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Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der Veränderungen durch Basel II

Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen

©2003 Diplomarbeit 100 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Der weltweite Finanzmarkt befindet sich in einer Phase des Wandels. Aufgrund der engen Verflechtung des Bankensektors mit der übrigen Volkswirtschaft entstehen daher heftige Diskussionen um mögliche Konsequenzen und Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft. Hauptbestandteil der Debatten ist die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II), mit der eine grundlegende Veränderung der Kreditvergabepraxis der Banken kurz vor ihrer Vollendung steht. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten ist bis spätestens 2007 geplant. Die Umstellungsphasen auf die veränderten Rahmenbedingungen in den Banken greifen schon jetzt. Das zeigt die hohe Aktualität des Themas und die Notwendigkeit für Unternehmen, sich mit den neuen Gegebenheiten auseinander zu setzen.
Die bisherigen Regelungen (Basel I), die auf einer pauschalen Eigenkapitalunterlegung der Banken für Kredite an Unternehmen basierten, werden in Zukunft durch bonitätsorientierte Eigenkapital-Unterlegungspflichten ersetzt. Das bedeutet konkret, dass sich durch Basel II die bisherigen Kreditzinsstrukturen verändern werden. Viele insbesondere mittelständische Unternehmen befürchten, dass in Zukunft die Kreditzinsen steigen werden, was sich negativ auf die Ertragssituation auswirken würde. Wenn dies der Fall wäre, lassen sich vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des deutschen Mittelstandes für die Gesamtwirtschaft leicht negative Szenarien für die gesamte Wohlfahrt in Deutschland ausmalen. Ob damit zu rechnen ist, wird eine der Kernfragen dieser Arbeit sein. Es wird untersucht, inwiefern sich Basel II induzierte Veränderungen auf die Finanzsituation mittelständischer Unternehmen auswirken und welche Konsequenzen damit verbunden wären.


Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
DeckblattI
Gutachten zur DiplomarbeitII
InhaltsverzeichnisIV
AbbildungsverzeichnisVI
TabellenverzeichnisVII
1.Einleitung1
2.Struktur der Arbeit2
3.Basel I: Pauschale Eigenkapitalunterlegung4
3.1URSACHEN DER BANKENREGULIERUNG IM ALLGEMEINEN4
3.2URSACHEN EINER INTERNATIONALEN BANKENREGULIERUNG5
3.3BASLER AUSSCHUß FÜR BANKENAUFSICHT5
3.4ZIELE UND AUFGABEN DES „BASLER AUSSCHUSS FÜR BANKENAUFSICHT“6
3.5DIE ERSTE BASELER EIGENKAPITALVEREINBARUNG – BASEL I7
3.6MARKTRISIKOPAPIERE VON 1996: ERGÄNZUNG VON BASEL I10
4.Basel II: Bonitätsorientierte Eigenkapitalunterlegung12
4.1VON BASEL I ZU BASEL II – EIN CHRONOLOGISCHER ÜBERBLICK12
4.2URSACHEN FÜR DIE ENTWICKLUNG VON BASEL […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7770
Tarneden, Uwe: Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der
Veränderungen durch Basel II - Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover, Fachhochschule, Diplomarbeit, 2003
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany

IV
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis...IV
Abbildungsverzeichnis...VI
Tabellenverzeichnis...VII
1
Einleitung ... 1
2
Struktur der Arbeit... 2
3
Basel I: Pauschale Eigenkapitalunterlegung... 4
3.1
U
RSACHEN DER
B
ANKENREGULIERUNG IM ALLGEMEINEN
:... 4
3.2
U
RSACHEN EINER INTERNATIONALEN
B
ANKENREGULIERUNG
... 5
3.3
B
ASLER
A
USSCHUß FÜR
B
ANKENAUFSICHT
... 5
3.4
Z
IELE UND
A
UFGABEN DES
,,B
ASLER
A
USSCHUSS FÜR
B
ANKENAUFSICHT
"... 6
3.5
D
IE ERSTE
B
ASELER
E
IGENKAPITALVEREINBARUNG
­
B
ASEL
I... 7
3.6
M
ARKTRISIKOPAPIERE VON
1996:
E
RGÄNZUNG VON
B
ASEL
I... 10
4
Basel II: Bonitätsorientierte Eigenkapitalunterlegung ... 12
4.1
V
ON
B
ASEL
I
ZU
B
ASEL
II
­
E
IN CHRONOLOGISCHER
Ü
BERBLICK
... 12
4.2
U
RSACHEN FÜR DIE
E
NTWICKLUNG VON
B
ASEL
II ... 13
4.2.1
Kritikpunkte Basel I ... 13
4.2.2
Wandel an den Finanzmärkten ... 14
4.3
Z
IELE VON
B
ASEL
II ... 14
4.4
K
ERNELEMENTE VON
B
ASEL
II
­
DIE
3
S
ÄULEN
... 15
4.4.1
Säule 1: Mindestkapitalanforderungen... 15
4.4.2
Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess ... 18
4.4.3
Säule 3: Erweiterte Offenlegung... 20
4.5
E
RSTE
K
RITIKPUNKTE AM
K
ONZEPT VON
B
ASEL
II ... 21
5
Rating: Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit ... 23
5.1
D
EFINITION
R
ATING
... 23
5.2
R
ATINGSYMBOLIK
... 25
5.3
A
DRESSATEN EINES
R
ATING
... 26
5.4
R
ATINGARTEN
... 28
5.4.1
Interne vs. Externe Ratings ... 28
5.4.2
Emissions-/Emittentenrating... 29
5.4.3
Solicited/Unsolicited Ratings... 30
5.4.4
Debt-Rating/Equity-Rating ... 30
5.4.5
Unternehmensrating/Mittelstandsrating ... 30
5.4.6
Auskunftsratings... 31
5.5
R
ATINGKRITERIEN
... 31
5.5.1
Länderanalyse... 31
5.5.2
Branchenanalyse... 32
5.5.3
Unternehmensanalyse - Quantitative Faktoren ... 32
5.5.4
Unternehmensanalyse - Qualitative Faktoren ... 33
5.6
R
ATINGPROZESS
... 33
5.7
G
ÜTEKRITERIEN EINES
R
ATINGVERFAHRENS
... 35
5.8
N
UTZEN EINES
R
ATING
... 36
5.8.1
Aus Investorensicht ... 36
5.8.2
Aus Emittentensicht... 37
6
Der deutsche Mittelstand: Rückgrat der deutschen Wirtschaft in schwierigen Zeiten ... 39
6.1
D
EFINITION UND
A
BGRENZUNG MITTELSTÄNDISCHER
U
NTERNEHMEN
... 39
6.1.1
Quantitative Abgrenzung von KMU... 40
6.1.2
Relativ-quantitative Abgrenzung von KMU ... 42
6.1.3
Qualitative Abgrenzung von KMU... 43
6.2
G
ESAMTWIRTSCHAFTLICHE
B
EDEUTUNG DES
M
ITTELSTANDES
... 44

