Lade Inhalt...

Rentenkrise in Deutschland und Wege zur Lösung

©2003 Diplomarbeit 96 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die Probleme der GRV im Laufe ihrer Entwicklung waren finanzieller Art. Es ist wichtig, dass die sozialpolitischen Gestaltungsparameter den finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die letzteren sind u. a. von der demographischen Entwicklung abhängig. Eine ungünstige Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahrzehnte ist vor allem durch einen deutlichen Geburtenrückgang und steigende Lebenserwartung geprägt. Laufen diese beiden Entwicklungen parallel nebeneinander ab, ist die demographische Alterung die Folge. Die demographische Verschiebung beeinflusst alle sozialen Systeme in der Bundesrepublik und stellt eine Herausforderung für sie dar.
Vor allem ist aber die GRV von dieser Entwicklung betroffen. Die Finanzierung des gesetzlichen Alterssicherungssystems basiert auf dem Umlageverfahren. Für dessen Funktionieren ist die Relation der Beitragszahler zu Rentenempfängern ausschlaggebend. Die demographische Entwicklung übt einen direkten Einfluss auf diese Relation aus, indem sie das Gleichgewicht zwischen den beiden Größen stört. Das bedeutet im einzelnen, durch die niedrige Geburtenquote schrumpft die künftige Zahl der Erwerbstätigen. Aufgrund dessen sinkt das Beitragsvolumen auf der Einnahmenseite der GRV. Die Zunahme der durchschnittlichen Lebenserwartung führt zur Verlängerung der Rentenbezugsdauer. Dies wiederum hat die Zunahme der Ausgaben der GRV zur Folge. Also wird das finanzielle Gleichgewicht der gesetzlichen Alterssicherung dauerhaft gestört.
Angesichts der demographischen sowie konjunkturellen Trends wird die Existenz der heutigen GRV in Frage gestellt. Deswegen wird ein Systemwechsel von der gesetzlichen, umlagefinanzierten zur privaten, kapitalgedeckten Rentenversicherung von vielen Experten als die Lösung aller Probleme angesehen. Das KDV bleibt aber trotz vieler Expertenbehauptungen von der demographischen Entwicklung nicht unberührt. Durch die Steigerung der durchschnittlichen Lebenserwartung wird die kapitalgedeckte, private Altersvorsorge gleichermaßen wie auch die GRV verteuert. Daneben beeinflusst der Geburtenrückgang negativ das Verhältnis zwischen den Sparern und Nichtsparern auf dem Kapitalmarkt. Dies führt dazu, dass die Rendite des KDV sinkt. Trotz alledem ist künftig eine positive Rendite zu erwarten. In der gesetzliche Alterssicherung ist dies jedoch nicht der Fall. In der GRV wird künftig eine negative Rendite prognostiziert. Hieraus wird ein wesentlicher Vorteil des KDV gegenüber dem […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7042
Trastschinski, Helena: Rentenkrise in Deutschland und Wege zur Lösung
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Fachhochschule Südwestfalen, Universität, Diplomarbeit, 2003
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

2
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 4
Abkürzungsverzeichnis
5
1. Einleitung
6
2.
Das bestehende Rentensystem in Deutschland
9
2.1
Das ,,Drei-Säulen-Modell" der Altersvorsorge
. . . . . . . . . . . . 9
2.2
Die gesetzliche Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10
2.3
Die betriebliche Altersvorsorge
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13
2.4
Die private Altersvorsorge
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
3.
Demographische Entwicklung - Ursachen der Bevölkerungsstruktur 21
3.1
Vorbemerkungen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
3.2
Die demographische Alterung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
3.3
Die Geburtenentwicklung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
3.4
Die Lebenserwartung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
3.5
Wanderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
3.6
Die Bevölkerungsentwicklung bis 2050:
Eine Modellrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
32
4
Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Alters-
sicherungssysteme
38
4.1
Vorbemerkungen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
38
4.2
Das Umlageverfahren
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
39
4.3
Das Kapitaldeckungsverfahren
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
4.4
Die Folgen der demographischen Verschiebung für die gesetzliche
Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . .
43
4.5
Mögliche Auswirkungen des demographischen Wandels auf das

3
Beitragssatzniveau der gesetzlichen Rentenversicherung . . . .
46
4.6
Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die private
kapitalgedeckte Alterssicherung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
5
Zukunftsorientierte Reformoptionen des gegenwärtigen Alters-
sicherungssystems
55
5.1
Vorbemerkungen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
55
5.2
Systemimmanente Reformoptionen in der GRV
. . . . . . . .
56
5.2.1 Reformen der Einnahmenseite
. . . . . . . . . . . . . .
56
5.2.2 Reformen der Ausgabenseite
. . . . . . . . . . . . . .
59
5.2.3 Schritte zur Senkung des Altenquotienten . . . . . . . .
63
5.2.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
67
5.3
Vor- und Nachteile eines Kapitaldeckungsverfahrens
. . .
69
5.3.1
Rendite und Effizienz des KDV im Vergleich
zum UV
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
69
5.3.2 Akzeptanz und Eigenvorsorge
. . . . . . . . . . . . . . .
69
5.3.3 Vermeidung von staatlichen Eingriffen
. . . . . . . . .
70
5.3.4 Nachteile des KDV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
71
5.4
Die Reformoptionen außerhalb der gesetzlichen
Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
73
5.4.1 Ergänzung des UV durch die Kapitaldeckung
. . . . . . 73
5.4.2 Die Einführung einer Grundrente
. . . . . . . . . . . . . . . . 75
5.4.3 Der vollständige Übergang zum KDV
. . . . . . . . . . . . 81
5.5
Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
6
Zusammenfassung
84
Literaturverzeichnis
88

