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Bilanzierung von Mitarbeiter-Aktienoptionen nach US-GAAP, IAS und HGB

Vergleichende Gegenüberstellung der Bilanzierungsansätze, Betrachtung der zukünftigen Bilanzierung von Aktienoptionen in deutschen Jahresabschlüssen und Analyse der gegenwärtigen Rechnungspraxis

©2003 Diplomarbeit 143 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Gegenstand der vorliegenden Diplomarbeit ist die bilanzielle Behandlung von Aktienoptionen, welche als Komponenten der erfolgsabhängigen Vergütung von Führungskräften und Mitarbeitern auch in Deutschland immer mehr Verbreitung finden. Die bilanzielle Behandlung von Aktienoptionen ist dabei ein auf internationaler Ebene kontrovers diskutiertes Thema, wobei vor allem die Frage bezüglich der erfolgswirksamen Erfassung den zentralen Streitpunkt bildet.
Die international vorliegenden Bilanzierungsansätze werden zunächst vorgestellt und anschließend in Form einer vergleichenden Gegenüberstellung aufbereitet. Im Einzelnen behandelt werden dabei die Regelungen der US GAAP, die Vorschriften des HGB, einschließlich des Bilanzierungsvorschlags des DSR E-DRS 11 und die Bestimmungen der IAS, einschließlich des Standardentwurfs ED 2. Es wird gezeigt, dass sich die verschiedenen Bilanzierungsansätze auf den ersten Blick nicht erheblich unterscheiden. Mit Hilfe eines Zahlenbeispiels wird dann aber deutlich, dass sich doch Differenzen hinsichtlich der Höhe und der zeitlichen Verteilung eines zu erfassenden Personalaufwands ergeben können. Daran anknüpfend wird auf die Zukunft der bilanziellen Erfassung von Aktienoptionen in deutschen Konzern- und Einzelabschlüssen eingegangen, gefolgt von einer kritischen Würdigung dieser Erkenntnisse vor dem Hintergrund des vorgestellten Meinungsbildes in Deutschland. Es kann festgestellt werden, dass eine erfolgswirksame Erfassung der Aktienoptionen als Personalaufwand bei Abwägung aller Argumente befürwortet werden muss.
Anhand einer Untersuchung der Konzernabschlüsse 2002 von 30 ausgewählten Unternehmen wird abschließend die aktuelle Rechnungslegungspraxis in Deutschland abgebildet; untersucht werden die Verbreitung, die vorhandenen Ausgestaltungsformen sowie die bilanzielle Erfassung von Aktienoptionsplänen. Im Rahmen der Untersuchung wird deutlich, dass die Offenlegungspraxis in IAS- und HGB-Abschlüssen als äußerst mangelhaft zu bezeichnen ist, was die Notwendigkeit der Verabschiedung eines detaillierten Rechnungslegungsstandards noch einmal hervorhebt.
Abstract:
The subject of the following thesis are financial accounting issues regarding stock options. In Germany, stock options gain more and more in importance as a component of the performance-based compensation package of managers and employees. Accounting for stock options is being considered a highly controversial topic, whereby the […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7304
Heer, Melanie: Bilanzierung von Mitarbeiter-Aktienoptionen nach US-GAAP, IAS und HGB
- Vergleichende Gegenüberstellung der Bilanzierungsansätze, Betrachtung der
zukünftigen Bilanzierung von Aktienoptionen in deutschen Jahresabschlüssen und
Analyse der gegenwärtigen Rechnungspraxis
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Fachhochschule Furtwangen, Fachhochschule, Diplomarbeit, 2003
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

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Kurzfassung
Gegenstand der vorliegenden Diplomarbeit ist die bilanzielle Behandlung von
Aktienoptionen, welche als Komponenten der erfolgsabhängigen Vergütung von
Führungskräften und Mitarbeitern auch in Deutschland immer mehr Verbreitung finden.
Die bilanzielle Behandlung von Aktienoptionen ist dabei ein auf internationaler Ebene
kontrovers diskutiertes Thema, wobei vor allem die Frage bezüglich der
erfolgswirksamen Erfassung den zentralen Streitpunkt bildet. Die international
vorliegenden Bilanzierungsansätze werden zunächst vorgestellt und anschließend in
Form einer vergleichenden Gegenüberstellung aufbereitet. Im Einzelnen behandelt
werden dabei die Regelungen der US GAAP, die Vorschriften des HGB, einschließlich
des Bilanzierungsvorschlags des DSR E-DRS 11 und die Bestimmungen der IAS,
einschließlich des Standardentwurfs ED 2. Es wird gezeigt, dass sich die verschiedenen
Bilanzierungsansätze auf den ersten Blick nicht erheblich unterscheiden. Mit Hilfe eines
Zahlenbeispiels wird dann aber deutlich, dass sich doch Differenzen hinsichtlich der
Höhe und der zeitlichen Verteilung eines zu erfassenden Personalaufwands ergeben
können. Daran anknüpfend wird auf die Zukunft der bilanziellen Erfassung von
Aktienoptionen in deutschen Konzern- und Einzelabschlüssen eingegangen, gefolgt von
einer kritischen Würdigung dieser Erkenntnisse vor dem Hintergrund des vorgestellten
Meinungsbildes in Deutschland. Es kann festgestellt werden, dass eine erfolgswirksame
Erfassung der Aktienoptionen als Personalaufwand bei Abwägung aller Argumente
befürwortet werden muss. Anhand einer Untersuchung der Konzernabschlüsse 2002
von 30 ausgewählten Unternehmen wird abschließend die aktuelle Rechnungs-
legungspraxis in Deutschland abgebildet; untersucht werden die Verbreitung, die
vorhandenen Ausgestaltungsformen sowie die bilanzielle Erfassung von
Aktienoptionsplänen. Im Rahmen der Untersuchung wird deutlich, dass die
Offenlegungspraxis in IAS- und HGB-Abschlüssen als äußerst mangelhaft zu
bezeichnen ist, was die Notwendigkeit der Verabschiedung eines detaillierten
Rechnungslegungsstandards noch einmal hervorhebt.
Schlagwörter: Aktienoptionen, Aktienoptionspläne, US GAAP, IAS, HGB, DSR,
Bilanzierung, Bewertung

4/117
Abstract
The subject of the following thesis are financial accounting issues regarding stock
options. In Germany, stock options gain more and more in importance as a component
of the performance-based compensation package of managers and employees.
Accounting for stock options is being considered a highly controversial topic, whereby
the main point of contention is whether compensation cost for stock options should be
recognized or not. To begin with, the existing international accounting requirements
are being presented and compared. Part of the analysis are the regulations according
to US GAAP, the regulations of the German Commercial Code, including the exposure
draft of the DSR E-DRS 11 and the regulations according to IAS, including the
exposure draft ED 2. It will be demonstrated that the various accounting regulations do
not show significant differences at first sight, however, with the help of a illustrating
example it becomes clear that there are in fact differences regarding the extent of the
compensation expense as well as the distribution of the expense over the recognition
period. Next, the future of financial accounting for stock options in German
consolidated as well as individual financial statements is being portrayed, followed by a
review of the findings against the background of the presented spectrum of differing
opinions in Germany. After consideration of all relevant arguments the conclusion can
be drawn that the recognition of stock options in the form of personnel expenses has
to be strongly supported. Finally, an analysis of the consolidated financial statements
2002 of 30 selected companies depicts the current financial accounting practices in
Germany. The following areas are being examined: the extent and the characteristics
of stock option plans, as well as the applied financial accounting practices. The analysis
shows that the disclosure practices in financial statements according to IAS and HGB
are to a great extent unsatisfactory. As a consequence, the need for a detailed
financial accounting standard becomes once again evident.
Keywords: stock options, stock option plans, US GAAP, IAS, German Commercial
Code, DSR, recognition, measurement

5/117
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung 3
Abstract
4
Inhaltsverzeichnis 5
Abbildungsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 8
1.
Einleitung 11
1.1 Problemstellung 11
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
13
2.
Gründe für die steigende Bedeutung von Aktienoptionsplänen
15
3.
Grundlagen von Aktienoptionsplänen
18
3.1 Grundmodelle für die Gestaltung von Aktienoptionsplänen
18
3.1.1
Aktienoptionen in Form von reinen Bezugsrechten (,,nackte Optionen")
18
3.1.2
Aktienoptionen auf Basis von Wandelschuldverschreibungen oder
Optionsanleihen 20
3.1.3
Aktienoptionen in Form von virtuellen Optionen
22
3.1.4
Vor- und Nachteile der verschiedenen Grundmodelle
22
3.2 Wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten für Aktienoptionspläne
24
3.2.1
Kreis der Bezugsberechtigten
24
3.2.2
Festlegung des Ausübungspreises
25
3.2.3
Erfolgsziele bzw. Ausübungshürden 27
3.2.4
Erwerbs- und Ausübungszeiträume, Laufzeit des Aktienoptionsplans
28

