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Hedging und Konsolidierung ausländischer Tochtergesellschaften

©2001 Diplomarbeit 87 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Es stellt sich die Frage, wie Jahresabschlüsse von ausländischen Tochtergesellschaften in die Konzernrechnung zu integrieren sind. Da diese grösstenteils nicht in der Währung des Mutterunternehmens erstellt werden, hat vor der eigentlichen Konsolidierung die Währungsumrechnung zu erfolgen. Neben der Wahl des geeigneten Umrechnungsverfahrens ergibt sich auch das Problem der Behandlung von Umrechnungsdifferenzen. Das International Accounting Standard Committee (IASC) gibt dazu klare Vorgaben. So müssen ausländische Teilabschlüsse nach dem Netto-Investitionskonzept umgerechnet werden. Dieses Konzept stellt eine Kombination von Stichtagskurs- und Zeitbezugsmethode dar, wobei Umrechnungsdifferenzen je nach Umrechnungsverfahren entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu erfassen sind.
Für international tätige Konzerne ergibt sich aufgrund des Einbezugs von in Fremdwährung erstellten Jahresabschlüssen ein Währungsumrechnungsrisiko. Dies führt zur Problematik, wie solche Risiken abgesichert werden können, und welche Auswirkungen dies auf den konsolidierten Abschluss hat. IAS 21 und IAS 39 regeln das Vorgehen für das Hedge Accounting. Ziel ist es, die Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Transformation der Einzelabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften durch Sicherungsgeschäfte seitens der Muttergesellschaft für die Konzernrechnung zu eliminieren.
Die Behandlung der angesprochenen Themen erfolgt in vier Teilbereichen:
Im ersten Teil wird das Netto-Investitionskonzept nach International Accounting Standard 21 erläutert. Gemäss diesem Konzept kommen unterschiedliche Umrechnungsmethoden zur Anwendung, abhängig davon, wie eine Tochtergesellschaft in Bezug auf ihre Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft klassifiziert wird.
Teil zwei befasst sich mit den Absicherungsmöglichkeiten einer ausländischen Tochtergesellschaft im Einzelabschluss der Muttergesellschaft. Dabei wird vertieft auf die Absicherung mittels Fremdwährungskredit eingegangen.
Der dritte Teil zeigt die generelle Vorgehensweise bei der Erst-, Folge- und Endkonsolidierung. Dabei wird nur die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode erklärt. Spezialfragen der Konsolidierung wie zum Beispiel die Elimination unrealisierter Gewinne bleiben ausser Betracht.
Zum Schluss wird die Wechselwirkung von Umrechnungsdifferenzen aus Absicherungsgeschäften mit den Kursdifferenzen aus der Transformation von ausländischen Jahresabschlüssen auf die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Executive Summary

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehen und Gliederung der Arbeit

2 Netto-Investitionskonzept nach IAS 21
2.1 Überblick zur Fremdwährungsumrechnung
2.2 Prinzip der funktionalen Währung
2.3 Wirtschaftlich selbständige Tochtergesellschaften
2.3.1 Definition einer selbständigen Tochtergesellschaft
2.3.2 Umrechnungsverfahren: Die modifizierte Stichtagskursmethode
2.3.3 Behandlung der Umrechnungsdifferenzen
2.3.4 Beispiel
2.4 Integrierte ausländische Tochtergesellschaften
2.4.1 Definition einer integrierten ausländischen Tochtergesellschaft
2.4.2 Umrechnungsverfahren: Die Zeitbezugsmethode
2.4.3 Behandlung der Umrechnungsdifferenzen
2.4.4 Beispiel
2.5 Zusammenfassung

3 Absicherungsmöglichkeiten einer Beteiligung an einer ausländischen Netto-Investition
3.1 Währungsumrechnungsrisiko
3.2 Absicherung
3.2.1 Begriff: Hedging
3.2.2 Sicherungsinstrumente
3.3 Hedging gemäss IAS
3.3.1 Allgemeine Grundsätze
3.3.2 Hedging ausländischer Tochtergesellschaften
3.4 Hedging einer selbständigen ausländischen Tochtergesellschaft mittels Fremdwährungskredit

4 Konsolidierung einer Tochtergesellschaft
4.1 Überblick
4.2 Grundlagen zur Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode
4.2.1 Zweck der Kapitalkonsolidierung
4.2.2 Das Konzept der Erwerbsmethode
4.3 Erstmalige Konsolidierung nach der Erwerbsmethode
4.4 Folgekonsolidierung nach der Erwerbsmethode
4.5 Endkonsolidierung nach der Erwerbsmethode

5 Konsolidierung umgerechneter Teilabschlüsse von unabhängigen ausländischen Tochtergesellschaften
5.1 Einleitung
5.2 Erstkonsolidierung
5.2.1 Währungsumrechnung
5.2.2 Sicherungsgeschäft
5.2.3 Auswirkungen auf das konsolidierte Ergebnis
5.3 Erste Folgekonsolidierung
5.3.1 Währungsumrechnung
5.3.2 Sicherungsgeschäft
5.3.3 Auswirkungen auf das konsolidierte Ergebnis
5.4 Zweite Folgekonsolidierung
5.4.1 Währungsumrechnung
5.4.2 Sicherungsgeschäft ohne Anpassung des Fremdwährungskredites
5.4.3 Auswirkungen auf das konsolidierte Ergebnis ohne Anpassung des Fremdwährungskredites
5.4.4 Sicherungsgeschäft mit Anpassung des Fremdwährungskredites
5.4.5 Auswirkungen auf das konsolidierte Ergebnis mit Anpassung des Fremdwährungskredites
5.5 Endkonsolidierung
5.5.1 Währungsumrechnung
5.5.2 Sicherungsgeschäft ohne Anpassung des Fremdwährungskredites
5.5.3 Auswirkungen auf das konsolidierte Ergebnis ohne Anpassung des Fremdwährungskredites
5.5.4 Sicherungsgeschäft mit Anpassung des Fremdwährungskredites
5.5.5 Auswirkungen auf das konsolidierte Ergebnis mit Anpassung des Fremdwährungskredites

6 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Executive Summary

Problemstellung

Es stellt sich die Frage, wie Jahresabschlüsse von ausländischen Tochtergesellschaften in die Konzernrechnung zu integrieren sind. Da diese grösstenteils nicht in der Währung des Mutterunternehmens erstellt werden, hat vor der eigentlichen Konsolidierung die Währungsumrechnung zu erfolgen. Neben der Wahl des geeigneten Umrechnungsverfahrens ergibt sich auch das Problem der Behandlung von Umrechnungsdifferenzen. Das International
Accounting Standard Committee (IASC) gibt dazu klare Vorgaben. So müssen ausländische Teilabschlüsse nach dem Netto-Investitionskonzept umgerechnet werden. Dieses Konzept stellt eine Kombination von Stichtagskurs- und Zeitbezugsmethode dar, wobei Um-rechnungsdifferenzen je nach Umrechnungsverfahren entweder erfolgswirksam oder
erfolgsneutral zu erfassen sind.

