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Untersuchung des Nachhaltigkeitsindikatorensatzes "Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in NRW" und dessen Anwendung in der kommunalen Planungspraxis

Dargestellt am Beispiel der Stadt Herdecke

©2002 Diplomarbeit 258 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die zunehmende Verstädterung und der damit einhergehende Verbrauch natürlicher Ressourcen stellen ein weltweites Problem dar. Der Anteil der Bevölkerung, der in Städten lebt, nimmt stetig zu. In Europa beträgt dieser Anteil bereits ca. 67% der Gesamtbevölkerung, in anderen Kontinenten ist sogar ein um ca. 10% höherer Anteil zu verzeichnen, und für die Zukunft wird mit einer Beschleunigung des Verstädterungsprozesses gerechnet. Dieses starke Wachstum der Städte bewirkt voraussichtlich neben einer drastischen Verknappung natürlicher Ressourcen auch eine Verdopplung der bebauten Flächen innerhalb der nächsten 25 Jahre. Die durch die Verstädterung bedingten Schädigungen der natürlichen Lebensgrundlagen rufen Folgeentwicklungen für die gesamte Umwelt, und damit auch für den Menschen, hervor. Die Sicherung der natürlichen Ressourcen durch eine sowohl wirtschaftlichen und sozialen, als auch ökologischen Gesichtspunkten Rechnung tragende Entwicklung, soll durch das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gewährleistet werden.
Gemäß §1(5) BauGB sind die Kommunen in Deutschland zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung verpflichtet. Auch andere Gesetzbücher weisen auf die Wichtigkeit einer nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene hin. Da der Begriff einer nachhaltigen Entwicklung vom Gesetzgeber nicht näher definiert wird, es also keine staatlichen Vorgaben dessen gibt, welche Ziele dieses Leitbild enthält, werden vielerorts Indikatoren als geeignetes Instrument gesehen, den Begriff der Nachhaltigkeit näher zu determinieren und zu operationalisieren. Laut einer Erhebung zum Stand der kommunalen Indikatorenentwicklung in Nordrhein-Westfalen wurde jedoch festgestellt, dass viele Kommunen Probleme bei der eigenständigen Auswahl von geeigneten Indikatoren sowie mit deren Auswertung und sonstigen Verwendung haben. Hierdurch ergibt sich ein Umsetzungshindernis der unter anderem in Kapitel 35 der Agenda 21 geforderten Kontrolle nachhaltiger Entwicklung auf kommunaler Ebene. Um diese Probleme zu umgehen, bieten einige Institutionen den Kommunen „vorgefertigte“, sogenannte standardisierte Indikatorensätze an. Ziel dieser Arbeit ist es, die Anwendung des standardisierten Nachhaltigkeitsindikatorensatzes Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in NRW auf kommunaler Ebene zu analysieren und bezüglich dessen Eignung für Politik und Planung auf kommunaler Ebene zu bewerten.
Dabei umfasst der erste Teil der Arbeit die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 7009
Sank, Christoph: Untersuchung des Nachhaltigkeitsindikatorensatzes "Indikatoren für
eine nachhaltige Entwicklung in NRW" und dessen Anwendung in der kommunalen
Planungspraxis - Dargestellt am Beispiel der Stadt Herdecke
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Fachhochschule Südwestfalen, Universität, Diplomarbeit, 2002
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
i
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis... i
Abbildungsverzeichnis ... vi
Tabellenverzeichnis ... ix
Abkürzungsverzeichnis... x
Teil I: Einleitung
1
1
Einleitung ... 2
Teil II: Wissenschaftliche Grundlagen 7
2
Nachhaltigkeit... 8
2.1 Nachhaltigkeitsdefinitionen ... 8
2.2 Nachhaltige städtebauliche Entwicklung gemäß dem Gesetzestext ... 10
2.3 Prinzipien und Managementregeln der Nachhaltigkeit... 10
2.4 Eigene Definition von Nachhaltigkeit... 14
3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung... 16
3.1 Verfahren und Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung ... 16
3.2 Handlungsfelder und Ziele nachhaltiger Stadtentwicklung... 21
3.2.1
Ziele einer nachhaltigen Entwicklung der Ressourcen und der natürlichen
Umwelt in Städten ... 22
3.2.2
Ziele einer nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung ... 27
3.2.3
Ziele einer nachhaltigen wirtschaftlichen Stadtentwicklung... 29

Inhaltsverzeichnis
ii
3.2.4
Ziele einer nachhaltigen institutionellen Stadtentwicklung ... 29
3.2.5
Ziele einer nachhaltigen kulturellen Stadtentwicklung ... 30
3.3 Zusammenfassung... 30
4
Indikatoren ... 32
4.1 Definition ... 33
4.2 Klassifikation von Indikatorensätzen... 33
4.2.1
Klassifizierung nach Inhalten ... 33
4.2.2
Klassifizierung nach methodischen Aspekten... 34
4.3 Klassifikation von Indikatoren... 35
4.3.1
Indikatoren für Monitoring und Erfolgskontrolle... 36
4.3.2 Basisindikatoren,
Kernindikatoren und erweiterte Indikatoren... 37
4.3.3
Unterscheidung nach Art der Erfassung von Sachverhalten ... 38
4.3.4 Sonstige
Indikatoren... 40
4.4 Funktionen von Indikatoren ... 40
4.4.1
Synoptische und arbeitsökonomische Funktion ... 41
4.4.2
Kommunikations- und Koordinationsfunktion... 42
4.4.3
Planungs- und Entscheidungsfunktion ... 42
4.5 Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten von Indikatoren in der kommunalen
Praxis... 45
4.5.1 Interne
Verwendung ... 47
4.5.2 Außenwirkung ... 51
4.6 Anforderungen an Indikatoren ... 54
4.6.1 Inhaltliche
Anforderungen... 58
4.6.2 Methodische
Anforderungen ... 61
4.6.3
Anforderungen an die Daten... 65
4.7 Zusammenfassung... 67
Teil III: Analysen
70
5
Analyse des Indikatorensatzes Indikatoren für eine Nachhaltige
Entwicklung in NRW der Energieagentur NRW... 71
5.1 Vorstellung des Projekts ... 71
5.1.1
Anlass des Projekts... 71

Inhaltsverzeichnis
iii
5.1.2
Bisherige sowie zukünftige Schritte und Phasen des Projekts ... 74
5.1.3
Funktion der Energieagentur NRW innerhalb des Projekts ... 78
5.2 Vorstellung der Indikatoren ... 79
5.2.1
Klassifikation der Indikatoren ... 79
5.2.2
Methodischer Rahmen der Indikatoren ... 80
5.2.3
Inhaltliche Gliederung der Indikatoren in Themenfelder... 81
5.2.3.1 Themenfeld Energie
82
5.2.3.2 Themenfeld Soziale Stadt
83
5.2.3.3 Themenfeld Stadtentwicklung und Ressourcen
84
5.2.3.4 Themenfeld Stoffströme
85
5.3 Analyse des Indikatorensatzes anhand der hergeleiteten Anforderungen ... 86
5.4 Analyse der inhaltlichen Anforderungen ... 87
5.4.1
Verständlichkeit [Anforderung I] ... 87
5.4.2
Berücksichtigung verschiedener Komponenten nachhaltiger Entwicklung
[Anforderung III]... 89
5.4.3
Berücksichtigung von Zielkonflikten und Wechselwirkungen
[Anforderung IV]... 91
5.4.4
Planungs- und Politikrelevanz [Anforderung V]... 93
5.5 Berücksichtigung der methodischen Anforderungen... 95
5.5.1
Vertretbarer Arbeitsaufwand [Anforderung VI]... 95
5.5.2
Leitbild- und Zielbezug [Anforderung VII] ... 97
5.5.3
Raumbezug [Anforderung VIII]... 109
5.5.4
Ausrichtung auf einen Adressaten [Anforderung IX] ... 111
5.6 Vergleichbarkeit [Anforderung X]... 111
5.6.1
Gewichtung [Anforderung XI] ... 113
5.6.2
Partizipationsmöglichkeiten [Anforderung XII] ... 114
5.6.3
Sonstige methodische Anforderungen [Kriterium XIII] ... 115
5.7 Anforderungen an die Daten ... 116
5.7.1
Nachvollziehbarkeit [Anforderung XIV]... 116
5.7.2
Datenverfügbarkeit [Anforderung XV] ... 118
5.7.3
Validität der Daten [Anforderung XVI] ... 121
5.7.4
Erfassung in Zeitreihen [Anforderung XVII]... 122
5.8 Schlussfolgerung... 123
6
Untersuchung des Indikatorenprojekts Indikatoren für eine
nachhaltige Entwicklung in NRW am Fallbeispiel Herdecke ... 130

Inhaltsverzeichnis
iv
6.1 Auswertung von leitfadengestützten Interviews... 130
6.1.1
Leitfrage 1: Was waren die Gründe für die Teilnahme der Kommune am
Projekt?... 132
6.1.2
Leitfrage 2: Wurden bisher Erfahrungen mit Indikatoren gemacht?... 133
6.1.3
Leitfrage 3: Welchen Nutzen bringen Indikatoren und welche Funktionen
können und sollen Indikatoren in der kommunalen Praxis erfüllen? ... 133
6.1.4
Leitfrage 4: Welche Probleme des Projekts sehen Sie? ... 137
6.1.5
Leitfrage 5: Welche Probleme ergeben sich bei der Datenerfassung?
Welche Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Datenerhebung zu
erfüllen? ... 139
6.1.6 Schlussfolgerungen... 140
6.2 Auswertung der Daten für den Bereich Stadtentwicklung und Ressourcen am
Beispiel der Stadt Herdecke... 142
6.2.1
Auswertung der Indikatoren ,,Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an
der Gesamtfläche der Kommune" (RG01) und ,,Flächennutzung pro
Einwohner" (RG02)... 142
6.2.2
Auswertung des Indikators ,,Trinkwasser" (RG03) ... 147
6.2.3
Auswertung der Indikatoren ,,Bruttoabfallaufkommen aus Haushalten"
(RG04) und ,,Sammeln und Recyceln" (RG05) ... 149
6.2.4
Indikator ,,Nutzung von Nachverdichtungspotentialen" (RE02) ... 152
6.2.5
Zusammenfassende Bewertung des Themenbereichs Stadtentwicklung und
Ressourcen... 155
6.3 Beurteilung des Indikatorensatzes unter dem Aspekt der Verwertbarkeit für
einen aktuellen Entscheidungsprozess im Bereich der Flächennutzungsplanung
der Stadt Herdecke ... 157
6.3.1
Vorstellung der Stadt Herdecke... 158
6.3.2
Vorstellung des Entscheidungsfalls Gahlenfeld 4... 161
6.3.3
Auswahl und Auswertung von für den Entscheidungsfall relevanten
Indikatoren aus dem Indikatorensatz Indikatoren für eine nachhaltige
Entwicklung in NRW... 166
6.3.4 Schlussfolgerungen... 168
Teil IV: Schlussfolgerungen
170
7
Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen und Reflexion ... 171
7.1 Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen... 171
7.2 Reflexion... 173

Inhaltsverzeichnis
v
Literaturverzeichnis... 176
Gespräche und Interviews ... 182
Anhang 183
Anhang A:
Übersicht über die Basisindikatoren des
Indikatorensatzes Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in
NRW
... 184
Anhang B:
Abschriften (Transkriptionen) der Interviews ... 186

Abbildungsverzeichnis
vi
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Aufbau der wissenschaftlichen Grundlagen der Thematik. Eigene
Darstellung 3
Abbildung 2:
Aufbau der Untersuchung. Eigene Darstellung 4
Abbildung 3:
Inhaltlicher Aufbau der Arbeit. Eigene Darstellung 5
Abbildung 4:
Schematischer Aufbau der Arbeit 6
Abbildung 5:
Modell der Nachhaltigkeit, nach welchem die Dimensionen
Gesellschaft und Wirtschaft Subsysteme des Ökosystems bilden.
Durch Pfeile werden die wechselseitigen Abhängigkeiten symbolisiert.
Eigene Darstellung nach Birkmann 2000: 166 14
Abbildung 6:
Einordnung dieses Kapitels in die Methodik der Untersuchung.
Eigene Darstellung 16
Abbildung 7:
Nachhaltigkeit auf den verschiedenen Raumebenen. Eigene
Darstellung 17
Abbildung 8:
Handlungsfelder einer nachhaltigen Entwicklung. Eigene Darstellung 21
Abbildung 9:
Indikatoren als Brille zur wissenschaftlichen Betrachtung
nachhaltiger Entwicklung. Eigene Darstellung 32
Abbildung 10:
Informationspyrammide. Eigene Darstellung nach Webseite des
Umweltbundesamtes 39
Abbildung 11: Voll-identische, teil-identische und nicht-identische Indikatoren und
deren Stellung zum Indikandum, dargestellt in Form von
Vergrößerungsgläsern. Eigene Darstellung 40
Abbildung 12:
Typische Planungsschritte eines Planungsprozesses. Die farbig
unterlegten Felder beinhalten die Planungsschritte. Die den
Planungsschritten zugeordneten Felder stellen die Funktionen dar,
welche Indikatoren im Planungsprozess übernehmen können. Eigene
Darstellung 41
Abbildung 13:
Bedeutung von Indikatoren bei der Erstellung und
Operationalisierung eines Leitbildes. Eigene Darstellung 44
Abbildung 14:
Übersicht über die Bereiche der kommunen-internen Verwendung von
Indikatoren mit möglichen Beispielen. Eigene Darstellung 46
Abbildung 15:
Schematische Darstellung der Zusammenhänge zwischen
Maßnahmen, Zielen und Indikatoren. Eigene Darstellung 50
Abbildung 16:
Übersicht über die Außenwirkungen bei der Verwendung von
Indikatoren mit möglichen Beispielen. Eigene Darstellung 52

