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Zahlungsmöglichkeiten im Internet

©2003 Diplomarbeit 120 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Das Ziel dieser Arbeit ist es, verschiedenartige Möglichkeiten der Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen im Internet vorzustellen, zu vergleichen und zukunftstaugliche Lösungen zu identifizieren. Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf den B2C-Bereich und den deutschen Markt. Da sich die nationalen Märkte im World Wide Web gegenseitig stark beeinflussen, fließen auch Erkenntnisse aus anderen Ländern mit in die Analyse ein.
Die dynamische Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen des E-Commerce in den letzten Jahren sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene wird dabei ebenso unter die Lupe genommen wie gegenwärtig im Internet verbreitete Sicherheitskonzepte, denen bei der Übermittlung sensibler Daten eine Schlüsselrolle zukommt.
Die unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten werden anhand von Beispielen vorgestellt und nach zuvor erarbeiteten Kriterien beurteilt. Online-Händler wie auch Kunden bekommen so die Stärken und Schwächen der jeweiligen Angebote aufgezeigt und können anhand eigener Bedürfnisse und Präferenzen das individuell am besten geeignete Zahlungsverfahren auswählen. Einen interessanten Einblick in die praktische Implementierung von Zahlungssystemen sowie dabei auftretende Probleme und Lösungsansätze gewährt ein Fallbeispiel des Aufbaus eines elektronischen Marktplatzes.
Darüber hinaus wurde eine deutsch-französische Online-Verbraucherumfrage durchgeführt, die angesichts des sich rapide ändernden Marktumfeldes den neuesten Stand des Zahlungsverhaltens der Online-Shopper in Erfahrung bringt.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Zusammenfassung2
Abstract3
Inhaltsverzeichnis4
Abkürzungsverzeichnis8
Abbildungsverzeichnis9
Diagrammverzeichnis9
Einleitung10
Problemstellung10
Zielsetzung und Vorgehensweise10
1.Grundlagen der Bezahlung im Internet12
1.1Definitionen12
1.1.1Internet und www12
1.1.2Bezahlsysteme und Zahlungsverkehr12
1.1.3Micropayments und Macropayments12
1.2Geldfunktionen13
1.3Allgemeine Anforderungen an Zahlungssysteme13
1.3.1Das ACID-Modell13
1.3.2Atomicity13
1.3.3Consistency14
1.3.4Independence14
1.3.5Durability14
1.4Anforderungen an Zahlungssysteme aus Sicht des Kunden14
1.4.1Sicherheit14
1.4.2Anonymität15
1.4.3Bedienungsfreundlichkeit15
1.4.4Günstige Kostenstruktur16
1.4.5Vielseitige Einsatzmöglichkeiten17
1.4.6Globale Nutzungsmöglichkeit17
1.5Anforderungen an Zahlungssysteme aus Sicht des Händlers18
1.5.1Sicherheit18
1.5.2Günstige […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7380
Schaible, René: Zahlungsmöglichkeiten im Internet
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Fachhochschule Reutlingen, Fachhochschule, Diplomarbeit, 2003
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 2
Zusammenfassung
Das Ziel dieser Arbeit ist es, verschiedenartige Möglichkeiten der Bezahlung von
Gütern und Dienstleistungen im Internet vorzustellen, zu vergleichen und
zukunftstaugliche Lösungen zu identifizieren. Das Hauptaugenmerk richtet sich
dabei auf den B2C-Bereich und den deutschen Markt. Da sich die nationalen
Märkte im World Wide Web gegenseitig stark beeinflussen, fließen auch
Erkenntnisse aus anderen Ländern mit in die Analyse ein.
Die dynamische Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen des E-
Commerce in den letzten Jahren sowohl auf nationaler wie auf internationaler
Ebene wird dabei ebenso unter die Lupe genommen wie gegenwärtig im Internet
verbreitete Sicherheitskonzepte, denen bei der Übermittlung sensibler Daten eine
Schlüsselrolle zukommt.
Die unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten werden anhand von Beispielen
vorgestellt und nach zuvor erarbeiteten Kriterien beurteilt. Online-Händler wie
auch Kunden bekommen so die Stärken und Schwächen der jeweiligen Angebote
aufgezeigt und können anhand eigener Bedürfnisse und Präferenzen das
individuell am besten geeignete Zahlungsverfahren auswählen.
Einen interessanten Einblick in die praktische Implementierung von
Zahlungssystemen sowie dabei auftretende Probleme und Lösungsansätze
gewährt ein Fallbeispiel des Aufbaus eines elektronischen Marktplatzes. Darüber
hinaus wurde eine deutsch-französische Online-Verbraucherumfrage
durchgeführt, die angesichts des sich rapide ändernden Marktumfeldes den
neuesten Stand des Zahlungsverhaltens der Online-Shopper in Erfahrung bringt.
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 3
Abstract
The objective of this paper is to present and compare different options to pay
goods and services on the Internet and to identify the most promising solutions.
The B2C-sector and the German market are especially focused. In consideration
of the strong mutual influence of the national markets within the World Wide
Web, also other countries are taken into account throughout the analysis.
The dynamic development of the legal environment of E-Commerce within the
last few years both on national and international level as well as currently
widespread security approaches, which are of essential importance when sensitive
data is transmitted over the Internet, are thoroughly analysed.
Examples illustrate the different payment solutions, which are assessed following
criteria discussed in the chapters before. Strengths and weaknesses of the different
payment options are examined, enabling Internet merchants and customers to
choose the system that is most suitable to their individual needs and preferences.
An interesting insight to the implementation of payment systems, problems
occurring in this context and solution approaches is given through a case study of
the construction of an e-marketplace. Moreover, a German-French customer
survey was completed online in order to update the knowledge about payment
behaviour of online shoppers in a rapidly changing environment.
