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Auswirkungen des Emissionshandels auf das strategische Management

©2003 Diplomarbeit 157 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Durch den Start des EU-weiten Emissionshandelssystem am 1. Januar 2005 wird es in den betroffenen Unternehmen zu teilweise starken Veränderungen kommen. Leider sind die deutschen Unternehmen nur sehr wenig über den Emissionshandel informiert und dementsprechend schlecht darauf vorbereitet.
In Deutschland verfügt man bislang nur durch einige Pilotprojekte über Erfahrungen zum Thema Emissionshandel. Zur effizienten Reduktion von CO2-Emissionen bietet sich dieses Instrument auf jeden Fall an. Es bringt zwar zunächst einige zusätzliche Kosten mit sich, weist aber zahlreiche Vorteile gegenüber anderen Klimaschutzinstrumenten auf. Das Emissionshandelssystem der EU ist anlagenbezogen und beinhaltet zunächst nur das Treibhausgas CO2. Eine Ausweitung auf weitere Anlagen und Treibhausgase ist vorgesehen. Die Staaten haben sich im Rahmen der EU-Lastenverteilung zu bestimmten Emissionszielen verpflichtet. Für die dadurch zugeteilten CO2-Zertifikate müssen sie nationale Allokationspläne erstellen, um den betroffenen Anlagen ihren Anteil an den Zertifikaten zuzuteilen. Die Unternehmen müssen dafür sorgen, dass die relevanten Emissionen gemessen und Emissionsberichte darüber an die zuständige Behörde übermittelt werden. Es können auch Anlagen mehrerer Unternehmen zu einem Anlagenpool zusammengeschlossen werden. Der Handel kann bilateral, über Makler oder über eine Börse abgewickelt werden. Der Emissionshandel kann die sonstigen bestehenden Regelungen zum Klimaschutz nicht komplett ersetzen. Es muss geprüft werden, inwiefern eine Koexistenz verschiedener Instrumente mit dem Emissionshandel möglich ist. Um sich ein Bild über die Wirkungsweise des Emissionshandel machen zu können, sollte man bereits bestehende Emissionshandelssysteme betrachten und analysieren.
Durch den Emissionshandel kommen auf die Unternehmen zahlreiche Veränderungen zu. Die Unternehmensführung muss sich bei der Strategieplanung damit befassen, während auch das Umweltmanagement einige Umstellungen vornehmen muss. Evtl. kann es sinnvoll sein, ein betriebsinternes Emissionshandelssystems zu etablieren. Auf jeden Fall muss eine zuständige Stelle für den externen Handel mit den Zertifikaten eingerichtet werden. Sie sollte sich auch mit der Schätzung der Zertifikatspreisentwicklung befassen, da diese ein wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Notwendigkeit eigener Emissionsminderungsmaßnahmen ist. Abhängig von der Unternehmensgröße kann für den Handel, die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 6870
Glock, Dominik: Auswirkungen des Emissionshandels auf das strategische Management
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Karlsruhe, Technische Universität, Diplomarbeit, 2003
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis...IX
Abbildungsverzeichnis...XI
Tabellenverzeichnis...XII
1
Einleitung ... 1
1.1
Problemstellung ...1
1.2
Zielsetzung ...2
1.3
Lösungsweg...2
2
Der Emissionshandel ... 4
2.1
Bisherige klimapolitische Regelungen in Deutschland ...4
2.2
Vor- und Nachteile eines Emissionshandelssystems ...5
2.3
EU-Ratsbeschluss zum Emissionshandel ...6
2.3.1
Verpflichtete Anlagen ... 6
2.3.2
Treibhausgase, Verpflichtungsperioden, Emissionsziele ... 7
2.3.3
Emissionsberechtigungen... 7
2.3.4
Allokation ... 8
2.3.5
Monitoring / Reporting / Sanktionierung... 11
2.3.6
Anlagenpools ... 13
2.4
Koexistenz bereits bestehender Regelungen...14
2.4.1
Ausstieg aus der Kernenergie... 14
2.4.2
Emissionssteuern... 14
2.4.3
IVU-Richtlinie ... 15
2.4.4
Kraft-Wärme-Kopplung ... 15
2.4.5
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien ... 16
2.4.6
Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft ... 16
2.5
Handelsabwicklung ...16
2.5.1
Handelsformen... 17
2.5.2
Handelsprodukte... 18
2.6
Bereits bestehende Emissionshandelssysteme ...18
2.6.1
US-amerikanisches SO
2
-Zertifikatemodell ... 19
2.6.2
Dänisches Handelssystem für den Elektrizitätssektor ... 20
2.6.3
Firmeninternes Emissionshandelssystem bei BP Amoco... 20
3
Auswirkungen des Emissionshandels auf das Gesamtunternehmen und auf
einzelne Abteilungen... 22
3.1
Gesamtunternehmen ...22
3.1.1
Vorteile ... 22

Inhaltsverzeichnis
VI
3.1.2
Transaktionskosten... 23
3.1.3
Schnittstellen zu externen Bereichen... 25
3.1.4
Unternehmensführung / Strategische Planung ... 27
3.1.5
Umweltmanagement ... 27
3.1.6
Aufbau eines betriebsinternen Emissionshandelssystems ... 29
3.2
Emissionshandelsabteilung...35
3.2.1
Abwicklung des externen Handels mit CO
2
-Zertifikaten ... 35
3.2.2
Überwachung des internen Handels mit Emissionszertifikaten ... 36
3.2.3
Ermittlung des Zertifikatspreises... 37
3.2.4
Beratung der Geschäftseinheiten bei der Identifikation und Durchführung von
Emissionsminderungsmaßnahmen ... 38
3.2.5
Sonstige Aufgaben... 39
3.2.6
Schnittstellen der Emissionshandelsabteilung... 40
3.3
Produktion ...41
3.3.1
Kurzfristige Maßnahmen... 41
3.3.2
Mittelfristige Maßnahmen... 41
3.3.3
Langfristige Maßnahmen ... 42
3.3.4
Schnittstellen der Produktion ... 42
3.4
Marketing...43
3.4.1
Produktgestaltung ... 43
3.4.2
Preispolitik... 44
3.4.3
Öffentlichkeitsarbeit ... 44
3.5
Logistik ...44
3.6
Forschung & Entwicklung ...46
3.7
Rechnungswesen ...47
3.7.1
Finanzbuchhaltung... 48
3.7.2
Betriebliche Kostenrechnung ... 50
3.7.3
Schnittstellen des Rechnungswesens ... 53
3.8
Berichtswesen ...54
3.9
Finanzwesen...54
3.9.1
Sonderkredite... 55
3.9.2
Finanzielle Absicherung ... 55
3.9.3
Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen ... 55
3.9.4
Contracting... 55
3.10
Personalwesen ...56
3.10.1
Personalplanung ... 56
3.10.2
Mitarbeiterschulung... 56
3.10.3
Anreizsysteme... 57
3.11
Rechtsabteilung ...57

Inhaltsverzeichnis
VII
3.12
Zusammenfassung ...58
4
Das strategische Produktionsmanagement ... 60
4.1
Produktionsmanagement ...60
4.1.1
Strategisches, taktisches und operatives Produktionsmanagement ... 60
4.1.2
Strategische Planung ... 60
4.1.3
Strategisches Produktionsmanagement ... 61
4.2
Bestimmung der gegenwärtigen Unternehmensposition ...62
4.2.1
Leitbilder, Ziele, Strategien ... 62
4.2.2
Bildung strategischer Geschäftseinheiten... 62
4.2.3
Wettbewerbsanalyse... 62
4.2.4
Portfoliokonzepte als Darstellungsform der gegenwärtigen Unternehmensposition 65
4.3
Strategien zur Bestimmung der geplanten, zukünftigen Unternehmensposition .66
4.3.1
Kosten- bzw. Preisführerschaftsstrategie ... 67
4.3.2
Differenzierungsstrategie ... 67
4.3.3
Strategie der Konzentration auf Schwerpunkte ... 67
4.3.4
Rückzugsstrategie ... 67
4.3.5
Strategieelemente... 68
4.4
Produktionsstrategie ...68
4.4.1
Innovation, Variation, Elimination... 69
4.4.2
Technologiestrategie... 70
4.4.3
Strategie zur Fertigungstiefe ... 72
4.4.4
Kapazitätsstrategie... 73
4.4.5
Standortstrategie... 74
4.4.6
Bewertung von Alternativen mittels einer Nutzwertanalyse ... 74
5
Auswirkungen des CO
2
-Zertifikatehandels auf das strategische Produktions-
management ... 75
5.1
Bestimmung der gegenwärtigen Unternehmensposition ...75
5.1.1
Leitbilder, Ziele, Strategien ... 75
5.1.2
Bildung strategischer Geschäftseinheiten... 76
5.1.3
Generelle Umweltanalyse ... 76
5.1.4
Spezielle Umwelt- oder Branchenanalyse ... 77
5.1.5
Unternehmens- und Wettbewerberanalyse ... 78
5.2
Emissionsquantifizierung ...79
5.2.1
Erfassung und Analyse der aktuellen Emissionssituation... 79
5.2.2
Anforderungen an ein CO
2
-Monitoring-System ... 79
5.2.3
Bestimmung der Systemgrenzen... 80
5.2.4
Methoden zur Emissionsquantifizierung ... 80
5.2.5
Unsicherheitsbereiche ... 81

