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Förderhilfen bei der Unternehmensbeteiligung / Unternehmensnachfolge durch Übernahme

©2003 Masterarbeit 215 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Jährlich entstehen volkswirtschaftliche Verluste in Milliardenhöhe, weil Kleine- und Mittelständische Unternehmen in Ermangelung eines qualifizierten Nachfolgers stillgelegt werden müssen. Unzureichende Vorbereitung des Wechsels an der Unternehmensspitze, mangelhafte Planung oder schlichtes Verdrängen von Nachfolgeproblemen sind die häufigsten Versäumnisse, die zur Liquidation durchaus fortführungswürdiger mittelständischer Unternehmen führen. Aber auch Informations-, Finanzierungs- und Qualifikationsmängel bei potenziellen Nachfolgern sind häufig die Ursache einer missglückten Unternehmensnachfolge. Um dies zu vermeiden und das Fortbestehen eines Unternehmens zu sichern, bedarf es deshalb einer sorgfältigen, gut vorbereiteten und frühzeitigen Planung, denn die Übergabe eines Unternehmens ist sowohl für den ausscheidenden Eigner als auch für den Nachfolger bzw. Existenzgründer immer ein Schritt mit weitreichenden Folgen.
Zu den häufigsten Übergabefehlern, die zu einem Scheitern eines Nachfolgeprojektes führen, gehören eine falsche Beurteilung zivilrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Fragen, die Unterschätzung der psychologischen Komponente, steuerliche Fehlentscheidungen und Finanzierungsfehler. Aus diesem Grund besteht die Grobgliederung der Arbeit aus zwei Teilen. Der erste Teil dient als eine Art Leitfaden, in dem auf die wesentlichen Gesichtspunkte hingewiesen wird, auf die ein potenzieller Nachfolger bei einer Unternehmensübernahme zu achten hat. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den finanziellen Förderhilfen bei der Unternehmensnachfolge. Dabei werden im Wesentlichen die wichtigsten Förderprogramme des Bundes und des Landes Berlin vorgestellt und deren Kombinationsmöglichkeiten herausgearbeitet.
Ziel der Ausarbeitung ist es, interessierten Lesern das Thema Unternehmensnachfolge aus Sicht eines Nachfolgers näher zu bringen, sie gegebenenfalls zu ermutigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und ihnen zur Unterstützung ihres Vorhabens über ein breites Spektrum von Problemfeldern eine Hilfestellung in vielfacher Hinsicht zu gewähren. Um eine möglichst praxisnahe Darstellung der Ausarbeitung zu erlangen, wird anhand eines Beispielsfalls in Berlin eine mögliche Variante der Unternehmensübernahme veranschaulicht.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung1
1.1Aktualität des Themas2
1.2Zielsetzung der Ausarbeitung4
2.Unternehmensbeschreibung (Beispielfall)6
2.1Das […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7838
Kettner, Oliver: Förderhilfen bei der Unternehmensbeteiligung / Unternehmensnachfolge
durch Übernahme
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Fachhochschule Kiel, Fachhochschule, MA-Thesis / Master, 2003
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany

Master-Thesis Oliver Kettner
I
Inhaltsverzeichnis
...
I
Gliederung... III
Abkürzungsverzeichnis... VI
Abbildungsverzeichnis... X
Verzeichnis der Anhänge... X
1. Einleitung... 1
2. Unternehmensbeschreibung (Beispielsfall)... 6
3. Theoretische Grundlagen der Unternehmensnachfolge... 11
4. Unternehmensübernahmemodelle... 27
5. Rechtsform... 46
6. Rechtsfragen beim Kauf eines Unternehmens... 62
7. Finanzierung der Unternehmensnachfolge... 76
8. Förderhilfen für kleine und mittelständische Unternehmen...
94
9. Ergebnis für den Beispielsfall...
144
10. Schlussbemerkung...
147
Anhänge...
149
Literaturverzeichnis ...
192

Master-Thesis Oliver Kettner
III
Gliederung
1. Einleitung...
1
1.1 Aktualität des Themas...
2
1.2 Zielsetzung der Ausarbeitung...
4
2. Unternehmensbeschreibung (Beispielfall)...
6
2.1 Das Unternehmen... 6
2.2 Die betriebliche Situation... 10
2.3 Der Nachfolger (Existenzgründer)... 10
3. Theoretische Grundlagen der Unternehmensnachfolge
11
3.1 Begriff der Unternehmensnachfolge... 11
3.2
Unterschied zwischen Neugründung und Nachfolge... 12
3.3 Vor- und Nachteile bei der Unternehmensnachfolge... 14
3.4
Interessensabwägung... 16
3.5
Persönliche und fachliche Voraussetzungen des Nachfolgers... 17
3.6
Planung und Beratung... 18
3.6.1 Vorgehensweise in der Suchphase... 18
3.6.2 Unternehmensbörsen... 20
3.6.3 Beratungsinstitutionen... 22
3.7 Sonstige Faktoren... 25
4. Unternehmensübernahmemodelle...
27
4.1
Kauf des Unternehmens... 29
4.1.1 Kauf durch einen ,,Externen Dritten" (Management Buy In)... 32
4.1.2 Kauf durch das Management (Management Buy Out)... 33
4.1.3 Kauf gegen Einmalzahlung... 35
4.1.4 Kauf gegen wiederkehrende Zahlungen... 36
4.1.4.1 Kauf gegen Kaufpreisraten... 37
4.1.4.2 Kauf gegen Rentenzahlungen... 38
4.1.4.3 Kauf gegen dauernde Last... 39
4.2 Schrittweise Übernahme durch tätige Beteiligung... 40
4.3 Zwischenergebnis... 44
4.4
Anwendung auf den Beispielsfall... 45
5. Wahl der Rechtsform...
46
5.1
Allgemeine Erläuterungen... 47
5.2
Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte ... 51

Master-Thesis Oliver Kettner
IV
5.3
Zwischenergebnis ... 57
5.4
Anwendung auf den Beispielsfall... 58
6. Rechtsfragen beim Kauf eines Unternehmens...
62
6.1
Der Kaufvertrag... 63
6.2
Die Firmenfortführung... 65
6.3
Haftung... 67
6.3.1 Haftung gegenüber Altgläubigern... 68
6.3.2 Haftung bei Firmenfortführung... 68
6.3.3 Haftung für Steuerschulden... 70
6.3.4 Haftung für Löhne und Gehälter... 71
6.3.5 Haftung für Garantieleistungen... 71
6.3.6 Haftung bei Kauf eines Grundstücks (Altlasten)... 71
6.4
Rechte und Pflichten... 72
6.4.1 Pflicht zur Übernahme aller Arbeitsverträge und
Anwartschaften... 72
6.4.2 Eintritt in bestehende Verträge... 73
6.4.3 Konkurrenzverbot... 74
6.5
Zwischenergebnis... 74
6.6
Anwendung auf den Beispielsfall... 75
7. Finanzierung der Unternehmensnachfolge...
76
7.1
Die Unternehmensbewertung... 76
7.2 Der
Finanzplan...
81
7.2.1 Kapitalbedarf
... 81
7.2.2 Rentabilitätsplan
... 82
7.2.3
Liquiditätsplanung ... 83
7.2.4 Finanzierung
... 83
7.2.4.1 Eigenkapital...
84
7.2.4.2 Fremdkapital... 84
7.2.4.3 Öffentliche
Fördermittel...
86
7.3 Zwischenergebnis...
88
7.4
Anwendung auf den Beispielsfall... 89
8. Förderhilfen für kleine und mittelständische
Unternehmen ...
94
8.1
Fördersituation in Deutschland... 94
8.2 Arten der Förderhilfen...
95
8.3 Fördermaßnahmen des Bundes... 96
8.3.1 Finanzierungshilfen aus dem ERP - Sondervermögen... 98
8.3.1.1 Allgemeine Vergabebedingungen für Mittel aus dem
ERP ­ Sondervermögen...
98

Master-Thesis Oliver Kettner
V
8.3.1.2 ERP Förderprogramme für
Existenzgründer/Unternehmensnachfolger ... 101
8.3.1.2.1 ERP-Eigenkapitalhilfe... 101
8.3.1.2.2 ERP-Existenzgründungsprogramm... 104
8.3.1.2.3 ERP-Regionalförderprogramm ... 106
8.3.1.2.4 ERP-BTU-Programm ... 108
8.3.2 Finanzierungshilfen der KfW ­ Mittelstandsbank ... 110
8.3.2.1 Der Unternehmerkredit ...
110
8.3.2.2 Das Mikro-Darlehen...
113
8.3.2.3 Das StartGeld ...
115
8.3.2.4 KfW-Gründercoaching ...
116
8.3.3 sonstige finanzielle Förderhilfen des Bundes ... 118
8.3.3.1 Förderung von Unternehmensberatung für kleine und
mittlere Unternehmen durch das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ... 118
8.3.3.2 Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen für
kleine und mittlere Unternehmen ... 119
8.3.3.3 Investitionszulage ...
120
8.4
Fördermaßnahmen des Landes Berlin ...
121
8.4.1 Zukunftsfonds der Investitionsbank Berlin ...
122
8.4.2 Innovationsfonds des Landes Berlin ...
124
8.4.3 Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) ...
125
8.4.4 Meisterprüfungsprämie für Existenzgründer ...
128
8.4.5 Beratung und Coaching für technologieorientierte Unternehmen
und Existenzgründer ... 129
8.5 Bürgschaften
...
129
8.5.1
KfW - Mittelstandsbank-Bürgschaftsprogramm ... 130
8.5.2
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank zu Berlin-
Brandenburg GmbH ... 132
8.5.3
Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft ... 134
8.5.4
Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen ... 135
8.6
Fördermittel für Existenzgründerinnen ... 137
8.7
Hinweis auf sonstige Förderprogramme... 138
8.8
Weitere nicht finanzielle Förderhilfen ... 140
8.9
Finanzierungsplan für den Beispielsfall ... 142
9. Ergebnis für den Beispielsfall ...
144
9.1
Zusammenfassung ... 144
9.2 Übernahmeorganisation
... 146
9.3
Weitere Formalitäten ... 146
10. Schlussbemerkung ...
147

