Lade Inhalt...

Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden Unternehmenssanierung

Zivilrechtliche Möglichkeiten und steuerrechtliche Auswirkungen

©2003 Diplomarbeit 77 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird die Unternehmenskrise als Problemauslöser einer Insolvenz eines Unternehmens beschrieben. Die Möglichkeiten der Unternehmenssanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens werden aufgezeigt.
Schwerpunkt der Arbeit sind jedoch Maßnahmen zur Unternehmenssanierung, die die Insolvenztatbestände der Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung im Vorfeld abwehren können, damit das Insolvenzverfahren vermieden wird.
Hier werden der Forderungsverzicht, der Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung und der Rangrücktritt behandelt. Es werden jeweils allgemeine Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen, die Darstellung in der Handels- und Steuerbilanz von Gläubiger und Schuldner, die steuerlichen Besonderheiten, sowie mögliche vertragliche Ausgestaltungen kritisch untersucht.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkürzungsverzeichnisIV
AbbildungsverzeichnisVI
1.Einleitung1
2.Das Unternehmen in der Krise3
2.1Darstellung des Krisenbegriffs4
2.2Merkmale von Unternehmenskrisen5
2.3Krisenerkennung und Krisenvermeidung6
2.4Die Notwendigkeit der Krisenfrüherkennung8
3.Die verschiedenen Möglichkeiten der Unternehmenssanierung9
3.1Die Sanierungsfähigkeit als Voraussetzung der Unternehmensfortführung9
3.1.1Darstellung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen der Sanierungsprüfung9
3.1.2Erstellung eines Sanierungskonzeptes10
3.1.3Beurteilung der Sanierungsfähigkeit13
3.1.4Verschiedene Anlässe der Sanierungsprüfung14
3.2Die Möglichkeit der außergerichtlichen Unternehmenssanierung14
3.3Die gerichtliche Sanierung im Rahmen der Insolvenz15
3.3.1Verfahrensablauf des Insolvenzverfahrens16
3.3.2Insolvenztatbestände19
3.3.2.1Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO20
3.3.2.2Drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO21
3.3.2.3Überschuldung gem. § 19 InsO23
3.3.2.3.1Arten der Überschuldung24
3.3.2.3.2Die Abwicklung der Überschuldungsprüfung24
3.3.3Vor- und Nachteile der Sanierung innerhalb der Insolvenz26
4.Gesellschaftsexterne, finanzwirtschaftliche Sanierungsmöglichkeiten zur Abwendung der Insolvenz28
4.1Der Forderungsverzicht29
4.1.1Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen29
4.1.2Darstellung in der Handelsbilanz31
4.1.3Steuerbilanzielle Besonderheiten33
4.1.4Vertragliche Ausgestaltung36
4.1.5Anwendungsgebiete des Forderungsverzichts38
4.2Die Besserungsvereinbarung39
4.2.1Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen39
4.2.2Darstellung in […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7364
Neuhaus, Nadja: Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden
Unternehmenssanierung - Zivilrechtliche Möglichkeiten und steuerrechtliche
Auswirkungen
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Fachhochschule Südwestfalen, Hochschule für Technik und Wirtschaft,
Diplomarbeit, 2003
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
IV
Abbildungsverzeichnis
VI
Seite
1.
Einleitung
1
2.
Das Unternehmen in der Krise
3
2.1
Darstellung
des
Krisenbegriffs
4
2.2
Merkmale
von
Unternehmenskrisen
5
2.3
Krisenerkennung und Krisenvermeidung
6
2.4
Die Notwendigkeit der Krisenfrüherkennung
8
3.
Die verschiedenen Möglichkeiten der
Unternehmenssanierung
9
3.1
Die Sanierungsfähigkeit als Voraussetzung der
Unternehmensfortführung
9
3.1.1
Darstellung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen der
Sanierungsprüfung
9
3.1.2
Erstellung eines Sanierungskonzeptes
10
3.1.3
Beurteilung
der
Sanierungsfähigkeit
13
3.1.4
Verschiedene Anlässe der Sanierungsprüfung
14
3.2
Die Möglichkeit der außergerichtlichen
Unternehmenssanierung
14
3.3
Die gerichtliche Sanierung im Rahmen der Insolvenz
15
3.3.1
Verfahrensablauf
des
Insolvenzverfahrens
16
3.3.2
Insolvenztatbestände
19

