Die Einführung von Hedge Fonds in Deutschland vor dem Hintergrund des Investmentmodernisierungsgesetzes 2004 und der Entwicklung des Fondswesens
©2004
Diplomarbeit
106 Seiten
Zusammenfassung
Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Finanzplatz Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten auch im internationalen Vergleich eine positive Entwicklung genommen und ist heute durch ein breites Angebot an unterschiedlichen Finanzprodukten sowie ein hohes Maß an Sicherheit für die Anleger (Anlegerschutz) gekennzeichnet. Diese Attraktivität ist nicht zuletzt auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen, wie sie durch die Finanzmarktgesetzgebung, insbesondere durch die seit 1990 erlassenen Finanzmarktförderungsgesetze, geschaffen wurden.
Wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch steht Deutschland im Finanzbereich in einem starken Wettbewerb zu anderen europäischen und außereuropäischen Ländern, der bereits heute durch ein hohes Maß an Globalisierung gekennzeichnet ist. Insoweit ist es zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und im Interesse der Anleger im Inland immer wieder erforderlich, die nationale Finanzmarktgesetzgebung fortzuentwickeln. Im Zuge der Fortentwicklung sind von Beginn an insbesondere auch die Voraussetzungen für Investmentfonds in Deutschland geschaffen und kontinuierlich ergänzt worden. Hierdurch hat sich auch in unserem Land vor allem seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts zunehmend eine Fondskultur entwickelt, die durch eine stetig steigende Zahl an Fondsgesellschaften und von ihnen angebotenen Produkten sowie beträchtlichen Anlagen in diesen Produkten gekennzeichnet ist. Dennoch ist das Investmentvermögen pro Kopf in Deutschland gemessen an der volkswirtschaftlichen Stärke im Vergleich zum Ausland noch deutlich entwicklungsfähig, denn nach wie vor werden Ersparnisse in Deutschland vornehmlich in festverzinsliche Geldanlagen (Sparbuch, Festgeld usw.) investiert.
Seit längerer Zeit werden im Ausland Hedge Fonds angeboten. Diese Fondsart, die dem Anleger ein attraktives Risiko-/Rendite-Profil bietet, wird von den dortigen Banken und Investmentgesellschaften mit beträchtlichem Erfolg vertrieben. Zwar war es auch deutschen Anlegern in der Vergangenheit schon möglich, in ausländische Hedge Fonds zu investieren; diese Anlage war jedoch unter steuerlichen Aspekten unattraktiv. Aus diesem Grunde wurde bisher versucht, diese Anlageklasse über Hedge Fonds Zertifikate abzudecken. Im Interesse der Förderung des Finanzplatzes Deutschland und damit der Stärkung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit hat der Gesetzgeber nunmehr mit dem Investmentmodernisierungsgesetz 2004 der Kapitalanlage in Hedge Fonds […]
Der Finanzplatz Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten auch im internationalen Vergleich eine positive Entwicklung genommen und ist heute durch ein breites Angebot an unterschiedlichen Finanzprodukten sowie ein hohes Maß an Sicherheit für die Anleger (Anlegerschutz) gekennzeichnet. Diese Attraktivität ist nicht zuletzt auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen, wie sie durch die Finanzmarktgesetzgebung, insbesondere durch die seit 1990 erlassenen Finanzmarktförderungsgesetze, geschaffen wurden.
Wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch steht Deutschland im Finanzbereich in einem starken Wettbewerb zu anderen europäischen und außereuropäischen Ländern, der bereits heute durch ein hohes Maß an Globalisierung gekennzeichnet ist. Insoweit ist es zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und im Interesse der Anleger im Inland immer wieder erforderlich, die nationale Finanzmarktgesetzgebung fortzuentwickeln. Im Zuge der Fortentwicklung sind von Beginn an insbesondere auch die Voraussetzungen für Investmentfonds in Deutschland geschaffen und kontinuierlich ergänzt worden. Hierdurch hat sich auch in unserem Land vor allem seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts zunehmend eine Fondskultur entwickelt, die durch eine stetig steigende Zahl an Fondsgesellschaften und von ihnen angebotenen Produkten sowie beträchtlichen Anlagen in diesen Produkten gekennzeichnet ist. Dennoch ist das Investmentvermögen pro Kopf in Deutschland gemessen an der volkswirtschaftlichen Stärke im Vergleich zum Ausland noch deutlich entwicklungsfähig, denn nach wie vor werden Ersparnisse in Deutschland vornehmlich in festverzinsliche Geldanlagen (Sparbuch, Festgeld usw.) investiert.
Seit längerer Zeit werden im Ausland Hedge Fonds angeboten. Diese Fondsart, die dem Anleger ein attraktives Risiko-/Rendite-Profil bietet, wird von den dortigen Banken und Investmentgesellschaften mit beträchtlichem Erfolg vertrieben. Zwar war es auch deutschen Anlegern in der Vergangenheit schon möglich, in ausländische Hedge Fonds zu investieren; diese Anlage war jedoch unter steuerlichen Aspekten unattraktiv. Aus diesem Grunde wurde bisher versucht, diese Anlageklasse über Hedge Fonds Zertifikate abzudecken. Im Interesse der Förderung des Finanzplatzes Deutschland und damit der Stärkung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit hat der Gesetzgeber nunmehr mit dem Investmentmodernisierungsgesetz 2004 der Kapitalanlage in Hedge Fonds […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
ID 7984
Steimel, Susanne: Die Einführung von Hedge Fonds in Deutschland vor dem Hintergrund
des Investmentmodernisierungsgesetzes 2004 und der Entwicklung des Fondswesens
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Fachhochschule Aachen, Diplomarbeit, 2004