Master-Thesis Oliver Kettner
VI
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
AfA
Absetzungen für Abnutzungen
AktG
Aktiengesetz
AO
Abgabenordnung
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle
BayObLG
Bayrisches Oberstes Landesgericht
BB
Der
Betriebs-Berater
BBB
Bürgschaftsbank zu Berlin- Brandenburg
BBodSchG
Bundes-
Bodenschutzgesetz
BewG
Bewertungsgesetz
BGB
Bürgerliches
Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BGHZ
Bundesgerichtshof, Entscheidungen in Zivilsachen
BMWA
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
BMWI
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BTU
Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen
DCF
Discounted ­ Cash ­ Flow
d.h.
das heißt
DIHK
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
DtA
Deutsche
Ausgleichsbank
bzw.
beziehungsweise
EFRE
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EG
Europäische
Gemeinschaft
EIF
Europäischer
Investmentfonds
e.K.
eingetragener
Kaufmann
e.K.fr.
eingetragene Kauffrau
e.Kf.m. eingetragener
Kaufmann

Master-Thesis Oliver Kettner
VII
EKH
Eigenkapitalhilfe
ERP
European Recovery Program
ESF
Europäischer
Sozialfonds
EStG
Einkommensteuergesetz
EU
Europäische
Union
EUR
Euro
etc.
et
cetera
e.V.
eingetragener
Verein
f. folgende
Seite
ff.
mehrere folgende Seiten
Feb.
Februar
GA
Gemeinschaftsaufgabe
GBO
Grundbuchordnung
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GG
Grundgesetz
ggf.
gegebenenfalls
ggü.
gegenüber
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
HandwO Handwerksordnung
HGB Handelsgesetzbuch
HRA Handelsregisterauszug
Hrsg. Herausgeber
Hs Halbsatz
HWK Handwerkskammer
IBB Investitionsbank
Berlin
i.d.R.
in der Regel
IfM
Institut für Mittelstandsforschung
IHK
Industrie- und Handelskammer
incl. inklusive

Master-Thesis Oliver Kettner
VIII
InvZuG Investitionszulagengesetz
i.S.d.
im Sinne des
i.S.v.
im Sinne von
IT Informationstechnologie
i.V.m.
in Verbindung mit
IW
Institut für Wirtschaft
IWD
Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft
jur. juristische
KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kfz Kraftfahrzeug
KG
Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KMU
Kleine- und Mittelständische Unternehmen
KStG
Körperschaftssteuer Gesetz
M&A
Mergers und Acquisitions
max.
maximal
MBI
Management Buy In
MBO
Management Buy Out
m.w.N.
mit weiterem Nachweis
NJW
Neue Juristische Woche
Mio.
Million
Mrd.
Milliarde
Nov.
November
Nr.
Nummer
OHG
Offene Handelsgesellschaft
OLG
Oberlandesgericht
ProdHaftG
Produkthaftungsgesetz
PwC
Price Waterhouse Coopers
Rn.
Randnummer
S. Satz
sog.
so
genannte

Master-Thesis Oliver Kettner
IX
StGB
Strafgesetzbuch
tbg
Technologie- Beteiligungs- Gesellschaft
TCC
Technologie Coaching Center
u. und
u.a.
unter anderem
u.ä.
und ähnliches
UmwG
Umwandlungsgesetz
UmwelthaftG
Umwelthaftungsgesetz
usw.
und so weiter
VDE
Verband der Elektrotechnik e.V.
VDI
Verein deutscher Ingenieure e.V.
vgl.
vergleiche
VVG
Versicherungsvertragsgesetz
z.B.
zum
Beispiel
ZPO
Zivilprozessordnung
z.Zt.
zur
Zeit

Master-Thesis Oliver Kettner
X
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Jahresabschluss der Firma MTS
9
Abbildung 2: Wichtige privatrechtliche Rechtsformen
47
Abbildung 3: Zielgeflecht der Rechtsformwahl
53
Abbildung 4: Ablauf der Antragsstellung
87
Abbildung 5: Rentabilitätsvorschau für den Beispielsfall
92
Abbildung 6: Finanzierungsbeispiel
93
Abbildung 7: Selbständige Frauen nach Wirtschaftszweigen
137
Abbildung 8: Finanzierungsplan für den Beispielsfall
142
Verzeichnis der Anhänge
Anhang I: Checkliste ,,Unternehmensnachfolge"
149
Anhang II:
Persönliche und fachliche Voraussetzungen
des Nachfolgers
152
Anhang III: Mögliche Zulassungsvoraussetzungen
153
Anhang IV: Adressenliste
156
Anhang V: Beteiligungskapital
162
Anhang VI Rechtsformen
165
Anhang VII:
Im Kaufvertrag sollten folgende Punkte
geregelt werden
183
Anhang VIII: Checkliste ,,Unternehmensbewertung"
186
Anhang IX: Checkliste ,,Kapitalbedarf"
187
Anhang X: Checkliste ,,Rentabilitätsplanung"
188
Anhang XI: Checkliste ,,Liquiditätsplanung"
189
Anhang XII: Das Bankgespräch
190

Master-Thesis Oliver Kettner
1
1. Einleitung
Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich vorrangig mit der
Unternehmensnachfolge als eine mögliche Variante der Existenzgründung und
den damit zusammenhängenden Faktoren, die für eine erfolgreiche
Unternehmensnachfolgeregelung von Bedeutung sein können. Ziel der
Ausarbeitung ist es, interessierten Lesern das Thema Unternehmensnachfolge
näher zu bringen, sie gegebenenfalls zu ermutigen, den Schritt in die
Selbstständigkeit zu wagen und ihnen zur Förderung ihres Vorhabens über ein
breites Spektrum von Problemfeldern eine Hilfestellung in vielfacher Hinsicht
zu gewähren. Um eine möglichst praxisnahe Darstellung der Ausarbeitung zu
erlangen, wird anhand eines Beispielsfalls in Berlin eine mögliche Variante der
Unternehmensübernahme veranschaulicht.
Bereits an dieser Stelle muss jedoch erwähnt werden, dass es keine
Patentlösung für eine Unternehmensnachfolgeregelung gibt. Jeder einzelne Fall
ist anders gelagert. Die einzelnen Faktoren, die eine
Unternehmensnachfolgeregelung beeinflussen, sind zu vielschichtig. So spielen
beispielsweise die Altersversorgung des bisherigen Unternehmers und seine
familiären Verhältnisse ebenso eine wichtige Rolle, wie der Wert eines
Unternehmens und dessen Steuerbelastung. Aber auch die privaten
Vermögensverhältnisse des Unternehmers sowie die finanziellen Verhältnisse
des Nachfolgers und dessen persönliche Qualifikation beeinflussen die Form
der Unternehmensnachfolgeregelung
1
.
Eines ist in allen Fällen aber gleich, je früher und gründlicher eine
Unternehmensnachfolge vorbereitet ist, desto größer sind die Chancen ein
Unternehmen erfolgreich am Markt weiterführen zu können.
1
Vgl. Neumeier, geregelte Unternehmensnachfolge, S. 11.

Master-Thesis Oliver Kettner
2
1.1 Aktualität des Themas
Das Thema Generationswechsel in Kleinen- und Mittelständischen
Unternehmen (KMU)
2
gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung.
Jeder vierte Unternehmer und Freiberufler in den alten Bundesländern ist schon
heute mindestens 55 Jahre alt, mehr als elf Prozent sind sogar schon über 60
Jahre
3
. In den neuen Bundesländern ist der Anteil mit rund 16 % bei den über
55- Jährigen zwar etwas günstiger, dadurch sind die anstehenden Probleme
jedoch keinesfalls geringer sondern lediglich anders. Vielen Selbstständigen in
den neuen Bundesländern blieb seit der Wende 1990 noch nicht viel Zeit, um
ein Unternehmen und ein privates Vermögen aufzubauen und zu ordnen
4
.
Die
Nachfolgefrage stellt sich aber nicht nur aus Altersgründen, auch auf plötzliche
Krisen sind die wenigsten Unternehmen eingestellt und geraten dadurch leicht
ins ,,Trudeln", wenn der Chef aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod
plötzlich ausfällt
5
.
Wie wichtig das Thema der Unternehmensnachfolge ist, verdeutlichen auch die
aktuellsten Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn. Demnach
gab es im Jahr 2002 etwa 2.097.000 Kleine- und Mittelständische
2
Kleine Unternehmen aus der Gruppe der KMU sind Unternehmen, die weniger als 50
Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 7 Mio. EUR oder eine
Jahresbilanzsumme von höchstens 5 Mio. EUR haben und bei denen weniger als 25 % des
Kapitals in der Hand von Nicht-KMU Unternehmen ist (Amtsblatt der EU 30.4.1996
96/280/EG). Mittlere Unternehmen aus der KMU haben unter 250 beschäftigte Personen und
einen Jahreumsatz von höchstens 40 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27
Mio. EUR. Dabei darf höchstens 25 % des Kapitals in der Hand von Nicht-KMU Unternehmen
liegen (Amtsblatt der EU 30.4.1996 96/280/EG). Ab dem 1. Januar 2005 wird diese KMU ­
Definition durch die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 ersetzt
(Amtsblatt der EU 20.5.2003 2003/361/EG). Als kleine Unternehmen werden dann
Unternehmen definiert, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz
bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigen. Mittlere Unternehmen sind zukünftig
Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahreumsatz von
höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio.
EUR beläuft.
3
Ermann, Nachfolger gesucht ­ Jeder vierte Unternehmer ist über 55, Die Welt, 15. Januar
2001,
www.welt-online.de
.
4
Volks- und Raiffeisenbank, Unternehmensnachfolge: Planen und realisieren, S. 11.
5
IWD, Unternehmensnachfolge ­ Stoperstein beim Übergang. Heft Nr. 46 vom 16. Nov. 2000,
S. 6.

