Die Informationsvermittlung als Zielsetzung der Rechnungslegung nach International Accounting Standards
Eine kritische Analyse hinsichtlich der Erfüllung der Zwecke der externen Rechnungslegung
					
	
		©2003
		Diplomarbeit
		
			
				90 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Inhaltsangabe:Einleitung:	
Die Globalisierung der Kapitalmärkte und die dadurch ausgelöste verstärkte Orientierung der Unternehmen an den Kapitalmarkterfordernissen haben dazu geführt, daß immer mehr deutsche Unternehmen ihren Konzernabschluß auf Basis von IAS oder US-GAAP erstellen. Durch eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2002 werden alle kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet ab 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Außerdem stellt diese Verordnung den Mitgliedstaaten frei, vorzuschreiben oder zu gestatten, daß diese Gesellschaften auch ihre Einzelabschlüsse sowie andere Gesellschaften ihre Konzern- und Einzelabschlüsse nach den IAS aufstellen. Die IAS gewinnen daher bei der Diskussion um die Harmonisierung der Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung.
Die Intensität, mit der die vom IASC entwickelten Rechnungslegungsregeln in Deutschland zur Zeit diskutiert werden, ist darauf zurückzuführen, daß sie erheblich von den noch geltenden handelsrechtlichen Regeln abweichen. Der einzige vom IASC angestrebte Jahresabschlußzweck ist es, die Investoren mit entscheidungsnützlichen Informationen zu versorgen. In der Literatur wird teilweise die Meinung vertreten, daß die IAS (und auch die US-GAAP) besonders geeignet sind, global agierende Anleger mit entscheidungsrelevanten, zuverlässigen und vergleichbaren Unternehmensinformationen für fundierte Investitionsentscheidungen zu versorgen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob diese angestrebte Informationsleistung von einer IAS-Bilanz tatsächlich erbracht werden kann. Ein synoptischer Vergleich verschiedener Rechnungslegungssysteme, bspw. des deutschen HGB mit den IAS, ist dabei wenig hilfreich, weil die Zielsetzungen beider Systeme nicht übereinstimmen. Vielmehr gilt es zu analysieren, welche Bilanzierungsregeln die Zielsetzung der Informationsvermittlung erfüllen und welche ihr zuwiderlaufen. Letztlich müßte man alle Ansatz-, Bewertungs-, Gliederungs- und Ausweisregeln im Detail untersuchen. Eine solche umfassende Analyse würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Die Analyse beschränkt sich daher auf ausgewählte Ansatz- und Bewertungsregeln hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit.
In den IAS wird nicht zwischen Einzel- und Konzernabschlüssen unterschieden; die Regelungen gelten für beide Arten von Jahresabschlüssen gleichermaßen (IAS 1.2). Es gibt nur ganz wenige Standards, in denen auf Regeln in Einzel- und Konzernabschlüssen Bezug genommen wird. In der vorliegenden […]
	Die Globalisierung der Kapitalmärkte und die dadurch ausgelöste verstärkte Orientierung der Unternehmen an den Kapitalmarkterfordernissen haben dazu geführt, daß immer mehr deutsche Unternehmen ihren Konzernabschluß auf Basis von IAS oder US-GAAP erstellen. Durch eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2002 werden alle kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet ab 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Außerdem stellt diese Verordnung den Mitgliedstaaten frei, vorzuschreiben oder zu gestatten, daß diese Gesellschaften auch ihre Einzelabschlüsse sowie andere Gesellschaften ihre Konzern- und Einzelabschlüsse nach den IAS aufstellen. Die IAS gewinnen daher bei der Diskussion um die Harmonisierung der Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung.
Die Intensität, mit der die vom IASC entwickelten Rechnungslegungsregeln in Deutschland zur Zeit diskutiert werden, ist darauf zurückzuführen, daß sie erheblich von den noch geltenden handelsrechtlichen Regeln abweichen. Der einzige vom IASC angestrebte Jahresabschlußzweck ist es, die Investoren mit entscheidungsnützlichen Informationen zu versorgen. In der Literatur wird teilweise die Meinung vertreten, daß die IAS (und auch die US-GAAP) besonders geeignet sind, global agierende Anleger mit entscheidungsrelevanten, zuverlässigen und vergleichbaren Unternehmensinformationen für fundierte Investitionsentscheidungen zu versorgen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob diese angestrebte Informationsleistung von einer IAS-Bilanz tatsächlich erbracht werden kann. Ein synoptischer Vergleich verschiedener Rechnungslegungssysteme, bspw. des deutschen HGB mit den IAS, ist dabei wenig hilfreich, weil die Zielsetzungen beider Systeme nicht übereinstimmen. Vielmehr gilt es zu analysieren, welche Bilanzierungsregeln die Zielsetzung der Informationsvermittlung erfüllen und welche ihr zuwiderlaufen. Letztlich müßte man alle Ansatz-, Bewertungs-, Gliederungs- und Ausweisregeln im Detail untersuchen. Eine solche umfassende Analyse würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Die Analyse beschränkt sich daher auf ausgewählte Ansatz- und Bewertungsregeln hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit.
