Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren
					
	
		©2003
		Diplomarbeit
		
			
				143 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Inhaltsangabe:Einleitung:	
Die Internationale Rechnungslegung ist im Vormarsch. Seit einigen Jahren ist zu beachten, dass die Unternehmen sich bei der Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse nicht mehr nur an den für Deutschland gültigen Vorschriften des HGB orientieren. Zunehmend werden Abschlüsse deutscher Unternehmen nunmehr auch nach den international anerkannten US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) oder den supranationalen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.
Betrachtet man die Entwicklung der Wirtschaft während der letzten 10 Jahre, so lässt sich eine ganze Reihe von Einflüssen ausmachen, die als Auslöser für eine internationale Ausrichtung der Jahresabschlüsse deutscher Unternehmen angeführt werden können. Beispielsweise sind heute Internationale Abschlüsse ein Zulassungskriterium an vielen Börsen; an der deutschen Börse sind den Segmenten TecDAX und ab 2002 im SDAX Jahresabschlüsse nach IFRS oder US-GAAP vorzulegen.
Im Anschluss an die Einleitung werden im zweiten Kapitel dieser Diplomarbeit zunächst die konzeptionellen Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS vorgestellt. Das dritte Kapitel beinhaltet die Beschreibung des Bonitätsratingprozesses sowie derer Bedeutung für Basel II. Der externe Analyst ist bei der jahresabschlussanalytischen Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens weitgehend auf die der Rechnungslegung entnehmbaren Daten angewiesen. Daher sind im vierten Kapitel die für das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren relevante Rechnungslegungsbestandteile (Bilanzpositionen) sowie deren durch das den Bilanzierungsnormen innenwohnenden bilanzpolitisch ausnutzbare Gestaltungspotential, d.h. Ermessensspielräume und Wahlrechte, zu beschreiben. Um den Informationswert der einem IFRS-Abschluss zu entnehmenden Rechnungslegungsdaten abschließend beurteilen zu können, wird ein Vergleich mit den entsprechenden HGB-Vorschriften vorgenommen.
Im fünften Kapitel wird schließlich aufbauend auf den Erkenntnissen der vorangegangenen Abschnitte der Frage nachgegangen, inwiefern sich aufgrund divergierender Ansatz-, Bewertung-, Ausweis-, und Konsolidierungsgrundsätzen in der IFRS-Rechnungslegung der Aufbau einzelner ausgewählten Kennzahlen verändert und ob sich daraufhin Unterschiede zwischen dem Aussagegehalt von IFRS-konformen und HGB-konformen Kennzahlen ergeben. Zudem ist anhand eines Beispieles zu untersuchen, ob die spezifischen Offenlegungsvorschriften der IFRS-Rechnungslegung Auswirkungen […]
	Die Internationale Rechnungslegung ist im Vormarsch. Seit einigen Jahren ist zu beachten, dass die Unternehmen sich bei der Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse nicht mehr nur an den für Deutschland gültigen Vorschriften des HGB orientieren. Zunehmend werden Abschlüsse deutscher Unternehmen nunmehr auch nach den international anerkannten US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) oder den supranationalen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.
Betrachtet man die Entwicklung der Wirtschaft während der letzten 10 Jahre, so lässt sich eine ganze Reihe von Einflüssen ausmachen, die als Auslöser für eine internationale Ausrichtung der Jahresabschlüsse deutscher Unternehmen angeführt werden können. Beispielsweise sind heute Internationale Abschlüsse ein Zulassungskriterium an vielen Börsen; an der deutschen Börse sind den Segmenten TecDAX und ab 2002 im SDAX Jahresabschlüsse nach IFRS oder US-GAAP vorzulegen.
Im Anschluss an die Einleitung werden im zweiten Kapitel dieser Diplomarbeit zunächst die konzeptionellen Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS vorgestellt. Das dritte Kapitel beinhaltet die Beschreibung des Bonitätsratingprozesses sowie derer Bedeutung für Basel II. Der externe Analyst ist bei der jahresabschlussanalytischen Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens weitgehend auf die der Rechnungslegung entnehmbaren Daten angewiesen. Daher sind im vierten Kapitel die für das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren relevante Rechnungslegungsbestandteile (Bilanzpositionen) sowie deren durch das den Bilanzierungsnormen innenwohnenden bilanzpolitisch ausnutzbare Gestaltungspotential, d.h. Ermessensspielräume und Wahlrechte, zu beschreiben. Um den Informationswert der einem IFRS-Abschluss zu entnehmenden Rechnungslegungsdaten abschließend beurteilen zu können, wird ein Vergleich mit den entsprechenden HGB-Vorschriften vorgenommen.
Im fünften Kapitel wird schließlich aufbauend auf den Erkenntnissen der vorangegangenen Abschnitte der Frage nachgegangen, inwiefern sich aufgrund divergierender Ansatz-, Bewertung-, Ausweis-, und Konsolidierungsgrundsätzen in der IFRS-Rechnungslegung der Aufbau einzelner ausgewählten Kennzahlen verändert und ob sich daraufhin Unterschiede zwischen dem Aussagegehalt von IFRS-konformen und HGB-konformen Kennzahlen ergeben. Zudem ist anhand eines Beispieles zu untersuchen, ob die spezifischen Offenlegungsvorschriften der IFRS-Rechnungslegung Auswirkungen […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
ID 7690 
Becker, Eduard: Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das 
kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren 
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004  
Zugl.: Fachhochschule Nürtingen, Fachhochschule, Diplomarbeit, 2003 
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Diplomica GmbH 
http://www.diplom.de, Hamburg 2004 
Printed in Germany
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren         Seite I 
Inhaltsverzeichnis 
INHALTSVERZEICHNIS 
I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
IV
1
EINLEITUNG 
1
1.1
Problemstellung 
1
1.2
Vorgehensweise 
3
2
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG NACH HGB UND IFRS 
4
2.1
Rechnungslegung nach HGB 
4
2.1.1  Entstehung und Inhalt des HGB 
4 
2.1.2  Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
5 
2.1.3  Zielsetzung und Adressaten der HGB-Rechnungslegung 
6 
2.2
Rechnungslegung nach IFRS 
8
2.2.1  Entwicklung und Zusammensetzung der IFRS 
8 
2.2.2  Grundsätze (Framework) 
10 
2.2.3  Ziele und Adressaten der IFRS-Rechnungslegung 
13 
3
DAS KENNZAHLENGESTÜTZTE BONITÄTSRATINGVERFAHREN 
14
3.1
Grundlagen und Ziele 
14
3.2
Ratingadressaten 
16
3.2.1  Kreditinstitute 
16 
3.2.2  Leasinggesellschaften 
17 
3.2.3  Kunden 
17 
3.2.4  Lieferanten 
18 
3.2.5  Mitarbeiter 
18 
3.2.6  Andere Adressaten 
18 
3.3
Bonitätsratingprozess 
19
3.4
Basel II und Rating 
21
3.4.1  Die Standardmethode für das Bonitätsrisiko 
22 
3.4.2  Der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB-Ansatz) 
23 
3.4.3  Bedeutung von Basel II für einzelne Wirtschaftssubjekte 
23 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren         Seite II 
4
GRUNDLEGENDE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DER DEUTSCHEN 
RECHNUNGSLEGUNG UND DER IFRS-RECHNUNGSLEGUNG 
26
4.1
Diskussion relevanter Bilanzpositionen 
26
4.1.1  Aktiva 
27 
4.1.1.1  Immaterielle Vermögensgegenstände 
27 
4.1.1.1.1 Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
27 
4.1.1.1.2 Bedeutung für das kennzahlengestützte  
Bonitätsratingverfahren 
29 
4.1.1.2  Sachanlagevermögen 
31 
4.1.1.2.1 Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
31 
4.1.1.2.2 Bedeutung für das kennzahlengestützte  
Bonitätsratingverfahren 
32 
4.1.1.3  Wertpapiere 
33 
4.1.1.3.1 Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
33 
4.1.1.3.2 Bedeutung für das kennzahlengestützte  
Bonitätsratingverfahren 
34 
4.1.1.4  Vorräte 
36 
4.1.1.4.1 Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
36 
4.1.1.4.2 Bedeutung für das kennzahlengestützte  
Bonitätsratingverfahren 
38 
4.1.1.5  Langfristige Auftragsfertigung 
39 
4.1.1.5.1 Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
39 
4.1.1.5.2 Bedeutung für das kennzahlengestützte  
Bonitätsratingverfahren 
40 
4.1.2  Passiva 
42 
4.1.2.1  Rückstellungen 
42 
4.1.2.1.1 Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
42 
4.1.2.1.2 Bedeutung für das kennzahlengestützte  
Bonitätsratingverfahren 
44 
4.1.2.2  Pensionsverpflichtungen 
45 
4.1.2.2.1 Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
45 
4.1.2.2.2 Bedeutung für das kennzahlengestützte  
Bonitätsratingverfahren 
47 
4.2
Sonstige Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
49
4.2.1  Leasing 
49 
4.2.1.1  Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
49 
4.2.1.2  Bedeutung für das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren 50 
4.2.2  Latente Steuern 
52 
4.2.2.1  Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
52 
4.2.2.2  Bedeutung für das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren 53 
4.2.3  Währungsumrechnung 
54 
4.2.3.1  Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
54 
4.2.3.2  Bedeutung für das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren 54 
4.2.4  Derivate 
56 
4.2.4.1  Ansatz- und Bewertungsunterschiede 
56 
4.2.4.2  Bedeutung für das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren 57 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren         Seite III 
4.3
Zusätzliche Unterschiede zwischen HGB und lFRS im Konzern-
abschluss 
58
4.3.1  Konsolidierungskreis 
59 
4.3.2  Konzernabschlussstichtag 
59 
4.3.3  Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert 
60 
4.3.4  Bedeutung für das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren 
61 
4.4
Weitere Angaben 
63
4.4.1  Kapitalflussrechnung 
63 
4.4.1.1  Kapitalflussrechnung in der deutschen Rechnungslegung 
63 
4.4.1.2  Kapitalflussrechnung nach IFRS 
64 
4.4.1.3  Bedeutung für das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren 65 
4.4.2  Segmentberichtersattung 
66 
4.4.2.1  Segmentberichtersattung in der deutschen Rechnungslegung  66 
4.4.2.2  Segmentberichtersattung nach IFRS 
68 
4.4.2.3  Bedeutung für das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren 69 
5
BEDEUTUNG DER UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN BEIDEN 
RECHNUNGSLEGUNGSSYSTEMEN FÜR DAS 
KENNZAHLENGESTÜTZTE BONITÄTSRATINGVERFAHREN 
70
5.1
Auswirkungen  der  Rechnungslegungsunterschiede  auf  einzelne 
Kennzahlen 
71
5.1.1  Kennzahlengestützte Untersuchung der Vermögensstruktur 
71 
5.1.1.1  Intensitätskennzahlen 
71 
5.1.1.2  Kennzahlen zur Umschlagshäufigkeit 
74 
5.1.2  Kennzahlengestützte Untersuchung der Kapitalstruktur 
77 
5.1.3  Kennzahlengestützte Untersuchung der statischen Liquidität 
80 
5.1.3.1  Net Working Capital 
81 
5.1.3.2  Liquiditäts- und Deckungsgrade 
83 
5.1.4  Kennzahlengestützte Untersuchung der dynamischen Liquidität 
84 
5.1.4.1  Cash Flow-Analyse 
85 
5.1.4.2  Weitere Kennzahlen der dynamischen Liquiditätsanalyse 
87 
5.1.4.2.1 Innenfinanzierungskraft 
87 
5.1.4.2.2 Dynamischer Verschuldungsgrad 
89 
5.2
Auswirkungen der Rechnungslegungsunterschiede auf das gesamte 
Bonitätsrating 
90
6
SCHLUSSBETRACHTUNG UND AUSBLICK 
98
ANHANG 
102
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 
129
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren         Seite IV 
Abkürzungsverzeichnis 
Abs.        Absatz 
AfA        Abschreibung für Abnutzung  
Aufl.        Auflage 
AV         Anlagevermögen 
BFH        Bundesfinanzhof 
BGH (RG)    Bundesgerichtshof (Reichsgerichtshof)  
bzw.        beziehungsweise 
DIHT        Deutsche Industrie- und Handelstag 
d.h.        das heißt 
DRS        Deutscher Rechnungslegungsstandard 
DRSC      Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. 
