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Probleme bei der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten

©2003 Diplomarbeit 93 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Marktsegment der Kreditderivate wächst rasant. Einer Untersuchung der British Bankers Association zufolge beträgt das ausstehende Nominalvolumen inzwischen rund zwei Billionen US Dollar. Eine treibende Kraft für diesen Wachstum ist neben vielen anderen Gründen sicherlich die Notwendigkeit, ein verbessertes Risikomanagement durch die in der jüngsten Vergangenheit auftretenden Unternehmensausfälle, wie z.B. Worldcom oder Enron, zu schaffen. Dabei darf nicht außer acht gelassen werden, dass der intensive Wettbewerb in der sich konsolidierende Bankenbranche und die Forderung der Eigenkapitalgeber nach einer angemessenen Eigenkapitalrendite bzw. nach einer höheren Zinsmarge vor allem die deutschen Kreditinstitute zusätzlich unter Druck setzt. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, müssen diese ihre Risiken möglichst ertragsorientiert managen.
Durch die angesprochenen Insolvenzfälle müssen die jeweiligen Gläubigerbanken nicht unerhebliche Abschreibungen auf ihre Kreditforderungen tätigen. Im Extremfall können diese sogar zur Zahlungsunfähigkeit einer Bank führen. Schließlich kann eine einzelne Institutskrise über eine Bankenkrise zu einer Finanzkrise führen, die wiederum die gesamte volkswirtschaftliche Aktivität lähmen kann.
Kreditderivate bilden in diesem Zusammenhang liquide und transparente Instrumente zum Auf- und Abbau von solchen Kreditrisiken respektive zum Management eines Kreditportfolios. Eine Bank kann sich prinzipiell gegen den Ausfall eines Unternehmens mit dem Kauf eines Kreditderivates absichern, um potentielle Verluste zu vermeiden.
Die vorliegende Arbeit stellt dieses Instrument des Risikotransfers in den Mittelpunkt. Im Abschnitt Drei wird erörtert, was unter einem Kreditderivat zu verstehen ist, welche Arten es gibt und welche Auswirkungen der Transfer von Kreditrisiken für den jeweiligen Vertragspartner hat. Außerdem liefert der Verfasser im Abschnitt Vier einen kurzen Einblick in die Ansätze zur Bewertung von Kreditderivaten. Es wird aufgezeigt, dass die Anwendung der verschiedenen Ansätze mit Problemen verbunden ist. Dabei erfolgt die Analyse unter dem Deckmantel der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten. Das bedeutet, dass für den Bereich der kontraktspezifischen und der bewertungsspezifischen Betrachtung Probleme angesprochen werden, die von einer Aufsichtsinstanz bei der Berücksichtigung von Kreditderivaten als Kreditrisikominderungstechnik beachtet werden […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1 Einleitung

Das Marktsegment der Kreditderivate wächst rasant. Einer Untersuchung der British Bankers Association zufolge beträgt das ausstehende Nominalvolumen inzwischen rund zwei Billionen US Dollar.[1] Eine treibende Kraft für diesen Wachstum ist neben vielen anderen Gründen sicherlich die Notwendigkeit, ein verbessertes Risikomanagement durch die in der jüngsten Vergangenheit auftretenden Unternehmensausfälle, wie z.B. Worldcom oder Enron, zu schaffen. Dabei darf nicht außer acht gelassen werden, dass der intensive Wettbewerb in der sich konsolidierende Bankenbranche und die Forderung der Eigenkapitalgeber nach einer angemessenen Eigenkapitalrendite bzw. nach einer höheren Zinsmarge vor allem die deutschen Kreditinstitute zusätzlich unter Druck setzt. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, müssen diese ihre Risiken möglichst ertragsorientiert managen.[2]

Durch die angesprochenen Insolvenzfälle müssen die jeweiligen Gläubigerbanken nicht unerhebliche Abschreibungen auf ihre Kreditforderungen tätigen. Im Extremfall können diese sogar zur Zahlungsunfähigkeit einer Bank führen. Schließlich kann eine einzelne Institutskrise über eine Bankenkrise zu einer Finanzkrise führen, die wiederum die gesamte volkswirtschaftliche Aktivität lähmen kann.[3]

Kreditderivate bilden in diesem Zusammenhang liquide und transparente Instrumente zum Auf- und Abbau von solchen Kreditrisiken respektive zum Management eines Kreditportfolios. Eine Bank kann sich prinzipiell gegen den Ausfall eines Unternehmens mit dem Kauf eines Kreditderivates absichern, um potentielle Verluste zu vermeiden.

Die vorliegende Arbeit stellt dieses Instrument des Risikotransfers in den Mittelpunkt. Im Abschnitt Drei wird erörtert, was unter einem Kreditderivat zu verstehen ist, welche Arten es gibt und welche Auswirkungen der Transfer von Kreditrisiken für den jeweiligen Vertragspartner hat. Außerdem liefert der Verfasser im Abschnitt Vier einen kurzen Einblick in die Ansätze zur Bewertung von Kreditderivaten. Es wird aufgezeigt, dass die Anwendung der verschiedenen Ansätze mit Problemen verbunden ist. Dabei erfolgt die Analyse unter dem Deckmantel der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten. Das bedeutet, dass für den Bereich der kontraktspezifischen[4] und der bewertungsspezifischen Betrachtung Probleme angesprochen werden, die von einer Aufsichtsinstanz bei der Berücksichtigung von Kreditderivaten als Kreditrisikominderungstechnik beachtet werden sollten.

Im letzten Abschnitt Fünf wird das Thema der Arbeit unter Berücksichtigung der aus den vorhergehenden Abschnitten erhaltenen Ergebnisse mit einem Fokus auf die Einführung von Basel II evident behandelt. Das neue Konsultationspapier des Baseler Ausschusses ermöglicht nämlich durch die Anwendung von Kreditderivaten die Reduzierung der Eigenkapitalanforderung eines Kreditinstitutes. Damit wird den Instituten besonders eine Verbesserung der regulatorischen Eigenmittelrendite ermöglicht.

Die auftretenden Schwierigkeiten unter Basel II bei der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlungen von Kreditderivaten werden im Abschnitt 5.4 behandelt. Diese Probleme sollen letztendlich als eine Synthese aus den kontraktspezifischen und den bewertungsspezifischen Problembereichen verstanden werden.