6/117
4.
Die Bilanzierung und Bewertung von Aktienoptionsplänen basierend
auf reinen Bezugsrechten
29
4.1 Bilanzierung und Bewertung nach US GAAP
30
4.1.1
Bilanzielle Erfassung von Aktienoptionen im Jahresabschluss
30
4.1.2
Bewertung der Aktienoptionen und Bewertungszeitpunkt
32
4.1.2.1 Bewertung gemäß Accounting Principle Board Opinion No. 25
32
4.1.2.2 Bewertung gemäß Statement of Financial Accounting Standards No. 123 36
4.1.3
Periodengerechte Erfassung des Personalaufwands
42
4.1.4
Offenlegungspflichten im Anhang des Jahresabschlusses
43
4.2 Bilanzierung und Bewertung nach dem deutschen Handelsrecht und dem
Standardentwurf des DSR E-DRS 11
44
4.2.1
Bilanzielle Erfassung von Aktienoptionen im Jahresabschluss
46
4.2.1.1 Erfolgswirksame Erfassung von Aktienoptionen
46
4.2.1.2 Keine erfolgswirksame Erfassung von Aktienoptionen
50
4.2.1.3 Zwischenbeurteilung 52
4.2.2
Bewertung der Aktienoptionen und Bewertungszeitpunkt
54
4.2.3
Exkurs über die Anwendung von Optionspreismodellen zur Wertermittlung 59
4.2.4
Periodengerechte Erfassung des Personalaufwands
61
4.2.5
Offenlegungspflichten im Anhang des Jahresabschlusses
62
4.3 Bilanzierung und Bewertung nach IAS und dem Standardentwurf ED 2
64
4.3.1
Bilanzielle Erfassung von Aktienoptionen im Jahresabschluss
65
4.3.2
Bewertung der Aktienoptionen und Bewertungszeitpunkt
67
4.3.3
Periodengerechte Erfassung des Personalaufwands
70

7/117
4.3.4
Offenlegungspflichten im Anhang des Jahresabschlusses
74
5.
Vergleichende Gegenüberstellung der vorgestellten
Bilanzierungsansätze 76
5.1 Tabellarische Übersicht über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede
76
5.2 Gemeinsamkeiten der Bilanzierungsansätze
78
5.3 Unterschiede der Bilanzierungsansätze
80
5.4 Vergleich anhand eines illustrierenden Zahlenbeispiels
84
6.
Zukünftige bilanzielle Behandlung von Aktienoptionsplänen in
Deutschland 88
6.1 Zukünftige Behandlung von Aktienoptionsplänen in konsolidierten
Jahresabschlüssen 88
6.2 Zukünftige Behandlung von Aktienoptionsplänen in Einzelabschlüssen
90
6.3 Kritische Würdigung der Bilanzierung von Aktienoptionsplänen gemäß ED 2
91
7.
Besonderheiten bei der Bilanzierung von virtuellen Aktienoptionen 93
8.
Bilanzierung und Bewertung von Aktienoptionsplänen in den
Konzernabschlüssen deutscher Unternehmen
95
8.1 Generelle Beobachtungen
97
8.2 Ausmaß vorhandener Aktienoptionspläne im Geschäftsjahr 2002
98
8.3 Ausgestaltung der Aktienoptionspläne
99
8.4 Bilanzielle Erfassung der Aktienoptionspläne 101
9.
Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
106
Literaturverzeichnis 109
Anhang
117

8/117
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Vor- und Nachteile der Grundmodelle von Aktienoptionsplänen
23
Abbildung 2: Erfolgsauswirkungen von APB Opinion No. 25 und SFAS No. 123
41
Abbildung 3: Optionswerte nach dem Black/Scholes-Modell
60
Abbildung 4: Periodengerechte Aufwandsermittlung gemäß ED 2
71
Abbildung 5: Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Bilanzierungsansätze
77
Abbildung 6: Liste der analysierten Unternehmen
96
Abbildung 7: Verbreitung von AOP bei den analysierten Unternehmen
98
Abbildung 8: Einteilung der AOP in reale und virtuelle Pläne
99
Abbildung 9: Einteilung der AOP in Grundmodelle
99
Abbildung 10: Bandbreite der Parameter bei der Optionspreisbestimmung
103
Abbildung 11: Auswirkungen der Bilanzierungsmethode auf den Gewinn/Verlust
103
Abkürzungsverzeichnis
5. VermBG
Fünftes Vermögensbildungsgesetz
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
AICPA
American Institute of Certified Public Accountants
AktG
Aktiengesetz
AOP
Aktienoptionsplan
APB
Accounting Principles Board
ARB
Accounting Research Bulletin
Aufl.
Auflage
BC
Basis for Conclusions
BGBl
Bundesgesetzblatt
BMJ
Bundesministerium der Justiz
bspw.
beispielsweise
bzgl.
bezüglich
bzw.
beziehungsweise

9/117
ca.
circa
DAI
Deutsches Aktieninstitut
DAX
Deutscher
Aktienindex
d.h.
das heißt
DRS
Deutscher
Rechnungslegungsstandard
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
DSR
Deutscher
Standardisierungsrat
DSW
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
ED
Exposure
Draft
E-DRS
Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards
etc.
et
cetera
e.V.
eingetragener
Verein
EG
Europäische Gemeinschaften
EU
Europäische
Union
f. folgende
ff. fortfolgende
FASB
Financial Accounting Standards Board
FIN
FASB
Interpretation
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GE
Geldeinheiten
gem.
gemäß
ggf.
gegebenenfalls
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
grds.
grundsätzlich
HGB
Handelsgesetzbuch
Hrsg.
Herausgeber
HV
Hauptversammlung
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
i.d.R.
in der Regel
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IFRS
International Financial Reporting Standards
IG Implementation
Guidance

10/117
i.H.v.
in Höhe von
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
lt. laut
LTI-Plan
Long Term Incentive Plan
Mio.
Millionen
n/a
nicht
anwendbar
No.
Number
Nr.
Nummer
n.St.
nach
Steuern
RefE
Referentenentwurf
RegE
Regierungsentwurf
S. Seite,
Satz
SARs
Stock Appreciation Rights
SEC
Securities and Exchange Commission
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards
sog.
sogenannte
SOP
Stock Option Plan
TransPuG
Transparenz- und Publizitätsgesetz
Tz.
Textziffer
u.a.
unter
anderem
u.U.
unter
Umständen
USA
United States of America
US GAAP
United States Generally Accepted Accounting Principles
Vgl.
Vergleiche
z.B.
zum
Beispiel

11/117
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Aktienoptionspläne, auch Stock-Option-Pläne genannt, stellen eine immer weiter
verbreitete Gestaltungsmöglichkeit der erfolgsabhängigen Vergütung in Unternehmen
dar. Dabei werden einem definierten Kreis von Personen, in der Regel unentgeltlich,
Aktienoptionen gewährt, welche diese dazu berechtigen, nach Ablauf einer bestimmten
Frist, Aktien des arbeitgebenden Unternehmens zu einem vorab festgelegten
Bezugskurs
1
zu erwerben. Das zugrundeliegende Prinzip ist denkbar einfach: Steigt der
Aktienkurs des Unternehmens bis zum Zeitpunkt der möglichen Ausübung der
Aktienoptionen an, so erhalten die Optionsinhaber einen finanziellen Vorteil in Höhe
der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs der Aktie im Ausübungszeitpunkt und dem
festgelegten Bezugskurs. Entwickelt sich der Kurs dagegen negativ, so werden die
gewährten Aktienoptionen in der Regel nicht ausgeübt ­ sie verfallen dann mit Ende
ihrer Laufzeit. Auf diese Weise ergibt sich für die Optionsinhaber ein direkter Anreiz
den Aktienkurs und damit den Wert des Unternehmens zu steigern. Vor dem
Hintergrund betrachtet, dass Aktienoptionen im Rahmen der überwiegenden Mehrheit
der Pläne kein zusätzliches ,,Geschenk" darstellen, sondern vielmehr einen Teil der
schon existierenden erfolgsabhängigen Vergütungskomponente
2
ersetzen, erfährt diese
Motivationswirkung nochmals eine deutliche Steigerung. Die Bezugsberechtigten
erhalten die Aktienoptionen zwar in der Regel kostenlos, im Falle, dass die Optionen
aber nicht vorteilhaft ausgeübt werden können, erfahren sie dennoch einen Verlust in
Höhe der Reduzierung der übrigen Vergütungskomponenten.
Empirisch betrachtet, ist die Bedeutung von Aktienoptionsplänen in Deutschland im
Laufe der vergangenen Jahre stetig gestiegen. Nach einer Studie des Deutschen
Aktieninstituts (DAI) hat sich die Zahl der Unternehmen aus dem DAX 100, die
entweder Aktienoptionspläne bereits eingeführt haben oder dies in naher Zukunft
1
In der Literatur sowie auch im Rahmen dieser Diplomarbeit werden die Begriffe Bezugskurs,
Ausübungspreis, Ausübungskurs und Basispreis synonym verwendet.
2
Bei in Deutschland üblichen, erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten handelt es sich in
aller Regel um Tantiemen, deren Höhe sich überwiegend am Unternehmensgewinn oder
ausgeschütteten Dividenden orientiert. Vgl. KPMG (2000), S. 9

