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Wohnen für Menschen mit Demenz

Implementierung von alternativen Wohnformen in die bestehenden Versorgungsstrukturen des Kreises Steinfurt

©2004 Diplomarbeit 181 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Vor dem Hintergrund steigender Kosten in der stationären Pflege setzt sich die Diplomarbeit mit der Frage auseinander, ob die Versorgungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen vielfältiger gestaltet werden müssen, um den Bedürfnissen und Wünschen älter werdender Menschen gerecht zu werden.
Mit Blick auf die demografische Entwicklung wird ein besonderer Augenmerk auf die Betreuungs- und Versorgungsmöglichkeit von Menschen mit Demenz zu werfen, da das Wohnen als eines der zentralen Grundanliegen des Menschen auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten der pflegerischen Versorgung und Betreuung hat.
Wie wohnen Menschen mit Demenz? Wie möchten Menschen mit Demenz leben? Ist die bestehende Versorgungsstruktur hinsichtlich des Wohnens und der in der jeweiligen Wohnform möglichen Versorgung ausreichend oder muss sie ergänzt bzw. modifiziert werden? Welchen Herausforderungen haben sich Pflegeanbieter sowie die kommunale Gebietskörperschaft als für die Versorgungsstrukturen verantwortliche Institution zu stellen, um eine angemessene und an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtete Infrastruktur sicherzustellen?
Dies ist nur ein Ausschnitt aus dem Fragenkatalog, dem sich die Sozialplanung und die Leistungsanbieter zu stellen haben und denen es sich nachzugehen lohnt. Dabei ist, angesichts leerer kommunaler Kassen, nicht die Darstellung kostenträchtiger aber unerfüllbarer Wunschlösungen angezeigt, sondern eine realistische Sicht der Dinge, um dann, trotz ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden und eine vielfältige, an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Versorgungsstruktur zu schaffen bzw. sicherzustellen.
Ausgehend von der bestehenden Pflegeinfrastruktur des Kreises Steinfurt, eines Flächenkreises im nördlichen Nordrhein-Westfalen mit ländlichen Strukturen wird der Frage nachgegangen, ob alternative Wohnformen für den Personenkreis der Menschen mit Demenz in die bestehenden Versorgungsstrukturen zu implementieren sind.
Dabei wird der Begriff „alternative Wohnformen“ in der Diplomarbeit bewusst synonym für die gesamte Bandbreite von Wohnformen genutzt, die sich von den traditionellen Möglichkeiten „Wohnen in der herkömmlichen Wohnung“ beziehungsweise „stationäre Pflegeeinrichtung“ unterscheiden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Wohnalternativen einerseits vielschichtig sind und andererseits Begrifflichkeiten (z. B. […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Liste der Abkürzungen

Begriffsdefinitionen

Verzeichnis der Tabellen

1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Ziel der Arbeit

2 Eingrenzung der Themenstellung
2.1 Unterschiedliche Lebensentwürfe und Lebenssituationen älterer Menschen
2.2 Bedeutung des Wohnens für die Lebensqualität
2.3 Definition von Demenz im Rahmen dieser Arbeit

3 Soziodemografische Daten des Kreises Steinfurt
3.1 Einwohnerzahlen
3.2 Bevölkerungsentwicklung
3.3 Prävalenzdaten Demenz

4 Bestehende Versorgungsstrukturen im Kreis
4.1 Ambulante Pflege nach dem SGB XI
4.2 Komplementäre Dienste
4.3 Beratungsstellen für ältere und pflegebedürftige Menschen
4.4 Servicewohnen/Betreutes Wohnen für ältere und pflegebedürftige Menschen
4.5 Teilstationäre Pflege nach dem SGB XI
4.6 Vollstationäre Pflege nach dem SGB XI
4.7 Niedergelassene Hausärzte
4.8 Fachärzte für Neurologie/Psychiatrie/ Nervenheilkunde
4.9 (geronto)psychiatrische Tageskliniken
4.10 Krankenhäuser mit Fachabteilungen Geriatrie/ Psychiatrie

5 Gesetzliche Rahmenbedingungen
5.1 Verfassungsrechtliche Vorgaben
5.2 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
5.3 Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PfLEG)
5.4 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes (Landespflege- gesetz NW(PfG- NW)
5.5 Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
5.6 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB V)
5.7 Heimgesetz (HeimG)
5.8 Betreuungsgesetz (BtG)
5.9 Sonstige sozialleistungsrechtliche Gesetze

6 Finanzierung der Pflege- und Betreuungsleistungen in unterschiedlichen Wohnformen
6.1 Häusliche Pflege
6.1.0 Pflegesachleistungen
6.1.1 Pflegegeld
6.1.2 Kombinationsleistungen
6.1.3 Pflegevertretung
6.1.4 Tages- und Nachtpflege
6.1.5 Kurzzeitpflege
6.1.6 Pflegehilfsmittel
6.1.7 Wohnraumanpassung
6.1.8 Soziale Sicherung der Pflegeperson
6.1.9 Kostenübernahme durch Dritte
6.2 Stationäre Pflege
6.2.0 Finanzierung des einzelnen Pflegeplatzes
6.2.1 Pflegesachleistungen
6.2.2 Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss (Pflegewohngeld)
6.2.3 Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten)
6.2.4 Monatliche Heimkosten für die Heim- Bewohnerin Mustermann
6.3 Besonderheiten bei der Finanzierung von Hilfen für Menschen mit Demenz
6.4 Finanzierung von alternativen Wohnkonzepten
6.4.1 Hausgemeinschaftskonzept KDA
6.4.2 Wohngruppenkonzept
6.4.3 Ambulante Wohngemeinschaften

7 Darstellung bestehender Wohnkonzepte und Wohnformen
7.1 Wohnen in der eigenen Wohnung
7.2 Wohnen in stationären Pflegeeinrichtungen
7.3 Wohnen in Hausgemeinschaften/ Wohngemeinschaften

8 Ansprüche an alternative Wohnformen für Menschen mit Demenz
8.1 Pflegemodelle/Pflegetheorien
8.1.1 Das psychobiographische Pflegemodell nach Erwin Böhm
8.1.2 AEDL nach Maria Krohwinkel
8.2 Anforderungen an das Umfeld
8.3 Räumliche Voraussetzungen
8.4 Pflegekonzepte
8.5 Personelle Voraussetzungen
8.6 Voraussetzungen der Bewohnerinnen

9 Besondere Faktoren des ländlichen Raumes
9.1 Vielfalt des ländlichen Raumes
9.2 Das Dorf als Idyll?
9.3 Besonderer Bedarf an Öffentlichkeitsarbeit
9.4 Infrastrukturversorgung in der kleinen Gemeinde und in der Fläche
9.5 Frauen als pflegende Angehörige
9.6 Besonderer Bedarf an integrativen Lösungen

10 Versorgungsplanung für den Kreis Steinfurt
10.1 Sozialplanung als Prozess
10.2 Bestandserhebung
10.3 Bestandsbewertung
10.4 Zielentwicklung
10.4.1 Akteure auf dem Feld der Zielentwicklung
10.4.2 Zielkatalog
10.5 Bedarfsermittlung
10.5.1 Wege zur Bedarfsermittlung
10.5.2 Planungsinstrumente
10.5.3 Pflegeplanung nach der Novellierung des PfG-NW
10.5.4 Schlussfolgerungen aus der Bedarfsermittlung
10.6 Umsetzung der Planung

11 Wege zur Implementierung alternativer Wohnformen
11.1 Allgemeine Grundsätze
11.2 Agenda 2009

12 Zusammenfassung

13 Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Liste der Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Begriffsdefinitionen

Menschen mit Demenz In der Diplomarbeit wird durchgängig dieser Begriff genutzt, um deutlich zu machen, dass an erster Stelle der Mensch und erst an zweiter Stelle sein Handicap bzw. seine Erkrankung zu sehen ist.

Planung In der Diplomarbeit werden mehrere Planungsbegriffe benutzt (Altenhilfeplanung, Bedarfsplanung, Pflegebedarfsplanung, Pflegeplanung, Sozialplanung, Versorgungsplanung)

Wohlwissend, dass jeder dieser Begriffe anders definiert werden kann und teilweise im Laufe der Arbeit entsprechend definiert wird, soll, falls kein entsprechender Hinweis erfolgt, jeder dieser Begriffe synonym gebraucht werden.

Alternative Wohnform Unter diesem Synonym werden, abgesehen von den Fällen, wo explizit eine besondere Wohnform genannt ist, alle Wohnformen zusammengefasst, welche Dauerwohnen umfassen mit folgenden Ausnahmen:

a. Wohnen im eigenen Haushalt bzw. dem Haushalt einer Angehörigen
b. Servicewohnen bzw. Betreutem Wohnen (einschl. Seniorenresidenzen)
c. Altenheime, Altenwohnheime, stationäre Pflegeeinrichtungen
d. Wohnstätten für ältere Menschen mit Behinderungen

Hierdurch wird verdeutlicht, dass bestimmte Bedingungen, Anforderungen, Grundvoraussetzungen unabhängig von der Größe und dem ordnungsrechtlichen Status zu sehen sind. Bewusst wird hierbei in Kauf genommen, dass manche dieser alternativen Wohnformen an anderen Orten in der Bundesrepublik Deutschland oder im

Ausland sich bereits etabliert haben.