Master-Thesis Oliver Kettner
3
Unternehmen, darunter ca. 355.000, die innerhalb der nächsten 5 Jahre zur
Übergabe bereit stehen. Von den 71.000 übergabereifen Unternehmen mit ca.
907.000 Beschäftigten im Jahr 2002 wurde in 45,6 % der Fälle die
Familiennachfolge angetreten, 12,1 % der Unternehmen wurden von
ehemaligen Mitarbeitern übernommen, 16,1 % der Unternehmen wurden
durch externe Führungskräfte erworben, 19,2 % wurden direkt an fremde neue
Eigentümer verkauft und 7 % mangels geeigneten Nachfolger komplett
stillgelegt, was einen Verlust von immerhin 32.000 Arbeitsplätzen bedeutet
6
.
Damit erlangt das Thema der Unternehmensnachfolge auch erheblich an
volkswirtschaftlicher Bedeutung
7
.
Jährlich entstehen volkswirtschaftliche Verluste in Milliardenhöhe, weil
Kleine- und Mittelständische Unternehmen (KMU) in Ermangelung eines
qualifizierten Nachfolgers stillgelegt werden müssen
8
. Unzureichende
Vorbereitung des Wechsels an der Unternehmensspitze, mangelhafte Planung
oder schlichtes Verdrängen von Nachfolgeproblemen sind die häufigsten
Versäumnisse, die zur Liquidation durchaus fortführungswürdiger
mittelständischer Unternehmen führen
9
. Aber auch Informations-,
Finanzierungs- und Qualifikationsmängel bei potenziellen Nachfolgern sind
häufig die Ursache einer missglückten Unternehmensnachfolge
10
. Um dies zu
vermeiden und das Fortbestehen eines Unternehmens zu sichern, bedarf es
deshalb einer sorgfältigen, gut vorbereiteten und frühzeitigen Planung, denn
die Übergabe eines Unternehmens ist sowohl für den ausscheidenden Eigner
als auch für den Nachfolger bzw. Existenzgründer immer ein Schritt mit
weitreichenden Folgen.
6
Institut für Mittelstandsforschung, Neuberechnung 2002, www.ifm-bonn.org.
7
Vgl. Rasche, Erfolgreiche Unternehmensnachfolge im Handwerk und Mittelstand, S.8
8
Neumeier, geregelte Unternehmensnachfolge, S. 11.
9
Vgl. Rasche, Erfolgreiche Unternehmensnachfolge im Handwerk und Mittelstand, S.8
10
Vgl. Institut für Mittelstandsforschung, Unternehmensnachfolge in Deutschland, S. 1.

Master-Thesis Oliver Kettner
4
Schließlich gewinnt das Thema Unternehmensnachfolge auch bei der Vergabe
von Krediten zunehmend an Bedeutung
11
. Im Rahmen der ,,Basel II"-
Vereinbarungen
12
, deren endgültige Fassung Ende des Jahres 2006 in Kraft
treten soll
13
, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass Firmen ohne geregelte
Nachfolge bei der Vergabe von neuen Krediten mit schlechteren Konditionen
rechnen müssen
14
.
1.2 Zielsetzung der Ausarbeitung
Das Thema Unternehmensnachfolge kann immer aus zwei Perspektiven
betrachtet werden. Einmal aus Sicht des bisherigen Unternehmers und zum
anderen aus der Sicht des Nachfolgers. Beide haben in der Regel zwar das
gleiche Ziel, die erfolgreiche Unternehmensnachfolge, trotzdem liegen oftmals
unterschiedliche Interessensschwerpunkte vor
15
.
Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich überwiegend mit dem Thema der
Unternehmensnachfolge aus der Sicht eines möglichen Nachfolgers, der i.d.R.
gleichzeitig Existenzgründer ist.
Zu den häufigsten Übergabefehlern, die zu einem Scheitern eines
Nachfolgeprojektes führen, gehören eine falsche Beurteilung zivilrechtlicher
und gesellschaftsrechtlicher Fragen, die Unterschätzung der psychologischen
11
Vgl. Sparkasse, Was Basel II für Sie bedeutet ­ Zentrale Fakten und Positionen,
www.sparkasse.de.
12
,,Basel II" steht für eine Veränderung der ,,Spielregeln" im Kreditgeschäft: In Zukunft sollen
die Kreditkonditionen stärker nach der Bonität des Kreditnehmers differenziert werden. Es
findet ein sog. Rating statt, bei dem einerseits Kennzahlen aus verschiedenen
Informationsbereichen des Jahresabschlusses oder der betriebswirtschaftlichen
Planungsrechnung gebildet, andererseits zukunftsgerichtete, qualitative Faktoren einbezogen
werden. Die Ergebnisse des Ratings werden in einer Note/Kennzahl zusammengefasst und
dienen dazu, die Kreditnehmer in verschiedene Risikoklassen einzuteilen, die mit jeweils
bestimmten Kreditkonditionen verknüpft sind und ein zentrales Kriterium für die
Eigenkapitalunterlegung bei den kreditgebenden Banken sein werden.
13
Merkblatt der IHK Köln, Basel II / Rating, S. 1.
14
Vgl. Schäfer, Gretchenfrage Unternehmensnachfolge, Handelsblatt, 2. Oktober 2002,
www.handelsblatt.com
.
15
Vgl. Hamel, Unternehmensnachfolge, Forum Nr. 6 des iW Köln, 4. Feb. 2003, S. 3 f.

Master-Thesis Oliver Kettner
5
Komponente, steuerliche Fehlentscheidungen und Finanzierungsfehler
16
. Aus
diesem Grund besteht die Grobgliederung der Arbeit aus zwei Teilen. Der erste
Teil dient als eine Art Leitfaden, in dem als Förderhilfe im weiteren Sinn auf
die wesentlichen Gesichtspunkte hingewiesen wird, auf die ein potenzieller
Nachfolger bei einer Unternehmensübernahme zu achten hat. Angesichts der
Komplexität des Themas und der Fülle unterschiedlicher Faktoren, die im
Rahmen der Nachfolgeregelung eine Rolle spielen, sowie der Vielzahl
möglicher Fallgestaltungen, kann dieser Teil der Arbeit jedoch keinen
lückenlosen und ins Detail gehenden Überblick über alle denkbaren Problem-
und Regelungsfelder geben. Ziel ist es vielmehr, durch eine Darstellung der
wesentlichen Aspekte und Zusammenhänge der Unternehmensnachfolge ein
Problembewusstsein für das Thema zu schaffen, auf eventuellen
Handlungsbedarf aufmerksam zu machen und die potenziellen Nachfolger auf
Gespräche mit Beratern und Bankvertretern vorzubereiten.
Auf eine detaillierte Darstellung der umfangreichen Themenbereiche der
Erbfolgeregelung, Altersvorsorgeregelung und auf steuerliche Aspekte wird
bei der Ausarbeitung verzichtet.
Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Förderhilfen im
engeren Sinn, nämlich mit der Finanzierungsplanung und den finanziellen
Förderhilfen bei der Unternehmensbeteiligung / Unternehmensnachfolge durch
Übernahme. Dabei werden im Wesentlichen die Förderhilfen des Bundes und
des Landes Berlin vorgestellt, deren Kombinationsmöglichkeit
herausgearbeitet und auf den Beispielsfall angewendet.
Bei den dargestellten Förderprogrammen handelt es sich überwiegend um
diejenigen, die unmittelbar mit der Existenzgründungs- bzw.
Übernahmefinanzierung im Zusammenhang stehen. Eine Darstellung weiterer
Förderhilfen, wie beispielsweise Umweltförderprogramme usw. würde
dagegen den Rahmen der Arbeit sprengen.
16
BMWI, Unternehmensnachfolge: Der richtige Zeitpunkt, S. 8.

Master-Thesis Oliver Kettner
6
Insgesamt ist die Ausarbeitung so aufgebaut, dass zunächst immer eine
allgemeine Erklärung der einzelnen Themenbereiche dargestellt wird und am
Ende des jeweiligen Abschnitts findet dann eine konkrete Anwendung auf den
Beispielsfall statt.
Angesichts der wachsenden Zahl von Existenzgründerinnen, die sich sehr
erfolgreich am Wirtschaftsleben beteiligen
17
, wendet sich die Ausarbeitung
natürlich auch an Nachfolgerinnen und Unternehmerinnen. Der Einfachheit
halber wird im folgenden jedoch nur von Existenzgründer, Nachfolger und
Übergeber gesprochen.
Durch zahlreiche Angaben von Ansprechpartnern und Verweisen auf
Internetseiten soll dem Leser schließlich eine Vertiefung der Thematik
,,Unternehmensnachfolge" zusätzlich erleichtert werden.
2. Unternehmensbeschreibung (Beispielsfall)
Bei dem im Folgenden dargestellten Beispielsfall handelt es sich um ein reales
Unternehmen anhand dessen auf die einzelnen Punkte der Ausarbeitung
eingegangen wird und an dem eine mögliche Variante der
Unternehmensübernahme in vereinfachter Form dargestellt werden soll. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen sind sämtliche Angaben über Personen,
Firmensitz und Firmenbezeichnungen verfremdet worden.
2.1 Das Unternehmen
In dem Beispielsfall handelt es sich um die Firma MTS ­ Metz Transport &
Spedition e.K. (im Folgenden nur MTS genannt).
17
Maikranz F. C. Das Existenzgründungs ­ Kompendium, S. 2.

Master-Thesis Oliver Kettner
7
Das Unternehmen wurde 1969 durch Herrn Kurt Metz (Speditionskaufmann)
als Einzelunternehmen gegründet. Seit Aufnahme des Geschäftsbetriebs hat
Herr Metz das Unternehmen kontinuierlich ausgebaut. Er ist alleiniger Inhaber
und betreibt bis heute die Firma als Einzelunternehmen.
Der Betriebsitz des Unternehmens befindet sich seit der Gründung in 13597
(West) Berlin Spandau, am Güterbahnhof Ruhleben. Die Eintragung ins
Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht erfolgte unter der Nummer
HRA 3707.
Das Firmenlogo ist als eingetragene Dienstleistungsmarke geschützt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Transportabwicklung und Logistik von
Wirtschaftsgütern der Möbelindustrie.
Die Firma MTS hat sich von Beginn an auf einen sensiblen und
gleichermaßen anspruchsvollen Industriezweig der deutschen Wirtschaft
spezialisiert: Die hochwertige Möbelindustrie. Für das Klientel und deren
Kunden wird jegliche speditionelle Leistung erbracht, wozu insbesondere
gehören:
·
=
Europaweite Spezialverkehre in den Bereichen Neumöbellogistik.
·
=
Nationaler Terminverkehr.
·
=
Umschlag, Kommissionierung und Distribution von Neumöbeln in
Deutschland.
·
=
Regionale Möbeltransporte, auch mit Kleinfahrzeugen inklusive
Auslieferung, Objektbelieferung mit Vertragen, Versetzen und Aufbau.
·
=
Endkundenbelieferung mit Neumöbelmontagen im Bereich Küchen-
und Büromöbel.
·
=
Einlagerungen von Neumöbeln wie auch sonstigen Gütern und
Sendungen, Lagergeschäfte.

