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Kreditrating nach Basel II

Beratung und Begleitung von mittelständischen Unternehmen durch Steuerberater

©2003 Diplomarbeit 205 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Während das Thema Rating in der Vergangenheit nur für große, sich über den Kapitalmarkt finanzierende Unternehmen von Bedeutung war, wird es mit der Umsetzung der Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Modifikation der Eigenkapitalstandards (Basel II) nun auch zur Herausforderung für mittelständische Unternehmen.
Jede Bank muss bei der Vergabe eines Kredites einen bestimmten Betrag an Eigenkapital „unterlegen“ bzw. bereithalten (Eigenkapitalunterlegung), damit bei Kreditausfällen ihre Existenz nicht gefährdet ist. Während zur Zeit jede Bank pauschal 8% des jeweiligen Kreditvolumens als Eigenkapital zu unterlegen hat, müssen Kreditinstitute nach der neuen Regelung für risikobehaftetere Firmenkredite mehr Eigenkapital vorhalten als für risikoärmere. Das Rating eines Kreditnehmers wird zukünftig das wesentliche Kriterium zur Bestimmung seiner Bonität und damit zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute sein. Die Folge ist, dass zukünftig die anhand des Ratings ermittelte Bonität des Unternehmens maßgeblich für die Kreditvergabe und insbesondere für die Zinskonditionen sein wird.
Da die Finanzierung durch Bankkredite für deutsche Unternehmen von großer Bedeutung ist, müssen sie und ihre Berater Maßnahmen ergreifen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die im Gegensatz zu Großunternehmen weitestgehend keinen Zugang zu den Kapitalmärkten haben und sich i.d.R. über Kreditinstitute fremdfinanzieren müssen. Auch die im Juli 2002 beschlossenen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen in Bezug auf Basel II führen nicht dazu, dass die Relevanz des Themas für den Mittelstand abnimmt. Die Banken werden weniger a.G. von Basel II, sondern a.G. der betriebswirtschaftlich notwendigen Sanierung ihres Firmenkundenportfolios, die Bonitätsprüfung weiter verschärfen. Dies machte bereits am 10. Juli 2002 das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Thomas Mang, deutlich, indem er feststellte, dass „die vorgesehenen Erleichterungen bei der Eigenkapitalanrechnung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen den Mittelstand nicht von einer stärkeren Anstrengung, seine Bonität weiter zu verbessern, entbinden.“
Gerade mittelständische Unternehmen sind hierbei auf die Unterstützung durch die Steuerberater angewiesen. Diese müssen den Unternehmen Einblick in die Vorgehensweise der Banken […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhangsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Basel I versus Basel II
2.1 Basel I – die aktuelle Regelung
2.2 Basel II – die neue Regelung
2.2.1 Ziele von Basel II
2.2.2 Die Neuerungen
2.2.2.1 Kreditrisiko, Rating und Ausfallwahrscheinlichkeit
2.2.2.2 Der Standardansatz
2.2.2.3 Der IRB-Ansatz
2.3 Das Rating
2.3.1 Definition und Ziele
2.3.2 Internes versus externes Rating
2.3.3 Ratingkriterien – ein Überblick

3. Das interne Rating
3.1 Anforderungen an ein internes Rating
3.2 „Idealtypischer“ interner Ratingprozess
3.2.1 Kreditantrag
3.2.2 Einreichung der Unterlagen
3.2.3 Kreditgespräch
3.2.4 Betriebsbesichtigung und weitere Interviews
3.2.5 Rating und Bewertung der Sicherheiten und Garantien
3.2.5.1 K.o.-Kriterien und Warnhinweise
3.2.5.2 Jahresabschlussanalyse
3.2.5.3 Bewertung der Kriterien
3.2.5.3.1 Kennzahlen aus der Jahresabschlussanalyse
3.2.5.3.2 Beurteilung der Managementqualität
3.2.5.3.3 Qualitative Unternehmensbewertung
3.2.5.3.4 Marktbeurteilung
3.2.5.4 Ratingurteil
3.2.5.5 Bewertung von Sicherheiten und Garantien
3.2.6 Diskussion des Ratingurteils
3.2.7 Konditionengestaltung und Kreditvertrag
3.3 Die einzelnen Ratingverfahren der Banken

4. Auswirkungen auf / Anforderungen an mittelständische Unternehmen
4.1 Der Mittelstand
4.1.1 Definition
4.1.2 Mittelständische Unternehmen versus Großunternehmen
4.2 Auswirkungen und Anforderungen

5. Vorbereitung des Ratings mit Hilfe des Steuerberaters
5.1 Aufgabenschwerpunkte des Steuerberaters und berufsrechtlicher Hintergrund
5.2 Rating-Advisory durch Steuerberater
5.2.1 Auswahl der „richtigen“ Bank
5.2.2 Aufbereitung und Zusammenstellung der benötigten Unterlagen
5.2.2.1 Jahresabschluss
5.2.2.1.1 Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 Satz 1 KWG
5.2.2.1.2 Ausnahmen von § 18 Satz 1 KWG
5.2.2.1.3 Abschlusserstellung durch Steuerberater
5.2.2.2 Qualifizierte Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
5.2.2.2.1 Angabe von Vergleichswerten
5.2.2.2.2 Anlage individueller Konten
5.2.2.2.3 Erfassung von Bestandsveränderungen
5.2.2.2.4 Einbuchung von Abgrenzungen
5.2.2.2.5 Einbuchung kalkulatorischer Kosten
5.2.2.2.6 Erfassung der außerordentlichen und periodenfremden Aufwendungen und Erträge
5.2.2.2.7 Analyse des Ergebnisses und Erläuterung von Abweichungen
5.2.2.2.8 Erstellungsbescheinigung
5.2.2.2.9 Aufbereitung der BWA beim Einnahme-Überschussrechner
5.2.2.3 Strategiepapier
5.2.2.4 Businessplan
5.2.2.5 Planungsrechnungen
5.2.2.5.1 Umsatz- und Ertragsplan
5.2.2.5.2 Liquiditätsplan
5.2.2.5.3 Investitionsplan
5.2.2.5.4 Personalplan
5.2.3 Managementqualität
5.2.4 Durchführung eines Vorabratings

6. Optimierung des Ratings
6.1 Kurzfristige Optimierung des Ratings
6.1.1 Abbau von Vorräten
6.1.2 Einführung eines Debitorenmanagements
6.1.2.1 Das Mahnwesen
6.1.2.2 Verkauf von Forderungen
6.1.3 Ausnutzung von Skonto
6.1.4 Abschluss geeigneter Versicherungen
6.1.5 Verbesserung der Informationspolitik gegenüber der Bank
6.1.6 Nachfolgepolitik
6.2 Langfristige Optimierung des Ratings
6.2.1 Reduzierung des Anlagevermögens
6.2.2 Aufbau eines Risikomanagementsystems
6.2.2.1 Risikomanagement – Definition und Ziele
6.2.2.2 Risikomanagement, KonTraG & Basel II
6.2.2.3 Der Risikomanagementprozess
6.2.2.4 Einführung des Risikomanagementsystems
6.2.2.5 Erstellung eines Risikomanagementhandbuchs
6.2.3 Aufbau eines Controllingsystems
6.2.3.1 Controlling – Definition und Ziele
6.2.3.2 Aufbau eines Controllingsystems
6.2.4 Einführung einer Balanced Scorecard (BSC)
6.2.4.1 Aufbau und Ziel der BSC
6.2.4.2 Perspektiven der BSC
6.2.5 Erhöhung des Eigenkapitals durch alternative Finanzierungsformen
6.2.5.1 Private Equity
6.2.5.2 Venture Capital
6.2.5.3 Mezzanine-Kapital
6.2.5.4 Fördermittel
6.2.6 Steigerung der Kundenzufriedenheit
6.2.7 Einführung eines Qualitätsmanagements
6.2.7.1 Notwendigkeit und Definition
6.2.7.2 Die DIN ISO-9000-Normenreihe
6.2.7.2.1 Grundsätze für das Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9000:
6.2.7.2.2 Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems gem. DIN ISO 9001:
6.2.7.3 Total Quality Management (TQM)
6.2.7.4 Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuchs
6.2.8 Ausbau vorhandener / Aufbau neuer Kernkompetenzen
6.2.8.1 Vorteile von Kernkompetenzen
6.2.8.2 Mögliche Kompetenzschwerpunkte von Unternehmen

7. Abschließende Betrachtung
7.1 Basel II ist jetzt
7.2 Unternehmen müssen sich Basel II stellen
7.3 Steuerberater sind gefordert

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Anhang

Erklärung zur Diplomarbeit gemäß § 24 Abs. 6 DiplPrüfO 2001

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Stellenwert der Finanzierung durch Bankkredite

Abbildung 2: Die drei Säulen von Basel II

Abbildung 3: Basel II-Ansätze zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung

Abbildung 4: Corporate-Risikogewichte im Vergleich

Abbildung 5: Erleichterungen für den Mittelstand

Abbildung 6: Der interne Ratingprozess aus Sicht des Unternehmens

Abbildung 7: Typische K.o.-Kriterien & Warnhinweise

Abbildung 8: Definition kleiner und mittlerer Unternehmen nach dem IfM Bonn

Abbildung 9: Definition kleiner und mittlerer Unternehmen nach der Europäischen Kommission

Abbildung 10: Vier Felder des Rating Advisory

Abbildung 11: Plausibilitätsbeurteilung des JA – Mindestmaßnahmen

Abbildung 12: Kernaussagen einer Unternehmensstrategie

Abbildung 13: Strategische Ziele

Abbildung 14: Rentabilitätsformel gem. ROI-Schema

Abbildung 15: Beziehungen beim „echten“ Factoring

Abbildung 16: Notwendigkeit eines Risikomanagementsystems

Abbildung 17: Der Risikomanagementprozess

Abbildung 18: Ziele des Controllings

Abbildung 19: Von der Kundenorientierung zur Kundenbindung

Abbildung 20: Die Hauptnormen der DIN ISO-9000-Normenreihe

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Unternehmensbefragung: Kommt ein direkter Zugang zum Kapital- markt in Frage?

Anhang 2: Zeitplan zur Umsetzung von Basel II

Anhang 3: Nachweise für die Anerkennung einer Ratingagentur

Anhang 4: Externes Rating – ja oder nein?