EBIT        Earnings before Interests and Taxes 
EstG        Einkommensteuergesetz 
EU         Europäische Union 
EuGH       Europäischer Gerichtshof 
EUR        Euro 
FE         fertige Erzeugnisse 
F & E       Fertigung & Entwicklung 
Fifo        First in first out 
GAAP       Generally Accepted Accounting Principles 
gem.        gemäß 
GoB        Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung 
GuV        Gewinn- und Verlustrechnung 
HFA        Hauptfachausschuss  
HGB        Handelsgesetzbuch 
Hrsg.        Herausgeber 
IAS        International Accounting Standard(s); ab 2002: IFRS  
IASB        International Accounting Standards Board; bis 2002: IASC  
IASC        International Accounting Standards Committee  
lDW        Institut der Wirtschaftsprüfer 
IFRIC       International Financial Reporting Interpretations Committee 
IFRS        International Financial Reporting Standards (neue Bezeichnung  
          für IAS) 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren         Seite V 
insb.        insbesondere 
IRB 
    auf internen Ratings basierend 
i.V.m.       in Verbindung mit 
KapAEG     Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz  
KFR        Kapitalflussrechnung 
KonTraG     Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich 
KWG        Kreditwesengesetz 
Lifo        Last in first out  
Nr.         Nummer 
o.g.        oben genannt 
PoC        Percentage of Completion 
PublG       Publizitätsgesetz 
RAP        Rechnungsabgrenzungsposten 
RHB;        Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 
S.          Seite 
SG         Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. 
SIC         Standing Interpretations Committee; ab 2002: IFRIC 
UE         unfertige Erzeugnisse 
vgl.        vergleiche 
z.B.        zum Beispiel 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 1 
1  Einleitung 
1.1   Problemstellung 
Die Internationale Rechnungslegung ist  im Vormarsch. Seit einigen Jahren ist 
zu  beachten,  dass  die  Unternehmen  sich  bei  der  Aufstellung  ihrer  Jahresab-
schlüsse nicht mehr nur an den für Deutschland gültigen Vorschriften des HGB 
orientieren. Zunehmend werden Abschlüsse deutscher Unternehmen nunmehr 
auch  nach  den  international  anerkannten  US-Generally  Accepted  Accounting 
Principles (US-GAAP) oder den supranationalen International Financial Repor-
ting Standards (IFRS) erstellt (s. Anhang 1).
1
Betrachtet  man  Entwicklung  der  Wirtschaft  während  der  letzten  10  Jahre,  so 
lässt  sich  eine  ganze  Reihe  von  Einflüssen  ausmachen,  die  als  Auslöser  für 
eine internationale Ausrichtung der Jahresabschlüsse deutscher Unternehmen 
angeführt werden können. Beispielsweise sind heute Internationale Abschlüsse 
ein  Zulassungskriterium  an  vielen  Börsen;  an  der  deutschen  Börse  sind  den 
Segmenten TecDAX und ab 2002 im SDAX Jahresabschlüsse nach IFRS oder 
US-GAAP vorzulegen. 
Als  weitere  Gründe  für  die  zunehmende  Bedeutung  von  der  internationalen 
Rechnungslegung können genannt werden: 
·
  Globalisierung der Märkte 
  Zugang zu internationalen Kapitalmärkten (Eigenkapital, Fremdkapital) 
  Zugang zu internationalen Absatz- und Beschaffungsmärkten 
·
  Unzulänglichkeit  des  deutschen  Bilanzrechts  (z.B.  Gesetzeslücken)  sowie 
Reformbedürftigkeit der GoB 
·
  Kapitalknappheit durch Zunahme des weltweiten Wettbewerbs 
·
  Institutionelle Investoren (z.B. professionelle Publikumsfondsgesellschaften), 
die beispielsweise durch Risikostreuung Geldmittel weltweit anlegen 
1
Vgl. Grünberger (2002), S. 1. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 2 
·
  gewachsene  Anforderungen  der  Anleger,  wie  z.B.  risikoadäquate  Verzin-
sung des Kapitals, wertsteigernde Unternehmenspolitik, offene Kommunika-
tion und Information 
·
  Neuformulierung des § 292 a Abs. 1 und 2 HGB durch Kapitalaufnahmeer-
leichterungsgesetz  (KapAEG)  aus  dem  Jahre  1998,  die  börsennotierten 
deutschen  Unternehmen  ermöglicht,  einen  befreienden  Konzernabschluss 
aufzustellen,  der  international  anerkannten  Rechnungslegungsgrundsätzen 
entspricht. 
·
  EU-Verordnung vom 13.02.2003  
  Diese EU-Verordnung verpflichtet börsennotierte Gesellschaften zur Aufstel-
lung  eines  IFRS-Konzernabschlusses  ab  01.01.2005.  Bei  erstmaliger  An-
wendung eines Konzernabschlusses nach IFRS zum 31.12.2005 sind auch 
die  Vorjahreszahlen  anzugeben.  Die  Umstellung  der  Rechnungslegung 
muss  bereits für  das  Jahr  2003  erfolgen,  da  die  Schlussbilanz  31.12.2003 
benötigt wird. 
Aufgrund  der  skizzierten  Entwicklung  ist  eine  fortschreitende  Internationalisie-
rung der Rechnungslegung auf Unternehmensebene, d.h. die Veröffentlichung 
einer  steigenden  Zahl  von  IFRS-konformen  Jahresabschlüssen,  zu  erwarten. 
Dies  hat  zur  Folge,  dass  sich  unternehmensexterne  Jahresabschlussadressa-
ten,  wie  z.B.  Aktionäre,  institutionelle  lnvestoren  und  Kreditgeber,  künftig  ver-
mehrt  mit  Jahresabschlüssen  konfrontiert  werden,  die  (auch)  internationalen 
Rechnungslegungsnormen entsprechen. Die Umstellung der Jahres- und Kon-
zernabschlüsse  auf  die  internationalen  Bilanzierungsregeln  hat  für  die  Arbeit 
der  Bilanzanalytiker  und  deren  Instrumente  erhebliche  Auswirkungen.  Die  un-
terschiedliche  Behandlung  von  Geschäftsvorfallen  nach  den  verschiedenen 
Rechnungslegungssystemen  führt  dazu,  dass  die  bestehenden,  auf  die  deut-
sche Rechnungslegung abgestimmten Analyse- und Beurteilungssysteme mög-
licherweise bei Anwendung auf internationale Abschlüsse nur noch beschränkt 
aussagekräftige Ergebnisse liefern.
