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Die Auswirkungen von Basel II auf mittelständische Unternehmen

©2004 Diplomarbeit 117 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Gemäß § 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, zum Zweck des Gläubigerschutzes in angemessenem Maße mit Eigenmitteln ausgestattet zu sein, um so eventuelle Verluste abfangen zu können. Damit soll die Sicherheit der den Banken von den Kunden anvertrauten Vermögenswerte gewährleistet werden. Die an dieser Stelle recht allgemein gehaltene Formulierung des Kreditwesengesetzes wird durch den Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inhaltlich präzisiert, indem die Angemessenheit der Eigenmittel genau definiert wird.
Diese Baseler Eigenkapitalübereinkunft, kurz Basel I, aus dem Jahr 1988 entspricht mittlerweile nicht mehr den im Laufe der Zeit gewachsenen Anforderungen des Kreditgewerbes, speziell der rasch vorausschreitenden Risikoentwicklung. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf in Form einer Neukonzeption der bisherigen Übereinkunft.
Diese erforderliche Neukonzeption stellt das Konsultationspapier „Die Neue Baseler-Eigenkapitalvereinbarung“, kurz Basel II, des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dar. Dieses zweite Konsultationspapier wurde am 16. Januar 2001 publiziert und soll die bisherigen Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken nach der Baseler Eigenkapitalübereinkunft aus dem Jahr 1988 (Basel I) ersetzen. Durch die neue Eigenkapitalvereinbarung soll eine angemessene Risikoerfahrung im Bankengeschäft durch die Einführung eines so genannten Ratingverfahrens erreicht werden. Basel II soll Ende 2006 in Kraft treten.
Nach der Bekanntgabe wurde Basel II schnell zum Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion um Ratings und deren Auswirkungen auf das Kreditgewerbe und die Unternehmen. Besondere Befürchtungen vor dem Inkrafttreten von Basel II haben die mittelständischen Unternehmen. Denn für viele spielt der kurz- bzw. langfristige Kredit auch in Zukunft eine sehr bedeutende Rolle. Dabei sind viele Unternehmen des Mittelstandes der Auffassung, dass die Kreditaufnahme in der letzten Zeit schon erheblich schwieriger geworden ist und dies auf die Vorbereitung auf Basel II bei den Banken zurückzuführen sei.
Durch die zunehmende Liberalisierung und Globalisierung der Märkte sowie des technischen Fortschritts haben sich die Finanzmärkte in den letzten Jahren tief greifend verändert, was auch Auswirkungen auf die traditionellen Bankgeschäfte hatte.
Angesichts der angestiegenen Insolvenzentwicklungen sowie der erhöhten Ausfallrisiken von Kreditengagements […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise

2 Grundlagen
2.1 Mittelständische Unternehmen
2.1.1 Begriffsabgrenzung
2.1.1.1 Definition
2.1.1.2 Quantitative Abgrenzungsmerkmale
2.1.1.3 Qualitative Abgrenzungsmerkmale
2.1.2 Bedeutung der mittelständischen Unternehmen für die deutsche Wirtschaft
2.2 Das Rating
2.2.1 Begriffsabgrenzung
2.2.1.1 Definition
2.2.1.2 Quantitative Faktoren
2.2.1.3 Qualitative Faktoren
2.2.2 Ratingarten
2.2.2.1 Externes Rating
2.2.2.2 Internes Rating
2.3.4 Ratingagenturen und deren Symbole sowie das Ergebnis
2.2.5 Bedeutung des Rating

3 Basel II – Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
3.1 Von Basel I zu Basel II
3.1.1 Grundlagen zum 1. Baseler Akkord
3.1.2 Schwachstellen von Basel I
3.1.3 Ziele von Basel II
3.2 Inhalt der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)
3.2.1 Das Drei-Säulen-Konzept
3.2.2 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
3.2.2.1 Kreditrisiko
3.2.2.2 Marktrisiko
3.2.2.3 Operationelles Risiko
3.2.3 Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
3.2.4 Säule 3: Marktdisziplin
3.3 Bewertungsansätze: externes vs. internes Rating

4 Auswirkungen von Basel II für die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen
4.1 Die aktuelle Finanzierungssituation der mittelständischen Unternehmen
4.2 Kreditfinanzierung im Wandel
4.3 Die Finanzierungssituation KMU vor dem Hintergrund eines möglichen Ratings
4.3.1 Auswirkungen auf die Abhängigkeit der Kreditkonditionen vom Finanzierungssegment
4.3.2 Internes vs. externes Rating bei den mittelständischen Unternehmen
4.3.3 Die besondere Situation der KMU: Tradition oder Transparenz
4.3.4 Auswirkungen auf die Kunde-Bank-Beziehung

5 Alternative Finanzierungsformen vor dem Hintergrund von Basel II
5.1 Notwendigkeit des Nachdenkens über Finanzierungsalternativen zum klassischen Bankkredit
5.2 Leasing
5.3 Factoring
5.4 Eigenkapitalerhöhung
5.5 Mezzanine-Finanzierung
5.6 Beteiligungsfinanzierung durch Private Equity
5.7 Asset Backed Securities
5.8 Vergleich der dargestellten Finanzierungsalternativen zur Kreditfinanzierung

6 Schlussbetrachtung

Anhang
Anhang A: Rating-Skalen von Moody´s und Standard & Poor´s
Anhang B: Erläuterung der Rating-Symbole
Anhang C: Kosten von Ratings
Anhang D: Fristigkeit von Bankkrediten
Anhang E: Rechtsform der Unternehmen
Anhang F: Vergleich der Bonitätsklassen
Anhang G: Benchmark Risikogewichte im Foundation Approach
Anhang H: Ratingprofil

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Gründe für die Kreditablehnung

Abb. 2: Die künftig wichtigsten Bewertungskriterien des Internen Firmenkundenratings

Abb. 3: Das „Drei-Säulen-Konzept“ des Baseler Ausschusses

Abb. 4: Berechnung der Eigenkapitalausstattung einer Bank

Abb. 5: Bedeutung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand

Abb. 6: Eigenkapitalquoten im internationalen Vergleich

Abb. 7: Fremdfinanzierung des Mittelstands durch Banken

Abb. 8: Stellenwert der Kapitalmarktfinanzierung – Unternehmensfinan-zierungsstrukturen im internationalen Vergleich

Abb. 9: Kreditaufnahme in den letzten Monaten (im Jahr 2002) schwerer geworden?

Abb. 10: IRB-Ansatz Unternehmens- vs. Retailkredite

Abb. 11: Bonitätstruktur des Musterkreditportfolios einer mittelstands-orientierten Bank

Abb. 12: Entscheidungsbaum: Externes Rating für mittelständische Unternehmen – ja oder nein?

Abb. 13: Factoring

Abb. 14: ABS-Grundstruktur

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Quantitative Mittelstandsdefinitionen des IfM Bonn

Tabelle 2: Aufteilung der drei grundlegenden Ansätze nach Risikoarten

Tabelle 3: Bonitätsbeurteilungen und Risikogewichte im Standardansatz

Tabelle 4: Gegenüberstellung der Ansätze

Tabelle 5: Unterschiede zwischen bankinternem und externem Rating

Tabelle 6: Finanzierungsalternativen für bestimmte Unternehmenstypen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Gemäß § 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind alle Kreditinstitute dazu ver­pflichtet, zum Zweck des Gläubigerschutzes in angemessenen Maße mit Eigenmitteln ausgestattet zu sein, um so eventuelle Verluste abfangen zu können. Damit soll die Sicherheit der den Ban­ken von den Kunden anvertrauten Vermögenswerte gewährleistet werden. Die an dieser Stelle recht allgemein gehaltene Formulierung des Kreditwesengesetzes wird durch den Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inhaltlich präzisiert, indem die Angemessenheit der Eigenmittel genau definiert wird.

Diese Baseler Eigenkapitalübereinkunft, kurz Basel I, aus dem Jahr 1988 entspricht mittlerweile nicht mehr den im Laufe der Zeit gewachsenen Anfor-derungen des Kre­ditgewerbes, speziell der rasch vorausschreitenden Risiko-entwicklung. Deshalb be­steht hier Handlungsbedarf in Form einer Neukonzeption der bisherigen Überein­kunft.

Diese erforderliche Neukonzeption stellt das Konsultationspapier „Die Neue Baseler-Eigenkapitalvereinbarung“, kurz Basel II, des Baseler Ausschusses für Bankenauf­sicht dar. Dieses zweite Konsultationspapier wurde am 16. Januar 2001 publiziert und soll die bisherigen Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken nach der Baseler Eigenkapitalübereinkunft aus dem Jahr 1988 (Basel I) ersetzen. Durch die neue Eigenkapitalvereinbarung soll eine angemessene Risikoerfahrung im Bankengeschäft durch die Einführung eines so genannten Ratingverfahrens erreicht werden. Basel II soll Ende 2006 in Kraft treten.