12/117
beabsichtigen, von 22% im Jahr 1996 auf 53% im Jahr 1997 erhöht
3
. Mit Sicherheit
kann davon ausgegangen werden, dass mit den durch das Gesetz zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geschaffenen Erleichterungen die
Zahl der Aktienoptionspläne in Deutschland noch weiter deutlich angestiegen ist bzw.
ansteigen wird
4
.
Die Gründe für diese positive Entwicklung sind vielschichtiger Natur und vor allem
durch gegenseitige Interdependenzen gekennzeichnet. Die kontinuierliche
Verbesserung der Aktien- und Kapitalmarktkultur in Deutschland, ausgedrückt durch
die deutlich gestiegenen Zahlen von börsennotierten Unternehmen und
Privatanlegern
5
, der auch in Deutschland immer größere Akzeptanz findende
Shareholder-Value-Gedanke, sowie die verbreitete Thematisierung des Principal-Agent-
Konflikts bilden mit Sicherheit eine bedeutende Einflussgruppe, unterstützt durch
weitere Faktoren, wie die Notwendigkeit der Erhaltung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und der immer härter werdende
Konkurrenzkampf um leistungsstarke Führungskräfte. Darüber hinaus spielen auch die
Erleichterungen des KonTraG, wie schon erwähnt, eine nicht zu vernachlässigende
Rolle.
Eng verbunden mit der steigenden Verbreitung von Aktienoptionsplänen ist die
Problematik ihrer Bilanzierung im Jahresabschluss. Ohnehin international sowie
national kontrovers diskutiert, gewann die geführte Debatte durch die
Veröffentlichungen des ED 2 ,,Share-based payment"
6
sowie des E-DRS 11
,,Bilanzierung von Aktienoptionsplänen und ähnlichen Entgeltformen"
7
erheblich an
Dynamik hinzu. Die Bandbreite der Aspekte, die in der Diskussion stehen, kann dabei
in vier aufeinander aufbauende Bereiche eingeteilt werden:
3
Vgl. Deutsches Aktieninstitut (1998), S. 6
4
Vgl. Heitzer/Klose/Steiner (2000), S. 345; Nähere Erläuterungen siehe Abschnitt 3.1.1
5
Vgl. Löwe/Sieber (2002), S. 46
6
Exposure Draft 2 ,,Share-based payment" des International Accounting Standards Board,
veröffentlicht am 7. November 2002 unter www.iasc.org.uk
7
Standardentwurf des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) E-DRS 11 ,,Bilanzierung von
Aktienoptionsplänen und ähnlichen Entgeltformen", veröffentlicht am 21. Juni 2001 unter
www.drsc.de

13/117
1)
Art der bilanziellen Erfassung: Erfolgswirksame Erfassung als
Personalaufwand oder lediglich Offenlegung im Anhang?
2) Bewertung der Aktienoptionen: Welche Bewertungsverfahren sollen
angewendet werden? Zu welchem Zeitpunkt soll die Bewertung erfolgen?
3) Ggf. Verteilung des Aufwands: In welchen Perioden fällt der
Personalaufwand an?
4) Wie umfassend sollen die Offenlegungspflichten im Anhang festgelegt
werden?
Schwerpunkt der Diskussion bildet dabei unumstritten die 1. Fragestellung: Während
einige strikt für eine erfolgswirksame Erfassung als Personalaufwand plädieren,
verneinen andere ebenso vehement eine erfolgswirksame Behandlung und fordern,
wenn überhaupt, lediglich eine erfolgsneutrale Offenlegung im Anhang. Angesichts der
absoluten Gegensätzlichkeit der vorhandenen Auffassungen sowie vor dem
Hintergrund einer international angestrebten Angleichung der Rechnungslegungs-
praktiken verschiedener Länder gestaltet sich die geführte Diskussion entsprechend
interessant und facettenreich.
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Die Zielsetzung dieser Arbeit gliedert sich in drei Bereiche: Erstens sollen die
unterschiedlichen Bilanzierungsansätze nach HGB, US GAAP und IAS, einschließlich der
Vorschläge des ED 2 und E-DRS 11, dargestellt und in Form einer vergleichenden
Gegenüberstellung aufbereitet werden. In einem zweiten Schritt soll die zukünftige
Bilanzierungsweise von Aktienoptionsplänen in deutschen Jahresabschlüssen skizziert
und einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Drittens soll durch eine
Untersuchung der jeweils 10 größten Unternehmen, gemessen an der
Marktkapitalisierung, bilanzierend nach HGB, US GAAP und IAS festgestellt werden,
welchen Umfang die tatsächliche Verbreitung von Aktienoptionsplänen hat und in
welcher Form diese ausgestaltet sowie im Konzernabschluss bilanziell erfasst werden.
Zu Beginn der Arbeit erfolgt eine kurze Erläuterung der Gründe für die steigende
Bedeutung von Aktienoptionsplänen in Deutschland. Anschließend erfolgt im Rahmen

14/117
der Beschreibung der Grundlagen von Aktienoptionsplänen ein Überblick über die
verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten in
Deutschland. Der Vollständigkeit halber werden alle möglichen Grundmodelle von
Aktienoptionsplänen kurz dargestellt.
Der Hauptteil der Arbeit bildet dann die Darstellung der Bilanzierung von reinen
Aktienoptionen nach US GAAP, HGB und IAS, einschließlich der Lösungsansätze des
IASB und des DSR. Es erfolgt eine Vorstellung der Bilanzierungsansätze in Verbindung
mit aktuell daran geäußerten Kritikpunkten und Stellungnahmen. Da eine Behandlung
aller möglicher Ausgestaltungsformen von Aktienoptionsplänen den Rahmen dieser
Arbeit sprengen würde, beschränken sich die Ausführungen hinsichtlich Bilanzierung
und Bewertung auf Aktienoptionen basierend auf reinen Bezugsrechten (sog. nackte
Optionen). Dabei wird nur auf Aktienoptionspläne eingegangen, bei welchen die
erforderlichen Aktien über eine bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3
AktG beschafft werden. Sachverhalte, bei denen sich diese bereits im Besitz des
Unternehmens befinden oder gemäß § 71 Abs. 1 AktG zurückerworben werden, sollen
im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter behandelt werden. Die Besonderheiten der
Bilanzierung und Bewertung von virtuellen Aktienoptionsplänen oder Stock
Appreciation Rights werden in einem gesonderten Kapitel kurz umrissen. Auf
Aktienoptionspläne, basierend auf Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen,
wird im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen, da diese Ausgestaltungs-
formen laut Gelhausen/Hönsch in der Praxis kaum mehr vorkommen
8
. Auf die
Darstellung der unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften folgt dann deren
vergleichende Gegenüberstellung, was die erste Zielsetzung dieser Arbeit abrundet.
Um den Vergleich übersichtlicher zu gestalten, wird hinsichtlich der Quellenangaben
der Bilanzierungsvorschriften auf die vorangehenden Kapitel verwiesen, in denen die
einzelnen Vorschriften separat erläutert sind.
In dem darauf folgenden Teil wird auf die zukünftige Behandlung von
Aktienoptionsplänen in deutschen Jahresabschlüssen eingegangen, differenziert nach
der Behandlung in Konzern- und Einzelabschlüssen. Die zukünftige Bilanzierungsweise
8
Vgl. Gelhausen/Hönsch (2001), S. 70; Begründet wird diese Aussage dadurch, dass die
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen an eine sofortige
Kapitaleinzahlung der Bezugsberechtigten geknüpft ist, was als Nachteil angesehen wird.