II
3.3.2.1
Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO
20
3.3.2.2
Drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO 21
3.3.2.3
Überschuldung gem. § 19 InsO
23
3.3.2.3.1
Arten der Überschuldung
24
3.3.2.3.2
Die Abwicklung der
Überschuldungsprüfung
24
3.3.3
Vor- und Nachteile der Sanierung innerhalb der
Insolvenz
26
4.
Gesellschaftsexterne, finanzwirtschaftliche
Sanierungsmöglichkeiten zur Abwendung der Insolvenz
28
4.1
Der
Forderungsverzicht
29
4.1.1
Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen
29
4.1.2
Darstellung in der Handelsbilanz
31
4.1.3
Steuerbilanzielle
Besonderheiten
33
4.1.4
Vertragliche
Ausgestaltung
36
4.1.5
Anwendungsgebiete des Forderungsverzichts
38
4.2
Die
Besserungsvereinbarung
39
4.2.1
Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen
39
4.2.2
Darstellung in der Handelsbilanz
42
4.2.3
Steuerbilanzielle
Besonderheiten
44
4.2.4
Vertragliche
Ausgestaltung
47
4.2.5
Anwendungsgebiete der Besserungsvereinbarung
51
4.3
Die
Rangrücktrittsvereinbarung
52
4.3.1
Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen
52
4.3.2
Darstellung in der Handelsbilanz
55
4.3.3
Steuerbilanzielle
Besonderheiten
56
4.3.4
Vertragliche
Ausgestaltung
57
4.3.5
Anwendungsgebiete der Rangrücktrittsvereinbarung
59

III
4.4
Vergleich der Sanierungsmaßnahmen und
Handlungsempfehlung 60
5.
Zusammenfassung
und
Ausblick
62
Literaturverzeichnis
64

IV
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
Abschn. Abschnitt
AEAO
Anwendungserlass
zur
Abgabenordnung
AG
Amtsgericht
AktG
Aktiengesetz
a. F.
alte Fassung
AO
Abgabenordnung
Art.
Artikel
BB
Betriebs-Berater
Bd.
Band
BFH
Bundesfinanzhof
BGB
Bürgerliches
Gesetzbuch
BGH Bundesgerichtshof
Bil-Komm. Bilanz-Kommentar
BKR
Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht
BMF
Bundesministerium
für
Finanzen
DB
Der Betrieb
DStR
Deutsches
SteuerRecht
EStG
Einkommensteuergesetz
e.V.
eingetragener
Verein
FA
Finanzamt
FAR
Fachausschuss
Recht
f.
folgende
ff.
fortfolgende
FN
Fachnachrichten
Fn.
Fußnote
FTD
Financial
Times
Deutschland
gem.
gemäß
ggf.
gegebenenfalls
GG
Grundgesetz
GmbHG GmbH-Gesetz

V
GuV
Gewinn-
und
Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
e.V.
InsO
Insolvenzordnung
i.V.m.
in
Verbindung
mit
Kap. Kapitel
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich
Mrd. Milliarden
Nr. Nummer
o. a.
oben angegeben
o. V.
ohne Verfasserangabe
PublG
Publizitätsgesetz
RG
Reichsgericht
RGZ
Entscheidungen des Reichsgerichts in
Zivilsachen
Rz.
Randziffer
s.
siehe
S.
Seite
StGB
Strafgesetzbuch
vgl.
vergleiche
WP
Wirtschaftsprüfer
WPg.
Die
Wirtschaftsprüfung
z. B.
zum Beispiel
ZIP
Zeitschrift
für
Wirtschaftsrecht
ZPO
Zivilprozessordnung