2
Anstoß zu den Überlegungen in der vorliegenden Diplomarbeit bildet die Frage, 
inwiefern sich eine IFRS-konforme Bilanzierung auf die externe kennzahlenge-
stützte Bonitätsratingverfahren auswirkt. Dabei ist zunächst zu untersuchen, ob 
2
Vgl. Dangel/Hofstetter/Otto (2001), S. 4. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 3 
sich  die  zur  Verfügung  stehenden  Rechnungslegungsdaten  im  Vergleich  zum 
HGB verändern und welche Auswirkungen sich daraus hinsichtlich des Aussa-
gegehalts  einzelnen  Kennzahlen  sowie  gesamten  Bonitätsratingverfahren  ge-
gebenenfalls ergeben und wie diese Unterschiede zu interpretieren sind. 
1.2   Vorgehensweise 
Im Anschluss an die Einleitung werden im zweiten Kapitel dieser Diplomarbeit 
zunächst die konzeptionellen Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und 
IFRS vorgestellt. 
Das dritte Kapitel beinhaltet die Beschreibung des Bonitätsratingprozesses so-
wie derer Bedeutung für Basel II. 
Der externe Analyst ist bei der jahresabschlussanalytischen Bonitätsbeurteilung 
eines Unternehmens weitgehend auf die der Rechnungslegung entnehmbahren 
Daten  angewiesen.  Daher  sind  im  vierten  Kapitel  die  für  das  kennzahlenge-
stützte  Bonitätsratingverfahren  relevante  Rechnungslegungsbestandteile  (Bi-
lanzpositionen)  sowie  deren  durch  das  den  Bilanzierungsnormen  innenwoh-
nendnen  bilanzpolitisch  ausnutzbare  Gestaltungspotential,  d.h.  Ermessens-
spielräume und Wahlrechte, zu beschreiben. Um den Informationswert der ei-
nem IFRS-Abschluss zu entnehmenden Rechnungslegungsdaten abschließend 
beurteilen  zu  können,  wird  ein  Vergleich  mit  den  entsprechenden  HGB-
Vorschriften vorgenommen. 
Im fünften Kapitel wird schließlich aufbauend auf den Erkenntnissen der voran-
gegangenen  Abschnitte  der  Frage  nachgegangen,  inwiefern  sich  aufgrund  di-
vergierender  Ansatz-,  Bewertung-,  Ausweis-,  und  Konsolidierungsgrundsätzen 
in der IFRS-Rechnungslegung der Aufbau einzelner ausgewählten Kennzahlen 
verändert  und  ob  sich  daraufhin  Unterschiede  zwischen  dem  Aussagegehalt 
von IFRS-konformen und HGB-konformen Kennzahlen ergeben. Zudem ist an-
hand  eines  Beispieles  zu  untersuchen,  ob  die  spezifischen  Offenlegungsvor-
schriften der IFRS-Rechnungslegung Auswirkungen auf den Informationsgehalt 
einzelner Kennzahlen und Bonitätsrating insgesamt haben sowie welche diver-
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 4 
gierender Ansatz-, Bewertung-, Ausweis-, und Konsolidierungsgrundsätzen da-
für verantwortlich. 
Das sechste Kapitel beinhaltet die Zusammenfassung der Ergebnisse der vor-
liegenden Diplomarbeit und Ausblick über die zukünftige Entwicklung der inter-
nationalen Rechnungslegung. 
2  Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS 
2.1   Rechnungslegung nach HGB 
2.1.1    Entstehung und Inhalt des HGB 
Das HGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Das im HGB enthaltene Dritte Buch 
Handelsbücher  ist  im  Laufe  der  Jahre  zwar  abgeändert  worden,  enthält  aber 
immer  noch  nur  sehr  wenige  allgemeine  Vorschriften.  Wichtige  Sachverhalte 
sind  im  HGB  überhaupt  nicht  geregelt.  Ein  wesentlicher  Teil  der  Vorschriften 
des HGB befasst sich nur mit Wahlrechten und Ausnahmen von den ohnehin 
unzureichenden Regelungen. 
Das  Dritte  Buch  Handelsbücher  baut  stark  auf  der  Aktiennovelle  von  1884,  in 
der  eine  Reihe  von  Strafbestimmungen  enthalten  war,  um  Betrügereien  mög-
lichst zu vermeiden, auf. Hierauf sind auch die in der deutschen Bilanzliteratur 
stark  betonten  Begriffe  Vorsichtsprinzip,  Gläubigerschutz  und  Ausschüttungs-
bemessungsfunktion zurückzuführen. 
Aufgrund  der  vollkommen  unzureichenden  Definition  der  Rechnungslegungs-
vorschriften in Deutschland konnten die Unternehmensleitungen die sehr weni-
gen allgemeinen Vorschriften ganz in ihrem Sinne auslegen und somit in hohem 
Maße  Bilanzpolitik  betreiben.  Aus  der  Sicht  des  Bilanzlesers  ist  Bilanzpolitik 
nichts anderes als Bilanzkosmetik oder Ergebnisverschleierung. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 5 
2.1.2    Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Bilanz, einen möglichst genauen Ein-
blick  in  die  Vermögens-,  Ertrags-  und  Liquiditätslage  eines  Unternehmens  zu 
geben.  Deshalb  heißt  es  in  §  243  HGB,  dass  der  Jahresabschluss  nach  den 
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen ist. Sie werden 
als  die  obersten  Bewertungsnormen  für  das  Rechnungswesen  eines  Unter-
nehmens bezeichnet. Der Begriff der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und 
Bilanzierung  wird  durch  gesetzliche  Bestimmungen  aber  nirgendwo  zusam-
mengefasst definiert; er ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
3
Nach  dem Wirtschaftsprüfer-Handbuch  2000,  Seite  189,  können  als  Entschei-
dungshilfen für die GoB in Betracht kommen: 
·
  Gesetz und die zugrunde liegenden EU-Richtlinien, 
·
  Rechtsprechung  des  BGH  (RG),  des  EuGH,  des  BFH,  der  Spruchstelle       
(§ 324 HGB), 
·
  die Stellungnahmen des lDW zur Rechnungslegung einschließlich der zuge-
hörigen Hinweise, 
·
  gutachtliche  Stellungsnahmen  des  DIHT  und  der  Industrie-  und  Handels-
kammern, 
·
  die gesicherten Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre, 
·
  die Fachliteratur sowie 
·
  die Bilanzierungspraxis ordentlicher Kaufleute 
Das heißt im Klartext: Das Gemenge der Erkenntnisse aus 
·
  Handels- und Steuergesetzen, 
·
  zum  Teil  Jahrzehnte  alten  Urteilen  von  Finanzgerichten,  die  unter  steuerli-
chen Gesichtspunkten urteilen, 
·
  Stellungnahmen des IDW,
die teilweise verschiedene Bilanzierungsmöglich-
keiten zulassen, 
·
  nicht definierten Stellungnahmen des DIHT und der Industrie- und Handels-
3
Vgl. Born (2001), S. 20.
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 6 
kammern, 
·
  nicht  genau  definierten  gesicherten  Erkenntnissen  der  Betriebswirtschafts-
lehre, 
·
  der Fachliteratur, die nicht selten unterschiedliche Meinungen vertritt, 
·
  der Bilanzierungspraxis von Kaufleuten. die zwar ordentlich sein mögen, die 
aber keinen Grund haben, ihre Geschäftslage zu offenbaren, 
bilden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. 
In der weiteren Betrachtung können die GoB in die materielle und formelle Ord-
nungsmäßigkeit aufgeteilt werden. Die materielle Ordnungsmäßigkeit geht da-
von aus, dass die Geschäftsvorfälle vollständig und richtig aufgezeichnet wer-
den;  die  formelle  Ordnungsmäßigkeit  unterstellt  eine  Nachprüfung  sämtlicher 
Aufzeichnungen, d.h. alle Buchungen müssen klar und übersichtlich ausgeführt 
sein.  Aus  dieser  Unterteilung  lassen  sich  weitere  Grundsätze  ableite:  Bilanz-
klarheit  Bilanzwahrheit  Bilanzkontinuität  Bilanzidentität - Bilanzierungsvor-
sicht  Maßgeblichkeitsprinzip. 
2.1.3    Zielsetzung und Adressaten der HGB-Rechnungslegung 
Im HGB sind die Ziele der Rechnungslegung nirgends explizit konkretisiert. In 
Anlehnung an die deutsche Literatur zur Bilanzierung können im Wesentlichen 
folgende Aufgaben/Ziele benannt werden: 
·
  Vorsichtsprinzip als von der statischen Bilanzlehre geprägte Hauptmaxime 
Er  verbietet  eine  optimistische Betrachtungsweise  und führt  zu  einem  im  Ver-
gleich zu anderen Konzeptionen wesentlich niedrigem Gewinnausweis. In Ver-
bindung mit nachgelagerten Prinzipien wie Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip 
und  Grundsatz  der  Einzelbewertung  ist  der  Bilanzierende  bei  Vorliegen  einer 
Bewertungsbandbreite gehalten, eher den niedrigeren und somit vorsichtigeren 
Wert und nicht den wahrscheinlichsten ,,richtigen" Wert anzusetzen.
4
 Dabei wird 
es als unproblematisch angesehen, den Jahresabschluss durch bilanzpolitische 
Maßnahmen  ,,anzupassen".  Der  so  entstehende  Möglichkeit  zur  Bildung  stiller 
4
Vgl. Dangel/Hofstetter/Otto (2001), S. 20.
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 7 
Rücklagen misst der Gesetzgeber zudem der Vorteil zu, dass der Bilanzierende 
die Möglichkeit zur Erfolgsglättung hat. In Krisensituationen sollen hohe Verlus-
te gegen stille Rücklagen verrechnet und so das Wirtschaftssystem stabilisiert 
werden.  Dies  deutet  darauf  hin,  dass  der  Bevölkerung  und  insbesondere  den 
privaten  Anlegern  nur  ein  eingeschränktes  wirtschaftliches  Verständnis  zuget-
raut wird.