4
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis:
1
Beitragssätze für die deutsche gesetzliche Rentenversicherung,
1965-1999
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2
Anteil der verschiedenen Durchführungswege an der betrieblichen
Altersvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
3
Relation der ausgezahlten Leistungen der Lebensversicherer zu den
Ausgaben der GRV von 1980-1996 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
4
Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland
. . . . . . . . . . . . . . . . 18
5
Zusammengefaßte Geburtenziffer ab 2000. Schätzwerte der 9.
koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung
. . . . . . . . . . . . . . . . 21
6
Lebenserwartung Neugeborener
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
7
Fernere Lebenserwartung der Senioren mit 60 Jahren
. . . . . . . . . .
24
8
Lebendgeborene und Gestorbene in Deutschland 1998 bis 2050
. . . .
29
9
Altenquotient ,,60"
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
10 Altenquotient ,,65"
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Tabellenverzeichnis:
1
Beitragssatzentwicklung bei alternativen Szenarien . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

5
Abkürzungsverzeichnis
AS
Altersvorsorge-Sondervermögen
GRV gesetzliche Rentenversicherung
KDV Kapitaldeckungsverfahren
UV
Umlageverfahren

6
1 Einleitung
Die Rentenpolitik der Bundesrepublik Deutschland spielt immer wieder eine entscheidende
Rolle im politischen Geschehen der letzten Jahrzehnte. Trotz aller Reformbemühungen ist
die Rentenproblematik immer noch unbewältigt. Vor allem sind die immer kürzer
werdenden Abstände zwischen den einzelnen Reformen ein Zeichen für die zunehmende
Verschlechterung der Gesamtsituation innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
In der Vergangenheit wurde jede größere Reform als die endgültige Lösung aller
finanziellen Probleme der Rentenversicherung von der jeweiligen Regierung gefeiert. Nach
wenigen Jahren war aber eine weitere Reform notwendig, da sich die Lage noch negativer
entwickelt hat. Nach der Rentenreform 1992, die den Übergang von der bruttolohn- zur
nettolohnbezogenen dynamischen Rente vorsah, kam bereits 1998 ein neuer
Rentenvorschlag in die Diskussion. Dabei wurde zum ersten Mal in der Geschichte der
Rentenversicherung die Berücksichtigung des demographischen Faktors in Betracht
gezogen. Dieser Vorschlag könnte als ein Schritt in die richtige Richtung bezeichnet
werden, denn dadurch würde die Rentenhöhe den demographischen Gegebenheiten
angepasst werden. Leider wurde diese Reformoption vor ihrem Inkrafttreten 1999 von der
rot-grünen Regierung außer Kraft gesetzt. Diese Tatsache ist ein Zeichen für das politische
Denken in Zeitabständen einer Wahlperiode.
Dabei besteht die Gefahr bei einer Fülle von kleineren und größeren Reformen, das
eigentliche Ziel, nämlich die Stabilisierung des Rentensystems, aus den Augen zu
verlieren. Darüber hinaus nimmt jede Reformumsetzung sehr viel Zeit in Anspruch. Also
bedeutet dies, dass bei der Reform welche nicht das Problem ,,direkt an der Wurzel
anpackt" nur zusätzlich Zeit verschwendet wird. Dabei wird die Lage der
Rentenversicherung im Zeitverlauf dramatischer und unübersichtlicher.
Eine aktuelle Reform 2001 ist die sogenannte ,,Riester-Rente". Diese Reform sieht die
kapitalgedeckte Altersvorsorge als ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies
kann als eine Wende in der Alterssicherung bezeichnet werden. Die Förderung des Staates
ist aber so gering, dass sie den Namen ,,Altersvorsorge" nicht verdient, was das eigentliche
Problem dieser Reform ist.