Master-Thesis Oliver Kettner
8
Die langjährige und andauernde Tätigkeit für einige der bekanntesten
deutschen Hersteller von Objekt- und Büroeinrichtungen hat dafür gesorgt,
dass das Unternehmen heute einen erstklassigen Ruf bei den Herstellern, deren
Kunden und in der Speditionsbranche genießt.
Die Firma MTS beschäftigt einschließlich des Inhabers 6 kaufmännische
Mitarbeiter, davon Frau Ursula Metz in Teilzeit und eine Auszubildende.
Zum gewerblichen Personal zählen 17 Berufskraftfahrer, 3 Auszubildende zum
Berufskraftfahrer, 1 Werkstattmeister, 5 Fachkräfte für Montagearbeiten sowie
Hilfspersonal. Das Unternehmen wird als Ausbildungsbetrieb geführt.
Mitarbeiter die aus Altersgründen oder aus anderen Gründen das Unternehmen
verlassen haben, konnten somit auch durch den eigenen ausgebildeten
Nachwuchs ersetzt werden.
Der Fuhrpark umfasst derzeit 5 fernverkehrstaugliche Sattelzüge
(Sattelzugmaschine + Auflieger), 6 mittlere LKW (Koffer + Ladebordwand)
und 6 Anhänger sowie einen Montagebus und zwei weitere Firmenfahrzeuge.
Zum weiteren Equipment gehört ein Möbelaußenaufzug für Umzüge und
mehrere Spezial- An- Um- und Zubauten an den Fahrzeugen, die
bedarfsgerechte Objektbelieferungen und Umzüge ermöglichen und
unterstützen. Der Unterhalt der betriebseigenen Werkstatt garantiert den
störungsfreien Einsatz der eingesetzten Fahrzeuge. Die Werkstatt ist mit allem
ausgerüstet, was zu Wartung der Lkw und Anhänger erforderlich ist.
Zum Betriebsgelände am Güterbahnhof Ruhleben, 13597 Berlin, gehören ein
Bürogebäude und mehrere Lager- und Werkstatthallen. Die Gesamtfläche
beträgt 3450 m².
Die wirtschaftliche Lage der Firma MTS ist insgesamt recht positiv. In
nächster Zeit stehen allerdings einige Investitionen an. Zum einen müssen
einige Renovierungsarbeiten durchgeführt werden, zum anderen muss in

Master-Thesis Oliver Kettner
9
moderne IT ­ Technologie investiert werden, insbesondere in die Ablesegeräte
für die zukünftige Lkw Mautgebühr.
Der Jahresabschluss der Firma MTS zum 31.12.2002 sah folgendermaßen aus:
Abbildung 1: Jahresabschluss gemäß § 266 HGB der Firma MTS
AKTIVA In
Anlagevermögen
885.000
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
(Firmenwert + Konzessionen)
II. Sachanlagen
1.
Grundstücke und Gebäude
2. Fuhrpark
3.
sonstiges Anlagevermögen (z.B.
Aufzug, Stapler, Geräte,
Büroausstattung etc.)
III. Finanzanlagen (z.B. Wertpapiere)
100.000
360.000
350.000
65.000
10.000
Umlaufvermögen
165.000
I. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
II. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
III. Kasse/Bank
25.000
120.000
20.000
Rechnungsabgrenzungsposten
5.000
Bilanzsumme
1.055.000
PASSIVA In
Eigenkapital
75.000
I. Eigenkapital (Einzelkaufmann)
II. Rücklagen
30.000
45.000
Rückstellungen
355.000
1. Pensionsrückstellungen
2. Steuerrückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen
270.000
22.000
63.000
Verbindlichkeiten
610.000
1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistung
3.sonstige Verbindlichkeiten
360.000
130.000
120.000
Rechnungsabgrenzungsposten
15.000
Bilanzsumme
1.055.000
Quelle: eigene Darstellung

Master-Thesis Oliver Kettner
10
2.2 Die betriebliche Situation
Der inzwischen 60 jährige Einzelunternehmer Kurt Metz kann aus
gesundheitlichen Gründen sein Unternehmen nicht mehr weiterführen. Herr
Metz hat keine eigenen Kinder und auch sonst will aus der Familie Metz kein
Angehöriger die Unternehmensnachfolge antreten. Da er den Fortbestand des
Unternehmens jedoch sichergestellt haben möchte, hat er sich dazu
entschlossen, sein Unternehmen an seinen Prokuristen Hans Müller zu
übertragen.
Auf Grund des hohen Bekanntheitsgrades der Firma MTS und deren guten
Positionierung am Markt ist Herr Müller grundsätzlich damit einverstanden,
die Unternehmensnachfolge von Herrn Metz anzutreten. Wie die Nachfolge im
einzelnen geregelt werden soll, haben die beiden aber noch nicht abschließend
geklärt.
2.3 Der Nachfolger (Existenzgründer)
Herr Müller ist 42 Jahre alt, Diplombetriebswirt, verheiratet und hat zwei noch
schulpflichtige Kinder. Er ist in der Firma MTS seit 8 Jahren beschäftigt,
davon seit 5 Jahren als Prokurist.
Zur finanziellen Situation des Nachfolgers ist folgendes zu sagen: Die Familie
Müller lebt in einem selbst gebauten Einfamilienhaus in der Herderstr. 14,
10625 Berlin ­ Charlottenburg. Die Eheleute sind jeweils zur Hälfte
Eigentümer des unbelasteten Hauses und Grundstücks. Das Grundstück mit
Haus hat einen geschätzten Wert von 450.000 und einen Verkehrswert von
510.000 (§§ 138 ff BewG). Herr Müller hat darüber hinaus vor kurzem eine
Erbschaft in Höhe von 100.000. gemacht. 30.000 sind zusätzlich an
erspartem Vermögen vorhanden.

Master-Thesis Oliver Kettner
11
Um das Speditionsunternehmen am Markt weiterhin erfolgreich halten zu
können, strebt Herr Müller nach Übernahme des Unternehmens in absehbarer
Zeit eine Ausweitung der Angebotspalette und damit die Schaffung neuer
Arbeitsplätze an.
Damit die Unternehmensnachfolge erfolgreich wird und der Einstieg in die
Selbstständigkeit für Herrn Müller nicht in einem persönlichen und
wirtschaftlichen Fiasko endet, möchte er sich nun informieren, worauf bei einer
Unternehmensnachfolge geachtet werden muss, wie die Übernahme am
geeignetsten zu finanzieren ist und wo er sich am besten fachkundigen Rat
einholen kann.
3. Theoretische Grundlagen der Unternehmensnachfolge
Egal, ob man ein Unternehmen neu gründen, ein bestehendes Unternehmen
übernehmen oder als aktiver Teilhaber in ein Unternehmen einsteigen möchte,
in jedem Fall ist man immer ein Existenzgründer, der den Schritt in die
Selbstständigkeit wagt
18
. Das heißt aber auch, dass der Entschluss sich
selbstständig zu machen wohl überlegt sein sollte. Oftmals scheitern
Existenzgründer schon in der Anfangsphase mangels sorgfältiger Planung oder
einfach durch Selbstüberschätzung
19
. Um dies zu vermeiden, werden im
folgenden Abschnitt die theoretischen Grundlagen erläutert, die speziell bei der
Unternehmensnachfolge zu beachten sind.
3.1 Begriff der Unternehmensnachfolge
Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich bei der Unternehmensnachfolge
um ein sehr komplexes Thema, bei dem viele Faktoren zu berücksichtigen
sind. Rechtliche und steuerliche Aspekte, betriebswirtschaftliche Belange und
18
BMWA, DtA, Unternehmensnachfolge: ,,nexxt" Die optimale Planung, S. 6.
19
Vgl. BMWA, Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, S 2.

Master-Thesis Oliver Kettner
12
familiäre Interessen spielen ebenso eine Rolle wie die Qualifikation und
finanziellen Verhältnisse eines möglichen Nachfolgers
20
. Wesentliche
Problemfelder sind i.d.R. die finanzielle Altersabsicherung des bisherigen
Unternehmensinhabers, die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens mit
den damit verbundenen Arbeitsplätzen, die Wahl der richtigen Rechtsform, die
Erbfolge und der damit verbundenen testamentarischen Regelung, die
Ausgestaltung von neuen Gesellschaftsverträgen, die Festlegung des
Unternehmenswertes im Zusammenhang mit dem Kaufpreis, die Finanzierung
des Kaufpreises und vieles mehr. Darüber hinaus müssen bei einer
erfolgversprechenden Nachfolgeregelung auch zwischenmenschliche und
psychologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, ebenso wie personelle
Entscheidungen, die speziell bei der Nachfolgeplanung innerhalb eines
Familienbetriebs eine große Rolle spielen.
Für all diese Problemstellungen muss eine sachgerechte Lösung gefunden
werden mit der alle Beteiligten leben können. Es liegt nahe, dass aufgrund der
großen Anzahl der Einflussfaktoren ein für alle Fälle allgemeingültiges
Nachfolgekonzept nicht gegeben werden kann. Aus diesem Grund gilt für jedes
Nachfolgevorhaben, dass es individuell geplant und vorbereitet werden muss,
um wenigsten einem Großteil der relevanten Faktoren Rechnung tragen zu
können. Der erste Schritt einer erfolgreichen Unternehmensnachfolgeregelung
ist deshalb, sowohl aus Sicht des Übergebers als auch aus Sicht des
Nachfolgers, stets eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema.
3.2 Unterschied zwischen Neugründung und Nachfolge
Neugründung und Übernahme sind zwei unterschiedliche Formen der
Existenzgründung
21
. Um abwägen zu können, welche Alternative für das
20
Vgl. Lutterbach, Steuerorientierte Planung der Unternehmensnachfolge, S. 2 ff. m.w.N..
21
CHANGE/CHANCE, Unternehmensnachfolge als Chance nutzen ! Kapitel 1

Master-Thesis Oliver Kettner
13
eigene Vorhaben als geeigneter erscheint, muss man sich zunächst einmal die
Unterschiede der beiden Existenzgründungsformen klar machen.
Bei der Neugründung startet man von Null an
22
. Der Markt, in dem man tätig
werden möchte, muss erst erobert werden, ehe es gilt, die eigene Position im
Markt zu festigen. Man muss Beziehungen zu Kunden und Lieferanten
aufbauen, einen Stamm von Mitarbeitern suchen und sich einen Ruf erwerben.
Kurz gesagt, es muss eine Anlaufphase durchgestanden werden
23
. Dafür bietet
sich zur Verwirklichung eigener Ideen ein großer Gestaltungsspielraum.
Innovative Ideen und Neuerungen können eher in die Tat umgesetzt werden
24
.
Bei der Neugründung wird i.d.R. nicht so viel Kapital benötigt wie bei einer
Übernahme, da hier die Möglichkeit besteht, zunächst einmal ,,klein"
anzufangen.
Dagegen kann man bei der Übernahme eines Unternehmens i.d.R. auf ein
bestehendes Unternehmenskonzept zurückgreifen, dass sich in der Praxis
bewährt hat
25
. Der Existenzgründer kann auf bestehende Vorgaben aufbauen,
die Anlaufphase wie bei einer Neugründung fällt dadurch weg. Die
Ertragschancen in einem übernommenen Unternehmen sind damit zumindest in
den ersten Jahren deutlich höher einzustufen, als bei einer Neugründung.
Allerdings muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass der Erfolgsdruck
wesentlich größer sein wird. Von Anfang an muss der Existenzgründer sein
Können auf allen Schauplätzen eines gewachsenen Unternehmens unter
Beweis stellen und oftmals bereits vom ersten Tag an die Verantwortung für
eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern übernehmen
26
. Dazu kommt, dass der
Kapitalbedarf in den meisten Fällen wesentlich höher sein wird als bei der
Neugründung.
22
vgl. Stubenrauch, Wegweiser zur Unternehmensgründung ­ Existenzgründung-, S.30 f.
23
BMWA, Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, S 29.
24
DIHK, Existenzgründung: Die wichtigsten Bausteine für das eigene Unternehmen. S. 21.
25
BMWA, DtA, Unternehmensnachfolge: ,,nexxt" Die optimale Planung, S. 6.
26
BMWA, Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, S 31.