Nach der Bekanntgabe wurde Basel II schnell zum Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion um Ratings und deren Auswirkungen auf das Kredit-gewerbe und die Unternehmen. Besondere Befürchtungen vor dem In­krafttreten von Basel II haben die mittelständischen Unternehmen. Denn für viele spielt der kurz- bzw. langfristige Kredit auch in Zukunft eine sehr bedeutende Rolle. Dabei sind viele Unternehmen des Mittelstandes der Auffassung, dass die Kredit-aufnahme in der letzten Zeit schon erheblich schwieriger geworden ist und dies auf die Vorbereitung auf Basel II bei den Banken zurückzuführen sei.

Durch die zunehmende Liberalisierung und Globalisierung der Märkte sowie des technischen Fortschritts haben sich die Finanzmärkte in den letzten Jahren tief greifend verändert, was auch Auswirkungen auf die traditionellen Bank-geschäfte hatte.

Angesichts der angestiegenen Insolvenzentwicklungen sowie der erhöhten Ausfallri­siken von Kreditengagements werden heute vermehrt Anstrengungen unternommen, um die Stabilität der Finanzmärkte besser abzusichern. Dabei steigen die Anforde­rungen an das Kredit- und Risikomanagement von Banken und Unternehmen glei­chermaßen.

Auffallend ist, dass die mittelständischen Betriebe immer häufiger angeforderte Kredite nicht oder nicht in angemessenen Konditionen verlängert bekommen, da die meisten Geldinstitute seit dem katastrophalen Bankenjahr 2002 die Kriterien für die Kreditvergabe massiv angezogen haben. Denn die meisten Banken wenden Basel II schon jetzt an. In der Praxis be­deutet dies, dass die Banken die Firmen vor der Kreditvergabe genau prüfen und bewerten. Bekommen sie dabei ein schlechtes Rating, müssen sie deut­lich höhere Zinsen für Kredite zahlen oder bekommen gar kein Geld mehr.

Neben diesen kritischen Stimmen zur Kreditvergabe finden sich aber auch optimistische Stimmen, die das veränderte Finanzierungsumfeld für den Mittelstand als Chance in ein neues Finanzierungszeitalter sehen.

Da Banken bisher für jeden ausgereichten Firmenkundenkredit 8 Prozent der Kreditsumme an Eigenkapital hinterlegen mussten, bedeutete das vor dem Hintergrund der durch den Wettbewerb limitierten Zinssätze, dass nach Abzug von Risiko- und Verwaltungskosten eine nur unbefriedigende Verzinsung des Eigenkapitals für das Firmenkundengeschäft übrig blieb.

Da Kredite an Unternehmen sehr hoher Bonität, also solche, die ein nur sehr geringes Kreditausfallrisiko beinhalten, mit derselben Eigenkapitalquote bedient werden mussten wie Kredite an hochriskante Unternehmen mit hoher Ausfallquote, lag es nahe, dass die Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel den Vorschlag entwickelt hat, ab 2007 eine differenzierte, dem tatsächlichen Kreditausfallrisiko angepasste Hinterlegung von Eigenkapital vorzusehen: Kredite mit hoher Bonität sollen nur noch mit 20 Prozent der 8 Prozent, also 1,6 Prozent Eigenkapital gesichert werden. Kredite mit hohem Risiko mit 150 Prozent der 8 Prozent, also 12 Prozent der Kreditsumme.

Ein ´gutes´ Rating ist heute bzw. zukünftig der Schlüssel zu attraktiveren Fremdkapitalzinsen und einen ausreichenden Finanzspielraum. Banken werden nicht erst ab Anfang 2007, dem aus heutiger Sicht erwarteten Datum des Inkrafttretens des Baseler Konsultationspapiers, risikoadjustiert Zinskonditionen festzusetzen, sondern bereits in naher Zukunft guten Kreditnehmern bessere Konditionen und schlechteren Antragstellern, d.h. risikobehafteren Kreditnehmern, höhere Zinsen abverlangen. Dieses Vorgehen ist zu begrüßen, da es zukünftig ausschließt, dass die guten Risiken die schlechten Risiken tragen bzw. zwischen diesen beiden Gruppen innerhalb von Banken quersubventioniert wird.

1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise

Zielsetzung dieser Diplomarbeit ist die Auseinandersetzung mit der Problematik der Neuen Eigenkapitalvereinbarung Basel II, deren Inkrafttreten der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht für Ende 2006 plant. Das Konsultationspapier von Basel II sieht dann die Hinterlegung von Eigenkapital in Ab­hängigkeit von den Risiken bei den Krediten vor. Um die Risiken zu kalkulieren, ist damit ein Bewertungssystem nötig, das als Rating bezeichnet wird und in den USA schon seit mehreren Jahren zur Anwendung kommt.

Da den mittelständischen Unternehmen die größte wirtschaftliche Bedeutung auf­grund ihrer Beiträge zu Investitionen, Innovationen und Beschäftigung zuteil wird, liegt der Hauptaugenmerk dieser Diplomarbeit auf den Auswirkungen von die­ser Neuen Eigenkapitalunterlegung Basel II auf die mittelständischen Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben meist keinen Zugang zum Kapital­markt und sind daher auf die Kreditfinanzierung angewiesen. Daher wird der Begriff der mittelständischen Unternehmen sowie der Begriff des Ratings im zweiten Punkt definiert, wobei beim Begriff des Ratings noch zwischen den beiden Ra­tingarten – externes und internes Rating – unterschieden wird.

Um die Neuerungen von Basel II darstellen zu können, werden im Punkt 3.1 die Hintergründe der Änderungen sowie die Schwachstellen von Basel I dargelegt.

Die Zielerreichung von Basel II soll nach der Ansicht des Basler Ausschusses für Ban­kenaufsicht über ein Drei-Säulen-Modell verfolgt werden, welches detailliert im Punkt 3.2 erläutert wird, und bei dem der Schwerpunkt der die kreditnehmen­den Unternehmen betreffende Regelung eindeutig die erste Säule (die Mindestkapi­talanforderungen) darstellt.

Mit diesen Basel II betreffenden Grundlagen soll im vierten Kapitel aufgezeigt werden, welche Auswirkungen Basel II auf mittelständische Unternehmen hat, denn eine unmittelbare Konsequenz für Unternehmenskredite besteht darin, dass sich für bestimmte Bonitätsgruppen Änderungen im Zugang zu Kreditmitteln und in der Höhe der Kreditzinsen ergeben werden. Sollten die mittelständischen Unternehmen auf­grund eines schlechten Ratingergebnisses keine Kredite von den Kreditinstituten mehr bekommen oder werden diese Kredite nicht mehr zu angemessenen Konditionen verlängert, ergibt sich für diese Unternehmen die Frage nach alternativen Finanzierungsmustern (z.B. in Form von Kapitalerhöhungen), um nicht mehr oder nicht in dem Maße auf die Kreditvergabe der Kreditinstitute angewiesen zu sein. Diese alternativen Finanzierungsformen werden im Punkt 5 aufgelistet und kurz analysiert. Den Schluss der Arbeit bilden zusammenfassende Gedanken, in denen die angeführten Argumentationen abgerundet werden. Außerdem werden in Form eines Ausblicks Aspekte formuliert, was die mittelständischen Unternehmen schon vor dem Eintreten von Basel II in Betracht ziehen sollten, um ihre Finanzierungssituation insgesamt zu verbessern.