Der folgende Abschnitt Zwei beinhaltet die Motivation, einen volkswirtschaftlichen Rahmen für die bankenaufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten zu liefern. Hierbei wird den Fragen nachgegangen, warum Banken einen besonderen Schutz in Form einer staatlichen Bankenaufsicht benötigen, warum eine Bankenkrise zu einer Finanzkrise führen kann und vor allem welche Rolle Derivate in diesem Zusammenhang einnehmen können. Damit wird vorab ein Anhaltspunkt zur Beantwortung der Frage geliefert, warum Kreditderivate im Rahmen einer bankenaufsichtsrechtlichen Regulierung überhaupt berücksichtigt werden sollten.

2 Bankenfunktionen, Bankenkrise und Derivate

Das Finanzsystem eines Landes füllt verschiedene volkswirtschaftliche Funktionen aus. Dazu gehört z.B. die Allokation von Investitionsmitteln, die Allokation von Risiken und die Versorgung mit Liquidität.[5] Zwischen den verschiedenen Ländern existieren jedoch große Unterschiede bezüglich der Auffassung darüber, welche Bedeutung ein Finanzsystem in einer Volkswirtschaft hat.[6] Unabhängig von diesen Überlegungen definiert Hellwig den Begriff des Finanzsystems wie folgt:

„Als Finanzsystem bezeichnet man das Geflecht von Institutionen, Märkten und Verträgen, das dafür sorgt, dass ein Kapitalgeber seine Mittel nutzbringend anlegen kann und ein Kapitalnehmer Ausgaben finanzieren kann, für die seine eigenen Mittel nicht ausreichen.“[7]

Die in der Definition genannte Menge der Institutionen enthält neben der Teilmenge der Unternehmen und des Staates auch die der Institution Bank[8], welche in Bezug auf das Finanzsystem dessen volkswirtschaftlichen Funktionen ausübt bzw. effizient unterstützt.[9]

Kommt es bei einer Bank zu einer Störung hinsichtlich der Wahrnehmung bestimmter Funktionen bzw. gerät eine Bank z.B. in Zahlungsschwierigkeiten, dann kann diese einzelne Institutskrise zu einer Bankenkrise führen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Finanzkrise ausweiten kann. Um eine solche Funktionsstörung zu vermeiden respektive um die Auswirkungen einer Störung zu begrenzen, existiert in den meisten Ländern eine staatliche Bankenregulierung.[10]

Im Folgenden wird kurz auf diesen komplexen Zusammenhang unter Berücksichtigung der Bedeutung von Derivaten im Kontext von Finanzkrisen eingegangen.

2.1 Transformationsfunktionen der Banken

Die oben erwähnte Definition von Hellwig impliziert, dass ein Finanzsystem grundsätzlich dem intertemporalen Tausch dient, d.h. „ …der Kapitalgeber stellt dem Kapitalnehmer heute eine Geld- oder Sachleistung zur Verfügung und erhält dafür ein Versprechen auf eine Gegenleistung in der Zukunft. Der Wert der versprochenen Gegenleistung ist gewöhnlich höher als der Wert der Leistung des Kapitalgebers; dies entspricht der Vorstellung von einer Verzinsung der Anlage.“[11]

Im Kontext dieser Grundfunktion nehmen die Banken eine wichtige Intermediationsfunktion[12] ein bzw. die Banken fungieren als Finanzintermediäre.[13] Als Finanzintermediäre verschaffen sie Wirtschaftssubjekten mit Geldüberschüssen (finanzielle Überschusseinheiten) Anlagemöglichkeiten und Wirtschaftsobjekten mit Gelddefiziten (finanzielle Defiziteinheiten) die benötigten finanziellen Mittel.[14] Für den Finanzmarkt ist es dabei sehr wichtig[15], dass die Banken die unterschiedlichen Vorstellungen der Kapitalgeber (finanzielle Überschusseinheiten) und der Kapitalnehmer (finanzielle Defiziteinheiten) über die Fristigkeit, das Risiko und das Volumen der Geldanlage bzw. der Geldaufnahme entsprechend transformieren können, um somit das Problem der asymmetrischen Präferenzen zu überwinden.[16]

Zu den bei der Kredittransformation auftretenden Transformationsfunktionen gehören die Fristentransformation, die Losgrößentransformation und die Risikotransformation.[17]

Die Fristentransformation beinhaltet die Aufgabe der Banken, die unterschiedlichen Zeiträume für die Kapitalaufnahme und –anlage der Kapitalnehmer und –geber in eine laufzeitmäßige Übereinstimmung zu bringen.

Die Losgrößentransformation hat den Zweck die Kongruenz der unterschiedlichen Vorstellungen der Kapitalgeber und –nehmer bezüglich der Höhe des zu investierenden bzw. des aufzunehmenden Kapitals herzustellen.

Bei der Risikotransformation hat der Finanzintermediär die Aufgabe die unterschiedlichen Risikovorstellungen der Kapitalgeber und –nehmer in Einklang zu bringen. Der Finanzintermediär schließt z.B. mit einem Kapitalnehmer einen Finanzkontrakt ab, der das Risiko beinhaltet, dass die im Vertrag vereinbarten Zahlungen nicht termingerecht bzw. nicht in voller Höhe geleistet werden. Die Bank wiederum bietet ihrerseits den Kapitalgebern risikoreiche Finanzkontrakte an. Gleichzeitig diversifiziert sie das Risiko aus dem einzelnen Kredit unter Berücksichtigung des Kreditrisikos aus dem gesamten Kreditportfolio, damit die Einleger die Risiken aus den ihnen von der Bank angebotenen Finanzkontrakten tolerieren können.[18]

Bezüglich der Ausübung der Transformationsleistungen stellt sich schließlich die Frage, warum gerade Banken diese Funktionen effizienter als andere Finanzintermediäre ausführen können bzw. warum Banken im Rahmen ihrer Intermediationsfunktion Wohlfahrtsgewinne verursachen, die andere Institutionen nicht in der gleichen Weise erzielen können.[19] Zur Beantwortung der Frage werden zwei Erklärungsansätze der Theorie der Existenz von Bankenunternehmungen herangezogen.

