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Die Handelsverträge zwischen der EU und den CAN-Staaten und ihre Auswirkungen auf die kolumbianische Volkswirtschaft

Eine kritische Analyse für den Zeitraum 1990-2002

©2003 Masterarbeit 75 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Ein angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum gilt als eines der Hauptziele der Entwicklungspolitik. Politisch umstritten ist jedoch, wie der Außenhandel zur Erreichung dieses Ziels beitragen kann.
Gerade auch in der jüngeren Vergangenheit erhalten Gruppen Zulauf, die in der Globalisierung eher Übel als Nutzen für die ärmeren Länder sehen. Nach Ansicht dieser Gruppen ist die Weltwirtschaft „[…] ein hierarchisches System, in dem die Industrieländer bestimmen was wo produziert wird, wer in welchem Umfang Zugang zu den internationalen Güter- und Faktormärkten hat und wie technisches Wissen verbreitet wird.“ In den Augen dieser politischen Gruppierungen missbrauchen Industriestaaten Handelsabkommen um Entwicklungsländer in ein Abhängigkeitsverhältnis zu drängen. Als Ausweg sehen sie eine Abkopplung von den globalen Märkten und empfehlen eine vorwiegend durch die Binnennachfrage gestützte Wachstumspolitik. Hierdurch könne nachhaltiges Wachstum erreicht werden, ohne Bodenschätze auszubeuten und ohne in eine Abhängigkeitssituation von den Industrieländern zu geraten.
Demgegenüber sind sich Ökonomen weitgehend einig, dass zumindest ein gewisses Maß an Handel positiv zu bewerten ist. Der neoklassischen Theorie zufolge profitieren am internationalen Güterverkehr teilnehmende Länder von Spezialisierungs- und Handelsgewinnen. Die internationale Arbeitsteilung führt hiernach die Produktionsfaktoren ihrer effizientesten Verwendung zu und maximiert hiermit die weltweiten Konsummöglichkeiten. Auch die Entwicklungsländer können hiervon profitieren, indem sie sich auf ihre komparativen Vorteile besinnen. Zusätzlich bietet die Integration in den Weltmarkt den Produzenten der Entwicklungsländer große Absatzmärkte. Auch die Weltbank sieht den positiven Einfluss einer Integration in den Welthandel auf eine effizientere Ausschöpfung des Produktionspotentials empirisch als bestätigt an.
Seit Ende der 70er-Jahre gewähren vor diesem Hintergrund Industrieländer den Entwicklungsländern Handelspräferenzen, um ihnen den Zugang zum Weltmarkt zu erleichtern. Seit 1990 besteht im Rahmen des ‚General System of Preferences’ (GSP) der Europäischen Union auch ein solches Handelspräferenzabkommen mit den Staaten der Andengemeinschaft (CAN).
Die Exporte der CAN repräsentieren heute nur noch knapp 0,8 v.H. der kumulierten Einfuhren der EU-Staaten und sind darüber hinaus sehr stark auf Primärgüter und Energieträger konzentriert. Im Vergleich zu anderen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der Tabellen, Abbildungen und Übersichten

1. Einleitung

2. Die Andengemeinschaft – Regionaler Integrationsraum der Andenstaaten
2.1 Die Entstehung der Andengemeinschaft
2.2 Die Wirtschaftliche Entwicklung der letzten 30 Jahre

3. CAN - EU Beziehungen
3.1 Politische Beziehungen
3.1.1 Entwicklung der politischen Beziehungen
3.1.2 Aktueller politischer Dialog
3.1.3 Institutionalisierung der Beziehungen
3.2 Ökonomische Beziehungen
3.2.1 Außenhandelsbeziehungen zwischen EU und CAN
3.2.2 Direktinvestitionen

4. Instrumente der EU Handelspolitik – Präferenzabkommen
4.1 Der gemeinsame Außenzoll der EU
4.1.1 Zoll-Eskalationsstufen
4.2 Präferenzabkommen der EU
4.2.1 Das generelle GSP der Europäischen Union
4.2.2 Das Anden-GSP
4.3 Wohlfahrtstheoretische Analyse des GSP (einer Zollsenkung)
4.3.1 Theoretische Rechtfertigung von Handelserleichterungen im Hinblick auf eine mögliche Steigerung der Weltwohlfahrt
4.3.2 Analyse von Handelserleichterungen (z.B. des GSP) aus Sicht der begünstigten Länder

5. Analyse der Exporte der CAN in die EU
5.1 Exporte der einzelnen CAN-Mitglieder in die EU
5.2 Charakteristika der CAN-Exporte (der Spezialisierungsindex)
5.2.1 Spezialisierungsindex und Marktanteile der Andenexporte auf dem EU-Markt
5.3 Effektivität des Anden-GSP

6. Auswirkungen auf die kolumbianische Wirtschaft
6.1 Die Entwicklung der kolumbianischen Exporte in die Europäische Unionzwischen 1990 und 2000
6.1.1 Neuere Entwicklungen der Exporte in die EU
6.2 Die kolumbianische Strategie für den Exportsektor
6.2.1 Theoretische Grundlagen zur Beurteilung der angestrebten Exportdiversifikation Kolumbiens
6.2.2 Beurteilung der kolumbianischen Strategie nach handelstheoretischen Gesichtspunkten
6.3 Sozio-ökonomischer Einfluss des Anden GSP auf die kolumbianischeVolkswirtschaft
6.3.1 Einfluss der Entwicklungen im verarbeitenden Gewerbe auf die kolumbianische Volkswirtschaft
6.3.2 Einfluss der Entwicklungen im Agrarsektor auf die kolumbianische Volkswirtschaft
6.3.3 Multiplier Effects
6.3.4 Arbeitsplatzsicherung durch das Anden-GSP

7. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Tabellen, Abbildungen und Übersichten

Abbildung 1: Außenhandelsvolumen und Handelsbilanzsaldo CAN – EU

Abbildung 2: Effekte eines Zolls

Abbildung 3: Struktur des EU – CAN Handels

Abbildung 4: Diversifikation der kolumbianischen Exporte 1985 – 2000

Abbildung 5: Strategieplanung zur Unterstützung der Exportwirtschaft 1999 – 2009

Abbildung 6: Komparativer Vorteil kolumbianischer Sektoren im weltweiten Vergleich

Abbildung 7: Faktorpreisverhältnis und Inputauswahl der Produktionsfaktoren

Abbildung 8: Faktorpreise und Güterpreise

Abbildung 9: Faktorpreis, Güterpreisverhältnis und Kapitalintensität

Tabelle 1: Handelsbilanz der CAN-Staaten

Tabelle 2: Kokainexporte in Millionen US-Dollar

Tabelle 3: Selected EU MFN tariffs 1995 (percentage ad valorem)

Tabelle 4: Eskalierende Zollstrukturen im CET-System der EU

Tabelle 5: Quoten der 17 Exportkategorien mit den größten Anteilen an EU-Importen

Tabelle 6: Die wichtigsten kolumbianischen Exporte in die EU

Tabelle 7: Handelsbilanz Kolumbien - Europäische Union (Angaben in Millionen US$)

Tabelle 8: Exporte Kolumbiens in die 15 EU-Staaten (Angaben in Millionen US$)

Tabelle 9: Charakterisierung des verarbeitenden Gewerbes, dessen Hauptexportmarkt die EU darstellt

Tabelle 10: Multiplier-Effekte der Exportaktivität

Übersicht 1: Entwicklung der Exporte der CAN-Staaten in die EU

1. Einleitung

Ein angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum gilt als eines der Hauptziele der Entwicklungspolitik. Politisch umstritten ist jedoch, wie der Außenhandel zur Erreichung dieses Ziels beitragen kann.