15/117
in Konzernabschlüssen wird vor dem Hintergrund der in Deutschland geäußerten
Meinungen einer kritischen Würdigung unterzogen.
Im vorletzten Teil der Arbeit erfolgt eine Untersuchung der jeweils 10 größten
Unternehmen bilanzierend nach HGB, US GAAP und IAS, gemessen an der
Marktkapitalisierung. Gegenstand der Analyse bilden die Fragestellungen, welche
Unternehmen überhaupt ihren Mitarbeitern Aktienoptionen gewähren, in welcher Form
die Aktienoptionspläne implementiert werden und wie sie im Konzernabschluss 2002
bilanziell erfasst werden. Dadurch soll die aktuelle Rechnungslegungspraxis in
Deutschland, im Sinne der dritten Zielsetzung dieser Arbeit, abgebildet werden.
Der abschließende Teil der Arbeit bildet einen Ausblick, in welche Richtung sich die
Bilanzierung von Aktienoptionen entwickeln wird. Die gewonnenen Ergebnisse werden
noch einmal zusammengefasst dargestellt.
2.
Gründe für die steigende Bedeutung von Aktienoptionsplänen
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, gewann der Gedanke der Beteiligung von
Mitarbeitern am Erfolg eines Unternehmens in den letzten Jahren auch in Deutschland
immer mehr Anhänger. Gemäß einer weiteren Studie des Deutschen Aktieninstituts
9
verfügten im Jahr 2000 36 % der befragten Unternehmen (48 % der befragten
Aktiengesellschaften) über ein Beteiligungssystem für allgemeine Mitarbeiterkreise und
weitere 14 % (15 % der AGs) äußerten die Absicht, innerhalb des nächsten Jahres
eines einzuführen. Bei den Beteiligungssystemen handelt es sich in 50 % der Fälle um
Aktienoptionspläne.
An dieser Stelle sollen drei der vielschichtigen Gründe für die steigende Bedeutung von
Aktienoptionsplänen kurz erläutert werden: die Verbesserung der Aktien- und
Kapitalmarktkultur in Deutschland, die Bedeutung des Shareholder-Value-Gedankens
und die Thematik des Principal-Agent-Konflikts.
9
Vgl. Deutsches Aktieninstitut (2001), S. 14 ff.

16/117
Die zunehmende Kapitalmarktorientierung in Deutschland kann eindeutig als Grundlage
für die steigende Popularität von Aktienoptionsprogrammen identifiziert werden. So
besaßen im 2. Halbjahr 2002 11,5 Mio. Anleger in Deutschland Aktien oder
Fondsanteile, was einem Anteil von 17,9 % der deutschen Bevölkerung entspricht. Im
Gegensatz dazu lag diese Zahl 1997 bei lediglich 5,6 Mio. Anlegern (8,9 % der
Bevölkerung)
10
. Darüber hinaus waren bereits im Jahr 2000 mehr als 9.000
Unternehmen in Deutschland in der Rechtsform der Aktiengesellschaft organisiert und
davon mehr als 1.000 an einer deutschen Börse notiert
11
. Eine vorliegende oder
geplante Börsennotierung eines Unternehmens macht die Mitarbeiterbeteiligung durch
Aktienoptionen in der Regel erst sinnvoll bzw. möglich.
Schon Mitte der 80er Jahre von Alfred Rappaport formuliert
12
, drückt der Shareholder-
Value-Gedanke das Konzept der wertorientierten Unternehmensführung aus, deren
primäre Zielsetzung darin besteht, die Rendite der Eigentümer des Unternehmens und
damit den Wert des Eigenkapitals zu maximieren
13
. Mit anderen Worten, die
Unternehmenspolitik soll vollständig an den Interessen der Aktionäre eines
Unternehmens ausgerichtet werden
14
, was u.a. damit begründet wird, dass ,,eine
Steigerung des Eigenkapitalwerts als Ausdruck der künftigen Ertragsfähigkeit des
Unternehmens Voraussetzung für die Befriedigung der Ansprüche aller
Interessensgruppen ist"
15
. Durch die Implementierung von Aktienoptionsplänen können
Anreize für Führungskräfte und Mitarbeiter geschaffen werden, auf eine
Wertsteigerung des Unternehmens hinzuarbeiten. Besonders das Management soll
durch diese erfolgsorientierte Vergütungskomponente dazu veranlasst werden,
Wertsteigerungspotentiale aufzuspüren und umzusetzen
16
. Darüber hinaus haben
Aktienoptionspläne auch eine positive Signalwirkung auf den Kapitalmärkten: Lange
stellt in seinem Artikel sogar fest, dass ,,institutionelle Anleger und Rating-Agenturen
das Fehlen von Aktienoptionsplänen als Zeichen mangelnden Shareholder-Value-
Bewusstseins interpretieren"
17
.
10
Vgl. Deutsches Aktieninstitut (2003), S. 2
11
Vgl. Deutsches Aktieninstitut (2001), S. 5
12
Rappaport (1999), zitiert aus Kelle (2002)
13
Vgl. Kelle (2002), S. 10
14
So auch Heitzer/Klose/Steiner, S. 345 (2000)
15
Vgl. Rappaport (1999), S. 8, zitiert aus Kelle (2002)
16
Vgl. Heitzer/Klose/Steiner, S. 345 (2000)
17
Vgl. Lange, S. 137 (2001)

17/117
Mit dem Shareholder-Value-Gedanken eng in Verbindung steht die Principal-Agent-
Problematik, deren Kern Interessenskonflikte beschreibt, die aus einer Trennung von
Eigentum und Kontrolle in Unternehmen resultieren
18
. Die zentrale Problematik stellen
Agency-Kosten dar, die aus der Übertragung von Leistungen von einer Person
(principal) auf eine andere (agent) entstehen. Bei Unternehmen handelt es sich bei
den Aktionäre um die principals, welche die Mitglieder der Unternehmensführung mit
der Leitung des Unternehmens betrauen. Kosten ergeben sich dabei unter anderem
aus der Kontrolle der Aktivitäten des Managements sowie aus einem eventuellen
Verhalten des Managements, dessen Zielsetzungen sich nicht mit den von den
Aktionären verfolgten Zielen deckt. Das vorliegende Risiko, dass die
Unternehmensführung opportunistische Entscheidungen auf Kosten der Aktionäre trifft,
wird dabei als Moral Hazard bezeichnet
19
. Diese Problematik kann durch
Aktienoptionsprogramme überbrückt oder zumindest gemildert werden, indem die
Motivation des Managements durch Kopplung eines Teils der Vergütung an die
Entwicklung des Aktienkurses an die Interessen der Anteilseigner angeglichen wird
20
.
Über diese drei Tendenzen hinaus können noch eine Vielzahl weiterer Gründe für die
steigende Verbreitung von Aktienoptionsplänen identifiziert werden, so beispielsweise
der weltweit immer härter werdende Kampf um talentierte Nachwuchskräfte, wobei
besonders Start-up Unternehmen versuchen, Nachwuchskräfte mit Hilfe von
Aktienoptionen an sich zu binden
21
. Auch die Tatsache, dass die Vergütung mit
Aktienoptionen die Liquiditätssituation eines Unternehmens nicht belastet, sofern die
nötigen Aktien durch eine Kapitalerhöhung geschaffen werden, trägt sicherlich dazu
bei
22
.
18
Vgl. Achleitner/Wichels, S. 6 (2002)
19
Vgl. Achleitner/Wichels (2002), S. 6
20
So auch Lange (2001), S. 137
21
Vgl. Löwe/Sieber (2002), S. 46
22
Vgl. Kelle (2002), S. 13