Der neoklassische Erklärungsansatz der Bankenexistenz bezieht sich auf die Einbeziehung von Transaktionskosten[20], d.h. die Zwischenschaltung eines Finanzintermediärs führt durch Einsparungen bei den Vertragskosten zu Skalenerträgen[21], d.h. die Anzahl der Vertragsbeziehungen kann durch einen Finanzintermediär verringert werden und somit werden auch die Vertragskosten gemindert.[22]

Der andere Erklärungsansatz basiert auf der Annahme, dass der Informationsvorteil der Kapitalnehmer ursächlich für die Existenz von Banken ist. Außerdem berücksichtigt er die asymmetrische Verteilung von Informationen zwischen dem Kapitalnehmer und dem Kapitalgeber. Das Grundmodell wurde von Diamond[23] (1984) aufgestellt. Seine zentrale Idee basiert wie beim Transaktionskostenansatz auf der Verringerung der Vertragskosten durch die Einschaltung eines Finanzintermediärs, um somit Wohlfahrtsgewinne zu realisieren, die zu einer Pareto-Verbesserung[24] führen. Nach diesem Modell können Banken das Monitoring[25] (Kreditüberwachung der Kreditnehmer) effizienter, d.h. zu geringeren Kosten durchführen als die Kapitalgeber. Die zusätzlich entstehenden Delegationskosten - Kosten der Delegation des Monitorings vom Kapitalgeber (Einleger) an die Bank - mindern nach Diamond nicht den bestehenden Transaktionskostenvorteil der Banken aus der Funktion als Informationssammelstelle, da die Risikotransformationsfunktion in Form der Risikodiversifikation die Delegationskosten bei einer sehr hohen Anzahl von vergebenen Krediten gegen Null gehen lässt.[26]

2.2 Bankenkrise und Finanzkrise

Die aufgezeigten Transformationsfunktionen können von mehreren Institutionen eines Finanzsystems ausgefüllt werden. Hierbei können unter Umständen institutsspezifisch höhere Transaktionskosten oder niedrigere Transaktionskosten anfallen. Wirtschaftliche Aktivitäten werden durch höhere Transaktionskosten gemindert, da sie den beteiligten Wirtschaftssubjekten einen geringeren Nutzen liefern. Wenn Banken demnach nicht zu den Institutionen eines Finanzsystems gehören, dann ist das gesamtwirtschaftliche Aktivitätsniveau eines Landes und damit der wirtschaftliche Wohlstand sehr viel niedriger, da - wie im vorherigen Abschnitt skizzenhaft dargestellt - die Banken durch die Ausübung ihrer Intermediationsfunktion reduzierend auf die Transaktionskosten wirken. Nach Burghof und Rudolph (1996) wird daraus u.a. „… die These abgeleitet, dass Banken beaufsichtigt werden müssen, um das Wohlstandsniveau eines Landes zu sichern.“[27]

2.2.1 Gründe für eine Bankenaufsicht

Der von Burghof und Rudolph aufgestellten These können zwei Grundmotivationen eines staatlichen Eingreifens zugeordnet werden:[28]

- Es kann ein grundsätzliches Misstrauen der politischen Entscheidungsträger gegenüber der Funktionsfähigkeit von Märkten und damit eine Ablehnung der Ergebnisse von Marktprozessen vorliegen.
- Eine Regulierung erfolgt wegen der besonderen Vertrauensempfindlichkeit des Bankensektors, da gerade hier eine Funktionsstörung zu einem Versagen des gesamten Marktes führen kann.

Neben diesen grundsätzlichen Motiven gibt es eine Reihe von Gründen, welche die Notwendigkeit einer Bankenaufsicht untermauern. Im Mittelpunkt der Befürwortung einer Bankenregulierung steht im Allgemeinen der Gläubigerschutz[29]. Ihm liegt das Verständnis zu Grunde, dass die Regulierungsbehörde stellvertretend für die Einleger einer Bank die Kontrolle[30] der Banken durchführt und im Falle des Konkurses einer Bank finanzielle Mittel einsetzt, welche die Einlagenverluste[31] der Kleinanleger ausgleichen.[32] Obwohl sich die Einleger vor einem Fehlverhalten der Bank nicht schützen können, sind sie auf die Nutzung der Bankleistungen angewiesen. Deshalb werden die Einleger diese Leistungen nur dann umfassend in Anspruch nehmen, wenn sie ein starkes Vertrauen gegenüber der Bank als Institution haben. Langer und Weber erheben bezüglich des Gläubigerschutzes den Einwand, dass nicht vollkommen klar ist, warum der Bankensektor gegenüber den anderen Wirtschaftsbereichen privilegiert wird.[33] Denn jeder Kleinaktionär eines Unternehmens läuft im Konkursfall Gefahr, sein Vermögen zu verlieren, ohne dass der Staat ähnliche Maßnahmen wie bei einer Bank ergreift.

Neben dem allgemeinen Argument Gläubigerschutz gibt es auch noch bankspezifische Argumente, die für eine Bankenregulierung sprechen. Das Kontrollkostenargument[34] besagt z.B., dass durch die Delegation der Kontrolle an eine Bankenaufsicht auf Grund der Vielzahl der Einzelgläubiger Skalenerträge realisiert werden und damit Transaktionskosten eingespart werden können. Weiterhin besteht im Bankenbereich eine besondere Tendenz zur Monopolbildung. Dies begründet sich vor allem durch zwei Aspekte:[35]

- Der Bankensektor nutzt vor allem bei der Informationsbeschaffung und –verarbeitung (aber auch im Rahmen anderer Bankdienstleistungen) im besonderen Maße die Möglichkeit der Economies of Scale und/oder der Economies of Scope[36] (direkte Kostenvorteile).
- Mit der Größe der Bank wächst das Vertrauen der Kapitalgeber in die Sicherheit ihrer Einlagen („too-big-to-fail“ Phänomen). Damit generiert die Bank weitere Wettbewerbsvorteile (indirekte Kostenvorteile).

Ohne eine staatliche Bankenregulierung wäre damit eine Marktbeherrschung durch wenige Großbanken zu befürchten, mit der Folge eines zu starken und damit ruinösen Wettbewerbs, der die Stabilität des gesamten Bankensystems gefährden könnte.[37]

Letztendlich stehen für eine staatliche Bankenaufsicht das Argument der Instabilität des gesamten Bankensystems und seine Anfälligkeit gegen Vertrauensverluste der Einleger, d.h. die Einleger fürchten um ihre Einlagen und ziehen diese von der nicht mehr vertrauenswürdigen Bank ab. Wenn eine einzelne Bank zusammenbricht, dann kann das andere Banken anstecken und durch eine Art Dominoeffekt das gesamte Bankensystem gefährden. Mit anderen Worten, dass vertrauensbasierte Problem (Liquidität der Banken) kann ein aufkommendes konjunkturbedingtes Problem (Solvenz der Unternehmen) auf Grund der Fristentransformationsfunktion der Banken erheblich verstärken.[38] Trotz der geringen Wahrscheinlichkeit eines solchen Bankruns, ist wegen der eklatanten volkswirtschaftlichen Konsequenzen dieses Systemrisiko[39] des Bankensektors ernst zu nehmen. Eine Bankenaufsicht besteht im Grunde also deswegen, damit jeder Einleger erkennt und darauf vertraut, dass der Konkurs einer Bank und damit der Verlust seiner Einlagen äußerst unwahrscheinlich sind.

