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Auswirkungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf die Stromerzeugung in Österreich

Überprüfung bei zwei Kraftwerken

©2004 Diplomarbeit 143 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die von der Europäischen Union im Jahr 2000 erlassene Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) wurde aufgrund der Tatsache, dass Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut ist, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss, erlassen. Als wesentlichstes Ziel sollen alle Oberflächen- und Grundgewässer der EU-Mitgliedsstaaten einen guten ökologischen Zustand bis zum Jahr 2015 erreichen. Um diesen Zustand zu erreichen, müssen bestimmte Aufgaben fristgerecht erfüllt werden. Besonders die Betreiber von Wasserkraftwerken sind von dieser Richtlinie betroffen. Eine große Bedeutung kommt dabei den sog. Heavily Modified Waterbodies, also den erheblich veränderten Wasserkörpern zu, deren Ausweisung für Wasserkraftwerksbetreiber entscheidend ist, da bei einer derartigen Gewässerdeklaration verminderte Vorgaben zu erfüllen sind, wie z.B. geringere Restwasserabgaben.
Damit die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie auf die Stromerzeugung in Österreich ermittelt werden können, wird im Rahmen dieser Arbeit eine Überprüfung an einem Laufkraftwerk und einem Speicherkraftwerk sowie an einem zusätzlichen dritten Kleinwasserkraftwerk mit besonderen Gegebenheiten durchgeführt. Als Grundlage für die Berechnungen wird das Q min (in der Arbeit der statistische 50-jährige Abflusswert des mittleren jährlichen Niederwassers der jeweiligen Anlage) herangezogen. Diese Berechnungen sind natürlich auf jedes andere beliebige Wasserkraftwerk ableitbar. Die Anwendung der Q min - Quote als angenommene Pflichtwasserabgabe für Wasserkraftwerke ist damit zu begründen, dass diese Wassermenge das durchschnittlich geforderte Mindestwasser darstellt, welches bei Verwendung den grundsätzlichen ökologischen Bedingungen unter den gegebenen Annahmen Folge leistet.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis1
Abbildungsverzeichnis4
Tabellenverzeichnis5
Abkürzungsverzeichnis6
1.Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)9
1.1Allgemeines9
1.2Ziele und Instrumente12
1.2.1Oberflächengewässer13
1.2.2Grundwasser13
1.2.3Schutzgebiete13
1.3Fristen für die Umsetzung14
1.4Aktueller Stand der nationalen Umsetzung der WRRL17
1.4.1Flusseinzugsgebiete: Bewirtschaftung - Aufgaben und Verantwortung19
1.4.2Europaweite Vereinheitlichung des Gewässergütestandards20
1.4.3Europaweite Vereinheitlichung der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
1.1. Allgemeines
1.2. Ziele und Instrumente
1.2.1. Oberflächengewässer
1.2.2. Grundwasser
1.2.3. Schutzgebiete
1.3. Fristen für die Umsetzung
1.4. Aktueller Stand der nationalen Umsetzung der WRRL
1.4.1. Flusseinzugsgebiete: Bewirtschaftung – Aufgaben und Verantwortung
1.4.2. Europaweite Vereinheitlichung des Gewässergütestandards
1.4.3. Europaweite Vereinheitlichung der Untersuchungsmethoden
1.4.4. Zeitgebundene, verbindliche Ziele für alle Gewässer
1.4.5. Erfolgreiche Weiterentwicklung der Wasserwirtschaft – Voraussetzungen

2. Stromerzeugung aus Wasserkraft in Österreich
2.1. Laufwasserkraftwerke
2.1.1. Allgemeines
2.1.2. Aufbau
2.1.3. Merkmale
2.2. Speicherkraftwerke
2.2.1. Allgemeines
2.2.2. Aufbau
2.2.3. Merkmale
2.3. Pumpspeicherkraftwerke
2.3.1. Allgemeines
2.3.2. Aufbau und Funktionsweise
2.4. Kleinwasserkraftwerke (KWKW)
2.5. Typen von Wasserturbinen
2.5.1. Kaplan-Turbine
2.5.2. Francis-Turbine
2.5.3. Pelton-Turbine
2.6. Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt
2.7. Das Ökostromgesetz
2.8. Bedeutung der Wasserkraft für die österreichische Stromerzeugung
2.8.1. Geschichtliche Entwicklung der Wasserkraft in Österreich
2.8.2. Potentiale der Wasserkraft in Österreich
2.8.3. Vorteile und Chancen der Wasserkraft für Österreich
2.8.4. Ausblick und Entwicklung der Wasserkraftnutzung in Österreich

3. Theoretische Analyse der Europäischen WRRL im Hinblick auf die Stromversorgung
3.1. Exkurs: Teilnahme an einer Besprechung in der Wirtschaftskammer OÖ über die Umsetzung der WRRL

4. Überprüfung der WRRL bei 2 Kraftwerken
4.1. Verfahren zur Ermittlung von Mindestabflüssen
4.1.1. Der Biotop-Abfluss-Ansatz
4.1.2. Der Ökohydrologische Ansatz
4.1.3. Allgemeine Schritte zur Ermittlung von Qmin
4.1.4. Ermittlung von Qmin für die zu überprüfenden Kraftwerke
4.2. Fischwege
4.2.1. Wanderungstypen heimischer Fischarten
4.2.2. Kontinuumsunterbrechungen und deren Folgen
4.2.3. Bautypen von Fischaufstiegshilfen
4.2.4. Grundlegendes Konzept von Fischaufstiegshilfen
4.3. Ermittlung der maximalen Auswirkungen der WRRL auf ein KWKW (Laufkraftwerk)
4.4. Ermittlung der maximalen Auswirkungen der WRRL auf ein Speicherkraftwerk
4.5. Auflistung der Ergebnisse
4.6. Ableitung der betriebswirtschaftlichen Konsequenzen aus den Ergebnissen
4.7. Berechnungen für ein weiteres KWKW (Laufkraftwerk)

5. Zusammenfassung und Diskussion hinsichtlich der Auswirkungen auf Gesamtösterreich

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anlagenteile eines Laufwasserkraftwerkes