V
6.3
F
INANZSITUATION
/K
APITALSTRUKTUR DES
M
ITTELSTANDES
... 44
6.4
S
TIMMUNGSLAGE IM
M
ITTELSTAND UNTER
B
ERÜCKSICHTIGUNG KONJUNKTURELLER
A
SPEKTE
... 50
7
Ratingverbessernde Ansatzpunkte für KMU ... 54
7.1
T
RANSPARENZ UND
K
OMMUNIKATION
... 55
7.2
R
ISIKOMANAGEMENT
... 56
7.3
S
TEIGERUNG DES
U
NTERNEHMENSWERTES
... 57
7.4
F
INANZPLANUNG UND
F
INANZIERUNG
... 58
8
Die Auswirkungen von Ratings auf die Kreditkonditionen von KMU vor dem
Hintergrund der Veränderungen durch Basel II ... 60
8.1
V
ERÄNDERTE
K
REDITVERGABEPRAXIS DER
B
ANKEN DURCH
B
ASEL
II... 60
8.1.1
Standardansatz... 60
8.1.2
Auf internen Ratings basierender (IRB-) Ansatz... 62
8.2
A
USWIRKUNGEN VON
R
ATINGS AUF
K
REDITKONDITIONEN
... 65
8.3
V
ERÄNDERUNGEN DER
K
REDITKONDITIONEN DURCH
B
ASEL
II ... 65
8.4
F
AZIT
... 72
9
Veränderungen durch Basel II für mittelständische Unternehmen ... 73
9.1
A
USWIRKUNGEN VON
B
ASEL
II
AUF DIE
F
INANZSITUATION VON
KMU ... 73
9.2
C
HANCEN
B
ASEL
II ... 79
10
Basel II und mittelständische Strukturen ... 81
11
Zusammenfassung... 84
ANHANG...85
QUELLENVERZEICHNIS...87

VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Berechnung Eigenkapitalquote nach Basel I (Seite 8)
Abbildung 2: Berechnung Eigenkapitalquote nach den Marktrisikopapieren
(Seite 11)
Abbildung 3: Die 3 Säulen der neuen Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) (Seite 15)
Abbildung 4: Berechnung der Eigenkapitalquote nach Basel II (Seite 17)
Abbildung 5: Formel zur Berechung eines Ratings (Seite 24)
Abbildung 6: Kumulierte durchschnittliche Ausfallquoten aus 15 Jahren bei
Standard & Poors (Seite 26)
Abbildung 7: Eigenkapitalquoten im Mittelstand lt. Creditreform Herbst 2002
(Seite 47)
Abbildung 8: Risikomanagementprozess (Seite 56)
Abbildung 9: Verteilung eines typischen Mittelstandsportolios auf äquivalente
externe Ratingkategorien (Seite 66)
Abbildung 10: Risikoorientierte Margenspreizung im Kreditgeschäft durch Basel II
(Seite 70)
Abbildung 11: Basel II induzierte Kosten für KMU (Seite 73)
Abbildung 12: Bestandteile des Kreditzinssatzes (Seite 73)

VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Beispiel Eigenkapitalunterlegung nach Basel I (Seite 9)
Tabelle 2: Chronologie - Von Basel I zu Basel II (Seite 12)
Tabelle 3: Methoden zur Berechnung von Kredit- und operationellem Risiko
(Seite 16)
Tabelle 4: Ratingsymbole und deren Bedeutung (Seite 25)
Tabelle 5: Gebräuchliche quantitative Mittelstandsdefinitionen in Deutschland
(Seite 41)
Tabelle 6: Eigenkapitalquoten von KMU nach Umsatzgrößen, Rechtsformen und
Branchen in Deutschland (Seite 46)
Tabelle 7: Eigenkapitalquoten im europäischen Vergleich (Seite 48)
Tabelle 8: Risikogewichte im Standardansatz (Seite 61)
Tabelle 9: Beispiel Eigenkapitalunterlegung nach Basel II ­ Standardansatz
(Seite 62)
Tabelle 10: Vergleich der IRB-Ansätze für Unternehmen, Staaten und Banken
(Seite 64)
Tabelle 11: Erstemission von Corporate Bonds mit einer Laufzeit von 4-7 Jahren,
Stand: März 2003 (Seite 64)
Tabelle 12: Konditionenspreizung durch Basel II nach IRB-Basisansatz (Seite 68)
Tabelle 13: Kreditzinsänderung in Abhängigkeit der jeweiligen Ratingklasse
(Seite 69)
Tabelle 14: Kostenstruktur deutscher KMU in Prozent des Gesamtaufwandes
(Seite 76)

