines Corporate
Governance Kodex
4
1.3 Die internationale Entwicklung im Bereich der
Corporate Governance
7
1.4 Die Entwicklung in Deutschland
9
1.4.1 Das KonTraG
10
1.4.2 Die Regierungskommission Corporate Governance
12
1.4.3 Die Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance
Kodex
14
1.4.4 Das TransPuG
16
2. Der Deutsche Corporate Governance Kodex
18
2.1 Die Adressaten und Funktionen des Kodex
18
2.2 Die rechtliche Einordnung des Kodex
21
2.3 Die Gliederung und die Hauptaussagen des Kodex
22
2.3.1 Präambel
23
2.3.2 Aktionäre und Hauptversammlung
24
2.3.3 Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
25
2.3.4 Vorstand
27
2.3.5 Aufsichtsrat
27
2.3.6 Transparenz
28
2.3.7 Rechnungslegung und Abschlussprüfung
28
2.4 Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
29
2.5 Die aktuelle Akzeptanz und Umsetzung des Kodex in
Deutschland
33
2.6 Beispiele zur Umsetzung des Kodex in Dax30-Unternehmen 35

III
3. Die Auswirkungen des Kodex auf die Jahresabschlussprüfung
38
3.1 Die Rolle des Abschlussprüfers im Rahmen der Corporate
Governance
38
3.2 Die Auswirkungen des KonTraG
40
3.3 Die Standards des Kodex zur Abschlussprüfung
41
3.3.1 Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
41
3.3.2 Die Auftragserteilung und Honorarvereinbarung
45
3.3.3 Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat
47
3.3.4 Die Prüfung der Angaben zur Entsprechenserklärung
nach § 161 AktG
50
3.4 Die weiteren Auswirkungen des Transparenz- und
Publizitätsgesetzes
53
3.5 Die Auswirkungen des Sarbanes Oxley Act
56
4. Die Auswirkungen des Kodex auf den Mittelstand
58
5. Die geplante zukünftige Entwicklung
59
Anhang: Der Wortlaut des Deutsche Corporate Governance Kodex 63
Literaturverzeichnis
78

IV
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
AktG
Aktiengesetz
BDI
Bundesverband
der
deutsche
Industrie
BilKoG Bilanzkontrollgesetz
BilReG Bilanzrechtsreformgesetz
bzw.
beziehungsweise
CG
Corporate
Governance
DAX
Deutscher
Aktien
Index
DCGK
Deutscher
Corporate
Governance
Kodex
d. h.
das heißt
D&O
Directors and Officers
GCCG
German Code of Corporate Governance
EU Europäische
Union
evtl. eventuell
f. folgende
ff. fortfolgende
ggf. gegebenenfalls
GmbHG
Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
IAS
International Accounting Standards
IDW Institut
der
Wirtschaftsprüfer
KonTraG Gesetz
zur
Kontrolle und Transparenz um
Unternehmensbereich
MDAX
Deutscher Aktien Index für Mid Caps
Nemax
Neuer Markt Index
Nr. Nummer
OECD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
o. g.
oben genannten
PCAOB
Public Company Accounting Oversight Board

V
PS Prüfungsstandard
PublG Publizitätsgesetz
SDAX
Deutscher Aktien Index für Small Caps
SOA
Sarbanes Oxley Act of 2002
TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz
USA
Vereinigte Staaten von Amerika
u. a.
unter anderem
UMAG
Gesetz zur Unternehmensintegrität und
Modernisierung des Anfechtungsrechtes
usw.
und so weiter
vgl.
vergleiche
WpHG
Wertpapierhandelsgesetz
WPO
Wirtschaftsprüferordnung
z.
B.
zum
Beispiel