Abbildung 2: Gesamtanlage eines Laufwasserkraftwerkes

Abbildung 3: Vertikale und horizontale Turbine in einem Laufkraftwerk

Abbildung 4: Anlagenteile eines Speicherkraftwerkes

Abbildung 5: Gesamtanlage eines Speicherkraftwerkes

Abbildung 6: Anlagenteile eines Pumpspeicherkraftwerkes

Abbildung 7: Aus dem Generator wird ein Motor

Abbildung 8: Turbinen- und Pumpbetrieb in einem Pumpspeicherkraftwerk

Abbildung 9: Laufrad einer Kaplan-Turbine

Abbildung 10: Vertikaler Einbau einer Kaplan-Turbine

Abbildung 11: Kaplan-Turbine

Abbildung 12: Schnecke und Laufrad einer Francisturbine

Abbildung 13: Laufrad einer Pelton-Turbine

Abbildung 14: Beiträge der Mitgliedsstaaten zur Erreichung des 22,1 % Ziels

Abbildung 15: Anteil der Wasserkraft an der Gesamterzeugung

Abbildung 16: Erzeugungskoeffizienten der Laufkraftwerke in Österreich

Abbildung 17: Zielanteile und Unterstützungssystem laut Ökostromgesetz

Abbildung 18: Zwischenziele des Ökostromgesetz

Abbildung 19: Installierte Wasserkraftkapazität auf Ebene der Kontinente

Abbildung 20: Wasserkraftanteil europäischer Länder

Abbildung 21: Stromerzeugnisstruktur Österreich

Abbildung 22: Wasserkraftwerke Österreichs mit einer Leistung über 10 MW

Abbildung 23: Kraftwerke der ENERGIE AG Oberösterreich im Überblick

Abbildung 24: Wasserkraftpotential weltweit

Abbildung 25: Wasserkraftpotentiale Österreichs im Jahr

Abbildung 26: Idealisierte Ausleitungsstrecke

Abbildung 27: Schema zur Ermittlung von Qmin nach LAWA

Abbildung 28: Funktionsweise einer Fischschleuse sowie Praxisbeispiel

Abbildung 29: Funktionsweise eines Fischaufzuges sowie Beispielbild

Abbildung 30: Darstellung eines Umgehungsgerinnes sowie Beispielbild

Abbildung 31: Turbinen im KWKW (Laufkraftwerk)

Abbildung 32: Aufteilung des Wasserdargebots ohne zusätzl. Restwasserabgabe

Abbildung 33: Aufteilung des Wasserdargebots mit zusätzl. Restwasserabgabe

Abbildung 34: Schwankungen im Wasserdargebot

Abbildung 35: Schwankungen im Wasserdargebot des KWKW 1995 -

Abbildung 36: Wasserdargebot und –nutzung des KWKW (Laufkraftwerk)

Abbildung 37: Das Maschinenhaus des Speicherkraftwerkes

Abbildung 38: Wasserdargebot und –nutzung des Speicherkraftwerks

Abbildung 39: Das KWKW

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Umsetzungsfristen der WRRL

Tabelle 2: Klassifizierung der Wasserkraftanlagen nach westlichen Merkmalen

Tabelle 3: KWKW-Anlagen in Oberösterreich

Tabelle 4: Zielwerte der EE-RL für Österreich

Tabelle 5: Auflistung der Berechnungsergebnisse

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

1.1. Allgemeines

Am 23. Oktober 2000 erließ die Europäische Union die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenricht-linie), welche am 22. Dezember 2000 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft trat.

Neben vielen anderen Gründen ist eine der wesentlichsten Erwägungen für die Entwicklung der WRRL die Tatsache, dass „Wasser (…) keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut [ist], das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“[1]

Die erlassene Richtlinie soll dem Schutz aller Arten von Gewässern – egal ob Flüsse, Seen, Küstengewässer oder Grundwasser – dienen. Dafür wurden hohe Ziele festgelegt, welche dazu führen sollen, dass bis zum Jahr 2015 eine gute Beschaffenheit aller Gewässer erreicht wird. Die Einstufung des ökologischen Zustandes erfolgt dabei in die fünf Klassen sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend und schlecht.

Weiters stellt die WRRL ein System zur Bewirtschaftung für die Einzugsgebiete von Flüssen auf, welches unter anderem die Tatsache berücksichtigt, dass Wasser-systeme an politischen Grenzen nicht Halt machen. Das erfordert natürlich zwischen allen betroffenen Ländern und Staaten, die an Gewässer angrenzen, eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Dieses Zusammenwirken der Mitglieder der Europäischen Union gewährleistet eine aktive Einbeziehung aller von Wasserwirtschaftungsaktivitäten betroffenen Ein-richtungen, auch von nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) und lokalen Gemeinden. Dadurch wird es möglich, Umweltverschmutzungen, welche von den ver-schiedensten Verursachern wie zB Industrie, Städte, usw. hervorgerufen werden, zu kontrollieren und zu reduzieren.

Weiters wird mit der Rahmenrichtlinie eine Gestaltung der Wasserpreise vorge-schrieben und es wird gewährleistet, dass der Verursacher von Verschmutzungen die Kosten für Wiedergutmachungen begleicht. Somit wird durch die WRRL der Euro-päischen Kommission dafür gesorgt, dass zwischen der Umwelt und der von ihr Abhängigen ein Ausgleich der Interessen garantiert wird.[2]

Bezogen auf die Nutzung der Wasserkraft ist anzumerken, dass der in Art. 4 Abs. 3 der WRRL definierte Begriff des „erheblich veränderten Wasserkörpers (heavily modified waterbody – HMWB)“ von besonderer Bedeutung ist. Dieser HMWB ist im Plan eines Flusses als ein solcher ausgewiesener Oberflächenwasserkörper, welcher in seinem Wesen durch menschliche oder physikalische Veränderungen beträchtlich verändert wurde.

Wird der gute ökologische Zustand eines Gewässers nicht erreicht, zB wenn dazu die hydromorphologischen Merkmale so abgeändert werden müssen, dass sie erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, Schifffahrt, Freizeitnutzung und auf Tätigkeiten, zu denen Wasser gespeichert werden muss (Stromerzeugung durch Wasserkraftwerke, etc.) sowie andere bedeutsame Entwicklungstätigkeiten (Regulierung, Hochwasserschutz, etc.), haben, oder auch auf Grund der schwierigen technischen Durchführbarkeit sowie wegen hoher Kosten die Erreichbarkeit des guten ökologischen Zu-standes nicht möglich ist, so kann dieses Gewässer als erheblich verändert ausgewiesen werden.