7
Wie wir sehen können, war zwar die Richtung aller Reformbemühungen richtig. Dabei
wird jedoch bemängelt, dass die Ausmaße der Veränderungen für die dauerhafte
Stabilisierung des Rentensystems nicht ausreichen. Dies lässt sich damit begründen, dass
die jeweiligen Regierungen, sich davor hüten, das Rentensystem an die aktuelle Situation
anzupassen, da es automatisch zu Leistungskürzungen kommt. Dabei besteht die Gefahr,
dass die jeweilige Partei nicht mehr an der Macht verbleibt bzw. abgewählt wird.
Deswegen ist das Ziel dieses Betrages, einen grundlegenden Überblick über die aktuellen
Probleme des Rentensystems und die sich daraus ergebenden Reformoptionen zu
verschaffen. Um dies zu ermöglichen werde ich zunächst im zweiten Kapitel meiner Arbeit
ausführlich das aktuelle Rentensystem beschreiben. Dabei werde ich nicht nur auf das
gesetzliche Rentenversicherungssystem genauer eingehen, sondern die betriebliche sowie
private Altersvorsorge ansprechen. Mein Ziel in diesem Kapitel ist, einen Überblick über
das gesamte Rentensystem in der Bundesrepublik zu ermöglichen. Damit wird deutlich,
dass die private kapitalgedeckte Rentenversicherung kein neues Terrain ist, sondern bereits
Jahrzehnte lang neben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland existiert.
Im dritten Kapitel meiner Arbeit gehe ich genauer auf die demographische Entwicklung
ein. Dies ist die Hauptursache für die Misere in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dabei spielen Aspekte der demographischen Alterung und des Geburtenrückgangs eine
vorrangige Rolle. Hierbei sollte erwähnt werden, dass diese Trends nicht nur Deutschland
sondern nahezu alle Industrienationen betreffen. Der zweite Teil des Kapitels beschäftigt
sich mit der Bevölkerungsentwicklung in der Zukunft (Modellrechnung). Damit sollte die
Notwendigkeit des politischen Handelns bezüglich des nationalen Rentensystems betont
werden.
Die letzten beiden Kapitel bilden den Kern dieses Beitrages. Im Kapitel 4 wird die
idealtypische Funktionsweise des Umlage- sowie des Kapitaldeckungsverfahrens erläutert.
In diesem Zusammenhang werden die Auswirkungen des demographischen Wandels auf
diese beiden Verfahrensarten betrachtet. Dabei ist die Anfälligkeit der Kapitaldeckung
gegenüber der demographischen Entwicklung von besonderer Bedeutung. Das
kapitalgedeckte Rentensystem gilt nach Meinung vieler Experten immer noch als immun
gegenüber jeglichen demographischen Strukturveränderungen. Bei realistischer
Betrachtung kann diese Behauptung jedoch nicht bestätigt werden. Um es vorweg zu

8
nehmen, reagiert das Umlageverfahren im Vergleich zum Kapitaldeckungsverfahren
trotzdem sensibler auf die demographischen Veränderungen.
Nach der ausführlichen Schilderung der Lage der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt
das fünfte Kapitel mögliche Lösungsvorschläge auf. Hierbei werden grundsätzlich zwei
Gruppen von Reformenvorschlägen unterschieden. Zunächst sind es die Reformoptionen,
die innerhalb des bestehenden Rentensystems umgesetzt werden können. Des weiteren
werden Lösungsmöglichkeiten, die die Kapitaldeckung teilweise oder vollständig in die
gesetzliche Rentenversicherung integrieren, vorgestellt. Zusätzlich dazu werden die
Schwierigkeiten einer Umstellung bei der Neugestaltung kurz angeschnitten. Um die
Notwendigkeit des Systemwechsels zu verdeutlichen, werden die Argumente, welche die
Überlegenheit des Kapitaldeckungsverfahrens gegenüber dem Umlageverfahren
verdeutlichen, präsentiert. Dabei wird diese optimistische Einschätzung aber auch kritisch
hinterfragt, denn die Kapitaldeckung hat nicht nur Vorteile. Anschließen werden die
möglichen Reformansätze miteinander verglichen und Entscheidungen zur bestmöglichen
Lösung der aktuellen Rentenversicherungsprobleme getroffen.

9
2 Das bestehende Rentensystem in Deutschland
2.1 Das ,,Drei-Säulen-Modell" der Altersvorsorge
Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf den drei Säulen: der gesetzlichen
Rentenversicherung, der betrieblichen Alterssicherung sowie der privaten,
kapitalgedeckten Vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung spielt in der
Altersvorsorge die wichtigste Rolle. Sie ist mit 80% des Einkommens von im Haushalt
lebenden Personen über 65 Jahre alt das bedeutendste Instrumentarium der Altersvorsorge.
Die betriebliche Alterssicherung mit 5% sowie die private Vorsorge mit 15% der
Rentengesamtleistung nehmen eine nachrangige Stellung in der Altersvorsorge ein.
1)
Die Bedeutung der einzelnen Säulen für die Erwerbstätigen hängt vom deren
Beschäftigungsverhältnis ab. Für die nichtselbständigen Beschäftigten besteht die
Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dementsprechend ist die
Bedeutung der anderen beiden Säulen gering. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge ist
der Handlungsspielraum des Einzelnen eingeschränkt. Die Entscheidung der Durchführung
zur betrieblichen Vorsorge liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Die private Altersvorsorge
ist die einzige Säule im gesamten Rentensystem, bei der jeder Einzelne nach seinem
Ermessen handeln kann.
Hingegen steht es den unabhängig Beschäftigten (Selbstständigen) frei, sich für die
passende Altersvorsorgekonstellationen zu entscheiden. Sie können freiwillig der
gesetzlichen Rentenversicherung beitreten oder alternativ dazu privat vorsorgen.
2)
1)
Vgl. Börsch-Supan (1999), S. 12; http://www.gdv.de/presseservice/19918.htm?IE, Stand: 07.01.03
2)
Vgl. Mauer (1998), S. 20 f.