2.2.2 Bankrun-Problematik

Die besondere Vertrauensempfindlichkeit[40] des Bankensektors und die damit verbundene Möglichkeit eines Bankruns bzw. der allgemeine Vertrauensverlust der Einleger mit der Konsequenz einer folgenden Bankenpanik (massiver Einlagenabzug bei anderen Banken – allgemeiner Bankrun) wurden im vorigen Abschnitt kurz angesprochen. In diesem Abschnitt wird auf die Mechanik eines solchen Bankruns eingegangen.

Negative Nachrichten über eine Bank, wie z.B. hohe Jahresverluste oder hohe Verluste in einzelnen Geschäftsbereichen (Insolvenz eines großen Kreditnehmers), die zu einer konkreten Bedrohung der Einlagen führen könnten, stellen einen möglichen Auslöser für den Vertrauensverlust der Einleger dar. Die Einleger werden auf Grund dieser negativen Nachrichten – dabei ist es egal, ob diese Nachrichten wohl begründet oder unbegründete Gerüchte darstellen – ihre Handlungsalternativen neu analysieren:[41]

- Der schnelle Abzug aller Einlagen bei der Bank ist mit relativ geringen Kosten verbunden und impliziert am Ende wieder eine quasi-sichere Position, wenn kein allgemeiner Bankrun entsteht.
- Sollte der Einleger seine Gelder bei der Bank nicht abziehen, dann drohen im Verluste in Höhe der gesamten ungesicherten Einlagen.

Die erste Verhaltensannahme ist für den Einleger trotz einer geringen Wahrscheinlichkeit für einen Einlagenverlust sinnvoller, da die Verzinsung seiner Einlage das Risiko eines Konkurses seiner Bank in der Regel nicht beinhaltet.[42] Die Einleger werden bei einem Vertrauensverlust deshalb sofort mit dem vollständigen Abzug ihrer Gelder reagieren.[43]

Der Run auf eine einzelne Bank muss allerdings kein bedrohliches Ereignis für die gesamte Volkswirtschaft sein und wird dieser Run nicht durch ein bloßes Gerücht ausgelöst, dann erfolgt nur eine natürliche Selektion solcher Banken, deren Risikopolitik nicht den Erwartungen der Einleger entsprechen.[44]

Eine Gefahr für die Volkswirtschaft ist der allgemeine Bankrun. Er zeichnet sich vor allem durch eine zentrale Homogenitätsannahme aus, d.h. die Anleger besitzen generell keine Informationen über die Risikosituation der einzelnen Bank. Damit können die Anleger aber auch keine Qualitätsunterschiede hinsichtlich der jeweiligen Risikosituationen feststellen und vermuten deshalb gleiche Risikostrukturen bzw. Probleme und Schwierigkeiten. Das Ergebnis dieser Annahme ist der Vertrauensverlust der Einleger in alle Banken, welcher sich in einem „Windhundrennen“ um den raschen Abzug der Einlagen manifestiert.[45] Die Mechanik des beschriebenen allgemeinen Bankruns wird in Abbildung 2.1 grafisch verdeutlicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2.1: Mechanik des allgemeinen Bankruns

Im Zusammenhang mit der Bankrun-Problematik darf der sog. Dominoeffekt respektive der „contagion effect“[46] nicht unberücksichtigt bleiben. Der Dominoeffekt beschreibt den Vorgang, dass eine einzelne insolvente Bank andere Banken ebenfalls in Zahlungsschwierigkeiten bringt oder sogar ebenfalls in die Insolvenz führt. Der Grund hierfür ist ein eng geknüpftes Netz von Zahlungsströmen und gegenseitigen Verpflichtungen (Interbankenverflechtung). Einleger, die Zahlungsschwierigkeiten bei einer Bank erkennen, müssen befürchten, dass der Dominoeffekt auftritt und zahlreiche Banken gefährdet. Die Homogenitätsannahme erhält somit eine rationale Grundlage und das Risiko eines allgemeinen Bankruns wird evident. Die Aufgabe der Bankenaufsicht besteht nicht nur im Vertrauensschutz der Banken, sondern auch in der Vermeidung von solchen Ansteckungsgefahren.

Eine der ersten modelltheoretischen Analysen des Bankruns stammt von Diamond und Dybvig (1983). Das Modell beinhaltet auch einen weiteren Ansatz zur theoretischen Begründung der Existenz von Banken. Danach existieren Banken, weil sie die Fristentransformationsfunktion[47] ausüben, um die Liquiditätsbedürfnisse der Kapitalgeber zu befriedigen bzw. als Ursache für die Existenz werden die zeitlich unsicheren Konsumwünsche der Investoren, die mit einem von der Bank angebotenen Depositenvertrag effizient abgesichert werden, angesehen.[48]

Nach dem Modell von Diamond und Dybvig (1983) besteht die ökonomische Funktion einer Bank also darin, dass sie Investoren gegen Liquiditätsrisiken[49] absichert. Zu den Annahmen[50] des Modells gehört, dass es zwei Typen von Investoren gibt, von denen der erste Typ K alles im ersten Zeitpunkt (t = 1) konsumiert (c1) und der zweite Typ L im zweiten Zeitpunkt (t = 2) den vollen Konsum c2 ausübt. Es gibt drei Zeitpunkte von denen im Zeitpunkt Null die Investoren in ein Projekt investieren, welches am Ende der Laufzeit (t = 2) einen sicheren Ertrag R > 1 generiert.[51] Das Besondere am Verhalten der Investoren ist, dass Investor K alles in t = 1 konsumieren muss, da er in diesem Zeitpunkt unbedingt liquide Mittel benötigt, und Investor L keine Präferenzen bezüglich des Konsumzeitpunktes hat. Schließlich besitzen die Investoren unsichere Konsumwünsche, d.h. kein Investor weiß im Zeitpunkt t = 0 zu welchem Typ er gehört, diese Zuordnung erfolgt erst im Zeitpunkt t = 1.[52] Die Investoren sind alle dem Risiko ausgesetzt, vom Typ K zu sein und bereits in t = 1 das nur langfristig profitable Projekt zu liquidieren. Gegen dieses Liquiditätsrisiko werden die Investoren durch die Bank versichert.[53] Der von der Bank im Rahmen ihrer Intermediationsfunktion angebotene Depositenvertrag erweist sich letztendlich als die optimale Vertragsform, um die Liquiditätsbedürfnisse der Kapitalgeber zu befriedigen.