5
·
  Gläubigerschutzprinzip 
Die  vorsichtige  Bilanzierung  kommt  besonders  dem  Interesse  der  Fremdkapi-
talgeber und somit der Banken entgegen, die aufgrund der rechtlichen Stellung 
des Fremdkapitals keine direkte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Unter-
nehmensführung  haben.  Da  sie  einen  Anspruch  auf  eine  fixe  Größe  haben, 
steht für sie eine stabile Vermögenssituation des Kreditnehmers im Mittelpunkt. 
Das  deutsche  Bilanzrecht  schafft  dafür  mit  dem  Jahresabschluss  ein  Instru-
ment, das in seiner Konzeption mit dem Ziel der Kreditüberwachung in Einklang 
steht. Die Vorschriften des § 18 KWG (Unterlagen ab Kredithöhe von mehr als 
250.000  )sowie  die  Bedeutung  der  Bilanzanalyse  in  der  Praxis  der  Banken 
belegen dies.  
·
  Ausschüttungsbemessungsfunktion 
Sie  schütz  der  Fremdkapitalgeber  davor,  dass  die  Eigenkapitalgeber,  welche 
die Geschäftsführung bestimmen und direkt kontrollieren, dem Unternehmen zu 
viele finanzielle Mittel entziehen können. Dies würde zu einer Gefährdung des 
Unternehmensfortbestandes führen, ohne dass die Fremdkapitalgeber dagegen 
etwas unternehmen könnten. Die Rückzahlung der dem Unternehmen von Ih-
nen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel wäre in Frage gestellt. 
·
  Maßgeblichkeitsprinzip  
Die  deutschen  Rechnungslegungsvorschriften  sehen  eine  enge  Verzahnung 
von  Handels-  und  Steuerbilanz  (Handelsbilanz  ist  Grundlage  der  steuerlichen 
Gewinnermittlung)  vor.  Über  die  ungekehrte  Maßgeblichkeit  (steuerliche  Be-
5
Vgl. Dangel/Hofstetter/Otto (2001), S. 13
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 8 
günstigung  ist  nur  möglich,  wenn  auch  in  der  Handelsbilanz  von  zwingenden 
handelsrechtlichen  Bilanzierungs-  und  Bewertungsvorschriften  abgewichen 
wird)  sind  steuerrechtliche  Vorschriften  auch  für  die  Handelsbilanz  gültig.  Die 
Folge daraus war bisher in Deutschland, dass die Unternehmensleitung in gu-
ten  Jahren  das  Ergebnis  eher  schlechter  darstellen,  um  Ausschüttungen  und 
steuerliche  Belastungen  möglichst  gering  zu  halten  und  stille  Reserven  für 
schlechte  Zeiten  anzusammeln,  und  in  schlechten  Jahren  das  Ergebnis  eher 
besser darstellen, d.h. stille Reserven ohne Kommentar auflösen, um die Kritik 
an der Unternehmensleitung möglichst gering zu halten, keinen Bonitätsverlust 
bei den Kreditgebern zu erleiden und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
6
Als Jahresabschlussadressaten sind insbesondere die Mitarbeiter, die Anteils-
eigner, die Gläubiger und staatlichen Stellen zu nennen. Sie alle haben einer-
seits  berechtigtes  Interesse  an  der  wirtschaftlichen  Lage  des  Unternehmens, 
jedoch in der Regel keinen Zugang zu internen Unternehmensdaten.
7
2.2   Rechnungslegung nach IFRS 
2.2.1    Entwicklung und Zusammensetzung der IFRS 
Das International Accounting Standards Committee (seit dem Jahr 2001 Inter-
national Accounting Standards Board) wurde am 29.06.1973 in London von Be-
rufsorganisationen der mit der Abschlussprüfung und Rechnungslegung befass-
ten Berufe aus Australien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Ja-
pan, Kanada, Mexiko, den Niederlanden sowie den USA gegründet. Als unab-
hängige Körperschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, Einheitlichkeit in den Rech-
nungslegungsgrundsätzen, die von Unternehmen und anderen Organisationen 
in der ganzen Welt bei Jahresabschlüssen benutzt werden, zu erreichen. 
Die in der Satzung festgesetzten Ziele lauten: 
·
  Im öffentlichen Interesse Rechnungslegungsgrundsätze zu formulieren und 
zu veröffentlichen (aktuell gültige IFRS, s. Anhang 2) 
6
Vgl. Born (2001), S. 22. 
7
 Vgl. Dangel/Hofstetter/Otto (2001), S.3.
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 9 
Hinweis: Bei seiner Gründung im 2001 hat das IASB alle schon vorhandenen 
Standards  des  damaligen  IASC  unter  ihrem  bisherigen  Titel  ,,International  Ac-
counting  Standard"  übernommen  und  diese  Bezeichnung  bisher  nicht  verän-
dert. IAS ist daher eine Untermenge zu IFRS. Die bisherigen IAS behalten zwar 
ihre Bezeichnung und Nummerierung, sie werden mit der jeweils ersten Abän-
derung in IFRS umbenannt. 
·
  Generell an der Verbesserung und Harmonisierung der Vorschriften, Rech-
nungslegungsgrundsätze  und  Verfahren  für  die  Aufstellung  von  Jahresab-
schlüssen zu arbeiten. 
Derzeit hat das IASB 153 Mietglieder aus 112 Ländern, darunter aus Deutsch-
land  das  Institut  der  Wirtschaftsprüfer  (IDW)  als  Gründungsmitglied  und  die 
Wirtschaftsprüferkammer. Das IASB besteht aus einer Vielzahl von Gremien (s. 
Anhang 3), welche an unterschiedlichen Stellen an den insgesamt acht Schrit-
ten  umfassende  Standard-Setting-Process  (s.  Anhang  4)
beteiligt  sind.  Das 
förmliche Verfahren der Verabschiedung eines IFRS (due process) dauert meh-
rere  Jahre,  da  in  den  verschiedenen  Stufen  des  Entscheidungsprozesses  die 
Öffentlichkeit  mit  einbeziehen  wird.  Das  Board  als  höchstes  Gremium  verab-
schiedet mit der Zustimmung von acht der vierzehn Board-Mitglieder schließlich 
die neu entwickelte IFRS.
8
 Das IASB hat nur wenige hauptberufliche Mitarbei-
ter, die vor allem organisatorische Aufgaben wahrnehmen. Die ehrenamtlichen 
Mitglieder der einzelnen Fachgremien werden von den Mitgliedsorganisationen 
entsandt. Es handelt sich meistens um Rechnungslegungsfachleute von Unter-
nehmen, Mitarbeiter der vier großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaften sowie Wissenschaftler.  
Das IASB finanziert seine Arbeit aus Spenden der Mitglieder, dem Verlag der 
regelmäßig  neu  erscheinenden  IFRS  und  der  Lizenzvergabe  von  Veröffentli-
chungsrechten an Verlage  in  den einzelnen  Mitgliedsländern.  Aufgrund  seiner 
Unabhängigkeit darf das IASB keine Spenden von staatlichen Institutionen an-
nehmen.  In  der  Vergangenheit  hatten  die  internationalen Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften einen erheblichen Anteil an der Finanzierung. 
8
 Vgl. Born (2001), S. 10. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 10 
Als  problematisch  stellt  sich  immer  wieder  heraus,  das  die  am  Entschei-
dungsprozeß beteiligten Organisationen sehr unterschiedliche Denkweisen mit-
bringen. Der Verabschiedung neuer Statements geht in aller Regel ein langer 
Entscheidungsprozess voraus, in dem die an der statischen Bilanzlehre orien-
tierten  Interessenvertreter  und  die  Anhänger  der  dynamischern  Bilanztheorie 
jeweils  versuchen , den neuen IFRS möglichst an ihrer Denkweise auszurich-
ten.  Deshalb  wurden  in  einzelnen  wenigen  Standards  in  der  Wahlrechte  zwi-
schen  einer  eher  dynamischen  und  einer  eher  statischen  Rechnungslegung 
bzw. zwischen einer Standardmethode (benchmark treatment) und einer zuläs-
sigen Alternativmethode (allowed alternative treatment) eingeräumt. In Zukunft 
sollen  diese  Wahlrechte  im  System  der  IFRS  allerdings  weitgehend  beseitigt 
werden  
Die  einzelnen  IFRS  befassen  sich  mit  konkreten  Bilanzierungsfragen  aber  sie 
stellen noch kein vollständiges Regelwerk dar. Das IASB ist derzeit bemüht, die 
zahlreichen noch bestehenden Regelungslücken auszufüllen. Zu beachten sind 
neben den einzelnen IFRS auch die Verlautbarungen des International Financi-
al Reporting Interpretations Committee (IFRIC); diese stellen Zweifelsfragen in 
der Auslegung der Standards klar.
9
Als problematisch erweist sich, dass dem IASB als einer von staatlichen Gre-
mien unabhängigen Organisation bei Nichtbefolgen der IFRS keine Sanktions-
möglichkeiten  zur  Verfügung  stehen.  Nur  in  einigen  wirtschaftlich  weniger  be-
deutsamen Ländern haben die lFRS die bis dahin bestehenden nationalen Re-
gelungen  inzwischen  ersetzt  und  sind  verbindlich  Bilanzrecht  geworden.  Auf-
grund ihres starken Engagements im IASB sollte allerdings davon ausgegangen 
werden  können,  dass  die  großen  internationalen  Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaften  bei  der  Prüfung  von  IFRS-Abschlüssen  auf  eine  Einhaltung  der  ver-
bindlichen Standards bestehen. 
