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Lebenslagen von Probanden der Bewährungshilfe

"Gefangen" in der eigenen Sozialisation?

©2002 Diplomarbeit 170 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Als ich die Lebenslagen von Probanden der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Tübingen untersuchte, stellte ich kettenreaktionsartige Abhängigkeiten zwischen schwierigen Lebenslagen und kriminellem Verhalten fest. Einerseits gerieten die Betroffenen durch ihre kriminellen Handlungen in eine schwierige Lebenssituation, andererseits war ihr kriminelles Verhalten möglicherweise gerade durch ihre schwierige Lebenslage begünstigt. Durch diese Feststellung kristallisierte sich für mich eine Reihe an Fragen heraus, die nach einer Begründung für das kriminelle Verhalten suchten. Es erschien mir wichtig zu erfahren, was eigentlich Kriminalität ist und wo die Ursachen für diese liegen könnten? Meine Erkenntnisse darüber werden dem Leser am Anfang dieser Arbeit vorgetragen.
Das kriminelle Verhalten der Klientel der Bewährungshilfe wird durch die Beschreibung der Straftat dargestellt und in Gerichtsurteilen und / oder Beschlüssen festgehalten. Während der Untersuchung, die ich nachfolgend darstellen werde, begegnete ich einer riesigen Palette von Kriminalitätsformen. Auch darüber wollte ich mir einen Überblick verschaffen. Meine Nachforschungen diesbezüglich finden im theoretischen Teil dieser Arbeit ihren Ausdruck.
Mit der Frage nach kriminellen Handlungen eines Menschen wird automatisch die Frage nach Bestrafung aufgeworfen. Auch hierzu stelle ich meine Auseinandersetzung mit Straftheorien und dem Sinn des Strafens im theoretischen Teil dar.
Das deutsche Rechtssystem kennt zwei Hauptstrafen: die Geld- und die Freiheitsstrafe. Wenn die verhängte Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht überschreitet, kann ihre Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte schon durch die Verurteilung genügend gewarnt worden ist und künftig keine Straftaten begehen wird. Welche Rolle dabei die Bewährungshilfe spielt und welche Aufgaben bei der Strafaussetzung zur Bewährung von ihr wahrgenommen werden, wird von mir sowohl im allgemeinen Teil als auch im Kapitel „Implikationen der Bewährungshilfe“ erläutert. Auf die Intervention der Bewährungshilfe gehe ich noch einmal kurz im letzten Kapitel meiner Arbeit ein, indem ich die Prognosen für Delinquenz und Umgang mit ihr umreiße.
Im allgemeinen und theoretischen Teil meiner Diplomarbeit mache ich einen Exkurs zum Profil des Erst- und Mehrfachtäter. Damit will ich meinen Überlegungen bezüglich Rückfälligkeit der Straftäter einen Ausdruck verleihen. Zwei zentrale […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7723
Breunig, Anna: Lebenslagen von Probanden der Bewährungshilfe - "Gefangen" in der
eigenen Sozialisation?
Hamburg: Diplomica GmbH, 2004
Zugl.: Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg der Evangelischen
Landeskirche Württemberg, Fachhochschule, Diplomarbeit, 2002
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2004
Printed in Germany

INHALTSVERZEICHNIS
I. Einleitung
5
II. Allgemein
und
theoretisch
8
1. WAS IST KRIMINALITÄT? DEFINITIONEN
8
2. Ursachen von Kriminalität. Theorien
12
2.1.
Lehre vom ,,geborenen Verbrecher"
15
2.2. Entwicklungstheorie
16
2.3. Sozialisationstheorien
17
2.4. Lerntheorien
18
2.5.
Frustrations ­ Aggressionstheorie
19
2.6.
Anomie ­ Theorie
20
2.7. Etikettierungsansatz
22
3. FORMEN VON KRIMINALITÄT
24
3.1.
Eigentums- und Vermögenskriminalität
25
3.2. Gewaltkriminalität
25
3.3. Drogenkriminalität
26
3.4. Sexualkriminalität
28
3.5. Jugendkriminalität
28
3.6. Wirtschaftskriminalität
29
3.7. Sozialkriminalität
30
3.8. Umweltkriminalität
30
3.9. Organisierte
Kriminalität
31
4. STRAFTHEORIEN.
SINNHAFTIGKEIT. 32
4.1. Straftheorien
32
4.2. Sinnhaftigkeit
40
5. AUFGABEN DER BEWÄHRUNGSHILFE
41
6. EXKURS:
ERSTTÄTER,
MEHRFACHTÄTER
44

INHALTSVERZEICHNIS
7. ,,Idealtypische
Biographie eines Delinquenten"
48
8. LEBENSLAGEN-BEGRIFF
51
III. Konkret auf Datenmaterial bezogen für Reutlingen und Tübingen 58
1. Darstellung der Untersuchungsmethode und Vorgehensweise
58
1.1. Die
Untersuchungsmethode
58
1.2. Vorgehensweise
58
2. DESKRIPTIVE
ERKENNTNISSE
60
2.1. Örtliche
Zuordnung
60
2.2.
Untersuchungsergebnisse für die Bewährungshilfe Reutlingen
61
2.3.
Untersuchungsergebnisse für die Bewährungshilfe Tübingen
74
4. FAZIT
86
4.1. Geschlechterverteilung
86
4.2. Altersverteilung
86
4.3. Staatsangehörigkeit
87
4.4. Sozialisationshintergrund
87
4.5. Soziales
Umfeld
87
4.6.
Bildung und wirtschaftliche Lage
87
4.7.
Gesundheitliche Aspekte / Suchtproblematik
88
4.8. Verurteilungserfahrung
89
4.9. Delikte
89
IV. Vergleich Datenmaterial landes- bzw. bundesweit
90
1. DARSTELLUNG DES DATENMATERIALS
90
1.1.
Bundesweite Befragung zur Erhebung der Lebenslage der Klientinnen
und Klienten der Bewährungshilfe (1999)
90
1.2.
Jahresbericht 2001 der Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe Baden-
Württemberg. Gesamtzahlen nach der Landesstatistik.
90
1.3.
Polizeiliche Kriminalstatistik 2001
91

INHALTSVERZEICHNIS
Datenreport 2002
91
2. DESKRIPTIVE
ERKENNTNISSE
92
2.1.
Bundesdeutsche Untersuchung zu Lebenslagen von Probanden
92
2.2.
Jahresbericht 2001 der AGB Baden-Württemberg
96
2.3.
Polizeiliche Kriminalstatistik 2001
98
2.5. Datenreport
2002
100
3. Vergleich mit Daten aus Reutlingen und Tübingen
104
4. Gemeinsamkeiten
107
5. UNTERSCHIEDE
107
V. Einbindung der Daten in theoretische Überlegungen im Kapitel I 110
1. Bezug der Daten aus dem Landgerichtsbezirk Tübingen, Landes-
und Bundesebene zum theoretischen und allgemeinen Teil
110
1.1.
Formen von Kriminalität
110
1.2.
Bezug zur Sinnhaftigkeit des Strafens
116
1.3.
Bezug der Daten zur ,,idealtypischen Biographie eines Delinquenten"
122
2. Übereinstimmung zwischen Theorie und Realität?
124
3. Diskrepanzen?
125
4. Phänomene, die nicht erfasst werden?
125
5. Fazit
127
VI. Implikationen für Bewährungshilfe
129
VII. Prognosen für Delinquenz und Umgang mit Delinquenz im neuen
Jahrtausend 136
1. Wo muß sinnvollerweise angesetzt werden?
136
2. Wo begünstigt Lebenslage neue Delinquenz?
138

INHALTSVERZEICHNIS
3. ,,Gefangen" in der eigenen Sozialisation?
140
4. Implikationen für Prophylaxe von Straftätern
141
5. ,,Idealtypische Biographie eines Delinquenten der Einzeltäter
bleiben soll"
145
6. Hierzu: Intervention der Bewährungshilfe
148
7. Interdisziplinäre
Ansätze
149
VIII. Schlusswort
152
IX. Literaturverzeichnis
155
X. Anhang
164

EINLEITUNG
I. Einleitung
Als ich die Lebenslagen von Probanden der Bewährungshilfe im
Landgerichtsbezirk Tübingen untersuchte, stellte ich kettenreaktionsartige
Abhängigkeiten zwischen schwierigen Lebenslagen und kriminellem
Verhalten fest. Einerseits gerieten die Betroffenen durch ihre kriminellen
Handlungen in eine schwierige Lebenssituation, andererseits war ihr
kriminelles Verhalten möglicherweise gerade durch ihre schwierige
Lebenslage begünstigt. Durch diese Feststellung kristallisierte sich für mich
eine Reihe an Fragen heraus, die nach einer Begründung für das kriminelle
Verhalten suchten. Es erschien mir wichtig zu erfahren, was eigentlich
Kriminalität ist und wo die Ursachen für diese liegen könnten? Meine
Erkenntnisse darüber werden dem Leser am Anfang dieser Arbeit
vorgetragen.
Das kriminelle Verhalten der Klientel der Bewährungshilfe wird durch die
Beschreibung der Straftat dargestellt und in Gerichtsurteilen und / oder
Beschlüssen festgehalten. Während der Untersuchung, die ich nachfolgend
darstellen werde, begegnete ich einer riesigen Palette von
Kriminalitätsformen. Auch darüber wollte ich mir einen Überblick verschaffen.
Meine Nachforschungen diesbezüglich finden im theoretischen Teil dieser
Arbeit ihren Ausdruck.
Mit der Frage nach kriminellen Handlungen eines Menschen wird
automatisch die Frage nach Bestrafung aufgeworfen. Auch hierzu stelle ich
meine Auseinandersetzung mit Straftheorien und dem Sinn des Strafens im
theoretischen Teil dar.
Das deutsche Rechtssystem kennt zwei Hauptstrafen: die Geld- und die
Freiheitsstrafe. Wenn die verhängte Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht
überschreitet, kann ihre Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden,
wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte schon durch die Verurteilung
genügend gewarnt worden ist und künftig keine Straftaten begehen wird.
Welche Rolle dabei die Bewährungshilfe spielt und welche Aufgaben bei der