Für international tätige Konzerne ergibt sich aufgrund des Einbezuges von in Fremdwährung erstellten Jahresabschlüssen ein Währungsumrechnungsrisiko. Dies führt zur Problematik, wie solche Risiken abgesichert werden können, und welche Auswirkungen dies auf den konsolidierten Abschluss hat. IAS 21 und IAS 39 regeln das Vorgehen für das Hedge
Accounting. Ziel ist es, die Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Transformation der Einzelabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften durch Sicherungsgeschäfte seitens der Muttergesellschaft für die Konzernrechnung zu eliminieren.

Vorgehen

Die Behandlung der angesprochenen Themen erfolgt in vier Teilbereichen:

- Im ersten Teil wird das Netto-Investitionskonzept nach International Accounting
Standard 21 erläutert. Gemäss diesem Konzept kommen unterschiedliche Um-rechnungsmethoden zur Anwendung, abhängig davon, wie eine Tochtergesellschaft in Bezug auf ihre Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft klassifiziert wird.
- Teil zwei befasst sich mit den Absicherungsmöglichkeiten einer ausländischen
Tochtergesellschaft im Einzelabschluss der Muttergesellschaft. Dabei wird vertieft auf die Absicherung mittels Fremdwährungskredit eingegangen.
- Der dritte Teil zeigt die generelle Vorgehensweise bei der Erst-, Folge- und End-konsolidierung. Dabei wird nur die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode erklärt. Spezialfragen der Konsolidierung wie zum Beispiel die Elimination un-realisierter Gewinne bleiben ausser Betracht.
- Zum Schluss wird die Wechselwirkung von Umrechnungsdifferenzen aus Ab-sicherungsgeschäften mit den Kursdifferenzen aus der Transformation von aus-ländischen Jahresabschlüssen auf die Konzernrechnung untersucht. Hierbei wird auf jede Phase der Konsolidierung, von der Erst- bis zur Endkonsolidierung, einge-gangen.

Theoretische Grundlagen

Netto-Investitionskonzept nach IAS 21:

- Ist eine Tochtergesellschaft wirtschaftlich unabhängig, kommt die modifizierte Stichtagskursmethode für die Umrechnung des Einzelabschlusses zur Anwendung. Das heisst, das Eigenkapital ist zum historischen Kurs, die restlichen Bilanzpositionen zum Stichtagskurs zu transformieren. Die Erfolgsrechnungspositionen werden zum Transaktions- oder Durchschnittskurs umgerechnet. Kursdifferenzen sind erfolgs-neutral innerhalb des Eigenkapitals zu erfassen.
- Handelt es sich um eine integrierte ausländische Teileinheit, erfolgt die Währungs-umrechnung nach der Zeitbezugsmethode. Alle Bilanzpositionen werden zum Kurs auf welche sich die Positionen beziehen umgerechnet. Erfolgsrechnungspositionen sind generell zum Transaktions- oder Durchschnittskurs zu transformieren. Mit
Bilanzpositionen korrespondierende Erfolgsrechnungskonten sind allerdings zum
historischen Kurs umzurechnen. Umrechnungsdifferenzen sind sofort erfolgswirksam zu berücksichtigen.

Absicherung einer Beteiligung an einer ausländischen Netto-Investition:

- Als Sicherungsinstrumente für die Absicherung einer Beteiligung an einer aus-ländischen Netto-Investition können mit Ausnahmen eigener Aktien alle Finanz-instrumente herangezogen werden.
- Wird eine ausländische Netto-Investition mittels eines derivativen Finanzinstrumentes abgesichert, sind die ineffektiven Teile des Hedges erfolgswirksam, die effektiven Teile erfolgsneutral zu erfassen.
- Erfolgt die Absicherung einer ausländischen Tochtergesellschaft anhand eines Fremdwährungskredites, sind sowohl die effektiven als auch die ineffektiven Teile des Sicherungsgeschäftes erfolgsneutral im Eigenkapital auszuweisen. Mit der Veräusserung der Beteiligung werden die bisher erfolgsneutral abgegrenzten Kurs-differenzen aus der Absicherung erfolgswirksam.

Konsolidierung einer Tochtergesellschaft nach der Erwerbsmethode:

- Die Konzeption der Erwerbsmethode bedingt grundsätzlich eine Aufrechnung der
Anschaffungskosten für die Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des
Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile.
- Bei der Folgekonsolidierung sind die seit dem Erwerb erarbeiteten Reserven und Gewinne nicht aufzurechnen, sondern den entsprechenden Konzernreserven bzw. dem Konzerngewinn zuzuweisen.
- Wird eine bisher konsolidierte Beteiligung verkauft, muss diese endkonsolidiert
werden. Es wäre falsch, die Tochtergesellschaft einfach nicht mehr in die Konzernrechnung einzubeziehen, es sei denn, die Muttergesellschaft ist nach dem Aus-scheiden des Tochterunternehmens nicht mehr konzernrechnungslegungspflichtig. Aus Konzernsicht gehen nämlich die hinter den Anteilen stehenden Vermögens-gegenstände, Schulden und Eigenkapitalpositionen ab. Da gewisse Erfolgs-komponenten im Einzelabschluss der Muttergesellschaft anders periodisiert werden als in der Konzernrechnung, muss insbesondere der im Einzelabschluss der Mutter ausgewiesene Veräusserungserlös korrigiert werden. Damit wird ein korrekter
Erfolgsausweis im Konzernabschluss gewährleistet.

Erkenntnisse

Bei der Erstkonsolidierung einer selbständigen ausländischen Tochtergesellschaft entstehen durch die Umrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode keine Währungsumrechnungsdifferenzen, da der Stichtagskurs zugleich den historischen Kurs für die Erstkonsolidierung darstellt. Folglich werden alle Positionen mit dem gleichen Kurs transformiert. Wird nun ein Fremdwährungskredit zur Absicherung der ausländischen Teileinheit zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Erstkonsolidierungszeitpunkt aufgenommen, ergeben sich ebenfalls keine Umrechnungsdifferenzen aus dem Absicherungsgeschäft. Somit sind im konsolidierten Abschluss keine Kursdifferenzen auszuweisen.

Auch bei der Folgekonsolidierung ist der Jahresabschluss der ausländischen Tochter-gesellschaft nach der modifizierten Stichtagskursmethode umzurechnen. Das heisst, das aufzurechnende Eigenkapital muss zum historischen Kurs, die restlichen Bilanzpositionen zum Stichtagskurs umgerechnet werden. Da sich voraussichtlich Währungsschwankungen ergeben, entstehen Umrechnungsdifferenzen, welche erfolgsneutral innerhalb des Eigen-kapitals auszuweisen sind. Wurde per Erwerbszeitpunkt ein Fremdwährungskredit zur Ab-sicherung der Netto-Investition in Höhe des aufzurechnenden Eigenkapitals der Tochter-gesellschaft aufgenommen, ist dieser für die Folgekonsolidierung zum Stichtagskurs zu bewerten. Folglich wird im Einzelabschluss der Muttergesellschaft eine Umrechnungs-differenz ausgewiesen. Diese entspricht der Kursdifferenz des umgerechneten Einzel-abschlusses der Tochtergesellschaft, allerdings mit gegenläufigem Vorzeichen. Somit ergibt sich in der Konzernrechnung ein Ausgleich der Umrechnungsdifferenzen und es ist keine Kursdifferenz zu berücksichtigen.