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany
Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS... VI
1. AUFGABENSTELLUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG ...2
1.1. Ausgangssituation...2
1.2. Zielsetzung ...3
1.3. Gang der Untersuchung ...3
1.4. Begriffsbestimmungen ...4
2. ENTWICKLUNG DES DEUTSCHEN RECHTS DER
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFTEN ...5
2.1. Der Finanzplatz Deutschland...5
2.2. Das Erste Finanzmarktförderungsgesetz (FMFG)...7
2.2.1. Entstehung und Inhalt...7
2.2.2. Zielsetzung...8
2.3. Das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz ...8
2.3.1. Entstehung und Inhalt...8
2.3.2. Zielsetzung...9
2.4. Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz ...9
2.4.1. Entstehung und Inhalt...9
2.4.2. Zielsetzung...11
2.5. Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz ...11
2.5.1. Entstehung und Inhalt...11
2.5.2. Zielsetzung...12
2.6. Der Finanzmarktförderplan 2006 ...12
2.6.1. Elemente des Finanzmarktförderplans 2006 ...12
2.6.2. Das Investmentmodernisierungsgesetz (InvMG) ...14
2.6.2.1. Inhalte des Investmentgesetzes (InvG)...15
2.6.2.2. Inhalte des Investmentsteuergesetzes (InvStG)...21
Inhaltsverzeichnis
II
3. KAPITALANLAGE INVESTMENTFONDS...23
3.1. Das Investmentsparen...23
3.1.1. Die Investmentidee ...23
3.1.2. Geschichtliche Entwicklung ...25
3.1.3. Volkswirtschaftliche Funktionen des Investmentsparens...28
3.1.4. Hauptziele und Risiken...30
3.1.5. Risikominimierung durch Streuung...30
3.2. Investmentfonds ...33
3.2.1. Der Investmentfondsbegriff...33
3.2.2. Rechtliche Grundlagen ...33
3.2.3. Artenvielfalt von Investmentfonds ...34
3.2.4. Interessenkonflikte bei Investmentanlagen ...38
3.2.4.1. Interessen der Anleger ...38
3.2.4.2. Interessen der Investmentgesellschaft ...39
3.2.5. Vertrieb von Investmentfonds ...39
3.3. Ausblick auf den künftigen Investmentmarkt in Deutschland ...41
4. ALTERNATIVE INVESTMENTANLAGEN INSBESONDERE
HEDGE FONDS...43
4.1. Alternative Investmentanlagen ...43
4.1.1. Abgrenzung zu traditionellen Anlagen...43
4.1.1.1. Rechtliche Abgrenzungen...44
4.1.1.2. Rechtsformen...45
4.2. Historische Entwicklung und Bedeutung von Hedge Fonds...46
4.3. Definition und charakteristische Merkmale der Hedge Fonds ...49
4.3.1. Definition ,,Hedge Fonds" ...49
4.3.2. Charakteristika...50
4.3.2.1. Anlageziele ...50
4.3.2.2. Anlagetechniken/-instrumente...51
4.3.2.3. Ein- und Austrittsbarrieren ...51
4.3.2.4. Managervergütungen/Gebühren ...52
4.3.2.5. Geringe Korrelation zu traditionellen Anlagen ...53
4.3.2.6. Risiko-/Rendite-Profil ...53
4.4. Hedge Fonds Zielgruppen ...55
Inhaltsverzeichnis
III
4.5. Hedge Fonds Strategien...56
4.5.1. Global Macro...56
4.5.2. Long/Short-Equity ...57
4.5.3. Arbitrage/Relative Value ...57
4.5.4. Event Driven...59
4.6. Wertentwicklung bei unterschiedlichen Hedge Fonds Strategien...61
4.7. Funds of Hedge Funds...62
4.8. Portfoliodiversifizierung mit Hedge Fonds ...63
4.9. Zusammenfassung der Vor- und Nachteile einer Investition in Hedge ...
Fonds ...64
5. EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG ZUR EINFÜHRUNG VON HEDGE
FONDS IN DEUTSCHLAND...67
5.1. Ziel der empirischen Untersuchung...67
5.2. Grundlage der Untersuchung...67
5.2.1. Art der Erhebung ...67
5.2.2. Fragebogenkonzeption und Durchführung der Datenerhebung .69
5.3. Ergebnisse der Untersuchung ...71
5.3.1. Auswertung der offenen Fragen ...71
5.3.2. Auswertung der geschlossenen Fragen...74
5.4. Interpretation der Ergebnisse...81
6. SCHLUSSBETRACHTUNG...85
ANHANG ...86
LITERATURVERZEICHNIS ...VII
Abkürzungsverzeichnis
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
AA Asset
Allocation
ABS
Asset Backed Securities
AG Aktiengesellschaft
Art. Artikel
AuslInvestmG Auslandinvestmentgesetz
BaFin
Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BMF Bundesfinanzministerium
BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
CAPM
Capital Asset Pricing Model
CSFB
Credit Suisse First Boston
DB Deutsche
Bank
DTB Deutsche
Terminbörse
e.V. eingetragener
Verein
EG Europäische
Gemeinschaft
engl. englisch
EU Europäische
Union
EWG Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft
EWR Europäischer
Wirtschaftsraum
EWS Europäisches
Währungssystem
FAZ Frankfurter
Allgemeine
Zeitung
FED Federal
Reserve
Bank
FMFG Finanzmarktförderungsgesetz
FMFP Finanzmarktförderplan
FTD
Financial Times Deutschland
FV Fondsvermögen
Gov. Government
HfB Hochschule
für
Bankwirtschaft
HGB Handelsgesetzbuch
http
Hypertext Transfer Protocol
IFA
Independent Financial Advisor
IHK Industrie-
und
Handelskammer
InvG Investmentgesetz
Abkürzungsverzeichnis
V
InvMG Investmentmodernisierungsgesetz
InvStG Investmentsteuergesetz
JPM
J. P. Morgan
k.A. keine
Angaben
KAG Kapitalanlagegesellschaft
KAGG
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
KW Kalenderwoche
KWG Kreditwesengesetz
LTCM
Long Term Capital Management
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
MSCI
Morgan Stanley Capital International
Nasdaq
National Association of Securities Dealers Automated
Quotation
NAV
Net Asset Value
o.a. oben
angegeben
OGAW
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
o. O.
ohne Ort
p.a. per
annum
S & P
Standard & Poor`s
SICAV
Sociétés d'Investissement á Capital Variable
TER Total
Expense
Ratio
u.a. unter
anderem
UCITS Undertaking
for
Collective
Investments in transferable
Securities
US United
States
US-$ US-Dollar
USA
United States of America
Vol. Volume
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
www
world wide web
ZKA Zentraler
Kreditausschuss
Abbildungsverzeichnis
VI
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Das magische Dreieck der Anlage...24
Abb. 2: Geldvermögensstruktur der privaten Haushalte (in %); einschließlich der
privaten Organisationen ohne Erwerbszweck. ...26
Abb. 3: Investmentsparen International/Investmentvermögen pro Kopf (per
30.06.2003)...27
Abb. 4: Effizienzkurve. ...32
Abb. 5: Vereinfachte Darstellung der Systematik der Investmentfonds. ...36
Abb. 6: Vertriebsanteile beim Absatz von Publikumsfonds 2002...41
Abb. 7: Entwicklung Hedge Fonds Volumen 1990 bis Mitte 2003 (Stand:
30.06.2003)...49
Abb. 8: Historic Risk Return Characteristics of Asset Classes. ...54
Abb. 9: Hedge Fonds Strategien...56
Abb. 10: Wertentwicklung bei Hedge Fonds Strategien. ...61
Abb. 11: Historic Risk Return Characteristics of Asset Classes. ...64
Abb. 12: Wertentwicklung Hedge Fonds und Aktien. ...66
Abb. 13: In die Untersuchung einbezogene deutsche Investmentgesellschaften
(weltweit verwaltetes Vermögen in Mrd. im Jahr 2003)...68
Abb. 14: In die Untersuchung einbezogene ausländische Investmentgesellschaften
(weltweit verwaltetes Vermögen in Mrd. im Jahr 2003)...69
1. Aufgabenstellung und Gang der Untersuchung
2
1.
Aufgabenstellung und Gang der Untersuchung
1.1.
Ausgangssituation
Der Finanzplatz Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten auch im internatio-
nalen Vergleich eine positive Entwicklung genommen und ist heute durch ein
breites Angebot an unterschiedlichen Finanzprodukten sowie ein hohes Maß an
Sicherheit für die Anleger (Anlegerschutz) gekennzeichnet. Diese Attraktivität ist
nicht zuletzt auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen, wie sie
durch die Finanzmarktgesetzgebung, insbesondere durch die seit 1990 erlassenen
Finanzmarktförderungsgesetze, geschaffen wurden.
Wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch steht Deutschland im Finanzbereich in
einem starken Wettbewerb zu anderen europäischen und außereuropäischen
Ländern, der bereits heute durch ein hohes Maß an Globalisierung gekennzeichnet
ist. Insoweit ist es zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und im
Interesse der Anleger im Inland immer wieder erforderlich, die nationale Finanz-
marktgesetzgebung fortzuentwickeln. Im Zuge der Fortentwicklung sind von Be-
ginn an insbesondere auch die Voraussetzungen für Investmentfonds in Deutsch-
land geschaffen und kontinuierlich ergänzt worden. Hierdurch hat sich auch in
unserem Land vor allem seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts
zunehmend eine Fondskultur entwickelt, die durch eine stetig steigende Zahl an
Fondsgesellschaften und von ihnen angebotenen Produkten sowie beträchtlichen
Anlagen in diesen Produkten gekennzeichnet ist.