Gerade auch in der jüngeren Vergangenheit erhalten Gruppen Zulauf, die in der Globalisierung eher Übel als Nutzen für die ärmeren Länder sehen. Nach Ansicht dieser Gruppen ist die Weltwirtschaft „[…] ein hierarchisches System, in dem die Industrieländer bestimmen was wo produziert wird, wer in welchem Umfang Zugang zu den internationalen Güter- und Faktormärkten hat und wie technisches Wissen verbreitet wird.“[1] In den Augen dieser politischen Gruppierungen missbrauchen Industriestaaten Handelsabkommen um Entwicklungsländer in ein Abhängigkeitsverhältnis zu drängen. Als Ausweg sehen sie eine Abkopplung von den globalen Märkten und empfehlen eine vorwiegend durch die Binnennachfrage gestützte Wachstumspolitik. Hierdurch könne nachhaltiges Wachstum erreicht werden, ohne Bodenschätze auszubeuten und ohne in eine Abhängigkeitssituation von den Industrieländern zu geraten.

Demgegenüber sind sich Ökonomen weitgehend einig, dass zumindest ein gewisses Maß an Handel positiv zu bewerten ist. Der neoklassischen Theorie zufolge profitieren am internationalen Güterverkehr teilnehmende Länder von Spezialisierungs- und Handelsgewinnen. Die internationale Arbeitsteilung führt hiernach die Produktionsfaktoren ihrer effizientesten Verwendung zu und maximiert hiermit die weltweiten Konsummöglichkeiten. Auch die Entwicklungsländer können hiervon profitieren, indem sie sich auf ihre komparativen Vorteile besinnen. Zusätzlich bietet die Integration in den Weltmarkt den Produzenten der Entwicklungsländer große Absatzmärkte. Auch die Weltbank sieht den positiven Einfluss einer Integration in den Welthandel auf eine effizientere Ausschöpfung des Produktionspotentials empirisch als bestätigt an.[2]

Seit Ende der 70er-Jahre gewähren vor diesem Hintergrund Industrieländer den Entwicklungsländern Handelspräferenzen, um ihnen den Zugang zum Weltmarkt zu erleichtern. Seit 1990 besteht im Rahmen des ‚General System of Preferences’ (GSP) der Europäischen Union auch ein solches Handelspräferenzabkommen mit den Staaten der Andengemeinschaft (CAN).

Die Exporte der CAN repräsentieren heute nur noch knapp 0,8 v.H. der kumulierten Einfuhren der EU-Staaten und sind darüber hinaus sehr stark auf Primärgüter und Energieträger konzentriert. Im Vergleich zu anderen Regionen hat sich der Außenhandel der EU mit den CAN-Staaten in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre sehr schwach entwickelt und auch im Hinblick auf eine angestrebte Produktdiversifikation bei den Exporten der CAN-Staaten scheint das Anden-GSP nur sehr limitiert Wirkung entfaltet zu haben.

Dies sind einige Gründe, die es sinnvoll erscheinen lassen, die Handelsverträge zwischen EU und CAN einer kritischen Analyse zu unterziehen. Im Rahmen dieser Arbeit sollen die Auswirkungen dieser Abkommen auf die kolumbianische Volkswirtschaft im Vordergrund stehen, wenngleich auch generelle Erkenntnisse über die Wirkung von Handelspräferenzabkommen vermittelt werden.

Da die Andengemeinschaft einen weitgehend unbekannten Integrationsraum darstellt, soll diese zunächst im zweiten Kapitel kurz beschrieben und ihre wirtschaftliche Entwicklung skizziert werden. Der dritte Abschnitt stellt sowohl die Evolution als auch den heutigen Stand der politischen und ökonomischen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den CAN-Staaten dar. Um die Funktionsweise des Anden-GSP besser verstehen zu können, befasst sich Kapitel vier mit den Instrumenten der EU Handelspolitik und beschreibt im Anschluss sowohl das generelle GSP der EU als auch die darüber hinausgehenden Regelungen, die speziell für die Andengemeinschaft gelten. Desweiteren wird auch ein genereller Ansatz zur wohlfahrtstheoretischen Analyse von Präferenzabkommen erarbeitet. Kapitel fünf analysiert die Entwicklung der Exporte der CAN-Mitgliedstaaten und zieht hieraus Rückschlüsse auf die Effektivität des Anden-GSP. Mit einer breiten Betrachtung der Effekte des Abkommens auf die Volkswirtschaft Kolumbiens beschäftigt sich Abschnitt sechs. Neben dem sozioökonomischen Einfluss des Anden-GSP auf die kolumbianische Ökonomie wird auch die zukünftige kolumbianische Strategie für den Exportsektor diskutiert und aus wirtschaftstheoretischer Sicht beurteilt. Der Schlussteil liefert dann abschließend eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.

2. Die Andengemeinschaft – Regionaler Integrationsraum der Andenstaaten

Die Comunidad Andina de Naciones (CAN) ist ein international anerkannter, subregionaler Integrationsraum. Die Mitgliedstaaten der im Nordwesten Lateinamerikas angesiedelten Andengemeinschaft sind: Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela. Zusammengenommen leben heute in den fünf Gemeinschaftsstaaten über 115 Millionen Menschen auf einer Gesamtfläche von 4.710.000 Quadratkilometern.[3] Das kumulierte Bruttoinlandsprodukt belief sich im Jahr 2001 auf 321 Milliarden Euro und das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen lag in dieser Region bei 2.795 Euro.[4]

2.1 Die Entstehung der Andengemeinschaft

Formell begannen die Integrationsbemühungen der Andenstaaten mit der Ratifizierung des Vertrages von Cartagena am 26. Mai 1969 durch die Regierungen der Staaten Bolivien, Kolumbien, Chile, Ecuador und Peru. In der Literatur wird die erste Dekade der Integration als sehr dynamisch beschrieben, in der viele weitreichende Entscheidungen getroffen wurden.[5] Den größten Einfluss auf das Erscheinungsbild der Andengruppe hatten sowohl der Beitritt Venezuelas am 13. Februar 1973 sowie der Rückzug Chiles am 30. Oktober 1976 aus der Andengruppe. Mit der Etablierung eines überregionalen Parlamentes und des ‚Consejo’ der Außenminister der Mitgliedstaaten im Jahre 1979 sollte nicht nur eine gemeinsame außenpolitische Position entwickelt, sondern auch gleichzeitig internationales Ansehen erlangt werden. Die Andengruppe sollte sowohl als ökonomische wie auch als politische Einheit wahrgenommen werden.[6]

Die Achtzigerjahre gelten als verlorene Dekade was den Integrationsprozess angeht. Das Stocken des Prozesses hatte diverse Gründe. Auf der einen Seite durch die internationale Finanzkrise dieser Zeit, als auch durch das Ausscheiden Chiles bedingt, sowie auf der anderen Seite durch eine weitestgehend fehlende Abstimmung der makroökonomischen Politiken der Mitgliedstaaten untereinander. Um den hieraus resultierenden schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu begegnen, wurden von den Regierungen der Mitgliedstaaten immer wieder Maßnahmen beschlossen, die die Verträge der Andengruppe unterminierten und auch oft direkt gegen die in ihnen getroffenen Vereinbarungen verstießen.[7] Am 12. Mai 1987 wurde zur Rettung der Andengruppe das Protokoll von Quito verabschiedet, das im Wesentlichen eine Flexibilisierung des Vertrages von Cartagena bedeutete und so ein Auseinanderbrechen verhinderte.[8]

In der Zeit nach diesen ‚verlorenen Jahren’ bis heute macht die Integration wieder große Fortschritte. So wurde im Oktober 1996 im Protokoll von Trujillo die Andengruppe in die Andengemeinschaft umgewandelt und ihre institutionelle Ausgestaltung reformiert und im Sistema Andino de Integración (SAI) festgeschrieben.[9] Als große Hürde der Integration in dieser Etappe ist der zeitweise Ausstieg Perus zwischen 1992 und 1997 zu nennen.