In der Europäischen WRRL wird aber auch das Erreichen eines sog. guten ökologischen Potentials von erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern gefordert, was natürlich eine besondere Anforderung an die Wasserkraftwerksbetreiber darstellt.[3]

Kriterien für die Ausweisung von HMWB auf Grund der Veränderungen natürlicher ökologischer Strukturen durch Wasserkraftwerke sind:

- „ Stau (bedingt ggf. longitudinale und laterale Kontinuumsunterbrechung, veränderten Gewässertypus, Sediment- und Geschiebespülungen, Schwellbetrieb, veränderten Grundwasserhaushalt),
- Unterwassereintiefung (bedingt ggf. verringertes Fließgefälle, Schotterentnahmen, veränderten Grundwasserhaushalt, laterale Kontinuumsunter-brechung),
- Ausleitung (bedingt ggf. verändertes Abflussregime und sukzessive morphologische Anpassung, Entsander oder Speicherspülungen) und
- Schwall (bedingt ggf. verändertes Abflussregime und künstliche und sukzes-sive morphologische Anpassung).“[4]

Im speziellen ergeben sich bei den unterschiedlichen Kraftwerkstypen folgende HMWB-Strecken:

- bei „Speicherkraftwerken: meist von der Mündung in ein übergeordnetes Gewässer bis zur Stauwurzel des Speichers (Schwall, Ausleitung und Stau);
- [bei] Ausleitungskraftwerken: von der Triebwasserrückgabestelle bis zur Stauwurzel bei den Bachfassungen (Ausleitung und Stau);
- [bei] Flusskraftwerken [Laufkraftwerke]: ab Beginn einer Unterwassereintiefung bzw. eines Schotterentnahmebereichs bis zur Stauwurzel bzw. bis zur Ober-liegerstufe bei Kraftwerksketten (Unterwasserbereich und Stau, bei Schwellbetrieb auch Schwall).[5]

1.2. Ziele und Instrumente

Die wesentlichen Ziele[6] der EU-WRRL laut Artikel 1 sind:

a) Ein Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot der aquatischen Öko-systeme und der mit diesen zusammenhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete;
b) die Förderung einer nachhaltigen Gewässernutzung;
c) die schrittweise Reduzierung der Emissionen prioritärer Stoffe;
d) die schrittweise Einstellung von Emissionen prioritär gefährlicher Stoffe;
e) der Schutz des Grundwassers vor Verschmutzungen und die Reduzierung solcher Verschmutzungen sowie
f) Maßnahmen gegen Überschwemmungen und Dürren.

Damit möchte die WRRL erreichen, dass die Wasserversorgung gesichert ist, Grundwasserverschmutzungen reduziert werden, aber auch ein Schutz der Meeresgewässer soll erreicht werden.

Zur Zielerreichung legt die Richtlinie im Artikel 4 auch noch weitere Umweltziele fest:

1.2.1. Oberflächengewässer

Der gute Zustand der Oberflächengewässer teilt sich auf in einen guten ökologischen und einen guten chemischen Zustand. Dieser muss dadurch erreicht werden, dass die Mitgliedsstaaten diese Gewässer schützen, verbessern und sanieren und eine weitere Verschlechterung der Gewässer verhindern. Bei künstlichen und erheblich veränderten Oberflächengewässern reicht anstelle des guten ökologischen Zustands ein gutes ökologisches Potential. Des Weiteren sind die Verschmutzungen durch prioritäre Stoffe zu reduzieren, sowie prioritäre gefährliche Stoffe von den Gewässern fernzuhalten.

1.2.2. Grundwasser

Im diesem Bereich soll die Qualität des Wassers nicht verschlechtert und ein guter chemischer und quantitativer Zustand hergestellt werden. Außerdem sind signifikante und anhaltende Trends der Grundwasserverschmutzung umzukehren.

1.2.3. Schutzgebiete

Es gilt, dass alle gültigen Normen und Ziele der Schutzgebiete zu erfüllen sind.

Zur allgemeinen Zielerreichung enthält die Europäische WRRL folgende Vorgaben und Instrumente[7]:

- Die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne, die koordiniert in den gesamten Flusseinzugsgebieten zu erfolgen hat und in denen sämtliche Aspekte des Gewässerschutzes abgedeckt werden sollen,
- ein generelles Verschlechterungsverbot und die Erfordernis zur Trendumkehr bei Grundwasserverunreinigungen,
- die Kombination des Emissions- und Immissionsansatzes,
- die weitere Reduzierung prioritärer Stoffe und der prioritären gefährlichen Stoffe in den Gewässern sowie
- eine sehr umfassende Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen. [8]

1.3. Fristen für die Umsetzung

Im Mai 2001 wurde von der Europäischen Kommission eine gemeinsame Umsetzungsstrategie für die Richtlinie entwickelt und angenommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Fristen für die Umsetzung dargestellt:

- Bis Dezember 2003 müssen nationale und regionale Wassergesetze an die WRRL angepasst werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Kooperationen in den Einzugsgebieten der Flüsse funktionieren.
- Die Analyse der Belastungen und deren Auswirkungen auf die Gewässer sowie die wirtschaftliche Analyse müssen bis Dezember 2004 beendet sein.
- Im Dezember 2006 endet die Frist für die Entwicklung der Überwachungsprogramme, welche als Grundlage für die Wasserbewirtschaftung dienen sollen.
- Für die Information und Anhörung der Öffentlichkeit bezüglich der Pläne zur Bewirtschaftung der Flusseinzugsgebiete wurde als Frist Dezember 2008 gesetzt.
- Die Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der Flüsse ist bis Dezember 2009 vorgesehen.
- Derzeit ist geplant, dass spätestens im Dezember 2015 die Gewässer einen „guten Zustand“ erreichen müssen. Es besteht jedoch in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Fristverlängerung für die Erreichung der Ziele bis 2021 bzw. 2027 zu gewähren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Fristen noch detaillierter aufgeschlüsselt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*) Die Fristen beziehen sich auf die Berichtspflicht an die EU, für die Erstellung der Teilpläne in den Bearbeitungsgebieten sind z. T. deutlich kürzere Fristen anzusetzen

**) Es wurde zusätzlich die Erarbeitung einer Tochterrichtlinie zur weiteren Präzisierung der Güteanforderungen für das Grundwasser durch die Europäische Kommission bis Dezember 2002 vereinbart.

***) alle 6 Jahre

****) nachdem Vorschläge zur Umsetzung der Vorgaben für prioritäre gefährliche Stoffe angenommen worden sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Umsetzungsfristen der WRRL [9]

1.4. Aktueller Stand der nationalen Umsetzung der WRRL

Da Österreich bereits seit längerem bezüglich der Gewässerpolitik eine ambitionierte, ökologisch orientierte Strategie verfolgt, wurde die Entwicklung der Europäischen WRRL stark von unserem Land beeinflusst.

Schon im Jahr 1985 wurde die sog. „ökologischen Funktionsfähigkeit“[10] definiert, welche den Kern der Gewässerpolitik darstellt und in das nationale Wasserrechtsgesetz aufgenommen wurde. Auch in der Rahmenrichtlinie kommt diesem Begriff eine wesentliche Bedeutung zu.

Der Begriff prägte eine neue Umgangsform mit Gewässern, nämlich eine ganzheit-liche und ökologische Betrachtungsweise von Fließgewässern. Die ökologische Funktionsfähigkeit stellt somit gleichrangiges öffentliches Interesse dar. Neben der politischen Neuausrichtung der Wasserwirtschaft wurden wissenschaftliche Konzepte und Methoden zur Bewertung der Ökologischen Funktionsfähigkeit entwickelt. All diese Tatsachen spielen auch in der neuen Europäischen WRRL eine große Bedeutung.

