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Direktinvestitionen im Rahmen der Privatisierungspolitik von Bulgarien

©2003 Masterarbeit 49 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Seit dem Zusammenbruch des sowjetischen Machtsystems findet in Bulgarien und in den anderen ehemaligen sozialistischen Staaten eine Transformation statt.
Bulgarien, wie auch die anderen ehemaligen sozialistischen Staaten Ost- und Südeuropas befinden sich in einem Prozess des Übergangs, dessen Hauptkomponenten miteinander verbunden sind:
- die politische Transformation und
- die wirtschaftliche Transformation.
Beide Prozesse sind voneinander abhängig, weil die Schaffung eines demokratischen Rechtsystems einerseits die Voraussetzung für demokratische Verhältnisse darstellt, andererseits eine Grundvoraussetzung für die Marktwirtschaft ist.
Die Transformation in Bulgarien ist bisher nicht zum Abschluss gebracht worden. Der Transformationsprozess begann relativ spät. Wichtige Hindernisse, wie die Korruption, Bürokratie, Rechtsunsicherheit haben die Privatisierung verzögert und das fand Ausdruck bei der Heranziehung von ausländischem Kapital. Im Vergleich zu den anderen mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) wird Bulgarien von den ausländischen Investoren noch vernachlässigt. Obwohl Bulgarien große Fortschritte in Bezug auf die Verbesserung des wirtschaftlichen Klimas erzielt hat, steht es bis heute in der Peripherie des Interesses der ausländischen Investoren.
Die Arbeit gliedert sich in acht Kapitels.
Der Anfang beschäftigt sich mit der Bedeutung der Direktinvestitionen für den EU – Beitritt Bulgariens. Hier werden die rechtlichen Grundlagen, die Gründe, Motive und die Hindernisse für Direktinvestitionen in Bulgarien analysiert.
Im dritten Kapitel wird auf den Privatisierungsprozess in Bulgarien eingegangen. Zunächst werden die Ziele, den Verlauf der Privatisierung und die Privatisierungsarten dargestellt. Dabei werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die spezifischen Probleme der Privatisierung und die Bedeutung des Privatisierungsprozesses für die Volkswirtschaft behandelt.
Ausgangspunkt des vierten Kapitels ist die Bedeutung der ausländischen Investitionen im Rahmen des Privatisierungsprozesses von Bulgarien. Hierbei werden die Rahmenbedingungen für die Beteiligung ausländischer Personen am Privatisierungsprozess, die Privatisierungsmethoden und die Rolle der Privatisierungsbehörden verdeutlicht.
Im Rahmen des fünften Kapitels erfolgt eine Analyse der wichtigsten Branchen, in denen durch ausländische Direktinvestitionen (ADI) privatisiert wurde.
Die Arbeit schließt mit einer Untersuchung der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Einführung

2. Direktinvestitionen als Hoffnungsträger im EU – Beitrittsprozessvon Bulgarien
2.1. Begriffliche Erläuterung
2.2. Gründe und Motive
2.3. Hindernisse für Direktinvestitionen
2.4. Rechtliche Grundlagen
2.5. Die Bedeutung der ausländischen Direktinvestitionen für die Volkswirtschaft

3. Der Privatisierungsprozess in Bulgarien
3.1. Ziele und Verlauf der Privatisierung
3.2. Privatisierungsarten
3.3. Rechtliche Rahmenbedingungen der Privatisierung
3.4. Spezifische Probleme der Privatisierung in Bulgarien
3.5. Die Bedeutung der Privatisierung für die Volkswirtschaft

4. Die Bedeutung der ausländischen Investitionen im Rahmen des Privatisierungsprozesses von Bulgarien
4.1. Rahmenbedingungen für die Beteiligung ausländischer Personen am Privatisierungsprozess
4.2. Privatisierungsmethoden
4.3. Rolle der Privatisierungsbehörden

5. Analyse der wichtigsten Branchen, in denen durch ausländische Direktinvestitionen privatisiert wurde
5.1. Tourismus
5.2. Bankensektor
5.3. Nahrungs- und Genussmittelindustrie
5.4. Elektrotechnik und Elektronik

6. Untersuchung der betrieblichen Transformationsprozesse in drei bulgarischen Unternehmen, die durch ausländische Investoren privatisiert wurden
6.1. Danone – Serdika AD:
6.2. Kamenitza AD
6.3. Vidima AD

7. Zwischenfazit

8. Resümee

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Abbildung „Ausländische Direktinvestitionen in Bulgarien nach Jahren (Mio. USD)“

2. Abbildung„Ausländische Direktinvestitionen in Bulgarien nach Branchen von 1992 bis 2002 (Mio. USD)“

3.Abbildung"Foreign direct investment in Bulgaria by country in Million USD (1992 –2002)”

4.Abbildung „Anzahl der Privatisierungsgeschäfte in Bulgarien nach Jahren“

5.Abbildung„Ausländisches Investitionsvolumen in Bulgarien nach Jahren (Mio. USD)“

6.Abbildung „Internationaler Tourismus – Bulgarien – Einnahmen und Ausgaben in Mio. USD“

7.Abbildung „Struktur der Privatisierungsgeschäfte nach Branchen (1993 – 2002)“

8.Tabelle „Anteil der Privatisierungsmethoden an den Privatisierungsgeschäften verschiedener Privatisierungsorgane vom 01.01.1993 bis 31.08.2003“

9. Tabelle „Die größten Privatisierungsgeschäfte mit ausländischen Investoren zum Ende 2001“

1. Einführung

Seit dem Zusammenbruch des sowjetischen Machtsystems findet in Bulgarien und in den anderen ehemaligen sozialistischen Staaten eine Transformation statt. „Der Begriff „Transformation“ wird für den Übergang einer Zentralverwaltungswirtschaft in eine Marktwirtschaft verwendet.“[1]

Bulgarien, wie auch die anderen ehemaligen sozialistischen Staaten Ost- und Südeuropas befinden sich in einem Prozeß des Übergangs, dessen Hauptkomponenten miteinander verbunden sind:

- die politische Transformation und
- die wirtschaftliche Transformation.