2 Grundlagen

2.1 Mittelständische Unternehmen

2.1.1 Begriffsabgrenzung

2.1.1.1 Definition

Eine einheitliche Definition des Begriffs ´Mittelstand´ ist in der betriebswirtschaftlichen Theorie nicht zu finden. Für die Häufigkeit der Verwendung dieses Begriffs in der Wirtschaftspolitik ist es von besonderer Bedeutung, die jeweils zugrunde liegende Abgrenzung dieses Begriffes zu hinterfragen.[1]

Die Europäische Kommission definiert in einer Empfehlung an die Mitgliedsstaaten der EU kleine und mittlere Unternehmen (KMU)[2] als

- Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten,
- einem Umsatz von maximal 40 Mio. € oder
- einer Jahresbilanzsumme von maximal 27 Mio. €.[3]

Ab dem 01.01.2005 gilt nach der Europäischen Kommission die folgende Definition der kleinen und mittleren Unternehmen: Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen[4] zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.[5]

Außerdem muss das Unternehmen unabhängig sein. Das bedeutet, dass sich demnach nicht 25% oder mehr des Kapitals oder Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Großunternehmen gemeinsam befinden.[6]

Insbesondere wenn es um die Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht, gewinnt die Frage nach der Abgrenzung in der Praxis eine sehr große Bedeutung. Die erforderlichen Maßstäbe zur Begriffsdefinition und –abgrenzung der kleinen und mittleren Unternehmen von den Großunternehmen können sowohl quantitative als auch qualitative Abgrenzungsmerkmale sein.[7]

2.1.1.2 Quantitative Abgrenzungsmerkmale

National wie international ist der Rückgriff auf die Zahl der Beschäftigten oder die Umsätze bei eindimensionalen Begriffsabgrenzungen kleiner und mittel-ständischer Unternehmen üblich geworden.[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Quantitative Mittelstandsdefinitionen des IfM Bonn

Quelle: Kayser, Gunter (2003b): Was sind eigentlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)? – Vom Sinn und Unsinn der KMU-Definition im Hinblick auf das Innovationsgeschehen; Diskussionsbeitrag zur Kuratoriumssitzung der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V., Berlin, 24. November 2003, bereitgestellt vom IfM Bonn, verfügbar im Internet unter: http://www.ifm-bonn.de/presse/kay-aif.pdf, S. 2

2.1.1.3 Qualitative Abgrenzungsmerkmale

Zu den qualitativen Merkmalen des Mittelstands gehören die persönlichen Beziehun­gen zwischen Unternehmen und Umfeld.[9] Charakteristisch für mittelständische Unter­nehmen ist außerdem die Verflechtung von Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko, d.h. es besteht meist eine enge Verbindung zwischen Firma und Inhaber. Ein weiteres, besonders wichtiges, qualitatives Kriterium ist das der völligen oder weitge­henden Konzernunabhängigkeit. Die Unternehmensleitung, oft sogar der Einzelun­ternehmer als eigenständige Person, hat unmittelbare Einwirkung auf alle strategisch bedeutsamen Vorgänge und Entscheidungen im Unternehmen. Zwangsläufig fließen somit persönliche Wertorientierungen, Einstellungen und Prinzipien in den Entschei­dungsprozess mit ein. Zu erwähnen ist auch der enge persönliche Kontakt zu Kun­den, Lieferanten, Mitarbeitern und Kapitalgebern.[10]

In Deutschland werden knapp 90 % der mittelständischen Unternehmen vom Inhaber geführt, jeder zehnte Betrieb hat einen Gesellschafter-Geschäftsführer und nur 3 % einen angestellten Geschäftsführer.[11]

2.1.2 Bedeutung der mittelständischen Unternehmen für die deutsche Wirtschaft

Die mittelständischen Unternehmen nehmen in der deutschen Wirtschaft eine heraus­ragende Stellung ein. Selbst in der zuletzt wirtschaftlich schwierigen Zeit tragen sie positiv zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum bei. So erwirtschaften die rund 3,3 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen fast die Hälfte aller Bruttoinvestitio­nen und Bruttowertschöpfung aller Unternehmen. Weiterhin sind circa 70% aller Arbeit­nehmer und 80% aller Auszubildenden im Mittelstand beschäftigt.[12]

In Deutschland liegt unumstritten eine besondere Unternehmenskultur vor. Der weit­aus größte Teil aller Unternehmen ist hierzulande als Personen- oder Einzelunter­nehmen organisiert und fast ausnahmslos zum Mittelstand zu zählen.[13] Auch der Großteil der Kapitalgesellschaften ist dem Mittelstand zuzuordnen.[14]

2.2 Das Rating

2.2.1 Begriffsabgrenzung

2.2.1.1 Definition

Die Bonität eines Kreditnehmers, die gestellten Sicherheiten und die Erfah-rungen der Bank[15] mit dem Kunden fließen in eine Gesamtrisikobewertung, das so genannte Rating, ein[16], in dem die Bonität des Kreditnehmers durch die Bewertung qualitativer und quantitativer Kriterien er­mittelt wird.[17]

Der Begriff des Ratings ist nicht einheitlich definiert. Die genaue Be­schreibung ist abhängig von den unterschiedlichen Ratingarten und –objekten. Dabei tauchen oft Begriffe auf wie Kreditrating, Bilanzrating oder Unternehmensrating. Ur­sprünglich wird der Begriff Rating aus dem englischen Verb ´to rate´ abgeleitet, was soviel wie bedeutet wie einschätzen bzw. beurteilen. Das Substantiv ´rate´ kann mit Verhältniszahl oder Quote übersetzt werden. Von einem Rating spricht man üblicher­weise dann, wenn ein Untersuchungsobjekt hinsichtlich einer bestimmten Zielsetzung bewertet und in eine Skala oder Rangordnung gebracht wird. In diesem Sinne kann der Begriff Rating für verschiedene Arten der Leistungsbewertung verwandt werden. So werden z.B. Dienstleistungen von Restaurants und Hotels, Universitäten, Immobi­lienprojekte oder Wertpapieranlagen bewertet.[18] Das Rating im hier verwandten Sinne bezieht sich jedoch ausschließlich auf das englische Credit Rating, welches schlicht Rating genannt wird und die Be­urteilung von Kreditrisiken umfasst.[19]

Rating bringt das Urteil der Bank oder einer externen Ratingagentur über die wirtschaft­liche Fähigkeit des Kreditnehmers, rechtliche Bindung und Willigkeit eines Unternehmens zum Ausdruck, in Zukunft seinen zwingend fälligen Zah-lungsverpflichtungen nach­zukommen.[20]

Noch in den achtziger Jahren galten Ratings im deutschsprachigen Raum als eine Besonderheit der US-Amerikanischen Kapitalmärkte. Dabei waren schon damals Ratings und Ratingagenturen in mindestens 50 Ländern auch außerhalb der USA verbreitet. Längst hat sich Rating zur unverzichtbaren Visitenkarte an den internatio­nalen Finanzmärkten entwickelt. Diejenigen, die über jeden Bonitätszweifel erhaben galten, erkannten, dass Rating ein entscheidendes, zusätzliches Element der Ver­trauensbildung zu Geldgebern darstellt. Für Geschäftspartner rund um den Globus ist das Rating das wesentliche Signal für die Beurteilung der Bestandskraft eines Unter­nehmens.[21]

Das Rating erfolgt in der Regel auf Wunsch des Emittenten, welcher der Rating-agen­tur die zur Beurteilung notwendigen Informationen quantitativer und qualitativer Natur zur Verfügung stellt und erläutert.[22]

Durch die Symbole einer mehrstufigen Rating-Skala[23] wird am oberen Ende die mit an Sicher­heit grenzende Wahrscheinlichkeit beschrieben, dass der so beurteilte Schuldner in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen nachzu-kommen. Am unteren Ende der Skala steht das niedrig klassifizierte Wirt-schaftssubjekt dagegen kurz vor oder bereits im Verfahren der Insolvenz. Alle anderen Stufen bringen eine dazwischen liegende Bonitätseinstufung zum Ausdruck.[24]

2.2.1.2 Quantitative Faktoren

Inhaltlich geht es bei den quantitativen Faktoren (harten Faktoren) darum, eine Aussage über die gegenwär­tige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu machen. Über Umsatz- und Leistungsentwicklung, Kostenentwicklung und Kostenstruktur, Ertrags­entwicklung, Kundenstruktur, Rentabilität, Liquidität, Eigenkapitalquote, Schuldentil­gungsdauer und Firmenvermögen.[25] Die folgenden vier Kennzahlen werden bei dem Ratingergebnis neben den qualitativen Faktoren berücksichtigt: die Bilanzkennzahlen, die Vergleichs-zahlen, die Kontoführungsdaten und die Marktdaten. Bei den Bilanzkennzahlen werden z.B. die Eigenkapitalquote, die Fremdkapitalstruktur, die Kapital-bindungsdauer, die Verschuldungsdauer, der Umsatz, die Finanzkraft und die Planzahlen des kreditsuchenden Unternehmens benötigt. Für die Vergleichskennzahlen sind das Umsatz- und das Gewinnwachstum relevant. Bei den Kontoführungsdaten wird sowohl überprüft, ob das Unternehmen seine Konten überzieht und wie zahlungsfähig das Unternehmen ist. Bei den Marktdaten interessieren den Ratinganalysten der Marktanteil und das Markt-wachstum.[26] Diese Daten wertet dann jedes Institut mit seinen eigens entwickelten Bewertungssystemen aus. Vor allem bei Einzel- und Personen-gesell­schaften, bei Unternehmen also, in denen die Unternehmensleiter mit ihrem Privat­vermögen haften, kommt noch etwas dazu: eine Aufstellung der privaten Einkom­mens-, Schulden- und Vermögensverhältnisse.[27]