EINLEITUNG
Strafaussetzung zur Bewährung von ihr wahrgenommen werden, wird von
mir sowohl im allgemeinen Teil als auch im Kapitel ,,Implikationen der
Bewährungshilfe" erläutert. Auf die Intervention der Bewährungshilfe gehe
ich noch einmal kurz im letzten Kapitel meiner Arbeit ein, indem ich die
Prognosen für Delinquenz und Umgang mit ihr umreiße.
Im allgemeinen und theoretischen Teil meiner Diplomarbeit mache ich einen
Exkurs zum Profil des Erst- und Mehrfachtäter. Damit will ich meinen
Überlegungen bezüglich Rückfälligkeit der Straftäter einen Ausdruck
verleihen. Zwei zentrale Fragen begleiten meine Ausführungen:
1. Ist der Ersttäter tatsächlich ein Ersttäter, oder heißt er nur so?
2. Kann die wiederholte Straffälligkeit als Rückfälligkeit bezeichnet werden?
Bevor ich mich mit den theoretischen Grundlagen der Lebenslagen
auseinandersetze, gehe ich auf die ,,idealtypische Biographie eines
Delinquenten" ein. Mit dieser Biographie lege ich einen Brückenstein zur
Lebenslagen allgemein und zu denen von Probanden der Bewährungshilfe
ein. Das Leben des Hauptdarstellers, ich nenne ihn Reiner Pechvogel, ist
eines von vielen der Probanden. Sie alle haben ähnliche ,,Schicksale" geteilt.
Konkret auf die Untersuchung im Landgerichtsbezirk Tübingen wird im
zweiten Kapitel meiner Arbeit eingegangen. Hier stelle ich meine
Untersuchungsmethode und die deskriptiven
1
Erkenntnisse dieser
Untersuchung dar. Da die Lebenslagenuntersuchung im Landgerichtsbezirk
Tübingen aus zwei Teilen besteht (erster Teil von der Bewährungshilfe
Reutlingen, zweiter von der Bewährungshilfe Tübingen) werden diese Daten
in einem Fazit zusammengefasst.
Um diese Untersuchung zu untermauern, vergleiche ich sie mit ähnlichen
Untersuchungen auf der Landes- bzw. Bundesebene. Hier stelle ich diese
Untersuchungen deskriptiv vor und nehme einen Datenvergleich zum
Landgerichtsbezirk Tübingen vor. Außerdem bringe ich alle Daten in
Beziehung zur Gesamtbevölkerung Deutschlands. Mein Interesse gilt den
1
beschreibende

EINLEITUNG
Gemeinsamkeiten und den Unterschieden in dem von mir dargestellten
Datenmaterial.
Isoliert würde das Datenmaterial dastehen, wenn ich keine Einbindung in
meine theoretische Erkenntnisse vornehmen würde. Hier frage ich nach dem
Bezug zu Kriminalitätsformen, der Sinnhaftigkeit der Strafe und zu einer
,,idealtypischen Biographie eines Delinquenten". Im nächsten ,,Schritt" prüfe
ich die Übereinstimmung zwischen Realität und Theorie und zeige
auftretende Diskrepanzen auf. Gibt es nicht erfasste Phänomene? Welche
Schlußfolgerungen ergeben sich aus diesem Datenvergleich?
Nach den Implikationen für die Bewährungshilfe stelle ich andeutungsweise
Prognosen für Delinquenz und Umgang mit ihr im neuen Jahrtausend dar.
Sinn dieses Kapitels ist es, Fragen nach gesellschaftlichen Veränderungen
und neuen Denkmodellen anzuregen. Außerdem möchte ich einen Ausblick
darüber schaffen, wo sinnvollerweise angesetzt werden muß, um weiterer
Delinquenz vorzubeugen? Wo wird neue Delinquenz durch die Lebenslage
begünstigt? Können Menschen ihrer Sozialisation entkommen? Welche
neuen Impulse braucht die Prophylaxe von Straftätern, damit sie wirksam
wird? Wo und wie sollte sie interdisziplinär angesetzt werden?
Bevor ich den Leser zu Beginn meiner Überlegungsreise über Kriminalität
und ihre Folgen einlade, möchte ich ihn diesbezüglich mit den Worten von
Voltaire konfrontieren.
Jeder Mensch ist ein rational und eigenverantwortlich handelndes
Individuum. Prinzipiell ist auch jeder Mensch fähig, ,, (...) eine unter Strafe
stehende Handlung zu begehen oder kraft eigenverantwortlicher
Entscheidung sich rechtskonform zu verhalten.
Die individuell
unterschiedliche Verteilung von Triebhaftigkeit, Bildung und Wohlstand mag
den einen Menschen mehr als den anderen zum Rechtsbruch verlocken.
Dies ändert nichts daran, daß Kriminalität ein im Prinzip für jedermann
vermeidbarer Umstand ist."
2
2
Voltaire in Kunz, 1994, S. 85

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
II.
Allgemein und theoretisch
1. Was ist Kriminalität? Definitionen
,,1999 registrierte die Polizei in der Bundesrepublik Deutschland alle fünf Sekunden
eine Straftat, alle vier Minuten wurde ein Wohnungseinbruch und alle drei Stunden
ein vorsätzliches Tötungsdelikt gezählt."
3
Wie in diesem Zitat beschrieben wird auch im alltäglichen Sprachgebrauch
die Kriminalität mit Straftaten identifiziert. Alltäglich und in allen
Lebensbereichen kann man mit Kriminalität konfrontiert werden: Von
Zeitungsartikeln über Nachrichten, Fernsehberichte, Filme und Bücher bis zu
Erlebnissen und Beobachtungen im unmittelbaren Umfeld. Was nicht
unbedingt bedeutet, dass jeder Mensch und zu jeder Zeit ihr begegnen wird.
Der wissenschaftliche Diskurs zu diesem Thema assoziiert die Kriminalität
mit strafbaren, verwerflichen, missbilligten oder kriminellen Handlungen. Er
bezeichnet sie als Verbrechen, Unrechtsverhalten, Verstöße gegen
Rechtsnormen und Gesetze. Er benennt Strafe, Sanktionen oder Verfolgung.
Die terminologische Bestimmung der Kriminalität benutzt viele Begriffe oft
überraschend und nicht unbedingt klar in ihrer Bedeutung. Sie vermittelt
einem Nichtjuristen das Gefühl von Unbehagen. Mit dieser Erfahrung
gewappnet, versuche ich dennoch eine Antwort auf die Frage zur Kriminalität
zu finden und die Kriminalität zu definieren. Im Fachlexikon der Sozialen
Arbeit ist unter dem Stichwort ,,Kriminalität" zu lesen:
,,Der Begriff Kriminalität bezeichnet die Gesamtheit der in einer Gesellschaft
vorkommenden Verstöße gegen Normen des Strafrechts (Straftaten). Eine Straftat
ist ein vom Gesetzgeber definiertes Unrechtsverhalten, das nicht ausnahmsweise,
zum Beispiel durch Notwehr, gerechtfertigt ist und das nicht, etwa aufgrund einer
krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit, anderen Bewertungskriterien unterliegt."
4
Eine Straftat ist eine Tat, die nicht ausnahmsweise, nicht gerechtfertigt und
nicht krankhaft bedingt ist. Sie wird bestraft, wenn sie gegen eine gesetzliche
Norm verstößt. Gäbe es keine Gesetze, könnte kein Unrechtsverhalten
3
Zitat: Erster periodischer Sicherheitsbericht, 2001, S. 2
4
Zitat: Fachlexikon der sozialen Arbeit, 1997, S. 594

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
definiert werden. Auch Karl- Ludwig Kunz stellt in seinem Lehrbuch
Kriminologie fest, dass es keine Strafe ohne Gesetz gibt:
,,Die Vordefinition der Kriminalität zum Forschungsthema zu machen heißt, den
jedem Juristen geläufigen Lehrsatz ,,keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine
lege) durchaus logisch dahin zu erweitern, daß es ohne das Gesetz und seinen
Vollzug wie auch ohne die Gesellschaft, die Strafwünsche äußert und Gesetze
produziert, keine Straftat gibt."
5
Wird eine Straftat begangen und ihr Tatbestand vielleicht nicht festgestellt
oder nicht angezeigt, kommt es zu keiner Bestrafung, weil niemand daran
interessiert ist, diese Tat zu sanktionieren. Das begangene Unrecht fordert
eine Bestrafung nur dann, wenn Strafwünsche von Mitgliedern der
Gesellschaft geäußert werden. Ohne festgelegte Gesetze und ohne
geäußerten Strafwunsch gäbe es keine Straftaten und somit auch keine
definierbare Kriminalität. Die Brockhaus Enzyklopädie definiert Kriminalität
als:
,,(...)die strafrechtlich mißbilligten Handlungen (Verbrechen) als Sozialerscheinung,
die der Beschreibung nach Umfang, Raum Zeit, Struktur (Art und Schwere) sowie
Entwicklung zugänglich sind. In Abgrenzung zur Kriminalität als einem Gegenstand
des Kollektiven ist das Verbrechen die von der Rechtsordnung verworfene
Handlung des einzelnen; beide Erscheinungen werden von der Kriminologie
wissenschaftlich behandelt."
6
Auch aus dieser Definition geht hervor, dass Kriminalität eine von der
Rechtsordnung verworfene Handlung ist. Sie wird durch Beschreibung
zugänglich. Die Kriminalität wird sowohl als kollektives als auch als einzelnes
Handeln verstanden. Im weiterem Definitionsverlauf wird festgestellt, dass
der Begriff zeit- und kulturabhängig ist. Mit Veränderungen gesellschaftlicher
Strukturen verändert sich auch die inhaltliche Bedeutung des Begriffs, bzw.
wird dieser erneut definiert.
,,Eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Kriminalität drängt zu der Erkenntnis,
daß Kriminalität kein Wert oder Unwert an sich ist, ebensowenig wie es einen
Konsens über einen zu allen Zeiten und in allen Kulturen inhaltlich identischen
Verbrechensbegriff gibt.
Verbrechen ist relativ zur Gesellschaft, in der es geschieht
und in derer sozialer Hierarchie-, Macht- und Wertstrukturen es einwirkt."
7
5
Zitat: Kunz, 1994, S. 23
6
Zitat: Brockhaus ­ Enzyklopädie, 1990, S.510
7
Zitat: Brockhaus ­ Enzyklopädie, 1990, S.510

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Bestimmte Handlungen können in einer Kultur als Verbrechen definiert,
gleichzeitig in einer anderen als konformes Verhalten angesehen werden.
Beispielsweise kann der Schwangerschaftsabbruch genannt werden: In der
ehemaligen DDR waren Schwangerschaftsabbrüche zulässig, in der alten
BRD nicht. Nach der Wende musste eine einheitliche Lösung zugeführt
werden. Durch Veräderung von Normen und Werten, könnten die bis dato als
strafbar definierte Handlungen andere Bewertungsmaßstäbe bekommen und
nicht mehr als verwerflich und strafbar gelten. Hier kann der
Scheckkartenbetrug erwähnt werden, der ursprünglich nicht geahndet
werden konnte, da es dafür keine gesetzliche Grundlage im Strafgesetzbuch
gegeben hat.
,,Jedes Verbrechen ist eine Herausforderung an die Gesellschaft und verlangt eine
Antwort. Diese Antwort ist negativ bewertend und abwehrend und findet im jeweils
gültigen Strafrecht ihre normative Gestalt. Das Spektrum der Antwort reicht von der
präventiven oder zweckorientierten sozialtherapeutischen Maßnahme bis zur
vergeltenden Strafe. Daraus folgt, daß die Kriminalität als die Gesamtheit
kriminalisierter Einzelaktionen abhängig ist vom gesellschaftlichen Bewußtsein, das
Normen sozialer Adäquanz kennt, die jedenfalls in Randbereichen temporären
Schwankungen unterliegen mit der Folge von Kriminalisierung und
Entkriminalisierung bestimmter Handlungsweisen, je nachdem, ob diese als
sozialverträglich oder als normabweichend angesehen werden."
8
Eines entsprechenden Strafgesetzes vorausgesetzt wird kriminelle Handlung
wahrgenommen und negativ bewertet. Durch die Bewertung wird die
Gesellschaft zur einer Gegenhandlung (Antwort) herausgefordert. Die
Antwort kann eine präventive oder eine behandelnde Maßnahme sein. Als
Antwort kann auch eine Strafe erfolgen. Die kriminalisierten Einzelaktionen
gelten als Kriminalität dann, wenn sie von der Gesellschaft als solche
eingeordnet werden. Karl ­ Ludwig Kunz definiert Kriminalität im
legalistischen Sinne als die Gesamtheit jener Handlungen, die in ,,einer
Strafrechtsordnung als strafbar benannt sind und die von den Instanzen
strafrechtlicher Sozialkontrolle als solche identifiziert werden".
9
Die
Strafrechtsordnung benennt strafbare Handlungen. Die Organe der
strafrechtlichen Kontrolle müssen diese Handlungen feststellen und als
Tatbestände definieren. Kriminalität ist als die Gesamtheit krimineller
8
Zitat: ebenda, S. 510
9
vgl. Kunz, 1994, S. 20