Das zentrale Ergebnis von Diamond und Dybvig (1983) besteht in der möglichen Existenz von zwei Nash-Gleichgewichten.[54] Das erste Nash-Gleichgewicht existiert, wenn sowohl Investor K als auch Investor L ihre Strategien verfolgen und damit den optimalen Konsumplan (Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten) zu realisieren. Eine Abweichung von der gewählten Strategie ist nicht sinnvoll, weil es für den Investor L keinen zusätzlichen Nutzen bringt, bereits im Zeitpunkt t = 1 einen Teil seiner Gelder von der Bank zurück zu verlangen, um sie bis zum Zeitpunkt t = 2 für den Konsum aufzubewahren.[55] Die Bank liefert mit ihrem Depositenvertrag die optimale Versicherungslösung für das Nash-Gleichgewicht.

Beim zweiten Nash-Gleichgewicht existiert ein kritischer Anteil β*[56]. Ab diesem kritischen Punkt werden auch die zum Typ L gewordenen Investoren ihre Gelder von der Bank im Zeitpunkt t = 1 abheben bzw. der Bankrun ist nicht mehr aufzuhalten. Investor L ist nämlich der Meinung, dass er im Zeitpunkt t = 2 weniger als seinen investierten Betrag erhält. Da die Bank nicht alle Investoren im Zeitpunkt t = 1 bedienen kann findet der oben beschriebene Wettlauf um die Einlagen statt respektive für die Investoren ist es nicht von Vorteil von ihren gewählten Strategien abzuweichen.

Welches der beiden Gleichgewichte eintreten wird, ist allerdings nicht vorhersehbar. Diamond und Dybvig gehen davon aus, dass ein Bankrun dann ausgelöst wird, wenn die Solvenz der Bank in Zweifel gestellt wird.

2.2.3 Finanzielle Instabilität und Bankenkrise

In den vorhergehenden Abschnitten wurde bereits erwähnt, dass eine Bankenkrise unter Berücksichtigung des immanenten Systemrisikos zu einer Finanzkrise führen kann.[57] Allerdings wurde nicht explizit auf die Frage eingegangen, wie eine Krise im Bankenbereich zu einer Instabilität des Finanzsystems führt und damit eine Finanzkrise auslösen kann. Um das folgende Konzept von Mishkin (1997) zu verstehen, werden einige Modellkomponenten benötigt. Zu diesen Komponenten gehören das systemische Ereignis, das Systemrisiko oder systemische Risiko[58], welches in diesem Kontext neu definiert werden muss und die Basisprobleme (Moral Hazard und Adverse Selection[59] ), die mit dem Vorliegen asymmetrisch verteilter Informationen innerhalb eines Finanzsystems auftreten können.

De Bandt und Hartman (2000) verstehen unter einem systemischen Ereignis einen „nachteiligen“ Schock, der die Möglichkeit impliziert, auf andere Institutionen oder auf den Markt als Ganzes überzugreifen und damit ein Ausscheiden der Institution oder ein Versagen des Marktes zu bewirken.[60] Dabei beinhaltet das systemische Ereignis[61] zwei Bestandteile, den Initialschock[62] (dieser führt zum Ausscheiden einer Institution aus dem Finanzsystem) und die Folgeeffekte (Dominoeffekt und Informationseffekte).[63]

Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Systemrisiko, abweichend von Aschinger[64] (2000), eine neue Definition. Im Folgenden bezeichnet das Systemrisiko die Wahrscheinlichkeit mit der ein systemisches Ereignis eintritt.[65]

Das Modell von Mishkin erklärt das Zustandekommen einer Finanzkrise durch eine sich zuspitzende finanzielle Instabilität, welche durch vier fundamentale Faktoren[66] (steigende Zinssätze, zunehmende Unsicherheit, Kapitalmarkteffekte auf Bilanzen und Probleme im Bankensektor) hervorgerufen wird. Mishkin gibt eine kurze Zusammenfassung bezüglich der Entstehung einer solchen finanziellen Instabilität:

„Financial instability occurs when shocks to the financial system interfere with information flows so that the financial system can no longer do its job of channeling funds to those with productive investment opportunities“[67]

Diese kurze Zusammenfassung macht deutlich, dass genau dann eine finanzielle Instabilität auftritt, wenn eine Funktionsstörung des Finanzsystems durch das Auftreten eines systemischen Ereignisses vorliegt. Die Investoren haben keine Möglichkeit mehr Investitionsmittel aufzunehmen und reduzieren deswegen ihre Ausgaben und damit gleichzeitig das Aktivitätsniveau der gesamten Volkswirtschaft.[68] Sollte ein negativer Schock[69] auftreten, dann können sich nach Mishkin (1997) z.B. die folgenden Szenarien einstellen[70]:

- Steigende Zinssätze verschärfen das Adverse-Selection Problem, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass die Kreditgeber „schlechten“[71] Kreditnehmern Liquidität zur Verfügung stellen, nimmt zu. In diesem Kontext kann das Problem der Kreditrationierung auftreten. Obwohl es Kreditnehmer gibt, die bereit sind hohe Zinsen zu bezahlen, vergibt die Bank keine Kredite mehr, da sie nicht in der Lage ist, zwischen „guten“ und „schlechten“ Kreditnehmern zu unterschieden respektive die Bank muss befürchten, nur noch „schlechte“ Kreditnehmer im Kreditportfolio zu halten . Damit vermindert sich die Versorgung der Investoren mit Liquidität und es kommt zu einer finanziellen Instabilität respektive zu einer Funktionsstörung des Finanzsystems.
- Stark fallende Kurse am Aktienmarkt bewirken einen stark fallenden Nettowert[72] zu Marktpreisen. Der fallende Nettowert impliziert für den Kreditgeber einen geringeren Schutz gegen den Ausfall der Unternehmung, d.h. ein fallender Nettowert führt zu einer ansteigenden Gefahr hinsichtlich des Auftretens von Adverse-Selection und Moral-Hazard Problemen. Schließlich endet dieses Szenario in einer zurückhaltenden Kreditvergabe der Banken und damit wieder in einer finanziellen Instabilität.
- Ein unerwartetes Absinken der Inflationsrate führt zu einer Abnahme des Nettowertes einer Unternehmung bzw. die langfristigen Verbindlichkeiten[73] eines Unternehmens steigen in ihrem realen Wert, ohne dass der Wert der Aktiva zunimmt. Das Resultat eines sinkenden Nettowertes ist das verstärkte Auftreten der schon erwähnten Basisprobleme und der damit einhergehenden Zurückhaltung der Banken in der Kreditvergabe.
Zusammengefasst ergeben sich aus den beschriebenen Szenarien eine Verschlechterung der Unternehmensbilanzen und eine Verringerung der Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung der Verbindlichkeiten der Unternehmen. Das bedeutet aber, dass das Auftreten eines Schocks das Eintreten von Kreditausfällen beschleunigt und schließlich die Wahrscheinlichkeit der Insolvenz einer Bank erhöht.[74] Hinzu kommt, dass sich bei einer Verschlechterung der Bankbilanzen[75] zwei Handlungsalternativen ergeben:
- Die Banken werden ihre Kreditvergabe beschränken, um ihre Kapitalstruktur bzw. um ihre Eigenkapitalquote erneut herzustellen.
- Die Banken nehmen neues Kapital auf.