Nutzerin, Bewohnerin Das Alter ist weiblich. Sowohl der Frauenanteil in den Alterskohorten belegt diese These wie auch die Erkenntnis, dass sowohl die Nutzerinnen von Pflegeangeboten als auch die Pflegenden, gleichgültig ob im häuslichen Umfeld oder in der professionellen Pflege weit häufiger weiblichen als männlichen Geschlechtes sind. Zur besseren Lesbarkeit des Textes ist es sinnvoll gewesen, sich für eine Schreibform zu entscheiden. Meine Entscheidung für die (in aller Regel) weibliche Schreibform trägt der These, dass das Alter weiblich ist, Rechnung und ist von daher als Kurzform für beide Geschlechter zu verstehen.

Verzeichnis der Tabellen

Tabelle 1 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis Steinfurt am 31.12.2002 (5)

Tabelle 2 Bevölkerungsprognose Kreis Steinfurt nach Altersjahren (Stand 30.03.2003) (5)

Tabelle 3 Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe der Einwohnerinnen über 65 Jahre und geschätzte Zahl der Menschen mit Demenz, berechnet nach den Prävalenzdaten von Bickel für den Kreis Steinfurt (4)

Tabelle 4 Träger ambulanter Pflegedienste am 15.12.2001 (2)

Tabelle 5 Geschlecht der Nutzerinnen ambulanter Pflegedienste am 15.12.2001 (2)

Tabelle 6 Nutzerinnen ambulanter Pflegedienste nach Pflegestufe am 15.12.2001 (2)

Tabelle 7 Nutzerinnen ambulanter Pflegedienste nach Alter am 15.12.2001 (2)

Tabelle 8 Familienstand/Geschlecht der von ambulanten Pflegediensten gepflegten Personen am 30.06.1996 (1)

Tabelle 9 Wohnverhältnisse der von ambulanten Pflegediensten gepflegten Personen am 30.06.1996 (1)

Tabelle 10 Zusätzliche Pflegekräfte (neben dem Ambulanten Pflegedienst) am 30.06.1996 (1)

Tabelle 11 Alter und Geschlecht der zusätzlichen Pflegekräfte am 30.06.1996 (1)

Tabelle 12 Servicewohnungen im Kreis Steinfurt am 30.09.2003 (4)

Tabelle 13 Auslastung der eingestreuten und an- gebundenen Kurzzeitpflegeplätze am 15.12.2001 (2)

Tabelle 14 Auslastung der solitären Kurzzeitpflege- Einrichtung am 15.12.2001 (2)

Tabelle 15 Auslastung der Tagespflege- einrichtungen am 15.12.2001 (2)

Tabelle 16 Anzahl und Geschlecht der Be- wohnerinnen stationärer Pflege- einrichtungen am 15.12.2001 (2)

Tabelle 17 Auslastung der stationären Pflege- einrichtungen am 15.12.2001 (2)

Tabelle 18 Bewohnerinnen stationärer Pflege- einrichtungen am 15.12.2001 (2)

Tabelle 19 Bewohnerinnen stationärer Pflege- einrichtungen nach Alter und Ge-

schlecht am 15.12.2001 (2) Tabelle 20 Leistungen SGB XI (ambulante Sachleistungen)

Tabelle 21 Leistungen der Pflegekasse (ambulante Geldleistungen)

Tabelle 22 Leistungen der Pflegekasse (Ver- hinderungspflege)

Tabelle 23 Leistungen der Pflegekasse (teil- stationäre Pflege)

Tabelle 24 Pflegesätze der stationären Pflege- Einrichtungen/Stand 09/2003 (4)

Tabelle 25 Pflegekosten stationäre Pflege- Einrichtungen

Tabelle 26 Monatliche Pflegekosten im Einbett- zimmer ohne Investitionskosten

Tabelle 27 Leistungen der Pflegekasse ( stationäre Pflege)

Tabelle 28 Monatliche Heimkosten für Heim- bewohnerin Mustermann in Einrichtung a

Tabelle 29 Monatliche Heimkosten für Heim- bewohnerin Mustermann in Einrichtung b

Tabelle 30 Monatliche Heimkosten für Heim- bewohnerin Mustermann in Einrichtung c

Tabelle 31 Monatliche Heimkosten für Heim- bewohnerin Mustermann

Tabelle 32 Monatliche Heimkosten ohne Anspruch auf Pflegewohngeld

Tabelle 33 Kalkulierte Kosten Wohngemeinschaft stationärer Typus

Tabelle 34 Vergleich Kosten Wohngemeinschaft versus stationäre Pflegeeinrichtung

Tabelle 35 Kostenkalkulation von ambulanten Wohngemeinschaften im Kreis Steinfurt

Tabelle 36 Wohnsituation der Bevölkerung in der Altersgruppe 65 Jahre und älter (BRD) (6)

Tabelle 37 Bewohnerinnen mit Demenz in stationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Steinfurt (4)

Tabelle 38 Betreutes Wohnen/Servicewohnen für ältere Menschen im Mittelbereich Steinfurt (4)

Tabelle 39 Teilstationäre und stationäre Versorgung im Mittelbereich Steinfurt (4)

Tabelle 40 Betreutes Wohnen/Servicewohnen für ältere Menschen im Mittelbereich Ochtrup (4)

Tabelle 41 Teilstationäre und stationäre Versorgung im Mittelbereich Ochtrup (4)

Tabelle 42 Betreutes Wohnen/Servicewohnen Für ältere Menschen im Mittelbereich Rheine (4)

Tabelle 43 Teilstationäre und stationäre Versorgung im Mittelbereich Rheine (4)

Tabelle 44 Betreutes Wohnen/Servicewohnen für ältere Menschen im Mittelbereich Emsdetten (4)

Tabelle 45 Teilstationäre und stationäre Versorgung im Mittelbereich Emsdetten (4)

Tabelle 46 Betreutes Wohnen/Servicewohnen für ältere Menschen im Mittelbereich Greven (4)

Tabelle 47 Teilstationäre und stationäre Versorgung im Mittelbereich Greven (4)

Tabelle 48 Betreutes Wohnen/Servicewohnen für ältere Menschen im Mittelbereich Lengerich (4)

Tabelle 49 Teilstationäre und stationäre Versorgung im Mittelbereich Lengerich (4)

Tabelle 50 Betreutes Wohnen/Servicewohnen für ältere Menschen im Mittelbereich Ibbenbüren (4)

Tabelle 51 Teilstationäre und stationäre Versorgung im Mittelbereich Ibbenbüren (4)

Tabelle 52 Verteilung der Einwohnerinnen und Pflegeplätze auf die Mittelbereiche (4)

Tabelle 53 Relation der Pflegeplätze zu den Einwohnerinnen über 65 Jahre in den Mittelbereichen (4)

Tabelle 54 Pflegeplätze in den Kommunen in Relation zu den Einwohnern über 65 Jahre (4)

Tabelle 55 Fachärzteversorgung in den Mittelbereichen (4)

Quellen:

(1) Sozialplanung Kreis Steinfurt, 1996: Ergebnisse einer Erhebung aus dem Jahre 1996, welche von der Sozialplanung des Kreises Steinfurt im Auftrag der Kreispflegekonferenz durchgeführt wurde. Alle 57 ambulanten Pflegedienste, welche im Kreis Steinfurt seinerzeit Leistungen nach dem SGB V oder SGB XI angeboten haben, haben sich an der Erhebung beteiligt. Befragt wurden sie zur Lebenssituation der von ihnen gepflegten Mensche, die in ihrer häuslichen Umgebung wohnten. Durch die Rücklaufquote von 100 % darf davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse ein genaues Bild der Situation der ambulanten Pflege durch Pflegeanbieter im Kreis Steinfurt darstellen. Schlussfolgerungen aus dieser Befragung sind im wesentlichen auch auf das Jahr 2003 übertragbar.

(2) Sozialplanung Kreis Steinfurt, 2001: Ergebnisse der zum Stichtag 15.12.2001 im Rahmen der Pflegebedarfsplanung durchgeführten Erhebung. Diese Erhebung wurde durch-geführt vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) des Landes NRW in Zusammenarbeit mit den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes. In den Tabellen sind auf den Kreis bezogene und von der Sozialplanung des Kreises nach dem Indikatorengestützten Planungsmodell zur Pflegeinfrastruktur (entwickelt vom Institut für Gerontologie der Universität Dortmund) ausgewertete Ergebnisse dargestellt.

(3) Sozialplanung Kreis Steinfurt, 2002: Bedarfsermittlung nach den Ergebnissen der Stichtagserhebung zum15.12.2001 (siehe 2)

(4) Sozialplanung Kreis Steinfurt 2003: Planungsdaten (Ist-Stand Analysen).