Inhaltsverzeichnis
VIII
5.2.6
Zertifizierung der Emissionsberichte... 82
5.2.7
Zuordnung der Emissionen zu den einzelnen Produkten ... 83
5.2.8
Bayerisches CO
2
-Monitoring-System... 83
5.3
Strategieänderung durch den Emissionshandel...85
5.3.1
Kosten- bzw. Preisführerschaftsstrategie ... 85
5.3.2
Differenzierungsstrategie ... 86
5.3.3
Strategie der Konzentration auf Schwerpunkte ... 86
5.3.4
Rückzugsstrategie ... 86
5.4
Identifizierung und Bewertung von Emissionsminderungsmaßnahmen ...86
5.4.1
Unterteilung der Emissionsminderungsmaßnahmen... 87
5.4.2
Identifizierung von Emissionsminderungsmaßnahmen ... 88
5.4.3
Bewertung der Emissionsminderungsmaßnahmen... 94
5.5
Auswirkungen auf die Teilstrategien der Produktionsstrategie...97
5.5.1
Technologiestrategie... 98
5.5.2
Strategie zur Fertigungstiefe ... 98
5.5.3
Kapazitätsstrategie... 99
5.5.4
Standortstrategie... 99
5.6
Strategieplanung...99
5.6.1
Strategieplan ... 100
5.6.2
Periodenplan ... 104
5.6.3
Operatives Geschäft ... 104
5.7
Fallbeispiele ­ Der Emissionshandel und seine Auswirkungen in Unternehmen
...104
5.7.1
Robert Bosch GmbH... 104
5.7.2
Mitsubishi HiTec Paper Flensburg GmbH ... 105
5.7.3
MVV Energie AG... 106
5.7.4
Roche Vitamin GmbH ... 107
5.7.5
Dresdner Bank AG... 108
6
Schlussbetrachtung... 109
6.1
Schlussfolgerung ...109
6.2
Ausblick ...111
6.3
Zusammenfassung ...112
Literaturverzeichnis ... 114
Gesprächsverzeichnis ... 121
Glossar ... 122
Anhang ... 124

Abkürzungsverzeichnis
a Jahr
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
BGB Bürgerliches
Gesetzbuch
BHKW Blockheizkraftwerk(e)
BU
Business Unit(s) (Eigenständige Geschäftseinheit(en))
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
C Kohlenstoff
ca. cirka
CDM
Clean Development Mechanism (Mechanismus für eine umweltverträgliche
Entwicklung)
siehe auch Glossar
CH
4
Methan
CO
2
Kohlendioxid
d Tag
d.h. das
heißt
ECCP
European Climate Change Programme (Europäisches Programm zur
Klimaänderung)
EEG
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
EHS Emissionshandelssystem(e)
EMM Emissionsminderungsmaßnahme(n)
EMAS
Eco-Management and Audit Scheme (Umwelt-Audit-Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft (EG-Öko-Audit-Verordnung))
ET
Emissions Trading (Emissionshandel)
etc.
et cetera (und so weiter)
EU Europäische
Union
EU-EHS
Emissionshandelssystem der Europäischen Union (ab 2005)
evtl. eventuell
EVU Energieversorgungsunternehmen
f folgend
F&E Forschung
&
Entwicklung
ff fortfolgend
GE (Strategische)
Geschäftseinheit(en)
ggf. gegebenenfalls
GJ Gigajoule
GuD
Gas- und Dampfturbinen (GuD-Kraftwerke koppeln Gas- und Dampfturbinen
miteinander, um den Wirkungsgrad zu steigern, und werden in der Regel mit
Erdgas betrieben.)
G.u.V.
Gewinn und Verlust

Abkürzungsverzeichnis
X
GWP
global warming potential (Faktoren von Treibhausgasen)
h Stunde
HFC Teilhalogenierte
Fluorkohlenwasserstoffe
i.d.R.
in der Regel
inkl. inklusive
IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change
ISO 14001
International Organisation for Standardisation (Privatwirtschaftlicher Ansatz
zur Auditierung von Umweltmanagementsystemen)
IVU-Richtlinie
Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung (24.September 1996).
JI
Joint Implementation (Gemeinsame Umsetzung)
siehe auch Glossar
Mio. Million(en)
kg Kilogramm
KMU
Kleine und mittelständische Unternehmen
KWG Kreditwesengesetz
KWK
Kraft-Wärme-Kopplung (siehe hierzu u.a. [AGE 2002, S. 15ff])
KWKG
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (in Kraft getreten im April 2002)
mind. mindestens
MW Megawatt
N
2
O Distickstoffoxid
Nr. Nummer
OTC Over-the-Counter
PFC Perfluorierte
Kohlenwasserstoffe
SF
6
Schwefelhexafluorid
SO
2
Schwefeldioxid
t Tonne
TA Technische
Anleitung
u.a. unter
anderem
US
United States (Vereinigte Staaten)
USA
United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika)
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
z.B. zum
Beispiel

Abbildungsverzeichnis
Abb. 2.1: Quantifizierungs-, Berichterstattungs- und Kontrollverfahren... 13
Abb. 3.1: Schnittstellen eines Unternehmens zu externen Bereichen im Rahmen
des Emissionshandels ... 26
Abb. 3.2: Verteilung der Kosten durch CO
2
-Emissionen ... 52
Abb. 4.1: Standardstrategien nach dem Marktwachstum-Marktanteil-Portfolio... 66
Abb. 4.2: Einordnung der Produktionsstrategie... 69
Abb. 4.3: Technologie-Portfolio ... 71
Abb. 5.1: Produktportfolio zum CO
2
-Emissionshandel ... 85

Tabellenverzeichnis
Tabelle 2.1: Charakteristika verschiedener Handelsplattformen ... 18
Tabelle 2.2: Maßnahmen der Unternehmen zur Erreichung ihrer Emissionsziele in
Phase I des US-amerikanischen ,,Acid Rain Programs" mit deren Anteil und
Preis... 19
Tabelle 3.1: Geschätzte Preise und erzielte Erlöse in Emissionshandelssystemen
... 38
Tabelle 3.2: Aufgaben der Emissionshandelsabteilung... 39
Tabelle 3.3: Schnittstellen der Emissionshandelsabteilung... 40
Tabelle 3.4: Schnittstellen der Produktion ... 43
Tabelle 3.5: CO
2
-Emissionen unterschiedlicher Industriezweige (Deutschland
1999)... 50
Tabelle 3.6: Schnittstellen des Rechnungswesens ... 53
Tabelle 3.7: Maßnahmen zur Personalausbildung und -entwicklung im Rahmen
des Emissionshandels ... 57
Tabelle 3.8: Auswirkungen des CO
2
-Zertifikatehandels auf die verschiedenen
Abteilungen eines Unternehmens ... 59
Tabelle 4.1: Informationsquellen zur Information über Mitbewerber ... 64
Tabelle 4.2: Phasen des Produktionsprozesses bei unterschiedlichen
Konstruktionsarten ... 70
Tabelle 5.1: Analyse relevanter Datenquellen zu Emissionsminderungstechniken
... 77
Tabelle 5.2: CO
2
-Baselines verschiedener Brennstoffe ... 82
Tabelle 5.3: Vorgehensweise bei der Aufstellung eines Strategieplans unter
Berücksichtigung des Emissionshandels ... 100