Auch wenn große Fortschritte in den Integrationsbemühungen gerade in der näheren Vergangenheit zu verzeichnen sind, so ist die von der Andengemeinschaft selbst proklamierte Zollunion[10] noch nicht erreicht. Vielmehr sind selbst einige Voraussetzungen einer definitionsgemäßen Freihandelszone[11] noch nicht für alle CAN-Staaten, namentlich für Peru, erfüllt. Bis zum 31. Dezember 2003 sollen auch Bolivien und Peru die einheitlichen Außenhandelsbestimmungen übernehmen und so die Maßnahmen für eine Zollunion komplettieren.[12]

Auch die Tatsache, dass sich der Anteil des intraregionalen Handels innerhalb der CAN nur auf ca. 15 v.H. der gesamten Im- und Exporte der Region beläuft, zeigt die noch vorhandenen Schwächen der Integration auf und erklärt zum Teil das mangelnde Interesse der EU am stärkeren Ausbau der Handelsbeziehungen. Dies mag sich in der Zukunft mit dem auch zu beobachtenden Voranschreiten der Integration jedoch ändern.

2.2 Die Wirtschaftliche Entwicklung der letzten 30 Jahre

In den gut 30 Jahren seit Beginn der Integrationsbemühungen haben sich die Andenstaaten vergleichsweise dynamisch entwickelt. Während sich die Bevölkerung in diesem Zeitraum verdoppelt hat, ist das Bruttoinlandsprodukt um das 10-fache angestiegen. Eine noch deutlichere Dynamik zeigen die Außenhandelsdaten der fünf Gemeinschaftsstaaten. Während die Exporte der CAN in diesem Zeitraum um das 48-fache gewachsen sind, wuchs der Intra-Gemeinschaftshandel sogar um das 88-fache. In beiden Fällen ist allerdings auch das niedrige Ausgangsniveau zu bedenken. So belief sich der Intrahandel der Gemeinschaftsstaaten trotz dieser dynamischen Entwicklung im Jahr1998 immer noch auf deutlich unter 15 v.H.[13]

In Bezug auf die Entwicklung der Handelsbilanzen der CAN-Staaten ist zu sagen, dass diese bis 1998 zunehmend defizitär geworden sind. Die einzige Ausnahme bildet hier Venezuela, dessen starke Ölexporte sich hier positiv auswirkten.[14] Nach 1998 bis 2000 ist eine leichte Erholung in allen CAN-Volkswirtschaften zu beobachten. Zumindest für Kolumbien und Ecuador konnte sich dieser Trend allerdings nicht über das Jahr 2000 hinaus stabilisieren.

Tabelle 1: Handelsbilanz der CAN-Staaten (Angaben in Millionen US$)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eigene Tabelle, Datenquelle: Comunidad Andina (2003d)

3. CAN - EU Beziehungen

Sowohl die politischen als auch die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Andengemeinschaft mögen auf den ersten Blick sehr positiv erscheinen. Bei näherer Betrachtung offenbart sich der Charakter dieser transatlantischen Beziehungen jedoch eher als von Enttäuschung geprägt auf Seiten der Andenstaaten und von Apathie gekennzeichnet auf Seiten der EU.[15] Diese Apathie der Europäischen Union liegt zum Teil in der geographischen Distanz begründet, kann hierdurch aber nicht ausreichend erklärt werden.[16] In der Literatur werden als weiterer Grund die fehlenden kolonialen Bande zwischen den Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaft und den lateinamerikanischen Staaten genannt. Auch die erwartete Belebung durch den Beitritt Spaniens blieb aus. Nach Kowald (1999) ist hierzu zu bedenken, dass im Gegensatz zu den Mittelmeerstaaten, wo die EU und besonders Spanien starke geopolitische Interessen verfolgen, nicht die Gefahr einer Massen-Immigration aus Lateinamerika besteht. Dies hätte eventuell als Prävention ein stärkeres, direktes ökonomisches Engagement zur Folge gehabt.[17] Außerdem befindet sich die Europäische Union in einem übergeordneten Interessenkonflikt zwischen Entwicklungspolitik auf der einen und der EU-Osterweiterung auf der anderen Seite.[18] Zurzeit genießt die Osterweiterung der Europäischen Union eindeutig einen höheren Stellenwert und es scheint nicht so, als würde sich dies in der näheren Zukunft ändern.

3.1 Politische Beziehungen

In der Beziehung zwischen der EU und Lateinamerika fällt sehr deutlich auf, dass die Europäer den so genannten „politischen Dialog“ deutlich stärker betonen als die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

3.1.1 Entwicklung der politischen Beziehungen

Der politische Dialog zwischen den beiden Regionen begann bereits ein Jahr nach der Gründung des Andenpaktes (1970). Das erste Signal politischer Zusammenarbeit kam allerdings erst mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung im Jahre 1983 zu Stande. Neben Bekenntnissen zu Demokratie und Freiheit und deren Förderung wurde auch die regionale Integration als Instrument zur wirtschaftlichen Entwicklung genannt.[19]

Dieser Kooperationsvertrag wurde 1993 in Kopenhagen erneuert und erweitert. Die Schwerpunkte der Kooperation umfassten die Kernbereiche: Entwicklung einer tieferen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und die Förderung des Warenaustausches und dessen Diversifikation vor allem im land- und forstwirtschaftlichen Bereich.[20]

Auch beim ‚Consejo Europa de Madrid’ wurde auf Initiative der CAN-Staaten abermals eine Stärkung der Zusammenarbeit sowie die Verlängerung des Abkommens über die präferentielle Behandlung von Importen aus den CAN-Staaten beschlossen.[21]

3.1.2 Aktueller politischer Dialog

Grob lässt sich die Agenda des heutigen politischen Dialoges in vier Säulen aufspalten:[22]

- allgemeiner politischer Dialog
- Handelspräferenzen
- Bekämpfung des Drogenhandels
- Wirtschafts- und Entwicklunghilfe

3.1.2.1 Allgemeiner politischer Dialog

Den Rahmen des allgemeinen politischen Dialoges zwischen der EU und den CAN-Staaten bildet die am 30 Juni 1996 in Rom geschlossene Vereinbarung über zukünftige informelle Konsultationen sowohl in biregionalen als auch in internationalen Fragestellungen.[23] Die letzten in diesem Rahmen abgehaltenen Gipfel fanden auf Staatschefebene am 18. Mai 2002 in Spanien und auf Ministerebene am 27. März 2003 in Griechenland statt. Im Ergebnis einigte man sich darauf, bis Ende 2004 Verhandlungen über einen weitergehenden Kooperationsvertrag aufzunehmen, der auch die Etablierung einer Freihandelszone zwischen den beiden Integrationsräumen einschließen könnte.[24]