(5) Wirtschaftsförderung des Kreises Steinfurt: Daten zur Bevölkerungsentwicklung

(6) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001a, S.94

„...Wenn wir alle Lebensbereiche nur noch nach wirtschaftlichen Gesetzen formen, geraten wir in eine Sackgasse. Dadurch verfehlen und verpassen wir wesentliche Dinge im LebenHeilen und Pflegen bedeutet mehr, als man in starren Pflegenormen ausdrücken kann...Eine Gesellschaft lebt von Flexibilität und Wagnis, von Neugier und Aufbruch...“

(Johannes Rau, Weihnachtsansprache 2003)

1 Einleitung

Seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wird im Kreis Steinfurt kontinuierlich Altenhilfeplanung betrieben. Diese Altenhilfeplanung, mit Einführung des Landespflegegesetzes 1995 ergänzt um die Pflegebedarfs-planung, hat zu einer Pflegeinfrastruktur geführt, die neben einem flächendeckenden Netz ambulanter Hilfen sowie einer flächendeckenden trägerunabhängigen Pflegeberatung in allen 24 Kommunen wenigstens eine stationäre Pflegeeinrichtung in 23 der 24 kreisangehörigen Städten und Gemeinden umfasst. Das teilstationäre und das komplementäre Hilfeangebot im hauswirtschaftlichen sowie im Pflegebereich komplettieren das soziale Netz für ältere und pflegebedürftige Menschen..

Menschen mit Demenz wurden in dieser Zeit in der Altenhilfe- bzw. Pflegebedarfsplanung allerdings nicht als besonderer Personenkreis gesondert berücksichtigt. Hauptsächlich ist dies auf folgende Faktoren zurückzuführen:

- zwar ist schon im Altenhilfeplan des Kreises von 1991 der Personenkreis der gerontopsychiatrisch veränderten Menschen benannt worden, allerdings eher am Rande
- in der ambulanten Versorgung wurde Menschen mit Demenz, abgesehen von der medizinischen Versorgung durch Fachärzte und gegebenenfalls ambulante psychiatrische Pflege (von den Krankenkassen finanziert) keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, ebenso in der Kurzzeitpflege
- die Plätze in den Tagespflegeeinrichtungen wurden zu einem erheblichen Teil für diesen Personenkreis (mit)genutzt- allerdings mitunter dann mit der Folge, dass somatisch Pflegebedürftige nicht die gleiche Tagespflegeeinrichtung besuchten
- in den stationären Pflegeeinrichtungen wurden seit Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts zunehmend integrative Betreuungskonzepte für Menschen mit Demenz favorisiert, dies auch vor dem Hintergrund, dass der Anteil dieser Personen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bewohner(innen) in der Regel relativ gering war. Seit Mitte der 90er Jahre sind in unterschiedlichen Einrichtungen teilintegrative Betreuungsmodelle angewandt worden, in denen beispielhaft tagsüber eine gesonderte Betreuung der Menschen mit Demenz außerhalb des Wohnbereiches erfolgte. Seit Ende der 90er Jahre wird zunehmend die segregative Betreuung in eigenen Wohnbereichen, teilweise in ausgelagerten Wohngruppen als Betreuungsform diskutiert und an einigen Orten auch umgesetzt. Das Nebeneinander dieser drei Betreuungsmodelle führt einerseits zu einer Pluralität der Betreuungsmöglichkeiten, allerdings ist es für die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen eher dem Zufall überlassen, nach welchem Modell die Betreuung stattfindet. Vor dem Hintergrund eines Pflegeplatzmangels ist für die Betroffenen keine wirkliche Wahl möglich, vielmehr sind sie auf einen zufällig „frei werdenden“ Pflegeplatz derzeit angewiesen

Menschen mit Demenz wurden also bislang ungeachtet ihrer besonderen Bedürfnisse anderen älteren und pflegebedürftigen Menschen gleichgesetzt, auf ihre spezifischen Belange wurde nicht oder nicht genügend eingegangen. Es ist naheliegend, dass es nunmehr an der Zeit ist, erkannten Planungsdefiziten Rechnung zu tragen und einen besonderen Blick auf diesen Personenkreis zu richten. Dies trägt dann auch dem gesellschaftspolitischen Auftrag Rechnung, der aus dem zuständigen Bundesministerium wie folgt formuliert wird:

„ Die Mehrheit der älteren und alten Menschen in Deutschland führt ein selbständiges Leben und ist nicht auf fremde Hilfe angewiesen. Gerade deshalb dürfen wir die alten Menschen in unserer Gesellschaft nicht vernachlässigen, die hilfs- und pflegebedürftig sind. Sie haben das Recht und den Anspruch auf eine ihrer Situation angemessene Selbständigkeit... Eine besondere Herausforderung für die Angehörigen und das medizinische Fachpersonal stellen dabei psychisch kranke alte Menschen dar... Nur wenn die Pflege eines psychisch kranken alten Menschen als Gemeinschaftsaufgabe gesehen wird und Haus- und Fachärzte sowie Pflegepersonal, aber auch Vertreter anderer Sozialberufe und die Kostenträger sich ihrer Verantwortung stellen, ist es möglich diesem erkrankten Menschen ein würdiges und- ,wenn auch stark eingeschränktes, - „selbständiges“ Leben zu ermöglichen.“[1]

Die Aussagen von Andrea Fischer, seinerzeit Bundesministerin für Gesundheit, formuliert als Vorwort zum wissenschaftlichen Bericht „ Leitfaden für die ambulante und teilstationäre gerontopsychiatrische Versorgung“ deuten es an: In einer älter werdenden Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland lebt der überwiegende Teil der älteren und alten Menschen weitestgehend selbständig, dort, wo es notwendig ist, häufig von nahen Angehörigen unterstützt, zum Teil unter Inanspruchnahme ergänzender professioneller Hilfen. Diese selbständige Lebensweise entspricht auch den Wünschen dieses Personenkreises . So verweist Saup auf eine repräsentative Befragung der Landesbausparkassen aus dem Jahre 1988 zum Thema Wohnen im Alter. Sie erbrachte folgende Wohnpräferenzen:

„87 % wollen, dass Ältere und Jüngere, jeder in seiner eigenen Wohnung, in räumlicher Nähe an einem Ort zusammenwohnen;

56 % heißen auch das Zusammenwohnen in einem Haus mit getrennter Haushaltsführung gut; nur 16 % erkennen in einer gemeinsamen Haushaltsführung einen Vorteil; am Ende der Rangskala individueller Wohnpräferenzen steht das altershomogene Wohnen in Institutionen ( Seniorenwohnanlage: 4 %; Seniorenheim: 1 %)“[2]

Klie verweist darauf, dass auch von den pflegebedürftigen Menschen mit Demenz ca. 60% im häuslichen Umfeld leben würden und, im ambulanten Rahmen, von der Familie versorgt würden.[3] Im Kreis Steinfurt sind es ca. 65 % der Menschen mit Demenz, welche ambulant betreut und gepflegt werden.

Allerdings stößt dieses selbständige Leben an seine Grenzen, wenn somatische Pflege oder psychische Erkrankung die Selbsthilfekräfte der betroffenen Person oder ihres Umfeldes zu überfordern drohen. Hier gilt es dann, durch flankierende Maßnahmen Unterstützung anzubieten, die, den Betroffenen im Rahmen einer Hilfe nach Maß sowenig Einschränkung der selbständigen Lebensweise wie möglich und gleichzeitig soviel Hilfe wie notwendig bietet.

Hirsch weist darauf hin, dass auffalle, dass erst in jüngster Zeit, wo es in der öffentlichen Diskussion auch um Kosteneinsparungen und die Suche nach einer wirtschaftlich vertretbaren Versorgung gehe, der Blick dafür geöffnet werde, dass bestehende Defizite im ambulanten und komplementären Bereich dazu führten, dass gerontopsychiatrisch veränderte Menschen zu einem Großteil in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht seien, ungeachtet der Frage, ob es ihrem Wohl entspreche. Im Rahmen der Suche nach Möglichkeiten einer Versorgungskorrektur würden die traditionellen Versorgungsmängel psychisch kranker alter Menschen im ambulanten, komplementären und teilstationären Versorgungsfeld nunmehr zu einem hochaktuellen Thema[4].

Auffällig ist, dass auch heute noch in vielen Fällen durch Angehörige aufopfernd gepflegt wird, aber zu dem Zeitpunkt, wo die Belastung die physischen oder psychischen Kräfte übersteigt oder aber das soziale Netz zu zerbrechen droht, als scheinbar einziger Ausweg die stationäre Pflege bleibt. Dies kann einerseits im Unwissen über Alternativen oder aber auch in ihrem Fehlen begründet sein. Andererseits ist aber auch heute eine Feststellung Kauders aus dem ausgehenden 20. Jahrhundert aktuell, wo er betont, dass nach wie vor stationäre Versorgungsformen gegenüber ambulanten und teilstationären überwögen. Dies habe seine Ursache darin, dass sie einfacher zu organisieren seien, weil sie Trägerinteressen entgegenkämen und weil die Verantwortung für Planung, Koordinierung, Durchführung und Finanzierung, letztendlich also für die Sicherstellung ambulanter und teilstationärer Versorgung vollkommen unzulänglich geregelt sei. Besonders gelte dies, wenn aus dem Spektrum Behandlung, Rehabilitation, Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen mehrere Leistungen gleichzeitig erforderlich sind. Es werde dann der Weg des geringsten Widerstandes beschritten, also auf stationäre Formen zurück gegriffen. Stringent aufeinander abgestimmte Leistungen seien oft nur möglich, wenn man sich in das Bett einer Einrichtung lege. Kauder sieht diese Diskrepanz zwischen dem fachlichen und dem politischen Ziel des Vorzuges der ambulanten vor der stationären Versorgung und der Versorgungsrealität der stationären vor der ambulanten Versorgung auch in der Versorgung von Menschen im höheren Lebensalter.[5]

Die Bandbreite möglicher psychischer Erkrankungen älterer Menschen ist enorm, auf jede dieser Erkrankungen einzugehen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Andererseits gelten bestimmte Grundkonstanten für unterschiedliche Krankheitsbilder. Daher wird, auch wenn mitunter unterschiedliche Begriffe genannt werden, der Schwerpunkt auf Wohnangebote für Menschen mit Demenz gelegt, wobei eine nähere Definition im Kapitel 2.3 erfolgt.