Jedoch ist zu beachten, dass bei Eigenkapitalveränderungen der Tochtergesellschaft der Fremdwährungskredit angepasst werden muss, falls eine perfekte Absicherung erreicht werden soll. Da Reserveerhöhungen zum Kurs im Zeitpunkt ihrer Bildung umgerechnet werden, entstehen weitere Kursdifferenzen, welche nur durch die Anpassung des Sicherungs-geschäftes zum Zeitpunkt der Eigenkapitalveränderung und somit zum gleichen Währungskurs ausgeglichen werden können. Erfolgt eine solche Abstimmung zwischen Eigenkapital der Tochtergesellschaft und Sicherungsinstrument, wird im konsolidierten Abschluss ein Ausgleich erreicht, und es sind keine Umrechnungsdifferenzen auszuweisen. Wird hingegen keine Anpassung des Fremdwährungskredites vorgenommen, sind die durch die Eigen-kapitalveränderung verursachten Kursdifferenzen nicht abgesichert. Somit erscheinen diese im konsolidierten Abschluss innerhalb des Eigenkapitals.

Wird eine abgesicherte selbständige ausländische Teileinheit veräussert, sind sowohl die kumulierten Umrechnungsdifferenzen aus dem Einzelabschluss der Tochtergesellschaft als auch die des Sicherungsgeschäftes erfolgswirksam zu erfassen. Das heisst, der Veräusserungserlös wird entsprechend erhöht respektive vermindert. Wurde das Sicherungs-instrument fortlaufend dem Eigenkapital der Tochterunternehmung angepasst, ergibt sich keine Wirkung auf das Veräusserungsergebnis, da sich die Umrechnungsdifferenzen gegenseitig aufheben. Ohne Anpassung des Sicherungsgeschäftes wird der Veräusserungserlös bei Eigenkapitalerhöhungen und Kursteigerung positiv beeinflusst, bei Kursrückgang ver-mindert.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufbau der Arbeit

Abbildung 2: Funktionale Theorie zur Währungsumrechnung

Abbildung 3: Fremdwährungsumrechnung bei wirtschaftlich selbständigen Teileinheiten

Abbildung 4: Ausgangsbeispiel zur Fremdwährungsumrechnung

Abbildung 5: CHF-Bilanz und CHF-Erfolgsrechnung bei Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode

Abbildung 6: Zusammensetzung der Kursdifferenz aus der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode

Abbildung 7: Fremdwährungsumrechnung bei integrierten Teileinheiten

Abbildung 8: Ausgangsbeispiel zur Fremdwährungsumrechnung: Teil 1

Abbildung 9: Ausgangsbeispiel zur Fremdwährungsumrechnung: Teil 2

Abbildung 10: Vorläufige CHF-Bilanz bei Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode

Abbildung 11: Endgültige CHF-Bilanz bei Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode

Abbildung 12: Vorläufige CHF-Erfolgsrechnung bei Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode

Abbildung 13: Endgültige CHF-Erfolgsrechnung bei Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode

Abbildung 14: Währungsumrechnung nach IAS 21

Abbildung 15: Natural Hedge im Einzelabschluss der Muttergesellschaft im Erwerbsjahr

Abbildung 16: Natural Hedge im Einzelabschluss der Muttergesellschaft im Folgejahr

Abbildung 17: Natural Hedge im Einzelabschluss der Muttergesellschaft im Verkaufsjahr (vor Verkauf)

Abbildung 18: Erfolgsrechnung der Muttergesellschaft im Verkaufsjahr: Verkaufspreis USD 1500

Abbildung 19: Bilanz der Muttergesellschaft nach Verkauf der Beteiligung und Rückzahlung des Fremdwährungskredites

Abbildung 20: Erfolgsrechnung der Muttergesellschaft im Verkaufsjahr: Verkaufspreis USD 750

Abbildung 21: Kapitalkonsolidierung

Abbildung 22: Bilanz der Mutter- und der Tochtergesellschaft: Erstkonsolidierung

Abbildung 23: Konsolidierte Bilanz: Erstkonsolidierung

Abbildung 24: Bilanz der Mutter- und der Tochtergesellschaft: Folgekonsolidierung

Abbildung 25: Konsolidierte Bilanz: Folgekonsolidierung

Abbildung 26: Ermittlung des Endkonsolidierungserfolges eines Tochterunternehmens ausgehend vom Veräusserungserfolg der Muttergesellschaft

Abbildung 27: Ermittlung des Endkonsolidierungserfolges eines Tochterunternehmens ausgehend vom Veräusserungserlös

Abbildung 28: Endkonsolidierung: Bilanz der Muttergesellschaft

Abbildung 29: Endkonsolidierung: Bilanz der Tochtergesellschaft

Abbildung 30: Berechnung des Veräusserungserfolges des Konzerns

Abbildung 31: Endkonsolidierung: "Konsolidierte Bilanz"

Abbildung 32: Jahresabschluss der Tochtergesellschaft in Fremdwährung: Erstkonsolidierung

Abbildung 33: Bilanz und Erfolgsrechnung der Tochtergesellschaft in CHF: Erstkonsolidierung

Abbildung 34: Bilanz der Muttergesellschaft mit Fremdwährungskredit: Erstkonsolidierung

Abbildung 35: Konsolidierte Bilanz: Erstkonsolidierung

Abbildung 36: Jahresabschluss der Tochtergesellschaft in Fremdwährung: Erste Folgekonsolidierung

Abbildung 37: Bilanz und Erfolgsrechnung der Tochtergesellschaft in CHF: Erste Folgekonsolidierung

Abbildung 38: Bilanz der Muttergesellschaft mit Fremdwährungskredit: Erste Folgekonsolidierung

Abbildung 39: Konsolidierte Bilanz: Erste Folgekonsolidierung

Abbildung 40: Bilanz der Tochtergesellschaft in Fremdwährung: Zweite Folgekonsolidierung

Abbildung 41: Bilanz der Tochtergesellschaft in CHF: Zweite Folgekonsolidierung

Abbildung 42: Bilanz der Muttergesellschaft ohne Anpassung des Fremdwährungskredites: Zweite Folgekonsolidierung

Abbildung 43: Konsolidierte Bilanz ohne Anpassung des Hedges: Zweite Folgekonsolidierung

Abbildung 44: Bilanz der Muttergesellschaft bei Anpassung des Fremdwährungskredites: Zweite Folgekonsolidierung

Abbildung 45: Konsolidierte Bilanz bei Anpassung des Hedges: Zweite Folgekonsolidierung

Abbildung 46: Umrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode: Endkonsolidierung

Abbildung 47: Bilanz der Muttergesellschaft vor Verkauf der Beteiligung ohne Anpassung des Fremdwährungskredites: Endkonsolidierung

Abbildung 48: Erfolgsrechnung und Bilanz der Muttergesellschaft nach Verkauf der Beteiligung ohne Anpassung des Fremdwährungskredites: Endkonsolidierung

