Lade Inhalt...

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung internationaler empirischer Erfahrungen

©2003 Diplomarbeit 251 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Geschätzte 20% des Welthandels werden in Form von Countertrade-Geschäften abgewickelt. Obwohl Countertrade ein vergleichsweise kompliziertes internationales Handelsinstrument ist, stellt es kein vorübergehendes, sondern eher ein andauerndes Phänomen des Welthandels dar. Ursachen dieser Entwicklung und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen für global agierende Unternehmen werden in der vorliegenden Arbeit diskutiert.
Neben einer ausführlichen theoretischen Fundierung des Instruments Countertrade erfolgt eine Einordnung der Thematik in die sich verändernden Welthandelsstrukturen und Weltwirtschaftsbedingungen. Dadurch werden zukünftige Countertrade-Potentiale aufgedeckt. Bei der Untersuchung der Motive wird zwischen staatlich erzwungenem und freiwilligem Countertrade unterschieden. Diese Unterscheidung wird auch bei der nachfolgenden Analyse der möglichen Probleme und Schwierigkeiten von Countertrade-Geschäften beibehalten. Um zu einem umfassenden Urteil über die Frage nach der Eignung von Countertrade als Aktionsparameter für global agierende Unternehmen zu kommen, erfolgt eine Diskussion verschiedener Strategiealternativen und eine Darstellung der komplexen countertrade-spezifischen vertragsrechtlichen, bilanziellen und steuerlichen Problemstellungen. Eine umfangreiche Analyse von weltweit erhobenem, empirischem Datenmaterial der letzten 20 Jahre sowie eine Präsentation verschiedener Beispiele aus ausgewählten Ländern ergänzt die Literaturanalyse und sorgt für den notwendigen Praxisbezug.
Generell ist Countertrade gegenüber herkömmlichen Außenhandelstransaktionen als suboptimal zu bewerten. Es zeigt sich jedoch, dass Countertrade für global agierende Unternehmen sehr wohl einen wirksamen Aktionsparameter darstellen kann, der Handel in Situationen ermöglicht, in denen auf herkömmliche Weise sonst keine Transaktionen möglich wären. Die richtige Strategiewahl vorausgesetzt, kann Countertrade in durch Unsicherheiten und Unvollkommenheiten geprägten Märkten sogar eine „first-best“ Lösung darstellen.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Kurzfassung1
Abbildungsverzeichnis6
Tabellenverzeichnis7
Abkürzungsverzeichnis9
1.AUFGABENSTELLUNG UND DEFINITION11
1.1Erkenntnisleitendes Interesse11
1.2Gang der Untersuchung11
1.3Definition Countertrade14
1.4Klassifizierung und Ausprägungsformen von Countertrade16
1.4.1Klassifizierung von Countertrade16
1.4.2Ausprägungsformen des […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7608
Saekel, Kilian: Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen unter
besonderer Berücksichtigung internationaler empirischer Erfahrungen
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Universität Lüneburg, Universität, Diplomarbeit, 2003
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
1
Kurzfassung
Geschätzte 20% des Welthandels werden in Form von Countertrade-Geschäften abgewickelt.
Obwohl Countertrade ein vergleichsweise kompliziertes internationales Handelsinstrument
ist, stellt es kein vorübergehendes, sondern eher ein andauerndes Phänomen des Welthandels
dar. Ursachen dieser Entwicklung und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen für
global agierende Unternehmen werden in der vorliegenden Arbeit diskutiert.
Neben einer ausführlichen theoretischen Fundierung des Instruments Countertrade erfolgt
eine Einordnung der Thematik in die sich verändernden Welthandelsstrukturen und Weltwirt-
schaftsbedingungen. Dadurch werden zukünftige Countertrade-Potentiale aufgedeckt. Bei der
Untersuchung der Motive wird zwischen staatlich erzwungenem und freiwilligem Countertra-
de unterschieden. Diese Unterscheidung wird auch bei der nachfolgenden Analyse der mögli-
chen Probleme und Schwierigkeiten von Countertrade-Geschäften beibehalten. Um zu einem
umfassenden Urteil über die Frage nach der Eignung von Countertrade als Aktionsparameter
für global agierende Unternehmen zu kommen, erfolgt eine Diskussion verschiedener Strate-
giealternativen und eine Darstellung der komplexen countertrade-spezifischen vertragsrechtli-
chen, bilanziellen und steuerlichen Problemstellungen. Eine umfangreiche Analyse von welt-
weit erhobenem, empirischem Datenmaterial der letzten 20 Jahre sowie eine Präsentation ver-
schiedener Beispiele aus ausgewählten Ländern ergänzt die Literaturanalyse und sorgt für den
notwendigen Praxisbezug.
Generell ist Countertrade gegenüber herkömmlichen Außenhandelstransaktionen als subopti-
mal zu bewerten. Es zeigt sich jedoch, dass Countertrade für global agierende Unternehmen
sehr wohl einen wirksamen Aktionsparameter darstellen kann, der Handel in Situationen er-
möglicht, in denen auf herkömmliche Weise sonst keine Transaktionen möglich wären. Die
richtige Strategiewahl vorausgesetzt, kann Countertrade in durch Unsicherheiten und Unvoll-
kommenheiten geprägten Märkten sogar eine ,,first-best" Lösung darstellen.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
2
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung 1
Abbildungsverzeichnis 6
Tabellenverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 9
1. AUFGABENSTELLUNG UND DEFINITION
11
1.1. Erkenntnisleitendes Interesse
11
1.2. Gang der Untersuchung
11
1.3. Definition Countertrade
14
1.4. Klassifizierung und Ausprägungsformen von Countertrade
16
1.4.1. Klassifizierung von Countertrade
16
1.4.2. Ausprägungsformen des Countertrade
19
1.4.2.1. Kommerzieller Countertrade
19
1.4.2.1.1. Klassicher Barter
19
1.4.2.1.2. Kompensationsgeschäfte im engeren Sinn (moderner Barter)
20
1.4.2.1.3. Counterpurchase
22
1.4.2.2. Industrieller Countertrade
24
1.4.2.2.1. Buy-Back-Geschäfte
24
1.4.2.2.2. Offset-Geschäfte
26
1.4.2.3. Finanzieller Countertrade
28
1.4.2.3.1. Clearing- und Switchabkommen
28
1.4.2.3.2. Swap Abkommen
30
2. BEDEUTUNG DES COUNTERTRADE FÜR DEN WELTHANDEL UND
DEUTSCHLAND 33
2.1. Entwicklung von Countertrade
33
2.2. Anteil des Countertrade am Welthandel
36
2.3. Bedeutung des Countertrade in Deutschland
38
2.4. Welthandelsrechtliche Aspekte
39
2.5. Einstellungen der internationalen Organisationen zum Countertrade
40
2.6. Einstellungen ausgewählter westlicher Regierungen zum Countertrade
43

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
3
3. THEORETISCHE GRUNDLAGEN FÜR DAS ENTSTEHEN VON
COUNTERTRADE 47
3.1. Geldwirtschaft als effizienteste Form des Gütertausches
47
3.2. Modell der vollkommenen Märkte
48
3.3. Modelle unvollkommener Märkte
51
3.3.1. Informationsökonomischer Ansatz
51
3.3.2. Neoinstitutioneller Ansatz
53
3.3.2.1. Property-Rights-Theorie
53
3.3.2.2. Principal-Agent-Theorie
54
3.3.2.3. Transaktionskosten-Theorie
56
3.3.3. Internalisierungsansatz
59
3.3.4. Countertrade als Reaktion auf Marktunvollkommenheiten
60
3.4. Bewertung von Countertrade in der wissenschaftlichen Literatur
62
4. GLOBALISIERUNG, WELTHANDELSSTRUKTUREN UND ÄNDERUNG DER
WELTWIRTSCHAFTSBEDINGUNGEN 65
4.1. Globalisierung und exponentielle Zunahme des Welthandels
65
4.2. Veränderung der Welthandelsstrukturen
68
4.3. Zur Entwicklung der finanziellen Stabilität von Entwicklungs- und
Transformationsländern 74
4.4. Veränderung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Ende des 2. Weltkrieges
78
4.5. Auswirkungen von Globalisierung und Welthandel auf Unternehmen
82
5. GRUNDSÄTZLICHE COUNTERTRADE ANSÄTZE UND IHRE MOTIVE
85
5.1. Government-mandated Countertrade
85
5.1.1. Finanzpolitische Ziele
86
5.1.2. Beschaffungspolitische Ziele
91
5.1.3. Absatzpolitische Ziele
94
5.1.4. Wirtschaftspolitische Ziele
97
5.1.5. Sonstige Ziele
100
5.2. Voluntary Countertrade
104
5.2.1. Absatzpolitische Motive
104
5.2.1.1. Erschließung neuer Märkte
104
5.2.1.2. Sicherung von Märkten
106
5.2.1.3. Goodwill und Bildung langfristiger Allianzen
106
5.2.1.4. Überproduktion und Verlängerung des Produktlebenszyklus
108
5.2.1.5. Nutzung von Größenvorteilen
110
5.2.1.6. Wettbewerbsvorteile
110
5.2.2. Beschaffungspolitische Motive
112

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
4
5.2.3. Risikoorientierte Motive
113
5.2.3.1. Schutz vor Nachverhandlungen und Sicherung der Produktqualität
113
5.2.3.2. Forderungsausfall
115
5.2.3.3. Vermeidung von Wechselkursrisiken
117
5.2.4. Finanzpolitische Motive
118
5.2.4.1. Ersatz für ausländische Direktinvestitionen
118
5.2.4.2. Umgehung von Kreditbeschaffungsproblemen des Abnehmers
119
5.2.4.3. Sonstige finanzpolitische Ziele
121
5.2.5. Preisverschleierung
122
5.2.5.1. Preisdiskriminierung
122
5.2.5.2. Umgehung von Handelshemmnissen
123
6. PROBLEME UND RISIKEN VON COUNTERTRADE
126
6.1. Gesamtwirtschaftliche Probleme und Risiken
126
6.1.1. Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen
126
6.1.2. Countertrade als Hemmnis der Wirtschaftsentwicklung
130
6.1.3. Sonstige volkswirtschaftliche Probleme und Risiken von Countertrade
132
6.2. Unternehmerische Probleme und Risiken
133
6.2.1. Countertrade-spezifische Kosten
133
6.2.2. Komplexität von Countertrade-Geschäften 136
6.2.3. Schwierigkeiten bei der Preisberechnung
138
6.2.4. Gefährdung angestammter Märkte
139
6.2.5. Sonstige unternehmerische Probleme
142
7. UNTERNEHMENSPOLITIK UND -STRATEGIE, UNTERNEHMERISCHER
ENTSCHEIDUNGSPROZESS UND DURCHFÜHRUNGSMODALITÄTEN VON
COUNTERTRADE 144
7.1. Geschäftspolitik und unternehmerische Strategien gegenüber Countertrade
144
7.1.1. Countertrade-Geschäftspolitiken
144
7.1.2. Countertrade-Strategien
146
7.1.3. Reaktive versus proaktive Strategie
147
7.2. Der countertrade-spezifische Entscheidungsprozess
149
7.2.1. Die Grundsatzentscheidung über die Teilnahme an Countertrade-Geschäften
149
7.2.2. Die Entscheidung über den Abschluss eines speziellen Countertrade-Geschäfts 154
7.3. Durchführungsmodalitäten von Countertrade-Geschäften aus deutscher Sicht
158
7.3.1. Vertragsrechtliche Analyse von Countertrade-Geschäften
159
7.3.2. Bilanzielle Behandlung von Countertrade-Geschäften 161
7.3.2.1. Bilanzielle Behandlung von Barter-Geschäften
162
7.3.2.2. Bilanzielle Behandlung von Counterpurchase-Geschäften 164
7.3.2.3. Sonstige bilanzielle Besonderheiten bei Countertrade-Geschäften
165
7.3.3. Steuerrechtliche Aspekte
166

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
5
8. EMPIRISCHE ERFAHRUNGEN MIT COUNTERTRADE
170
8.1. Allgemeine länderübergreifende Erfahrungen
170
8.2. Mehrländervergleiche
180
8.2.1. Querschnittsvergleich Großbritannien - Kanada
180
8.2.2. Longitudinalstudienvergleich Australien, Japan, Malaysia
182
8. 3. Erfahrungen aus einzelnen Industrieländern
185
8.3.1. Deutschland
186
8.3.2. USA
192
8.3.3. Australien
197
8.4. Erfahrungen aus Schwellen- und Entwicklungsländern
202
8.4.1. Südkorea
202
8.4.2. Indonesien
205
8.4.3. China
206
8.5. Erfahrungen aus Transformationsländern
211
8.5.1. Russland
213
8.5.2. Ukraine
216
8.5.3. Zwischenergebnis
219
9. ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 220
9.1. Zusammenfassung der Ergebnisse
220
9.2. Schlussfolgerungen
225
Literaturverzeichnis 228
Index
241