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Einzelaktionen anzusehen. Diese Einzelaktionen werden nach bestimmten
Merkmalen klassifiziert und entsprechend sanktioniert:
,,Daten zur Kriminalität setzt man (...) mit den von der Rechtspflege verhängten
Kriminalsanktionen in Beziehung und bereitet sie nach bestimmten Merkmalen der
Rechtsbrecher auf (Art und Geschlecht, Vorstrafenbelastung, Familienstruktur,
Schulbesuch, sozioökonomischer Status). Besondere Aufmerksamkeit widmet man
der gemeinschaftlichen Begehungsweise, der Opfersituation, der Schadenshöhe
und der Nationalität. Tatsächlich erfaßt werden daher vor allem die amtlich
bekanntgewordenen Rechtsbrüche. An diesen wird deutlich, was das jeweilige
Kontrollsystem ­ bestehend aus Verbrechensopfer und Anzeigeerstatter bis hin zur
Polizei und Strafrechtspflege ­ besonders mißbilligt und somit bestraft wissen will
."
10
An den amtlich erfaßten und sanktionierten Straftaten werden die Interessen
der Gesellschaft und die Richtung für die Strafverfolgung widergespiegelt.
Kriminalität ist keine Wirklichkeit für sich. Sie ist von gesellschaftlichen und
staatlichen Einrichtungen abhängig, die auf Verbrechen antworten, sie
verfolgen oder ahnden. Sie spiegelt in dieser Abhängigkeit die soziale
Empfindlichkeiten wider.
,,In der amtlichen Kriminalstatistik wird nur ein Ausschnitt der Kriminalitätswirklichkeit
erfasst. Was und wie viel der Polizei bekannt wird, hängt weitestgehend vom
Anzeigeverhalten ab. Veränderungen der registrierten Kriminalität können deshalb
bestimmt sein von Änderungen sowohl der Kriminalitätswirklichkeit als auch des
Anzeigeverhaltens. Wie amerikanische Befunde zeigen, ist es sogar möglich, dass
die Kriminalstatistiken einen Anstieg ausweisen, obwohl die Kriminalität in
Wirklichkeit rückläufig ist."
11
Wie sich letztendlich die ,,Kriminalitätswirklichkeit" gestaltet ist durch die
polizeiliche Kriminalstatistik nicht wirklich bestätigt. Wenn Straftaten
angezeigt worden sind, werden sie auch registriert. Liegen keine Anzeigen
über Kriminalität vor bedeutet es nicht automatisch, dass sie tatsächlich
abgenommen haben. Die Anzeigebereitschaft andererseits ist lange noch
keine Garantie für zunehmende Kriminalität.
Es kann durchaus sein, dass die Sicherheitsorgane ein politisches Interesse
haben, manche Straftatbestände mit mehr oder weniger Brisanz
darzustellen.
10
Zitat: Kaiser in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg), Kleines Kriminologisches Wörterbuch,
1994, S. 238 f.
11
Zitat: Erster periodischer Sicherheitsbericht, 2001, S. 1

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
,,Kriminalität kann auch ein Seismograph für gesellschaftliche Mißstände sein, die es
zu beseitigen gilt. Bereits der Strafrechtsreformer Franz von Liszt (1851 ­1919) war
der Ansicht, die beste Kriminalpolitik sei immer noch eine gute Sozialpolitik."
12
So könnte die ökonomische Situation, beispielsweise eine nicht gerechte
Güterverteilung, Ansporn zur Kriminalität sein. Menschen die arm sind und
Wohlstandsimpulse im Alltag vernehmen, könnten zu illegalen Methoden für
die Bedürfnisbefriedigung greifen. Die Tatsache, dass die strafbare Handlung
vollzogen wird, kann zum Beispiel durch bessere existenzielle Versorgung
verändert werden. Wird das Existenzminimum gesichert wird eventuell auch
die Delinquenz nicht mehr gegeben sein.
2. Ursachen von Kriminalität. Theorien
,,Die Annahme, daß es viele verschiedenartige Kriminalitätsursachen gäbe, läßt
offen, welche dies sind und in welchem Ausmaß sie jeweils für die Entstehung von
Kriminalität verantwortlich sind."
13
Mit diesem Zitat möchte ich meine Überlegungen und Fragen nach den
Ursachen des kriminellen Handels beginnen, weil es m.E. nur bedingt
möglich ist die Beweggründe für strafbares Verhalten eines Individuums zu
begründen. Als rational denkend und eigenverantwortlich handelnd, müsste
jeder gesunde Mensch in der Lage sein, seine Triebhaftigkeit zu steuern und
somit auch strafbares Handeln zu unterlassen. Die Bestätigung dafür sind
alle sich konform verhaltende Menschen. Warum also lässt sich das ,,Muster
des unbescholtenen Bürgers" nicht auf jeden projizieren? Warum sind
manche Menschen nicht in der Lage einer Straftat zu widerstehen? Welche
Faktoren bewegen ihren kriminellen Verhaltensmechanismus?
Mit diesen und ähnlichen Fragen haben sich Wissenschaftler schon in vor-
und nachchristlicher Vergangenheit beschäftigt. Sie versuchten auf
verschiedenste Art und Weise die Ursachen des Straffälligwerdens
herauszufinden. Die griechischen Philosophen Plato (427-347 v. Chr.),
Aristoteles (384­322 v. Chr.) und Hippokrates (460­377 v. Chr.) fragten nach
12
Zitat: Ostendorf in Kriminalität, Bundeszentrale für politische Bildung, 1995, S. 13

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
den Kriminalitätsursachen und hinterfragten die soziale Funktion der Strafe.
Im Mittelalter versuchte man, das Verbrechen durch religiöse Ansätze zu
erklären. Es wurde als Sünde gegen Gott verstanden und mit
Inquisitionsverfahren geahndet. Das XIV. Jahrhundert war von biologischer
Auseinandersetzung mit dem menschlichen Körper gekennzeichnet. Dazu
öffnete man Leichen und führte Leichenschauen durch. In der Ära des
Humanismus und der Renaissance, in der der Mensch als konkretes
Individuum im Mittelpunkt stand, löste sich das Strafrecht von seinen
religiösen Bezügen und suchte nach einer weltlichen Begründung der Strafe.
Der englische Humanist Thomas Morus (1478-1535) machte auf
gesellschaftliche Verbrechensursachen aufmerksam. Nach seiner Meinung
kann die Kriminalität bekämpft werden, wenn Armut und Elend vorgebeugt
wird.
Der Mailänder Graf Cesare Beccaria Bonesana benennt 1764 in seinem
Buch ,,Über Verbrechen und Strafen" als Kriminalitätsursache eine
unvernünftige Gesetzgebung. Diese vermehrt die Zahl der mit Strafe
bedrohten Handlungen und produziert widersprüchliche und ,,für den Bürger
unverständliche Gesetze". Außerdem missachtet sie ,,die natürlichen Rechte
des Individuums." Seines Erachtens liegen die Ursachen für Kriminalität im
Kriminaljustizsystem.
14
,,Jedenfalls sind die Ursachen des Straffälligwerdens nicht in der individuellen
Befindlichkeit derer zu suchen, die das Gesetz verletzen. Zwischen Gesetzestreuen
und Kriminellen besteht kein Unterschied außer dem, daß letztere den
Gesellschaftsvertrag gebrochen haben."
15
Für Karl ­ Ludwig Kunz sind alle Menschen gleich. Die Kriminellen
unterscheiden sich von den Gesetzeskonformen nur durch
Normenüberschreitung. In der Ätiologie (Ursachenforschung) der Kriminalität
des 20. Jahrhunderts bildeten sich verschiedene erfahrungswissen-
schaftliche Kriminalitätstheorien heraus. Darunter werden Aussagensysteme
verstanden, ,,in denen mindestens eine empirische Bedingung (Faktor) für
13
Kunz, 1994, S. 99
14
vgl. Kunz, 1994
15
Zitat: ebd., S. 85

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
das Zustandekommen, die Entwicklung oder die Verbreitung kriminellen
Verhaltens angegeben wird."
16
Der biologische Ansatz wird durch die neu
entstehende soziologische Betrachtungsweise in seiner Bedeutung und
Entwicklung eingeschränkt. Siegfried Lamnek stellt fest:
,,Diese soziologisch- theoretischen Erklärungsversuche abweichenden Verhaltens
sind kein einheitliches Konzept, wenngleich ihnen allen gemeinsam ist, daß sie die
Gründe für Delinquenz eher in den gesellschaftlichen Bedingungen sehen, als
individuelle, persönlichkeitsspezifische Pathologien ursächlich dafür wären."
17
Parallel zu den soziologischen entwickeln sich auch psychologische
Erklärungsansätze. Sie können auch verschiedenartig differenziert werden:
psychiatrische, psychoanalytische, sozial-, allgemein- oder
persönlichkeitspsychologische und andere. Sie alle führen das abweichende
Verhalten auf psychische Befindlichkeiten und psychopathologische
Persönlichkeitsstörungen zurück.
18
Mitte des 20. Jahrhunderts setzt sich der soziologische Ansatz des Labeling
Approach in der gesellschaftlichen Praxis durch.
,,Während die anderen soziologischen Theorien insoweit ätiologisch orientiert sind,
als sie versuchen, Ursachen für das abweichende Verhalten anzugeben, verlagert
sich das Interesse im Labeling Approach auf die Instanzen sozialer Kontrolle als
,,Produzenten" von Kriminalität durch Kriminalisierung."
19
Viele dieser Theorien und Hypothesen finden ihre Berechtigung, das
Begehen einer Straftat wenigstens versuchsweise nachvollziehbar zu
machen. Trotzdem suggeriert der Begriff ,,Kriminalitätstheorie" eine falsche
Vorstellung. Hierzu Karl ­ Ludwig Kunz:
,,Er weckt die uneinlösbare Erwartung, die Kriminalitätsgenese vermittels
konsistenter empirisch überprüfbarer Theorieannahmen adäquat darstellen und
erklären zu können. Dies ist unmöglich, weil die theoretische Wahrnehmung
notwendig perspektivgebunden ist. Theorien sind Orientierungen des Verstandes,
die die freie Assoziation disziplinieren, indem sie diese in eine bestimmte Richtung
lenken ­ und damit von anderen gleichermaßen konsistent verfolgbaren
Denkrichtungen entfernen. Je nach gewählter theoretischer Prämisse fallen das
16
vgl. Kunz, 1994, S. 100
17
Zitat: Lamnek, 1994, S. 15
18
vgl. ebd.
19
Zitat: ebd., S. 16

