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Vom "Modell Deutschland" zum "System der Corporate Governance"

Die Neugestaltung des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft

©2003 Diplomarbeit 114 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Politik und Wirtschaft sind heute die zwei bedeutendsten Bereiche eines modernen Staates. Eine reale Interdependenz dieser beiden Bereiche ist hierbei unbestritten. Die Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland ist Grundlage und Voraussetzung, sie stellt aber auch Bedingungen für das Zusammenspiel von Staat und Wirtschaft. Dieser Zusammenhang zwischen staatlicher Struktur und ökonomischem Prozeß ist traditionell sehr konsensbetont. Auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben agieren die Akteure beider Bereiche in einer Weise, daß sich ein „Modell“ herausgebildet hat: Das „Modell Deutschland“.
Funktional stellt das Modell den Überbegriff für eine Reihe von einzelnen Faktoren dar, die das Wirtschaftsgeschehen und das Verhältnis von Staat und Wirtschaft charakterisieren. Dazu gehört die Institution der Mitbestimmung als einmaliges und demokratisches Element, die starke Stellung der Banken, aber auch die Gewerkschaften. Eine mindestens genauso hohe Wertigkeit haben bestimmte Qualitäten, die dem deutschen Modell zugerechnet werden. Vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Wirtschaft steht dieses Modell allerdings großen Herausforderungen gegenüber, die Veränderungen und Problemfelder mit sich bringen. Die Wirtschaft bewegt sich nicht mehr nur auf einem nationalen, sondern auf einem europäischen bzw. globalen Markt und Unternehmen müssen mit ihren Entscheidungen darauf reagieren. Unternehmen versuchen an Größe zu gewinnen, um ihre Marktposition auch auf größeren Märkten halten oder sogar ausbauen zu können.
Die Folgen unternehmerischer Entscheidungen haben nicht mehr nur eine betriebswirtschaftliche, sondern meist auch eine gesamtwirtschaftliche Dimension. Ihre Tragweite nimmt mit der Erweiterung der Märkte immer weiter zu. Zwar stehen den Unternehmen keine expliziten wirtschaftspolitischen Instrumente zur Verfügung, aber weitreichenden Beschäftigungs- und Investitionsentscheidungen kann durchaus ein großer steuerungspolitischer Einfluß zugerechnet werden. Die Liberalisierung und Globalisierung der Finanzmärkte unterstützen und verstärken diese Entwicklung. Durch die Internationalisierung der Wirtschaft ist so die Volatilität der Wirtschaft als Ganzes stark gestiegen. Die Politik muß als Entscheidungsträger auf Herausforderungen reagieren und an Lösungen für auftretende Problemfelder arbeiten.
Ansätze für eine Ergänzung des Modells bietet der Themenkomplex der „Corporate Governance“. Die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7415
Wust, Christian: Vom "Modell Deutschland" zum "System der Corporate Governance" - Die
Neugestaltung des Verhältnis von Staat und Wirtschaft
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Universität, Diplomarbeit,
2003
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
III
Abbildungsverzeichnis V
Tabellenverzeichnis
V
Abkürzungsverzeichnis
VI
1.
Einführung
S.
1
1.1 Allgemeine Einführung in die Themenstellung
S. 1
(Historischer und Funktionaler Ansatz)
1.2 Fragestellung, Zielsetzung und Vorgehensweise
S.
4
2. ,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
S. 8
2.1 Formaler Aufbau von Kapitalgesellschaften
S. 8
2.2
Mitbestimmung
S.
9
2.3 Anteilsbesitzverflechtungen und die Rolle der Banken
S. 13
2.4 Planungs- und Entscheidungsstil von Unternehmensführung
S. 21
2.5
Zwischenergebnis
S.
23
3. Interdependenzen zwischen Politik und Wirtschaft:
Veränderungsdruck durch wirtschaftliche Internationalisierung
S. 27
3.1 Charakterisierung von wirtschaftlicher Internationalisierung
S. 27
3.2 Mitbestimmung: Veränderungen im Mitbestimmungsgesetz und das
S. 31
neue Betriebsverfassungsgesetz
3.3 Banken: Von der Hausbank zum globalen Unternehmen
S. 34
3.4 Machtpotential Anteilsbesitz: Nationale Verantwortung und
S. 36
internationaler Anspruch
3.5 Unternehmensführung: Wandel von der Stakeholder- zur
S. 38
Shareholder-Orientierung
3.6 Zwischenergebnis und Hinführung zu Problemfeldern
S. 41

Inhaltsverzeichnis
IV
4. Darstellung aktueller Fälle und Lösungsansätze
S. 45
4.1 Fusion Mannesmann AG und Vodafone Airtouch
S. 45
4.2 Krise der Philipp Holzmann AG
S. 54
4.3 Zusammenfassung: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
S. 59
der Fallbeispiele
5. ,,Corporate Governance": Transparenz und Kontrolle
S. 61
5.1 Allgemeine begriffliche und theoretische Grundlagen von
S. 61
Corporate Governance
5.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance
S. 63
5.2.1 Empfehlungen des Centre for European Policy Studies (CEPS)
S. 64
5.2.2 Gesetz
zur
Kontrolle
und Transparenz im Unternehmensbereich S. 65
(KonTraG)
5.2.3 OECD-Prinzipien für Corporate Governance
S. 69
5.2.4
Herzog-Tietmeyer-Kommission
S.
72
5.2.5 Berliner Initiativkreis German Code of Corporate Governance
S. 73
(GCCG)
5.2.6 Grundsatzkommission Corporate Governance
S. 73
(German Panel on CG)
5.2.7 Regierungskommission I ,,Corporate
Governance"
S.
75
5.2.8 Regierungskommission II ,,Corporate Governance"
S. 78
5.2.9 Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
S. 79
5.3 Zusammenfassung und Bewertung der
Maßnahmen S.
80
6. Zusammenfassung und Ausblick ­ Das System der Corporate Governance
S. 85
6.1 Interpretation und Zusammenfassung der Ergebnisse
S. 85
6.2
Weiterführende
Fragestellungen
S.
91
Anhang
VII
Literatur-
und
Quellenverzeichnis
XIII
Verzeichnis
elektronischer
Quellen
XIX