In den IAS wird nicht zwischen Einzel- und Konzernabschlüssen unterschieden; die Regelungen gelten für beide Arten von Jahresabschlüssen gleichermaßen (IAS 1.2). Es gibt nur ganz wenige Standards, in denen auf Regeln in Einzel- und Konzernabschlüssen Bezug genommen wird. In der vorliegenden […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
ID 7504 
Rohrmoser, Hermann: Die Informationsvermittlung als Zielsetzung der Rechnungslegung 
nach International Accounting Standards - Eine kritische Analyse hinsichtlich der 
Erfüllung der Zwecke der externen Rechnungslegung 
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003  
Zugl.: FernUniversität - Gesamthochschule Hagen, Universität - Gesamthochschule, 
Diplomarbeit, 2003 
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http://www.diplom.de, Hamburg 2003 
Printed in Germany
I
Inhaltsverzeichnis 
Seite 
Abbildungsverzeichnis ... IV 
Tabellenverzeichnis ... IV 
Abkürzungsverzeichnis ... V 
1 Einleitung ...1 
1.1 Problemstellung 
und Themeneingrenzung ...1 
1.2 Gang 
der 
Untersuchung...2 
2  Grundlagen informationsorientierter Rechnungslegung...3 
2.1 Externe 
Rechnungslegung...3 
2.1.1 Definition ...3 
2.1.2  Adressaten externer Rechnungslegung und ihre 
Interessen ...3 
2.1.3 Zwecke 
externer Rechnungslegung...5 
2.2 Entscheidungstheoretische Grundlagen ...5 
2.2.1 Das 
Entscheidungsproblem bei Risiko...5 
2.2.2 Rechnungslegung und Entscheidungsprobleme ...6 
2.3 Problematisierung 
der 
Informationsfunktion...7 
3  Grundlagen der Informationsvermittlung nach IAS...8 
3.1  Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen als 
einziger Zweck ...8 
3.2 Bestandteile 
des 
Jahresabschlusses ...9 
3.3  Kriterien für eine entscheidungsnützliche Informations-
vermittlung nach Framework bzw. IAS 1...9 
3.3.1 Überblick ...9 
3.3.2 Grundlegende 
Annahmen ...10 
3.3.3  Qualitative Anforderungen an den Abschluß...11 
3.3.4 Einschränkende Merkmale...14 
3.3.5  Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes...14 
3.4  Entscheidungsrelevante Informationen als 
Analysekriterium ...15 
II
4  Ansatz und Bewertung ausgewählter Bilanzpositionen ...16 
4.1 Sachanlagevermögen ...16 
4.1.1 Begriffsbestimmung ...16 
4.1.2 Bilanzansatz...17 
4.1.3 Bewertung ...18 
4.1.3.1 Erstmalige Bewertung...18 
4.1.3.2 Folgebewertung ...19 
4.1.3.2.1 Grundsatz ...19 
4.1.3.2.2 Planmäßige Abschreibung ...22 
4.1.3.2.3 Niederstwerttest ...23 
4.1.3.3 Bewertung 
von 
Investment Property...26 
4.2 Immaterielles 
Anlagevermögen...27 
4.2.1 Definition ...27 
4.2.2 Bilanzansatz...28 
4.2.2.1 Überblick...28 
4.2.2.2 Erworbene 
immaterielle 
Anlagegüter ...28 
4.2.2.3 Selbsterstellte 
immaterielle Anlagegüter 31 
4.2.2.4 Firmenwert...33 
4.2.3 Bewertung ...33 
4.2.3.1 Erstmalige Bewertung...33 
4.2.3.2 Folgebewertung ...34 
4.2.3.3 Abschreibungen...36 
4.3 Vorratsvermögen ...37 
4.3.1  Bewertung bei "normaler" Vorratsfertigung ...37 
4.3.1.1 Klassifizierung 
und 
Bewertungsgrundsätze ...37 
4.3.1.2  Anwendung des Niederstwertprinzips...39 
4.3.2 Bewertung 
bei 
langfristiger Fertigung...40 
4.3.2.1 Anwendungsbereich ...40 
4.3.2.2 Gewinnrealisierung ...42 
4.3.2.2.1  Gewinnrealisierung nach dem 
Fertigstellungsgrad ...42 
4.3.2.2.2 Ertragsrealisierung im Ausmaß 
der erzielbaren Kosten...45 
III
4.4 Finanzinstrumente ...46 
4.4.1 Definitionen 
und 
Kategorisierung ...46 
4.4.2 Bilanzansatz und Bewertung...47 
5  Analyse der Informationsvermittlungsfunktion der 
Rechnungslegung ...50 
5.1  Analyse des Zweckes und der Grundsätze der 
Rechnungslegung ...50 
5.1.1  Zum Zweck der Rechnungslegung...50 
5.1.2  Zu den Grundsätzen der Rechnungslegung...51 
5.2  Analyse der Aktivierungskonzeption ...53 
5.3  Analyse der Bewertungskonzeption...55 
5.3.1  Bewertung mit den (fortgeführten) 
Anschaffungskosten...55 
5.3.2 Bewertung 
mit 
dem Fair Value ...57 
5.3.3 Bewertung 
mit 
dem 
erzielbaren Betrag ...61 
5.4  Analyse ausgewählter Ansatz- und Bewertungsregeln ...62 
5.4.1 Langfristige 
Auftragsfertigung ...62 
5.4.2 Wahlrechte ...64 
6 Zusammenfassung 
der Ergebnisse ...65 
Literaturverzeichnis ...68 
Verzeichnis verwendeter Gesetze, Standards und Verordnungen...81 
Eidesstattliche Erklärung...82 