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Abstraktionsniveau und die Reichweite der zu prüfenden Annahmen, sowie die
empirischen Prüfmöglichkeiten unterschiedlich aus."
20
Aufgrund ihrer Vielschichtigkeit ist es nicht möglich, die Kriminalität mit einer
einzigen Theorie zu erklären. Unter Kriminalität werden sowohl die Verkehrs-
sowie auch Eigentums- oder Vermögensdelikte, Raub, Mord oder
Sexualdelikte verstanden. Dazu werden die Straftaten sowohl von
Minderjährigen als auch Erwachsenen begangen. Schon eine einzelne
Straftat bedarf oft mehrerer Erklärungsansätze.
21
,,Im Hinblick auf die Ursachen von Kriminalität bzw. kriminellem Verhalten wurden
verschiedene Erklärungsmodelle entwickelt. Dazu gehören u.a. sozialisations- und
lerntheoretische Ansätze, die Frustrations- Aggressionstheorie, die Anomietheorie
und der Etikettierungsansatz (Labeling approach). Angesichts der
Unterschiedlichkeit der Delikte und Tätergruppen kann keine dieser Theorien alle
Formen der Kriminalität gleich gut erklären. Jede hat ihre spezifischen Stärken und
Schwächen, häufig müssen verschiedene Erklärungen herangezogen werden."
22
2.1. Lehre vom ,,geborenen Verbrecher"
Auf der Mendelschen Vererbungstheorie basierend, stellte ein Veroneser
Arzt Cesare Lombroso (1836 ­ 1909) die Theorie vom ,,geborenen
Verbrecher" (L´uomo delinquente) auf. Sein anthropologischer
Erklärungsansatz besagt, dass das menschliche Verhalten durch
angeborene Charakterzüge determiniert sei. Die Menschen gehören
verschiedenen Typen an, ,,von denen jeder eine bestimmte charakteristische
Neigung zur Tugend oder zum Laster besitzt."
23
Lombroso glaubte, ,,den
typischen Verbrecher von Geburt an aufgrund von Äußerlichkeiten feststellen
zu können."
24
Er mutmaßte, dass Verbrecher ,,an ererbten körperlichen und
seelischen Anomalien wie fliehende Stirn, hohe Backenknochen, krauses
Haar, Gemütlosigkeit, Grausamkeit, Hemmungslosigkeit und weitgehenden
Schmerzunempfindlichkeit erkennbar" seien.
25
20
Zitat: Kunz, 1994, S. 105
21
vgl. Ostendorf; vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit
22
Zitat: Fachlexikon der sozialen Arbeit, 4. Aufl.1997, S.594
23
vgl. Kunz, 1994, S.91
24
vgl. Ostendorf, 1995, S.10
25
vgl. Kunz, 1994

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Dieser biologisch ­ anthropologische Ansatz wurde in den dreißiger Jahren
des 20.Jahrhundert auf Zwillings- und Sippenforschung gestützt. Auch heute
noch wird er vereinzelt zur Verbrechenserklärung herangezogen, obwohl die
Wissenschaft ihn überwiegend verwirft. Wie Ostendorf betont, sind derartige
Ansichten in der Bevölkerung noch weitgehend verbreitet.
,,Den Glauben, daß der Sohn des Totschlägers wieder gewalttätig wird, gibt es noch
immer. Das Sprichwort ,,Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm" drückt diese Ansicht
aus. Verbrecher werden vielfach in Comics und einigen Kinderbüchern dargestellt
mit fliehender Stirn, Hakennase und zusammengekniffenen Augenbrauen, um so
den angeblichen Unterschied zwischen dem guten und dem bösen Mann deutlich zu
machen. Wenn heute ganz einhellig der erbbiologische Ansatz abgelehnt wird,
werden damit keineswegs unterschiedliche Anlagen beim Kind durch Vererbung
geleugnet. Nur entwickeln sich diese Anlagen nach überwiegender Auffassung
verschieden. Forschungen über die zum Teil ganz unterschiedlichen Lebensläufe
bei eineiigen Zwillingen und damit bei gleichen Erbanlagen haben dies bestätigt."
26
2.2. Entwicklungstheorie
In der Entwicklungsphase
27
des Menschen werden im Erfahrungsprozess die
Verhaltensnormen übernommen. Dazu gehören auch die strafrechtlichen
Verhaltensnormen. Das Erlernen von Normen geschieht in Form von Lob
und Tadel.
26
Zitat: Ostendorf, 1995, S.10; vgl. ebd., 2000, S. 9ff.
27
Ein Modell der Persönlichkeitswerdung nach Schenk- Danziger
Entwicklung ist als ein ,,komplexer, fortschreitender Prozeß von Wechselwirkungen zwischen der
strukturellen Reifung (Altersreife), den individuell ­ genetischen Anlagen (körperliche Gestalt,
Intelligenz, Musikalität usf.), den Umwelteinflüßen und schließlich der Art und Intensität der
individuellen Selbststeuerung (Schenk- Danziger, 1988, S.20)."
Die Entwicklung eines jeden Menschen wird von Faktoren bestimmt, ,,die relativ konstante
Verhaltensformen (Eigenschaften, Haltungen, Wertorientierungen) und schließlich die Persönlichkeit
entstehen lassen. Diese Faktoren werden anhand eines Modells dargestellt( ebd., S.20)."
Vererbung
Genetische Faktoren: strukturelle Reifung zum Menschen; individuell-genetische Anlagen
Lernangebote
Sozikulturelle Faktoren: Kulturkreis; Weitere Umwelt (Volk, Stadt oder Land, Sozialschicht, usf.);
Engere Umwelt(Familie, Schule, engerer Freundeskreis)
Selbststeuernde Faktoren
Innerseelische dynamische Faktoren:
a) bewußte Selbststeuerung (Arbeitshaltungen, Motivationen, Lebensziele, Lebenspläne,
Selbsterziehung, Streben nach Selbstverwirklichung)
b) unbewußte dynamische Prozesse (Entstehung von Leitbildern und Leitlinien im Sinne Adlers und
die Bewältigung des Triebslebens in den Auseinandersetzungen mit Ich und Über ­ Ich sowie die
Ausbildung von Abwehrmechanismen im Sinne Freuds).

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
2.2.1. Problemverhalten
,,Unter dem Einfluß von biologischen Voraussetzungen, soziokulturellen
Erwartungen und persönlichen Möglichkeiten, die allerdings stark durch die
Lebensgeschichte bestimmt sind, müssen Jugendliche Wege finden, um ihre
Entwicklungsaufgaben zu lösen (ebd., S. 239)".
Es ist keine leichte Aufgabe, zumal es keine verbindlichen Normen wie in
einer geschlossenen Gesellschaft gibt. Der Jugendliche versucht sich von
seiner Bezugsgruppe zu lösen und eigene Wege zu gehen. Auf diesem
Ablösungsweg muß er Entscheidungen treffen. Wird er bei der Bewältigung
der Aufgaben behindert, so kann bei ihm problematisches Verhalten
auftreten. Lotte Schenk ­ Danziger benennt folgende Störfaktoren:
(1) Ein Übermaß an Fremdbestimmung durch autoritäre Eingriffe und durch die
Beschneidung der Selbstregulierungsmöglichkeiten (z.B. Zwang eine
ungewünschte Ausbildung zu machen, Gängelung im Freizeitbereich).
(2) Das Erlebnis von Sinnesverlust (z.B. Arbeitslosigkeit, aufeinanderfolgende
Mißerfolge).
(3) Störungen der sozialen Interaktion (z.B. Mangel an Zuwendung, Aufsicht und
Verständnis, Unansprechbarkeit der Eltern oder Bezugspersonen).
(4)
Soziale Desorganisation im häuslichen Lebensraum (z.B. Scheidung,
Promiskuität der Mutter, Streitmilieu).Störungen können zu einer offenen
Rebellion oder aber zur Schädigung des Selbstwertgefühls führen. Ein
geschädigtes Selbstwertgefühl verursacht immer wieder abweichendes
Verhalten.
28
2.3. Sozialisationstheorien
Kriminalität ist häufig eine Folge misslungener Sozialisation. Meist werden in
der Frühkindheit erzieherische Fehler begangen.
,,In dieser Zeit wird die Entwicklung des Menschen maßgeblich bestimmt.
Fehlentwicklungen, die auch in Kriminalität einmünden können, sind häufig hier
bereits angelegt."
29
Kriminalität ist somit eine Folge von Sozialisationsdefiziten. Diese werden
insbesondere durch das Fehlen von Urvertrauen verursacht. Das
Urvertrauen soll durch dauerhafte Bezugspersonen in der Kindheit hergestellt
28
Zitat: Schenk ­ Danziger, 1988, S.240
29
Zitat: Ostendorf, 1995, S.10

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
werden. Das Fehlen von Bezugs- oder Vertrauenspersonen kann als Folge
im späteren Leben kriminelles Verhalten begünstigen. Denn wie sonst soll
das Vertrauen aufgebaut und das Gespür für Recht oder Unrecht
herausgebildet werden.
,,Die Gewissensbildung, also die Verinnerlichung von Recht und Unrecht, kann aber
auch bei Inkonsequenz, bei falschen Erziehungsmethoden, bei Hartherzigkeit der
Erziehungspersonen, aber auch bei überzogener Verwöhnung ver- bzw. behindert
werden."
30
Sind die Erziehungsmethoden in sich falsch und die Erzieher inkonsequent,
können auch hier falsche Schlüsse für richtiges Verhalten gezogen werden.
Einen großen Einfluss auf die Sozialisation haben auch die äußeren sozialen
Bedingungen. Durch beengte Wohnverhältnisse oder Notsituationen können
positive emotionale Beziehungen nur erschwert aufgebaut und die
notwendigen Triebeinschränkungen nur beschwerlich verständlich gemacht
werden.
31
2.4. Lerntheorien
Unsere Handlungskompetenz muss erlernt werden. Auch das kriminelle
Verhalten wird gelernt und dies vor allem von schlechten Vorbildern oder aus
dem Verhalten der Gesellschaft.
,,Positive ethische Werte wie Nächstenliebe und Solidarität werden bei dem heutigen
Konkurrenzdenken vielfach der Lächerlichkeit preisgegeben. Wenn Kriminalität
selbst von gesellschaftlich hochgestellten Persönlichkeiten vorexerziert wird, wird
auch insoweit das Rechtsbewußtsein nachhaltig beeinflußt."
32
Trotz Verführung im Alltag müssen junge Menschen lernen, gegenüber der
Verlockung zu Straftaten widerstandsfähig zu werden.
In Spiel- und Jugendgruppen wird die Ablösung vom Elternhaus vollzogen.
Auch hier, so Ostendorf, lauern die Gefahren:
30
Zitat: Ostendorf, 1995, S.10
31
vgl. ebd.
32
Zitat: ebd., S. 11