1 Einleitung
Um den wachsenden Ausstoß an Treibhausgasen (insbesondere CO
2
) zu bremsen, wurde in
Hinblick auf das Kyoto-Protokoll die Einführung eines EU-weiten Emissionshandelssystems
beschlossen. Dadurch kommen auf die Unternehmen der deutschen Industrie zahlreiche
Änderungen zu. In der Einleitung wird zunächst die Problemstellung dieser Diplomarbeit ge-
nauer erläutert (Abschnitt 1.1), anschließend wird die Zielsetzung genannt (Abschnitt 1.2) und
schließlich anhand des Aufbaus der Diplomarbeit der Lösungsweg dargestellt (Abschnitt 1.3).
1.1 Problemstellung
Im Kyoto-Protokoll, das auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz (COP 3) 1997 im japanischen
Kyoto angenommen wurde, verpflichten sich die Industrie- und Transformationsländer zur
nachhaltigen Reduktion der Treibhausgase auf ein für das Klima ungefährliches Niveau
1
. Zur
Zielerreichung werden drei sogenannte ,,Flexible Mechanismen" eingeführt [Fraunhofer ISI
2002, S. 19f]:
·
Emissionshandel (EH)
·
Joint Implementation (JI)
·
Clean Development Mechanism (CDM)
Das Instrument des Emissionshandels erlaubt es, ein festes Oberziel für Emissionen
vorzugeben. Gleichzeitig erfolgt eine Lenkungswirkung dahin gehend, dass die notwendigen
Emissionsminderungsmaßnahmen dort durchgeführt werden, wo dies am kostengünstigsten
möglich ist. Es entsteht ein Anreiz zu Innovationen und Investitionen. Somit verbindet ein
Emissionshandelssystem die ökologischen mit den ökonomischen Anforderungen und sorgt für
eine geeignete Internalisierung der externen Effekte
2
von Emissionen.
Am 9. Dezember 2002 wurde auf der Sitzung des Umweltrates der EU die Einführung eines
EU-Emissionshandelssystems ab 2005 beschlossen
3
. In einigen Ländern kann man schon
auf Erfahrungswerte mit dem Emissionshandel zurückgreifen und auch in Deutschland wurden
schon Pilotprojekte durchgeführt. Dennoch ist die deutsche Industrie leider nur sehr unzu-
reichend über das Instrument des Emissionshandels informiert und dementsprechend schlecht
darauf vorbereitet. Eine Umfrage bei der deutschen Industrie zur Einführung eines Emissions-
handels kam zu folgenden Ergebnissen [Ott/Sanatorius 2002, S.15ff]:
·
Es besteht ein geringer Informationsstand bei den Unternehmen zum Thema
Emissionshandel (ca. 60 % wissen wenig oder sind gar nicht informiert).
·
Drei Viertel der befragten Unternehmen gab an, sich strategisch nicht mit dem Thema
Emissionshandel zu beschäftigen.
·
Die Verbände binden die Unternehmen nicht in die entsprechenden Arbeiten ein.
1
Zur Einordnung der verschiedene Staaten siehe [Fraunhofer ISI 2003, Anhang B].
2
,,Kosten, die der Gesellschaft entstehen, ohne dass sie im betrieblichen Rechnungswesen bzw. in der Wirt-
schaftsrechnung der privaten und öffentlichen Haushalte als Kosten auftauchen." [Wicke 1991, S. 43]
3
Die Regelungen werden in Abschnitt 2.3 näher betrachtet. Sie können in voller Länge in [EU 2002] nach-
gelesen werden.

1 Einleitung
2
·
Es besteht ein Informationsdefizit von Seiten der Bundesregierung.
·
Hohe Enthaltungsquoten zeigten oftmals die Unsicherheit der Unternehmen zu dem
Thema.
Es besteht also noch großer Aufklärungs- und Informationsbedarf, was die Auswirkungen des
Emissionshandels auf die Unternehmen angeht und inwiefern Änderungen vor allem im
strategischen Management notwendig sind.
1.2 Zielsetzung
Es existieren schon zahlreiche Arbeiten darüber, wie der Emissionshandel (z.B. in bezug auf
das Allokationsverfahren) am besten gestaltet werden sollte
4
. Auch was die Identifizierung und
Bewertung von Emissionsminderungsmaßnahmen und die anschließende Handelsstrategie am
Zertifikatemarkt
5
angeht, gab es schon Untersuchungen. Allerdings findet man sehr wenig
darüber, welche Veränderungen auf die Unternehmen zukommen werden und wie sie sich am
besten darauf vorbereiten sollten. Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird das Instrument des
Emissionshandels näher betrachtet. Es werden die Auswirkungen beschrieben, die die
Einführung des EU-Emissionshandelssystems auf die Unternehmen besonders im strate-
gischen Bereich haben wird. Dabei werden verschiedenen Bereiche eines Unternehmens
betrachtet. Dadurch soll aufgezeigt werden, welche Änderungen im Unternehmen als
gesamtes, in den einzelnen Abteilungen des Unternehmens und insbesondere im strategischen
Produktionsmanagement nötig sind, um das Unternehmen auf den Emissionshandel
vorzubereiten.
1.3 Lösungsweg
Zunächst werden der Emissionshandel allgemein und die Regelungen des EU-Rats-
beschlusses speziell betrachtet. Es wird dabei auf Vor- und Nachteile bestimmter Regelungen
eingegangen. Auch werden einige bereits bestehende Systeme des Klimaschutzes genannt
(Kapitel 2). Anschließend wird aufgezeigt, welche Auswirkungen der Emissionshandel auf ver-
schiedene Bereiche eines Unternehmens hat (Kapitel 3). Hierbei werden zunächst die Aus-
wirkungen auf das Unternehmen als gesamtes, auf die Unternehmensführung und auf das
Umweltmanagement des Unternehmens untersucht. Auch wird die Möglichkeit eines internen
Emissionshandelssystems aufgezeigt. Anschließend erfolgt eine Betrachtung der folgenden
Abteilungen:
·
Handel
·
Produktion
·
Marketing
·
Logistik
·
Forschung & Entwicklung
·
Rechnungswesen
·
Berichtswesen
4
Siehe hierzu z.B. die Zwischenberichte der Arbeitsgruppe "Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhaus-
effektes".
5
Siehe hierzu z.B. die Ergebnisse zahlreicher Pilotprojekte (zusammengefasst im Anhang Nr. 4).

1 Einleitung
3
·
Finanzierung
·
Personalwesen
·
Rechtsabteilung
Dabei werden jeweils die Auswirkungen auf den operativen, den taktischen und den
strategischen Bereich der Abteilungen untersucht, wobei an dieser Stelle bereits vorweg-
genommen werden kann, dass die größten Veränderungen im strategischen Bereich stattfinden
werden. Wichtig ist, wie die Aufgaben des Handels mit den Zertifikaten in das Unternehmen
integriert werden können. Für das Rechnungswesen ist die Einbeziehung der
Emissionszertifikate als Produktionsfaktor von Bedeutung. Auch auf das Berichtswesen
kommen neue Aufgaben zu. Es lässt sich feststellen, dass die Produktionsabteilungen am
stärksten von den Regelungen des Emissionshandels betroffen sein werden. Deshalb werden
in Kapitel 4 zunächst die Aufgaben des strategischen Produktionsmanagements allgemein auf
theoretischer Basis erläutert. In Kapitel 5 werden dann die Auswirkungen aufgezeigt, die der
Emissionshandel darauf hat. Es wird die Vorgehensweise bei der Quantifizierung der CO
2
-
Emissionen und bei der Identifizierung und Bewertung von Emissionsminderungsmaßnahmen
beschrieben und welche Auswirkungen die Veränderungen durch den Emissionshandel auf die
bisherigen Strategiepläne haben. Schließlich wird aufgezeigt, wie man bei der Entwicklung
eines Strategieplans unter Berücksichtigung des Emissionshandels vorgehen sollte.

2 Der
Emissionshandel
Am 1. Januar 2005 startet das EU-weite Emissionshandelssystem (EHS). Es wird einige bereits
bestehende Regelungen zum Klimaschutz ablösen, andere ergänzen. In Abschnitt 2.1 werden
zunächst die bisherigen Regelungen in Deutschland aufgezeigt. Abschnitt 2.2 erläutert dann die
Vor- und Nachteile eines Emissionshandelssystems. Der EU-Ratsbeschluss zum
Emissionshandel vom 9. Dezember 2002 wird in Abschnitt 2.3 beschrieben. Abschnitt 2.4 zeigt
auf, inwiefern sich der Ratsbeschluss mit bereits existierenden Regelungen vereinbaren lässt.
In Abschnitt 2.5 wird dann kurz auf die Handelsabwicklung eingegangen. Außerdem werden in
Abschnitt 2.6 einige bereits bestehende EHS dargestellt.
2.1 Bisherige klimapolitische Regelungen in Deutschland
Die gesetzliche Grundlage für die Luftreinhaltung bildet in Deutschland das Bundes-
Immissionsschutzgesetz. Rechtsverordnungen, die auf Basis des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes erlassen wurden, sind z.B. die Großfeuerungsanlagen-Verordnung, die Abfall-
verbrennungsverordnung und die Störfall-Verordnung. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz
wird des Weiteren durch zahlreiche Verordnungen und durch die Technische Anleitung (TA)
Luft konkretisiert. In der TA Luft werden für wichtige Luftschadstoffe Emissionsgrenzwerte für
bestimmte Anlagentypen festgelegt
6
. Weitere umweltrechtliche Instrumente der Bundes-
regierung sind die Folgenden [EUtech 2002 II, S. 2]:
·
Energiesparverordnung
·
KWK-Vorschaltgesetz
·
KWK-Ausbaugesetz
·
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
·
Öko-Steuer
·
Selbstverpflichtung der deutschen Industrie zur Klimavorsorge
·
IVU-Richtlinie
Die gleichzeitige Erzeugung von Heizwärme und elektrischer Energie wird als Kraft-Wärme-
Kopplung (KWK) bezeichnet. Mit Hilfe des KWK-Gesetzes wird Strom gefördert, der im
gekoppelten Betrieb zeitgleich mit Netzwärme erzeugt und in das Stromnetz für die allgemeine
Versorgung eingespeist wird. Dadurch sollen CO
2
-sparende KWK-Anlagen unterstützt werden.
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG, seit 2000) basiert auf einer
Abnahmegarantie zu Festpreisen für Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen. Dadurch
kam es in den letzten Jahren zu einer Zunahme insbesondere bei Windkraftanlagen, aber auch
bei Photovoltaik- und Biomasseanlagen. Im Jahr 2002 wurden dadurch rund 56 Mio. t CO
2
vermieden. Ziel ist eine Verdopplung des Anteils regenerativen Stroms auf 12,5 % bis 2010
gegenüber 2000 [BMU 2003, S. 144ff].
1999 ist das Gesetz zur ökologischen Steuerreform (Öko-Steuer) in Kraft getreten, um einen
langfristigen Strukturwandel in Gang zu setzen. Kernpunkte sind die Erhöhung bestehender
Steuersätze für Energieträger und die Einführung einer Stromsteuer. Im Gegenzug dazu sollten
die Beiträge zur Rentenversicherung gesenkt werden. Aufgrund zahlreicher ermäßigter
6
Für eine genaue Beschreibung der bisherigen Regelungen siehe [Wietschel 2002, S. 202ff].