Die Betrachtung im Zeitablauf, das heißt der Vergleich zu den Vorjahren (so genannte „dynamische Analyse“), ist hierbei wichtig. Da der Stichtag des letzten Jahresabschlusses in den meisten Fällen nicht zeitnah zur Kreditentscheidung ist, sind vorläufige Jahresabschlusszahlen bzw. unterjährige Zahlen zusätzlich beizuziehen.[28] Es ist anzunehmen, dass die harten Fakto­ren für den Mittelstand mit 60 bis 30 Prozent ins Gewicht fallen, je nach Kreditinstitut, Bran­che und Größe des Unternehmens.[29]

Die folgende Abbildung zeigt die Gründe für eine Kreditablehnung für mittelständi­sche Unternehmen. Es wird deutlich, dass sich sowohl die Entwicklung der Branche als auch die Auflagen von Basel II die Aufnahme von Krediten der mittelständischen Unter­nehmen sehr erschwert haben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Gründe für die Kreditablehnung

Quelle: Geisen, Bernd / Demps, Jürgen / Schüller, Rudolf (2003): Rating für den Mittelstand – Wissen, worauf es ankommt, F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen, Frankfurt am Main, 2003, S. 25

Betrachtet man in Abbildung 2 die künftig wichtigsten Bewertungskriterien des inter­nen Firmenkundenratings, so fällt auf, dass besonders die Ertragsstärke, die finan­ziellen Verhältnisse, die Managementkompetenz und die Eigenkapitalquote an Be­deutung gewinnen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbb. 2 : Die künftig wichtigsten Bewertungskriterien des Internen

Firmenkun­denratings

Quelle: Geisen, Bernd / Demps, Jürgen / Schüller, Rudolf (2003): Rating für den Mittelstand – Wissen, worauf es ankommt, F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen, Frankfurt am Main, 2003, S. 26

Die Unterlagen, welche die Bank zur Bewertung der harten Faktoren benötigt, sind in vielen Unternehmen ohnehin vorhanden. Auf sie kommt also kaum zusätzliche Arbeit zu. Auf kleine Unternehmen, die keinerlei Planungs-unterlagen haben, schon eher. Wichtig ist in jedem Fall, alle Unterlagen auf dem aktuellsten Stand zu haben. Und nicht zuletzt, sie zu den Verhandlungen über einen Kredit tatsächlich auch mit zur Bank zunehmen.[30]

2.2.1.3 Qualitative Faktoren

Bei den qualitativen Faktoren werden sowohl das Unternehmen als auch der Standort des Unternehmens und die Branche bzw. der Markt berücksichtigt. Bei dem Unternehmen kommen die folgende Aspekte zum Tragen: Strategie, Orga-nisation und Management, Mitarbeiter und Aufgabenverteilung, Produkt und Sortiment, Qualität, Controlling und Rechnungswesen und die Rechtsform des Unternehmens. Auch die Markt- und Branchenstruktur werden berücksichtigt, wobei die folgenden Themen betrachtet werden: makroökonomische Aspekte, Kunden und Lieferanten, Internationalisierung und die Wettbewerbsintensität. Standortbezogene Faktoren wie die Wirtschaftslage, die Mitarbeiterqualifikation, die Kaufkraft und die Standorttechnologie runden das Ratingbild ab. Die objek-tiven quantitativen Faktoren und die subjektiven qualitativen Faktoren werden schließlich bewertet und miteinander verknüpft und stellen zum Schluss das Rating für das Unternehmen dar. Die Grundvoraussetzungen für ein positives Rating sind einmal die Richtigkeit und Transparenz der Daten im Unternehmen und zum anderen eine proaktive Einstellung des Unternehmens. Es existiert keine Hol- sondern eine Bringschuld bezüglich der rating-relevanten Infor-mationen.[31] Hierbei ist es evident, dass die relevanten Kriterien zu differen-zieren sind nach (Pri­mär-)Branche, Umsatzgrößenklasse und Art der Geschäftstätigkeit (zum Beispiel Produktions- oder Handelsunternehmen) und die Intensität der Analyse in Abhängig­keit von dem Einzelengagement fest-zulegen ist.[32]

Die qualitativen Faktoren erlauben Rückschlüsse auf die Perspektiven des Unternehmens für die Zukunft. Bei den Antworten auf die Ratingfragen der Ratinganalysten zu den weichen Faktoren ist ausschlagge­bend, ob der Unter-nehmer glaubhaft machen oder nachweisen kann, dass er die we­sentlichen existenzgefährdenden Risiken seines Unternehmens kennt und ob er ge­eignete Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen hat, diese zu vermeiden oder ab­zusichern.

Darüber hinaus achten die Ratinganalysten auf Warnsignale dafür, dass dem Unter­nehmen Schwierigkeiten drohen: etwa weil die Nachfolge nicht geregelt ist, Abspra­chen mit der Bank nicht eingehalten wurden, negative Schufa-Ein-träge, Kontopfän­dungen oder aber Kreditkündigungen bei anderen Banken.[33] Gewürdigt wird, wenn sich ein Unternehmen innerhalb einer Konzernstruktur befindet, also wenn ein Mutter-Tochter-Verhältnis besteht. Diese Haftungs-verbünde können für den Unternehmer eine Chance darstellen (z.B. bei einer wirtschaftlich sehr starken Muttergesellschaft), aber auch ein Risiko mit sich bringen (z.B. bei einer defizitär arbeitenden eigenen Tochtergesellschaft).[34]

2.2.2 Ratingarten

2.2.2.1 Externes Rating

Bei externen Ratings[35] handelt es sich um Ratings, die von Unternehmen bei einer Ratingagentur als unabhängige Institution in Auftrag gegeben werden. In die Ratings der externen Agenturen fließen somit neben öffentlich verfügbaren auch unternehmensinterne Informationen ein. Es ist verständlich, dass an die Qualität externer Ratings hohe Anforderungen zu stellen sind, da immer mehr Marktteilnehmer ihre Kreditvergabe- und Anlageentscheidungen im Wesent-lichen auf Grund von Ratings treffen. Sachkompetenz und Glaubwürdigkeit sind genauso vorauszusetzen wie Neutralität, Unabhängigkeit und Diskretion.[36]

Die durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgegebene Standardmethode basiert auf externen Ratings und nutzt die durch die Aufsichtsbehörde vorgegebenen Risikogewichte, die in Abhängigkeit einer externen Bonitätsbeurteilung gelten. Da keine speziellen Mindestanforderungen formuliert wurden, ist die Nutzung des Standardansatzes ohne Genehmigung der Aufsicht möglich.[37] Externe Ratings sind kostenpflichtig[38] und für Kapitalmarkttransaktionen zwingend erforderlich. Updates sollten jährlich erfolgen.[39]

2.2.2.2 Internes Rating

Interne Ratings[40] werden durch Kreditinstitute[41] durchgeführt. Vor jeder Kreditvergabe sind sie aufsichtsrechtlich vorgeschrieben und sollten jährlich bzw. sogar unterjährig auf den aktuellsten Stand gebracht werden.[42] Sie werden auf Basis der aktuellen Unternehmenslage durchgeführt und berücksichtigen die erwarteten Veränderungen der Branchenkonjunktur.[43]

Die auf internen Ratings basierenden Ansätze nutzen individuell berechnete Risikogewichte und müssen speziellen Mindestanforderungen genügen. Da interne Kreditrisikomodelle das ökonomische Risiko eines Kreditengagements /

-portfolios in der Regel besser abbilden können als die auf externen Ratings basierende Standardmethode, wird erwartet, dass sie tendenziell zu niedrigeren Eigenkapitalanforderungen führen.[44]

2.3.4 Ratingagenturen und deren Symbole sowie das Ergebnis

Bei externen Ratings unterscheidet man die kapitalmarktorientierten Ratings, die von international tätigen Ratingagenturen (wie Standard & Poor´s, Moody´s Investors Service oder Fitch/IBCA) für kapitalmarktnotierte Unternehmen durchgeführt werden und die Ratings national tätiger Wirtschaftsauskunfteien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmensberatungen oder Unterneh-mens-Ratingagenturen.[45]

Die Entscheidung darüber, ob ein externes Bonitätsbeurteilungsinstitut (Rating-agentur) als geeignet für die Ableitung von bankenaufsichtlichen Risikogewichtungen anerkannt wird, treffen die jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden. Für eine Anerkennung muss die betreffende Ratingagentur insbesondere nachweisen, dass die in der folgenden Übersicht genannten Anforderungen erfüllt sind:

Eine Ratingagentur muss nachweisen, dass

- ihr Beurteilungsverfahren auf der Basis historischer Erfahrungen objektiven Kriterien folgt und einer laufenden Überprüfung unterzogen wird;
- sie ihr Rating unabhängig von politischen oder ökonomischen Einflüssen durchführt;
- die von ihr genutzte Methodologie öffentlich zugänglich ist und die individuellen Bonitätseinschätzungen für in- und ausländische Institutionen verfügbar sind;
- sie hinreichende Ressourcen für ein qualitativ hochwertiges Ratingverfahren besitzt, die einem intensiven fortlaufenden Kontakt zu den Entscheidungsträgern des gerateten Unternehmens ermöglichen;
- ihre Bonitätseinschätzungen als glaubwürdig angesehen werden können.[46]

Die Reputation und der wirtschaftliche Erfolg einer Agentur hängen nicht zuletzt von der Trefferquote ihrer Ratings ab. Da die meisten Ratings (nach Absprache mit den Unternehmen) veröffentlicht werden, herrscht am Markt Transparenz darüber, welche Agentur welches Unternehmen mit welchem Ergebnis geratet hat. Insbesondere die Investoren, die sich bei ihren Investments auf das Rating stützen, kontrollieren sozusagen die Ergebnisse des Ratingmarktes. Außerdem veröffentlichen Ratingagenturen, die schon länger am Markt tätig sind, in einer ex-post-Analyse ihre Ratings und stellen ihnen die tatsächlich eingetretenen Zahlungsverzögerungen bei den gerateten Unternehmen gegenüber. Zumindest im Nachhinein ist genau feststellbar, in welchen Fällen die einzelnen Agenturen richtig oder falsch lagen und wie das Verhältnis der beiden Größen zueinander ist. Vor diesem Hintergrund ist es evident, dass die einzelne Agentur ein großes Eigeninteresse an tragfähigen und richtigen Ratings haben muss, wenn sie sich langfristig am Markt behaupten will. Die erteilten Ratings werden von den Agenturen regelmäßig überprüft und aktualisiert. Zudem können Ereignisse, die gravierende positive oder negative Folgen für das geratete Unternehmen haben, kurzfristig zu einer Herauf- oder Herabsetzung des Ratings führen.[47]

2.2.5 Bedeutung des Rating

Der wichtigste Impuls für das rasch gewachsene Interesse am Mittelstandsrating ist zweifellos die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Wenn Ratings unabhängiger Agenturen wie auch bankinterne Ratings zum Anknüpfungspunkt der Eigenmittelunterlegung im Kreditgeschäft der Banken gemacht werden, kommt ihnen über die bloße Entscheidungsunterstützung hinaus in jeder Kreditbeziehung elementare Bedeutung zu. Rating wird dann zum Dreh- und Angelpunkt jeder Bankverbindung, zumal ohnehin schon die Konditionen­gestaltung, die Limitsetzung und Sicherheitenbestellung an das Rating gekoppelt werden.[48]

Anhand des Ratings erkennt die Bank, wie viel „teures“ Eigenkapital sie für den jewei­ligen Kredit vorhalten muss: Für Unternehmen mit guter Bonität und einem guten Ratingwert muss die Bank weniger Eigenkapital, für Unternehmen mit schlechter Bonität und einem schlechten Ratingwert mehr Eigenkapital vorhalten. Die Bonitätsklasse hat wesentlichen Einfluss auf die Vergabe von Neukrediten, die Verlängerung bestehender Kreditlinien, Höhe und Art der erforderli­chen Sicherheiten, die Konditionengestaltung, Fortführung der Geschäftsverbindung.

Die Eingruppierung in eine schlechte Bonitätsklasse hat zur Folge, dass Kredite nur sehr schwer zu erhalten sind und dass deutlich schlechtere Konditionen akzeptiert werden müssen. Je besser das Unternehmen geratet wird, desto günstiger ist seine Verhandlungsposition auch bei der Bestellung von Sicherheiten.[49]

Die Bonitätseinstufung durch Ratingagenturen ist unter zwei Gesichtspunkten von Bedeutung. Insbesondere institutionelle Investoren machen eine Anlage davon ab­hängig, ob ein Rating vorliegt. Dieser Aspekt ist vor allem für die Emittenten von Wichtigkeit, die erstmals den Kapitalmarkt mit einer Emission in Anspruch nehmen. Zweitens kann ein entsprechendes Rating zu einer deutlichen Verringerung der sonst vom Markt erwarteten Risikoprämie gegenüber einem Referenzzinssatz („Bench­mark“, z.B. Bundesanleihen) führen.[50]

Die Finanzbeziehungen werden zunehmend transparenter. Die Chancen, neues Ka­pital und bessere Konditionen zu bekommen, steigen mit der Fähigkeit, den Kapital­gebern die Entwicklung, Vorhaben und Zukunftsperspektiven des Unternehmens transparent, nachvollziehbar und schlüssig präsentieren zu können. Unternehmen, die geratet sind, haben zudem den Vorzug, dass sie den Wert und die Qualität ihres Unternehmens durch das Rating und damit die Expertise von unabhängigen Exper­ten nachweisen und untermauern können. Der Bedarf des Ratings wird künftig zu­nehmen, weil die neuen Medien, insbesondere das Internet und das daraus hervor­gegangene E-Commerce, dazu führen, dass die Geschäfte wesentlich globaler und gleichzeitig anonymer werden. Zudem gewinnt das Rating an Bedeutung, weil dadurch in der Praxis die Risiken, die das einzelne Unternehmen beinhaltet, stärker ins Blickfeld des Managements geraten.[51]

Grundsätzlich ist die Bewertung des Managements eine zentrale Frage, insbeson­dere im Hinblick auf das gerade im deutschen Mittelstand so wichtige Relationship Banking, in dem das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank von zentraler Bedeutung ist.[52]

Um den Unterschied zwischen der Ratingeinstufung der Eigenkapital-unterlegung nach Basel I und Basel II zu verdeutlichen, kann man sich das folgende Beispiel anschauen:

Das Unternehmen 1 hat eine Risikoeinstufung von AA-, das Unternehmen 2 wird mit BBB- eingestuft. Beide Unternehmen beantragen einen Kreditbetrag von 100.000 €. Nach Basel I, bei dem bei beiden Unternehmen die Bank 8% Eigenkapital (= 8.000 €) unterlegen muss, ergibt sich somit insgesamt eine Eigenkapitalunterlegung von 16.000 €. Nach Basel II jedoch erhält man für Unternehmen 1 bei einem Risikogewicht von 20% (= 20.000 €) eine Eigenkapitalunterlegung von 8% von 20.000 €, das macht 1.600 € bzw. 1,6% von der Kreditnachfrage. Da das Unternehmen 2 mit BBB- geratet wurde, ergibt sich ein Risikogewicht von 150% und demzufolge 150.000 € als Ausgangswert für die Eigenkapitalunterlegung. Für die Bank errechnet sich somit eine Eigenkapitalunterlegung von 8% von 150.000 €, also 12,000 € bzw. 12% vom Kreditbetrag.

Vorher musste also die Bank 16.000 € Eigenkapital (8%) für diese beiden Kredite vorhalten, nun aber nur noch 13.600 € (6,8%).