Abbildung 49: Ermittlung des Endkonsolidierungserfolges des Konzerns ohne Anpassung des Hedges

Abbildung 50: Konsolidierte Bilanz ohne Ausgleich der Kursdifferenzen: Endkonsolidierung

Abbildung 51: Bilanz der Muttergesellschaft vor Verkauf der Beteiligung bei Anpassung des Fremdwährungskredites: Endkonsolidierung

Abbildung 52: Erfolgsrechnung und Bilanz der Muttergesellschaft nach Verkauf der Beteiligung bei Anpassung des Fremdwährungskredites: Endkonsolidierung

Abbildung 53: Ermittlung des Endkonsolidierungserfolges des Konzerns bei Anpassung des Hedges

Abbildung 54: Konsolidierte Bilanz bei Ausgleich der Kursdifferenzen: Endkonsolidierung

Abbildung 55: Konzept zur Konsolidierung und zum Hedging von selbständigen ausländischen Tochtergesellschaften

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Durch die stetige Internationalisierung der Konzerne ergibt sich vermehrt das Problem der Integration von Einzelabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften in die Konzernrechnung. Um in unterschiedlichen Währungen aufgestellte Bilanzen und Erfolgsrechnungen in einer konsolidierten Rechnung zusammengefasst darstellen zu können, müssen die Jahresabschlüsse vorerst gleichnamig gemacht werden. Vor der eigentlichen Konsolidierung muss deshalb die Währungsumrechnung erfolgen.

Obwohl zahlreiche Umrechnungsverfahren bestehen, äussern sich die meisten nationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht dazu, welche Methode für die Transformation der Jahresabschlüsse anzuwenden ist.[1] Das International Accounting Standard Committee (IASC) hat hingegen in seinem Standard IAS 21 klare Richtlinien zur Währungsumrechnung aufgestellt. So müssen ausländische Teilabschlüsse nach dem Netto-Investitionskonzept umgerechnet werden. Diese Methode stellt eine Kombination von Stichtagskurs- und Zeitbezugsmethode dar.[2]

Da Währungskurse Schwankungen unterliegen, ergibt sich für international tätige Konzerne, die Jahresabschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen in ihre konsolidierte Rechnung einzubeziehen haben, ein Währungsumrechnungsrisiko. Nun stellt sich die Frage, wie und ob solche Risiken abgesichert werden können und auf welche Art Sicherungsgeschäfte und deren Auswirkungen im Einzelabschluss der Muttergesellschaft und in der Konzernrechnung zu behandeln und darzustellen sind.

Werden ausländische Teilabschlüsse in die Konzernrechnung aufgenommen, ergibt sich für die Konsolidierung das Problem der Behandlung der durch die Umrechnung entstandenen Differenzen. Diese können sowohl erfolgswirksam als auch erfolgsneutral erfasst werden. Besteht ausserdem ein Absicherungsgeschäft im Einzelabschluss der Muttergesellschaft zur Reduktion des Währungsumrechnungsrisikos, stellt sich die Frage, ob Währungsumrechnungsdifferenzen hierdurch für die konsolidierte Rechnung eliminiert werden können.

Ziel ist es, ein Konzept zur Konsolidierung und Absicherung von Teilabschlüssen unab-hängiger ausländischer Tochtergesellschaften zu erarbeiten. Hierzu werden die einzelnen Problemfelder schrittweise erläutert. Dies bedingt, dass vorerst einzeln auf die Währungsumrechnung, die Absicherung sowie auf die Konsolidierung eingegangen wird. Abschliessend sollen alle angesprochenen Themen in einem Beispiel zusammengefügt und die sich daraus ergebenden Auswirkungen aufgezeigt werden.

1.2 Vorgehen und Gliederung der Arbeit

Die Fremdwährungsumrechnung ausländischer Teilabschlüsse nach International Accounting Standard 21 erfolgt nach dem Netto-Investitionskonzept, welches im zweiten Kapitel der Arbeit erläutert wird. Gemäss diesem Konzept kommen unterschiedliche Umrechnungsmethoden zur Anwendung, abhängig davon, wie eine Tochtergesellschaft in Bezug auf ihre Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft eingeordnet wird. Wird eine Tochtergesellschaft als operativ selbständig klassifiziert, ist die modifizierte Stichtagskursmethode zur Umrechnung des Einzelabschlusses heranzuziehen.[3] Diese Methode soll anhand eines Beispiels genauer erläutert werden. Ausserdem werden Indizien aufgeführt, die auf das Vorliegen einer wirtschaftlich unabhängigen Tochtergesellschaft schliessen lassen. Ist eine Tochtergesellschaft hingegen in den Geschäftsbetrieb des berichtenden Unternehmens integriert, erfolgt die Umrechnung des Einzelabschlusses nach der Zeitbezugsmethode.[4] Diese Art der Umrechnung wird ebenfalls unter Zuhilfenahme eines Beispiel dargestellt.

Sowohl derivative Finanzinstrumente als auch Fremdwährungskredite im Einzelabschluss der Muttergesellschaft können zur Absicherung ausländischer Tochtergesellschaften herangezogen werden. Die Absicherung von Währungsumrechnungsrisiken und allgemein das Hedge Accounting gemäss IAS sind Gegenstand von Kapitel 3. Dabei wird vertieft auf die Absicherung einer ausländischen Netto-Investition mittels Fremdwährungskredit einge-gangen, was wiederum anhand eines Beispiels dokumentiert wird.

Im vierten Kapitel wird die generelle Vorgehensweise bei der Erst-, Folge- und End-konsolidierung aufgezeigt. Dabei wird die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode kurz erklärt. Spezialfragen der Konsolidierung wie zum Beispiel latente Steuern werden
dabei nicht untersucht.

Zum Schluss werden die Erkenntnisse aus den vorangegangenen Kapiteln zusammen-gefügt. Es wird gezeigt, wie ein nach der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechneter Einzelabschluss einer wirtschaftlich selbständigen Tochtergesellschaft mit dem Einzel-abschluss der Muttergesellschaft, der einen Fremdwährungskredit zur Absicherung der
Netto-Investition enthält, zum konsolidierten Abschluss zusammengefasst wird. Dabei soll vor allem auf die Wechselwirkung der Umrechnungsdifferenzen aus der Absicherung und aus der Fremdwährungsumrechnung eingegangen werden. Abbildung 1 veranschaulicht nachfolgend die Zusammenhänge grafisch.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Aufbau der Arbeit

2 Netto-Investitionskonzept nach IAS 21

2.1 Überblick zur Fremdwährungsumrechnung

Vor dem Hintergrund einer globalen Weltwirtschaft ergibt es sich geradezu zwangsläufig, dass viele Unternehmen umfassende wirtschaftliche Beziehungen über Landesgrenzen hinweg unterhalten. Durch die Internationalisierung des Güter- und Geldverkehrs werden Geschäfte in unterschiedlichen Währungen abgeschlossen und es tritt die Frage der Erfassung von Kursschwankungen auf. Dieses Problem wird sogar verstärkt, wenn Auslandaktivitäten in Form von Direktinvestitionen in ausländische Tochtergesellschaften stattfinden.[5]