1
1. Die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex
1.1 Was bedeutet Corporate Governance?
Eine Kurzübersetzung von Corporate Governance ist nicht ohne weiteres
möglich.
1
In erster Linie würden hier die Begriffe
Unternehmensverfassung, Unternehmensverwaltung oder
Unternehmensführung zutreffen.
2
Da aber auch diese Begriffe noch relativ
weit gefasst sind, wird in der Literatur häufig der Versuch einer Definition
unternommen. So bezeichnet Corporate Governance nach Professor von
Werder ,,in einer Kurzformel den rechtlichen und faktischen
Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens".
3
Auch die OECD versteht unter Corporate Governance die Leitung und
Kontrolle eines Unternehmens, stellt bei ihrer Definition aber explizit die
Bedeutung der internen Instrumente in den Vordergrund.
4
Der
Bundesverband der deutschen Industrie betont speziell die Ausrichtung der
Corporate Governance auf die langfristige Wertschöpfung eines
Unternehmens.
5
Nach Prof. Schneider lässt sich der Corporate Governance Begriff nach
zwei Ursprungsquellen unterscheiden. So bezeichnet Corporate
Governance in der angloamerikanischen Rechtssprache ,,in erster Linie die
rechtlichen Entscheidungsorganisationen im Unternehmen, insbesondere
die Zuständigkeiten und Aufgaben der obersten Leitungsorgane".
6
Dagegen
geht es in der angloamerikanischen Kapitalmarktsprache zum einen ,,um
die nachhaltige Wahrnehmung der Interessen der Anteilseigner als
Investoren und damit um das Verhältnis zwischen dem Unternehmen, dem
Kapitalmarkt und je nach Sichtweise um die Interessen der anderen
1
Vgl. Ringleb, H.-M.: DCGK ­ Kommentar, Seite 11.
2
Vgl. Pfitzer, N./Oser, P.: DCGK ­ Ein Handbuch für Entscheidungsträger, Seite 6.
3
Hommelhoff, P.: Handbuch Corporate Governance, Seite 4.
4
Vgl. OECD: Grundsätze der Corporate Governance, Seite 7.
5
Vgl. BDI: Corporate Governance in Germany, Seite 5.
6
Schneider, U.-H.: Kapitalmarktorientierte Corporate Governance Grundsätze, Seite 2413.

2
stakeholder, also auch die Interessen der Arbeitnehmer, der Lieferanten, der
Kunden usw. (...) Zum anderen geht es um das Verhältnis der
Unternehmensleitung, dem Überwachungsorgan und den
Wirtschaftsprüfern."
7
Eine allgemeine Bestimmung nehmen die beiden privaten deutschen
Expertengremien vor. Der Berliner Initiativkreis German Code of
Corporate Governance spricht von einem ,,rechtlichen Ordnungsrahmen für
die Leitung und Überwachung eines Unternehmens"
8
und die Frankfurter
Grundsatzkommission Corporate Governance spricht von Corporate
Governance als ,,Lehre von einer optimalen Unternehmensführung und
einer optimalen Überwachung eben dieser Führung."
9
Zusammenfassend kann man also sagen, dass Corporate Governance durch
die Bestimmung von Rahmenbedingungen die Qualität einer guten
Unternehmensführung sichern soll.
10
Es ist aber zu beachten, dass es
hierfür logischerweise keine Patentrezepte geben kann, da z. B. der
rechtliche oder kulturelle Rahmen, in dem ein Unternehmen handeln muss,
stark variiert. ,,Allerdings ist es wenig wahrscheinlich, dass Unternehmen
mit mäßiger Governance dauerhaft erfolgreich sind. Natürlich wird es
immer die viel zitierte Ausnahme geben; auf längere Sicht können jedoch
auch gut positionierte Unternehmen ohne anspruchsvolle Governance-
Strukturen keinen überdurchschnittlichen Erfolg erzielen."
11
7
Schneider, U.-H.: Kapitalmarktorientierte Corporate Governance Grundsätze, Seite 2413,
vgl. auch Pfitzer, N./Oser, P.: DCGK ­ Ein Handbuch für Entscheidungsträger, Seite 6.
8
Berliner Initiativkreis: German Code of Corporate Governance, Seite 1573.
9
Pelzer, M./v. Werder, A.: German Code of Corporate Governance, Seite 1.
10
Vgl. Strenger, Christian: Corporate Governance: Entwicklungen in Deutschland und
internationale Konvergenz, Seite 2225.
11
Strenger, Christian: Corporate Governance: Entwicklungen in Deutschland und
internationale Konvergenz, Seite 2225.

