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Die Außenpolitik Gustav Stresemanns in der deutschen Geschichtsschreibung

©2003 Diplomarbeit 93 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die Darstellung der Außenpolitik Stresemanns in der deutschen Geschichtsschreibung. Neben den Standardwerken von Erich Eyck, Klaus Hildebrand, Hans Mommsen und Heinrich August Winkler sind vor allem die Arbeiten von Ludwig Zimmermann und Peter Krüger zu beachten.
Angelsächsische Autoren bleiben nicht völlig außen vor. Insbesondere auf das Buch von Henry L. Bretton und die Stresemann-Biographie von Jonathan Wright wird näher eingegangen. Nicht mehr berücksichtigt werden konnte die erst kürzlich erschiene Biographie von Eberhard Kolb.
Zeitlich steht die nach 1945 erschiene Literatur im Focus. Auf die oben gestellten Fragen wird anhand der markanten Stationen deutscher Außenpolitik unter Stresemann eingegangen:
Die Konferenzen von London und Den Haag, auf denen die Frage der Reparationen verhandelt wurde, die Konferenz von Locarno, mit der Stresemann seine Verständigungspolitik begründete, der Berliner Vertrag, der die deutschen Beziehungen zur Sowjetunion regelte und der Beitritt Deutschlands zum Völkerbund.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung1
2.Reparationen5
3.Verständigungspolitik im Westen13
4.Territoriale Revision im Osten49
5.Die Beziehungen zur Sowjetunion59
6.Langfristige politische Ziele73
7.Fazit76
8.Literaturverzeichnis78
9.Anhang90
Erklärung

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Reparationen

3. Verständigungspolitik im Westen

4. Territoriale Revision im Osten

5. Die Beziehungen zur Sowjetunion

6. Langfristige politische Ziele

7. FazitS

8. Literaturverzeichnis

9. Anhang

Erklärung

1. Einleitung

Kann jemand, der während des Ersten Weltkriegs „der Herold der deutschen Weltpolitik und der unbedingte Anhänger des Siegfriedens gewesen war“ (Ludwig Zimmermann 1958, S. 283) und dem auch nach Kriegsende ein „metallharter Nationalismus“ (Hans Mommsen 1989, S. 216) bescheinigt wurde, eine Außenpolitik verfolgen, die nach Ausgleich und Verständigung strebt, die den einstigen Kriegsgegnern, und besonders Frankreich, dem „Erbfeind“ der Deutschen, die Hand zum Frieden reichen will? Stresemann konnte es. Doch war seine Außenpolitik tatsächlich Ausdruck einer tiefen inneren Überzeugung? Stand Stresemann für ein „geläutertes“ Deutschland, das auf friedlichem Weg seinen Platz als gleichberechtigte Nation unter den europäischen Staaten einnehmen wollte? Oder war seine Verständigungspolitik lediglich eine Maske, hinter der sich das Ziel einer deutschen Hegemonie auf dem europäischen Kontinent verbarg, das er, nachdem Deutschland seine volle Souveränität und politische Gleichstellung durch Verhandlungen mit den Westmächten wiedererlangt hatte, im Bündnis mit der Sowjetunion und mit kriegerischen Mitteln zu verwirklichen gedachte? „Vielleicht“, so Stephen A. Schuker (1993, S. 102), war Stresemann „nur weniger aufrichtig“ als Reichskanzler Joseph Wirth, der am 24. Juli 1922 gegenüber dem deutschen Botschafter in Moskau, Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau, gesagt hatte: „Polen muß erledigt werden. Auf dieses Ziel ist meine Politik eingestellt“ (zitiert nach Christian Höltje 1958, S. 56). Die Frage nach Stresemanns Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit ist wohl die interessanteste Frage, der man nachgehen kann, wenn man sich mit dem langjährigen Außenminister näher beschäftigt. Doch sie ist auch die am schwierigsten zu beantwortende. „Selbst seine persönlichen Notizen enthüllen nicht die Substanz seines Denkens, denn sie stellen fast durchgängig eine Ausformulierung von Argumenten dar, die er anschließend in seinen Reden und Briefen verwendet“ hat (Christian Baechler 2002, S. 79). Von der Mehrheit der Historiker wird die Frage, ob Stresemann es mit seiner Verständigungspolitik „ehrlich“ meinte mit einem mehr oder minder entschiedenen „ja“ beantwortet, nur vereinzelt finden sich Stimmen die dies verneinen. Es ist dabei weniger die Frage nach den Zielen, als die Frage nach Stresemanns außenpolitischen Methoden, die die Geschichtsschreibung beschäftigt. Zum einen: Welche Beweggründe trieben Stresemann dazu, Krieg als Mittel der Außenpolitik abzulehnen? War der Kriegs­verzicht Ausdruck einer tiefen Überzeugung von der moralischen Verwerflichkeit eines erneuen Waffengangs, oder entsprang er einem blanken Opportunismus, der angesichts der militärischen Machtlosigkeit Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg eine friedliche Außenpolitik zur neuen Leitlinie erkor? Zum anderen: War die von Stresemann gewählte Methode erfolgversprechend? War eine Revision der deutsch-polnischen Grenze, eines von Stresemanns außenpolitischen Primärzielen,[1] überhaupt mit friedlichen Mitteln zu erreichen?

Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die Darstellung der Außenpolitik Stresemanns in der deutschen Geschichtsschreibung. Neben den Standardwerken von Erich Eyck,[2] Klaus Hildebrand[3], Hans Mommsen[4] und Heinrich August Winkler[5] sind vor allem die Arbeiten von Ludwig Zimmermann[6] und Peter Krüger[7] zu beachten. Angelsächische Autoren bleiben nicht völlig außen vor. Insbesondere auf das Buch von Henry L. Bretton[8] und die Stresemann-Biographie von Jonathan Wright[9] wird näher eingegangen. Nicht mehr berücksichtigt werden konnte die erst kürzlich erschiene Biographie von Eberhard Kolb.[10] Zeitlich steht die nach 1945 erschiene Literatur im Focus. Auf die oben gestellten Fragen wird anhand der markanten Stationen deutscher Außenpolitik unter Stresemann eingegangen: Die Konferenzen von London und Den Haag, auf denen die Frage der Reparationen verhandelt wurde, die Konferenz von Locarno, mit der Stresemann seine Verständigungspolitik begründete, der Berliner Vertrag, der die deutschen Beziehungen zur Sowjetunion regelte und der Beitritt Deutschlands zum Völkerbund.