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 4
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung ...2
Abstract...3
Inhaltsverzeichnis ...4
Abkürzungsverzeichnis ...8
Abbildungsverzeichnis...9
Diagrammverzeichnis...9
Einleitung...10
Problemstellung ...10
Zielsetzung und Vorgehensweise ...10
1
Grundlagen der Bezahlung im Internet...12
1.1 Definitionen ...12
1.1.1 Internet
und
www ...12
1.1.2
Bezahlsysteme und Zahlungsverkehr ...12
1.1.3
Micropayments und Macropayments...12
1.2 Geldfunktionen ...13
1.3
Allgemeine Anforderungen an Zahlungssysteme...13
1.3.1 Das
ACID-Modell...13
1.3.2 Atomicity ...13
1.3.3 Consistency...14
1.3.4 Independence ...14
1.3.5 Durability ...14
1.4
Anforderungen an Zahlungssysteme aus Sicht des Kunden...14
1.4.1 Sicherheit ...14
1.4.2 Anonymität ...15
1.4.3 Bedienungsfreundlichkeit ...15
1.4.4 Günstige
Kostenstruktur ...16
1.4.5 Vielseitige
Einsatzmöglichkeiten ...17
1.4.6 Globale
Nutzungsmöglichkeit ...17
1.5
Anforderungen an Zahlungssysteme aus Sicht des Händlers ...18
1.5.1 Sicherheit ...18
1.5.2 Günstige
Kostenstruktur ...18
1.5.3 Zahlungsgarantie...18
2
Rechtliche Rahmenbedingungen der Bezahlung im Internet...20
2.1 Internationale
Rechtsnormen ...20
2.1.1
Rolle der Richtlinien der Europäischen Union ...20
2.1.2 Fernabsatzrichtlinie...20
2.1.3 Signaturrichtlinie ...21
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 5
2.1.4 E-Commerce-Richtlinie ...21
2.1.5 E-Money-Richtlinie ...22
2.2
Willenserklärung und Vertragsabschluss im Internet...22
2.3 Informationspflichten...24
2.4 Widerrufsrecht ...24
2.5 Bankenrecht ...25
2.6
Ausgabe und Verwendung von elektronischem Geld...26
2.7 Geldwäsche...27
2.8 Datenschutz...28
2.9
Rechtsanwendung und Haftung ...29
3
Sicherheitskonzepte ...31
3.1 Risk
Model...31
3.2 Kryptographie ...32
3.2.1
Anwendung und Ziele der Kryptographie ...32
3.2.2
Datenübertragung im Internet...33
3.2.3 Leitungsverschlüsselung...34
3.2.4 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung...34
3.2.5
Die Maxime von Kerckhoffs ...35
3.2.6 Symmetrische
Verschlüsselungsverfahren ...35
3.2.7 Asymmetrische
Verschlüsselungsverfahren ...37
3.2.8 Hybride
Verschlüsselung...39
3.2.9 Kryptographische
Prüfsummen ...39
3.3
Secure Socket Layer (SSL)...40
3.4 Digitale
Signaturen ...40
3.4.1
Anwendungsbereiche digitaler Signaturen ...40
3.4.2
Funktionsweise digitaler Signaturen...41
3.4.3 Rechtliche
Rahmenbedingungen
digitaler Signaturen...42
4
Traditionelle Zahlungsverfahren (offline)...45
4.1 Rechnung ...45
4.2 Nachnahme ...46
4.3 Vorauskasse ...47
5
Kreditkartenbasierte Zahlungsverfahren ...48
5.1
Verbreitung und Funktionsweise kreditkartenbasierter Verfahren...48
5.2 SSL-gesicherte
Kreditkartenzahlungen ...50
5.3 Wallets ...50
5.4 SET ...51
6
Kontenbasierte Zahlungsverfahren ...54
6.1 Banküberweisungen...54
6.1.1 Online-Banking...54
6.1.2 Homebanking...55
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 6
6.1.3 HBCI...55
6.2 Lastschriftverfahren ...56
6.3 Inkasso-/Billingsysteme...57
6.3.1
Firstgate click & buy...57
6.3.2 Net900...58
6.4 B2B-geeignete
Inkasso-/Billingsysteme...59
6.4.1 EBPP...59
6.4.2 S-ITT...60
6.5 Mobile
Payments ...61
6.5.1
Bedeutung und Entwicklungsperspektiven des Mobile Payment..61
6.5.2 Paybox ...63
6.5.3 StreetCash ...64
6.6 E-Mail-Payments
(PayPal) ...65
7
Guthabenbasierte Zahlungsverfahren (vorausbezahlte Systeme) ...67
7.1 Smart
Cards...67
7.1.1
Begriff des elektronischen Geldes ...67
7.1.2
Begriff des Geldkartengeschäfts...67
7.1.3 Geldkarte...68
7.1.4 Mondex ...69
7.2 Pre-Paid-Karten
(Paysafecard) ...70
7.3
Digitale Münzen (Netzgeld) ...71
7.3.1
Begriff des Netzgeldes...71
7.3.2
Entwicklung und Verbreitung...72
7.3.3 Internet
Dollar...72
7.4
Elektronische Schecks (CheckFree) ...73
8
Integration von Zahlungssystemen ...75
8.1 Projekt
und
Rollenverteilung ...75
8.2
Realisierungsmodell und Vorgehensweise ...76
8.3
Ablaufbeschreibung einer Zahlungstransaktion ...76
8.4 Auftretende
Probleme ...77
8.5 Modellhafte
Vorgehensweise ...78
9
Marktsituation und Zukunftspotential...80
9.1
Online-Umfrage zum Zahlungsverhalten von Internetusern ...80
9.1.1
Ziel und Einschränkungen der Umfrage...80
9.1.2 Ausstattung ...81
9.1.3 Benutzerverhalten ...82
9.1.4 Angewandte
Zahlungsmöglichkeiten ...83
9.1.5
Hauptkriterien der Kunden ...84
9.1.6
Erwartungen für die Zukunft ...86
9.2
Fazit und Zukunftsprognose ...87
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 7
Literaturverzeichnis ...89
Bücher...89
Zeitschriften ...89
Studien/Umfragen...90
Projekte ...90
Vorträge ...90
Vorlesungsunterlagen ...90
Internetquellen ...91
Rechtsgrundlagenverzeichnis ...96
Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union...96
Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland ...96
Eidesstattliche Erklärung...97
Anhang...98
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 8
Abkürzungsverzeichnis
AES
Advanced Encryption Standard
B2B
Business
to
Business
B2C
Business
to
Consumer
CDK
Cartridge Development Kit
CRM
Customer Relationship Management
DES
Data Encryption Standard
DSL
Digital Subscriber Line
DSS
Digital Signature Standard
ECO
Electronic Commerce Forum
EBPP
Electronic Bill Presentment and Payment
ECML
Electronic Commerce Markup Language
GSM
Global System for Mobile Communication
HBCI
Home Banking Computer Interface
HTTP
Hypertext Transfer Protocol
GZS
Gesellschaft für Zahlungssysteme
IDEA
International Data Encryption Algorithm
IP Internet
Protocol
ISDN
Integrated Services Digital Network
IWW
Institut für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung
LAN
Local
Area
Network
MAC
Message Authentication Code
PEM
Privacy Enhanced Mail
PGP
Pretty
Good
Privacy
PKI
Public Key Infrastructure
RSA
Rivest, Shamir & Adleman
SEPP
Secure Electronic Payment Protocol
SET
Secure Electronic Transactions
S-ITT
Sparkassen Internet Treuhand Transaktion
SMS
Short Message Service