Beide Prozesse sind voneinander abhängig, weil die Schaffung eines demokratischen Rechtsystems einerseits die Voraussetzung für demokratische Verhältnisse darstellt, andererseits eine Grundvoraussetzung für die Marktwirtschaft ist.[2]

Nach dem putschartigen Sturz des alten kommunistischen Regimes im November 1989 wurde die Tiefe der politischen Zerrissenheit und wirtschaftlichen Krise des Landes offenbar. Mitte 1997 befand sich Bulgarien immer noch am Anfang der Transformation. Die notwendigen Reformen des Wirtschaftssystems verspäteten. Mit dem Sieg der neuen demokratischen Regierung und die Einführung des Currency Board im Jahr 1997 sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine schrittweise Transformation des Landes geschaffen. Die Geschwindigkeit der notwendigen Transformation Bulgariens wird davon abhängen, ob sich ausländische Direktinvestoren finden werden, damit sie in Bulgarien investieren – sei es im Rahmen der Privatisierung in Industrie und Landwirtschaft oder auch im infrastrukturellen Bereich, sei es in Form von neuen Projekten.[3]

Die Transformation in Bulgarien ist bisher nicht zum Abschluss gebracht worden. Der Transformationsprozess begann relativ spät. Wichtige Hindernisse, wie die Korruption, Bürokratie, Rechtsunsicherheit haben die Privatisierung verzögert und das fand Ausdruck bei der Heranziehung von ausländischem Kapital. Im Vergleich zu den anderen mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) wird Bulgarien von den ausländischen Investoren noch vernachlässigt. Obwohl Bulgarien große Fortschritte in Bezug auf die Verbesserung des wirtschaftlichen Klimas erzielt hat, steht es bis heute in der Peripherie des Interesses der ausländischen Investoren.

Die Arbeit gliedert sich in acht Kapitels.

Der Anfang beschäftigt sich mit der Bedeutung der Direktinvestitionen für den EU – Beitritt Bulgariens. Hier werden die rechtlichen Grundlagen, die Gründe, Motive und die Hindernisse für Direktinvestitionen in Bulgarien analysiert.

Im dritten Kapitel wird auf den Privatisierungsprozess in Bulgarien eingegangen. Zunächst werden die Ziele, den Verlauf der Privatisierung und die Privatisierungsarten dargestellt. Dabei werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die spezifischen Probleme der Privatisierung und die Bedeutung des Privatisierungsprozesses für die Volkswirtschaft behandelt.

Ausgangspunkt des vierten Kapitels ist die Bedeutung der ausländischen Investitionen im Rahmen des Privatisierungsprozesses von Bulgarien. Hierbei werden die Rahmenbedingungen für die Beteiligung ausländischer Personen am Privatisierungsprozess, die Privatisierungsmethoden und die Rolle der Privatisierungsbehörden verdeutlicht.

Im Rahmen des fünften Kapitels erfolgt eine Analyse der wichtigsten Branchen, in denen durch ausländische Direktinvestitionen (ADI) privatisiert wurde.

Die Arbeit schließt mit einer Untersuchung der betrieblichen Transformationsprozesse in drei bulgarischen Unternehmen, die durch ausländische Investoren privatisiert wurden. Abschließend werden die Bedeutung und die Perspektiven der ADI für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung von Bulgarien beleuchtet.

2. Direktinvestitionen als Hoffnungsträger im EU – Beitrittsprozeß von Bulgarien

Die Direktinvestitionen bringen neben dem Zufluß von Risikokapital moderne und effiziente Produktionstechnologien, sowie Management und Know – How mit sich. Das Gastland erhält einen besseren Zugang zu den internationalen Zulieferer- und Verteilernetzen der ausländischen Investoren. Das kann von großer Bedeutung für die Entwicklung der Wirtschaft sein. Die Präsenz eines bedeutenden multinationalen Unternehmens (MNU) erhöht das Ansehen und die Kreditwürdigkeit des Empfängerlandes. Wegen dieser Vorteile ist Bulgarien bemüht, ausländische Direktinvestitionen heranzuziehen. Eines der Mittel, um die Anziehungskraft einer Wirtschaft für ADI zu verstärken, ist die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU). Bulgarien erwartet von einer EU – Mitgliedschaft mehr Investitionszuflüsse, nicht nur aus der EU – Ländern, sondern auch aus den anderen wichtigen Staaten – wie den Vereinigten Staaten und Japan.[4]