2.2.2    Grundsätze (Framework) 
Im Gegensatz zu den deutschen und den US-amerikanischen Regelungen stel-
len die lFRS ein in sich geschlossenes System dar. Es besteht aus dem ,,Fra-
9
 Vgl. Grünberger (2002), S. 3. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 11 
mework for the Preparation and Presentation of Financial Statements" und den 
Standards,  die  einzelne  Bilanzierungsfragen  regeln.  Das  Framework  dient  als 
Rahmenkonzept,  in  dem  die  Grundsätze  und  Leitlinien  für  die  Erstellung  und 
Anwendung der lFRS festgelegt werden. Es stellt den theoretischen Unterbau 
der Rechnungslegung dar und schreibt die Informationsfunktion des Jahresab-
schlusses als generelle Zielsetzung fest.
10
Der  Jahresabschluss  (financial  statement)  eines  Unternehmens  enthält  nach 
IFRS zumindest die folgenden Elemente: 
·
  Bilanz (balance sheet) 
·
  Gewinn- und Verlustrechnung (income statement) 
·
  Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) 
·
  Kapitalflussrechnung (statement of cash flows) 
·
  Anhang (notes to financial statement) 
Die  IFRS-Bilanz  kann  entweder  nach  zunehmenden  oder  nach  abnehmender 
Liquidität gegliedert werden. 
Nach dem IFRS-Framework besteht die GuV nur aus Aufwendungen und Erträ-
gen; eine Abgrenzung von Gewinnen und Verlusten braucht nicht zu erfolgen. 
Daher  kann  die  Buchungstechnik  nach  HGB  (z.B.  Buchwertabgang)  unverän-
dert  auch  auf  IFRS-Abschlüsse  angewendet  werden.  Der  Nettoausweis  von 
Gewinnen oder Verlusten kann ausnahmsweise bei der Veräußerung von Anla-
gevermögen oder bei vergüteten Aufwendungen erfolgen (IAS 1.36). Die GuV 
kann  nach  dem  Umsatzkostenverfahren  (income  by  function)  oder  nach  dem 
Gesamtkostenverfahren (income by nature) erstellt werden (IAS 1.77). Das ein-
fachere Gesamtkostenverfahren bietet zwar einen geringeren Informationswert, 
die  Wahlmöglichkeit  ist  aber  ein  wichtiger  Beweggrund  in  der  Praxis,  einen 
IFRS-Abschluss und keinen US-GAAP Abschluss aufzustellen.
11
Die Notes to Financial Statements sind nicht, wie der Ahnhang zum deutschen 
Abschluss, eine zusätzliche Erläuterung, sondern ein integraler Bestandsteil der 
10
Vgl. Dangel/Hofstetter/Otto (2001), S. 18. 
11
Vgl. Grünberger (2002), S. 10. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 12 
Gesamtinformation. Sie sind daher wesentlich umfangreicher als die Angaben 
im deutschen Anhang. 
Der  Lagebericht  (management's  discussion  and  analysis)
ist  kein  Pflichtbe-
standteil im Jahresabschluss; er wird aber häufig freiwillig aufgestellt.  
Die Prinzipien der IFRS-Rechnungslegung sind: 
·
  Going concern principle: Fortführungsfiktion. 
·
  Understandability:  Übersichtlichkeit  und  Verständlichkeit  für  fachkundige 
Bilanzleser. 
·
  Relevance;  materiality:  Inhalte  sind  im  Zweifel  dann  zu  berücksichtigen, 
wenn sie Entscheidungen eines Bilanzlesers beeinflussen könnten. 
·
  Reliability; faithful representation; neutrality: Die Darstellungen müssen ob-
jektiv quantifizierbar, wahrheitsgetreu, willkürfrei und wertfrei sein. 
·
  Substance  over  form:  Nicht  die  rechtliche  Form  (legal  form),  sondern  der 
wirtschaftliche Gehalt (actual substance) ist maßgeblich. 
·
  Prudence: Im Zweifel gilt das Vorsichtsprinzip. 
·
  Completeness; comparability: Bilanzvollständigkeit und Bilanzkontinuität. 
Das  Prinzip  einer  wahren  und  angemessenen  Darstellung  (true and fair  view) 
bzw. einer angemessenen Präsentation (fair presentation) derogiert im Zweifel 
alle anderen Prinzipien (Begriff ,,overriding principle"). 
Insgesamt decken sich diese Regelungen teilweise mit denen des Handelsge-
setzbuches.  Anders  als  das  deutsche  Handelsrecht  kennen  die  International 
Financial Reporting Standards aber kein Maßgeblichkeitsprinzip (§ 254 HGB). 
Die IFRS sind vollkommen vom Steuerrecht entkoppelt. Die sind keine steuerli-
che  Rechnungslegung.  Hierfür  ist  vielmehr  eine  separate,  nach  den  Regelun-
gen  der  jeweiligen  Länder  anzufertigende  Rechnungslegung  erforderlich.  Dies 
ist  nicht  nur  notwendig,  weil  es  kein  internationales  Steuerrecht  gibt,  und  die 
IFRS  also  auf  nationale  Steuerrechte  hin  kompatibel  sein  müssen,  sondern 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 13 
auch  sinnvoll,  weil  damit  ein  Rechtsgebiet  nicht  durch  Detailvorschriften  des 
jeweils andern Rechtsgebietes überfrachtet wird.
12
2.2.3    Ziele und Adressaten der IFRS-Rechnungslegung 
Die  Ziele  eines  nach  den  IFRS  aufgestellten  Jahresabschlusses  bestehen  in 
der Vermittlung von Informationen über die finanzielle Situation (financial positi-
on)  und deren Veränderung  (changes  in financial  position)  sowie  über  die  er-
brachte  Leistung  (performance)  eines  Unternehmens,  die  für  wirtschaftliche 
Entscheidung  (economic  decisions)  nützlich  sind.  Der  Jahresabschluss  dient 
auch der Rechenschaftslegung des Managements und soll es deshalb ermögli-
chen, über das Halten oder Verkaufen von Anteilen an der Unternehmung und 
die Wiederbestellung oder Abberufung des Managements entscheiden zu kön-
nen. Des Weiteren soll es der Jahresabschluss seinen Lesern ermöglichen ab-
zuschätzen, wann und mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Unternehmen in der 
Lage ist, flüssige Mittel (cash and cash equivalents) zu erwirtschaften.
13
Andere  Funktionen,  vor  allem die  Regelung  von  Zahlungsbemessungsinteres-
sen    in  erster  Linie  zum  Zwecke  der  Kapitalerhaltung  -,  haben  zweitrangige 
Bedeutung. 
Primäre  Adressatengruppe  der  IFRS-Rechnungslegung  sind  aktuelle  und  po-
tentielle Investoren des Unternehmens. Gemäß der Auffassung des IASB wer-
den bei Berücksichtigung der Investorinteressen die Interessen anderer Adres-
saten gleichzeitig mitberücksichtigt. Es wird jedoch kein Interessenausgleich im 
Framework  gefordert,  wie  das  in  der  deutschen  Rechnungslegung  angenom-
men werden kann.
14
12
Vgl. Zingel (2003 online), S. 12.
13
Vgl. Born (2001), S. 12. 
14
Vgl. Coenenberg, M. (2000), S. 87. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 14 
3  Das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren 
3.1   Grundlagen und Ziele 
Unter dem kennzahlengestützten Bonitätsratingverfahren versteht man ein Be-
wertungsverfahren mit derer Hilfe eine Kreditnehmerklassifizierung anhand vor-
gegebener  Kennzahlen  durch  Zuordnung  von  Punktwerten  abgeleitet  wird. 
Hierbei symbolisieren die ausgewählten und während des Bonitätsprüfungspro-
zesses zu untersuchenden Kennzahlen die Bonitätsindikatoren und die zu ver-
gebenden  Punktwerte  die  möglichen  Bonitätseinstufungen.
15
  Zum  Schluss  ei-
nes  Bonitätsratingverfahren  fließen  Punktwerte  der  einzelnen  Kennzahlen  mit 
verschiedener Gewichtung in das gesamte Bonitätsratingergebnis mit rein. Bo-
nitätsratings stellen insofern Aussagen über die Fähigkeit eines Schuldners dar, 
finanzielle Verpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können.
16
 Es 
geht dabei insbesondere um die Ableitung von Wahrscheinlichkeiten über den 
Eintritt von Leistungs- und Zahlungsstörungen während der Kreditlaufzeit, also 
die Unternehmen in ,,gute" und ,,schlechte" Risiken einzuteilen. Die Symbole in 
Form  von  Buchstaben  und/oder  Zahlen  stellen  in  extrem  zusammengefasster 
Weise  ein  Urteil,  wie  hoch  die  Ausfallwahrscheinlichkeit  des  Kredites  dieses 
Unternehmens aufgrund bisher gesammelter Erfahrungen ist (s. Anhang 5). Die 
Buchstabenkombination  oder  Symbol  werden  von  den  Ratingagenturen  oder 
den Kreditinstituten individuell festgelegt.
17
Beim  Rating  wird  zwischen  internem  und  externem  Rating  unterschieden.  Mit 
internem Rating ist die Beurteilung eines Unternehmens durch ein Kreditinstitut 
gemeint.  Das  externe  Rating  wird  durch  unabhängige  Agenturen  meistens  im 
Auftrag des Unternehmens, das beurteilt werden soll, vorgenommen. 