Stresemann übernahm am 13. August 1923 das Amt des Außenministers und zugleich das des Reichskanzlers. Außenminister der Republik von Weimar blieb Stresemann bis zu seinem Tod am 3. Oktober 1929, Reichskanzler war er nur für hundert Tage.[11] Auf die Zeit seiner Kanzlerschaft wird in dieser Arbeit nicht eingegangen. In diesen Monaten, in welchen die Ruhrkrise ihren Höhepunkt erreichte, waren die Ziele deutscher Innen- wie Außenpolitik rein defensiv. Es galt die vollständige ökonomische Zerrüttung Deutschlands abzuwenden, die infolge der Geldentwertung drohte, und die staatliche Einheit des Reiches zu bewahren, die durch den von Frankreich geförderten Separatismus im Rheinland gefährdet war. Erst nachdem die „Existenzkrise des Jahres 1923“ (Franz Knipping 1987, S. 27) überwunden war, und Stresemann nicht mehr mit dem Rücken zur Wand eine „Politik des unmittelbaren Zwanges“ (Klaus Megerle 1974, S. 45) betreiben mußte, war es ihm möglich eine Außenpolitik zu verfolgen, die sich aus ihrer „Objekt-Rolle“ (Krüger 1985, S. 234) befreite und die zwischenstaatlichen Beziehungen planvoll zu gestalten suchte (vgl. hierzu Jacques Bariéty 1969, S. 34 ff., Peter Krüger 1985, S. 297 und Klaus Megerle 1974, S. 128).

2. Reparationen

Mit der Ratifizierung des Dawesplans[12] wurde eine erste, vorläufige Regelung der Reparationen vereinbart. Stresemann wurde dafür im Reichstag heftig angegriffen. Die politische Rechte überschüttete ihn mit Vorwürfen. Die „Vaterländischen Verbände“ sahen in dem Plan eine „Versklavung Deutschlands“ (vgl. Erich Eyck 1954, S. 412), Ludendorff nannte ihn ein „jüdisches Tannenberg“ (vgl. Eyck 1954, S. 418). Bei Lichte betrachtet bekräftigte der Dawesplan zwar die Verpflichtung Deutschlands, Reparationen (auch in Form produktiver Pfänder; vgl. hierzu Eyck 1954, S. 405 f.) zu leisten, doch wurden die Jahresbeträge gesenkt und der Zahlungsplan zum Vorteil Deutschlands modifiziert.[13] Mit dem Dawesplan wurde die Einrichtung eines Schiedsgerichts beschlossen, welches die alleinige Befugnis haben sollte, schwere Versäumnisse Deutschlands („flagrant defaults“)[14] bei der Entrichtung der Reparationen festzustellen und zu sanktionieren. Die deutsche Verwaltungshoheit im Ruhrgebiet wurde wiederhergestellt. Es wurde die militärische Räumung des Ruhrgebiets innerhalb von zwölf Monaten vereinbart. Frankreich verpflichtete sich, zukünftig nicht mehr eigenmächtig gegen Deutschland vorzugehen (vgl. Schuker 1993, S. 102). „Der Dawesplan schloß eine einseitige Sanktionspolitik im Stile Poincarés [gemeint ist die Besetzung des Ruhrgebiets durch französische und belgische Truppen am 11. Januar 1923; Anm. d. Verf.] für die Zukunft aus“ (Zimmermann 1958, S. 219).

Die mit der Ausarbeitung des Sachverständigengutachtens Beauftragten sahen den Dawes-Plan nicht als finale Lösung des Reparationsproblems, sondern als vorläufige Regelung der Reparationsfrage an (vgl. Kolb 2000, S. 64). Die Annuitäten von 2,5 Milliarden Goldmark ab 1928 überstiegen die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.[15] Die vorgesehenen internationalen Kontrollen der deutschen Zahlungen[16] stellten allerdings eine Beschränkung der Souveränität Deutschlands dar, die auf Dauer nicht hinnehmbar war (vgl. Berg 1990, S. 183 f., 226, 277 und Krüger 1985, S. 445). Stresemann betrachtete den Dawesplan ebenfalls nur als ein Provisorium (vgl. Bariéty 1969, S. 39). Doch selbst Reparationen die der ökonomischen Leistungsfähigkeit Deutschlands entsprachen, waren für ihn nur ein Zwischenschritt. Stresemanns Ziel war „von Anfang an das Ende der Reparationen“ (Bariéty 1969, S. 40).

Hätte Stresemann den innenpolitischen Forderungen entsprochen, und den Dawesplans brüsk zurückgewiesen, hätte Deutschland die Unterstützung der USA, welche den Dawesplan als ihr Werk betrachteten, verloren, und Frankreich freie Hand gegeben, deutsche Verstöße gegen den Versailler Vertrag auch künftig eigenmächtig militärisch zu ahnden (vgl. Wright 2003, S. 272 und 284).

Die Annahme Dawesplans[17] bot Deutschland dagegen die Chance, aus seiner Isolation auszubrechen und seinen Platz unter den europäischen Großmächten wiedereinzunehmen. Dort konnte es sein ökonomisches und politisches Gewicht für eine Revision des Versailler Vertrags geltend machen (vgl. Wright 2003, S. 285).

„Nun war der wirtschaftliche und damit der machtpolitische Wiederaufstieg Deutschlands absehbar“ (Krüger 1994, S. 26). Ebenso Andreas Hillgruber (1983, S. 63): „Mit der in London getroffenen grundlegenden Entscheidung [die Reparationsfrage zu einer rein finanzpolitischen Angelegenheit zu machen; Anm. d. Verf.] waren die internationalen Rahmenbedingungen“ für einen Wiederaufstieg Deutschlands „zur stärksten Großmacht auf dem europäischen Kontinent fest abgesteckt“. Nachdem Frankreich die Möglichkeit der „direkten machtpolitischen Instrumentalisierung“ der Reparationsfrage (Krüger 2002, S. 216) verloren hatte, war „eine offene Situation“ entstanden (Krüger 1994, S. 26), die eine Neuregelung der politischen Beziehungen dringend erforderlich machte und schließlich zu den Vereinbarungen von Locarno führte (vgl. Krüger 1985, S. 230).