2.1. Begriffliche Erläuterung

Ausländische Investitionen umfassen Direktinvestitionen (ausländische Direktinvestitionen) und Portfolioinvestitionen. Bei den Direktinvestitionen gibt es wechselseitige Ströme von Kapital über die Landesgrenzen hinweg. In der Regel sind die Ströme zwischen zwei Ländern aber nicht gleich stark. Dem Begriff „Direktinvestitionen“ wird in der Literatur keine einheitliche Definition zugeordnet. Im Allgemeinen versteht man unter dem Begriff eine unternehmerische Tätigkeit mit dem Ziel, Einfluß auf die Geschäftstätigkeit des kapitalnehmenden Unternehmens (Kontrollmotiv). Der Begriff „Direktinvestitionen“ wird auch in zweifacher Weise verwendet:

- als Ströme (flows), die den jährlichen Zustrom an investiven Mitteln erfassen und in der statistischen Zahlungsbilanz eines Landes auftauchen und
- als Bestandsgröße (stocks), die den zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Bestand an Unternehmenskapital im Ausland erfassen und den kumulierten jährlichen Direktinvestitionen entsprechen.[5]

Portfolioinvestitionen unterscheiden sich von Direktinvestitionen dadurch, dass sie kein unternehmerisches Ziel verfolgen. Portfolioinvestitionen sind Kapitalanlagen mit dem Ziel Gewinn aus der Anlage. Die eigentliche Produktion von Gütern oder Dienstleistungen ist uninteressant. Im Vordergrund steht das Ertragsmotiv. Eine genaue inhaltliche Abgrenzung zwischen den beiden Investitionsarten ist schwierig.[6]

2.2. Gründe und Motive

Unter Direktinvestitionen werden die Beteiligung an schon existierenden Firmen, die Neugründung von Unternehmen, die Erweiterung von Produktionsstätten und die Errichtung von Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Verkaufsbüros u. Ä. im Ausland verstanden. Der Unternehmer kann über die Direktinvestitionen einen wirksamen und dauerhaften Einfluß auf die Geschäftsführung und die Ertragsgestaltung eines Unternehmens bekommen (Kontrollmotiv). Einfluss auf die Geschäftsführung kann man auch über andere vertragliche Abmachungen (z.B. Kooperations-, Handels-, Lizenz-, Technologietransfer-, Management-, Lohnveredelungs- und Franchisingverträge, sowie Joint – Ventures) bekommen.[7]

Ausländische Direktinvestitionen werden als Hauptgrund für erhöhtes Wirtschaftswachstum gesehen. Die Motive für Auslandsinvestitionen sind sehr komplex. Über einen Zufluß von Kapital, Technologie und Know – How kann ein Land versuchen, eine eigene industrielle Basis aufzubauen und die Produktivität der Wirtschaft zu steigern. Ausländische Investoren bringen Technologie und moderne Managementtechniken ins Land. Es gibt positive Demonstrationseffekte durch moderne Unternehmensführung und spill–overs–Effekte. Die ADI führen zum Steigerung der Beschäftigung und des Einkommens.[8]

Es soll eine begriffliche Abgrenzung zwischen den Motiven der Direktinvestitionen einerseits und der Zielsetzung derselben andererseits definiert werden. Die Motive sind die Beweggründe oder der Antrieb zur Direktinvestitionen. Die Zielsetzung ist ein Resultat aus diesen Motiven. Ein Unternehmen kann z.B. aus Kostengründen motiviert sein, einen Teil der Produktion an einem kostengünstigen Produktionsstandort zu fertigen. In diesem Fall ist die Zielsetzung die horizontale geographische Expansion.[9]

Investitionen in den mittel- und osteuropäischen Ländern lassen sich auf zwei entscheidende Gründe zurückzuführen, einerseits auf die Kostenfaktoren und andererseits auf die Marktfaktoren:

- Ausnutzung des niedrigen Lohnniveaus, um Waren aus den Investitionsstaaten zu exportieren (z.B. Textilienproduktion);
- Rohstoffe und Fertigprodukte günstig einzukaufen und eine Qualitätskontrolle durchzuführen (z.B. Holz- und Möbelindustrie);
- Sicherung der Rohstoffquellen;
- Aufbau von Repräsentanzen, um auf den nationalen Markt präsent zu sein;
- Prestigegründe;
- Erweiterung des eigenen Absatzgebietes u.a.

Von großer Bedeutung für den Investor ist auch die politische Stabilität des Landes, das Bildungsniveau, die Qualifikation der Arbeitskräfte, die Managementerfahrungen, die Beschaffungsmöglichkeiten, die abgeschlossenen Abkommen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Mitgliedschaft in den regionalen Wirtschaftsräumen etc.[10]

Die Faktoren, die die Entscheidung über Investitionen beeinflussen, hängen vor allem von der Art der geführten Tätigkeit ab. Nach einer Umfrage von KPMG – Bulgarien mit ausländischen Investoren, die in Bulgarien tätig sind, werden folgende Motive für Investieren im Lande erwähnt:

- Kundenbasis in der Region – 42%
- frühere Geschäftsbeziehungen in Bulgarien – 40%
- Erschließung von neuen Märkten – 38%
- strategische geographische Lage – 36%
- relativ niedrige Arbeitskosten – 36%
- hohe Qualifikation der Arbeitskräfte – 26%.[11]