IV
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1: Rechnungslegungsgrundsätze nach IAS...10 
Abb. 2: Bilanzansatzentscheidung im IAS-Abschluß ...18 
Abb. 3: Verbuchung von Neubewertungen in IAS-Abschlüssen ...21 
Abb. 4: Impairment Test nach IAS 36 ...24 
Abb. 5: Bilanzierung immaterieller Werte ...28 
Abb. 6: Folgebewertung von aktiven Finanzinstrumenten...48 
Abb. 7: Folgebewertung von passiven Finanzinstrumenten...49 
Tabellenverzeichnis  
Tab. 1: Anschaffungskosten von Vorräten ...38 
Tab. 2: Bestandteile von Herstellungskosten ...39 
Tab. 3: Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung...63 
V
Abkürzungsverzeichnis 
Abb. ... Abbildung 
AdEG  ... Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 
BB ... Betriebs-Berater (Zeitschrift) 
BFuP ... Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeit-
schrift) 
BGBl. ... Bundesgesetzblatt 
Bil-Komm. ... Bilanzkommentar 
bspw. ... beispielsweise 
bzw. ... beziehungsweise 
DAX ... Deutscher Aktienindex 
Dr. ... Doktor 
DStR ... Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) 
EG ... Europäische Gemeinschaft 
et al.  ... et alii 
etc. ... et cetera 
EU ... Europäische Union 
f. ... folgend 
F. ... Framework 
FB ... Finanz Betrieb (Zeitschrift) 
F.+ E.  ... Forschung und Entwicklung 
GoB ... Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
GuV ... Gewinn- und Verlustrechnung 
h. c.  ... honoris causa 
HGB ... Handelsgesetzbuch 
hrsg. ... herausgegeben 
Hrsg. ... Herausgeber 
IAS ... International Accounting Standards 
IASC ... International Accounting Standards Committee 
IASCF ... International Accounting Standards Committee 
Foundation 
i.d.R. ... in der Regel 
IFRS ... International Financial Reporting Standards 
i.V.m. ... in Verbindung mit 
VI
KoR ... Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeit-
schrift) 
MDAX ... Mid Cap DAX 
m. E. ... meines Erachtens 
Mio. ... Million(en) 
Nr. ... Nummer 
Prof. ... Professor 
RGBl. ... Reichsgesetzblatt 
S. ... Seite(n) 
sog. ... sogenannte(n) 
Tab. ... Tabelle 
Tz. ... Textziffer 
u.a. ... und andere 
URL ... Uniform Resource Locator 
US-GAAP ... United States  Generally Accepted Accounting 
Principles 
vgl. ... vergleiche 
WiSt ... Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift) 
WPg ... Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) 
z.B. ... zum Beispiel 
ZfB ... Zeitschrift für Betriebswirtschaft 
1
1 Einleitung 
1.1  Problemstellung und Themeneingrenzung 
Die Globalisierung der Kapitalmärkte und die dadurch ausgelöste 
verstärkte Orientierung der Unternehmen an den Kapitalmarkterfor-
dernissen haben dazu geführt, daß immer mehr deutsche Unterneh-
men ihren Konzernabschluß auf Basis von IAS
1
 oder US-GAAP er-
stellen.
2
 Durch eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2002 werden alle 
kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet ab 2005 ihre 
Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen.
3
 Außerdem stellt diese 
Verordnung den Mitgliedstaaten frei, vorzuschreiben oder zu gestat-
ten, daß diese Gesellschaften auch ihre Einzelabschlüsse sowie 
andere Gesellschaften ihre Konzern- und Einzelabschlüsse nach den 
IAS aufstellen. Die IAS gewinnen daher bei der Diskussion um die 
Harmonisierung der Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. 
Die Intensität, mit der die vom IASC entwickelten Rechnungsle-
gungsregeln in Deutschland zur Zeit diskutiert werden
4
, ist darauf 
zurückzuführen, daß sie erheblich von den noch geltenden handels-
rechtlichen Regeln abweichen. Der einzige vom IASC angestrebte 
Jahresabschlußzweck ist es, die Investoren mit entscheidungsnützli-
chen Informationen zu versorgen. In der Literatur wird teilweise die 
Meinung vertreten, daß die IAS (und auch die US-GAAP) besonders 
geeignet sind, global agierende Anleger mit entscheidungsrelevan-
ten, zuverlässigen und vergleichbaren Unternehmensinformationen 
für fundierte Investitionsentscheidungen zu versorgen.
5
 Ziel der vor-
liegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob diese angestrebte Infor-
1
   Zukünftig IFRS (International Financial Reporting Standards). 
2
   Vgl. Glaum, Internationalisierung 2001, S. 124. 