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
6
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Formen des Countertrade
18
Abbildung 2: Barter-Geschäft
20
Abbildung 3: Kompensationsgeschäft im engeren Sinn
21
Abbildung 4: Counterpurchase-Geschäft
23
Abbildung 5: Buy-Back-Geschäft
25
Abbildung 6: Offset-Geschäft
28
Abbildung 7: Bilaterales Clearing-Abkommen
30
Abbildung 8: Debt-Equity Swap
31
Abbildung 9: Entwicklung des Welthandels (Exporte)
und des Welt-BIP 1950 bis
2000
65
Abbildung 10: Wachstum des jährlichen realen BIP/Kopf in reichen Ländern, glo-
balisierten und nicht-globalisierten Entwicklungsländern in den
achtziger und neunziger Jahren
67
Abbildung 11: Wachstum des realen BIP/Kopf und Armutsreduzierung in ausge-
wählten Entwicklungsländern 1992 bis 1998
68
Abbildung 12: Veränderung der Exportstruktur verarbeiteter Güter nach Technolo-
gieintensität in Entwicklungsländern 1985 und 1998
71
Abbildung 13: Wachstum des realen BIP/Kopf in verschiedenen Regionen 1991-
2000 und 2003-2015
73
Abbildung 14: Beschränkungen
auf Kapitalkonten in verschiedenen Großregionen
1981 bis 1998
78
Abbildung 15: Leistungsbilanz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (in %) in
den verschiedenen Weltregionen 1991-2000 und 2003-2015
78
Abbildung 16: Mittlere ungewichtete Zollraten in verschiedenen Regionen 1980
bis 1998
80
Abbildung 17: Buy-Backs aus Sicht der Signaling-Theory
98
Abbildung 18: Kontraktkurven bei Barter-Geschäften nach Meade
125
Abbildung 19: Prozess des Heranzüchtens von Konkurrenten durch Technologie-
transfer am Beispiel eines japanisch-amerikanischen Offset-
Geschäfts
143
Abbildung 20: Die Grundsatzentscheidung über die Durchführung von Countertra-
de-Geschäften
152

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
7
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Anteil des Countertrade am Welthandel
37
Tabelle 2: Entwicklung der Anteile (%) am Welthandel (Exporte) nach Großregi-
onen 1948 bis 2001
69
Tabelle 3: Exporte von verarbeiteten Gütern nach Entwicklungsstand, Einkom-
mensniveau und Region 1985 bis 1998
70
Tabelle 4: Auslandsverschuldung der Entwicklungs- und Transformationsländer
1980 bis 2000
75
Tabelle 5: Öffentliche Finanzen, Auslandshilfen, politische Partizipation und Ri-
siko-Ranking nach Weltregionen 1990 bis 1999
76
Tabelle 6: Unterschiedliche Ziele von government-mandated Countertrade nach
Ländergruppen
87
Tabelle 7: Übersicht über verschiedene wichtige Infrastrukturprojekte in unter-
schiedlichen Ländern, die als BOT-Geschäfte abgewickelt wurden
92
Tabelle 8: Countertrade-spezifische Kosten
136
Tabelle 9: Weltweite Countertrade Transaktionen 1983 bis 1986
174
Tabelle 10: Countertrade Transaktionen nach Countertrade-Typ und Käufer- sowie
Verkäuferlandgruppe
175
Tabelle 11: Countertrade Matrizen nach Countertrade-Typ
176
Tabelle 12: Verteilung von Gütern, die als Gegenware aus bestimmten Länder-
gruppen geliefert wurden
178
Tabelle 13: Häufigkeit von Countertrade nach Ländergruppen und Zeitperioden
1987 bis 1996
179
Tabelle 14: Globale Struktur der Countertrade-Geschäfte nach Countertrade-Typ,
Produktgattung und Größenordnung 1987 bis 1996
180
Tabelle 15: Interaktivitäten beim weltweiten Countertrade zwischen den verschie-
denen Ländergruppen 1987 bis 1996
181
Tabelle 16: Vorteile und Probleme durch internationalen Countertrade in Großbri-
tannien und Kanada 1985 bis 1987
184
Tabelle 17: Mögliche Szenarien für Konsequenzen aus Countertrade-Handel nach
Art der Motivation westlicher Firmen
185
Tabelle 18: Countertrade-Geschäfte nach Ländergruppe, Produktgattung, Typ und
Größenordnung in Japan, Australien und Malaysia 1987 bis 1996
187

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
8
Tabelle 19: EU Work Sharing Kontrakte und Offsets nach Käuferland 1950 bis
1989
191
Tabelle 20: Anteil der Geschäfte mit Countertrade-Komponente am Gesamtumsatz
in Deutschland 1993
194
Tabelle 21: Zukünftiger Bedarf für Countertrade nach Einschätzung der deutschen
Exportwirtschaft 1993
195
Tabelle 22: Einschätzungen der relativen Vorteile von monetärem Handel und
Countertrade bei U.S.-Unternehmen mit und ohne Countertrade Erfah-
rung 1987
198
Tabelle 23: Vorteile von Countertrade nach Meinung australischer Unternehmer
Ende der neunziger Jahre
204
Tabelle 24: Südkoreanische Countertrade-Geschäfte
nach Land und Typ 1988 bis
1989
207
Tabelle 25: Summe der US Offset-Verpflichtungen (Mio. US $) in Südkorea 1980
bis 1987
208
Tabelle 26: Indonesische Countertrade-Geschäfte
nach Land und Typ 1987 bis
1989
209
Tabelle 27: Countertrade-Partner von China 1988/1989
212
Tabelle 28: Akkumulierte ausländische Direktinvestitionen in China 1978 bis 2001
214
Tabelle 29: Struktur der Countertrade-Geschäfte von Transformationsländern nach
Ländergruppe, Größenordnung, Typ und Produktgattung 1987 bis 1996
215
Tabelle 30: Anteil von Barter an der russischen Industrie 1992 bis 1998
217
Tabelle 31: Niveau und Entwicklung von Barter in Russland nach Branchen 1992
bis 1998
217
Tabelle 32: Entwicklung und Anteil von Barter-Geschäften (in % vom BIP) in aus-
gewählten Transformationsländern 1996 bis 1999
219
Tabelle 33: Zusammenhang zwischen Eigentümerstatus, Schuldenstand und Barter
in der Ukraine 1997
221
Tabelle 34: Motive für Barter in der Ukraine 1997
222

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
9
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
APCA
Asia Pacific Countertrade Association
APEC
Asian Pacific Economic Cooperation
Art. Artikel
ASEAN
Association of South-East Asian Nations
AStG Außensteuergesetz
AUD australischer
Dollar
BDEx
Bundesverband des Deutschen Exporthandels
bfai
Bundesagentur für Außenwirtschaft
BFH Bundesfinanzhof
BGA
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V.
BGB
Bürgerliches Gesetz Buch
BIP Bruttoinlandsprodukt
BOT
Build-Operate-Transfer-Geschäft
bzw. beziehungsweise
CT Countertrade
DDR
(ehemalige) Deutsche Demokratische Republik
d.h. das
heißt
Drs. Drucksache
EFAG
Evidenzbüro für Außenhandelsgeschäfte
EIU
Economist Intelligence Unit
E-L Entwicklungsländer
EU Europäische
Union
f.
folgend (Seite)
ff.
folgende (Seiten)
GATS
General Agreement on Trade in Services
GATT
General Agreement on Tariffs and Trade
GPA
Agreement on Government Procurement
GUS
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
HGB
Handels Gesetz Buch
Hrsg. Herausgeber
HWWA
Hamburger Welt Wirtschafts Archiv
i.e.
im engeren
i.V.
in Verbindung
I-L Industrieländer
ILO
International Labour Organization
IMF
International Monetary Fund
ITO
International Trade Organization
Jg.
Jahrgang
LID's
Low Income Developing Countries
MERCOSUR Mercado Comun del Sur
MID's
Middle Income Developing Countries
Mio. Million
MOFERT
Ministry of Foreign Economic Relations and Trade
Mrd.
Milliarde
N
Größe der Gesamtstichprobe
n
Größe der Teilstichprobe
NAFTA
North American Free Trade Agreement

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
10
NATO
North Atlantic Treaty Organization
NIC's
Newly Industrialized Countries
No. Number
o.V.
ohne Verfasser
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development
OPEC
Organization of the Petroleum Exporting Countries
rd. rund
S.
Seite
SILICs
Severely Indebted Low-Income Countries
SIMIC's
Severely Indebted Middle-Income Countries
SIPRI
Stockholm International Peace Research Institute
SOFIMEX
Societé Francaise d'importation et d'exportation
Tab. Tabelle
T-L Transformationsländer
TRIPS
Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights
UN United
Nations
UNCITRAL United Nations Commission On International Trade Law
UNCTAD
UN ­ Conference on Trade and Development
UNIDO
United Nations Industrial Development Organization
U.S. United
States
usw.
und so weiter
Vol.
Volume
WTO
World Trade Organization
z. B.
zum Beispiel