3
Darüber hinaus sollte man noch versuchen zu beschreiben, was nun eine
,,gute" Corporate Governance ausmacht. Hier lassen sich 5 Themengebiete
konkretisieren:
möglichst weit gefasste Informations- und Offenlegungspflichten
gegenüber Aktionären, Aufsichtsrat und Öffentlichkeit
strenge Maßstäbe für die Qualifikation und Unabhängigkeit sowie die
Tätigkeit der Aufsichtsräte
klar definierte Verhaltensregeln für die Beseitigung von
Interessenkonflikten und der Behandlung von Eigengeschäften der
Unternehmensorgane
ausgewogene sowie angemessene Anreizsysteme für die Führungs- und
Überwachungsorgane des Unternehmens
Vorgaben für das Verhalten in Übernahmesituationen, um so eine
Ausgewogenheit der Interessen sicherzustellen
12
Eine klare Bestimmung der ,,guten" Corporate Governance ist allerdings
nicht möglich, da die einzelnen Faktoren grundsätzlich von den Interessen
und Erwartungen sowie den Informationsbedürfnissen der Betroffenen
einerseits und den jeweiligen nationalen Rechtsnormen andererseits
abhängen.
13
,,Durch eine ,gute' Corporate Governance soll eine verantwortliche, auf
Wertschöpfung ausgerichtete, Unternehmensleitung und ­kontrolle
gefördert und damit das Vertrauen nationaler und internationaler Anleger,
12
Vgl. Strenger, Christian: Corporate Governance: Entwicklungen in Deutschland und
internationale Konvergenz, Seite 2225 sowie Pfitzer, N./Oser, P.: DCGK ­ Ein Handbuch für
Entscheidungsträger, Seite 9.
13
Vgl. Pfitzer, N./Oser, P.: DCGK ­ Ein Handbuch für Entscheidungsträger, Seite 8.

4
der Finanzmärkte sowie der Öffentlichkeit gestärkt und das
Aktionärsinteresse geachtet werden."
14
Eine von der Unternehmensberatung McKinsey 2002 durchgeführte
Untersuchung hat ergeben, ,,dass 41% aller institutionellen Anleger
Corporate Governance als ebenso wichtig erachten wie Finanzkennzahlen;
15% erachten sie sogar als noch wichtiger."
15
Dies unterstreicht noch
einmal die Bedeutung der Corporate Governance eines Unternehmens für
seinen wirtschaftlichen Erfolg.
1.2 Die Gründe für die Einführung eines Corporate Governance Kodex
Allgemein wird von zwei Entwicklungen gesprochen, die letztendlich zu
der Erkenntnis geführt haben, dass die Einführung eines Corporate
Governance Kodex auch in Deutschland als sinnvoll anzusehen ist.
Vordergründiger Anlass waren Aufsehen erregende Unternehmenskrisen
und ­zusammenbrüche auf internationaler Ebene, aber auch in
Deutschland, die zu einem Vertrauensverlust bei den Anlegern geführt
haben. ,,Die Corporate Governance ist immer dann besonders in das
öffentliche Interesse gerückt, wenn der Fortbestand großer Unternehmen in
Frage gestellt war."
16
Auf internationaler Ebene sind hier sicherlich die spektakulären
Zusammenbrüche von Enron und WorldCom in den USA zu nennen.
Insbesondere der Fall WorldCom hat hier gezeigt, ,,dass selbst hochgelobte
Rechnungslegungsregeln nicht vor einer kreativ-willkürlichen Gestaltung
14
PWC: Corporate Governance & Executive Compensation, Seite 3.
15
Pfitzer, N./Oser, P.: DCGK ­ Ein Handbuch für Entscheidungsträger, Seite 12.
16
Pfitzer, N./Oser, P.: DCGK ­ Ein Handbuch für Entscheidungsträger, Seite 7.