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
,,Der Schritt von der Legalität zur Kriminalität wird von Jugendlichen in der Gruppe
leichter gegangen, da Verantwortung an die Gesamtgruppe, zum Teil an den
Anführer abgegeben werden kann. Es gibt Gruppenzwänge, die bis hin zu
kriminellen Mutproben führen können. Gerade in Großstädten haben sich
kriminalitätsbereite Jugendbanden entwickelt, Streetgangs, fanatische Fußballfan ­
Clubs, rechtsradikale und linksautonome Gruppierungen, in denen zum Teil
Sozialprotest kundgemacht wird. Da mit strafrechtlichen Reaktionen (Verfahren und
Sanktionierung) allein keine sozialen Probleme gelöst werden können, ist hier
vorgreifend, zumindest parallel, eine ursachenaufgreifende Sozialarbeit
(Streetworker ­ Einsatz) gefordert."
33
2.5. Frustrations
­
Aggressionstheorie
Die Frustations-Aggressions-Hypothese von Dollard und Miller von 1939
besagt, das jeder Aggression eine Frustration vorausgeht. Siegfried Lamnek
macht zu dieser Annahme eine Anmerkung, dass es nicht immer zutreffend
ist. Nicht jeder Frustration folgt grundsätzlich eine Aggression.
34
,,In der Anwendung dieser Annahmen auf die Kriminalität kommt man zu der
Hypothese, daß Kriminelle mehr Frustrationen zu erleiden haben als andere (wobei
man möglicherweise soziologisch und psychologisch hinterfragen müßte, welches
die Ursachen dafür sind). In Modifizierung der Hypothese wird auch gesagt (was
auch eine psychologische Erklärung wäre), Kriminelle hätten eine niedrigere
Frustationsschwelle oder Frustationstoleranz als Normkonforme. Die erhöhten
Frustationen führen zu Aggressionen, die sich in Kriminalität und anderen
abweichenden Verhaltensweisen äußern."
35
Mit dieser Theorie lassen sich nicht alle Deliktformen erklären. Es müssen
also auch andere Bedingungen zu abweichendem Verhalten führen. Zum
Beispiel wird die Sanktionierung des delinqeunten Verhaltens nicht antizipiert
(vorweggenommen). Die Sanktionen werden auf das Verhalten nicht virulent
(übertragbar), weil Kriminelle stark gegenwartsorientiert sind. Normkonforme
dagegen sind stark zukunftsorientiert und somit antizipieren auch mögliche
Sanktionen.
36
,,In Anbetracht verschiedenartiger Möglichkeiten der Verarbeitung von Frustrationen
(Verdrängung, Sublimierung) ist die Hypothese in dieser strengen Determiniertheit
nicht aufrechtzuerhalten, doch weist sie gegenüber der triebtheoretischen
33
Zitat: Ostendorf., S. 11
34
vgl. Lamnek, 1979
35
Lamnek, 1979, S. 91
36
vgl., Lamnek, 1979

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Erklärungsversuchen den Vorzug der Berücksichtigung sozialer Faktoren auf, womit
sich ihre Brauchbarkeit für die Soziologie des abweichendes Verhaltens ergibt."
37
Ansteigende Gewaltkriminalität ist Folge von Ohnmacht und Frustrationen,
,,... wenn die Fähigkeit fehlt, Konflikte mit Worten zu bereinigen. Die
Sprachlosigkeit in solchen Situationen, die gerade in den unteren sozialen
Schichten, da nichts anders gelernt, verbreitet ist, kann dazu führen, in der
Gewalt die einzige Konfliktlösungsmöglichkeit zu suchen."
38
Ärger und
Enttäuschungen können nur schwer verarbeitet und auf die Schwächeren,
meist Kinder und Frauen, abgeladen werden. Sündenböcke werden gesucht,
um den Ärger loszuwerden. Meist ausländische Mitbürger müssen
Aggressionen anderer aushalten und erleben vermehrt Frustrationen. Hier
liegt auch die Ursache für die hohe Gewaltkriminalität ausländischer
Jugendlicher.
39
2.6. Anomie ­ Theorie
Anomie ist ein sozialer Zustand, in dem das Kollektivbewusstsein
geschwächt ist und die Handlungsziele unklar werden, weil die in der
Gesellschaft verankerten moralischen Überzeugungen versagen oder
fehlen
40
.
Kriminalität als soziale Tatsache wird von Durkheim als Soziales erklärt. Er
geht davon aus, ,,(...) daß durch die gesellschaftliche Arbeitsteiligkeit die
sozialen Differenzierungen zunehmen. Geringe Arbeitsteilung bedeutet
geringe Diffenerenzierung der Gesellschaftsmitglieder, hat Gefühle der
Solidarität zur Folge(...)"
41
und führt zu allgemein gebilligten
Moralvorstellungen. Hohe Arbeitsteilung impliziert dagegen hohe
Differenzierung und gegenseitige Abhängigkeiten der
Gesellschaftsmitglieder. Die Anomie der Normlosigkeit entsteht durch die
Individualisierung der Gesellschaftsmitglieder. Sie entsteht auch aufgrund
37
Zitat: ebd., S. 291
38
Ostendorf, 1995, S. 12
39
vgl. ebd., S.11 ff.
40
Lamnek, 1994, S. 18

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
von Diskrepanzen zwischen dem Anspruchsniveau der Mitglieder der
Gesellschaft und deren nur begrenzt zur Bedürfnisbefriedigung zur
Verfügung stehenden Güter. Das ,,(...) Fehlen von gemeinsamen
Verbindlichkeiten, Erwartungen und normativen Regulierungen, die die
Interaktion leiten und steuern (...)" führt bei einzelnen zum abweichenden
Verhalten.
42
,,Auf Durkheim oder Merton zurückgehender makrosoziologischer Ansatz zur
Erklärung abweichendes Verhaltens, das als Anpassungsprozeß an
widersprüchliche gesellschaftliche Anforderungen (also an eine anomische
Situation) gesehen wird. Prinzipiell kann Anomie auf verschiedene Weise entstehen,
doch wird sie bei Merton als Auseinanderklaffen von kulturellen Zielen und
insitutionalisierten (legitimen) Mitteln definiert."
43
Die Diskrepanz von kulturellen Zielen und institutionalisierten Mitteln erklärt
keine Übernahme krimineller Verhaltensmuster. Durch ungleichmäßige
Güter- und Werteverteilung oder ungleiche Zugangschancen kann ein
kriminelles Verhaltens erlernt werden.
,,Anomie entsteht danach als Konsequenz aus der Diskrepanz zwischen allgemein
verbindlichen kulturellen Zielen und der sozialstrukturell determinierten Verteilung
der legitimen Mittel, die zur Zielerreichung zur Verfügung stehen. Das
Auseinanderfallen von kultureller Struktur und sozialer Struktur, dem einzelne
Gesellschaftsmitglieder ausgesetzt sind,
muß durch entsprechende (individuelle) Anpassungsstrategien bewältigt werden."
44
Eine Anpassungsmöglichkeit ist Konformität. Es können sich aber von ihr
abweichende Anpassungsstrategien entwickeln. So kann es dazu kommen,
dass die gesellschaftlich vorgegebenen kulturellen Ziele zwar akzeptiert
werden, für ihr Erreichen aber nicht legitime Mittel verwendet werden.
Eigentumskriminalität kann aus Mittellosigkeit erfolgen. Bei Menschen, die
finanziell schlechter gestellt sind (Arbeitslose, Auszubildende,
Sozialhilfeabhängige), entsteht eine Lücke zwischen den gesellschaftlichen
41
Zitat: ebd., S. 18
42
vgl. Lamnek, 1994
43
Zitat: ebd., 1979, S. 285
44
Zitat: ebd., S. 19

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Leitbildern und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Diese Lücke wird durch
ungesetzliche Mittel (Schwarzarbeit, Diebstahl) ausgefüllt.
45
,,Dabei werden die Zielsetzungen in der Gesellschaft zwar bejaht, die Begrenzung
der Mittel wird jedoch verneint. Diebstahlkriminalität Jugendlicher und
Heranwachsender, die noch nicht über die aus ihrer Sicht nötigen finanziellen Mittel
verfügen, die aber gerade den gesellschaftlichen Zielen von Reichtum und
Wohlstand nachlaufen, wird mit dieser Theorie aus der amerikanischen Soziologie
erklärt. Der Name ist aus dem Griechischen entlehnt: ,,a nomos" bedeutet ,,ohne
Gesetz."
46
Es wäre falsch eine unmittelbare Kausalität zw. Arbeitslosigkeit und
Kriminalität herzuleiten.
,,Zwar steigen die Gesamtarbeitslosigkeit und die Quote arbeitsloser Straftäter im
Bereich der Eigentums- und Vermögenskriminalität in der Regel gleichmäßig an,
aber schon vorübergehende Rückgänge in der Arbeitslosigkeit wirken sich nicht auf
die Kriminalitätsrate aus. Vor allem kommt es auf die individuelle Situation der
Arbeitslosen an, wie sie damit fertig werden, welche Perspektiven und Hilfen ihnen
von außen angeboten werden."
47
2.7. Etikettierungsansatz
,,Es gibt nicht irgendwelche Ursachen, die zum Auftreten des abweichenden
Verhaltens führen, sondern die Abweichung wird begriffen als ein
Zuschreibungsprozeß des Attributes der Devianz zu bestimmten Verhaltensweisen
im Verlaufe von Interaktionen."
48
Bestimmte Verhaltensweisen rufen eine Reaktion der sozialen Umwelt
hervor. Das abweichende Verhalten erfolgt im Interaktionsprozess, in dem
Normen gesetzt oder angewandt werden. Das Etikett wird selektiv (gruppen-,
situations-, personenspezifisch) zugeschrieben. Durch den Selektionseffekt
können die gleichen Verhaltensweisen als konform oder abweichend definiert
werden. Das abweichende Verhalten existiert nicht. Es wird durch eine
Definition einfach konstituiert. Die Abweichung wird durch informelle oder
formelle soziale Kontrolle festgestellt. Ohne soziale Kontrolle gäbe es keine
45
vgl. Ostendoerf, 1995
46
Zitat: ebd., S. 12
47
Zitat: ebd., S. 12
48
Zitat: Lamnek, 1994, S. 23