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
V
Abbildungsverzeichnis
Kapitel/Abbildung/Titel Seite
1-1: Traditionelles ,,Modell Deutschland" (Säulen)
3
1-2: Vorgehensweise der Bearbeitung
6
2-1: Machtpotentiale der Banken
15
2-2: Die ,,Deutschland AG"
17
2-3: Traditionelles ,,Modell Deutschland" (Funktionaler Ansatz)
25
3-1: Privatisierungserlöse der BRD von 1984 bis 2001
29
6-1: ,,System der Corporate Governance" (Säulen)
88
6-2: ,,System der Corporate Governance" (Funktionaler Ansatz)
90
Tabellenverzeichnis
Kapitel/Tabelle/Titel Seite
2-1: Arbeitsrechtliche und unternehmerische Mitbestimmung
10
2-2: Sitzverhältnis im Aufsichtsrat (MitbestG)
11
2-3: Die Anspruchsgruppen (Stakeholder), ihre Ansprüche und Beiträge
22
3-1: Große Konzentrationsvorhaben auf dem deutschen Finanzsektor
35
3-2: Gegenüberstellung von Stakeholder-Ansatz und Shareholder-Ansatz
39
3-3: Übersicht über den Wandel des ,,Modell Deutschland"
43
4-1: Verhalten der Säulen und Rolle des Staates innerhalb der
Fall-Beispiele
61
5-1: Maßnahmen zur Verbesserung der Corporate Govenance
in Deutschland
83

Abkürzungsverzeichnis
VI
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
Art. Artikel
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BGH Bundesgerichtshof
BVerfG Bundesverfassungsgericht
CEO
Chief Executive Officer
CEPS
Centre für European Policy Studies
CG Corporate
Governance
EU Europäische
Union
GCCG
German Code of Corporate Governance
GG Grundgesetz
GmbH Gesellschaft
mit
beschränkter Haftung
Kap. Kapitel
KfW Kreditanstalt
für
Wiederaufbau
KonTraG Gesetz
zur
Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich
KWG Kreditwesengesetz
MitbestG Mitbestimmungsgesetz
Montan-MitbestG Montan-Mitbestimmungsgesetz
OECD
Organisation for Economic Co-Operation
and Development
Rdz. Randzeichen
s.o. siehe
oben
TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz
vs. versus

Einführung
1
1. Einführung
1.1 Allgemeine Einführung in die Themenstellung
(Historischer und Funktionaler Ansatz)
Politik und Wirtschaft sind heute die zwei bedeutendsten Bereiche eines modernen
Staates. Eine reale Interdependenz dieser beiden Bereiche ist hierbei unbestritten. Die
Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland ist Grundlage und
Voraussetzung, sie stellt aber auch Bedingungen für das Zusammenspiel von Staat und
Wirtschaft. Dieser Zusammenhang zwischen staatlicher Struktur und ökonomischem
Prozeß ist traditionell sehr konsensbetont. Auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben
agieren die Akteure beider Bereiche in einer Weise, daß sich ein ,,Modell"
herausgebildet hat: Das ,,Modell Deutschland".
Dieses läßt sich aufgrund eines historischen und eines funktionalen Ansatzes definieren.
Historisch wurde der Begriff ,,Modell Deutschland" im Bundestagswahlkampf 1976
durch die SPD unter Bundeskanzler Helmut Schmidt geprägt. Das ,,Modell
Deutschland" sollte dabei für die relativ erfolgreiche Stabilitäts- und Anpassungspolitik
der Bundesrepublik nach der ersten Ölkrise 1973/74 stehen und eine vorbildliche,
beschäftigungswirksame Modernisierungspolitik demonstrieren. ,,It matched a
characteristically hardheaded vision with his [Schmidts] (CTW) own policy expertise as
a professional economist who had trained under [...] Karl Schiller"
1
. Das Modell sollte
dabei indirekt auf dem ,,Wirtschaftswunder" aufbauen, welches vorher fast 20 Jahre
angedauert hatte.
Funktional stellt das Modell den Überbegriff für eine Reihe von einzelnen Faktoren dar,
die das Wirtschaftsgeschehen und das Verhältnis von Staat und Wirtschaft
charakterisieren. Dazu gehört die Institution der Mitbestimmung als einmaliges und
demokratisches Element, die starke Stellung der Banken, aber auch die Gewerkschaften.
Eine mindestens genauso hohe Wertigkeit haben bestimmte Qualitäten, die dem
deutschen Modell zugerechnet werden: ,,[L]ong-termism in investment; high capital
stock per employee; product excellence and reliability; an emphasis on skill-upgrading;
a collaborative approach to innovation; a capacity to retain competitiveness by
1
Dyson, Kenneth: The German Model Revisited: From Schmidt to Schröder, in: German Politics Vol. 10
(2) 2001. S. 138.

Einführung
2
restraining unit labour costs; social peace in the workplace; budget consolidation [...]
and [a reliable currency] (CTW)"
2
. Die wichtigsten Faktoren haben als Säulen die
Stabilität des deutschen Modells bis in die neunziger Jahre gewährleistet. Dabei wurde
von der Politik großer Wert auf den Erhalt des Systems gelegt, da dies als Grundstein
auch für die Standortpolitik gelten konnte. Grundsätzlich war das von der jeweiligen
Regierung unabhängig. Eine eindeutige Identifizierung des Modells Deutschland mit
einer bestimmten Parteipolitik kann nicht festgestellt werden.
3
Vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Wirtschaft steht dieses Modell
allerdings großen Herausforderungen gegenüber, die Veränderungen und Problemfelder
mit sich bringen. Die Wirtschaft bewegt sich nicht mehr nur auf einem nationalen,
sondern auf einem europäischen bzw. globalen Markt und Unternehmen müssen mit
ihren Entscheidungen darauf reagieren. Unternehmen versuchen an Größe zu gewinnen,
um ihre Marktposition auch auf größeren Märkten halten oder sogar ausbauen zu
können. Die Folgen unternehmerischer Entscheidungen haben nicht mehr nur eine
betriebswirtschaftliche, sondern meist auch eine gesamtwirtschaftliche Dimension. Ihre
Tragweite nimmt mit der Erweiterung der Märkte immer weiter zu. Zwar stehen den
Unternehmen keine expliziten wirtschaftspolitischen Instrumente zur Verfügung, aber
weitreichenden Beschäftigungs- und Investitionsentscheidungen kann durchaus ein
großer steuerungspolitischer Einfluß zugerechnet werden. Die Liberalisierung und
Globalisierung der Finanzmärkte unterstützen und verstärken diese Entwicklung. Durch
die Internationalisierung der Wirtschaft ist so die Volatilität der Wirtschaft als Ganzes
stark gestiegen. Die Politik muß als Entscheidungsträger auf Herausforderungen
reagieren und an Lösungen für auftretende Problemfelder arbeiten. Es stehen hier eine
Vielzahl von Mitteln zur Verfügung, die von informellem Einfluß über die Einsetzung
von Kommissionen bis hin zu Gesetzen oder anderen ordnungspolitischen Maßnahmen
reichen. Durch endogene und exogene Faktoren ist das Modell zudem in dauernder
Bewegung.
2
Dyson a.a.O. S. 136.
3
Vgl. Simonis, Georg (Hrsg.): Deutschland nach der Wende, Opladen 1998. S. 265.