Anhang 5: Typische Ratingkriterien / Fragestellungen im Überblick

Anhang 6: Unternehmensbefragung: Zugang zu Krediten 2002 im Vergleich zum Vorjahr

Anhang 7: Gründe für die Nicht-Übernahme potentieller Ratingfaktoren aus dem zweiten in das dritte Konsultationspapier

Anhang 8: Wesentliche Mindestanforderungen für die Anwendung des IRB- Ansatzes

Anhang 9: Vom Kreditinstitut zu erfragende Informationen

Anhang 10: Bereitzustellende Unterlagen für ein Rating

Anhang 11: Die Jahresabschlussanalyse

Anhang 12: Bedeutung verschiedener Datenmaterialien für die Bonitätsanalyse

Anhang 13: Wichtige Kennzahlen zur Jahresabschlussanalyse

Anhang 14: Gegenüberstellung von KMU und Großunternehmen

Anhang 15: Unternehmensbefragung: Informationsstand bzgl. Basel II

Anhang 16: Unternehmensbefragung: Bekanntheitsgrad der Ratingkriterien der Kreditinstitute

Anhang 17: Potentielle Beratungsfelder im Rahmen der Unternehmensberatung

Anhang 18: Kriterien zur Auswahl der „richtigen“ Bank

Anhang 19: Für die Bank benötigte Unterlagen

Anhang 20: Erläuterungen zum Jahresabschluss im Hinblick auf § 18 KWG

Anhang 21: Vorschläge der BStBK für Bescheinigungsformulierungen

Anhang 22: Maßnahmenkatalog aus HFA 4/1996 zur Plausibilitätsbeurteilung bei der Erstellung des Jahresabschlusses

Anhang 23: Abweichende Aufträge zur Erstellung und Prüfung des Jahresab- schlusses – Beispielfälle

Anhang 24: Muster-Rentabilitätsplan der DtA

Anhang 25: Muster-Liquiditätsplan

Anhang 26: Muster-Investitionsplan

Anhang 27: Polaritätsprofil zur Beurteilung der Managementfähigkeiten

Anhang 28: Checkliste: Abschluss von Versicherungen

Anhang 29: Spielregeln in der Zusammenarbeit mit einer Bank

Anhang 30: Unternehmensbefragung: Ist ein Wechsel im Eigentümerkreis in den nächsten fünf Jahren geplant?

Anhang 31: Möglicher Inhalt und Aufbau eines Risikomanagementhandbuchs

Anhang 32: Balanced Scorecard

Anhang 33: Eigenkapitalausstattung im Mittelstand

Anhang 34: Gründe für die Ablehnung von Investititionskrediten durch Banken

Anhang 35: Implementing your ISO 9001:2000 quality management system

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Während das Thema Rating in der Vergangenheit nur für große, sich über den Kapitalmarkt finanzierende Unternehmen von Bedeutung war, wird es mit der Umsetzung der Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Modifikation der Eigenkapitalstandards (Basel II) nun auch zur Herausforderung für mittelständische Unternehmen.

Jede Bank muss bei der Vergabe eines Kredites einen bestimmten Betrag an Eigenkapital „unterlegen“ bzw. bereithalten (Eigenkapitalunterlegung), damit bei Kreditausfällen ihre Existenz nicht gefährdet ist.[1] Während zur Zeit jede Bank pauschal 8% des jeweiligen Kreditvolumens als Eigenkapital zu unterlegen hat, müssen Kreditinstitute nach der neuen Regelung für risikobehaftetere Firmenkredite mehr Eigenkapital vorhalten als für risikoärmere.[2] Das Rating eines Kreditnehmers wird zukünftig das wesentliche Kriterium zur Bestimmung seiner Bonität und damit zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute sein.[3] Die Folge ist, dass zukünftig die anhand des Ratings ermittelte Bonität des Unternehmens maßgeblich für die Kreditvergabe und insbesondere für die Zinskonditionen sein wird.[4]

Da die Finanzierung durch Bankkredite für deutsche Unternehmen von großer Bedeutung ist,[5] müssen sie und ihre Berater Maßnahmen ergreifen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Stellenwert der Finanzierung durch Bankkredite

Quelle: Tiskens, C./Taistra, G. (2002), S. 8.

Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die im Gegensatz zu Großunternehmen weitestgehend keinen Zugang zu den Kapitalmärkten haben[7] und sich i.d.R. über Kreditinstitute fremdfinanzieren müssen.[8] Auch die im Juli 2002 beschlossenen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen in Bezug auf Basel II[9] führen nicht dazu, dass die Relevanz des Themas für den Mittelstand abnimmt[10]. Die Banken werden weniger a.G. von Basel II, sondern a.G. der betriebswirtschaftlich notwendigen Sanierung ihres Firmenkundenportfolios, die Bonitätsprüfung weiter verschärfen.[11] Dies machte bereits am 10. Juli 2002 das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Thomas Mang, deutlich, indem er feststellte, dass „die vorgesehenen Erleichterungen bei der Eigenkapitalanrechnung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen den Mittelstand nicht von einer stärkeren Anstrengung, seine Bonität weiter zu verbessern, entbinden.“[12]

Gerade mittelständische Unternehmen sind hierbei auf die Unterstützung durch die Steuerberater angewiesen. Diese müssen den Unternehmen Einblick in die Vorgehensweise der Banken bei einem Rating geben und ihnen aufzeigen, welche Bedeutung den quantitativen und qualitativen Beurteilungsfaktoren zukommt.[13] Auf der einen Seite haben sie dabei die Chance, neue Dienstleistungen anzubieten und dadurch bestehende Mandantenbeziehungen zu vertiefen sowie neue Mandanten zu gewinnen. Andererseits besteht die Gefahr, Mandanten an Wettbewerber zu verlieren, die sich intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt haben und bessere Rundumlösungen anbieten können.[14] Um seine Mandanten kompetenter beraten zu können, ist es deshalb auch für den steuerlichen Berater notwendig, sich mit dem Thema Basel II und Rating auseinanderzusetzen.

Ziel der Ausführungen ist es daher, einen systematischen Überblick über die Neuerungen, die auf Unternehmen zukommen, zu geben. Außerdem werden die Anforderungen und Möglichkeiten der Ratingberatung, die sich aus diesen Neuerungen für Steuerberater ergeben, aufgezeigt.

1.2 Gang der Untersuchung

Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die Änderungen, die sich durch Basel II ergeben, dargestellt. Die wesentliche Änderung für Kreditnehmer betrifft die Bonitätsbeurteilung durch ein Rating, das ebenfalls im zweiten Kapitel in allgemeiner Form vorgestellt wird.

Im dritten Kapitel wird durch die Vorstellung eines „idealtypischen“ internen Ratingprozesses der Fokus auf das interne Rating durch Kreditinstitute gelegt, das von besonderer Bedeutung für Kreditnehmer sein wird.

Kapitel vier stellt die Auswirkungen des neuen Baseler Akkordes auf mittelständische Unternehmen dar. Dazu werden zunächst Definitionen des Begriffs „Mittelstand“ geliefert. Nach einer Gegenüberstellung von KMU und Großunternehmen werden die Anforderungen, die auf mittelständische Unternehmen, die sich einem Rating unterziehen wollen oder müssen, zukommen beschrieben.

Schwerpunkt der Arbeit ist die Vorbereitung und Begleitung des Ratings durch Steuerberater. Im fünften Kapitel wird dazu erläutert, wie der Steuerberater seine Mandanten bei der Vorbereitung eines Ratings unterstützen kann. Der Fokus liegt dabei auf der Erstellung und Zusammenstellung der benötigten Unterlagen. Kapitel sechs zeigt Möglichkeiten auf, wie ein Ratingergebnis, das zuvor in einem Vorabrating durch den Steuerberater ermittelt werden sollte, optimiert werden kann.

Kapitel sieben fasst die wesentlichen Aussagen dieser Arbeit zusammen und liefert einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.

2. Basel I versus Basel II

Sowohl der erste Baseler Akkord von 1988 (Basel I) als auch Basel II basieren auf Empfehlungen bzw. Vorschlägen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, der sich aus Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der G-10-Länder zusammensetzt.[15] In der Vergangenheit waren die Empfehlungen des Ausschusses, u.a. auch Basel I, maßgeblich für die Verabschiedung von europäischen Richtlinien und damit für die Umsetzung in nationale Gesetze und Verordnungen.[16]

2.1 Basel I – die aktuelle Regelung

Nach der gültigen Solvabilitätsrichtlinie müssen Banken mindestens pauschal 8% des Volumens der von ihnen vergebenen Kredite vorhalten. Die Ausnahme bilden Kredite an bestimmte öffentliche Kreditnehmer, bei denen keine Hinterlegung erforderlich ist, und Kredite an Kreditinstitute (Unterlegung mit 1,6%).[17]

Für Kredite an Unternehmen gilt also:[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Individuelle Kreditausfallrisiken werden nach Basel I nicht besonders berücksichtigt.[19] Problematisch an der geltenden Regelung ist, dass dadurch eine Quersubventionierung bonitätsmäßig schlechter Schuldner durch gute nicht verhindert wird.[20] Unter anderem deswegen nahmen in den letzten Jahren die Forderungen sowohl der Banken als auch der Aufsichtsorgane nach einer Differenzierung dieses recht einfach strukturierten Regelwerkes zu.[21]

2.2 Basel II – die neue Regelung

The New Basel Capital Accord – das Konsultationspapier zur Neuen Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) wurde im Juni 1999 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht.[22] Basel II soll den Baseler Akkord von 1988 voraussichtlich ab Ende 2006[23] ersetzen.[24] Da Basel II einem Erörterungsprozess unterliegt, gab der Ausschuss im Januar 2001 ein zweites Konsultationspapier als Diskussionsgrundlage heraus, in dem Verbesserungsvorschläge von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft enthalten sind. Außerdem wurden und werden Auswirkungsstudien durchgeführt. Parallel dazu wurde das dritte und letzte Konsultationspapier erarbeitet[25] und Ende April 2003 vorgestellt.

2.2.1 Ziele von Basel II

Das Hauptziel von Basel II ist es, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft zu gewährleisten.[26]

Die neuen Regelungen sollen dazu führen, dass eine bessere Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen mit den zugrunde liegenden Risiken erfolgt.[27] Außerdem wird durch Basel II eine Anpassung an die Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten erreicht.[28] Auf Grund stark gestiegener Kreditausfälle mit Auswirkungen bis hin zu Bankencrashs, mussten detailliertere Rahmenbedingungen für das Kreditgeschäft geschaffen werden.[29] Dabei soll der Status Quo der Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute erhalten bleiben.[30] Der genaue Standpunkt des Baseler Ausschusses bezüglich der Ziele von Basel II kann dem Überblick über die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung[31] entnommen werden.