Die zweite Alternative ist wahrscheinlicher, da es für die Banken auf Grund ihrer schlechteren Bankbilanzen kostspieliger ist Kapital aufzunehmen, als die Kreditvergabe zu beschränken. Daraus ergibt sich aber eine verminderte ökonomische Aktivität. In Verbindung mit der in Abschnitt 2.2.2 dargestellten Bankrun-Problematik führt dieser Umstand zu einem raschen Verschwinden zahlreicher Banken und einem direkten Verlust der Intermediationsfunktion des Bankensektors. Die Finanzkrise entsteht schließlich - unter Berücksichtigung asymmetrisch verteilter Informationen und der damit verbundenen Basisprobleme - durch das Auftreten einer Bankenkrise aus einer sich zuspitzenden finanziellen Instabilität.[76]

2.3 Bedeutung der Derivate im Kontext von Finanzkrisen

Das Zustandekommen einer Finanzkrise beinhaltet wie im vorigen Abschnitt erörterte u.a. den Zusammenbruch des Bankensektors mit der Folge eines starken Rückgangs der Möglichkeiten der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung bzw. der Intermediationsfunktion eines Finanzsystems. In diesem Zusammenhang bilden Derivate[77] eine mögliche Ursache für eine solche Entwicklung.

Um diese ursächliche Wirkung für das Entstehen einer Finanzkrise zu erläutern, ist es hilfreich, sich das Konzept von Derivaten vor Augen zu führen.[78] Am Beispiel einer einfachen Anleihe lässt sich verdeutlichen, dass dieses Konzept auf dem Handel von Risiken beruht. Zum Beispiel können einzelne Risikoattribute einer Anleihe repliziert und somit handelbar gemacht werden. Bezüglich der Anleihe[79] wird dazu Folgendes angenommen:

[...]


[1] vgl. BBA (2001/02)

[2] Die Zinsmarge liegt bei den deutschen Kreditinstituten bei 1%. Im Vergleich zu den internationalen Mitwettbewerbern bildet sie damit das Schlusslicht (Quelle: Vortrag von Wolfgang Hartmann von der Commerzbank am 10.01.03 an der FU Berlin mit dem Thema: „Aktuelle Herausforderungen an das Kreditrisikomanagement deutscher Banken“). Die Zinsmarge beschreibt die Ertragskraft der Banken, da sie allgemein formuliert das Verhältnis zwischen den Zinskosten und Zinserträgen angibt.

[3] Die Weltwirtschaftskrise von 1929 bis 1933 wurde z.B. durch einen Zusammenbruch des Bankensystems in vielen Ländern mitverursacht und ließ das Volkseinkommen Deutschlands um 40 Prozent sinken; vgl. Burghof/Rudolph (1996), Fußnote 42.

[4] Kontraktspezifische Problembereiche sind Problemfelder, die in Verbindung mit der Anwendung und den Produkteigenschaften von Kreditderivaten stehen.

[5] ausführlich zu den einzelnen Funktionen vgl. Obst/Hintner (2000), S. 4ff.

[6] Die Unterschiede beziehen sich auf die Frage nach der Leistungsfähigkeit eines Finanzsystems, d.h. ist ein von Banken dominiertes (z.B. in Deutschland) oder ein börsen- oder marktorientiertes Finanzsystem (z.B. in den USA) leistungsfähiger.

[7] vgl. Obst/Hintner (2000), S. 3

[8] zur Definition des Bankbegriffes vgl. § 1 KWG

[9] zur Bedeutung der Banken als Finanzintermediär vgl. Abschnitt 2.1 und vor allem Obst/Hintner (2000), S. 202ff.

[10] vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 24 oder Obst/Hintner (2000), S. 225

[11] vgl. Obst/Hintner (2000), S. 4

[12] vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 4

[13] Die Banken können auch „bloß“ eine Vermittlerrolle einnehmen, indem sie finanzielle Überschuss- und Defiziteinheiten zu Vertragsverhandlungen zusammenführen.

[14] Langer und Weber unterscheiden zwischen einem Finanzintermediär im engeren und im weiteren Sinne, dabei gehören die Banken zu den Finanzintermediären im engeren Sinne, vgl. Obst/Hintner (2000), S. 202f.

[15] Die Wichtigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Annahme des vollkommenen und vollständigen Marktes beim Vorliegen asymmetrisch verteilter Informationen zu keinem Ausgleich der asymmetrischen Präferenzen der Marktteilnehmer über die Bildung eines Gleichgewichtspreises am Markt führen kann. Die Intermediationsfunktion der Banken liefert hierzu einen Lösungsansatz trotz eines unvollkommenen Marktes und bestehender Informationsasymmetrien; vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 4 und zur Annahme des vollkommenen Marktes vgl. Obst/Hintner (2000), S. 5.

[16] Man bezeichnet diese Tätigkeit als Kredittransformation, die Banken, aber auch andere Institutionen eines Finanzsystems, anbieten können; vgl. ebenda.

[17] Burghof und Rudolph (1996) erwähnen noch explizit die Liquiditätstransformation, welche in dieser Arbeit der Fristentransformation zugeordnet wird (u.a. wegen der Bodensatztheorie); vgl. zu den Transformationsfunktionen Obst/Hintner (2000), S. 203ff.

[18] Langer und Weber unterscheiden zwischen zwei wesentlichen Vorgehensweisen zur Risikotransformation, die Risikoreduktion und die Risikoaufspaltung. Die Risikoreduktion wird durch die Portfoliobildung erreicht und die Risikoaufspaltung beinhaltet die Zusammenstellung bestimmter Risikostrukturen, um individuelle adäquate Finanzkontrakte anbieten zu können; vgl. Obst/Hintner (2000), S. 205.

[19] Der Rahmen für eine Antwort wird durch einen unvollkommenen Markt (mit einer asymmetrischen Informationsverteilung) vorgegeben, da eine Begründung für die Existenz von Banken in einer friktionslosen Welt nicht lieferbar ist. Alle denkbaren Transformationsleistungen könnten dann genauso gut durch direkte Finanzbeziehungen geleistet werden; vgl. Obst/Hintner (2000), S. 208.

[20] zum Transaktionskostenansatz vgl. Bresser (1998), S. 403ff.