18/117
3.
Grundlagen von Aktienoptionsplänen
Aktienoptionspläne können von Unternehmen in unterschiedlichen Ausgestaltungs-
formen aufgelegt werden, wobei Möglichkeiten sowie Einschränkungen der Gestaltung
sowohl in rechtlicher wie auch wirtschaftlicher Hinsicht vorliegen.
Vor diesem Hintergrund werden zunächst die drei üblichen Grundmodelle für
Aktienoptionspläne sowie die handels- und aktienrechtlichen Vorschriften, auf denen
sie basieren, vorgestellt. Grundsätzlich ist für die Implementierung eines
Aktienoptionsplanes lediglich ein Beschluss des Vorstands mit eventueller Zustimmung
des Aufsichtsrates notwendig. Da jedoch bei der Ausübung der Optionsrechte freie
Aktien des Unternehmens benötigt werden, liegt der kritische Punkt bei der
Beschaffung dieser Aktien. Durch einen Beschluss der Hauptversammlung müssen die
Grundlagen für die Beschaffung der Aktien geschaffen werden
23
unter Beachtung des
rechtlich vorgegebenen Rahmens des Aktiengesetzes (AktG) und des
Handelsgesetzbuches (HGB).
3.1 Grundmodelle für die Gestaltung von Aktienoptionsplänen
3.1.1 Aktienoptionen in Form von reinen Bezugsrechten (,,nackte Optionen")
Die Ausgabe von Aktienoptionen in Form von reinen Bezugsrechten, auch ,,nackte
Optionen" genannt, die nicht an eine Wandelschuldverschreibung oder Anleihe
gekoppelt sind, wurde erst durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) am 27. April 1998 ermöglicht. Die bei
Ausübung der Optionen erforderlich werdenden Aktien können dabei auf verschiedene
Arten beschafft werden.
Zum einen ermöglicht § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG seit dem KonTraG die Schaffung eines
bedingten Kapitals zur direkten Gewährung von reinen Optionsrechten an
Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer mittels eines Hauptversammlungsbeschlusses.
23
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S. 93

19/117
Der Vorstand wird, je nach Art des Beschlusses, dazu verpflichtet oder ermächtigt,
einen Aktienoptionsplan zu implementieren
24
. § 192 Abs. 3 S. 1 AktG begrenzt die
Höhe der bedingten Kapitalerhöhung dabei auf 10 % des im Zeitpunkt der
Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals. Des Weiteren müssen gemäß § 193 Abs.
2 Nr. 1 bis 4 im Rahmen des Hauptversammlungsbeschlusses die folgenden Punkte
festgelegt werden: der Kreis der Bezugsberechtigten sowie die Aufteilung der
Bezugsrechte auf die Geschäftsführungsmitglieder und Arbeitnehmer, die Erfolgsziele,
die Erwerbs- und Ausübungszeiträume sowie eine Wartezeit für die erstmalige
Ausübung (mindestens zwei Jahre), der Bestimmungszweck und der Ausübungspreis
bzw. dessen Berechnungsgrundlagen. Ein Beschluss hinsichtlich des Ausschlusses der
Bezugsrechte für Aktionäre ist nicht notwendig, da dies beim bedingten Kapital schon
durch das Gesetz ausgeschlossen ist
25
.
Die erforderlichen Aktien können jedoch auch durch eine genehmigte Kapitalerhöhung
gemäß §§ 202 ff. AktG geschaffen werden
26
. Der Hauptversammlungsbeschluss für das
genehmigte Kapital muss dabei einen Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre
beinhalten, was jedoch kein Problem darstellt, da die vorgesehene Ausgabe von Aktien
an Arbeitnehmer nach § 202 Abs. 4 AktG bereits als materielle Rechtfertigung
angesehen wird. Eine genehmigte Kapitalerhöhung weist jedoch einen entscheidenden
Nachteil auf: Der Zeitraum der Ermächtigung des Vorstands zu einer Kapitalerhöhung
ist auf maximal fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung befristet, d.h.
eventuell begebene Optionen müssen innerhalb von fünf Jahren ausgeübt werden
27
.
Darüber hinaus herrscht in der Literatur die Meinung, dass bei Ausgabe von
Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder eine genehmigte Kapitalerhöhung ausscheidet,
da der Vorstand selbst letztendlich unter Zustimmung des Aufsichtsrats über die
Kapitalerhöhung und die Ausgabebedingungen entscheidet und somit über seine
eigene Vergütung mitbestimmt
28
. Vor dem Hintergrund dieser sowie anderer, an dieser
Stelle nicht aufgeführter Nachteile, scheidet eine Aktienbeschaffung über eine
genehmigte Kapitalerhöhung in aller Regel aus
29
.
24
Vgl. Haarmann (2002), S. 122
25
Vgl. KPMG (2000), S. 30
26
Vgl. Haarmann (2002), S. 122
27
Vgl. Haarmann (2002), S. 122
28
Vgl. Kelle (2002), S. 34 f.
29
Hinsichtlich weiterer Nachteile vgl. Weiß (1999), S. 194 f., Kelle (2002), S. 34 f.

20/117
Eine dritter Weg der Aktienbeschaffung stellt der Rückkauf bereits ausgegebener
Aktien dar, entweder durch das Unternehmen selbst oder durch Dritte, wie z.B. die
Hausbank oder eine zum Konzern gehörende Finanzierungsgesellschaft, ermöglicht
durch die Hinzufügung von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
30
. Während bislang zurückgekaufte
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG nur von Arbeitnehmern erworben werden
konnten und dieser Arbeitnehmerbegriff Geschäftsführungsmitglieder nach allgemeiner
Auffassung ausschließt, können nun auch an Vorstandsmitglieder ausgegebene
Aktienoptionen durch solche Aktien bedient werden
31
. Der Vorstand erhält die
Ermächtigung zum Rückkauf durch einen Hauptversammlungsbeschluss, der
Ermächtigungszeitraum ist dabei auf maximal 18 Monate und der Umfang auf 10 %
des Grundkapitals begrenzt. Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 5 AktG in Verbindung mit §
193 Abs. 2 Nr. 4 AktG müssen analog zur Schaffung eines bedingten Kapitals die
Aufteilung der Bezugsrechte, die Erfolgsziele, Erwerbs- und Ausübungszeiträume sowie
die Sperrfrist festgelegt werden. Ein Aktienrückkauf hat für die Altaktionäre den
entscheidenden Vorteil, dass keine Verwässerung ihres Beteiligungsanteils stattfindet.
Für das Unternehmen und letztendlich auch für die Aktionäre ergibt sich jedoch der
Nachteil, dass die Mittel für den Erwerb der benötigten Aktien liquiditätswirksam
aufgebracht werden müssen
32
. Der Erwerb eigener Aktien stellt eine Alternative zur
Beschaffung nötiger Aktien dar, laut Achleitner/Wichels erfolgt die Beschaffung in der
Praxis jedoch nahezu ausschließlich durch eine bedingte Kapitalerhöhung
33
.
3.1.2 Aktienoptionen auf Basis von Wandelschuldverschreibungen oder
Optionsanleihen
Begibt ein Unternehmen Aktienoptionen auf Basis von Wandelschuldverschreibungen,
so stellt der erwerbende Arbeitnehmer dem Unternehmen ein Darlehen zur Verfügung,
gekoppelt mit dem Recht, den Rückzahlungsanspruch aus der Schuldverschreibung
gegen eine vorab festgelegte Anzahl Aktien auszutauschen
34
. Durch Ausübung des
Umtauschrechts gehen die Wandelschuldverschreibungen unter, sollte das
30
Vgl. Achleitner/Wichels (2002), S. 19
31
Vgl. KPMG (2000), S. 28
32
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S. 96
33
Vgl. Achleitner/Wichels (2002), S. 19
34
Vgl. Haarmann (2002), S. 120

21/117
Wandlungsrecht jedoch nicht ausgeübt werden, bspw. weil der Börsenkurs nicht
gestiegen oder sich sogar negativ entwickelt hat, so wird die
Wandelschuldverschreibung gemäß der vereinbarten Konditionen verzinst und am Ende
der Laufzeit in voller Höhe zurückbezahlt
35
. Im Gegensatz dazu ist bei der Begebung
von Optionsanleihen der Erwerb von Aktien nicht an die Rückgabe der
Schuldverschreibung gekoppelt, vielmehr sind der Rückzahlungsanspruch aus der
Schuldverschreibung sowie das Recht zum Erwerb von Aktien zu einem vorab
festgelegten Preis separat bewertbare und handelbare Bestandteile dieses
Instruments
36
. Die rechtlichen Schritte, die für die Implementierung des Programms
notwendig sind, unterscheiden sich nicht wesentlich in Bezug auf den Einsatz von
Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen.
Zum einen kann durch einen Hauptversammlungsbeschluss, analog zu den nackten
Aktienoptionen, die Schaffung eines bedingten Kapitals gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG
zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von
Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen genehmigt werden
37
. Ein solcher
Beschluss führt zur Ermächtigung des Vorstands innerhalb einer Frist von 5 Jahren
Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen auszugeben
38
. Im Rahmen jeder
bedingten Kapitalerhöhung müssen gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 zumindest der
Bestimmungszweck, der Kreis der Bezugsberechtigten sowie der Ausgabebetrag oder
dessen Berechnungsgrundlagen festgelegt werden. § 192 Abs. 3 S. 1 AktG begrenzt
des Weiteren die Höhe des Nennbetrags des bedingten Kapitals auf die Hälfte des im
Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals.
Neben einer bedingten Kapitalerhöhung können erforderliche Aktien auch durch eine
genehmigte Kapitalerhöhung gemäß § 202 Abs. 4 AktG
39
oder durch einen Rückerwerb
bereits ausgegebener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG geschaffen werden. Beide
Möglichkeiten wurden im vorigen Abschnitt bereits näher erläutert.
35
Vgl. KPMG (2000), S. 17
36
Vgl. Haarmann (2002), S. 120 und KPMG (2000), S. 17
37
Vgl. Haarmann (2002), S. 122
38
Vgl. KPMG (2000), S. 17
39
Vgl. Haarmann (2002), S. 122