3
   Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlamentes und des 
Rates vom 19.7.2002, AdEG L 243, S. 1 f.; für Gesellschaften, deren Wertpa-
piere zum öffentlichen Handel in einem Nichtmitgliedstaat zugelassen sind , 
gilt eine Übergangsregelung bis 2007. 
4
   Vgl. statt vieler: Busse von Colbe, Vorschlag 2002, S. 1530-1535; Böcking, 
Einzelabschluß 2001, S. 1433-1445; Niehues, EU-Rechnungslegungsstrategie 
2001, S. 1209-1222. 
5
   Vgl. bspw. Breker/Gebhardt/Pape, Fair-Value-Projekt 2000, S. 729; Spanhei-
mer/Koch, Bilanzierungspraxis 2000, S. 301. 
2
mationsleistung von einer IAS-Bilanz tatsächlich erbracht werden 
kann. Ein synoptischer Vergleich verschiedener Rechnungslegungs-
systeme, bspw. des deutschen HGB mit den IAS, ist dabei wenig 
hilfreich, weil die Zielsetzungen beider Systeme nicht übereinstim-
men.
6
 Vielmehr gilt es zu analysieren, welche Bilanzierungsregeln die 
Zielsetzung der "Informationsvermittlung" erfüllen und welche ihr 
zuwiderlaufen. Letztlich müßte man alle Ansatz-, Bewertungs-, Glie-
derungs- und Ausweisregeln im Detail untersuchen. Eine solche 
umfassende Analyse würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Die 
Analyse beschränkt sich daher auf ausgewählte Ansatz- und Bewer-
tungsregeln hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit. 
In den IAS wird nicht zwischen Einzel- und Konzernabschlüssen 
unterschieden; die Regelungen gelten für beide Arten von Jahresab-
schlüssen gleichermaßen (IAS 1.2). Es gibt nur ganz wenige Stan-
dards, in denen auf Regeln in Einzel- und Konzernabschlüssen Be-
zug genommen wird.
7
 In der vorliegenden Arbeit wird auf spezielle 
Regelungen des Konzernabschlusses nicht eingegangen. 
1.2  Gang der Untersuchung 
Im Anschluß an die Einleitung werden im zweiten Kapitel der Arbeit 
die grundsätzlichen Zwecke der Rechnungslegung dargestellt, bevor 
auf entscheidungstheoretische Gundlagen im Hinblick auf das Infor-
mationsziel der Rechnungslegung eingegangen wird. 
Zur Beurteilung, inwieweit die derzeit geltenden IAS ihre vom IASC 
selbst gestellte Aufgabe der Informationsvermittlung erfüllen, werden 
im dritten Kapitel die Grundsätze nach dem Framework bzw. IAS 1 
als Beurteilungsmaßstab dargelegt. 
Es folgt der Hauptteil der Arbeit, der sich in die Kapitel vier und fünf 
aufteilt. Im deskriptiven vierten Kapitel werden Ansatz- und Bewer-
tungsvorschriften von ausgewählten Bilanzpositionen vorgestellt. Im 
darauf folgenden analytischen Teil der Arbeit (Kapitel fünf) werden 
die Vorschriften der IAS im Hinblick auf die Informationsvermittlungs-
6
   Vgl. Ballwieser, Grenzen 1997, S. 380. 
7
   Vgl. Wagenhofer, Standards 2002, S. 94. 
3
funktion untersucht. Abschließend erfolgt im Kapitel sechs eine kurze 
Zusammenfassung der Ergebnisse. 
2  Grundlagen informationsorientierter Rechnungslegung 
2.1 Externe 
Rechnungslegung 
2.1.1 Definition 
Das Rechnungswesen ist ein Subsystem des Informationsversor-
gungssystems eines Unternehmens. Durch die externe Rechnungs-
legung wird das Unternehmensgeschehen insbesondere durch die 
Abbildung der finanzwirtschaftlichen Vorgänge nach bestimmten 
Regeln dokumentiert.
8
 Externe Rechnungslegung erfüllt das Bedürf-
nis der Adressaten nach Informationen. Es besitzt demnach als 
Kommunikationsinstrument eine Schutzfunktion.
9
 Der externen 
Rechnungslegung wird die allgemeine Aufgabe zugewiesen, Rech-
nung gegenüber internen und externen Adressaten zu legen und die 
für die Besteuerung benötigten Informationen bereitzustellen. Der 
Zweck der Rechnungslegung und die Ausgestaltung dieser Regeln 
ist von den Interessen der Rechnungslegungsadressaten abhängig. 
Die Festlegung dieses Zweckes und der entsprechenden Gestal-
tungsregeln bleibt i.d.R. den Gesetzesorganen eines Staates vorbe-
halten.
10
2.1.2  Adressaten externer Rechnungslegung und ihre Interes-
sen 
Rechnungslegungsadressaten sind jene Personen und Institutionen, 
an die die Bilanzinformationen gerichtet sind bzw. die eine Möglich-
keit des Einblicks erhalten können. Neben den Anteilseignern und 
Gläubigern kommen insbesondere die Arbeitnehmer, Marktpartner 
8
   Vgl. Busse von Colbe, Rechnungswesen 1998, S. 599. 
9
   Vgl. Baetge/Thiele, Gesellschafterschutz 1997, S. 16. 