2 Der Emissionshandel
5
Steuersätze für bestimmte (insbesondere energieintensive) Branchen, wird die Effektivität der
Ökosteuer aber stark angezweifelt [Wietschel 2002, S. 221ff].
Mit der Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Industrie verpflichten sich mittlerweile
19 Verbände zur Senkung der CO
2
-Emissionen um 28 % bis 2005 und zur Reduktion der sechs
Kyoto-Gase um 35 % bis 2005 (Basisjahr jeweils 1990)
7
. Im Gegenzug dazu will die
Bundesregierung auf bestimmte ordnungsrechtliche Vorhaben verzichten [Wietschel 2002, S.
243f].
,,Der IVU-Richtlinie liegt ... eine (dynamische) Betreiberpflicht zugrunde, wonach jede Anlage
entsprechend dem Vorsorgegebot verpflichtet ist, die besten verfügbaren Techniken zur
Reduktion von Treibhausgasen einzusetzen sowie das Gebot effizienter Energieverwendung zu
beachten." [Rehbinder/Schmalholz, S. 14].
2.2 Vor- und Nachteile eines Emissionshandelssystems
Bei der Festlegung von Klimaschutzmaßnahmen muss die ökologisch begrenzte Belastbarkeit
der Natur respektiert werden. Das System des Emissionshandels ist ein Mengenansatz zur
Emissionsreduzierung. Die ökologische Treffsicherheit eines EHS ist sehr hoch. Es hat den
Vorteil, dass ein festes Oberziel an Emissionen vorgegeben werden kann. Dieses wird vom
Staat an die einzelnen Emittenten aufgeteilt. Bei einer Besteuerung kann z.B. kein Oberziel
vorgegeben werden, die ökologische Treffsicherheit ist nicht gewährleistet.
Durch Angebot und Nachfrage kommt es beim Emissionshandel zu einer Preisbildung für die
Emissionszertifikate. Ein Vergleich mit den Grenzvermeidungskosten gibt Aufschluss darüber,
ob bestimmte Emissionsminderungsmaßnahmen (EMM) wirtschaftlich sinnvoll sind oder nicht.
Darüber hinaus wird den Unternehmen die Möglichkeit geboten, benötigte Emissions-
minderungen, die intern nicht erreicht wurden, durch den Kauf von Emissionsberechtigungen
auszugleichen. Genauso können nicht benötigte Berechtigungen verkauft werden. ,,Neben der
besseren Transparenz bietet ein Handelssystem (also) auch eine größere Flexibilität."
[Cames/Stronzik 2002, S. 26].
Es besteht ein Anreiz, Emissionen schneller zu mindern, als es die Zuteilungsmenge vor-
schreibt, da man mit den überschüssigen Zertifikaten Geld verdienen kann. Klimapolitisch
günstige Innovationen können somit zum lukrativen Geschäft werden [Friemel 2002 S. 85].
Darüber hinaus werden die erforderlichen Minderungsmaßnahmen dort durchgeführt werden,
wo sie mit den geringsten Kosten verbunden sind [Fraunhofer ISI 2002, S. 31f]. Die
Belastungen für die Unternehmen werden in gewissem Maße vergleichmäßigt und die
volkswirtschaftlichen Kosten reduziert.
Es besteht für die Unternehmen kein Zwang, aktiv Maßnahmen zu ergreifen. Dadurch lassen
sich sehr gut Investitionspläne berücksichtigen. Für weniger effiziente Anlagen können über-
gangsweise Emissionsrechte zugekauft werden, bis sie innerhalb des üblichen Investitions-
zyklus durch emissionsärmere Anlagen ersetzt werden [EUtech 2002 II, S. 8f]. Eine hohe
ökonomische Effizienz ist also gewährleistet. Zudem entstehen Anreizwirkungen für
Innovationen und Investitionen in emissionsärmere Technologien.
Andererseits wird durch ein EHS aufgrund des unsicheren Zertifikatspreises eine gewisse
Planungsunsicherheit bei den Unternehmen verursacht. Eventuellen wettbewerbs-
7
Dabei handelt es sich allerdings überwiegend um relative Emissionsziele, die ein Erreichen des absoluten
Emissionsziels Deutschlands nicht garantieren können [Rehbinder/Schmalholz, S. 4f].

2 Der Emissionshandel
6
politischen Nachteilen eines EHS, wie Versuchen des Marktmissbrauchs oder des Aufbaus
von Wettbewerbsbarrieren für Neuemittenten, müssen eine geeignete Ausgestaltung der
Allokationsbestimmungen und des Handelssystems entgegenwirken. Grundsätzlich wächst die
Liquidität des Marktes ­ und somit die Effektivität eines EHS ­ mit der Teilnehmerzahl.
Für kleinere Unternehmen könnte eine Teilnahme aufgrund der Kosten für die Quantifizierung
der CO
2
-Emissionen und die Überprüfung durch den Staat aber stark unrentabel werden
[Fraunhofer ISI 2002, S. 69]. Für manche Branchen und Unternehmen sollte es daher ­ bei der
Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme am EHS ­ vergleichbare Politiken und Maßnahmen
geben [Fraunhofer ISI 2002, S. 47].
Durch den Emissionshandel wächst auch die Komplexität der Unternehmensentscheidungen.
Die CO
2
-Emissionen müssen als neuer Produktionsfaktor eingeführt werden. Problematisch
kann es werden, wenn nur ein einziger Wirtschaftsraum (EU) oder nur wenige Wirtschafts-
räume das System des Emissionshandels einführen, da es dann evtl. Nachteile gegenüber
anderen Wirtschaftsräumen geben kann. Dem könnte durch Subventionen oder Einfuhrzölle
entgegengesteuert werden, was aber evtl. internationale Spannungen hervorrufen könnte.
2.3 EU-Ratsbeschluss zum Emissionshandel
Am 9. Dezember 2002 kam es auf der Sitzung des Umweltrates der EU zu der politischen
Einigung auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Richtlinienvorschlag Emissionshandel. Die
Regelungen werden im Folgenden näher betrachtet. Sie können in voller Länge in [EU 2002]
nachgelesen werden.
2.3.1 Verpflichtete
Anlagen
Der Emissionshandel innerhalb der EU wird von 2005 bis 2007 folgende Anlagen umfassen [EU
2002, Annex I]
8
:
·
Anlagen der Strom- und Wärmeerzeugung (mit einer Feuerungsleistung größer als 20 MW)
·
Raffinerien und Kokereien
·
Anlagen der Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung
·
Anlagen der mineralverarbeitenden Industrie
·
Anlagen zur Herstellung von Holz- und Faserstoffen sowie Papier und Pappe
Ein ,,Opt-in" für weitere Anlagen ist ab 2008 unter bestimmten Umständen möglich. Auf Antrag
kann in der Periode 2005-2007 auch ein ,,Opt-out" für bestimmte Anlagen erfolgen. Um Wett-
bewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen für diese Anlagen allerdings äquivalente
Maßnahmen (in bezug auf Zielvorgabe, Zielüberprüfung und Zieleinhaltung) ergriffen werden
[EU 2002, Article 25(a)]. EU-weit sind zunächst zwischen 4000 und 5000 Anlagen und damit ca.
46 % der CO
2
-Emissionen betroffen [Ehrenberg 2002]. Eine Erweiterung der Liste ist möglich
[EU 2002, Article 23(a)].
8
Für den genauen Wortlaut siehe Anhang Nr. 1 oder [EU 2002, Annex I].