2.2.2 Die Neuerungen

Um die in Kapitel 2.1.2. genannten Ziele zu erreichen, basiert Basel II auf drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die drei Säulen von Basel II

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2001a), S. 2 ff.

Im Rahmen dieser Arbeit soll ausschließlich die erste Säule „Mindestkapitalanforderungen“ betrachtet werden. Die zweite und dritte Säule sind zwar für die Eigenkapitalhinterlegung der Kreditinstitute ebenfalls von Bedeutung, werden jedoch mehr von bankinternen Abläufen und Vorgaben beeinflusst.[32]

Nach der ersten Säule erfolgt die Berechnung des ab 2007 durch Banken zu unterlegenden Eigenkapitals nach folgender Formel:[33]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Solvabilitätskoeffizient bleibt gegenüber der bestehenden Regelung unverändert. Die Besonderheit besteht darin, dass zu den bisherigen Risikoarten Kreditrisiko und Marktrisiko das operationelle Risiko hinzukommt und somit zukünftig auch explizit mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen ist.[34]

Die Messgröße für das Marktrisiko, dem Kurs-, Zins- und Wechselkursschwankungen zur Grunde liegen,[35] bleibt unverändert.[36] Für das operationelle Risiko, das definiert wird als „die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignissen eintreten“ und das auch das rechtliche Risiko umfasst, schlägt der Baseler Ausschuss hingegen erstmals eine eigene Messmethodik vor.[37]

2.2.2.1 Kreditrisiko, Rating und Ausfallwahrscheinlichkeit

Unternehmen können nur Einfluss auf das Kreditrisiko, welches sich auf ihre Bonität bezieht, nehmen. Dieses ist daher Gegenstand der folgenden Betrachtungen. Mit Basel II wird die Höhe des zu unterlegenden Eigenkapitals über den Parameter Kreditrisiko direkt an die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit der einzelnen Kreditnehmer geknüpft. Die Ausfallwahrscheinlichkeit, die mittels eines Ratings ermittelt wird, beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der bei einem Kreditnehmer in der jeweiligen Ratingklasse mit einem Kreditausfall zu rechnen ist. Ein unterdurchschnittliches Rating führt zu einer höheren Unterlegungsverpflichtung für die Banken, was Auswirkungen auf den Kreditzins haben wird.[38] Im Gegensatz zum ersten Baseler Akkord, bei dem bei Krediten an Unternehmen ein einheitliches Risikogewicht von 100% galt,[39] wird durch Basel II die Bonität des jeweiligen Schuldners also explizit berücksichtigt.

Der Baseler Ausschuss sieht zur Ermittlung der Bonität eines Kreditnehmers zwei Ansätze vor. Eine Standardmethode, die eine modifizierte Version des geltenden Ansatzes darstellt und einen auf internen Ratings basierenden Ansatz – Internal Ratings-Based Approach, IRB-Ansatz genannt – der sich in zwei Varianten aufspaltet: eine Basisversion (Foundation Approach) und einen fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced Approach).[40]

Ein weiteres Ziel von Basel II ist es, fortgeschrittene Messmethoden zu belohnen. Deswegen nimmt die erforderliche Eigenkapitalunterlegung in der Reihenfolge Standardansatz, IRB-Basisansatz, fortgeschrittener Basis-Ansatz ab. Gleichzeitig steigen in derselben Reihenfolge die Mindestanforderungen an die Messinstrumente und damit die Kosten für die Kreditinstitute.[41]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Basel II-Ansätze zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung

Quelle: Krämer-Eis, H./Taistra, G. (2002a), S. 4.

2.2.2.2 Der Standardansatz

Der Standardansatz ist an die derzeitigen Regelungen (Basel I) angelehnt. Den Kreditnehmern werden, in Abhängigkeit von externen Ratings (z.B. durch Standard & Poor´s, Moody´s), Risikogewichte zugeordnet. Diese werden von den nationalen Aufsichtsbehörden festgelegt.[42] Außerdem müssen die Ratingagenturen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um von den Aufsichtsbehörden anerkannt zu werden.[43]

Die vorgesehenen Risikogewichte für Kredite an Unternehmen betragen:[44]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Damit ergibt sich eine Spanne für das zu unterlegende Eigenkapital von 1,6% (20% von 8%) für Kredite an bonitätsmäßig gute Schuldner bis 12% (150% von 8%) für Kredite an Schuldner mit schlechter Bonität.[45]

2.2.2.3 Der IRB-Ansatz

Der IRB-Ansatz gestattet den Banken, die Bonität sämtlicher Schuldner mit Hilfe interner Ratingverfahren selbst zu schätzen.[46] Insgesamt werden fünf verschiedene Arten von Kreditengagements unterschieden,[47] von denen im Folgenden die Kredite an Unternehmen betrachtet werden. Auf Grundlage des von der Bank durchgeführten Ratings, ordnet sie jeden Kreditnehmer einer von mindestens acht vorgeschriebenen Risikoklassen[48] zu. Für jede Risikoklasse muss sie Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Defaults, PD) schätzen.[49]

Wie oben erwähnt, gibt es zwei Versionen des IRB-Ansatzes. Während die Kreditinstitute beim Advanced Approach für jedes Engagement zusätzlich den „Verlust im Fall des Kreditausfalls, ausgedrückt als Prozentsatz der ausstehenden Forderungen“ (loss given default, LGD), schätzen müssen, bekommen sie beim Foundation Approach standardisierte LGD-Werte von den nationalen Aufsichtsbehörden vorgegeben.[50] Gleiches gilt für die Schätzung der „erwarteten Höhe der Inanspruchnahme der Fazilität im Zeitpunkt des Ausfalls des Schuldners“ (exposure at default, EAD).[51] Für die Behandlung von Kreditrisikominderungen wie Sicherheiten, Garantien und Kreditderivaten gilt, dass diese bei Anwendung des Foundation Approach im Gegensatz zum Advanced Approach in den durch aufsichtsrechtliche Regelungen vorgegebenen LGD-Werten bereits enthalten sind.[52]

Eine weitere Risikokomponente ist die Kreditlaufzeit (Maturity, M). Diese fließt lediglich in den Advanced Approach explizit mit ein. Für den Foundation Approach wird grundsätzlich von einer durchschnittlichen Laufzeit von 2,5 Jahren ausgegangen.[53]

Obwohl Standardansatz und IRB-Ansatz gleichberechtigt sind, stellt der Baseler Ausschuss klar, dass der IRB-Ansatz a.G. einer viel breiteren Palette der Risikogewichte risikogerechter ist.[54]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4:

Corporate-Risiko-gewichte im Vergleich

Quelle:

Taistra, G. (2001), S. 15.

Unabhängig davon, für welchen Ansatz sich die Banken entscheiden, gilt: „Die von Basel II eingeschlagene Richtung wird zu tiefgreifenden Veränderungen in den Beziehungen zwischen Bank und kleinen und mittelständischen Unternehmen führen und die Finanzierung des Mittelstandes maßgeblich beeinflussen.“[55] Das gilt auch trotz der Erleichterungen, die für mittelständische Unternehmen im Juli 2002 vereinbart wurden und in das dritte Konsultationspapier eingeflossen sind.[56]

(1) Kredite bis zu 1 Million Euro werden dem sogenannten „Retail-Segment“ zugerechnet und wie Privatkundenkredite behandelt. Dadurch wird die Kapitalunterlegung auf 75% gegenüber großen Firmenkundenkrediten abgesenkt.
(2) Bei Krediten, die die Grenze von 1 Million Euro überschreiten, aber an Unternehmen mit einem Umsatz unter 50 Millionen Euro vergeben werden, wird die Unternehmensgröße berücksichtigt. Diese Unternehmen profitieren von einer durchschnittlich 10 Prozent niedrigeren Kapitalunterlegung.
(3) Unternehmen, deren Jahresumsatz oder entsprechende Bilanzsumme bei langfristigen Krediten unter 500 Millionen Euro liegt, können durch die nationale Aufsichtsbehörde von der Zahlung eines Laufzeitzuschlags befreit werden.

Abbildung 5: Erleichterungen für den Mittelstand

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2002); Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 199, Rz. 242 f., Rz. 289.

2.3 Das Rating

2.3.1 Definition und Ziele

Der Begriff „Rating“ wird von dem englischen Verb „to rate“ („bewerten“ bzw. „abschätzen“) abgeleitet. Das Nomen „Rate“ steht für „Quote“ oder „Verhältniszahl“. Damit kann der Begriff „Rating“ frei als „Leistungsbeurteilung“ übersetzt werden.[57]

Es sind eine Vielzahl von Beurteilungen unter dem Begriff Rating möglich, z.B. Beurteilungen von Hotels, Fast-Food-Ketten oder Fernsehsendungen.[58] Der in diesem Kontext verwandte Begriff „Rating“ steht allerdings für die Beurteilung der Bonität und Schuldendienstkapazität von Kreditnehmern, dem Kreditrating.[59] Dieses gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Kreditnehmer zukünftig seine finanziellen Verpflichtungen (Tilgung und Zins) fristgerecht und vollständig erfüllen kann.[60] Neben der wirtschaftlichen Fähigkeit, bezieht es sich zusätzlich auf die rechtliche Bindung und den Willen des Schuldners, seinen Verpflichtungen nachzukommen.[61]

Daraus ergibt sich das Hauptziel des Ratings: die Beurteilung der Bonität eines Schuldners. Auf der Basis von Unternehmensanalysen sollen jeder Ratingklasse Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet werden, anhand derer für jeden Kreditnehmer eine individuelle Risikoprämie kalkuliert werden kann. Ratingverfahren sind keine Neuerscheinungen, die erst durch Basel II entstanden sind. Viele Kreditinstitute setzten bereits seit Jahren selbst entwickelte Ratingsysteme ein.[62] Im Kern geht es bei einem Rating um die Aufnahme und Bewertung von Informationen über den Schuldner, mit dem Ziel, die Ex-ante-Wahrscheinlichkeit zu ermitteln, mit der dieser Schuldner zukünftig seinen Verbindlichkeiten nachkommen kann. Das Ergebnis des Ratings wird dabei in einer einzigen Kennzahl ausgedrückt, die – ähnlich einer Schulnote – eine prägnante Klassifizierung des Schuldners ermöglicht[63] und für seine Bestandskraft und Zukunftsfähigkeit steht.[64]