Einführung
3
Zu einer genauen Untersuchung des Modells Deutschland ist eine Differenzierung in
einzelne charakteristische Faktoren vorzunehmen. Drei Kernfaktoren des traditionellen
Modells erscheinen hierzu geeignet. Die Mitbestimmung, die Rolle der Banken und eine
gewisse langfristige Orientierung von Unternehmensführung. An diesen Grundpfeilern
lassen sich auch Transformationen gut darstellen und Problemfelder ausmachen.
Flankiert werden die Säulen von der besonderen Form des Gesellschaftsrechts in
Deutschland. Festgehalten werden muß die Tatsache, daß das ,,Modell Deutschland"
auch noch durch andere Faktoren charakterisiert wird. Die Gewerkschaften oder eine
stark ausgeprägte Verbändelandschaft können hier ins Feld geführt werden. Eine
Auswahl der Faktoren für diese Arbeit ist jedoch bewußt in der Weise getroffen
worden, daß an ihnen mögliche Veränderungen durch die Internationalisierung gut
dargestellt werden können.
Abbildung 1-1: Traditionelles ,,Modell Deutschland" (Säulen)
Quelle: Eigene Darstellung
Ansätze für eine Ergänzung des Modells bietet der Themenkomplex der ,,Corporate
Governance". Die Thematik hat wegen einer steigenden Zahl von
Unternehmenszusammenbrüchen und generell wegen Unregelmäßigkeiten innerhalb
des Modells stark an wissenschaftlicher und praktischer Bedeutung zugenommen. Der
,,Modell
Deutschland"
Anteilsverflechtungen
(,,Deutschland AG")
und die Rolle der
Banken
Planungs- und
Entscheidungsstil von
Unternehmensführung
Mitbestimmung
Gesetzliche Rahmenbedingungen

Einführung
4
Konsens zwischen politischer Struktur und ökonomischem Prozeß steht auf dem
Prüfstand, da insbesondere die Bereitschaft der Wirtschaft, politische und
gesellschaftliche Rücksicht zu nehmen, zurückgegangen ist. Natürlich liegt das primäre
Ziel eines Unternehmens nicht darin, eine möglichst hohe gesellschaftliche Akzeptanz
zu erreichen, sondern Umsatz und Gewinne zu erwirtschaften. Jedoch stellen Image und
Vertrauen eines Unternehmens innerhalb der Gesellschaft für Kunden oder Investoren
nicht gering zu schätzende Erfolgsfaktoren dar.
Corporate Governance war bisher hauptsächlich Gegenstand der
Betriebswirtschaftslehre, doch vor dem Hintergrund eines politischen Kontroll- und
Schutzaspekts und der weitreichenden negativen Folgen von wirtschaftlichen
Unregelmäßigkeiten für die Gesamtwirtschaft, muß auch ein Anspruch der
Politikwissenschaft formuliert werden. Die Politik hat die Aufgabe, den Anspruch der
Gesellschaft an eine moderne Unternehmensführung geltend zu machen, falls diese
gesellschaftliche Ansprüche mißachtet oder beeinträchtigt. Gerade wegen einer
Veränderung der Rahmenbedingungen scheint aber nach wie vor eine Ökonomisierung
der Politik in gleichem Maße geboten zu sein, wie die Bereitschaft in der Wirtschaft,
politische und gesellschaftliche Rücksicht zu üben. Die Einführung einer
Unternehmensverfassung könnte somit eine Modernisierung des Modells bewirken.
Die Interaktion von Politik und Wirtschaft findet auf verschiedenen Ebenen statt.
Während auf der Seite der Politik die Bundes- und Länderebene, aber auch die
Kommunen davon beteiligt sind, sind auf Wirtschaftsseite grundsätzlich alle Arten von
Unternehmen, Verbänden und Interessengruppen involviert. Institutionen und Personen,
denen die verfassungsmäßige Ordnung die Befugnis erteilt hat, Entscheidungen zu
treffen, stehen anderen Akteuren ohne verfassungsmäßige Legitimität gegenüber. Diese
treffen jedoch ihrerseits Entscheidungen, die sich wirtschaftspolitisch auswirken und sie
dadurch mit einer gewissen Machtposition ausstattet.

Einführung
5
1.2 Fragestellungen, Zielsetzung und Vorgehensweise
Die Hauptfragestellung dieser wissenschaftlichen Arbeit befaßt sich mit der Analyse
des sich verändernden Verhältnisses von Staat und Wirtschaft durch die wirtschaftliche
Internationalisierung. Dies zieht mehrere Untersuchungskomplexe nach sich.
Zum ersten die Charakterisierung der Interdependenzen zwischen Staat und Wirtschaft
auf Basis des bisherigen Status Quo. Hierbei ist der Terminus Status Quo genauer zu
definieren, da nicht der Zeitpunkt der Entstehung der Arbeit als ,,heute" herangezogen
werden soll, sondern ein Zeitpunkt, in der die Wirtschaft noch primär national
ausgerichtet war. Über den genauen Beginn der Internationalisierung des
Wirtschaftsgeschehens kann dabei keine allgemein gültige wissenschaftliche Aussage
getroffen werden. Für Deutschland läßt sich jedoch ein Zeitabschnitt zwischen dem
Ende der achtziger Jahre und dem Anfang der neunziger Jahre fixieren, da hier
wesentliche politische und wirtschaftliche Ereignisse stattgefunden haben (s. P. 3.1).
Zweitens sind die Veränderungen für das Modell durch die Internationalisierung der
Wirtschaft darzustellen, auftretende Problemfelder zu analysieren und vorhandene
Lösungsansätze für diese Schwierigkeiten aufzuzeigen. Auf der Grundlage der
Charakterisierung zweier ,,Aggregatszustände" des Systems liegt die Aufgabe der
Arbeit darin, die Veränderungsqualität abzuschätzen. Hierbei gilt die Aufmerksamkeit
der Erarbeitung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden, wobei die prozessuale Ebene
eine entscheidende Bedeutung hat.
Weiter ist auf die Corporate Governance als neues Objekt politikwissenschaftlicher
Betrachtung einzugehen. Dabei ist herauszuarbeiten, welchen Anteil die Politik an der
Gestaltung der "Corporate Governance" hatte und welchen Gestaltungsspielraum die
politischen und staatlichen Akteure innerhalb der bestehenden Regelungen jetzt haben.
Es gilt auch zu charakterisieren, ob und inwiefern dadurch eine Abhängigkeit des
Staates gegenüber der Wirtschaft entsteht.
Die Zielsetzung liegt somit darin festzustellen, inwiefern sich das traditionelle ,,Modell
Deutschland" zu einem ,,neuen Modell Deutschland" bzw. zu einem ,,System der
Corporate Governance" gewandelt hat. Im Fokus soll dabei die Charakterisierung der
neuen Form des Systems stehen und nicht ein normativer Ansatz.