2 Der Emissionshandel
7
Ein Problem der Anlagenbezogenheit ist, dass man Feuerungsanlagen, die die 20-MW-Grenze
überschreiten, zurückbauen und durch kleinere, dezentrale Einheiten ersetzen kann. Dadurch
würden sie, ohne dass CO
2
-Emissionen vermieden werden, vom Emissionshandel
ausgenommen [Emissionshandel Nord 2003, S. 26f]. Lösungsansätze könnten eine unter-
nehmensbezogene Betrachtung von Feuerungsanlagen oder eine grundsätzliche Einbeziehung
aller Feuerungsanlagen sein
9
.
2.3.2 Treibhausgase, Verpflichtungsperioden, Emissionsziele
Folgende Gase (die auch schon im Kyoto-Protokoll aufgelistet werden) wurden als Treibhaus-
gase definiert [EU 2002, Annex II]:
·
Kohlendioxid (CO
2
)
·
Methan (CH
4
)
·
Distickstoffoxid (N
2
O)
·
Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC)
·
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC)
·
Schwefelhexafluorid (SF
6
)
Vorerst bezieht sich der Emissionshandel nur auf CO
2
. Einer Erweiterung auf andere Treib-
hausgase stehen derzeit noch Probleme beim Monitoring im Wege
10
, sie ist aber durchaus
möglich und auf lange Sicht auch geplant [EU 2002, Article 23(a)].
Der EU-Emissionshandel läuft von 2005 bis 2007. Der Emissionshandel nach dem Kyoto-
Protokoll beginnt 2008 und sieht jeweils Fünfjahresperioden vor.
Ziel des Kyoto-Protokolls ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um durchschnittlich
5,2 % zwischen 2008 und 2012 im Vergleich zu 1990. Die EU hat sich dabei ein Reduktionsziel
von 8 %, Deutschland von 21 % gesetzt [Fraunhofer ISI 2002, S. 12]
11
.
2.3.3 Emissionsberechtigungen
Die Emissionsberechtigungen werden anlagenbezogen vergeben. Um Emissions-
berechtigungen für eine Anlage zu bekommen, muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein
Antrag gestellt werden, der folgende Punkte beinhalten muss [EU 2002, Article 5]:
·
Eine Beschreibung der Anlage und der verwendeten Technologie.
·
Die Materialien, deren Verwendung zu der Produktion der Treibhausgase führt.
·
Die Emissionsquellen der Anlage.
·
Die geplanten Maßnahmen zur Messung der Emissionen.
9
Hinderungsgrund hierbei könnten die hohen Transaktionskosten bei kleinen Anlagen sein. Dem könnte durch die
Bestellung eines Verwalters für Anlagen mehrerer Unternehmen abgeholfen werden.
10
Für die Kosten bei der Einbeziehung weiterer Treibhausgase siehe [Betz 2003, Unterabschnitt 10.1.2].
11
Eine Übersicht über die Emissionsziele und -entwicklung der EU-Mitgliedsstaaten nach dem ,,EU-burden sharing"
findet sich im Anhang Nr. 2.

2 Der Emissionshandel
8
Eine Änderung dieser Daten (z.B. Stillegung oder Wechsel des Anlagenbetreibers) muss der
Aufsichtsbehörde angezeigt werden [EU 2002, Article 7].
Emissionsberechtigungen werden nur dann erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde davon überzeugt
ist, dass der Anlagenbetreiber in der Lage ist, die Anforderungen an das Monitoring- und
Reporting-System zu erfüllen. Inhalt der Emissionsberechtigung für eine Anlage sind folgende
Daten [EU 2002, Article 6]:
·
Name und Anschrift des Betreibers.
·
Beschreibung der Anlage und ihrer Emissionen.
·
Anforderungen an das Monitoring-System (z.B. Häufigkeit und Messmethode).
·
Anforderungen an den Emissionsbericht.
·
Hinweis auf die Verpflichtung, jedes Jahr genügend Berechtigungen zu halten, um die
tatsächlichen Emissionen abzudecken.
Ein Emissionszertifikat lautet auf 1 t CO
2
-Äquvalent. Es muss so gestaltet werden, dass es
uneingeschränkt für den Handel verwendet werden kann. Bis spätestens zum 30. April jeden
Jahres muss geprüft werden, ob für jede Anlage ausreichend Emissionsberechtigungen für das
Vorjahr gehalten und ob diese entsprechend eingezogen wurden [EU 2002, Article 12]. Die
Emissionsberechtigungen sind jeweils für die gesamte Handelsperiode gültig. Die der ersten
Periode (2005-2007) verlieren vier Monate nach Beginn der zweiten Periode ihre Gültigkeit [EU
2002, Article 13]. Somit ist ein ,,Banking" (mit Ausnahme beim Jahreswechsel 2007/2008)
unbegrenzt erlaubt, ein ,,Borrowing" wird hingegen ausgeschlossen. Auf Unternehmensebene
wird es eine reine Verkäuferhaftung geben, so dass die Käufer die erworbenen Rechte
uneingeschränkt nutzen können und bei einer Unterdeckung des Verkäufers nur dieser zur
Rechenschaft gezogen wird [Fraunhofer ISI 2002, S. 43f].
2.3.4 Allokation
Für die Periode 2005-2007 muss spätestens drei Monate, für die folgenden Perioden
spätestens 12 Monate vor Beginn ein genauer nationaler Allokationsplan
12
entwickelt werden
[EU 2002, Article 11]. Dieser muss zunächst der EU-Kommission vorgelegt und schließlich
veröffentlicht werden. Die Emissionsberechtigungen müssen zu Beginn der ersten Ver-
pflichtungsperiode so verteilt werden, ,,dass die einbezogenen Unternehmen möglichst gering
und gleichmäßig belastet werden, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des nationalen und des
europäischen Marktes vermieden werden und frühzeitige Emissionsminderungen seit 1990
(Early Action) angemessen berücksichtigt werden." [Emissionshandel Nord 2003, S. 26]. Die
Emissionsberechtigungen müssen angemessen auf die Anlagen verteilt werden. Es dürfen
keine Firmen oder Branchen benachteiligt werden. Die Menge der zugeteilten Emissions-
berechtigungen kann nach Beginn der Handelsperiode nicht mehr geändert werden, da sonst
den Unternehmen eine sichere Planungsgrundlage fehlen würde. Für die Periode 2005-2007
müssen alle, für 2008-2012 mindestens 90 % der Emissionsberechtigungen kostenlos ver-
geben werden [EU 2002, Article 10]. In Einzelfällen können für bestimmte Anlagen zusätzliche,
nicht handelbare Emissionsberechtigungen erteilt werden [EU 2002, Article 25(c)].
12
Die Kriterien für einen nationalen Allokationsplan können in [EU 2002, Annex III] nachgelesen werden. Eine
mögliche Vorgehensweise bei der Entwicklung eines nationalen Allokationsplans findet sich bei [EC 2003].