Nach dem Dawesplan rückte die politische und wirtschaftliche Stabilität Deutschlands in den Blickpunkt der Interessen seines größten Gläubigers, den Vereinigten Staaten von Amerika (vgl. Bariéty 1982, S. 316 f.). Die französische Sanktionspolitik gefährdete amerikanische Investitionen in Deutschland und somit die wirtschaftspolitischen Interessen der USA. Stresemann instrumentalisierte die amerikanischen Kapitalinteressen für seine außenpolitischen Ziele. Er „hat die amerikanischen Dollars dazu verwendet, die französischen Bajonette zum Rückzug zu zwingen" (Bariéty 1982, S. 317).

„Der Unterschied zwischen Siegern und Besiegten schwand“ (Krüger 1985, S. 244). So sagte der französische Ministerpräsident Édouard Herriot (seit Mai 1924 im Amt) zu Stresemann während der Verhandlungen: „Nach der Londoner Konferenz soll es keine Sieger und keine Besiegten mehr geben“ (zitiert nach Berg 1990, S. 214). Auf der Londoner Konferenz beschlossen die Westmächte nicht mehr einseitig über Deutschland, sondern verhandelten mit einer deutschen Delegation, welche am 6. August in London eintraf. „Die Londoner Konferenz führte Deutschland auch formal wieder als gleichberechtigte Macht ein“ (Krüger 1985, S. 244).

Ebenso Wright (2003, S. 289 f.): „The [London] conference marked the moment when Germany again met the Allies on equal terms and began to be treated more as a partner than an ex-enemy“.

„Diejenigen Kräfte in der französischen Politik, deren Ziel die dauerhafte Schwächung Deutschlands und die kontinentale Hegemonie Frankreichs war, konnten im Dawes-Plan nur eine Kampfansage erblicken“ (Berg 1990, S. 185).

Das Reparationsproblem wurde durch den Dawesplan „entpolitisiert und dem Primat wirtschaftlicher Belange unterworfen“ (Hildebrand 1995, S. 448). Ebenso urteilen Theodor Eschenburg (1963, S. 193), Klaus Megerle (1974, S. 11 und 45) und Annelise Thimme (1957, S. 63). Erich Eyck (1954, S. 406) betont, daß sich die Sachverständigen der Daweskommission in ihrer Arbeit von „streng wirtschaftlichen Erwägungen“ leiten ließen. Eberhard Kolb (2000, S. 64) pflichtet dem bei.

Nach Hillgruber (1983, S. 63) fand Stresemann in den USA die „Hauptstütze“ für seine Politik der friedlichen Revision. Der Dawesplan war, so Berg (1992, S. 90) der „erste große Durchbruch“ der auf weltwirtschaftliche Verflechtung und Kooperation basierenden außenpolitischen Konzeption Stresemanns, „deren Kern die enge wirtschaftliche und finanzielle Bindung an die Vereinigten Staaten bildete“ (Berg 1990, S. 291). Ebenso Krüger (1985, S. 216): Stresemann versuchte über eine „enge wirtschaftliche Interessenverflechtung bei ihnen [den USA; Anm. d. Verf.] politischen Rückhalt zu gewinnen“. Die deutsche Wirtschaft wurde durch Wahrung eines einheitlichen deutschen Wirtschaftsraums[18] und Zufluß ausländischen Kapitals stabilisiert.[19]

Nach Hildebrand (1995, S. 445) erblickte Stresemann in den USA „gleichsam den machtvollen Seniorpartner deutscher Außenpolitik“, der Großbritannien und insbesondere Frankreich zu einer der ökonomischen Vernunft folgenden Außenpolitik anhalten sollte. „Durchgängige Priorität“, so Knipping (1987, S. 30) hatte für den Außenpolitiker Stresemann die Beendigung der Besetzung des Rheinlands durch alliierte Truppen.[20] Dazu war er auch bereit Zugeständnisse bei der Reparationsfrage zu machen. Krüger dagegen (1985, S. 433 f., 436 und 451 f.) stellt eine Verschiebung der Prioritäten fest: Die Räumungsforderung, wenn auch nach wie vor wesentliches Ziel deutscher Außenpolitik, wurde seit 1928 der Reparationsfrage untergeordnet (Krüger 1985, S. 433 f.). „Die Räumungsfrage stand in begrenztem Ausmaß zur taktischen Disposition [...] Die Räumungsforderung wurde zum Hebel und speziell für die Franzosen zum Köder gemacht, um die Reparationslösung zum frühest möglichen Termin zu erreichen“ (Krüger 1985, S. 436). Verantwortlich dafür war Staatssekretär Carl v. Schubert (Krüger 1985, S. 436).[21] Wenn Deutschland, so Schuberts Kalkül, die Forderung nach vollständiger Rheinlandräumung mit Nachdruck stelle, so werde Frankreich mit Sicherheit mit der Gegenforderung nach einer endgültigen Regelung der Reparationsfrage antworten (vgl. Krüger 1985, S. 437 und 440). Genau das wollte Schubert: In Verhandlungen über eine Frage eintreten, deren endgültige Klärung für Deutschland von hohem Interesse war.[22] Schubert „ging auf´s Ganze“ (Krüger 1985, S. 442). Wenn in der Reparationsfrage erst einmal eine Einigung erzielt war, so konnte die Forderung nach Gesamträumung erneut mit Nachdruck gestellt werden.[23]

Die deutsche Außenpolitik erreichte auf der „Konferenz für die Generalliquidierung des Weltkrieges“, die vom 6. bis 31. August 1929 in Den Haag tagte, beide Ziele. Auf der Den Haager Konferenz wurde mit der Annahme des Youngplans eine Regelung der Reparationsfrage beschlossen, die die Zahlungsmodalitäten zum Vorteil Deutschlands modifizierte.[24] Die sogenannte Sicherheitsklausel gab Deutschland das Recht für einen Teil der Annuität einen befristeten Transferaufschub zu erwirken.[25]

Briand sagte Stresemann die endgültige Räumung des Rheinlands bis 30. Juni 1930 (und damit fünf Jahre vor dem im Versailler Vertrag festgesetzten Termin) zu. „Die für die Wiedererringung einer unabhängigen deutschen Großmachtstellung von Stresemann für wesentlich gehaltene Rheinlandräumung war – als feste Zusage – vorzeitig gewonnen, und zwar fast ohne zusätzliche reparations- und sicherheitspolitische Auflagen. Dies war nichts weniger als ein Durchbruch der deutschen Außenpolitik“ (Knipping 1987, S. 73). Nach Wright (2003, S. 480) gewann Stresemann mit der vorzeitigen Rheinlandräumung den „key prize“. Zusammen mit dem vereinbarten Abzug der alliierten Finanzkontrollkommission[26] stellte der Vertrag die Wiederherstellung der finanziellen und territorialen Souveränität Deutschlands in Aussicht. Ebenso Martin Vogt (1982, S. 459): „Der Weg bis zur vollständigen Wiederherstellung der Souveränität [Deutschlands; Anm. d. Verf.] war fast vollendet“.