SSL
Secure Socket Layer
STT
Secure Transfer Technology
UMTS
Universal Mobile Telephone System
WAP
Wireless Application Protocol
WWW
World Wide Web
ZKA
Zentraler
Kreditausschuss
der deutschen Kreditwirtschaft
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 9
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 3.1: Datenfluss im TCP/IP Protokollstack...33
Abbildung 3.2: Erstellung einer digitalen Signatur ...41
Abbildung 3.3: Prüfung einer digitalen Signatur...42
Abbildung 5.1: Benutzeroberfläche des Eurocard Wallet ...51
Abbildung 5.2: Ablauf einer SET-Transaktion...52
Abbildung 6.1: Biller Direct Modell...59
Abbildung 6.2: Thin Consolidator Modell ...59
Abbildung 6.3: Ablauf eines S-ITT-Treuhandgeschäftes...61
Abbildung 6.4: Schematische Funktionsweise von StreetCash
(http://www.streetcash.de) ...64
Abbildung 7.1: Zahlungsablauf einer Geldkarten-Transaktion ...69
Abbildung 7.2: Internet Dollar Note...73
Abbildung 8.1: Rollenverteilung im Rahmen des Integrationsprojektes...75
Abbildung 8.2: Ablaufbeschreibung einer Zahlungstransaktion ...77
Abbildung 8.3: Projektphasen der Integration...79
Diagrammverzeichnis
Diagramm 4.1: Usererfahrungen mit Zahlungsmöglichkeiten im Internet...45
Diagramm 5.1: Kreditkartenumsätze 2001...49
Diagramm 6.1: Entwicklung der Online-Konten in Deutschland...54
Diagramm 6.2: Prognostizierte M-Commerce-Umsätze ...62
Diagramm 9.1: Herkunft der Umfrageteilnehmer ...80
Diagramm 9.2: Alter der Umfrageteilnehmer...81
Diagramm 9.3: Ausstattung der Umfrageteilnehmer...82
Diagramm 9.4: Welche Art von Gütern haben Sie bereits im Internet bestellt? ...82
Diagramm 9.5: Wie oft haben Sie in den letzten sechs Monaten Waren oder
Dienstleistungen im Internet bestellt?...83
Diagramm 9.6: Welche Zahlungsweisen haben Sie schon einmal im Internet
angewandt? ...84
Diagramm 9.7: Welche Aspekte eines Zahlungssysteme sind Ihnen am
wichtigsten? ...84
Diagramm 9.8: Wie viel darf ein geeignetes Zahlungssystem, umgerechnet auf
einen Kaufvorgang, kosten (einschließlich Fixkosten und anderer
Gebühren)?...85
Diagramm 9.9: Wie sehen Sie den zukünftigen Bedarf an Zahlungssystemen, die
über elektronische Medien (Internet, Handy) abgewickelt werden? ...86
Diagramm 9.10: Welche Entwicklungen könnten Sie überzeugen, künftig häufiger
Zahlungssysteme im Internet zu nutzen?...86
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 10
Einleitung
Problemstellung
Im April 1994 veröffentlichte das neugegründete Pionierunternehmen Netscape
mit dem gleichnamigen Navigator den ersten Browser und schuf damit für
Millionen von Menschen weltweit die Möglichkeit, die neu entwickelten www-
Protokolle zu nutzen. In den Folgejahren erlebten nicht nur die Userzahlen einen
exponentialen Anstieg, sondern auch die Zahl der Unternehmen, die das Internet
für kommerzielle Angebote nutzten. Allein zwischen 1997 und 2001 hat sich der
europäische Online-Markt nach einer Untersuchung von Datamonitor von 96
Millionen US-$ auf 3,23 Milliarden US-$ in exponentialer Weise entwickelt (Vgl.
http://www.epaynews.com/statistics/purchases.html, 20.11.2002).
Hieraus erwuchs die Notwendigkeit, den Kunden verschiedene Möglichkeiten zur
Bezahlung der online gewählten Waren zur Verfügung zu stellen. Folgerichtig hat
sich die Art des Bezahlens zu einem integralen Bestandteil des E-Commerce
entwickelt. Vielfältige technologische Ansätze wurden entwickelt und erprobt.
Allerdings mussten teilweise gerade diejenigen Versuche wieder eingestellt
werden, die im Vorfeld mit den meisten Vorschußlorbeeren bedacht worden
waren.
Zielsetzung und Vorgehensweise
Diese Arbeit soll einen Überblick über bestehende Zahlungsmöglichkeiten im
Internet geben und darüber hinaus analysieren, welche Ansätze Eigenschaften
besitzen, von denen in der Zukunft zu erwarten ist, dass sie von den Usern am
meisten nachgefragt werden.
Am Anfang stehen zunächst wichtige Grundlagen der Bezahlung im Internet, wie
allgemeine Anforderungen an Zahlungssysteme, Konzepte zur sicheren
Datenübertragung im www sowie rechtliche Rahmenbedingungen zum Abschluss
von E-Commerce-Geschäften und dem Betrieb von Zahlungssystemen.
Anschließend werden die wirtschaftlich und technologisch wichtigsten Ansätze
der verschiedenen Zahlungsformen in den Kategorien Offline-Zahlungen,
kreditkartenbasierte Zahlungsverfahren, kontenbasierte Zahlungsverfahren und
guthabenbasierte Bezahlsysteme anhand von Praxisbeispielen dargestellt und
erläutert.
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 11
Auf Basis der in Kapitel 1 diskutierten Anforderungen an Zahlungsverfahren
sollen die wesentlichen Vor- und Nachteile der vorgestellten Ansätze dargestellt
werden. Insgesamt stehen betriebswirtschaftliche Aspekte gegenüber rein
technischen Kriterien im Vordergrund. Auch wenn der B2B-Bereich ein großes
Umsatzpotential birgt, konzentriert sich diese Arbeit vorrangig auf den B2C-
Bereich, da er die größere Systemvielfalt aufweist und die gesamte Internetkultur
beeinflussen könnte. Primär soll der deutsche Markt betrachtet werden, teilweise
werden Vergleiche mit anderen Märkten aufgestellt oder in anderen Ländern
erfolgreiche Zahlungssysteme analysiert.
Den händlerseitigen Implementierungsaufwand veranschaulicht ein Projekt zur
Integration von Zahlungssystemen in eine E-Commerce-Struktur, von dem die
Siemens Business Services GmbH & Co. OHG freundlicherweise Informationen
zur Verfügung stellte. Schließlich soll eine bei verschiedenen Usergruppen
durchgeführte Umfrage Aufschluss über Kenntnisse, Gewohnheiten, Bedenken
und Erwartungen in bezug auf Zahlungssysteme im Internet geben.
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 12
1 Grundlagen der Bezahlung im Internet
1.1 Definitionen
1.1.1 Internet und www
,,The Internet is the collection of all the cables (and satellites) and of all
the computers that these cables link together in a global network."