10
2.2 Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wie bereits erwähnt, trägt die gesetzliche Rentenversicherung von den drei Säulen der
Altersvorsorge die Hauptlast. Ihre Ausgaben übersteigen die Leistungen der
Lebensversicherer um das 5fache, die der betrieblichen Altersvorsorge um das 14fache.
3)
Die GRV ist mit 42,4 Mio. Versicherten und 18,7 Mio. Leistungsempfängern
4)
sowie mit
Rentenausgaben von ca. 183 Mrd. im Jahre 2000 der größte Sozialversicherungszweig in
der Bundesrepublik.
5)
Sie wird zu etwa 70% durch die Rentenversicherungsbeiträge der Mitglieder finanziert und
die restlichen 30% entfallen auf den Bundeszuschuß.
Betrachtet man die Geschichte der Finanzierung der GRV, stellt man fest, daß der
Beitragssatz sowie der Bundeszuschuß seit den 60er Jahren erheblich gestiegen ist. In den
60er Jahren lag der Beitragssatz bei 14%, der Bundeszuschuß stieg stetig an (siehe Abb. 1).
Von 1968 bis 1973 stiegen die Beiträge und der Bundeszuschuß wurde reduziert. In den
90er Jahren ist die Entwicklung umgekehrt verlaufen. In 1998 wurde die Erhöhung des
Beitragssatzes auf 20,3% verhindert, indem man den gestiegenen Bundeszuschuß durch die
Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1% finanziert hat. In 1999 wurde der Beitragssatz auf
19,5% gesenkt, so daß der erwartete Anstieg des Bundeszuschusses durch die sog.
Ökosteuer finanziert wurde. Ohne den Bundeszuschuß würde der Beitragssatz 29,5%
betragen, aus heutiger Sicht sind dies rund 10% mehr.
6)
3)
Vgl. http://www.einblick.dgb.de/archiv/0119/gf011903.html, Stand: 09.01.03
4)
Vgl. http://www.vdr.de/internet/vdr/stat-akt.nsf/($URLRef)/7EF6D96C693EF$E0C1256B35003D84F1,
Stand: 09.01.03
5)
Vgl. http://www.vdr.de/internet/vdr/statzr.nsf/($URLRef)/FD75D783A98C$A75C1256A390..., Stand:
10.01.03
6)
Vgl. Börsch-Supan (1999), S. 14.

11
Abbildung 1:
Bei original getreuer Übernahme: Quelle: entnommen aus Deutsches Institut für Altersvorsorge (1999)a, S. 15.
Wie bereits erwähnt, sind alle abhängig Erwerbstätigen in der GRV beitragspflichtig.
7)
Der
Rentenbeitrag wurde im 2003 von 19,1 auf 19,5 % auf das Erwerbseinkommen angehoben
und ist proportional zum Einkommen. Neben der Beitragserhöhung ist auch die sog.
Beitragsbemessungsgrenze von 4500 auf 5100 in den alten Bundesländern und von 3750
auf 4250 in den neuen Ländern gestiegen.
8)
Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von
dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer erbracht.
9)
Die Grundvoraussetzung für den Bezug einer gesetzlichen Rente ist die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorher sowie Leistung der
Versicherungsbeiträge in einem bestimmten Mindestzeitraum. Der Versicherte erwirbt den
Rentenanspruch i. d. R. nach 60 Monaten der Beitragsleistung, auch die Ersatzzeiten z. B.
Kindererziehung oder Hochschulausbildung können zu einem gewissen Umfang als
Beitragszeiten angerechnet werden.
10)
Die GRV hat das Ziel, die Altersarmut zu vermeiden bzw. einen angemessenen
Lebensstandard zu sichern.
11)
7)
Vgl. Börsch-Supan (1999), S. 13; Theis (2001), S. 63.
8)
Vgl. http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/16.11.2002/307871.asp, Stand: 22.11.02
9)
Vgl. Ritter / Hohmeier (1999), S. 73; Börsch-Supan (1999), S. 14; Theis (2001), S. 63.
10)
Vgl. Ritter / Hohmeier (1999) S. 73f.
11)
Vgl. Hirvonen (1993) S. 28.
Beitragssätze für die deutsche gesetzliche
Rentenversicherung, 1965-1999
0
5
10
15
20
25
30
in %
Direkter und indirekter Beitragssatz
Nur direkter Beitragssatz