1
Dennoch ist das Investment-
vermögen pro Kopf in Deutschland gemessen an der volkswirtschaftlichen Stär-
ke im Vergleich zum Ausland noch deutlich entwicklungsfähig
2
, denn nach wie
vor werden Ersparnisse in Deutschland vornehmlich in festverzinsliche Geldanla-
gen (Sparbuch, Festgeld usw.) investiert.
Seit längerer Zeit werden im Ausland Hedge Fonds (ein deutscher Begriff hierfür
hat sich bisher nicht herausgebildet)
3
angeboten. Diese Fondsart, die dem Anleger
ein attraktives Risiko-/Rendite-Profil bietet, wird von den dortigen Banken und
Investmentgesellschaften mit beträchtlichem Erfolg vertrieben. Zwar war es auch
deutschen Anlegern in der Vergangenheit schon möglich, in ausländische Hedge
Fonds zu investieren; diese Anlage war jedoch unter steuerlichen Aspekten unat-
1
Vgl. Abschnitt 3.1.2.
2
Vgl. Abschnitt 3.1.2.
3
Vgl. Abschnitt 1.4.
1. Aufgabenstellung und Gang der Untersuchung
3
traktiv. Aus diesem Grunde wurde bisher versucht, diese Anlageklasse über
Hedge Fonds Zertifikate abzudecken.
Im Interesse der Förderung des Finanzplatzes Deutschland und damit der Stär-
kung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit hat der Gesetzgeber nunmehr
mit dem Investmentmodernisierungsgesetz 2004 der Kapitalanlage in Hedge
Fonds auch in unserem Land die Tür geöffnet. Er trägt damit dem zunehmenden
Interesse nach sogenannten ,,alternativen Investmentanlagen" Rechnung, das sich
nicht zuletzt auf Grund der in den letzten Jahren negativen Entwicklung an den
Weltbörsen herausgebildet hat.
4
1.2.
Zielsetzung
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Neuerungen, welche sich durch das
Investmentmodernisierungsgesetz 2004 für den Finanzplatz Deutschland ergeben,
herauszuarbeiten, wobei der Fokus auf die neu zugelassene Anlageklasse der
Hedge Fonds gelegt wird. Zur Verdeutlichung der Besonderheiten von Hedge
Fonds wird diese Anlageklasse in den Kontext der Investmentfonds im Allgemei-
nen gestellt. Da bisher keine detaillierten Ausführungen über die Vorhaben der in
Deutschland tätigen Investmentgesellschaften hinsichtlich der Auflegung von
Hedge Fonds vorliegen und die Produkte ab Anfang 2004 erst nach und nach auf
dem Markt erscheinen werden, wurde eine Marktuntersuchung bei ausgewählten
deutschen und internationalen Gesellschaften durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen
Tendenzen der Investmentbranche in Deutschland bezüglich der Beurteilung des
Investmentmodernisierungsgesetzes im Allgemeinen und der Absicht, Hedge
Fonds aufzulegen, im Besonderen auf.
1.3.
Gang der Untersuchung
Die Arbeit ist wie folgt strukturiert: Nach einer Einleitung in Kapitel 1 beschreibt
Kapitel 2 die Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland vor dem Hintergrund
der Änderungen des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften. Ein
besonderer Fokus wird in diesem Zusammenhang auf das im Januar 2004 in Kraft
4
Vgl. o. V., Fragen und Antworten zum Zertifikat CSFB/Tremont Investable Hedge Fund Index Januar 2004,
in: Quelle World Wide Web, http://www.csam-europe.com/ch/documents/t60/g_qa-t60.pdf vom 30.01.2004;
vgl. o. V., Hedge Fonds - die Strategie entscheidet, in: Quelle World Wide Web, http://www.e-fund re-
search.com/article.php?aID=2028 vom 30.01.2004.
1. Aufgabenstellung und Gang der Untersuchung
4
getretene neue Investmentmodernisierungsgesetz und die damit verbundene
Zulassung der Hedge Fonds in Deutschland gelegt. In Kapitel 3 wird daran
anschließend das Thema Investmentfonds behandelt, um die genannten Hedge
Fonds besser einordnen zu können. Mit deren Besonderheiten befasst sich Kapitel
4 im Rahmen der alternativen Investmentanlagen. Dabei werden sowohl die
Historie beleuchtet als auch Charakteristika, Zielgruppen und die wichtigsten
Strategien der Hedge Fonds dargestellt. Nach den theoretischen Grundlagen der
vorangegangenen Ausführungen erfolgt in Kapitel 5 eine Darlegung der in dieser
Arbeit durchgeführten empirischen Untersuchung und deren Ergebnisse, bevor
abschließend in Kapitel 6 ein Fazit aus den vorangegangenen Darlegungen
gezogen wird.
1.4.
Begriffsbestimmungen
Hedge Fonds sind eine besondere Form der Investmentfonds. Sie gehören zu den
Wertpapierfonds und zeichnen sich dadurch aus, dass sie im Gegensatz zu den
traditionellen Investmentfonds hinsichtlich der Nutzung der Finanzinstrumente
weitgehend keinen Restriktionen unterworfen sind; d.h., die Fondsmanager
können zur Erreichung ihrer Strategien Risiken eingehen, die den traditionellen
Fonds untersagt sind. Durch diese Flexibilität sind diese Produkte in der Vergan-
genheit im Ausland, wo Hedge Fonds schon länger zugelassen sind, sehr erfolg-
reich gewesen.
5
Bisher war diese Fondsart in Deutschland nicht zugelassen. Durch
das Investmentmodernisierungsgesetz, welches am 01.01.2004 in Kraft getreten
ist, ändern sich die Gegebenheiten. Dieses ist Teil des Finanzmarktförderplans
2006 und enthält Neuerungen zur Förderung des Investmentstandortes Deutsch-
land sowie zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Damit verfolgt das Gesetz das
Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fondsgesellschaften im internationalen
Vergleich erheblich zu verbessern.
6
5
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Hedge Fonds werden in Kapitel 2 anhand der rechtlichen Grund-
lagen in Deutschland dargelegt. Detailliertere Ausführungen zu diesen Fonds finden sich in Kapitel 4 dieser
Arbeit.
6
Nähere Informationen zu der Entwicklung des deutschen Rechts für Kapitalanlagegesellschaften und dem
Investmentmodernisierungsgesetz werden in Kapitel 2 dieser Arbeit gegeben.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
5
2.
Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagege-
sellschaften
Dieses Kapitel soll zunächst einen Überblick über den Finanzplatz Deutschland
geben (2.1.). In den Abschnitten 2.2. bis 2.5. wird die Historie der Finanzmarkt-
förderungsgesetzgebung herausgearbeitet. Daran anschließend erfolgt im Unter-
punkt 2.6. eine Erläuterung der aktuellen Gesetzgebung, wobei der Schwerpunkt
auf das Investmentgesetz gelegt wird.
2.1.
Der Finanzplatz Deutschland
,,Für die Bundesregierung hat die Förderung des Finanzplatzes Deutschland hohe
Priorität. Ohne einen international wettbewerbsfähigen Kapitalmarkt mit einem
modernen Bankensektor kann eine Wirtschaft Wachstum und Strukturwandel
nicht erfolgreich bewältigen."
7
Dieser Auszug aus einer Rede von Bundesfinanz-
minister Hans Eichel unterstreicht, dass sich Deutschland auch aus Sicht der
Politik nicht dem Trend der Investmentmärkte, zunehmend internationaler und
wettbewerbsfähiger zu werden, entziehen kann. ,,Der internationale Wettbewerb
um das knappe Geld ist härter geworden und institutionelle und ausländische
Investoren gewinnen zunehmend an Gewicht".