Einführung
6
Die Darstellung und Analyse aller Interdependenzen zwischen Staat und Wirtschaft
würde den Rahmen dieser wissenschaftlichen Arbeit quantitativ weit überschreiten.
Deshalb wird bei der Vorgehensweise eine Fokussierung auf die drei bereits
herausgestellten Bereiche vorgenommen, die das ,,Modell Deutschland" in der
Vergangenheit traditionell charakterisiert haben. Die Arbeit erhebt somit bei der
Auswahl der Faktoren nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die getroffene Auswahl
erscheint jedoch für das Erreichen der gesteckten Zielsetzung ausreichend.
Die Politik wird meist auf hoher und höchster Entscheidungsebene dargestellt, während
in Bezug auf die Wirtschaft eine Konzentrierung auf Großunternehmen
(Kapitalgesellschaften) vorgenommen wird. Diese Schwerpunktsetzung ist mit der
guten Darstellbarkeit und der Relevanz einzelner Entscheidungen zu begründen.
Aus der Hauptfragestellung und der Zielsetzung ergibt sich folgender Aufbau:
Abbildung 1-2: Vorgehensweise der Bearbeitung
Quelle: Eigene Darstellung
Kapitel zwei charakterisiert und definiert die ausgewählten Säulen des Modells
Deutschland auf der Basis des bisherigen Status Quo.
In Kapitel drei wird die Wirkung der wirtschaftlichen Internationalisierung auf die in
Kapitel zwei dargelegten Kernfaktoren analysiert. Zusätzlich werden auftretende
Probleme und bereits vorhandene Lösungsansätze dargestellt und untersucht.
Kapitel 2
Modell
Deutschland
Traditionelle
Form
Kapitel 3
Veränderung
des
Modell
Deutschland
Kapitel 4
Fall-
Beispiele
Kapitel 5
Corporate
Governance
Kapitel 6
Zusammen-
fassung und
Ausblick

Einführung
7
Die praktischen Fall-Beispiele in Kapitel vier dienen der Veranschaulichung, inwieweit
durch Extremsituationen von Unternehmen in der Praxis Reformbedarf entsteht bzw.
die negativen Folgen dieser Situationen das gesamte System beeinträchtigen können.
Des weiteren sollen Lösungsansätze aus Kapitel drei präzisiert und
Reformmöglichkeiten weiter fokussiert werden.
Kapitel fünf setzt sich mit der neuen Form der Unternehmensverfassung, der ,,Corporate
Governance", auseinander. Neben begrifflichen und theoretischen Grundlagen stehen
vor allem die Maßnahmen zur Verbesserung im Mittelpunkt. Zudem wird erörtert,
inwiefern ,,Corporate Governance" als neue Säule des deutschen Modells fungiert und
eine mögliche Dominanz gegenüber den anderen Säulen vorhanden ist.
Das abschließende Kapitel sechs faßt die Ergebnisse der Arbeit zusammen und enthält
einen Ausblick auf weiterführende Fragestellungen, die sich aus den erarbeiteten
Ergebnissen ableiten lassen.
Der Begriff der ,,Deutschland AG" soll in dieser Arbeit als das Netzwerk von
Anteilsbesitz-, Kapital- und Personenverflechtungen und somit als Bestandteil des
deutschen Modells verstanden werden. Davon abzugrenzen ist die Verwendung des
Begriffs, nach dem der Staat und seine Struktur als Deutschland AG geführt werden
soll, mit einem Bundeskanzler als ,,Chief Executive Officer (CEO)".
Diese wissenschaftliche Arbeit ist interdisziplinär angelegt. Die Politikwissenschaft als
zugrundeliegende Disziplin muß durch Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft
begleitet werden, um das Thema in entsprechender
Weise zu bearbeiten. Es gilt, die
Thematik der Corporate Governance an der Schnittstelle von Politikwissenschaft und
Wirtschaftswissenschaft zu bearbeiten. Es ist offensichtlich, daß sich eine
politikwissenschaftliche Arbeit nicht mit allen Corporate Governance-Regelungen im
Detail auseinander setzen kann, da diese für die zugrundeliegende
wissenschaftliche
Disziplin oft nicht relevant sind. Die Regelungen jedoch, die große
gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung haben und damit den Staat und
dessen Verhältnis zur Wirtschaft beeinflussen, bedürfen ohne Frage der Darstellung und
Analyse

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
8
2. ,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
2.1 Formaler Aufbau von Kapitalgesellschaften
Der gesetzliche Aufbau von Kapitalgesellschaften bildet eine wichtige formale
Voraussetzung für das ,,deutsche Modell". Die Aktiengesellschaft (AG), die
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH)
4
haben jeweils drei Organe:
5
1. Vorstand (GmbH Geschäftsführung)
2. Aufsichtsrat
3. Hauptversammlung (GmbH Gesellschafterversammlung)
Da im weiteren Verlauf der Arbeit ausschließlich Aktiengesellschaften Objekt der
Untersuchungen sein sollen, werden die beiden anderen Gesellschaftsformen im
Folgenden vernachlässigt.
In der deutschen Aktiengesellschaft besteht eine Trennung zwischen dem Vorstand als
Führungsorgan und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Dies wird als dualistisches
System bezeichnet. Eine personelle Überschneidung der beiden Organe ist im
Gegensatz zur anglo-amerikanischen Single Board-Struktur (monoistisches System)
ausgeschlossen.
6
Der Vorstand ist selbständig für die unternehmerischen
Entscheidungen, die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und das von ihm
verwaltete Kapital verantwortlich.
7
Die Bestellung des Vorstandes und dessen
Vorsitzenden erfolgt durch den Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre. Der Aufsichtsrat,
d.h. die Personen, die die Kapitaleigner vertreten, werden vom Organ der
Hauptversammlung gewählt. Die Repräsentanten der Arbeitnehmer werden aus ihren
eigenen Reihen durch Urwahl bzw. Wahlmänner bestimmt (s. P. 2.2). Die
Hauptversammlung als Zusammenkunft aller Aktionäre hat keine operative
Entscheidungsbefugnis, jedoch obliegen ihr neben der Wahl des Aufsichtsrats noch
4
Mit mehr als 2000 Arbeitnehmern und keine Montanindustrie.
5
Vgl. Wöhe, Günter: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 20. Aufl., München 2000.
S. 295 f.
6
Vgl. Berrar, Carsten: Die Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland im internationalen
Vergleich, Baden-Baden 2001. S. 37.
7
Vgl. Wöhe a.a.O. S. 296.