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
11
1. Aufgabenstellung und Definition
1.1. Erkenntnisleitendes Interesse
Der dynamisch wachsende Welthandel und starke Globalisierungstendenzen bieten Firmen,
die global tätig sind bzw. werden wollen, besondere Chancen. Dabei ist festzustellen, dass der
intraindustrielle Handel zwischen den entwickelten Industrieländern in aller Regel über die
übliche und aus wirtschaftstheoretischer Sicht optimale Handelsform, nämlich den Geldme-
chanismus, abgewickelt wird. Für den wachsenden Anteil am Welthandel, der mit Entwick-
lungsländern erfolgt, die viele der sich herausbildenden Wachstumsmärkte umfassen, gilt dies
nicht in gleichem Umfang. Auch für den Handel mit den Transformationsländern, d. h. jenen
Ländern, die sich im Übergang von der Zentralverwaltungs- zur Marktwirtschaft befinden und
den Handel mit den am wenigsten entwickelten Entwicklungsländern trifft dies großenteils
nicht zu. Hier stellen häufig Zahlungsbilanzprobleme, Devisenknappheit und eine bereits ho-
he Verschuldung Probleme dar, die herkömmlichen monetären Handel nicht oder nur einge-
schränkt zulassen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die aufgeführten Probleme mit Hilfe
von Countertrade überwunden werden können.
Countertrade ist aus wirtschaftstheoretischer und ordnungspolitischer Sicht suboptimal. Wirt-
schaftspolitisch wird Countertrade häufig grundsätzlich als ineffizient, die internationale Ar-
beitsteilung behindernd und das Wohlfahrtsniveau senkend eingestuft. Andererseits ist der
extrem dynamische Weltmarkt aber - gemessen am Freihandelsideal und den geldtheoreti-
schen Prämissen - noch immer unvollkommen und der Anteil von Countertrade am Welthan-
del ist auch im Zeitablauf nicht vernachlässigbar. Welche Gründe hierfür ausschlaggebend
sind, wie sie zu bewerten sind und welche empirischen Erfahrungen im In- und Ausland vor-
liegen, soll in der Arbeit spezifisch untersucht werden. Dabei erfolgt die Analyse primär aus
der Sicht eines Unternehmens, das bereit ist, die sich im internationalen Wettbewerb bieten-
den Chancen zu nutzen. So ergibt sich die zentrale Frage, ob Countertrade für ein global agie-
rendes Unternehmen einen wirksamen Aktionsparameter darstellen kann.
1.2. Gang der Untersuchung
Die zu untersuchende Aufgabenstellung erfolgt in folgenden Schritten: In Kapitel 1 werden
die für das grundlegende Verständnis der Thematik notwendigen Definitionen des Begriffs
Countertrade und seiner diversen Unterformen erläutert. Eine Klassifizierung dieser Unter-
formen ist im Hinblick auf die in Kapitel 5 und 6 folgende Ursachen- und Problemforschung
notwendig.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
12
Die Relevanz des Countertrade für den Welthandel und für Deutschland wird in Kapitel 2
dargestellt. Um das Phänomen besser in die bestehenden Welthandelsstrukturen einordnen zu
können, werden die grundsätzlichen Einstellungen von Makro- und Mikroökonomen, Vertre-
tern des International Business Managements, bedeutenden internationalen Organisationen
sowie von ausgewählten Regierungen gegenüber Countertrade erläutert.
Kaptitel 3 liefert die notwendige theoretische Fundierung für die Erklärungsfaktoren von
Countertrade. Neben einem kurzen Abriss der Vorteilhaftigkeit der Geldwirtschaft und der
gängigen Freihandelstheorieansätze erfolgt eine Darstellung der Theoriegebilde der unvoll-
kommenen Märkte. Hierbei liegt der Fokus auf den Ansätzen der neuen Institutionsökonomik
und dem Internalisierungsansatz, da diese, wie sich in Kapitel 5 zeigen wird, für die Erklärung
der Effizienz von Countertrade in bestimmten Situationen herangezogen werden können.
Nachdem in Kapitel 3 theoretische Erklärungsansätze für Countertrade präsentiert wurden,
wird in Kapitel 4 auf den auch gegenwärtig noch anhaltenden Globalisierungsprozess und die
damit zusammenhängenden Veränderungen der Welthandelsstrukturen eingegangen. Ergän-
zend zu diesen Darstellungen wird aufgezeigt, wie es um die finanzielle Stabilität in den Ent-
wicklungsländern steht und wie sich die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit dem 2.
Weltkrieg verändert haben. Voraussichtlich zukünftig zu erwartende Änderungen der Welt-
wirtschaft werden dargestellt. Wie sich an späterer Stelle (Kap. 5) zeigen wird, erlauben die in
diesem Kapitel gewonnenen Erkenntnisse wertvolle Rückschlüsse auf zukünftige Countertra-
de-Potentiale im Welthandel.
Aufbauend auf den Kapiteln 1, 3 und 4 werden in Kapitel 5 die unterschiedlichen Erklärungs-
faktoren und Motive für Countertrade diskutiert. Dabei wird zwischen government-mandated
Countertrade (staatlich erzwungen) und voluntary Countertrade (freiwillig) unterschieden.
Diese Einteilung ist sinnvoll, weil sie verschiedene Ansätze widerspiegelt: Während beim
government-mandated Countertrade volkswirtschaftliche Ziele im Vordergrund stehen, bezie-
hen sich die Motive von voluntary Countertrade auf unternehmerische Ziele. Obwohl im Mit-
telpunkt dieser Arbeit die Untersuchung von Countertrade als Aktionsparameter für global
agierende Firmen steht, wird auch auf die volkswirtschaftlich motivierten Ziele des govern-
ment-mandated Countertrade eingegangen. Dieser Aspekt ist nicht zu vernachlässigen, da
dadurch indirekt erklärt wird, warum global agierende Unternehmen Countertrade mit be-
stimmten Ländern betreiben.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
13
Für eine umfassende Bewertung von Countertrade als unternehmerischem Aktionsparameter
ist es wichtig, neben den durch Countertrade zu realisierenden Potentialen auch die dazugehö-
rigen Probleme und Schwierigkeiten aufzuzeigen. Dabei kommt es in Kapitel 6 gemäß der
Aufteilung in government-mandated Countertrade und voluntary Countertrade (aus Kap. 5) zu
einer gesonderten Betrachtung von volkswirtschaftlichen und unternehmerischen Problemen.
Volkswirtschaftliche Probleme treten hauptsächlich im Fall des government-mandated Coun-
tertrade auf. Unternehmerische Schwierigkeiten können im Rahmen beider Countertrade-
Ansätze entstehen.
Die systematische Einbindung von Countertrade-Geschäften in die Unternehmensplanung
scheint einen wesentlichen Erfolgsfaktor darzustellen. Deshalb werden in Kapitel 7 zunächst
verschiedene countertrade-spezifische Geschäftspolitiken und -strategien diskutiert. Eine
Empfehlung für die optimale Strategiewahl wird gegeben. Ferner werden die beim coun-
tertrade-spezifischen Entscheidungsprozess relevanten Aspekte aufgezeigt. Die endgültige
Entscheidung für oder gegen ein Countertrade-Geschäft ist dabei u.a. abhängig vom Know-
How über die spezifischen Durchführungsmodalitäten, welche im Anschluss erläutert werden.
Dabei wird auf schwierige vertragsrechtliche, bilanzielle und steuerrechtliche Problemstellun-
gen eingegangen, die im Rahmen von herkömmlichen Außenhandelstransaktionen nicht auf-
treten.
Um die aufgezeigten Ergebnisse empirisch zu fundieren, erfolgt in Kapitel 8 eine ausführliche
Analyse bisher vorliegender Studien zur Countertrade-Praxis in verschiedenen Ländern. Auf
die Durchführung einer eigenen Studie und einer exemplarischen Befragung deutscher Unter-
nehmen zur Einstellung gegenüber Countertrade wird verzichtet, da die Auskunftsbereitschaft
von Unternehmen hierzu auf Grund der geheimen Natur der meisten Countertrade-Geschäfte
äußerst begrenzt ist.
In Kapitel 9 werden die vorliegenden Ergebnisse zusammenfassend präsentiert und abschlie-
ßend bewertet.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
14
1.3. Definition Countertrade
Der Begriff Countertrade ist der englische Oberbegriff für Kompensationsgeschäfte
1
, Tausch-
handel
2
, Gegengeschäfte
3
, Parallelgeschäfte
4
oder Verbundgeschäfte
5
. Er wird auch in
deutschsprachigen Publikationen häufig herangezogen.
6
Die Vielzahl der verschiedenen Über-
setzungsmöglichkeiten und deren uneinheitlicher Gebrauch führen häufig zu Begriffsverwir-
rung und folglich zu einem mangelnden Verständnis dieser Handelsform.
7
Oft wird Countertrade als moderne Form des Tauschhandels gesehen,
8
da der Begriff ,,Barter"
teilweise simultan für den Begriff ,,Countertrade" verwendet wird und ,,to barter" im engli-
schen Sprachgebrauch ,,tauschen" bedeutet.
9
Obwohl es bisher in der Literatur keine einheitli-
che Definition für Countertrade gibt, hat sich mittlerweile eine allgemeine Auffassung durch-
gesetzt, die Countertrade als Geschäfte definiert, bei denen verschiedene Transaktionen mit-
einander verknüpft werden.
10
Die zugrunde liegende Reziprozität stellt das definierende Ele-
ment des Countertrade dar. Bei dieser Reziprozität handelt es sich nicht um freiwillige Zuge-
ständnisse der Vertragsparteien, sondern die Verknüpfung der Transaktionen bildet den we-
sentlichen Vertragsbestandteil.
11
Mindestens eine Partei verpflichtet sich, das Zustandekom-
men einer Transaktion durch eine andere zu kompensieren. In welcher Weise dieser kompen-
satorischen Forderung im Endeffekt nachgekommen wird, ist für das grundsätzliche Ver-
ständnis von Countertrade irrelevant. Sie spielt lediglich für die Abgrenzung der jeweiligen
Countertrade-Unterform ein Rolle.
12
Im Fall des klassischen Barter
13
wird die Kompensationsverpflichtung ohne Heranziehung
von monetären Zahlungen realisiert.
14
Allerdings stellen solche auf Realgütertausch basieren-
den Geschäfte einen immer geringer werdenden Anteil des globalen Countertrade-Volumens
dar. Der Großteil der heutzutage durchgeführten Countertrade-Geschäfte basiert sehr wohl auf
1
Vgl. Altobelli (1994a), S. 5. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "Kompensationsgeschäft" im bilanz-
rechtlichen Schrifttum Geschäfte zur Sicherung gegen Währungs-, Zins- und ähnliche Risiken bezeichnet.
2
Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 1.
3
Vgl. Lahti (1997), S. 18.
4
Vgl. Belew (2000), S. 173.
5
Vgl. Altmann/ Clement (1979), S. 6.
6
Vgl. Fischer (1996), S. 9.; vgl. Taprogge (1991), S. 2; vgl. Schuster (1988), S. 11ff..
7
Vgl. Nolting (1995), S. 22.
8
Vgl. Bopp (1992), S. 1.
9
Vgl. Marin/ Schnitzer (2002), S. 293; vgl. Iske (1986), S. 12.
10
Vgl. Marin/ Schnitzer (1997), S. 1.
11
Vgl. Verzariu (2000), S. 1.
12
Vgl. hierzu Kap. 1.4.1. und 1.4.2.
13
Vgl. Kap. 1.4.2.1.1.
14
Vgl. Yakovlev (1998), S. 41.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
15
Transaktionen mit entgegenlaufenden monetären Zahlungsströmen.
15
Somit wird deutlich,
dass die weit verbreitete Auffassung von Countertrade als Geschäft ,,Ware gegen Ware"
16
nur
einen geringen Anteil der Countertrade-Geschäfte abbildet. Um zu einem umfassenderen Ver-
ständnis dieser Handelsform zu gelangen, sollte das Motto ,,You buy from me and I buy from
you"
17
zugrunde gelegt werden.
Bezüglich der Eingrenzung dieses Leitmotivs finden sich in der Literatur die unterschiedlichs-
ten Ansätze. So beschränkt sich zum Beispiel die OECD mit ihrer offiziellen Definition zum
Countertrade auf sogenannte kommerzielle Countertrade-Geschäfte. Sie bezeichnet Counter-
trade als ,,...an international commercial operation in the framework of which the seller has
to accept in partial or total settlement of his deliveries the supply of products (or more rarely
services) coming from the purchasing country"
18
und lässt somit die sogenannten industriellen
und finanziellen Countertrade-Geschäfte außer Acht.
19
Auch Samsinger
20
legt sich in seiner
Definition auf kurzfristige Geschäfte fest und vernachlässigt die sogenannten Offset- und
Buy-Back-Geschäfte, die auf langfristigen Verträgen und Kompensationsverpflichtungen ba-
sieren.
21
Eine weiter gefasste Definition bietet Fletcher, der Countertrade als ,,...a global phe-
nomenon that involves the interaction between parties in different countries and is driven by
reciprocity"
22
bezeichnet. Er sieht, wie ein Grossteil der Wissenschaft, nur grenzüberschrei-
tende Kompensationsgeschäfte als Countertrade an.
23
Obwohl in der vorliegenden Arbeit Countertrade als Aktionsparameter global agierender Fir-
men behandelt wird, soll Countertrade nicht nur als eine auf internationaler Ebene stattfinden-
de Handelsform, sondern auch als eine auf nationalen Märkten auftretende Form des Handels
betrachtet werden. Im Folgenden wird damit der Definition von Liesch gefolgt, der Coun-
tertrade als ,,...exchange that involves a conditional arrangement in addition to the primary
transaction to complete the exchange"
24
bezeichnet.
15
Vgl. Belew (2000), S. 349.
16
Vgl. Jalloh (1988), S. 1.
17
Binder (1987), S. 1; vgl. Anwar (1991), S. 69.
18
OECD (1981), S. 9.
19
Zur Klassifizierung der Countertrade Formen vgl. Kap. 1.4.1.
20
Vgl. Samsinger (1986), S. 51.
21
Vgl. Belew (2000), S. 344.
22
Fletcher (1998), S. 511.
23
Vgl. Marin/ Schnitzer (2003), S. 159; vgl. Jalloh (1992), S. 16; vgl. Wülker-Mirbach (1990), S. 13.
24
Liesch (1994), S. 299. Für eine ähnlich weit gefasste Definition vgl. Marin/ Schnitzer (1997), S. 1.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
16
1.4. Klassifizierung und Ausprägungsformen von Countertrade
1.4.1. Klassifizierung von Countertrade
Im japanischen Sprachgebrauch bedeutet Countertrade ,,kreativer Handel".
25
Diese Überset-
zung bringt zum Ausdruck, dass Countertrade eine Handelsform ist, die in einer Vielzahl von
Ausprägungsformen zu Tage tritt. Grundlegende Abgrenzungskriterien sind:
26
a) verfolgte Ziele,
b) Anzahl der beteiligten Parteien,
c) Geschlossenheit des Güterkreislaufs,
d) wertmäßiges Verhältnis von Haupt- und Gegenlieferung,
e) Abfolge der wechselseitigen Lieferungen,
f) Konkretisierungsgrad der Gegenware,
g) materielle Verbundenheit von Lieferung und Gegenlieferung,
h) Technik des Leistungsausgleichs,
i) Vertragsgestaltung.
Je nach Ausprägungsgrad definieren diese Merkmale die einzelnen Formen des Countertra-
de.
27
Um die verschiedenen Varianten zu systematisieren und zu gruppieren, finden sich in der Li-
teratur verschiedene Klassifizierungsansätze.
28
Im Laufe der Arbeit wird dem Ansatz von Jal-
loh gefolgt, der sich in den deutschen Publikationen zum Thema Countertrade durchgesetzt
hat.
29
Dieser Ansatz geht auf die Klassifikation der Economic Commission for Europe der
United Nations aus den siebziger Jahren zurück. Zu dieser Zeit ließ sich eine rapide Zunahme
der Countertrade Aktivitäten im Welthandel beobachten, so dass man bei der Kommission die
Notwendigkeit sah, eine gewisse Einheitlichkeit in die verschiedenen Definitionsansätze zu
bringen.
30
Grundsätzlich wurden die verschiedenen Kompensationsformen aufgeteilt in kommerziellen
und industriellen Countertrade, wobei die Unterscheidung einerseits anhand der zeitlichen
Dimension der Erfüllung der Gegenverpflichtung, andererseits anhand der inhaltlichen Bezie-
hung von Basis- und Gegenvertrag getroffen wurde. Bei kommerziellen Countertrade-
25
Vgl. Jalloh (1988), S. 1.
26
Für eine ausführliche Darstellung der Unterscheidungsmerkmale von Kompensationsgeschäften vgl. Schuster
(1988), S. 40.
27
Vgl. Kap. 1.4.2.
28
Vgl. Liesch (1994), S. 299.; vgl. Hennart (1990), S. 245; vgl. Palia (1992), S. 274ff.; vgl. Ahlström (2000), S.
45; vgl. Aggarwal (1989), S. 75.
29
Vgl. Jalloh (1990), S. 19; vgl. Altobelli (1994a), S.9; vgl. Fischer (1996), S. 12f..
30
Vgl. UN (1979), S. 6.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
17
Geschäften
31
gibt es keine inhaltliche Verbindung zwischen den beiden Transaktionen, sie
erstrecken sich meist über einen relativ kurzen Zeitraum, der selten drei Jahre überschreitet.
32
Häufig werden den exportierenden Unternehmen bei solchen Geschäften sogenannte ,,weiche
Produkte" als Gegenware angeboten. Dabei handelt es sich meist um agrarische und minerali-
sche Rohstoffe sowie Halbfertigprodukte minderer Qualität, die auf Grund des Qualitätsman-
gels nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten auf dem Weltmarkt abgesetzt werden kön-
nen.
33
Industrielle Countertrade-Geschäfte zeichnen sich durch eine lange Laufzeit und hohe Ver-
tragssummen aus, sie werden deshalb auch ,,large scale and long term countertrade" ge-
nannt.
34
Es ist durchaus möglich, dass derartige Geschäfte bis zu 25 Jahre Bestand haben.
35
Gegenstand sind industrielle Großprojekte. Das multinationale Unternehmen verpflichtet sich,
Produkte als Bezahlung zu akzeptieren, die auf diesen Anlagen gefertigt wurden oder einen
Teil des Projektvolumens so zu investieren, dass sich dadurch Aufträge für die im entspre-
chenden Land ansässige Industrie ergeben.
36
Die Übertragung des Prinzips der reziproken Transaktionen auch auf Bereiche der Handelsfi-
nanzierung,
37
insbesondere die zunehmende Nutzung der Fortfaitierung
38
als innovatives In-
strument des internationalen Zahlungsverkehrs, veranlassten Jalloh Anfang der neunziger
Jahre, verschiedene Formen der Schulden-Swaps (Financial Switch, Debt-Equity-, Debt-
Commodity und Debt-Nature Swaps) sowie sogenannte Clearing- und Switchabkommen un-
ter der Gattung des finanziellen Countertrade zusammenzufassen.
39
Danach handelt es sich
beim finanziellen Countertrade um Transaktionen, bei denen der ,,...Gegenvertrag sich in-
nerhalb eines finanziellen Verrechnungssystems als Zahlung für den beliebigen entgegenge-
setzt gerichteten Basisvertrag auswirkt ... [und der Gegenvertrag] ... die Funktion einer Zah-
lung oder Schuldenkonversion"
40
hat. Ferner ist für finanzielle Countertrade-Transaktionen
konstitutiv, dass hier mindestens drei verschiedene Parteien beteiligt sind.
41
31
Auch Handelskompensation genannt; vgl. Altobelli (1994a), S.9.
32
Vgl. Belew (2000), S. 345.
33
Vgl. Möhring (1991), S. 82.
34
Vgl. Lurger (1992), S. 51.
35
Vgl. Altobelli (1994a), S. 17.
36
Vgl. Belew (2000), S. 358.
37
Vgl. Fischer (1996), S. 13.
38
Vgl. Jalloh (1988), S. 11.
Fortfaitierung = Verkauf der Forderung eines Exporteurs an einen Fortfaiteur (Kreditinstitut oder Finanzie-
rungsgesellschaft) ohne Rückgriffsmöglichkeit; vgl. Perridon/ Steiner (1999), S. 434.
39
Vgl. Jalloh (1990), S. 19.
40
Belew (2000), S. 375.
41
Vgl. Belew (2000), S. 375.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
18
Somit kann Countertrade in die drei folgenden Grundformen unterteilt werden (s. Abb. 1).
Abbildung 1: Formen des Countertrade
Countertrade
Kommerzieller
Countertrade
Klassischer
Barter
Kompensation
i.e. Sinn
Counter-
purchase
Vollkompensation
Teilkompensation
Industrieller
Countertrade
Buy-Back
Offset
Direkter Offset
Indirekter Offset
Finanzieller
Countertrade
Clearing/Switch
Abkommen
Schulden-
swaps
Debt-Equity Swap
Debt-Nature Swap
Debt-Commodity Swap
Quelle: In Anlehnung an Jalloh (1988), S. 7; Belew (2000), S. 378ff.; Brennan (1998), S. 3; Altobelli
(1994a), S. 14; Verzariu (2000), S. 7.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
19
1.4.2. Ausprägungsformen des Countertrade
1.4.2.1. Kommerzieller Countertrade
1.4.2.1.1. Klassicher Barter
42
Barter-Abkommen entspringen der Ursprungsform sämtlicher Handelsformen, dem Real-
tausch.
43
Sie zeichnen sich durch einen direkten, zahlungslosen Warentausch aus, bei dem die
Parteien einen einzigen Vertrag abschließen, dritte Parteien werden nicht eingeschaltet (s.
Abb. 2).
44
Es handelt sich um einmalige Geschäfte kurzfristiger Natur. Meist werden die
Transaktionen zeitgleich abgewickelt, ihre Laufzeit ist auf maximal ein Jahr begrenzt.
45
Es
kommt zu keiner Fakturierung der Ware in einer einheitlichen Währung. Deshalb sind in der
Regel homogene Produkte wie z.B. Rohstoffe und Agrarerzeugnisse Gegenstand solcher
Transaktionen, da diese Produkte qualitativ sowie quantitativ leichter bewertbar sind.
46
Dies
hat mehrere Nachteile. Zum Einen ist es schwierig, wegen eventueller Unteilbarkeit der Ware
die beidseitigen Wünsche exakt zu befriedigen, so dass es wegen fehlender wertmäßiger Ü-
bereinstimmung von angebotener und nachgefragter Ware regelmäßig zu einseitigen Über-
schüssen kommt.
47
Die Tatsache, dass bei klassischen Barter-Transaktionen keinerlei monetä-
re Forderungen bestehen, führt außerdem dazu, dass solche Geschäfte nicht über die Hermes
Kreditversicherung abgesichert werden können.
48
Klassische Bartergeschäfte fanden besonders häufig in den achtziger Jahren in Form von Öl-
bartergeschäften statt. So wurden 1985 15% - 25% des OPEC Ölhandels auf Tauschbasis
durchgeführt.
49
1984 hat z.B. die saudi-arabische Regierung in einem Geschäft mit dem ame-
rikanischen Flugzeugbauer Boeing 34,5 Mio. Fässer Rohöl gegen 10 Jumbo Jets getauscht.
50
Ein weiteres Beispiel für ein klassisches Bartergeschäft ist der Tausch von 150 PKWs gegen
70.000 Säcke Rohkaffee zwischen der Volkswagen AG und der mexikanischen Regierung.
51
42
Auch Simple bzw. Pure Barter genannt, vgl. Taprogge (1991), S. 17.
43
Vgl. Fischer (1996), S. 22.
44
Vgl. Altobelli (1994a), S. 10.
45
Vgl. Cho (1987), S. 51.
46
Vgl. Engels (1989), S.409; vgl. Schuster (1988), S. 45.
47
Vgl. Köppl (1991), S.528.
48
Vgl. Hermes Kreditversicherungs-AG (1993), S. 4.
49
Vgl. Tietje (1998), S. 62; vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 45.
50
Vgl. Jeannet/ Hennessey (1988), S. 571.
51
Vgl. Belew (2000), S. 346.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
20
1.4.2.1.2. Kompensationsgeschäfte im engeren Sinn (moderner Barter)
Mit der Entwicklung des modernen Barter, auch Corporate Trade
52
oder Kompensation im
engeren Sinn
53
genannt, wurde versucht, den Nachteil des Fehlens einer monetären Forderung
beim klassischen Barter zu beseitigen. Hier kommt es zu einer Einbeziehung von Zahlungs-
strömen, die den jeweiligen Güterströmen gegenüberstehen (s. Abb. 3).
54
Die Transaktionen
werden getrennt fakturiert und auf handelsübliche Weise abgewickelt, entweder direkt oder
über Clearingkonten.
55
Es kommt zu einer Verbindung eines Export- und eines Importge-
schäfts im Rahmen eines Vertrages. Dieser Vertrag spezifiziert die zu Grunde liegenden Gü-
terarten, -mengen, -preise und Zahlungsmodalitäten.
56
Im Gegensatz zum klassischen Barter ist es beim modernen Barter möglich, die Kompensati-
onsverpflichtung an Dritte abzugeben, so dass sogenannte Dreieckskompensationsgeschäfte,
auch Mehreckgeschäfte
57
oder Multiparty-Countertrade
58
genannt, entstehen. In einem Ge-
schäft mit einem devisenknappen Unternehmen aus Venezuela tauschte z.B. die amerikani-
sche Firma Caterpillar Baumaschinen gegen Eisenerz. Das Eisenerz konnte der amerikanische
Konzern nicht direkt in harte Währung eintauschen, es musste erst in Rumänien gegen Her-
renbekleidung getauscht werden, bevor es in London gegen Bargeld verkauft werden konnte.
59
Wird die Gegenware vom Käufer direkt abgenommen und bezahlt, handelt es sich um Eigen-
kompensation, lässt er Dritte die Gegenlieferung abnehmen und zahlen, spricht man von
52
Vgl. Marin/ Schnitzer (1997), S. 2.
53
Vgl. Taprogge (1991), S. 20.
54
Vgl. Taprogge (1991), S. 21.
55
Vgl. Taprogge (1991), S. 21.
56
Vgl. Altobelli (1994a), S. 11.
57
Vgl. Taprogge (1991), S. 21
58
Vgl. Brown/ Franklin (1994), S. 7.
59
Vgl. Jalloh (1988), S. 11.
Unternehmen A
Unternehmen B
Barter-Vertrag
Waren
Waren
Abbildung 2: Barter-Geschäft
Quelle: In Anlehnung an Belew (2000), S. 345; Altobelli (1994a), S. 10.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
21
Fremdkompensation.
60
Des Weiteren kann zwischen Vollkompensation und Teilkompensati-
on unterschieden werden. Im Rahmen der Vollkompensation entspricht der Wert der Coun-
tertrade Verpflichtung dem Wert der Basislieferung oder übersteigt ihn sogar.
61
Bei Teilkom-
pensation wird ein Teil der Bezahlung in harter Währung abgewickelt, während der Restbe-
trag durch eine Gegenlieferung beglichen wird.
62
Im Jahr 1981 wurde z.B. ein Abkommen
zwischen dem japanischen Unternehmen Honda und der algerischen Regierung geschlossen.
Es wurden 15.000 Fahrzeuge abgenommen, dafür erhielt Honda 40% des Wertes in Rohöl
und 60% in Devisen.
63
Nachteilig bei Kompensationsgeschäften im engeren Sinn ist, dass dem westlichen Exporteur
die Verkaufserlöse erst dann vorliegen, wenn es zu einem Verkauf der Gegenware gekommen
ist.
64
Deshalb sind solche Geschäfte sehr unflexibel und umständlich. Da außerdem Export-
kreditversicherer nur reine Geldforderungen und keine ,,Forderungen aus Geschäften mit
Kompensationscharakter" decken, ist es auch im Fall des modernen Barter schwer, eine Aus-
fuhrbürgschaft zu erlangen.
65
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass sich auf Grund der
Kurzfristigkeit solcher Geschäfte längerfristige Beziehungen mit dem Handelspartner nicht
oder nur in den seltensten Fällen ergeben.
66
60
Vgl. Taprogge (1991), S. 22.
61
Vgl. Altobelli (1994a), S. 14.
62
Vgl. Weiss (1981), S. 73.
63
Vgl. Jeannet/ Hennessey (1988), S. 571.
64
Vgl. Taprogge (1991), S. 22.
65
Vgl. Taprogge (1991), S. 22.
66
Vgl. Fischer (1996), S. 25.
Unternehmen A
Unternehmen B
Vollkompensations-
Vertrag
100% Waren
100% Waren
100% Zahlung
100% Zahlung
Abbildung 3: Kompensationsgeschäft im engeren Sinn
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 12.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
22
1.4.2.1.3. Counterpurchase
Als Reaktion auf die Nachteile der Kompensationsgeschäfte im engeren Sinn haben sich
Counterpurchase- oder Parallel-Geschäfte entwickelt. Hierbei verpflichteten sich, ähnlich wie
im Fall der Kompensationsgeschäfte i.e. Sinn, beide Handelspartner zur Durchführung von
zwei entgegengerichteten Exporten, respektive Importen (s. Abb. 4).
67
Allerdings kommt es
nun zum Abschluss von zwei separaten Verträgen, die jeweils wie herkömmliche Exportver-
träge gestaltet werden.
68
Erst durch den Abschluss eines zusätzlichen Rahmenabkommens,
dem Protokoll, werden diese beiden Verträge miteinander in Verbindung gebracht. Es enthält
die Verpflichtung des Exporteurs, den Gegenlieferungsvertrag des Handelspartners anzuneh-
men und im Fall des Verzugs oder der Nichterfüllung der Kompensationsbedingung eine Ver-
tragsstrafe (Pönale) zu zahlen. Die Höhe der Pönale liegt meist zwischen 5% und 25% des
Wertes der Countertrade Verpflichtung.
69
Da ein solches Geschäft von außen nicht als Coun-
tertrade-Abkommen zu erkennen ist, ist es nun auch möglich, eine entsprechende Kreditversi-
cherung abzuschließen, und die einzelnen Transaktionen durch traditionelle Finanzierungs-
techniken zu finanzieren.
70
Ein weiteres Merkmal von Counterpurchase-Geschäften ist, dass die ausgetauschten Güter in
keinerlei Verbindung zueinander stehen, meist wird sogar nur der Warenstrom der Erstliefe-
rung festgelegt.
71
Im Regelfall wird dem Exporteur der Erstlieferung eine Liste mit Produkten
zur Verfügung gestellt (,,Shopping List"), aus der ausgewählt werden kann, welche Güter als
Gegenlieferung abgenommen werden.
72
Da es sich bei diesen Waren meist um ,,weiche Gü-
ter" handelt, werden häufig Stützungszahlungen an den westlichen Exporteur getätigt. Sie
sind als Entschädigung für die entstehenden Kosten bei der Suche nach Abnehmern für die
Gegenware zu verstehen.
73
Der zeitliche Horizont von Counterpurchase- Geschäften beträgt
meist 6-18 Monate.
74
Abhängig davon, welcher Teil des Geschäfts zuerst durchgeführt wird, spricht man entweder
von Parallel-Trade oder Junktim-Geschäften. Beim Parallel-Trade, auch indirect compensati-
on genannt, kommt es zuerst zur Abwicklung des Basisgeschäfts, danach erfolgt die Gegen-
67
Vgl. Fischer (1996), S. 24.
68
Vgl. Taprogge (1991), S. 23.
69
Vgl. Hennart (1989a), S.129.
In Indonesien ist diese Pönale per Gesetz auf 50% des Gegenwertes festgesetzt; vgl. Niggemann (1987), S.
172.
70
Vgl. Taprogge (1991), S. 23; vgl. Fischer (1996), S. 27.
71
Vgl. Engels (1989), S. 409.
72
Vgl. Neale/ Sercu (1993), S. 278.
73
Vgl. Mirus/ Yeung (1986), S. 36.
74
Vgl. Taprogge (1991), S. 24.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
23
lieferung.
75
Bei Junktim-Geschäften erfolgt die Gegenlieferung vor der Hauptlieferung. Sol-
che Geschäfte werden dann abgeschlossen, wenn der Handelspartner des westlichen Expor-
teurs nicht über genügend Devisen verfügt, um die ursprüngliche Lieferung zu finanzieren.
Mitte der achtziger Jahre ordnete so z.B. die rumänische Regierung an, dass potentielle west-
liche Exporteure zunächst Warenkäufe von bis zu 50% des geplanten Exportwertes tätigen
mussten, um eine Genehmigung für das Exportgeschäft zu erhalten.
76
Ein Beispiel für Counterpurchase findet sich bei Ermann:
77
Im Jahre 1982 erließ die indonesi-
sche Regierung ein Counterpurchase Gesetz (als erster Staat der Welt), welches besagt, dass
alle Importe mit einem Vertragsvolumen von über US $ 500.000 zu 100% durch den Kauf
von Gegenware kompensiert werden müssen. Dabei hat der Exporteur die Wahl zwischen ca.
30 Halbfertig- und Fertigprodukten wie z.B. Hölzern, Zigaretten, Möbeln oder Fruchtsäften.
Kommt es zum Vertragsbruch, so wird eine Pönale von 50% des Warenwertes fällig.
75
Vgl. Alexandridis/ Bowers (1987), S. 6.
76
Vgl. Altobelli (1994a), S. 14.
77
Vgl. Ermann (1993), S. 151.
Unternehmen A
Unternehmen B
Basis-Vertrag
Waren
Zahlung
Unternehmen A
Unternehmen B
Gegenlieferungsvertrag
mit Gegengeschäftsquote
Waren
Zahlung
Abbildung 4: Counterpurchase-Geschäft
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 13.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
24
1.4.2.2. Industrieller Countertrade
1.4.2.2.1. Buy-Back-Geschäfte
Bei Buy-Back-Geschäften, auch direct compensation oder Rückkaufgeschäfte genannt,
78
ste-
hen Lieferung und Gegenlieferung in einem direkten Zusammenhang miteinander. Gegens-
tand der Basislieferung sind industrielle Anlagen, meist Großprojekte mit einem Volumen
von US $ 100 Mio. bis zu US $ 1 Mrd..
79
Bei Vertragsschluss (es liegen wieder zwei juristisch
voneinander getrennte Verträge vor)
80
, verpflichtet sich der westliche Exporteur, einen be-
stimmten Prozentsatz des Vertragsvolumens durch Rückkäufe von auf den Anlagen herge-
stellten Produkten zu kompensieren (s. Abb. 5).
81
Die großen Geschäftsvolumina von Buy-
Backs deuten bereits darauf hin, dass diese Countertrade Form langfristigen Charakter besitzt.
Die Laufzeit beträgt zwischen 7 und 25 Jahren.
82
Während bei den bisher behandelten Varian-
ten des kommerziellen Countertrade der Absatz bzw. die Beschaffung von Produkten Haupt-
motiv des Eingehens von Kompensationsgeschäften ist, werden Buy-Back-Geschäfte haupt-
sächlich als Finanzierungs- und Investitionsinstrument eingesetzt.
83
Sie werden vor allem
durch Regierungen in Entwicklungsländern mit dem Ziel initiiert, einen Technologietransfer
und ein wettbewerbsfähiges Qualitätsniveau der erzeugten Produkte zu erreichen.
84
Größter
Nachteil der Buy-Back-Abkommen für multinationale Unternehmen ist, dass durch den er-
folgten Technologietransfer möglicherweise zusätzliche Konkurrenten auf dem Weltmarkt
geschaffen werden.
85
Das in der Literatur am häufigsten zitierte Buy-Back-Projekt ist das sogenannte ,,Röhren-
Erdgas Geschäft" zwischen verschiedenen Investoren aus Deutschland (Mannesmann und
Thyssen), Japan und den USA mit der Sowjetunion in den siebziger Jahren.
86
Es wurde ein
Vertrag im Volumen von ca. US $ 10 Mrd. zum Bau einer Rohrleitung von der ehemaligen
Sowjetunion nach Westeuropa geschlossen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Firmen seit
1984 für 25 Jahre lang 30 Mrd. m
3
Erdgas pro Jahr geliefert.
87
78
Vgl. Taprogge (1991), S. 26.
79
Vgl. Altobelli (1994a), S. 16.
80
Vgl. Altobelli (1994a), S. 16.
81
Vgl. Jones/ Jagoe (1988), S. 125.
82
Vgl. Jalloh (1990), S. 79f..
83
Vgl. Taprogge (1991), S. 28.
84
Vgl. Altobelli (1994a), S. 17; Zu näheren Ausführungen zum Thema Technologietransfer vgl. Kap. 5.1.2.
85
Vgl. Altobelli (1994a), S. 17.
86
Vgl. Belew (2000), S. 355; vgl. Lahti (1997), S. 25; vgl. Altobelli (1994a), S.63; vgl. Fischer (1996), S. 137.
87
Eine ausführliche Analyse dieses Geschäfts findet sich bei Wörmann (1988).