2 Der Emissionshandel
9
Bei der Entwicklung des nationalen Allokationsplans sollte zunächst im Top-Down-Verfahren
ermittelt werden, wie viel Emissionsberechtigungen insgesamt verteilt werden sollen. Die EU-
Kommission sieht dafür grundsätzlich drei Möglichkeiten [EC 2003, S. 4ff]:
·
Aufgrund historischer Emissionen (Basisjahr).
·
Anhand der prognostizierten Emissionsentwicklung (,,business-as-usual").
·
Mit Hilfe der geringsten Vermeidungskosten (unterschiedliche Kosten bei den
verschiedenen Sektoren).
Die Ergebnisse der drei verschiedenen Verteilungsmethoden bieten einen guten Überblick, in
welchem Rahmen die Menge der zu verteilenden Emissionsberechtigungen liegen sollte.
Um die Emissionsberechtigungen im Bottom-Up-Verfahren auf die Anlagen zu verteilen,
sollten je nach Allokationsmethode die historischen, die aktuellen und die prognostizierten
zukünftigen Emissionswerte zur Verfügung stehen. Man kann auch zunächst eine sektorale
Verteilung zwischenschalten. So unterscheidet die Arbeitsgruppe "Emissionshandel zur
Bekämpfung des Treibhauseffektes" drei Stufen der Allokation: Die Zuteilung auf nationaler
Ebene (,,First-Level-Allocation"), auf sektoraler Ebene (,,Second-Level-Allocation") und auf
Anlagenebene (,,Third-Level-Allocation") [AGE 2002, S. 4f]. Die Zuteilung auf sektoraler Ebene
könnte beispielsweise auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft von oben
herab (,,Top-Down") erfolgen. Es könnten auch sektorenspezifische Formeln und Emissions-
faktoren Anwendung finden. Bei einer Verteilung anhand von Benchmark-Werten würden die
,,Early Actors" belohnt werden.
Verteilt man die CO
2
-Zertifikate anhand historischer CO
2
-Emissionen, sollte ein frühes
Basisjahr gewählt werden (z.B. 1990). Würde man z.B. 2000 als Basisjahr wählen, so würden
die EMM zwischen 1990 und 2000 nicht berücksichtigt. Im Gegenteil: Den ,,Early Actors"
blieben nur noch wenige Möglichkeiten zur Emissionsminderung. Anstatt der Anerkennung ihrer
frühzeitigen Bemühungen CO
2
-Emissionen zu mindern, würden sie regelrecht bestraft.
Sind ,,Top-Down"- und ,,Bottom-Up"-Analyse abgeschlossen, so müssen deren Ergebnisse
verglichen werden:
·
Stimmen sie überein, so hat man eine geeignete Vorlage zur Verteilung der Emissions-
berechtigungen.
·
Ergab die ,,Bottom-Up"-Analyse eine größere Anzahl an Emissionsberechtigungen, so
sollten die Ergebnisse nochmals überprüft werden. Es muss entschieden werden, wie
der Unterschied beseitigt werden kann.
·
Ergab die ,,Top-Down"-Analyse eine größere Anzahl an Emissionsberechtigungen, so
kann eine größere Menge an Emissionsberechtigungen verteilt werden
13
.
Sind die ,,Top-Down"- und die ,,Bottom-Up"-Verteilung in Übereinstimmung gebracht worden, so
kann festgelegt werden, welche Anzahl an Emissionsberechtigungen auf die einzelnen Anlagen
verteilt werden. Je nach Behandlung der Neuemittenten muss eine Reserve an
Emissionsberechtigungen gehalten werden.
Die Regelung, wie Neuemittenten (,,New Entrants"), Stilllegungen und ,,Early Actions"
behandelt werden, bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen [EU 2002, Annex III]. Eine Regelung,
13
Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Regelungen zur Aufstellung eines nationalen Allokations-
plans eingehalten werden und dass keine versteckten Subventionen stattfinden.

2 Der Emissionshandel
10
nach der die Emissionsberechtigungen fest für eine komplette Verpflichtungsperiode vergeben
würden (und auch bei Anlagenstilllegungen nicht zurückgegeben werden müssten) und sich
gleichzeitig Neuemittenten am Markt mit Emissionszertifikaten eindecken müssten, wäre
investitionshemmend.
Eine alternative Möglichkeit wäre, Neuemittenten und auch Kapazitätserweiterungen kostenlos
mit Emissionsrechten zu versorgen und stillgelegten Anlagen die Emissionsrechte zu entziehen
(keine Stilllegungsprämien). Probleme treten dann auf, wenn man alte Anlagen durch neue,
emissionsärmere ersetzt. Der alten Anlage würden die Emissionsrechte entzogen. Teilt man
der neuen Anlage nun aber Emissionsrechte auf Basis der neuen Emissionsintensität zu, so
wird die Investition in die neue, emissionsärmere Technologie nicht in der Art belohnt, dass
man über überschüssige Emissionsberechtigungen verfügen kann. Es würde kaum ein Anreiz
für Effizienzsteigerungen geschaffen.
Auch könnten Unternehmen Anlagen nur noch pro forma betreiben, um die Emissionsrechte
nicht zu verlieren. Klären müsste man, ab wann eine Anlage als stillgelegt gilt. Dabei könnte
man verschiedene Grenzen setzen. Man könnte eine Anlage als stillgelegt ansehen, sobald sie
in kalter Reserve betrieben wird oder erst wenn ihre Betriebsgenehmigung erlischt. Evtl.
werden eigentlich unrentable Produktionsprozesse weiter betrieben, nur um die zugehörigen
Emissionsberechtigungen nicht zu verlieren. Es müssten auch Regelungen für vorübergehende
Stilllegungen, Produktionsschwankungen und Produktionsverlagerungen innerhalb eines
Unternehmens getroffen werden. Auch eine Abgrenzung von Stilllegungen, kalten Reserven
und Produktionsrückgängen müsste erfolgen. Hier besteht noch Regelungsbedarf.
Denkbar wäre eine Wahlmöglichkeit für das betroffene Unternehmen, ob man einen
Erneuerungsprozess nun tatsächlich als Stilllegung und Neuemission oder als EMM mit
Beibehaltung der alten Emissionsrechte ansehen will. Auch eine betreiberbezogene Zuteilung
könnte sinnvoll sein. Eine kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten für Neuemittenten kann
bei einer wachsenden Volkswirtschaft gefährlich für die Erreichung des Emissionsgesamtziels
werden. Zu Fehlanreizen kann es kommen, wenn man Neuemittenten mit kostenlosen
Emissionsberechtigungen versorgt, Produktionsausweitungen aber nicht.
Vorstellbar wäre ein Mischsystem, in dem die Altanlagen ihre Rechte auf jeden Fall bis zum
Ablauf der Verpflichtungsperiode behalten dürften. Neuemittenten hätten dann Nachteile, wenn
sie sich ihre Emissionsberechtigungen am Markt kaufen müssten. Diese könnten allerdings
durch Sonderregelungen bis zum Beginn der nächsten Verpflichtungsperiode ausgeglichen
werden.
,,Early Actions" können durch die Wahl eines frühen Basisjahrs oder durch die
Verwendung von Benchmarks berücksichtigt werden
14
.
Die Ausgestaltung des nationalen Allokationsplans ist der derzeit noch größte Unsicherheits-
faktor für die Unternehmen. Erst wenn der nationale Allokationsplan feststeht ist den Unter-
nehmen eine einigermaßen sichere Planungsgrundlage gegeben. Von ihm hängt auch ab, ob
die Unternehmen belastet werden oder ob sie überschüssige Emissionsberechtigungen ver-
kaufen und somit ihre Betriebskosten mindern können. Verschiedene Beispiele bei [EC 2003]
zeigen, dass je nach Verteilungsmethode die Unternehmen unterschiedliche Mengen an
Emissionsberechtigungen zugeteilt bekommen. Die Möglichkeit, dass jeder Mitgliedsstaat
14
Für eine ausführliche Diskussion verschiedener Allokationsmechanismen siehe [AGE 2002]. Für eine Diskussion
der Verfahrensweisen bei Anlagenstilllegungen und Produktionsrückgängen sowie Neuanlagen und Produktions-
ausweitungen siehe [Emissionshandel Nord 2003, S. 33ff]. Eine Ausführung zum Benchmarking als alternative
Allokationsform findet sich bei [Emissionshandel Nord 2003, S. 48ff].

2 Der Emissionshandel
11
seinen spezifischen Allokationsplan erstellt, erlaubt es, auf die verschiedenen nationalen
Bedürfnisse einzugehen. So kann in Deutschland in gewisser Weise die Selbstverpflichtung der
deutschen Wirtschaft berücksichtigt werden. Andererseits kann es allen vorbeugenden
Regelungen zum Trotz aufgrund der verschiedenen Ausgestaltung der nationalen
Allokationspläne zu Wettbewerbsvorteilen bestimmter Sektoren in einigen Ländern kommen.
Dies könnte Produktionsverlagerungen innerhalb der EU zur Folge haben. Eine Abhilfe hätte
hier eine EU-weite einheitliche Regelung geschaffen.
Eine Möglichkeit, die Emissionsobergrenze zu umgehen wäre der Import von Gütern. So kann
man beispielsweise durch den Import von Klinker in der Zementindustrie oder durch Strom-
importe allgemein die nationalen CO
2
-Emissionen verringern. Erfolgt der Import aus Ländern,
die ebenfalls CO
2
-Obergrenzen zu erfüllen haben, so kann dies als Lenkung zu den geringsten
Vermeidungskosten angesehen werden. Beim Import aus nicht vom Emissionshandel
betroffenen Ländern erfolgt eine nationale Einsparung an CO
2
-Emissionen, die gleichzeitig aber
den weltweiten Ausstoß auf gleichem Level hält oder gar erhöht. Hier sollten noch vorbeugende
Maßnahmen getroffen werden.
2.3.5 Monitoring / Reporting / Sanktionierung
Aufgabe des Emissions-Monitoring ist die Erfassung, Verwaltung, verwenderspezifische
Aufbereitung und Bereitstellung der Emissionsdaten. Im Rahmen des Emissionshandels gelten
dafür bestimmte Richtlinien. Die CO
2
-Emissionen können gemessen oder berechnet werden.
Bei der Berechnung
15
muss folgende Formel angewandt werden [EU 2002, Annex IV]:
Der Brennstoffeinsatz kann hierbei anhand von Inputdaten oder anhand von Messungen
ermittelt werden. Für den Emissionsfaktor
16
können prozess- oder anlagenspezifische
Faktoren, Standardfaktoren (außer bei nicht-kommerziellen Brennstoffen wie Altreifen) oder
EU- oder länderspezifische Faktoren (bei Biogas) verwendet werden. Der Emissionsfaktor für
Biomasse ist Null. Evtl. muss noch ein spezieller Oxidationsfaktor verwendet werden. Es muss
für jeden Prozess, für jede Anlage und für jeden Brennstoff eine separate Berechnung
durchgeführt werden [EU 2002, Annex IV]. Bei der Messung der CO
2
-Emissionen müssen
standardisierte oder sonstige akzeptierte Methoden verwendet werden. Genaue Anforderungen
an einen Emissionsbericht müssen noch herausgearbeitet werden. Vermutlich muss er
folgende Daten enthalten [EU 2002, Annex IV]:
15
Für eine genaue Beschreibung der Berechnungsmethoden, der Wahl der Faktoren und der Messmethoden siehe
[EU 2002, Annex IV].
16
Eine Tabelle mit spezifischen CO
2
-Emissionsfaktoren findet sich im Anhang Nr. 3.
Emissionsmenge
=
Brennstoffeinssatz
(Menge)
x
Emissionsfaktor (spezifischer Kohlenstoffausstoß) x
Oxidationsfaktor