10
   Vgl. Bossert/Manz, Unternehmensrechnung 1997, S. 1-3. 
4
(Lieferanten und Abnehmer) und die allgemeine Öffentlichkeit als 
Rechnungslegungsadressaten in Betracht.
11
Die einzelnen Adressatengruppen richten folgende typischen Inte-
ressen an die Rechnungslegung
12
: 
Die Anteilseigner benötigen dann, wenn ihr Eigentum am Unter-
nehmen und die Verfügungsgewalt darüber getrennt sind, Infor-
mationen zur Entscheidung, ob sie ein finanzielles Engagement 
eingehen, beibehalten, erweitern oder aufgeben sollen. Der Jah-
resabschluß soll ihnen hinsichtlich der finanziellen Entwicklung 
der Unternehmung entscheidungsrelevante Informationen lie-
fern.
13
 Darüber hinaus brauchen sie Informationen zur Überwa-
chung der Geschäftsleitung. 
Die Gläubiger benötigen Informationen für die von ihnen zu tref-
fende Entscheidung über die Fortsetzung oder Beendigung eines 
Kreditgeschäftes. Insbesondere sind sie an der derzeitigen und 
zukünftigen Schuldendeckungsfähigkeit des Unternehmens, an 
vorhandenen Sicherheitsreserven sowie an der Entwicklung der 
Liquidität des Unternehmens interessiert.
14
Die Arbeitnehmer interessieren sich für die Höhe ihres Lohnes 
oder Gehaltes (insbesondere bei Gewinnabhängigkeit eines Tei-
les des Arbeitsentgeltes), für die Lohnzahlungsfähigkeit des Ar-
beitgebers sowie für die Sicherheit und Entwicklungschancen ih-
res Arbeitsplatzes.
15
Die Marktpartner (Lieferanten und Abnehmer) sind an der künfti-
gen Entwicklung der Geschäftsbeziehungen und an der Be-
standsfestigkeit des Unternehmens interessiert. 
Die allgemeine Öffentlichkeit hat sehr unterschiedliche Informati-
onsinteressen an einem Unternehmen. Besonders bedeutend 
sind dabei Informationen über den künftigen Beitrag zur Wirt-
11
   Vgl. Bauch/Oestreicher, Handelsbilanzen 1993, S. 45; Hinz, Konzernabschluß 
2002, S 50 f. 
12
   Vgl. Baetge/Thiele, Gesellschafterschutz 1997, S. 15 f. 
13
   Vgl. Bieg/Kußmaul, Rechnungswesen 2003, S. 49 f. 
14
   Vgl. Bossert/Manz, Unternehmensrechnung 1997, S. 29. 
15
   Vgl. Federmann, Bilanzierung 2000, S. 43 f. 
5
schaftskraft einer Stadt, einer Region oder eines Staates sowie 
über die Entwicklung der Beschäftigtenzahl. 
2.1.3  Zwecke externer Rechnungslegung 
Aus den Interessen der Adressaten lassen sich folgende Zwecke und 
Aufgaben ableiten, die dem Jahresabschluß in der Praxis üblicher-
weise zukommen. Diese können in zwei große Aufgabenblöcke 
unterteilt werden:
16
Der Jahresabschluß hat die Aufgabe, den verschiedenen Adres-
satengruppen bestimmte Informationen über das betrachtete Un-
ternehmen in standardisierter Form zur Verfügung zu stellen. Man 
spricht in diesem Zusammenhang auch von der Informationsfunk-
tion des Jahresabschlusses. 
Daneben kommt dem Jahresabschluß die Aufgabe zu, in Rechts-
vorschriften und Verträgen allgemein umschriebene Rechte und 
Pflichten bestimmter Personengruppen für den jeweils vorliegen-
den Einzelfall in ihrem quantitativen Ausmaß zu konkretisieren. 
Dabei handelt es sich vor allem um Ansprüche oder Verpflichtun-
gen, die auf Zahlungen gerichtet sind. Man spricht in diesem Zu-
sammenhang auch von der Zahlungsbemessungsfunktion des 
Jahresabschlusses. 
2.2 Entscheidungstheoretische 
Grundlagen 
2.2.1  Das Entscheidungsproblem bei Risiko 
Informationen entfalten ihren Wert nicht dadurch, daß sie von einer 
Person unmittelbar konsumiert werden. Der Wert einer Information 
liegt dagegen in der Eigenschaft, die Qualität der von einem Akteur 
zu treffenden Entscheidungen zu verbessern.
17
 Eine ökonomische 
Analyse von Informationen erfordert daher eine systematische Ein-
bettung der Informationsverwendung in Entscheidungsprobleme von 
Individuen.
18
16
   Vgl. Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluß 2000, S. 27. 
17
   Vgl. Schildbach, Jahresabschluß 2000, S. 54. 
18
   Vgl. Wagenhofer/Ewert, Unternehmensrechnung 2003, S. 56. 
6
Bei der allgemeinen Lösung dieses Problems bietet sich die Orientie-
rung am sogenannten Grundmodell der Entscheidungstheorie
19
 an. 