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Abweichung.
49
Der Ansatz geht nicht von der Täterpersönlichkeit und deren
Umfelds aus, sondern ,,versucht, Kriminalität aus der Definitionsmacht des
Staates und seiner strafverfolgenden Kontrollorgane zu erklären: Kriminalität
wird zugeschrieben (Labeling approach = Definitions- oder
Etikettierungsansatz). Gesetze, Strafgesetze fallen nicht aus einem
Gerechtigkeitshimmel, sondern sind das ­ unterschiedliche ­ Produkt von
Staaten, sie werden von Menschen gemacht. Wenn neue Straftatbestände
geschaffen werden, werden neue Straftäter verfolgt; werden Straftatbestände
gestrichen, so nimmt zwangsläufig auch die Kriminalität ab."
50
Neben primären Ursachen wie sozialen, kulturellen, psychologischen und
psychopathologischen Faktoren bestehen für die Kriminalität auch sekundäre
Ursachen, ,,je nachdem wie von staatlicher Seite und gesellschaftlich reagiert
wird." Bestrafung findet nicht nur im Gerichtssaal statt. Einem Verurteilten
wird eine Rolle zugeschrieben, die er ,,oft nur schwer abstreifen kann, und es
besteht die Gefahr, daß die Rolle am Ende sogar selbst übernommen wird.
Das beispielsweise immer so bezeichnete ;schwarze Schaf` in der Familie
entwickelt sich auch häufig zum Außenseiter. Stigmatisierungswirkungen
haben insbesondere Freiheitsstrafen. Wer einmal im Gefängnis war, dem
wird es hinterher ­ trotz vielfacher Bemühungen von zahlreichen
Gefangenenhilfsorganisationen, die sich um Arbeit, Wohnung und
Entschuldung von entlassenen Strafgefangenen kümmern ­ schwer
gemacht, wieder Fuß zu fassen, Arbeit und Wohnung zu finden. Diese
Menschen werden vielfach in eine bestimmte Ecke gedrängt, aus der sie
nicht oder nur sehr schwer herauskommen. Erneute Straftaten gerade
aufgrund dieser Stigmatisierung sind zu erwarten. Man spricht von einer
sekundären Straffälligkeit als Folge von justitiellem Handeln."
51
Es entsteht ein Teufelskreis: Nach der ersten Tat folgt die Sanktionierung,
die ihre gewünschte Wirkung verfehlt. Kommt es zur weiteren Straffälligkeit,
wird ein Strafverschärfungsautomatismus ausgelöst.
49
vgl. Lamnek, 1994
50
Zitat: Ostendorf, 1995, S. 12
51
Zitat: ebd., S. 12

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
,,Bei der Beurteilung von Kriminalität ist nach dieser Theorie die delinquente
Entwicklung eines Menschen als prozeßhaftes Geschehen zu verstehen, an dem
auch die Strafjustiz maßgeblichen Anteil haben kann (,,Teufelskreismodell")."
52
3. Formen von Kriminalität
,,Die Erscheinungsformen der Kriminalität sind mannigfaltig. Daher besteht das
Bedürfnis, sie zu ordnen. Die Einteilung von Verhaltensweisen nach dem
strafrechtlich vorgegebenen Verbrechensbegriff erscheint oft zu eng und zu wenig
aussagekräftig. Deshalb ist seit langem in der Wissenschaft versucht worden,
umfassende Strukturen zu entdecken. So hat man z.B. nach reinen Angriffs- und
Gewinndelikten unterschieden. Andere Einteilungen differenzieren nach Eigentums-,
Gewalt-, Drogen-, Sexual-, Umwelt-, Wirtschaft- und Straßenverkehrsdelikten. Diese
an der strafrechtlichen Legalordnung orientierte Deliktsgruppierung befriedigt jedoch
nicht stets."
53
Weitere Differenzierungen teilen die Delikte nach zwischenmenschlicher,
politischer und kollektiver Gewalt. Außerdem wird nach ,,Oberwelt-, Alltags-,
Gewalt-, organisierter, politischer, berufsmäßiger" und die ,,öffentliche
Ordnung verletzender" Kriminalität unterschieden. Hier wird versucht, nach
den ,,situationsspezifischen Rollenverhalten der Neuerung, der Auflehnung
und des Rückzugs" zu differenzieren. Andere Ansätze versuchen
,,Tätermerkmale, Schweregrad" des Verbrechens, ,,Sozialschicht" oder
,,Altersgruppen" in die Systematik einzubeziehen oder zu integrieren. Alle
diese Versuche beschreiben das Delinquenzverhalten nicht ergiebiger als die
einzelnen strafrechtlichen Delikttypen.
54
So beschreibt Kaiser die Formen
der Kriminalität im Kleinen Kriminologischen Wörterbuch. Einige dieser
Klassifizierungen versuche ich folgend darzustellen. Ich habe eine Auswahl
getroffen, die mir als besonders wichtig erscheint. Dabei konzentriere ich
mich auf die durch Kriminalstatistiken am häufigsten auftretende, gegen
Personen gerichtete, oder mit einem ,,besonderen Schädlichkeitspotential"
behafteten Delikte.
52
Zitat: ebd., S. 13
53
Zitat: Kaiser in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1994, S. 242
54
vgl. ebd.

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
3.1. Eigentums- und Vermögenskriminalität
Eigentums- und Vermögenskriminalität sind eng miteinander verknüpft,
,, (...) da häufig mit dem Eingriff in das Eigentum eines Dritten auch eine
Verletzung seiner vermögensrechtlichen Stellung verbunden ist." Deutlich
wird die Abgrenzung in Fällen von Diebstahl (Eigentumsdelikt) und Betrug
(Vermögensdelikt).
55
,,Für das Eigentumsdelikt ist kennzeichnend, daß dem
Eigentümer eine Sache entweder entzogen, beschädigt oder zerstört wird,
während beim Vermögensdelikt der Täter nicht unmittelbar die Sache
angreift, sondern lediglich die vermögensrechtliche Lage des Opfers
verschlechtert."
56
Die Eigentums- und Vermögenskriminalität gehören zu den
,,klassischen" und am häufigsten begangenen Straftaten in der
Bundesrepublik. Auch in der ehemaligen DDR bildeten diese Delikte den
größten Anteil an Straftaten.
57
3.2. Gewaltkriminalität
Die Begriffe Gewalt und Gewaltkriminalität als Phänomene entwickelter
Gesellschaften sind nicht eindeutig. ,,Das deutsche Strafgesetzbuch kennt
den Begriff ,Gewalt` an vielen Stellen, ohne daß..." damit immer dasselbe
beschrieben wird. Um die Gewaltkriminalität aus der kriminologischen Sicht
zu definieren, wird der Eingriff in die physische oder psychische Integrität
eines Menschen zum Ausgangspunkt dieser Klassifizierung zu Grunde
gelegt. Die Gewaltkriminalität wird somit als mit Gewaltausübung verbundene
Straftaten, die gegen Sachen und mittelbar gegen Personen gerichtet sind,
verstanden.
58
,,Demnach ist zwar der Hausfriedensbruch Gewaltkriminalität, nicht aber auch die
(einfache) Sachbeschädigung. Deshalb wird man als Gewaltkriminalität bezeichnen
können Mord, Totschlag, Kindstötung, Tötung auf Verlangen,
Körperverletzung
mit
Todesfolge, vorsätzliche (einfache, gefährliche und schwere) Körperverletzung,
Mißhandlung Abhängiger (Kindesmißhandlung), Verbrechen gegen die persönliche
55
vgl. Kürzinger in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1993, S. 108
56
Zitat: ebd., S. 108
57
vgl. ebd.
58
vgl. ebd.

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Freiheit (wie Menschenraub, Verschleppung, Kindesraub, Entführung,
Flugzeugentführung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung) und Raub."
59
3.3. Drogenkriminalität
Kerner schreibt einen Beitrag zur Drogenkriminalität im Kleinen
kriminologischen Wörterbuch: In den 70er Jahren stellte das deutsche
Betäubungsmittelgesetz (früher ,,Opiumgesetz") alle Formen des Besitzes,
des Handels und der sonstigen Weitergabe der zur Zeit bekannten
Rauschdrogen
60
mit Ausnahme von Alkohol unter Strafandrohung. Er wird
mit Freiheitsentzug bis zu 2 Jahren geahndet.
61
,,Bei der sog. Rauschgiftkriminalität muß man mehrere Bereiche streng
auseinanderhalten."
62
Die Polizeilichen Kriminalstatistiken verzeichnen meist
Rauschdelikte,
die
im
wesentlichen
Verstöße
gegen
das
59
Zitat: Kürzinger in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1993, S. 171
60
Zu den wichtigsten Rauschdrogen gehören neben Alkohol z.B. Cannabis, Kokain, Heroin, Opium,
Morphin, LSD oder Amphetamine. Auch die Sedativa z.B. Valium werden umfangreich mißbraucht.
Obwohl sich diese Mittel grundsätzlich voneinander unterscheiden, haben sie eine gemeinsame
Einwirkung auf die Persönlichkeit des Konsumenten. Sie beeinflussen die Stimmungslage oder den
Denkablauf, verändern die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen. Außerdem können sie
Wahrnehmungsstörungen hervorrufen. Zu den eigentlichen Suchtstoffen gehört vor allem Heroin. In
geringerem Ausmaß auch die Barbiturate und der Alkohol. Vor allem ihr Dauergebrauch bringt die
Gefahr der körperlichen Abhängigkeit mit sich. Hier werden die Begriffe des ,,Mißbrauchs", der
,,psychischen Gewöhnung" und der ,,Süchtigkeit" gebraucht, ,, (...) die alle unbestimmt und
auslegungsbedürftig sind und denen deshalb auch von verschiedenen Fachrichtungen und Personen
verschiedener Bedeutungsgehalt beigemessen wird" (vgl. Kerner in Kaiser, Kerner, Sack, Schallhoss
(Hrsg.), 1993, S.94; Zitat: ebd.).
Schon die Bezeichnung Rauschgift ist sachlich problematisch, schreibt Hans- Jürgen Kerner im
Kleinen Kriminologischen Wörterbuch, denn sie ,,(...) die gesamte pharmazeutische Produktion der
Arzneimittel semantisch mit einbezieht. Berechtigt ist der Gebrauch des Wortes allerdings deswegen,
weil ein bedeutsamer Teil der ,,illegalen Drogen" aus der ,,legalen Produktion" der pharmazeutisch -
chemischen Industrie stammt (wie z.B. Amphetamine) nicht eigentlich des ,,Rausches" wegen
konsumiert wird. Mit der Kompromißformel Rauschdrogen kann man im übrigen dem Anliegen, den
Alkohol gleichwertig mit zu erfassen, zwanglos Rechnung tragen, man erspart sich zugleich
Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Gruppen der sog. Genußmittel, Genußgifte und
Rauschgifte."( ebd., 1993, S. 93)
Bis 1960 waren in der Bundesrepublik hauptsächlich Morphinisten aller Art bekannt. Ab diesem
Zeitpunkt ,, (...) breitete sich eine neue Drogenszene aus, zuerst bei den sog. Beatnicks und Hippies,
dann bei Studenten und Schülern, dann auch bei den übrigen Jugendlichen bis hin zu älteren
Kindern." (ebd.) Nach wie vor wird Haschisch als die Einstiegsdroge bevorzugt, doch hat auch ,,das
Spritzen von Amphetaminen sowie der härteren Drogen der Opiumreihe und daneben das ,,Schniefen"
von Kokain an Bedeutung gewonnen." (vgl. ebd., 1993, S. 93) Anfang der 80er Jahren wird ein
Rückgang von Drogentoten und Heroin - Erstkonsumenten verzeichnet. Ende der 80er Jahren wird ein
Einstieg von Kokainkonsum beobachtet (vgl. ebd.,. 1993).
61
vgl. Kerner in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1993, S.93ff.
62
Zitat: ebd., S.97