Abbildungsverzeichnis
vii
Abbildung 17:
Projektphasen und Arbeitsschritte. Eigene Darstellung 72
Abbildung 18:
Funktionen und Leistungen der Energieagentur NRW für das
Indikatorenprojekt. Eigene Darstellung 79
Abbildung 19:
Illustration der Kriterien 87
Abbildung 20:
Wechselwirkungen zwischen den Indikatoren des Bereichs
Flächenverbrauch und verschiedenen Indikatoren. Eigene
Darstellung 92
Abbildung 21:
Wechselwirkungen zwischen Indikatoren im Bereich ,,Soziale Stadt".
Eigene Darstellung 94
Abbildung 22:
Grafische Darstellung eines Zielsystems am Beispiel des
Indikatorensatzes Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in
NRW. Zugunsten besserer Übersichtlichkeit wurden die Zwischen-
und Unterziele exemplarisch nur für den Bereich Stadtentwicklung
und Ressourcen dargestellt. Eigene Darstellung 98
Abbildung 23:
Einbindung des Indikatorensatzes in einen maßnahme-orientierten
politischen Kontext am Beispiel des Themenbereiches
Stadtentwicklung und Ressourcen und des Indikators ,,Entwicklung
der Flächennutzung pro Einwohner" (RG02). Eigene Darstellung
nach Blach et al. 1999: 454 99
Abbildung 24:
Illustration des Handlungsbedarfs 142
Abbildung 25:
Darstellung des Indikators RG01 für Herdecke. Eigene Darstellung 143
Abbildung 26:
Darstellung des Indikators ,,Entwicklung der Flächennutzung je
Einwohner" (RG02) für Herdecke. Eigene Darstellung 144
Abbildung 27:
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Herdecke in
absoluten Zahlen. Eigene Darstellung 145
Abbildung 28:
Entwicklung der Einwohnerzahl Herdeckes. Die Zahlen des LDS NRW
weichen geringfügig von den offiziellen Angaben der Stadt ab. Die
Aussagefähigkeit der Entwicklungstendenzen wird hierdurch nicht
beeinträchtigt. Eigene Darstellung 144
Abbildung 29:
Entwicklung des Wohnflächenanspruchs pro Person in
Westdeutschland. Eigene Darstellung 146
Abbildung 30: Entwicklung des Trinkwasserverbrauchs in Herdecke. Eigene Darstellung 148
Abbildung 31:
Entwicklung des durchschnittlichen Bruttoabfallaufkommens je
Einwohner in kg in Herdecke. Eigene Darstellung 150
Abbildung 32:
Entwicklung des Wertstoffaufkommens am Bruttoabfallaufkommens in
Herdecke. Eigene Darstellung 150

Abbildungsverzeichnis
viii
Abbildung 33:
Entwicklung des jährlichen Wertstoffaufkommens je Einwohner in
Herdecke. Eigene Darstellung. Eigene Darstellung 151
Abbildung 34:
Entwicklung des jährlichen Restmüllaufkommens je Einwohner in
Herdecke. Eigene Darstellung 152
Abbildung 35:
Der Herdecker Ortsteil Kermelberg. Weite Teile der Stadt Herdecke
sind durch eine zerstreute Siedlungsstruktur geprägt (insbesondere
innerhalb der blauen Umrandungen). Ausschnitt aus der Deutschen
Grundkarte 153
Abbildung 36:
Darstellung des Ortsteils Kermelberg im Flächennutzungsplan der
Stadt Herdecke von 2001 154
Abbildung 37:
Entwicklung des Anteils des Bruttorauminhalts von Baumaßnahmen
nach §§ 30 und 34 BauGB am Bruttorauminhalt aller Baumaßnahmen
in Herdecke. Eigene Darstellung 155
Abbildung 38:
Entwicklung des Bruttorauminhalts von Baumaßnahmen, die gemäß
§§ 30 und 34 BauGB in Herdecke errichtet werden. Eigene
Darstellung 156
Abbildung 39:
Entwicklung des Bruttorauminhalts von Baumaßnahmen in Herdecke,
die nicht nach §§ 30 und 34 BauGB errichtet wurden. Eigene
Darstellung 157
Abbildung 40:
Regionale Verflechtungen der Stadt Herdecke mit Städten der
Umgebung. Eigene Darstellung nach Stadt Herdecke 2001: 6 159
Abbildung 41:
Luftbildaufnahme des Stadtgebiets von Herdecke. Quelle: Webseite
des Kommunalverbands Ruhrgebiet 160
Abbildung 42:
Entwicklung der Anzahl an Wohnungen und Wohngebäuden in
Herdecke. Quelle: Webseite der Stadt Herdecke 161
Abbildung 43:
Lage der FlächeGahlenfeld 4 (rot dargestellt) im Herdecker Stadtteil
Ostende. Überarbeitete Darstellung nach: KVR (Hg.) 1998:
Kartenblatt 0414 163
Abbildung 44:
Darstellung der Fläche Gahlenfeld 4 im Flächennutzungsplan
Herdecke von 2001. Die Fläche Gahlenfeld 4 ist weiß umrandet
abgebildet. Überarbeitete Darstellung nach: Stadt Herdecke (Hg.):
Flächennutzungsplan Herdecke 2001 164
Abbildung 45:
Entwicklung des Indikators RG01 in Herdecke. Eigene Darstellung 166
Abbildung 46:
Entwicklung des Indikators RG02 in Herdecke. Eigene Darstellung 166
Abbildung 47:
Entwicklung des Indikators RE02 in Herdecke. Eigene Darstellung 167

Tabellenverzeichnis
ix
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Übersicht über inhaltliche Anforderungen und Kriterien an
Nachhaltigkeitsindikatoren. Eigene Darstellung 56
Tabelle 2:
Übersicht über methodische Anforderungen und Kriterien an
Nachhaltigkeitsindikatoren. Eigene Darstellung 57
Tabelle 3:
Übersicht über Anforderungen an die Daten der
Nachhaltigkeitsindikatoren. Eigene Darstellung 58
Tabelle 4:
Struktur der Indikatoren. Eigene Darstellung 81
Tabelle 5:
Thematischer Aufbau des Indikatorensatzes. Eigene Darstellung 82
Tabelle 6:
Sozialversicherungspflichtige Pendler in Herdecke (Stand 30.6.1998).
Eigene Darstellung nach: Webseite der Stadt Herdecke 108
Tabelle 7:
Umrechnungsfaktoren für Abfälle 112
Tabelle 8:
Bewertung der inhaltlichne Anforderungen und Kriterien an
Nachhaltigkeitsindikatoren. Eigene Darstellung 127
Tabelle 9:
Bewertung der methodischne Anforderungen und Kriterien an
Nachhaltigkeitsindikatoren. Eigene Darstellung 128
Tabelle 10: Bewertung der Anforderungen an die Daten der
Nachhaltigkeitsindikatoren. Eigene Darstellung 129
Tabelle 11:
Bevölkerungsentwicklung Herdeckes. Eigene Darstellung nach Webseite der
Stadt Herdecke
158
Tabelle 12: Sozialversicherungspflichtige Pendler in Herdecke. Quelle: Webseite der
Stadt Herdecke 160
Tabelle 13: Flächennutzung in Herdecke nach Nutzungsarten im Jahr 2002. Eigene
Darstellung nach Webseite der Stadt Herdecke 161

Abkürzungsverzeichnis
x
Abkürzungsverzeichnis
a.a.O.
am angegebenen Ort
ABer BauROG
Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum
Entwurf eines Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998
ARL
Akademie für Raumforschung und Landesplanung
BauGB
Baugesetzbuch
BBR
Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung
BIS NRW
Bodeninformationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen
BMVBW
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
BUND
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
CAF
Clearing-house for Applied Futures/Büro für angewandte Zukünfte, CAF
GmbH, in Wuppertal
CO
2
Kohlendioxid
CSD
Commission on Sustainable Development
d.h. dass
heißt
dB(A)
Dezibel
DEW
Dortmunder Energie und Wasser
DFSR
Driving Force-State-Response
DUX
Deutschen Umwelt Index
Ebd. ebenda
EE
ergänzender Indikator für den Bereich Energie
EG
genereller Indikator für den Bereich Energie
EK
Indikator mit Bezug auf kommunale Liegenschaften für den Bereich Energie
EVA
Energieverwertungsagentur Österreich
ExWoSt
Forschungsfeld Experimenteller Wohnungs- und Städtebau
f.,ff.
folgende (Singular, Plural)
FDP
Freie demokratische Partei
FEST
Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.
FNP
Flächennutzungsplan
GEP
Gebietsentwicklungsplan
ggf. gegebenenfalls

Abkürzungsverzeichnis
xi
HABITAT II
2. UN-Konferenz über menschliche Siedlungen
HEAG
Hessische Elektrizitäts-AG
Hg.
Herausgeber
HGWG
Herdecker gemeinnützige Wohnungsgesellschaft
ILS
Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-
Westfalen
Istanbul + 5
25. Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
kg
Kilogramm
KVR
Kommunalverband Ruhrgebiet
kWh
Kilowattstunde
KWK
Kraft ­ Wärme - Kopplung
LA21
Lokale Agenda 21
LDS NRW
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-
Westfalen
LEP
Landesentwicklungsplan
LUA NRW
Landesumweltamt des Landes Nordrhein-Westfalen
LVP
Leichtverpackungen
Quadratmeter
MIV
motorisierter Individualverkehr
MS
Microsoft
MSWKS NRW
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen
MWMEV NRW
Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
NRW
Nordrhein-Westfalen
OECD
Organisation for Economic Co-operation and Development
ÖPNV
öffentlicher Personennahverkehr
Par.
Paragraph
PKW
Personenkraftwagen
PSR
Pressure-State-Response
PVC Polyvinylchlorid
RE
ergänzender Indikator für den Bereich Stadtentwicklung und Ressourcen
RG
genereller Indikator für den Bereich Stadtentwicklung und Ressourcen

Abkürzungsverzeichnis
xii
RK
Indikator mit Bezug auf kommunale Liegenschaften für den Bereich
Stadtentwicklung und Ressourcen
SE
ergänzender Indikator für den Bereich Soziale Stadt
SG
genereller Indikator für den Bereich Soziale Stadt
SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
STABIS
Statistischen Informationssystems zur Bodennutzung
TE
ergänzender Indikator für den Bereich Stoffströme
TG
genereller Indikator für den Bereich Stoffströme
TU
Technische Universität
UFAZ
Umweltforum für Aktion und Zusammenarbeit
UNCED
United Nations Conference on Environment and Development
USA
Vereinigte Staaten von Amerika
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung
VN
Vereinte Nationen
vs. versus,
gegen
www
World Wide Web

Teil I: Einleitung

Kapitel 1
Einleitung
2
1 Einleitung
Die zunehmende Verstädterung und der damit einhergehende Verbrauch natürlicher Ressourcen
stellen ein weltweites Problem dar. Der Anteil der Bevölkerung, der in Städten lebt, nimmt stetig zu.
In Europa beträgt dieser Anteil bereits ca. 67% der Gesamtbevölkerung, in anderen Kontinenten ist
sogar ein um ca. 10% höherer Anteil zu verzeichnen, und für die Zukunft wird mit einer
Beschleunigung des Verstädterungsprozesses gerechnet. Dieses starke Wachstum der Städte bewirkt
voraussichtlich neben einer drastischen Verknappung natürlicher Ressourcen auch eine Verdopplung
der bebauten Flächen innerhalb der nächsten 25 Jahre
1
. Die durch die Verstädterung bedingten
Schädigungen der natürlichen Lebensgrundlagen rufen Folgeentwicklungen für die gesamte Umwelt,
und damit auch für den Menschen, hervor. Die Sicherung der natürlichen Ressourcen durch eine
sowohl wirtschaftlichen und sozialen, als auch ökologischen Gesichtspunkten Rechnung tragende
Entwicklung, soll durch das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gewährleistet werden.
Gemäß §1(5) BauGB sind die Kommunen in Deutschland zu einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung verpflichtet. Auch andere Gesetzbücher weisen auf die Wichtigkeit einer nachhaltigen
Entwicklung auf kommunaler Ebene hin. Da der Begriff einer nachhaltigen Entwicklung vom
Gesetzgeber nicht näher definiert wird, es also keine staatlichen Vorgaben dessen gibt, welche Ziele
dieses Leitbild enthält, werden vielerorts Indikatoren als geeignetes Instrument gesehen, den Begriff
der Nachhaltigkeit näher zu determinieren und zu operationalisieren. Laut einer Erhebung zum Stand
der kommunalen Indikatorenentwicklung in Nordrhein-Westfalen wurde jedoch festgestellt, dass viele
Kommunen Probleme bei der eigenständigen Auswahl von geeigneten Indikatoren sowie mit deren
Auswertung und sonstigen Verwendung haben. Hierdurch ergibt sich ein Umsetzungshindernis der
unter anderem in Kapitel 35 der Agenda 21
2
geforderten Kontrolle nachhaltiger Entwicklung auf
kommunaler Ebene. Um diese Probleme zu umgehen, bieten einige Institutionen den Kommunen
,,vorgefertigte", sogenannte standardisierte Indikatorensätze an. Ziel dieser Arbeit ist es, die
Anwendung des standardisierten Nachhaltigkeitsindikatorensatzes Indikatoren für eine nachhaltige
Entwicklung in NRW auf kommunaler Ebene zu analysieren und bezüglich dessen Eignung für Politik
und Planung auf kommunaler Ebene zu bewerten.
Dabei umfasst der erste Teil der Arbeit die Kapitel 2 bis 4, in welchen die wissenschaftlichen
Grundlagen der Thematik dargestellt werden. Hierzu werden in Kapitel 2 der Begriff Nachhaltigkeit
näher bestimmt, die wichtigsten Prinzipien und Regeln einer nachhaltigen Entwicklung genannt und
schließlich in Kapitel 3 der Begriff durch Handlungsfelder, Ziele und Verfahren nachhaltiger
Entwicklung auf lokaler Ebene näher bestimmt. Kapitel 4 gibt einen Überblick über die Vielzahl
verschiedener Indikatorenarten sowie deren Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sowohl allgemein
als auch speziell für die kommunale Praxis. Des weiteren werden in Kapitel 4.6 Anforderungen an
1
vgl. Spannowsky 2000: 18