Kreditkunden mit guter und sehr guter Bonität können also mit niedrigeren Kreditzin­sen als bislang rechnen, da seitens der Bank, wie das obige Beispiel verdeutlicht, eine wesentlich geringere Risikoprämie einkalkuliert werden muss als bei Kunden mittle­rer bis schlechter Bonität.[53]

Die Banken sollten bei der Zuordnung des Ratings eines Kreditnehmers alle relevanten Informationen berücksichtigen. Die Informationen sollten aktuell sein. Die Methoden und Daten, die zur Zuordnung der Ratings verwendet werden, sollten klar festgelegt und dokumentiert werden. Eine Bank sollte alle der folgen­den Faktoren für jeden Kreditnehmer beachten:

- vergangene und prognostizierte Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften, um Kre­dite zurückzuzahlen und anderen Finanzbedarf zu decken, wie zum Beispiel Kapitalaufwand für das laufende Geschäft und zur Erhaltung des Cashflows;
- die Kapitalstruktur und die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhergesehene Um­stände die Kapitaldecke aufzehren könnten und dies zur Zahlungs-unfähigkeit führt;
- Qualität der Einkünfte, d.h. der Grad, zu dem die Einkünfte und der Cashflow des Kreditnehmers aus dem Kerngeschäft und nicht aus einmaligen nicht wie­derkehrenden Quellen stammen;
- die Qualität und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen über den Kredit­nehmer, einschließlich der Verfügbarkeit testierter Jahresabschlüsse, die an­zuwendenden Rechnungslegungsstandards und Einhaltung dieser Standards;
- Grad der Fremdfinanzierung und die Auswirkungen von Nachfrage-schwankun­gen auf Rentabilität und Cashflow;
- finanzielle Flexibilität in Abhängigkeit vom Zugang zu Fremd- und Eigenkapital­märkten, um zusätzliche Mittel erlangen zu können;
- Stärke und Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren und Ressourcen einzusetzen sowie der Grad von Risikobereit­schaft versus Konservativität;
- seine Position innerhalb der Industrie und zukünftige Aussichten und
- die Risikocharakteristik des Landes, in dem ein Unternehmen seine Geschäfte betreibt und deren Auswirkungen auf die Schuldendienstfähigkeit des Kredit­nehmers einschließlich des Transfer-Risikos, wenn sich der Sitz des Kredit­nehmers in einem anderen Land befindet und er eventuell keine Fremdwäh­rung zur Bedienung seiner Verbindlichkeiten beschaffen kann.[54]

3 Basel II – Die Neue Baseler Eigenkapitalverein- barung

3.1 Von Basel I zu Basel II

3.1.1 Grundlagen zum 1. Baseler Akkord

Durch die Entwicklung freier Märkte für Güter und Kapital entstand Anfang der 80er Jahre ein immer stärker werdender Zusammenschluss der nationalen Märkte durch Kapital- und Zahlungsströme. Aufgrund der signifikant verschiedenartigen Aufsichts­normen der bedeutenden Wirtschaftsnationen begegnete man im internationalen Kreditverkehr zunehmend der Problematik, dass Geldgeschäfte dort abgewickelt wurden, wo sie den schwächsten Kontrollvorschriften unterlagen.[55] Neben sich diesem deutlich abzeichnenden Harmonisierungsbedarfs kam der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht[56] 1988 zu dem Entschluss, dass global tätige Banken eine globale Aufsicht brauchen.[57] Die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der G10-Staaten, dass das Eigenkapital der Banken weltweit auf einen gefährlich niedrigen Stand ge­fallen war, war der Grund für den Entwurf des 1. Basler Akkords (kurz: Basel I), der als wichtigstes Ziel eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken forderte.[58] Die Banken benötigen Eigenkapital, um Verluste abzufedern.[59] Nach der heute noch gültigen Eigenkapitalvereinbarung ist die Höhe der Kreditvergaben der Banken durch eine Regelung zur Eigenkapitalhinterlegung begrenzt.[60] Die Mindestkapitalaus­stattung wurde auf 8%, bezogen auf die standardisiert risikogewichteten Kreditposi­tionen einer Bank, festgelegt, wobei das so gemessene Kapital implizit auch andere, nicht in diese Rechnung einbezogene Risiken abdecken sollte.[61] Alle Unternehmen wurden somit gleich behandelt. Bei der Kreditvergabe – egal ob an kapitalstarke und zukunftsträchtige Unternehmen oder an Unternehmen mit schlechter Bonität und schlechten Zukunftsaussichten – wird bei der Beurteilung der Sicherheit für das Ban­kensystem nicht differenziert. Die Konsequenz ist, dass gute Kunden tendenziell zu viel, schlechte zu wenig für einen Kredit bezahlen. Außerdem ergibt sich Handlungs­bedarf angesichts der zwischenzeitlichen Veränderung der Kapitalmärkte, da sowohl die Kreditnehmer als auch die Banken risikofreudiger geworden sind.[62]

Obwohl sich der 1. Basler Akkord zunächst nur an die international tätigen Banken richtete und für deren Wettbewerb auf internationaler Ebene einen einheitlichen Rege­lungsrahmen schaffen sollte[63], hat er sich zum weltweit anerkannten Kapitalstan­dard für Banken entwickelt und findet in über 100 Ländern Anwendung. Auch die entsprechenden Richtlinien auf EU-Ebene sind maßgeblich vom Basler Ak­kord beeinflusst. Deshalb ist die Basler Eigenmittelvereinbarung auch Basis für die entsprechenden banken-aufsichtlichen Regelungen (Grundsatz I gemäß §§ 10 und 10a KWG).[64]

Der Basler Ausschuss bezweckt die Entwicklung eines internationalen Aufsichtsre­gel- und -netzwerks zur weltweiten Verbesserung der Qualität der Bankenaufsicht.[65]

3.1.2 Schwachstellen von Basel I

Bezüglich der Risikoorientierung wies die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 Schwächen auf, die sich auf die vorher erwähnte recht einfachere und starre Rege­lung für die Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken bezogen. Die Gleichbehandlung eines Kreditnehmers mit Bonitätsklasse AAA mit einem mit C gewichtetem Unter­nehmen führte zu Unterschieden zwischen dem tatsächlichen ökonomischen Risiko[66] und dem aufsichtlich erforderlichen Eigenkapitalbedarf.[67][68]

Neue Finanzinstrumente und Methoden der Kreditrisikosteuerung, wie Kreditderivate[69], Nettingvereinbarungen[70] für Bilanzpositionen, der globale Einsatz von Sicherheiten, die Verbriefung von Aktiva sowie Kreditrisikomodelle wurden praktisch nicht berück­sichtigt. Außerdem entsprach die Ausrichtung der Eigenkapitalanforderungen ledig­lich an Kredit- und Marktpreisrisiken nicht dem tatsächlichen Gesamtprofil einer Bank.[71]

Durch die einheitliche 8%-Unterlegung wurden gute Risiken nicht belohnt und schlechte Risiken nicht bestraft. Mit folgender Konsequenz: Wenn die Banken Kredite an Unternehmen mit guter Bonität und zahlreichen Finan­zierungsmöglichkeiten vergaben, reichte die im Wettbewerb zu erzielende Zinsmarge oft nicht aus, um auf das zu unterlegende Eigenkapital eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Aus diesem Grund tendierten Kreditinstitute bis vor kurzem oft dazu, verstärkt Kredite an Schuldner mit hohem Risiko zu vergeben, da bei diesen meist etwas höhere Zinsen durchsetzbar waren und somit die Zinsmarge der Bank größer war. Die Auswirkungen zeigten sich in einer Zunahme der Risiken der Banken und somit auch die des gesamten Finanzsystems. Durch den Margenverfall im Fir­menkreditgeschäft und die Zunahme von Insolvenzen wurden diese Wirkungen noch verstärkt. Außerdem traten Effekte einer Quersubventionierung bzw. einer latenten Begünstigung schlechter Schuldner auf, da die Eigenkapital-Kosten bei gleichen Kreditbeträgen sowohl für einen guten als auch für einen schlechten Schuldner in gleicher Höhe im zu zahlenden Kreditzins enthalten sind.

Vor diesem Hintergrund hat der Basler Ausschuss erkannt, dass die Notwendigkeit besteht, die Messverfahren für das Kreditrisiko effizienter und die internationalen Eigen­kapitalanforderungen risikogerechter zu gestalten.[72]

Demnach war das Kernproblem von Basel I, dass sich die Kreditwürdigkeit der Schuldner zu wenig in den Kreditkonditionen widergespiegelt hat. Daher war es das Ziel, eine risikogerechtere und umfassendere Regulierung zu schaffen.[73]

3.1.3 Ziele von Basel II

Bei der Entwicklung eines neuen, umfassenden Ansatzes als Empfehlung für die Eigen­kapitalausstattung hat sich der Baseler Ausschuss zunächst das Ziel gesetzt, die Sicherheit und Solidität des Finanzsystems zu fördern. Dabei soll die Eigenkapi­talausstattung im Bankensystem insgesamt mindestens auf dem derzeitigen Stand bleiben. Ein weiteres Ziel von Basel II stellt die Beachtung des Grundsatzes „level playing field (same business, same risks, same rules)“ dar, womit eine Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit bzw. –harmonisierung erreicht werden soll,[74] die durch verändertes Investorenverhalten oder den technologischen Wandel gekennzeichnet ist.[75] Im Einzelnen bedeutet das die Berücksichtigung der Wettbewerbsentwicklung z.B. durch Produktstandar-disierung oder durch Deregulierung, wodurch Kredite han­delbar werden.[76] Zunächst soll der Schwerpunkt der neuen Eigenkapitalvereinbarung auf international tätigen Banken liegen[77], ihre Grundsätze sollen sich jedoch auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich an­spruchsvoller Tätigkeit eignen.[78]