VI
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1:
Möglichkeiten der Krisenüberwindung
3
Abb. 2:
Notwendiger Inhalt eines Sanierungskonzeptes gem.
FAR
1/1991
10
Abb.
3: Insolvenztatbestände
18
Abb. 4:
Sanierungsmöglichkeiten einzelner Gläubiger
26

- 1 -
1.
Einleitung
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich die aktuelle Zahl der Insolven-
zen in Deutschland. Laut Mitteilung vom 21.03.2003 wurden im Jahr 2002 84.428
Insolvenzen verzeichnet, von denen 37.579 auf Unternehmen und Kleinunterneh-
mer entfielen.
1
Dies bedeutet einen Anstieg der gesamten Insolvenzen um 66,4
Prozent im Vergleich zum Jahr 2001. Im europäischen Vergleich befindet sich
Deutschland damit an erster Stelle. Bei Betrachtung der Unternehmensinsolven-
zen liegt Deutschland mit einem Anstieg von 16,4 Prozent nur geringfügig über
dem europäischen Durchschnitt von 10,7 Prozent.
2
Werden die offenen Forder-
ungen aller Insolvenzgläubiger aus dem Jahr 2002 addiert, ergibt sich ein Betrag
von rund 61,5 Mrd. Euro. Die offenen Forderungen gegen Unternehmen sind dar-
in mit 51,8 Mrd. Euro enthalten.
3
Bedingt durch die steigende Zahl der Insolvenzen ist es für Unternehmen wichtig,
sich mit betrieblichen Krisensituationen, Reaktionsmöglichkeiten zur Abwendung
bzw. Beseitigung der Krise sowie Möglichkeiten der außergerichtlichen und der
gerichtlichen Sanierung zu beschäftigen.
Mit der am 01.01.1999 in Kraft getretenen neuen Insolvenzordnung wurden die
alte Konkurs-, die Vergleichs- und die Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst.
Sie legt den Grundstein für verändertes Krisenmanagement in Unternehmen und
bietet die Option der frühzeitigen Sanierung und/oder Insolvenzeröffnung. Die
Insolvenzordnung wird als Chance zur Sanierung von an sich überlebensfähigen
Unternehmen verstanden, um deren Fortbestand zu sichern und sie von kranken
Unternehmen zu trennen. Die Vorteile und Chancen der Gläubiger ergeben sich
hierbei durch zeitige Verfahrenseröffnungen, da sie mit einem höheren Betrag aus
ihren Forderungen befriedigt werden und sich aktiv am Sanierungsprozess beteili-
gen können.
1
o.V. in DB, S. 785
2
o.V. in FTD, S. 12
3
o.V. in DB, S. 785

- 2 -
Im Rahmen dieser Diplomarbeit ist es zunächst zweckmäßig, im 2. Kapitel einlei-
tend einen Überblick über den Begriff der Unternehmenskrise zu geben. Die Kri-
senmerkmale, die Möglichkeiten der Früherkennung und die Vermeidung von
Krisensituationen werden erläutert. Anschließend wird die Notwendigkeit der
Krisenfrüherkennung dargestellt.
Kapitel 3 stellt die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten eines Unternehmens
dar. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Sanierungsfähigkeit und die Sanie-
rungsprüfung des Unternehmens gelegt. Zeigt die Sanierungsprüfung Potentiale
zur vollständigen Genesung des Unternehmens, ergeben sich zahlreiche interne
und externe Möglichkeiten, eine vollständige Sanierung zur Abwendung einer
Insolvenz durchzuführen. Ergibt eine Sanierungsprüfung, dass das Unternehmen
nicht sanierungsfähig ist, bleibt nur der Ausweg in die Insolvenz, deren Ablauf
und Voraussetzungen ebenfalls kurz erläutert werden.
Das 4. Kapitel behandelt aufgrund der besonderen Situationen des Unternehmens
und der Gläubiger ausschließlich gesellschaftsexterne, finanzwirtschaftliche Sa-
nierungsmaßnahmen. Beide Parteien nehmen damit eigenverantwortlich und ge-
stalterisch Einfluss auf den Sanierungsprozess. Darüber hinaus wird gezeigt, dass
bei der Wahl der Sanierungsinstrumente nicht nur die betriebswirtschaftlichen und
vertraglichen Besonderheiten von Bedeutung sind. Auch steuerrechtliche Konse-
quenzen und wählbare Alternativen für Unternehmen und Gläubiger, die eine Ba-
sis für ein erfolgreiches Sanierungskonzept bilden, werden aufgezeigt. In einem
Ausblick werden die einzelnen Sanierungsmaßnahmen verglichen und Hand-
lungsempfehlungen herausgestellt.
Schließlich wird mit dem 5. und letzten Kapitel eine Zusammenfassung der The-
matik gegeben.
Ziel dieser Diplomarbeit ist nicht nur, einen Überblick über die verschiedenen
Sanierungsmöglichkeiten im finanzwirtschaftlichen Bereich zu geben. Sie soll als
Hilfestellung dienen, eine für die individuelle Situation des Unternehmens pas-
sende Sanierungsvariante zu finden.