22/117
3.1.3 Aktienoptionen in Form von virtuellen Optionen
Neben der Gewährung von realen Aktienoptionen, durch welche die Begünstigten bei
Ausübung zu Anteilseignern des Unternehmens werden, gibt es auch die Möglichkeit,
einen Aktienoptionsplan durch virtuelle Optionen, sogenannte Stock Appreciation
Rights, nachzubilden. Im Rahmen eines solchen virtuellen Aktienoptionsplans erhalten
die Berechtigten die Zusage, dass sie zu einem festgelegten Zeitpunkt und unter
bestimmten Voraussetzungen die Differenz zwischen einem fiktiven Ausübungspreis
der virtuellen Option und dem aktuellen Börsenkurs der Aktie ausbezahlt bekommen
40
.
Im Hinblick auf die Einführung eines virtuellen Aktienoptionsprogramms ist lediglich ein
Vorstandsbeschluss unter eventueller Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig, eine
Genehmigung der Hauptversammlung ist nicht erforderlich.
3.1.4 Vor- und Nachteile der verschiedenen Grundmodelle
Die vorgestellten Grundmodelle weisen unterschiedliche Vor- und Nachteile auf, die in
der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt sind.
Aktienoptionen auf
Basis von Wandel-
schuldverschreibungen/
Optionsanleihen
Aktienoptionen auf
Basis von ,,nackten
Optionen"
Virtuelle Aktienoptions-
programme (,,Stock
Appreciation Rights")
Abhängigkeit von der
Rechtsform
nur von
börsennotierten
Aktiengesellschaften
implementierbar
nur von
börsennotierten
Aktiengesellschaften
implementierbar
rechtsformunabhängig
implementierbar
Kreis der Bezugs-
berechtigten
können an jeden
ausgegeben werden,
z.B. auch an
Aufsichtsratmitglieder
und Berater
Ausgabe beschränkt
auf Arbeitnehmer und
Vorstandsmitglieder
keine rechtlichen
Beschränkungen
Regelungsbedarf
Beschluss der
Hauptversammlung
erforderlich
Beschluss der
Hauptversammlung
erforderlich
kein Beschluss der
Hauptversammlung
erforderlich
40
Vgl. KPMG (2000), S. 21

23/117
Verwässerungseffekte Verwässerungseffekte Verwässerungseffekte
keine
Verwässerungseffekte
41
Liquiditätswirkung
keine
Liquiditätswirkung,
außer wenn eigene
Aktien zurückerworben
werden
keine
Liquiditätswirkung,
außer wenn eigene
Aktien
zurückerworben
werden
Liquiditätsabfluss in
Höhe der Differenz
Bezugskurs ­ aktueller
Aktienkurs bei
Ausübung der
Optionen
Dauer der
Motivationswirkung
längerfristig, wenn
erworbene Aktien
gehalten werden
längerfristig, wenn
erworbene Aktien
gehalten werden
begrenzt auf die
Laufzeit des
Programms
Abbildung 1: Vor- und Nachteile der Grundmodelle von Aktienoptionsplänen
Wie deutlich wird, können virtuelle Aktienoptionsprogramme auf Grund der fehlenden
rechtlichen Vorschriften am flexibelsten konzeptioniert werden. Im Hinblick auf die
Abhängigkeit von der Rechtsform weisen sie den entscheidenden Vorteil auf, dass sie
auch von Unternehmen eingeführt werden können, die nicht in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft geführt werden oder die keine neuen Anteilseigner aufnehmen
wollen. Anstelle des Börsenkurses werden dann interne Unternehmenskennzahlen zur
Unternehmenswertermittlung herangezogen. Des Weiteren ist zu deren Einführung
auch kein Beschluss der Hauptversammlung nötig und der Kreis der
Bezugsberechtigten unterliegt keinen Beschränkungen.
Virtuelle Pläne weisen jedoch gegenüber echten Aktienoptionsprogrammen auch
Nachteile auf: Zum einen hat der Motivationsanreiz lediglich für die Dauer der Laufzeit
des Planes Bestand, wohingegen durch den Erwerb und das Halten von realen Aktien
die Motivation längerfristig aufrecht erhalten werden kann. Zum anderen ist mit der
Gewährung von virtuellen Aktienoptionen ein direkter Liquiditätsabfluss im Zeitpunkt
der Fälligkeit verbunden.
Bei einem Vergleich der beiden realen Gestaltungsmöglichkeiten von
Aktienoptionsplänen fällt auf, dass sie sich lediglich hinsichtlich des Kreises der
Bezugsberechtigten unterscheiden. Darüber hinaus kann noch ein weiterer Unterschied
identifiziert werden, der in der Tabelle nicht aufgeführt ist: Bei der Ausgabe von
41
Allerdings ist zu beachten, dass durch den u.U. beträchtlichen Liquiditätsabfluss bei Ausübung
der Optionen das Vermögen der Aktionäre sehr wohl beeinträchtigt wird.

24/117
Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen müssen die
Aktienoptionsberechtigten eigene Mittel aufbringen, die sie dem Unternehmen als
Darlehen zur Verfügung stellen, während nackte Optionen den Berechtigten in der
Regel unentgeltlich gewährt werden.
3.2 Wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten für Aktienoptionspläne
Die wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind wesentlich umfangreicher und
ermöglichen eine optimale Ausrichtung der Aktienoptionsprogramme an den
Zielsetzungen und spezifischen Gegebenheiten eines Unternehmens. Es muss
allerdings angemerkt werden, dass im Rahmen eines Hauptversammlungsbeschlusses
zur Schaffung eines bedingten Kapitals nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG einige der
Gestaltungsmöglichkeiten bereits zwingend festgelegt werden müssen
42
. Sie können
also auch den rechtlichen Bestandteilen zugeordnet werden
43
.
3.2.1 Kreis der Bezugsberechtigten
Der Kreis der Bezugsberechtigten definiert, welche Führungsebenen und welche
Mitarbeiter in ein Aktienoptionsprogramm eingebunden werden, d.h. vor dem
Hintergrund der Zielsetzungen, welche Mitarbeiter und Führungskräfte zu
Unternehmenswertsteigerungen motiviert und langfristig an das Unternehmen
gebunden werden sollen. Es ist daher sinnvoll, den Kreis auf solche Personen zu
begrenzen, die durch ihre eigenen Leistungen und Entscheidungskompetenzen einen
Einfluss auf den Unternehmenswert ausüben können
44
. In der Regel handelt es sich
dabei um die erste und zweite, und in Einzelfällen auch die dritte Führungsebene.
42
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S. 97; Die Sachverhalte müssen jedoch nicht bis ins Detail
ausformuliert sein, so müssen bspw. hinsichtlich der Bezugsberechtigten keine spezifischen
Namen und auch nicht die Anzahl der Optionen festgelegt werden.
43
Im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung gem. § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit
Aktienoptionsplänen in Form von Wandelschuldverschreibungen müssen lediglich der
Bestimmungszweck, der Kreis der Bezugsberechtigten sowie der Ausgabebetrag oder dessen
Berechnungsgrundlagen gem. § 193 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 festgelegt werden. Angaben über die
Erfolgsziele, die Erwerbs- und Ausübungszeiträume sowie die Wartefrist sind nicht zwingend
notwendig.
44
Vgl. Bernhardt (2001), S. 432