Die Neue Eigenkapitalvereinbarung soll die Risiken umfassender behandeln,[79] u.a. durch die Einbeziehung so genannter operationelle Risiken.[80] Die Neue Eigenkapitalvereinbarung soll Ansätze für die Ermittlung der angemessenen Eigenkapitalaus­stattung enthalten, die dem Risikograd von Positionen und Geschäften einer Bank angemessen Rechnung tragen.[81]

Die Ziele sollen durch eine detailliertere und differenziertere Regulierung der Bilanz­struktur von Banken erreicht werden. In Zukunft soll das vorzuhaltende Eigenkapital nicht mehr in einem festen Verhältnis zu dem Kreditvolumen (=Forderungen aus Sicht der Bank) stehen, sondern unter Berücksichtigung eines Ratings differenziert ermittelt werden. Abhängig von diesem Rating wird dann die Eigenkapitalunterlegung höher oder niedriger enden.[82]

Eine risikoadäquate Eigenkapitalausstattung kann die Solvenz einer Bank und die Stabilität des Bankensystems alleine nicht gewährleisten. Entscheidend ist letztlich das von der Geschäftsleitung bestimmte Risiko- und Ertragsprofil einer Bank in Ver­bindung mit deren Fähigkeit, die eingegangenen Risiken zu steuern und dauerhaft zu tragen. Der Baseler Ausschuss will daher darauf hinwirken, dass die bankeigenen Risikosteuerungssysteme weiter verbessert und diese durch die zuständigen Auf­sichtsinstanzen überprüft werden.[83] Mit diesem neuen Element wird in Deutschland und vielen anderen Ländern, in denen die Aufsichtstätigkeit bisher vor allem durch die Analyse von Meldungen und Berichten der Banken sowie der Prüfungsberichte der Wirtschaftprüfer gekennzeichnet ist, ein Paradigmenwechsel zu einer stärker qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht vollzogen.[84] Darüber hinaus ist eine Erweite­rung der Offenlegungspflichten für Banken vorgesehen, um die disziplinie­renden Kräfte der Märkte komplementär zu den regulatorischen Anforderungen zu nutzen.[85]

Mit der neuen Eigenkapitalvereinbarung sollen die dargestellten Fehlallokationen des Eigenkapitals und damit der bisherige Missklang zwischen dem regulatorischen und dem ökonomischen Eigenkapital weitgehend beseitigt werden. Daher sollen zukünf­tig eine genauere Abbildung der Risiken und eine differenzierte Eigenkapitalunterle­gung durch Einsatz verbesserter Risikomanagementsysteme erfolgen.[86]

Die Weiterentwicklung des Kreditrisikomanagements spielte in der Geschäftspolitik vieler Banken eine immer größere Rolle. Es soll eine risikoadäquatere Eigenmittel­unterlegung erreicht werden durch einen Übergang von sehr groben, eher intuitiver Risikosteuerung hin zu spezialisierten Ratingmethoden und aktiver Risikosteuerung auf Basis bankweit einheitlicher, integrierter Risikomessung. Des Weiteren sollen die Aufsichtsinstanzen gestärkt sowie die Marktdisziplin durch erweiterte Offenlegungs­verpflichtungen gefördert werden.[87]

[...]


[1] Vgl. Brockhaus, Miriam (2002): Was das neue Credit Rating für mittelständische Unternehmen bedeutet, VDM Verlag Dr. Müller, Düsseldorf, 2002, S. 17

[2] Im Folgenden werden die Begriffe kleine und mittlere Unternehmen, mittelständische Unternehmen und KMU synonym verwendet.

[3] Vgl. KMU-Förderungsberatung des BMBF (2003): Regelungen der EU, KMU-Definition, verfügbar im Internet unter: http://www.kmu-info.bmbf.de/rahmenbed_eu.htm, [Stand 29.02.2004]

[4] Im Folgenden werden die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma synonym verwendet.

[5] Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union (2003): Empfehlung der Kommission vom 06.Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, verfügbar im Internet unter: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/-l_124/l_12420030520de00360041.pdf, [Stand 29.02.2004]

[6] Vgl. Schneck, Ottmar / Morgenthaler, Paul / Yesikhark Muhammed (2003), Rating – Wie Sie sich effizient auf Basel II vorbereiten, Deutscher Taschenbuch Verlag, München, 2003, S. 6

[7] Vgl. Brockhaus, Miriam (2002), a.a.O., S. 17f.

[8] Vgl. Schneck, Ottmar / Morgenthaler, Paul / Yesikhark Muhammed (2003), a.a.O., S. 6

[9] Vgl. Kayser, Gunter (2003b): Was sind eigentlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)? – Vom Sinn und Unsinn der KMU-Definition im Hinblick auf das Innovationsgeschehen; Diskussionsbeitrag zur Kuratoriumssitzung der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V., Berlin, 24. November 2003, bereitgestellt vom IfM Bonn, verfügbar im Internet unter: http://www.ifm-bonn.de/presse/kay-aif.pdf, [Stand 20.10.2003], S. 6

[10] Vgl. Brockhaus, M. (2002), a.a.O., S. 20

[11] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2002): Diagnose Mittelstand, Reformen jetzt! Für nachhaltige Dynamik in Deutschland, verfügbar im Internet unter: http://www.sparkasse.-de/show/doc_blob/1,5156,18720,00.pdf [Stand 08.02.2004], S. 10

[12] Vgl. ebenda, S. 9

[13] Eine Abbildung zur Rechtsform der Unternehmen befindet sich im Anhang E.

[14] Vgl. Brockhaus, M. (2002), a.a.O., S. 21

[15] Im Folgenden werden unter dem Oberbegriff Kreditinstitut alle Banken, Sparkassen, etc. zusammengefasst, außer es werden speziell nur Sparkassen angesprochen.

[16] Vgl. Herrmann, Waltraud (2001): Praxis der Finanzierung, Erfolgreiche Strategien für Kredit-gespräche, Rating und Bonitätsprüfung, Lexika Verlag, Würzburg, 2001, S. 21

[17] Vgl. Pawlik, Inge (2001): Kreditwürdigkeitsprüfung durch Rating, S. 119f., in: Everling, Oliver (Hrsg.): Rating – Chance für den Mittelstand nach Basel II, Konzepte zur Bonitätsbeurteilung, Schlüssel zur Finanzierung, Wiesbaden, 2001

[18] Vgl. Schneck, Ottmar / Morgenthaler, Paul / Yesikhark Muhammed (2003), a.a.O., S. 44

[19] Vgl. Brockhaus, M. (2002), a.a.O., S. 22

[20] Vgl. Herrmann, Waltraud (2001), a.a.O., S. 21

[21] Vgl. Everling, Oliver, (Hrsg.): Rating – Chance für den Mittelstand nach Basel II, Konzepte zur Bonitätsbeurteilung, Schlüssel zur Finanzierung, Wiesbaden, 2001, S. VI (Vorwort)

[22] Vgl. Wöhe, Günther / Bilstein, Jürgen (2002): Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 9., überarbeitete und erweiterte Auflage, Verlag Franz Vahlen München, 2002, S.184

[23] Zum besseren Verständnis befindet sich im Anhang A eine Darstellung einer Rating-Skala mit den Definitionen der verschiedenen Rating-Symbolen nach zwei der in Deutschland wichtigsten Ratingagenturen Moody´s und Standard & Poor´s.

[24] Vgl. Schneck, Ottmar / Morgenthaler, Paul / Yesikhark Muhammed (2003), a.a.O., Geleitwort, S. V

[25] Vgl. Geisen, Bernd / Demps, Jürgen / Schüller, Rudolf (2003): Rating für den Mittelstand – Wissen, worauf es ankommt, F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninfor-mationen, Frankfurt am Main, 2003, S. 26

[26] Vgl. Hilpert, Ulrich (2002): Basel II und Mittelstand, verfügbar im Internet unter: http://userserv.fh-reutlingen.de/~hilpert/skripte/Download/PDF/seite1/Basel_II-und_Mittel-stand.pdf [Stand 01.02.2004], S. 26f.

[27] Vgl. Geisen, Bernd / Demps, Jürgen / Schüller, Rudolf (2003), a.a.O., S. 26

[28] Vgl. Pawlik, Inge (2001), a.a.O., S. 119

[29] Vgl. PriceWaterhouseCoopers (2002): Zukunftschance Mittelstand, Fachtagung 2002, Optimale Finanzierung, Rating-Vorbereitung in der Praxis, , verfügbar im Internet unter: http://www.pwc.com/-de/ins-sol/online-sol/themenpools/pwc-rating.pdf [Stand 01.02.2004], S. 21

[30] Vgl. Geisen, Bernd / Demps, Jürgen / Schüller, Rudolf (2003), a.a.O., S. 27

[31] Vgl. Hilpert, U. (2002), a.a.O., S. 26f.