(Knuckles, C., 2001, S. 16)
Das erste Internet wurde bereits 1969 in den USA gegründet und basiert auf
Protokollen der Link- und Transportschicht, in der Praxis häufig TCP/IP.
Das World Wide Web hingegen wurde erst ab 1990 entwickelt. Seit 1994 ist der
öffentliche Zugriff durch Privatpersonen auf Webseiten möglich, woraufhin sich
der E-Commerce als Voraussetzung für die Ausarbeitung von neuen
Zahlungssystemen erst entwickeln konnte.
Da die beiden Begriffe eng miteinander verbunden sind und im allgemeinen
Sprachgebrauch i.d.R. synonym verwendet werden, wird auch in dieser Arbeit der
Begriff ,,Internet" dem Sprachgebrauch entsprechend als dem Begriff ,,World
Wide Web" gleichwertig verwendet.
1.1.2 Bezahlsysteme und Zahlungsverkehr
Die Bezahlungsmöglichkeiten im www lassen sich zunächst in zwei Gruppen
einteilen. Bezahlsysteme bezeichnen den direkten Geldtransfer zwischen Kunde
und Händler bzw. Dienstleister (Vgl. Kessler, P., 2001, Slide 6). Der Empfänger
kann unmittelbar über die Einnahme verfügen.
Der Begriff Zahlungsverkehr umfasst dagegen den Auftrag eines Kunden,
Buchgeld an einen Dritten zu übertragen (Vgl. Kessler, P., 2001, Slide 6), z.B.
durch eine elektronische Banküberweisung.
1.1.3 Micropayments und Macropayments
Im allgemeinen wird bei Zahlungsmöglichkeiten im Internet zwischen
Micropayments und Macropayments unterschieden, wobei ersteres Kleinbeträge
umfasst, während unter Macropayments die Bezahlung größerer Beträge
verstanden wird. Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Micro- und
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 13
Macropayments gibt es allerdings noch keine feste Definition. So unternimmt das
Institut für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung (IWW) an der Universität
Karlsruhe die alternative Einteilung in Micropayments (unter 5 Cents), small
Payments (bis ca. 5 Euro) und Macropayments.
Wie von ECIN-Autor Matthias Robben (Vgl. http://www.ecin.de/
zahlungssysteme/prepaid, 16.10.2002) wurde auch bei der im Rahmen dieser
Arbeit durchgeführten Online-Umfrage der Begriff ,,Micropayments" für Beträge
bis 5 definiert.
1.2 Geldfunktionen
Geld muss drei Funktionen erfüllen:
Die wichtigste ist die Tauschmittelfunktion, die Geld zu einem ,,schwerlich
wegzudenkenden Bestandteil einer durch weitgehende Arbeitsteilung
gekennzeichneten Volkswirtschaft" (Jarchow, H.-J., 1998, 11) macht. Weiterhin
erfüllt Geld die Funktion der Recheneinheit und der Wertaufbewahrung.
Um als Zahlungsmittel anerkannt zu werden, müssen auch die im E-Commerce
zur Verfügung gestellten Zahlungssysteme diese ökonomischen Anforderungen
erfüllen.
1.3 Allgemeine Anforderungen an Zahlungssysteme
1.3.1 Das ACID-Modell
Damit Zahlungssysteme online einsetzbar sind, müssen sie bestimmte
Grundvoraussetzungen erfüllen. Wenn auch manche Autoren eine größere Zahl an
Faktoren auflisten, so bauen diese Ansätze im Wesentlichen auf dem ,,ACID"-
Modell auf. Es setzt sich aus folgenden vier Faktoren zusammen (Vgl. Glökler,
C., http://www.graefe-partner.de/ecom/neuezahlungsformen.html, 13.12.2002):
1.3.2 Atomicity
Atomicity (Unteilbarkeit) bezeichnet die Notwendigkeit, dass ein
Zahlungsvorgang entweder komplett oder gar nicht ausgeführt werden muss. Dies
ist Voraussetzung für eine mögliche Rückabwicklung des Geschäfts sowie die
Nachprüfbarkeit der Umsätze. Ist die Atomicity nicht gegeben, kann es bei einer
Unterbrechung der Verbindung während der Datenübertragung beispielsweise
passieren, dass der Betrag beim Kunden zwar abgebucht, nicht aber dem Händler
gutgeschrieben wird.
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 14
1.3.3 Consistency
Die Consistency (Konsistenz) der Daten sagt aus, dass alle an der Transaktion
beteiligten Parteien beim Zugriff auf die gleichen Daten auch die gleichen,
unverfälschten Informationen erhalten. Dieser Aspekt bezieht sich nur auf die
Datenqualität und schließt keinesfalls Zugriffsbeschränkungen, z.B. der Bank auf
Produktinformationen oder des Händlers auf vertrauliche Kundendaten, aus.
1.3.4 Independence
Die Independence (Unabhängigkeit) einzelner Transaktionen voneinander
garantiert, dass diese sich nicht gegenseitig beeinflussen oder behindern.
1.3.5 Durability
Durability (Dauerhaftigkeit) einer Bezahlmethode ist dann gegeben, wenn im
Falle des Verlustes von Daten, z.B. durch Hard- bzw. Software-Fehler oder
Sabotage, der vorherige fehlerfreie Zustand wieder hergestellt werden kann und
somit der monetäre Gegenwert der verlorenen Daten erhalten bleibt. Dies betrifft
in erster Linie das wenig verbreitete System des Netzgeldes (siehe 7.3), wo Geld
in Form von Dateien verschickt und auf der Festplatte gespeichert werden kann.
1.4 Anforderungen an Zahlungssysteme aus Sicht des Kunden
1.4.1 Sicherheit
Für die Verbraucher stellt die Sicherheit von Zahlungen im Internet den
wichtigsten Aspekt dar. Laut einer Umfrage von Forrester Research halten 98%
aller befragten Internetnutzer Sicherheit für wichtig oder sehr wichtig. Bei
kleineren Händlern betrug der Anteil laut einer Umfrage von Berlecon Research
sogar 100% (Vgl. ECIN, http://www.ecin.de/zahlungssysteme/epayment/
print.html, 22.02.2001).
Die Branche der Anbieter von Zahlungssystemen im Internet kämpft allerdings
seit ihrem Bestehen mit einem übermächtig erscheinenden Mythos: Bei einer
Umfrage des Bundesverbands deutscher Banken gaben 55% der deutschen
Internetnutzer, die noch nie Einkäufe im Internet getätigt haben, die mangelnde
Sicherheit des Zahlungsverkehrs als Grund dafür an (Vgl. BdB,
http://www.bdb.de/pic/artikelpic/112001/10-00.pdf, 21.11.2002).