- 3 -
2.
Das Unternehmen in der Krise
In Zeiten einer gut funktionierenden Wirtschaft, geringer Arbeitslosigkeit und
Inflation sind selten Stimmen zu hören, die mehr Sicherheit und Risikovorsorge in
Unternehmen verlangen. Umgekehrt wird der Ruf nach Krisenvorsorge und Un-
ternehmensüberwachung lauter, je schlechter sich die wirtschaftliche Situation in
Deutschland und die weltwirtschaftlichen Entwicklungen darstellen.
Gerät ein Unternehmen in eine betriebswirtschaftliche Krisensituation, eröffnen
sich der Geschäftsführung zwei Wege, mit dieser umzugehen (s. Abb. 1). Zum
einen kann versucht werden, das Unternehmen außergerichtlich zu sanieren. Es
stehen der Geschäftsführung und den Gläubigern leistungswirtschaftliche und
finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Auswahl, wobei diese Maßnahmen in ge-
sellschaftsinterne und gesellschaftsexterne Maßnahmen unterteilt werden.
Zum anderen kann die Geschäftsführung Insolvenz anmelden. Die Insolvenzord-
nung stellt den Beteiligten drei Verfahrensziele gleichrangig nebeneinander, um
eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen: die Liquidation, die
Sanierung und die übertragene Sanierung.
Unternehmen in der Krise
Eignungsversuch/
Sanierung vor Insolvenzanmeldung
Insolvenzanmeldung
leistungswirtschaftliche
Maßnahmen
finanzwirtschaftliche
Maßnahmen
Liquidation
Sanierung
übertragene
Sanierung
gesellschaftsinterne
Sanierung
gesellschaftsexterne
Sanierung
Abb. 1: Möglichkeiten der Krisenüberwindung