[32] Vgl. Pawlik, I. (2001), a.a.O., S. 119

[33] Vgl. Geisen, Bernd / Demps, Jürgen / Schüller, Rudolf (2003), a.a.O., S. 28f.

[34] Vgl. Kanschik, Beate / Neubacher, Barbara / Niestrath, Christian / Schmitter, Thomas (2002): Rating – Herausforderung und Chance zugleich, Ein Ratgeber für Firmenkunden über das Rating der Sparkassen-Finanzgruppe, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, 2002, S. 18

[35] In diesem Punkt werden nur die Grundlagen der externen Ratings besprochen. Ausführlicher wird dieses Thema im Punkt 3.3 behandelt.

[36] Vgl. Munsch, Michael / Weiß, Bernd (2002): Externes Rating, Finanzdienstleistung und Entscheidungshilfe, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Berlin, 2002, S. 14

[37] Vgl. Gleißner, Werner / Füser, Karsten (2002): Leitfaden Rating, Basel II: Rating-Strategien für den Mittelstand, Verlag Franz Vahlen München, 2002, S. 57

[38] Eine Darstellung über die Kosten von externen Ratings befindet sich im Anhang C.

[39] Vgl. PriceWaterhouseCoopers (2002), a.a.O., S. 20

[40] In diesem Punkt werden nur die Grundlagen der internen Ratings besprochen. Ausführlicher wird dieses Thema im Punkt 3.3 behandelt.

[41] Ein Ratingprofil der Sparkassen-Finanzgruppe befindet sich Anhang H.

[42] Vgl. PriceWaterhouseCoopers (2002), a.a.O., S. 20

[43] Vgl. Cluse, Michael / Engels, Jörg (2002): Die Steuerung der Eigenmittel unter Basel II, in: Kreditwesen Heft Nr. 3-4, 2002, S. 80

[44] Vgl. Gleißner, Werner / Füser, Karsten (2002), a.a.O., S. 57

[45] Vgl. Nolte, Bernd (2003): Basel II konkret, Auswege aus der Kreditklemme im Mittelstand, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim, 2003, S. 144

[46] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001): Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II), Monatsbericht, April 2001, S. 20f.

[47] Vgl. Speicher, Michael (2001), a.a.O., S. 10f.

[48] Vgl. Everling, Oliver, (Hrsg.), a.a.O., S. VII (Vorwort)

[49] Vgl. Herrmann, Waltraud (2001), a.a.O., S. 21ff.

[50] Vgl. Wöhe, Günther / Bilstein, Jürgen (2002), a.a.O., S. 186

[51] Vgl. Speicher, Michael (2001): Förderung der Kapitalversorgung im Mittelstand durch Rating, S. 5ff., in: Everling, Oliver (Hrsg.): Rating – Chance für den Mittelstand nach Basel II, Konzepte zur Bonitätsbeurteilung, Schlüssel zur Finanzierung, Wiesbaden, 2001

[52] Vgl. Pawlik, Inge (2001), a.a.O., S. 121

[53] Vgl. Hückmann, Carolin (2002): Kreditrating der Mittel- und Kleinbetriebe, Eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu den Verfahren der Kreditinstitute und Agenturen, Grundlagen und Praxis des Bank- und Börsenwesens, Band 41, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2002, S. 29

[54] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001): Konsultationspapier, Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, Übersetzung der Deutschen Bundesbank, Januar 2001, S. 54, verfügbar im Internet unter: http://www.bundesbank.de/bank/download/pdf/CP3_Deutsch.pdf [Stand 27.10.2003]

[55] Vgl. Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesikhark, M. (2003), a.a.O., S. 13

[56] Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde von den Präsidenten der Zentralbanken der G10 Länder 1974 ins Leben gerufen. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Zentralbanken und den nationalen Bankaufsichtsbehörden (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn) zusammen. Zu den Ländern gehören Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Spanien den USA und dem Vereinigten Königreich. Der Ausschuss tritt in der Regel alle drei Monate bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet. Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), Konsultationspapier, Überblick über die Neue Eigenkapitalvereinbarung, Januar 2001, S. 1, verfügbar im Internet unter: http://www.bundesbank,de/bank/download/pdf/rules_translation.pdf [Stand 27.10.2003]

[57] Vgl. o.V. (2003a): Begriffliche Grundlagen des Ratings, verfügbar im Internet unter: http://www.rating-expert.de/leitfaden_show.php3?w=&kapitel=3 [Stand 20.10.3003]

[58] Vgl. Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesikhark, M. (2003), a.a.O., S. 13

[59] Vgl. o.V. (2003a), ebenda

[60] Vgl. o.V. (2003b): Von Basel I zu Basel II, verfügbar im Internet unter: http://www.siemens-moll.de/-RatingThema/RatingBlatt_04.html [Stand 23.10.2003]

[61] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001), a.a.O., S. 16

[62] Vgl. o.V. (2003): Von Basel I zu Basel II, verfügbar im Internet unter: http://www.siemens-moll.de/RatingThema/RatingBlatt_04.html [Stand 23.10.2003]

[63] Vgl. Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesikhark, M. (2003), a.a.O., S. 15

[64] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001), a.a.O., S. 16

[65] Vgl. Füser, Karsten (2003): Basel II, verfügbar im Internet unter: http://www.ernst-young.de/-index.-html [Stand vom 06.01.2004]

[66] Unter dem ökonomischen Eigenkapital versteht man die Risikovorsorge, die ein Kaufmann (eine Bank) sinnvollerweise betreiben sollte.

[67] Bei dem aufsichtsrechtlichen Eigenkapital handelt es sich um Eigenkapital im Sinne von Basel II. Daher wird ein Kredit auf Basis nur teurer, wenn das vom Aufsichtsrecht geforderte Eigenkapital das ökonomische übersteigt. Vgl. Heidorn, Thomas (2002): Keine grundsätzliche Veränderung durch Basel II, in: ifo Schnelldienst, 55. Jahrgang, Nr. 3, 2002, S. 12

[68] Vgl. Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesikhark, M. (2003), a.a.O., S. 17

[69] Kreditderivate sind Finanzderivate, die es ermöglichen, ein Kreditexposure außerbilanziell zu erhöhen oder zu verringern.

[70] Nettingvereinbarungen sind Vereinbarungen über die Verrechnung gegenläufiger Zahlungs-bewegungen.

[71] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001), a.a.O., S. 16

[72] Vgl. Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesikhark, M. (2003), a.a.O., S. 17f.

[73] Vgl. Böringschulte, Kai (2003): Basel II – Auswirkungen und Chancen für den Mittelstand, Eine Initiative der Stadt Emsdetten, Sparkasse Emsdetten, artos Gründungszentrum und der Emsdettener Volkszeitung, verfügbare im Internet unter: http://www.unternehmerforum-emsdetten.de/jungunternehmerforum/basel_II.pdf [Stand 01.02.2004], S. 4

[74] Vgl. Brockhaus, Miriam (2002), a.a.O., S. 34

[75] Vgl. o.V. (2001): Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, verfügbar im Internet unter: http://www.fma.gv.at/internationales/gremien_01.html [Stand vom 20.10.2003]

[76] Vgl. Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesikhark, M. (2003), a.a.O., S. 18

[77] Vgl. Brockhaus, Miriam (2002), a.a.O., S. 34

[78] Vgl. Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesikhark, M. (2003), a.a.O., S. 19

[79] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), a.a.O., S. 7

[80] Basel II definiert das operationelle Risiko als Risiko von Verlusten infolge der Unangemes-senheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen. Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2003), a.a.O., S. 10, s. auch Punkt 3.2.2.3

[81] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), ebenda

[82] Vgl. Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesikhark, M. (2003), a.a.O., S. 19

[83] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001), a.a.O., S. 17

[84] Vgl. Hückmann, Carolin (2002), a.a.O., S. 24

[85] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001), a.a.O., S. 17

[86] Vgl. Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesikhark, M. (2003), a.a.O., S. 18

[87] Vgl. o.V. (2001): Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, verfügbar im Internet unter: http://www.fma.gv.at/internationales/gremien_01.html [Stand vom 27.10.2003]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832479756
ISBN (Paperback)
9783838679754
DOI
10.3239/9783832479756
Dateigröße
1.5 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Bergische Universität Wuppertal – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2004 (Mai)
Note
1,7
Schlagworte
betriebswirtschaftslehre baseler eigenkapitalvereinbarung rating mittelstand finanzierungsalternativen
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Titel: Die Auswirkungen von Basel II auf mittelständische Unternehmen
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