1.1 Motivation

Seit 1991 ist der Verfasser dieser Diplomarbeit als Sozialplaner u.a. mit der Altenhilfe- sowie der Pflegebedarfsplanung und der Koordination der trägerunabängigen Pflegeberatung beauftragt. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Landespflegegesetzes, die zum 01. August 2003 in Kraft getreten ist, hatte die Pflegekonferenz des Kreises Steinfurt, welcher Vertreter(innen) von ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeanbietern, Pflegekassen und der medizinischen Dienste der Pflegekassen, der kommunalen Seniorenvertretungen sowie der örtlichen Selbsthilfegruppen Pflegebedürftiger, der kreisangehörigen Kommunen und des Kreises angehören, im Jahre 2002 angeregt, sich, auch mit Hinblick auf die steigenden Kosten in der stationären Pflege, Gedanken zu machen, ob der ambulante Bereich in Zukunft nicht gestärkt werden kann. Schließlich sei, so wurde seinerzeit angemerkt, davon auszugehen, dass für die Zukunft die Versorgungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen vielfältiger gestaltet werden müssen, wobei die Schwerpunkte auf ambulante und teilstationäre Angebote sowie auf neue Wege zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit (Prävention) gelegt werden sollten.

Aus diesem Grund hat die Pflegekonferenz zu diesen Schwerpunktthemen eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Verfassers dieser Diplomarbeit eingerichtet, die im Frühjahr 2003 ihre Arbeit aufgenommen hat und sich schwerpunktmäßig mit der Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur im Kreis befasst.

In der Arbeitsgruppe ist, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Entwicklungen in der Gesetzgebung festgestellt worden, dass ein besonderes Augenmerk auf die Betreuungs- und Versorgungsmöglichkeit von Menschen mit Demenz geworfen werden sollte. Da das Wohnen als eines der zentralen Grundanliegen des Menschen auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten der pflegerischen Versorgung und Betreuung hat, war dies Motivation, sich im Rahmen einer Diplomarbeit mit dem Thema: „Wohnen für Menschen mit Demenz- Implementierung von alternativen Wohnformen in die bestehenden Versorgungsstrukturen des Kreises Steinfurt“ auseinander zusetzen.

1.2 Ziel der Arbeit

Wie wohnen Menschen mit Demenz? Wie möchten Menschen mit Demenz leben? Ist die bestehende Versorgungsstruktur hinsichtlich des Wohnens und der in der jeweiligen Wohnform möglichen Versorgung im Kreis Steinfurt ausreichend oder muss sie ergänzt bzw. modifiziert werden? Welchen Herausforderungen haben sich Pflegeanbieter sowie der Kreis als nach dem PfG- NW Verantwortlicher zu stellen, um eine angemessene und an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtete Infrastruktur sicherzustellen?

Dies ist nur ein Ausschnitt aus dem Fragenkatalog, dem sich die Sozialplanung zu stellen hat und denen es sich nachzugehen lohnt. Dabei ist, angesichts leerer kommunaler Kassen, nicht die Darstellung kostenträchtiger aber unerfüllbarer Wunschlösungen angezeigt, sondern eine realistische Sicht der Dinge, um dann, trotz ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen dem gesetzlichen Auftrag des Landes, aber auch den sozialpolitischen Forderungen des Kreises gerecht zu werden und eine vielfältige, an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Versorgungsstruktur zu schaffen bzw. sicherzustellen.

Im Rahmen dieser Diplomarbeit ist beabsichtigt, vor dem Hintergrund der bestehenden Pflegeinfrastruktur der Frage nachzugehen, ob alternative Wohnformen für den Personenkreis der Menschen mit Demenz in die bestehenden Versorgungsstrukturen des Kreises Steinfurt zu implementieren sind.

Alternative Wohnformen, dieser Begriff wird in der Diplomarbeit bewusst synonym für die gesamte Bandbreite von Wohnformen genutzt, die sich von den traditionellen Möglichkeiten „Wohnen in der herkömmlichen Wohnung“ beziehungsweise „stationäre Pflegeeinrichtung“ unterscheiden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Wohnalternativen einerseits vielschichtig ist und andererseits Begrifflichkeiten (z.b. Wohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften) nicht immer in der Diskussion trennscharf definiert werden (können).

Lebensqualität im Alter ist zu einem wesentlichen Teil durch die Qualität der Wohnverhältnisse beeinflusst, Wohnsituation ist auch eines der Kriterien, welches die Möglichkeiten der Pflege und Betreuung mitbeeinflusst. Oswald weist darauf hin, dass es sich beim Thema Wohnen um eine gesellschaftlich äußerst relevante Frage handle. Der Gesellschaft stelle sich daher die Aufgabe der Befriedigung von Wohnbedürfnissen Älterer bei der zukünftigen Planung von Wohnraum[6]. Es ist daher naheliegend, sich intensiv mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Palette vorhandener Wohnformen für Menschen mit Demenz im Kreis Steinfurt erweitert oder ergänzt werden sollte.

In der Sozialplanung wird nicht immer ausreichend die Bedeutung der Wohnung und des Wohnumfeldes für das individuelle Wohlbefinden wahrgenommen. Es ist sinnvoll, die Aussage des Soziologen Matthes in Erinnerung zu rufen, dass das „ Wohnen an Sich“ im späten Erwachsenenalter und Alter in einem Maß „in den Mittelpunkt alttagsweltlicher Lebenserfahrung rücke, wie dies wohl für keine andere der unterscheidbaren Lebenslaufphasen der Fall sei.[7]

Saup verweist in seiner Einführung in die Ökologische Gerontologie darauf, dass die Umweltbezüge älterer Menschen auf die Wohnung oder das Haus und das angrenzende Wohnumfeld „zusammenschrumpfen“ würden, während sich das innerhäusliche Lebensprogramm gleichzeitig ausweiten würde. Die Wohnung werde zunehmend zum Lebensmittelpunkt. Eine Auseinandersetzung mit der Alltagsumwelt von älteren Menschen und ihren alltäglichen Verhaltensweisen bedeute, den Blick vor allem auf ihre Wohnumwelt und Wohnumgebung und ihre Handlungsabsichten und- ablaufe in diesen räumlich- sozialen Umweltbereichen richten zu müssen[8]

Ein Wohnumfeld zu schaffen oder, falls bzw. wo es vorhanden ist, sicherzustellen und gegebenenfalls auszubauen, kann vor diesem Hintergrund als gesellschaftspolitische Aufgabe von hohem Rang betrachtet werden.. Wenn Lebensqualität im Alter entscheidend durch die Qualität der konkreten Wohnverhältnisse beeinflusst wird, dann ist es sicherlich sinnvoll, auch ökogerontologische sowie ökopsychologische Fragestellungen einzubeziehen. Dies ist sicherlich bislang in der Sozialplanung, auch über den Kreis Steinfurt hinaus, nicht der Regelfall. Die vorliegende Arbeit ist so angelegt, dass sie nicht nur als Theoriemodell dienen sondern auch als Denkmodell der Weiterentwicklung der konkreten Versorgungsstruktur im lebenden Organismus „ Kreis Steinfurt“ nutzen soll. Bestehende Strukturen können und sollen nicht negiert werden und werden in die Überlegungen mit einbezogen werden. Die Ergebnisse dieser Arbeit können und sollen in den kommunalpolitischen Diskussionsprozess einfließen und der Weiterentwicklung der Altenhilfe unter den Rahmenbedingungen des beginnenden dritten Jahrtausends dienen.

Dem Kreis Steinfurt als Dienstgeber ist zu danken, dass mir ermöglicht wurde, einen Teil der Arbeit im Rahmen der Arbeitszeit zu fertigen. Der Dank gilt aber auch vielen in die Pflegeinfrastruktur in irgendwie Weise eingebundenen Personen, mit denen viele fruchtbare Gespräche geführt wurden, die in die Arbeit eingeflossen sind.

2 Eingrenzung der Themenstellung

Die Auseinandersetzung mit der Themenstellung erfordert Eingrenzungen, um sich nicht auf dem weiten Feld der Sozialplanung zu verlieren. Die besondere Bedeutung, die der Frage zukommt, ob und wie die Implementierung von alternativen Wohnformen für Menschen mit Demenz in bestehende Versorgungsstrukturen erfolgen kann oder muss, wird vor dem demografischen Hintergrund in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend dringlicher gestellt werden. Die Eingrenzung auf den Kreis Steinfurt im Rahmen dieser Diplomarbeit hat eine praktische Bedeutung: Dem Verfasser ist dieser Kreis bestens bekannt, es gibt auswertbares Datenmaterial und eine Versorgungslandschaft, welche als Ausgangsbasis für weitere Überlegungen hinsichtlich der Sicherstellung von Pflege und Betreuung dienen kann. Die Ergebnisse dieser Überlegungen und damit viele Aussagen sind allerdings, mit den notwendigen Modifikationen, auch auf andere Landkreise übertragbar.