1
1 Einleitung
Der weltweite Finanzmarkt befindet sich in einer Phase des Wandels. Aufgrund der
engen Verflechtung des Bankensektors mit der übrigen Volkswirtschaft entstehen
daher heftige Diskussionen um mögliche Konsequenzen und Auswirkungen auf die
Gesamtwirtschaft. Hauptbestandteil der Debatten ist die neue Basler
Eigenkapitalvereinbarung (Basel II), mit der eine grundlegende Veränderung der
Kreditvergabepraxis der Banken kurz vor ihrer Vollendung steht. Die Umsetzung in
nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten ist bis spätestens 2007 geplant. Die
Umstellungsphasen auf die veränderten Rahmenbedingungen in den Banken
greifen schon jetzt. Das zeigt die hohe Aktualität des Themas und die
Notwendigkeit für Unternehmen, sich mit den neuen Gegebenheiten
auseinanderzusetzen. Die bisherigen Regelungen (Basel I), die auf einer
pauschalen Eigenkapitalunterlegung der Banken für Kredite an Unternehmen
basierten,
werden
in
Zukunft
durch
bonitätsorientierte
Eigenkapital-
Unterlegungspflichten ersetzt. Das bedeutet konkret, dass sich durch Basel II die
bisherigen
Kreditzinsstrukturen
verändern
werden.
Viele
insbesondere
mittelständische Unternehmen befürchten, dass in Zukunft die Kreditzinsen steigen
werden, was sich negativ auf die Ertragssituation auswirken würde. Wenn dies der
Fall wäre, lassen sich vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des deutschen
Mittelstandes für die Gesamtwirtschaft leicht negative Szenarien für die gesamte
Wohlfahrt in Deutschland ausmalen. Ob damit zu rechnen ist, wird eine der
Kernfragen dieser Arbeit sein. Es wird untersucht, inwiefern sich Basel II induzierte
Veränderungen auf die Finanzsituation mittelständischer Unternehmen auswirken
und welche Konsequenzen damit verbunden wären.

2
2 Struktur der Arbeit
Die Arbeit startet mit der Darstellung der aktuellen Eigenkapitalvereinbarung. In
diesem Kapitel werden die Ursachen für die Regulierung des Bankensektors
aufgezeigt. Um die Frage zu beantworten, was Basel I ist, werden als erstes der
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht sowie seine hauptsächlichen Zielsetzungen
vorgestellt. Dann wird konkret auf die Systematik der ersten Basler
Eigenkapitalvereinbarung eingegangen. Da sich Basel I und Basel II in vielen
Punkten ähneln, ist es notwendig, Basel I detailliert zu beschreiben, auch um ein
Verständnis für die Art der Veränderungen zu bekommen. Nachdem kurz die
wichtigste Ergänzung von Basel I (Marktrisikopapiere) vorgestellt wurde, die
seitdem fester Bestandteil des Gesamtkonzeptes und somit auch Gerüst der neuen
Konzeption ist, wird der chronologische Prozess von Basel I zu Basel II
veranschaulicht. Daraufhin folgt eine Beschreibung der Zielsetzungen, die mit dem
neuen System verfolgt werden. Es wird also die Frage beantwortet: Warum von
Basel I zu Basel II? Bevor erste Kritikpunkte am neuen Konzept geäußert werden,
wird die Grundstruktur von Basel II geklärt. Damit schließt sich der erste Hauptteil
der Arbeit.
Die Beschreibung des Rating, dessen pflichtmäßige Durchführung neben der
veränderten Eigenkapitalhinterlegung eine der essenziellen Neuerungen des
Konzepts ist, schließt sich diesem Kapitel an. Wesentliche Bestandteile dieses
Kapitels sind die Darstellung verschiedener Ratingarten, der Ratingkriterien sowie
des Ratingprozesses. Da sich die Arbeit auf die Auswirkungen der Veränderungen
auf mittelständische Unternehmen konzentriert, schließt sich nun ein weiteres
Grundlagenkapitel an, dass in großem Umfang den Mittelstand charakterisiert, auf
die gesamtwirtschaftliche Bedeutung eingeht und die Kapitalstruktur und
Finanzsituation beleuchtet. Das Kapitel wird ergänzt durch einen sehr aktuellen
Teil, der versucht, die momentane Stimmungslage sowie die aktuelle konjunkturelle
Situation zu skizzieren.
Da viele Mittelständler Probleme mit dem Rating erwarten, wird im nächsten Kapitel
erarbeitet, auf welche Weise systematisch das Ergebnis einer Bonitätsprüfung
verbessert werden kann und welche Aspekte in diesem Zusammenhang besonders
zu berücksichtigen sind. Im nächsten Kapitel wird analysiert, welche Auswirkungen
die Ratingeinstufung auf den Kreditzins hat. Dabei wird die Kalkulation der
Kreditzinsen nach den aktuellen Vorgaben mit den Konditionen verglichen, die sich

3
bei Anwendung der Vorgaben von Basel II ergeben würden. Auf diese Weise
können tendenzielle Aussagen über die durch Basel II verursachten
Kreditzinsveränderungen getroffen werden. Zwar sind nach diesem Kapitel die
tendenziellen Strömungen zukünftiger Kreditmargen bekannt, doch fehlt eine
Verknüpfung zur Ertragssituation der betroffenen Unternehmen. Dies wird im
nächsten Kapitel aufgegriffen. Anhand von Kostenstrukturen kann berechnet
werden, wie sich Veränderungen von Kreditzinsen auf die Ertragssituation
auswirken. Daraufhin werden die Chancen von Basel II für mittelständische
Unternehmen aufgezeigt. Das letzte Kapitel schließlich beschäftigt sich mit der
Frage, ob sich die Struktur mittelständischer Unternehmen und das Konzept von
Basel II vereinbaren lassen. Es wird hinterfragt, ob es sinnvoll, die Schablone Basel
II auf kleine und mittlere Unternehmen anzuwenden. Die Arbeit wird mit einer
Zusammenfassung beschlossen, an die sich ein kurzer Ausblick anschließt.