Bei den Kriterien zum Rating wird zwischen harten und weichen Faktoren un-
terschieden.  Die  harten  Faktoren  (quantitative  Faktoren)  umfassen  die  Unter-
nehmenszahlen (z.B. aus Bilanz sowie GuV). Von weichen Faktoren (qualitative 
Faktoren)  wird  im  Zusammenhang  mit  nicht  zahlenmäßig  fassbaren  Werten 
(z.B.  Unternehmensziele,  Strategie,  Management  usw.)  gesprochen.  Auch 
15
Vgl. Schiller (2001), S. 126. 
16
Vgl. Munsch/Weiß (2002), S. 14. 
17
Vgl. Presber/Stengert (2002), S. 7. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 15 
wenn die neuen Bonitätsratingverfahren ein stärkeres Gewicht auf die Beurtei-
lung  der  Zukunftsperspektiven  eines  Unternehmens  und  seiner  qualitativen 
Faktoren wie die Managementqualität legen, behält doch die traditionelle quan-
titative Finanzanalyse ein hohes Gewicht im Rahmen der Bewertung. Klar wird 
dies,  wenn  man  sich  eine  Faustregel  vergegenwärtigt,  die  besagt,  dass  etwa 
die Gewichtung von quantitativen zu qualitativen Faktoren bei internen Ratings 
oft zu 2/3 nach sogenannten harten Faktoren ausgerichtet ist, während es bei 
den externen Ratings oft genau umgekehrt ist, nämlich das Verhältnis 2/3 zu-
gunsten von weichen , qualitativen Faktoren besteht.
18
 Auch zukünftig wird die 
Jahresabschlussanalyse,  die  auf  eine  Beurteilung  der  Vermögensertrags-  und 
Liquiditätslage (sog. hard skills) eines Unternehmens abzielt, wesentlicher Bau-
stein eines Bonitätsratingprozesses bleiben.
19
Die Zielrichtung bzw. eine der Kernaufgabe eines kennzahlengestützten Boni-
tätsratingverfahren  ist  mit  exakter  Risikoklassifikation  und  Bestimmung  von 
Ausfallwahrscheinlichkeiten der Zahlungen des Unternehmens zu beschreiben. 
Gegenstand der Bonitätsratings - wie auch des Risikomanagements - sind so-
mit die Chancen und Risiken, die zur Entstehung oder Verhinderung von Unter-
nehmenskrisen führen können. Für die Ableitung von Bonitätsratings ist somit 
bedeutsam,  wie  Unternehmenskrisen  entstehen  und  nach  außen  erkennbar 
sind.
20
Die Grundidee eines kennzahlengestützten Bonitätsratingverfahren besteht nun 
darin, 
·
  wesentliche Risiken durch klare Risikomaße zu operationalisieren, 
·
  messbare  Indikatoren zu  bestimmen, die  auf  das  Vorhandensein  von  Risi-
ken hindeuten und 
·
  möglichst schon vorhandene Informationen aus dem Rechnungswesen des 
Unternehmens zu nutzen, um die Risiken quantifizieren und die Risikoindi-
katoren bestimmen zu können. 
Ein kennzahlengestütztes Bonitätsratingverfahren setzt somit in erster Linie auf 
18
Vgl.
Heyken (2001), S. 36. 
19
Vgl. Gleißner/Füser (2002), S. 129. 
20
Vgl. Munsch/Weiß (2002), S. 15. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 16 
vorhandenen  Informationen  des  Rechnungswesens  auf  und nutzt  infolge  des-
sen auch vielfältige Instrumente der traditionellen Jahresabschlussanalyse.
21
3.2   Ratingadressaten 
Wenn es in einem Zusammenhang mit einem Bonitätsrating über seine Adres-
saten die Rede ist, setzt dies ein externes Rating voraus. Interne Ratings der 
Kreditinstitute werden grundsätzlich nicht zur weiteren Verwendung an die Kun-
den  der  Banken  übergeben.  Dies  schließt  schon  allein  die  drohende  Haftung 
der Kreditinstitute aus, würden die Ratings zur freien Verwendung dem Kunden 
zur Verfügung gestellt. Dabei ist das Interesse an dem Rating eines Unterneh-
mens  allerdings  nicht  auf  Kreditinstitute  begrenzt,  sondern  auch  für  andere 
Zwecke  verwendbar.  Als  Adressaten  kommen  Kreditinstitute,  Leasinggesell-
schaften, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter usw. in Frage. 
3.2.1    Kreditinstitute 
Soweit ein Unternehmen Kredite in Anspruch nimmt, ist das interne Rating heu-
te  bei  den  meisten  Banken  bereits  obligatorisch.  Offiziell  werden  externe  Ra-
tings  bei  kleinen  und  mittelständischen  Unternehmen  durch  Banken  nicht  ak-
zeptiert.
22
 Allerdings ist es kaum vorstellbar, dass ein vorliegendes Rating einer 
anerkannten Ratingagentur durch die Bank abgelehnt wird. Schließlich enthält 
der externe Ratingbericht zusammen mit den sonstigen Unterlagen des Unter-
nehmens (insbesondere Jahresabschluss, Lagebericht usw.) eine Vielzahl von 
Informationen, die auch bei den internen Ratings der Banken benötigt werden. 
Insofern  kann  davon  ausgegangen  werden,  dass  auch  die  Kreditinstitute  die 
externen Ratings in ihre eigene Beurteilung zumindest einbeziehen. 
Gelingt  es  einer  Bank,  die  durchschnittlichen  Kosten  für  Administration  der 
Kleinkredite durch die Nutzung externer Bonitätsratings zu senken, können un-
mittelbar positive Auswirkungen auf den Erfolg entstehen. Bestehende Kapazi-
täten der Kreditabteilung können sich auf die wirtschaftlich bedeutenden Fälle 
konzentrieren. 
21
Vgl. Gleißner/Füser (2002), S. 130. 
22
Vgl. Presber/Stengert (2002), S. 10. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 17 
3.2.2    Leasinggesellschaften 
Auch  Leasinggesellschaften  arbeiten  mit  eigenen  Ratings  (oft  in  vereinfachter 
Form). Grundsätzlich dürften Leasinggesellschaften jedoch an externen Ratings 
ein großes Interesse haben, da im Ablauf des Leasingprozesses eine Verkür-
zung möglich erscheint, wenn auch die eigenen Verfahren immer Priorität ha-
ben.  Speziell  bei  kleineren  Leasingverträgen  haben die  Leasinggesellschaften 
nur einen sehr eingeschränkten Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des 
Leasingnehmers. Ausgangspunkt bei der Beurteilung des Leasingnehmers sind 
Auskünfte  bei  Auskunfteien  (z.B.  SCHUFA,  Creditreform)  oder  der  Bank  des 
Leasingnehmers.  Daher  wäre  ein  Rating  mit  einem  besseren  Einblick  in  die 
Verhältnisse  des  Leasingnehmers  verbunden.  Der  Ratingbericht  bzw.  die  Ra-
tings einer anerkannten Agentur können die Verhandlungen mit der Leasingge-
sellschaft, nicht nur in Bezug auf den Vertragsabschluss selbst, sondern auch 
im Hinblick auf die Konditionen positiv beeinflussen. 
3.2.3    Kunden 
Ähnlich  wie  bei  der  Zertifizierung  im  Rahmen  des  Qualitätsmanagements  ist 
das  Rating  eine  Möglichkeit  der  Kundengewinnung  und  Kundenbindung.  Bei 
größeren  Aufträgen  wird  häufig  die  auf  dem  Briefkopf  eines  Auftragnehmers 
aufgedruckte  Bankverbindung  zur  Situation  des  Auftragnehmers  befragt.  Dies 
erfolgt  meist  indirekt  über  die  Bank  des  anfragenden  Auftraggebers.  Gerade 
große  Unternehmen  wollen  sicherstellen,  dass  bei  Verträgen  mit  kleinen  und 
mittelständischen  Unternehmen  gewährleistet  ist,  dass  der  Auftrag  durch  den 
Auftragnehmer  auch  (finanziell)  durchgeführt  werden  kann.  Schließlich  könnte 
bei  in  etwa  gleichem  Angebot  der  Auftragnehmer  den  Zuschlag  erhalten,  bei 
dem die interne Prüfung des Auftraggebers den kürzesten Weg verspricht. Liegt 
ein aktuelles Rating vor und ist der Auftraggeber mit der Ratingbewertung zu-
frieden, kann die ganze Anfrageprozedur über das eigene Kreditinstitut bei den 
Kreditinstituten des Auftragnehmers komplett entfallen. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 18 
3.2.4    Lieferanten 
Auch  für  die  Lieferanten  kann  ein  Rating  von  Interesse  sein.  Schließlich  ent-
steht  zwischen  dem  Lieferanten  und  seinen  Kunden  ein  Kreditverhältnis.  Auf-
grund  der  zahlreichen  Insolvenzen  der  letzten  Jahre  sind  Lieferanten  mit  der 
Lieferung und der Kreditierung ihrer Lieferungen vorsichtig geworden. Daher ist 
die Anfrage von Lieferanten, bei den Banken der Auftraggeber sowie Auskunf-
teien bei neuen Geschäftsbeziehungen oder größeren Aufträgen durchaus an-
zutreffen.  Schließlich  kann  ein  gutes  Rating  auch  die  Zahlungskonditionen 
verbessern. Dies betrifft sowohl das Zahlungsziel, die Skontierung wie auch das 
Kreditlimit selbst. Aus der Weitergabe des Ratings an die Lieferanten ergeben 
sich also unmittelbare geschäftliche Vorteile. 