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 15
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03
Auf der anderen Seite sinkt die Ablehnung der Anwender mit Erfahrung und
Bildungsstand. Dies deutet darauf hin, dass die Unsicherheit häufiger im
mangelnden Kenntnisstand der Anwender als in tatsächlich vorhandenen
Sicherheitslücken begründet liegt (Vgl. Joscon Mediaconsult,
http://linz1.net/dt/cash6.html, 16.10.2002).
Die aktuell wichtigsten Konzepte zur sicheren Durchführung von Zahlungen im
Internet werden in Kapitel 3 sowie in Zusammenhang mit der Darstellung der
einzelnen Systeme erläutert.
1.4.2 Anonymität
Bargeld hat im Gegensatz zu Schecks und Kreditkarten die Eigenschaft, dass sich
seine Herkunft nicht zurückverfolgen lässt. Dies ist auch im Normalfall bei
Online-Transaktionen nicht erforderlich und kann sogar ein Hindernis darstellen.
Der Kunde zieht es vor, persönliche oder vertrauliche Daten so selten wie möglich
preiszugeben. Dies wird durch den hohen Wert von 63% der Internet-Nutzer, die
noch nie online eingekauft haben und Datenschutzgründe als Ursache für ihre
Ablehnung anführen, untermauert (Vgl. BdB, http://www.bdb.de/pic/
artikelpic/112001/10-00.pdf, 21.11.2002).
Zudem kann es zu Situationen kommen, in denen der Kunde seine Identität nicht
preisgeben möchte, wie z.B. im Erotikbereich. Einige Zahlungssysteme tragen
dem Rechnung, indem Händler und Bank nur die zur Abwicklung des Geschäfts
jeweils unbedingt notwendigen Informationen erhalten.
1.4.3 Bedienungsfreundlichkeit
Bedienungsfreundlichkeit gehört ebenfalls zu den wichtigsten Anforderungen an
Zahlungssysteme. Dieser Aspekt umfasst die Punkte Einfachheit,
Geschwindigkeit und Komfort.
Genauso wie viele Surfer bei zu langen Ladezeiten von Webseiten bereits
frühzeitig wieder die Seite verlassen, ergibt sich bei zu aufwendigen oder
komplizierten Zahlungssystemen der Effekt, dass der potentielle Kunde den
Bezahlvorgang abbricht, weil er zu kompliziert ist oder zu lange dauert. Nach
einer Studie von Jupiter Communications bricht mehr als ein Viertel der Online-
Shopper den Einkauf aufgrund zu komplizierter Formulare ab. Eine Untersuchung
der zehn größten Online-Shops der USA durch Creative Good erbrachte sogar
eine Abbruchquote von 39%. Ein Report von Dataquest belegt, ,,dass für die

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 16
Kunden der bequeme Einkauf in den meisten Fällen wichtiger ist als der günstige
Preis". (Vgl. Gatzke, M., http://www.ecin.de/zahlungssysteme/wallet, 16.10.
2002).
In diesem Zusammenhang spielt auch die Bedienungsfreundlichkeit der gesamten
Website eine entscheidende Rolle. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher
Banken sind für 25% der User, die noch nicht zu den Online-Kunden gehören, die
Produkte zu schwer zu finden, 23% finden den Einkauf zu umständlich und
lehnen deswegen E-Commerce ab (Vgl. BdB, http://www.bdb.de/pic/
artikelpic/112001/10-00.pdf, 21.11.2002). Deswegen tragen auch Faktoren wie
die übersichtliche Strukturierung der Website, die klare Beschreibung der
Hyperlinks und Navigationsleisten, Konsistenz in Funktionalität und Design
sowie ein einfach zu bedienender und funktionierender Warenkorb dazu bei, dass
der Kunde mit wenigen Klicks eine Bestellung auslösen kann.
Einer Umfrage des Marktforschungsinstituts marketagent.com zufolge sehen die
Nutzer die einfache Handhabung als wichtigstes Kriterium für die Auswahl einer
Bezahl-Methode an (Vgl. http://www.ecin.de/zahlungssysteme/onlinepayment,
29.05.2002). Immerhin 38,7% legen auf die Nachvollziehbarkeit der Umsätze
wert, was sich beispielsweise in der monatlichen Abrechnung der
Kreditkartenunternehmen wiederfinden sollte.
Um potentielle Kunden nicht bereits im Vorfeld abzuschrecken, sollte zudem der
Aufwand des Kunden hinsichtlich Einrichtung und Installation minimiert werden.
Als erfolgshemmend können beispielsweise die Installation von Software, die
Eröffnung eines neuen Kontos bei der beteiligten Bank, oder die Notwendigkeit
eines Briefwechsels vor Nutzung einer Zahlungsmethode wirken.
Der Produkttest des Computermagazins CHIP Online bilanziert: ,,Mobiles
Bezahlen und einfaches Bezahlen ­ das sind die Voraussetzungen für ein
erfolgreiches E-Payment-Produkt" (Vgl. CHIP online, http://www.chip.de/
produkte_tests/unterseite_produkte_tests_167452.html, 16.10.2002).
1.4.4 Günstige Kostenstruktur
Die aktuell auf dem Markt befindlichen Zahlungssysteme sind mit Kosten für
Händler oder Kunde verbunden, die sich z.T. ganz erheblich unterscheiden und
dadurch bei der Auswahl einer Bezahl-Methode zu einem entscheidenden Faktor
werden. So ist es nicht verwunderlich, dass keine oder geringe Kosten von den
Internetnutzern bei der Umfrage IZV4 des IWW Karlsruhe zum wichtigsten
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 17
Auswahlfaktor gekürt wurde (Vgl. ECIN, http://www.ecin.de/zahlungssysteme/
epayment, 22.02.2001).
Je nach Art des Systems können dem Händler oder dem Kunden einmalige Setup-
oder Registrierungskosten, periodische Kosten oder Gebühren pro Transaktion
berechnet werden. Zudem wird bei einigen Systemen spezielle Soft- oder
Hardware benötigt.
Besonders im Micropayment-Bereich stehen hohe Transaktionskosten der
Wirtschaftlichkeit des E-Commerce-Geschäfts entgegen. Da Kleinstbeträge den
Aufwand eines Betrugsversuches nicht rechtfertigen, kommt es in diesem Bereich
noch mehr auf niedrige Abwicklungskosten an.
1.4.5 Vielseitige Einsatzmöglichkeiten
,,Mit einer Kreditkarte können Kunden bei einem angeschlossenen
Vertragspartner bezahlen. Nicht aber von ,,Kunde zu Kunde". Diese starre
Einteilung von Käufer, der zahlt, und Verkäufer, der kassiert, ist ganz
offensichtlich ein Hindernis für den freien Zahlungsverkehr und das
Zustandekommen von Geschäften überhaupt" (Joscon Mediaconsult,
http://linz1.net/dt/cash6.html, 10.11.2002).