Begründungen für weitere Eingrenzungen, welche vorgenommen werden müssen, sind:

- Die Lebensentwürfe, Lebenssituationen aber auch die Biografien

älterer Menschen in unserer Gesellschaft sind so vielschichtig, dass es unmöglich ist, eine zielgerichtete Aussage für jedes Individuum zu treffen.

Von daher ist immer dann, wenn von „Menschen mit Demenz“, „älteren Mitbürgerinnen“ usw. gesprochen wird daran zu denken, dass in dieser Pauschalierung keineswegs beabsichtigt wird, verallgemeinernde Aussagen zu treffen, die zwangsläufig auf jedes Mitglied dieser Personengruppe zutreffen müssen. Ebenso ist aber umgekehrt nicht auszuschließen, dass die individuelle Lebenssituation, der ganz besondere Lebensentwurf oder die individuelle Biografie eines bestimmten Menschen sich in den Aussagen nicht wiederfindet. Wenn Lebensentwürfe, Lebenssituationen und Biografien im Rahmen der Diplomarbeit skizziert werden, dann sind es Skizzen, die sich zusammensetzen aus vielen hundert Gesprächen, die mit einzelnen älteren Menschen und ihren Angehörigen sowie in Gruppen von Betroffenen sowie in Beratungsgesprächen geführt wurden. Vielfach waren Fragestellungen um mögliche Wohnformen Schwerpunkt dieser Gespräche, in den letzten Jahren vermehrt auch verbunden mit dem Aspekt der dementiellen Erkrankung einer Angehörigen bzw. mit der Sorge um die eigene spätere Erkrankung. Aus diesen Erfahrungen heraus ist es notwendig, diese Fragen in den Focus der Überlegungen zu stellen, wenn Fragen nach zukünftigen Versorgungsstrukturen beantwortet werden sollen.

- Die Lebensbereiche alter Menschen, die tangiert werden, sind na- türlich weiter zu fassen als es die Einschränkung auf den Bereich des Wohnens

Neben der persönlichen Sorge: „Wie kann ich wohnen, wenn ich alt und hilfebedürftig bin?“, die viele Menschen sich stellen, hat allerdings auch aus fachlicher Sicht die Wohnung, sei es die eigene Wohnung, in der der betroffenen Mensch vielleicht schon lange Jahre lebt, eine alternative Wohnform, eine unterstützende Wohnform oder eine Wohneinrichtung, eine besondere Bedeutung für die Lebensqualität des Menschen. So ist die Berücksichtigung des menschlichen Grundbedürfnisses nach einer eigenen Wohnung, wie Kunze darstellt, eine entscheidende Voraussetzung für die soziale Verwurzelung, die persönliche Identität und für die psychische Stabilität des Menschen. Demnach sei, wenn jemand keine eigene Wohnung mehr oder noch nicht habe, die Eingliederung in eine eigene Wohnung und in das von dieser Wohnung aus erschließbare Lebensfeld ein erstes Rehabilitations- und Eingliederungsziel.[9] Von daher ist es naheliegend, die Wohnraumversorgung bzw. die Frage, ob und in welcher Wohnform eine angemessene Pflege und Betreuung möglich ist, als eine der Kernfragen der Versorgungsplanung zu betrachten.

- Die Bandbreite der gerontopsychiatrischen Erkrankungen reicht natürlich über das Krankheitsbild der Demenz hinaus, und selbst das Krankheitsbild Demenz sagt noch wenig über Form, Schweregrad usw. aus. Die sinnvollen Wohnformen für die gesamte Bandbreite gerontopsychiatrischer Erkrankungen zu betrachten würde allerdings für eine Diplomarbeit zu weit führen, deswegen soll hier die Eingrenzung auf den Personenkreis der Menschen mit Demenz erfolgen.

Zu den vorgenommenen Eingrenzungen lohnt es sich, nähere Erläuterungen abzugeben. Dies soll im Folgenden geschehen.

2.1 Unterschiedliche Lebensentwürfe und Lebens-situationen älterer Menschen

„Ein neues Alter hat sich entwickelt. Nicht nur sehr viele Menschen werden älter als früher, - sie werden auch anders älter. Und sie werden mit zunehmendem Alter nicht ähnlicher, sondern verschiedener. Das gilt auch für Menschen, die von einer Demenz betroffen sind und in einem Heim leben. Auch bei diesem Personenkreis ändern sich Erwartungen, Bedürfnisse und Ansprüche, denen wir mit eher somatisch ausgerichteter, aufgabenorientierter Pflege nur noch schwer begegnen können.“[10]

Was Schindler hier beschreibt, gilt auch, aber sicher nicht nur für Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen. Er zeigt auf, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, aber vielfach in der Vergangenheit verdrängt wurde: Es gibt mit steigernder Tendenz unterschiedliche Lebensentwürfe in einer pluralen Gesellschaft, zunehmende Lebenserwartung des Einzelnen, verbunden mit verlängerten gerontosychiatrischen und medizinischen Krankheitsverläufen sowie zunehmende Multimorbidität.[11] Alleine schon die Verlängerung der Zeitspanne, die man üblicherweise als Alter bezeichnet, auf 30 und mehr Jahre verdeutlicht die Differenzierung der Lebensentwürfe. Es ist dann natürlich naheliegend, dass nicht von einer homogenen Gruppe mit mehr oder weniger gemeinsamen Interessen und Bedürfnissen ausgegangen werden kann. Verhalten im Alter ist auch das Resultat individueller Lebensführung, zeitgeschichtlicher Lebenserfahrungen sowie sozial-ökonomischer und sozial-kultureller Lebensumstände.

Aus diesem Grund ist auch das Hilfeangebot breit zu fächern, wenn es möglichst nahe auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sein soll. Im Rahmen dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt auf der Frage nach der Versorgung von Menschen mit Demenz. Und hierbei erfolgt eine weitere Einschränkung dahingehend, dass die Wohnsituation in den Focus genommen wird. Dies vor dem Hintergrund, dass die Wohnsituation eine besondere Bedeutung für das Wohlbefinden älterer Menschen hat. Die Wohnung und das angrenzende Nachbarschaftsgebiet würden, so Saup, mit zunehmendem Alter zu den wichtigsten räumlich-sozialen Kontexten, hier spielten sich die alltäglichen Lebensvollzüge älterer Menschen ab. Alltag im Alter heiße demnach vor allem Wohnalltag.[12]

2.2 Bedeutung des Wohnens für die Lebensqualität

Im Zweiten Altenbericht der Bundesregierung über das Wohnen im Alter wird der identitätsstiftende Sinn der Wohnumwelt beleuchtet. Das Gefühl erhaltener persönlicher Identität sei demnach eine der wichtigsten Hilfen bei der Bewältigung von Verlusten im Alter. Der Wunsch älterer Menschen, im vertrauten Wohnumfeld leben zu bleiben, gehe vor allem auf das Bedürfnis nach erhaltener Identität zurück. Die mit einem möglichen Umzug verbundene Aufgabe oder Gefährdung bestehender Beziehungen würde die Identität grundlegend in Frage stellen.[13] Objektive und subjektive Mängel im Wohnumfeld, genannt werden fehlende Infrastruktureinrichtungen, Verschmutzung, Lärm, Verkehrsbarrieren und Beeinträchtigungen des Sicherheitsgefühls seien entscheidende Bedingungen für gutes, alltägliches Altern.[14]

Gerade im ländlichen Bereich kann dabei das Wohnumfeld für eine nicht mit der besonderen Situation des ländlichen Raumes vertraute Beobachterin unverständlich eng definiert sein. Fälle aus der Beratungspraxis im Kreis Steinfurt zeigen auf, dass es durchaus Menschen gibt, für die der 5 km entfernte andere Ortsteil jener Kommune, in der ein alter Mensch schon mehr als 80 Jahre lebt, eine fremde Welt ist, die er (fast) noch nie betreten hat und wo er schon gar nicht seinen Lebensabend verbringen möchte. Ebenso ist das Sicherheitsbedürfnis eines Menschen, der sein Leben lang die Haustür nicht abschließen musste, „weil jeder jeden im Ort kennt“ ein anderes als das der Bewohnerin einer Großstadt, der die regelmäßige Kriminalitätsstatistik Beweis für die Notwendigkeit eines gewissen Misstrauens ist. Dies alles ist zu berücksichtigen, wenn die subjektive Wohnqualität der objektiven Wohnqualität (die als allgemeingültiges Kriterium allerdings kaum wird definiert werden können) gegenübergestellt wird.