5
des Jahresabschlusses zur Täuschung der Informationsempfänger
schützen."
17
In Deutschland sind hauptsächlich die Krisen bei der Metallgesellschaft,
des Holzmann-Konzerns oder der Kirch-Gruppe zu nennen. Dazu kommen
noch die betrügerischen Skandale um Balsam und FlowTex.
18
Diese und andere Ereignisse haben dazu geführt, dass das Vertrauen in die
Kapitalmärkte schwer und vor allem nachhaltig erschüttert wurde.
19
Hierzu gehört u. a. auch das Entstehen der sogenannten Erwartungslücke,
womit Differenzen zwischen der Vorstellung der Öffentlichkeit über
Umfang und Zweck der Jahresabschlussprüfung und den tatsächlichen
gesetzlichen Anforderungen an diese Prüfungen sowie den allgemeinen
Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer gemeint sind. Die Öffentlichkeit
ist hierbei natürlich nicht als homogene Gruppe anzusehen, sondern
spiegelt die unterschiedlichsten Interessen und Präferenzen wieder. Es
muss also auch ein Ziel sein, die Anforderungen der Öffentlichkeit und die
tatsächlichen Anforderungen an den Wirtschaftsprüfer wieder näher
zusammenzuführen.
20
Als zweiter Bereich sind die Anforderungen des internationalen
Kapitalmarktes und die Veränderungen, die aus der Globalisierung der
Märkte resultieren, zu sehen.
21
Aus internationaler Sicht war Corporate
17
Tanski, J. S.: WorldCom: Eine Erläuterung zu Rechnungslegung und Corporate Governance,
Seite 2007.
18
Vgl. Hommelhoff, P.: Handbuch Corporate Governance, Seite 738 f.
19
Vgl. v. Werder, A./Wiedmann, H.: Internationalisierung der Rechnungslegung und
Corporate Governance, Seite 280.
20
Vgl. Böcking, H.-J./Orth, C.: Kann das KonTraG einen Beitrag zur Verringerung der
Erwartungslücke leisten, Seite 352 ff.
21
Vgl. v. Werder, A./Wiedmann, H.: Internationalisierung der Rechnungslegung und
Corporate Governance, Seite 249.

6
Governance in Deutschland kaum wahrnehmbar und nachvollziehbar, hier
herrschte sozusagen ein ,,Marketingproblem".
22
Ein unmittelbarer Vergleich zwischen internationalen Standards und dem
deutschen Rechtssystems war zum einen wegen der Verteilung auf
verschiedene Gesetze (z. B. AktG, GmbHG, HGB, WpHG, PublG) und
zum anderen wegen des bloßen Umfangs an Einzelvorschriften und deren
Detailgrades nur schwer möglich.
23
Hinzu kommen grundlegende Besonderheiten des deutschen
Führungssystems, denn während international (insbesondere in den USA
und Großbritannien) ein einstufiges Board üblich ist, in dem Inside
Directors mit der eigentlichen Führung des Unternehmens befasst sind und
Outside Directors die Kontrollaufgaben übernehmen, wird in Deutschland
zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als
Überwachungsorgan unterschieden.
24
Dieses System musste auch für internationale Interessenten transparent und
nachvollziehbar dargestellt werden.
Es ist hierbei noch zu erwähnen, dass der internationale Kapitalmarkt auch
für deutsche Unternehmen eine immer stärkere Bedeutung einnimmt.
Während noch zu Anfang der 90er Jahre den Hausbanken eine
herausragende Stellung zukam, ist es in den letzten Jahren zu einer
bedeutenden Verschiebung in Richtung des Kapitalmarktes gekommen.
Durch zunehmende Ausgabe von Aktien und Bonds auch auf
internationaler Ebene sind die Anleger und ihre Interessen (und hierbei vor
22
Vgl. Strenger, C.: Corporate Governance: Entwicklungen in Deutschland und internationale
Konvergenz, Seite 2226.
23
Vgl. Pfitzer, N./Oser, P.: DCGK ­ Ein Handbuch für Entscheidungsträger, Seite 13.
24
Ausführlicher hierzu z. B. Hommelhoff, P.: Handbuch Corporate Governance, Seite 204 ff.