3.1.2.2 Handelspräferenzen

Genau wie in vielen anderen Ländern, profitieren auch die Exporte der CAN-Staaten für den EU-Markt von der „most favoured nation“ Regel (MFN)[25] und von den gewährten Präferenzen unter dem „General System of Preferences“ (GSP), auf welches im Verlauf der Arbeit noch genauer eingegangen wird. Darüber hinaus besteht seit 1991 im Rahmen des GSP ein spezielles Präferenzhandelsabkommen für die Andenstaaten als Unterstützungsmaßnahme im Kampf gegen den Drogenhandel. Dieses spezielle Handelsabkommen stellt ca. 90 % des Güteruniversums der fünf Andenstaaten in den Bereichen Industrie, Landwirtschaft und Fischerei frei von Handelsbeschränkungen durch Zölle oder Quoten.[26] Auch wenn dies zunächst sehr positiv klingt, so ist die Andengemeinschaft doch am unteren Ende der ‚Handelsprivilegienpyramide’ der EU einzuordnen. Vergleicht man die von der Europäischen Union an Entwicklungsländer gewährten Handelspräferenzen, rangieren an erster Stelle die afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten), gefolgt von den Entwicklungsländern des Mittelmeerraumes. Das GSP, das auch die Andenstaaten einschließt, gewährt einer Vielzahl weiterer Länder Handelspräferenzen, die allerdings deutlich hinter denen des Lomé Abkommens für die AKP-Staaten und den Präferenzen für die Entwicklungsländer des Mittelmeerraumes zurückbleiben.[27] Auch die zusätzlichen im Rahmen-GSP festgeschriebenen Handelserleichterungen, speziell für die Andenstaaten, bleiben deutlich hinter den beiden genannten Abkommen zurück.

3.1.2.3 Bekämpfung des Drogenhandels

Den strategischen Überlegungen der EU zur Unterstützung der CAN-Staaten im Kampf gegen den Drogenhandel liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass eine Bekämpfung nur Erfolg haben kann, wenn sie gleichzeitig an beiden Enden ansetzt. Also sowohl bei Produktion und Handel, als auch bei den Konsumenten. Auf die verschiedenen Initiativen soll hier im Detail nicht eingegangen werden. Da die Bekämpfung des Drogenhandels die Grundlage des Anden-GSP darstellt, sowie um die Wichtigkeit dieser illegalen Transaktionen abschätzen zu können, soll folgende Tabelle einen knappen Überblick über das Ausmaß der Geschäfte dieses illegalen Sektors geben. Da für derlei Transaktionen kein offizielles Zahlenmaterial zur Verfügung steht, handelt es sich bei den vorliegenden Daten um Schätzungen der jährlichen Kokainexporte Kolumbiens, Boliviens und Perus.

Tabelle 2: Kokainexporte in Millionen US-Dollar

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Mosquera Mesa (2000), S. 137 (angepasst)

3.1.2.4 Wirtschafts- und Entwicklungshilfe

Bis heute dominieren in den Programmen der Europäischen Kommission die finanzielle und technische Unterstützung, was in der Literatur als die klassische Form der Entwicklungshilfe beschrieben wird. Auch wenn die ökonomische Kooperation gerade in den letzten Jahren deutlich an Wichtigkeit gewonnen hat, so spiegelt dies doch auch den Stand der Entwicklung der Volkswirtschaften der Andenstaaten wider.

Im Bereich der Wirtschafts- und Entwicklungshilfe ist die EU der wichtigste Partner der CAN-Staaten. Zwischen 1992 und 1996 kamen fast zwei Drittel der insgesamt bereitgestellten Mittel aus OECD-Staaten für die Andenregion aus der EU. Kolumbien erhielt allerdings nur 15% dieser Mittel und rangierte damit an vorletzter Stelle innerhalb der CAN-Staaten. Dies verwundert nicht, da Kolumbien und Venezuela die beiden deutlich entwickelteren Volkswirtschaften innerhalb der Andengemeinschaft sind.[28]

3.1.3 Institutionalisierung der Beziehungen

Als koordinatives Organ der Kooperation fungiert die so genannte ‚Comisión Mixta’ (gemischte Kommission). Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Implementierung vereinbarter Maßnahmen sowie die Erarbeitung neuer Vorschläge.[29]

Darüber hinaus gibt es weitere Foren in denen die CAN-Staaten oder zumindest ein Teil von ihnen vertreten sind und in denen regelmäßig ein Austausch mit Vertretern der EU stattfindet. Zu nennen sind hier z.B. die jährliche Ministerkonferenz von San José[30] sowie die ebenfalls jährlichen Gipfel der Rio-Gruppe[31] an denen auch Vertreter der EU teilnehmen. Darüber hinaus bestehen interparlamentäre Kontakte zwischen dem EU-Parlament und diversen lateinamerikanischen Parlamenten.[32]

3.2 Ökonomische Beziehungen

Die Europäische Union ist der zweitgrößte externe Handelspartner der Andengemeinschaft und zugleich auch die zweitgrößte Quelle ausländischer Direktinvestitionen für die CAN-Staaten. Auch wenn der Handel zwischen der EU und der CAN in den 90er-Jahren zugenommen hat, so ist er doch hinter dem Wachstum des Gesamthandels der CAN-Staaten zurückgeblieben. Damit hat in dieser Zeit auch die relative Wichtigkeit des europäischen Raumes als Absatzmarkt für die CAN-Exporte abgenommen.

3.2.1 Außenhandelsbeziehungen zwischen EU und CAN

Allein zwischen 1991 und 2000 nahm der prozentuale Anteil der Exporte in die EU an den Gesamtexporten von ca. 18 v.H. auf ca. 10 v.H. ab. Der Anteil der Importe schrumpfte in der gleichen Periode von 21 v.H. auf 16 v.H.[33]

Während die Europäische Union trotz des relativ zurückgegangenen Handelsvolumens noch immer der zweitwichtigste externe Handelspartner der CAN ist, so gilt dies nicht aus Sicht der EU für die CAN-Staaten. Nur ca. 0,9 v.H. der EU Importe haben ihren Ursprung in der Andengemeinschaft und nur ca. 0,7 v.H. der EU Exporte haben die CAN-Staaten als Bestimmungsort.[34]

Dies spiegelt sich auch in dem mit den Anden-Staaten bereits 1990 im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung zur Bekämpfung des Drogenhandels geschlossenen Präferenzhandelsabkommen wider, welches vorerst bis Ende 2004 Gültigkeit besitzt. Die hierin vereinbarten Präferenzen bleiben deutlich hinter den mit anderen Drittländern geschlossenen Abkommen zurück.[35] So genießen die AKP-Staaten z.B. weit größere Handelserleichterungen als die Mitglieder der Andenregion, was die Exporte der CAN-Staaten negativ beeinflusst. Die Hauptexportprodukte der CAN sind landwirtschaftliche Produkte wie Blumen, Kaffee, Kakao, Bananen, Fleisch, Fischereiprodukte und Rohmaterialien wie Erze, Holz und petrochemische Produkte. All diese Produkte stehen in unmittelbarer Konkurrenz mit den AKP-Exporten für den EU-Markt, worin sicher zum Teil die schlechte Performance der CAN-Exporte unter dem Präferenzabkommen begründet ist.[36]

