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Das einfache Abzahlungsgeschäft in Österreich und in der Europäischen Union

©1994 Diplomarbeit 83 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Trotz der intensiven Bemühungen des Österreichischen Gesetzgebers, sowie der internationalen Gesetzgebungen ist es derzeit noch nicht gelungen, für einen effizienten Verbraucherschutz im Bereich der Abzahlungsgeschäfte zu sorgen. Auf Verbraucherseite scheinen die Bemühungen um einen Schutz der wirtschaftlich schwächeren Verbraucher vor der Übermacht der Unternehmer und Banken, sowie vor deren nicht immer seriösen Vertragspraktiken nicht zur Gänze auszureichen. Auch ist man scheinbar, was die Problematik der Überschuldung der Privathaushalte betrifft, nicht in der Lage mit gesetzgeberischen Maßnahmen erfolgreich entgegen zu steuern. Mit der Einführung des Privatkonkurses durch die Novelle der Konkursordnung 1993 (BGB1 1993,974) hat der Gesetzgeber die Überschuldung der Privathaushalte geregelt, Normen, die jedoch einer Überschuldung vorzubeugen versuchen, konnten bislang nicht geschaffen werden.
In Österreich hat auch die jüngste Novelle zum KSchG nur teilweise eine Verbesserung gebracht. Zu begrüßen ist die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung von Verbraucherkrediten und somit auch von einem Abzahlungsgeschäft, Auch die wesentliche Erweiterung des Einwendungsdurchgriffes auf sämtliche drittfinanzierte Warenlieferungs- und Dienstleistungsverträge, unter die auch Werkverträge subsumiert werden können, stellt eine Verbesserung der Verbraucherrechte dar. Kritik an der letzten Novelle zum KSchG und der dabei versuchten Anpassung an das Recht der Europäischen Gemeinschaft kam vor allem von Riedler. Diese Kritik ist berechtigt, jedoch fällt weiters auf, daß der Gesetzgeber eine allgemeine Anwendbarkeit der Abzahlungsregeln bei Werkverträgen mit Ratenvereinbarung nicht geschaffen hat. Es fehlt die Untergrenze für geringfügige Abzahlungsgeschäfte in Art. 2 Abs. l Z f der Richtlinie. Auch fehlt der Inhalt der Belehrung nach Art 4 der Richtlinie über Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden vom 20,12,1985, so daß sich die Änderung des 5 3 KSchG nachteilig auf den Konsumenten auswirkt, wenn etwa der Verkäufer Name und Anschrift nicht preisgibt.
Auch trägt es nicht gerade zur Kodifizierung und Transparenz des Verbraucherschutzes bei, wenn sich weitere, für den Verbraucher günstigere Bestimmungen für drittfinanzierte Verträge auch im neuen BWG , sowie auch für das einfache Abzahlungsgeschäft in der Gewerbeordnung von 1973 zu finden. 5 73 Abs.6 GewO normiert die Verpflichtung des Unternehmers bei einem […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
1994
ISBN (eBook)
9783832472467
ISBN (Paperback)
9783838672465
DOI
10.3239/9783832472467
Dateigröße
3.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Salzburg – Rechtswissenschaften
Erscheinungsdatum
2003 (September)
Note
2,0
Schlagworte
abzahlungsgeschäft ratenkauf kredit verbrauchergeschäft
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