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
25
Eine moderne Unterform der Buy-Back-Geschäfte stellen die sogenannten Build-Operate-
Transfer-Abkommen (BOT) dar.
88
Der Unterschied zu regulären Buy-Back-Geschäften liegt
darin, dass hier das Projekt nicht sofort nach Abschluss des Vertrages in den Besitz der aus-
ländischen Regierung übergeht. Dem ausländischen Investor wird die Konzession zur Durch-
führung großangelegter Projekte, meist Infrastrukturprojekte, zugestanden (z.B. der Bau eines
Wasserkraftwerks). Neben der Verantwortung für den Bau und die Finanzierung wird ihm der
Betrieb und die kommerzielle Nutzung des Projekts für die Dauer der Konzession übertra-
gen.
89
Nach Ablauf der Konzessionszeit muss das Projekt ohne Zahlung eines Kaufpreises an
die Regierung übergeben werden.
In jüngster Vergangenheit haben sich verschiedene BOT-Modelle entwickelt. Zu nennen sind
das BOOT-Modell (Build-Own-Operate-Transfer), das BOOST-Modell (Build-Own-Operate-
Sell-Transfer), das BOO-Modell (Build-Own-Operate), das BOOTT-Modell (Build-Own-
Operate-Train-Transfer), das BOD-Modell (Build-Operate-Deliver), das BRT-Modell (Build-
Rent-Transfer), das DBOT-Modell (Design-Build-Operate-Transfer) und das FBOOT-Modell
(Finance-Build-Own-Operate-Transfer).
90
88
Vgl. Belew (2000), S. 362.
89
Vgl. Belew (2000), S. 362.
90
Zu weiteren Ausführungen der verschiedenen BOT-Modelle vgl. Zur (1997), S. 412 und die dort angegebene
Literatur.
Unternehmen A
Unternehmen B
Vertrag über Anlagenlie-
ferung
Anlagenlieferung
Zahlung
Unternehmen A
Unternehmen B
Rückkaufvertrag
mit Rückkaufquote
auf Anlage prod. Waren
Zahlung
Abbildung 5: Buy-Back-Geschäft
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 16.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
26
1.4.2.2.2. Offset-Geschäfte
Wie Buy-Backs zeichnen sich Offsets durch eine lange Laufzeit
91
und ein hohes Auftragsvo-
lumen aus.
92
Dabei handelt es sich meist um öffentliche Beschaffungsaufträge, bei denen der
ausländische Lieferant dazu verpflichtet wird, Unteraufträge an Lieferanten des Auftragslan-
des zu vergeben.
93
Ziel dieser Offset-Forderungen sind in der Regel politische Überlegungen,
z.B. um Akzeptanz bei den Bürgern für hohe Rüstungsausgaben zu erreichen oder aber der
Versuch, heimische Arbeitsplätze zu sichern und durch Technologietransfer die Aus- und
Weiterbildung der heimischen Arbeitskräfte zu verbessern (s. Abb. 6).
94
Offsets können
untergliedert werden in direkte und indirekte Offset-Geschäfte.
95
Beim direkten Offset geht der westliche Exporteur die Verpflichtung ein, einen bestimmten
Anteil des Auftrags von Firmen fertigen zu lassen, die im Partnerland ansässig sind.
96
Zur
Realisation von direkten Offsets gibt es verschiedene Mittel:
97
· Teilfertigung des Produkts (Coproduction),
· Durchführung der Endmontage (Final Assembly),
· Vergabe von Unteraufträgen (Subcontracting),
· Bezug wichtiger Halbfertigprodukte (Local Content),
· Überlassen der Produktionstechnologie für weitere Produktionen, eventuell sogar ex-
portorientiert (Direct Licensing).
Ein aktuelles, allerdings noch nicht realisiertes Beispiel für eine direkte Offset Transaktion, ist
das mögliche Geschäft zwischen Siemens, Thyssen und der chinesischen Regierung zur Aus-
weitung des chinesischen Transrapid Projekts. Die chinesische Regierung erwägt, die Verga-
be des Projektes an Local Content Forderungen zu koppeln und den Transfer von Technologie
zu fordern.
98
91
Nach Berechnungen des U.S. Department of Commerce beträgt die durchschnittliche Laufzeit eines Offset 7,6
Jahre; vgl. United States Department of Commerce (1998), S. 31.
92
Vgl. Engels (1989), S. 409.
93
Vgl. Jalloh. (1989a), S. 171.
94
Vgl. Fischer (1996), S. 30.
95
Vgl. Taprogge (1991), S. 29; vgl. Verzariu (2000), S. 7; Liesch unterscheidet weiterhin zwischen ,,individual
offset arrangements", ,,offset credit arrangements", ,,prequalified offsets supplier arrangements" und ,,part-
nerships for development"; vgl. Liesch (1994), S. 301.
96
Vgl. Altobelli (1994a), S. 18.
97
Vgl. Verzariu (1992), S. 8f..
98
Vgl. o.V. (2003a), S. 3.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
27
Im Fall des indirekten Offset besteht die Verpflichtung lediglich darin, Gegenkäufe im Ab-
nehmerland zu tätigen oder diese zu vermitteln.
99
Eine Beziehung zur Basislieferung besteht
nicht. Indirekte Offsets finden sich in Form von:
100
· Allgemeinen Marketinghilfen,
· Transfer von nicht mit dem Export im Zusammenhang stehenden Technologien, Rech-
ten und Lizenzen,
· Investitionen des exportierenden Konzerns in anderweitige industrielle Entwicklungs-
vorhaben.
Im Jahre 1975 kam es zu einem indirekten Offset Geschäft zwischen der amerikanischen
Northrop Corporation und der schweizer Regierung. Das amerikanische Unternehmen, das 75
F5-Flugzeuge an die Schweiz verkaufte, verpflichtete sich, als Gegenleistung für das zustande
gekommene Geschäft bei der Vermarktung von schweizer Waren und Dienstleistungen in
bestimmten Ländern unterstützend einzuwirken. Der Erfolg war beträchtlich: Die Zahl der
schweizer Firmen in Saudi Arabien erhöhte sich von 25 auf 200, in Indonesien konnte eine
70%ige Beteiligung an einem Bau eines Zementwerkes erreicht werden, in anderen Ländern
konnten schweizer Aufzugs-, Stahl- und Eisenbahnprojekte erfolgreich vermittelt werden.
101
Im Vertragswerk der Offset-Vereinbarungen finden sich oftmals Zusatzklauseln, die festle-
gen, dass die vom westlichen Partner getätigten Gegenkäufe über das übliche Importvolumen
hinaus gehen müssen. In diesem Zusammenhang spricht man von ,,Additionality". Die Forde-
rung nach ,,Distributionality" führt dazu, dass die Offset Verpflichtung auf bestimmte Regio-
nen oder Branchen festgelegt wird. So erreicht das Abnehmerland eine gezielte Strukturförde-
rung.
102
Der Nachteil für liefernde Unternehmen liegt auch bei Offset-Geschäften darin, dass
es auf Grund des Technologietransfers zu einer eventuellen ,,Heranzüchtung" von Konkurren-
ten auf dem Weltmarkt kommt.
103
99
Vgl. Jones (1984), S. 16.
100
Vgl. Fischer (1996), S. 33.
101
Vgl. Altobelli (1994a), S. 20.
102
Vgl. Altobelli (1994a), S. 20.
103
Vgl. Iske (1986), S. 79.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
28
1.4.2.3. Finanzieller Countertrade
1.4.2.3.1. Clearing- und Switchabkommen
Bei bilateralen Clearing Abkommen handelt es sich um Staatsabkommen zwischen Ländern,
die keine Devisen für notwendige Importe zur Verfügung haben. Mit Hilfe dieser Abkommen
ist es möglich, Außenhandel ohne Devisentransfer zu realisieren.
104
Bei den Zentralbanken der
beiden Länder werden dafür jeweilige Clearing Konten eingerichtet. Während der Laufzeit
dieser Abkommen, die meist ein bis fünf Jahre beträgt, werden sämtliche Handelsaktivitäten
von Wirtschaftssubjekten der beteiligten Staaten auf dem Clearing Konto verbucht.
105
Ein Ex-
porteur, der Ware in das Partnerland exportiert, erhält für diese Lieferung von seiner Zentral-
104
Vgl. Lurger (1992), S. 83.
105
Vgl. Belew (2000), S. 376.
Unternehmen B
1
Unternehmen B
2
Unternehmen B
n
Regierungsstelle des
Landes B
...
Land B
Land A
Unternehmen A
Lieferverträge mit den Unternehmen
B
1
, B
2
,...B
n
Offset-Vertrag mit Offset-Quote
Vertragliche Vereinbarung
Lieferung des Großprojekts
Lieferung der anteilig in das Großprojekt eingehenden Gegenlieferungsgüter
Zahlungsströme
Abbildung 6: Offset-Geschäft
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 16.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
29
bank den Wert der Warenlieferung in heimischer Währung ausgezahlt. Gleichzeitig belastet
die Zentralbank das entsprechende Clearing Konto der Zentralbank im Partnerland. Zum
Ausgleich erhält diese Bank vom Importeur den Wert der Waren in heimischer Währung zu-
rückbezahlt (s. Abb. 7).
106
Um eine höchstmögliche Flexibilität solcher Clearingabkommen zu gewährleisten, räumen
sich die Partnerstaaten einen gegenseitigen Überziehungskredit (Swing) ein. Dadurch wird
verhindert, dass jeder Transaktion zeitgleich ein gleichwertiges Geschäft entgegengesetzt
werden muss.
107
Dieser Kredit ist in aller Regel zinslos und hat meist ein Volumen von 30%
bis 35% des Rechnungsbetrags.
108
Wird das Kreditvolumen überschritten, so muss das
Schuldnerland den überschüssigen Betrag in vorher festgelegter Hartwährung begleichen.
109
Erfolgt dies nicht, werden weitere Lieferungen gestoppt, bis die Swing Quote wieder unter-
schritten wird. Nach Ablauf des Clearingabkommens müssen die Clearingkonten ausgegli-
chen sein.
110
Ist dies nicht der Fall, so besitzt ein Land ein Guthaben in Clearing Dollars, wel-
ches entweder in harter Währung ausbezahlt wird oder aber durch ein sogenanntes Switch-
Abkommen beglichen werden kann. Hierbei wird der Clearing-Bilanzüberschuss abzüglich
einer Provision an eine dritte Partei, einen sogenannten Switch-Trader, verkauft.
111
Dieser
versucht, die Ware auf möglichst direktem Weg in Hartwährung umzutauschen. Häufig ge-
lingt dies erst nach einer Reihe von weiteren Tauschaktionen.
112
Von Switch-Trading spricht
man auch dann, wenn ein Erstlieferant eines Counterpurchase-Geschäfts die bezogene Ge-
genware nicht selber absetzt, sondern diese an einen Switch-Trader veräußert.
113
Als Beispiel
eines bilateralen Clearingabkommens dient das Abkommen zwischen Mexiko und Argenti-
nien aus dem Jahre 1984. Beide Staaten einigten sich auf eine Liste mit Waren, deren Aus-
tausch über ein entsprechendes Clearing Konto bei den jeweiligen Zentralbanken abgewickelt
werden konnte.
114
106
Vgl. Iske (1986), S. 94.
107
Vgl. Belew (2000), S. 376.
108
Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 31.
109
Vgl. Bopp (1992), S. 24.
110
Vgl. Belew (2000), S. 377.
111
Vgl. Iske (1986), S. 99.
112
Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 32.
113
Vgl. Taprogge (1991), S. 33.
114
Vgl. Fülbier (1992), S. 6.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
30
1.4.2.3.2. Swap Abkommen
Die zunehmende Schuldenlast der Entwicklungsländer seit Anfang der achtziger Jahre hat
dazu geführt, dass neben Maßnahmen zur Schuldenumstrukturierung moderne Instrumente
zur Finanzierung der bestehenden Schuldenstände entwickelt wurden.
115
Die verschiedenen
Formen der Swaps stellen solche Finanzierungsinstrumente dar. Bei einem Swap handelt es
sich gemäß Jalloh um den ,,...Austausch von Forderungen zwischen den Geschäftspartnern
mit dem Ziel finanztechnischer Erleichterung"
116
. Im Zusammenhang mit Countertrade-
Geschäften lassen sich in der Literatur drei verschiedene Formen von Swaps beobachten:
Debt-Equity-Swaps, Debt-Commodity-Swaps und Debt-Nature Swaps.
117
Debt-Equity-Swaps
sind die am häufigsten anzutreffende Form der Swaps. Hierbei werden Forderungen gegen-
über einem stark verschuldeten Land in Eigenkapitalanteile umgetauscht (s. Abb. 8).
118
Gläu-
biger sind entweder multinationale Unternehmen, ausländische Banken oder Regierungen.
119
Abhängig davon, ob der Gläubiger seine Forderung direkt in Eigenkapital umwandelt oder
115
Vgl. Dieckheuer (1995), S. 562f..
116
Jalloh (1988), S. 11.
117
Vgl. Jalloh (1988), S. 11f.; vgl. Belew (2000), S. 378f..
118
Vgl. Belew (2000), S. 379.
119
Vgl. Belew (2000), S. 379.
Zentralbank mit Verrech-
nungskonto
Importeur
Exporteur
Importeur
...
Land B
Land A
Zentralbank mit Verrech-
nungskonto
Bilaterales Clearing-Abkommen
Warenlieferung
Zahlungsströme
Exporteur
Importeur
Exporteur
...
Abbildung 7: Bilaterales Clearing-Abkommen
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 21.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
31
diese erst an einen Dritten verkauft wird bevor die Konversion in Eigenkapital geschieht,
spricht man von direkten Debt-Equity-Swaps und indirekten Debt-Equity-Swaps.
120
Beispielhaft für einen direkten Debt-Equity-Swap auf Staatsbasis sei ein Geschäft zwischen
der früheren Sowjetunion und der Türkei genannt. Um ihre Erdgasschulden zu begleichen,
verpflichtete sich die Türkei, ein 500-Betten Hotel in Baku und verschiedene Vergnügungs-
zentren in anderen sowjetischen Städten zu errichten.
121
Ein Beispiel für einen indirekten
Debt-Equity-Swap liefern die Philippinen: Das japanische Unternehmen Kawasaki kaufte auf
dem Sekundärmarkt Schuldtitel in Höhe von US $ 1,2 Mio. zu einem diskontierten Preis von
30%. Diese Schulden wurden dann mit einem 50%igen Discount (vom Ursprungswert) an die
philippinische Regierung verkauft. Der Erlös dieser Transaktion wurde in eine philippinische
Kawasaki-Unternehmung investiert.
122
Eine weitere Variante der Swaps sind Debt-Commodity-Swaps. Dabei handelt es sich um Ge-
schäfte, bei denen hochverschuldete Länder Schuldforderungen gegen Commodities (wettbe-
werbsfähige Rohstoffe) tauschen.
123
So kann der Schuldenstand des jeweiligen Landes abge-
baut werden, gleichzeitig kommt es zum Verkauf heimischer Rohstoffe.
124
Z.B. bezahlte Li-
120
Vgl. Schmidt (1989), S. 297.
121
Vgl. Jalloh (1988), S. 12.
122
Vgl. Belew (2000), S. 382.
123
Vgl. Fischer (1996), S. 116.
124
Vgl. Belew (2000), S. 384.
3)Zahlung von
360.000 US
$
Gläubigerbank
Kawasaki
Kawasaki-Tochter auf
Philippinen
Investition
Philippinen
Zentralbank
des Schuldnerlandes
1) 1,2 Mio. US $ Schulden
2) Verkauf von 1,2 Mio.
US$ Altforderungen mit
70% Abschlag
5) Zahlung von 600.000 US$ in
Landeswährung
4) Verkauf von 1,2 Mio. US$
Forderungen mit 50% Ab-
schlag
Genehmigung
Anweisung
Antrag
Genehmigung
6)
Abbildung 8: Debt-Equity Swap
Quelle: In Anlehnung an Belew (2000), S. 380.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
32
byen im Rahmen eines Debt-Commodity-Swaps seine Gläubiger in Öl, um seine ausstehen-
den Schulden aus Bauprojekten zu begleichen.
125
Debt-Nature-Swaps stellen die jüngste Ausprägungsform der Swaps dar.
126
Im Rahmen eines
derartigen Geschäfts kauft eine internationale Umweltschutzorganisation zu einem stark dis-
kontierten Preis auf Sekundärmärkten Auslandsschulden eines Landes. Die Schuldforderung
wird an die Zentralbank des Landes verkauft, der Verkaufserlös wird zur Durchführung von
Umweltschutzmassnahmen eingesetzt.
127
So kaufte z.B. die amerikanische Umweltorganisati-
on ,,Conservation International" bolivianische Schuldtitel in Höhe von US $ 600.000 für US
$ 100.000 auf und tauschte diese Schuldtitel mit der bolivianischen Regierung gegen die Ver-
pflichtung, ein 4 Millionen Hektar großes Landstück im Amazonasbecken zum Naturschutz-
gebiet zu erklären.
128
125
Vgl. Verzariu (2000), S. 8.
126
Vgl. Belew (2000), S. 385.
127
Vgl. Betz (1991), S. 622.
128
Vgl. Jalloh (1988), S. 12.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
33
2. Bedeutung des Countertrade für den Welthandel und Deutschland
2.1. Entwicklung von Countertrade
Die Wurzeln von Countertrade-Geschäften liegen in der ursprünglichsten und traditionellsten
aller Handelsformen, dem Naturaltausch Ware gegen Ware. Bereits im Jahre 8.300 v. Chr.
wurde so der Austausch von Naturalien unter den Menschen geregelt und damit der Grund-
stein für sämtliche moderne Wirtschaftsformen gelegt.
129
Doch auch nachdem sich die Geld-
wirtschaft als effizientere und ökonomischere Wirtschaftsform herausgebildet hatte, ist der
Tauschhandel nie ausgestorben. Wie sich im Folgenden zeigen wird, ist es besonders in Zei-
ten wirtschaftlicher Schwierigkeiten immer wieder zum Rückgriff auf diese scheinbar ana-
chronistische Handelsform gekommen. So kam es z. B. im Jahre 1811 zu einem Countertrade-
Geschäft zwischen Napoleon und dem Fürsten von Pontecorvo, bei dem der französische Kai-
ser Kolonialwaren im Wert von 20 Millionen Francs gegen Eisen im selben Wert tauschte.
130
In der Literatur wird der erste Weltkrieg als Entwicklungspunkt des modernen internationalen
Countertrades gesehen.
131
In vielen in den Krieg verwickelten Ländern wurden Aus-, bzw.
Einfuhrverbote erlassen, um die Wirtschaft der Feindstaaten zu schwächen. Außerdem kam es
zu einem starken Wertverfall des Geldes. Um trotzdem die Versorgung mit wichtigen Gütern
aus dem Ausland aufrecht halten zu können, kam es zwischen vielen Ländern zum Tausch-
handel.
132
Während die Bedeutung solcher Geschäfte nach Ende des Krieges wieder zurück-
ging, kam es im Rahmen der Weltwirtschaftskrise und der damit einhergehenden Instabilität
der Wechselkurse und der simultan zu beobachtenden Zunahme von Zöllen und protektionis-
tischen Maßnahmen ab ca. 1930 zu einem erneuten Anstieg der Bedeutung von Gegenge-
schäften.
133
Dies führte dazu, dass im Jahre 1935 Countertrade-Geschäfte geschätzte 15%-
20% am deutschen Außenhandelsvolumen ausmachten.
134
Für Großbritannien und die USA
lässt sich eine ähnliche Entwicklung feststellen.
135
Nach dem zweiten Weltkrieg wurden
Countertrade-Geschäfte besonders häufig zwischen der ehemaligen Sowjetunion und anderen
Ost-Blockländern abgeschlossen, um bestehende Restriktionen im Ost-West Handel zu um-
129
Vgl. Tietje (1998), S. 55.
130
Vgl. Tietje (1998), S. 56.
131
Vgl. Möhring (1991), S. 13; vgl. Tietje (1998), S. 56.
132
Vgl. Tietje (1998), S. 56.
133
Vgl. Hill (2001), S.8; vgl. Lammers (1936), S. 23.
134
Vgl. Möhring (1991), S. 15.
135
Vgl. Möhring (1991), S. 15.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
34
gehen.
136
Ihr Anteil am Welthandelsvolumen wurde Mitte der siebziger Jahre auf ca. 5% ge-
schätzt.
137
Mit dem Beginn der weltweiten Rezession im Gefolge der Ölkrisen (1973/1974 und
1979/1980) kam es zu einem schlagartigen Anstieg internationaler Kompensationsgeschäf-
te.
138
Verstärkt wurde diese Entwicklung durch die zunehmende industrielle Entwicklung der
Ost-Block Staaten, insbesondere der ehemaligen Sowjetunion. Sie führte dazu, dass westliche
Handelspartner mit verstärkten Kompensations- und Tauschforderungen konfrontiert wur-
den.
139
Die sozialistischen Länder versuchten auf diese Weise, den Absatz ihrer Güter zu si-
chern und die eigene Devisenknappheit zu bekämpfen.
140
Auch in den achtziger Jahren hielt der Trend zu einer steigenden Bedeutung des Countertra-
de im Welthandel an. Dies hing insbesondere mit der steigenden Verschuldung der Entwick-
lungsländer zusammen. Viele Banken zogen sich aus dem Kreditgeschäft mit den Entwick-
lungsländern zurück, so dass diese in eine Liquiditätskrise fielen und nicht mehr in der Lage
waren, notwendige Importe traditionell zu finanzieren.
141
Das aktive Eingehen von ,,Self-
Financed Deals"
142
wie Verzariu die Kompensationsgeschäfte nennt, schien der einzige Weg
zu sein, dieses Dilemma zu beseitigen. Schwerpunkte dieser Geschäfte waren der Handel mit
landwirtschaftlichen Gütern und Rohöl.
143
Doch nicht nur die Entwicklungsländer verstärkten ihre Forderung nach Countertrade-
Geschäften, auch viele Industrieländer entdeckten die verschiedenen Varianten des sogenann-
ten industriellen Countertrade als ein innovatives Instrument, um wirtschaftspolitische Ziele
durchzusetzen. So entwickelten z.B. Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Griechenland,
die Türkei, Portugal, Norwegen, Schweden, Finnland und Spanien Offset-Programme, die die
Finanzierung von öffentlichen Beschaffungsprojekten im zivilen sowie im militärischen Sek-
tor erleichtern sollten.
144
Nach Auffassung verschiedener Wissenschaftler sollte sich der Trend
zu einem steigenden Anteil des Countertrade am Welthandel in den 90er Jahren fortsetzen
136
Vgl. Tietje (1998), S. 57.
137
Vgl. Banks (1983), S. 163.
138
Vgl. Verzariu (2000), S. 11.
139
Vgl. Tietje (1998), S. 58.
140
Vgl. Tietje (1998), S. 58.
141
Vgl. Verzariu (2000), S. 11.
142
Verzariu (2000), S. 11.
143
Vgl. Verzariu (1996), S. 2.
144
Vgl. Verzariu (2000), S. 12.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
35
und bis zum Jahr 2000 ein Volumen von ca. 50% des Welthandels erreichen.
145
Obwohl sich
diese Schätzung als übertrieben herausgestellt hat, kann ein beachtlicher Anteil des Coun-
tertrade am Welthandel kaum geleugnet werden. Einerseits kam es zwar im Zuge der Brady-
Initiative
146
, der weiteren Liberalisierung des Welthandels und der Entwicklung von Wirt-
schaftsblöcken wie NAFTA und MERCOSUR in bestimmten Regionen, wie z.B. Süd-
Amerika, zu einem Rückgang von Countertrade-Geschäften. Dieser wurde jedoch kompen-
siert durch die Zunahme solcher Geschäfte in den Ländern des ehemaligen Ostblocks.
147
Ent-
gegen der Erwartung, kam es nach dem Zusammenbruch des Kommunismus und dem Über-
gang zur freien Marktwirtschaft in den dortigen Staaten nicht zu einem Bedeutungsverlust
von Countertrade.
148
Die starke Devisenknappheit und die dringende Notwendigkeit der Mo-
dernisierung von Industrie- und Infrastrukturanlagen führten in dieser Region sogar zu ver-
stärkten Countertrade-Forderungen der Regierungen und der sich entwickelnden Privatwirt-
schaft.
149
Häufig erfolgten Forderungen nach Junktim- und Offset-Geschäften.
150
So konnten
notwendige Importe westlicher Waren finanziert und der für eine rasche Modernisierung der
Wirtschaftsanlagen unverzichtbare Technologietransfer erreicht werden.
Die große Bedeutung von Countertrade-Geschäften im Außenhandel der ehemaligen Ost-
Block Länder verdeutlichen folgende Schätzungen: So soll 1994 ein Drittel des Handels west-
licher Staaten mit Russland durch Countertrade-Geschäfte erfolgt sein, 1992 sollen 40% der
deutschen Exporte in die Staaten der früheren Sowjetunion im Rahmen von Countertrade
durchgeführt worden sein.
151
Auch in Industrieländern wurde immer häufiger auf Offsets zu-
rückgegriffen. Erklärt wird dies vor allem durch sinkende Rüstungsbudgets der westlichen
Regierungen.
152
Die daraus resultierende Verschärfung der Wettbewerbssituation unter den
führenden Rüstungsherstellern nahmen viele Regierungen zum Anlass, die Vergabe notwen-
diger Ausgaben in diesem Bereich an das Eingehen von Offset-Verpflichtungen zu koppeln.
153
145
Vgl. Möhring (1991), S. 18; vgl. Maher (1984), S. 50; vgl. o.V. (1986a), S. 41; vgl. Gwiazda (1991), S. 114;
vgl. Reisman/ Aggarwal/ Fuh (1989), S. 65.
146
Im Rahmen der Brady Initiative, benannt nach dem damaligen amerikanischen Finanzminister Nicholas Bra-
dy, sollten private Gläubigerbanken auf Teile ihrer Kreditforderungen gegen Entwicklungsländer verzichten.
Im Gegenzug sollten sich die betroffenen Entwicklungsländer zu einer marktwirtschaftlichen und weltmarkt-
orientierten ökonomischen Strukturanpassung verpflichten; vgl. Nohlen (2002), S. 858.
147
Vgl. Verzariu (1996), S. 4.
148
Vgl. Fletcher (1998), S. 526.
149
Vgl. Fletcher (1998), S. 526.
Vgl. hierzu Kap. 5.1.
150
Vgl. Verzariu (2000), S. 15, 17.
151
Vgl. Tietje (1998), S. 59; vgl. Angermann (1995), S.37.
152
So sank der Anteil der Rüstungsausgaben am weltweiten BIP von 3,6% Ende der achtziger Jahre auf 2,4% im
Jahre 1995; vgl. Verzariu (2000), S. 19.
153
Vgl. Verzariu (2000), S. 12.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
36
Die Entwicklungs- und Schwellenländer nutzen das Instrument der indirekten Offsets zuneh-
mend, um einen dringend benötigten Auf- bzw. Ausbau der heimischen Infrastruktur realisie-
ren zu können. So verabschiedete z.B. die südafrikanische Regierung im Jahre 1996 eine Off-
set-Gesetzgebung, die bei der Vergabe jeglicher öffentlicher Aufträge an ausländische Unter-
nehmen eine 30%ige Offset Verpflichtung vorschrieb.
154
Auch die seit 1998 eingeführte unga-
rische Offset-Politik hat zum Ziel, die öffentliche Infrastruktur aufzubauen bzw. zu moderni-
sieren.
155
Die Notwendigkeit zu umfangreichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur bei gleich-
zeitigem Mangel an finanziellen Ressourcen erklärt außerdem die wachsende Bedeutung von
Buy-Back-Geschäften im Handel mit Entwicklungsländern. Die entsprechenden Regierungen
waren so in der Lage, die Finanzierung solcher Projekte auf private westliche Firmen zu ver-
lagern.
156
2.2. Anteil des Countertrade am Welthandel
Eine eindeutige Quantifizierung des Countertrade-Volumens am Welthandel ist nicht mög-
lich. Dies hat mehrere Gründe: Zum Einen die geheime Natur dieser Geschäfte.
157
Traditionel-
le Handelsformen, bei denen einem Güterfluss immer eine monetäre Transaktion gegenüber-
steht, haben Einfluss auf Handels- und Zahlungsbilanzen und sind damit für statistische Erhe-
bungen leicht erfassbar.
158
Kompensationsgeschäfte liegen meist außerhalb dieses zu Zähl-
zwecken verwendeten Instrumentatriums der nationalen und internationalen Organisationen
und werden von daher regelmäßig nicht berücksichtigt.
159
Die Tatsache, dass Countertrade-
Geschäfte in den meisten westlichen Ländern keinerlei Genehmigungen und Meldepflichten
unterliegen, führt außerdem dazu, dass amtliche Statistiken solche auf Reziprozität ausgeleg-
ten Geschäfte nicht erfassen.
160
Hinzu kommt, dass in vielen Ländern, die auf die Hilfe inter-
nationaler Organisationen wie z.B. den IMF angewiesen sind, ein großes Interesse daran be-
steht, Countertrade Aktivitäten nicht publik werden zu lassen, um so diese Organisationen, die
Countertrade oft als den freien Welthandel behindernd ansehen, nicht zu verstimmen.
161
Zur
Schwierigkeit der Quantifizierung des Countertrade Volumens trägt auch ein Abgrenzungs-
154
Vgl. Verzariu (2000), S. 19.
155
Vgl. Shoham (1998).
156
Vgl. Verzariu (2000), S. 17.
157
Vgl. Fletcher (1998), S. 527.
158
Vgl. Fischer (1996), S. 37.
159
Vgl. Möhring (1991), S. 9.
160
Vgl. Fischer (1996), S. 37.
161
Vgl. Jones (1984), S. 27. Eine Darstellung der Haltungen internationaler Organisationen findet sich in Kap.
2.5..