Wie bereits erwähnt, bestehen die Exporte der fünf Anden-Staaten in die Europäische Union hauptsächlich aus landwirtschaftlichen Produkten, Rohstoffen und wenigen verarbeiteten Gütern. EU-Exporte in die Andenstaaten dagegen setzen sich fast ausschließlich aus Maschinen, technischer Ausrüstung sowie diversen weiteren Fertigprodukten zusammen. Auch die Breite der Produktpalette der Handelswaren für den Austausch zwischen den beiden Regionen weist deutliche Unterschiede auf. Während die 40 Produkte mit dem größten Anteil an den CAN-Exporten insgesamt fast 90 v.H. der Exporte der Andenländer ausmachen, sind die Exporte der EU deutlich weniger konzentriert. Hier zeigen sich die 40 Hauptexportprodukte gerade für ca. 25 v.H. der EU-Exporte in die Andengemeinschaft verantwortlich.[37]

In den letzten 10 Jahren war Kolumbien mit 35 v.H. Spitzenreiter, was die Exporte aus der Andengemeinschaft nach Europa betrifft, gefolgt von Venezuela (26 v.H.), Peru (22 v.H.), Ecuador (12 v.H.) und Bolivien (5 v.H.). Bei den Importen in die Europäische Union stand Venezuela mit 38 v.H. an erster Stelle, vor Kolumbien (33 v.H.), Peru (16 v.H.), Ecuador (9 v.H.) und Bolivien (4 v.H.). Die größten Bestimmungsländer innerhalb der EU für die Exporte der Andenländer waren: Deutschland (22 v.H.), Großbritannien (16 v.H.), die Niederlande (15 v.H.), Italien (11 v.H.) sowie Belgien (10 v.H.). Europäische Importe der CAN-Staaten stammen größtenteils aus Deutschland (27 v.H.), Italien (18 v.H.), Spanien (13 v.H.), Frankreich (12 v.H.) und Großbritannien (10 v.H.).[38]

Die folgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung des Handelsvolumens und der Handelsbilanz zwischen der Andengemeinschaft und der EU zwischen 1991 und 2002. Abgetragen sind in Balkenform der Warenverkehr (linke Skala) sowie der Handelsbilanzsaldo (rechte Skala). In der hier betrachteten Periode wies die Handelsbilanz der Andengemeinschaft im Handel mit der EU fast durchgängig Defizite auf. Nur in den Jahren 1991 und von 1994 bis 1996 konnten leichte Überschüsse erwirtschaftet werden. Das in der gesamten Periode höchste Defizit belief sich 1998 auf ca. 2.142 Millionen US$. Hieraus resultiert ein kumuliertes Defizit für den gesamten Betrachtungszeitraum von ca. 5.677 Millionen US$.[39]

Abbildung 1: Außenhandelsvolumen und Handelsbilanzsaldo CAN – EU (Angaben in Millionen US$)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eigene Abbildung, Datenquelle: Comunidad Andina (2003d)

3.2.1.1 Entwicklung des kolumbianischen Außenhandels mit der EU

Die kolumbianischen Exporte in die Europäische Union gingen zwischen 1991 und 2001 durchschnittlich um ca. 1,5 v.H. pro Jahr zurück. 1991 betrugen diese noch 1.991 Millionen US$ und schrumpften bis zum Jahr 2001 auf 1.716 Millionen US$ zusammen.[40] Auch für die kolumbianischen Exporte ist das Hauptbestimmungsland innerhalb der EU Deutschland, gefolgt von Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Großbritannien.

Im Gegensatz zur negativen Entwicklung der Exporte sind die Importe in der betrachteten Periode stetig angewachsen. Von 975 Millionen US$ im Jahr 1991 stiegen diese mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von ca. 8 v.H. auf 2.118 Millionen US$ bis zum Jahr 2001 an.[41] Bei der Entwicklung der Importe ist allerdings anzumerken, dass diese 1998 mit 2.899 Millionen US$ ihren höchsten Stand erreichten und sich seit 1999 ungefähr auf ihrem heutigen Niveau gehalten haben. Bis auf Belgien, aus dem deutlich weniger importiert wird, sind die wichtigsten Ursprungsländer der kolumbianischen Importe die gleichen, in die auch die kolumbianischen Exporte fließen.

Die Handelsbilanz zwischen Kolumbien und der EU wies jeweils in der Zeit von 1991 – 1994 und im Jahr 1999 einen Handelsbilanzüberschuss auf. Der Überschuss des Jahres 1999 lag in einem dramatischen Einbruch der Importe begründet und kam nicht durch eine verstärkte Exportaktivität zu Stande. Dieser negative Trend des Handelsbilanzsaldos verdeutlicht demzufolge die sich tendenziell immer weiter rückläufig entwickelnden Exporte der kolumbianischen Volkswirtschaft in die Europäische Union.

3.2.2 Direktinvestitionen

In den letzten 10 Jahren kam ungefähr ein Viertel der gesamten ausländischen Direktinvestitionen aus der Europäischen Union. Generell lässt sich bei den europäischen Investitionen auch ein positiver Trend feststellen, der sich gerade in den Jahren 2000 bis 2002 noch verstärkt hat.

Die europäischen Staaten mit dem stärksten Engagement in den fünf CAN-Staaten sind Spanien, Großbritannien, die Niederlande und Deutschland und die beiden größten Empfänger ausländischer Investitionen in der letzten Dekade waren Venezuela mit insgesamt 8.610 Millionen US$ gefolgt von Kolumbien mit 5.754 Millionen US$.[42]

4. Instrumente der EU Handelspolitik – Präferenzab- kommen

In diesem Kapitel soll das ‚Generel System of Preferences’ der EU, welches auch bei den Handelsbeziehungen mit der CAN in Form des Anden-GSP Anwendung findet, erläutert werden. Um die Auswirkungen von Präferenzabkommen besser verstehen zu können, wird zunächst auf das System des gemeinsamen Außenzolls der EU (CET – Common External Tariff) unter der MFN-Regelung[43] eingegangen. Im Anschluss daran wird das GSP genauer beschrieben und einer wohlfahrtstheoretischen Analyse unterzogen.

4.1 Der gemeinsame Außenzoll der EU

Eine wesentliche Grundlage der EU ist der gemeinsame Markt. Dieser gemeinsame Markt bedeutet in der Hauptsache eine Zollunion mit zusätzlicher Mobilität der Produktionsfaktoren.[44] Die Schaffung der Zollunion führte die Abschaffung gemeinschaftsinterner Zölle sowie die Einführung des CET herbei. Bei der Schaffung der europäischen Zollunion sollten auch vorhandene nichttarifäre Handelshemmnisse (NTBs) abgebaut werden. Generell kann gesagt werden, dass sowohl Zölle als auch NTBs Protektionsinstrumente sind. Da der Handel zwischen der Europäischen Union und den Entwicklungsländern überwiegend als intersektoraler Außenhandel,[45] auf Grund des Vorhandenseins komparativer Vorteile, zu charakterisieren ist, bietet dies ein Motiv für Protektion. Durch protektionistische Maßnahmen sollen hierbei importkonkurrierende inländische Unternehmen vor der ausländischen Konkurrenz geschützt werden, um so Arbeitsplätze im eigenen Land zu sichern. Der komparative Vorteil der Entwicklungsländer in diesen Bereichen leitet sich aus deren relativ reichlicher Ausstattung mit ungelernten Arbeitskräften her.[46]

Die mit diesen Importen konkurrierenden Sektoren weisen typischerweise eine relativ starke Protektion im Vergleich zu anderen Sektoren auf. Trotz dieser Protektion war in den letzten Jahren in den arbeitsintensiven europäischen Industrien mit niedrigem Anteil an Forschung und Entwicklung eine zunehmende Konkurrenz durch wachsende Importe aus Entwicklungsländern zu beobachten. Beispiele für diese Industrien sind z.B.: Schiffbau, Textil- und Bekleidungsindustrie oder die Schuhproduktion.[47]

Wichtig ist auch die Entwicklung des CET als Folge der vergangenen WTO (früher: GATT) Runden. Nachdem der handelsgewichtete CET nach der Tokyo-Runde noch 5 v.H. betragen hatte, reduzierte sich dieser Wert nach der Uruguay-Runde weiter auf nur noch ca. 3 v.H. Allerdings ist hierbei auch anzumerken, dass die Absenkung der durchschnittlichen Zölle mit höheren Zöllen und NTBs bei so genannten sensitiven Produkten einherging. Diese sensitiven Produkte finden sich unter anderem in den Sektoren Textil, Bekleidung und Landwirtschaft.[48]

Zumeist sind es gerade diese sensitiven Produkte, deren inländische Produzenten durch hohe Zölle geschützt werden, bei denen die Entwicklungsländer unter Freihandelsbedingungen einen komparativen Vorteil hätten.