Kapitel 1
Einleitung
3
Indikatoren aufgelistet, die zusammen mit den vorhergehenden Kapiteln die Grundlage für die
Analyse des Indikatorensatzes Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in NRW bilden und
teilweise aus den vorhergehenden Kapiteln entwickelt wurden. So bezieht sich beispielsweise die
inhaltliche Anforderung an einen Nachhaltigkeitsindikatorensatz, möglichst alle Bereiche einer
nachhaltigen Stadtentwicklung abzubilden, auf die Ausführungen des Kapitels 3. Andere
Anforderungen ergeben sich aus den in Kapitel 4.5 genannten Funktionen auf kommunaler Ebene, wie
etwa die Ausrichtung auf einen Adressaten. Der untersuchte Indikatorensatz wurde vom Ministerium
für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MSWKS NRW) unter
Beteiligung der Energieagentur NRW sowie verschiedener Experten entwickelt und wird seit Anfang
des Jahres 2002 in einer zweijährigen Pilotphase in 20 Kommunen des Landes erprobt.
Neben einer Untersuchung der Indikatoren aus wissenschaftlicher Sicht in Kapitel 5 anhand der in
Kapitel 4.6 festgelegten Anforderungen und Kriterien wird die Verwendung des Indikatorensatzes aus
praktischer Sicht in Kapitel 6 dargestellt und untersucht. Ziel dieser Untersuchung ist es, eine
Bewertung der Praxistauglichkeit der Indikatoren für die Kommunen abzuleiten. Die Eignung der
untersuchten Indikatoren als Instrument für die Unterstützung einer nachhaltigen kommunalen
Entwicklung steht hierbei im Vordergrund. Anhand eines Fallbeispiels sollen die Probleme bei der
Verwendung der Indikatoren auf der kommunalen Ebene erkannt sowie mögliche Lösungsansätze
dargestellt werden. Zum Abschluss der Arbeit werden die zentralen Schwachstellen, die sich aus der
Untersuchung des Indikatorensatzes Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in NRW anhand der
theoretischen Analyse in Kapitel 5 sowie aus der Analyse anhand des Fallbeispiels in Kapitel 6
2
Das Abschlussdokument der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) von 1992 in Rio
der Janeiro ist die Agenda 21.
Nachhaltigkeit
Definition
Kapitel 2
Kommunale
Nachhaltigkeit
Ziele und
Handlungsfelder
Kapitel 3
Indikatoren
Definition, Arten
und Funktionen
Kapitel 4
Anforderungen an
Nachhaltigkeitsindikatoren Kapitel 4.6
Wissenschaftliche Grundlagen und Definitionen der Thematik
Abbildung 1: Aufbau der wissenschaftlichen Grundlagen der Thematik. Eigene Darstellung

Kapitel 1
Einleitung
4
ergeben haben, genannt. Lösungsansätze und allgemeine Handlungsempfehlungen für die
Verwendung des Indikatorensatzes sowohl für die Kommunen als auch für die Projektorganisation
werden aufgezeigt.
Diese Arbeit stellt unter anderem ein Kompendium dar, einerseits für die Grundbegriffe der Thematik
der nachhaltigen Stadtentwicklung und andererseits für den Bereich der Nachhaltigkeitsindikatoren.
Bislang gibt es in der Literatur kaum ausführliche Zusammenstellungen über Funktionen von und
Anforderungen an Nachhaltigkeitsindikatoren. Auch die Thematik der Nachhaltigkeit bzw. der
nachhaltigen Entwicklung wird in der Literatur meist entweder rein modellhaft dargestellt oder nur auf
spezielle Sachverhalte der realen Welt bezogen, und beinhaltet somit selten beide Komponenten -
sowohl eine modellhafte als auch eine an konkreten Beispielen orientierte Betrachtungsweise. Daher
ist es ein Ziel dieser Arbeit, ein übersichtliches Nachschlagewerk zur Einführung in die Thematik der
Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeitsindikatoren zu schaffen. Diesem Zweck dient der Teil dieser
Arbeit, welcher die wissenschaftlichen Grundlagen behandelt (Kapitel 2 bis 4). So können die Kapitel
2 bis 4 von über die Thematik gut unterrichteten Lesern durchaus weniger intensiv gelesen werden.
Für Leser, welche sich erstmalig mit der Verwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren beschäftigen,
enthalten diese Kapitel wichtige grundlegende Informationen, die für die Arbeit mit
Nachhaltigkeitsindikatoren von Belang sind.
Diese Arbeit weist eine Grundstruktur aus, welche sich hauptsächlich in vier Teile gliedert. Der erste
Teil umfasst die Einleitung. Die inhaltlichen Grundlagen der Thematik nachhaltige Entwicklung und
Nachhaltigkeitsindikatoren werden im zweiten Teil dargelegt, welcher die Kapitel 2 bis 4 umfasst. Die
Theoretische Analyse
Kapitel 5
Analyse anhand des
Fallbeispiels der Stadt
Herdecke
Kapitel 6
Auswertung von
Leitfadeninterviews
Kapitel 6.1
Datenerhebung und
­auswertung
Kapitel 6.2
Anforderungen
Kapitel 4.6
Anwendung auf
einen konkreten
Entscheidungsfall
Kapitel 6.3
Schlussfolgerungen,
Lösungsansätze und
Handlungsempfehlungen
Kapitel 7
Abbildung 2: Aufbau der Untersuchung. Eigene Darstellung

Kapitel 1
Einleitung
5
Kapitel 5 und 6 beinhalten den analytischen Teil dieser Arbeit. Und schließlich werden im vierten Teil
die Schlussfolgerungen der Arbeit genannt. Dieser Aufbau wird durch die Abbildung 3 verdeutlicht.
Der Teil III dieser Arbeit enthält zwei Analysen des gleichen Indikatorensatzes, die sich durch ihre
jeweilige analytische Herangehensweise unterscheiden. Während die erste Analyse (Kapitel 5) auf
Anforderungen basiert, welche ausschließlich durch Literaturauswertung aufgestellt wurden und auf
nahezu jeden beliebigen Indikatorensatz angewendet werden können, wird in der zweiten
Untersuchung (Kapitel 6) ein konkreter Sach- und Praxisbezug hergestellt, indem gezielt Befragungen
von Personen ausgewertet werden, die mit der Verwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren befasst
sind bzw. sich möglicherweise mit ihnen befassen werden. Mittels weniger Leitfragen sollen dabei die
verschiedenen Ansichten und Erfahrungen von Mitgliedern der kommunalen Verwaltung sowie von
Kommunalpolitikern zusammengetragen und gegenübergestellt werden. Auch findet im weiteren
Verlauf des Kapitels 6 eine Ausführung des untersuchten Indikatorensatzes anhand konkreter Zahlen
statt. Gegenstand der Untersuchung ist dabei nicht mehr primär der Indikatorensatz, sondern vielmehr
steht die Auswertung der Indikatorenerhebung für eine Beispielkommune im Vordergrund.
Grundsätzlich lässt der Aufbau dieser Arbeit ein Schema erkennen, nach welchem die jeweiligen
Themen zunächst sehr allgemein und abstrakt, jedoch zunehmend konkreter behandelt werden. So
werden in Teil I der Arbeit zunächst Modelle der Nachhaltigkeit vorgestellt. Dies geschieht in Kapitel
2. Nachfolgend wird beschrieben, was Nachhaltigkeit für die einzelnen Raumebenen bedeutet, und
schließlich werden konkrete Beispiele einer nachhaltigen Entwicklung genannt (Kapitel 3). Im Kapitel
4 wird zunächst von einer allgemeinen Definition von Indikatoren ausgegangen. Im weiteren Verlauf
dieses Kapitels werden verschiedene Arten bzw. Klassen sowie Funktionen aufgezählt. Das Kapitel
4.6 beinhaltet Anforderungen an Indikatoren, welche teilweise einen Bezug zu konkreten
Anwendungen aufweisen und somit gegenüber den einleitenden Ausführungen dieses Kapitels
deutlich spezieller sind. Dieses Schema setzt sich auch im Teil III der Arbeit fort. Während in Kapitel
5 eine Analyse nach allgemeingültigen wissenschaftlichen Aspekten erfolgt, wird in Kapitel 6 bei der
Untersuchung des Indikatorensatzes bzw. ­projekts ein Bezug zu einem Fallbeispiel ­ der Stadt
Herdecke - hergestellt. Des weiteren wird in diesem Kapitel Stellung bezogen zu einem speziellen
politischen Entscheidungsfall ­ der Ausweisung der Fläche Gahlenfeld 4 in Herdecke. Dabei werden
die Indikatoren auf die Aussagefähigkeit bezüglich der ausstehenden Entscheidung über die
Ausweisung dieser Fläche hin untersucht. Diese Vorgehensweise, welche durch eine Entwicklung von
Einleitung
wissenschaftliche Grundlagen - Kompendium
Analysen
Schlussfolgerungen
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Abbildung 3: Inhaltlicher Aufbau der Arbeit. Eigene Darstellung

Kapitel 1
Einleitung
6
einer allgemeinen Einführung in die Thematik zu speziellen Sachverhalten hin gekennzeichnet ist, soll
in der Abbildung 4 verdeutlicht werden.
Schließlich ist es ein Zweck dieser Arbeit, eine Hilfestellung für Personen zu bieten, die in der
kommunalen Praxis mit der Arbeit mit Nachhaltigkeitsindikatoren ­vielleicht sogar mit dem
untersuchten Nachhaltigkeitsindikatorensatz ­ beschäftigt sind. Daher enthält diese Arbeit einige
Handlungsempfehlungen, durch welche die Verwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren einfacher
und effektiver gestaltet werden kann. Auch werden Möglichkeiten und Grenzen von Indikatoren und
besonders des untersuchten Indikatorensatzes aufgezeigt. Hierdurch soll die Entscheidung darüber
erleichtert werden, ob Indikatoren das geeignete Instrument für den jeweiligen Verwendungsfall
darstellen. Den Kommunen, welche in Erwägung ziehen, mit Nachhaltigkeitsindikatoren zu arbeiten,
kann diese Arbeit somit als Grundlage zur Beantwortung der Frage dienen, ob die Verwendung von
Nachhaltigkeitsindikatoren sinnvoll ist bzw. ob der untersuchte Indikatorensatz ihren jeweiligen
Anforderungen entspricht.
Für die Stadt Herdecke, welche in dieser Arbeit als Fallbeispiel dient und zu welcher an mehreren
Stellen ein enger Sachbezug hergestellt wird, enthalten die folgenden Kapitel und insbesondere das
Kapitel 6 einige Aussagen, die als eine wissenschaftliche Orientierungshilfe für die zukünftige
Entwicklung der Stadt genutzt werden können. So wird etwa in Kapitel 6.2 eine Indikatorenerhebung
vorgenommen, welche die Entwicklung der Stadt widerspiegelt. Ferner werden die angezeigten
Entwicklungen ausgewertet und gegebenenfalls auch mögliche Maßnahmen zur Regulierung bzw. zur
Gegensteuerung der angezeigten Entwicklungen genannt. Im Kapitel 6.3 werden die unterschiedlichen
Argumente bezüglich eines speziellen Entscheidungsfalls gegenübergestellt und durch weitere
Aspekte, die sich durch die Auswertung einiger ausgesuchter Indikatoren ergeben, ergänzt. Hierdurch
werden die überwiegend politisch motivierten Argumentationen, die im Rahmen der Befragung
einiger Vertreter der politischen Parteien der Stadt deutlich wurden, durch eine wissenschaftliche
Sichtweise zur Beurteilung der Sachlage erweitert. Im letzten Teil der Arbeit - dem Kapitel 7 ­ werden
die wichtigsten Schlussfolgerungen, die im Laufe der Arbeit gezogen werden, genannt sowie
Handlungsoptionen für die Arbeit mit dem Indikatorensatz empfohlen.
allgemeine Grundlagen der Thematik ­ Teil II
Herstellung eines konkreten Anwendungs-bezugs
(Stadt Herdecke) ­ Teil III
Anwendung der Indikatoren auf einen
speziellen Entscheidungsfall
(Gahlenfeld 4) ­ Teil III
zunehmender
Grad der
Konkretisierung
Abbildung 4: Schematischer Aufbau der Arbeit