7
allem die institutionellen Anleger) für deutsche Unternehmen immer
wichtiger geworden.
25
1.3 Die internationale Entwicklung im Bereich der Corporate Governance
Im Jahr 1992 wurde bereits in Großbritannien der sogenannte ,,Cadbury­
Report" veröffentlicht. In ihm wurden Verhaltensempfehlungen für den
Board of Directors zusammengefasst, die heute für an der Londoner Börse
notierte Gesellschaften als verbindlich anzusehen sind. In diesem Report
ging es unter anderem bereits um die Unabhängigkeit der non-executive
Directors im Board, die Einrichtung eines Audit Committee und die
Offenlegung von bestimmten Bezügen.
26
Eine Weiterentwicklung erfolgte dann 1995 durch den ,,Greenbury-Report"
(Leitlinien zur Vergütung des Topmanagement) und 1998 durch den
,,Hampel-Report" (Untersuchung und Nachbesserung des ,,Cadbury-
Report"). Die Ergebnisse dieser drei Arbeitsgruppen wurden 1998 von der
damals noch zuständigen London Stock Exchange in den ,,Principles of
Good Governance and Code of Best Practise" zusammengeführt, die diese
als Anhang in ihren Listing Rules aufführt. Unternehmen, die keine
Compliance-Erklärung zu diesem sogenannten ,,Combined Code" abgeben,
droht ein Delisting von der Londoner Börse.
27
Die OECD setzte im Jahr 1996 eine Arbeitsgruppe ein, um zentrale und
international einheitliche Grundsätze der Corporate Governance
auszuarbeiten. Die hieraus entwickelten ,,OECD Principles of Corporate
Governance" wurden im Mai 1999 veröffentlicht und beschreiben
25
Vgl. Dörner, D./Menold, D./Pfitzer, N./Oser, P.: Reform des Aktienrechts, der
Rechnungslegung und der Prüfung, Seite 69 f.
26
Vgl. Hommelhoff, P.: Handbuch Corporate Governance, Seite 32.
27
Vgl. Hucke, A./Ammann, H.: Der DCGK ­ Ein Praktiker-Leitfaden, Seite 8.

8
Mindeststandards für die rechtlichen, institutionellen und
ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der einzelnen Staaten.
28
Da es sich nur um Mindeststandards handelt, die hauptsächlich an
aufstrebenden Länder Asiens, Lateinamerikas und Osteuropas gerichtet
sind, sind diese Forderungen in den westlichen Industrienationen schon
länger umfassend erfüllt.
29
Nach der Veröffentlichung des Sarbanes Oxley
Act wurde mit einer Überarbeitung der Standards begonnen.
In den USA wurde am 30.07.2002 als Reaktion auf die dortigen Skandale
um Enron und WorldCom der Sarbanes Oxley Act of 2002 eingeführt.
Dieses Gesetz soll dazu beitragen ,,die Rechnungslegung wesentlich zu
verbessern, indem Vorstand (board of directors) und Abschlussprüfer
stärker in die Pflicht genommen werden".
30
Ziel ist es, dass verloren
gegangene Vertrauen in den Kapitalmarkt wieder zu stärken, nachdem
insbesondere die Selbstregulierung der Wirtschaftsprüfer und die Corporate
Governance der Unternehmen in die Kritik geraten waren.
31
Auch die Kommission der Europäischen Union hat am 21.05.2003 einen
Aktionsplan zur ,,Modernisierung des Gesellschaftsrechts und
Verbesserung der Corporate Governance in der EU" vorgelegt. In seinem
Mittelpunkt stehen die Stärkung der Aktionärsrechte und der Schutz der
Beschäftigten, Gläubiger und sonstigen Partner von Unternehmen sowie
die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
32
28
Vgl. OECD: Grundsätze der Corporate Governance, Seite 13.
29
Vgl. Schneider, U.-H.: Kapitalmarktorientierte Corporate Governance Grundsätze, Seite
2414, sowie BDI: Corporate Governance in Germany, Seite 13.
30
Ernst & Young: Entwicklungen der Corporate Governance in Deutschland, Seite 51.
31
Vgl. Emmerich, G./Schaum, W.: Auswirkungen des SOA auf deutsche Abschlussprüfer,
Seite 677.
32
Vgl. Redaktioneller Beitrag in Steuern und Bilanzen 13/2003, Seite 621.