Bezüglich der nationalen Umsetzung der Richtlinie ist weiters anzumerken, dass beim Bund sowie bei den fünf eingerichteten Bund-Länder-Arbeitskreisen bereits intensive Vorarbeiten geleistet wurden. Schon im Herbst des Jahres 2002 hat der Bund einen Entwurf für eine Wasserrechtsgesetznovelle zur Transformation der WRRL in Österreich in nationales Recht entworfen.[11]

Am 8. Juli 2003 wurde mit der Wasserrechtsgesetznovelle 2003 vom Plenum des österreichischen Nationalrates dieser Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht Folge geleistet.[12]

Außerdem wurde bereits vor längerer Zeit ein Grundwasser- und Fließgewässermonitoringsystem entwickelt, welches auch international Beachtung und Anerkennung gefunden hat. Dieses stellt für die Umsetzung der EU-WRRL eine sehr wichtige Basis dar. Das Monitoringsystem erfüllt somit jetzt schon weitgehend die Vorgaben der Richtlinie.

Bisher wurden im Monitoringprogramm die Seen Österreichs nicht beachtet, was sich aber zukünftig ändern wird, um die ordnungsgemäße Umsetzung der WRRL zu gewährleisten. Ebenso muss das Fließgewässernetz adaptiert werden.[13]

Österreich verfügt bereits über ein sehr leistungsfähiges und hoch entwickeltes Wasserrecht. Änderungen werden daher wahrscheinlich nur dort vorgenommen, wo dies zwingend von den europäischen Rechtsvorgaben geboten wird und damit ein weiterer Schritt in Richtung Verwirklichung der nachhaltigen Sicherung von wasserwirtschaftlichen Interessen und Erfüllung von Umweltzielen gesetzt wird.

Die Europäische WRRL bietet in der rechtlichen sowie faktischen Umsetzung mit ihren Formulierungen einen relativ großen und durchaus verschieden nutzbaren Spielraum für die Mitglieder der EU. Für die Wasserwirtschaft in den einzelnen Ländern und die Tätigkeiten der Behörden haben politische Entscheidungen in diesem Zusammenhang deshalb erhebliche Auswirkungen.

Bezogen auf das Bundesland Oberösterreich kann gesagt werden, dass sich dieses auf Grund einer sehr guten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus den Regionen Europas hervorhebt. Mit den bereits seit vielen Jahren angewandten nationalen Instrumentarien wurden im Gewässerschutz große Erfolge erzielt und die Bewirtschaftung der oberösterreichischen Gewässer zielgerichtet und nachhaltigkeitsorientiert durchgeführt.

So ist in den vergangenen Jahren die Sanierung der Seen und die Verbesserung der Fließgewässergüte in den Hauptgewässern gelungen. Auch die Grundwasser-sanierung schreitet merklich voran.

Bezüglich der bestehenden Regelungen in Österreich, v. a. für Oberösterreich gibt es einige wesentliche Weiterentwicklungen durch die WRRL, die nun im Folgenden näher erläutert werden sollen:[14]

1.4.1. Flusseinzugsgebiete: Bewirtschaftung – Aufgaben und Verantwortung

Bisher wurden in Oberösterreich bezüglich der konkreten Aufgabenerfüllung die Gewässer und ihre Teileinzugsgebiete bereits gesamt und in ihrem hydrologischen Zusammenhang behandelt und bewirtschaftet und alle dafür notwendigen Koordi-nationsaufgaben wahrgenommen. In Zukunft wird dies durch die rechtsverbindliche Verankerung der Einzugsgebiete von Flüssen in nationales und internationales Recht noch mehr Bedeutung erlangen. D. h., dass neben den regionalen Zielsetzungen auch die Ziele der EU vermehrt zu berücksichtigen sind. [15]

1.4.2. Europaweite Vereinheitlichung des Gewässergütestandards

Mit der EU-WRRL werden bezüglich des Gewässergütezustandes einheitliche Beschreibungen und Ziele verbindlich festgelegt. Oft durch unterschiedliche Umweltstandards entstandene Wettbewerbsverzerrungen können somit innerhalb von Europa vermindert werden. Damit ist allerdings das Risiko verbunden, dass die europaweit anzugleichenden Güteziele auf den kleinsten gemeinsamen Nenner vereinheitlicht werden. In Österreich soll daher die vorhandene Vielfalt der Gewässer und Naturräume in der neuen Typisierung verankert und die vielen kleinen Gewässer nicht übergangen werden, um über nachvollziehbare Referenzzustände und ein weitrei-chendes Messnetz in allen Gewässern einen zumindest guten Zustand zu erreichen.

Für den Grundwasserschutz wurden im Jahr 2002 die Regelungen zu Art. 17 (Strategien zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung) der WRRL näher definiert und formuliert. Zum Jahresende 2002 wurde von der Europäischen Kommission eine eigene Grundwasserrichtlinie vorgelegt.

Österreich bekennt sich zum flächendeckenden Schutz des Grundwassers. Es soll im gesamten Bundesgebiet so rein gehalten werden, dass es als Trinkwasser genutzt werden kann. Auch in Oberösterreich ist als wesentliche Grundlage für eine nach-haltige wasserwirtschaftliche Entwicklung und die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser der flächendeckende Grundwasserschutz anzuführen. Es ist zu erwarten, dass durch die hohe Priorität, den der geplante Grundwasserzustand erreicht, regionale Ziele leichter umgesetzt werden sollen.

Mit diesen Aktivitäten wird der Schutz des Grundwassers in der gesamten EU wirksam verankert. Die Aufbereitung von Trinkwasser darf keine Alternative zu einem hohen Schutzniveau darstellen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass eine Auffüllung von Grundwasserkörpern mit schädlichen Stoffen oder eine Opferung von Grundwasserkörpern durchgeführt werden darf.[16]

1.4.3. Europaweite Vereinheitlichung der Untersuchungsmethoden

Durch die Vereinheitlichung der verbindlichen Untersuchungsmethoden und Berichte kann eine europaweit vergleichbare Untersuchung der Gewässergüte garantiert werden. Praktische Methoden sind im Detail noch nicht entwickelt worden. Teilweise sind sie auch wissenschaftlich umstritten.