2.3.2 Internes versus externes Rating

Ratings werden, in Abhängigkeit davon wer das Rating durchführt, in externe und interne Ratings unterschieden. Während die Initiative zur Durchführung eines externen Ratings durch eine Ratingagentur von dem Unternehmen ausgeht, wird ein internes Rating vom jeweiligen Kreditinstitut initiiert. Neben den internationalen Ratingagenturen (z.B. Standard & Poor´s, Fitch IBCA), existieren seit einiger Zeit auch deutsche Agenturen, wie z.B. Creditreform-Rating, die sich auf die Analyse des Mittelstandes fokussieren.[65]

Ob für ein mittelständisches Unternehmen ein externes Rating sinnvoll ist, hängt von der aktuellen Situation sowie der strategischen Planung des jeweiligen Unternehmens ab.[66] Geht es nur darum, die Kreditkonditionen zu verbessern, sollte man nicht zuletzt a.G. der hohen Gebühren, die die Ratingagenturen verlangen, auf ein externes Rating verzichten.[67] Ein weiterer Grund für den Verzicht ist, dass sich die meisten Banken dazu entschieden haben, den IRB-Ansatz zu wählen und damit für die Beurteilung der Bonität von Kreditnehmern interne Ratingsysteme einsetzen.[68]

2.3.3 Ratingkriterien – ein Überblick

Auch wenn jede Bank oder Ratingagentur unterschiedliche Ratingkriterien verwendet, betreffen diese Kriterien zusammengefasst folgende Bereiche:

- finanzielle Situation (aus Bilanz, GuV, BWA),
- Prognosen und Prognosestabilität,
- Management und Strategie,
- Kommunikation und Transparenz,
- Unternehmensorganisation,
- Rechnungswesen und Controlling,
- Produkte und Marktstellung sowie
- Branche und Wettbewerbssituation.[69]

Sowohl für Unternehmen, die sich einem Rating stellen wollen bzw. müssen, als auch für deren (Steuer-)Berater, ist es entscheidend, diese Kriterien zu kennen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, um ein optimales Ratingergebnis zu erzielen. Um die relevanten Ratingkriterien zu bestimmen, ist zunächst einmal festzustellen, dass es einen Zusammenhang zwischen einer Unternehmenskrise und entsprechenden Krisensymp-tomen gibt, die nicht nur im Unternehmen selbst liegen können.[70] Deswegen werden im Rahmen des Ratingprozesses zahlreiche unternehmensinterne und -externe Informationen abgefragt und nach typischen Krisenmerkmalen untersucht.[71] Anhand der oben genannten Kriterienbereiche ist zu erkennen, dass sowohl quantitative („Hard Facts“) als auch qualitative Kriterien („Soft Facts“) in das Rating einfließen.[72] Während sich die qualitativen Kriterien nicht durch konkrete Werte ausdrücken lassen und eine subjektive Komponente beinhalten, sind die quantifizierbaren Kriterien weitgehend objektiv.[73]

Die quantitative Analyse bezieht sich überwiegend auf die Betrachtung des Jahresabschlusses. Außerdem spielen unterjährige Zahlen oder vorläufige Jahresabschlusszahlen eine wichtige Rolle, da der Stichtag des letzten Jahresabschlusses i.d.R. nicht zeitnah zur Kreditentscheidung ist.[74] Zu den Soft Facts zählen die so genannten Potentialfaktoren, die für das erfolgreiche Operieren eines Unternehmens am Markt ausschlaggebend sind.[75] Beurteilt werden beispielsweise die Unternehmensstrategie oder die Qualität des Rechnungswesens und des Controllings. Ein entscheidendes Kriterium ist die Qualität des Managements, denn besonders in mittelständischen Unternehmen ist der Erfolg abhängig von den Fähigkeiten des Unternehmers und der verfolgten Unternehmensstrategie.[76] Darüber hinaus sind oft Managementfehler der Grund für strategische Unternehmenskrisen, die erst in späteren Perioden ertraswirksam werden.[77]

3. Das interne Rating

Da in dieser Arbeit das Kreditrating betrachtet wird und in diesem Bereich – wie bereits in Kapitel 2.3.2 dargestellt – der interne Ratingansatz dominieren wird, soll im Folgenden der Fokus auf das interne Rating gelegt werden.

3.1 Anforderungen an ein internes Rating

Damit Kreditinstitute den IRB-Ansatz wählen können, müssen sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die vom Baseler Ausschuss vorgegeben werden und der Bankenaufsicht dargelegt werden müssen.[78] Die im neuen Baseler Akkord genannten Vorgaben müssen dabei nicht nur zu Beginn, sondern auch im Zeitablauf erfüllt werden.[79] Entscheidend für Unternehmen ist, dass die Banken für die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit auf historische Daten zurückgreifen. Die historische Zeitreihe der verwendeten Daten muss ab Ende 2006 mindestens fünf Jahre umfassen.[80]

Unternehmen werden folglich bereits heute mit der Ratingproblematik konfrontiert.[81] Umfragen der Kreditanstalt für Wiederaufbau belegen, dass bereits im Jahr 2001 rund 1/3 der mittelständischen Unternehmen festgestellt haben, dass die Kreditaufnahme schwieriger geworden ist.[82] Im Jahr 2002 machten schon rund 45% der befragten Unternehmen diese Feststellung, wobei insbesondere mittelständische Unternehmen betroffen waren.[83]

Des Weiteren muss das Kreditinstitut das Rating eines Kreditnehmers mindestens jährlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen.[84] Bei Problemengagements wird eine Anpassung i.d.R. häufiger erfolgen.[85] Es ist also für Unternehmen und Berater nicht damit getan, einmalig auf ein gutes Ratingergebnis hinzuarbeiten. Um das erzielte Ergebnis in folgenden Ratings zu erhalten, ist ein nachhaltiges Management erforderlich.

Für Kreditnehmer, die sich einem Bankrating unterziehen, ist weiterhin entscheidend, dass eine Bank laut zweitem Konsultationspapier bei der Risikoeinschätzung eines Kreditnehmers mindestens jeden der folgenden Faktoren beachten muss:[86]

- vergangene und prognostizierte Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften, Kredite zurückzuzahlen und anderen Finanzbedarf zu decken, wie zum Beispiel Kapitalaufwand für das laufende Geschäft und zur Erhaltung des Cash-Flows;
- die Kapitalstruktur und die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhergesehene Umstände die Kapitaldecke aufzehren und dies zur Zahlungsunfähigkeit führen könnte;
- Qualität der Einkünfte, das heißt der Grad, zu dem die Einkünfte und der Cash-Flow des Kreditnehmers aus dem Kerngeschäft und nicht aus einmaligen, nicht wiederkehrenden Quellen, stammen;
- die Qualität und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen über den Kreditnehmer, einschließlich der Verfügbarkeit testierter Jahresabschlüsse, die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und Einhaltung dieser Standards;
- Grad der Fremdfinanzierung und die Auswirkungen von Nachfrageschwankungen auf Rentabilität und Cash-Flow;
- finanzielle Flexibilität in Abhängigkeit vom Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalmärkten, um zusätzliche Mittel erlangen zu können;
- Stärke und Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren und Ressourcen einzusetzen sowie der Grad von Risikobereitschaft versus Konservativität;
- seine Position innerhalb der Industrie und zukünftige Aussichten und
- die Risikocharakteristik des Landes, in dem ein Unternehmen seine Geschäfte betreibt und deren Auswirkungen auf die Schuldendienstfähigkeit des Kreditnehmers einschließlich des Transferrisikos, wenn sich der Sitz des Kreditnehmers in einem anderen Land befindet, und er eventuell keine Fremdwährung zur Bedienung seiner Verbindlichkeiten beschaffen kann.

Auch wenn diese Faktoren nicht in das dritte Konsultationspapier aufgenommen wurden, um den Banken mehr Flexibilität bei der Anwendung des IRB-Ansatzes zu gewähren[87], werden die Kreditinstitute m.E. diese Faktoren berücksichtigen, da sie sich schon seit längerer Zeit mit der Implementierung von Ratingverfahren befassen.

Eine ausführliche Darstellung sämtlicher Anforderungen an die Anwendung des IRB-Ansatzes ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Es wurden deswegen neben den Faktoren aus dem zweiten Konsultationspapier die Punkte angesprochen, die für mittelständische Unternehmen als Kreditnehmer von Bedeutung sind.[88]

3.2 „Idealtypischer“ interner Ratingprozess

Natürlich wendet jedes Kreditinstitut eine individuelle Ratingsystematik an, so dass es einen allgemeingültigen Ratingprozess der Banken nicht gibt. Die Untersuchungen von Füser/Heidusch liefern allerdings aus Sicht des Unternehmens folgenden „idealtypischen“ Ratingprozess:[89]

Abbildung 6:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der interne Rating-prozess aus Sicht des Unternehmens

Quelle: Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 47.

3.2.1 Kreditantrag

Auslöser für ein bankinternes Rating ist i.d.R. der Kreditantrag durch den Unternehmer, der zu einer Reihe von Terminen bei dem Kreditinstitut führt. Vor dem Kreditantrag sollte sich das Unternehmen bereits allgemeine Informationen über das Ratingverfahren des jeweiligen Kreditinstitutes besorgen.[90] Im ersten Gespräch mit der Bank werden i.d.R. Zeitpunkt und Zeitrahmen für das Kreditgespräch festgelegt. Außerdem sollten für beide Seiten feste Ansprechpartner bestimmt werden.[91] Auf Unternehmerseite werden dies i.d.R. der Geschäftsführer oder der Leiter des Rechnungswesens sein.[92] Darüber hinaus gilt es, mit dem jeweiligen Kreditinstitut abzustimmen, auf welche Kriterien die Bank bei der Bonitätsbeurteilung besonderen Wert legt.[93]

3.2.2 Einreichung der Unterlagen

Welche Unterlagen in welcher Form für das Rating vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen, sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem jeweiligen Kreditinstitut abgestimmt werden.[94] Eine unvollständige Zusammenstellung hat natürlich negative Auswirkungen auf das Rating, trotzdem sollten in den Unterlagen nur die wesentlichen Informationen enthalten sein. Außerdem müssen die Ziele des Investitionsvorhabens realistisch dargestellt werden.[95]

Zur grundlegenden Ratingeinstufung wird in allen Ratingverfahren der Jahresabschluss herangezogen. Dazu fordern Kreditinstitute die Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre an.[96] Unverzichtbar ist darüber hinaus die Vorlage einer aktuellen BWA.[97] Nahezu alle Kreditinstitute verlangen zusätzlich ein Strategiepapier sowie Planungsrechnungen für die nächsten zwei bis drei Jahre.[98]