12
Demzufolge bietet die GRV den langjährig Versicherten eine Alterssicherung, die deutlich
über dem Existenzminimum liegt und eine Lohnersatzfunktion besitzt. Das Rentenniveau
der sog. Altersrente bei der 45-jähriger Erwerbszeit beträgt ca. 69% des durchschnittlichen
Nettoeinkommens.
12)
Die Rente wegen der verminderten Erwerbstätigkeit (Invalidenrente)
ist etwas niedriger als die Altersrente und die Hinterbliebenenrente beträgt höchstens 60%
der Versichertenrente.
13)
Die Funktionsweise der GRV entspricht in etwa dem Versicherungsprinzip. Sie
unterscheidet sich jedoch von der Funktionsweise einer privaten Versicherung in der
Berücksichtigung der sozial - politischen Aspekte (versicherungsfremde Leistungen) z. B.
die rentensteigernde Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten. Daher sind die
erwarteten Leistungen nur geringfügig äquivalent zu den geleisteten Beiträgen.
14)
Ein weiterer Aspekt der nicht mit dem Versicherungsprinzip übereinstimmt, ist die
Finanzierung der GRV im Umlageverfahren. Dabei werden die Beiträge der
Erwerbstätigen in der gleichen Periode zur Zahlung der laufenden Renten an die
Nichterwerbstätigen verwendet (Generationsvertrag). Abgesehen von einer
Schwankungsreserve i. H. einer Monatsausgabe, kommt es zu keiner
Kapitalstockbildung.
15)
Die Höhe der monatlichen Rente wird durch die Rentenformel bestimmt. Zum einen
berücksichtigt die Rentenformel die individuellen Faktoren, das sind die rentenrechtlich
relevanten Zeiten und die Höhe der geleisteten Beiträge. Zum anderen wird die konstante
Einkommensverteilung zwischen den Rentnern und Erwerbstätigen angestrebt, indem man
die Rentner an der Produktivitätssteigerung der Volkswirtschaft teilhaben läßt. Durch den
Rentenfaktor wird die Rentenart bestimmt (Alters-, Invaliditäts- oder
Hinterbliebenenrente). Ab 2001 wird in der Rentenformel bei der Altersrente auch die
Rentenbezugsdauer einbezogen (Rentenreform 1992).
16)
12)
Vgl. Theis (2001), S. 64;
http://www.vdr.de/internet/vdr/finanz.nsf/WPTables/B5EA2FEAAE225970C1256A9C005426D7, Stand:
09.01.03
13)
Vgl. Theis (2001), S. 64.
14)
Vgl. Theis (2001), S. 63f.
15)
Vgl. Laux / Siebel (1999), S. 13; Ritter / Hohmeier (1999), S. 73; Theis (2001), S. 64.
16)
Vgl. Theis (2001), S. 64; Börsch-Supan (1999), S. 15f.

13
2.3 Die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist die schwächste Säule im ,,Drei-Säulen-Konzept", sie
trägt gerade mit 5% zum Alterseinkommen bei.
17)
Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber
in der privaten Wirtschaft nach dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze
(Renteneintrittsalter) eventuell auch bei der Invalidität oder im Falle des Todes, eine
bestimmte Leistung zu gewähren (leistungsorientierte Zusage) bzw. einen bestimmten
Beitrag zum Alterseinkommen des Arbeitnehmers zu leisten (beitragsorientierte
Zusage).
18)
Es existiert auch eine betriebliche Altersvorsorge im öffentlichen Sektor, da
aber dieser Themenabschnitt für meine Arbeit von zweitrangiger Bedeutung ist, werde ich
weiter nur auf die betriebliche Altersvorsorge im Privatsektor eingehen.
Die betriebliche Altersvorsorge steht nur einer begrenzten Anzahl der Arbeitnehmer zur
Verfügung. Nach den Angaben des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung waren im Jahre
1999 in den alten Bundesländern 64% der Arbeitnehmer im Verarbeitenden Gewerbe und
28% der Arbeitnehmer im Handel durch eine betriebliche Altersvorsorge abgesichert.
Dabei ist eine Stagnation von einem Prozentpunkt je Sektor zu verzeichnen.
19)
50% der Männer und 10% der Frauen beziehen neben GRV eine Betriebsrente. Die
durchschnittliche Leistungshöhe ist gegenüber der GRV geringer. Während die
durchschnittliche Betriebsrente der Männer bei 307 liegt, beträgt die Betriebsrente der
Frauen gerade noch die Hälfte 151 .
20)
38% aller Unternehmen in Deutschland verfügen über eine betriebliche Alterssicherung.
Dabei ist sie von der Unternehmensgröße abhängig. Die Großunternehmen mit über 500
Beschäftigten besaßen zu 88% ein entsprechendes System. Bei Kleinunternehmen ist der
Anteil deutlich niedriger.
21)
Die betriebliche Alterssicherung erfolgt in der Regel über ein Kapitaldeckungsverfahren.
17)
Vgl. http://www.gdv.de/presseservice/19918.htm?IE, Stand: 07.01.03
18)
Vgl. Theis (2001), S. 68.
19)
Vgl. http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf, Stand: 15.01.03;
http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand: 15.01.03
20)
Vgl. Adelt / Dehm / Schulte (1999), S. 73; http://www.finanzplatz.de/Webmaskenformeln, Stand:
14.01.03
21)
Vgl. Steenbock (1999) S. 26; Adelt / Dehm / Schulte (1999), S. 73f.