Master-Thesis Oliver Kettner
14
3.3 Vor- und Nachteile bei der Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge und damit aus Sicht des Existenzgründers, die
Übernahme eines bestehenden Betriebs, kann enorme Vorteile mit sich
bringen. Im Gegenzug können aber im Zusammenhang mit der
Unternehmensübernahme auch eine Menge Nachteile entstehen. Die
Gegenüberstellung möglicher Vor- und Nachteile bei der
Unternehmensnachfolge soll es erleichtern, im Einzelfall die richtige
Entscheidung zu treffen. Natürlich handelt es sich dabei nur um einen kleinen
Auszug von wesentlichen Argumenten, die nicht auf jede Nachfolgesituation
zutreffen werden. Die Auflistung soll vielmehr verdeutlichen, dass die
Unternehmensübernahme nicht mit einer Erfolgsgarantie gleichzusetzen ist.
Vorteile
27
:
·
= Märkte sind bereits vorhanden und müssen nicht mit viel Aufwand erst
erschlossen werden.
·
= I.d.R ist das Unternehmen bereits am Markt positioniert. Der Betrieb hat
einen Namen, einen Bekanntheitsgrad, ein Image, was den Einstieg,
zumindest in der Übergangsphase, erleichtert.
·
= Das Unternehmen hat in den meisten Fällen einen festen Kundenstamm,
eine bereits bestehende Produktpalette und einen erfahrenen
Mitarbeiterstamm.
·
= Meistens besteht bereits ein Netz von Lieferanten und Geschäftspartnern,
was eine erleichterte Abwicklung von künftigen Aufträgen garantiert.
·
= Berater in Form von Steuerberatern, Rechtsanwälten etc., die das
Unternehmen seit Jahren kennen, sind bereits vorhanden.
·
= Auch Beziehungen zu Banken bestehen, die i.d.R. das Unternehmen als
Kunde behalten und die Geschäftsbeziehung fortführen möchten.
27
Vgl. Neumaier, Betriebsübernahme ­ Chancen für Existenzgründer, S. 7f;
CHANGE/CHANCE, Unternehmensnachfolge als Chance nutzen ! Kapitel 1

Master-Thesis Oliver Kettner
15
·
= Es liegen konkrete Zahlen in Form von Bilanzen, Gewinn- und
Verlustrechnungen vergangener Jahre vor, die es erleichtern Planzahlen für
die Zukunft zu erstellen.
·
= Der Vorgänger steht zumindest in der Übergangsphase noch mit Rat und
Tat zur Seite. Er kann dabei helfen, das Vertrauen, das die Kunden in das
Unternehmen setzten, auf den Nachfolger zu übertragen.
·
= Übernahmen werden finanziell gefördert wie Neugründungen.
Nachteile
28
:
·
= Fest gefahrene Strukturen, der Betrieb ist oft stark von der Person des
bisherigen Unternehmers geprägt.
·
= Es muss Verantwortung für den Betrieb und den Mitarbeiterbestand
übernommen werden.
·
= Startprobleme des ,,Neuen" können dadurch entstehen, dass Kunden und
Mitarbeiter diesen als neuen Chef nicht akzeptieren. Langjährige
Mitarbeiter verlassen den Betrieb, was ein enormer Verlust von Know-
How bedeuten kann.
·
= In aller Regel sind Neuinvestitionen notwendig, weil der Vorgänger in den
letzten Jahren vor der Übergabe nicht mehr in Maschinen, Einrichtungen
oder Marketing investiert hat.
·
=
Generationswechselkonflikte können dazu führen, dass interne
Auseinandersetzungen wichtiger werden als die Wünsche der Kunden.
·
= Durch mangelnde Erfahrung besteht die Gefahr, dass der Nachfolger einen
überhöhten Preis für das Unternehmen bezahlt oder hohe Pacht und Mieten
akzeptiert, was schnell zu Liquiditätsengpässen führen kann.
·
= I.d.R besteht ein höherer Eigenkapitalaufwand.
Anhand der im Anhang I dargestellten Checkliste ,,Unternehmensnachfolge"
kann nachgeprüft werden, ob ein entsprechende Unternehmen geeignet ist für
28
Vgl. Neumaier, Betriebsübernahme ­ Chancen für Existenzgründer, S. 9f;
CHANGE/CHANCE, Unternehmensnachfolge als Chance nutzen ! Kapitel 1

Master-Thesis Oliver Kettner
16
den Schritt in die Selbstständigkeit. Je öfter die Fragen mit Ja beantwortet
werden können, desto günstiger scheint das Übernahmeangebot zu sein. Ist
dagegen ein Großteil der Fragen mit Nein zu beantworten, sollte dringend der
Rat von Experten eingeholt werden.
3.4 Interessensabwägung
In den meisten Fällen ist bei der Unternehmensnachfolge vorrangiges Ziel aller
Beteiligter, das Unternehmen langfristig zu erhalten und seine Substanz zu
sichern
29
. Trotzdem stehen die Interessen von Übergeber und Nachfolger
oftmals im Widerspruch zueinander.
Für den Übergeber ist die Sicherung der Altersvorsorge und seines
Lebensstandards von zentraler Bedeutung. Daneben wird ihm am Erhalt des
Unternehmens und an einer möglichst geringen Steuerbelastung gelegen sein.
Bestimmenden Einfluss haben diese Gesichtspunkte sowohl auf die
Kaufpreisforderungen für das Unternehmen, als auch auf die Form der
Unternehmensübergabe. Oftmals besteht auch der Wunsch, sich für die Zeit
nach der Übergabe ­ zumindest vorübergehend- noch Einflussnahme- und
Kontrollmöglichkeiten vorzubehalten.
Demgegenüber ist das Anliegen des Nachfolgers, möglichst klare
Eigentumsverhältnisse zu schaffen und die zukünftigen Einflussmöglichkeiten
des Übergebers auf die Geschäftspolitik möglichst gering zu halten.
Für den Übernehmer kommt es entgegen den Interessen des Übergebers
vielmehr darauf an, dass der Betrieb die mit der Kaufpreiszahlung verbundenen
finanziellen Belastungen dauerhaft tragen kann, und dass nach Abzug der
Zahlungen mit den verbleibenden betrieblichen Einnahmen der private
29
Neumeier, geregelte Unternehmensnachfolge, S. 12
.

Master-Thesis Oliver Kettner
17
Lebensunterhalt gesichert ist. Aus seiner Sicht müssen sich die Zahlungen also
an der künftigen Rentabilität des Unternehmens orientieren.
Um Konflikte zu vermeiden, müssen daher im Rahmen einer Gesamtlösung die
einzelnen Aspekte sorgfältig gegeneinander abgewogen werden, um eine für
beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Selten wird aber eine Lösung allen
Ansprüchen gerecht werden, so dass das Ergebnis oft in einem Kompromiss
bestehen wird
30
.
3.5 Persönliche und fachliche Voraussetzungen des Nachfolgers
Eine Erfolg versprechende Unternehmensnachfolge setzt wesentliche
persönliche und fachliche Fähigkeiten des Nachfolgers voraus
31
.
Zwei ganz wesentliche Fragen sollte sich daher jeder Nachfolger stellen, egal
ob er aus dem Kreis der Familie kommt oder ob er Fremdnachfolger ist:
Bin ich ein Unternehmertyp ?
und
Habe ich überhaupt das ,,Zeug", die Führung eines Unternehmens zu
übernehmen ?
Dies ist deshalb so wichtig, da nicht jeder, der beabsichtigt, eine
Unternehmensnachfolge anzutreten, dazu auch tatsächlich geeignet ist
32
.
Wesentliche erforderliche Merkmale, die einen idealen Nachfolger
auszeichnen, sind unter anderem: fachliche Kompetenz, kaufmännisches
Wissen, mehrjährige Branchenerfahrung, Führungsqualität, familiärer
Rückhalt, körperliche Fitness, ein guter finanzieller Hintergrund und eine
konkrete Vorstellung im Hinblick auf die Weiterführung des Unternehmens
33
.
Wenn die genannten Fähigkeiten (vor allem fachliche und kaufmännische) nur
teilweise oder noch gar nicht erfüllt sind, dann sollte daran gearbeitet werden.
30
Neumeier, geregelte Unternehmensnachfolge, S. 12
31
Stephan, Nachfolge in mittelständischen Familienunternehmen, S. 18.
32
BMWI, Unternehmensnachfolge: Der richtige Zeitpunkt, S. 11.
33
Vgl. Kroll H. Existenzgründung S. 13

Master-Thesis Oliver Kettner
18
Insbesondere Kammern und Verbände bieten eine breite Palette von
Weiterbildungsmöglichkeiten auf kaufmännischem, rechtlichem und
technischem Gebiet. Jedem Nachfolger ist dringend anzuraten, sich bei den
entsprechenden Institutionen zu erkundigen
34
(vgl. auch 3.6.3
Beratungsinstitutionen).
Darüber hinaus soll die im Anhang II
dargestellte Checkliste dabei helfen,
herauszufinden, ob man ein Unternehmertyp ist oder nicht. Je mehr Fragen mit
Ja beantwortet werden können, um so eher sind die Voraussetzungen für eine
erfolgreiche Unternehmensnachfolge vorhanden.
3.6 Planung und Beratung
Ist man sich schließlich darüber im Klaren, dass man den Schritt in die
Selbstständigkeit in Form einer Unternehmensübernahme wagen möchte und
hält man sich dafür auch als geeignet, stellt sich anschließend die Frage der
weiteren Vorgehensweise.
Angesichts des Umfangs der bereits angesprochenen Problemfelder wird
deutlich, dass eine sorgfältige und vorausschauende Planung unerlässlich für
eine erfolgreiche Unternehmensnachfolgeregelung ist. Im folgenden
Teilabschnitt werden die wesentlichen Schritte auf dem Weg zum eigenen
Unternehmen aufgezeigt.
3.6.1 Vorgehensweise in der Suchphase
Wenn nicht gerade die Möglichkeit besteht, einen Familienbetrieb zu
übernehmen, stellt sich für den potenziellen Nachfolger zunächst die Frage,
wie man das richtige Unternehmen findet. Dazu muss geklärt werden, was
überhaupt gesucht wird, denn schließlich muss das Unternehmen zum
34
Maikranz F. C. Das Existenzgründungs ­ Kompendium, S. 2.