Tabelle 3 zeigt an ausgewählten Beispielen, dass Importe von Produkten der oben genannten sensitiven Bereiche Textil, Bekleidung und Landwirtschaft deutlich höheren Zöllen unterliegen als andere Güter.

Tabelle 3: Selected EU MFN tariffs 1995 (percentage ad valorem)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Atkinson (1999), S. 309

4.1.1 Zoll-Eskalationsstufen

Ein weiteres wichtiges Merkmal des CET der Europäischen Union ist die Zolleskalation. Zolleskalation bedeutet, dass der Zollsatz mit zunehmender Verarbeitungsintensität der Güter ansteigt. Zölle auf Rohmaterialien sind demzufolge niedriger als Zölle, die auf verarbeitete Produkte erhoben werden.

Dieser Bestandteil des Europäischen Zollsystems ist der wohl am schärfsten kritisierte, was den Handel zwischen der EU und den Entwicklungsländern angeht. Analysiert man dieses Zollsystem genauer, wird deutlich, dass es nicht ausreicht, nur die nominale Zollbelastung zu beachten. Vielmehr spielt die Zollstruktur eine große Rolle bei der Ermittlung des so genannten Effektivzolls. Der Effektivzoll gibt Auskunft über den Protektionseffekt von Zöllen auf Güter, bei deren Herstellung Vorleistungen einfließen. Ist dies der Fall, dann führt eine Senkung des Zolls auf Vorleistungsgüter zu einem höheren effektiven Zollschutz für Endprodukte, in die diese Vorleistungen einfließen.[49]

Bei diesem in der EU gegebenen System bedeutet eine Zollsenkung bei bestimmten Primärgütern also nicht unbedingt einen Abbau der absoluten Protektion, sondern könnte stattdessen auch einen wachsenden Effektivschutz für die Halb- und Fertigwaren bedeuten, die diese Rohstoffe als Vorleistungen nutzen.

Tabelle 4 illustriert dieses System des CET der EU anhand bestimmter MFN-Zölle.

Tabelle 4: Eskalierende Zollstrukturen im CET-System der EU

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Atkinson (1999), S. 310

Die Entwicklungsländer sind oftmals Produzenten von Rohmaterialien. Die Zolleskalation und der hierdurch bedingt höhere effektive Zollschutz für verarbeitete Güter verhindert oder erschwert zumindest den Export und damit auch die Herstellung weiterverarbeiteter Produkte in den Entwicklungsländern. Gerade dieser Schritt hin zur Fertigung und zum Export, auch von Produkten mit einer höheren Wertschöpfung, wäre für eine positive Entwicklung der Volkswirtschaften der Entwicklungsländer nötig, um aus dem Teufelskreis der Produktion von Primärgütern auszubrechen.

4.2 Präferenzabkommen der EU

Global-ökonomisch stellt sich bei der Einräumung jeglicher Art von Handelspräferenzen immer die Frage, ob die Begünstigungen eines bestimmten Handelspartners zur Generierung von Handel (trade-creation) oder zu Handelsumlenkung (trade-diversion) führen. Neue Handelsströme werden generiert wenn die Produktion durch die getroffenen Maßnahmen von einem Produzenten mit hohen Produktionskosten zu einem anderen mit niedrigeren Produktionskosten übertragen wird. Eine Handelsumlenkung hingegen resultiert aus dem gegenteiligen Fall. Global gesehen wirkt die Generierung von Handel wohlfahrtsteigernd, während Handelsumlenkung eine negative Wirkung auf die weltweite Wohlfahrt hat.[50]

Dies ist jedoch nicht das Argument, welches bei der Gewährung von Importerleichterungen für Entwicklungsländer durch die EU im Vordergrund steht. Vielmehr sollen die geschlossenen Präferenzabkommen in den entsprechenden Ländern die Diversifikation dieser Volkswirtschaften fördern. Den ökonomischen Hintergrund hierfür bietet eine ähnliche Argumentation wie die um das ‚infant industry argument’. Aus mehrerlei Gründen wie: ‚economies of scale’[51] oder ‚learning curves’[52] ist es schwer, für potentielle Produzenten in Entwicklungsländern in Märkte vorzustoßen, in denen sich bereits ausländische Anbieter etabliert haben. In derlei Fällen sollen Präferenzgewährungen als temporärer Vorteil gegenüber den etablierten Marktteilnehmern den Marktzugang ermöglichen.[53] Auch wenn es in der Fachliteratur viel Kritik an der Auslegung des ‚infant industry argument’, sowohl zur Einführung von Handelsbarrieren als auch für die Gewährung von Handelspräferenzen gab, so bleibt doch sein offensichtlich starker Einfluss auf die internationale Handelspolitik festzuhalten.[54]

Bei der Ausgestaltung der verschiedenen Präferenzabkommen wird die Absicht der EU deutlich, mit den ehemaligen Kolonien ihrer Mitgliedsländer engere Beziehungen unterhalten zu wollen als mit anderen Entwicklungsländern. So gibt es neben dem GSP, auf das im Folgenden Abschnitt (4.2.1) näher eingegangen wird, in der EU-Außenhandelspolitik noch weitere Rahmenverträge zur Präferenzgewährung an Drittländer. Namentlich sind dies das Lomé Abkommen (seit 2000 Cotonou Bkommen), das zwischen der Europäischen Union und 71 Ländern des AKP-Raumes besteht und die Abkommen zwischen der EU und den Mittelmeerstaaten. Beide sind im Vergleich zum ‚General System of Preferences’ als weitergehender zu charakterisieren.[55]

Auch wenn sich hierdurch die Entwicklungsländer, die nicht zu den ehemaligen Kolonien der EU-Staaten zählen benachteiligt fühlen, so ist auch anzumerken, dass generell die Bedeutung von Handelspräferenzen abnimmt und zwar durch die stetig voranschreitenden handelspolitischen Liberalisierungen im Rahmen der Verhandlungen vor der Welthandelsorganisation (WTO).[56] So lassen immer geringer werdende durchschnittliche Zollsätze auch weniger Spielraum, bestimmten Ländern Handelsvorteile einräumen zu können. Unter der Annahme, dass es bei den zukünftigen WTO-Verhandlungsrunden zu weiteren Zollreduktionen kommt, werden folglich die Präferenzmargen, von denen viele Entwicklungsländer gegenüber den Industrienationen profitieren, weiter abnehmen. Auch werden sich die unterschiedlichen Präferenzabkommen, welche die EU mit Entwicklungsländern unterhält, immer weiter angleichen. Hieraus resultiert langfristig ein Ende der Bevorzugung ehemaliger Kolonien gegenüber anderen Entwicklungsländern sowie ebenfalls eine Gleichstellung der Entwicklungsländer mit den Industriestaaten.