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
37
problem bei. Auf Grund der vielen verschiedenen Klassifikationsansätze und der Vielzahl
unterschiedlicher Definitionen der einzelnen Formen von Countertrade ist es schwer, zu ei-
nem einheitlichen Ergebnis zu kommen. Folglich weichen die verschiedenen Schätzungen
von Countertrade am Welthandelsvolumen stark voneinander ab. Sie variieren zwischen 1%
und 40% (s. Tab. 1).
Tabelle 1: Anteil des Countertrade am Welthandel
Anteil am Welthandel
Jahr
Organisation
mit Offsets,
Switch, Clear-
ing
mit Offsets,
ohne Switch,
Clearing
ohne Offsets,
mit Switch,
Clearing
ohne Offsets,
Switch, Clear-
ing
1980 IMF
1%
1983 Business
International
10%
1983 GATT
8%
1983 OECD
4-5%
1984 IMF
5-10%
1984 EIU
1)
15-20%
1985 Hveem
15-25%
1985 Group of Thirty
8-10%
1985 Canadian East-European Trade Council
10%
1985/1986 div. Handelshäuser
30-40%
1987/1988 UNCTAD
15-20%
1988 Ifo-Institut
10-12%
1988 GATT
8-20%
1988 Institut der deutschen Wirtschaft
15-20%
1988 Okaroafo
20-25%
1990 Howard Yeakel
30%
1990 Jalloh
15-20%
1992 Wesser (United Technologies)
25%
2001 Liesch
25%
2002 APCA
2)
20-30%
1) EIU = Economist Intelligence Unit, London; 2) APCA = Asia Pacific Countertrade Association
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994), S. 24; vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 39; vgl. Hveem (1989), S.
5; vgl. Okaroafo (1988), S. 16; vgl. Howard/ Yeakel (1990), S. 49; Liesch (2001); vgl. Hew (2002).