Master-Thesis Oliver Kettner
19
zukünftigen Übernehmer passen
35
. Unterschiedliche Faktoren spielen
diesbezüglich eine Rolle.
Sicherlich ist es sinnvoll sich in einer Branche umzuschauen, in der man
bereits berufliche Erfahrungen gesammelt hat. Dabei sollte geklärt werden, ob
mögliche Zulassungsvoraussetzungen
36
erfüllt werden müssen. Des Weiteren
spielt der Standort eine maßgebliche Rolle, zum einen hinsichtlich des
Zukunftspotenzials des Unternehmens, zum anderen aber auch in
Anbetracht einer möglichen Wohnsitzverlagerung
37
. Auch die
Unternehmensgröße und der damit verbundene Kaufpreis ist ein
entscheidender Punkt bei der richtigen Auswahl eines Unternehmens. Darüber
hinaus sollte die wirtschaftliche Situation und der Übergabezeitraum den
eigenen Vorstellungen entsprechen. Dies gilt übrigens für den Nachfolger aus
dem Kreis der Familie genauso wie für den Fremdnachfolger
38
.
Ist man sich letztendlich darüber im Klaren, wie das zu übernehmende
Unternehmen aussehen soll, stellt sich die Frage, wie man dieses am besten
findet. Ein einfaches und verbreitetes Instrument sind die sogenannten
Unternehmens- und Nachfolgebörsen im Internet
39
. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, über entsprechende Inserate in Tageszeitungen und
Kammerzeitschriften ein Unternehmen zu finden
40
. Auch spezialisierte
Unternehmensberater, Steuerberater und Rechtsanwälte machen sich- meist
kostenpflichtig- gezielt auf die Suche nach einem geeigneten Unternehmen und
bieten oftmals eine Komplettbetreuung an. Die auf die Vermittlung, Analyse,
Abwicklung und Finanzierung von Unternehmen spezialisierte Branche nennt
35
BMWI, Unternehmensnachfolge: Der richtige Zeitpunkt, S. 15.
36
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit, so dass die Ausübung eines
Gewerbes nicht an besondere Voraussetzungen gebunden ist. Ungeachtet dieser Regelung sieht
das Gesetz für die Ausübung einiger Gewerbe und freier Berufe besondere
Zulassungsvoraussetzungen vor. Eine Anzahl möglicher Zulassungsvoraussetzungen sind im
Anhang III dargestellt.
37
BMWI, Unternehmenssuche,
www.bmwi-softwarepaket.de
38
Vgl. BMWI, Unternehmensnachfolge: Der richtige Zeitpunkt, S. 15.
39
Eine Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Unternehmens- und Nachfolgebörsen
erfolgt im Abschnitt 3.6.3 Unternehmensbörsen.
40
BMWI, Unternehmenssuche,
www.bmwi-softwarepaket.de

Master-Thesis Oliver Kettner
20
sich selbst Mergers und Acquisitions (M&A)
41
. M&A ­ Abteilungen lassen
sich i.d.R. bei Banken, Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern,
Beteiligungs- und Unternehmensmaklergesellschaften finden
42
.
Anzumerken ist, dass bei Verträgen mit Unternehmensvermittlern oder anderen
Beratern darauf zu achten ist, dass es sich um einen freibleibenden
Auftrag handelt. Dies hat den Vorteil, dass man parallel auf eigene Initiative,
ohne Provisionspflicht, ein passendes Unternehmen suchen und finden kann
und darf.
3.6.2 Unternehmensbörsen
Aufgrund der zunehmenden Beliebtheit und Anzahl elektronischer
Unternehmensbörsen wird im folgenden Abschnitt diese Art der
Unternehmenssuche etwas ausführlicher vorgestellt.
Unternehmens- und Nachfolgebörsen im Internet sind ein einfaches und weit
verbreitetes Instrument für Unternehmer, ihr Unternehmen vorzustellen und
für potenzielle Nachfolger um ein geeignetes Unternehmen zu finden. Die
Einträge sind anonym, der direkte Kontakt wird über die Betreiber der Börsen
bzw. dort aufgeführte Kontaktadressen hergestellt und ist oftmals kostenlos
43
.
Die derzeit bundesweit größte Unternehmensbörse ist die Unternehmensbörse
CHANGE/CHANCE (
www.change-online.de
). Es handelt sich dabei um eine
Gemeinschaftsinitiative des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, dem
Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie der Deutschen
41
,,Mergers" meint die Verschmelzung von Unternehmen, ,,Acquisitions" steht für Suche nach
dem Target, also einem Verkäufer oder einem Käufer. Auf Wunsch bieten M&A Berater einen
Full Service, d.h. sie begleiten den Mandanten in allen Phasen der Transaktion, beginnend mit
der Suche und endend mit dem Übernahme bzw. Integrationsprozess.
42
Vgl . Sattler & Partner, Wege zum eigenen Unternehmen, Newsletter 3/03, S. 2 ff.
43
Vgl. BMWA, DtA, Unternehmensnachfolge: ,,nexxt" Die optimale Planung, S. 14.

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21
Ausgleichsbank
44
. In dieser bundesweit größten Unternehmensbörse sind die
regionalen Unternehmensangebote und ­nachfragen der deutschen Industrie
und Handelskammern, der Handwerkskammern sowie von deutschen Banken
und Sparkassen für mindestens neun Monate gespeichert. Die Vermittlung und
Veröffentlichung ist für beide Seiten kostenlos
45
. Deutschlandweit sind derzeit
rund 10100 Unternehmen darin aufgelistet, davon 7000 Angebote und 3100
Gesuche. Allein im letzten Jahr konnten 1300 Unternehmen an einen
Nachfolger vermittelt werden
46
.
Daneben gibt es eine Vielzahl von kleinen und regionalen
Unternehmensbörsen, die von Verbänden, Maklern, und
Unternehmensberatungen oder größeren Kreditinstituten unterhalten werden.
Beispiele dafür sind :
·
=
http://www.unternehmermarkt.de
·
=
http://business-meeting-online.de
·
=
http://www.intermedon.de
Problematisch ist allerdings, dass die meisten Einträge in Unternehmensbörsen
nur wenig über die Qualität der angebotenen Betriebe aussagen, da die
Mitteilungen und Informationen zu einzelnen Angeboten bzw. Nachfragen
i.d.R. auf Selbstauskünfte der Betroffenen beruhen.
Damit die Unternehmenssuche mit Hilfe einer elektronischen
Unternehmensbörse möglichst erfolgreich verläuft, sollten daher generell
folgende Kriterien beachtet werden
47
:
44
Im Zuge der Verschmelzung von der DtA (Deutsche Ausgleichbank) und der KfW
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Juli 2003 handelt es sich hierbei nun um die KfW
Mittelstandsbank (mehr dazu, unter 8.3 Fördermaßnahmen des Bundes).
45
Merkblatt der IHK Berlin: Die ,,Nachfolgebörse" der Industrie- und Handelskammer zu
Berlin. S.1.
46
Volks- und Raiffeisenbank, Unternehmensnachfolge: Planen und realisieren, S. 33.
47
Maikranz F. C. Das Existenzgründungs ­ Kompendium, S. 18.

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22
·
= Vertraulichkeit / Anonymität der Adressendaten
·
= Aktualität / Qualität der Einträge
·
= Verständliche Handhabung der Datenbanken
·
= Anzahl der geleisteten Kaufgesuche bzw. Verkaufsangebote
·
= Recherchemöglichkeiten
·
= Zusatznutzen durch Dienstleistungen des Anbieters
3.6.3 Beratungsinstitutionen
Um Fehler und Planungslücken zu vermeiden, sollte schon in einem recht
frühen Stadium der Planung professionelle Hilfe in Anspruch genommen
werden ­ nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der
zukünftigen Mitarbeiter, für deren Arbeitsplatzsicherung der Nachfolger eine
große Verantwortung trägt
48
.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer als Ratgeber geeignet ist.
Für die meisten Themen stehen i.d.R. mehrere Berater bzw. Institutionen zur
Verfügung. Um den Überblick nicht zu verlieren, muss man sich zunächst
darüber klar werden, welcher grundsätzlicher Beratungsbedarf benötigt wird.
Da oftmals der Nachfolger selbst nicht einschätzen kann bei welchen Themen
und Problemfeldern Beratungsbedarf besteht, empfiehlt es sich als erstes eine
allgemeine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Eine allgemeine Existenzgründungsberatung/Unternehmensnachfolgeberatung
und zusätzliches Informationsmaterial (meistens kostenlos) erhält man am
besten bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) und
Handwerkskammern (HWK) in der Region, in der das Unternehmen
übernommen werden soll. Diese Institutionen stehen auch bei der Erstellung
eines schlüssigen Nachfolgekonzepts, bei der Vermittlung von Unternehmen
48
Vgl. BMWA, DtA, Unternehmensnachfolge: ,,nexxt" Die optimale Planung, S. 15.