2.3 Definition von Demenz im Rahmen dieser Arbeit

Für die Demenzerkrankung gibt es unterschiedliche Definitionen. In dieser Diplomarbeit wird die Definition aus der ICD-10 übernommen. Diese

„ fordert für die klinisch gestellte Diagnose einer „Demenz bei Alzheimer-Erkrankung“

1. Die Erfüllung der allgemeinen Demenzkriterien der ICD 10 [ 1. eine entscheidende Abnahme der intellektuellen Leistungsfähigkeit, (definiert als Abnahme des Gedächtnisses und des Denkvermögens) sowie 2. eine Beeinträchtigung in den persönlichen Aktivitäten des täglichen Lebens.][15],
2. einen schleichenden Beginn der Symptomatik mit langsamer Verschlechterung,
3. ein Fehlen von Hinweisen auf andere Ursachen eines dementiellen Syndroms sowie
4. Fehlen eines apoplektischen Beginns und die Abwesenheit von neurologischen Herdzeichen.“[16]

Nach der Canadian Study of Health and Aging 1994, Ott et al.1995 ist die häufigste Ursache einer Demenz die Alzheimer Krankheit mit einem Anteil von zwei Dritteln an den Krankheitsfällen, gefolgt von den durch Schädigungen der Blutgefäße des Gehirns verursachten vaskulären Demenzen mit einem Anteil von knapp 20 %[17].

Nicht eingegangen werden soll in dieser Arbeit auf die unterschiedlichen Formen der Demenz, die selbstverständlich ebenso wie die jeweilige Schwere und Ausprägung bei der einzelnen betroffenen Person Auswirkungen auf das individuell notwendige Hilfeangebot haben. Erwähnt werden soll in diesem Zusammenhang lediglich, dass die Alzheimer Demenz (AD) in den westlichen Ländern die häufigste Demenzform ist. Nach Bickel, der Hofman et al zitiert, bezifferten europäische Studien aus den 80er Jahren den Anteil der AD an der Prävalenz auf 58 %, schrieben den vaskulären Demenzen (VaD) einen Anteil von 31,5 % zu und sekundären Demenzen oder nicht näher spezifizierten Formen einen Anteil von 10,5 %.[18]

3 Soziodemografische Daten des Kreises Steinfurt

Der Kreis Steinfurt ist der flächenmäßig zweitgrößte Kreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Er entstand 1975 durch Zusammenlegung der Kreise Steinfurt und Tecklenburg mit Teilen des Kreises Münster. Zu ihm gehören zehn Städte und vierzehn Gemeinden, in denen insgesamt ca. 440.000 Menschen leben. Die nördliche und östliche Grenze bildet die Landesgrenze zu Niedersachsen, seine Ausdehnung von Nord nach Süd beträgt 54 km und die Ausdehnung von West nach Ost 64 km. 68,4 % der Fläche werden landwirtschaftlich genutzt, weitere 15 % sind Wald- und Wasserfläche.

3.1 Einwohnerzahlen

Am 31.Dezember 2002 lebten im Kreis Steinfurt insgesamt 440.127 Menschen, davon 222.411 Frauen und 217.716 Männer (siehe Tabelle 1). Die Größe der Kommunen differiert zwischen 6.317 (Laer) und 76.095 (Rheine).

Tabelle 1 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis Steinfurt am 31.12.2002

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.2 Bevölkerungsentwicklung

Die Einwohnerzahlen im Kreis Steinfurt steigen seit Jahren kontinuierlich an. Unterschiede zeigen sich allerdings, auf die nächsten Jahre bezogen, in den unterschiedlichen Alterskohorten. So verringern sich die beschriebenen Alterskohorten der Einwohner unter 40 Jahren deutlich. Geringfügig sinkt die Zahl der Personen in der Kohorte 60 Jahre bis unter 65 Jahre. In allen anderen Kohorten ist dagegen ein Zuwachs der zugehörigen Personen prognostizierbar (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2 Bevölkerungsprognose Kreis Steinfurt nach Altersjahren (Stand 30.03.2003)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.3 Prävalenzdaten Demenz

Die Verteilung von Demenzen auf die Altersstufen ist sehr unterschiedlich. Demenzen treten zwar mitunter auch in jüngeren Jahren auf (sogenannte präsenile Demenzen), jedoch ist die Häufigkeit bei den unter 65-jährigen gering. Auch wenn für die Bundesrepublik keine genaueren Zahlen über die präsenilen Formen vorliegen, kann man die Gesamtzahl der Erkrankten, nach den Erkenntnissen aus anderen Ländern, auf etwa 20.000 bis 30.000 schätzen.[19] Genauere Prävalenzdaten liegen dagegen für die Altersgruppe 65 Jahre und älter vor. Bickel nennt als mittlere Prävalenzrate für die Altersgruppe 65 und älter 7,2 %[20]

Nach der Bevölkerungsprognose für den Kreis Steinfurt ( siehe Tabelle 2) lebten dort im Januar 2002 63.500 Menschen, die 65 Jahre oder älter waren, in den nächsten Jahren werden sich die Zahlen wie folgt entwickeln:

Tabelle 3 Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe der Bewohnerinnen über 65 Jahre und geschätzte Zahl der Menschen mit Demenz, berechnet nach den Prävalenzdaten von Bickel für den Kreis Steinfurt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Zahl der älteren Menschen wird in den nächsten zehn Jahren deutlich ansteigen, die Gruppe der Menschen mit Demenz wird sich parallel hierzu nach Berechnungen unter Zugrundelegung der Prävalenzdaten von Bickel bis zum Jahr 2015 um ca. 900 erhöhen. Aber auch in den Folgejahrzehnten wird es keine Entspannung geben. Nach der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Einwohnerinnen über 65 Jahre von 13,6 Millionen im Jahre 2000 auf 20,07 Millionen im Jahre 2050 ansteigen (Quelle Statistisches Bundesamt (2000) Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2050).[21] Eine analoge Entwicklung ist auch für den Kreis Steinfurt zu erwarten.

4 Bestehende Versorgungsstrukturen im Kreis

Steinfurt

Im Kreis Steinfurt leben derzeit ca. 64.500 Menschen, welche das 65. Lebensjahr überschritten haben. Weitere 28.000 Menschen sind älter als 60 Jahre alt. 11.000 Einwohnerinnen des Kreises Steinfurt sind pflege-bedürftig im Sinne des SGB XI und beziehen Geld- oder Sachleistungen einer Pflegekasse. Von diesen 11.000 Menschen wurden am 15.12.2001 ca. 2.000 Menschen durch ambulante Pflegedienste versorgt. Nahezu 3.000 lebten in stationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Steinfurt. Die übrigen 6.000 nahmen Geldleistungen der Pflegekasse in Anspruch und wurden in der Regel durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde pflegerisch versorgt.

Aufgrund einer Stichtagserhebung zum 15.12.2001, welche in Kooperation zwischen dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik und der Kreisverwaltung durchgeführt wurde, liegt sehr genaues Datenmaterial zur pflegerischen Versorgung sowohl im ambulanten, teil- als auch vollstationären Bereich vor. Zur Darstellung der Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich werden zusätzlich Daten herangezogen aus einer kreisweiten Erhebung bei den ambulanten Pflegediensten aus dem Kreis Steinfurt aus dem Jahre 1996, da diese im wesentlichen, wie sich aus den Erfahrungen der durch das Amt für Soziale Dienste durchgeführten trägerunabhängigen Pflegeberatung nach § 4 PfG- NW sich ergibt, sich auf die Gegenwart übertragen lassen. Um einen Vergleich mit bundesweiten Daten zu ermöglichen, werden teilweise in den Tabellen Vergleichsdaten aus der Repräsentativerhebung im Rahmen des Forschungsprojektes „Möglichkeiten und Grenzen einer selbständigen Lebensführung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in privaten Haushalten“(MuG 3) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingearbeitet. Mit diesem Forschungsprojekt soll der Frage nachgegangen werden, wie die Rahmenbedingungen gestaltet werden müssen, damit Hilfe- und pflegebedürftige Menschen ihr Leben möglichst selbstbestimmt uns selbständig gestalten können und welche Hilfen erforderlich sind, dass der gewünschte Vorrang der häuslichen Versorgung vor der stationären Pflege auch in Zukunft weiter aufrechterhalten werden kann. Die Untersuchung bezieht sich auf die Situation von Hilfe- und Pflegebedürftigen in Privathaushalten, die Daten sind dem Schnellbericht[22] entnommen, der einen ersten Überblick zu einigen zentralen Ergebnissen mit Stichtagsbezug Jahresende 2002 gibt.

Abbildung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.1 Ambulante Pflege nach dem SGB XI

45 ambulante Pflegedienste in unterschiedlicher Trägerschaft (siehe Tabelle 4), welche einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben, versorgten am 15.12.2001 1981 pflegebedürftige Menschen, 1.321 hiervon waren Frauen (siehe Tabelle 5). Der Frauenanteil der von ambulanten Pflegediensten versorgten Pflegebedürftigen liegt somit bei ca. 67 %.

Etwa die Hälfte der pflegebedürftigen Personen war durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen bzw. durch den medizinischen Dienst der Privatkassen in die Pflegestufe I eingestuft, 37 % in die Pflegestufe II und ca. 13 % in die Pflegestufe III (siehe Tabelle 6).