Der Entscheider steht vor dem Problem, aus einer Menge möglicher 
Aktionen eine Aktion so auszuwählen, daß seine subjektive Zielerrei-
chung maximiert wird. In der Realität herrschen praktisch immer 
unsichere Erwartungen über die Konsequenzen der Aktionen, weil es 
zahlreiche Entwicklungen gibt, die zwar Einfluß auf die Konsequen-
zen der Aktionen haben, die man selbst aber nicht beeinflussen 
kann. Die Ergebnisse einer Aktion hängen daher auch vom eintre-
tenden Umweltzustand ab. Kann man den einzelnen Zuständen 
Wahrscheinlichkeiten zuordnen, spricht man von einem Entschei-
dungsproblem bei Risiko. Das Optimalitätskriterium kann in einer 
solchen Situation durch die Maximierung des Erwartungsnutzens 
(Bernoulli-Prinzip)
20
 repräsentiert werden. 
2.2.2  Rechnungslegung und Entscheidungsprobleme 
In der Betrachtungsweise der Informationsökonomie stellt die Rech-
nungslegung ein spezielles Informationssystem dar, das von Indivi-
duen in bestimmten Entscheidungssituationen neben anderen Infor-
mationssystemen genutzt werden kann und mit diesen entsprechend 
konkurriert. Ein Nutzen dieser Systeme ist dann gegeben, wenn 
durch die vermittelten Informationen und unter Berücksichtigung der 
Kosten der Erwartungswert des Nutzens einer Entscheidung erhöht 
wird.
21
Bezüglich der Vorteilhaftigkeit des Einsatzes von Informationssyste-
men lassen sich nur wenige allgemeine Aussagen treffen. Zu diesen 
gehört insbesondere das Feinheitstheorem. Ein Informationssystem 
ist genau dann feiner als ein anderes, wenn sich seine Partitionie-
rung quasi als weitere Partitionierung des anderen Systems darstel-
len läßt. Man weiß beim feineren System mindestens ebensoviel wie 
beim anderen, in manchen Fällen aber mehr. Dann gilt allgemein, 
19
   Vgl. dazu etwa Bamberg/Coenenberg, Entscheidungslehre 2002, S. 13-42. 
20
   Vgl. dazu ausführlich Bitz, Bernoulli-Prinzip 1997, S. 1-27. 
21
   Vgl. Krönert, Rechnungslegung 2001, S. 23 f. 
7
daß ein Entscheider unabhängig vom konkreten Entscheidungskon-
text stets das feinere System vorzieht, falls keine Informationskosten 
zu beachten sind. Die Informationskosten begrenzen daher den 
Umfang der zu beschaffenden Informationen. Es lassen sich aber 
nicht alle Informationssysteme gemäß der Feinheitsrelation ordnen. 
In solchen Fällen geben verschiedene Informationssysteme grund-
sätzlich unterschiedliche Informationen. In diesen Fällen läßt sich 
nicht sagen, das eine System gebe mehr Information als das ande-
re.
22
Die Rechnungslegung ist ein Informationssystem, das gleichzeitig 
vielen Adressaten zugeht. Für die Beurteilung solcher Systeme ist 
daher der Mehrpersonenkontext die relevante Betrachtungsweise. 
Weil sich der individuelle Entscheidungskontext von Nutzer zu Nutzer 
unterscheidet, läßt sich keine Variante der Rechnungslegung finden, 
die für alle Adressaten gleichzeitig optimal ist. Man wird regelmäßig 
mit Distributionseffekten konfrontiert, weil die einzelnen Varianten der 
Rechnungslegung manche Nutzer begünstigen, andere dagegen 
benachteiligen. Außerdem sollte die Funktion der Rechnungslegung 
sorgfältig beachtet werden, denn Informationen, die für die Entschei-
dungsunterstützung geeignet sind, können für andere Funktionen 
weniger geeignet sein.
23
2.3  Problematisierung der Informationsfunktion 
Information kann als zweckorientiertes Wissen definiert werden.
24
 Die 
Adressaten der Rechnungslegung benötigen Informationen, um 
Entscheidungen über die Aufnahme oder Aufrechterhaltung der 
Geschäftsbeziehungen, insbesondere über die Bereitstellung oder 
den Abzug von Kapital, und die Entlastung bzw. Weiterbeschäftigung 
der Geschäftsführung zu treffen.
25
 Die Rechnungslegung kann aber 
niemals in der Lage sein, Prognosen für diese zukunftsgerichteten 
22
   Vgl. Wagenhofer/Ewert, Unternehmensrechnung 2003, S. 96. 
23
   Vgl. Wagenhofer/Ewert, Unternehmensrechnung 2003, S. 76-97. 
24
   Vgl. Wittmann, Information 1959, S. 14; zur Kritik an dieser Definition vgl. 
Schneider, Entscheidungstheorie 1995, S. 49. 
25
   Vgl. Ballwieser, Rechnungslegung 1996, S. 17 f. 
8
Entscheidungen selbst zu geben.
26
 Der Begriff "Informationsfunktion" 
ist so zu verstehen, daß Rechnungslegung nicht unbedingt entschei-
dungsrelevantes Wissen vermittelt, sondern vor allem die notwendi-
gen Daten dafür liefern kann, die mittels Hypothesen bzw. ange-
nommenen Gesetzesmäßigkeiten in entscheidungsrelevante Infor-
mationen überführt werden können.