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
9
andere wichtige Kompetenzen. Hierzu gehören vor allem die Verfügung über die
Verwendung des Bilanzgewinns und über die Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrats.
8
2.2 Mitbestimmung
Das System der Mitbestimmung in Deutschland ist im internationalen Vergleich als
einzigartig zu beurteilen und kann somit als stark prägendes Charakteristikum für das
Modell Deutschland gelten. Auf verschiedenen Ebenen können Arbeitnehmer bzw.
deren gewählte Vertreter Einfluß auf eine Vielzahl von Bereichen innerhalb eines
Unternehmens ausüben. Diese Praxis ist auch von den Kapitaleignern bzw.
Arbeitgebern heute anerkannt, obwohl die Mitbestimmung in ihrer Entstehung Anfang
der 50er Jahre und auch in ihrer Phase der Ausdehnung Mitte der siebziger Jahre sehr
kontrovers diskutiert wurde.
9
Sie wird durch mehrere gesetzliche Vorgaben festgelegt:
10
1. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom 11. Oktober 1952
2. Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04. Mai 1976 (MitbestG)
3. Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und
Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden
Industrie vom 21. Mai 1951 (Montan-MitbestG)
11
Die angeführten Gesetze lassen sich weiter in zwei grundsätzliche Bereiche unterteilen:
In eine arbeitsrechtliche Mitbestimmung und in eine unternehmerische
Mitbestimmung.
12
8
Vgl. Wöhe a.a.O. S. 297.
9
Die Arbeitgeber legten gegen das Mitbestimmungsgesetz Klage beim Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) ein. Dies war Anlaß für die Gewerkschaften, die konzertierte Aktion zu verlassen.
10
Die Analyse der Regelungen der Mitbestimmung in diesem Kapitel basieren auf dem Stand vor den
Novellierungen des BetrVG und des MitbestG im Jahr 2001 bzw. 2002 (s. P. 3.2).
11
Vgl. Wöhe a.a.O. S. 114 f.
12
Vgl. Wöhe a.a.O. S. 112.

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
10
Tabelle 2-1: Arbeitsrechtliche und unternehmerische Mitbestimmung
Quelle: Wöhe a.a.O. S. 112.
Die arbeitsrechtliche Mitbestimmung bezieht sich in erster Linie auf individuelle
Ansprüche und Bedürfnisse der Arbeitnehmer. Sie ist als Schutzfunktion konzipiert und
beinhaltet ein Recht auf Information, Anhörung oder Mitbestimmung. Diese Rechte
betreffen vor allem das tägliche Arbeitsleben, den Arbeitsplatz und die
Lohngestaltung.
13
Das BetrVG regelt diese Rechte und auch die Art der Repräsentation. Für
Unternehmungen mit fünf oder mehr Arbeitnehmern sieht es das Organ des
Betriebsrates vor. Seine Mitgliederzahl ist jeweils proportional zur Anzahl der
Mitarbeiter. Für jeweils 300 Arbeitnehmer ist ein Betriebsratsmitglied von seinen
,,Angestelltenpflichten" freizustellen, um eine ordnungsgemäße Erfüllung der
Betriebsratsaufgaben zu ermöglichen. Diese Aufgaben lassen sich in einen sozialen und
wirtschaftlichen Bereich, sowie einen Sektor für Personal- bzw.
Belegschaftsangelegenheiten unterteilen. In erster Linie entfaltet der Betriebsrat seine
volle Mitbestimmung aber in der sozialen Zuständigkeit. Diese beinhaltet Mitwirkung
bei den Vorgaben von Arbeitszeiten bzw. Pausenregelungen, bei der Lohn- und
Gehaltsstruktur und bei der Erstellung eines Sozialplans. Im Bereich der
wirtschaftlichen Entscheidungen steht den Arbeitnehmervertretern nur ein
Informationsrecht und in Ausnahmefällen ein Einspruchsrecht zu. Anzuführen sind hier
Rationalisierungsmaßnahmen, die Stillegung oder der Zusammenschluß von
Betriebsteilen oder die Einführung neuer Arbeitsmethoden. In Personalangelegenheiten
wie Einstellungen, Beförderungen oder Entlassungen muß der Betriebsrat seine
Zustimmung geben.
Das BetrVG
geht jedoch auch über die betriebliche Ebene hinaus und legt ein
Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat fest, was somit der unternehmerischen
13
Vgl. Wöhe a.a.O. S.113 f.
Arbeitsrechtliche Mitbestimmung
Unternehmerische Mitbestimmung
-
Informations-, Anhörungs- und
Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer
-
Gegenstand: Einzelfragen, die das
Arbeitsverhältnis betreffen
- Mitwirkungsrechte
an
Unternehmensleitung
- Gegenstand:
Alle
unternehmerischen
Entscheidungen

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
11
Mitbestimmung zuzurechnen ist. Unternehmen, die mehr als 500 Angestellte
beschäftigen, müssen gewählten Arbeitnehmervertretern ein Drittel der
Aufsichtsratssitze gewährleisten. Dies ist unabhängig von der Rechtsform;
Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sind dieser Regelung
auch unterworfen, wobei unerheblich ist, welche Mitarbeiterzahl das Unternehmen hat.
Während auf der Betriebsratsebene die Mitbestimmung also sehr genau definiert und
begrenzt ist, sind die Arbeitnehmervertreter hinsichtlich des Informationsflusses auf der
Ebene der Unternehmensaufsicht den Kapitaleignern gleichgestellt. Durch die ungleiche
Verteilung (ein Drittel vs. zwei Drittel) der Aufsichtsratsmandate, ist eine absolute
Gleichberechtigung im Hinblick auf Entscheidungsfindung nicht gegeben.
Für Unternehmen mit mehr als 2000 Arbeitnehmern wurde dies mit dem MitbestG
geändert und auf alle Unternehmen mit eigener juristischer Rechtspersönlichkeit
ausgedehnt. Dieses Gesetz ist ebenfalls dem Bereich der unternehmerischen
Mitbestimmung zuzurechnen, in dem Mitbestimmung als ,,[...] unmittelbare
Einflußnahme auf die unternehmerischen Entscheidungen"
14
verstanden wird. Es findet
eine Aufwertung der Position der Arbeitnehmer, bis hin zu einer Gleichberechtigung
mit den Kapitaleignern, statt. Das MitbestG strebt somit primär die paritätische
Besetzung des Aufsichtsrats an. Demnach gelten für die Sitzverteilung folgende
Regelungen:
Tabelle 2-2: Sitzverhältnis im Aufsichtsrat (MitbestG)
Quelle: Wöhe a.a.O. S. 115
Die Arbeitnehmervertreter sind jedoch nicht als homogene Gruppe aufzufassen, sondern
weiter zu untergliedern. Entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis sind Arbeiter,
leitende und nicht-leitende Angestellte einzubeziehen. Zusätzlich sind auch den
14
Wöhe a.a.O. S. 114.
Zahl der Beschäftigten
Sitzverhältnis
(Arbeitnehmer: Anteilseigner)
Bis zu 10.000
6:6 oder 8:8 oder 10:10
Mehr als 10.000 bis zu 20.000
8:8 oder 10:10
Mehr als 20.000
10:10