4
3 Basel I: Pauschale Eigenkapitalunterlegung
3.1 Ursachen der Bankenregulierung im allgemeinen:
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Banken als bankaufsichtsrechtliche
Zielsetzung ergibt sich aufgrund der besonderen Bedeutung der Kreditwirtschaft für
die Volkswirtschaft, die sich aus den besonderen Funktionen der Kreditinstitute als
Finanzintermediäre ableiten lassen.
1
Banken transformieren das Kapitalangebot
und die Kapitalnachfrage in der Weise, dass die Zielvorstellungen der
Marktteilnehmer in Einklang gebracht werden.
2
Können Kreditinstitute ihre Transformationsfunktion nicht erfüllen, so beschränken
sich diese Störungen nicht auf den Bankensektor, sondern greifen auch auf andere
Wirtschaftszweige über. Aufgrund der engen Einbindung und Verflechtung von
Banken in die Volkswirtschaft gehen also Effekte auf die Gesamtwirtschaft aus. Um
diesen Multiplikatoreffekt zu vermeiden, muss das Bankensystem stabil sein, um
einen reibungslosen Geldfluss innerhalb der Volkswirtschaft gewährleisten zu
können und das Vertrauen der Anleger zu stärken.
3
Hinzu kommt die stark
risikoaverse Einstellung der breiten Masse von Bankgläubigern, deren Einlagen
oftmals eine Existenzsicherungsfunktion übernehmen. Bei Gerüchten um
Zahlungsschwierigkeiten einer Bank wird dann mit massiven Einlagenabzügen
reagiert; dieses kann dann möglicherweise als Folge eines generellen
Vertrauensverlustes auch auf andere, an sich solvente Institute übergreifen, so
dass es zu einem allgemeinen ,,Banken-Run" kommt (auch als systemisches Risiko
bezeichnet), der negative Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft haben
würde.
4
Dieses verdeutlicht die beiden Hauptzielsetzungen der Regulierung von Banken:
Einerseits Erhalt der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems, andererseits Schutz
der Gläubiger der Banken vor Vermögensverlusten.
5
Aus diesen und anderen
Gründen ist es nicht verwunderlich, dass der Finanzdienstleistungssektor neben
der Versicherungswirtschaft die am stärksten staatlich reglementierte Branche in
Deutschland ist.
1
Vgl. Steinberg, R., 1999, S.32
2
Vgl. Büsselmann, E., 1993, S.11.
3
Vgl. Söhlke, T., 2002, S. 38
4
Vgl. Büschgen, H., 1998, S. 271f.
5
Vgl. Homölle, S., 1999, S. 8

5
3.2 Ursachen einer internationalen Bankenregulierung
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und voranschreitenden Verflechtung
der internationalen Finanzmärkte gewinnt die Sicherung der internationalen
Finanzmarktstabilität immer mehr an Bedeutung.
6
Zudem wurde zunehmend
deutlich, dass es einer Harmonisierung bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben
zumindest in den bedeutenden Wirtschaftsnationen bedurfte, um die internationale
Wettbewerbsgleichheit der Kreditinstitute zu wahren und Regulierungsarbitragen
(Geschäfte werden dort abgewickelt, wo sie den geringsten Kontrollvorschriften
unterliegen) einzudämmen.
7
Um dieser Problematik zu begegnen, schien eine multinationale Koordination der
Bankenaufsicht unerlässlich zu sein. Als dann im Jahre 1974 das Bankhaus I.D.
Herstatt KGaA, Köln zusammenbricht sowie größere Verluste im Devisengeschäft
bei anderen Banken bekannt werden
8
, wird gegen Ende desselben Jahres von den
Ländern der Zehnergruppe (G-10)
9
sowie der Schweiz und Luxemburg der ,,Basler
Ausschuss für Bankenaufsicht" gegründet.
10
3.3 Basler Ausschuß für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ist als das wohl wichtigste Gremium
internationaler Bankenbestimmungen und ­überwachung anzusehen und setzt sich
aus
den
Zentralbankgouverneuren
und
Vertretern
der
jeweiligen
Bankenaufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten zusammen. Die deutsche
Delegation setzt sich aus Vertretern der Deutschen Bundesbank sowie der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zusammen. Seit Februar
1975 treffen sich die Bankenaufseher aus den 13 Mitgliedsländern
11
drei- bis
viermal jährlich, um über bankenaufsichtsrechtliche Fragen zu diskutieren.
12
Sitz
des Ausschusses ist die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel.
6
Vgl. Söhlke, T., 2002, S. 38
7
Vgl. Paul, S., 2002, S. 7
8
Vgl. Büschgen, H., 1998, S. 301
9
1962 gegründet von den 10 wichtigsten Industriestaaten: Belgien, BRD, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, den Niederlanden, Schweden, USA.
10
Vgl. Bieg, H. (u.a.), 2003, S. 293
11
Seit dem 01.02.2002 gehört auch Spanien dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht an
12
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001 (History), S.1

6
3.4 Ziele und Aufgaben des ,,Basler Ausschuss für
Bankenaufsicht"
Aus den Gründen für eine internationale Bankenregulierung (internationale
Finanzmarktstabilität und Wettbewerbsgleichheit) lassen sich leicht die
wesentlichen Ziele des Basler Ausschusses ableiten:
· Sicherung der Zuverlässigkeit und Stabilität der internationalen Kredit- und
Finanzwirtschaft
· Harmonisierung des Wettbewerbs durch Schaffung international einheitlicher
Rahmenbedingungen
13
Im Original
14
heißt es "The Committe provides a forum for regular cooperation
between its member countries on banking supervisory matters. Initially, it discussed
modalities for international cooperation in order to close gaps in the supervisory
net, but its wider objective has been to improve supervisory understanding and the
quality of banking supervision worldwide." Der Basler Ausschuss ist demnach als
Plattform für internationale Kooperation und Zusammenarbeit in Fragen der
Bankenaufsicht zu sehen. Ziel ist es, Lücken in der Überwachung des
internationalen Bankensystems zu schließen und Vorschläge zu unterbreiten, um
die Qualität der weltweiten Beaufsichtigung zu verbessern. Der Ausschuss ist
jedoch keine supranationale Aufsichtsbehörde, weswegen seine Empfehlungen,
Richtlinien und Verlautbarungen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben.
Dennoch kam den Empfehlungen in der Vergangenheit in Hinblick auf die
Umsetzung der Weiterentwicklung der Regulierung der Kreditwirtschaft in
nationales Recht eine Initiativwirkung zu
15
, da die wesentlichen Inhalte des
Ausschusses von der EU-Komission in der Regel übernommen werden. Da die
Richtlinien der Europäischen Union bindend für ihre Mitglieder sind, kommt es
somit zu einer Umsetzung der Basler Vorgaben in nationales Recht.
Neben den wichtigsten Industrienationen übernehmen aber auch viele andere
Länder die Empfehlungen des Ausschusses. So wurde beispielsweise die erste
Eigenkapitalvereinbarung von 1988 in über 100 Ländern in nationales Recht
integriert.
16
Die von dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht bislang
13
Vgl. Söhlke, T., 2002, S. 38
14
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001 (History), S.1 f.
15
Vgl. Bieg, H. (u.a.), 2002, S. 294
16
Vgl. Paul, S., Stein, S., 2002, S. 29