Nur auf Basis von kostengünstigen, bewährten und angepassten Untersuchungs-methoden konnte in Oberösterreich bereits die Sanierung der Gewässer erfolgen. Die in der WRRL festgelegten Gewässergüteüberprüfungen stellen für jede Untersuchung einen beträchtlichen finanziellen Mehraufwand dar. Bleibt das Budget gleich bedeutet das, dass die Gewässergüte in Zukunft nur noch an wenigen Stellen – dafür genauer – geprüft werden kann. Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob dies die Aussagekraft der Untersuchungen steigert. Es droht die Gefahr, dass der angesammelte Erfahrungspool der letzten Jahre brachgelegt wird. Deshalb ist in der aktuellen nationalen Umsetzung der WRRL geplant, dass eine rechtzeitige finanzielle Vorsorge für die notwendigen Personal- und Finanzmittel, die für die umfangreichen Untersuchungen und Berichte laut der Richtlinie benötigt werden, getroffen wird.[17]

1.4.4. Zeitgebundene, verbindliche Ziele für alle Gewässer

In einem klaren Zeitplan werden verbindliche Ziele von der Europäischen WRRL vorgegeben. Es ist bei der nationalen Umsetzung darauf zu achten, dass die Ziele für die Gewässerbewirtschaftung so verankert werden, um alle davon betroffenen – egal ob Behörden oder Betreiber der Wasserwirtschaft – daran binden zu können und diese Verbindlichkeiten auch rechtlich durchsetzbar sind. Diese verbindliche Zielerreichung erfordert allerdings rasche Maßnahmen und finanzielle Mittel. Wird ein Ziel verfehlt, so drohen Verfahren wegen Vertragsverletzungen und Strafen. Hier ergibt sich das Problem, dass bei der Umsetzung der EU-WRRL von den Mitgliedsstaaten darauf geachtet wird, den Verpflichtungsumfang zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Gewässergüte möglichst gering zu halten und Maßnahmen auf die großen Gewässer und die sich dort befindlichen Messstellen zu beschränken. Dies vor allem deshalb, weil jede Messstelle zusätzlichen finanziellen und zeitlichen Aufwand bedeutet sowie die Möglichkeit besteht, dass bei der Überwachung von vielen Messstellen nicht erreichte Ziele schneller und leichter festgestellt werden, woraus Verfahren und Strafen resultieren können.

In Österreich wird sich auf Grund des hohen Geld- und Zeitaufwandes die Zahl der in der WRRL vorgeschriebenen Überwachungs- und Messstellen ebenfalls verkleinern und nur auf die größeren Gewässer beschränken. In Oberösterreich liegt aber der größte Teil der relevanten Gütergewässerprobleme meist an den Zubringergewässern in ländlicher Gegend. Es stellt sich daher bei der nationalen Umsetzung derzeit die Frage, ob zukünftig dafür Verständnis aufgebracht wird, dass trotz der Erfüllung der Verpflichtungen der Richtlinie auf regionaler Ebene weiterer Handlungsbedarf besteht und Messstellen nicht aufgelassen werden sollten, sondern das Messstellennetz eher ausgeweitet werden müsste, um die Gewässergüte auch zukünftig lückenlos kontrollieren zu können.[18]

1.4.5. Erfolgreiche Weiterentwicklung der Wasserwirtschaft – Voraus-setzungen

Das Niveau des Gewässerschutzes und dessen Aufrechterhaltung und Weiterent-wicklung hängt unmittelbar von der eindeutigen Definition von Qualitätszielen und deren Umsetzung auf allen Ebenen ab. In Oberösterreich werden daher im Rahmen der Umsetzung der Europäischen WRRL für eine erfolgreiche Weiterführung der wasserwirtschaftlichen Tätigkeiten die Sicherung des bestehenden hohen Gewässerschutzzustandes und die Sicherung der vollen Handlungsfähigkeit auf regionaler Ebene angestrebt.

2. Stromerzeugung aus Wasserkraft in Österreich

Die Stromerzeugung aus Wasserkraft beruht allgemein auf folgendem Prinzip:

- Durch das Überwinden von Höhenunterschieden einer Wassermenge wird potentielle (angestaute) oder kinetische Energie (Strömungsenergie) freigesetzt.
- In einer Turbine wird diese Energie in sekundäre Energie (Bewegungsenergie) umgesetzt. Durch einen angekoppelten Dynamo kann die Turbine sekundäre Energie in elektrischen Strom umwandeln.[19]

In der Regel produziert ein Kraftwerk im Sommer mehr Strom als im Winter. Der Bedarf an elektrischer Energie und die Wasserführung der Flüsse sind gegenläufig, d. h.: Im Winter, in der Zeit des höchsten Strombedarfs, führen die Flüsse weniger Wasser als im Sommer.[20]

Um die Arten von Wasserkraftwerken klassifizieren zu können, werden unterschied-liche Schwerpunkte bzw. Gesichtspunkte herangezogen. Da zwischen den einzelnen Klassifizierungsgruppen oftmals enge Beziehungen und nicht eindeutig erkennbare Übergänge bestehen, lassen sich für eine Systematik eindeutige Abgrenzungen nicht bestimmen.

Es können aber trotz der schwierigen Abgrenzung folgende Gruppierungen und Klasseneinteilungen von Wasserkraftwerken vorgenommen werden:

A „Einteilung nach technischen (flussbaulichen und bautechnischen) Gesichtspunkten:

1. Laufwasserkraftwerke:
1.1 Flußkraftwerke:
1.1.1 Blockbauweise (zusammenhängende Bauweise);
1.1.2 Buchtenkraftwerk;
1.1.3 Zwillingsbauweise (beiderseitige Anordnung);
1.1.4 Pfeilerkraftwerke (aufgelöste Bauweise);
1.1.5 überströmbare Flußkraftwerke (Kombination mit Stauanlage);
1.2 Ausleitungskraftwerk;
1.3 Schleifen-/Schlingenausbau (Kombination von Seitenkanal und Flußstrecke);

2. Speicherkraftwerke mit natürlichem Zufluß;
3. Pumpspeicherkraftwerke (Speicherkraftwerke ohne und mit natürlichem Zufluß);
4. Gezeitenkraftwerke;
5. Wellenkraftwerke;
6. Depressionskraftwerke;
7. Gletscherkraftwerke.

B Einteilung nach topographischen Gesichtspunkten:
1. Flusskraftwerke im Unterlauf;
2. Wasserkraftwerke im Mittelgebirge (Laufwasser- und Speicherkraftwerke);
3. Speicherkraftwerke im Hochgebirge.

C Einteilung nach der Nutzfallhöhe:

1. Niederdruckanlagen (Fallhöhe < 15 m);
2. Mitteldruckanlagen (Fallhöhe = 15 bis 50 m);
3. Hochdruckanlagen (Fallhöhe > 50 m).

D Einteilung unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten:

1. Grundlastkraftwerke;
2. Mittellastkraftwerke;
3. Spitzenlastkraftwerke.

E Einteilung nach der Betriebsweise:

1. Inselbetrieb;
2. Verbundbetrieb.

F Einteilung nach der installierten Leistung:

1. Kleinwasserkraftanlagen (< 10 MW);
2. mittelgroße Wasserkraftanlagen (< 100 MW);
3. Großwasserkraftanlagen (> 100 MW).