8
Schon seit Anfang der 90er Jahre
wurden wesentliche Neuerungen und Änderungen zur Stärkung des Finanzplatzes
Deutschland durchgeführt. So wurde die sogenannte OGAW
9
(Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)-Richtlinie (Richtlinie 85/611/EWG), auch
Europäische Investment-Richtlinie genannt, in nationales Recht umgesetzt.
10
Ziel
dieser Richtlinie war es, eine Harmonisierung der verschiedenen Gesetze in den
EU-Ländern zur Verwaltung und zum Vertrieb von Fonds herbeizuführen. Der
,,Europäische Pass" wurde eingeführt, der den Vertrieb der OGAW innerhalb der
Mitgliedstaaten vereinfachte und das Wachstum der OGAW-Vermögen anwach-
7
Eichel, H., Aufgaben und Ziele nachhaltiger Finanzpolitik Wie kann der Finanzmarkt Deutschland weiter
gestärkt werden?, in: Quelle World Wide Web, http://www.bundesfinanzministerium.de/BMF-.336.20703/
Reden/index vom 21. Oktober 2003.
8
Eichel, a. a. O.
9
Diese Richtlinie wird auch UCITS I genannt. Vgl. Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koor-
dinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anla-
gen in Wertpapiere (OGAW), Amtsblatt EG vom 31.12.1985, Nr. L375, S. 3. Weitere Ausführungen s. Ab-
schnitt 2.6.2. Weitere Informationen zur OGAW-Richtlinie folgen in Abschnitt 2.2.1.
10
Vgl. Paul, T.; Päsler, R. H., Das deutsche Investmentrecht: Eine Einführung in das Gesetz über Kapitalan-
lagegesellschaften und das Auslandinvestment-Gesetz, Fritz Knapp Verlag, 2. Aufl., Frankfurt am Main
2003, S. VIII.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
6
sen ließ.
11
Dieser ermöglicht den Vertrieb der Anteile in jedem Mitgliedstaat nach
Anzeige bei den Aufsichtsbehörden, wenn er einmal in einem Mitgliedstaat zuge-
lassen ist. Zudem beinhaltete diese Richtlinie die Gründung des Bundesauf-
sichtsamtes für den Wertpapierhandel, welches seit dem 01. Mai 2002 zusammen
mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und dem Bundesaufsichtsamt
für das Versicherungswesen zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) zusammengeschlossen ist.
12
Somit ist eine integrierte Finanzdienstleis-
tungsaufsicht gewährleistet.
13
Die Deutsche Terminbörse (DTB) entstand und
konnte sich innerhalb kurzer Zeit international konkurrenzfähig etablieren.
14
Maß-
geblich für den Erfolg war und ist das elektronische Handelssystem ,,Xetra",
welches heute weltweit führend ist und von der Deutschen Börse AG entwickelt
wurde.
15
Das Fundament für einen international bedeutenden Finanzplatz Deutschland
legten die bisherigen vier Finanzmarktförderungsgesetze, welche zum Ziel haben,
den Finanzplatz Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken und das
Vertrauen der Anleger zu verbessern. Dies bedeutet, dass es unter diesen Aspek-
ten keine Veranlassung geben sollte, Kapital in ausländische Märkte zu investie-
ren, bzw. dass auch ausländische Anleger ihre Investments in Deutschland tätigen.
Weiterhin sollten alle Teile der Wertschöpfung in der Investmentbranche im
Lande selbst produziert werden und nicht durch die Regulierung und Aufsicht
gehindert werden.
16
Auf diese Finanzmarktförderungsgesetze wird in den nächsten Abschnitten
genauer eingegangen.
11
Vgl. Kuhn, B., Neue EU-Richtlinien für Investmentfonds Umsetzung am Bankplatz Luxemburg, in:
Quelle World Wide Web, http://www.mmwarburg.lu/download/UCITS_III.pdf vom 13.10.2003; vgl.
Horstkotte, C., Neue rechtliche Perspektiven für einen europäischen Fondsvertrieb, in: Asset Management -
Investmentkonzepte, Produkte, Vertriebswege und Standortfragen der Fondsbranche, I. Westphal/
C. Horstkotte/K. Ripper (Hrsg.), Schaeffer-Poeschel, 2. Aufl., Stuttgart 2003, S. 288 ff.
12
Vgl. Paul, T.; Päsler, R. H., Das deutsche Investmentrecht: Eine Einführung in das Gesetz über Kapitalan-
lagegesellschaften und das Auslandinvestment-Gesetz, Fritz Knapp Verlag, 2. Aufl., Frankfurt am Main
2003, S. VI.
13
Vgl. Paul, Päsler, a. a. O., S. VI.
14
Vgl. Förster, W.; Hertrampf, U., Das Recht der Investmentfonds Europarechtlicher Rahmen und nationa-
le Gesetzgebung, Luchterhand, 3. Aufl., Neuwied 2001, S. 103.
15
Vgl. Förster, Hertrampf, a. a. O., S. 103.
16
Vgl. Seip, S., Investmentbranche mit neuen Zielen, in: Fondsguide Deutschland 2003 Ratgeber Invest-
mentfonds, FERI Trust GmbH (Hrsg.), Schaeffer-Poeschel, Stuttgart 2002, S. 13.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
7
2.2.
Das Erste Finanzmarktförderungsgesetz (FMFG)
2.2.1.
Entstehung und Inhalt
Das Erste Finanzmarktförderungsgesetz trat zum 01.03.1990 in Kraft und entstand
durch die Umsetzung der OGAW-Richtlinie. ,,Die EG-Investmentrichtlinie
verfolgt im Wesentlichen das Ziel, die Wettbewerbsbedingungen für Anbieter von
OGAW im Europäischen Wirtschaftsraum anzugleichen und damit gleichzeitig
einen wirksamen Anlegerschutz sicherzustellen."
17
Diese Richtlinie verpflichtete Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
(EG), insbesondere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), zur
Umsetzung der OGAW-Richtlinie in innerstaatliches Recht
18
, was sich auf Grund
von Interpretationsspielräumen bei der Übersetzung sehr unterschiedlich gestalte-
te.
19
Das Erste Finanzmarktförderungsgesetz umfasste vier Artikel, in denen unter
anderem das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Ausland-
investment-Gesetz (AuslInvestmG) geändert und ergänzt wurden. Das Gesetz
wird dementsprechend auch als KAGG-Novelle bezeichnet. Auf diese beiden
Gesetze wird im dritten Kapitel dieser Arbeit im Zusammenhang mit Investment-
fonds näher eingegangen. Insbesondere wurde im AuslInvestmG ein Abschnitt
eingefügt, welcher den Vertrieb von EG-Investmentanteilen behandelt. Im
Rahmen des Ersten Finanzmarktförderungsgesetzes wurden neue Fondsprodukte
wie geldmarktnahe Fonds
20
, Laufzeitfonds
21
und Fonds, die Futures und Optionen
22
aufnehmen dürfen, zugelassen.
23
Außerdem wurde der Spezialfonds
24
als eigen-
ständiger Investmentfondstyp anerkannt.
25
17
Vgl. Paul, T.; Päsler, R. H., Das deutsche Investmentrecht: Eine Einführung in das Gesetz über Kapitalan-
lagegesellschaften und das Auslandinvestment-Gesetz, Knapp, 2. Aufl., Frankfurt am Main 2003, S. 126.
18
Vgl. Hehn, E., Asset Management: Finanzdienstleistungen von und für Versicherungen, Schaeffer-
Poeschel, Stuttgart 1998, S. 187.
19
Vgl. Paul, Päsler, a. a. O., S. VIII.
20
Geldmarktnahe Fonds investieren in verzinsliche Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten sowie Geldmarkt-
papiere und Bankguthaben. Vgl. Gerke, W., Börsen Lexikon, Gabler, Wiesbaden 2000, unter ,Geldmarktnahe
Fonds`.