Diese sogenannten ,,Peer-to-Peer-Zahlungen", wie sie z.B. bei den Systemen
Paybox und PayPal angeboten werden, sind eine Möglichkeit des flexiblen
Einsatzes von Bezahlsystemen. Andere Möglichkeiten bieten Geldkarte und
Lastschrift.
Die steigende Zahl von Anwendern gibt den Anbietern dieser Systeme recht. Das
IWW Karlsruhe ermittelte zudem, dass 55,6% der Internetbenutzer die
,,Verwendung der Zahlungsmethode auch außerhalb des Internet" zur Nutzung
einer elektronischen Zahlungsmethode motivieren könnte (Vgl. IWW,
http://www.iww.uni-karlsruhe.de/izv5, 2002).
1.4.6 Globale Nutzungsmöglichkeit
Dieser Aspekt knüpft an den vorigen an und macht diesen erst wirklich nutzbar.
Auch die globale Nutzungsmöglichkeit (Portabilität) betont die vielseitige
Verwendungsmöglichkeit eines Zahlungsverfahrens. Sie besagt, dass ein System
von vielen Händlern eingesetzt wird und daher in vielen verschiedenen Online-
Shops zum Einkauf genutzt werden kann. Ein Musterbeispiel hierfür ist die VISA-
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 18
Kreditkarte, die von einer großen Mehrheit der Händler akzeptiert wird. Im
Gegensatz dazu stehen proprietäre Systeme, die nur von einem Händler akzeptiert
werden.
Besonders wichtig ist dieser Punkt bei Systemen, die eine hohe
Einstiegsinvestition erfordern, wie z.B. den Kauf eines Chipkartenlesers.
1.5 Anforderungen an Zahlungssysteme aus Sicht des Händlers
1.5.1 Sicherheit
Die Ausführungen aus Kundensicht in bezug auf Sicherheit gelten auch für den
Händler. Er muss noch sensibler mit diesem Thema umgehen, da bereits ein
Zweifel des Kunden an der Sicherheit der Zahlungseinrichtung seine Umsätze
negativ beeinträchtigen und damit seine Existenz gefährden können. Es geht für
den Händler folglich nicht nur um die tatsächliche Minimierung des Risikos,
sondern auch um die Kommunikation von Sicherheit gegenüber dem Kunden, der
meist nicht selbst über ausreichend Fachwissen verfügt, um die Sicherheit von
Systemen miteinander vergleichen zu können.
1.5.2 Günstige Kostenstruktur
Für den Händler sind sowohl die Kosten wichtig, die er selbst für die
Implementierung und Anwendung eines Zahlungssystems tragen muss, als auch
der Anteil, den der Kunde bezahlt, da der Kunde vom Kauf Abstand nehmen
kann, wenn diese zu hoch sind.
Verfügt der Händler über die kritische Masse an Umsätzen, tritt die Bedeutung
seiner einmaligen Implementierungskosten gegenüber den variablen Kosten und
anderer Kriterien des Zahlungssystems in den Hintergrund.
1.5.3 Zahlungsgarantie
Ein gemäß § 433 BGB im Internet abgeschlossener Kaufvertrag verpflichtet den
Verkäufer nach Absatz 1 zur Übergabe der Sache sowie das Eigentum an
derselben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer nach Absatz 2 zur Zahlung
des Kaufpreises und der Übernahme der Sache.
Je nach Zeitpunkt des Zahlungsvorganges im Verhältnis zum Eigentumsübergang
der Ware ist die Zahlung des Kaufpreises unterschiedlich kritisch. Liegt der
Zeitpunkt der Ausgabe des Geldes durch den Käufer vor der Übereignung der
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Zahlungsmöglichkeiten im Internet 19
Sache (Pre-Paid-System) oder fällt er mit diesem zusammen (Pay-Now-System),
so ist die Frage der Zahlungsgarantie i.d.R. unproblematisch, da das Geld,
unabhängig von seiner Form, spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache in
den Besitz der Verkäufers gelangt. Im Gegenzug trägt der Kunde bei
Vorausbezahlung das Vorleistungsrisiko, die Waren nicht oder nicht seiner
Bestellung entsprechend zu erhalten.
Erfolgt die Bezahlung jedoch erst nach Erbringung der vereinbarten Leistung
(Pay-Later-System), wie dies z.B. bei Kreditkartenzahlungen, der Bezahlung auf
Rechnung und Inkassosystemen der Fall ist, so wird die Existenz einer
Zahlungsgarantie für den Händler zu einem Hauptkriterium für die
Implementierung einer bestimmten Zahlungsmöglichkeit.
In einem Urteil vom 16. April 2002 entschied der BGH, ,,das Ausfallrisiko für
Zahlungen per Internet oder Telefon vom Händler auf die Kreditkarten-
unternehmen zu verlagern" (Eurocard, http://eurokartensysteme.de/presse/
servicecenter/pressemitteilungen/pressemitteilungen-19-06-02/, 16.12.2002).
Daraufhin kündigte der Marktführer Eurocard alle Serviceverträge mit Online-
Shops. Hintergrund ist die Möglichkeit für Kreditkarteninhaber, vom Händler eine
Rückbuchung zu verlangen, wenn sie bestreiten, die Bestellungen abgegeben zu
haben und ihnen das Gegenteil nicht nachgewiesen werden kann. Als Nachweis
gilt eine persönliche Unterschrift oder eine elektronische Signatur (siehe 3.4).
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 20
2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Bezahlung im Internet
2.1 Internationale Rechtsnormen
2.1.1 Rolle der Richtlinien der Europäischen Union
Die wesentlichen Rahmenbedingungen der deutschen Gesetzgebung sowie der
Gesetzgebung anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) im Bereich
des E-Commerce und des E-Payment orientieren sich an den Richtlinien der EU.
Diese werden vom EU-Parlament sowie dem Europäischen Rat verabschiedet. Für
die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet sind in erster Linie die
im Folgenden ausgeführten Fernabsatzrichtlinie, Signaturrichtlinie, E-Commerce-
Richtlinie und E-Money-Richtlinie von Bedeutung.