2.3. Hindernisse für Direktinvestitionen

Für Bulgarien stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen das Land schaffen muss, um möglichst viele Investoren anzuziehen. Eine effiziente Investitionsteuerung im Interesse des Staates hat sich an den Bestimmungsgründen der Investoren zu orientieren und die Wirkung von Investitionen auf die Entwicklung der Wirtschaft zu steuern. Für eine gezielte Stimulierung der Investitionen mit positiven Effekten zu Gunsten der Volkswirtschaft ist von großer Bedeutung, die Investitionsprojekte zu identifizieren, die in besonderer Weise expandieren und somit Arbeitsplätze schaffen. Im Mittelpunkt der Investitionssteuerung steht die Frage, welche

- tatsächlichen (Infrastruktur, Rechtsordnung, Ausbildungssystem u.a.) und
- rechtlichen Rahmenbedingungen (Restriktionen, Wettbewerbsrecht, administrative Einflussnahme etc.) das Investitionsverhalten beeinflussen.[12]

Die regionalen Rahmenbedingungen gewinnen an Bedeutung für die Schaffung großer und offener Märkte. Als wichtige Einflussfaktoren auf die regionale Allokation der Investitionen sind Folgende zu nennen:

- Verdichtungsgrad (Infrastruktur, Bewohnerzahl);
- Wirtschaftssektorale Zusammensetzung der regionalen Wirtschaft;
- ihre Struktur nach Beschäftigungsgrößenklassen.

Aber auch eine große Rolle für die Investitionsaktivitäten spielen die Arbeitsmarktsituation (z.B. Arbeitslosenquote) und die regionalen Unterschiede im Wohlstandsniveau (z.B. gemessen an den Einkommensstrukturen). Die ADI werden durch gezielte politische Maßnahmen (Investitionsförderung) sowie die herrschenden rechtlich – institutionellen Rahmenbedingungen direkt und indirekt beeinflusst.[13]

Trotz der erzielten Fortschritte in Bezug auf das Anziehen von ADI steht Bulgarien vor einigen Hindernissen, die als Barriere für die ausländischen Investoren wirken. Zu den wichtigsten Hindernissen zählt die Korruption, die begrenzte Kaufkraft der Bevölkerung, die bürokratischen Hindernisse bei der Eintragung einer Firma, die Schwierigkeiten in der Suche nach entsprechenden lokalen Vertragspartnern, die Verschuldung des Staates, die Zahlungsschwierigkeiten der einzelnen Firmen, das Inflationsniveau, das Misstrauen der Konsumenten gegenüber den ausländischen Produkten, die Qualität der Rohmaterialien, die nicht immer den weltweiten globalen Anforderungen entspricht usw.[14]

Ein wichtiges Thema für die ausländischen Investoren ist das bulgarische Steuersystem. Die Prozedur der Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt.) z.B. in Bulgarien ist uneffektiv. Die meisten bulgarischen Firmen berücksichtigen nicht die Gesetzgebung und hinterziehen Steuern. Ausländische Firmen für Alkohol, Schokolade, Kaffee, Kosmetika u.a., die in Bulgarien tätig sind, haben Probleme mit dem illegalen Import von Produkten mit derselben Marke, die auf dem lokalen Markt zu niedrigen Preisen verkauft werden. Einige ausländische Investoren ziehen es vor, in andere Länder zu investieren, als ein Jahr zu warten, um eine Firma in Bulgarien einzutragen.[15]

2.4. Rechtliche Grundlagen

Bulgarien hat 1980 relativ liberale rechtliche Rahmenbedingungen für ADI in Form von Joint – Ventures geschaffen (Verordnung Nr. 535). Mit Verordnung Nr. 56 und ihren Novellierungen wurden weitere Liberalisierungen vorgenommen, die sich auf Genehmigungspflicht und Beteiligung bulgarischer Privatunternehmen bezogen. Im Mai 1991 wurde ein Gesetz über die ADI, das so genannte „alte Gesetz“ verabschiedet und es trat Anfang Juli in Kraft. Das Gesetz brachte deutliche Besserung in Bezug auf Rechtssicherheit, Eigentumsgarantien und Transfermöglichkeiten und schuf auch neue Einschränkungen und einen breiteren Spielraum für administrative Entscheidungen der Behörden, insbesondere im Hinblick auf die Genehmigungen. Das „alte Gesetz“ wurde im Januar 1992 durch ein neues „Gesetz über die Wirtschaftstätigkeit ausländischer Personen und den Schutz der ausländischen Investoren“ (InvestG)[16] ersetzt. Im Sinne des neuen Gesetzes sind ausländische Personen:

- im Ausland registrierte Rechtspersonen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit;
- natürliche Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz im Ausland. Bulgaren mit doppelter Staatsangehörigkeit können zwischen Inländer- und Ausländerstatus wählen.