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
12
Gewerkschaftsrepräsentanten proportional zur Gesamtzahl der Arbeitnehmervertreter
Mandate garantiert.
Bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter stehen nach dem Gesetz zwei Alternativen zur
Verfügung. Der Einsatz von Wahlmännern wird jedoch vor allem bei hohen
Mitarbeiterzahlen den Urwahlen vorgezogen. Innerhalb des Aufsichtsrats müssen der
Vorsitzende und sein Stellvertreter jeweils mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt
werden. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, wird der Aufsichtsratsvorsitzende von
den Vertretern der Kapitaleigner und der Stellvertreter von den Arbeitnehmervertretern
mit jeweils einfacher Mehrheit gewählt. Innerhalb des Aufsichtsrates werden
Entscheidungen ebenfalls mit einfacher Mehrheit getroffen. Der Vorsitzende hat bei der
ersten Abstimmung im Falle einer Patt-Situation das Privileg, bei der zweiten
Abstimmung eine zusätzliche zweite Stimme einzusetzen. Bei der Bestellung des
Vorstandes sind sogar jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten erforderlich. Wird diese
Mehrheit nicht erreicht, kommt ein paritätisch besetzter Vermittlungsausschuß zum
Einsatz, der dann Vorschläge für die Bestellung des Vorstandes unterbreitet. Über diese
Vorschläge wird dann vom Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit abgestimmt, wobei
wiederum der Vorsitzende im Falle eines Stimmen-Patts eine zweite Stimme einsetzen
kann.
In der Gesamtbetrachtung fällt auf, daß durch das Mitbestimmungsgesetz zwar eine
nominale Gleichberechtigung zwischen Kapitaleignern und Arbeitnehmern erzielt wird,
eine reale Gleichberechtigung jedoch aufgrund von verschiedenen Regelungen nicht
erreicht ist. Durch die doppelte Stimme des Vorsitzenden bei Patt-Situationen und die
Wahl desselben ausschließlich durch die Kapitaleignervertreter im zweiten Wahlgang,
entsteht eindeutig ein Übergewicht zugunsten der Kapitaleignerseite.
15
Abschließend soll noch auf die Mitbestimmung im Bereich der Montanindustrie
eingegangen werden, deren Regelungen auch der unternehmerischen Mitbestimmung
zuzurechnen sind. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter ist hier am stärksten
ausgeprägt. Die Aufsichtsratssitze sind auf ,,Kapital" und ,,Arbeit" gleichmäßig verteilt
und orientieren sich in ihrer Anzahl am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft (10, 14
15
Vgl. Wöhe a.a.O. S. 116

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
13
oder 20 Mitglieder).
16
Die Besonderheit liegt jedoch in der Wahl eines (11., 15. oder
21.) Mitglieds, das weder Kapitaleignern noch Arbeitnehmern direkt zuzurechnen ist.
Es wird durch den paritätischen Aufsichtsrat gewählt und kann damit als unparteiisch
gelten. Den Kapitaleignern in der Montanindustrie steht also kein Übergewicht bei
engen Abstimmungen zur Verfügung. Im Gegenzug bedeutet dies, daß die
Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter in dieser Branche somit am
größten sind. Einschränkend ist jedoch zu bemerken, daß die Anzahl der in der
Montanindustrie angesiedelten Unternehmen sehr gering geworden ist und ihre
Relevanz immer weiter abnimmt. Ihre Regelungen sind dennoch bemerkenswert, da sie
nach dem Zweiten Weltkrieg die Ursprünge der Mitbestimmung bildeten. Diese waren
zuerst ausschließlich als soziale Korrekturen innerhalb der Marktwirtschaft vorgesehen,
um einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen.
17
Dabei wäre ,,[e]ine
marktwirtschaftliche Ordnung [...] ohne Initiativen in der Frage der Mitbestimmung
von Arbeitnehmern in ihren Betrieben, einschließlich der Sicherung ihrer Rechte im
BetrVG, undenkbar gewesen"
18
.
Das System der Mitbestimmung hat sich als prägendes Merkmal für die deutsche
Wirtschaft durchgesetzt. Es steht jedoch vor dem Hintergrund des Umbruchs der
Arbeitswelt sowohl durch die Internationalisierung als auch durch die Verschiebung
vom Sekundären- hin zum Tertiären-Sektor, unter Veränderungsdruck.
2.3 Anteilsbesitzverflechtungen und die Rolle der Banken
Die Banken in Deutschland sind sowohl in Bezug auf ihre Rechtsform, in öffentlich-
rechtliche Banken und private Geschäftsbanken getrennt, als auch innerhalb dieser
Unterteilung weiter diversifiziert. Die Sparkassen sind dabei als selbständige
Körperschaften mit ihrer Gewährträgerhaftung dem öffentlich-rechtlichen Bereich
zuzurechnen. Die Großbanken, Privatbanken, Regionalbanken, Auslandsbanken und
16
Vgl. Wöhe a.a.O. S. 115.
17
Vgl. Sturm, Roland (a): Politische Wirtschaftslehre, Opladen 1995. S. 86.
18
Sturm, Roland (c): Staat und Wirtschaft, in: Ellwein, Thomas/Holtmann, Everhard (Hrsg.), 50 Jahre
Bundesrepublik Deutschland (PVS Sonderheft 30), Opladen 1999. S. 203.