2.1.2 Fernabsatzrichtlinie
Die ,,EU-Fernabsatzrichtlinie über den Verbraucherschutz bei
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (97/17/EG)" vom 17. Februar 1997 ist das
wichtigste EU-Dokument zum Verbraucherschutz im E-Commerce. Sie stellt
Mindestanforderungen an die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten zum Vertrieb
über Fernkommunikationsmittel wie Brief, Telefon und Internet. Demnach sollen
die Anbieter von Waren und Dienstleistungen folgende Vorgaben einhalten:
· Ausreichende Information des Konsumenten vor Vertragsabschluß
· Schriftliche bzw. dauerhafte Information z.B. über Identität des Anbieters
bzw. Herstellers spätestens bei Lieferung
· Widerrufsrecht binnen sieben Tagen ohne Vertragsstrafe. Diese Frist kann
von den Mitgliedsstaaten bei mangelnder Information des Verbrauchers auf
drei Monate verlängert werden.
· Vertragserfüllung spätestens nach 30 Tagen
· Bei Zahlung mittels Karte Stornierung im Fall betrügerischer Verwendung
· Verbot der Zusendung unbestellter Waren an Verbraucher sowie
Freistellung der Verbraucher von jedweder Pflicht zur Aufbewahrung oder
ähnlichem in einem solchen Fall
· Vorherige Zustimmung für Verwendung von Kommunikation mit
Automaten als Gesprächspartner (Voice-Mail-System) und Telefax
notwendig - andere Fernkommunikationstechniken sind zulässig, wenn sie
nicht offenkundig durch den Verbraucher abgelehnt werden.
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Zahlungsmöglichkeiten im Internet 21
Für bestimmte Arten von Geschäften sind manche oder alle Bestimmungen der
Fernabsatzrichtlinie nicht anwendbar, insbesondere für bestimmte
Finanzdienstleistungen, Geschäfte mit Warenautomaten, Immobiliengeschäfte,
teilweise Lieferung von Lebensmitteln und anderen verderblichen oder schwer
zurücknehmbaren Waren.
Die Fernabsatzrichtlinie der EU wurde in Deutschland durch das Fernabsatzgesetz
vom 27.06.2000 umgesetzt, das seit dem 01.01.2002 in das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB) integriert ist.
2.1.3 Signaturrichtlinie
Die Signaturrichtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 6.
November 1999 legt Mindestanforderungen im Umgang mit digitalen Signaturen
fest. Damit schafft sie die Grundlage zur EU-weiten sicheren Anwendung
digitaler Signaturen.
Den Kriterien der EU-Signaturrichtlinie werden in Deutschland mit der
Neuauflage des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 sowie der Signaturverordnung
vom 21.11.2001 Rechnung getragen (siehe 3.4.3).
2.1.4 E-Commerce-Richtlinie
Die EU-Richtlinie über den europäischen Geschäftsverkehr vom 08.06.2000, auch
,,E-Commerce-Richtlinie" genannt, stellt fest, dass unterschiedliche rechtliche
Voraussetzungen in den einzelnen Mitgliederstaaten die ,,Weiterentwicklung der
Informationsgesellschaft der Gemeinschaft" behindern und fasst folglich das Ziel,
,,einen rechtlichen Rahmen zur Sicherstellung des freien Verkehrs von Diensten
der Informationsgesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen, nicht
aber, den Bereich des Strafrechts als solchen zu harmonisieren."
Somit stellt sie einen Schritt zur Angleichung der einzelstaatlichen Rechts-
ordnungen innerhalb des EU-Binnenmarktes dar.
Dieses Ziel kommt im sogenannten ,,Herkunftslandprinzip" zum Ausdruck.
Demnach finden auf E-Commerce-Händler jeweils das Gesetz des Staates
Anwendung, in dem er niedergelassen ist. Gerichtsstand ist dagegen das Land des
Verbrauchers. Folglich muss sich z.B. ein deutscher Anbieter, der in einem
anderen Land innerhalb der EU verklagt wird, den lokalen Gerichten stellen.
Diese wiederum müssen deutsches Recht anwenden.
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Zahlungsmöglichkeiten im Internet 22
Das Herkunftslandprinzip leistet somit einen großen Beitrag zur Rechtssicherheit
von E-Commerce-Unternehmen. Nachteile können allerdings entstehen, wenn
Händler im eigenen Land durch Auflagen behindert werden, denen ausländische
Konkurrenten nicht unterliegen. Zusätzlich könnte die Notwendigkeit der
juristischen Vertretung im Ausland kleinere Unternehmen benachteiligen.
Weiterhin gibt die Richtlinie den Abbau von Barrieren gegenüber der digitalen
Signatur, wie z.B. der Erfordernis der Schriftform bei Verträgen nach EU-Recht,
vor. Dieser zentrale Aspekt wurde in Deutschland im elektronischen
Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) vom 14.12.2001 umgesetzt.
2.1.5 E-Money-Richtlinie
Die Richtlinie 2000/46/EC des europäischen Parlaments und des Rates über die
Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geldinstituten
vom 18.09.2000 soll einen gemeinschaftsweiten aufsichtsrechtlichen Rahmen für
Unternehmen, die elektronisches Geld verausgaben, schaffen.
Der neugeschaffene Rechtsbegriff ,,E-Geldinstitute" umfasst sowohl Anbieter
hardware- als auch software-basierter Lösungen und zielt in erster Linie auf die
Abwicklung von Micropayments ab. Der Betrieb des E-Geldgeschäftes setzt
nunmehr eine Konzession voraus, die in Deutschland vom Bundesministerium für
Finanzen vergeben wird und die Einhaltung einer Vielzahl von
Schutzbestimmungen, wie beispielsweise Geschäftsbeschränkungen auf das E-
Geldgeschäft, zwingende Veranlagungsvorschriften hinsichtlich der noch nicht
ausgenützten Gelder sowie Vorschriften bezüglich der Rücktauschbedingungen
elektronischen Geldes, fordert.
Die E-Money-Richtlinie wurde vom deutschen Gesetzgeber durch die Anpassung
des Kreditwesengesetzes vom 26.03.2002 vollständig umgesetzt.
2.2 Willenserklärung und Vertragsabschluss im Internet
Eine freie Willenserklärung nach §§116 ff. BGB unterliegt dem Prinzip der
Formfreiheit, d.h. sie kann durchaus auch mündlich, fernmündlich, per e-Mail
oder Mausklick abgegeben werden. Allerdings schreibt das Gesetz für viele
Vertragsarten eine bestimmte Form vor, in Ermangelung derer nach § 125 BGB
ein Rechtsgeschäft nichtig ist.
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In einigen Bereichen wurde die Schriftform nach §126 BGB von der
elektronischen Form mit qualifizierter digitalen Signatur (siehe 1.7.3 digitale
Signatur) abgelöst. Dies schafft ein breiteres Anwendungsportfolio der
rechtsverbindlichen elektronischen Unterschrift und verbessert damit die
Bedingungen zum Abschluss von Verträgen über das Internet.