Teil II: Wissenschaftliche
Grundlagen

Kapitel 2
Nachhaltigkeit
8
2 Nachhaltigkeit
Dieses Kapitel hat die Erläuterung des Begriffs und Modells der Nachhaltigkeit zum Gegenstand.
Dabei werden die Ursprünge des Begriffs erläutert, zentrale Prinzipien und Regeln dargelegt sowie
verschiedene Modellansätze dargestellt. Schließlich beinhaltet dieses Kapitel eine Festlegung auf eine
bestimmte Begriffsdefinition. Damit bildet diese Kapitel die Grundlage, auf welcher in Kapitel 3 die
Thematik der nachhaltigen Entwicklung vertieft wird.
2.1 Nachhaltigkeitsdefinitionen
Kaum ein anderer Begriff hat die öffentliche Diskussion um Raumentwicklung und Raumplanung in
den 90er Jahren so geprägt, wie Nachhaltigkeit. Obwohl die Thematik einer nachhaltigen Entwicklung
bereits in den 70er Jahren eine wichtige Rolle spielte
3
, war es der Bericht ,,Our Common Future" der
World Commission on Environment and Development der Vereinten Nationen
4
aus dem Jahr 1987,
der ,,Nachhaltigkeit" mit einer ersten allgemein akzeptierten Definition in die öffentliche Diskussion
eingeführt hat
5
. Er beschreibt nachhaltige Entwicklung als eine Entwicklung, that meets the needs of
the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs. Diese
Definition einer nachhaltigen Entwicklung wurde aus der Erkenntnis entwickelt, dass ein weiteres
Wachstum der Industriestaaten im bisherigen Stil die natürlichen Ressourcen überlasten und damit
zukünftigen Generationen die Lebensgrundlage nehmen würde. Hieraus ist die Forderung entstanden,
dass innerhalb eines Zeitraums nur eine bestimmte Menge an Ressourcen verbraucht werden darf, um
ihren Bestand langfristig nicht in dem Maße zu verringern, dass die Nutzung der Ressourcen in der
Zukunft beeinträchtigt ist. Der Begriff Nachhaltigkeit wird in der Forstwirtschaft bereits seit mehreren
Jahrhunderten verwendet. Unter nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist das Prinzip gemeint, welches
langfristig einen konstant hohen Holzertrag gewährleisten soll, indem nur die Menge an Bäumen
abholzt werden darf, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachwachsen kann. Dies hat zum
Ziel, dass der Waldbestand langfristig erhalten bleibt und genutzt werden kann
6
.
Mit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Juni 1992 in
Rio de Janeiro wurde ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nachhaltigkeits-Prinzips getan, indem
die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung formuliert wurden, wobei wirtschaftliche, soziale
und ökologische Belange gleichermaßen Berücksichtigung fanden. Das Abschlussdokument der Rio-
Konferenz ist die Agenda 21, in welcher die Ziele und Verfahren einer nachhaltigen Entwicklung
erklärt werden. In dieser Agenda werden die Kommunen aufgefordert, gemeinsam mit
gesellschaftlichen Interessengruppen Handlungsansätze und Organisationsformen für eine nachhaltige
Stadtentwicklung zu erarbeiten und umzusetzen. Viele Akteure, die zu einer nachhaltigen Entwicklung
3 z.B. bei der Konferenz der Vereinten Nationen in Stockholm 1972
4 Brundtland-Kommission
5 vgl. Endres, a.; Radke, V. 1998: VI
6 vgl. Webseite TU Dresden

Kapitel 2
Nachhaltigkeit
9
beitragen wollen, beziehen sich auf die Definitionsansätze der Agenda 21. So hat der
Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen in seiner Regierungserklärung vom August 2000 die
große Bedeutung des Leitbildes der Nachhaltigkeit für das Land hervorgehoben und darauf
hingewiesen, dass die Agenda 21 dabei eine wichtige Grundlage bildet
7
.
Es gibt keine konsensfähige Definition einer nachhaltigen Entwicklung. Einige Personen meinen, es
sei unmöglich Nachhaltigkeit exakt zu definieren. Es scheint leichter zu sein, zu definieren, was
Nachhaltigkeit nicht ist
8
. Insgesamt existieren ca. 70 verschiedene Definitionen von Nachhaltigkeit
oder nachhaltiger Raumentwicklung
9
. Einige Definitionen stellen die Verantwortung der heutigen
Generation gegenüber zukünftigen Generationen in den Vordergrund: ,,Dauerhafte Entwicklung ist
eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige
Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können"
10
. Die Enquete-Kommission ,,Schutz
des Menschen und der Umwelt" des Deutschen Bundestages sieht neben den Bedürfnissen der
zukünftigen Generationen auch die Berücksichtigung ökologischer Belange sowie der Bedürfnisse der
Entwicklungsländer als wichtige Aspekte nachhaltiger Entwicklung. So sei das Konzept einer
nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung ein Entwicklungskonzept, ,,das den durch die bisherige
Wirtschafts- und Lebensweise in den Industrieländern verursachten ökologischen Problemen und den
Bedürfnissen in der Dritten Welt unter Berücksichtigung der Interessen künftiger Generationen
gleichzeitig Rechnung trägt"
11
.
In den meisten Definitionen wird von einer gleichzeitigen Beachtung ökologischer, ökonomischer und
sozialer Belange gesprochen. So seien ,,wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung und
Umweltschutz Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung, die voneinander abhängig sind und sich
gegenseitig verstärken"
12
. Auch BUND und Misereor verstehen unter nachhaltiger Entwicklung einen
ganzheitlichen Ansatz, der auf der Erkenntnis basiert, dass ,,umweltpolitische Probleme nicht isoliert
von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung betrachtet werden können"
13
. Nach Born ist die
Definition von Nachhaltigkeit abhängig von der Perspektive, dem Problemverständnis und den
Interessen verschiedener Akteure oder wissenschaftlicher Disziplinen. Auch verschiedene
Betrachtungsgrenzen räumlicher und zeitlicher Art können unterschiedliche Verständnisse von
Nachhaltigkeit hervorrufen. Genauso ist die Intention des jeweiligen Verwendungskontextes des
Begriffes Nachhaltigkeit bestimmend. So kann Nachhaltigkeit als moralischer Appell,
Planungsgrundlage oder Element der Politikberatung verwendet werden
14
.
7 vgl. Brückner et al. 2001: 16
8
vgl. Born 1997: 8
9
vgl. Beyer et al. 2001: 105
10
Hauff 1987: 46
11
Enquete-Kommission ,,Schutz des Menschen und der Umwelt" des Deutschen Bundestages (Hg.) 1993: 24
12
Zweite Konferenz der Vereinten Nationen über menschliche Siedlungen HABITAT II 1996: 79
13
BUND, Misereor (Hg.) 1996: 24
14
vgl. Born 1997: 8

Kapitel 2
Nachhaltigkeit
10
2.2 Nachhaltige städtebauliche Entwicklung gemäß dem Gesetzestext
Im §1 Abs. 5 des novellierten Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung von 1997 wird eine
nachhaltige städtebauliche Entwicklung gefordert. Das BauGB selbst enthält jedoch keine gesetzliche
Definition dessen, was unter einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zu verstehen ist. Welche
Leitvorstellung an dieser Stelle dem Begriff nachhaltig zugrunde gelegt wird, erläutert die
Bundesregierung im Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der
Raumordnung
15
. Nachhaltige Raumentwicklung ist demnach eine Entwicklung, ,,die die sozialen und
wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und
zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt"
16
.
Einen konkreteren Hinweis darauf, was im BauGB unter nachhaltiger städtebaulicher Entwicklung
gemeint ist, ist dem Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum
Entwurf eines Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 (ABer BauROG) vom 06.05.1997 zu
entnehmen. Hier wird verdeutlicht, dass die Verankerung der Planungsleitlinie der Nachhaltigkeit in
§1 Abs. 5 BauGB der Umsetzung der Beschlüsse der Weltsiedlungskonferenz der Vereinten Nationen
HABITAT II dient. Diese Beschlüsse wiederum beziehen sich in ihren Ausführungen über nachhaltige
Entwicklung auf die Agenda 21: ,,Siedlungen sollen auf eine Weise geplant, entwickelt und verbessert
werden, welche die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung und all ihrer Komponenten voll
berücksichtigt, wie in der Agenda 21 und anderen Resultaten der VN-Konferenz über Umwelt und
Entwicklung dargelegt"
17
worden ist. Demnach liegt der Schluss nahe, dass der Begriff der
,,nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung" durchaus konform zu dem Nachhaltigkeitsbegriff ist,
welcher sich im Folgeprozess der UNCED und HABITAT II entwickelt hat
18
.
2.3 Prinzipien und Managementregeln der Nachhaltigkeit
Im Folgenden wird der Begriff Nachhaltigkeit anhand zentraler Prinzipien und Regeln verdeutlicht,
welche zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung allgemein als notwendig erachtet werden.
·
Intra- und intergenerativen Gerechtigkeit
Intragenerative Gerechtigkeit bedeutet Gleichberechtigung aller Menschen und insbesondere von
Minderheiten sowie Schaffung einer Chancengleichheit für die Verwirklichung persönlicher und
beruflicher Wünsche. Dies beinhaltet auch den Eine-Welt-Gedanken, welcher im Wesentlichen die
weltweite gegenseitige Solidarität und Rücksichtnahme der Industrie- und Entwicklungsländer
beinhaltet und primär die Förderung des Lebensstandards der Menschen in Entwicklungsländern zum
Ziel hat. Das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dagegen zielt auf eine Berücksichtigung der
15
Bau- und Raumordnungsgesetz 1998, Drucksache 635/96
16
Bundesregierung 1996: 19
17
Habitat Agenda, Abs. 29
18
vgl. Bigos 2001: 16

Kapitel 2
Nachhaltigkeit
11
Bedürfnisse zukünftiger Generationen. Hierbei soll sichergestellt werden, dass auch in ferner Zukunft
die gleichen Möglichkeiten zur Befriedigung der Bedürfnisse bestehen, wie für die heutige
Generation. Dies beinhaltet insbesondere die Forderung, dass nicht-erneuerbare Ressourcen in dem
Maße genutzt werden, so dass diese in absehbarer Zeit nicht verbraucht sind.
·
Gleichgewichtige Beachtung der Dimensionen der Nachhaltigkeit
Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung versteht sich als ein integrativer Ansatz, in den für eine
zukunftsbeständigere Nutzung und gerechte Verteilung der Ressourcen ökonomische, soziale und
ökologische Rahmenbedingungen und Entwicklungen, wie etwa wirtschaftliche Aktivität,
Lebensqualität und Ressourcenschutz, gleichermaßen einbezogen werden müssen. Dies impliziert eine
sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen sowie die Beachtung und Lösung von Zielkonflikten,
welche zwischen den Dimensionen auftreten. Grundsätzlich wird jedoch vor allem die ökologische
Dimension mit den Zielformulierungen der Konstanz des natürlichen Kapitalstocks und Erhalt der
Umweltfunktionen herausgestellt
19
. In wenigen Definitionsansätzen werden die drei Dimensionen der
Nachhaltigkeit Ökologie, Ökonomie und Soziales häufig durch die Dimensionen Kultur, Bildung und
Institutionelles ergänzt.
·
Schwache und starke Nachhaltigkeit
Schwache Nachhaltigkeit ist dann vorhanden, wenn der Verbrauch nicht-erneuerbarer Ressourcen in
dem Maße stattfindet, in welchem dieser durch andere Ressourcen substituiert werden kann. Die
Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen muss diesem Prinzip zufolge nicht gänzlich eingestellt
werden. Der Sachverhalt der starken Nachhaltigkeit dagegen ist erst bei vollständiger Einstellung des
Verbrauchs nicht-erneuerbarer Ressourcen erfüllt. Da bei anhaltendem Verbrauch jede begrenzt
vorhandene und nicht reproduzierbare Ressource zu irgendeinem Zeitpunkt aufgebraucht ist, soll dies
gemäß dem Prinzip der starken Nachhaltigkeit durch gänzlichen Verzicht auf den Verbrauch
verhindert werden.
·
Vorsorge- und Verursacherprinzip
Gemäß dem Vorsorgeprinzip sind bereits im Vorfeld konkreter Gefahren Maßnahmen zur Abwendung
von Risiken zu treffen und somit möglichen Schäden vorzubeugen. Durch konsequente Befolgung des
Vorsorgeprinzips müssen Umweltprobleme ganzheitlich gesehen und gelöst werden. Dies erfordert die
Integration des Umweltschutzes in alle Bereiche des Lebens und Wirtschaftens. Das
Verursacherprinzip verpflichtet den Verursacher eines Schadens zur Behebung und zum Ausgleich des
Schadens. Im Umweltschutz wird das Verursacherprinzip faktisch meist als Kostenzurechnungsprinzip
angewendet, nach dem grundsätzlich demjenigen die Kosten einer Umweltbelastung angelastet werden
19
vgl. Umweltbundesamt (Hg.) 1998: 5