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
14
Genossenschaftsbanken repräsentieren den privatrechtlichen Bereich. Sparkassen sind
bezüglich ihrer Größe und dem Marktanteil die bedeutendste Gruppe der Banken. Eine
große Bedeutung in der Industriepolitik erwächst den Sparkassen jedoch nicht, da sie
nicht als allumfassendes Institut zu betrachten sind, sondern sich regional nach
Landesverbänden gruppieren. Der Fokus liegt deshalb im Folgenden ausschließlich auf
den privatrechtlichen Banken und hier wiederum auf der Gruppe der Großbanken, da
diese wegen ihrer wirtschaftlichen Größe und Bedeutung eine herausragende Stellung
einnimmt.
19
Die Großbanken in Deutschland sind durch ihre Stellung als Universalbanken in der
Lage, alle Arten von Bankgeschäften anzubieten. Dies umfaßt sowohl Einlagen- und
Kreditgeschäft, als auch den Bereich des Wertpapiergeschäfts. ,,Dieses
Universalbankensystem bildet daher eine Voraussetzung für dauerhafte Beziehungen
zwischen einer einzigen Bank und ihrem (Industrie-) Kunden. [...] In Deutschland
konnte sich so das Hausbanken-Prinzip, welches diese stabile und umfassende
Beziehung des Kreditnehmers zu ,,seiner" Bank beschreibt, als fester Bestandteil der
Unternehmens- bzw. Wirtschaftskultur erhalten"
20
.
Die Rolle der Banken ist dabei traditionell wesentlich wichtiger als die des
Kapitalmarktes, was zu stabilen Besitzverhältnissen und auch zu festen Beziehungen
zwischen den Sozialpartnern beiträgt. Aus dieser Hausbanken-Funktion und der
Verflechtung der verschiedenen Bankgeschäfte ergibt sich ein großes Einflußpotential
auf einzelne Unternehmen ­ kumuliert aber auch für die gesamte Wirtschaft. Es ist so
ausgeprägt, daß in vielen Fällen bereits von Macht gesprochen werden kann. Diese
Macht entsteht den Banken primär durch vier Faktoren:
19
Als traditionelle Großbanken wurden vor den Fusionen innerhalb Deutschlands die Bayerische Hypo-
Bank AG, die Bayerische Vereinsbank AG, die Commerzbank AG, die Deutsche Bank AG und die
Dresdner Bank AG bezeichnet.
20
Müller, Markus M. (a): Die Banken zwischen Staat und Wirtschaft, in: Gegenwartskunde 04/2000.
S. 449.

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
15
Abbildung 2-1: Machtpotentiale der Banken
Quelle: Eigene Darstellung
Die Kreditvergabe von Banken zur Finanzierung von Unternehmen bildet das
traditionellste Verhältnis beider Parteien. Unternehmen sind dabei in unterschiedlichen
,,Lebensabschnitten" von der Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute abhängig. Diese
Abhängigkeit induziert eine enge Beziehung zu einem bestimmten Partner aus dem
Finanzbereich. Diese Kontakte lassen sich auf Unternehmensseite für einen besseren
Planungs- bzw. Investitionshorizont nutzen und können auch zu Wettbewerbsvorteilen
erwachsen, wenn Konditionen günstiger ausgehandelt werden können, als es
Wettbewerbern möglich ist. Im Gegenzug erhalten die Banken mit diesem Einstieg die
Möglichkeit, alle Arten von Bankgeschäften anzubieten. Weiter entsteht für die Banken
ein starker Informationszugewinn, der die ohnehin durch das Kreditwesengesetz
Finanzierung
von
Unternehmen
Anteilsbesitz
Personelle
Verflechtung
mit dem
Aufsichtsrat
Depot-
stimmrecht
Macht
der
Banken

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
16
(KWG) vorhandene Auskunftspflicht noch weiter verstärkt.
21
Diese Informationen sind
für die Banken offensichtlich zur Kalkulation ihrer Kreditgeschäfte unverzichtbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen verknüpft sich das Informationspotential zu einem
regelrechten Netzwerk, welches dann zu einem Machtpotential erwächst. ,,Ein
möglicher Konfliktfall liegt dann vor, wenn ein Kreditinstitut Hausbank mehrerer
Unternehmungen ist, die selbst in Geschäftsverbindung stehen. Hat die besagte Bank
etwa das Kreditmanagement des Lieferanten A zu bewerten, von dessen wichtigsten
Kunden B sie weiß, daß er demnächst zahlungsunfähig sein könnte, dann wird das
naturgemäß ihre Entscheidung beeinflussen"
22
.
Die Konzentration von Beteiligungsbesitz bildet einen zweiten Machtbereich von
Banken. Dieser wird an Unternehmen aus verschiedensten Branchen gehalten, wobei
eine Untergliederung in einen Banken- und in einen Nicht-Banken-Sektor
vorgenommen werden kann. Eigenkapitalbindungen eröffnen Banken die Möglichkeit,
Einfluß zu nehmen und Entscheidungen durchzusetzen bzw. zu blockieren. Dieses
Einflußpotential steigt mit der Höhe des prozentualen Anteilsbesitzes. Prozentuale
Hürden wie die Sperrminorität (25 Prozent + eine Stimme) sind hierbei für die Banken
oft wichtige neuralgische Punkte. Nicht zuletzt sind Banken durch hohen Anteilsbesitz
in der Lage, ihr eigenes Kreditengagement weiter abzusichern. Aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht entsteht den Banken durch ihren sehr hohen Einfluß aber
auch eine gewisse
Verantwortung in Form einer ,,Wächterfunktion"
23
. Die
Unternehmensbeteiligungen können einseitig ausgerichtet sein, aber auch
Verflechtungen in Form von Ring- oder Überkreuzverflechtungen bilden. Unternehmen
mit der stärksten Verknüpfung stellen das Zentrum der Deutschland AG dar.
24
21
Offenlegungspflicht § 18 KWG
22
Müller (a) a.a.O. S. 449 f.
23
Sturm, Roland (b): Die Banken als Lenker der deutschen Wirtschaft, in: Der Bürger im Staat 47. Jgh. 1
(1997). S. 56.
24
Vgl. Matthes, Jürgen: Das deutsche Corporate-Governance-System, Köln 2000. S. 45.

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
17
Abbildung 2-2: Die ,,Deutschland AG"
Quelle: Adams a.a.O. S. 107
Zu diesem Zentrum gehören eindeutig auch die Versicherungsunternehmen. Ihr
Kumulationspotential ist jedoch traditionell etwas begrenzter als das der Banken. Vor
dem Hintergrund der Unternehmenszusammenschlüsse von Banken und
Versicherungen müssen sie bei der Untersuchung der Transformationen innerhalb des
deutschen Modells aber mit einbezogen werden (s. P. 3.3 u. 3.4).
Die Verknüpfung
bedeutet eine starke Koalition gegenüber ausländischen Kapitalinteressen und
insbesondere feindlichen Übernahmen. Daraus resultiert der Typ des ,,kooperativen
Kapitalismus", während beispielsweise in Großbritannien ein ,,Konkurrenz-
Kapitalismus" vorherrscht.
25
Ein gesetzlicher Kontrollmechanismus ist nicht vorhanden.
Deshalb stellt sich bei diesem hohem Grad von Verflechtung auch die Frage nach der
Effektivität von Kontrolle, denn ,,the control of the controllers lies in their own
25
Vgl. Windolf, Paul/Beyer, Jürgen: Kooperativer Kapitalismus - Unternehmensverflechtungen im
internationalen Vergleich -, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 47 (1) 1995.
S. 1.