- 4 -
2.1
Darstellung des Krisenbegriffs
In der Literatur finden sich, wie im Folgenden gezeigt wird, unterschiedliche Ver-
wendungen des Begriffes ,,Krise". Die Betriebswirtschaft und die Rechtslehre,
insbesondere das Insolvenzrecht und das Strafrecht, legen den Begriff unter-
schiedlich aus.
Der Begriff ,,Krise" hat seinen Wortursprung im altgriechischen und wird von
,,Krisis" abgeleitet.
4
,,Krisis" wird verwendet, um eine kritische Entwicklung einer
Krankheit oder die Zuspitzung einer Handlungssituation im antiken Drama darzu-
stellen.
5
Im heutigen allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Krisenbegriff
eine kritische oder problematische Entwicklung oder auch die Zuspitzung einer
Handlungsphase verstanden.
6
Die Betriebswirtschaftslehre verwendet den Begriff ,,Krise", um den Zustand
eines Schuldners oder schuldnerischen Unternehmens zu beschreiben, der die
wirtschaftliche Lebensfähigkeit in Frage stellt und damit die Existenz bedroht.
7
Speziell in der Unternehmenskrise wird von einer drohenden Handlungsunfähig-
keit gesprochen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um den Zustand der Be-
drohung. Es werden keine weiteren Aussagen über das zukünftige Schicksal des
Unternehmens getroffen. Prognosen über einen möglichen Fortbestand oder eine
Liquidation des Unternehmens werden ebenfalls nicht abgegeben.
Der in der Rechtslehre verwendete Krisenbegriff wird deutlich weiter gefasst als
der betriebswirtschaftliche. Hier spielen die insolvenzrechtliche und die strafrecht-
liche Definition eine wichtige Rolle. Das Insolvenzrecht geht von einer Krise aus,
wenn ein Insolvenzgrund gem. §§ 17 ff. InsO vorliegt. Nach der Insolvenzord-
nung kommen hierfür Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung in Betracht. Die rechtliche Krisensituation zeichnet sich in der
Regel bereits einen gewissen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung ab und löst damit,
vor Insolvenzreife, Rechte und Pflichten der Gläubiger und der Unternehmens-
4
Maus (2003-1), Rz. 26
5
Müller, S. 19
6
Wilden, § 1 Rz. 3
7
Uhlenbruck (1983), S. 1

- 5 -
führung aus. In diesem Zusammenhang ist der strafrechtliche Krisenbegriff im
Bereich der Insolvenzstraftaten des § 283 StGB von folgenschwerer Wichtigkeit.
Im Rahmen dieser Arbeit werden die strafrechtlichen Auswirkungen jedoch aus-
gespart, da sie hier von untergeordneter Bedeutung sind.
Der im Folgenden verwendete Krisenbegriff entspricht der betriebswirtschaftli-
chen Definition.
2.2
Merkmale von Unternehmenskrisen
Unternehmenskrisen werden anhand von Merkmalen gekennzeichnet und charak-
terisiert. Eine Krise wird durch drei Merkmale beschrieben: die Krisenursache, die
Krisenart und das Krisenstadium.
8
Die Krisenursache gibt Aufschluss über den Ursprung der Krise. Diese kann
durch unternehmensinterne (endogene) Faktoren, wie z.B. fehlerhafte Manage-
mententscheidungen, falsche Strategieverfolgung oder gestörten Informations-
fluss, oder unternehmensexterne (exogene) Faktoren, wie Konjunkturschwäche,
geändertes Wettbewerbs- oder Käuferverhalten oder technischen Fortschritt ent-
stehen. Die krisenbegünstigenden Faktoren sind meist frühzeitig erkennbar. Es
bedarf jedoch detaillierter Analysen, um festzulegen, wann und in welchem Maße
wahlweise die Unternehmensführung oder die Gläubiger in den Unternehmens-
prozess eingreifen sollten. Die Gläubiger reagieren in der Regel erst zu einem
Zeitpunkt, in dem ihnen die Krise deutlich erkennbar wird und sie bereits fortge-
schritten ist.
Die Krisenart wird in drei Phasen gegliedert, die zeitlich, wenn auch unbewusst,
nacheinander ablaufen, jedoch miteinander verknüpft sind. Die strategische Krise
bezeichnet eine Störung der langfristig wirkenden Erfolgsfaktoren.
9
Hierbei kann
beispielhaft eine Verschlechterung der Wettbewerbsposition oder der Verlust von
Marktanteilen genannt werden. Wird hingegen das Eigenkapital durch Verluste
8
IDW (2002), Abschn. F, Rz 22
9
IDW (2002), Abschn. F, Rz 27