Kapitel 2
Nachhaltigkeit
12
müssen, der für ihre Entstehung verantwortlich ist. Somit ist die Anwendung des Verursacherprinzips
eine Bedingung für ökologisch wirksame und zugleich ökonomisch effiziente Maßnahmen.
·
Effizienz- und Suffizienzprinzip
Effizienz bedeutet Erreichung des gleichen Nutzens durch effektivere Verwendung einer geringeren
Menge an Ressourcen. Indem der Wirkungsgrad einer Ressource erhöht wird, kann bei gleichem
Nutzen deren Verbrauch gesenkt werden. Das Suffizienzprinzip zielt ebenfalls auf eine Verringerung
des Ressourcenverbrauchs, wobei jedoch gleichzeitig eine Verringerung des Nutzens in gewissem
Maße in Kauf genommen wird. Durch suffizientes, also genügsames Verhalten soll der Verbrauch
verschiedener, insbesondere nicht-erneuerbarer und knapper Ressourcen gesenkt werden.
·
Kooperationsprinzip
Das Kooperationsprinzip ist ein politisches Verfahrensprinzip, dass auf eine möglichst
einvernehmliche Verwirklichung insbesondere von umweltpolitischen Zielen gerichtet ist. Es zielt auf
die Einforderung der Umweltverantwortung der Bürger, der Umweltorganisationen, der Wissenschaft
und nicht zuletzt der Wirtschaft. Diesem Prinzip liegt die Einsicht zugrunde, dass eine nachhaltige
Entwicklung nur verwirklicht werden kann, wenn alle gesellschaftlichen Bereiche hierzu beitragen.
·
Managementregeln der Nachhaltigkeit
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nennt in seiner
Veröffentlichung ,,Auf dem Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland" folgende
Managementregeln für nachhaltiges und umweltgerechtes Leben und Wirtschaften:
- Die Nutzung erneuerbarer Naturgüter (z.B. Wälder oder Fischbestände) darf auf Dauer nicht
größer sein als ihre natürliche Regenerationsrate. Nicht-erneuerbare Naturgüter (z.B. Böden,
landwirtschaftliche Nutzfläche) dürfen langfristig in dem Maß genutzt werden, in dem ihre
Funktionen substituiert werden können. Dies entspricht dem Prinzip der schwachen
Nachhaltigkeit.
- Die Freisetzung von Stoffen und Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die
Anpassungsfähigkeit der natürlichen Umwelt. Zielrichtung ist ein Fließgleichgewicht
zwischen schädlichen Emissionen, der Anpassungszeit von Ökosystemen und daraus
resultierend ihrer Empfindlichkeit gegenüber externen Störungen
20
.
Während sich die genannten Regeln primär auf Ressourcenverbrauch beziehen, führt die
Bundesregierung in ihrem Entwurf der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland von 2002 darüber
hinaus weitere Managementregeln der Nachhaltigkeit an und bezieht den Nachhaltigkeitsbegriff dabei
20
vgl. Herzog et al. 1999: 28

Kapitel 2
Nachhaltigkeit
13
auf konkrete politische Handlungsfelder. Zur Verdeutlichung des politischen Verständnisses von
Nachhaltigkeit in der Politik sollen diese Regeln kurz genannt werden. Sie besagen im Einzelnen,
- dass viele Akteure, wie Bürger, Produzenten, Verbraucher, Wirtschaft, Gewerkschaften,
Kirchen und Verbände am öffentlichen Dialog über das Leitbild einer nachhaltigen
Entwicklung beteiligt werden müssen.
- dass zur Umsetzung des Verursacherprinzips Unternehmen für ihre Produktion und ihre
Produkte die Verantwortung zu tragen haben, während der Verbraucher für Auswahl und
sozial sowie ökologisch verträgliche Nutzung der Produkte Sorge trägt.
- dass der durch technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb ausgelöste
Strukturwandel wirtschaftlich erfolgreich sowie ökologisch und sozial verträglich gestaltet
werden soll. Wirtschaftliches Wachstum, hohe Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und
Umweltschutz sollen zusammen einhergehen.
- dass Energie- und Ressourcenverbrauch sowie Verkehrsleistung vom Wirtschaftwachstum
entkoppelt werden, wobei ein wachstumsbedingter Anstieg der Nachfrage nach Energie,
Ressourcen und Verkehrsleistungen durch Effizienzgewinne mehr als kompensiert wird.
- dass auch die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen der
Generationengerechtigkeit verpflichtet und daher ausgeglichene Haushalte aufstellen und
Schuldenstände abbauen müssen.
- dass eine nachhaltige Landwirtschaft natur- und umweltverträglich sein muss und die
Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere
gesundheitlichen Verbraucherschutz beachtet werden.
- dass gemäß dem Prinzip der intragenerativen Gerechtigkeit Armut und sozialer Ausgrenzung
vorgebeugt wird und allen Bevölkerungsschichten Chancen eröffnet werden, sich an der
wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen sowie am gesellschaftlichen und politischen Leben
teilzuhaben.
- dass die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten sind, dass Menschen in
allen Ländern eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsprozess möglich ist. Armutsbekämpfung
soll mit der Achtung der Menschenrechte, der wirtschaftlichen Entwicklung, dem Schutz der
Umwelt und einem verantwortungsvollen Regierungshandeln verknüpft werden.
Die genannten Managementregeln sind in ein Managementkonzept zu integrieren, welches
Indikatoren, Ziele und ein Monitoring
21
beinhaltet. Dabei ermöglichen die Indikatoren eine
21
Mit Monitoring ist die meist systematische Erhebung und Sammlung von Daten, welche die Wirksamkeit der
Maßnahmen abbilden, gemeint.

Kapitel 2
Nachhaltigkeit
14
Einschätzung der Entwicklung hinsichtlich der Regeln und Ziele der Nachhaltigkeit. Eine Evaluierung
der Indikatorenerhebung macht den Handlungsbedarf deutlich und ist für eine Erfolgskontrolle von
Maßnahmen wichtig. Durch regelmäßiges Monitoring sollen über die erreichten Fortschritte berichtet
sowie Indikatoren und Ziele an sich ändernde Prioritäten angepasst werden
22
.
2.4 Eigene Definition von Nachhaltigkeit
Die im novellierten Raumordnungsgesetz getroffene Nachhaltigkeitsdefinition geht von der
Dreidimensionalität (Ökonomie, Ökologie und Soziales) der Nachhaltigkeit aus und knüpft damit an
das in Rio formulierte Nachhaltigkeitsverständnis an. Da in der Agenda 21 jedoch ein analytisches
Modell zur Definition einer nachhaltigen Entwicklung sowie zur Herstellung eines systematischen
Gesamtzusammenhangs fehlt, stehen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit isoliert
nebeneinander
23
. Alternative Auffassungen zum weit verbreiteten Ansatz des ,,Magischen Dreiecks"
der Nachhaltigkeit sehen den Sachverhalt der Nachhaltigkeit nur dann gegeben, wenn erstens die
Funktionsfähigkeit des globalen Ökosystems durch menschliche Eingriffe nicht wesentlich
beeinträchtigt wird, zweitens die sozialen Belange einer nachhaltigen Entwicklung erfüllt werden und
drittens den ökonomischen Belangen Rechnung getragen wird. Hierbei stehen die Wechselwirkungen
zwischen der Humansphäre und der Ökosphäre im Mittelpunkt. Die ökonomischen und sozialen
Belange sind dabei den ökologischen Belangen deutlich untergeordnet, bilden ein Subsystem des
Ökosystems und dürfen diesem nicht entgegenstehen (siehe Abbildung 5). Dieses Modell beruht auf
der Erkenntnis, dass sich die menschliche Gesellschaft und die Wirtschaft nur auf der materiellen
Basis der natürlichen Lebensgrundlagen entwickeln können und somit von deren Funktionsfähigkeit
abhängig sind
24
. Eine nachhaltige Entwicklung hat demnach zum Ziel, das Zusammenwirken von
22
vgl. Bundesregierung 2002: 48 f.
23
vgl. Birkmann 2000: 165
24
vgl. ebd.: 166 f.
Wirtschaft
Gesellschaft
Abbildung 5: Modell der Nachhaltigkeit, nach welchem die Dimensionen Gesellschaft und
Wirtschaft Subsysteme des Ökosystems bilden. Durch Pfeile werden die
wechselseitigen Abhängigkeiten symbolisiert. Eigene Darstellung nach Birkmann
2000: 166

Kapitel 2
Nachhaltigkeit
15
Gesellschaft, Wirtschaft und Natur als ein System zu begreifen und zu optimieren. Dieses zuletzt
genannte Modell der Nachhaltigkeit soll eine Grundlage dieser Arbeit bilden.
Da die Komplexität und damit die Erfassbarkeit von Systemen mit deren räumlicher und zeitlicher
Ausdehnung tendenziell zunehmen, scheint eine räumlich unbegrenzte, also globale Nachhaltigkeit
nur schwer vorstellbar zu sein
25
. Unter Beachtung dieser Einschränkungen lässt sich Nachhaltigkeit
bzw. nachhaltige Entwicklung folgendermaßen definieren:
Für die in Kapitel 5.2 vorgenommene Analyse eines Indikatorensatzes muss das bisher noch abstrakte
Nachhaltigkeitsmodell auf reale Verhältnisse zugeschnitten werden. Hierzu ist es unumgänglich,
Nachhaltigkeit aus einer politik- und handlungsorientierten Perspektive zu betrachten. Im folgenden
Kapitel werden für jede Dimension der Nachhaltigkeit konkrete Handlungsfelder, Ziele und Verfahren
nachhaltiger Entwicklung, bezogen auf die kommunale Ebene, definiert.
25
vgl. Akademie für Raumforschung und Landesplanung 1996: 659
26
Mit win-win-Situation ist der Sachverhalt gemeint, welcher beinhaltet, dass die Interessen aller an einem Prozess
beteiligten Parteien erfüllt werden. Dies schließt aus, dass der Erfolg einer Partei mit dem Nachteil der restlichen
Beteiligten verbunden ist.
Nachhaltige Entwicklung ist ein Prozess, der in einem räumlich abgegrenzten Raum die
Entwicklung mindestens der drei Dimensionen Gesellschaft, Wirtschaft und Ökologie in einer
,,win-win-Situation"
26
ermöglicht, welche auf nahezu unbestimmte Zeit zumindest theoretisch
Bestand haben kann. Bei Konfliktsituationen sind die ökologischen Belange vorrangig zu
beachten, insbesondere, wenn der betreffende ökologische Belang die materielle Basis für
menschliche Gesellschaft und die Wirtschaft bildet. Darüber hinaus wird Nachhaltigkeit durch
die Prinzipien der intra- und intergenerativen Gerechtigkeit bestimmt sowie durch die Regeln,
die in diesem Kapitel genannt wurden. Die Umsetzung nachhaltiger Entwicklung hat somit
unter Berücksichtigung von Vorsorge-, Verursacher-, Effizienz-, Suffizienz- und
Kooperationsprinzip stattzufinden.
Definition 1: Eigene Definition von Nachhaltigkeit

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
16
3 Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
Die in diesem Kapitel formulierten Ziele und Handlungsfelder bilden die Grundlage für die
Anforderung der Berücksichtung verschiedener Komponenten nachhaltiger Entwicklung in Kapitel
4.6.1. Indem die zentralen Handlungsfelder, Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung aufgezeigt
werden, kann in einem weiteren Schritt in Kapitel 5.2.1 untersucht werden, ob im wesentlichen alle
wichtigen Bereiche, Ziele und Forderungen im zu untersuchenden Indikatorensatz erfasst werden.
Nicht abgebildete Sachverhalte und Ziele sind gegebenenfalls durch neu auszuwählende Indikatoren
zu berücksichtigen, um eine ganzheitliche und objektive Betrachtungsweise zu ermöglichen.
Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene wird bestimmt durch Inhalte und Verfahren, welche
den inhaltlichen Zielen zur Umsetzung verhelfen
27
. Diese Inhalte und Verfahren sind im Wesentlichen
definiert in der Agenda 21 sowie in der Habitat Agenda der 2. UN-Konferenz über menschliche
Siedlungen (HABITAT II) im Jahr 1996 in Istanbul. Auch die Charta von Aalborg der europäischen
Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden im Jahr 1994, welche eine
Selbstverpflichtung auf Eigeninitiative von Kommunen darstellt, enthält Ziele und Verfahren für eine
nachhaltige kommunale Entwicklung. Diese sollen im Folgenden kurz dargestellt werden. Die
genannten Dokumente wurden hierbei ausgewählt, da sie einen möglichst breiten Konsens
repräsentieren sowie einen hohen Stellenwert in der Nachhaltigkeitsdiskussion einnehmen. Außerdem
setzen sie sich mit raum- und planungsrelevanten Fragestellungen auseinander. Bei der folgenden
Aufzählung kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erfüllt werden. Vielmehr geht es dabei um die
Konkretisierung des abstrakten und modellhaften Nachhaltigkeitsbegriffes auf reale und praxisnahe
Verhältnisse der Bundes-, Landes- und Kommunalebene.
3.1 Verfahren und Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung
In der Charta von Aalborg, Kapitel I.14, werden Instrumente und Verfahren genannt, mit deren Hilfe
ein nachhaltiger und ökosystem-bezogener Ansatz kommunaler Verwaltung umgesetzt werden soll.
Handlungsfelder und
Ziele nachhaltiger
Stadtentwicklung
Kapitel 3.2
Anforderung an einen
Nachhaltigkeitsindikatorensatz
Kapitel 4.6.1
Analyse des
Indikatorensatzes
Kapitel 5.2.1
Abbildung 6: Einordnung dieses Kapitels in die Methodik der Untersuchung. Eigene Darstellung