7
verabschiedeten Empfehlungen und Verlautbarungen basieren auf drei
Grundprinzipien
17
:
· Prinzip der gegenseitigen Anerkennung: Die unterschiedlichen, nationalen
Aufsichtsrechte der Mitgliedsstaaten werden als gleichwertig anerkannt, so
dass eine von einer nationalen Aufsichtsinstanz erteilte Genehmigung zum
Betreiben eines Finanzinstituts auch in allen Mitgliedsländern Gültigkeit hat
(sogenannter ,,Europäischer Pass")
· Prinzip der Herkunftslandkontrolle: Die gesamte Geschäftsabwicklung
eines Finanzinstituts wird von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden
überwacht und europaweit anerkannt.
· Prinzip der Mindestharmonisierung: Nach diesem Prinzip dürfen die
nationalen Aufsichtsrechte der Mitglieder ihre spezifischen und für ihr
nationales Wirtschaftssystem passenden Besonderheiten beibehalten, wobei
ein einheitlich gesetzter Mindeststandard die Stabilität des internationalen
Finanzsystems sowie den angestrebten Abbau von Wettbewerbs-
ungleichheiten gewährleistet.
Um das Ziel des Systemschutzes des internationalen Finanzwesens zu erreichen,
versucht der Ausschuss im Wesentlichen das übernommene Risikopotenzial der
Kreditinstitute zu begrenzen und auf eine hinreichende Risikodeckungsmasse zu
verteilen. Im Fokus der Bemühungen steht also eine angemessene
Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zum eingegangenen Gesamtbankrisiko.
3.5 Die erste Baseler Eigenkapitalvereinbarung ­ Basel I
Seit Beginn der 80er Jahre arbeitet der Ausschuss an der Entwicklung einer
,,multinationalen
Eigenkapitalvereinbarung",
um
eine
angemessene
Eigenkapitalhinterlegung der eingegangenen Risiken zu gewährleisten und so das
internationale Finanzsystem zu stärken. Dabei lag das Augenmerk aber nicht nur
auf
Stabilität
und
Zuverlässigkeit,
sondern
Ziel
war
es
auch,
Wettbewerbsungleichheiten abzubauen, die sich aus unterschiedlichen
Eigenkapitalvorschriften in Europa ergaben.
18
Die Ergebnisse seiner Bemühungen
fasst der Ausschuss 1988 in der sogenannten ,,Internationalen Konvergenz der
Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen" zusammen. Synonyme
17
Vgl. Söhlke, T., 2002, S. 39
18
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001 (History), S. 3

8
hierfür sind ,,Basel I", ,,Erster Basler Eigenkapitalakkord" oder ,,Erste Basler
Eigenkapitalvereinbarung".
Diese Empfehlung des Ausschusses findet als weltweit anerkannter
Kapitalstandard in mehr als 100 Ländern Anwendung, obwohl die Vorgaben
anfangs nur an international tätige Kreditinstitute gerichtet waren. Ende 1992 tritt
der Basler Akkord in Kraft und hat damit auch das deutsche Bankaufsichtsrecht
entscheidend geprägt. Kernaussage der Basler Eigenkapitalübereinkunft ist, dass
von den Kreditinstituten für Kredite an Nichtbanken ­ also auch solche an
mittelständische Unternehmen ­ eine Eigenkapitalhinterlegung von mindestens 8%
ihrer zuvor gewichteten Risikoaktiva verlangt wird, unabhängig von der Bonität der
Schuldner.
Basel I basiert auf dem Konzept der Eigenkapitalquote. Hierbei ist der Zähler die
Summe des verfügbaren Eigenkapitals einer Bank und der Nenner die Messgröße
für die Risiken einer Bank, die als risikogewichtete Aktiva bezeichnet werden. Die
sich daraus ergebende Eigenkapitalquote muss mindestens 8% betragen:
19
Abbildung 1: Berechnung Eigenkapitalquote nach Basel I
Nach den Vorschriften von Basel I darf das Kreditvolumen einer Bank demnach das
12,5-fache des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals nicht überschreiten. Die
ausgegebenen Kredite werden je nach Schuldner mit unterschiedlichen
Risikofaktoren gewichtet. Der Risikogewichtungsfaktor beträgt bei Unternehmen
100%, bei Kreditinstituten aufgrund des geringeren Ausfallrisikos 20% und bei
öffentlichen Kreditnehmern 0%. Folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung,
wobei sich die EK-Unterlegung durch die Multiplikation von Kredit,
Solvabilitätskoeffizient und Gewichtung errechnen lässt.
19
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003 (Überblick), S.3
Quelle: Eigene Darstellung
aufsichtsrechtliches Eigenkapital
EK-Quote (mind. 8%)
risikogewichtete Aktiva