2 Der Emissionshandel
12
A. Daten zur Identifizierung der Anlage:
·
Bezeichnung der Anlage
·
Adresse (mit PLZ und Land)
·
Typ und Nummer des Annex I Prozesses den die Anlage durchführt
·
Kontaktdaten eines zuständigen Mitarbeiters
·
Name des Eigentümers der Anlage und der Muttergesellschaften
B. Für Annex I Prozesse, deren Emissionen berechnet wurden:
·
Brennstoffeinsatz
·
Verwendete Emissionsfaktoren
·
Verwendete Oxidationsfaktoren
·
Absolute Emissionswerte
·
Unsicherheitsbereiche
C. Für Annex I Prozesse, deren Emissionen gemessen wurden:
·
Absolute Emissionswerte
·
Informationen über die Zuverlässigkeit der Messmethoden
·
Unsicherheitsbereiche
D. Für Emissionen aus Verbrennungsprozessen sollte der Bericht auch den Oxidations-
faktor enthalten, falls die Oxidation nicht schon bei der Ermittlung eines prozess-
spezifischen Emissionsfaktors berücksichtigt wurde.
Die Anforderungen an die Emissionsberichte sollten in allen Mitgliedsstaaten möglichst ein-
heitlich sein, um eine Kompatibilität der Systeme zu gewährleisten. Die Emissionsberichte
unterliegen einer Zertifizierungspflicht durch unabhängige Institutionen. Die zertifizierende
Behörde benötigt einen Überblick über sämtliche Prozesse der betroffenen Anlagen und ihrer
Relevanz bzgl. der Emissionen. Auch die Zuverlässigkeit der Daten und die Unsicherheits-
bereiche müssen überprüft werden
17
. Evtl. werden Stichproben vorgenommen. Nach der
Zertifizierung wird ein Bericht erstellt, der dokumentiert, ob der Emissionsbericht des Unter-
nehmens den Anforderungen genügt. Liegt bis zum 31. März keine Zertifizierung des
Emissionsberichts des vergangenen Jahres vor, so wird das betroffene Unternehmen bis auf
weiteres vom Emissionshandel ausgeschlossen [EU 2002, Article 15]. Abb. 2.1 zeigt, wie die
Überwachungs- und Kontrollverfahren aussehen könnten.
17
Für die genauen Richtlinien bzgl. der Zertifizierung siehe [EU 2002, Article 15 & Annex V].

2 Der Emissionshandel
13
Abb. 2.1: Quantifizierungs-, Berichterstattungs- und Kontrollverfahren
Quelle: [Betz 2003, Unterabschnitt 10.1.2]
Kann ein Unternehmen bis zum 30. April nicht ausreichend Berechtigungen für seine
Emissionen des vergangenen Jahres vorweisen, so muss es eine Sanktionsgebühr entrichten.
Diese wird von 2005 bis 2007 40
und ab 2008 100
pro Tonne CO
2
-Äquvalent betragen [EU
2002, Article 16].
2.3.6 Anlagenpools
Auf Antrag können die Mitgliedsstaaten den Betreibern von emittierenden Anlagen einer
Branche erlauben, bis 2012 aus mehreren Anlagen einen Anlagenpool zu bilden. Dazu müssen
sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einen entsprechenden Antrag einreichen und einen
Treuhänder benennen, der für sämtliche Anlagen des Pools und deren Emissionen
verantwortlich ist. Er muss dafür sorgen, dass ausreichend Emissionsberechtigungen für alle
Anlagen vorhanden sind. Gelingt ihm dies nicht, so ist jeder Betreiber für die Emissionen seiner
eigenen Anlagen verantwortlich (subsidiäre Haftung). Der Beitritt zu solchen Anlagenpools ist
freiwillig. Die Anlagenpools müssen von der EU-Kommission genehmigt werden [EU 2002,
Article 25(b)].

2 Der Emissionshandel
14
2.4 Koexistenz bereits bestehender Regelungen
Im Folgenden wird kurz dargestellt, inwiefern sich der internationale Emissionshandel mit
sonstigen nationalen Klimaschutz-Instrumenten verbinden lässt
18
.
2.4.1 Ausstieg aus der Kernenergie
Die Erfüllung der erforderlichen Emissionsminderungen wird für die Energieversorgungs-
unternehmen (EVU) durch den Ausstieg aus der Kernenergie erschwert. Um dadurch die EVU
nicht nachträglich wirtschaftlich zu belasten, wird diskutiert, für die Ersatzinvestitionen ent-
sprechend ausgleichende Regelungen zu treffen [AGE 2002, S. 22].
2.4.2 Emissionssteuern
Grundsätzlich bietet eine konstante Energie- und Stromsteuer den Unternehmen eine sichere
und planbare Kalkulationsgrundlage. In Hinblick auf die volkswirtschaftliche Effizienz lässt sich
beim Vergleich der Besteuerung mit dem Emissionshandel feststellen, dass sie bei den beiden
Instrumenten genau dann gleich wäre, wenn eine (variable) Steuer die Höhe der Zertifikats-
preise des Handelssystems hätte. Um die Kostenbelastung der Unternehmen ebenfalls anzu-
gleichen, müssten die Steuereinnahmen an die Unternehmen zurückbezahlt werden. Praktisch
durchführbar ist diese Steuerlösung deshalb nicht, weil eine Regulierungsbehörde nie in der
Lage sein kann, über alle unternehmensspezifischen Daten zu verfügen, um so den optimalen
Steuerpfad zu bestimmen. Man müsste also mittels eines ,,trial and error"-Verfahrens die
richtige Steuerhöhe herausfinden. Doch selbst dann wäre das Ziel nicht abschließend erreicht,
da sich (durch die Änderung bei den Grenzvermeidungskosten, durch das Wirtschafts-
wachstum und durch die Inflation) die Steuerhöhe ständig ändern würde. Der Vorteil des
Emissionshandels liegt darin, dass bei effizienter Marktgestaltung die Unternehmen genau
wissen, wann die Durchführung ihrer EMM wirtschaftlich sinnvoll ist [SET UP 2002, S. 98]. Die
Höhe der Gesamtemissionen an CO
2
lässt sich bei einer Steuerlösung nicht genau vorher-
sagen. Entscheidet sich ein Land für eine solche Lösung, so muss es am Ende der Budget-
periode durch Kauf oder Verkauf von CO
2
-Zertifikaten am internationalen Emissionsmarkt für
einen Ausgleich sorgen [Dutschke/Michaelowa 1998, S. 68].
Auch eine Mischlösung ist denkbar. Dabei darf es allerdings nicht zu einer Doppelbelastung von
Unternehmen kommen. Grundsätzlich wäre es möglich, ein Unternehmen mit einer
Emissionssteuer zu belasten und evtl. erworbene Emissionsrechte des Unternehmens auf die
Steuerlast anzurechnen
19
. Sinnvoller scheint aber, genau festzulegen, welche Anlagen am
Emissionshandel teilnehmen und welche mit einer Steuer belastet werden. Bei Großemittenten
ist eine Einbindung in ein EHS sinnvoll. Für kleinere Betriebe und bei manchen Emissions-
quellen, wie z.B. kleinen (Haushalte) und mobilen (Verkehr) Quellen, wäre eine Teilnahme am
Emissionshandel zu aufwendig. Hier ist eine Emissionssteuer auf fossile Brennstoffe und eine
Stromsteuer praktikabler. So könnte es zu einer Koexistenz von Emissionshandel und
Emissionssteuer kommen [Dutschke/Michaelowa 1998, S. 73f].
Mit einer Ablösung der deutschen Ökosteuer durch das EHS kann es bei einigen Unternehmen
­ insbesondere bei denen, die von den Ausnahmeregelungen der Ökosteuer profitierten ­ zu
18
Für den ,,Emissionsrechtehandel im Lichte des deutschen Verfassungsrechts" siehe [Rehbinder/Schmalholz, S.
18f].
19
Diese Möglichkeit wird bei [Dutschke/Michaelowa 1998, S. 68f] diskutiert.