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
18
hands"
26
. ,,Die Konzernverflechtung ist eine modernisierte Form des Kartells und bietet
Chancen zur Marktregulierung"
27
. Diese legitime Form der Marktorganisation ist
allerdings als kritisch zu betrachten. Die einzige Form der ,,Beschränkung" waren dabei
steuerliche Aspekte.
Der Steuersatz hing in erster Linie von der Höhe der Beteiligungen
ab. Schwellenwerte waren dabei die Grenzen von 25 Prozent und 10 Prozent, so daß
Beteiligungen jenseits dieser Grenzen nur aus wichtigen strategischen Erwägungen
gehalten wurden.
Der Einfluß, der den Banken durch Anteilsbesitz entsteht, wird aber noch weiter
gesteigert. Aktienbesitzer können die Stimmrechte, die ihnen aufgrund ihres
Aktienbesitzes zustehen, auf ihre Wertpapier-Depot führende Bank übertragen. Banken
sind somit in der Lage, ihren Stimmenanteil auf Hauptversammlungen weiter
aufzustocken, indem sie die Depotstimmrechte ihrer Kunden per Vollmacht vertreten.
Sie dürfen allerdings über die übertragenen Stimmen nicht völlig frei verfügen, sondern
sind nach dem Aktiengesetz dazu verpflichtet, sich vom Interesse des Aktionärs leiten
zu lassen.
28
Die Banken räumen deshalb ihren Kunden die Möglichkeit ein, ihnen
detaillierte Weisungs- und Abstimmungsaufträge zu erteilen. In der Praxis ist es
allerdings zweifelhaft, inwiefern eine Lenkung der Banken durch den jeweiligen
Aktionär wirklich stattfindet. Die Begründung liegt darin, daß ein konkreter Auftrag der
Depotinhaber meist aufgrund mangelnden Interesses oder fehlender Fachkenntnis
unterbleibt, d.h. de facto findet ein Anschluß an den Abstimmungsvorschlag der
Depotbank statt. Diese Regelungen ergeben für die Banken eine sehr günstige Position,
denn sie üben auf Hauptversammlungen großen Einfluß aus, haben aber im Gegenzug
,,nur" für ihre eigenen Anteile tatsächlich Verantwortung zu tragen. Sie können auf
diese Weise proportional mehr Entscheidungsgewicht (z.B. durch die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder) implementieren, als ihnen durch ihren eigenen Anteilsbesitz
zusteht.
26
Adams, Michael: Cross Holdings in Germany, in: Journal of Institutional and Theoretical Economics
Vol. 155 (1) 1999, S. 106.
27
Windolf/Beyer a.a.O. S. 24.
28
Vgl. Sturm (b) a.a.O. S. 56.

,,Modell Deutschland": Theoretische Grundlagen und Charakteristika
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Die Ausübung institutioneller Positionen innerhalb eines Unternehmens bildet
schließlich den Höhepunkt der Einflußnahme von Banken. Durch die Stimmen aus
eigenem Kapitalbesitz und die Depotstimmrechte sind die Banken in der Lage,
Aufsichtsratsmandate mit ihren eigenen Kandidaten zu besetzen (Vorschlag und Wahl).
Diese Tatsache dehnt die Kompetenzen auf personelle Entscheidungen hinsichtlich des
operativen Managements (Ernennung des Vorstands) und auf Aufsicht und Kontrolle
desselben aus. Die Bankenvertreter kommen zudem institutionalisiert auf
Aufsichtsratssitzungen mit anderen Aufsichtsratsmitgliedern zum Meinungs- und
Informationsaustausch zusammen. Aufsichtsratsmandate erbringen somit für Banken
noch sensiblere Daten, als ihnen aufgrund ihrer Finanzierungsfunktion zustehen. Der
Zielkonflikt zwischen Kontrolle und Loyalität ist innerhalb des deutschen Systems
deshalb besonders ausgeprägt.
29
Alle vier Faktoren lassen eindeutig das enorme Einflußpotential der Banken im
wirtschaftlichen Prozeß erkennen. Durch ihre Kumulation wird dieses Potential zu
Macht. Finanzierung, Beteiligungsbesitz, Depotstimmrecht und die Besetzung von
Aufsichtsratsposten greifen quasi ineinander. Ein Faktor bildet die Voraussetzung für
den Nächsten, wenn nicht in seiner Existenz, so doch in seiner Ausprägung. Die
Banken-Hegemonie wird von der Tatsache gestützt, daß sie die wichtigen und schwer
zu beschaffenden Ressourcen, die finanziellen Mittel, kontrollieren.
30
Unter
Berücksichtigung, ,,daß die wirklich großen Industrieunternehmen der Bundesrepublik
nur für eine Handvoll (Haus-) Banken als Kunden in Frage kommen, [...] wird deutlich,
daß die deutsche Kreditwirtschaft über ungeheure Steuerungsmöglichkeiten verfügt"
31
.
Diese Steuerungsmöglichkeiten sind so konzentriert, daß sie mit einer staatlichen
Institution und deren Kompetenzen verglichen werden kann. Die (Groß-) Banken haben
die Aufgabe, die in anderen Ländern Industrieministerien ausfüllen, traditionell
übernommen, was zu einer Schlüsselrolle in der wirtschaftlichen Entwicklung
Deutschlands geführt hat.
32
Eine Notwendigkeit bei der Industriepolitik von Seiten des
29
Vgl. Windolf/Beyer a.a.O. S. 25.
30
Vgl. Windolf/Beyer a.a.O. S. 17.
31
Müller (a) a.a.O. S. 451.
32
Vgl. u.a. Dyson, Kenneth: The State, Banks and Industry: The West German Case, in: Cox, Andrew
(Hrsg.): The State, Finance and Industry, Brighton 1986. / Shonfield, Andrew: Modern Capitalism,
Oxford 1965.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832474157
ISBN (Paperback)
9783838674155
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg – unbekannt
Note
1,3
Schlagworte
corporate governance banken shareholder value kontrag mitbestimmung
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