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Betäubungsmittelgesetz sind
63
. Mit Drogenkonsum fallen vor allem
Jugendliche mit persönlichen Schwierigkeiten und Familien­Umwelt­
Konflikten auf.
64
,,Körperlich abhängig gewordene Heroinisten, Morphnisten und ,Fixer` anderer sog.
harter Drogen können auf ihren ,Stoff` auch dann nicht verzichten, wenn sie
vollständig mittellos geworden sind. Hier entsteht die Gefahr ständig wiederholten
Diebstahls (vor allem auch von Einbrüchen zur Tageszeit, insbesondere von sog.
Tageswohnungseinbrüchen), des Raubs und sonstiger Gewalt- und
Vermögenskriminalität, falls der Gewinn aus dem Drogenkleinhandel nicht mehr zur
Finanzierung der täglichen Ration ausreicht."
65
Ergänzend treten auch verschiedensten Formen der Bagatellkriminalität und
ordnungswidrigen Abweichung auf (Bettelei, Obdachlosigkeit,
Hausfriedensbruch, Anbieten zur Prostitution). Ein Zusammenhang zw.
unmittelbaren Drogeneinfluß und spezifischer, gesteigerter Kriminalität, vor
allem Gewalt- und Sexualkriminalität, konnte nicht bestätigt werden. Die
Steigerung der Aggressivität oder Gewalttätigkeit kann auch unter Einfluß
vom Alkohol erfolgen. I. d. R. stehen die eigentlichen Gefahren für das
Individuum selbst (Psychosen, schwere Krankheiten, illusionierte
Wirklichkeitsverkennung und sogar Tod).
66
63
Lt. BKA wurden 1990 847 kg
Heroin, 2.447 kg Kokain und 13.641 kg Cannabis in der
Bundesrepublik beschlagnahmt. Die beschlagnahmte Menge entspricht nach den polizeilichen
Angaben ca. 10­20% der tatsächlichen Umsatzmenge. Jährliche Einkünfte aus dem Handel mit
Heroin und Kokain wird auf etwa 2 Milliarden DM geschätzt (die Einnahmen betrugen 1986 für die
Zigaretten ca. 22 Mrd. DM und für Alkohol rd. 32 Mrd. DM).
Die Mehrzahl der ermittelten Täter sind Kleinhändler oder Konsumenten. Sie wurden mit Besitz
kleinerer Drogenmengen oder bei der Übergabe gefaßt. Manchmal kann die Polizei wichtige
,,Hintermänner" überführen, wobei der zu diesem Zweck benutzter ,,Einsatz von sog. V ­ Männern
eine erhebliche, und rechtlich nicht abgeklärte, Rolle spielt." Die allgemeinen statistischen Daten
sagen nichts über die sonstige Kriminalität der durchschnittlichen Drogenkonsumenten aus. ,,Sie
erschöpft sich, sofern sie überhaupt relevant wird, überwiegend in Formen der
Beschaffungkskriminalität (...) (ebd., S.97)" (Rezepterschleichung, -fälschung, -diebstahl,
Apothkeneinbruch) (vgl. Kerner in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1993, S. 93ff.).
64
vgl. Kerner in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1993, S.97
65
Zitat: ebd., S.97
66
vgl. ebd.

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
3.4. Sexualkriminalität
Vor allem Kinder
67
und Frauen werden Opfer des sexuellen Mißbrauchs.
Männer übernehmen in der Regel die Rolle des Täters.
Die meist verübten Sexualstraftaten sind sexuelle Nötigung und
Vergewaltigung.
Der Umfang der sexuellen Gewalt ist schwer einzugrenzen, da nur ein
Bruchteil dieser Kriminalität entdeckt, bzw. angezeigt wird. Vor allem im
Bereich des Kindermißbrauchs ist die Dunkelziffer
68
sehr groß. Das große
Dunkelfeld liegt in Abhängigkeiten und Scham- oder Angstgefühlen der
Opfer begründet, da die Täter sehr häufig Angehörige (Väter, Stiefväter)
sind. Auch wissen sich die Kinder oft nicht zu wehren.
69
Aus diesem Grund
wurde ,, (...) 1994 gesetzlich festgelegt, daß die Verjährung bestimmter
Sexualstraftaten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht."
70
3.5. Jugendkriminalität
,,Jugendkriminalität umfaßt in rechtlicher Sicht strafbares Verhalten strafmündiger
Personen, die dem Jugendstrafrecht unterstehen; das sind ,Jugendliche`, zur Tatzeit
14-18jährige, und ,Heranwachsende`, 18-21jährige. (...) Gegenständlich bezieht
man über strafbares hinaus abweichendes Verhalten ein, welches symptomatisch
für dissoziale Entwicklungen sein kann, wie etwa Schuleschwänzen,
Bandenzugehörigkeit, Alkoholmißbrauch, Weglaufen, Selbstmord. Auch will
,,Delinquenz" von strafrechtlichen Begriffen abheben, weil sich diese weitgehend an
der Vorstellungs- und Verhaltenswelt Erwachsener ausrichten, motivationalen und
sonstigen Besonderheiten des Verhaltens junger Menschen nicht gerecht werden.
schließlich sollen unnötige Nachteile vermieden werden, die von Etikettierenden
Begriffen wie Schuld, Straftat, Verbrechen, Kriminalität ausgehen können."
71
Zum Kernstück verfolgter Jugendkriminalität gehört Diebstahl (Laden-,
Fahhrad-, Moped- und sogar Kraftwagendiebstähle). Die Gewaltdelikte (vor
67
Die sexuellen Handlungen bei Kindern unter 14 Jahren sind absolut verboten. Werden sie auch
ohne Gewaltanwendung vorgenommen, so werden sie als sexueller Mißbrauch von Kindern geahndet.
68
Ostendorf schreibt, dass es von ca. 300 000 Kinder pro Jahr als Opfer sexueller Gewalt
ausgegangen wird, wobei ca. 15 000 Fälle erfasst wurden. Lt. Polizeilichen Kriminalstatistik 2001,
wurden 2001 in BRD 16.468 Fälle erfasst.
69
Vgl. Ostendorf, 1995, S. 46
70
Zitat: ebd., S. 46
71
Zitat: Kreuzer in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1993, S. 182

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
allem Raub) haben einen quantitativ nachrangigen Charakter. Ziemlich
häufig werden auch Straßenverkehrsdelikte verzeichnet.
72
3.6. Wirtschaftskriminalität
Lt. Heinz (1993) ist Wirtschaftskriminalität eine ,, (...) Profitkriminalität der im
Wirtschaftsleben Tätigen, die begangen wird unter Beeinträchtigung von
überindividuellen Rechtsgütern des Wirtschaftslebens und/ oder durch
Mißbrauch von Instrumenten des Wirtschaftslebens."
73
Als Wirtschaftskriminalität gelten nach Heribert Ostendorf alle Delikte, die
das geltende Wirtschaftssystem für kriminelle Zwecke ausnutzen. Es sind
beispielsweise: Wettbewerbs-, Bankwesens- und Kreditwirtschaftsdelikte,
Konkurs- und Bilanzstraftaten, Versicherungsmißbrauch, Steuer- und
Subventionsdelikte, Betrug und Untreue im Wirtschaftsleben.
74
Wirtschaftskriminalität ist durch hohe Sozialschädlichkeit
75
gekennzeichnet.
,,Die von den Staatsanwaltschaften ermittelte Schadenssumme lag im Zeitraum von
1974 bis 1985 im jährlichen Durchschnitt bei 4,5 Milliarden DM. Hierbei bleibt (...)
das große Dunkelfeld der nicht entdeckten Wirtschaftskriminalität noch
ausgeblendet."
76
Auch die immateriellen Schäden dürfen nicht übersehen werden:
,,Nicht zu vernachlässigen sind daneben die immateriellen Schäden, die in
Nachahmungseffekten, Sog- und Fernwirkungen bestehen können, sowie in einem
Vertrauensverlust in die Funktionsfähigkeit der geltenden Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnung."
77
72
vgl. Kreuzer in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1993
73
Zitat: Heinz in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1993, S. 589
74
vgl. Ostendorf, 1995, S. 41
75
,,Durch Wirtschaftskriminalität ist im vergangenen Jahr der deutschen Volkswirtschaft ein Schaden
von mehr als 6,7 Milliarden Euro entstanden. Wie Bundesminister Otto Schily (SPD) bei der
Eröffnung der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden sagte, sind das mehr als 60
Prozent des Gesamtschadens, der 2001 durch Kriminalität in Deutschland entstand. Dabei machten
Wirtschaftsdelikte nur 1,7 Prozent aller in Deutschland registrierten Verbrechen aus." (Zitat:
Reutlinger Generalanzeiger, 20.11.2002)
76
Zitat: Ostendorf, 1995, S. 41
77
Zitat: ebd., S. 41

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
3.7. Sozialkriminalität
Von Sozialkriminalität oder Devianz im Sozialstaat wird dann gesprochen,
wenn es zu Normverstößen im System der sozialen Sicherung kommt, d.h.
wenn ein Leistungsmißbrauch (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe,
Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit) vorliegt.
78
3.8. Umweltkriminalität
Damit die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben, ,, (...) müssen
gesetzwidrige Eingriffe in den Naturhaushalt verhindert werden. Zum Schutz
des Bodens, des Wassers, der Luft sowie der Tier- und Pflanzenwelt vor
nachteiligen Wirkungen menschlicher Eingriffe und zur Beseitigung bereits
eingetretener nachhaltiger Wirkungen müssen Gegenmaßnahmen ergriffen
werden."
79
Die Umweltgesetze regeln die Bedingungen für die
78
vgl. Lamnek, 2000, S. 24ff.
Ein Mißbrauch von Arbeitslosenleistung liegt vor, wenn der Leistungsempfänger keinen Anspruch auf
diese Leistung hat (Erwerbstätigkeit, nicht für Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,
vorgetäuschte Erwerbsunfähigkeit, Selbständigkeit, vorgetäuschte Anwartschaft) oder, wenn falsche
Angaben zur Bemessungsgrundlage gemacht oder erhaltener Abfindungen oder Entschädigungen
verschwiegen wurden.
Ein Mißbrauch von Sozialhilfeleistung liegt vor, wenn kein Anspruch auf die Leistung besteht oder,
wenn vom Leistungsempfänger Einnahmen, Vermögen oder Ansprüche an andere falsch benannt oder
verschwiegen werden (Nachrangigkeitsprinzip) oder, wenn der Empfänger die Aufnahme einer
zumutbaren Arbeit verweigert.
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Steuern verkürzt, nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, die
Meldepflicht oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern (u.a.
Steuerbanderolen auf Zigaretten) unterlassen wird. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der
Umfang der Steuerhinterziehung sehr groß ist, Amtsbefugnisse mißbraucht oder wenn Steuern
fortgesetzt hinterzogen werden.
Aktive Schwarzarbeit wird im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 1995 als
Ordnungswidrigkeit bezeichnet, die dadurch gekennzeichnet ist, daß Dienst- oder Werkleistungen in
erheblichem Umfang erbracht werden, obwohl der Mitteilungspflicht gegenüber den Kranken-,
Renten- und Unfallversicherungen, dem Arbeitsamt oder einem Träger der Sozialhilfe nicht
nachgekommen wurde (vgl. ebd., S.24ff.).Nutzung von Schwarzarbeit ist ebenfalls eine
Ordnungswidrigkeit. ,,Diesen Tatbestand erfüllt, wer Personen beauftragt, die ihre Mitteilungspflicht
gegenüber den Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, dem Arbeitsamt oder den
Sozialhilfeträgern ­ bei Ausländern möglicherweise auch der Meldepflicht nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz ­ nicht nachgekommen sind(ebd., S.25)." Hier wird auch die
Einnahmenversteuerung, die Handwerkrolleneintragung oder die Gewerbeanmeldung eingeschlossen.
Diese Ordnungswidrigkeit begeht auch ein Unternehmer, wenn ,,er einen anderen Unternehmer
beauftragt, von dem er weiss oder leichtfertigerweise nicht weiss, dass dieser zur Erfüllung dieses
Auftrages in irgendeiner Weise Ausländer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt(ebd.,
S.25)." Privatpersonen, die einen Unternehmen beauftragen, erfüllen diesen Tatbestand nicht.
79
Ostendorf, 1995, S. 42