3. Verständigungspolitik im Westen

Die „einzig praktikable und überzeugende Basis“ für eine Revision des Versailler Vertrags war „eine bewußt bejahte und ständig intensivierte deutsch-französische Zusammenarbeit“ (Michael-Olaf Maxelon 1982, S. 152). Das deutsch-französische Verhältnis war „Dreh- und Angelpunkt jeder deutschen Revisionspolitik“ (Maxelon 1982, S. 155).

Den „zweiten Brennpunkt“ stellte das deutsch-amerikanische Verhältnis dar. Deutschland konnte seine ökonomische Stärke, die es als Hebel für seine Revisionsforderungen einsetzen wollte, nur in enger Kooperation mit der weltweit größten Wirtschaftsmacht wiedererlangen (vgl. Maxelon 1982, S. 157).

Zunächst zu den deutsch-französischen Beziehungen. Maß Stresemann seiner Verständigungspolitik lediglich instrumentalen Charakter bei? Oder folgte er mit seiner Suche nach politischer Verständigung mit Frankreich einem politischen Ideal, welches für ihn einen unbedingten Eigenwert besaß? Die Meinungen in der historischen Forschung tendieren deutlich zum erstern. Nach Werner Weidenfeld (1972, S. 290) suchte Stresemann „im Westen die Basis für seine Ostpolitik“. Für Maxelon (1982, S. 149) war Stresemanns Verständigungspolitik mit Frankreich niemals Selbstzweck, sondern Mittel zum Zwecke der Befreiung Deutschlands von den „Fesseln“ des Versailler Vertrags. Ebenso Bretton (1953, S. 110): Seine Westpolitik diente Stresemann vor allem als Sprungbrett für seine Ostpolitik. Bevor die territoriale Revision im Osten angegangen werden konnte, mußten alle Probleme mit den Westalliierten bereinigt werden. Für Kolb (2000, S. 67) war diese Maxime Stresemanns „geradezu das Arcanum“ seiner politischen Strategie. Ebenso Hildebrand (1995, S. 460): „Wie zwei Seiten einer Medaille gehörte das eine zum anderen, machten beide zusammen die deutsche Revisionspolitik aus“. Nach Hillgruber (1983, S. 64 f.) wollte Stresemann „durch Entgegenkommen gegenüber dem Sicherheitsinteresse Frankreichs Bewegungsfreiheit für eine aktive Revisionspolitik im Osten“ gewinnen. Nach Knipping (1987, S. 19) sollte die „Locarno-Diplomatie“, diese „neue Form des zwischenstaatlichen Umgangs“, welche auf Kooperation zur Lösung internationaler Konflikte setzte, „zum Verstärker, ja am Ende geradezu zu einem Vehikel des von der deutschen Außenpolitik ausgehenden [...] revisionistischen Drucks werden“. Gaines Post (1982, S. 250) konkretisiert: „Deutschlands Westpolitik [...] diente einer zufriedenstellenden Lösung der Frage des Korridors“. Ebenso Bariéty (1982, S. 318): Das Ziel Stresemanns in Locarno war es, die Revision der deutsch-polnischen Grenze vorzubereiten. Welche Vereinbarungen von Locarno sollten der Revisionspolitik Stresemanns im Osten den Weg ebnen?

Die Locarnokonferenz tagte Vom 5. bis 16. Oktober 1925.

Es seien zum besseren Verständnis der darauffolgenden Ausführungen zunächst die wichtigsten Vereinbarungen der Locarnoverträge[27] in Kürze geschildert: Nach Räumung der besetzten linksrheinischen Gebiete sollen diese und ein 50 km breiter Streifen östlich des Rheins ohne zeitliche Begrenzung demilitarisiert bleiben. Deutschland und Belgien, sowie Deutschland und Frankreich verpflichten sich gegenseitig sämtliche Streitfragen auf friedlichem Wege zu lösen, und erkennen ihre seit 1919 bestehenden, gemeinsamen Grenzen gegenseitig an. Großbritannien und Italien garantieren diese Vereinbarung. Die beiden Mächte verpflichten sich im Falle einer gewaltsamen Grenzverletzung dem Angegriffenen militärisch beizustehen. Damit war es Frankreich künftig untersagt deutsches Gebiet erneut zu besetzen (vgl. Bretton 1953, S. 93, Michalka 1988, S. 316 und Mommsen 1989, S. 215). Frankreich zog sich gewissermaßen von seiner vorgeschobenen Position als Sanktionsherr der Versailler Vertragsbestimmungen hinter die (später so genannte) Maginot-Linie zurück, deren Bau nach Abschluß der Locarnoverträge begann. Das Abkommen von Locarno „beendete“ nach Bariéty (1994a, S. 91) „die 1919 konzipierte Sicherheitspolitik Frankreichs“.

Eine analoge Unverletzlichkeitserklärung für die deutsch-polnische und deutsch-tschechoslowakische Grenze (ein „Ostlocarno“) kam nicht zustande. Deutschland schloß mit Polen und der Tschechoslowakei lediglich Schiedsverträge ab, die im Falle eines politischen oder rechtlichen Konflikts eine friedliche Lösung herbeiführen sollten. Die Schiedsverträge sollten den Verdacht ausräumen, das Deutschland seine im Westen gewonnene Sicherheit dazu nutzen werde, Krieg gegen Polen zu führen (vgl. Megerle 1974, S. 67). Weder Großbritannien noch Frankreich garantierten diese Schiedsverträge. England hatte sich von vornherein geweigert (vgl. Kolb 2000, S. 67 und Mommsen 1989, S. 191).[28] Frankreichs Außenminister Briand stieß in seinem Bemühen eine französische Garantie der Schiedsverträge in das Vertragswerk aufzunehmen auf den hartnäckigen Widerstand Stresemanns, der sich nach langwierigen Auseinandersetzungen schließlich durchsetzte (vgl. Gregory F. Campbell 1975, S. 152).[29] Frankreich fand sich „in einer Außenseiterposition wieder“, so Mommsen (1989, S. 191). „The political distinction drawn between the western and eastern frontiers was of great importance. It meant that some European frontiers were more firmly recognized and guaranteed than others“ (Wright 2003, S. 337).