9
Tabelle 1: Beispiel Eigenkapitalunterlegung nach Basel I
Kredit
Kreditnehmer
Solvabilitäts-
koeffizient
Gewichtung
EK-Unterlegung
1.000.000
Öffentliche
Einrichtung
8%
0%
0
1.000.000
Kreditinstitut
8%
20%
16.000
1.000.000 Unternehmen
8%
100 %
80.000
Explizit werden bei der aktuell gültigen Eigenkapitalvereinbarung nur zwei Arten
von Risiken mit Eigenkapital unterlegt, das
· Kreditrisiko und das
· Marktrisiko (wurde erst 1996 ergänzt)
Bei den anderen Risiken wird davon ausgegangen, dass diese implizit mit der
Behandlung dieser beiden Risikoarten abgedeckt werden.
20
Das Kreditrisiko (auch Adressenausfallrisiko genannt) wird als das Kernrisiko einer
Bank angesehen, das am häufigsten durch Kreditnehmerausfälle oder
Wertverschlechterungen der Kreditportfolien Ursache für existenzbedrohende
Situationen ist. Das Kreditrisiko steht stellvertretend für die Gefahr, dass ein
Kreditnehmer seinen Kapitaldienstverpflichtungen in Form von Kredittilgung,
Zinsen, Provisionen und Gebühren überhaupt nicht, nur teilweise oder verspätet
nachkommt. Da sich Bonitätsverschlechterungen ex ante nicht ausschließen
lassen, wird von der Bank zum Zeitpunkt der Kreditvergabe ein erwarteter
Wertverlust des Kreditgeschäfts berechnet, bezeichnet als Expected Loss.
21
Dieser
Expected Loss wird grundsätzlich von Kreditinstituten bei der Bepreisung von
Krediten berücksichtigt und erhöht als Risikoprämie die vom Kreditnehmer zu
zahlenden Zinsen und somit die Kreditkosten.
Sind in einer ex-post Betrachtung die vorher kalkulierten Kreditverluste identisch
oder höher mit den tatsächlich, so ist kein Kreditverlust schlagend geworden. Das
Kreditrisiko einer Bank besteht also darin, dass die tatsächlichen Kreditverluste
höher sind als die erwarteten, was mit Unexpected Loss oder Value at Risk
bezeichnet wird.
22
Die Absicherung des Value at Risk (also der risikobehafteten
Aktivitäten einer Bank) geschieht über das ökonomische Eigenkapital.
20
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003 (Überblick), S.3
21
Vgl. Söhlke, T., 2002, S. 8
22
Vgl. Rolfes, B., 1999, S.332 f.
Quelle: Eigene Darstellung

10
3.6 Marktrisikopapiere von 1996: Ergänzung von Basel I
Die Basler Eigenkapitalvereinbarung war die Grundlage für die EG-Solvabilitäts-
und EG-Eigenmittelrichtlinie, die 1992 im Rahmen der 4. KWG-Novelle in
deutsches Recht umgesetzt wurden.
Als wichtigste Ergänzung der Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 ist die
,,Änderung der Basler Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung der Marktrisiken"
anzusehen. Diese Basler Marktrisikoregelungen (auch Marktrisikopapiere genannt)
von 1996 wurden 1998 im Rahmen der 6. KWG-Novelle in deutsches Recht
transformiert.
23
Während Kreditinstitute ihre Kreditrisiken nach den Vorschriften der
Solvabilitätsrichtlinie bzw. nach Maßgabe der Basler Eigenkapitalvereinbarung von
1988 mit Eigenkapital unterlegen mussten, fehlten solche regulatorischen
Maßgaben für den Bereich der Marktrisiken. Aufgrund dieser Änderung werden nun
sowohl Adressenausfall- als auch Marktrisiken direkt mit Eigenkapital unterlegt.
24
Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr, dass sich die Veränderungen von
Preisen negativ auf die Ertragssituation einer Bank auswirken können. Dabei
werden als Marktpreise alle Preise bezeichnet, die den Wert der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen eines Kreditinstituts verändern können, wie
beispielsweise Kassa- und Terminpreise. Dabei ist es unerheblich, ob die Preise an
organisierten Märkten (z.B. Börse) zustande kommen oder individuell ausgehandelt
werden (z.B. OTC-Geschäfte). Marktpreisrisiken können allerdings nur bei zum
Betrachtungszeitpunkt bzw. zu einem späteren Zeitpunkt offenen Positionen
schlagend werden. Eine Aufteilung in Risikokategorien bietet sich nach den
Marktpreisrisiken
verursachenden
Geschäften
an:
Fremdwährungsrisiko,
Rohwarenpreisrisiko, Aktienkursrisiko und Zinsänderungsrisiko.
25
Das Fremdwährungsrisiko ist die Gefahr von Verlusten durch Veränderung der
Wertrelationen zwischen in- und ausländischer Währung, die in den
Devisenkursschwankungen als Ausdruck der Verschiebung der Wertrelation ihren
Niederschlag findet. Als Rohwaren werden Rohstoffe in ihrer urpsprünglichen Form
oder in bereits weiterverarbeitetem Zustand bezeichnet, es handelt sich also um
physische Gegenstände. Soll Ware weiterverkauft werden und nicht zum
Endverbrauch genutzt werden, so besteht die Gefahr, dass der erzielbare
23
Vgl. Bieg, H. (u.a.), 2003, S. 296
24
Vgl. Söhlke, T., 2002, S. 45
25
Vgl. Bieg, H., (u.a.), 2003, S. 101

11
Marktpreis sich verändert und es zu einer Erfolgsschmälerung kommt, was als
Rohwarenrisiko bezeichnet wird. Das Aktienkursrisiko beschreibt die Gefahr, dass
sich aufgrund eines nachteiligen Verlaufs der Aktienkurse eine negative
Auswirkung auf den Erfolg eines Kreditinstitutes ergibt. Das Zinsänderungsrisiko
wird als eines der bedeutendsten Markpreisrisiken angesehen. Es ist definiert als
die Gefahr, dass die erzielte (zinsänderungsabhängige) Bruttozinsspanne aufgrund
von Zinsänderungen negativ von der erwarteten und angestrebten
(zinsänderungsabhängigen) Bruttozinsspanne abweicht.
26
Durch die Berücksichtigung der Marktrisiken ergibt sich nun eine andere
Zusammensetzung des Nenners bei Berechnung der Eigenkapitalquote, da ein
Anrechnungsbetrag fällig wird, der zu den risikogewichteten Aktiva addiert wird:
Abbildung 2: Berechnung Eigenkapitalquote nach den Marktrisikopapieren
26
Vgl. Bieg, H., (u.a.), 2003, 101ff.
aufsichtsrechtliches Eigenkapital
EK-Quote (mind. 8%)
risikogewichtete Aktiva + (12,5 x
Anrechnungsbetrag Marktrisiko)
Quelle: Eigene Darstellung