Für den Einzelabschluss reduziert sich das Problem der Währungsumrechnung auf die Transformation von Fremdwährungstransaktionen, welche im Rahmen der Import- und Exportgeschäfte eines Unternehmens anfallen. Sollen hingegen auf Fremdwährung lautende Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen werden, müssen diese, um sie im Jahresabschluss des Konzerns abbilden zu können, in die betreffende Berichtswährung umgerechnet werden.[6] Nun stellt sich zum einen die Frage, welcher Wechselkurs der Umrechnung zugrunde zu legen ist, und zum anderen, wie die Auswirkungen von Wechselkursänderungen in der Bilanz und in der Erfolgsrechnung darzustellen sind.[7]

IAS 21 greift diese Problematik auf und beinhaltet sowohl Regelungen zur Bilanzierung von Fremdwährungstransaktionen, als auch Normen bezüglich der Umrechnung von Jahresabschlüssen in fremder Währung.[8] Im Folgenden wird die Behandlung von Transaktionen in fremder Währung nicht näher erläutert. Vielmehr wird auf das Vorgehen bei der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften als vorbereitende Massnahme zur Erstellung des Konzernabschlusses eingegangen.

2.2 Prinzip der funktionalen Währung

Die in IAS 21 beschriebenen Regelungen zur Währungsumrechnung von Einzelabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften decken sich weitgehend mit dem US-amerikanischen Konzept der funktionalen Währung nach FAS 52 des Financial Accounting Standard Board (FASB), ohne dass jedoch dieser Begriff im Standard explizit Verwendung findet.[9] Im Regelwerk der schweizerischen FER wird dieses Vorgehen hingegen als Netto-Investitionskonzept bezeichnet.[10] Beiden Konzepten zufolge werden Stichtagskursmethode und Zeitbezugs-methode kombiniert. Die Begriffe 'Netto-Investitionskonzept' und 'Prinzip der funktionalen Währung’ werden deshalb synonym verwendet.

Gemäss dem Prinzip der funktionalen Währung richtet sich die Vorgehensweise bei der Fremdwährungsumrechnung nach dem jeweiligen Grad der Eigenständigkeit der aus-ländischen Beteiligung gegenüber der berichterstattenden Muttergesellschaft. Dabei wird zwischen wirtschaftlich selbständigen und wirtschaftlich integrierten Teileinheiten unter-schieden. Die Einzelabschlüsse der Auslandunternehmen werden mit unterschiedlichen Methoden umgerechnet, je nachdem, ob die Umrechnung ausländischer Einzelabschlüsse als weiteres Element der Bewertung darin enthaltener Positionen verstanden wird, oder nur als rechnerischer Akt, der wegen der anschliessenden Konsolidierung nötig ist. Auch sich ergebende Umrechnungsdifferenzen erfahren abhängig von der Klassifizierung der Tochtergesellschaften eine differenzierte Behandlung.[11] Es erfolgt somit eine funktionsspezifische Umrechnung, wobei die funktionale Währung als die Währung definiert wird, in der das einzubeziehende Unternehmen hauptsächlich seine Geschäftstätigkeiten ausübt.[12]

Aufgrund der Anwendung differenzierter Umrechnungsverfahren kommt der Zuordnung ausländischer Tochtergesellschaften in eine der beiden Kategorien eine besondere Bedeutung zu. Wesentlich für die Klassifizierung ist die Intensität der wirtschaftlichen Beziehungen
zwischen der Auslandgesellschaft und dem Mutterunternehmen. Dabei liegt dem Netto-Investitionskonzept die Annahme zugrunde, dass die Effekte von Wechselkursänderungen auf das Mutterunternehmen sehr unterschiedlich sind, je nachdem, ob das ausländische Tochterunternehmen relativ selbständig operiert, oder aber einen integrierten Bestandteil des Mutterunternehmens darstellt.[13] Abbildung 2 fasst die funktionale Theorie zur Währungsumrechnung zusammen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Funktionale Theorie zur Währungsumrechnung[14]

Integrierte Gesellschaften sind gewissermassen Filialen der Muttergesellschaft. Somit sind ihre Geschäfte als Fremdwährungsgeschäfte des berichtenden Unternehmens anzusehen. Die funktionale Währung einer solchen Tochtergesellschaften ist die Währung des Mutter-unternehmens. Dabei wird unterstellt, dass die Geschäfte von vornherein in Konzernwährung gebucht wurden.[15] Für relativ selbständig arbeitende Tochterunternehmen stellt normalerweise die Währung des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, die funktionale Währung dar, da Geschäfte hauptsächlich in dieser Währung getätigt werden. Wenn die funktionale Währung weder die Landeswährung der einzubeziehenden Tochtergesellschaft noch die des Mutterunternehmens ist, kann eine zweifache Umrechnung notwendig werden.[16]

Das Netto-Investitionskonzept wird teilweise auch kritisiert, weil die Einteilung von Tochtergesellschaften in integrierte und selbständige Teileinheiten kaum willkürfrei geregelt werden

kann. Entsprechend besteht die Möglichkeit, den Konzerngewinn zu manipulieren. Ausserdem verstösst die parallele Anwendung zweier Verfahren gegen die Idee der einheitlichen Betrachtungsweise.[17]

2.3 Wirtschaftlich selbständige Tochtergesellschaften

2.3.1 Definition einer selbständigen Tochtergesellschaft

Um eine Tochtergesellschaft als wirtschaftlich selbständig klassifizieren zu können, müssen vorerst Indizien, die auf das Vorliegen einer solchen schliessen lassen, geprüft werden.
Gemäss IAS 21 sind folgende Merkmale Anhaltspunkte, dass es sich eher um eine unabhängige ausländische Teileinheit handelt:[18]

- Obwohl das Mutterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt, werden die Geschäftsvorfälle der Tochtergesellschaft mit einem erheblichen Mass an Selb-ständigkeit durchgeführt.
- Der Anteil der Geschäfte des Tochterunternehmens mit dem Mutterunternehmen erreicht keinen hohen Wert.
- Die Finanzierung der Tochtergesellschaft erfolgt im Wesentlichen durch Zahlungsströme aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder durch lokale Fremdkapitalaufnahme und weniger durch das Mutterunternehmen.
- Ausgaben für Lohn, Material und weitere Produktionsbestandteile der von der
Tochtergesellschaft hergestellten Erzeugnisse werden hauptsächlich in lokaler Währung und nicht in der Währung des Mutterunternehmens bezahlt.
- Die Umsatzerlöse der ausländischen Tochtergesellschaft werden hauptsächlich in Währungen fakturiert, die nicht mit der Währung des Mutterunternehmens identisch sind.
- Die Zahlungsströme des Mutterunternehmens hängen wenig von der laufenden Geschäftstätigkeit der wirtschaftlich selbständigen Teileinheit ab.