25/117
Unter Umständen, gerade bei kleineren Wachstumsunternehmen, kann sich jedoch
eine Ausgabe an alle Mitarbeiter durchaus als sinnvoller erweisen, da wie
v. Einem/Pajunk anmerken, das ,,negative Gefühl einer Zwei-Klassen-Gesellschaft"
45
verhindert wird und die gesamte Belegschaft gemeinsam auf das Ziel der
Unternehmenswertsteigerung ausgerichtet werden kann.
Auch die Einbindung von Aufsichtsräten wird in der Literatur als durchaus sinnvoll und
positiv im Hinblick auf deren Erfolgsverantwortung erachtet
46
. Aufsichträte können
jedoch, wie bereits erwähnt, im Rahmen der Ausgabe von nackten Optionen nicht
berücksichtigt werden, da § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG explizit nur die Gewährung von
Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung vorsieht
47
.
Werden Aktienoptionspläne jedoch über den Weg eines genehmigten Kapitals, durch
Aktienrückkauf oder über Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen
implementiert, müssen keine Beschränkungen hinsichtlich des Begünstigtenkreises
beachtet werden.
Weitere Regelungen im Rahmen des Optionsplanes müssen getroffen werden in Bezug
auf etwaige Verfügungsbeschränkungen, denen die Optionen unterliegen
48
. Da der
Kreis der Bezugsberechtigten aus oben genannten Gründen genau eingegrenzt wird, ist
ein grundsätzliches Übertragungsverbot sinnvoll und verständlich. Des Weiteren muss
das Schicksal der Optionen im Falle des Ausscheidens des Optionsinhabers geregelt
werden. Je nach Art des Ausscheidens kann beispielsweise eine fristlose Kündigung
zum Erlöschen der Optionen führen, wohingegen der Eintritt in den Ruhestand die
Gültigkeit der Optionen in keiner Weise berührt.
3.2.2 Festlegung des Ausübungspreises
Der Ausübungspreis einer Option, auch Basispreis oder Bezugskurs genannt, ist der
Wert, zu dem die Begünstigten ihre Optionen ausüben und Aktien erwerben können. In
45
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S. 100
46
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S. 98; Weiß (1999), S. 353
47
Lt. von Einem/Pajunk (2002) sah der RefE noch die Einbindung von Aufsichtsräten als
Organmitglieder vor, S. 98
48
Hinsichtlich der weiteren Ausführungen vgl. KPMG (2000), S. 16

26/117
der Praxis wird als Basispreis in der Regel der aktuelle Verkehrswert bzw. der
Börsenkurs der Aktie im Zeitpunkt der Gewährung der Option angesetzt,
sinnvollerweise als Durchschnittswert der letzten fünf oder zehn Börsenhandelstage,
um starke kurzfristige Kursschwankungen auszugleichen
49
.
Bernhardt schlägt im Rahmen seiner Eckpunkte für effiziente Stock-Option-Pläne vor,
den Ausübungspreis an einem Vergleichsindex auszurichten
50
. Dabei sollte der
Ausübungspreis so gestaltet werden, dass nur eine Unternehmensentwicklung über
dem Branchendurchschnitt zu einer Belohnung der Optionsinhaber durch einen
finanziellen Vorteil bei der Ausübung führt. Konkret kann die Ausgestaltung zum
Beispiel so aussehen, dass sich der Ausübungspreis, je nach guter oder schlechter
Entwicklung der Aktie im Vergleich zu dem festgelegten Index, verringert oder erhöht.
Aktienoptionspläne erhalten dadurch eine höhere Validität, da die Entwicklung des
Aktienkurses relativ zur Entwicklung der Branche den Wert der Optionen und damit die
Höhe der Vergütung bestimmt
51
. Ein zu großer Einfluss externer Marktfaktoren
52
sowie
das Erzielen von ,,Windfall Profits"
53
kann dadurch vermieden werden.
Ein weiterer Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, ist die Möglichkeit der
Neufestlegung des Basispreises, auch ,,Repricing" genannt. Der Begriff rückte vor allem
in Verbindung mit dem anhaltenden Verfall der Börsenkurse in den letzten Jahren in
den Mittelpunkt fachlicher Diskussionen, da die meisten in den Jahren 1999 und 2000
aufgelegten Aktienoptionen aus dem Geld
54
(,,out of the money") und damit momentan
für die Optionsinhaber wertlos sind
55
. Durch das Repricing wird der Ausübungspreis in
aller Regel verringert, was die Aktienoptionen für die Inhaber wieder attraktiv macht.
Ein Repricing ist jedoch mit mehreren wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen
49
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S.102 und Löwe/Sieber (2002), S. 4
50
Siehe Bernhardt (2001), S. 432
51
Vgl. Löwe/Sieber (2002), S. 4
52
Vgl. Achleitner/Wichels (2002), S. 18
53
Bei ,,Windfall Profits" handelt es sich um Wertsteigerungen von Optionen aufgrund von
Börsenkurssteigerungen der zugrunde liegenden Aktie, die jedoch nicht auf Steigerungen des
Unternehmenswertes durch die Optionsberechtigten zurückgeführt werden können, sondern
aus externen Faktoren resultieren; vgl. KPMG (2000), S. 11
54
Der Begriff ,,aus dem Geld" besagt, dass der Ausübungspreis einer Option über dem aktuellen
Börsenkurs der Aktie liegt, d.h. die Aktie könnte zu einem günstigeren Preis direkt erworben
werden. So lange dies der Fall ist, stellt die Aktienoption keinerlei Wert für den Inhaber dar.
55
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S.103

27/117
verbunden
56
: So führt eine Absenkung des Basispreises zu einer direkten Belohnung
der Optionsinhaber, die in aller Regel mit dem Grundgedanken von
Aktienoptionsprogrammen, der Erhöhung des Shareholder Values nicht vereinbar ist. In
aktienrechtlicher Hinsicht ist ein Repricing dahingehend problematisch, dass bei
Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses der Basispreis oder dessen
Berechnungsgrundlage bereits festgelegt sein muss, ein Repricing bedarf also in der
Regel eines neuen Beschlusses der Hauptversammlung.
3.2.3 Erfolgsziele bzw. Ausübungshürden
Erfolgsziele bzw. Ausübungshürden legen im Rahmen von Aktienoptionsplänen die
Bedingungen fest, die zwingend erreicht werden müssen um eine Ausübung der
Optionen zu ermöglichen. Die gesetzliche zweijährige Mindestsperrfrist hinsichtlich der
Ausübung von Optionen legt zumindest für Aktienoptionspläne basierend auf nackten
Optionen den frühest möglichen Ausübungszeitpunkt nach Erhalt der Optionen fest. In
der Praxis ist eine Sperrfrist zwischen zwei und vier Jahren am häufigsten zu
beobachten
57
, was auch durchaus als sinnvoll einzustufen ist, da Aktienoptionspläne
die Begünstigten zu langfristig angelegten Maßnahmen der Wertsteigerung anspornen
und nicht zu Aktionen mit kurzfristigem oder nur vorübergehendem positiven Einfluss
auf den Aktienkurs verleiten sollen
58
.
Neben dem Ausübungszeitpunkt werden in der Regel auch Ausübungshürden
basierend auf qualitativen Faktoren formuliert. So kann eine Ausübung beispielsweise
erst dann ermöglicht werden, wenn sich der Aktienkurs um einen bestimmten
Mindestprozentsatz verbessert oder ein Mindestkursniveau erreicht hat (absolute
Ausübungshürde) oder wenn sich der Aktienkurs des Unternehmens im Vergleich zu
einem Branchen- oder Marktindex in einem bestimmten Ausmaß besser entwickelt hat
(relative Ausübungshürde)
59
. Auch eine Kopplung an interne Unternehmenskennzahlen
ist denkbar, die sich erst in einem gewissen Ausmaß positiv entwickeln müssen
60
. Wie
56
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S.103
57
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S. 110
58
So auch Bernhardt (2001), S. 432
59
Vgl. Kelle (2002), S. 22 f.
60
Vgl. KPMG (2000), S. 15