9
1.4 Die Entwicklung in Deutschland
Während also im internationalen Umfeld bereits schon länger über
Corporate Governance diskutiert wurde und auch in mehreren Ländern
Kodizes eingeführt wurden, ist dieses Thema in Deutschland erst
vergleichsweise spät aufgegriffen worden, denn erst im Jahr 2000 wurden
zwei Entwürfe von privaten Expertenkommissionen
33
vorgestellt.
34
Um die Entwicklung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
komplett nachzuvollziehen ist es allerdings nötig bereits früher anzusetzen.
Hierzu soll zunächst eine chronologische Übersicht dienen:
Mai 1998:
Einführung des KonTraG
Januar 2000:
Frankfurter ,,Code of Best Practice"
August 2000:
Berliner ,,German Code of CG"
Mai 2000:
Einsetzung der ,,Baums-Kommission"
Juli 2001:
Bericht der ,,Baums-Kommission"
September 2001:
Einsetzung der ,,Cromme-Kommission"
Februar 2002:
Veröffentlichung des DCGK
Juli 2002:
Einführung des TransPuG
Im Folgenden soll die Entwicklung näher dargestellt werden, dies dient
allerdings nur zum Verständnis für die Entstehung des DCGK und wird
daher so knapp wie möglich gehalten. Auf die beiden o. g. privaten
Kommissionsentwürfe wird daher auch nicht näher eingegangen, es soll nur
kurz erwähnt werden, dass der Frankfurter Ansatz eher einen juristischen
Ordnungsrahmen liefern will, während der Berliner Ansatz stärker
betriebswirtschaftlich ausgerichtet ist.
35
33
Es handelt sich hierbei um den ,,Berliner Initiativkreis German Code of Corporate
Governance" und die Frankfurter ,,Grundsatzkommission Corporate Governance".
34
Vgl. Ringleb, H.-M.: DCGK ­ Kommentar, Seite 14.
35
Vgl. Gelhausen, H.-F.: Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance, Seite 14.

10
1.4.1 Das KonTraG
Im weiteren Sinne kann zwar jede Überarbeitung des Aktienrechtes, die
in früheren Jahrzehnten in Deutschland vorgenommen wurde, als
Stärkung oder Verbesserung der Corporate Governance verstanden
werden; herausragend war allerdings erst die Verabschiedung des
Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) aus dem Jahr 1998, denn hier wurden erstmals
kapitalmarktorientierte Betrachtungsweisen in das Aktiengesetz und das
Handelsgesetzbuch eingeführt.
36
Mit dem KonTraG reagierte der
Gesetzgeber auf ,,Forderungen nach einer Verbesserung der Corporate
Governance im Sinne eines Verhaltensrahmens für die
Unternehmensleitung und ­überwachung sowie einer verstärkt
investorenorientierten Informationsgewährung durch
kapitalmarktorientierte Unternehmen."
37
Ausdrückliches Ziel des KonTraG war es, neben der Beseitigung von
Schwächen in der Unternehmensüberwachung, auch ,,die aufgrund der
zunehmenden Finanzierung über internationale
Kapitalmärkte
erforderliche Transparenz zu verbessern."
38
Das KonTraG hatte zwar
nicht den Anspruch international übliche Regeln der Corporate
Governance in vollem Umfang in deutsches Recht umzusetzen, es
wurden aber einzelne Schwerpunkte der Steuerung und Überwachung
eines Unternehmens in das AktG eingefügt:
Erweiterte Berichterstattungspflichten des Vorstandes gegenüber dem
Aufsichtsrat (§ 90 Abs. 1 AktG)
Einführung eines Überwachungssystems zur frühzeitigen Erkennung
von unternehmensgefährdenden Entwicklungen (§ 91 Abs. 2 AktG)
Erhöhung der Sitzungsfrequenz des Aufsichtrates (§ 110 Abs.3 AktG)
36
Vgl. Pfitzer, N./Oser, P.: DCGK ­ Ein Handbuch für Entscheidungsträger, Seite 14.
37
Hucke, A./Ammann, H.: Der Entwurf des TransPuG, Seite 689.
38
Gelhausen, H.-F.: Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance, Seite 13.