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
38
Auffällig an dieser Gegenüberstellung der einzelnen Schätzungen ist, dass es seitens der sup-
ranationalen Organisationen wie dem IMF oder der OECD, die Countertrade generell ableh-
nend gegenüberstehen, zu den geringsten Werten kommt. Demgegenüber stufen die Handels-
häuser, die ob ihrer kommerziellen Involvierung von Countertrade-Geschäften profitieren,
den Anteil von Countertrade am höchsten ein. Ein Konsens, der sich auch in der Literatur
durchgesetzt hat, geht von einem Countertrade-Anteil am Welthandel von rd. 20% aus.
162
Bezogen auf das Jahr 2001 entspräche dies rd. US $ 1.200 Mrd.. Die starke Verbreitung des
Kompensationshandels im Welthandel lässt sich außerdem an der Zahl der Länder ablesen,
die Kompensationsforderungen stellen. Diese Zahl stieg kontinuierlich von 15 Ländern
(1972), über 76 Länder (1983) auf ca. 135 gegenwärtig an.
163
2.3. Bedeutung des Countertrade in Deutschland
Industrielle Formen des Countertrade, Offsets und Buy-Backs, spielen heutzutage in der deut-
schen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Dies liegt weniger an Offset-Forderungen der deutschen
Regierung gegenüber ausländischen Firmen, offiziell lehnt die Bundesregierung die Nutzung
von Offset-Forderungen generell ab, sondern daran, dass sich deutsche Exporteure verstärkt
Offset-Forderungen aus dem Ausland stellen müssen. Besonders häufig fallen diese beim
Handel mit militärischen oder anderen hochtechnologischen Produkten mit wirtschaftlich
schwächeren Ländern wie z.B. der Türkei oder Griechenland an.
164
Kommerzielle Countertrade-Geschäfte spielen dagegen kaum mehr eine Rolle im deutschen
Außenhandelsgeschehen.
165
Ursächlich hierfür sind der Zusammenbruch des Ostblocks und
die große Komplexität und hohe Inflexibilität der kommerziellen Countertrade-Transaktionen.
Als Beispiel mag ein Geschäft zwischen Siemens und der indonesischen Regierung dienen, in
dem es um die Beschaffung eines Telekommunikationssystems ging, welche durch die Ge-
genabnahme von Palmöl kompensiert werden sollte. Durch klimatische Umstände kam es
jedoch zum Ernteausfall, so dass die vereinbarte Menge an Palmöl nicht zur Verfügung stand.
Das Finden einer entsprechenden Alternativ-Lösung war sehr zeit- und kostenintensiv, da
erneute Verhandlungen notwendig wurden.
166
162
Vgl. Fischer (1996), S. 44.
163
Vgl. Jalloh (1988), S. 21; vgl. Hew (2002).
164
So Missling (2003).
165
So Missling (2003).
166
So Missling (2003). Einen Überblick über sämtliche deutsche im Kompensationshandel tätigen Unternehmen
findet sich bei BGA/ BDEx (1999); Die offizielle Interessenvertretung deutscher im Kompensationshandel
involvierter Unternehmen ist das ,,Deutsche Kompensations Forum" (
http://www.dkf-kompensation.de/
),
ihm gehören 38 offizielle Mitglieder an, darunter Großkonzerne wie ABB, Siemens, Saab, EADS, Hewlet-
Packard, Thyssen u.v.a..