Eine selbständige Auslandtochter wäre zum Beispiel eine Gesellschaft, die in einer eigenen Produktionsstätte Waren fertigt und diese anschliessend im lokalen Markt vertreibt. Bei einer solchen Konstellation fallen sowohl die Kosten als auch die Erlöse zu einem grossen Teil in lokaler Berichtswährung an. Falls sich nun der Wechselkurs ändert, ergeben sich keine oder nur unbedeutende Auswirkungen auf den gegenwärtigen und den zukünftigen Cash Flow sowohl der Tochter- als auch der Muttergesellschaft, da den Einnahmen der Tochter-gesellschaft Ausgaben in der gleichen Währung gegenüberstehen.[19]

2.3.2 Umrechnungsverfahren: Die modifizierte Stichtagskursmethode

Wurde das ausländische Tochterunternehmen als wirtschaftlich selbständige Teileinheit identifiziert, hat die Umrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode zu erfolgen.[20] Die Modifikationen gegenüber der reinen Stichtagskursmethode, bei welcher alle Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet werden, beziehen sich auf die Umrechnung des Eigenkapitals und auf die Umrechnung der Erfolgsrechnungspositionen. Das Eigenkapital wird bei der modifizierten Methode nicht mit dem Stichtagskurs, sondern mit historischen Kursen transformiert. Diese Abweichung vom Grundkonzept soll einerseits sicherstellen, dass die Auswirkungen von Wechselkurs-änderungen auf das Eigenkapital erkennbar werden, und andererseits Probleme bei der anschliessenden Kapitalkonsolidierung vermeiden. Eine Umrechnung zum Stichtagskurs würde das Aufrechnungskapital der Erstkonsolidierung verändern. Die zweite Modifikation betrifft die Umrechnung der Erfolgsrechnung. Aufwands- und Ertragspositionen können mit Monats-, Quartals- oder Jahresdurchschnittskursen umgerechnet werden. Hiermit wird zum einen dem Charakter der Erfolgsrechnung als Zeitraumrechnung entsprochen und zum anderen eine gewisse Vereinfachung ermöglicht.[21]

Die Umrechnung aller Bilanzposten, ausser dem Eigenkapital, erfolgt also mit dem Stichtagskurs. Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals werden zu den jeweiligen historischen Kursen umgerechnet, also zum Kurs ihres Entstehungszeitpunktes. So sind zum Beispiel Gewinnreserven mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Thesaurierung umzurechnen. Die Differenz zwischen dem zum historischen Kurs umgerechneten Eigenkapital zum mit dem Stichtagskurs umgerechneten Eigenkapital wird als Umrechnungsdifferenz innerhalb des Eigenkapitals gesondert ausgewiesen. Die Erfolgsrechnungsposten werden grundsätzlich mit dem Transaktionskurs (Tageskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles) umgerechnet. Wie bereits erwähnt, ist aus Vereinfachungsgründen auch die Anwendung von gewichteten Durchschnittskursen erlaubt. Bei grösseren Kursschwankungen und unregelmässig an-fallenden Aufwendungen und Erträgen sollte allerdings nicht auf Jahresdurchschnittskurse, sondern eher auf kürzere Perioden zurückgegriffen werden. Allenfalls ist zugunsten von
echten Transaktionskursen ganz auf die Verwendung von Durchschnittskursen zu ver-zichten. Der Jahreserfolg ergibt sich als Saldo der umgerechneten Aufwendungen und Erträge. Das Jahresergebnis selbst wird also nicht transformiert. Dies ergibt sich aus der vorgeschriebenen Ermittlung und Behandlung der Umrechnungsdifferenzen.[22] Somit ent-stehen durch die Transformation der Erfolgsrechnung ebenfalls Differenzen. Abbildung 3 fasst das Vorgehen bei der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen von wirtschaftlich selbständigen Tochtergesellschaften zusammen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Fremdwährungsumrechnung bei wirtschaftlich selbständigen Teileinheiten[23]

Die Integration des in Fremdwährung aufgestellten Abschlusses einer wirtschaftlich selbständigen Auslandseinheit erfolgt somit als reiner Transformationsvorgang. Einziges Ziel der Umrechnung ist demzufolge die Umwandlung der Beträge in eine andere Masseinheit als vorbereitende Massnahme zur Konsolidierung.[24]

2.3.3 Behandlung der Umrechnungsdifferenzen

Da das Eigenkapital bei Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode zum historischen Kurs umgerechnet wird, ergibt sich eine bilanzielle Umrechnungsdifferenz, sofern der historische Kurs nicht mit dem Stichtagskurs übereinstimmt. Dieser Differenzbetrag der
Bilanz besitzt Eigenkapitalcharakter, da er erst bei der Liquidation oder dem Verkauf der Beteiligung realisiert wird, weshalb dieser erfolgsneutral in einem gesonderten Rücklagen-posten innerhalb des Eigenkapitals zu erfassen ist. Auch die Gegebenheit, dass Forderungen und Verbindlichkeiten selbständiger ausländischer Tochtergesellschaften in gleicher ausländischer Währung zu erfüllen sind, und eine Wechselkursänderung deshalb nicht realisiert wird, spricht für einen erfolgsneutralen Ausweis.[25]

Die erfolgsrechnerische Umrechnungsdifferenz ergibt sich aus der Differenz des zum Stichtagskurs umgerechneten Bilanzgewinnes und der sich auf der Basis der Transaktionskurse oder durchschnittlicher Kurse ergebenden Erfolgsgrösse. Auch diese ist erfolgsneutral zu erfassen. Das heisst, der Saldo der umgerechneten Erträge und Aufwendungen stellt den Erfolg in Konzernwährung dar. Folglich sind erfolgsrechnerische Fremdwährungsdifferenzen ebenfalls bis zum Veräusserungszeitpunkt der Beteiligung im Eigenkapital erfolgsneutral abzugrenzen.[26]

2.3.4 Beispiel

Die genaue Vorgehensweise bei der Umrechnung eines Jahresabschlusses für Konsolidierungszwecke unter Verwendung der modifizierten Stichtagskursmethode soll anhand des nachfolgenden Zahlenbeispiels erläutert werden. Abbildung 4 zeigt die umzurechnende Fremdwährungsbilanz und –erfolgsrechnung und die für die Umrechnung relevanten Wechselkurse.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Ausgangsbeispiel zur Fremdwährungsumrechnung[27]

Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals werden zum historischen Kurs umgerechnet. Vereinfachend wird angenommen, dass sowohl dem Eigenkapital als auch den Reserven der gleiche historischen Kurs zugrunde liegt. Die Umrechnung der restlichen Bilanzpositionen erfolgt mit dem Stichtagskurs. Die Erfolgsrechnung wird mit dem Durchschnittskurs umgerechnet, wobei sich der Jahreserfolg als Saldo der Aufwendungen und Erträge ergibt. Der Reingewinn wird dementsprechend nicht umgerechnet, sondern angepasst und in die Bilanz übernommen. Zum Ausgleich der Aktiv- und Passivseite muss innerhalb des Eigenkapitals der Posten 'Kursdifferenzen' ausgewiesen werden. Dieser Sachverhalt wird in nachfolgender Abbildung 5 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: CHF-Bilanz und CHF-Erfolgsrechnung bei Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode

Durch die erfolgsneutrale Behandlung der Umrechnungsdifferenz aus der Erfolgsrechnung erfolgt insgesamt eine erfolgwirksame Behandlung der Umrechnungsdifferenz, da das tatsächliche Jahresergebnis tiefer ausgewiesen wird. Die Zusammensetzung der in der Bilanz aufgeführten Kursdifferenz von CHF 350 wird in Abbildung 6 gezeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Zusammensetzung der Kursdifferenz aus der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode

2.4 Integrierte ausländische Tochtergesellschaften

2.4.1 Definition einer integrierten ausländischen Tochtergesellschaft

Eine Klassifizierung als integrierte ausländische Tochtergesellschaft erfolgt, wenn die Auslandaktivität leistungswirtschaftlich so stark in die Geschäftstätigkeit des Mutterunter-nehmens eingebunden ist, dass deren Geschäfte als unmittelbare Fremdwährungstrans-aktionen des Mutterunternehmens anzusehen sind. Die als integrierte Auslandbetriebsstätte qualifizierte Tochtergesellschaft tritt gewissermassen als verlängerter Arm des Mutterunternehmens auf. Die Transaktionen dieser Tochtergesellschaften sind in die Konzernwährung umzurechnen und tangieren dementsprechend nahezu sofort den Cash Flow der berichtenden Gesellschaft. Die Umrechnung stellt folglich einen Bewertungsvorgang dar.[28]

2.4.2 Umrechnungsverfahren: Die Zeitbezugsmethode

Ist eine Tochtergesellschaft als integrierte Teileinheit identifiziert worden, erfolgt die Währungsumrechnung nach der Zeitbezugsmethode.[29] Die Zeitbezugsregel ist auf den Einheitsgrundsatz zurückzuführen, nach welchem alle Auslandgeschäfte von integrierten Betrieben so umzurechnen sind, wie wenn die Einzelabschlüsse der Teileinheiten von vornherein in der Konzernwährung erstellt würden. Weil dies eine Annahme ist, muss nachträglich ein Umrechnungskurs mit zeitlichem Bezug zu dem betreffenden Abschlussposten zur Anwendung kommen. Um dieses Konzept ohne massive Abstriche in die Praxis umsetzen zu können, sollte eine Parallelbuchführung in Konzernwährung geführt werden.[30]

Bei der Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode sind die Posten des ausländischen Jahresabschlusses mit den Kursen zu transformieren, die dem Zeitpunkt des Wertansatzes des jeweiligen Postens entsprechen. Konkret heisst das, dass Sachwerte, die mit dem Anschaffungswert bilanziert sind, mit historischen Kursen umgerechnet werden. Die mit Tageswerten bilanzierten Beträge sind hingegen mit dem Stichtagskurs zu transformieren. Auch die Positionen des Eigenkapitals müssen gesondert umgerechnet werden. Dabei werden Nominalkapital und Kapitalreserven mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Einzahlung und Gewinnreserven mit dem Kurs zum Zeitpunkt ihrer Bildung umgerechnet.[31]

Die Zeitbezugsregel allein wird jedoch dem Anschaffungs- und Niederstwertprinzip nicht gerecht. Hierzu erfordert es einen sogenannten Niederstwerttest. Dabei wird der zum historischen Kurs umgerechnete Kostenwert und der zum Stichtagskurs umgerechnete Zeitwert des Sachvermögens verglichen und der tiefere in die Bilanz übernommen. Gleichermassen wird mit Sachschulden verfahren, wobei dort der jeweils höhere Wert in den Einzelabschluss übernommen wird.[32] Auch in IAS 21 wird ein solcher Niederstwerttest empfohlen, im
Weiteren soll auf diesen allerdings nicht eingegangen werden.[33]

In der Erfolgsrechnung werden Aufwendungen und Erträge in Abhängigkeit von bestimmten Bilanzposten, wie zum Beispiel Abschreibungen und Materialaufwand, mit den Kursen der entsprechenden Bilanzposten umgerechnet. Bei allen anderen Erfolgspositionen erfolgt die Umrechnung theoretisch mit den Kursen zum Zeitpunkt ihrer Erfassung, in der Praxis wird aber vorwiegend ein Durchschnittskurs verwendet.[34]

Abbildung 7 fasst das Vorgehen bei der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen von integrierten Teileinheiten zusammen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Fremdwährungsumrechnung bei integrierten Teileinheiten[35]

2.4.3 Behandlung der Umrechnungsdifferenzen

Wird die Zeitbezugsmethode zur Umrechnung eines Jahresabschlusses herangezogen, werden die Geschäfte der ausländischen Tochtergesellschaft als jene der Muttergesellschaft angesehen. Demnach sind sämtliche währungsbedingten Risiken vom Konzern zu tragen.[36] Entstehende Umrechnungsdifferenzen sind direkt erfolgswirksam zu erfassen. Als Ergebnis daraus entsteht die gleiche Erfolgswirkung, die sich ergeben hätte, wenn das Mutterunternehmen die entsprechenden Transaktionen selbst durchgeführt hätte.[37]

Sowohl bilanzielle als auch erfolgsrechnerische Umrechnungsdifferenzen sind als Sonderposten oder als sonstiger Aufwand bzw. Ertrag in der Erfolgsrechnung auszuweisen. Das Jahresergebnis innerhalb der Erfolgsrechnung wird anschliessend als von den Umrechnungsdifferenzen beeinflusster Saldo ermittelt.[38] Zu beachten ist, dass jeweils nur die Ver-änderung der bilanziellen Differenz gegenüber dem Vorjahr erfolgswirksam zu berück-sichtigen ist. Eine erfolgsneutrale Anpassungsbuchung in Höhe der zum Ende des Vorjahres bestehenden Differenz ist notwendig, um nicht die gleiche Differenz in mehreren auf-einanderfolgenden Geschäftsjahren erfolgswirksam zu verbuchen.[39]

2.4.4 Beispiel

Die genaue Vorgehensweise bei der Umrechnung eines Jahresabschlusses unter Verwendung der Zeitbezugsmethode soll anhand des nachfolgenden Zahlenbeispiels erläutert werden. Dabei werden in den Abbildungen 8 und 9 die gleichen Basisdaten wie im Beispiel zur modifizierten Stichtagskursmethode aufgeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Ausgangsbeispiel zur Fremdwährungsumrechnung: Teil 2[41]

Der Jahresabschluss soll nun nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet werden. Da Warenlager und Anlagevermögen zum Anschaffungswert bilanziert sind, werden diese Positionen zum historischen Kurs umgerechnet. Auch für die Umrechnung des Aktienkapitals und der Reserven ist der historische Kurs heranzuziehen. Vereinfachend wird nur ein historischer Kurs zugrunde gelegt. Die restlichen Bilanzpositionen werden zum Stichtagskurs transformiert. Damit kann die Kursdifferenz der Bilanz vorerst gesondert ausgewiesen
werden. Die vorläufige Bilanz, ohne erfolgswirksame Erfassung der Kursdifferenzen, wird in Abbildung 10 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Vorläufige CHF-Bilanz bei Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode[42]