Tabelle 4 Träger ambulanter Pflegedienste am 15.12.2001

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Einige Wohlfahrtsverbände sind Träger mehrerer ambulanter Pflegedienste. Bei den ambulanten Pflegediensten in privater Trägerschaft ist nach einer Phase von zahlreichen Neugründungen nach Einführung der Pflegeversicherung seit einiger Zeit ein Konzentrationsprozess feststellbar. Der einzige kommunale Träger ist angebunden an eine Fachklinik.

Tabelle 5 Geschlecht der Nutzerinnen ambulanter Pflegedienste am 15.12.2001

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Tabelle 6 Nutzerinnen ambulanter Pflegedienste nach Pflegestufe am 15.12.2001

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Betrachtet man die Altersstruktur der Pflegebedürftigen, welche von ambulanten Pflegediensten versorgt werden, so fällt auf, dass nur in der Gruppe der unter 65jährigen der Anteil der Männer höher ist als der Anteil der Frauen. Mit zunehmendem Alter hingegen wird der Anteil der Frauen deutlich höher (siehe Tabelle 7).

Tabelle 7 Nutzerinnen ambulanter Pflegedienste nach Alter am 15.12.2001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*Anmerkung: MuG Pflegebedürftige in Privathaushalten insgesamt, auch ohne Nutzung ambulanter Pflegedienste

Auch frühere Untersuchungen im Kreis Steinfurt, so eine im Jahre 1996 im Rahmen der Sozialplanung durchgeführte Erhebung bei den ambulanten Pflegediensten haben deutlich gemacht, dass es nicht abwegig ist, von einer Feminisierung der Pflege zu sprechen. Dies gilt sowohl für die gepflegten Personen als auch für die Hauptpflegepersonen. An der Erhebung haben alle 56 seinerzeit bestehenden ambulanten Pflegedienste teilgenommen, welche Pflegeleistungen nach dem SGB V oder dem SGB XI angeboten haben. Die Ergebnisse beziehen sich auf 2.526 Pflegebedürftige. Nach dieser Erhebung ist (siehe Tabelle 8) die überwiegende Anzahl der in der eigenen häuslichen Umgebung gepflegten Personen weiblich. Auffällig ist, dass es erhebliche Unterschiede gibt hinsichtlich des Familienstandes. So sind von 100 Männern, die zu Hause gepflegt werden, 59 verheiratet. Bei den Frauen hingegen sind es von 100 nur 27. Verwitwet sind hingegen lediglich 14 von 100 Männern, aber 36 von 100 Frauen. Nicht so signifikant unterschiedlich ist das Geschlechterverhältnis bei den ledigen und geschiedenen Pflegebedürftigen.

Tabelle 8 Familienstand/ Geschlecht der von ambulanten Pflegediensten gepflegten Personen am 30.06.1996

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*Siehe Anmerkung Tabelle 7

Es zeigt sich, dass im Kreis Steinfurt mehr als die Hälfte aller gepflegten Männer verheiratet sind. Bei den Frauen hingegen sind nur etwas mehr als ein Viertel verheiratet und mehr als ein Drittel verwitwet. Männer haben daher häufiger die Möglichkeit, Pflege durch ihre Partnerin in Anspruch nehmen zu können.

Interessant sind auch die Wohnverhältnisse der von ambulanten Pflegediensten gepflegten Menschen im Kreis Steinfurt. Jede dritte Frau, welche einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, lebt allein, bei den Männern lebt dagegen nur jeder sechste allein. Jede fünfte Frau lebt gemeinsam mit ihrem (Ehe)partner, bei den Männern ist es jeder zweite. Frauen können im Alter also deutlich weniger pflegerische Hilfe durch ihren Partner in Anspruch nehmen als umgekehrt.

Tabelle 9 Wohnverhältnisse der von ambulanten Pflegediensten gepflegten Personen am 30.06.1996

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auswirkungen haben Familienstand und Wohnverhältnisse naturgemäß auch auf die Möglichkeit, im Bedarfsfall neben der Hilfe ambulanter Pflegedienste auch Hilfe von anderen Pflegepersonen in Anspruch nehmen zu können. Wie die Tabelle 10 zeigt, wird flankierende Pflege im wesentlichen durch Frauen geleistet. Dies ist in 68% der Pflegesituationen der Fall. Die als zusätzliche Pflegekräfte genannten Personen sind in mehr als 70% der Fälle die Partnerinnen oder (Schwieger)töchter/söhne der pflegebedürftigen Personen. Dabei zeigt sich, dass die männlichen Pflegenden aus diesen beiden Bezugsgruppen fast zu gleichen Teilen Partner bzw. (Schwieger)sohn sind, während bei den weiblichen Pflegepersonen in diesen beiden Gruppen die Zahl der Töchter/Schwiegertöchter deutlich überwiegt.

Tabelle 10 Zusätzliche Pflegekräfte (neben dem ambulanten Pflegedienst)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*(da bei der Beantwortung nicht in allen Gruppen differenziert wurde, ergibt sich eine Differenz zwischen den Summenspalten)

Aufschlussreich sind, betrachtet man die häuslichen Pflegeressourcen, auch die Ergebnisse hinsichtlich des Alters und, in Verbindung hiermit, des Geschlechtes der zusätzlichen Pflegepersonen (siehe Tabelle 11). 45 von 100 Pflegepersonen beiderlei Geschlechtes sind älter als 60 Jahre, bei den männlichen Pflegepersonen sind es sogar 51 von 100. Pflegende Angehörige stehen also nicht selten selbst an der Schwelle zur Pflegebedürftigkeit bzw. der Zweitraum ist abzusehen, wann die Pflege durch andere Personen übernommen werden muss.

Tabelle 11 Alter und Geschlecht der zusätzlichen Pflegekräfte am 30.06.1996

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

* siehe Anmerkung Tabelle 7

4.2 Komplementäre Dienste

Umfangreich ist das Angebot an komplementären Diensten und Angeboten der ambulanten Pflegeanbieter. So werden flächendeckend folgende Angebote unterbreitet:

Hauswirtschaftliche Hilfen, Hilfen zu Kommunikation und Integration, Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Gerontopsychiatrische Hilfen, Mahlzeitendienste, Hausnotrufsysteme, Hilfsmittelverleih, Psycho-soziale Beratung, Wohnberatung, Sterbebegleitung, Fahrdienste, Zeitintensive Versorgung, Angehörigenberatung, Grund- und Behandlungspflege, Gesprächskreise pflegender Angehöriger, Wäschedienst, Verhinderungspflege, Hauskrankenpflegekurse Durch dieses umfangreiche Angebot ist es in vielen Fällen überhaupt erst möglich, das Leben in der eigenen Wohnung zu organisieren, entweder in Kombination mit entsprechenden Hilfen durch Angehörige oder Nachbarn.

Bei der Organisation dieser Hilfen sind sowohl die Pflegeanbieter selbst als auch, in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, die Beratungsstellen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowohl des Kreises als auch in freier Trägerschaft behilflich.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist eine Finanzierung durch das Sozialamt möglich.

4.3 Beratungsstellen für ältere und pflegebedürftige

Menschen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Landespflegegesetz die Aufgabe der trägerunabhängigen Pflegeberatung an die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen sind zu beraten sowie über die erforderlichen ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen zu informieren. Bei der Weiterentwicklung der Beratung soll auf gemeinsame Beratungsstellen im Zusammenwirken mit den Pflegekassen und den anderen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten sowie auf die Entwicklung von case-management hingewirkt werden. Die trägerunabhängige Pflegeberatung wird im Kreis Steinfurt vom Amt für soziale Dienste als kommunalem sozialen Dienst für alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen seiner dezentralen Infrastruktur in allen 24 Städten und Gemeinden durch regelmäßige wöchentliche Sprechstunden sowie durch Gespräche im häuslichen Umfeld erfüllt.

Ergänzt wird diese flächendeckende Beratungsstruktur durch drei Beratungsstellen für ältere Menschen in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden in den Städten Emsdetten, Ibbenbüren und Rheine sowie eine Beratungsstelle, welche im Rahmen eines vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen geförderten Modellprojektes sich in Ibbenbüren und Umgebung sich speziell an dementiell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen wendet.

In den vergangenen Jahren wurden in Kooperation zwischen einer Altenpflegeschule, Seniorenbeiräten im Kreis und dem Kreis Steinfurt ca. 100 Menschen zu ehrenamtlichen Beratern geschult und regelmäßig fortgebildet. Diese ehrenamtlichen Berater, die in Vereinen, Verbänden, Kirchengemeinden usw. in der Arbeit mit älteren Menschen engagiert sind, dienen als Multiplikatorinnen zwischen älteren beziehungsweise pflegebedürftigen Menschen und institutionellen Beratungsstellen und bieten darüber hinaus eine niederschwellige (Erst)beratung an.