27
3  Grundlagen der Informationsvermittlung nach IAS 
3.1 Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen als 
einziger Zweck 
Im Framework bzw. in IAS 1 trifft das IASC klare Aussagen zu den 
Zwecken der Rechnungslegung. Die Zielsetzung der Rechnungsle-
gung ist danach die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informatio-
nen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unterneh-
mens, damit die Jahresabschlußadressaten ihre ökonomischen Ent-
scheidungen treffen können.
28
Als Infomationsadressaten kommen nach dem Framework Investo-
ren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden, der Staat und 
die allgemeine Öffentlichkeit in Betracht. Angesichts des weiten 
Adressatenkreises geht das IASC davon aus, daß die divergierenden 
Informationsbedürfnisse der Jahresabschlußadressaten nicht ab-
schließend befriedigt werden können. Vom IASC wird daher die 
Prämisse gesetzt, daß ein Jahresabschluß, der den Anforderungen 
der Investoren zur Bereitstellung des unternehmerischen Risikokapi-
tals gerecht wird, auch die Mehrzahl der Informationswünsche der 
übrigen Bilanzadressaten bestmöglich deckt. Die Rechnungslegung 
nach IAS richtet sich damit primär an den Informationsbedürfnissen 
der Investoren aus.
29
 Jahresabschlüsse nach IAS haben eine reine 
Informationsfunktion und dienen in keiner Weise der Zahlungsbe-
26
   Vgl. Stützel, Bilanztheorie 1967, S. 34. 
27
  Vgl. Schneider, Betriebswirtschaftslehre 1994, S. 241. 
28
   Vgl. Pellens, Rechnungslegung 2001, S. 437. 
29
   Vgl. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Standards 1999, S. 18 f. 
9
messung.
30
 Der einzige Zweck ist es, die Eigen- und Fremdkapital-
geber über die Managementleistung des abgelaufenen Geschäftsjah-
res und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu informie-
ren.
31
3.2  Bestandteile des Jahresabschlusses 
Erreicht werden soll dieser Zweck durch die folgenden im Framework 
genannten unterschiedlichen Teile des Jahresabschlusses:
32
Bilanz (balance sheet), 
Gewinn- und Verlustrechnung (income statement), 
Kapitalflußrechnung (statement of changes in financial position), 
Anhang (notes) und 
weitere Rechnungen und erläuternde Angaben, sofern sie inte-
graler Bestandteil des Jahresabschlusses sind. 
Die zahlreichen zusätzlichen Elemente stellen aber nicht den Kern 
des Jahresbschlusses dar. Im Zentrum des IAS-Abschlusses stehen 
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
33
3.3  Kriterien für eine entscheidungsnützliche Informations-
vermittlung nach Framework bzw. IAS 1 
3.3.1 Überblick 
Damit ein Jahresabschluß gemäß IAS das Ziel der Vermittlung ent-
scheidungsnützlicher Informationen erreichen kann, muß der Jahre-
sabschluß neben der Beachtung der Grundannnahmen der Rech-
nungslegung (underlying assumptions) verschiedene qualitative 
Merkmale aufweisen.
34
Abbildung 1 gibt einen Überblick über diese grundlegenden Kriterien  
30
   Vgl. Coenenberg, Jahresabschluß 2001, S. 42. 
31
   Vgl. Streim/Bieker/Leippe, Anmerkungen 2001, S. 179. 
32
   Vgl. Pellens, Rechnungslegung 2001, S. 437. 
33
   Vgl. Streim, Informationen 2000, S. 115. 
34
   Vgl. Achleitner/Behr, Standards 2003, S. 99. 
10
der Rechnungslegung nach IAS. 
Abb. 1: Rechnungslegungsgrundsätze nach IAS
35 
3.3.2 Grundlegende Annahmen 
Als grundlegende Annahmen (underlying assumptions) bezeichnet 
das Framework die beiden Postulate der periodengerechten Erfolgs-
ermittlung (accrual basis) und der Unternehmensfortführung (going 
concern).
36
 Nach dem Grundsatz der periodengerechten Erfolgser-
mittlung erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses auf der Basis 
der periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen 
unabhängig von den jeweiligen Zahlungsströmen in der Berichtsperi-
ode. Ein- und Auszahlungen sind demnach nicht im Zeitpunkt ihres 
Zu- oder Abflusses erfolgswirksam zu verrechnen, sondern werden 
der Periode zugeordnet zu der sie wirtschaftlich gehören.
37
 Konkreti-
siert wird die periodengerechte Erfolgsermittlung durch das Realisa-
tionsprinzip und das Matching Principle. Das Realisationsprinzip ist 
im Rahmen der IAS so gefaßt, daß für die erfolgswirksame Berück-
35
   Vgl. Coenenberg, Jahresabschluß 2001, S. 78. 
36
   Vgl. Pellens, Rechnungslegung 2001, S. 441. 
37
   Vgl. Achleitner/Behr, Standards 2003, S. 98. 