Verzicht auf gewaltsame Grenzveränderungen schloß aber aus deutscher Sicht einvernehmliche Grenzkorrekturen nicht aus, ja „für Stresemann stand und fiel die Locarnopolitik mit der Möglichkeit zur friedlichen Änderung der deutschen Grenzen“, so Berg (1990, S. 394). Stresemann begründete seine Auffassung damit, daß es niemals Sinn eines Vertrags sein kann, für die Zukunft einvernehmliche Änderungen auszuschließen.[30] Dies bezog sich sowohl auf die Ost- wie auf die Westgrenze Deutschlands. Doch die Vorstellung, daß Frankreich Elsaß-Lothringen jemals freiwillig an Deutschland zurückgeben werde, „war völlig abwegig und spielte in der praktischen Politik so gut wie keine Rolle“ (Berg 1990, S. 386). Im übrigen vertrat Stresemann die Meinung, daß ein Wiedergewinn Elsaß-Lothringens gar nicht wünschenswert sei, da sich Deutschland damit nur ähnliche Probleme einhandeln würde, wie sie England mit Irland habe (vgl. Berg 1990, S. 386).[31] Hildebrand (1995, S. 455) vertritt einen abweichende Auffassung. Stresemann hat zwar „realistischerweise“ nicht die Hoffnung gehegt Elsaß-Lothringen werde in absehbarer Zeit zum Deutschen Reich zurückkehren, er „hat diese Perspektive aber gleichwohl nicht ein für allemal verworfen“. Ebenso: Schuker (1993, S. 103).

Der Rheinlandpakt garantierte die Unverletzlichkeit der deutschen Westgrenze und die Entmilitarisierung des Gebiets zwischen der deutschen Westgrenze und dem Rhein. Erst wenn die französische Armee das Rheinland verlassen hatte, wenn Deutschland „den Würger“ Frankreich „vom Halse habe“,[32] konnte die Revisionspolitik im Osten in Angriff genommen werden (vgl. Bariéty 1982, S. 318). „Die Geschichte der Stresemannschen Diplomatie, von der Zeit unmittelbar nach Locarno bis zu seinem Tod, ist die Geschichte seines unaufhörlichen Bemühens um die vorzeitige Räumung des Rheinlands, um sich an die zweite Phase seines politischen Programms machen zu können“ (Bariéty 1982, S. 321). Gordon A. Craig (1999, S. 559) stellt die Vorteile des Vertrags für Deutschland heraus: Die deutsche Handlungsfreiheit im Osten wurde gewahrt. Deutschland verpflichtete sich zwar Schiedsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei einzugehen, doch es wurde in die Verträge keine Klausel aufgenommen, die die Parteien zur Annahme des Schiedsspruchs verpflichtete (vgl. Bretton 1953, S. 119). Die Schiedsverträge waren „praktisch bedeutungslos“ (Kolb 2000, S. 67). „Auf der anderen Seite konnte der deutsche Außenminister mit Recht behaupten, daß der Rheinlandpakt dem französisch-polnischen Bündnis die Zähne ausgebrochen habe“ (Craig 1999, S. 559). Ebenso: Erdmann (1982, S. 19), Hildebrand (1995, S. 465) und Kolb (2000, S. 68). Erdmann (1982, S. 20) hält Stresemanns Aussage vor dem Reichskabinett, „daß Polen diese Lösung als eine vollkommene Niederlage ansehe“, für wohlbegründet (zitiert nach Erdmann 1982, S. 20).

Es gab nach dem Rheinlandpakt nur noch zwei Fälle, in denen Krieg erlaubt war: Die Abwehr eines offenen Angriffs und militärische Aktionen auf der Grundlage von Völkerbundsbeschlüssen (vgl. Erdmann 1982, S. 19). Zwar schloß Frankreich mit Polen und der Tschechoslowakei wechselseitige Garantieverträge ab, doch konnten diese Länder nur im Falle einer eindeutigen deutschen Aggression mit französischer Waffenhilfe rechnen.[33]