12
4 Basel II: Bonitätsorientierte
Eigenkapitalunterlegung
4.1 Von Basel I zu Basel II ­ Ein chronologischer Überblick
Mit Basel II steht die Regulierung der internationalen Kreditwirtschaft vor einem
radikalen Umbruch. Hiermit werden einerseits die eher traditionellen, quantitativen
Kontrollnormen modifiziert und andererseits der Weg geebnet hin zu einer mehr
qualitativ orientierten Aufsichtsweise. Diese tiefgreifenden Veränderungen wurden
erstmalig 1999 im sog. 1. Konsultationspapier vom Basler Ausschuss für
Bankenaufsicht vorgestellt und sorgen seither für hitzige und emotionale
Diskussionen über mögliche Konsequenzen sowohl auf seiten der Kreditinstitute
als auch bei den betoffenen Unternehmen ­ hier insbesondere bei KMU. Nicht
zuletzt aus diesem Grund hat sich der Ausschuss entschlossen, in erheblichem
Umfang Daten in der Finanzwirtschaft zu erheben und so die Betroffenen ­ Banken
und Aufsichtsorgane ­ in den Entwicklungsprozess bis zur endgültigen Fixierung
der Normen mit einzubeziehen. Auf Grund dieses Vorgehens musste das
ursprünglich fixierte In-Kraft-Treten von Basel II immer wieder verschoben
werden.
27
Folgende Abbildung gibt einen Überblick über den chronologischen
Ablauf von Basel I zu Basel II:
Tabelle 2: Chronologie - Von Basel I zu Basel II
27
Vgl. Paul, S., 2002, S. 6
Juli 1988
Veröffentlichung Basel I
Ende 1992
In-Kraft-Treten Basel I; Umsetzung in deutsches Recht über 4.
KWG-Novelle
Januar 1996
Veröffentlichung Basler Marktrisikopapier
1998
In-Kraft-Treten Basler Marktrisikopapier; Umsetzung in
deutsches Recht über 6. KWG-Novelle
Juni 1999
1. Konsultationspapier zu Basel II
Januar 2001
2. Konsultationspapier zu Basel II
Ende Mai 2001
Ende der zweiten Konsultationsperiode
April 2003
3. Konsultationspapier zu Basel II
Ende Juli 2003
Ende der dritten Konsultationsperiode
Ende 2003
Geplante Verabschiedung Basel II
Mitte 2004
Veröffentlichung der neuen Eigenkapitalvereinbarung
Ende 2006
Geplantes In-Kraft-Treten der neuen Eigenkapitalvereinbarung
Quelle: Bieg, H., (u.a.), 2003, S. 298

13
4.2 Ursachen für die Entwicklung von Basel II
4.2.1 Kritikpunkte Basel I
Die Tatsache, dass für Kredite an Unternehmen unabhängig von deren Bonität eine
Eigenkapitalhinterlegung von 8% gefordert wird, hat in der Praxis folgende
Konsequenzen: Die Kreditkonditionen spiegeln die Bonität und damit das
übernommene Risiko seitens der Bank nicht wieder. Ob und wie lange ein
Unternehmen fähig ist, seinen Kapitaldienstverpflichtungen vertragsgemäß
nachzukommen, hatte keine Auswirkungen auf die Eigenkapitalunterlegung der
Bank. Aus diesem Grund ist einer der Kritikpunkte, dass Schuldner mit hoher
Kreditqualität bonitätsschwache Kreditnehmer subventionieren.
28
Ein weiteres
Problemfeld dieser Eigenkapitalvereinbarung ist, dass die Eigenkapitalvorschriften
nicht nach der unterschiedlichen Risikoqualität der Kreditportfolios der Banken
differenzieren. Banken mit einer guten Risikostruktur werden nicht belohnt. Aus
diesem Grund gibt es auch keine Anreize für die Kreditinstitute, ihr
Risikomanagement zu verbessern oder zu modernisieren, was sich negativ auf die
Gesamtstabilität des Systems auswirkt.
29
Von Seiten der Kreditinstitute kommt häufig der Vowurf, dass das derzeitige
standardisierte Verfahren zur Berechnung der Adressenrisiken die ökonomischen
Risiken der Institute nur unzureichend abbildet und neuere Finanzinstrumente und
Methoden der Kreditrisikosteuerung wie Kreditderivate, Nettingvereinbarungen für
Bilanzpositionen, der globale Einsatz von Sicherheiten, die Verbriefung von Aktiva
sowie Kreditrisikomodelle bisher praktisch keine Berücksichtigung finden.
30
Ein
weiteres Argument ist, dass sich die bisherigen Eigenkapitalanforderungen nur an
den Marktpreis- und Adressenausfallrisiken orientieren, damit aber nicht das
gesamte Risikoprofil einer Bank abgedeckt ist; die operationellen Risiken wurden
vollständig vernachlässigt und mussten bislang nicht mit Eigenkapital unterlegt
werden.
28
Vgl. Paul, S., Stein, S., 2002, S. 29
29
Vgl. Paul, S., Stein, S., 2002, S. 29
30
Vgl. Bieg, H., (u.a.), 2003, S. 296

14
4.2.2 Wandel an den Finanzmärkten
Seit 1988 waren das Bankgeschäft, die Praktiken des Risikomangements, die
Bankenaufsichtsansätze sowie die Kapitalmärkte grundlegenden Veränderungen
ausgesetzt, so dass der aktuell gültige Basler Akkord nicht mehr zeitgemäß
erscheint. Die Weiterentwicklungen und Ergänzungen der Vereinbarungen - hier ist
vor allem an die Einbeziehung der Marktpreisrisiken zu denken - sind nach Ansicht
des
Basler
Ausschusses
nicht
ausreichend,
um
den
veränderten
Rahmenbedingungen gerecht zu werden, weswegen an einer grundlegenden
Erneuerung gearbeitet wird.
31
4.3 Ziele von Basel II
Ziel der neuen Eigenkapitalvereinbarung ist die Stärkung der Stabilität und Solidität
sowie die Anpassung des internationalen Finanzsystems an den veränderten
Finanzmarkt. So sollen insbesondere die Wettbewerbsgleichheit der Regulierung
verbessert, Bankrisiken sowohl umfassender als auch individueller und
differenzierter behandelt und den Kreditinstituten verstärkt unternehmerische
Freiräume eröffnet und Anreize für eine Verbesserung und Modernisierung des
Risikomanagement geboten werden.
32
Das Risikomanagement soll also stärker betont werden, um auf diese Weise die
Bonitätsbeurteilungsverfahren der Banken sukzessive zu verbessern. Der Basler
Ausschuss glaubt, dieses erreichen zu können, indem erstens die
Eigenkapitalanforderungen der Banken mit den vorhandenen modernen
Risikomanagement-Praktiken in Einklang gebracht werden und zweitens dadurch,
dass die Betonung des Risikos durch eine verbesserte Offenlegung bezogen auf
das Risiko und das Kapital auch in die Aufsichtspraktiken und die Marktdisziplin
einfließen. Der Ausschuß hält die neue Eigenkapitalvereinbarung aus zwei
Gründen für sehr wichtig: Erstens durch eine Regelung, die neben den
Mindestkapitalanforderungen auch aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren
sowie die Marktdisziplin umfasst und zweitens durch eine deutliche Erhöhung der
Risikosensitivität der Mindestkapitalanforderungen.
33
31
Vgl. Bieg, H., (u.a.), 2003, S. 296
32
Vgl. Paul, S., 2002, S. 6
33
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003 (Überblick), S.2