Master-Thesis Oliver Kettner
23
und weiteren Beratern sowie beim Erstellen des Businessplans tatkräftig zur
Seite. Größere Banken, Sparkassen, sowie Volks- und Reiffeisenbanken sind
ebenso erste Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zur
Existenzgründung/Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus kann man sich bei
Fach- und Branchenverbänden, Genossenschaften und dem Arbeitsamt vor Ort
hinsichtlich allgemeiner Existenzgründungsfragen informieren lassen.
Kostenloses Informationsmaterial erhält man auch über das Bundesamt für
Wirtschaft und Arbeit (BMWA), auf Fachmessen (Gründermessen) und über
das Internet.
Wurden alle kostenlose, allgemeine Beratungen und Informationen in
Anspruch genommen und ausgewertet, dann hat der potenzielle Nachfolger im
Normalfall eine konkrete Vorstellung von seiner eigenen
Unternehmensnachfolgeplanung
49
. Besteht anschließend weiterer
Beratungsbedarf, was meisten der Fall sein wird, muss man sich an die
entsprechend dafür spezialisierten Berater wenden. Welcher der Geeignetste
ist, hängt im Einzellfall vom entsprechenden Beratungsbedarf ab.
Eine kleine Auswahl möglicher Berater zu speziellen Themen soll folgender
kurzer Überblick
50
geben:
·
= Industrie- und Handelkammern (IHK) sowie Handwerkskammern (HWK):
neben der allgemeinen Existenzgründungsberatung (siehe oben) auch
Anbieter von Weiterbildungslehrgängen, Ansprechpartner bei
Umweltfragen, bei Bedarf von Branchendaten, etc.
·
= KfW Mittelstands ­ Beratungszentrum: Gründungs und Aufbauberatung an
70 Standorten in Deutschland
49
Vgl. Rasche, Erfolgreiche Unternehmensnachfolge im Handwerk und Mittelstand, S.149
50
Vgl. Gründungsführer Berlin 2003/2004: Wegweiser zum Berliner Gründungsnetzwerk S. 22
ff.; ,,nexxt" ­ Beraterbörse unter
www.nexxt.org
;

Master-Thesis Oliver Kettner
24
·
= Arbeitsämter vor Ort: neben allgemeiner Beratung zum Thema
Existenzgründung (vor allem für Gründer / Nachfolger aus der
Arbeitslosigkeit), auch Vermittler von Arbeitnehmern, etc.
·
= Steuerberater: bei steuerlichen Fragen, bei betriebswirtschaftlichen
Belangen und der Wahl der Rechtsform
·
= Rechtsanwälte und Notare: bei vertraglichen Fragen, wie z.B. Kauf-, Miet-
und Pachtverträgen, Gesellschaftsverträgen, Haftungsfragen usw.
·
= Unternehmensberater: für alle betriebswirtschaftlichen Fragen (Konzept,
Marketing, Organisation etc.) sowie als externe Gutachter hinsichtlich der
Kaufpreisbewertung
·
= Banken und Sparkassen: insbesondere bei Finanzierungsfragen und zur
Förderhilfenberatung
·
= Patentanwälte: helfen vor allem technische Neuentwicklungen vor
Nachahmern zu schützen
·
= Verbände und sonstige Kammern: bei branchenspezifischen Fragen wie
beispielsweise Zulassungsbeschränkungen, etc.
Weitere Berater und Institutionen mit entsprechenden Anschriften und
Internetadressen sind im Anhang IV
aufgelistet. Dabei beschränkt sich die
Auswahl auf bundesweite Institutionen und solche aus dem Raum Berlin.
Als weiterer Tipp ist an dieser Stelle anzumerken, dass man bei der Auswahl
des richtigen Beraters nicht nur auf dessen Qualifikation achten sollte, sondern
auch darauf, dass die ,,Chemie" zwischen Berater und Nachfolger stimmt
51
. Bei
kostenpflichtiger Beratung besteht zudem die Möglichkeit einer finanziellen
Förderung durch öffentliche Zuschüsse ( näheres dazu unter 8. Förderhilfen
für kleine und mittelständische Unternehmen).
51
BMWA, Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, S 14.

Master-Thesis Oliver Kettner
25
3.7 Sonstige Faktoren
Hat man ein entsprechendes Unternehmen schließlich gefunden und sich
informiert, wo und bei wem man sich beraten lassen kann, dann beginnt die
eigentliche Planung. Dazu gehört die sorgfältige Ausarbeitung eines
Businessplans
52
.
Beim Erstellen des Businessplans ist im Gegensatz zur Neugründung darauf
zu achten, dass der Ist - Zustand des zu übernehmenden Unternehmens genau
herausgestellt wird und darüber hinaus entsprechend dargelegt wird, wie der
Soll - Zustand bzw. die zukünftige Entwicklung des Unternehmens aussehen
soll. Mit einem solchen Ist/ Soll- Vergleich können Defizite und
Schwachstellen herausgearbeitet werden, aber auch neue Strategien, Ziele und
konkrete Handlungsschritte entwickelt werden. Die Ausarbeitung eines solchen
Planes ist schriftlich vorzunehmen und dient vor allem zur Vorbereitung von
zukünftigen Bankgesprächen und für die Beantragung von Krediten, besonders
aus öffentlichen Förderprogrammen
53
. Die folgenden Punkte
54
sollten auf
keinen Fall fehlen:
·
= Zusammenfassung: kurze Beschreibung der wichtigsten Aspekte und Ziele
·
= Angaben zur persönlichen und fachlichen Qualifikation des Nachfolgers
·
= Die Unternehmensform (Übernahmemodell / Rechtsform)
·
= Der Jahresabschluss der letzten beiden Jahre
·
= Das Produkt und Leistungsangebot
·
= Angaben über den Markt
·
= Angaben über die Konkurrenz und Wettbewerbssituation
52
Wie ein Businessplan auszusehen hat, kann man entsprechender Broschüren der Industrie
und Handelskammern und des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit entnehmen (z.B.
nexxt Unternehmensnachfolge: die optimale Planung S.12 f.). Mittlerweile gibt es auch eine
Anzahl von Online-Existenzgründerlehrgängen an Hand derer man einen Businessplan
erstellen kann, allerdings ist dabei zu beachten, dass man nicht Neugründer ist, sondern ein
bestehendes Unternehmen übernimmt. Ein Beispiel ist der Online-Existenzgründerlehrgang der
IHK Erfurt oder IHK Cottbus.
53
Vgl. BMWA, DtA, Unternehmensnachfolge: ,,nexxt" Die optimale Planung, S. 10.
54
Vgl. Neumaier, Betriebsübernahme ­ Chancen für Existenzgründer, S. 57f;

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·
= Ein Finanzplan mit Investitions- und Kapitalbedarfsplanung sowie eine
Umsatz- und Liquiditätsplanung für die nächsten drei Jahre.
Bei der Erstellung eines Businessplans ist es sinnvoll, den bisherigen
Unternehmer mit einzubeziehen, um leichter an interne Unternehmensdaten
und Informationen zu gelangen. Allerdings besteht die Gefahr, dass der ,,Alt"-
Unternehmer sein Unternehmen besser darstellt als es in Wirklichkeit ist.
Deshalb ist es für jeden Nachfolger wichtig, dass er sich selbst ein genaues
Bild von dem zu übernehmenden Unternehmen macht. Dazu gehört u.a.,
dass man sich Informationen über den Aufgabegrund des Unternehmers, über
den Ruf des Unternehmens, über den Standort, Markt, Kunden und Konkurrenz
des Unternehmens etc. einholt. Darüber hinaus fehlt dem Nachfolger oftmals
die nötige Erfahrung zur Erstellung eines Businessplans. Deshalb ist es
dringend notwendig, sich zusätzlichen, neutralen, externen Rat einzuholen (vgl.
3.6.3 Beratungsinstitutionen).
Neben der Erstellung eines Businessplans ist es zusätzlich ratsam, zusammen
mit dem Übergeber, einen konkreten Unternehmensübergabefahrplan zu
erstellen. In einem solchen Plan sollte der Eintrittszeitpunkt des künftigen
Unternehmers und der Austrittzeitpunkt des bisherigen Unternehmers geregelt
werden , zusätzlich sollte die zukünftige Rolle des bisherigen Unternehmers
klar definiert werden
55
. Der gemeinsame Fahrplan sollte von allen Beteiligten
akzeptiert werden und verbindlich sein.
Des Weiteren ist daran zu denken, die Mitarbeiter und Leistungsträger eines
Unternehmens vor der Übernahme eines Unternehmens rechtzeitig zu
informieren.. Vor allem der Nachfolger sollte vor der offiziellen Übernahme
55
Vgl. BMWI, Unternehmensnachfolge: Der richtige Zeitpunkt, S. 37 ff.

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27
Gespräche mit den Mitarbeitern führen, um Unruhe und Ungewissheit bei der
Belegschaft zu vermeiden
56
.
Ebenfalls von besonderer Bedeutung ist die rechtzeitige Einführung des
Nachfolgers bei den wichtigsten Kunden, Banken und Lieferanten durch den
bisherigen Unternehmer
57
.
Letztendlich sollten alle relevanten, rechtlichen, steuerlichen,
betriebswirtschaftlichen und psychologischen Aspekte berücksichtigt werden.
Im weitern Verlauf der Ausarbeitung wird vor allem auf mögliche
Unternehmensübernahmemodelle, die Rechtsformwahl, sowie auf allgemeine
Rechtsfragen beim Kauf eines Unternehmens und dessen Finanzierung
eingegangen, die im übrigen auch bei der Erstellung eines Businessplans im
Hinblick auf die Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung sind.
4. Unternehmensübernahmemodelle
Im Folgenden werden die gängigsten Formen der Unternehmensübernahme
dargestellt. Vorweg ist zu sagen, dass jedes Übernahmemodell seine Vor- und
Nachteile hat. Welches im Einzellfall die richtige Lösung ist, hängt von einer
großen Anzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Bestimmende Einflussfaktoren
sind auf jeden Fall die Altersversorgung des Übergebers, die finanziellen
Verhältnisse des Nachfolgers und die konkreten steuerlichen Auswirkungen
des jeweiligen Modells. Aber auch die Ausgangssituation ist von
entscheidender Bedeutung. Zu unterscheiden ist zwischen familieninterner
Nachfolge und familienexterner Nachfolge.
56
DIHK, Unternehmensnachfolge: Informationen für Nachfolger und Senior-Unternehmer. S.
105.
57
Rasche, Erfolgreiche Unternehmensnachfolge im Handwerk und Mittelstand, S.55.