4.2.1 Das generelle GSP der Europäischen Union

Nach der UDSSR im Jahr 1965 und Australien im Jahr 1966 führte auch die EU 1971 ihr erstes GSP ein. Den Anstoß für solche bilateralen Abkommen, neben den multinationalen Verhandlungen im GATT, gab die UNCTAD 1964 bei einer Konferenz zur Verbesserung der Situation der Entwicklungsländer. Das GSP sollte helfen, die Probleme der wenig diversifizierten Volkswirtschaften dieser Länder langfristig durch großzügige Handelspräferenzen zu beheben. Ein Hauptmerkmal, welches sich auch in den später durch die verschiedenen Industrieländer implementierten GSP-Programme wieder fand, war die Nicht-Reziprozität dieser Abkommen. Das bedeutet, dass es sich bei diesen Handelserleichterungen um einseitige Zugeständnisse der Industrieländer handelt, die keine Gegenleistungen der Entwicklungsländer erfordern.

Auch musste eine Ausnahmeregelung für die GSPs im damaligen GATT geschaffen werden, da diese Präferenzbehandlung der Entwicklungsländer normalerweise gegen die in Artikel eins des GATT festgeschriebene Nichtdiskriminierung verstößt. Normalerweise besagt diese „most-favored-nation“ Regel, dass Importe unterschiedlicher Herkunft gleichbehandelt werden müssen. Dies hätte, ohne eine Ausnahmeregelung mit der Einführung des GSP, die Applikation der mit den Entwicklungsländern vereinbarten Präferenzzölle auf alle GATT Mitglieder zur Folge gehabt und somit ein Zustandekommen dieser Regelung verhindert.[57]

Da, wie schon beschrieben, sowohl die AKP-Staaten als auch die meisten Mittelmeeranrainer-staaten mit anderen Präferenzabkommen bedacht sind, profitieren vom GSP hauptsächlich asiatische und lateinamerikanische Länder. Zu den begünstigten Ländern zählen alle Staaten, die von der UNO als am wenigsten entwickelt eingestuft sind. Insgesamt gilt das GSP heute für Importe aus 147 unabhängigen Ländern und 25 Ländern und Integrationsräumen.

4.2.1.1 Funktionsweise des generellen GSP der EU

Von 1981 bis 1994, also größtenteils vor der Schaffung des einheitlichen europäischen Marktes 1993, basierten die Zollvergünstigungen des GSP für Produkte, die nicht als nicht-sensibel galten, auf Zollkontingenten. Importe genossen die Präferenzbehandlungen nur, solange die Kontingente noch nicht ausgeschöpft waren. Dieses System war allerdings sehr unübersichtlich, da die einzelnen Unionsstaaten unterschiedliche Kontingente verfügten und es eine Vielzahl unterschiedlicher Quoten und Zollvergünstigungen gab. Hierdurch hatten die Importeure und die Exporteure keine Planungssicherheit. Exporteure mussten versuchen, ihre Waren vor Erreichen der Kontingente zu versenden und Importeure wussten oft bei ihren Bestellungen nicht, ob beim Eintreffen ihrer Waren noch der Präferenzzoll galt oder ob das Kontingent bereits ausgeschöpft war.

Nach der Vollendung des gemeinsamen Marktes und nach dem Abwarten der Ergebnisse der Uruguay Runde 1994, reformierte die Europäische Union ihr Rahmen-GSP. Das System wurde vereinfacht und Zollquoten weitgehend abgeschafft. Für die bestehen bleibenden Kontingente wurden EU weite Regelungen vereinbart. Die bis dahin als Sicherheitsmechanismus fungierenden Kontingente wurden durch eine Schutzklausel abgelöst, die alle unter das GSP fallenden Produkte einschloss. Diese Klausel, die bis heute in Kraft ist, besagt, dass unter außergewöhnlichen Umständen auch ohne eine vorhergehende Untersuchung, zu jedem Zeitpunkt wieder die MFN-Zölle in Kraft gesetzt werden können.[58]

Für die Mehrheit der Produkte, die unter das GSP fielen, galt bis 2001 folgendes vierstufiges Zollreduktionssystem:[59]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Seit Januar 2001 gilt für Güter die nicht von Ausnahmeregelungen betroffen sind, ein noch weiter vereinfachtes System:[60]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ein weiterer, wichtiger Punkt in der Funktionsweise des GSP der EU sind die ‚Rules of Origin’. Um unter den Regularien des GSP Güter in die Europäische Union einführen zu dürfen, müssen auf diese die „Rules of Origin“ zutreffen. Im Falle des GSP sind diese restriktiver ausgestaltet als dies bei der MFN Regelung der Fall ist. Produkte gelten hierbei als diesen Regeln entsprechend, wenn sie entweder komplett im Herkunftsland hergestellt wurden oder zumindest einen ausreichenden Weiterverarbeitungsprozess erfahren haben. Als ausreichende Weiterverarbeitung gilt hierbei der Transfer in eine andere Produktgruppe. Erweiterungen dieser Bestimmungen sind einmal die bilaterale Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der EU sowie die Ausweitung des Herkunftsbegriffes auf Integrationsräume. Dies bedeutet erstens, dass Vorprodukte die aus der EU eingeführt werden die Rules of Origin nicht verletzen und zwar auch dann nicht, wenn keine ausreichende Weiterverarbeitung vorliegt. Zweitens bedeutet dies die Akzeptanz intraregionaler Zusammenarbeit bei der Herstellung von Produkten, die in die EU eingeführt werden. Allerdings gilt dies nur für eine kleine Gruppe ausgewählter Integrationsräume, zu denen auch die Andengemeinschaft zählt.[61]

4.2.2 Das Anden-GSP

Innerhalb des GSP-Rahmenabkommens gibt es verschiedene zusätzliche Handelserleichterungen für bestimmte Länder oder Ländergruppen. Eines dieser Abkommen über weitergehende Präferenzen ist das Anden-GSP, dass offiziell in Artikel 25 der Council Regulation No 2501/2001 als „SPECIAL ARRANGEMENT TO COMBAT DRUG PRODUCTION AND TRAFFICING“ benannt ist.[62]

Am 10. Dezember 2001 verlängerte die Europäische Union ihr generelles GSP, welches auch die speziellen Regelungen für das Anden-GSP umfasst vorerst bis Ende 2004. Diese speziellen Regelungen über weitergehende Präferenzen für die Staaten der Andenregion bestehen seit 1990 (Venezuela ab 1995). Seit 1995 gilt dieses Abkommen allerdings nicht mehr nur für die Mitglieder des Andenintegrationsraumes sondern außerdem auch für Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama und El Salvador; seit der jüngsten Verlängerung des Abkommens profitiert darüber hinaus auch Pakistan von den Handelserleichterungen des Anden-GSP.

Im Unterschied zum generellen GSP haben die Produkte, die unter den Regeln des Anden-GSP in die EU eingeführt werden, trotz ihrer Einstufung als sensitive Produkte eine Null-Zoll Konzession. Auch wenn die Anzahl der Produkte, die unter die Regelungen des Anden-GSP fallen, nach den letzten beiden Reformen angestiegen ist, bestehen noch immer viele Ausnahmen. Vor allem für landwirtschaftliche Produkte wie Bananen, Milch- und Fleischprodukte, sowie für einige weitere Produkte diverser Gütergruppen.[63]

[...]