4.4 Servicewohnen/ Betreutes Wohnen für ältere

Menschen

Als Alternative zum Verbleiben in der bisherigen Wohnung hat sich in den letzten Jahren zunehmend eine Wohnform etabliert, die als Servicewohnen bzw. Betreutes Wohnen bezeichnet wird. Bei dieser Wohnform wird Wohnraum an ältere Menschen vermietet in Verbindung mit einer Grundbetreuungspauschale und der Möglichkeit, weitere Angebote (von hausmeisterlichen Tätigkeiten über hauswirtschaftliche Hilfen, Mahlzeitenversorgung, Hilfe bei Behördengängen etc. bis hin zu ambulanter pflegerischer Versorgung) nach Wunsch oder Bedarf hinzuzukaufen. Manche dieser Wohnmodelle können auch mit dem Erwerb der Wohnung verbunden werden. Der Terminus Servicewohnen/ Betreutes Wohnen ist nicht geschützt, somit differieren die Angebote sowohl vom Umfang als auch vom Inhalt erheblich. Eine ordnungsrechtliche Abgrenzung zur stationären Pflegeeinrichtung ist nur im jeweiligen Einzelfall möglich.

Tabelle 12 Servicewohnungen im Kreis Steinfurt am 30.09.2003

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dieses Servicewohnen wird vielfach im Verbund mit einem ambulanten Pflegedienst oder einer teil- bzw. vollstationären Pflegeeinrichtung angeboten.

4.5 Teilstationäre Pflege nach dem SGB XI

Zur teilstationären Versorgungsstruktur gehören 131 Kurzzeit-pflegeplätze und 156 Tagespflegplätze. Aufgrund seiner Besonderheit als Flächenkreis hat der Kreis Steinfurt im Rahmen seiner Bedarfsplanung in der Vergangenheit gemeinsam mit den Leistungsanbietern ein möglichst flächendeckendes Angebot an Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen geschaffen. Folge dieser Planung ist, dass 93 der ins-gesamt 135 Kurzzeitpflegeplätze an stationären Pflegeeinrichtungen angebundene oder eingestreute Kurzzeitpflegeplätze sind, während es nur eine Solitäreinrichtung im Kreis Steinfurt gibt sowie zwei angebundene Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit eigenem Versorgungsvertrag.

Dies wirkt sich in der derzeitigen Situation einer hohen Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen dahingehend negativ aus, dass eingestreute Kurzzeitpflegeplätze nahezu ausschließlich als Dauerpflegeplätze genutzt werden und daher für ihren eigentlichen Zweck häufig nicht zur Verfügung stehen. Wie die folgende Tabelle zeigt, waren die in insgesamt 21 stationären Pflegeeinrichtungen eingestreuten bzw. angebundenen Kurzzeitpflegeplätze nur zu einem relativ geringen Teil zweck-entsprechend ausgelastet (siehe Tabelle 13). Diese geringe Auslastung ist aber nicht mit mangelnder Nachfrage zu erklären, sondern mit der besonderen Situation im Kreis Steinfurt, dass eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in der Vergangenheit bevorzugt geschaffen worden sind.

Tabelle 13 Auslastung der eingestreuten und angebundenen

Kurzzeitpflegeplätze am 15.12.2001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Höher hingegen ist die Auslastung der einzigen solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung bereits im Jahre 2001 gewesen (siehe Tabelle 14). Zwischenzeitlich ist ein weiterer Anstieg erkennbar, nach Aussage des Trägers ist nahezu ganzjährig eine Vollauslastung gegeben.

Tabelle 14 Auslastung der solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung am 15.12.2001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für die Tagespflege stehen 156 Plätze in insgesamt 10 Tagespflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur Verfügung. 5 dieser Tagespflegeeinrichtungen sind räumlich an stationäre Pflegeeinrichtungen angebunden. Die Auslastung der Tagespflegeeinrichtungen ist sehr unterschiedlich (siehe Tabelle 15) und abhängig sowohl von den Öffnungszeiten als auch vom Bekanntheitsgrad. Erfahrungsgemäß benötigt eine Einrichtung zwischen Neueröffnung und wirtschaftlicher Auslastung ca. 18 Monate. Es ist davon auszugehen, dass infolge der Umstrukturierung der Finanzierung durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes Nordrhein- West-falen (PfG- NW), aber auch durch die demografische Bevölkerungsent-wicklung die Auslastung ansteigen wird.

Tabelle 15 Auslastung der Tagespflegeeinrichtungen am 15.12.2001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.6 Vollstationäre Pflege nach dem SGB XI

Im Kreis Steinfurt wurden am 15.12.2001 2.854 Menschen in 37 stationären Pflegeeinrichtungen versorgt, welche einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hatten (siehe Tabelle 16). Mehr als 78% der Bewohner(innen) dieser Einrichtungen waren weiblich.

Tabelle 16 Anzahl und Geschlecht der Bewohnerinnen

stationärer Pflegeeinrichtungen am 15.12.2001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Tatsache, dass 21 der 37 Pflegeeinrichtungen eine Auslastung von >100 % aufwiesen, zeugt davon, dass ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an pflegerischer Versorgung besteht. Gleichzeitig ist sie Hinweis dafür, dass eingestreute bzw. angebundene Kurzzeitpflegeplätze zur Vermeidung von Pflegenotständen auch für die Dauerpflege genutzt werden.

Betrachtet man die Pflegestufen der Bewohnerinnen, so ist feststellbar, dass 40 von 100 Bewohnerinnen in die Pflegestufe II eingestuft sind. Bewohnerinnen mit der Pflegestufe 0 sind in der Regel schon vor Eintritt der Pflegeversicherung in den jeweiligen Einrichtungen wohnhaft gewesen oder ihr Aufenthalt ist aus medizinischer oder sozialarbeiterischer Sicht indiziert. Eine Neuaufnahme ist unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nahezu unmöglich.

Das im August 2003 in Kraft getretene novellierte Landespflegegesetz, welches die Refinanzierung der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtung über Pflegewohngeld für Bewohner vorsieht, welche (in der Regel) Leistungen nach dem SGB XI beziehen, wird die Zahl der Bewohnerinnen in der Pflegestufe 0 hinsichtlich von Neuaufnahmen voraussichtlich weiter dezimieren.

Tabelle 18 Bewohnerinnen stationärer

Pflegeeinrichtungen nach Pflegestufe am 15.12.2001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hinsichtlich der Altersstruktur der Bewohnerinnen ist erkennbar, dass mehr als 80% 76 Jahre oder älter sind. Die Altersgruppe der über 90jährigen entspricht quantitativ der Gruppe der unter 75jährigen (siehe Tabelle 19). Beim Alter fällt auf, dass in der jüngsten Altersgruppe (unter 65 Jahre) die Zahl der Männer überwiegt und es in den höheren Alterskohorten zu einer zunehmend weiblichen Dominanz kommt.

Tabelle 19 Bewohnerinnen stationärer Pflegeeinrichtungen nach Alter und Geschlecht am 15.12.2001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Zahl der stationären Pflegeplätze hat sich bis zum 30.10.2003 auf 40 stationäre Pflegeeinrichtungen mit 3010 Pflegeplätzen erhöht.

4.7 Niedergelassene Hausärzte

Die gerontopsychiatrische ärztliche Versorgung im Kreis Steinfurt be-streiten zu einem erheblichen Teil die niedergelassenen Praktischen Ärztinnen, Ärztinnen für Allgemeinmedizin, die hausärztlich tätigen Ärztinnen für Innere Medizin (alle zusammengefasst unter der Bezeichnung Hausärztinnen). Ist eine entsprechende medizinische Notwendigkeit gegeben, überweisen diese Arztgruppen zur weiteren ambulanten Untersuchung und Behandlung an die im Kreis Steinfurt tätigen Ärztinnen für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie und an die Ärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie. Auch der unmittelbare Weg vom Hausarzt bzw. der Hausärztin zur teilstationären geriatrischen oder vollstationären gerontopsychiatrischen Behandlung wird häufig genutzt. Viele Patientinnen werden zunächst in internistische und geriatrische stationäre Behandlung überwiesen, bevor eine fachärztliche Versorgung erfolgt. Der zunehmende Bedarf an Untersuchungs- und Behandlungsleistungen ist für die niedergelassenen Hausärztinnen und Fachärztinnen wegen der besonderen Struktur der Leistungsanforderung ein wachsendes Problem.

[...]


[1] BMG 1999b ohnenangabe

[2] Saup 1993, S.104

[3] nach Klie 2002, S.72

[4] nach BMG 1999b, S.97

[5] nach Kauder 1999, S.10

[6] nach Oswald 1996, S. 12

[7] nach Saup 1993, S.18

[8] nach Saup 1993, S. 90

[9] nach BMG 1999c, S.18

[10] Schindler 2003, S. 6

[11] nach Schindler 2003, S.6

[12] nach Saup 2003, S.20

[13] nach BMFSFJ 2001a, S.22

[14] nach BMFSFJ 2001b, S.255

[15] Bauer 1994, S.10

[16] Bauer 1994, S.10

[17] nach DAG 2003 vom 21.07.2003, S.2

[18] nach Förstl 1999, S.13

[19] nach DAG 2003, S.2

[20] nach Bickel 2000, S.211 ff

[21] nach Bickel 2001, S.110

[22] nach Infratest 2003

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832479619
ISBN (Paperback)
9783838679617
DOI
10.3239/9783832479619
Dateigröße
944 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta – unbekannt, Interdisziplinäre Gerontologie
Erscheinungsdatum
2004 (Mai)
Note
1,3
Schlagworte
ländlicher raum wohnkonzepte wohngemeinschaften sozialplanung bedarfsermittlung
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Titel: Wohnen für Menschen mit Demenz
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