21
Laufzeitfonds sind Fonds mit begrenzter Laufzeit und können nur innerhalb einer Zeichnungsfrist gekauft
werden. Vgl. Gerke, W., Börsen Lexikon, Gabler, Wiesbaden 2000, unter ,Laufzeitenfonds`.
22
Futures und Optionen sind Terminkontrakte. Hierbei wird bei den Optionen dem Käufer vertraglich das
Recht eingeräumt, eine bestimmte Menge eines Produktes, z.B. Aktien oder Anleihen, zu einem bestimmten
Preis an einem festgelegten Datum zu kaufen bzw. zu verkaufen. Bei Futures ist dies kein Recht, sondern eine
vertragliche Vereinbarung mit einer Verpflichtung. Diese Finanzinstrumente sind zu Absicherungszwecken
geeignet, wie Währungs-/Zinsänderungsrisiken. Vgl. Gerke, W., Börsen Lexikon, Gabler, Wiesbaden 2000,
unter ,Futures', ,Optionen'.
23
Vgl. Förster, W.; Hertrampf, U., Das Recht der Investmentfonds Europarechtlicher Rahmen und nationa-
le Gesetzgebung, Luchterhand, 3. Aufl., Neuwied 2001, S. 104.
24
Näheres dazu in Abschnitt 3.2.3.
25
Vgl. Laux, M.; Päsler, R., Wertpapier Investmentfonds, Taschenbücher für Geld, Bank und Börse, Band
18, Fritz Knapp Verlag, Frankfurt am Main 1992, S. 17.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
8
2.2.2.
Zielsetzung
Wie bereits zuvor erwähnt, setzte das Erste Finanzmarktförderungsgesetz die
OGAW-Richtlinie um und verfolgte gleichzeitig das Ziel, die Wettbewerbsfähig-
keit innerhalb der Gemeinschaft anzugleichen und den Anlegerschutz zu stärken.
Gerade dieser wurde und wird in Deutschland groß geschrieben. Ein Aspekt in
dieser Richtlinie war der Schutz der Anleger vor unseriösen Angeboten aus nicht
EU-Staaten.
26
Hinsichtlich des Vertriebes der Fondsanteile innerhalb der Gemeinschaft sollte ein
freier Zugang gewährleistet sein. Mit In-Kraft-Treten des ersten FMFG fanden
ausländische Investmentfonds in Deutschland tatsächlich großen Zuspruch,
zugleich konnten die deutschen Kapitalanlagegesellschaften ihre Konkurrenzfä-
higkeit durch diese Gesetzgebung deutlich verbessern.
27
Allerdings hatten andere
europäische Staaten ihren Gesellschaften großzügigere Handlungsspielräume
zugestanden, weswegen in der weiteren Entwicklung doch wieder Wettbewerbs-
nachteile zu verzeichnen waren.
28
2.3.
Das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz
2.3.1.
Entstehung und Inhalt
Ebenso wie das Erste entstand das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz, welches
zum 01.08.1994 in Kraft trat, durch die Umsetzung fällig gewordener EG-
Richtlinien, wie die EG-Insider-Richtlinie und die EG-Transparenz-Richtlinie.
Hauptinhalte sind Verordnungen zum Wertpapierhandel und Änderungen börsen-
rechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften.
29
Mehrere Gesetze wurden in
den insgesamt 20 Artikeln geändert: das Aktiengesetz, das Depotgesetz, das
Börsengesetz, um die wichtigsten zu nennen.
30
Die bedeutendste Neuerung dieses
Gesetzes war die Verabschiedung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und
die damit einhergehende Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpa-
26
Vgl. Hehn, E., Asset Management: Finanzdienstleistungen von und für Versicherungen, Schaeffer-
Poeschel, Stuttgart 1998, S. 184.
27
Vgl. Paul, T.; Päsler, R. H., Das deutsche Investmentrecht: Eine Einführung in das Gesetz über Kapitalan-
lagegesellschaften und das Auslandinvestment-Gesetz, Knapp, 2. Aufl., Frankfurt am Main 2003, S. 8.
28
Vgl. Förster, W.; Hertrampf, U., Das Recht der Investmentfonds Europarechtlicher Rahmen und nationa-
le Gesetzgebung, Luchterhand, 3. Aufl., Neuwied 2001, S. 104.
29
Vgl. o. V., Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Wertpapierhandel und
zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsge-
setz), in: Quelle World Wide Web, http://wertpapierhandelsgesetz.trenkler.de/german/00wphg00.shtml vom
13.10.2003.
30
Von einer Aufzählung der Änderungen wird in dieser Arbeit abgesehen, da diese hier nicht von Bedeutung
sind.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
9
pierhandel in Frankfurt. Dieses Aufsichtsamt hat Überwachungsfunktionen inne,
wie zum Beispiel die Ad-hoc-Publizität bei börsennotierten Unternehmen.
31
Neue
Anlagemöglichkeiten wurden ebenso geschaffen, wie z.B. die Geldmarkt-/ Cash-
fonds
32
. Diese wurden in Frankreich bereits erfolgreich vertrieben, in anderen
Ländern der EU und auch in Deutschland bis dato jedoch abgelehnt.
33
2.3.2.
Zielsetzung
Die Zielsetzung des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes war vom Grundsatz
mit der des Ersten FMFG identisch, nämlich die internationale Wettbewerbsfä-
higkeit und die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland zu stärken. Besonders
die Gewinnung des Anlegervertrauens in die deutschen Wertpapiermärkte war
erklärtes Ziel. Bei diesem Vertrauen ist es für den Anleger von entscheidender
Bedeutung, gleichbehandelt zu werden.
34
,,Ein Informationsvorsprung Einzelner
ist dagegen mit Vorteilen gegenüber anderen Anlegern verbunden und gefährdet
dieses Vertrauen. Die Anleger bleiben dem Markt fern, wenn sie dort Insider-
handel vermuten."
35
Helmut Loehr, ehemaliger Finanzvorstand der Bayer AG, formulierte es treffend
in seiner Rede auf der Jahrestagung des Forschungsinstituts für Leasing am
07.12.1994: ,,Die Botschaft des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes liegt darin,
dass es nachdrücklich und für alle Welt erkennbar das Aktionärsinteresse in den
Mittelpunkt der Betrachtung stellt."
36
2.4.
Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz
2.4.1.
Entstehung und Inhalt
Dem Ersten FMFG aus dem Jahre 1990 und dem Zweiten FMFG von 1994 folgte
31
Vgl. o. V.: Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Wertpapierhandel und
zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsge-
setz), a. a. O.
32
Geldmarkt-/Cashfonds investieren in kurzfristige Geldanlagen, sogenannte Geldmarktpapiere und Bank-
guthaben. Vgl. Gerke, W., Börsen Lexikon, Gabler, Wiesbaden 2000, unter ,Geldmarktfonds'.
33
Vgl. Förster, W.; Hertrampf, U., Das Recht der Investmentfonds Europarechtlicher Rahmen und nationa-
le Gesetzgebung, Luchterhand, 3. Aufl., Neuwied 2001, S. 105 f.
34
Vgl. Loehr, H., Zweites Finanzmarktförderungsgesetz Auswirkungen in der unternehmerischen Praxis
Jahrestagung des Forschungsinstituts für Leasing 7. Dezember 1994, in: Quelle World Wide Web,
http://www.wiso.uni-koeln.de/leasing/mub/19/loehr.pdf vom 20. Oktober 2003, S. 3.
35
Loehr, a. a. O., S. 4.
36
Loehr, a. a. O., S. 3.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
10
am 01.04.1998 das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz.