11
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und
Aufsichtsrat (z. B. § 111 Abs. 2 AktG und § 171 Abs. 1 AktG)
Aufgrund dieser Änderungen kann das KonTraG durchaus als erster
Schritt in Richtung einheitlicher Corporate Governance-Grundsätze für
deutsche Unternehmen gesehen werden.
39
Ein weiteres Ziel des Gesetzes war aber ,,neben einer allgemeinen
Verbesserung der Kontrolle und Transparenz der Unternehmen eine
stärkere Problem- und Risikoorientierung der Prüfung"
40
sowie eine
,,Annäherung an internationale Rechnungslegungs- und
Prüfungsstandards".
41
Zu diesem Zweck wurden auch zahlreiche Änderungen im HGB
vorgenommen, die sich auf die Prüfung des Jahresabschlusses auswirken
und in Kapitel 3.2 kurz angesprochen werden. Mit dem KonTraG sollte
die Rolle des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Corporate Governance
klargestellt werden, seine primäre Funktion, nämlich die Information und
Unterstützung des Aufsichtsrates wurde hervorgehoben.
42
Das KonTraG wurde zwar in der Literatur als ,,Schritt in die richtige
Richtung" gewertet, es wurde aber trotzdem weiterer Handlungsbedarf
zur Verbesserung der deutschen Corporate Governance gesehen sowie
des allgemeinen Unternehmensrechtes.
43
39
Vgl. Volk, G.: Deutsche Corporate Governance-Konzepte, Seite 412.
40
Strunk, G./Kolaschnik, H.-F.: TransPuG und Corporate Governance, Seite 111.
41
Böcking, H.-J./Orth, C.: Kann das KonTraG einen Beitrag zur Verringerung der
Erwartungslücke leisten, Seite 351.
42
Vgl. Hachmeister, D.: Die gewandelte Rolle des Wirtschaftsprüfers als Partner des
Aufsichtrates nach den Vorschriften des KonTraG, Seite 1453.
43
Hucke, A./Ammann, H.: Der Entwurf des TransPuG, Seite 689. Einen Überblick über die
Diskussionen zur Fortentwicklung der CG im Vorfeld des Kodex bietet das WPg Sonderheft
2001.

12
1.4.2 Die Regierungskommission Corporate Governance
Im Juni 2000 nahm die Regierungskommission ,,Corporate Governance ­
Unternehmensführung ­ Unternehmenskontrolle ­ Modernisierung des
Aktienrechtes" ihre Arbeit auf, die nach Ihrem Vorsitzenden Professor
Theodor Baums auch kurz ,,Baums-Kommission" genannt wurde.
In einem Schreiben des Bundeskanzlers vom 29. Mai 2000 berief dieser
die Mitglieder der Kommission und beauftragte diese, sich ,,aufgrund der
Erkenntnisse aus dem Fall Holzmann mit möglichen Defiziten des
deutschen Systems der Unternehmensführung und ­kontrolle"
44
zu
befassen.
Auftrag dieser Kommission war es, konkrete Vorschläge zur
Verbesserung der Corporate Governance in Deutschland zu erarbeiten,
mit deren Hilfe die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf
dem internationalen Kapitalmarkt und auch der Wirtschaftsstandort und
Finanzplatz Deutschland gestärkt werden sollte.
45
Hierbei war es ein
ausdrückliches Ziel, keinen weiteren Ausbau der Regulierung in
Deutschland zu schaffen, sondern eine Anpassung der Verhältnisse des
staatlichen Ordnungsrahmens und der Selbstregulierung der Wirtschaft an
die veränderten globalen Bedingungen vorzunehmen.
46
Am 10. Juli 2001 hat die ,,Baums-Kommission" einen nahezu 300 Seiten
starken Abschlußbericht vorgelegt, in dem 130 Änderungsvorschläge
unterbreitet werden.
47
Die Kommission nimmt in sechs Kapiteln Stellung zu den Themen
Leitungsorgane, Aktionäre und Anleger, Unternehmensfinanzierung,
Informationstechnologie und Publizität, Rechnungslegung und Prüfung
44
Hommelhoff, P.: Handbuch Corporate Governance, Seite 740.
45
Vgl. Ernst & Young: Entwicklungen der Corporate Governance in Deutschland, Seite 9.
46
Vgl. Volk, G.: Deutsche Corporate Governance-Konzepte, Seite 412.
47
Vgl. Hucke, A./Ammann, H.: Der DCGK ­ Ein Praktiker-Leitfaden, Seite 4.