28/117
bei der Festlegung des Ausübungspreises empfiehlt sich bei der Berücksichtigung von
Aktienkursen die Berechnung von Durchschnittswerten, um kurzfristige, zumeist
zufällige Kursschwankungen auszugleichen.
Die Sinnhaftigkeit von Ausübungshürden liegt zum einen in der Vermeidung der
Ausnutzung von Windfall Profits (siehe oben), zum anderen sollen zumindest zu einem
gewissen Grad die Altaktionäre für die Verwässerung ihrer Beteiligung entschädigt
werden, da erst eine gewisse Steigerung des Unternehmenswerts erreicht werden
muss, bevor die Optionsinhaber von den Optionen profitieren können
61
.
3.2.4 Erwerbs- und Ausübungszeiträume, Laufzeit des Aktienoptionsplans
Während Erwerbszeiträume die Zeitperioden definieren, in denen Aktienoptionen von
den Berechtigten gezeichnet werden können, ist es während der Ausübungszeiträume
möglich, die erworbenen Optionen einzulösen. Erwerbs- sowie Ausübungszeiträume
müssen ebenfalls, wie erwähnt, schon im Rahmen des Hauptversammlungsbeschlusses
festgelegt werden und umfassen in der Regel einen Zeitraum von drei bis maximal
sechs Wochen
62
.
Der Sinn der Festlegung von derartigen Zeitfenstern liegt in der Vermeidung von
insiderrechtlichen Problemen, die sich aus dem Sachverhalt ergeben, dass in der Regel
die Begünstigten von Aktienoptionsplänen (Mitglieder der Geschäftsführung, Vorstand)
identisch sind mit den Unternehmensentscheidungsträgern. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1
sowie Nr. 3 WpHG gelten einerseits Geschäftsführungsmitglieder des Emittenten oder
eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens und andererseits Mitarbeiter
des Emittenten, die aufgrund ihrer Tätigkeit bestimmungsgemäß über Kenntnis von
nichtöffentlichen, potentiell kursbeeinflussenden Tatsachen (Insidertatsachen)
verfügen, als Insider. § 14 WpHG verbietet diesen sogenannten Insidern, Insider-
tatsachen wirtschaftlich zu ihrem Vorteil zu nutzen.
61
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S. 105
62
Vgl. von Einem/Pajunk (2002), S. 109

29/117
Die wesentlichen insiderrechtlichen Problembereiche ergeben sich bei der Ausübung
der Aktienoptionen sowie bei der späteren Veräußerung derartig bezogener Aktien
63
.
Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt sich eben die Bestimmung von exakten
Zeitfenstern, innerhalb derer die Optionen zum einen ausgeübt werden können und
zum anderen veräußert werden können. Am besten eignen sich dabei Termine, zu
denen auch die Öffentlichkeit über die Unternehmenslage informiert wird, z.B. folgend
auf die jährliche Hauptversammlung oder die Veröffentlichung von Halbjahres- oder
Quartalsberichten.
Im Hinblick auf die Laufzeit des Aktienoptionsplanes gelten die gleichen Argumente wie
hinsichtlich der Mindestwartefrist für die Ausübung: Mittels deren Festlegung kann auf
direktem Weg die Dauer der Motivationswirkung bestimmt werden
64
. Es ist daher von
Vorteil, die Laufzeit auf mindestens fünf bis zehn Jahre festzulegen.
4.
Die Bilanzierung und Bewertung von Aktienoptionsplänen basierend
auf reinen Bezugsrechten
In den folgenden Abschnitten werden die Vorschriften hinsichtlich der Bilanzierung und
Bewertung von reinen Optionsrechten für Mitarbeiter gemäß US GAAP, HGB und E-DRS
11, sowie IAS und ED 2 dargelegt. Dabei wird nacheinander auf folgende
Fragestellungen eingegangen:
1) Bilanzielle Erfassung im Jahresabschluss
2) Bewertung der Aktienoptionen und Bewertungszeitpunkt
3) Periodengerechte Erfassung des Personalaufwands
4) Offenlegungspflichten im Anhang
63
Zu den weiteren Ausführungen vgl. KPMG (2000), S. 56
64
Vgl. Löwe/Sieber (2002), S. 4

30/117
4.1 Bilanzierung und Bewertung nach US GAAP
Bereits 1953 wurden in den USA mit dem Accounting Research Bulletin (ARB) No. 43,
Chapter 13 B ,,Compensation Involved in Stock Option and Stock Purchase Plans" die
ersten Bilanzierungsvorschriften für aktienkursbasierte Vergütungen formuliert. Die
Regelungen des ARB 43 gingen im Jahr 1972 in der Accounting Principles Board (APB)
Opinion No. 25 ,,Accounting for Stock Issued to Employees" auf. Im Jahr 1995 folgte
dann das Statement of Financial Accounting Standards (SFAS) No. 123 ,,Accounting for
Stock-Based Compensation", welches die Bilanzierung von aktienkursorientierten
Vergütungsformen umfassend regelt. Die Regelungen des APB 25 sowie des SFAS 123
stellen zwei Bilanzierungsalternativen dar, die im Folgenden dargestellt werden.
Grundsätzlich muss hinsichtlich der Bilanzierung von Aktienoptionsplänen in den USA
zwischen ,,Noncompensatory Plans" und ,,Compensatory Plans" unterschieden
werden
65
. Während Compensatory Plans eine Komponente der Vergütung der
Mitarbeiter für ihre erbrachten Leistungen darstellen und somit der gleichen Kategorie
wie die zuvor vorgestellten deutschen Aktienoptionspläne angehören, dienen
Noncompensatory Plans eher der Durchführung einer Kapitalerhöhung oder der
Streuung des Aktienbesitzes unter den Arbeitnehmern und verfügen dementsprechend
auch nicht über Entlohnungscharakter
66
. Da die zentrale Aufgabenstellung der
vorliegenden Arbeit die Bilanzierung und Bewertung aktienkursorientierter Vergütung in
Form von Aktienoptionen darstellt, werden Noncompensatory Plans im Folgenden nicht
weiter behandelt.
4.1.1 Bilanzielle Erfassung von Aktienoptionen im Jahresabschluss
Generell schreiben die US GAAP hinsichtlich der Bilanzierung von Compensatory Plans
die erfolgswirksame Erfassung eines Personalaufwands vor, gegengebucht in der
Kapitalrücklage (additional paid-in capital)
67
, unabhängig davon, ob nach den
Vorschriften des APB 25 oder des SFAS 123 bilanziert wird. Die gewährten
65
Vgl. Rammert (1998), S. 767
66
Vgl. Wollmert/Hey (2002 a), S. 153
67
Vgl. Rammert (1998), S. 768

31/117
Aktienoptionen werden in diesem Sinne als eine Vergütung des Unternehmens für
erbrachte oder zu erbringende Arbeitsleistungen der Mitarbeiter angesehen
68
.
SFAS 123 enthält detaillierte Argumente, welche die Auffassung des Financial and
Accounting Standards Board (FASB)
69
im Rahmen von Aktienoptionsplänen einen
ergebniswirksamen Personalaufwand zu erfassen, begründen und erläutern. Dies sind
unter anderem:
· Mitarbeiteraktienoptionen besitzen grundsätzlich einen Wert, auch wenn die
Ausübungsrechte der Mitarbeiter in der Regel eingeschränkt sind und die
Mitarbeiter üblicherweise kein Bargeld für den Erwerb der Optionen zahlen,
sondern statt dessen Arbeitsleistungen für das Unternehmen erbringen. Eine
Nichterfassung von Personalaufwand in diesem Zusammenhang würde
einerseits implizieren, dass die Optionen den Mitarbeitern völlig kostenlos
gewährt werden oder andererseits, dass die gewährten Optionen wertlos sind
­ beide Annahmen sind als unzutreffend einzustufen
70
.
· Einige Kritiker argumentieren, dass Aktienoptionen keine direkte Vergütung
von Arbeitsleistungen darstellen und daher nicht gleich wie die regulären
Gehälter und Löhne behandelt werden können. Das FASB erkennt das
Argument an, dass Aktienoptionen kein direkter Ersatz für das reguläre Gehalt
darstellen; nichtsdestotrotz kann keine Begründung gefunden werden, warum
diese nicht, analog z.B. zu den Aufwendungen für Kranken- oder
Lebensversicherungen der Mitarbeiter, erfolgswirksam als Personalaufwand
erfasst werden sollten, zumal diese auch keine direkte Vergütung darstellen,
sondern eher dazu dienen, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und zu
motivieren
71
.
· Angeführt wird auch, dass die Ausgabe von Aktienoptionen direkt zwischen
den Begünstigten und den Aktionären des Unternehmens stattfindet und die
Unternehmensebene daher nicht berührt wird. Das FASB stimmt dieser
Auffassung nicht zu, mit der Begründung, dass die Mitarbeiter ihre
68
Vgl. APB 25, Tz. 9 und SFAS 123 (1995), Tz. 16
69
US-amerikanischer Rechnungslegungs-Standardsetter, zuständig für die Entwicklung von
Rechnungslegungsstandards in den USA
70
Vgl. SFAS 123, Tz. 76 ­ 78
71
Vgl. SFAS 123, Tz. 80 ­ 82

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832473044
ISBN (Paperback)
9783838673042
DOI
10.3239/9783832473044
Dateigröße
924 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Furtwangen – Internationale Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2003 (Oktober)
Note
1,3
Schlagworte
bewertung aktie aktienoptionspläne accounting bilanz
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Titel: Bilanzierung von Mitarbeiter-Aktienoptionen nach US-GAAP, IAS und HGB
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