Die in der vorläufigen Bilanz ausgewiesene bilanzielle Kursdifferenz von –150 vermindert den Jahresüberschuss auf 50. Die Umrechnungsdifferenz stellt also einen Umrechnungs-verlust dar. Die erfolgswirksame Verrechnung der bilanziellen Umrechnungsdifferenz wird nachfolgend in Abbildung 11 gezeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Endgültige CHF-Bilanz bei Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode[43]

Weil Warenaufwand und Abschreibungen die zu historischen Kursen umgerechneten Bilanzpositionen 'Warenlager' und 'Anlagevermögen' verändern, kommt für die Umrechnung dieser Positionen ebenfalls der historische Kurs zur Anwendung. Für alle anderen Erfolgs-rechnungspositionen gilt der Durchschnittskurs. Der Reingewinn wird für die vorläufige Erfolgsrechnung in Abbildung 12 ebenfalls zum Stichtagskurs umgerechnet, damit auch die erfolgsrechnerische Kursdifferenz vorläufig separat ausgewiesen werden kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Vorläufige CHF-Erfolgsrechnung bei Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode[44]

Der in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss von 200 ist ebenfalls um die bilanzielle Kursdifferenz von –150 zu korrigieren. Zum Ausgleich ist der in der Erfolgs-rechnung ausgewiesene Kursverlust von 75 um 150 zu erhöhen, sodass sich in der Erfolgsrechnung insgesamt eine Umrechnungsdifferenz von 225 ergibt, welche, wie in Abbildung 13 gezeigt, als gesonderte Aufwandsposition aufzuführen ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Endgültige CHF-Erfolgsrechnung bei Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode[45]

Der bereinigte Jahresüberschuss aus der Bilanz in Höhe von 50 ist also für die endgültige Erfolgsrechnung massgebend.

2.5 Zusammenfassung

Zur Bestimmung des Währungskurses und der anschliessenden Behandlung der Umrechnungsdifferenzen für die Währungsumrechnung nach IAS 21 muss zuerst eine Klassifizierung der Tochtergesellschaften vorgenommen werden. Bei integrierten Tochtergesell-schaften erfolgt die Umrechnung nach der Zeitbezugsmethode, wobei Umrechnungsdifferenzen der Bilanz und der Erfolgsrechnung erfolgswirksam zu erfassen sind. Bei relativ
selbständigen Teileinheiten wird der Jahresabschluss nach der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet, wobei sowohl bilanzielle als auch erfolgsrechnerische Umrechnungsdifferenzen erfolgsneutral behandelt werden. Dies wird in nachfolgender Abbildung 14 zusammenfassend dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung Fehler! Unbekanntes Schalterargument.: Währungsumrechnung nach IAS 21[46]

Aus den vorangegangenen Beispielen wird ausserdem deutlich, dass die Höhe der Währungsumrechnungsdifferenzen ganz erheblich von der gewählten Umrechnungsmethode abhängt. So ergibt sich bei der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode eine positive Kursdifferenz von 350. Hingegen wird bei der Umrechnung nach der Zeitbezugs-methode eine negative Kursdifferenz von 225 ausgewiesen.

Wichtige Grössen zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden somit von der Art des Ausweises der Umrechnungsdifferenz im Jahresabschluss massgeblich
beeinflusst. Dadurch wird deutlich, dass es sich bei der Wahl der Währungsumrechnungsmethode um ein wesentliches Instrument der Konzernbilanzpolitik handelt. Die Darstellung nach der modifizierten Stichtagskursmethode bedeutet bei Kurssteigerung und erfolgs-neutraler Behandlung der Umrechnungsdifferenzen einen höheren Ergebnisausweis als bei Verwendung der Zeitbezugsmethode und erfolgswirksamer Buchung der Kursdifferenzen.[47]

[...]


[1] Vgl. Meyer 2000, S. 179.

[2] Vgl. Busse von Colbe/Seeberg 1999, S. 18.

[3] Vgl. IAS 21 Abs. 30.

[4] Vgl. IAS 21 Abs. 28.

[5] Vgl. Gmelin 1987, S. 597.

[6] Vgl. Ossadnik 1985, S. 287f.

[7] Vgl. Lück/Jung 1988, S. 91.

[8] Vgl. Achleitner/Behr 1998, S. 218.

[9] Vgl. Achleitner/Behr 1998, S. 221.

[10] Vgl. FER Nr. 4 Abs. 9.

[11] Vgl. Glanz 1997, S. 253.

[12] Vgl. Born 1997, S. 164.

[13] Vgl. Jung 1991, S. 34.

[14] Quelle: in Anlehnung an Lachnit/Ammann 1998, S. 755.

[15] Vgl. Mujakonovic/Hehn 1996, S. 605f.

[16] Vgl. Lachnit/Ammann 1998, 757f.

[17] Vgl. Meyer 2000, S. 186.

[18] Vgl. Born 1997, S. 164.

[19] Vgl. Achleitner/Behr 1998, S. 221.

[20] Vgl. Förschle/Holland/Kroner 2001, S.159.

[21] Vgl. Ruppert 1993, S. 208f.

[22] Vgl. Mujkanovic/Hehn 1996, S. 606f.

[23] Quelle: in Anlehnung an Achleitner/Behr 1998, S. 222.

[24] Vgl. Küting/Weber 1999, S. 462f.

[25] Vgl. Wortmann 1992, S. 63f.

[26] Vgl. Küting/Weber 1999, S. 463.

[27] Quelle: in Anlehnung an Meyer 2000, S. 180.

[28] Vgl. Born 1997, S. 164.

[29] Vgl. Förschle/Holland/Kroner 2001, S. 159.

[30] Vgl. Glanz 1997, S. 265f.

[31] Vgl. Glanz 1997, S. 267.

[32] Vgl. Küting/Weber 1999, S. 146.

[33] Vgl. Lachnit/Ammann 1998, S. 760.

[34] Vgl. Ruppert 1993, S. 180.

[35] Quelle: in Anlehnung an Achleitner/Behr 1998, S. 224.

[36] Vgl. Wortmann 1992, S. 64.

[37] Vgl. Förschle/Holland/Kroner 2001, S. 160.

[38] Vgl. Wortmann 1992, S. 62.

[39] Vgl. Küting/Weber 1999, S. 158.

[40] Quelle: in Anlehnung an Meyer 2000, S. 180.

[41] Quelle: in Anlehnung an Meyer 2000, S. 180.

[42] Quelle: in Anlehnung an Scherrer 1994, S. 211.

[43] Quelle: in Anlehnung an Scherrer 1994, S. 212.

[44] Quelle: in Anlehnung an Scherrer 1994, S. 211.

[45] Quelle: in Anlehnung an Scherrer 1994, S. 212.

[46] Quelle: in Anlehnung an Lachnit/Ammann 1998, S. 765.

[47] Vgl. Lachnit/Ammann 1998, S. 762f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832474072
ISBN (Paperback)
9783838674070
DOI
10.3239/9783832474072
Dateigröße
541 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Zürich – Wirtschaftswissenschaften, Rechnungswesen und Controlling
Erscheinungsdatum
2003 (November)
Note
1,3
Schlagworte
netto-investitionskonzept fremdwährungsumrechnung hedging konzernrechnung
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Titel: Hedging und Konsolidierung ausländischer Tochtergesellschaften
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