- 6 -
soweit aufgezehrt, dass die Gefahr der Überschuldung
10
oder der Zahlungsunfä-
higkeit besteht, wird von einer Erfolgskrise gesprochen. Sie schlägt sich bei der
Kennzahlenberechnung von Gewinn, Rentabilität und Liquidität nieder. Die sich
an die Erfolgskrise anschließende Phase wird als Liquiditätskrise bezeichnet. Cha-
rakteristisch für die Liquiditätskrise ist die Tatsache, dass die Eigenkapitaldecke
so weit zusammengeschmolzen ist, dass die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit äu-
ßerst konkret wird.
11
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die beschriebenen
Phasen in zeitlich umgekehrter Reihenfolge ablaufen. Tritt aufgrund falscher Li-
quiditätsplanung eine Liquiditätskrise auf und werden Einsparpotentiale nicht
genutzt, ist eine Erfolgskrise die Folge. Die Erfolgskrise geht anschließend in eine
strategische Krise über.
12
Das Krisenstadium beschreibt den Grad der Bedrohung des Unternehmens.
13
Es
zeigt weiterhin, ob und inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, seine künfti-
gen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
2.3
Krisenerkennung und Krisenvermeidung
Zum Schutz von Kapitalgebern und Unternehmen hat der Gesetzgeber am
01.05.1998 das ,,Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich"
(KonTraG) in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz zwingt alle Aktiengesellschaften, mit-
telgroße und große Kapitalgesellschaften, sowie Personengesellschaften, die unter
das Publizitätsgesetz (PublG) fallen, ein System einzuführen, welches eine Kri-
senfrühwarnfunktion und ein ausreichendes Risikomanagement gewährleistet.
Krisen und existenzgefährdende Risiken sollen frühzeitig erkannt und ausgeräumt
werden.
10
IDW (2002), Abschn. F, Rz 28
11
IDW (2002), Abschn. F, Rz 29
12
Seefelder, S. 57
13
IDW (2002), Abschn. F, Rz 32

- 7 -
Zur Früherkennung werden zwei Systeme unterschieden:
·
die operativen Systeme und
·
die strategischen Systeme.
Die operativen Systeme bauen auf der Verwertung von Informationen und
Kennzahlen und deren Analyse auf. Sie verarbeiten die Erfolgs- und
Liquiditätszahlen im Cashflow, der am häufigsten verwendeten Kennzahl.
Allerdings sind sie als alleinige Indikatoren zur Früherkennung von Risiken
unbrauchbar, weil sie auf vergangenheitsbezogenen Werten basieren und
bestenfalls für kurzfristige Zukunftsplanungen heranzuziehen sind.
14
Als Zweites haben sich, aufbauend auf den operativen Frühwarnsystemen, die
strategischen Systeme entwickelt. Ihre Planungshorizonte sind deutlich weiter
gefasst und beziehen nicht nur das gesamte Unternehmen, sondern auch unter-
nehmensexterne Signale mit ein. Werden diese Signale oder Entwicklungsten-
denzen mit den Unternehmensdaten verknüpft, geben sie Auskunft über die wei-
tere wirtschaftliche Entwicklung.
15
Das Unternehmen kann nun entscheiden, wel-
che Reaktionen zur Krisenvermeidung oder ­bekämpfung ergriffen werden.
Eine weitere Möglichkeit Krisen zu umgehen, erfolgt durch die Unternehmens-
planung. Im operativen und strategischen Bereich werden die langfristigen Unter-
nehmensergebnisse geplant. Die verantwortliche Geschäftsführung wird alle Ge-
schäftsabläufe von Beginn an zielorientiert kontrollieren und steuern, anstatt sie
im Nachhinein zu analysieren. Die Pläne werden meist nach Jahren gegliedert,
stetig aktualisiert und fortgeschrieben. Ergeben sich durch unternehmensinterne,
wirtschaftliche oder politische Einflüsse notwendige Änderungen der Planzahlen,
kann das Unternehmen frühzeitig darauf reagieren und angepasste Wege in der
Unternehmenspolitik einschlagen.
14
Maus (2003-2), Rz. 129
15
Maus (2003-2), Rz. 129