Doch wer sollte entscheiden, wer der Aggressor ist? Das britische Außenministerium vertrat die Ansicht, daß diese Frage jede Partei für sich selbst beantworten müsse (vgl. Post 1982, S. 268 Fußnote 13). Sollte Großbritannien im Falle eines deutsch-polnischen Kriegs Deutschland nicht als Aggressor betrachten, so war das Albion gemäß des Rheinlandpakts verpflichtet gegen ein Frankreich einzuschreiten, das gegen Deutschland militärisch vorgeht. Wenn Großbritannien im Falle eines deutsch-polnischen Kriegs Deutschland aber als Aggressor betrachten würde, so erwuchs Großbritannien daraus keineswegs die Verpflichtung, Frankreich militärisch gegen Deutschland beizustehen. Denn Großbritannien hatte weder eine Garantie der deutsch-polnischen / deutsch-tschechoslowakischen Schiedsverträge noch der polnisch-französischen / tschechoslowakisch-französischen Garantiepakte übernommen (vgl. Post 1982, S. 254). Zu letzteren meint Mommsen (1989, S. 215): „Faktisch blieben sie weitgehend unverbindlich und bedeuteten insofern eine Aushöhlung der mit Frankreich bestehenden Bündnisverträge“.[34] Locarno trieb einen Keil in die französisch-polnische Allianz. Der deutsche Alptraum eines Zweifrontenkriegs verlor ein wenig von seiner Schwere (vgl. Post 1973, S. 72). Stresemann bemerkte dazu, daß der in Artikel 1 der beiden Garantiepakte stipulierte casus foederis kaum eintreten werde, solange Deutschland nicht so unbesonnen handele wie am 4. August 1914, als der damalige Reichskanzler Theobald von Bethmann-Hollweg Belgiens Neutralität als einen Fetzen Papier bezeichnete hatte (vgl. Bretton 1953, S. 120). Bretton (1953, S. 120) hält auch diese, wie er selbst sagt „most ominous observation“ lediglich für ein rhetorisches Zugeständnis des Außenministers an die politische Rechte in Deutschland. Stresemann wollte mit seiner Bemerkung Ängste im eigenen Land beschwichtigen, Deutschland hätte seinen Anspruch auf Grenzrevision im Osten endgültig aufgegeben. „There is no reason to believe, however, that pacific revisionism had been dropped in favor of a more militant type“ (Bretton 1953, S. 120). „If Stresemann appeared to be belligerent at times, it was primarily because it was necessary to appease the extremists at home“ (Bretton 1953, S. 154). Die Tatsache, daß Stresemann einem allgemeinen Nichtangriffspakt nicht abgeneigt war, solange ein solcher Vertrag nicht die Westgrenzen Polens hervorhob („single out“), zeigt, so Bretton (1953, S. 122) daß seine Politik im wesentlichen friedfertig („essentially pacific“) war. Meines Erachtens ist diese Position kritikwürdig. Stresemann war nicht bereit einen Vertrag zu schließen, der den Einsatz militärischer Mittel zur Revision der deutsch-polnischen Grenze ausdrücklich ausschloß (vgl. Megerle 1974, S. 69). Verdient eine Politik, die bei einer der heikelsten außenpolitischen Streitfragen das Prinzip der friedlichen Konfliktlösung nicht akzeptieren will, tatsächlich das Prädikat „essentially pacific“? Megerle (1974, S. 69) ist der Ansicht, es wäre verfehlt, „in diesem letzten Vorbehalt die Methode zu sehen, mit der das Auswärtige Amt eine Revision der Ostgrenze erreichen wollte“. Die Weigerung kriegerische Mittel zur Revision der Ostgrenze auszuschließen sollte die nationale Rechte in Deutschland zu beschwichtigen und die Ostgrenze destabilisieren (vgl. Megerle 1974, S. 69). Stresemann wollte sich auch die Bedrohung Polens durch die Sowjetunion zu Nutze machen. „Denn es war klar, daß Polen dem zweiseitigen Druck auf die Dauer nicht Widerstand leisten konnte. Dann aber wäre der Augenblick für eine Revision auf dem Verhandlungswege gekommen“ (Megerle 1974, S. 70). Hier trug Stresemanns Politik meines Erachtens in der Tat Züge, die kaum mit den Worten „Ehrlichkeit“ oder „Aufrichtigkeit“ umschrieben werden können.

Nach Hoensch (1983, S. 146) führten die Locarnoverträge zu einer „entscheidenden Verschlechterung der außenpolitischen Lage Polens“ (ebenso Kolb 2000, S. 68). Der Berliner Vertrag „schloß die Zange um Polen noch fester“ (Hoensch 1983, S. 146). Ebenso Megerle (1974, S. 125): „Die guten Beziehungen zwischen Berlin und Moskau sollten [...] das innerlich schwache Polen [...] erdrücken“. Ebenso Hildebrand (1995, S. 460): „Polen [...] war tatsächlich der Geschädigte einer Entwicklung, die mit dem Namen Locarno verbundenen war“. „Der deutsche Manövrierraum in Ostmitteleuropa“ war größer geworden (Hildebrand 1995, S. 463). Polen hatte an Sicherheit „empfindlich eingebüßt“ (Hildebrand 1995, S. 463). „Während im Westen Europas die Beziehungen der Staaten unter die zähmende Herrschaft des Rechts gestellt wurden, dominierte im Osten das urwüchsige Spiel der Macht; ja, die Zivilisierung auf der einen Seite förderte geradezu die Verwilderung auf der anderen“ (Hildebrand 1995, S. 463).

Die Schiedsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei bedeuteten keine Anerkennung der deutschen Ostgrenze und somit auch keine Rücknahme des deutschen Anspruchs auf Revision (vgl. Megerle 1974, S. 98). Die Revisionsansprüche Deutschlands gegenüber Polen wurden, so Megerle (1974, S. 130) „nicht nur gewahrt, sondern von den Verhandlungspartnern geradezu sanktioniert“.

Der Sicherheitspakt im Westen und die Schiedsverträge im Osten schufen Grenzen unterschiedlicher Wertigkeit (vgl. Bariéty 1982, S. 318 f.). Dieser Einschätzung schließen sich Hildebrand (1995, S. 462) und Weidenfeld (1972, S. 126) an. Nach Mommsen (1989, S. 215) forderte dieser „unübersehbare Unterschied [...] zu einer mittelfristigen Revision der Grenzen zu Polen und zur Tschechoslowakei geradezu heraus“. Die Westmächte, so Bariéty (1982, S. 319) erkannten mit ihrer Unterschrift unter das Vertragswerk stillschweigend an, daß die Ostgrenzen eines Tages revidiert werden würden. Nach Locarno gab es in Europa, so Zimmermann (1958, S. 293) „Grenzen verschiedener Würde und Heiligkeit“.

Stresemann verfolgte nach Erdmann (1982, S. 17 und 21) mit Locarno zwei Ziele: Die Besatzung im Westen zu beendigen und die Möglichkeiten der Grenzrevision im Osten zu bewahren. Nach Schattkowsky (1997, S. 128 f.) hatte „die Nichteinbeziehung Polens in einen internationalen Sicherheitspakt, in dem Deutschland eine zentrale Rolle spielte“ die außenpolitische Konzeption Polens „endgültig verschlissen“, eine gleichberechtigte Position neben den Siegermächten einzunehmen.

[...]


[1] Die Wiedergewinnung des polnischen Korridors war nach Henry L. Bretton (1953, S. 135) Stresemanns „primary revisionist objective“.

[2] Erich Eyck: Geschichte der Weimarer Republik. Zwei Bände. Erlenbach-Zürich 1954/56

[3] Klaus Hildebrand: Das vergangene Reich. Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler 1871-1945. Stuttgart 1995

[4] Hans Mommsen: Die verspielte Freiheit. Der Weg der Republik von Weimar in den Untergang 1918-1933. Berlin 1989

[5] Heinrich August Winkler: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. Bonn 2000

[6] Ludwig Zimmermann: Deutsche Außenpolitik in der Ära der Weimarer Republik. Göttingen 1958

[7] Peter Krüger: Die Außenpolitik der Republik von Weimar. Darmstadt 1985

[8] Henry L. Bretton: Stresemann and the Revision of Versailles: A Fight for Reason. Standford 1953

[9] Jonathan Wright: Gustav Stresemann. Weimar´s greatest statesman. Oxford 2003

[10] Eberhard Kolb: Gustav Stresemann. München 2003

[11] Der Reichstag sprach Stresemann am 23. November 1923 das Mißtrauen aus.