14
Dies bedeutet, die spätere Betriebsrente ergibt sich aus der durch die Beiträge erbrachten
Ersparnis, dabei kommt es zur Kapitalstockbildung.
22)
In Deutschland existieren vier mögliche Durchführungsalternativen der betrieblichen
Alterssicherung:
-
Direktzusage
-
Pensionskasse
-
Direktversicherung
-
Unterstützungskasse.
23)
In der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktzusage, die am weitesten verbreitete
Alternative wie Abbildung 2 zeigt. Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer
nach der Pensionierung eine Betriebsrente zu zahlen. Die Rentenhöhe wird durch einen
festgelegten Prozentsatz des Einkommens bestimmt. Das Unternehmen bildet
Pensionsrückstellungen, was den Gewinn mindert. Dieser Kapitalstock steht dem
Unternehmen für den Versorgungsfall zur Verfügung.
24)
Ein weiterer Durchführungsweg ist die Pensionskasse. Die Pensionskasse ist ein
Versicherungsunternehmen für einen oder mehrere Arbeitgeber. Dabei haben die
Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen.
25)
Die Beiträge
werden so berechnet, daß durch das Agieren auf dem Kapitalmarkt ein notwendiger
Kapitalstock beim Versorgungsfalleintritt gebildet werden kann.
26)
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten
eines oder mehrerer Arbeitnehmer ab.
27)
Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als
auch vom Arbeitnehmer entrichtet werden.
28)
Der vierte und letzte Durchführungsweg ist die Unterstützungskasse. Sie existiert
ausschließlich zum Zweck, die betriebliche Versorgungsleistung zu gewähren und ist eine
rechtlich selbstständige Einrichtung. Im Unterschied zur Pensionskasse haben die
Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen.
29)
22)
Vgl. http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand: 15.01.03
23)
Vgl. Steenbock (1999) S. 22; Theis (2001), S. 70; Adelt / Dehm / Schulte (1999), S. 74f.;
http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand: 15.01.03
24)
Vgl. Theis (2001), S. 70; http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand:
15.01.03
25)
Vgl. Steenbock (1999) S. 23.
26)
Vgl. http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand: 15.01.03
27)
Vgl. Theis (2001), S. 70; Steenbock (1999) S. 23;
http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand: 15.01.03
28)
Vgl. http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand: 15.01.03
29)
Vgl. Steenbock (1999) S. 23.

15
Abbildung 2:
Bei original getreuer Übernahme: Quelle: entnommen aus http://www.finanzplatz.de/Webmaskenformeln
,
Stand: 14.01.03
Wie schon oben erwähnt wurde, befindet sich die betriebliche Altersvorsorge im Stadium
der Stagnation. Dies ist auf die ungünstigen steuerlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen zurückzuführen.
Bei der Direktzusage ist der zugrunde zu legende Kalkulationszins zu hoch angesetzt, das
birgt ein Liquiditätsrisiko in der Auszahlungsphase für das Unternehmen. Dies führt dazu,
daß der steuerlich wirksame Rückstellungsaufwand geringer ist als der tatsächlich zur
Finanzierung der Betriebsrenten benötigte.
30)
Bei der Unterstützungskasse können die Beiträge des Arbeitgebers nur so lange steuerlich
wirksam geltend gemacht werden, bis der Kapitalstock die Höhe von zwei Jahresrenten pro
Versicherten erreicht hat.
31)
Die Pensionskasse sowie die Direktversicherung unterliegen der vorgelagerten
Besteuerung und somit den inzwischen zu restriktiv anzusehenden Anlagevorschriften.
32)
30)
Vgl. http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand: 15.01.03;
http://www.finanzplatz.de/Webmaskenformeln, Stand: 14.01.03
31)
Vgl. http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand: 15.01.03
32)
Vgl. http://www.bdb.de/download/statement/DFA_Alterssi_Innen_05.pdf, Stand: 15.01.03;
http://www.finanzplatz.de/Webmaskenformeln, Stand: 14.01.03
Anteil der verschiedenen Durchführungswege an der
betrieblichen Altersvorsorge
Unterstützungskasse
8%
Direktzusage
57%
Direktversicherung
13%
Pensionskasse
22%

16
2.4 Die private Altersvorsorge
Die dritte Säule des Rentensystems wird von den freiwilligen privaten Ersparnissen der
Bürger getragen. Vor dem Hintergrund der unsicheren Zukunft der gesetzlichen
Rentenversicherung verzeichnete die private Altersvorsorge in den letzten Jahren stetige
Zuwächse.
Rund 50% der Deutschen zwischen 18-50 Jahren verfügten 1996 über eine private
Alterssicherung.
33)
Die Lebensversicherung wird dabei von den Versicherten favorisiert, da
60% der Deutschen über eine solche verfügen.
34)
Die Vorsorgeanwartschaft der Frauen ist niedriger als die der Männer, sie beträgt gerade
122 monatlich (Westdeutschland). Die Höhe der monatlichen Anwartschaft für Männer
liegt bei 215 (Westdeutschland). Die Vorsorgeanwartschaften in Ostdeutschland sind im
Vergleich zu Westdeutschland erheblich niedriger. Die ostdeutschen Männer haben
durchschnittlich Anspruch auf 126 monatlich, die ostdeutschen Frauen 84 .
35)
Die private Vorsorge hat die Funktion, die im Rentenalter entstandene Einkommenslücke
zu schließen. Im Vergleich zur standardisierten gesetzlichen Alterssicherung, deren
Ausgestaltung vom Gesetzgeber bestimmt wird, sowie die betriebliche
Rentenversicherung, deren Durchführung eine Entscheidung des Arbeitgebers ist, hat der
Versicherte die Möglichkeit, die private Alterssicherung seinen individuellen Bedürfnissen
anzupassen. Dabei basiert die private Altersvorsorge auf dem Kapitaldeckungsverfahren.
36)
Die Lebensversicherung als private Altersvorsorge
Die am weitesten verbreitete Form der privaten Altersvorsorge ist die Lebensversicherung.
Die Auszahlungen der Lebensversicherer an die Versicherten betragen ein Fünftel der
gesetzlichen Rentenausgaben. Die Lebensversicherer erlebten in den letzten Jahren starken
Zuwächse. Die an Versicherungsnehmer ausgezahlten Leistungen sind seit 1991 um 65%
gestiegen,
37)
ein Zeichen dafür, dass die Versicherten der GRV in der Zukunft das
Absinken des Rentenniveaus erwarten.
38)
33)
Vgl. www.stephanboll.com/tutor_07_01.pdf, Stand: 15.01.03
34)
Vgl. Adelt / Dehm / Schulte (1999), S. 63.
35)
Vgl. www.stephanboll.com/tutor_07_01.pdf, Stand: 15.01.03; Laux / Siebel (1999), S. 21.
36)
Vgl. Theis (2001), S. 71.
37)
Vgl. Adelt / Dehm / Schulte (1999), S. 63.
38)
Vgl. Orth (1999), S. 135.