[21] Skalenerträge oder Betriebsgrößenersparnisse („Economies of Scale“) liegen vor, wenn die Stückkosten eines Produktes (oder einer Operation oder Funktion, welche in die Herstellung des Produktes eingeht) bei steigender absoluter Menge pro Zeiteinheit sinken. Die Intermediationsfunktion impliziert für eine Bank entsprechende Skalenerträgen, d.h. die Banken können z.B. das Produkt Fristentransformation „massenhaft“ anbieten; vgl. Bresser (1998), S. 434f.

[22] Bei der Informationsbeschaffung müssen ebenfalls Skalenerträge berücksichtigt werden bzw. der Transaktionskostenbegriff umfasst die Kosten der Vertragsanbahnung, der Informationsbeschaffung und der Vertragsüberwachung; vgl. Obst/Hintner (2000), S. 209.

[23] zu den Annahmen des Modells vgl. Obst/Hintner (2000), S. 211

[24] Zur Bestimmung von gewollten oder nicht gewollten gesamtwirtschaftlichen Ergebnissen wird ein Beurteilungskriterium gebraucht. Dieses Kriterium ist das Pareto-Kriterium. Eine paretoeffiziente Allokation bestimmt sich dadurch, dass von dieser Allokation nur unter Inkaufnahme von Nutzenminderungen bei mindestens einem Wirtschaftssubjekt abgewichen werden kann. Der Pareto-Zustand beschreibt unter der Annahmen eines Marktes mit vollkommener Konkurrenz den Idealzustand; vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 30.

[25] Neben dem Monitoring gibt es im Modell von Diamond noch die Möglichkeit einer nichtmonetären Strafe, um das Problem der bestehenden Informationsasymmetrien zu lösen; vgl. Obst/Hintner (2000), S. 213.

[26] Die Erträge der zu finanzierenden Projekte dürfen nicht miteinander korreliert sein, damit die Delegationskosten gegen Null gehen können; vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 14ff.

[27] Gegen die These spricht die Auffassung, dass Banken wegen ihrer besonderen Bedeutung eher dem Marktmechanismus als dem staatlichen Eingreifen anvertraut werden sollten, um die Effizienz der Banken zu steigern („free banking“). Eine Beaufsichtigung würde die wohlfahrtssteigernde Wirkung der Banken eher mindern; vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 17.

[28] vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 18

[29] vgl. Obst/Hintner (2000), S. 226 und Burghof/Rudolph (1996), S. 20

[30] Eine solche Kontrolle erscheint sinnvoll, da der Kleinanleger die ökonomischen Zusammenhänge nicht hinreichend gut durchschaut. Insbesondere können die moralischen Risiken (Fehlverhalten der Bankmanager) nur bei Kenntnis der entsprechenden Wirkungsmechanismen effektiv bekämpft werden; vgl. Obst/Hintner (2000), S. 226.

[31] Für den Schutz der Einlagen existieren in den meisten Ländern staatliche oder privatwirtschaftliche Einlagensicherungssysteme; vgl. Obst/Hintner (2000), S. 228.

[32] Der Gläubigerschutz und die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kreditwesens sind erklärte Ziele der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und sind in den §§ 6 und 10 des Kreditwesengesetzes zu finden.

[33] vgl. Obst/Hintner (2000), S. 226

[34] vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 20

[35] vgl. Obst Hintner (2000), S. 227

[36] Economies of Scope ermöglichen eine Kostenreduktion oder eine Erlössteigerung bei der Herstellung eines Produktes durch die Ausnutzung von Ressourcenvorteilen, vgl. Bresser (1998), S. 398.

[37] vgl. Obst/Hintner (2000), S. 227

[38] vgl. Obst/Hintner (2000), S. 226

[39] Unter einem Systemrisiko oder systemischen Risiko versteht Aschinger „…den Umstand, dass sich der Zusammenbruch einzelner Wirtschaftseinheiten [Anmerkung des Verfassers: z.B. einer Bank] auf die gesamte Volkswirtschaft ausbreiten und zu einer gesamtwirtschaftlichen Krise führen kann.“; vgl. Aschinger (2001), S. 9.

[40] Im Verhältnis zwischen Bank und Kunde liegt die Betonung in aller Regel einseitig auf dem Vertrauen, welches der Bankkunde in seine Bank setzen muss; für weitere Gründe bezüglich der besonderen Vertrauensempfindlichkeit von Banken vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 19.

[41] vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 21

[42] vgl. ebenda

[43] Hierbei wirkt sich die Tatsache, dass Banken in der Regel über wenig Eigenkapital verfügen und damit eine „geschwächte“ Verlustausgleichsfunktion besitzen, verstärkend auf den allgemeinen Bankrun aus; vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 32.

[44] vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 21

[45] Damit werden auch solvente Banken in die Insolvenz getrieben. Als Ursache für einen Bankrun gilt nicht nur der Mangel an Vertrauen in die Bank, sondern auch die Befürchtung der Einleger, dass nichts mehr von den Einlagen für sie übrig bleibt, wenn sie zu spät oder gar nicht reagieren; vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 22. Letztendlich unterliegen die Banken also einem Systemrisiko, vgl. Abschnitt 2.2.3.

[46] vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 24

[47] Das in Abschnitt 2.1 skizzierte Modell von Diamond (1984) zieht dagegen die Risikotransformation (Risikodiversifikation) als Grund für die Existenz von Banken heran.

[48] vgl. Obst/Hintner (2000), S. 220

[49] Genauer gesagt versichern sich die Investoren dagegen, dass sie in der Zukunft praktisch zu jedem Zeitpunkt über liquide Mittel verfügen können, ohne auf die Erträge aus ihren Projekten angewiesen zu sein.

[50] zu den weiteren Annahmen vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 25ff.

[51] Das Projekt ist nur langfristig profitabel, d.h. nur in t = 2 erhält der Investor L seinen vollen Ertrag R. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Projektes erhält der Investor seinen investierten Betrag unverzinst zurück.

[52] Im Zeitpunkt t = 0 ist jedoch bekannt wie groß der Anteil α der Investoren K im Zeitpunkt t = 1 ist; vgl. Obst/Hintner (2000), S. 222.

[53] Zum einen wird damit, bei einer angenommenen Risikoaversion der Beteiligten, der erwartete Nutzen erhöht und zum anderen schließen Diamond und Dybvig aus, dass sich die Investoren untereinander gegen dieses Risiko absichern können, da bezüglich der Typenzugehörigkeit in t = 1 ein Informationsproblem existiert; vgl. Obst/Hintner (2000), S. 221.

[54] Ein Nash-Gleichgewicht beschreibt ein Spiel, bei dem jedes Individuum seine einmal verfolgte Strategie bei Kenntnis der Strategien der anderen Beteiligten beibehält und keinen Anreiz hat, von seiner verfolgten Strategie abzuweichen; vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 27.