37
Mittels Deregulierung
und Modernisierung in diesem 21 Artikel umfassenden Gesetz wurden die rechtli-
chen Rahmenbedingungen insbesondere für den deutschen Wagniskapitalmarkt
38
verbessert. Zudem wurden die Handlungsspielräume der Kapitalanlagegesell-
schaften (KAGs), der Börsen und anderer Marktteilnehmer vergrößert, aber
gleichzeitig auch der Anlegerschutz weiter gestärkt.
39
Im KAGG erfolgte eine
grundlegende Neugliederung. Novellierungen im Börsen- und Wertpapierhandels-
recht sowie im Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften wurden
durchgeführt. Weiterhin erfolgte die Zulassung des öffentlichen Vertriebs auslän-
discher Wertpapier-Investmentaktiengesellschaften.
40
Im Zuge des Dritten FMFG
wurden zudem neue Fondstypen wie geschlossene Fonds
41
in der Rechtsform der
AG (Investmentaktiengesellschaften), Aktienindexfonds
42
und Dachfonds
43
zugelassen. Diese Investmentaktiengesellschaften bekamen allerdings nicht den
gleichen steuerlichen Status wie die Investmentfonds, wo steuerliche Sondervor-
schriften diese von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreien. Die Invest-
mentaktiengesellschaft und ihre Aktionäre werden nach den allgemeinen Bestim-
mungen des Körperschafts- und Einkommensteuergesetzes besteuert.
44
Zudem wurden im Zuge des Dritten FMFG weitere Sondervermögen
45
zugelassen:
·
Altersvorsorge-Sondervermögen
·
Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen
·
Investmentfondsanteil-Sondervermögen.
37
Vgl. Kempf, A.; Tratz, K., Die Novellierung des Investmentrechts 1998 nach dem Dritten Finanzmarktför-
derungsgesetz, CL Deutsche Revision (Hrsg.), Fachverlag Moderne Wirtschaft, Frankfurt am Main 1998,
S. 19.
38
Am Wagniskapitalmarkt werden Finanzierungen für junge Unternehmen getätigt [Anmerkung des Verfas-
sers].
39
Vgl. o. V., Internationaler Finanzplatz Frankfurt am Main, in: Quelle World Wide Web, http://www. frank-
furt-main.ihk.de/cgi-bin/druck.pl?dir=/standortpolitik/finanzplatzrbnr=20144 vom 13.10.2003.
40
Vgl. Hehn, E., Asset Management: Finanzdienstleistungen von und für Versicherungen, Schaeffer-
Poeschel, Stuttgart 1998, S. 195.
41
Geschlossenen Fonds geben nur eine bestimmte Anzahl von Anteilen aus. Sind alle veräußert, wird der
Fonds geschlossen. Es werden keine Anteile zurückgenommen, diese können jedoch am Markt gehandelt
werden. Vgl. Gerke, W., Börsen Lexikon, Gabler, Wiesbaden 2000, unter ,Geschlossene Fonds'.
42
Bei Aktienindexfonds wird der zugrundeliegende Index im Fonds abgebildet. Vgl. Gerke, W., Börsen
Lexikon, Gabler, Wiesbaden 2000, unter ,Indexfonds'.
43
Dachfonds dienen der standardisierten Vermögensverwaltung. Sie investieren in Unterfonds, sogenannte
,Zielfonds', und können durch die unterschiedliche Gewichtung eine gute Diversifikation hinsichtlich Bran-
chen, Ländern und Währungen erlangen. Vgl. Gerke, W., Börsen Lexikon, Gabler, Wiesbaden 2000, unter
,Dachfonds'.
44
Vgl. Hehn, a. a. O., S. 193.
45
Als Sondervermögen werden die gesamten Anlagegegenstände und Bankguthaben aus den Einlagen der
Anteilinhaber bezeichnet. Diese gehören den Kunden und werden getrennt vom Gesellschaftsvermögen
gehalten. Sie können nicht von möglichen Gläubigern der KAG angetastet werden. Vgl. Gerke, W., Börsen
Lexikon, Gabler, Wiesbaden 2000, unter ,Sondervermögen'.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
11
Bisher gab es bei der Verwaltung von Sondervermögen durch die KAGs nur
rechtlich unselbständige Sondervermögen, wie zum Beispiel Wertpapier-
Sondervermögen, Grundstücks-Sondervermögen (offene Immobilienfonds) und
Geldmarkt-Sondervermögen.
46
2.4.2.
Zielsetzung
Bei der Erlassung des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes ging es dem
Gesetzgeber wiederum um die Verbesserung der Attraktivität des Investment-
fondsplatzes Deutschland. Diese Absicht erkennt man an der Anpassung des
KAGG an internationale Standards.
47
Weiteres Ziel sollte die Unterstützung der
privaten Altersvorsorge sein. Das Anlegerinteresse und der Anlegerschutz standen
erneut im Vordergrund.
48
2.5.
Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz
2.5.1.
Entstehung und Inhalt
Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz hat den Untertitel ,,Ein Gesetz zur
weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland."
49
Es ist am 01.07.2002
in Kraft getreten und legte, ebenso wie die drei vorangegangenen Gesetze, neue
Grundlagen für die Gestaltung der Investmentbranche in der Zukunft.
50
Änderun-
gen im Börsengesetz erhöhten Handlungsspielräume und Flexibilität, welche bei
Marktveränderungen von großer Bedeutung sind. Auf Grund des Umfanges der
Änderungen können an dieser Stelle nur einige erwähnt werden. Das Wertpapier-
handelsgesetz wurde hinsichtlich des Anlegerschutzes verbessert. Wiederum
wurde das KAGG in vielen Bereichen geändert. So wurden beim Grundstücks-
Sondervermögen flexiblere Anlagemöglichkeiten geschaffen. Bei offenen Immo-
bilienfonds entfiel zum Beispiel die Anlagebeschränkung hinsichtlich der Investi-
tion von Immobilien außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR),
46
Vgl. Hehn, E., Asset Management: Finanzdienstleistungen von und für Versicherungen, Schaeffer-
Poeschel, Stuttgart 1998, S. 193.
47
Vgl. Hehn, a. a. O., S. 194.
48
Vgl. Meixner, R., Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz Kapitalmarktrecht in stetigem Wandel, in:
Quelle World Wide Web, http://www.boersenaufsicht.de/mei2.htm vom 13.10.2003.
49
Vgl. o. V., 4. Finanzmarkförderungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen, in: Quelle World Wide Web,
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage8364/Pressemitteilung-des-BMF.pdf vom 13.10.2003, S. 1.
50
Vgl. Seip, S., Investmentbranche mit neuen Zielen, in: Fondsguide Deutschland 2003 Ratgeber Invest-
mentfonds, FERI Trust GmbH (Hrsg.), Schaeffer-Poeschel, Stuttgart 2002, S. 12.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
12
welche zuvor auf 20% des Wertes des Sondervermögens limitiert war. Weiterhin
besteht seitdem die Möglichkeit, bei allen Fondstypen verschiedene Anteilsklas-
sen aufzulegen, wie z.B. getrennte Klassen für institutionelle Anleger und Privat-
anleger, was u.a. Auswirkungen auf die Gebührenstruktur hat.
51
2.5.2.
Zielsetzung
Die Bundesregierung verfolgte mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz die
folgenden Hauptziele:
·
,,den Anlegerschutz durch die Erhöhung der Marktintegrität und der Markt-
transparenz zu verbessern
·
die Handlungsmöglichkeiten der Marktteilnehmer zu erweitern
·
Lücken im Abwehrsystem gegen die Geldwäsche zu schließen und das Auf-
spüren von Geldern zu erleichtern, die der Finanzierung terroristischer Verei-
nigungen dienen."
52
Das zuletzt aufgeführte Ziel wurde vor allem unter dem Eindruck der Anschläge
des 11. September 2001 in New York stark ausgeweitet.
2.6.