G Einteilung unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten:

1. Wasserkraftanlagen, die ausschließlich der Energieerzeugung dienen;
2. Wasserkraftanlagen für mehrere wasserwirtschaftliche Zielsetzungen (Mehrzweckanlagen);
3. Wasserkraftanlagen, die hauptsächlich anderen Zielsetzungen und nur untergeordnet der Energieerzeugung dienen.“[21]

In der nachfolgenden Tabelle wird eine Klassifizierung der Wasserkraftanlagen nach der Fallhöhe (Gruppe C) durchgeführt, wie es im Großteil der Fachschriften ebenfalls getan wird. Ihr lassen sich Merkmale zuordnen, die auch für die anderen Klassifizierungen von Bedeutung sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Klassifizierung der Wasserkraftanlagen nach westlichen Merkmalen [22]

Im Folgenden wird nun detaillierter auf die Laufwasser-, Speicher- und Pump-speicherkraftwerke sowie die Kleinwasserkraftanlagen eingegangen, da diese An-lagenarten in Österreich für die Stromerzeugung aus Wasserkraft von besonderer Be-deutung sind.[23]

2.1. Laufwasserkraftwerke

2.1.1. Allgemeines

Laufwasserkraftwerke zählen zu den Niederdruckanlagen und sind eigentlich die einfachste und häufigste Art von Kraftwerken. Sie wandeln die Kraft des fließenden Wassers von Bächen und Flüssen in elektrische Energie um. Bei einem Laufwasserkraftwerk reicht die Durchströmgeschwindigkeit des Wassers aus, um das Kraftwerk effizient arbeiten zu lassen - die Wassermenge wird mit Hilfe einer Kaplan-Turbine zur Stromerzeugung genutzt.

In Österreich gibt es ca. 100 Laufkraftwerke mit einer Leistung von jeweils mehr als fünf Megawatt. Entscheidend für die Leistung eines Laufkraftwerkes sind die Fallhöhe und die Zuflussmenge. In einem sog. Stufenplan werden die einzelnen Kraftwerke entlang eines Flusses eingetragen. Aus diesem Plan kann für jedes dieser Kraftwerke die Stauhöhe und die Länge des Stauraums abgelesen werden. Österreichs Flüsse haben erfreulicherweise relativ große Gefälle. Sogar die Donau bringt es auf etwa 150 Meter innerhalb der österreichischen Grenzen und hat damit die Charakteristik eines Gebirgsbaches. Da die Turbinen des Niederdruck-Laufwasserkraftwerks vom Wasser eines Flusses angetrieben werden, tragen diese Werke im Volksmund auch den Namen "Flusskraftwerke". Laufwasserkraftwerke produzieren regelmäßig Strom und decken somit den Grundbedarf an Elektrizität ab.

Das Gefälle zwischen Ober- und Unterwasser ist im Vergleich zu Speicherkraftwerken gering, dafür stehen meist größere Wassermengen zur Verfügung. Flusskraftwerke erzeugen nicht nur Strom, sie verbessern auch den Hochwasserschutz. Außerdem entstehen mit dem Kraftwerksbau oft Erholungs- und Freizeiträume, meist bedingt durch das Umsetzen ökologischer Begleitmaßnahmen. Der Aufstau der Donau ermöglicht weiters die ganzjährige Schifffahrt von der Nordsee bis Wien.

2.1.2. Aufbau

Die folgenden zwei Grafiken stellen den Aufbau eines Laufwasserkraftwerkes anschaulich dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anlagenteile eines Laufwasserkraftwerkes [24]

Abbildung 1 stellt die wesentlichsten Elemente des Laufkraftwerkes dar, welche sind:

- Maschinenhaus mit Turbinen, Generatoren und Schaltanlagen
- Oberwasser- und Unterwasserbereich
- Wehranlage mit Rückstauraum
- Schleusenanlage für Schifffahrt
- Transformatoren

Die nächste Grafik bietet einen kompletten Überblick über die Anlagenteile eines Laufkraftwerkes:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Gesamtanlage eines Laufwasserkraftwerkes [25]

Die einzelnen Punkte der Grafik stellen dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.3. Merkmale

Laufwasserkraftwerke weisen zusammenfassend folgende Merkmale auf:[26]

- Die Wasserkraft stammt aus einem Fluss.
- Es ist nur ein kleines Gefälle vorhanden, da zwischen oberem und unterem Wasserspiegel (Ober- und Unterwasser) der Niveau-Unterschied sehr gering ist.
- Der Betrieb des Kraftwerkes richtet sich nach der Wassermenge und dem Bedarf an Strom. Durch Abschaltung der Turbinen würde im Oberwasser ein Hochstau verursacht. Deshalb werden bei großen Wassermengen, zB bei Schneeschmelze, Hochwasser, etc. die Wehrschützen geöffnet, damit das überschüssige Wasser abfließen kann.
- In einem Laufkraftwerk wird entweder eine vertikal- oder horizontalachsige Kaplanturbine eingesetzt (siehe Abbildung 3).
- Die in jedem Laufwasserkraftwerk eingebauten Stauwehranlagen stellen unüberwindliche Sperren für den Wasserverkehr dar. Deshalb ist jedes Niederdruck-Laufkraftwerk mit Schleusenanlagen ausgestattet, welche den Schiffen sowie Fischen das Passieren der Wehranlage ermöglichen.
- Laufwasserkraftwerke sind die klassischen Lieferanten von Grundlast- und Bandenergie.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Vertikale und horizontale Turbine in einem Laufkraftwerk [27]

2.2. Speicherkraftwerke

2.2.1. Allgemeines

Speicherkraftwerke nutzen Wasser aus einem hochgelegenen natürlichen See oder einer künstlichen Talsperre (Stausee), welche einen natürlichen Zufluss besitzen. Über Rohrleitungen wird das Wasser der tiefer gelegenen Turbine zugeführt, um dort in elektrische Energie umgewandelt zu werden.

Meist werden diese Kraftwerke kurzfristig in Betrieb genommen, um auftretende Spitzen im Stromnetz abzudecken, wie zB in der Mittagszeit oder in den Winter- monaten. Speicherkraftwerke können je nach Bedarf innerhalb weniger Minuten in Betrieb genommen und wieder abgestellt werden.[28]

Der Name Speicherkraftwerk kommt von der Funktionsweise: Das zufließende Wasser wird gespeichert, bis die Energie wirklich benötigt wird. Dabei kann die Größe des Speichers sehr unterschiedlich sein. Man unterscheidet zwischen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresspeichern. Je nach Nutzfallhöhe spricht man von Niederdruck-, Mitteldruck- oder Hochdruckanlagen. Die als Stauwerke gebildeten Mittel- und Hochdruckanlagen nennt man Seekraftwerke.[29] In unseren Breiten sind Speicherkraft-werke am häufigsten in der Form des Hochgebirgsspeichers vorzufinden.[30]