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
Umweltbeeinträchtigung und legen die Standards für die Verordnungen und
Verwaltungsrichtlinien fest.
3.9. Organisierte
Kriminalität
Die syndikatsähnlichen Erscheinungsformen des organisierten Verbrechens
waren früher fast ausschließlich in Amerika zu finden, schreibt Hans ­ Jürgen
Kerner in seinen Bericht zur Organisierter Kriminalität im Kleinen
kriminologischen Wörterbuch.
,,Im weitesten Sinne versteht man unter diesem Organized Crime eine besondere
Art gemeinschaftlicher (krimineller) Betätigung, die sich durch strenge hierarchische
Gliederung sowie durch kaufmännisch geplantes und kontrolliertes Vorgehen
auszeichnet. (...) Es ist bis heute nicht gelungen, die innere Struktur, die
Arbeitsgebiete und den Tätigkeitsumfang des Organized Crime vollständig
aufzudecken. Denn nur selten glückt einem Außenstehenden ein näherer Einblick in
die Zusammenhänge des alltäglichen Lebens und des Geschäftsgebarens der
engeren Mitgliedschaft (...). Die Organisationen selbst, vor allem der innere Kreis
der entscheidenden Personen, sind durch ein erprobtes System von Geheimhaltung
und Kontrolle gegen Infiltration und auch gegen Verrat aus den gleichen Reihen
abgesichert."
80
Im Vordergrund des organisierten Verbrechens steht der marktorientierte
Handel mit Gütern und das Bereitstellen von Mitteln oder Dienstleistungen.
Diese sind zwar gesetzlich eingeschränkt oder verboten, werden jedoch von
der Bevölkerung unter der Decke der offiziellen ablehnenden Moral
gebraucht. Das gesellschaftlichfeindliche kriminelle Verhalten steht beim
organisiertem Verbrechen erst an zweiter Stelle. Da die Verbrecherindustrie
sich neue Nachfrage schafft, um den Gewinn zu halten oder zu mehren wie
andere legale Konzerne, ist es unmöglich das organisierte Verbrechen,
losgelöst vom gesamtgesellschaftlichen Hintergrund zu erfassen und zu
bekämpfen. Die Geschäftsgrundlage dieser Organisationen ginge verloren,
wenn sie keine Abnehmer in der Gesellschaft fände.
81
Lt. Ostendorf konzentriert sich die organisierte Kriminalität auf
Deliktsbereiche mit hohen Gewinnen und kleinem Entdeckungsrisiko für die
Strafverfolgungsorgane. Dies insbesondere, weil die unmittelbaren Opfer
80
Zitat: Kerner in Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss (Hrsg.), 1993, S. 377 f.
81
vgl. ebd., S. 379

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
fehlen oder nicht bereit sind, Anzeigen zu erstatten bzw. auszusagen. Eine
Zentrale Rolle beim organisierten Verbrechen spielt der Rauschgifthandel.
Als weitere Straftaten zählen: Waffenhandel, Verschleppung von Mädchen
und Frauen zwecks Prostitution, Schutzgelderpressung, organisierte
Wohnungseinbrüche u.ä.
82
Nach Ostendorf wird die organisierte Kriminalität
in Fachkreisen folgend definiert:
,,Die von Gewinn- und Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von
Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind,
wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter
Mittel oder
unter Einflußnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder
Wirtschaft zusammenwirken."
83
4. Straftheorien. Sinnhaftigkeit.
4.1. Straftheorien
,,Seit dem Altertum haben sich die großen Denker der Philosophie, Staatslehre und
Strafrechtswissenschaft mit der Frage einer Rechtfertigung des staatlichen
Strafanspruchs beschäftigt und bis in die neueste Zeit fast zahllose Theorien zu
diesem Thema aufgestellt. Beherrschten zunächst Mystik und Gottesglauben das
Feld, traten bald rationale Vorstellungen in den Vordergrund. Theorien, welche sich
bemühten, die durch Achtung von der Menschenwürde gebotenen Schranken der
Strafe den bloßen Bedürfnissen der Aufrechterhaltung von Staatsgewalt untertan
war."
84
4.1.1. Absolute Straftheorien
,,Punitur, quia peccatum est."
85
Die Strafe ist absolut. Sie ist unabhängig von ihrer gesellschaftlichen
Wirkung. Ihre Wirkung ist rein repressiv. Sie dient der Wiederherstellung der
Rechtsordnung und reagiert auf das begangene Unrecht.
86
Sinn der
absoluten Straftheorien ist die Vergeltung der Straftat. Der Täter soll bestraft
82
vgl. Ostendorf, 1995, S. 44
83
Zitat: ebd., S. 44
84
Zitat: Achter zitiert von Heinichen, 2000, S. 13
85
,,Bestraft wird, weil Unrecht begangen worden ist."
86
vgl. Ostendorf, 1995; vgl. Heinichen, 2000

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
werden, weil er Unrecht getan hat. Das Verbrechen muß gesühnt werden,
damit die Rechtsordnung wiederhergestellt wird. Die Straftat muß
ausgeglichen werden. Mit der Strafe wird kein Zweck verfolgt. ,,Sie hat
zweckfrei zu sein, ist absolut. Die absolute Straftheorie will nur einen Grund
für die Strafe, keinen Zweck abgeben."
87
Die Strafe soll der Gerechtigkeit
und nicht der Rache dienen.
88
4.1.1.1. Sühnetheorien
Die staatliche Strafe dient der Versöhnung des Täters mit der
Rechtsordnung. Er soll die Möglichkeit haben, mit sich und der Welt wieder
ins Reine zu kommen (Sühnetheorie).
89
,,Der Täter soll selbst durch Aufsichnehmen der Rechtsfolge für seine Tat die
verletzte Rechtsordnung wieder versöhnen; er soll möglichst durch einen inneren
Akt der Einkehr und Selbstbesinnung die Notwendigkeit der Strafe bejahen,
mindestens zur Einsicht der Nützlichkeit anderen Verhaltens gelangen."
90
4.1.1.2. Vergeltungstheorien
Die staatliche Strafe darf keinem praktischen Zwecken dienen. Sie wird nur
als Vergeltung verhängt. Dadurch kann die Gerechtigkeit wiederhergestellt
werden.
91
,,Sinn der Strafe ist es, die Schuld, die der Täter auf sich geladen hat, durch
Zufügung eines Strafübels wieder auszugleichen."
92
4.1.1.2.1. Die Straftheorie nach Kant
Der wichtigste Vertreter der absoluten Straftheorie war Immanuel Kant (1724
­ 1804). In seinem Werk ,,Metaphysik der Sitten" schreibt er:
87
Zitat: Ostendorf, 2002, Internetveröffentlichung, S. 2
88
vgl. ebd.
89
vgl. Ostendorf, 1995; vgl. Heinichen, 2000
90
Zitat: Baumann zitiert von Heinichen, 2000, S. 13
91
vgl. Ostendorf, 1995; vgl. Heinichen, 2000
92
Zitat: Heinichen, 2000, S. 14

ALLGEMEIN UND THEORETISCH
,,Richterliche Strafe (...) kann niemals bloß als Mittel, ein anderes Gutes zu
befördern, für den Verbrecher selbst oder die bürgerliche Gesellschaft, sondern
jederzeit nur darum wider ihn verhängt werden, weil er verbrochen hat; denn der
Mensch kann nie bloß als Mittel zu den Absichten eines anderen gehandhabt und
unter die Gegenstände des Sachenrechts gemengt werden (...) Er muß vorher
strafbar befunden sein, ehe noch daran gedacht wird, aus der Strafe einigen Nutzen
für ihn selbst oder seine Mitbürger zu ziehen."
93
Nach absoluter Straftheorie wird bestraft, weil ein Verbrechen begangen
worden ist. Die Strafe selbst ist zweckfrei. Der Grund des Strafens liegt allein
in der Straftat, die auszugleichen ist. Strafe ist Schuldausgleich, Vergeltung,
Sühne des Täters. Sie kann nur um des reinen Strafens willen verhängt
werden, und mit ihr kann kein Nützlichkeitszweck in Zusammenhang
gebracht werden. Strafe bedeutet nach Kant keine ,, (...) Befriedigung
persönlicher Rachebedürfnisse, sondern dient der Verwirklichung von
Gerechtigkeit."
94
Die Strafe muß gerecht sein. Kant ist der Meinung, daß der
Täter mit dem gleichen Übel bestraft wird, welches er der Gesellschaft oder
einem Angehörigen derselben zugefügt hat. Wenn er gemordet hat, so muß
er sterben. Nur auf diese Weise würde die Strafe vergolten und die
Gerechtigkeit wiederhergestellt werden.
95
,,Selbst wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Mitglieder Übereinstimmung
auflöste (z.B. das eine Insel bewohnende Volk beschlösse, auseinander zu gehen,
und sich in aller Welt zu zerstreuen), müßte der letzte im Gefängnis befindliche
Mörder vorher hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine
Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese
Bestrafung nicht gedrungen hat; weil es als Teilnehmer an dieser öffentlichen
Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann."
96
4.1.1.2.2. Die Straftheorie nach Hegel
Georg Friedrich Hegel (1770-1831) entwickelte kurz nach Kant eine
Straftheorie, die bis zum Ende des 19. Jahrhunderts einen großen Einfluß
auf die Strafwissenschaft hatte.
97
93
Zitat: Kant zitiert von Heinichen, 2000, S. 14
94
vgl. Ostendorf, 1995, S. 15
95
vgl. Heinichen, 2000
96
Zitat: Kant zitiert von Heinichen, 2000, S. 15
97
vgl. Heinichen, 2000

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832477233
ISBN (Paperback)
9783838677231
DOI
10.3239/9783832477233
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg; Standort Reutlingen – Sozialarbeit
Erscheinungsdatum
2004 (Februar)
Note
1,0
Schlagworte
lebenslagenuntersuchung kriminalität straftheorie delinquenz prophylaxe
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