[12] Der Dawesplan wurde am 9. April 1924 von der von dem amerikanischen Bankier und Rechtsanwalt Charles G. Dawes geleiteten Expertenkommission in Paris veröffentlicht. Am 30. August erfolgte die Unterzeichnung des Schlußprotokolls der Londoner Konferenz, welche vom 16. Juli bis 16. August über die Inkraftsetzung des Dawesplans beraten hatte.

[13] Beginnend mit einer Milliarde Goldmark, sollten die Jahresraten innerhalb von fünf Jahren auf 2,5 Milliarden ansteigen. Die Gesamtsumme blieb offen, doch wurde festgestellt, daß die im Londoner Ultimatum (vom 5. Mai 1921) geforderte Summe von 132 Milliarden Goldmark von der deutschen Wirtschaft nicht zu erbringen sei.

[14] Die deutsche Delegation (bestehend aus Reichskanzler Wilhelm Marx, Reichsfinanzminister Hans Luther und Außenminister Gustav Stresemann) setzte durch, daß unter „flagrant default“ eine „böswillige Verfehlung“ verstanden wurde (vgl. Zimmermann 1958, S. 239).

[15] Diese Meinung vertrat nicht nur die deutsche Delegation, sondern auch der Vorsitzende des zweiten Sachverständigenkomitees Reginald McKenna (vgl. Krüger 1985, 244 f. Fußnote 83 und Berg 1990, S. 201).

[16] Semour Parker Gilbert, der „Agent für Reparationszahlungen“ sollte mit Hilfe eines „Transferkomitees“ die deutschen Zahlungen verwalten und an die Empfängerländer auszahlen (vgl. Zimmermann 1958, S. 230). Indem genau festgelegt wurde, aus welchen Quellen Deutschland wieviel Reparationsgelder schöpfen sollte, wurde die eben stabilisierte deutsche Währung vor einem erneuten Verfall geschützt (vgl. Kolb 2000, S. 66).

[17] Knapp die Hälfte der DNVP-Abgeordneten stimmte in der dritten Lesung am 29. August 1924 für die Annahme des Dawesplans, dessen Gesetze aufgrund ihres zum Teil verfassungsändernden Charakters eine Zweidrittelmehrheit benötigten. Die DNVP wollte zum einen nicht gegen die Interessen ihrer industriellen Klientel stimmen (der Dawesplan sicherte die Räumung des Ruhrgebiets binnen Jahresfrist zu), zum anderen sicherten die Fraktionsvorstände der DVP und des Zentrums der DNVP im Falle ihrer Zustimmung den Eintritt in die Reichsregierung zu (vgl. Eyck 1954, S. 417 f. und Thimme 1957, S. 66 f.).

[18] Das Expertenkomitee, das den Dawesplan erarbeitet hatte, setzte als Vorbedingung für seine Durchführung voraus, daß ein einheitlicher deutscher Wirtschaftsraum wiederhergestellt und alle nicht im Dawesplan vorgesehenen Kontrollen beendet werden müssen. Faktisch wurde damit die Beendigung der Ruhrbesetzung gefordert (vgl. Berg 1990, S. 184 und Eyck 1954, S. 405).

[19] Deutschland wurde eine Anleihe in Höhe von 800 Millionen Goldmark zugesagt.

[20] Paragraph 18, Teil VIII, Annex II des Versailler Vertrags gab den Alliierten das Recht eine absichtsvolle Vertragsverletzung Deutschlands durch ökonomische und finanzielle Verbote und Vergeltungsmaßnahmen zu sanktionieren und allgemein solche Maßnahmen zu ergreifen, die sie in der gegebenen Situation als für notwendig erachten (vgl. Jordan 1971, S. 69). Jordan (1971, S. 70) merkt dazu an: Es ist vollkommen unnütz, auf den Streit um die richtige Interpretation dieses Textes einzugehen. Man behält ihn besser als Paradebeispiel für „untoward consequences of improvisation in drafting“ in Erinnerung.

[21] Schuberts Gewicht im Auswärtigen Amt nahm zu, da er den unter einer Niereninsuffizienz leidenden Außenminister häufig vertreten mußte. So verhielt es sich auch in diesen Monaten (Krüger 1985, S. 434). Schubert unterrichtete Stresemann, der zur Kur in Karlsbad weilte, von seinem Vorhaben und erhielt am 26. Juli dessen telegraphisches Einverständnis. Doch Stresemann war sich keineswegs sicher, ob es richtig gewesen war, Schubert grünes Licht für dessen Vorhaben zu geben. Stresemann ermahnte Reichskanzler Müller Anfang September 1928 (der zusammen mit Schubert und dem Rechtsexperten des Auswärtigen Amts, Friedrich Gaus, die deutsche Delegation bei den nun anstehenden Verhandlungen auf der Tagung des Völkerbunds in Genf bildete) in der Räumungsfrage gegenüber Frankreich kompromißbereit zu sein, und sich nötigenfalls auch mit der Räumung der zweiten Zone zu begnügen. „Doch Müller vertrat, gut vorbereitet, den deutschen [Schuberts; Anm. d. Verf.] Standpunkt mit Entschiedenheit und ließ sich nicht auf eine solche, taktisch ganz unzulängliche [die Strategie Schuberts unterlaufende; Anm. d. Verf.] Linie abdrängen“ (Krüger 1985, S. 453).

[22] Genau so geschah es auch. Die deutsche Delegation erreichte, daß die Bildung einer Kommission von Sachverständigen nach Vorbild des Dawesplans beschlossen wurde (vgl. Krüger 1985, S. 454 f.).