Die Leistung dieser Kraftwerksart wird vom Höhenunterschied zwischen Stausee und Krafthaus sowie vom Turbinendurchfluss bestimmt. Je nach Lage und Gegebenheit staut entweder ein Staudamm oder eine Staumauer das Wasser auf. Neben dem natürlichen Zufluss zum Speicher können weitläufige Beileitungssysteme den Inhalt des Stausees vermehren. Über einen Druckstollen und einen Druckschacht wird das gespeicherte Wasser zum Krafthaus geleit, wobei die Triebwasserwege sowohl in unterirdischen Stollen als auch frei in Rohrleitungen verlaufen können. In Speicherkraftwerken finden je nach Fallhöhe Francisturbinen (feststehende Schaufeln) oder Peltonturbinen (becherförmige Schaufeln) ihre Einsatzgebiete.[31]

2.2.2. Aufbau

Wie die nachstehende Abbildung verdeutlicht, besteht ein Speicherkraftwerk grundsätzlich aus folgenden Anlagenteilen:

- Stauanlage, Wasserfassungen, Druckstollen, Druckschacht, Wasserschloss zur Verhinderung von Druckstößen, sowie

- Zentrale mit Turbinen, Generatoren, Transformatoren und Schaltstation.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Anlagenteile eines Speicherkraftwerkes [32]

Abbildung 5 zeigt die Gesamtanlage eines Speicherkraftwerkes:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Gesamtanlage eines Speicherkraftwerkes [33]

Die einzelnen Punkte der Grafik stellen dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [34]

2.2.3. Merkmale

Nachfolgend werden nochmals die konkreten Merkmale von Speicherkraftwerken zusammenfassend aufgelistet:

- Durch Talsperren (Staudamm oder –mauer) wird das Wasser angesammelt. Diese Talsperren liegen von der Zentrale relativ weit entfernt.
- Zwischen der Stauanlage und der Zentrale besteht ein großer Höhenunterschied (Gefälle).
- Durch das große Gefälle entsteht hoher Druck, was zur Folge hat, dass man bereits mit kleinen Wassermengen Strom erzeugen kann.
- Innerhalb von kürzester Zeit können die Turbinen in einem Speicherkraftwerk teilweise oder auch ganz eingeschaltet werden. Somit kann in Spitzenzeiten (zu bestimmten Tages- bzw. Jahreszeiten) der Strombedarf gedeckt werden. Ebenso kann beim Ausfall eines anderen Stromerzeugers ein Speicherkraftwerk schnell zur Überbrückung dienen.
- Innerhalb eines Speicherkraftwerks kommen die Pelton- oder die Francisturbine zum Einsatz.

2.3. Pumpspeicherkraftwerke

2.3.1. Allgemeines

Pumpspeicherkraftwerke sind Kraftwerke, die nicht nur Strom produzieren, sondern das Wasser in Stauseen hinaufpumpen.

Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung kam um die Jahr-hundertwende erstmals der Gedanke auf, den im Netz bei vermindertem Strombedarf anfallenden Überschussstrom zum Zurückpumpen des schon genutzten Wassers in ein höher gelegenes Becken zu verwenden. Dort bleibt das Wasser so lange ge-speichert, bis der Bedarf an Energie wieder ansteigt und es zur Stromerzeugung genutzt werden kann.

Pumpspeicherkraftwerke tragen somit dazu bei, dass die geringwertige Überschussenergie bedarfsschwacher Stunden unter Zwischenschaltung hydraulischer Akkumulation in hochwertige Spitzenenergie umgewandelt, d. h. veredelt wird.[35]

Je nach Bedarf ist elektrischer Strom unterschiedlich wertvoll bzw. teuer. Ist die Nachfrage groß, so muss für den Strom ein höherer Preis bezahlt werden als zB in der Nacht, an Wochenenden oder im Sommer.

Flusskraftwerke, die im Prinzip 24 Stunden pro Tag im Betrieb stehen, produzieren in Schwachlastzeiten mehr Strom als verbraucht wird. Somit sollte der überschüssige Strom gespeichert werden können. Dieser lässt sich aber nur dadurch speichern, indem er zum Hochpumpen von Wasser in Stauseen benutzt wird. Pumpen fördern das Wasser aus einem Unterwasserbecken in einen höher gelegenen Stausee. Doch die Pumpspeicherung ist immer mit Verlusten verbunden. Es lassen sich nur etwa drei Viertel der zurückgeführten elektrischen Energie zurückgewinnen. Dieses Vorgehen macht aber sowohl technisch als auch betriebswirtschaftlich dennoch Sinn, weil sich auf diese Weise wertvolle Elektrizität zur Deckung des Spitzenbedarfs mit Überschussstrom erzeugen lässt, welcher sonst ungenutzt verloren gehen würde, da Strom ja bekanntlich ein nicht lagerfähiges Gut darstellt. Allerdings kann mit Pumpspeicherung die Stromproduktion nicht erhöht werden.

In größeren Pumpspeicherkraftwerken sind oft mehrere Stauanlagen (Talsperren) und Maschinenzentralen mit Turbinen und Pumpen vorhanden. Druckstollen und Druckschächte mit oft einigen Kilometern Länge verbinden diese miteinander. Es wird den Werken nicht selten die Möglichkeit geboten, durch eine Vielzahl von Wasserfassungen Einzugsgebiete von bis über 1.000 km² zu erschließen. Somit sind Pumpspeicherkraftwerke für die Abdeckung des Spitzenbedarfs an Strom und zum Ausgleich von Belastungsschwankungen unentbehrlich.[36]

Es wird zwischen Pumpspeicherkraftwerken im engeren und weiteren Sinn unterschieden: Von Pumpspeicherkraftwerken im engeren Sinn spricht man, wenn das Umwälzen einer bestimmten Wassermenge zwischen einem oberen und einem unteren Becken durchgeführt wird. In diesem Fall bleibt der Wasserhaushalt dieses Gebietes praktisch unbeeinflusst, da das Wasser zwischen den beiden Becken hin und her pendelt.

Pumpspeicherkraftwerke im weiteren Sinn liegen vor, wenn kein Umwälzbetrieb vorliegt, sondern durch Zubringerpumpen Wasser hoch gepumpt wird, um bei einem Speichersee den Zufluss zu erhöhen. Nur in diesem Fall liegt echte Stromgewinnung durch Wasserkraft mit positiver Nettoproduktion vor. Diese Nettoproduktion von Hydroelektrizität ergibt sich aus der Bruttoproduktion minus der eingesetzten Pumpenergie.