3.2.3 Kreditgespräch

Viele Aspekte, die für das Rating entscheidend sind, können von der Bank nur durch gezielte Fragen im Rahmen eines Gespräches mit den potentiellen Kreditnehmern ermittelt werden.[99] Im Rahmen des Gespräches werden dazu von dem entsprechenden Ansprechpartner der Bank – entscheidend ist, dass es sich um einen Entscheidungsträger handelt – eine Fülle von Fragen gestellt. Hierauf sind kompetente Antworten unabdingbar.[100]

Das Kreditgespräch gehört deshalb zu den wesentlichen Bestandteilen im Rahmen der Kreditverhandlung und sollte äußerst sorgfältig vorbereitet werden.[101] Ziel des Unternehmens muss es sein, das Kreditinstitut von dem vorgelegten Konzept und der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu überzeugen. Hierfür ist ein sicheres Auftreten entscheidend. Der Gesprächspartner der Bank muss erkennen, dass er mit jemandem verhandelt, „der weiß, was er kann und wovon er spricht.“[102] Insbesondere ist das Kreditinstitut daran interessiert, ob das Konzept rentabel ist. Der Unternehmer sollte darlegen, aus welchen Gründen die Investition notwendig ist, in welchem Umfang dadurch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage geplant ist und wie das Unternehmen dadurch Kernkompetenzen weiter ausbauen bzw. umsetzen kann, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Außerdem sollte sich der Unternehmer im Voraus, gegebenenfalls mit einem Berater, über Probleme Gedanken machen, die von Seite der Bank gesehen werden könnten. In den Verlauf des Kreditgesprächs können dadurch entsprechende Lösungsansätze eingebunden werden.[103]

Aber nicht nur die kompetente Beantwortung möglicher Fragen, sondern auch die Präsentation der Besonderheiten des Unternehmens, die evtl. nicht abgefragt werden, sollte Ziel des Kreditgespräches sein.[104]

Der Steuerberater sollte dabei nicht nur in die Vorbereitung der Unterlagen und des Kreditgesprächs einbezogen werden. Es empfiehlt sich auch die Teilnahme am Kreditgespräch selbst.[105]

Allerdings ist darauf zu achten, dass der Unternehmer im Vordergrund steht und die Gesprächsführung übernimmt. Der Steuerberater ist nur für die Beantwortung von Detailfragen zuständig.[106] Das trägt dazu bei, die Verhandlungsposition des Unternehmers gegenüber der Bank zu stärken. Für den Steuerberater ergibt sich darüber hinaus die Chance, durch kompetentes Auftreten, das Mandatsverhältnis zu festigen und das Vertrauensverhältnis zur Bank seines Mandanten zu stärken. Dies kann in Krisenzeiten für das Unternehmen und damit für den Fortbestand des Mandats entscheidend sein.[107] Bei der Entscheidung, ob der Steuerberater seine Mandanten zu Bankgesprächen begleitet, sollte er neben diesen Vorteilen aber auch bedenken, in wieweit sich dadurch zusätzliche Haftungsrisiken ergeben können.[108]

3.2.4 Betriebsbesichtigung und weitere Interviews

Auch wenn eine Betriebsbesichtigung zur Zeit noch keinen festen Bestandteil des Kreditvergabeprozesses darstellt, bietet sie sowohl für Kreditinstitut als auch für das Unternehmen Vorteile. Während die Bank sich von den zuvor gemachten Angaben vor Ort bei der Besichtigung und bei Interviews mit führenden Mitarbeitern überzeugen kann, bietet sich für das Unternehmen die Chance, sich positiv darzustellen und als Einheit zu präsentieren. Wichtig für das Unternehmen ist dabei, dass die Präsentation des Unternehmens bereits vorher genau geplant werden sollte. Alle verantwortlichen Mitarbeiter der entsprechenden Abteilungen sollten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Das gilt auch für die Führungskräfte von Unternehmensbereichen, die die Unternehmensleitung nicht mit in den Rundgang eingeplant hat, da diese Bereiche von den Bankmitarbeitern unter Umständen trotzdem betrachtet werden möchten.[109]

Nach Abschluss des entsprechenden Projektes sollten die Mitarbeiter des Kreditinstitutes erneut zu einer Besichtigung eingeladen werden, um sich davon überzeugen zu können, dass das zur Verfügung gestellte Kapital auch nur zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage genutzt wurde.[110]

3.2.5 Rating und Bewertung der Sicherheiten und Garantien

3.2.5.1 K.o.-Kriterien und Warnhinweise

Nach der Erfassung und Anreicherung der Daten mit internen Erkenntnissen, z.B. Erfahrungen aus früheren Geschäftsbeziehungen oder Erkenntnissen aus der Auswertung der Kontodaten, aus der Heranziehung eigener Branchenanalysen und externer Informationen[111], wird überprüft, ob so genannte K.o.-Kriterien oder Warnhinweise vorliegen.[112]

Während allein das Vorhandensein von Warnhinweisen das Ratingurteil deutlich verschlechtert, führen K.o.-Kriterien noch vor Durchführung des eigentlichen Ratings dazu, dass der Kreditnehmer in die schlechteste Ratingklasse eingestuft wird. Die Folge ist die Ablehnung des Kreditantrags.

Der Übergang von K.o.-Kriterien zu Warnhinweisen ist fließend und von Bank zu Bank unterschiedlich.[113] Zu den K.o.-Kriterien zählen laut Füser und Heidusch z.B. die Kreditkündigung einer anderen Bank oder die Kontopfändung. Zu einer Abstufung in der Ratingklasse kann es hingegen kommen, wenn kein aussagekräftiger Liquiditäts-, Finanz- und Investitionsplan vorliegt.[114]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Typische K.o.-Kriterien & Warnhinweise

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 54 f.; Uppenbrink, T. (2002), S. 28 f.; Oellerich, D. (2003), S. 1.474.

3.2.5.2 Jahresabschlussanalyse

Bei der Jahresabschlussanalyse handelt es sich um die systematische Durchleuchtung des Jahresabschlusses mit dem Ziel, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu beurteilen und daraus auf die zukünftige Entwicklung zu schließen.[115] Sie ist das „klassische Instrument der standardisierten Bonitätsprüfung“[116], mit dem die Kreditinstitute insbesondere den Vorschriften des § 18 KWG genügen:

„Ein Kreditinstitut darf einen Kredit von insgesamt mehr als 250.000,-- Euro nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offenlegen lässt.“[117]

Eine Jahresabschlussanalyse läuft i.d.R. in den drei Phasen Vorbereitung, Aufbereitung und Auswertung ab.[118]

Im Rahmen der Vorbereitungsphase geht es um die Sammlung und Sichtung der Datenbasis, die neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei bis fünf Jahre auch den Anhang und ggf. den Lagebericht sowie weitere Informationen des Unternehmers umfasst.

In der Aufbereitungsphase werden die Posten häufig zu einer Strukturbilanz und Struktur-GuV mit aussagekräftigen und für die Kennzahlenanalyse sinnvollen Größen zusammengefasst. Durch die standardisierte Darstellung aller relevanten Größen, wird für sämtliche Unternehmen eine einheitliche Bewertungsgrundlage erreicht. Es gilt: Je höher die Sorgfalt und Qualität der Aufbereitung, desto aussagekräftiger sind im Anschluss die Analyseergebnisse.

Die Bilanzanalyse wird im Wesentlichen unterteilt in die Analyse der Vermögenslage, die Analyse der Finanzlage und die Analyse der Ertragslage. Dabei werden die vorhandenen Daten aus Strukturbilanz und -GuV zu verschiedenen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen verdichtet. Sie „informieren in präziser und konzentrierter Form über wichtige zahlenmäßig erfassbare Tatbestände und Entwicklungen eines Unternehmens“[119] und ermöglichen es, die VFE-Lage des Unternehmens sowohl im Zeitverlauf als auch im Vergleich zu branchenüblichen Durchschnittszahlen zu beurteilen.[120]

3.2.5.3 Bewertung der Kriterien

Im Rahmen dieser Phase des Ratingprozesses erfolgt zur Determinierung des Ratingergebnisses die zusammenfassende Bewertung aller Kriterien.[121] Wie im Kapitel 2.3.3 bereits erwähnt, werden quantitative und qualitative Kriterien unterschieden, wobei generell den quantitativen Faktoren größeres Gewicht beigemessen wird.[122] Die Gewichtung quantitativer zu qualitativen Kriterien beträgt zwischen 60/40 bis zu 70/30.[123]

Die Bewertung der quantitativen Kriterien erfolgt i.d.R. relativ zu Durchschnittswerten einer Gruppe von Referenzunternehmen, z.B. aus der gleichen Branche[124], während die Banken die qualitativen Kriterien meist anhand von Fragebögen bewerten.[125] Bei der Bewertung der qualitativen Kriterien besteht allerdings das Problem der Subjektivität. Die meisten Kreditinstitute versuchen diesem Problem dadurch entgegenzuwirken, dass sie die qualitativen Merkmale (beispielsweise die Qualität des Managements) durch „harte Fakten“ (beispielsweise die Berufserfahrung) ermitteln. Außerdem geben sie in den Fragebögen oft nur zwei Antwortmöglichkeiten vor.[126]

Füser und Heidusch haben festgestellt, dass sich die im Einzelnen von den Kreditinstituten angewendeten Kriterien folgenden vier Gruppen zuordnen lassen:

a) Kennzahlen aus der Jahresabschlussanalyse,
b) Beurteilung der Managementqualität,
c) Qualitative Unternehmensbewertung sowie
d) Marktbeurteilung.

Außerdem haben sie untersucht, welche Kriterien in nahezu allen Ratingverfahren der Banken berücksichtigt werden.[127] Da bereits im Kapitel 2.2.3 eine große Anzahl potentieller Ratingkriterien vorgestellt wurde[128], wird im Folgenden nur noch einmal auf die Kriterien eingegangen, die nach Füser/Heidusch in nahezu allen Verfahren verwendet werden.