Der Finanzmarktförderplan 2006
2.6.1.
Elemente des Finanzmarktförderplans 2006
Anfang 2003 wurde von der Bundesregierung das 10-Punkte-Programm zur
Verbesserung der Unternehmensintegrität und zur Stärkung des Anlegerschutzes
vorgestellt, welches gleichzeitig Bestandteil des Finanzmarktförderplans (FMFP)
2006 ist.
53
Dieser FMFP soll das ursprünglich geplante Fünfte FMFG ersetzen.
51
Vgl. Paul, T.; Päsler, R. H., Das deutsche Investmentrecht: Eine Einführung in das Gesetz über Kapitalan-
lagegesellschaften und das Auslandinvestment-Gesetz, Knapp, 2. Aufl., Frankfurt am Main 2003, S. 10.
52
O. V., 4. Finanzmarkförderungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen, in: Quelle World Wide Web,
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage8364/Pressemitteilung-des-BMF.pdf vom 13.10.2003, S. 1.
53
Vgl. o. V., Eckpunktepapier: Der Finanzmarktförderplan 2006, in: Quelle World Wide Web, http://www.
bundesfinanzministerium.de/Anlage17309/Eckpunktepapier-Der-Finanzmarktfoerderplan-2006.pdf
vom 13.10.2003, S. 1.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
13
,,Die herausragenden Punkte des FMFP sind:
·
Investmentgesetz 2003 / Investmentsteuergesetz
·
Hedge Funds / Alternative Investments
·
Verbriefungsmarkt / Asset Backed Securities
·
BMF-Elemente des 10-Punkte-Programms."
54
Die vorliegende Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Investmentgesetz
und den Inhalten über Hedge Fonds (2.6.2.1.). Das Investmentsteuergesetz wird in
diesem Zusammenhang ebenfalls beleuchtet (2.6.2.2.). Daher wird im Folgenden
nur kurz auf die beiden letzten Punkte Verbriefungsmarkt/Asset Backed Securities
und auf die BMF-Elemente des 10-Punkte-Programms eingegangen.
Der Markt für Verbriefungen hat an Bedeutung gewonnen. Die Emissionsmög-
lichkeiten dieser sogenannten Asset Backed Securities (ABS) werden verbessert.
Damit soll es für Kreditinstitute in Deutschland einfacher werden, Kreditforde-
rungen und Kreditrisiken zu verbriefen und diese zur Refinanzierung als liquide
Wertpapiere an den Kapitalmarkt zu bringen. Das 10-Punkte-Programm dient der
Stärkung des Anlegervertrauens. Teil dieses Programms ist die Einrichtung einer
sogenannten Enforcement-Stelle, welche mit dem BaFin zusammenarbeitet.
Dieses Gremium soll die Unternehmensabschlüsse prüfen und die Bilanzwahrheit
fördern. Weiterhin soll mit der Einführung der Organhaftung die Verantwortlich-
keit der Manager ausgeweitet werden. Sie sollen zukünftig z.B. für falsche
Ad-hoc-Meldungen mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen.
55
Weitere Maßnahmen sind die Prospektpflicht für öffentliche Angebote am Grauen
Kapitalmarkt
56
und Regelungen für Rating-Agenturen sowie Analysten. Der
Ursprung dieser Neuerungen und Änderungen liegt fast ausschließlich in
Entscheidungen des europäischen Gesetzgebers.
57
54
O. V., Eckpunktepapier: Der Finanzmarktförderplan 2006, a. a. O., S. 1.
55
Vgl. o. V., Eckpunktepapier: Der Finanzmarktförderplan 2006, in: Quelle World Wide Web, http://www.
bundesfinanzministerium.de/Anlage17309/Eckpunktepapier-Der-Finanzmarktfoerderplan-2006.pdf
vom 13.10.2003, S. 4-7.
56
Am grauen Kapitalmarkt wird ein vorbörslicher Handel, überwiegend von institutionellen Anlegern, be-
trieben, da diese bereits vor der Zuteilung an Kleinanleger eine gewisse Stückzahl der Aktien zugesagt be-
kommen und diese an diesem Markt wieder verkaufen. Dies geschieht nach Bekanntgabe der Zeichnungs-
spanne und vor der ersten Börsennotiz. Vgl. Gerke, W., Börsen Lexikon, Gabler, Wiesbaden 2000, unter
,grauer Kapitalmarkt'.
57
Vgl. o. V., Eckpunktepapier: Der Finanzmarktförderplan 2006, a. a. O., S. 7 f.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
14
Wie schon erwähnt, entstanden einige Finanzmarktförderungsgesetze durch die
Umsetzung fällig gewordener EU-Richtlinien. Ebenso verhält es sich bei dem
Investmentmodernisierungsgesetz, welches im folgenden Abschnitt genauer
betrachtet wird.
2.6.2.
Das Investmentmodernisierungsgesetz (InvMG)
Das Investmentmodernisierungsgesetz ist Teil des zuvor erläuterten Finanzmarkt-
förderplans 2006. Es dient der gründlichen Modernisierung des deutschen Invest-
mentrechts und beinhaltet wesentliche Änderungen zur Fortentwicklung des
Investmentstandortes Deutschland sowie zur Verbesserung des Anlegerschutzes.
Für deutsche Fondsgesellschaften soll dieses Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit vor
allem gegenüber Anbietern in anderen EU-Staaten deutlich verbessern.
58
Mit diesem Gesetz wird erneut eine Änderungsrichtlinie zur EU-
Investmentrichtlinie, nämlich die UCITS (Undertaking for Collective Investments
in transferable Securities)- III Richtlinie, umgesetzt. Diese beinhaltet zwei neue
OGAW-Richtlinien, welche am 04.12.2001 vom europäischen Ministerrat verab-
schiedet wurden und am 13.02.2003 in Kraft getreten sind. ,,Grundlegendes Ziel
der UCITS III ist die weiterführende EU-weite Mindestharmonisierung der
Bestimmungen für Investmentfonds."
59
Die zwei Richtlinien unterteilen sich zum
einen in eine ,,Verwaltungsrichtlinie"
60
, die die Tätigkeitsfelder der Verwaltungs-
gesellschaften erweitert (jeweils unter Verstärkung des Anlegerschutzes), und
zum anderen in eine ,,Produktrichtlinie"
61
.
62
Weitere Zielsetzungen des InvMG sind die Überarbeitung und Zusammenlegung
des KAGG und des AuslInvestmG zur Vereinheitlichung des Investmentrechts,
58
Vgl. o. V., Eckpunktepapier: Der Finanzmarktförderplan 2006, in: Quelle World Wide Web, http://www.
bundesfinanzministerium.de/Anlage17309/Eckpunktepapier-Der-Finanzmarktfoerderplan-2006.pdf
vom 13.10.2003, S.1 f.
59
Kuhn, B., Neue EU-Richtlinien für Investmentfonds Umsetzung am Bankplatz Luxemburg, in: Quelle
World Wide Web, http://www.mmwarburg.lu/download/UCITS_III.pdf vom 13.10.2003.
60
Richtlinie 2001/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur Änderung
der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) zwecks Festlegung von Bestim-
mungen für Verwaltungsgesellschaften und vereinfachte Prospekte.
61
Richtlinie 2001/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur Änderung
der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) hinsichtlich der Anlagen in
OGAW.