Ausländische Personen haben bei der Ausübung der Wirtschaftstätigkeit und des Erwerbs von Aktien und Beteiligungen die gleichen Rechte wie die inländischen Personen. Nach dem Gesetz haben die Joint – Ventures die gleichen Rechte wie bulgarische Unternehmen. Ausländische Investitionen mussten innerhalb von 30 Tagen im Finanzministerium registriert werden, Handelsvertretungen bei der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer.[17]

Das bulgarische Parlament verabschiedete am 24.10.1997 ein neues Gesetz über die ausländischen Investitionen[18]. Das Gesetz bringt die Rechtsrahmen für die ausländischen Investitionen in Einklang mit den internationalen Normen und sichert die Investitionsbedingungen. Im Jahre 1995 wurde die Bulgarische Agentur für Auslandsinvestitionen (BFIA) gegründet. Die Agentur ist eine staatliche Behörde zur Koordinierung der Aktivitäten der staatlichen Investitionen im Bereich der ausländischen Investitionen und zur Förderung der ausländischen Investitionen in Bulgarien. Hauptaufgabe der BFIA ist die Unterstützung der Unternehmen im Investitionsprozess. Die Agentur bietet den ausländischen potentiellen Investoren aktualisierte Informationen über den Investitionsprozess im Lande, Rechtsberatung, Hilfe bei der Suche nach geeigneten bulgarischen Partnern, Koordinierung der Investitionspolitik mit anderen Behörden etc. an.[19]

Zur Verbesserung des Investitionsklimas in Bulgarien wurde auch ein Beirat für ausländische Investitionen und Finanzierung gegründet. Der Beirat ist ein dem Ministerpräsidenten unterstelltes beratendes Organ. Vertreter der größten ausländischen Investoren, Beraterfirmen, Banken und internationale Organisationen sind Mitglieder des Beirats. Die Aufgabe des Beirats ist die Förderung und das Heranziehen von ausländischen Investoren und das Treffen von Maßnahmen zur Verbesserung des Investitionsklimas in Bulgarien.[20]

Das Gesetz über die ausländischen Investitionen definiert die Begriffe „ausländischer Investor“ (natürliche und juristische Person) und „ausländische Investitionen“ (Beteiligungen an Handelsgesellschaften, Eigentumsrechte an Gebäuden, an Mobilien, an Betrieben, Rechte nach Konzessionsverträgen und Managementverträgen usw.). Es enthält rechtliche und internationale Garantien für ausländische Investoren wie Vorrang begünstigender internationaler Abkommen vor nationalem bulgarischem Recht, Rechtsgarantie gegen ungünstige Gesetzänderungen, Schutz vor Enteignung etc.[21]

Eine Stärkung des Investitionsschutzes ergibt sich auf internationaler Ebene aus dem Beitritt Bulgariens zu der Multilateralen Investitionsgarantie Agentur (MIGA) und die bilateralen Investitionsschutzabkommen. Die ersten Investitionsschutzabkommen hat Bulgarien im Juli 1991 mit elf Ländern[22] unterzeichnet. Um ausländisches Kapital heranzuziehen, wurden in Bulgarien mit Verordnung Nr. 2242 von 1987 sechs Wirtschaftszonen (Freihandelszonen[23] ) auf Initiative des bulgarischen Staates gegründet.[24]

2.5. Die Bedeutung der ausländischen Direktinvestitionen für die Volkswirtschaft

Die ausländischen Direktinvestitionen tragen dazu bei, das Land in den Welthandel sich zu integrieren und verstärkt an der internationalen Arbeitsteilung partizipieren zu können. Ein Land kann folgende Ziele mit ausländischen Direktinvestitionen verfolgen:

- devisenfreier Technologieimport
- Exportförderung
- Importsubstitution
- Kapitaleinfuhr
- Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Produktqualität
- Akquisition von Management - Know–How
- Verbesserung der Technologieversorgung u. a.

Durch den Import moderner Technologie und Know–How werden wettbewerbsfähige Produktionskapazitäten geschaffen. Das führt zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, Verbesserung der Produktionsorganisation und höhere Qualität der Erzeugnisse bei niedrigeren Produktionskosten. Das Engagement ausländischer Investoren soll die Exportfähigkeit erweitern und so den Devisenvorrat der jeweiligen Unternehmen zu vergrößern. In den hochverschuldeten Ländern wird eine Entspannung der finanziellen Situation durch die Einfuhr von Kapital angestrebt. Die Direktinvestitionen können positive Effekte für Beschäftigung, Produktionsstruktur, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft haben.[25]

Die ausländischen Direktinvestitionen sind von positiver Bedeutung für die Entwicklung der Volkswirtschaft zu einer prosperierenden Marktwirtschaft. Die Aufnahme ausländischer Kapitalbeteiligungen bringt für Bulgarien folgende Vorteile:

- Entstehung neuer wettbewerbsfähiger Unternehmen, die zu einer Modernisierung der bulgarischen Wirtschaft beitragen;
- effektiver Know–How - und Technologietransfer, der die Integration Bulgariens in die Weltwirtschaft ermöglichen könnte;
- Schaffung von Wettbewerb.[26]

Der Gesamtwert aller ausländischen Investitionen in Bulgarien erreichte im Jahr 2000 3929 Mrd. USD. Ca. 80,5% der ausländischen Investitionen werden im Zeitraum 1997 – 2000 getätigt. Im Jahr 2000 waren die ADI 1,1 Mrd. USD (vgl. Abbildung 1, S.12). Leider hat Bulgarien die Periode 1992 – 1996 verpasst, als die entwickelten Länder in der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen und Slowenien investiert haben. Bulgarien war das Land mit den wenigsten ADI im Vergleich zu den anderen MOEL.[27]

Die ADI sind im Jahr 2002 auf 458 Mio. USD gesunken. Nach den vorläufigen Angaben erreichen die ADI für den Zeitraum Januar 2003 – Mai 2003 den Wert von 315,3 Mio. USD. Sie sind mit 28,3% mehr als die ADI für denselben Zeitraum des Jahres 2002 245,7 Mio. USD, (vgl. Abbildung 1, S. 12).[28]