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
17
Hierzu zählen unter anderem ordnungspolitische Instrumente wie Satzungen, Steuern und Gebühren
sowie Instrumente zur Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit. Als wichtige Instrumente
und Verfahren zur Steuerung der Umweltqualität nennt die Charta von Aalborg das Öko-Audit, die
Umweltverträglichkeitsprüfung, die ökologischen Buchhaltungs-, Bilanzierungs- und
Berichterstattungssysteme sowie eine kommunalen Naturhaushaltswirtschaft. Diese sollen sich auf
unterschiedliche Arten von Indikatoren stützen, welche die Bereiche städtische Umweltqualität,
städtische Ressourcenströme, Stadtstrukturen und Zukunftsbeständigkeit städtischer Systeme
abbilden
28
.
Die genannten Maßnahmen werden an dieser Stelle nur am Beispiel der Naturhaushaltswirtschaft
näher ausgeführt, da sie für die weitere Untersuchung kaum von Belang sind. Bei dem Konzept der
Naturhaushaltswirtschaft handelt es sich um ein Controllingmodell, bei dem analog der
27
vgl. Birkmann 1998: 19
28
vgl. Charta von Aalborg, Kapitel I.14, zitiert aus Dangschat: 87 ff., In: Alisch 2001
BRD
NRW
Herdecke
Berlin
Düsseldorf
Bund
Land
Kommune
Abbildung 7: Nachhaltigkeit auf den verschiedenen Raumebenen. Eigene Darstellung

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
18
kameralistischen
29
Haushaltsführung ein Haushalt des Naturverbrauchs ähnlich wie in der
Finanzhaushaltsplanung aufgestellt wird, der nach Ablauf des Haushaltszeitraumes bilanziert wird
nach dem Verbrauch der Mittel, bzw. nach Mehr- oder Minderausgaben. In einer Art Selbstbindung
können Städte und Gemeinden Minderungsziele definieren, welche anschließend bezüglich des
Zielerreichungsgrads überprüft werden können. Dabei wird deutlich, ob die Mittel und Maßnahmen
ausreichend waren, um den Naturkapitalverbrauch zu beeinflussen
30
.
Zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit sollen laut Agenda 21 die Nationen bestehende
Informationssysteme und ­dienste, welche sich auf Sektoren einer nachhaltigen Entwicklung
beziehen, auf allen Raumebenen nach technischen Aspekten und auf Inhalte hin überprüfen und
gegebenenfalls verbessern. Besonderer Nachdruck soll dabei auf die Umwandlung vorhandener
Informationen in eine für den Entscheidungsprozess geeignete Form sowie die Anvisierung
unterschiedlicher Benutzergruppen gelegt werden. Außerdem sollen Mechanismen für die
Umwandlung wissenschaftlicher und sozioökonomischer Bewertungen in sowohl für die Planung als
auch für die öffentliche Aufklärung geeignete Informationen auf- oder ausgebaut werden. Dabei sollen
elektronische und nichtelektronische Formate verwendet werden. Auch für die Entscheidungsfindung
und die Evaluierung künftiger Änderungen der Flächennutzung sollen nach Agenda 21, Kapitel 10.11
b) Informationssysteme ausgebaut werden. Ebenso werden in der Charta von Aalborg Informationen
gefordert, die die Verwaltungen der Kommunen ständig darüber unterrichten, welche Aktivitäten das
städtische Ökosystem zum erwünschten Gleichgewicht hinführen und welche es davon ablenken,
damit Kommunen und ihre Bürger auf guter Informationsgrundlage Entscheidungen treffen können
31
.
Die Verwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren wird in diesem Zusammenhang zwar in keinem der
untersuchten Dokumente ausdrücklich genannt. Sie scheinen jedoch ein für viele der genannten
Zwecke geeignetes Instrument zu sein.
·
Nachhaltigkeit auf Bundesebene
Die Enquete-Kommission ,,Schutz des Menschen und der Umwelt" des 13. Bundestages hat in ihrem
Abschlussbericht ,,Konzept Nachhaltigkeit ­ vom Leitbild zur Umsetzung" von 1998 entscheidende
Impulse zur Konkretisierung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung gegeben und unter
anderem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsrats und einer umfassenden Koordinierung gefordert.
So ist auf Bundesebene in Deutschland eine Nachhaltigkeitsstrategie in einem ressortübergreifenden
Ausschuss für nachhaltige Entwicklung erarbeitet worden. Darüber hinaus wurde ein ,,Rat für
nachhaltige Entwicklung" eingerichtet, welcher sich aus Vertretern der Bereiche Umweltschutz,
Wirtschaft, Verkehr, Gewerkschaften, Länder und Kommunen, Verbraucherschutz, Ernährung,
Landwirtschaft, Kirchen, Internationales, Entwicklung und Wissenschaft zusammensetzt. Dessen
29
Kameralismus ist die deutsche Form des Merkantilismus, wie er im 16.-18. Jahrhundert besonders in Westeuropa
vertreten war. Die Kameralwissenschaften waren eine staatliche Verwaltungslehre, die sich in Verbindung mit der
Förderung des Staatswohlstands auch mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigte (Der kleine Brockhaus 1961: 607)
30
vgl. Gespräch mit Herrn Serwe am 25.07.2002 in Mettmann
31
vgl. Charta von Aalborg, Kapitel I.4

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
19
Zweck ist es, die Anforderungen aus der Gesellschaft an eine Politik der nachhaltigen Entwicklung zu
formulieren. Andererseits ist der Rat auch dafür zuständig, politische Ziele und Maßnahmen in die
Gesellschaft und die Verantwortungsbereiche jedes Einzelnen hinzutragen
32
, um so eine nachhaltige
Entwicklung voranzutreiben.
·
Nachhaltigkeit auf Landesebene
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland sind in vielen Bereichen zuständig für Politikgestaltung
und ihre Umsetzung. Sie können deshalb aktiv in Bereichen, wie beispielsweise Bildungspolitik,
Umweltschutz, regionale Wirtschaftsförderung und Landesplanung zur Steuerung einer nachhaltigen
Entwicklung beitragen. Darüber hinaus haben inzwischen nahezu alle Bundesländer strategische
Planungen für eine nachhaltige Entwicklung in Angriff genommen, wobei der Schwerpunkt vielfach
auf dem Umweltbereich liegt. In Nordrhein-Westfalen wurde für die Legislaturperiode 2000-2005 im
Koalitionsvertrag vereinbart, eine Landesagenda 21 NRW gemeinsam mit Kooperationspartnern aus
Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Gewerkschaft, Umwelt- und Verbraucherorganisationen, Kirchen
und anderen gesellschaftlichen Gruppen bis 2003 zu entwickeln. Im Januar 2001 ist hierzu ein
,,Zukunftsrat" mit 26 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und anderen Bereichen
berufen worden
33
. Zum Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Ländern über
Ziele und Maßnahmen einer nachhaltigen Entwicklung wurde von der Umweltministerkonferenz ein
Bund/Länder-Arbeitskreis ,,Nachhaltige Entwicklung" eingesetzt.
·
Die Rolle der Kommunen bei der Implementierung nachhaltiger Entwicklung
Das Wort ,,Kommune" umfasst im rechtlichen und politischen Sprachgebrauch die Stadt, die
Gemeinde und den Kreis, welche Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind. Nach dem
Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde die unterste Gliederung der
Staatsgewalt. ,,Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus", heißt es in fast
allen Gemeindeordnungen der Bundesländer. In ihrem Gebiet ist die Gemeinde, soweit die Gesetze
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ausschließliche und eigenverantwortliche Trägerin der
öffentlichen Verwaltung, wodurch ihr insbesondere die Satzungs-, Finanz- und Planungshoheit
zustehen. Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft, welche also auf ein Territorium bezogen ist und
Rechtspersönlichkeit hat
34
.
Das der Agenda 21 zugrunde liegende Nachhaltigkeitskonzept folgt dem bottom-up-Ansatz:
Nachhaltigkeit soll von der Bevölkerung praktiziert werden, nicht von einer übergeordneten Ebene. In
der Habitat Agenda wird die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips
35
gefordert. Beide Forderungen
32
vgl. Bundesregierung 2002: 51 f.
33
vgl. ebd.: 61 ff.
34
vgl. Akademie für Raumforschung und Landesplanung 1996: S. 543
35
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Kompetenzprinzip, welches normativ bestimmt, wie die Menschen und ihre von ihnen
getragenen Institutionen im Gesamtgefüge des Staates und der Gesellschaft einander zugeordnet sind. Der Begriff

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
20
- sowohl nach dem bottom-up-Ansatz als auch nach dem Subsidiaritätsprinzip - beinhalten das Ziel,
nach Möglichkeit auf unterster, der kommunalen Ebene die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung
umzusetzen. Dieser Gedanke wird auch in der Charta von Aalborg unterstrichen: ,,Wir Städte und
Gemeinden sind überzeugt, dass die Stadt bzw. Gemeinde zum einen die größte Einheit ist, die in der
Lage ist, die zahlreichen mit der Stadt zusammenhängenden architekturbezogenen, sozialen,
wirtschaftlichen und politischen Ungleichgewichte sowie jene, die mit der Nutzung der natürlichen
Ressourcen und der Umwelt zusammenhängen und die unsere moderne Welt schädigen,
anzupacken"
36
.
Ebenso sind in der Agenda 21, Kapitel 28 die Forderungen an die Kommunen zur Beteiligung an der
Umsetzung der Agenda 21 auf lokaler Ebene aufgeführt. Demnach soll auf kommunaler Ebene ein
Dialog zwischen Verwaltung und allen gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere häufig
vernachlässigten Gruppen, Organisationen und Bürgern stattfinden. Zum besseren Austausch von
Erfahrungen mit dem Prozess der Umsetzung der Agenda 21 und zwecks einer besseren Organisation
und Planung sollen Konsultationen und Diskussionen zwischen Bürgern und Kommunen, zwischen
Kommunen untereinander sowie zwischen Kommunen und höheren Verwaltungsebenen stattfinden
37
.
Auch innerhalb der Verwaltungen der Kommunen soll eine verbesserte Koordination und
Abstimmung von Fachplanungen untereinander erreicht werden
38
.
Desgleichen wurde durch die 2. UN-Konferenz über menschliche Siedlungen (HABITAT II) im Jahr
1996 in Istanbul das Bewusstsein über die besondere Rolle der Gemeinden bei der Erzielung globaler
Erfolge auf dem Weg zu einer nachhaltigen, zukunftsbeständigen Entwicklung erneut bestärkt. Die
Dezentralisierung von Entscheidungsprozessen, die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips, die
Stärkung lokaler Demokratie und kommunaler Selbstverwaltung sowie die breite Partizipation aller
gesellschaftlichen Gruppen wurden als unabdingbare Voraussetzungen für eine zukunftsfähige, d.h.
umwelt-, wirtschafts- und sozialgerechte Stadtentwicklung anerkannt
39
. Zur Befolgung der genannten
Forderungen sind mittlerweile viele Kommunen bundes- und weltweit in einen Dialog mit Bürgern,
örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft getreten, um eine Lokale Agenda 21 zu beschließen,
in deren Rahmen wichtige Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung umgesetzt werden. Zur
Unterstützung der vielfältigen Aktivitäten von Lokale Agenda 21-Prozessen wurde in Nordrhein-
Westfalen eine Agenda Transfer-Stelle geschaffen, welche als Vernetzungsstelle der Kommunen
fungiert und somit die interkommunale Kooperation fördert.
Subsidiarität bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat den untergeordneten Ebenen und den Bürgern so viel Freiheit
wie möglich und so viel Zwang wie notwendig gewährleistet (vgl. ARL [Hg.] 1996: 938).
36
Charta von Aalborg I.3
37
vgl. Agenda 21, Kap. 28
38
vgl. ebd., Kap. 10.7 c)
39
vgl. Umweltbundesamt 2001: 3