3.2.5.3.1 Kennzahlen aus der Jahresabschlussanalyse

Eine im Zeitraum Mai bis Juni 2002 durchgeführte empirische Befragung von Kredit-entscheidern in Deutschland hat gezeigt, dass der Jahresabschluss noch immer das Kernelement einer Bonitätsanalyse darstellt.[129] Wie oben bereits geschildert, erfolgt die Analyse durch die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anhand von Kennzahlen. Entscheidende Kennzahlen sind dabei die Eigenkapitalquote (Vermögenslage), der Cash-Flow und die Liquidität (Finanzlage) sowie die Eigenkapitalrentabilität, die Umsatzrentabilität und die Gesamtrentabilität (Ertragslage).[130] Diese und weitere wichtige Kennzahlen sind in Anhang 13 dargestellt. Zu beachten ist allerdings, dass die Kreditinstitute meistens die klassischen Kennzahlen derart modifizieren, dass sie gegen Bilanzpolitik möglichst resistent sind.[131]

3.2.5.3.2 Beurteilung der Managementqualität

Im Rahmen der Beurteilung der Managementqualität sind die Qualität der ersten und zweiten Managementebene (beispielsweise die kaufmännische und technische Qualifikation), die Führungsstruktur sowie die Kommunikation zwischen Unternehmen und Institut entscheidende Faktoren. Neben diesen Kriterien, die nahezu alle Kreditinstitute betrachten, spielt die Kontoführung und -entwicklung eine entscheidende Rolle. Des Weiteren wird i.d.R. die Nachfolgeproblematik untersucht.[132]

3.2.5.3.3 Qualitative Unternehmensbewertung

Hierbei geht es den Kreditinstituten um die Ergänzung der quantitativen Kriterien aus der Jahresabschlussanalyse um qualitative Merkmale. Der Fokus der Banken liegt dabei insbesondere auf der Unternehmensorganisation, bei der die Qualität des Rechnungswesens und Controllings von besonderer Bedeutung ist, und der Unternehmensentwicklung. Bei der Unternehmensentwicklung wird insbesondere die Planungs- und Prognosestabilität analysiert.[133]

3.2.5.3.4 Marktbeurteilung

Die im Rahmen dieser Gruppe durchgeführte Beurteilung der Produkte bzw. Dienstleistungen, der Konkurrenz, der Abnehmer und Lieferanten und der Risiken entsprechen im Wesentlichen dem Modell der Wettbewerbskräfte von Michael E. Porter.[134] Porter macht mit seinem Modell deutlich, dass der Unternehmenserfolg nicht nur von internen Faktoren, sondern auch vom Wettbewerb unter den bestehenden Unternehmen der Branche, von potentiellen neuen Konkurrenten, von der Verhandlungsstärke der Lieferanten bzw. der Abnehmer und von der Bedrohung durch Ersatzprodukte oder -dienstleistungen abhängt. Die Stärke dieser Wettbewerbskräfte bestimmt nach Porter das Gewinnpotential einer Branche.[135]

Durch die Beurteilung des Marktes wird also im Rahmen der Bewertung der Ratingkriterien berücksichtigt, dass es selbst „optimal geführte Unternehmen unter ungünstigen Wettbewerbsbedingungen schwer haben, eine akzeptable Rentabilität zu erreichen.“[136]

Für die Kreditinstitute wichtige Kriterien sind:

- die Produktqualität und der Produktlebenszyklus,
- die Abhängigkeit von Abnehmern bzw. Lieferanten,
- die nationale und internationale Konkurrenzsituation,
- die Marktstellung bzw. der Marktanteil und
- das Vertriebskonzept sowie die Vertriebsorganisation.[137]

3.2.5.4 Ratingurteil

Bei der Generierung des Ratingurteils werden in den Kreditinstituten unterschiedliche und zum Teil auch sehr heterogene Schwerpunkte gelegt.[138] Es ist deshalb empfehlenswert, sich für jedes in Frage kommende Kreditinstitut Informationen zu dessen Schwerpunkten zu beschaffen.[139] Allerdings muss man sich darauf einstellen, dass die Banken weder die genauen Parameter des Ratings noch deren Gewichtung mitteilen werden.[140]

3.2.5.5 Bewertung von Sicherheiten und Garantien

Der Baseler Akkord schreibt vor, dass Sicherheiten und Garantien unabhängig von der Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers bewertet werden müssen. Zu den anrechenbaren Sicherheiten zählen u.a.:

- Barsicherheiten,
- Schuldverschreibungen von staatlichen oder sonstigen öffentlichen Stellen mit einem Rating von BB- oder besser,
- Schuldverschreibungen von Banken bzw. Wertpapierfirmen sowie Unternehmen mit einem Rating von BBB- oder besser,
- Aktien, die zu einem Hauptindex (z.B. DAX) zählen,
- Gold,
- unter bestimmten Voraussetzungen ungeratete Bankschuldverschreibungen sowie
- Anteile an Investmentfonds, die nur in vorstehende Vermögenswerte investieren.[141]

Eine teilweise Besicherung wird durch die Baseler Eigenkapitalvereinbarung anerkannt.[142] Für die Bewertung der Sicherheiten können die Kreditinstitute darüber hinaus zwischen einem einfachen und einem umfassenden Ansatz wählen.[143]

Unternehmen sollten allerdings beachten, dass Kreditsicherheiten keinen Ersatz für die schlechte Bonität eines Kreditnehmers darstellen.[144]

3.2.6 Diskussion des Ratingurteils

Der Unternehmer sollte auf ein Gespräch mit dem für das Rating verantwortlichen Bankmitarbeiter über den Ratingverlauf und die Ratingnote bestehen, um die Chance zu erhalten, Schwachpunkte und Potentiale zu erfragen und Anregungen für Verbesserungen zu erhalten. Außerdem kann der Unternehmer in dem Gespräch eventuell vorhandene Abweichungen des Ratingergebnisses von den Erwartungen, die zuvor aus den Bankinformationen abgeleitet wurden, zur Sprache bringen.[145]

3.2.7 Konditionengestaltung und Kreditvertrag

Für das erfolgreiche Aushandeln der Konditionen mit dem Kreditinstitut sollten zuvor Informationen über aktuelle Marktkonditionen und insbesondere über die Zinssätze eingeholt werden. Hierzu empfehlen sich u.a. die Monatsberichte der Deutschen Bundesbank.[146] Für die Verhandlung gilt, dass Unternehmen mit einem guten Rating eine bessere Verhandlungsposition haben. Ein gutes Rating bedeutet für die Kreditinstitute, wie schon beschrieben, dass sie weniger Eigenkapital unterlegen müssen, wodurch ihre Eigenkapitalkosten sinken. Daher werden die Banken insbesondere an Unternehmen mit einem guten Rating interessiert sein.

Die Unterzeichnung des Kreditvertrages stellt zunächst das Ende des Ratingprozesses dar. Allerdings ist zu beachten, dass das Kreditinstitut das Rating eines Kreditnehmers mindestens jährlich – bei Problemengagements, zweifelhaften Krediten oder Vorliegen neuer wesentlicher Informationen über den Kreditnehmer öfter – überprüfen und gegebenenfalls anpassen muss.[147] Informationen dazu, wie eine Anpassung gerade bei den in Deutschland üblichen langfristigen Krediten praktisch umgesetzt werden soll, konnten die Kreditinstitute allerdings bei verschiedenen Veranstaltungen zum Thema Rating und Basel II nicht geben.[148]

3.3 Die einzelnen Ratingverfahren der Banken

Während Berater den im Kapitel 3.2 dargestellten „idealtypischen“ Ratingprozess zur allgemeinen Information ihrer Mandanten heranziehen können, ist es für sie außerdem entscheidend, die Ratingverfahren der einzelnen Kreditinstitute zu kennen. Nur so können sie ihren Mandanten das Kreditinstitut empfehlen, bei dem das beste Ratingergebnis zu erwarten ist und sie auf das zugehörige Ratingverfahren detailliert vorbereiten. Auch wenn die meisten Kreditinstitute weder die genauen Parameter des Ratings noch deren Gewichtung mitteilen werden, gibt es neben Broschüren der Banken[149] zahlreiche Literatur, in der die unterschiedlichen Ratingverfahren beschrieben werden und auf die hier nur verwiesen wird.[150]

4. Auswirkungen auf / Anforderungen an mittelständische Unternehmen

Insbesondere mittelständische Unternehmen sind auf die Finanzierung über Bankkredite angewiesen. Deswegen sind sie besonders von der neuen Baseler Regelung betroffen und müssen sich mit ihr auseinandersetzen.[151]

4.1 Der Mittelstand

4.1.1 Definition

Eine einheitliche Definition des Begriffs Mittelstand gibt es weder in der Literatur noch in der Praxis; je nach Verfasser unterscheiden sich die Kriterien für diesen Begriff.[152] Die Abgrenzung mittelständischer Unternehmen von Großunternehmen erfolgt sowohl anhand quantitativer als auch qualitativer Merkmale, wobei quantitative Kriterien, wie Beschäftigtenzahl und Umsatz, auf Grund der guten Erhebungsmöglichkeiten überwiegen.[153] Neben den gesetzlichen Regelungen,[154] ist die Definition des Bonner Institutes für Mittelstandsforschung bundesweit anerkannt. Nach dieser gehören Unternehmen zum Mittelstand, wenn sie weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen und der Umsatz weniger als 50 Millionen Euro pro Jahr beträgt. Nach dieser Definition beträgt der Anteil mittelständischer Unternehmen am Gesamtunternehmensbestand in Deutschland mit rund 3,3 Millionen Unternehmen 99,7%. Typische Wirtschaftsbereiche, die laut dem IfM zum Mittelstand gehören, sind Energie, Wasserversorgung, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Groß- und Einzelhandel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie Dienstleistungen von Unternehmen und Freien Berufen.[155]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Definition kleiner und mittlerer Unternehmen nach dem IfM Bonn

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: IfM Bonn (2003).

Auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat 1996 eine Empfehlung zur Definition kleiner und mittlerer Unternehmen entwickelt,[156] zu der inzwischen ein Vorentwurf zur Änderung vorliegt.[157] Sowohl in der bestehenden als auch der geplanten Empfehlung wird neben den Abgrenzungskriterien Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme die unternehmerische Unabhängigkeit genannt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Definition kleiner und mittlerer Unternehmen nach der Europäi-schen Kommission

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2002).