3.2.5    Mitarbeiter 
Neben  vielen  anderen  Faktoren  sind  die  Identifikation  und  das  Ergebnis  des 
gemeinsamen  Handelns  auch  im  Erfolg  des  Unternehmens  dokumentiert.  Es 
entspricht den Bedürfnissen des Menschen, in einem erfolgreichen motivieren-
den Umfeld zu arbeiten. Dies wurde in vielen Unternehmen schon im Rahmen 
der  Zertifizierung,  wenn  sie  denn  ernsthaft  betrieben  wurde,  erlebt.  Auch  die 
Information  an  die  Mitarbeiter  über  ein  durchgeführtes  Rating,  das  erfolgreich 
verlaufen ist, erhöht die Identifikation mit dem Unternehmen und damit die Moti-
vation des Mitarbeiters. Schließlich ist die Bekanntgabe des Ratings zusammen 
mit  weiteren  Informationen  (z.B.  Vision  und  Ziele  des  Unternehmens)  eine 
Maßnahme der innerbetrieblichen Kommunikation und eine Einbindung der Mit-
arbeiter in die betriebliche Erfolgstrategie. 
3.2.6    Andere Adressaten 
Das externe Rating kann auch für alternative Kapitalbeschaffungsmaßnahmen, 
z.B.  die  Finanzierung  von  Anleihen  und  Emission  von  Aktien,  verwendet  wer-
den. Auch in Deutschland werden zunehmend Produkte (z.B. partiarische Dar-
lehen, typische und atypische stille Beteiligungen, Gesellschaftsanteile) zur Ei-
genkapitalfinanzierung der Unternehmen entwickelt. Der Weg zu diesen Mitteln 
kann  zumindest  abgekürzt  werden,  wenn  ein  professionelles  Rating  vorliegt. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 19 
Schließlich  kommen  in  der  Ratingnote  auch  die  Zukunftsorientierung  des  Un-
ternehmens und die Analyse der Stärken und Schwächen zum Ausdruck. Der 
Ratingbericht  beantwortet  eine  ganze  Reihe  von  Fragen,  die  von  solchen  Fi-
nanzierungsinstituten  gestellt  werden.  Gleiches  gilt  für  eine  externe  Beteili-
gungsfinanzierung. Eine der Möglichkeiten das Eigenkapital auf eine angemes-
sene  Höhe  zu  bringen,  und  damit  auch  die  Kreditmöglichkeit  auszuweiten,  ist 
die  Suche  nach  Beteiligungspartnern.  Ein  Rating  kann  einen  Vertrauensvor-
schuss schaffen. 
Auch bei Verkauf der Forderungen an einen Dritten (Factoringgesellschaft) dürf-
te ein positives Rating des Kunden (Schuldners) verwendbar sein. Factoring ist 
bei vielen Unternehmen mittlerweile eine öfter anzutreffende Form der Finanzie-
rung, weil die Forderungen aus einer Lieferung an den Kunden sehr kurzfristig, 
unabhängig vom Zahlungsziel, als liquide Mittel zur Verfügung stehen. 
Schließlich  kann  ein  positives  Rating  auch  werbewirksam  eingesetzt  werden. 
Es dürfte bei einer Veröffentlichung die Berichterstattung, und zwar regional wie 
überregional bei entsprechender Weitergabe der Informationen an die Medien 
garantiert sein. Dies stellt eine positive kostenlose Werbung für das Unterneh-
men dar. 
3.3   Bonitätsratingprozess 
Um  sicherzustellen,  dass  nach  Beendigung  des  Kreditprüfungsprozesses  ein 
nachvollziehbares Stärken- und Schwächen-Profil für jeden bearbeiteten Kredit-
fall vorliegt, basieren moderne kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren auf 
einem zweistufigen Auswertungsverfahren: 
Zuerst wird der Jahresabschluss, der einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- 
und Ertragslage ermöglicht, ausgewertet. Auf Basis der Jahresabschlüsse wer-
den die Kennzahlwerte berechnet, denen man in der Bonitätsanalyse eine Aus-
sagekraft und Relevanz beimisst. Bei der Entwicklung und bei den Tests eines 
kennzahlengestützten  Bonitätsratingverfahren  überprüft  man,  wie  sich  die  Er-
gebnisse  verändern,  wenn  unterschiedliche  Kennzahlen  einbezogen  werden. 
Dabei erfolgt auch eine Gegenüberstellung der Ergebnisse zu den vergebenen 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 20 
Ratings der Agenturen. Für jede Kennzahlausprägung wird auf Basis eines vor-
definierten Schemas eine Teilnote  vergeben. Damit wird die Transparenz des 
Ansatzes erhöht und außerdem der Vergleich mit anderen Unternehmen oder 
einer Vergleichsgruppe erleichtert. Die Teilnoten werden anschließend in einem 
zweiten  Schritt  unter  Berücksichtigung  von  individuellen  Gewichten,  die  den 
jeweiligen Teilbereichen beizulegen sind, zu einer Gesamtnote verdichtet. 
Die Bonitätsbeurteilung selbst erfolgt durch die Zuordnung zu einer Risikoklas-
se  über  eine  simultane  Bonitäts-  und  Sicherheitenklassenbewertung.  Hinter 
dem  Risikoklassenprinzip  steht  die  Überlegung,  dass  jede  Risikoklasse  einen 
bestimmten  Grad  an  (potenzieller)  Bonitätsgefährdung  verkörpert  und  infolge-
dessen eine optimale Kreditbearbeitung unterschiedliche auf die einzelnen Risi-
koklassen  bezogene  Handlungsanweisungen  voraussetzt.  Die  Einführung  von 
kennzahlengestützte  Bonitätsratingverfahren  erfordert  demzufolge  eine  geeig-
nete Risikosegmentierung der Kreditengagements, bei der innerhalb der einzel-
nen  Risikoklassen  Kredite  mit  einem  möglichst  homogenen  Risikobild  zusam-
mengefasst  werden, während  zwischen  den  Risikoklassen  die  einzelnen  Kun-
denbeziehungen erkennbare Unterschiede in ihrem Risikoprofil aufweisen müs-
sen. Probleme treten bei der Risikoklassenbildung dadurch auf, dass aus Prak-
tikabilitätsüberlegungen  nicht  nur  die  Risikoklassen,  sondern  auch  die  Anzahl 
der  verwendeten  Klassifikationskriterien  limitiert  werden  müssen.  Dies  erklärt, 
warum man bei den Risikoklasseneinstufungen mit vier bis acht verschiedenen 
Risikoklassen arbeitet. Als grundlegende Risikokategorisierung wird häufig fol-
gende Einteilung gewählt:
 23
1.  Kredite ohne erkennbare Ausfallrisiken, 
2.  anmerkungsbedürftige Kredite, 
3.  notleidende Kredite und 
4.  uneinbringliche Kredite.
Dabei  repräsentiert  ein  kennzahlengestütztes  Bonitätsratingverfahren  die  Kre-
ditwürdigkeit  auf  Basis  verfügbarer  Informationen  über  ein  Unternehmen.  Das 
bedeutet  zwangsläufig,  dass  es  nicht  starr,  sondern  ständig  auf  Basis  neuer 
Informationen zu überprüfen ist. 
23
Vgl. Schiller (2001), S.131. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 21 
Solch  eingesetzte  Verfahren  dienen  einmal  dazu,  so  gut  wie  möglich  die  zu-
künftige Bonität und die Fähigkeit eines Schuldners, den Verpflichtungen dau-
erhaft  und  fristgerecht  nachzukommen  einzuschätzen.  Das  Bonitätsrating  des 
Unternehmens  wird  zur  Kalkulation  von  Risikokosten  (sog.  Standardrisikokos-
ten) eingesetzt. Der Risikoaufschlag soll für das mit einem Kredit verbundene 
Ausfallrisiko  entschädigen.  Mit  einem  Zahlungsausfall  ist  nur  in  sehr  seltenen 
Fällen alles verloren. Nimmt der Schuldner seine Zahlungen wieder auf, so ent-
steht kein Verlust, wenn die Zeit des Zahlungsverzugs verzinst wird. Geht der 
Schuldner in Konkurs, so erhält der Gläubiger mögliche Zahlungen aus der Li-
quidationsmasse. Die Kalkulation eines ausfallrisikoadäquaten Prämien basiert 
auf statistischen Modellen, in die Erfahrungswerte bezüglich der Rückzahlungs-
quoten und der durchschnittlichen, laufzeitbezogenen Marktausfallraten einge-
hen, die der Ratingkategorie eines Schuldners entsprechen.
 24
3.4   Basel II und Rating 
Die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankaufsicht haben eine grund-
legende  Veränderung  des  Kreditgeschäftes  der  Banken  und  Sparkassen  zur 
Folge. Sie zielen auf eine Neuregelung der Verpflichtung zur Eigenkapitalunter-
legung  des  Kreditgeschäftes  von  Banken  ab.  Da  Kreditausfälle  grundsätzlich 
die Sicherheit von Einlagen einer Bank gefährden können, müssen Banken bei 
der Kreditvergabe einen bestimmten Betrag an Eigenkapitel bereithalten. Inso-
fern wird durch das zur Verfügung stehende haftende Eigenkapitel einer Bank 
die  Höhe  des  maximal  zu  zeichnenden  Kreditvolumens  der  Bank  bestimmt. 