15
4.4 Kernelemente von Basel II ­ die 3 Säulen
Die neue Eigenkapitalvereinbarung besteht aus 3 gleichberechtigten, sich
ergänzenden Säulen, die zu erhöhter Sicherheit und Stabilität des internationalen
Finanzsystems beitragen sollen: 1. den Mindestkapitalanforderungen, 2. dem
aufsichtlichen Überprüfungsverfahren und 3. der erweiterten Offenlegung.
Folgende Abbildung soll dies verdeutlichen
:
Abbildung 3: Die 3 Säulen der neuen Eigenkapitalvereinbarung (Basel II):
4.4.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
Mit der ersten Säule werden die Eigenmittel festgelegt, die ein Institut mindestens
vorhalten muss, um das Gesamtbankrisiko abdecken zu können. Im neuen Entwurf
bleibt das Konzept der Eigenkapitalquote zur Berechnung des zu hinterlegenden
Eigenkapitals unverändert. Die Eigenkapitalquote muss in Zukunft genau wie
bislang mindestens 8% betragen. Auch die Bestimmungen bezüglich des Zählers,
also die Definition des regulatorischen Eigenkapitals bleibt unverändert. Bei der
Behandlung der Marktrisiken wird sich ebenfalls nichts ändern. Die Änderungen
beziehen sich auf den Nenner der Eigenkapitalquote, also die Definition der
risikogewichteten Aktiva. Die Vorschläge zur Anpassung der Definition der
risikogewichteten Aktiva bestehen aus zwei Elementen:
1. grundlegende Änderungen bei der Behandlung des Kreditrisikos und
2. die Berücksichtigung operationeller Risiken
Der neue Akkord
(Basel II)
Säule I
Mindest-
kapital-
anforde-
rungen
Säule II
Bankauf-
sichtlicher
Überprü-
fungs-
prozess
Säule III
Erweiterte
Offen-
legung
(Markt-
disziplin)
Anwendungsbereich
Quelle: Deutsche Bundesbank, 2000 (drei Säulen), S. 1

16
Zum einen werden die Verfahren verändert, die zur Berechnung der Risiken einer
Bank verwendet werden, um die Einschätzung der Risiken durch die Bank zu
verbessern und so die daraus resultierende Eigenkapitalquote aussagekräftiger zu
machen. Zum zweiten wird eine explizite Berücksichtigung des operationellen
Risikos eingeführt, so dass ein Anrechnungsbetrag Eingang in den Nenner der
Eigenkapitalquote findet.
34
Für die Berechnung des Kreditrisikos sowie des
operationellen Risikos stehen jeweils drei unterschiedliche Verfahren mit steigender
Risikosensitivität zur Verfügung. So können Kreditinstitute den Ansatz auswählen,
den sie für sich am geeignetsten halten. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über
die unterschiedlichen Verfahren je nach Risikokategorie:
Tabelle 3: Methoden zur Berechnung von Kredit- und operationellem Risiko
KREDITRISIKO
OPERATIONELLES RISIKO
1. Standardansatz
1. Basisindikatorenansatz
2. IRB-Ansatz (Foundation IRB)
2. Standardansatz
3. fortgeschrittener IRB-Ansatz
(Advanced IRB)
3. Fortgeschrittene Messverfahren
(Advanced Measurement
Approaches, AMA)
So können zur Berechnung des Kreditrisikos sowohl bankinterne als auch externe
Ratings hinzugezogen werden, so dass sich eine geringere Belastung des
haftenden Eigenkapitals ergeben wird.
35
Der hiermit eingesparte Betrag soll in etwa
dem Betrag entsprechen, der für die Hinterlegung der dritten Risikokategorie, den
operationellen Risiken fällig wird, so dass sich das vorzuhaltende Eigenkapital nicht
wesentlich ändern wird.
Im dritten Konsultationspapier wird das operationelle Risiko definiert als die Gefahr,
von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit
oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch
externe Ereignisse eintreten.
36
Die Abgrenzungskriterien zu den beiden anderen
Risikokategorien liegen darin, dass bei operationellen Risiken unternehmensinterne
Risiken sowie externe Einflüsse, z.B. durch höhere Gewalt (Wasserschaden)
Eingang finden. Laut Basler Ausschuss wird der Anteil der Eigenkapitalunterlegung
für das operationelle Risiko in etwa 12% betragen.
37
Die Gesamtkapitalquote wird
34
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003 (Überblick), S.3
35
Vgl. Bieg, H., (u.a.), 2003, S. 301
36
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003 (Volltext), S.140
37
Vgl. Wiedemeier, I., 2002, S. 241
Quelle: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003 (Überblick), S. 4

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832477707
ISBN (Paperback)
9783838677705
DOI
10.3239/9783832477707
Dateigröße
943 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover – Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2004 (März)
Note
1,3
Schlagworte
rating mittelstand basel kreditkonditionen
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Titel: Kreditvergabeprozess der Banken unter Berücksichtigung der Veränderungen durch Basel II
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