Abbildung 1 Abbildung 2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quellen: In Anlehnung an BFIA, Leitfaden für ausländische Investoren, S. 8 und S. 17 (2002)

Unter den größten ausländischen Investoren in Bulgarien für das Jahr 2002 nimmt Griechenland den ersten Platz, gefolgt von Deutschland, Italien, Belgien, (vgl. Abbildung 3, S. 13). Die meisten Investitionen kommen aus den EU – Mitgliedsländern mit einem Anteil von ca. 63,5%. Aus der Abbildung 2 wird deutlich, dass mehr als die Hälfte aller Investitionen bis 2002 in Industriebetrieben getätigt wurden (2238 Mio. USD). An zweiter Stelle standen die Investitionen im Finanzbereich (958 Mio. USD) und an dritter Stelle die Investitionen im Handel (824 Mio. USD).[29]

Abbildung 3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BFIA, Bulgaria Business Guide, S. 19 (2003)

3. Der Privatisierungsprozess in Bulgarien

Die Privatisierung ist ein notwendiges Element der Transformation. Im weitesten Sinne wird Privatisierung als jeder Transfer von Staatsaktivitäten in private Hände bezeichnet. Im engeren Sinne bedeutet Privatisierung die Umwandlung eines öffentlichen in ein privates Unternehmen. Die meisten Definitionen über Privatisierung fokussieren die rechtlichen Verfügungsrechte (Property rights).[30]

3.1. Ziele und Verlauf der Privatisierung

Bei einem Privatisierungsgeschäft kommen zwei Privatisierungsentscheidungen in Frage:

(1) der Beschluss einer staatlichen Stelle, ein ihr gehörenden Unternehmen, oder einen Teil eines Unternehmens zu verkaufen;
(2) der Beschluss einer oder mehrerer Investoren, in ein staatliches Unternehmen zu investieren.

Mit dem Abschluss eines Privatisierungsgeschäfts in Bulgarien können die Vertragsparteien verschiedene Motive verfolgen.

Für den Staat sind folgende Motive vorstellbar:

- sichere Arbeitsplätze;
- ein hoher Kaufpreis;
- Verbesserung des Management des Unternehmens;
- Integration des Landes in die westliche Wirtschaft durch den Verkauf an ausländische Investoren;
- das Unternehmen zu modernisieren.[31]

Was die privaten Käufer anbelangt, kann man folgende Motive nennen:

- die bestehende Produktionskapazität auszuweiten;
- bestehende Marktzugangsbeschränkungen umzugehen;
- eine langfristige Kapitalanlage zu sichern;
- ein Unternehmen billig (unter seinem Wert) zu erwerben;
- ein strategischer Marktplatz im Lande zu sichern.[32]

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass die wichtigsten Ziele, die mit dem Privatisierungsprozess in Bulgarien verfolgt werden, sind ökonomische Ziele. Die betriebswirtschaftliche Effizienz der einzelnen Betriebe soll durch die Veränderung der Struktur der verschiedenen betrieblichen Gruppen (Eigentümer, Manager, Personal), die Ausstattung der Betriebe mit modernem kaufmännischen und technologischen Know – How, neuen Organisationsstrukturen und der Anpassung der Qualifikationen an die neuen wirtschaftlichen Herausforderungen verbessert werden. Das Land strebt die Zuführung von Investitions- und Innovationskapital und die Erschließung neuer Vertriebs- und Absatzwege an. Die Privatisierung soll positive Wachstumseffekte mit sich bringen, die zur Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums und zur Erhöhung des nationalen Wohlstandes führen.

In politischer Hinsicht wird die Beschränkung der Einflussmöglichkeiten staatlicher Organe auf die einzelwirtschaftliche Prozesse und Ausweitung der individuellen Freiheit der Wirtschaftssubjekte angestrebt.[33]

Die Privatisierung in Bulgarien ging sehr langsam voran. Das Gesetz über die Umwandlung und Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen (UmwPrivG)[34] von 1992 sah zuerst eine Verkaufsprivatisierung einzelner Unternehmen (Kassenprivatisierung[35] ) vor. Die Wahl dieser Methode war auf das hohe Defizit im öffentlichen Haushalt zurückzuführen. Die Unternehmensverkäufe verliefen infolge des politischen Widerstands gegen die Privatisierung schleppend. Am Anfang wurde nur ein Teil der ca. 4000 Staatsunternehmen verkauft und die Privatisierungseinnahmen waren gering. Bis 1994 wurden nur 506 Unternehmen[36] privatisiert. In demselben Zeitraum wurden ca. 60% der Unternehmen an private bulgarische Firmen und nur 7% an Ausländer verkauft. Im Jahr 1994 wurde das UmwPrivG um eine Massenprivatisierung (Voucherprivatisierung) ergänzt mit dem Ziel, die Privatisierung zu beschleunigen. Am Ende desselben Jahres wurden Neuerungen bei der Massenprivatisierung beschlossen. Die Massenprivatisierung startete nach mehrmaligen Verzögerungen erst mit der Ausgabe der so genannten Investitionsbons Anfang 1996.[37]