62
Vgl. Kuhn, B., Neue EU-Richtlinien für Investmentfonds Umsetzung am Bankplatz Luxemburg, in:
Quelle World Wide Web, http://www.mmwarburg.lu/download/UCITS_III.pdf vom 13.10.2003. Weitere
Informationen zur UCITS III Richtlinie s. Horstkotte, C., Neue rechtliche Perspektiven für einen europäi-
schen Fondsvertrieb, in: Asset Management - Investmentkonzepte, Produkte, Vertriebswege und Standortfra-
gen der Fondsbranche, I. Westphal/C. Horstkotte/K. Ripper (Hrsg.), Schaeffer-Poeschel, 2. Aufl., Stuttgart
2003, S. 290 ff.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
15
die steuerliche Gleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds, die Stärkung
des BaFin und die in letzter Zeit wohl am häufigsten diskutierte erstmalige Zulas-
sung von Hedge Fonds als ,,Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken" im regu-
lierten Kapitalmarkt.
63
Der Gesetzentwurf wurde am 07. November 2003 nach mehrfachen Änderungen
im Bundestag verabschiedet. Nach erfolgter Zustimmung im Bundesrat ist das
Gesetz am 01. Januar 2004 in Kraft getreten.
Das Investmentmodernisierungsgesetz besteht aus 17 Artikeln und beinhaltet in
Artikel 1 das Investmentgesetz mit den Vorschriften zur Umsetzung der EU-
Änderungsrichtlinie sowie die Zusammenlegung der beiden zuvor erwähnten
Gesetze und die Vorschriften bezüglich Hedge Fonds. Daran anschließend wird
im 2. Artikel das darauf abgestimmte Investmentsteuergesetz geregelt. Artikel 3
bis 17 behandeln Folgeänderungen in anderen Gesetzen auf Grund der Zusam-
menlegung des KAGG und des AuslInvestmG sowie Neuregelungen.
64
Auf die Inhalte der Artikel 1 und 2 wird in den nächsten beiden Unterpunkten
eingegangen.
2.6.2.1.
Inhalte des Investmentgesetzes (InvG)
Wegen der Komplexität dieses Gesetzes
65
können in diesem Abschnitt nur die
wichtigsten Änderungen hinsichtlich der EU-Richtlinie sowie die sonstigen Ände-
rungen behandelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf den Ausführungen bezüglich
der Zulassung von Hedge Fonds.
66
63
Vgl. o. V., Vorstellung Entwurf Investmentmodernisierungsgesetz Kurzübersicht, in: Quelle World Wide
Web, http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage20034/Kurzuebersicht-zum-Entwurf-des-Investment-
modernisierungsgesetzes.pdf vom 13.10.2003.
64
Vgl. o. V., Vorstellung Entwurf Investmentmodernisierungsgesetz Kurzübersicht, in: Quelle World Wide
Web, http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage20034/Kurzuebersicht-zum-Entwurf des Investment-
modernisierungsgesetzes.pdf vom 13.10.2003.
65
Zum Inhalt des Gesetzentwurfes s. o. V., Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwe-
sens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz), in: Quelle World
Wide Web, http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage19989/Entwurf des Investmentmodernisierungs-
gesetzes.pdf. vom 13.10.2003.
66
Die Ausführungen erfolgen in Anlehnung an Pütz, A.; von Sonntag, A.; Fock, T., Hedge Fonds in Deutsch-
land nach dem Investmentmodernisierungsgesetz, in: Absolut Report, Nr. 15, Absolut Research GmbH
(Hrsg.), Hamburg 2003, S. 2635; vgl. Pütz, A., Der Aufbruch in eine neue Ära erfordert moderne Denkan-
sätze Das Investmentmodernisierungsgesetz gilt als liberal und praxistauglich, in: Handelsblatt, Nr. 228
vom 26.11.2003, S. C1. Vgl. zudem Archner, G., Das neue deutsche Investmentrecht, in: Asset Management
- Investmentkonzepte, Produkte, Vertriebswege und Standortfragen der Fondsbranche, I. Westphal/C. Horst-
kotte/K. Ripper (Hrsg.), Schaeffer-Poeschel, 2. Aufl., Stuttgart 2003, S. 303 ff.
2.Entwicklung des deutschen Rechts der Kapitalanlagegesellschaften
16
Wesentliche Neuerung des Gesetzes in Folge der Umsetzung der Richtlinie ist die
Absenkung des Anfangskapitals von Kapitalanlagegesellschaften auf 730.000
von bisher 2,5 Mio. (§ 11 InvG). Diese soll Markteintrittsbarrieren abbauen, den
Wettbewerb fördern und die Eigenkapitalrendite erhöhen. Weiterhin wird der
Anlegerschutz durch einen zusätzlichen vereinfachten, leicht(er) verständlichen
Verkaufsprospekt verbessert. Der Europa Pass für Investmentfonds wird ausge-
weitet; zugleich wird ein solcher für Verwaltungsgesellschaften eingeführt (§§ 12,
13 InvG). Eine weitere wichtige Neuerung ist die Aufhebung der gesetzlichen
Fondstypen, wodurch keine Klassifizierung von Sondervermögen mehr erfolgt.
Stattdessen wird in § 2 (4) InvG ein Katalog erlaubter Vermögensgegenstände
aufgeführt.
Sonstige Änderungen beinhalten die Beschleunigung des Genehmigungsverfah-
rens (§ 43 (2) InvG) für Vertragsbedingungen. Dies ermöglicht die raschere
Auflegung von Fonds. Zudem werden als Schutzmaßnahme die Meldepflichten
gegenüber dem BaFin verstärkt (§ 10 (1) InvG) und die Vorschriften zur Rech-
nungslegung vereinheitlicht (§ 44 InvG), damit für die Anleger eine bessere
Vergleichbarkeit gegeben ist. Daneben erfolgen Angleichungen bei den Vertrags-
bedingungen, Verkaufsprospekten und der Rechnungslegung zwischen inländi-
schen und ausländischen Fonds, ebenfalls zur Erleichterung der Vergleichbarkeit
und zur Vertriebsunterstützung.
67
Neu im Jahresbericht ist die Notwendigkeit der Angabe der Gesamtkostenquote
als Total Expense Ratio (TER) zur Unterstützung der Kostentransparenz (§ 41 (2)
InvG). Sie gibt das Verhältnis der Verwaltungskosten, die im Geschäftsjahr zu
Lasten des Fonds gegangen sind, zum durchschnittlichen Nettoinventarwert an.
68
Das Investmentgesetz schafft die erstmalige Zulassung von Hedge Fonds als
,,Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken" in Deutschland. Diese dürfen entwe-
der als Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften (§§ 112 ff. InvG) oder
als Rechtsinstitut der Investmentaktiengesellschaft (§§ 96 ff. InvG) aufgelegt
werden. Bei letzterer wird der Anleger Gesellschafter des Fonds und es erfolgt
keine Trennung zwischen Fonds- und Gesellschaftsvermögen. Das Institut der
Investmentaktiengesellschaft ist nicht markttauglich und steuerlich unattraktiv;
demzufolge wurde es bisher vom Markt nicht angenommen. Wie bereits in Ab-
67
Vgl. o. V., Vorstellung Entwurf Investmentmodernisierungsgesetz Kurzübersicht, in: Quelle World Wide
Web, http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage20034/Kurzuebersicht-zum-Entwurf-des-Investment-
modernisierungsgesetzes.pdf vom 13.10.2003.
68
Vgl. Pütz, A.; von Sonntag, A.; Fock, T., Hedge Fonds in Deutschland nach dem Investmentmodernisie-
rungsgesetz, in: Absolut Report, Nr. 15, Absolut Research GmbH (Hrsg.), Hamburg 2003, S. 30.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2004
- ISBN (eBook)
- 9783832479848
- ISBN (Paperback)
- 9783838679846
- DOI
- 10.3239/9783832479848
- Dateigröße
- 991 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Fachhochschule Aachen – Wirtschaftswissenschaften
- Erscheinungsdatum
- 2004 (Mai)
- Note
- 1,3
- Schlagworte
- recht kapitalanlagegesellschaften investmentfonds alternative investments empirische untersuchung