- 8 -
2.4
Die Notwendigkeit der Krisenfrüherkennung
Je eher eine Unternehmenskrise von der Geschäftsführung erkannt wird, desto
größer sind die Chancen des Unternehmens, mit Hilfe von Sanierungsmaßnahmen
wieder ertrags- und überlebensfähig zu werden. Ist die Krise dagegen derart fort-
geschritten, dass ein Insolvenzgrund eingetreten ist, beginnt für die Gesellschafter
eine gesetzlich vorgegebene Drei-Wochen-Frist zu laufen. Gemäß §§ 64 I
GmbHG, 92 II AktG ist ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen, nachdem die
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bekannt wird ohne schuldhafte Verzö-
gerung zu stellen oder der Insolvenzgrund zu beseitigen.
Eine Beseitigung des Insolvenzgrundes wird erreicht, wenn die Lebensfähigkeit
des Unternehmens für das laufende und das folgende Geschäftsjahr aufgrund der
Sanierung gesichert ist.
16
Versäumt die Geschäftsführung jedoch die Antragstel-
lung, ist sie gegenüber der Gesellschaft gem. §§ 64 II GmbHG, 93 AktG für alle
Verbindlichkeiten schadensersatzpflichtig, die nach Feststellung der Zahlungsun-
fähigkeit begründet oder unrechtmäßig bedient werden.
Eine Unternehmenskrise ist eine komplexe und individuelle Situation, in der es
kein allgemeingültiges und dabei richtiges Rezept für die weiteren Vorgehens-
weisen gibt. Für das Unternehmen ist es wichtig, Krisen frühzeitig zu erkennen,
deren Ursachen zu analysieren und ein erfolgreiches Konzept zur Krisenvermei-
dung nicht nur zu erarbeiten, sondern auch umzusetzen.
16
IDW (1996), S. 525

- 9 -
3.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Unternehmenssanierung
Im Rahmen der Ursachenanalyse und Ausräumung der Unternehmenskrise sind
Überlegungen über das weitere Vorgehen und die Zukunftsaussichten des Unter-
nehmens anzustellen. Die Unternehmensführung hat die Entscheidung zwischen
zwei Alternativen zu treffen: das Unternehmen fortzuführen oder es zu liquidie-
ren.
Wird die Entscheidung zugunsten der Fortführung des Unternehmens getroffen,
sind Maßnahmen, die eine Verbesserung der betrieblichen Schwachstellen und
Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisation für eine bessere Wettbewerbs-
fähigkeit beinhalten, unumgänglich.
17
Diese Maßnahmen werden unter dem Be-
griff ,,Sanierung" subsumiert und dienen der Wiederherstellung des gesunden und
lebensfähigen Zustandes des Unternehmens.
3.1
Die Sanierungsfähigkeit als Voraussetzung der
Unternehmensfortführung
Für die Entscheidung pro Sanierung oder pro Liquidation des Unternehmens müs-
sen zunächst Aussagen über seine Sanierungsfähigkeit getätigt werden. Hierzu
wird aufbereitetes Datenmaterial als Entscheidungsgrundlage benötigt. Diese ent-
scheidungsrelevanten Daten sind in der Sanierungsprüfung enthalten, die wieder-
um aus einem Sanierungsgutachten besteht. Resultierend aus dem Gutachten wer-
den anschließend Aussagen über die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens abge-
leitet.
3.1.1
Darstellung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen der
Sanierungsprüfung
Die Sanierungsprüfung und die Prüfung der Sanierungsfähigkeit sind eng mitein-
ander verknüpft. Nur bei einer positiven Beurteilung der Sanierungsfähigkeit wer-
den weitere Überlegungen zur Sanierung eines Unternehmens angestellt. Das Ziel
17
Ritter, S.31

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832473648
ISBN (Paperback)
9783838673646
DOI
10.3239/9783832473648
Dateigröße
509 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Hagen – Verbundstudiengang Betriebswirtschaft, Studienrichtung Wirtschaftsrecht
Erscheinungsdatum
2003 (Oktober)
Note
2,3
Schlagworte
forderungsverzicht besserungsschein rangrücktritt insolvenzverfahren unternehmenskrise
Zurück

Titel: Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden Unternehmenssanierung
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
77 Seiten
Cookie-Einstellungen