[55] Der Investor L kann in t = 2 insgesamt weniger konsumieren, d.h. er weicht im für ihn negativen Sinne vom optimalen Konsumplan ab; vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 28.

[56] Beta stellt den Anteil der Einlagen dar, die bereits im Zeitpunkt t = 1 von der Bank abgezogen werden, wenn dieser Anteil geringer ist als die Verzinsung R, die der Investor L zum Zeitpunkt t = 2 aus dem Projekt erhält, dann lohnt es sich nicht für den Investor L seine Einlagen ebenfalls in t = 1 von der Bank abzuziehen. Sollte Beta größer sein als der Ertrag aus dem Projekt, dann ist das kritische Beta bereits überschritten worden und die Investoren befinden sich bereits im Wettlauf um ihre Einlagen. Eine Erklärung für den Auslöser des Runs wird von diesem Modell jedoch nicht geliefert; vgl. Obst/Hintner (2000), S. 223 und Burghof/Rudolph (1996), S. 28.

[57] In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass auch eine Währungskrisen zu einer Finanzkrise führen kann.

[58] Das systemische Risiko ist von makroökonomischen Risiken (Zins-, Wechselkurs- und Konjunkturrisiken) zu differenzieren.

[59] Bei der Vergabe eines Kredites hat der Kapitalnehmer mehr Informationen über das Projekt, in das er die aufgenommenen Gelder investiert, als der Kreditgeber. Damit hat der Kapitalnehmer aber auch mehr Informationen über die Erträge und Risiken, welche mit dem Projekt in Verbindung stehen. Diesen Umstand könnte der Kapitalnehmer zu seinem Vorteil ausnutzen. Das Adverse-Selection Problem liegt dann vor, wenn solche Kreditnehmer den Hauptanteil an der Nachfrage nach Krediten ausmachen, die bereit sind große Risiken zu übernehmen und damit einen Ausfall des Kredites riskieren. Das Moral-Hazard Problem liegt im Fehlverhalten des Kreditnehmers nach der Kreditvergabe. Damit macht er den Ausfall des Kredites wahrscheinlicher. Im Rahmen des Modells von Mishkin verstärken diese Probleme die finanzielle Instabilität; vgl. Mishkin (1997), S. 12ff.

[60] vgl. De Bandt/Hartmann (2000), S. 10

[61] Es gibt mehrer Arten von systemischen Ereignissen; vgl. De Bandt/Hartmann (2000), S. 12.

[62] Der Initialschock kann sich aus harten Fakten ergeben, z.B. einer akuten Zahlungsunfähigkeit oder aus sog. „bad news“, z.B. das Gerücht einer latenten Zahlungsunfähigkeit.

[63] Der Dominoeffekt beinhaltet die in Abschnitt 2.2.2 beschriebenen Ansteckungsgefahren im Rahmen der Interbankenverflechtung. Die Informationseffekte zielen dagegen auf die Wirkung von Informationen, d.h. obwohl zwischen zwei Banken keine Handelsbeziehung besteht, bewirkt das Auftreten der Information, dass vermehrt Einlagen von der einen Bank abgezogen werden auch zum Abzug von Einlagen bei der anderen Bank; vgl. De Bandt/Hartmann (2000), S. 14.

[64] vgl. Fußnote 35

[65] vgl. De Bandt/Hartmann (2000), S. 11

[66] Zur Wirkung der einzelnen Faktoren als Auslöser (systemisches Ereignis) für eine finanzielle Instabilität im Kontext der Theorie der asymmetrisch verteilten Informationen vgl. Mishkin (1997), S. 18ff.

[67] vgl. Mishkin (1997), S. 18

[68] vgl. ebenda

[69] Hier wird der Begriff negativer Schock als Synonym für ein systemisches Ereignis verwendet, d.h. er steht z.B. für das Ansteigen der Zinssätze, das Eintreten eines starken Kursverfalles am Aktienmarkt oder einem unerwarteten Ansteigen der Inflation; vgl. Mishkin (1997), S. 25.

[70] Nach Mischkin unterscheiden sich die Szenarien bezüglich der Entstehung einer finanziellen Instabilität in einem Industrieland von denen in einem sog. „emerging market“; vgl. Mishkin (1997), S. 26. Hier werden nur die Szenarien betrachtet, die innerhalb eines Industrielandes ablaufen können.

[71] Unter einem „schlechten“ Kreditnehmer werden solche Investoren verstanden, die in hoch riskante Projekte investieren und damit die Rückzahlung des Kredites gefährden, d.h. solche Investoren beinhalten eine höheres Kreditrisiko für die Kapitalgeber; vgl. Mishkin (1997), S. 19.

[72] Nach Mishkin spielt der Nettowert einer Unternehmung eine ähnliche Rolle wie Sicherheiten, die für die Vergabe eines Kredites an einen Kreditnehmer vom Kreditgeber verlangt werden. Je höher der Nettowert ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Unternehmung nicht ausfällt. Außerdem reduziert ein hoher Nettowert die Basisprobleme (Adverse Selection und Moral Hazard), da die Kreditnehmer bei riskanten Investitionen auch mehr zu verlieren haben; vgl. Mishkin (1997), S. 20.

[73] Die Verbindlichkeiten unterliegen einer festen Verzinsung, deren Berechnung unter Berücksichtigung einer prognostizierten Preissteigerungsrate vorgenommen wurde; vgl. Mishkin (1997), S. 21.

[74] vgl. Mishkin (1997), S. 23

[75] Die Verschlechterung ergibt sich aus den Szenarien, aber auch durch eine direkte Einwirkung steigender Zinssätze oder durch eine verstärkte Risikoübernahme als Ergebnis einer unangemessenen Bankenregulierung; vgl. dazu Mishkin (1997), S. 24f.

[76] vgl. Mishkin (1997), S. 25ff.

[77] zur Definition von Derivaten vgl. Oehler/Unser (2001), S. 17ff.

[78] zur genauen Darstellung des Konzeptes vgl. Das (2000), S. 3ff.

[79] Die Anleihe hat eine bestimmtes Rating. Sie wird in einer bestimmtem Währung gehandelt, unterliegt einer festen Verzinsung und lautet auf einen bestimmten Nominalbetrag.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832478261
ISBN (Paperback)
9783838678269
DOI
10.3239/9783832478261
Dateigröße
743 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Freie Universität Berlin – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2004 (März)
Note
1,7
Schlagworte
bankenkrise risikotransfer unternehmenswertmodell basel kreditrisikominderung
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Titel: Probleme bei der bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditderivaten
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