[1] Vgl. Donges (1981), S. 8

[2] Vgl. Weltbank (2001), S. 142 f.

[3] Vgl. Comunidad Andina, (2003b)

[4] Vgl. Eurostat (2003)

[5] Vgl. Proaño Rivas, (1999), S. 35ff

[6] Vgl. Axline (1994), S. 9

[7] Vgl. Ramírez (1999), S. 43 f.

[8] Vgl. Mosquera Mesa (2000), S. 134 f.

[9] Für nähere Informationen zum SAI und zur Institutionellen Ausgestaltung der Andengemeinschaft siehe: http://www.Comunidadandina.org/ingles/who.htm.

[10] Als Zollunion werden regionale Integrationsräume bezeichnet, die zusätzlich zu den Maßnahmen einer Freihandelszone auch eine gemeinsame Außenhandelspolitik gegenüber Drittstaaten praktizieren. Vgl. Ohr(2001), S. 3.

[11] Als Freihandelszone werden regionale Integrationsräume bezeichnet, bei denen es zwischen den Integrationspartnern weder tarifäre noch nichttarifäre Handelshemmnisse bestehen. Die jeweiligen nationalen Außenhandelsregulierungen gegenüber Drittstaaten werden beibehalten. Vgl. Ohr (2001), S. 3.

[12] Vgl. Comunidad Andina (2003a)

[13] Vgl. García (2001), S.105

[14] Vgl. Mosquera Mesa (2000), S. 129 f.

[15] Vgl. O.V. (2002a), S. 49

[16] Vgl. Grilli (1993), S. 225

[17] Vgl. Kowald (1999), S. 284

[18] Vgl. Institut für Europäische Bildung (2000), S. 125

[19] Vgl. Avendaño (1998), S. 60

[20] Vgl. Europäische Gemeinschaft (1993), S. 32-42

[21] Vgl. Avendaño (1998), S. 62

[22] Vgl. Ministerio del Comercio Exterior (1998), S. 28

[23] Vgl. Europäische Union (2003d)

[24] Vgl. Europäische Union (2002)

[25] Die MFN-Regelung leitet sich aus der Nichtdiskriminierung gegenüber anderen Ländern her. Konkret: Ein
Land, das einem anderen Land einen MFN-Status gewährt garantiert diesem, dass seine Exporte mit Zöllen
belegt werden die nicht höher sind als die des Landes mit den niedrigsten Einfuhrzöllen.
Vgl. Krugman, Obstfeld (2000), S. 241.

[26] Vgl. Ministerio del Comercio Exterior (1998), S. 29 f.

[27] Vgl. Atkinson (1999), S. 305 f. Für weitere Informationen zum Lomé Abkommen, sowie zum Präferenzabkommen mit den EL’s im Mittelmeerraum siehe z.B.: Atkinson (1999), S. 312.

[28] Vgl. Ministerio del Comercio Exterior (1998), S. 31 f.

[29] Vgl. O.V. (2002a), S. 47

[30] Die Ministerkonferenz von San José dient als Forum für den Dialog zwischen den zentralamerikanischen Staaten und der EU. Allerdings sind hierbei auch Beobachter aus Kolumbien, Mexiko und Venezuelageladen.

[31] Die Rio-Gruppe umfasst: Chile, Mexiko, Panama, die vier MERCOSUR-Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay), sowie die fünf CAN-Staaten (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela).

[32] Vgl. Kowald (1999), S. 286 f.

[33] Vgl. O.V. (2002b), S. 42

[34] Vgl. Eurostat (2003)

[35] Vgl. Mincomex (2003d), S. 1

[36] Vgl. Kowald (1998), S. 289 ff.

[37] Vgl. O.V. (2002b), S. 42 f.

[38] Vgl. Comunidad Andina (2003c), S. 2

[39] Vgl. Comunidad Andina (2003c), S. 1

[40] Vgl. Mincomex (2003b)

[41] Vgl. Mincomex (2003c)

[42] Vgl. O.V. (2002b), S. 46

[43] Die MFN-Regelung ist in Artike I/1 des GATT wie folgt festgeschrieben: „Bei Zöllen und Belastungen aller Art, die anlässlich oder im Zusammenhang mit der Einfuhr oder Ausfuhr […] auferlegt werden, […] werden alle Vorteile, Begünstigungen, Vorrechte oder Befreiungen, die eine Vertragspartei für eine andere gewährt, welche aus einem Land stammt oder für dieses bestimmt ist, unverzüglich und bedingungslos für alle gleich- artigen Waren gewährt, die aus Gebieten der anderen Vertragsparteien stammen oder für diese bestimmtsind.“

[44] Für eine detaillierter Beschreibung der Integrationsform des gemeinsamen Marktes siehe: Ohr, Theurl(2001), S. 3

[45] Intersektoraler Handel bedeutet, dass ein bestimmtes Gut nur Import-, nicht jedoch Exportgut ist und vice versa. Für eine Ausführlichere Definition siehe: Dieckheuer (2001), S. 48.

[46] Vgl. Wood (1994), S. 27

[47] Vgl. Atkinson (1999), S. 309

[48] Vgl. Evans, Walsh (1994), S. 13

[49] Vgl. Ohr (1992), S. 56ff.

[50] Vgl. Dieckheuer (2001), S. 205 f.; Krugman, Obstfeld (2000), S. 243 f.

[51] Steigende Skalenerträge bzw. Economies of Scale liegen vor, wenn sich bei zunehmenden Produktionsmengen steigende Grenzproduktivitäten und sinkende variable und totale Durchschnittskosten realisieren lassen. Vgl. Dieckheuer (2001), S. 117 ff.

[52] Die Learning-curve zeigt, dass die Stückkosten mit wachsendem, kumuliertem Output der Industrie einesLandes sinken. Es werden also mit fortschreitender Produktion Erfahrungen gesammelt, die sich günstig auf die Stückkosten auswirken. Vgl. Krugman, Obstfeld (2000), S. 153

[53] Für eine detailliertere Beschreibung des ‚Infant Industry Argument’ siehe auch: Krugman, Obstfeld (2000), S. 255 ff.

[54] Vgl. Krugman, Obstfeld (2000), S. 256

[55] Vgl. Atkinson (1999), S. 311 ff.

[56] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2003), S. 8 und Misterio de Comercio Exterior de Colombia (1995), S. 7

[57] Vgl. European Union (2003c), S. 1

[58] Vgl. Peers (1995), S. 88

[59] Vgl. Atkinson (1999), S. 314

[60] Vgl. Europäische Kommission (2001), S. 3 f.

[61] Im Einzelnen sind dies die folgenden Integrationsräume: South-East Asian Nations (ASEAN), CentralAmerican Common Market (CACM) sowie die Andengemeinschaft. Vgl. Atkinson (1999), S. 316

[62] Vgl. Europäische Kommission (2003), S. 8

[63] Vgl. Europäische Union (2003f)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832473266
ISBN (Paperback)
9783838673264
DOI
10.3239/9783832473266
Dateigröße
970 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2003 (Oktober)
Note
1,3
Schlagworte
andengemeinschaft außenhandlesabkommen präferenzabkommen entwicklungspolitik
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Titel: Die Handelsverträge zwischen der EU und den CAN-Staaten und ihre Auswirkungen auf die kolumbianische Volkswirtschaft
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