Qualitative Kriterien zur Definition mittelständischer Unternehmen lauten wie folgt:

- Dominanz der Geschäftsleitung, die sich häufig aus den Eigentümern zusammensetzt oder von diesen stark beeinflusst wird;

- flache Organisation;
- Flexibilität;
- Kundennähe;
- persönliche interne und externe Beziehungen sind für den Geschäftserfolg von großer Bedeutung;
- eine professionelle Unternehmensführung wird durch einen Mangel an Ressourcen (Kapital, Mitarbeiter und Informationen) erschwert, was insbesondere durch die mangelhafte Anwendung moderner Managementmethoden zum Ausdruck kommt.[158]

4.1.2 Mittelständische Unternehmen versus Großunternehmen

Mittelständische Unternehmen unterscheiden sich von großen Unternehmen u.a. anhand einer weitaus niedrigeren Eigenkapitalquote.[159] Grund hierfür ist die in Deutschland jahrelang gelebte Finanzierungspraxis, durch die insbesondere mittelständische Unternehmen Fremdkapital als Eigenkapitalersatz nutzen.[160] KMU erfüllen i.d.R. nicht die durch Gesetz oder Markt vorgegebenen Voraussetzungen für Anleihe- oder Aktienemissionen und haben dadurch keinen direkten Zugang zu den Kapitalmärkten.[S1] [161] Für sie sind Bankkredite daher im Gegensatz zu Großunternehmen, die über eine höhere Finanzierungsautonomie verfügen, von übergeordneter Bedeutung.[162] Während der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an den langfristigen Verbindlichkeiten bei kleinen Unternehmen rund 75% beträgt, beläuft er sich bei großen Unternehmen auf nur rund 50%.[163] Weitere Faktoren, die zum hohen Anteil von Bankkrediten an der Bilanzsumme von kleinen und mittelständischen Unternehmen führen, sind z.B. die steuerliche Begünstigung der Kreditfinanzierung gegenüber der Beteiligungsfinanzierung und Eigenfinanzierung, die i.d.R. langfristige Verfügbarkeit von Krediten und die Tatsache, dass in den bisherigen Kreditkonditionen das zu Grunde liegende Risiko nicht angemessen berücksichtigt wurde.[164]

Darüber hinaus weisen KMU in Bezug auf Managementpotential, Produktpalette, Kundenzahl und geographische Verbreitung eine stärkere Konzentration auf als Großunternehmen. Eine Diversifizierung und die Nutzung der damit verbundenen Vorteile sind für sie also nur eingeschränkt möglich. Unter anderem folgt hieraus auch ein geringeres Innenfinanzierungspotential, denn die Höhe des erzielten Gewinns und damit das Selbstfinanzierungspotential unterliegen eher konjunktur- oder wettbewerbsbedingten Schwankungen als bei stärker diversifizierten Großunternehmen.[165]

Was die qualitativen Kriterien angeht, führt die Dominanz der Eigentümer bzw. der Geschäftsleitung in mittelständischen Unternehmen dazu, dass die Führung in diesen Unternehmen im Gegensatz zu Großunternehmen nur schwer zu ersetzen ist.[166] Außerdem kann es schnell zu einer Überlastung der Geschäftsleitung kommen, da die Delegationsbereitschaft oft gering ist.[167] Die Personenbezogenheit vieler mittelständischer Unternehmen bewirkt darüber hinaus, dass Entnahmeentscheidungen verstärkt durch persönliche und nicht durch betriebswirtschaftliche Motive beeinflusst werden, was ebenfalls zu einer geringeren Ausstattung mit Eigenkapital führt.[168]

Der Grad der Spezialisierung ist in kleinen und mittleren Unternehmen weitaus geringer als in Großunternehmen. Dies mündet in einer flachen Ablauforganisation, die sowohl für Geschäftsleitung und Mitarbeiter überschaubarer ist, aber auch zu komplexeren Anforderungen für die einzelnen Mitarbeiter führt.[169] Darüber hinaus ist die Planung in KMU – falls vorhanden – häufig nur sehr kurzfristig ausgerichtet und es fehlt an einem aussagekräftigen Controllingsystem.[170]

Durch ein geringes Know-how in den Bereichen Unternehmensführung und Betriebswirtschaft werden moderne Managementmethoden in KMU seltener angewendet als in Großunternehmen.[171] Die meisten KMU legen ihren Fokus auf das Kerngeschäft und beschäftigen sich nur selten mit der Analyse und Bewertung ihres Erfolgs- und Risikopotentials. Gründe hierfür liegen zum einem in einem hohen Kosten- und Zeitaufwand, den sich viele mittelständische Unternehmen nicht leisten können und zum anderen darin, dass hierfür qualifiziertes Personal nicht vorhanden ist.[172] Neben Kapazitätsengpässen der KMU in den Bereichen Personal und Information, sind auch die Kapitaldecke und die finanziellen Ressourcen kleiner als bei Großunternehmen.[173]

Als Stärke mittelständischer Unternehmen kann allerdings ihre Flexibilität bezeichnet werden, die eine schnelle Entscheidungsfindung und -durchsetzung sowie eine bessere Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umweltbedingungen ermöglicht.[174]

4.2 Auswirkungen und Anforderungen

Trotz der im Juli 2002 vom Baseler Ausschuss bekanntgegebenen Erleichterungen für mittelständische Unternehmen, stellt Basel II erhebliche Anforderungen an Unternehmen und deren Steuerberater.[175] Es bleibt abzuwarten, ob die Erleichterungen überhaupt Auswirkungen haben werden, denn auch die Verpflichtung für Kreditinstitute, Jahresabschlüsse anzufordern, gilt gem. § 18 KWG erst ab einem Kreditvolumen von 250.000 Euro. Trotzdem lassen sich die Banken in der Praxis nahezu lückenlos Jahresabschlüsse vorlegen.[176]

Konkret bedeutet Basel II, dass Unternehmen nur noch Kredite erhalten werden, wenn das Risiko des Ausfalls gering ist, bzw. wenn ein vorhandenes Ausfallrisiko angemessen in den Zins eingepreist werden kann.[177] Vorangetrieben durch die neuen Eigenkapitalrichtlinien, insbesondere aber auf Grund betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit, stellen die Banken ihre Geschäftspolitik um.[178] Sie werden bestrebt sein, grundsätzlich jeden Kreditnehmer hinsichtlich seiner Bonität zu beurteilen und eine entsprechende Bepreisung über die Zinsen vorzunehmen.[179] Dadurch sind mittelständische Unternehmen gezwungen, sich mit ihrer Bonität und den erhöhten Transparenzanforderungen auseinander zu setzen. Das Rating bildet dabei zukünftig den Mittelpunkt für Gespräche mit Kapitalgebern.[180]

[...]


[1] Vgl. Krämer-Eis, H. (2000), S. 21.

[2] Vgl. Gleißner, W./Füser, K. (2002), S. 4.

[3] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001a), S. 24.

[4] Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. VII.

[5] Siehe Abb. 1.

[6] Vgl. Paetzmann, K. (2001), S. 493.

[7] Ein direkter Gang an den Kapitalmarkt kommt nur für rund 2% der mittelständischen Unternehmen in Frage. (Vgl. Plattner, D. (o.J.), S. 27; Plattner, D. (2003), S. 44; siehe auch Anhang 1.)

[8] Vgl. Braun, P./Gstach, O. (2002), S. 3; o.V. (2003), S. 61.

[9] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2002).

[10] Vgl. Oellerich, D. (2003), S. 1.475.

[11] Vgl. Rödl & Partner (2003), S. 1 f.

[12] Vgl. o.V. (2002a).

[13] Vgl. Braun, P./Gstach, O. (2002), a.a.O.

[14] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2003), S. 19

[15] Vgl. Niebuhr, F./Reck, R./Neumann, E. (2002), S. 909.

[16] Vgl. Gesigora, M. (2002), S. 184.

[17] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2001a), S. 11.

[18] Vgl. Krehl, H./Knief, P. (2002), S. 13.

[19] Vgl. Uppenbrink, T. (2002a), S. 186.

[20] Vgl. u.a. Reichling, P./Dahms, S. (2002), S. 12; Hückmann, C. (2002), S. 23.

[21] Vgl. Keiner, T. (2001), S. 26.

[22] Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. 7.

[23] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2002), siehe auch Anhang 2.

[24] Vgl. Hartmann-Wendels, T./Grundke, P./Spörk, W. (2002a), S. 916.

[25] Vgl. Reichling, P. (2003a), S. 6.

[26] Vgl. Tiskens, C. (2002), S. 6; Heinke, E. (2002a), S. 22.

[27] Vgl. Keiner, T. (2001); S. 31.

[28] Vgl. Krämer-Eis, H. (2000), S. 22.

[29] Vgl. Uppenbrink, T. (2002a), S. 186.

[30] Vgl. Landeszentralbank in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Abteilung Banken und Statistik (2001), S. 4.

[31] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2001b), S. 6 f.

[32] Vgl. Schade, H. (2002), Rz. 6.

[33] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 22; Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003b), Rz. 11.

[34] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001a), S. 17.

[35] Vgl. Reichling, P./Dahms, S. (2002), S. 13 f.

[36] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003b), Rz. 10.

[37] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003b), Rz. 11; Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 547 ff.

[38] Vgl. Vogelsang, C. (2002), S. 30, 32.

[39] Siehe Kap. 2.1.

[40] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003b), Rz. 18; Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 24 ff. (Standardansatz) und Rz. 180 ff. (IRB-Ansatz).

[41] Vgl. Krämer-Eis, H./Taistra, G. (2002a), S. 4; siehe auch Abb. 3.

[42] Vgl. Füser, K./Rödel, K. (2002), S. 275.

[43] Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. 10; beachte Anhang 3.

[44] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 40.

[45] Vgl. Padberg, T. (2001), S. 1.432.

[46] Vgl. Paetzmann, K. (2001), S. 493.

[47] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 183.

[48] Ebenda, Rz. 366; Bank for International Settlements (2001), Rz. 198.

[49] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 215.

[50] Ebenda, Rz. 215 f..

[51] Ebenda.

[52] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003b), Rz. 25.

[53] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 288 f.

[54] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003b), Rz. 183; Hartmann-Wendels, T./Grundke, P./Spörk, W. (2002b), S. 926; siehe auch Abb. 4.

[55] Uppenbrink, T. (2002b), S. 25.

[56] Vgl. Wambach, M. (2003), S. 10; Oellerich, D. (2003), S. 1.475.

[57] Vgl. Weiß, B./Munsch, M. (2002), S. 14.

[58] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 49.

[59] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001b), S. 106.

[60] Vgl. Speicher, M. (2001), S. 7.

[61] Vgl. Everling, O. (2002), S. 965.

[62] Vgl. Lob, H. (2002), S. 26; Vogelsang, C. (2002), S. 29 f.

[63] Vgl. Lüdicke, O. (2003), S. 67.

[64] Vgl. Keiner, T. (2001), S. 10.

[65] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001a), S. 24 und 26.

[66] Zur Entscheidungsfindung beachte: Anhang 4.