13
sowie allgemein zur gesetzlichen Regulierung und einem Corporate
Governance Kodex. Es werden teilweise Gesetzesänderungen
vorgeschlagen, die Kommission empfiehlt aber auch Deregulierungen
und Flexibilisierungen.
48
Ein zentrales Anliegen der Kommission ist die Einrichtung einer weiteren
Kommission mit der Aufgabe, einen Deutschen Corporate Governance
Kodex zu entwickeln, der sich ausdrücklich an börsennotierte
Gesellschaften richten soll.
49
An diesen Kodex sollten sich die
Unternehmen auf freiwilliger Basis im Rahmen der Selbstorganisation
binden.
50
Durch die Aufstellung eines solchen Kodex sollte auch die
drohende Rechtsunsicherheit verhindert werden
51
, die das zahlreiche
Vorhandensein von Empfehlungen verschiedener Institutionen und
Gruppierungen in Deutschland sicherlich nach sich gezogen hätte.
Eine detaillierte Auflistung der Empfehlungen der ,,Baums-Kommission"
würde hier zu weit führen.
Zusammenfassend kann man aber sagen, dass es ein besonderer
Verdienst der ,,Baums-Kommission" ist, ,,dass ein breites Feld von
zukünftig wünschenswerten Veränderungen für Unternehmensrecht und
-praxis vorgestellt wird. Dadurch ist eine detaillierte Basis für die
Fortentwicklung der Rechtsprechung und des ,Best Practise' ­Wesens für
die kommenden Jahre geschaffen."
52
Es gab allerdings doch einen gewichtigen Kritikpunkt an der ,,Baums-
Kommission", und zwar wurden die Fragen zur Mitbestimmung in
deutschen Unternehmen ausdrücklich nicht behandelt, obwohl diesem
48
Vgl. Ernst & Young: Entwicklungen der Corporate Governance in Deutschland, Seite 10.
49
Vgl. Gelhausen, H.-F.: Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance, Seite 14.
50
Vgl. Hucke, A./Ammann, H.: Der Entwurf des TransPuG, Seite 689.
51
Vgl. BDI: Corporate Governance in Germany, Seite 4.
52
Strenger, C.: Corporate Governance: Entwicklungen in Deutschland und internationale
Konvergenz, Seite 2227.

14
(deutschen) Sonderthema sicherlich auch im Rahmen der Corporate
Governance ein hoher Stellenwert zuzurechnen wäre.
53
1.4.3 Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Aufgrund der Empfehlung der ,,Baums-Kommission" wurde am 06.
September 2001 vom Bundesministerium der Justiz die
Regierungskommission ,,Deutscher Corporate Governance Kodex" unter
dem Vorsitz von Dr. Gerhard Cromme eingerichtet, die sogenannte
,,Cromme-Kommission". Diese Kommission hatte den Auftrag, einen
Corporate Governance Kodex für Deutschland zu entwickeln und darüber
hinaus diesen Kodex in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro
Jahr) an aktuelle Entwicklungen anzupassen
54
, nicht aber
Reformvorschläge für geltendes Recht zu erarbeiten.
55
Die 13 Mitglieder dieser Kommission kamen aus allen Bereichen der
Wirtschaft und der Investoren sowie Wirtschaftsprüfer, Arbeitnehmer
und Wissenschaftler. Diese Zusammensetzung zeigt ,,das Bestreben des
Bundesjustizministeriums, alle interessierten und vom Kodex später
angesprochenen gesellschaftlichen Gruppierungen in die Kodexarbeit
einzubeziehen."
56
Dadurch sollte eine möglichst breite Akzeptanz des
Kodex sichergestellt werden.
Ziel des zu erarbeitenden Kodex sollte es sein, folgende (hauptsächlich
international geäußerte) Kritikpunkte zu entkräften oder zu beseitigen:
Mangelnde Ausrichtung auf Aktionärsinteressen.
53
Vgl. Dörner, D./Menold, D./Pfitzer, N./Oser, P.: Reform des Aktienrechts, der
Rechnungslegung und der Prüfung, Seite 4.
54
Strenger, C.: Corporate Governance: Entwicklungen in Deutschland und internationale
Konvergenz, Seite 2227.
55
Vgl. Pfitzer, N./Oser, P.: DCGK ­ Ein Handbuch für Entscheidungsträger, Seite 16.
56
Ringleb, H.-M.: DCGK ­ Kommentar, Seite 15.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832480967
ISBN (Paperback)
9783838680965
DOI
10.3239/9783832480967
Dateigröße
707 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen – Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2004 (Juli)
Note
1,7
Schlagworte
kontrag transpug entsprechenserklärung abschlußprüfer jahresanschlussprüfung
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Titel: Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Prüfung des Jahresabschlusses
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