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
21
3.2 Handlungsfelder und Ziele nachhaltiger Stadtentwicklung
Im Folgenden werden in bündiger Form die Handlungsfelder und Ziele einer nachhaltigen
Stadtentwicklung skizziert. Hierzu wurden, wie auch bereits im vorherigen Kapitel, verschiedene
Dokumente ausgewertet, wie die Charta von Aalborg, die Agenda 21, die Habitat-Agenda oder der
Nationalbericht der Bundesrepublik Deutschland zur 25. Sondersitzung der Generalversammlung der
Vereinten Nationen (,,Istanbul + 5"). Die Ziele werden zum Teil durch mögliche Maßnahmen für die
kommunale Ebene beispielhaft ergänzt. Die Handlungsfelder und Ziele sind nach Dimensionen der
Nachhaltigkeit Umwelt, Soziales, Wirtschaft, Institutionelles und Kultur geordnet. Die
Handlungsfelder lauten:
Wie der Abbildung 8 zu entnehmen ist, sind nur einige Themenfelder in weitere Unterthemen
aufgeschlüsselt. Insbesondere das Themenfeld der nachhaltigen Entwicklung der natürlichen Umwelt
umfasst mehrere Unterthemen und enthält dadurch ein stärkeres inhaltliches Gewicht gegenüber allen
anderen Themenfeldern. Diese ungleiche inhaltliche Gewichtung der Themenfelder entspricht der
Ausführlichkeit der Behandlung dieser Themenfelder in der Literatur. So wird eine nachhaltige
kulturelle und institutionelle Stadtentwicklung in der ausgewerteten Literatur viel seltener thematisiert,
als die übrigen Themenfelder. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann
nahezu beliebig erweitert werden. Auch wird nicht ausgeschlossen, dass es Überschneidungen
zwischen einigen Handlungsfeldern gibt. Es stehen insbesondere die Punkte im Vordergrund, die auf
Verkehr
Energienutzung
Abfälle und Altlasten
Naturschutz
Gewässerschutz
Flächennutzung
Ressourcenschutz
Chancengleichheit
Sicherheit
Wohnraumversorgung
- nachhaltige Entwicklung der Ressourcen und der natürlichen Umwelt in Städten
- nachhaltige soziale Entwicklung
- nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
- nachhaltige institutionelle Stadtentwicklung
- nachhaltige kulturelle Stadtentwicklung
Abbildung 8: Handlungsfelder einer nachhaltigen Entwicklung. Eigene Darstellung

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
22
kommunaler Ebene umsetzbar sind. Forderungen und Ziele, die sich auf höhere administrative Ebenen
beziehen, werden daher an dieser Stelle nicht genannt.
3.2.1 Ziele einer nachhaltigen Entwicklung der Ressourcen und der natürlichen
Umwelt in Städten
Dieses Handlungsfeld umfasst die wichtigsten Bereiche einer nachhaltigen Entwicklung, die entweder
Auswirkungen auf den Zustand der natürlichen Umwelt beinhalten oder deren Schutz zum Gegenstand
haben.
·
Stadtverträglicher Verkehr
Um dem Umweltschutz und insbesondere dem Klimaschutz Rechnung zu tragen, soll eine Minderung
der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen durch die Reduzierung des Verkehrsaufkommens und
speziell des motorisierten Individualverkehrs (MIV) erreicht werden. Genauso ist die Minderung der
durch den Verkehr verursachten Lärmemissionen ein Ziel nachhaltiger stadtverträglicher
Verkehrsentwicklung. So wird in Punkt I.8 der Charta von Aalborg als Ziel genannt, das
Verkehrsaufkommen zu senken und gleichzeitig die Erschließungsqualität zu verbessern, wobei
motorisierte Individualverkehrsmittel nur genutzt werden sollen, um den Zugang zum öffentlichen
Nahverkehr zu erleichtern. Eine städtebauliche Nutzungsmischung trägt ebenfalls zur Verringerung
des Verkehrsaufkommens bei. Durch die Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung und
Schaffung wohngebietsverträglicher Arbeitsplätze werden Verkehrswege verkürzt und somit die
Nutzung von motorisierten Individualverkehrsmitteln entbehrlich.
Des weiteren werden die Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens sowie die Reduzierung des MIV
durch Erhöhung des Anteils schienengebundener Verkehrsträger und Wasserstrassen in einigen der
ausgewerteten Dokumente gefordert. Durch Attraktivitätssteigerung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) und eine Verbesserung der Schnittstellen zwischen ÖPNV und MIV
wird eine Verkehrsverlagerung auf umweltschonende Verkehrsmittel bewirkt. Verkehr soll auch
mittels Substitution durch elektronische Medien, wie das Internet, vermieden werden. Zur
verträglicheren Abwicklung des Verkehrs werden Tempo-30-Zonen, autoarme und ­freie
Wohnsiedlungen als sinnvoll erachtet. Hierdurch kann auch das Unfallrisiko im Straßenverkehr
gesenkt werden. Mit Hilfe von Mobilitätszentralen, City-Logistik-Konzepten, Car-Sharing oder
Mitfahrzentralen kann das Verkehrsaufkommen ebenfalls insbesondere in Innenstädten reduziert
werden.
Ferner soll eine Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch den Verkehrswegebau sowie der
Rückbau von Straßen zur Verkehrsverlagerung und ­vermeidung beitragen. Beispielsweise muss
daher vor dem Bau von Umgehungsstrassen erst eine Gegenüberstellung des verkehrsentlastenden
Nutzens und einer möglichen Verkehrs-Neubelastung, bedingt durch das Vorhaben, erfolgen. Zur
Vermeidung zusätzlicher Zerschneidung der Landschaft kann durch eine Bündelung von Verkehrs-

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
23
und Versorgungsinfrastruktur entgegengewirkt werden. In ökologisch bedeutsamen Räumen sollte
grundsätzlich auf Neubau verzichtet werden.
Der Ausbau und die Attraktivitätssteigerung des Fahrradwegenetzes ist ein weiteres Ziel, welches zur
Verringerung des Verkehrsaufkommens und dadurch bedingter Umweltbelastungen führen soll.
Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise die Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für
Radfahrer oder die Einrichtung von Fahrradstationen. Genauso trägt eine Erhöhung der
Aufenthaltsqualität für Fußgänger im Straßenraum zu einer Verkehrsvermeidung bei. Hierzu können
etwa öffentliche Räume und Plätze für Fußgänger besser nutzbar gemacht werden, indem sie für
Verkehrsmittel gesperrt werden.
Ferner kann durch eine integrierte Stadtentwicklungs- und Verkehrsentwicklungsplanung eine bessere
Anbindung von Wohngebieten und Arbeitsstätten an den ÖPNV und eine Konzentration der
Siedlungsentwicklung auf Standorte mit ÖPNV-Anbindung umgesetzt werden. Generell wird eine
Entkopplung des Verkehrswachstums vom Wirtschaftswachstum durch Schaffung weniger transport-
und beförderungsintensiver Strukturen in Wirtschaft und Städtebau als wichtig für eine nachhaltige
Verkehrsentwicklung erachtet. Durch Parkraummanagement, integrierte
Verkehrsentwicklungskonzepte oder die Einführung belastungsabhängiger Straßenpreise zur
Steuerung und Nutzung knapper Straßenkapazitäten kann das Verkehrsaufkommen ebenfalls
stadtverträglicher gestaltet werden
40
.
·
Nachhaltige Flächennutzung
In Kapitel 7 der Agenda 21 werden die Ziele einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung thematisiert.
Hierzu gehört neben der Forderung nach umweltgerechter effizienter Energienutzung die langfristige
Deckung des Flächenbedarfs durch umweltgerechte Raumplanung und Flächennutzung. In Kapitel 10
der Agenda 21 wird ein integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung von Bodenressourcen
gefordert. Ziel ist hierbei die Erleichterung der Zuweisung von Flächen für Nutzungsformen, die den
größtmöglichen nachhaltigen Nutzen gewährleisten. Dadurch soll der Umstieg auf eine nachhaltige
und integrierte Bewirtschaftung der Bodenressourcen gefördert werden
41
. Es wird in mehreren der
untersuchten Dokumente sowohl der Schutz der Bodenschätze als auch der sparsame Verbrauch von
Flächen gefordert.
Des weiteren wird eine Reduzierung der Freiflächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke gefordert.
Hierzu ist einerseits eine Entkopplung der Flächeninanspruchnahme vom Wirtschaftswachstum
erforderlich. Darüber hinaus muss ein Abbau von Anreizen zur Sub- und Disurbanisierung stattfinden,
der insbesondere in Ostdeutschland zum Leerstand innerstädtischer Wohnungen und zur Bildung
disperser Siedlungsstrukturen im Umland größerer Städte führt. Die Faktoren Bodenpreisgefälle und
Mobilitätskosten sind dabei entsprechend zu regulieren. Innerstädtische Wirtschaftstandorte müssen
40
vgl. Linn 1999: 56
41
vgl. Webseite UFAZ

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
24
gesichert werden. Auch eine Stärkung von Innenstädten und Stadtteilzentren kann zur Verringerung
von Sub- und Disurbanisierung beitragen. Deshalb sind Innenstädte als Wohnstandort und Standort
des Einzelhandels sowie des wohnungsverträglichen Gewerbes zu erhalten und auszubauen. Zur
nachhaltigen Entlastung des Flächenverbrauchs in großen Agglomerationsräumen ist die
Stabilisierung und Entwicklung ländlich geprägter Räume wichtig. Hierfür ist die Sicherung der
Grundversorgung und Stärkung der Eigenentwicklung ländlicher Regionen notwendig. Aufgrund der
hohen Vielfalt der landwirtschaftlichen Strukturen und Traditionen muss für jeden ländlichen Raum
ein eigenes aus der Region heraus entwickeltes Leitbild erstellt werden, welches die Eigenart des
Raums stärkt, auf seinen Stärken aufbaut und die Menschen vor Ort einbezieht. Ziel ist dabei primär
die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Insbesondere die zunehmende Spezialisierung und Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion
in Folge des technischen Fortschritts und des Strukturwandels wird als eine dem Ziel der nachhaltige
Entwicklung ländlicher Regionen entgegenstehender Prozess gesehen, da hiervon Umweltbelastungen
ausgehen und Arbeitsplätze wegfallen
42
. Sowohl die Extensivierung und die multifunktionale
Gestaltung der Landwirtschaft, welche einen Ausbau der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette in einer Region impliziert, als auch die Pflege von Kulturlandschaften sind
mögliche Maßnahmen, um die ökologischen Belastungen zu reduzieren und die regionalen Strukturen
zu stärken.
Eine oft genannte Forderung an eine nachhaltige Stadtentwicklung ist die Reduzierung der
Bodenversiegelung
43
, um Bodenverdichtung und eine Verringerung des Retentionspotentials von
Böden zu vermeiden. Flächeninanspruchnahme soll im lokalen und regionalen Verbund durch die
Anwendung der Eingriffsregelung ausgeglichen werden. Hierzu wird auch die Einführung eines
Ökofonds und eines interkommunalen Ausgleichspools gefordert
44
. Zur Verringerung des
Flächenverbrauchs ist eine hohe städtebauliche Dichte anzustreben, welche durch die optimale
Nutzung der in Bebauungsplänen angegebenen Festsetzungen erreicht werden kann. Im Innenbereich
der Städte verfügbare brachliegende Flächen müssen wieder genutzt werden, um dem Grundsatz
,,Innen- vor Außenentwicklung" gerecht zu werden. Ebenso ist die Zersiedlung der Landschaft zu
beenden, da diese sowohl den Neuverbrauch von Flächen verursacht sowie verkehrsintensive
Strukturen bildet und somit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung entgegensteht. Auch soll die
Bewahrung und Weiterentwicklung einer Siedlungsstruktur, welche ausgeglichene und gleichwertige
Lebensbedingungen ermöglicht, zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen und Zersiedlung
und übermäßigen Ressourcenverbrauch für Mobilitätszwecke entgegenwirken. Dem Ziel einer
nachhaltigen Stadtentwicklung zuträglich sind insbesondere eine Stadtentwicklung nach dem Modell
der kompakten Stadt, eine dezentrale Konzentration und die Umsetzung einer Stadt der kurzen Wege,
42
vgl. Bundesregierung 2002: 16f.
43
Unter Bodenversiegelung ist die Isolierung des Bodens von Atmosphäre, Hydrosphäre und Biosphäre durch Ver- und
Abdichtungen, Aufschüttungen bzw. Auffüllungen durch den Menschen zu verstehen (vgl. Ewen 1998: 85).
44
vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung 2001: 15