[67] Vgl. Füser, K./Meireis, K. (2001), S. 34.

[68] Vgl. F.A.Z.-Institut (2002), S. 4.

[69] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 30 f.

[70] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 159.

[71] Vgl. Weiß, B./Munsch, M. (2002), S. 59 f.

[72] Vgl. u.a. Uppenbrink, T. (2002b), S. 35; Krämer-Eis, H. (2000), S. 26; Füser, K./Rödel, K. (2002), S. 279; Taistra, G. (2002), S. 20; beachte Anhang 5.

[73] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2003), S. 25.

[74] Vgl. Pawlik, I. (2001), S. 121.

[75] Ebenda, S. 121 f.

[76] Vgl. Hückmann, C. (2002), S. 63.

[77] Vgl. Keiner, T. (2001), S. 147.

[78] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 349 - 500.

[79] Ebenda, Rz. 350, 354.

[80] Ebenda, Rz. 425.

[81] Vgl. u.a. Krämer-Eis, H./Taistra, G. (2002b), S. 11; Bage, R. (2002), S. 20; Vogelsang, C. (2002), S. 30.

[82] Vgl. Plattner, D. (o.J.), S. 6 f.

[83] Vgl. Plattner, D. (2003), S. 11 f.; siehe auch Anhang 6.

[84] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 387.

[85] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001a), S. 27.

[86] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2001c), Rz. 265.

[87] Vgl. Anhang 7.

[88] Ein Überblick über die wesentlichen Mindestanforderungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes bei Kreditvergaben an Unternehmen findet sich in Anhang 8.

[89] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 46 f.

[90] Beachte Anhang 9.

[91] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 47 f.

[92] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 150.

[93] Vgl. Uppenbrink, T. (2002b), S. 35.

[94] Vgl. Fischer, S./Flinspach, B. M. (2002), S. 155; Flinspach, B. M. (2003), S. 33.

[95] Vgl. Fischer, S./Flinspach, B. M. (2001), Kapitel 6.2, S. 2; Presber, R./Stengert U. (2002), S. 168.

[96] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 169 ff.

[97] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 48.

[98] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2003), S. 36; in Anhang 10 ist der mögliche Umfang der erforderlichen Unterlagen dargestellt.

[99] o.V. (o.J.), S. 4.

[100] Die Fragen der Kreditinstitute beziehen sich auf die abzudeckenden Ratingkriterien (vgl. Kapitel 2.3.3); die in Anhang 5 dargestellten Punkte können daher auch als Vorbereitung auf mögliche Fragen im Kreditgespräch herangezogen werden.

[101] Vgl. Nolte, B. (2003), S. 46.

[102] Fischer, S./Flinspach, B. M. (2001), Kapitel 6.2, S. 3.

[103] Vgl. Nolte, B. (2003), S. 46 f.

[104] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2003), S. 134.

[105] Vgl. u.a. Nolte, B. (2003), S. 46; Bartenwerffer, M. v. (2002), S. 23.

[106] Vgl. Presber, R./Stengert, U. (2002), S. 175.

[107] Vgl. Fischer, S./Flinspach, B. M. (2001), Kapitel 6.2, S. 7 f.

[108] Gespräch mit StB Hermann Fricke, Busse Balfanz und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Sehnde, Hannover, Elze.

[109] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 51 f.

[110] Ebenda.

[111] Typische externe Informationsquellen sind z.B. die Presse, die SCHUFA-Auskunft, die örtliche Industrie- und Handelskammer oder Branchenprognosen von FERI Research.

[112] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 53 f.

[113] Ebenda, S. 54 f.

[114] Ebenda; siehe auch Abb. 7.

[115] Vgl. Keiner, T. (2002), S. 176, 182.

[116] Füser, K. (2001), S. 248.

[117] § 18 Satz 1 KWG.

[118] Vgl. Keiner, T. (2001), S. 187 ff.; Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 56 ff.; zur Bilanzanalyse vgl. auch Coenenberg, A. G. (2003), S. 915 ff.

[119] Groll, K.-H. (2000), S. 9.

[120] Beachte Anhang 11.

[121] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2003), S. 43.

[122] F.A.Z.-Institut (2002), S. 21.

[123] Vgl. Krehl, H./Knief, P. (2002), S. 200.

[124] Vgl. Pawlik, I. (2002), S. 123. Um vorab oder auch unabhängig von einem Rating Branchenvergleiche für die Mandanten anzustellen, hat der Steuerberater die Möglichkeit, auf eine von der DATEV angebotene Wirtschaftsdatenbank zuzugreifen (Programm „Danus“).

[125] Vgl. Füser, K./Heidusch (2002), S. 58.

[126] Vgl. F.A.Z.-Institut (2002), S. 22.

[127] Vgl. Füser, K./Heidusch (2002), S. 59.

[128] Siehe Anhang 5.

[129] Vgl. Freidank, C.-C./Paetzmann, K. (2002), S. 1.786 f.; Ergebnisse zur Frage nach der Bedeutung für Bonitätsanalysen zur Verfügung gestellten Datenmaterials siehe Anhang 12.

[130] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 60.

[131] Vgl. Krehl, H./Knief, P. (2002), S. 202.

[132] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), a.a.O.

[133] Ebenda, S. 61.

[134] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2003), S. 45.

[135] Vgl. Porter, M. E. (1999), S. 33 f.

[136] Gleißner, W./Füser, K. (2002), S. 80.

[137] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 62.

[138] Ebenda, S. 65.

[139] Siehe auch Anhang 9.

[140] Vgl. F.A.Z.-Institut (2002), S. 24.

[141] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 116 f.

[142] Ebenda, Rz. 75.

[143] Ebenda, Rz. 106 – 111 (einfacher Ansatz), Rz. 80 – 105 (umfassender Ansatz).

Zur Behandlung von Garantien siehe ebenda, Rz. 117 – 145.

[144] Vgl. Keiner, T. (2001), S. 157.

[145] Vgl. Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 69 f.

[146] Vgl. Gleißner, W./Füser, K. (2002), S. 259. Außerdem kann der Steuerberater Informationen über das bereits erwähnte Programm „Danus“ beziehen und seinen Mandanten zur Verfügung stellen.

[147] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2003a), Rz. 387; Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 72; Krämer-Eis, H. (2001a), S. 27.

[148] Gespräch mit StB Hermann Fricke, Busse Balfanz und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Sehnde, Hannover, Elze.

[149] Vgl. u.a. Mielk, H./Reichle, U./Reinicke, T./Stuhlinger, M. (2002); Kirchhof, F.-E. (2002); o.V. (2001).

[150] Vgl. u.a. Preschber, R./Stengert, U. (2002), S. 52 ff.; Nagel, K./Stalder, J. (2002), S. 29 ff.; Füser, K./Heidusch, M. (2002), S. 81 ff.; Krehl, H./Knief, P. (2002), S. 80 ff.; Hundt, I./Nietz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. 67 ff.

[151] Vgl. Bage, R. (2002), S. 20.

[152] Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. 1; Kirchmair, D. R. (2001), S. 178; Rohlfink, M./ Funck, D. (2002), S. XXII .

[153] Vgl. Krimphove, D./Tytko, D. (2002), S. 4.

[154] § 267 HGB, § 1 PublG.

[155] Vgl. IfM Bonn (o.J.).

[156] Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1996).

[157] Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2002).

[158] Vgl. Rohlfink, M./ Funck, D. (2002), S. XXII.

[159] Vgl. o.V. (2003), S. 56; Fischer, S. (2002a), S. 36; Eilenberger, G. (2002), S. 11.

[160] Vgl. Keiner, T. (2001), S. 11; o.V. (2003), S. 80.

[161] Vgl. Boehm-Bezing, C.-L. v. (2002), S. 158; Meyer-Parpart, W. (2001), S. 491 f.

[162] Vgl. Kokalj, L./Paffenholz, G. (2001), S. 82.

[163] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001b).

[164] Vgl. Boehm-Bezing, C.-L. v. (2002), S. 160.

[165] Vgl. Keiner, T. (2001), S. 153; Krimphove, D./Tytko, D. (2002), S. 7; Zimmermann, G./Wortmann, A. (2002), S. 187; Gleißner, W./Füser, K. (2002), S. 40.; Füser, K./Meireis, K. (2001), S. 34; Meyer-Parpart, W. (2001), a.a.O.; beachte Anhang 14.

[166] Vgl. Krimphove, D./Tytko, D. (2002), S. 6; Pfohl, H.-C. (1997), S. 19; Zimmermann, G./Wortmann, A. (2002), a.a.O.; Gleißner, W./Füser, K. (2002), a.a.O.; Paffenholz, G. (2003), S. 1.

[167] Vgl. Pfohl, H.-C. (1997), a.a.O.; Krimphove, D./Tytko, D. (2002), a.a.O. ; Paffenholz, G. (2003), S. 3.

[168] Vgl. Krimphove, D./Tytko, D. (2002), S. 7; Knoppe, M. (2002), S. 43 f.

[169] Vgl. Pfohl, H.-C. (1997), S. 20; Rohlfink, M./ Funck, D. (2002), S. XVII.

[170] Vgl. Bussiek, J. (1996), S. 19; Krimphove, D./Tytko, D. (2002), S. 6; Uppenbrink, T. (2002a), S. 188; Wambach, M./Wunderlich, D. (o.J.), S. 34; Dreyer, H. (2002b), S. 7.

[171] Vgl. Keiner, T. (2001), S. 287; Krimphove, D./Tytko, D. (2002), a.a.O.; Pfohl, H.-C. (1997), S. 22.

[172] Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. 221; Paffenholz, G. (2003), S. 3.

[173] Vgl. Bussiek, J. (1996), S. 19 f.

[174] Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. 20; Krimphove, D./Tytko, D. (2002), a.a.O.

[175] Vgl. Winkeljohann, N./Solfrian, G. (2003), S. 88.

[176] Vgl. Oellerich, D. (2003), S. 1.475.

[177] Vgl. Wambach, M. (2003), S. 10 f.

[178] Vgl. Rödl & Partner (2003), S. 1.

[179] Vgl. Träumer, S. (2003), S. 1.

[180] Vgl. Rödl & Partner (2003), a.a.O.; Fischer, S. (2002b), S. 143.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832471880
ISBN (Paperback)
9783838671888
DOI
10.3239/9783832471880
Dateigröße
1.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2003 (September)
Note
1,0
Schlagworte
auswirkungen anforderungen unternehmen rating-advisory auswahl bank plausibilitätsbeurteilung steuerberater
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Titel: Kreditrating nach Basel II
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