Schließlich wirkt die Kreditunterlegung als Wachstumsgrenze für das Kreditinsti-
tut.  Diese  Eigenkapitalunterlegung  wird  zukünftig  stärker  auf  die  Bonität  der 
Schuldner auszurichten sein. Je mehr Eigenkapital die Bank für einen Kredit an 
einen  Kunden  aufwenden  muss,  desto  teurer  wird  der  Kredit  für  den  Kunden 
sein. Dies hat zur Folge, dass bonitätsstarke Adressen entlastet und Adressen 
mit geringerer Bonität auf Grund einer höheren Eigenkapitalunterlegung bei der 
Bank belastet werden. 
Die neue Eigenkapitalvereinbarung hält sowohl an der geltenden Eigenkapital-
definition  als auch  an der  Mindesteigenkapitalquote  von 8  %  im Verhältnis  zu 
24
Vgl. Munsch/Weiß (2002), S. 75. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 22 
den  risikogewichteten  Aktiva  fest.  Die  Neuerungen  betreffen  Verbesserungen 
bei der Risikomessung, d.h. die Berechnung des Nenners der Eigenkapitalquo-
te. Die Messverfahren für das Bonitätsrisiko sind ausgefeilter als in der gelten-
den Eigenkapitalvereinbarung.  
Für  die  Bemessung  dieses  Risikos  werden  zwei  grundlegende  Möglichkeiten 
vorgeschlagen: eine Standardmethode  und ein  auf  internen  Ratings  basieren-
der Ansatz (IRB-Ansatz). Beim IRB-Ansatz gibt es zwei Varianten: eine Basis-
version und eine fortgeschrittene Methode. Der Einsatz des IRB-Ansatzes wird 
von der Zustimmung durch die Aufsichtsinstanz abhängen, basierend auf den 
vom Ausschuss formulierten Standards. 
3.4.1    Die Standardmethode für das Bonitätsrisiko 
Die Standardmethode entspricht vom Konzept her der geltenden Eigenkapital-
vereinbarung, weist jedoch eine risikogerechtere Ausrichtung auf. Die Bank teilt 
sämtlichen  Aktiva  und  außerbilanziellen  Positionen  Risikogewichte  zu  und 
summiert die risikogewichteten Werte der Vermögenspositionen. Ein Risikoge-
wicht von 100 % bedeutet, dass ein eingegangenes Risiko in der Berechnung 
der  risikogewichteten  Aktiva  zum  vollen  Wert  berücksichtigt  wurde,  und  dies 
wiederum  drückt  sich  in  einer  Eigenkapitalquote  von  8  %  dieses  Wertes  aus. 
Analog führt ein Risikogewicht von 20 % zu einer Eigenkapitalquote von 1,6 % 
(d.h. ein Fünftel von 8 %). 
Die einzelnen Risikogewichte sind nach geltender Regelung von der allgemei-
nen  Risikokategorie  der  Schuldner  (d.h.  Staaten,  Banken  oder  Wirtschaftsun-
ternehmen) abhängig. In der Neuen Eigenkapitalvereinbarung sollten die Risi-
kogewichte  verfeinert  werden,  und  zwar  anhand  der  Bewertungen  durch  ein 
externes  Bonitätsbeurteilungsinstitut  (z.B.  eine  Ratingagentur),  das  strenge 
Standards  erfüllt.  Beispielsweise  sieht  die  geltende  Eigenkapitalvereinbarung 
für Unternehmenskredite ein einziges Risikogewicht von 100 % vor, während in 
der neuen Regelung vier Kategorien möglich sind (20 %, 50 %, 100 % und 150 
%) (s. Anhang 6).
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 23 
So plausibel die risikoabhängige Eigenkapitalunterlegung des Kreditgeschäftes 
auch ist, die Abgrenzung der Gewichtungsfaktoren erscheint in dem Standard-
ansatz aus Basel als zu grob. So sind wahrscheinlich die meisten mittelständi-
schen Unternehmen zwischen den Ratings BBB+ und BB- zu finden. Eine wirk-
liche Risikodifferenzierung wird bei einem Pauschalsatz von 100 % damit nicht 
erreicht.
25
3.4.2    Der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB-Ansatz) 
Banken, die mit dem IRB-Ansatz arbeiten, wird es gestattet sein, ihre internen 
Einschätzungen der Bonität eines Schuldners für die Beurteilung des Bonitätsri-
sikos  in  ihren Portfolios  zu  verwenden.  Spezielle  Analyseverfahren  gibt  es für 
verschiedene  Arten  von  Kreditengagements,  beispielsweise  Kredite  an  Unter-
nehmen und Privatkunden, deren Verlustmerkmale sich unterscheiden. 
Beim IRB-Ansatz schätzt eine Bank die Bonität sämtlicher Schuldner und über-
trägt die Ergebnisse in Schätzungen der zukünftigen potentiell anfallenden Ver-
lustbeträge, die die Grundlage für Mindesteigenkapitalanforderungen darstellen. 
Die neue Regelung lässt sowohl eine Basisversion als auch eine fortgeschritte-
ne Methode für Engagements gegenüber Wirtschaftsunternehmen, Staaten und 
Banken zu. Bei der Basisversion schätzt die Bank in Bezug auf jeden Schuldner 
die Ausfallwahrscheinlichkeit, und die Aufsichtsinstanz liefert die übrigen Input-
Faktoren. Bei der fortgeschrittenen Methode wird es einer Bank mit einem aus-
reichend entwickelten Verfahren für die interne Kapitalallokation gestattet, wei-
tere notwendige Input-Faktoren selbst zu ergänzen. Sowohl bei der Basisversi-
on als auch beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz ist die Palette der Risikogewich-
te  viel  breiter  als  bei  der  Standardmethode,  wodurch  diese  Ansätze  risikoge-
rechter werden.
26
3.4.3    Bedeutung von Basel II für einzelne Wirtschaftssubjekte 
Es  erfolgt  bereits  jetzt  umfangreiche  Projektarbeit  in  den  Kreditinstituten,  die 
bankinternen Ratingsysteme, die bereits weit verbreitet sind und zum Standard 
25
Vgl. Munsch/Weiß (2002), S. 41. 
26
Vgl. Presber/Stengert (2002), S. 197. 
Auswirkungen der Internationalisierung von Rechnungslegung auf das kennzahlengestützte Bonitätsratingverfahren     Seite 24 
des  Kreditgeschäftes  gehören,  den  Anforderungen  des  Baseler  Ausschusses 
entsprechend zu gestalten. Diese Systeme beruhen aber auf unterschiedlichen 
Ansätzen und müssen mit Hilfe moderner Methoden systemgestützter Bonitäts-
bewertung weiter verbessert werden. Natürlich bedarf es Richtlinien, nach de-
nen die Aufsichtsbehörden Ratingsysteme von Ratingagenturen und bankinter-
ne Ratingsysteme überprüfen können. Nur die Ratingsysteme der Banken, die 
von der Bankenaufsicht geprüft wurden, werden für die eigene Bestimmung der 
erforderlichen Eigenkapitalunterlegung genutzt werden dürfen. Es soll dadurch 
verhindert werden, dass eine Bank das eigene Kreditportfolio als zu gut bewer-
tet  und  weniger  Eigenkapital  bereithalten  muss  als  andere  Institute  mit  einem 
vergleichbaren Portfolio.
27
 Die Steuerung des Kreditportfolios ist eine der urei-
genen Aufgabe eines Finanzdienstleisters, die leider nur zu häufig vernachläs-
sigt wurde. Ebenso fanden bei der Kreditvergabe stark subjektive Kriterien oder 
auf  Wachstum  ausgerichtete  Strategien  Berücksichtigung.  Dies  hat  zu  einem 
enormen Wertberichtigungsbedarf  bei  diesen  Kreditinstituten  geführt.  Die  Ver-
feinerung des internen Ratingverfahrens und die verstärkte Bankenaufsicht sol-
len diese Vorgehensweise unterbinden. 
Banken werden die Ergebnisse externer Ratingagenturen künftig neben einem 
internen Ratingsystem aktiv für die Kreditentscheidung nutzen. Ein unabhängi-
ges und objektives externes Rating wird für Unternehmen insofern die Kür sein, 
während interne Ratings zu mindestens flächendeckend Pflicht bei Krediten ab 
250.000    wegen  erforderlicher  Offenlegung  von  Unterlagen  durch  Kreditneh-
mer nach § 18 KWG darstellen werden. 
Durch die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel II) werden sich die 
Kreditbeziehungen  zwischen  Banken  und  Unternehmen  in  hohem  Maße  än-
dern
28
.  Für  Unternehmen  bedeutet  dies  zunächst  mehr  Transparenz  im  Zu-
sammenhang mit der Bonitätsbewertung durch Banken
29
. Während bislang die 
Ergebnisse  bankinterner  Kreditanalysen  und  Ratings  nur  in  Einzelfällen  dem 
Kreditnehmer mitgeteilt werden, ist für die Zukunft eine offenere Kommunikati-
onspolitik zu erwarten. Da sich die Bonität deutlich im Kreditpreis widerspiegeln 
wird,  werden  Unternehmen  nachdrücklich  die  Ergebnisse  der  Bonitätsbewer-
27
Vgl. Munsch/Weiß (2002), S. 42. 
28
Vgl. Schmitt (2001). 
29
Vgl. Stuhlinger (2001), S. 77. 
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2003
- ISBN (eBook)
- 9783832476908
- ISBN (Paperback)
- 9783838676906
- DOI
- 10.3239/9783832476908
- Dateigröße
- 1.1 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen – Betriebswirtschaftslehre
- Erscheinungsdatum
- 2004 (Februar)
- Note
- 1,0
- Schlagworte
- ifrs rating bilanzposition rechnungslegungssystem kapitalflussrechnung
- Produktsicherheit
- Diplom.de
 
					