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28
Wie aus Punkt 1.1 Aktualität des Themas deutlich wurde, werden immer
noch knapp die Hälfte aller zur Nachfolge anstehenden Unternehmen an
Familienmitglieder übergeben, obwohl die Familiennachfolge i.d.R. die
schwierigste Form der Nachfolge überhaupt ist, da bei ihr die pragmatische
Betrachtung zum Nutzen des Unternehmens meist durch die emotionale
Komponente überlagert wird
58
. Aus diesem Grund bedarf es vor allem aus
Sicht des Übergebers einiger entscheidender Überlegungen, wie er die
Unternehmensnachfolge am Vernünftigsten und Gerechtesten regelt. . Da die
Ausarbeitung der Arbeit aber an potenzielle Nachfolger gerichtet ist, wird an
dieser Stelle auf eine detaillierte Darstellung verzichtet. Der Vollständigkeit
halber werden die gängigsten Übergabemodelle trotzdem kurz dargestellt.
·
= Die Vorweggenommene Erbfolge, die meistens durch Schenkung oder
gegen wiederkehrende Leistungen erfolgt. Es handelt sich dabei um eine
Übertragung von Vermögensanteilen noch zur Lebzeiten des Erblassers mit
Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Der Vermögensübergang tritt folglich
nicht Kraft Gesetzes, sondern aufgrund einzelvertraglicher Regelungen
ein
59
.
·
= Die gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag, die Vorrang
gegenüber der gesetzlichen Erbfolge hat. Bei ihr kann der Erblasser den
Inhalt seiner Verfügung von Todes wegen (Nachfolgeregelung)
grundsätzlich frei bestimmen (Testierfreiheit). Ihre Grenzen findet die
gewillkürte Erbfolge im Rahmen der allgemeinen Schranken des § 134
BGB (Gesetzesverstoß) und des § 138 BGB (Verstoß gegen die guten
Sitten) sowie hinsichtlich des Pflichtteilanspruches gemäß §§ 2303 ff.
BGB
60
.
·
= Die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1924 ff. BGB ist die denkbar
schlechteste Variante, da bei ihr die Nachfolge gerade nicht geregelt wurde.
58
Rasche, Erfolgreiche Unternehmensnachfolge im Handwerk und Mittelstand, S.64.
59
ausführlich dazu: Stenger in Sudhoff, Unternehmensnachfolge, S. 247 ff.
60
sehr ausführlich dazu: Esch/Baumann/Schulze zur Wiesche, Handbuch der
Vermögensnachfolge S. 109 ff..

Master-Thesis Oliver Kettner
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·
= Die schrittweise Übertragung durch Beteiligung an einer Personen- oder
Kapitalgesellschaft (dazu mehr unter 4.2 Schrittweise Übernahme durch
tätige Beteiligung).
·
= Der Verkauf gegen Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Zahlungen
(dazu ausführlich unter 4.1.3 Kauf gegen Einmalzahlung und 4.1.4 Kauf
gegen wiederkehrende Zahlungen).
·
= Die Übergangslösung: Unternehmenseigentum und ­führung werden
getrennt, durch Einsatz eines Fremdgeschäftsführers, durch Gründung einer
Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft oder GmbH), durch
Betriebsaufspaltung, Verpachtung oder Vermietung.
Bei der familienexternen Unternehmensnachfolge kommt vor allem der Kauf
eines Unternehmens oder die schrittweise Übernahme durch tätige Beteiligung
in Betracht. Die wichtigsten Varianten werden im Folgenden vorgestellt. Dabei
ist anzumerken, dass einige wesentliche Punkte nicht nur für einen externen
Nachfolger entscheidend sind, sondern natürlich auch für den familieninternen
Nachfolger, der die Übernahme eines Unternehmens durch Kauf oder tätige
Beteiligung anstrebt.
4.1 Kauf eines Unternehmens
Beim Kauf eines Unternehmens ist grundsätzlich zu unterscheiden, wer ein
Unternehmen kauft und in welcher Form. Hinsichtlich der Form gibt es die
Möglichkeit des asset deals (Einzelrechtsnachfolge/Singularsukzession) oder
des share deals (gesellschaftsrechtliche Beteiligung/Anteilskauf).
Der asset deal ist bevorzugte Erwerbsform bei Einzelunternehmen und
Personengesellschaften. Es handelt sich beim asset deal um den Kauf eines
gesamten Unternehmens oder eines für sich geschlossenen Unternehmensteils
durch Einzelübertragung der wesentlichen Wirtschaftsgüter, Rechte und
immateriellen Vermögensgegenstände (z.B. Kundenstamm, Firmennamen

Master-Thesis Oliver Kettner
30
etc.)
61
. Maßgeblich sind die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, für
Forderungen und andere Rechte (z.B. Patente, Markennamen,
Gebrauchsmuster etc.), also die §§ 398 ff BGB, für Grundstücke die §§ 873 ff.,
925, 93, 94 BGB, und für bewegliche Gegenstände (dazu gehört auch Zubehör
§§ 97, 311 c BGB) die §§ 929 ff. BGB. Mit Übergang des neu erworbenen
Eigentums ist der Käufer berechtigt, darüber frei zu verfügen und zum Beispiel
als Sicherheit für Kredite einzusetzen.
62
Der asset deal kann je nach
Vertragsgegenstand Sachkauf gemäß § 433 Abs. 1 S.1 BGB oder Rechtskauf
gemäß § 453 Abs. 1 BGB oder eine Kombination aus beiden Elementen sein.
Ist allerdings, wie in den meisten Fällen, Gegenstand des asset deals eine Sach-
und Rechtsgesamtheit und damit ein Unternehmen
63
( Unternehmensteil), so
handelt es sich ­ nach bisherigem und neuem Recht - um einen Sachkauf
64
.
Diese Unterscheidung ist insbesondere in Bezug auf haftungsrechtliche
Ansprüche gegenüber dem Verkäufer von Bedeutung und sollte daher nicht
außer Acht gelassen werden. Aus steuerlicher Sicht ist der asset deal für den
Käufer i.d.R. vorzugswürdig, da grundsätzlich die Möglichkeit besteht, auf die
Anschaffungskosten Abschreibungen vorzunehmen. Der gezahlte Kaufpreis
wird auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufgeteilt und unterliegt dann der
planmäßigen Abschreibung nach den Regeln des § 7 EStG
65
. Für den Käufer
ist es damit sinnvoll, Abschreibungsvolumen zu erwerben. Dagegen muss der
61
Vgl. Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns, Unternehmenskauf Unternehmensverkauf, S.9 Rn. 6.
62
BMWA, DtA, Unternehmensnachfolge: ,,nexxt" Die optimale Planung, S. 52.
63
Def.: Unternehmen: Unter dem Unternehmensbegriff versteht man eine
Vermögensgesamtheit. Hierzu zählen die Immobilien und Mobilien, die Forderungen und
Verbindlichkeiten, Patente und andere Rechte, immaterielle Vermögensgegenstände sowie
Arbeitsverhältnisse und Verträge. Ihre Bedeutung gewinnen die einzelnen Sachen, Rechte und
Werte durch die Zusammenfassung und ihre gegenseitige Wechselwirkung. Trotzdem ist das
Unternehmen als solches nicht rechtsfähig und infolgedessen kein Rechtssubjekt. Die
Vermögensgesamtheit ist vielmehr dem jeweiligen Inhaber d.h. dem Unternehmensträger
(Rechtsträger) zuzuordnen. Nur er ist rechtsfähig und damit im Rechtsverkehr handlungsfähig.
Unternehmensträger können natürliche Personen, eine Personengesellschaft oder eine
juristische Person sein. Vgl. dazu : Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns, Unternehmenskauf
Unternehmensverkauf, S.8 Rn.4; Wollny, Unternehmens- und Praxisübertragungen S. 168 f.
Rn 1133 ff. und Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, S. 5 f. Rn. 12 ff.
64
Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns, Unternehmenskauf Unternehmensverkauf, S.9 Rn.6.
65
Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns, Unternehmenskauf Unternehmensverkauf, S.538 Rn.5.

Master-Thesis Oliver Kettner
31
Verkäufer den Veräußerungsgewinn gemäß §§ 16, 34 EstG (beachte:
Freibeträge und halber Steuersatz) versteuern
66
.
Beim share deal handelt es sich um den Kauf einer gesellschaftsrechtlichen
Beteiligung (Anteilskauf). Gegenstand des Kauf- und Übertragungsvertrags
sind Anteilsrechte an dem Unternehmensträger, d.h. der Gesellschaft, die das
Unternehmen betreibt (Geschäftsanteile an einer Personengesellschaft,
Geschäftsanteile an einer GmbH oder Aktienanteile an einer AG, KGaA).
67
Grundsätzlich ist der share deal damit ein Rechtskauf gemäß § 453 Abs. 1
BGB. Werden aber sämtliche Geschäftsanteile, Gesellschaftsanteile oder
Aktien an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft durch einen einzigen
Käufer oder durch eine Gruppe von Käufern erworben, dann handelt es sich
wie beim asset deal um einen Unternehmens- und damit Sachkauf gemäß § 433
Abs.S.1 BGB
68
, der gemäß §§ 434 ff. entsprechend haftungsrechtlich behandelt
wird. Aus steuerlicher Sicht stellt sich für den Käufer beim share deal die
Frage, ob sich der Kaufpreis für die Anteilsrechte in Abschreibungen
verwandeln lässt. .Für die steuerliche Belastung des Verkäufers ist dagegen die
Rechtsform maßgeblich von Bedeutung.
Handelt es sich beim Verkäufer um
eine natürliche Person, ist § 17 EStG zu prüfen und das
Halbeinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 EStG anwendbar
69
. Handelt es sich
dagegen um eine juristische Person, findet eine Steuerfreistellung gemäß § 8b
Abs. 2 KStG statt
70
.
66
Vgl. Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns, Unternehmenskauf Unternehmensverkauf, S.522 ff.
Rn.16 ff. .Dringend anzuraten ist an dieser Stelle, den Rat eines Steuerfachmanns in
Anspruch zu nehmen.
67
Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns, Unternehmenskauf Unternehmensverkauf, S.10 Rn. 8.
68
Wollny, Unternehmens und Praxisübertragung, S. 195 Rn. 1394; Putzo in Palandt, § 433
BGB Rn. 3.
69
Vgl. Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns, Unternehmenskauf Unternehmensverkauf, S.528 f. Rn.
37ff..
70
Ausführlich dazu: Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns, Unternehmenskauf Unternehmensverkauf,
S.531 ff., Rn. 43 ff..

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832478384
ISBN (Paperback)
9783838678382
DOI
10.3239/9783832478384
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Kiel – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2004 (März)
Note
1,3
Schlagworte
existenzgründung förderprogramm unternehmensübernahme unternehmensbewertung rechtsform
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