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
25
die sich durch Dichte, Polyzentralität und die hohe Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räume
auszeichnet.
·
Nachhaltige Energienutzung und Ressourcenschutz
Energieeinsparung und die Ausweitung des Anteils regenerativer Energien sind ein zentrales Ziel
nachhaltiger Stadtentwicklung. Dazu wird allgemein die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und
Energieverbrauch gefordert. Durch Aufstellung von Energiesparkonzepten und -bilanzen,
Informationsmaßnahmen über Energiesparmöglichkeiten sowie Contractings mit
Energieversorgungsunternehmen kann diesem Ziel beigetragen werden. Desgleichen müssen externe
ökologische Kosten bei der Festlegung der Energietarife berücksichtigt werden, soweit dies im
Ermessen einer Kommune liegt. Die Nutzung fossiler Energie muss nach Forderung einiger
ausgewerteter Dokumente effektiver gestaltet werden und der Verbrauch insgesamt gesenkt werden.
Auch durch Kraft-Wärme-Kopplung, Biogasnutzung, solare Energienutzung und Windenergienutzung
verringern sich der Verbrauch nicht-erneuerbarer Ressourcen und der Ausstoß umweltschädlicher
Emissionen. Ein Schwerpunkt von energie- und ressourcensparenden Maßnahmen kann auf die
öffentlichen Gebäude gelegt werden, da sich hier einer Kommune die besten Möglichkeiten zur
Einflussnahme bieten.
Die Habitat Agenda stellt im Paragraph 42 die sparsame und effiziente Nutzung von begrenzt
vorhandenen Ressourcen in den Vordergrund: ,,Wir legen uns fest auf das Ziel nachhaltiger
Siedlungen in einer zunehmend durch Verstädterung geprägten Welt durch die Schaffung einer
Gesellschaft, die ihre Ressourcen gemäß der Tragfähigkeit der Ökosysteme effizient nutzt und dem
Vorsorgeprinzip Rechnung trägt"
45
. Diesem Ziel kann durch Altbaumodernisierung und durch Neubau
mit Wärmedämmung sowie ressourcenschonenden Wärme- und Energieerzeugungsanlagen
beigetragen werden. Hierdurch wird nicht nur der Ressourcenverbrauch gesenkt, sondern auch Energie
eingespart und schädliche Umwelteinwirkungen reduziert. Auch eine kompakte Gestaltung von
Baukörpern kann zur effizienteren Nutzung von Energie beitragen. Die Beratung durch die lokalen
Energieversorgungsunternehmen kann ebenfalls nützliche Energiesparpotentiale aufdecken. Durch
moderne Haustechnik, wie etwa Brauchwasser- und Regenwassernutzung, soll eine
Trinkwassereinsparung erzielt werden. Im Bereich der Bauwirtschaft sollen umweltgerechte
ökologische Bauweisen gefördert werden. Insbesondere durch Verwendung ökologischer und
erneuerbarer Baustoffe, wie beispielsweise Holz, werden nicht-erneuerbare Ressourcen geschont. Der
Anteil nicht umweltverträglicher Bauabfälle kann dadurch gesenkt werden.
·
Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und Altlasten
Der umweltverträgliche Umgang mit festen Abfällen sowie klärschlammspezifische Fragestellungen
werden in Kapitel 21 der Agenda 21 behandelt. Zu den festen Abfällen zählen gemäß der in diesem
45
Habitat Agenda, Par. 42

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
26
Kapitel verwendeten Definition alle häuslichen Abfälle und alle nicht als gefährlich eingestuften
Abfälle wie gewerbliche Abfälle und Abfälle aus öffentlichen Einrichtungen, Straßenkehricht und
Bauschutt.
Ziel ist die Stabilisierung oder Reduzierung der zur Ablagerung bestimmten Abfallmengen durch
Abfallvermeidung, durch umweltverträgliche Wiederverwendung und Verwertung von Wertstoffen
sowie durch umweltverträgliche Abfallbehandlung und ­beseitigung. Hierzu sollen Daten über
abfallwirtschaftliche Trends erhoben sowie Abfallvermeidungsstrategien entwickelt und angewendet
werden. Ausgehend von dem Assimilationsvermögen der aufnehmenden Umwelt sollen Zielvorgaben
und Normen für die Abfallbehandlung und -beseitigung festgelegt werden. Die Möglichkeiten der
Abfallverwertung umfassen die energetische Nutzung von Biomüll durch Biogasanlagen, die
Kompostierung von Grünabfällen sowie die Sammlung und Sortierung von verwertbaren Materialien
in speziellen Anlagen. Durch eine vermeidungsorientierte Abfallgebührenstaffelung können Bürger
zur Abfalleinsparung angehalten werden.
Auch die Sanierung und Sicherung von Altlasten sowie die Vermeidung neuer Altlasten ist ein Thema
nachhaltiger Stadtentwicklung. Altlasten stellen eine Beeinträchtigung von Böden und eine mögliche
Gefährdung von Grundwasservorkommen dar. Daher muss ihnen durch geeignete Maßnahmen, wie
Altlasten- und Altstandortkataster oder die Förderung der Vor-Ort-Sanierung entgegengewirkt werden.
·
Schutz von Waldflächen und der biologischen Vielfalt sowie Sicherung der
Süßwasserressourcen
Der Schutz von Waldflächen und ihrer vielfältigen Lebensräume ist Gegenstand des Kapitels 11 der
Agenda 21. Ziel ist die Erhaltung der vorhandenen Wälder durch Schutz- und
Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie durch Erweiterung von Wald- und Gehölzflächen an dafür
geeigneten Standorten. Hierdurch soll das oftmals empfindliche ökologische Gleichgewicht von
Wäldern bewahrt, beziehungsweise wiederhergestellt werden
46
. Zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt, die in Kapitel 15 der Agenda 21 thematisiert wird, sollen die natürlichen und besonders die
seltenen Ökosysteme geschützt werden. Hinzu zählt der Schutz sowohl von naturbelassenen Gebieten,
als auch von Gärten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, botanischen Gärten, und Zoos.
Vermieden werden soll die Zerstörung von Lebensräumen, die zunehmende Schadstoffbelastung und
die unangemessene Einbringung nicht-heimischer Pflanzen- und Tierarten
47
. Insbesondere
klimawirksame Freiflächen sollen erhalten und vernetzt werden.
Zum Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen werden in Kapitel 18 der Agenda 21
integrierte Ansätze zur Bewirtschaftung, Entwicklung und Nutzung der Wasserressourcen gefordert
mit dem Ziel, die Bereitstellung von Wasser in angemessener Menge und guter Qualität für die
Bevölkerung sowie für die Ökosysteme zu sichern. Als geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen die
46
vgl. Agenda 21, Kap.11
47
vgl. ebd., Kap. 15

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
27
Verschmutzung der Oberflächengewässer und der Grundwasserreserven werden unter anderem die
Inventarisierung von Wasserressourcen, der Schutz lokaler Wassergewinnungsgebiete,
Regenwasserversickerung, der Schutz von Gewässerrandstreifen, die Renaturierung von
Fließgewässern sowie Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser genannt
48
. Weitere Schwerpunkte
liegen bei dem Ausbau und der Modernisierung von Kläranlagen, der Beobachtung
grundwassergefährdender Altlasten sowie anderer wassergefährdender Anlagen. Auch kann der
Aufbau von Abwasserkatastern hilfreich sein. Durch Aktionsprogramme kann über die Möglichkeiten
zur Einsparung von Trinkwasser informiert werden.
3.2.2 Ziele einer nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung
Dieses Handlungsfeld bezieht sich auf die gesellschaftlichen Bereiche einer nachhaltigen Entwicklung,
wobei überwiegend die soziale Gerechtigkeit, die Sicherheit im öffentlichen Raum und eine
ausreichende Wohnraumversorgung im Vordergrund stehen.
·
Chancengleichheit und soziale Integration
In der Habitat-Agenda wird das Ziel einer Gesellschaft angestrebt, welche ,,allen Menschen,
insbesondere Angehörigen schwacher oder benachteiligter Gruppen, gleiche Möglichkeiten für ein
gesundes, sicheres und produktives Leben im Einklang mit der Natur sowie ihrem kulturellen Erbe
und der geistigen und kulturellen Werte bietet"
49
. An dieser Stelle wird die Forderung der
Chancengleichheit als ein wichtiges Ziel nachhaltiger Entwicklung formuliert. Für die kommunale
Ebene bezieht sich dieses Ziel insbesondere auf die Handlungsfelder der Siedlungsentwicklung, der
Wohnraumversorgung sowie der Sicherheit des öffentlichen Raums.
Des weiteren sind gemäß der Habitat Agenda die Ziele einer nachhaltigen sozialen Entwicklung,
sozial integrierte und zugängliche Siedlungen zu fördern, einschließlich geeigneter Gesundheits- und
Bildungseinrichtungen sowie ausgrenzende Praktiken und Politiken zu bekämpfen. Auch die
Anerkennung und Achtung der Rechte aller Menschen, insbesondere von Frauen und Kindern,
Behinderten, Armen und Angehörigen schwacher und benachteiligter Gruppen wird hier
thematisiert
50
. Für die kommunale Ebene bedeutet dies die soziale Integration und Mischung von
Einkommensgruppen, Haushaltstypen, Lebensstilgruppen, Zuwanderern, Religionsgemeinschaften in
Wohnquartieren. Segregation
51
und die Bildung von Ghettos sollen somit vermieden werden. Durch
Unterstützung vorhandener Initiativen und Vereine, die dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt
und die kulturelle Vielfalt in einem Stadtteil zu stärken, kann besonders in Großwohnsiedlungen oder
städtischen Quartieren mit besonderem Erneuerungsbedarf eine nachhaltige soziale Entwicklung
gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Schaffung örtlicher Begegnungsstätten zur
48
vgl. ebd., Kap.18
49
Habitat Agenda, Par. 42
50
ebd., Par. 43 Abs. a
51
Mit Segregation ist die ungleiche Verteilung von Bevölkerungsgruppen über ein Stadtgebiet und insbesondere die
Konzentration von Bevölkerungsschichten innerhalb eines Quartiers gemeint.

Kapitel 3
Handlungsfelder, Ziele und Verfahren einer nachhaltigen
Stadtentwicklung
28
Förderung des kulturellen Miteinanders und des toleranten Nebeneinanders ethnischer und religiöser
Gruppen in einem Stadtteil und deren Beteiligung an Planungen für die Gestaltung sozial integrierter
Siedlungen zielführend
52
.
·
Sicherheit des öffentlichen Raumes
Die Habitat Agenda fordert Städte auf, Verbrechen zu verhüten und die öffentliche Sicherheit zu
verbessern, um den städtischen Raum für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aktivitäten attraktiver
zu machen
53
. Auch in anderen Dokumenten werden die Bildung qualitätsvoller Stadträume und die
Erhöhung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums thematisiert. Ziel ist die Erhöhung des
Sicherheitsgefühls der Wohnbevölkerung, unter anderem durch bauliche Beseitigung von
Angsträumen, bzw. Räumen ohne soziale Kontrolle. Durch die Verbesserung der
Sozialisationsbedingungen und Lebensbedingungen von Jugendlichen soll zur Kriminalprävention
beigetragen werden.
·
Nachhaltige Wohnraumversorgung
In der Wohnungs- und Siedlungspolitik sollen die Bedürfnisse benachteiligter Gruppen durch
Konzentration der Wohnungsbauförderung auf einkommensschwache Zielgruppen Berücksichtigung
finden. Auch soll eine Förderung betreuter, generationsübergreifender oder anderer gemeinschaftlicher
Wohnformen die Wohnsituation von Teilen der Bevölkerung verbessern. Durch verschiedene
Maßnahmen sollen positive Rahmenbedingungen für die Wohnraumversorgung hergestellt werden.
Hierzu gehört der effiziente Einsatz direkter und indirekter Förderungen, die Schaffung und Sicherung
von Wohnraum durch Anpassung der Wohnverhältnisse bei schrumpfenden Haushaltsgrößen, ein
Umzugsmanagement und Wohnungsbörsen, wodurch eine effizientere Verteilung von Wohnungen
herbeigeführt werden soll.
Die Förderbedingungen für preisgünstige Neubauwohnungen niedrigen Standards sollen ebenfalls zu
einer Verbesserung der Wohnraumversorgung aller Bevölkerungsteile beitragen. Dabei stehen die
Förderung des kosten- und flächensparenden Bauens und die Senkung der Betriebskosten im
Vordergrund, was beispielsweise durch die Begünstigung von Reihenhäusern gegenüber
Einfamilienhäusern und durch Bereitstellung von ausreichendem Wohnbauland umgesetzt werden
kann. Für eine langfristig angelegte Bodenvorratspolitik ist ein regional abgestimmtes
Flächenmanagement durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit bei der Bauleitplanung sowie
der Erarbeitung von Flächennutzungsplänen sowohl für die kommunale als auch die regionale Ebene
zweckmäßig. Darüber hinaus ist die Sicherung, Erhaltung und Aufwertung der vorhandenen
Wohnbausubstanz durch effizientere Städtebauförderung und Denkmalschutz zu verfolgen. Des
weiteren ist die Verbesserung des Zugangs sozial schwacher Gruppen zu angemessenem Wohnraum
52
vgl. Linn 1999: 68
53
Habitat Agenda, Par. 161

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832470098
ISBN (Paperback)
9783838670096
DOI
10.3239/9783832470098
Dateigröße
195.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Dortmund – Raumplanung
Erscheinungsdatum
2003 (Juli)
Note
2,3
Schlagworte
raumplanung nachhaltigkeitsindikatoren energieangentur monitoring
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Titel: Untersuchung des Nachhaltigkeitsindikatorensatzes "Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in NRW" und dessen Anwendung in der kommunalen Planungspraxis
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