17
Auch das Beitragsvolumen der Lebensversicherer ist in den letzten Jahren erheblich
gestiegen, lag es 1980 noch bei 13,2 Milliarden , so betrug das Beitragsvolumen 1990
rund 27,5 Milliarden und 1996 ist das Beitragsvolumen auf 47,5 Milliarden
angestiegen.
39)
Abbildung 3:
Bei original getreuer Übernahme: Quelle: entnommen aus Deutsches Institut der Altersvorsorge GmbH (1999)b, S. 64.
Dabei ist aber zu beachten, daß die Lebensversicherer nicht nur die Leistungen für die
Altersvorsorge erbringen, sondern auch im Todesfall des Ernährers, die Familie
abzusichern, oder zur Finanzierung größerer Investitionen verwendet werden können. Der
größte Teil der Lebensversicherungen wurde aber zum Zweck der Altersvorsorge
abgeschlossen.
40)
Die am weitesten verbreitete Lebensversicherungsform ist die Vorsorge für den Todes-
oder Erlebensfalls, über die 50% der Versicherten verfügten. Die anderen
Lebensversicherungsformen schneiden schlechter ab. So waren reine vermögensbildende
Lebensversicherungen mit 13% weniger verbreitet. Fondsgebundene
Lebensversicherungen spielten mit 1% eher eine unbedeutende Rolle bei der
Altersvorsorge.
41)
39)
Vgl. Adelt / Dehm / Schulte (1999), S. 63; Orth (1999), S. 135.
40)
Vgl. Theis (2000), S. 71; Adelt / Dehm / Schulte (1999)b, S. 64.
41)
Vgl. Adelt / Dehm / Schulte (1999)b, S. 65.
Relation der ausgezahlten Leistungen der
Lebensversicherer zu den Ausgaben der GRV
von 1980-1996
0
5
10
15
20
25
in %

18
Andere Formen der privaten Alterssicherung
Die Lebensversicherung ist nicht die einzige Form der privaten Altersvorsorge. Ein
wichtiges Instrument der Alterssicherung sind Immobilien. Das Wohneigentum ist zu
Beginn des Rentenalters meistens abbezahlt, so dass ein mietfreies Wohnen ermöglicht
wird. Daher verfügt man im Rentenalter über ein höheres Einkommen.
42)
1995 besaßen
mehr als die Hälfte der über 65-Jährigen ein eigenes Haus bzw. eine
Eigentumswohnung.
43)
Eine weitere Form der privaten Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung. Sie ist
eine Kapitalversicherung, die im Gegensatz zu Kapitallebensversicherung kein
Todesfallrisiko des Versicherten absichert. Im Falle des Todes der versicherten Person
erhält der bzw. die Bezugsberechtigte die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien
mit dem erwirtschafteten Gewinnanteil, falls keine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde.
Die bei der Lebensversicherung üblichen Gesundheitsfragen sowie der damit oft
verbundene Gesundheitsheck beim Arzt entfallen.
44)
Laut einer Befragung der Allianz
Lebensversicherung - AG von Personen zwischen 18 und 55 Jahren hatten 55% der
Befragten eine private Altersvorsorge und 32,9% davon eine privaten Rentenversicherung
abgeschlossen.
45)
Die private Altersvorsorge kann auch in Form von Aktien, Investmentfonds sowie
Wertpapieren erfolgen. Derzeit sind die niedrig verzinsten Spareinlagen und
festverzinslichen Wertpapiere mit einem Anteil von 15,5% vom Versicherungsvolumen
eine wesentlicher Bestand der privaten Vorsorge.
46)
Mit dem dritten Finanzmarktförderungsgesetz hat der Gesetzgeber 1998 einen neuen Typ
eines Investmentfonds für die private Altersvorsorge geschaffen, die Altersvorsorge ­
Sondervermögen (AS). Die AS- Investmentfonds müssen einem obligatorischen Konzept
entsprechen, der sie für die private Altersvorsorge besonders geeignet macht. Um das
Risiko der Kapitalanlage zu minimieren, wird es vom Gesetzgeber gefördert, 50% des
Kapitals in die Substanzwerte (Aktien und Immobilien) anzulegen. Zur Risikoreduzierung
42)
Vgl. www.stephanboll.com/tutor_07_01.pdf, Stand: 15.01.03; Theis (2000), S. 72.
43)
Vgl. Theis (2000), S. 72; Adelt / Dehm / Schulte (1999), S. 65.
44)
Vgl. www.magral.de/sieve.2/rentenvers.pdf, Stand: 21.02.03
45)
Vgl. Adelt / Dehm / Schulte (1999), S. 67.
46)
Vgl. Laux / Siebel (1999), S. 21; http://www.finanzplatz.de/Webmaskenformeln, Stand: 14.01.03; Adelt /
Dehm / Schulte (1999), S. 67.