[23] Die Frage der Rheinlandräumung betrachtete Schubert keineswegs als unwichtig, sah er doch in der Besatzung eine Belastung für die Fortführung der Verständigungspolitik (Krüger 1985, S. 456). Doch die Frage der Rheinlandräumung sollte zunächst als „Köder für Frankreich“ herhalten, um Verhandlungen über die Reparationen aufnehmen zu können. Schubert trieb folgende Sorge um: Wenn das Provisorium Dawesplan fortbestand und die Besatzung andauerte, weil in der Reparations- und Räumungsfrage keine endgültige Regelung zustande kam, würde eine über Europa hereinbrechende Wirtschaftskrise schwerwiegende politische Folgen für Deutschland haben. „Die inneren und äußeren Spannungen, die dann auftreten und durch die noch ungeregelten Fragen zwischen Deutschland und Frankreich zusätzlich verschärft würden, mußten der Verständigungspolitik den Todesstoß versetzen [...] und die mühsam aufgebauten Voraussetzungen für eine enge wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit in Europa zerstören“, so Krüger (1985, S. 451). Verhandlungen wären dann nicht mehr möglich gewesen. Die Westmächte hätten Deutschland erneut bei den Reparationen vor vollendete Tatsachen gestellt und auf „Kontrollen und Zwangsmaßnahmen“ zurückgegriffen. Eine Räumung des Rheinlands wäre in weite Ferne gerückt (vgl. Krüger 1985, S. 452).

[24] Die Zahlungen sollten am 1. September 1929 mit einem Betrag von 742 Millionen Reichsmark für die verbleibenden sieben Monate des Etatjahres 1929/30 beginnen und 1930/31 1,7 Milliarden Reichsmark pro Jahr betragen (vgl. Eyck 1956, S. 245). Bis 1940 sollte die Durchschnittsannuität von 2,05 Milliarden Reichsmark erreicht werden (vgl. Berg 1990, S. 329 f.).

[25] Der Youngplan hatte ursprünglich den Teil der jährlichen Tilgungsrate, für den Deutschland kein Moratorium beantragen konnte, auf 660 Millionen Reichsmark beziffert. Der Beschluß der Haager Konferenz lautete, daß ein Betrag von 700 Millionen Reichsmark pro Jahr in jedem Fall zu entrichten war (vgl. Wright 2003, S. 481). Die Zahlung des verbleibenden Teils mußte innerhalb von zwei Jahren erfolgen (vgl. Zimmermann 1958, S. 374)

[26] An ihre Stelle trat die eigens geschaffene „Bank für Internationalen Zahlungsausgleich“ in Basel, in der Deutschland gleichberechtigtes Mitglied war.

[27] Insgesamt bestand das Vertragswerk aus einem Protokoll, sieben Verträgen und einer Note (vgl. Bretton 1953, S. 93)

[28] Niedhart (1993, S. 122) weist darauf hin, daß die Weigerung Großbritanniens sich bündnispolitisch im östlichen Teil des europäischen Kontinents zu engagieren keinen englischen Freibrief für Deutschland bedeutete, kriegerisch gegen Polen vorzugehen. Großbritannien war „unter keinen Umständen bereit, eine Revision der deutschen Ostgrenze mit kriegerischen Mitteln zuzugestehen“. Auch die Versuche Stresemanns, Polen durch Ausübung wirtschaftlichen Drucks zu einer Revision seiner Westrenze zu zwingen, stießen auf den Widerstand des Albions. Zu den vergeblichen Versuchen Frankreichs, Großbritannien eine Garantie der polnischen Westgrenze abzuringen, siehe Höltje (1958, S. 65 bis 68, 73 und 79).

[29] Als Ausgleich für das ausgebliebene „Ostlocarno“ schloß Frankreich mit Polen und der Tschechoslowakei am 16. Oktober 1925 beiderseitige Garantiepakte ab. Von Stresemann instruiert, weigerte sich die deutsche Delegation in Locarno davon öffentlich Kenntnis zu nehmen (vgl. Bretton 1953, S. 120). Die Garantiepakte wurden nicht Bestandteil des Vertragswerks von Locarno. Frankreich machte aber im Schlußprotokoll der Locarnoverträge von ihrem Bestehen Mitteilung.

[30] Ein Argument, dem Berg (1990, S. 388) voll und ganz zustimmt. Es braucht meines Erachtens auch nicht hinterfragt zu werden. So wie ein Vertrag stets auf den übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragspartner beruht, ist auch eine Vertragsmodifikation oder –aufhebung in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

[31] Einen ähnlichen Vergleich hatte bereits Bismarck im August 1871 gezogen, als er Elsaß-Lothringen als ein „Polen mit Frankreich dahinter“ bezeichnete (zitiert nach Hildebrand 1995, S. 22).

[32] Stresemann in einem Brief an den ehemaligen Kronprinzen vom 7. September 1925 (zitiert nach Grathwol 1982, S. 228).

[33] In den gleichzeitig mit den Locarnoverträgen am 16. Oktober 1925 abgeschlossenen Garantievertägen verpflichtete sich Frankreich Polen und der Tschechoslowakei im Falle eines deutschen Angriffs militärisch beizustehen. Im Falle eines sowjetischen Angriffs auf Polen war keine französische Waffenhilfe vorgesehen (vgl. Hoensch 1983, S. 146). Dazu wäre ein einstimmiger Beschluß des Völkerbundsrats notwendig gewesen, dessen praktische Umsetzung aber dank Annex F des Locarnoabkommens unter deutschem Vorbehalt stand (vgl. dazu Fußnote 75 dieser Diplomarbeit).

[34] In dem französisch-polnischen Beistandspakt vom 19. Februar 1921 hatten die Vertragspartner gemeinsame Aktionen im Falle eines unprovozierten Angriffs auf einen der beiden Signatarstaaten vereinbart. Die zwei Tage später unterzeichnete geheime Militärkonvention nannte ausdrücklich eine deutsche Aggression als casus foederis. Im Falle eines polnisch-sowjetischen Kriegs sollte Frankreich die deutschen Streitkräfte in Schach halten (vgl. Post 1982, S. 252). Die gegenseitige Beistandsverpflichtung beschränkte sich nicht auf den Schutz des Staatsgebiets, sondern erstreckte sich auch auf den Schutz der „beiderseitigen wirtschaftlichen und politischen Interessen“ (vgl. Erdmann 1982, S. 18).

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Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832478100
ISBN (Paperback)
9783838678108
Dateigröße
505 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Mannheim – Sozialwissenschaften
Schlagworte
weimarer republik locarno verständigungspolitik frankreich sowjetunion
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Titel: Die Außenpolitik Gustav Stresemanns in der deutschen Geschichtsschreibung
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