Die Privatisierung durch Investitionsbons war mit den Artikeln (Art.) 45 – 53 des UmwPrivG geregelt. Die Bons waren Namenspapiere. Sie hatten eine beschränkte Gültigkeit und sie konnten entweder zum Kauf von Anteilen oder Aktien von staatlichen und gemeindlichen Unternehmen benutzt werden oder zum Erwerb von Anteilen von Investitionsfonds. Diese Fonds sammelten die Voucher der Bürger und verwendeten diese beim Kauf von Anteilen staatlicher Unternehmen. Später sollten die Investitionsgesellschaften entweder als Holdings oder weiter als Investitionsfonds agieren.[38]

Die Massenprivatisierung ist in zwei Wellen verlaufen. Die begonnene im Jahr 1996 Massenprivatisierung wird als erste Welle bezeichnet. Die Liste der für die Massenprivatisierung ausgewählten Unternehmen umfasste Anteile an rund 1050 staatlichen Unternehmen. Die Grossunternehmen wurden nur 25% in das Vocherverfahren einbezogen (Der Staat bleibt ein wichtiger Anteilseigner oder es wird ein strategischer Investor gesucht). Die mittleren Unternehmen wurden 60-70% privatisiert und die Kleinunternehmen zu 90%. Die Massenprivatisierung stieß also auf geringes Interesse.[39]

Die so genannte zweite Welle der Massenprivatisierung startete im Januar 1999. An der zweiten Welle durften auch ausländische Investoren teilnehmen. Die ausländischen Investoren konnten sich entweder direkt an den Auktionen beteiligen oder über einen lizenzierten Investitionsmakler. Sie durften nicht mit Vouchern, sondern gegen bare Geldmittel an der Massenprivatisierung teilnehmen.[40]

Nach dem 30.09.2002 wurde die Voucherprivatisierung abgeschlossen. Die schon emittierten Bons konnten bis zu diesem Datum genutzt werden. Diese Bons konnten zur Zahlung in Privatisierungsgeschäften nur dann genutzt werden, wenn das privatisierende Unternehmen in einer speziellen vom Ministerrat erlassenen Liste stand.[41]

Ein wesentlicher Grund für das geringe Interesse ausländischer Investoren an finanziellen Beteiligungen in Bulgarien war der hohe Verschuldungsstand der bulgarischen Unternehmen. Ende März 1994 belief sich die Verschuldung der bulgarischen Unternehmen auf 237,5 Mrd. BGL. Das entspricht 3,7 Mrd. USD. Es ist nicht verwunderlich, dass von den 63 staatlichen Grossunternehmen, die im Jahre 1993 verkauft wurden, nur drei an ausländische Investoren gegangen worden. Im sozialistischen System erwartete der Staat von den Unternehmen Gewinnabführungen und zwang sie, Kredite aufzunehmen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Unternehmen arbeiteten mit einer niedrigen Arbeitsproduktivität. Viele Unternehmen überlebten dank staatlicher Subventionen. Mit dem Übergang zur Marktwirtschaft hat sich die Situation verschlechtert. Um die Schuldenproblematik zu lösen, hat der Staat die Privatisierung mit den Änderungen im UmwPrivG im Jahr 1994 forciert. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, neben Bargeld auch Staatsobligationen zur Bezahlung des Kaufpreises zu verwenden. Auch debt – equity – swaps waren erlaubt.[42]

[...]


[1] Trommsdorff, Volker / Schuchard, Christian A., Transformation osteuropäischer Unternehmen, Grundlagen – Rahmenbedingungen – Strategien, S. 5 (1998)

[2] Vgl. Krause, Robert, Die Privatisierung in Bulgarien, Auswirkungen auf ausländische Kapitalbeteiligungen, S. 8 (1999)

[3] Vgl. Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), Wandel in Mittel- und Osteuropa V, Länderbericht Bulgarien, S. 5 (1997)

[4] Vgl. Die Weltwirtschaft, Agarwal, Januna P., EU – Direktinvestitionen im Integrationsprozeß: Perspektiven für die Osterweiterung, Heft 3, S. 330 (2000)

[5] Vgl. Sell, Axel, Internationale Wirtschaftsbeziehungen und internationales Management, Nr. 1, S. 10 (2002)

[6] Vgl. Nettesheim, Katja, Die Individualklage im Entwurf des Multilateralen Abkommens über Investitionen (MAI), Analyse der Regelung vor dem Hintergrund bestehender Individualklagenmöglichkeiten und Anregung für die Veränderung, S. 1, (2000)

[7] Vgl. Reker, Christoph, Direktinvestitionstheorie: Stand und Potential der Ursachenforschung, S. 4 – 6 (2003)

[8] Vgl. Sell, Axel, Internationale Unternehmenskooperationen, S. 132 ff. (2002)

[9] Vgl. Maisch, Christof, Beurteilungskriterien für Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen, Ergebnisse einer empirischen Studie, S. 68 (1996)

[10] Vgl. Höffner, Eckhard, Investitionssteuerung durch Gesellschaftsrecht, S. 6 ff (1999)

[11] Vgl. Bulgarien, Investitionen, Möglichkeiten, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, S. 18 (10.06.2003)

[12] Vgl. Höffner, Eckhard, Investitionssteuerung durch Gesellschaftsrecht, S. 10 f. (1999)

[13] Ebenda, S. 11

[14] Vgl. Zeitschrift „Wirtschaft“, Savov, Stojan, Nr.1/2003, S. 9 – 12 (auf Bulgarisch)