19
dient auch das Recht des Anlegers, nach drei Viertel der vereinbarten Vertragslaufzeit in
andere Fondstypen mit geringerem Kapitalmarktrisiko umzuschichten. Der große Nachteil
dieser Anlageform der privaten Alterssicherung ist, daß das AS im Gegensatz zur
Lebensversicherung keine steuerlichen Vergünstigungen erfährt.
47)
Als Fazit bleibt festzuhalten, daß die GRV derzeit immer noch die wichtigste Rolle im
Altersvorsorgesystem der Bundesrepublik spielt, das hohe Niveau der GRV kann aber in
der Zukunft aufgrund der Bevölkerungsalterung nicht beibehalten werden.
48)
Infolge dieser
erheblichen Finanzierungsprobleme der GRV wurde 2001 eine Rentenreform durchgeführt
(Riesterrente).
Rentenreform 2001: die Riesterrente
Die Kritiker sehen in dieser Rentenreform den ersten Schritt zur Abkehr von der
umlagefinanzierten GRV zu einer kapitalgedeckten, privaten Altersvorsorge. Ziel dieser
Rentenreform war, die Absenkung von derzeit 70% auf maximal 67% des
Nettoeinkommens zu ermöglichen
49)
und somit die Beiträge zur GRV künftig stabil zu
halten. Dabei sollen die Rentenbeiträge in 2030 die Grenze von 22% nicht übersteigen.
50)
Grundsätzlich ist die Förderung der privaten sowie der betrieblichen Altersvorsorge
möglich, die Beurteilung hinsichtlich der Eignung als eine Altersvorsorge erfolgt nach
bestimmt festgelegten Kriterien.
51)
Von etwa 32 Millionen Berechtigten haben nur rund 2,65 Millionen in Jahre 2002 die
Möglichkeit der staatlichen Förderung genutzt.
52)
Die ablehnende Haltung der Bevölkerung
ist damit zu begründen, daß die sog. Riester - Rente nur 10% der Versorgungslücke im
Alter schließt. Das ist beim heutigen als auch beim künftigen Rentenniveau der GRV nicht
ausreichend.
53)
47)
Vgl. Adelt / Dehm / Schulte (1999), S. 69; Theis (2000), S. 73.
48)
Vgl. www.stephanboll.com/tutor_07_01.pdf, Stand: 15.01.03
49)
Vgl. www.moessler-stb.de/Aktuell/Riesterrente.pdf, Stand: 22.01.03;
www.helvetia.de/Service_Center/Infomaterial/rentenreform.pdf, Stand: 22.01.03;
www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-139867,00.html; Stand: 25.11.02
50)
Vgl. www.helvetia.de/Service_Center/Infomaterial/rentenreform.pdf, Stand: 22.01.03
51)
Vgl. www.manager-magazin.de/geld/rente/0,2828,druck-140039.html, Stand: 25.11.02
52)
Vgl. www.manager-magazin.de/geld/rente/0,2828,druck-224119,00.html, Stand: 25.11.02
53)
Vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-139867,00.html; Stand: 25.11.02;
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.11.2002/311114.asp, Stand: 22.11.02

20
Dazu kommt noch, daß die Beitragszahler zusätzlich zu den Beiträgen der GRV 4% mehr
zahlen müssen, damit ihre Altersvorsorge gesichert wird.
54)
Ein weiterer Kritikpunkt der Rentenreform 2001 ist, daß das Rentenniveau von 67% beim
stabilen Renten - Beitragssatz nicht zu halten ist. Spätestens dann, wenn die heutigen 30-
Jährigen das Rentenalter erreichen, wird das Rentenniveau auf 60% des Nettolohns
absinken, die pessimistischeren Prognosen sagen sogar den Wert von 54% voraus.
55)
Auf jeden Fall wird klar, daß die Bedeutung der GRV als Haupteinkommensquelle im
Rentenalter künftig abnehmen wird. Dabei wird die kapitalgedeckte, private
Altersvorsorge im Vergleich zu heute mehr in den Vordergrund rücken und somit stärker
in der individuellen Verantwortung der Bundesbürger.
54)
Vgl. www.manager-magazin.de/geld/rente/0,2828,druck-140031,00.html, Stand: 25.11.02
55)
Vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-139867,00.html; Stand: 25.11.02

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2003
ISBN (eBook)
9783832470425
ISBN (Paperback)
9783838670423
DOI
10.3239/9783832470425
Dateigröße
687 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Freie Universität Berlin – Volkswirtschaft
Erscheinungsdatum
2003 (Juli)
Note
2,2
Schlagworte
altervorsorge entwicklung rentenversicherung kapitaldeckungsverfahren
Produktsicherheit
Diplom.de
Zurück

Titel: Rentenkrise in Deutschland und Wege zur Lösung
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
96 Seiten
Cookie-Einstellungen