Accrual Basis
Going Concern
Underlying Assumptions
Prudence
Completeness
Relevance
Understandability
Materiality
Comparability
Reliability
Faithful Representation
Substance over Form
Neutrality
Qualitative Characteristics
Constraints on Relevant
and Reliable Information
Balance between
Benefit and Cost
Balance between
Qualitative
Characteristics
Timeliness
Decision
Usefulness
11
sichtigung von Erträgen bereits die jederzeitige Realisierbarkeit bzw. 
eine hinreichend sichere Einschätzung der Realisierbarkeit ausreicht 
(F.85).
38
 Das Matching Principle schreibt eine perioden- und sachge-
rechte Zuordnung von Aufwendungen zu den entsprechenden Erträ-
gen vor (F. 95, IAS 1.26). 
Nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung müssen die 
Jahresabschlüsse grundsätzlich unter der Annahme erstellt werden, 
daß das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zu-
kunft weiter fortführt. Sofern die Fortführung der Unternehmenstätig-
keit nicht geplant oder nicht möglich ist, müssen die der Bilanzierung 
zugrundeliegenden Prämissen offengelegt werden.
39
3.3.3  Qualitative Anforderungen an den Abschluß 
Gemäß F.24 müssen Abschlußinformationen bestimmte qualitative 
Anforderungen (qualitative characteristics) aufweisen, damit sie für 
die Abschlußadressaten im Sinne des Abschlußzwecks entschei-
dungsrelevant sind: 
Verständlichkeit (understandability), 
Relevanz (relevance), 
Verläßlichkeit (reliability) und 
Vergleichbarkeit (comparability). 
Verständlichkeit 
Nach dem Grundsatz der Verständlichkeit müssen die Informationen 
so aufbereitet werden, daß sie für einen fachkundigen Leser nach-
vollziehbar sind. Dabei kann davon ausgegangen werden, daß der 
Abschlußadressat über angemessene Wirtschafts- und Bilanzie-
rungskenntnisse verfügt.
40
Relevanz 
Eine zentrale Stellung im Regelwerk der IAS nimmt das Kriterium der  
38
   Vgl. Mujkanovic, Fair Value 2002, S. 59. 
39
   Vgl. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Standards 1999, S. 21. 
40
   Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen 2002, S. 119. 
12
Entscheidungsrelevanz ein. Diese bezieht sich auf den Informations-
gehalt des Abschlusses für Entscheidungen der Adressaten. Durch 
die Art (nature) der Information soll die Einschätzung vergangener, 
gegenwärtiger und zukünftiger Ereignisse ermöglicht werden (F.26).
41
Eine Information ist nach Auffassung des IASC nur dann als relevant 
zu qualifizieren, wenn sie Entscheidungen des Empfängers zu beein-
flussen vermag, weil sie etwas über die zukünftige Entwicklung des 
Unternehmens aussagt oder weil sie früher getroffene Annahmen 
über die Unternehmensentwicklung bestätigt oder korrigiert.
42
 Kon-
kretisiert  wird die Entscheidungsrelevanz durch den Grundsatz der 
Wesentlichkeit (materiality). Informationen, die nicht schon durch ihre 
Art entscheidungsrelevant sind, müssen nur dann gegeben werden, 
wenn sie für die Entscheidungsfindung aufgrund ihres Umfanges 
(quantitativ) von Bedeutung sind. Es soll vermieden werden, daß 
durch die Nichtangabe oder durch die falsche Angabe einer Informa-
tion Entscheidungen der Adressaten beeinflußt werden könnten.
43
Verläßlichkeit  
Damit Anleger auf die Informationen eines Unternehmens vertrauen 
können, müssen diese verläßlich sein. Verläßlichkeit ist dann gege-
ben, wenn die Information frei von wesentlichen Fehlern und subjek-
tiver Verzerrung ist (F.31). Konkretisiert wird der Grundsatz der Ver-
läßlichkeit durch die folgenden fünf untergeordneten Prinzipien (F.33-
F.38):  
Glaubwürdige Darstellung (faithful representation): Die Darstel-
lung soll nicht etwas vorgeben, was vernünftigerweise nicht er-
wartet werden kann. Aus diesem Grund dürfen unsichere Positio-
nen, wie etwa ein originärer Firmenwert, nicht angesetzt wer-
den.
44
41
   explizite Prognosen sind dadurch aber nicht eingeschlossen; vgl. auch Wa-
genhofer, Standards 2002, S. 84 f. 
42
   Vgl. Streim/Bieker/Leippe, Anmerkungen 2001, S. 184. 
43
   Vgl. Raffournier, Standards 2000, S. 99. 
44
   Vgl. Wagenhofer, Standards 2002, S. 85. 
Details
- Seiten
 - Erscheinungsform
 - Originalausgabe
 - Erscheinungsjahr
 - 2003
 - ISBN (eBook)
 - 9783832475048
 - ISBN (Paperback)
 - 9783838675046
 - DOI
 - 10.3239/9783832475048
 - Dateigröße
 - 661 KB
 - Sprache
 - Deutsch
 - Institution / Hochschule
 - FernUniversität Hagen – Wirtschaftswissenschaften
 - Erscheinungsdatum
 - 2003 (Dezember)
 - Note
 - 1,7
 - Schlagworte
 - rechnungswesen internationale rechnungslegung bilanzierung
 - Produktsicherheit
 - Diplom.de