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
39
Trotzdem kommt es immer wieder zu großangelegten Counterpurchase-Geschäften, so z.B.
im Jahre 1993 als die damalige Daimler-Benz AG über deren Handelstochter Debis ecuadori-
anische Bananen im Wert von 6 Mio. DM gegen Busse und andere Fahrzeuge tauschte.
167
Zu
erwähnen ist auch ein im September 1992 vom damaligen Bundeswirtschaftsminister ins Le-
ben gerufenes Programm zur Förderung der ostdeutschen Wirtschaft. Man akzeptierte, dass
auf Grund der prekären wirtschaftlichen Lage nach der Wende der Handel auf Reziprozitäts-
basis für dortige Unternehmen oftmals die einzige Möglichkeit war, Geschäfte zu realisieren.
So wurden neben der Entwicklung von Privatisierungs- und Umstrukturierungsmodellen
Maßnahmen beschlossen, die Gegengeschäfte und Tauschhandel explizit fördern sollten.
168
2.4. Welthandelsrechtliche Aspekte
Die multilateralen Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) kennen keine spezifi-
schen Vorschriften zum Countertrade.
169
Es gilt das Meistbegünstigungsprinzip, das Diskrimi-
nierungen von Handelspartnern verbietet. Lediglich Zollpräferenzen für Entwicklungslän-
der,
170
Einfuhrbeschränkungen im Fall von Zahlungsbilanzungleichgewichten und zum Schutz
von im Aufbau befindlichen neuen Industrien (,,infant industry clause") sind hiervon ausge-
nommen.
171
Das plurilaterale Abkommen zu staatlichen Beschaffungen (,,Agreement on Go-
vernment Procurement", GPA) verbietet zwar seit 1996 zivile Offset Geschäfte, gilt aber nur
für die 27 Unterzeichner-Staaten
172
und bindet die Entwicklungsländer nicht
173
. Es hat damit
nur eingeschränkte Bedeutung. So stellt z.B. der jährliche U.S.-Bericht über Diskriminierun-
gen bei staatlichen Beschaffungsaufträgen für das Jahr 2000 fest, dass es keine Verstöße ge-
gen das GPA gab.
174
Dennoch ist zu fragen, ob Countertrade-Aktivitäten nicht in Konflikt mit den Regeln des
Welthandels geraten können. Dies könnte theoretisch bei Countertrade-Geschäften, die staat-
licherseits gefordert werden (government-mandated Countertrade) der Fall sein, wenn Ver-
stöße gegen das Meistbegünstigungsprinzip und das Diskriminierungsverbot vorliegen bzw.
Importgenehmigungen zur Auflage gemacht werden. Verletzt würde Art.I:1 GATT (Meistbe-
günstigung) z. B. durch Countertrade Auflagen, wenn gleichartige Produkte aus verschiede-
167
Vgl. o.V. (1993), S. 37.
168
Vgl. Angermann (1995), S. 39; vgl. Altobelli (1994a), S. 46.
169
Vgl. WTO (2003), S. 2.
170
Vgl. Nohlen (2002), S. 890.
171
Vgl. WTO (2003), S. 1, 4.
172
Vgl. Office of the United States Trade Representative (2000), S. 6.
173
Vgl. Carroll (1998), S. 3f..
174
Vgl. Office of the United States Trade Representative (2000), S. 3.

Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
40
nen Staaten mit unterschiedlichen Countertrade Vorschriften belegt würden.
175
Gelten Coun-
tertrade Verpflichtungen dagegen unterschiedslos für alle Handelspartner gleich, so liegt kein
Verstoß gegen die Meistbegünstigungsklausel vor.
176
Bei freiwilligen Countertrade-Geschäften (voluntary Countertrade) können derartige Proble-
me nicht auftreten.
177
Angesichts der nicht unerheblichen Bedeutung von Countertrade im
internationalen Handel und um handelsrechtliche Schwierigkeiten zwischen Partnern aus un-
terschiedlichen Ländern zu vermeiden, hat die United Nations Commission on International
Trade Law (UNCITRAL) 1993 einen Legal Guide on International Countertrade Transactions
verabschiedet, der mögliche rechtliche Probleme definiert und dafür vertragliche Lösungen
anbietet. Er steht unter der Zielsetzung: ,,...further the progressive harmonization and unifica-
tion of the law of internatioal trade, and in that respect to bear in mind the interests of all
peoples, and in particular those of developing countries, in the extensive development of in-
ternational trade..."
178
.
Vorschriften der WTO gegen restriktive Geschäftspraktiken gibt es bisher nicht, obwohl diese
seit einiger Zeit diskutiert werden.
179
Angesichts der stark divergierenden Interessen und Aus-
gangsbedingungen im Welthandel zwischen Entwicklungs- und Industrieländern ist dies we-
nig verwunderlich. Auch die EU hat keine spezifischen Vorschriften zu Countertrade und
betreibt keine gemeinsame Politik oder Strategie zur Harmonisierung bzw. Koordination von
Countertrade-Maßnahmen. Sie geht davon aus, dass die Mitgliedstaaten ihre Countertrade-
Aktivitäten auf militärische Offset-Politik beschränken.
180
2.5. Einstellungen der internationalen Organisationen zum Countertrade
Die supranationalen Organisationen sehen Countertrade tendenziell als negativ und den freien
Welthandel beschränkend an. Bestehende Unterschiede in den Haltungen einzelner Länder
haben bisher jedoch die Bildung einer gemeinsamen Initiative zur Beschränkung von Coun-
tertrade-Geschäften verhindert.
181
175
Vgl. Tietje (1998), S. 220.
176
Vgl. Zeller (1988), S. 272.
177
Vgl. Klang (1997), S. 2.
178
UNCITRAL (1993) S. 1.
179
Vgl. WTO (2003), S. 4.
180
Vgl. EU (2003), S. 6.
181
Vgl. Fischer (1996), S. 68.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832476083
ISBN (Paperback)
9783838676081
DOI
10.3239/9783832476083
Dateigröße
1.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Leuphana Universität Lüneburg – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Erscheinungsdatum
2004 (Januar)
Note
1,0
Schlagworte
kompensationshandel tauschhandel außenhandelsfinanzierung gegengeschäft barter
Zurück

Titel: Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung internationaler empirischer Erfahrungen
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
book preview page numper 38
book preview page numper 39
book preview page numper 40
book preview page numper 41
251 Seiten
Cookie-Einstellungen