[15] Vgl. Zeitschrift „Manager“, Markov, Ognjan, „Die ausländischen Investitionen in Bulgarien“, Nr. 6/56/15.06.2003, S. 82, (auf Bulgarisch)

[16] Gesetzblatt (GB) Nr. 8/16.01.1992

[17] Vgl. Großer, Ilse, Ordnungspolitische Standortbedingungen für Direktinvestitionen in Mittel- und Osteuropa, Bulgarien, S. 56 – 60 (1992)

[18] Das Gesetz wurde im Gesetzblatt (GB) Nr. 97/1997 veröffentlicht und im GB Nr. 29/1998 ergänzt. Es wurde im GB Nr. 153/1998 wieder geändert und im GB Nr. 119/1999 wieder ergänzt.

[19] Vgl. BFIA, Leitfaden für ausländische Investoren, S. 24 f. (2001)

[20] Ebenda

[21] Ebenda

[22] Deutschland, Belgien, Luxemburg, China, Finnland, Frankreich, Ghana, Italien, Malta, Niederlande, Zypern

[23] Die Freihandelzonen werden nach dem Zollgesetz vom Januar 1999 als „Freizonen“ definiert. Ausländische Waren können in den Freizonen lt. dem Gesetz aufbewahren als Importwaren, für Veredelung, für Verarbeitung unter Zollkontrolle und ohne spezielle Genehmigungen für Verbesserung der Qualität der Ware, oder deren Verarbeitung mit dem Ziel, weitere Lieferung oder Verkauf. Vgl. BFIA, Leitfaden für ausländische Investoren, S. 18 (2001)

[24] Vgl. Großer, Ilse, Ordnungspolitische Standortbedingungen für Direktinvestitionen in Mittel- und Osteuropa, Bulgarien, S. 62 (1992)

[25] Vgl. Lederer, Volker, Zur Transformation mittel- und osteuropäischer Betriebe, S. 56 ff. (1998)

[26] Vgl. Krause, Robert, Die Privatisierung in Bulgarien, Auswirkungen auf ausländische Kapitalbeteiligungen, S. 23 (1999)

[27] Vgl. BFIA, Leitfaden für ausländische Investoren, S. 8 (2002)

[28] Vgl. http://www.bnb.bg , Stand 19.08.2003

[29] Vgl. BFIA, Leitfaden für ausländische Investoren, S. 8 (2002)

[30] Vgl. Trommsdorff, Volker / Schuchard, Christian A., Transformation osteuropäischer Unternehmen, Grundlagen – Rahmenbedingungen – Strategien, S. 119 f. (1998)

[31] Vgl. Krause, Robert, Die Privatisierung in Bulgarien, Auswirkungen auf ausländische Kapitalbeteiligungen, S. 10 f. (1999)

[32] Ebenda

[33] Vgl. Lederer, Volker, Zur Transformation mittel- und osteuropäischer Betriebe, S. 49 f. (1998)

[34] Das UmwPrivG wurde am 23.04.1992 (GB Nr. 38/1992) verabschiedet und ist am 11.05.1992 in Kraft getreten. Am 09.06.1994 hat die Bulgarische Nationalversammlung das Gesetz geändert und ergänzt (GB Nr. 51/1994). Seit dem 05 März 2002 ist ein neues Gesetz über die Privatisierung und Post – Privatisierungskontrolle in Kraft.

[35] Die Begriffe „Kassenprivatisierung“ und „Massenprivatisierung“ sind aus dem Bulgarischen direkt übersetzt und sollen im Folgenden so behalten werden.

[36] Von diesen Unternehmen waren 376 zuvor in kommunalem Eigentum. Kommunale Betriebe sind aufgrund ihrer Größe einfach zu privatisieren. Vgl. Engerer, Hella, Eigentum in der Transformation, Grenzen der Privatisierung in Mittel- und Osteuropa, S. 320 ff. (1997)

[37] Vgl. Engerer, Hella, Eigentum in der Transformation, Grenzen der Privatisierung in Mittel- und Osteuropa, S. 320 ff. (1997)

[38] Vgl. Djilianov, Plamen, Umwandlung und Privatisierung staatlicher und gemeindlicher Unternehmen nach dem bulgarischen Recht, S. 191 f. (1996)

[39] Vgl. Engerer, Hella, Eigentum in der Transformation, Grenzen der Privatisierung in Mittel- und Osteuropa, S. 325 f. (1997)

[40] Vgl. Krause, Robert, Die Privatisierung in Bulgarien, Auswirkungen auf ausländische Kapitalbeteiligungen, S. 171 f. (1999)

[41] Vgl. BFIA, Leitfaden für ausländische Investoren, S. 5 (2002)

[42] Vgl. Gumpel, Werner, „Bad depts“ und Privatisierung in Bulgarien in Südosteuropa, Nr. 9 – 10/1994,

S. 556 f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832477813
ISBN (Paperback)
9783838677811
DOI
10.3239/9783832477813
Dateigröße
945 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Bremen – Wirtschaftswissenschaft
Erscheinungsdatum
2004 (März)
Note
1,5
Schlagworte
transformation wirtschaft gesetzgebung osterweiterung korruption Bulgarien Privatisierung Investitionen
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Titel: Direktinvestitionen im Rahmen der Privatisierungspolitik von Bulgarien
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