Im ersten Fall wird hingegen kein Strom effektiv erzeugt, sondern vielmehr Energie mit Verlusten gelagert und veredelt.[37]

2.3.2. Aufbau und Funktionsweise

Pumpspeicherkraftwerke besitzen nachfolgend angeführte, in der Abbildung 6 dargestellte Anlagenteile:

- Ein oberes (Stausee) und ein unteres Becken,
- eine Druckleitung sowie
- Turbine, Generator, Pumpe und Transformator.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Anlagenteile eines Pumpspeicherkraftwerkes [38]

Bei der Funktionsweise des Pumpspeicherkraftwerks wird der Generator zum Motor. Pumpspeicherkraftwerke funktionieren mit sog. Dreimaschinensätzen, wobei ein Maschinensatz aus Turbine (Francisturbine), Motor-Generator und Pumpe besteht. Wechselweise arbeitet der Generator auch als Motor. Der Motor-Generator befindet sich zusammen mit der Pumpe und der Turbine auf derselben Welle. Die jeweils nicht arbeitende Turbine oder Pumpe dreht in ihrer entwässerten Kammer leer mit. Diese Funktionsweise wird in Abbildung 7 veranschaulicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Aus dem Generator wird ein Motor [39]

[...]


[1] Vgl. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom 22.12.2002, S. 1.

[2] Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: Wasser ist Leben. Wasserrahmenrichtlinie (Infofolder). Europäische Kommission. Luxemburg 2002, o. S.

[3] Vgl. Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft): Umweltbericht 2001. Wien 2001, S. 26.

[4] EnergieAG Oberösterreich/Geschäftsbereich Erzeugung: Foliensammlung „Datenerhebung zur Ausweisung von HMWB für die Wasserkraftwerke der EnergieAG“. Linz 2003, S. 2.

[5] EnergieAG Oberösterreich/Geschäftsbereich Erzeugung: Foliensammlung „Datenerhebung zur Ausweisung von HMWB für die Wasserkraftwerke der EnergieAG“. Linz 2003, S. 3.

[6] Vgl. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom 22.12.2002, S. 1.

[7] Ministerium f. Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, Abteilung Wasserwirtschaft (Hrsg.): Bericht über die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz. Mainz 2002, S. 7.

[8] Vgl. Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: Die Wasserrahmenrichtlinie: Tauchen Sie ein! (Infofolder). Europäische Kommission. Luxemburg 2002, S. 10.

[9] Ministerium f. Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, Abteilung Wasserwirtschaft (Hrsg.): Bericht über die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz. Mainz 2002, S. 17.

[10] Vgl. Schmutz, S., Egger, G., Muhar, S.: Bewertung der Ökologischen Funktionsfähigkeit gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Positionspapier zu Teilmodul 2/Modellkonzeption Leitbildentwicklung für Flusslandschaften im Rahmen des Forschungsprojektes Flusslandschaftstypen Österreichs - Leitbilder für eine nachhaltige Entwicklung von Flusslandschaften. Wien 2000, S. 2.

[11] Vgl. Nadlinger, A.: EU-Wasserrahmenrichtlinie - Chancen und Risiken für Oberösterreich. In: OÖ Akademie für Umwelt und Natur (Hrsg.): Tagungsband OÖ Umweltkongress 2002: Wasser Lebensraum – Lebensmittel - Wirtschaftsfaktor. Linz 2002, S. 35.

[12] Vgl. Bundesgesetz vom 29. August 2003 über die Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959 und des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 sowie Aufhebung des Hydrografiegesetzes, BGBl. I 2003/82.

[13] Vgl. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft/ Wasserwirtschaftskataster (Hrsg.): Wassergüte in Österreich. Jahresbericht 2000. Wien 2001, S. 22.

[14] Vgl. Nadlinger, A.: EU-Wasserrahmenrichtlinie - Chancen und Risiken für Oberösterreich. In: OÖ Akademie für Umwelt und Natur (Hrsg.): Tagungsband OÖ Umweltkongress 2002: Wasser Lebensraum – Lebensmittel - Wirtschaftsfaktor. Linz 2002, S. 35 ff.

[15] Vgl. ebenda, S. 35 ff.

[16] Vgl. ebenda, S. 35 ff.

[17] Vgl. ebenda, S. 35 ff.

[18] Vgl. ebenda, S. 35 ff.

[19] Vgl. Schaeffer, http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/hausarbeit/phy/18690.html, 14. April 2003.

[20] Vgl. http://www.veoe.at/electro/lauf/aall.htm, 14. April 2003.

[21] Gieseck, J., Mosonyi, E.: Wasserkraftanlagen. Planung, Bau und Betrieb. Springer 1997, S. 23 f.

[22] Ebenda, S. 22.

[23] Vgl. http://www.veoe.at/electro/lauf/aall.htm, 14. April 2003.

[24] http://www.poweron.ch/de/stromprod/content---1--1026.html, 14. April 2003.

[25] Ebenda, 14. April 2003.

[26] Vgl. ebenda, 14. April 2003.

[27] Vgl. ebenda, 14. April 2003.

[28] Vgl. http://www.wasser.de/wasserkraft/speicher.htm, 15. April 2002.

[29] Eidgenössische Technische Hochschule Zürich ETH: Ausgearbeitet durch Frischknecht, R., Hofstetter, P., Knoepfel, I.: Ökoinventare für Energiesysteme. Teil 1 – im Auftrag des Bundesamtes für Energiewirtschaft. Zürich 1995, Kapitel IIIV, S. 5.

[30] Vgl. Radler, S.: Die Revitalisierung von Fließgewässern im Zuge von Kraftwerksbauten und beim Bau von Kleinkraftwerken. In: Revitalisierung von Fließgewässern (Landschaftswasserbau Band 5, hrsg. vom Institut für Wassergüte und Landschaftswasserbau der TU Wien). Wien 1985, S. 359 f.

[31] Vgl. http://www.itplanet.at/tarifdschungel/strom/lexikon/speicherkraftwerk.htm, 15. April 2003.

[32] http://www.poweron.ch/de/stromprod/content---1--1021.html, 15. April 2003.

[33] Ebenda, 15. April 2003.

[34] Vgl. ebenda, 15. April 2003.

[35] Vgl. Kaczynski, J.: Stauanlagen – Wasserkraftanlagen. 2., überarb. Auflage. Düsseldorf 1994, S. 81.

[36] Vgl. http://www.poweron.ch/de/stromprod/content---1--1021.html, 15. April 2003.

[37] Vgl. Eidgenössische Technische Hochschule Zürich ETH (Hrsg.): Ausgearbeitet durch Frischknecht, R., Hofstetter, P., Knoepfel, I.: Ökoinventare für Energiesysteme. Teil 1 – im Auftrag des Bundesamtes für Energiewirtschaft. Zürich 1995, S. 5.

[38] Vgl. http://www.poweron.ch/de/stromprod/content---1--1127.html, 15. April 2003.

[39] Ebenda, 15. April 2003.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832479688
ISBN (Paperback)
9783838679686
DOI
10.3239/9783832479688
Dateigröße
3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johannes Kepler Universität Linz – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2004 (Mai)
Note
2,0
Schlagworte
qmin-wert restwasserabgabe kleinwasserkraftwerk fischwege
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Titel: Auswirkungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf die Stromerzeugung in Österreich
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