Angebote von Waren und Dienstleistungen auf Webseiten sind allerdings i.d.R.
noch keine Angebote im rechtlichen Sinne, sondern ein ,,invitatio ad offerendum",
eine Aufforderung zum Stellen eines Angebotes. Eine Online-Bestellung wird
daher gemäß §151 Abs.1 BGB erst durch die Annahme des Angebots durch den
Händler zum Vertrag. Allerdings braucht die Annahme des Angebots dem
Antragenden gegenüber nicht erklärt zu werden, wenn eine solche Erklärung nach
der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist, was für die Mehrzahl der Online-
Bestellungen im B2C-Bereich angenommen werden kann.
Folglich ist ein Unternehmen nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn er die auf
einer Webseite angebotene Ware gar nicht oder nicht zu den angegebenen
Konditionen liefern kann. Dies entspricht der Rechtslage bei Angeboten im
Schaufenster eines Einzelhändlers oder Kaufhauses.
Eine Willenserklärung gilt dann als abgegeben, wenn der Erklärende alles getan
hat, was seinerseits erforderlich ist, um die Wirksamkeit der Willenserklärung
herbeizuführen. Nach §130 BGB wird eine Willenserklärung, die einem anderen
gegenüber in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in
welchem sie ihm zugeht.
Im Internet kann von der Abgabe einer Erklärung gesprochen werden, wenn der
Erklärende bei bestehender Internetverbindung willentlich eine E-Mail absendet
oder auf der Webseite eines Händlers per Mausklick einen Button bestätigt,
welcher ersichtlich zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung vorgesehen
ist.
Dagegen ist noch nicht vollständig geklärt, zu welchem Zeitpunkt vom Zugang zu
einer per E-Mail abgegebenen Willenserklärung gesprochen werden kann.
Möglich sind der Zeitpunkt des erstmaligen Speicherns auf dem Rechner des
Providers mit der Möglichkeit des Abrufs für den Empfänger, der
gewohnheitsmäßige Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger oder der
Zeitpunkt, zu dem die Mail nach Abruf tatsächlich die Schnittstelle zum Rechner
des Empfängers passiert. Eine ähnliche Problematik besteht bei Bestell- und
René Schaible ESB Reutlingen WS 2002/03

Zahlungsmöglichkeiten im Internet 24
Zahlungsvorgängen per SMS. Auch hier ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Nachricht noch nicht geklärt.
Nicht alle Verträge, die Händler, Zahlungssystem-Anbieter und Kunden
miteinander abschließen, werden auch über das Internet abgeschlossen. Der
Vertrag zwischen Händler und Systemanbieter kann auch auf herkömmlichem
Wege verhandelt und unterzeichnet werden, da die Ausstattung des Online-
Angebotes mit einem Bezahlsystem eine größere Investition darstellt.
Andererseits gibt es auch an Händler gerichtete Online-Angebote. Dieser kann,
wie z.B. beim Bezahlservice ,,click & buy" der Firstgate AG, auf der Homepage
des Payment Providers (Bezahlsystem-Anbieters) die Integration des
Bezahlsystems ordern und seine Tarifierung vornehmen. Im genannten Beispiel
wird das System vollautomatisch beim Händler integriert, ohne dass der
Systemanbieter davon unmittelbar Kenntnis erlangt haben muss (Vgl. Glökler, C.,
http://www.graefe-partner.de/ecom/neuezahlungsformen.html, 13.12.2002).
Der Vertragsschluss des Kunden mit dem Payment Provider wird häufig online
durchgeführt, um eine Integration ohne Medienbruch zu gewährleisten.
2.3 Informationspflichten
Die Informationspflichten des Online-Händlers sind in Art. 240 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) sowie § 312c
BGB geregelt.
Diese Pflichten umfassen Informationen über Einzelheiten des Vertrags,
insbesondere zur Person des Unternehmers, zur angebotenen Leistung und zu den
allgemeinen Geschäftsbedingungen, Belehrungen über Widerrufs- und
Kündigungsrecht, Kundendienst und Garantiebedingungen. Vorgeschrieben ist
dabei grundsätzlich die Textform gemäß § 126b BGB, worunter Urkunden und
dauerhafte Datenträger fallen. Dauerhafte Datenträger im Sinne des Gesetzes sind
weder Webseiten noch e-Mails, sondern beispielsweise CD-Roms oder
Papierdokumente.
2.4 Widerrufsrecht
Einem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag nach § 312d bzw. §355
BGB ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Dieses kann gemäß §356 durch ein
uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Findet die Belehrung des
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Verbrauchers über sein Widerrufsrecht erst nach Vertragsabschluss statt,
verlängert sich die Frist auf einen Monat. Die Frist beginnt im Normalfall bei
Erhalt der Ware. In Streitfällen liegt die Beweislast beim Unternehmer. Nach
spätestens sechs Monaten erlischt das Widerrufsrecht.
Genügt der Händler jedoch seinen oben ausgeführten Informationspflichten nicht
in ausreichendem Umfang oder nicht in der vorgeschriebenen Weise, beginnt die
Frist gar nicht zu laufen. In diesem Fall bleibt das Widerrufsrecht auch über
Zeiträume, die über sechs Monate hinausgehen, erhalten.
Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, dürfen ihm bei einer
Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die Kosten der Rücksendung
auferlegt werden. Dies bezieht sich auf den Gesamtwert der Bestellung, nicht auf
die Rücksendung.
2.5 Bankenrecht
Da E- und M-Payment auf die Abwicklung von Zahlungsverkehr ausgerichtet
sind, muss untersucht werden, ob und inwieweit Systemanbieter dem Bankenrecht
unterliegen. Dies ist der Fall, wenn sie nach den Begriffsbestimmungen des
Kreditwesengesetzes (KWG) als ,,Kreditinstitute" oder ,,Finanzdienst-
leistungsinstitute" einzustufen sind.
Gemäß §1 Abs. 1 KWG sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte
gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Folgende Bankgeschäfte gemäß
§1 Abs.1 KWG können insbesondere für E-Payment-Anbieter zu einer Einstufung
als Kreditinstitut führen (Vgl. Glökler, C., http://www.graefe-partner.de/ecom/
neuezahlungsformen.html, 13.12.2002):
...
8. die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen
Gewährleitungen für andere (Garantiegeschäft),
9. die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des
Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft),
...
Die einschlägigen Bestimmungen hinsichtlich der Ausgabe von elektronischem
Geld wurden geändert, so dass die Ausübung des E-Geld-Geschäfts nicht mehr zu
einer Einstufung als Kreditinstitut führt (siehe 1.6.6).
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Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832473808
ISBN (Paperback)
9783838673806
DOI
10.3239/9783832473808
Dateigröße
2.5 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Reutlingen – unbekannt
Erscheinungsdatum
2003 (November)
Note
1,7
Schlagworte
zahlungssysteme e-payment e-recht internet security marktplätze
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