2 Der Emissionshandel
15
höheren Kosten kommen. Andere hingegen werden durch den Verkauf von Zertifikaten vom
Emissionshandel profitieren. Ob der Emissionshandel positive oder negative Auswirkungen auf
ein einzelnes Unternehmen hat, hängt entscheidend von seiner Anfangszuteilung an
Emissionsberechtigungen (und somit vom nationalen Allokationsplan) und seinen individuellen
Möglichkeiten zur Emissionsminderung ab [Cames/Stronzik 2002, S. 27]. Allerdings kann die
Ökosteuer vorerst nicht komplett abgelöst werden, da nicht alle Anlagen und sonstigen
Emissionsquellen vom Emissionshandel betroffen sind.
2.4.3 IVU-Richtlinie
Die IVU-Richtlinie, die Anforderungen an den technischen Standard jeder einzelnen Anlage
stellt, widerspricht dem Grundgedanken des Emissionsrechtehandels, der es in gewissem
Maße ja ermöglichen soll, sich von der Verpflichtung zu bestimmten Standards freizukaufen.
Eine Orientierung an technischen Standards könnte im Rahmen der Allokation der
Emissionsberechtigungen erfolgen (Benchmarks) [Rehbinder/Schmalholz, S. 14ff]. Um einen
funktionierenden Emissionshandel zu ermöglichen, müssen die daran beteiligten Anlagen von
der IVU-Richtlinie (zumindest teilweise) ausgenommen werden
20
. Der Emissionshandel bietet
den Unternehmen in jedem Fall eine höhere Flexibilität. Sie sind dadurch nicht fest an
bestimmte Standards gebunden und können bei der strategischen Planung besser ihre
Investitionszyklen berücksichtigen.
2.4.4 Kraft-Wärme-Kopplung
Modernisierungen von KWK-Anlagen werden dann gefördert, ,,wenn wesentliche, die Effizienz
bestimmende Anlagenteile erneuert worden sind und die Kosten der Erneuerung mindestens
50 % der Kosten für die Neuerrichtung der gesamten Anlage betragen." [Krzikalla et al. 2002].
Die Effizienz einer KWK-Anlage wird durch das KWK-Gesetz nicht berücksichtigt. Somit kann
es aus wirtschaftlichen Überlegungen sinnvoll sein, eine neue KWK-Anlage mit einem
Gesamtwirkungsgrad von nur 70 % (Grenze der Ökosteuerbefreiung) zu errichten, obwohl bis
zu 90 % möglich sind [Krzikalla et al. 2002]. Beim Ausbau der Fernwärme durch KWK werden
u.a. Emissionen aus nicht betroffenen Sektoren (private Haushalte, öffentliche Verwaltungs-
gebäude etc.) in den Kraftwerksbereich verlagert, der im Regelfall vom Emissionshandel be-
troffen ist. KWK-Anlagen führen also zu einer Senkung der Gesamtemissionsmenge, erhöhen
aber die Emissionsmenge des Energiesektors. Ähnliche Probleme ergeben sich beim Zubau
von KWK-Anlagen im Rahmen industrieller Eigenerzeugung sowie beim Zubau kommunaler
KWK-Anlagen. Dabei muss auch berücksichtigt werden, ob die zugebauten Anlagen die 20-
MW-Grenze überschreiten oder nicht. Bei der Bestimmung der Systemgrenzen und der
Allokation der Emissionsberechtigungen für KWK-Anlagen muss genau darauf geachtet
werden, dass man dadurch nicht den weiteren Ausbau dieser Technologie verhindert
21
.
20
Für eine ausführliche Diskussion siehe [Rehbinder/Schmalholz, S. 17].
21
Für eine ausführliche Diskussion der möglichen Probleme der KWK im Zusammenhang mit dem Emissionshandel
und für mögliche Lösungsansätze siehe [Emissionshandel Nord 2003, S. 28ff].

2 Der Emissionshandel
16
2.4.5 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
Die erneuerbaren Energien sind meist noch zu teuer, um konkurrenzfähig zu sein.
Kohlekraftwerke hingegen schaffen eine gewisse Preisstabilität und Planungssicherheit, weisen
aber hohe Emissionswerte auf. Zu beachten ist, dass Investitionsentscheidungen gerade in der
Energiewirtschaft sehr langfristig angelegt sind und somit eine hohe Sicherheitsbasis für die
Planung benötigen. Durch die ungewisse Zertifikatspreisentwicklung beim Emissionshandel
und die festen Fördersätze durch das EEG
22
wird die Planungssicherheit bei den
emissionsintensiven Kohlekraftwerken ein wenig verschlechtert und die der erneuerbaren
Energien leicht verbessert. Grundsätzlich muss geprüft werden, ob es effektiver ist, in
erneuerbare Energien zu investieren oder die Effektivität bestehender Kohlekraftwerke zu
erhöhen. Welche der Maßnahmen unter Berücksichtigung des Emissionshandels und des EEG
wirtschaftlich effektiver ist, muss im Einzelfall geprüft werden
23
.
2.4.6 Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft
Der Nachteil der Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft ist, dass sie teilweise noch auf
spezifischen Emissionen beruht und somit die absolute Höhe des Energieverbrauchs bei einem
Wirtschaftswachstum steigen kann. Außerdem profitieren einige ,,Trittbrettfahrer" von der
Regelung, da sie von der jeweiligen Branche als gesamtes getragen wird, während der
Emissionshandel anlagenspezifisch angelegt ist. Um die Akzeptanz des Emissionshandels bei
der Industrie zu erhöhen, sollte ein geeigneter Übergang gefunden werden. ,,Die Bundes-
regierung könnte die in den Klimaschutzvereinbarungen festgesetzten Ziele zur Grundlage für
die Verteilung der Emissionsrechte machen." (EG-Umweltkommissarin Margot Wallström in
einem Interview vom 4. März 2002 mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung). Im Rahmen des
Artikel 25(b) des EU-Ratsbeschlusses zum Emissionshandel können Anlagenpools gebildet
werden (siehe Unterabschnitt 2.3.6), was eine Verteilung der Emissionsrechte auf Basis der
sektoralen Selbstverpflichtungen ermöglicht. Dies erlaubt in gewissem Maße eine Koexistenz
der freiwilligen Selbstverpflichtung mit dem EHS
24
. Schwierig erweist sich hierbei, dass die
Selbstverpflichtungen überwiegend relativer Art sind, während der Emissionshandel absolute
Ziele verlangt. Grundsätzlich muss man sich im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung
fragen, ob EMM mit positiven CO
2
-Vermeidungskosten überhaupt durchgeführt werden sollen,
da diese ja zur Erfüllung der sektoralen Quote beitragen und damit auch der Konkurrenz zu
gute kommen. Somit profitieren von der Einführung des Emissionshandels hauptsächlich die
Unternehmen, die ohnehin ihren Beitrag zur Erfüllung der Selbstverpflichtungserklärung ge-
leistet haben. Auf die ,,Trittbrettfahrer" kommen höhere Belastungen zu. EMM, die aufgrund
positiver Grenzvermeidungskosten bisher nicht lohnenswert waren, können sich im System des
Emissionshandels evtl. auszahlen.
2.5 Handelsabwicklung
Für die Transfers werden Registersysteme eingerichtet werden, in denen einzelne Konten für
sämtliche Teilnehmer geführt werden. Diese Registersysteme können die Handelsteilnehmer
einer oder mehrerer Mitgliedsstaaten enthalten. Das System soll für die Öffentlichkeit zu-
gänglich sein [EU 2002, Article 19]. Für die internationalen Transfers wird es ein
22
Für die Fördersätze nach dem EEG siehe [BMU 2003, S. 145].
23
Siehe hierzu u.a. [Brückl/Wagner 2002] und [Pfaffenberger 2002].
24
Für eine ausführliche Diskussion hierzu siehe [Rehbinder/Schmalholz, S. 20f].

2 Der Emissionshandel
17
Registersystem geben, in dem einzelne Konten für die Unternehmen und Broker geführt
werden [Fraunhofer ISI 2003, S. 70]. Bei den internationalen Weiterverkaufsmöglichkeiten
besteht ein Zielkonflikt zwischen einem möglichst freien Handel und den Kontrollbestrebungen
der teilnehmenden Länder [Fraunhofer ISI 2003, S. 67]. Um Überverkäufen einzelner Staaten
entgegenzuwirken, wird es eine Reservemenge von 90 % geben (,,Commitment Period
Reserve"), die jeder Staat mindestens halten muss. Das bedeutet, dass ein voraussichtlicher
Käuferstaat nur 10 % seiner anfangs zugeteilten Menge an Emissionsberechtigungen ver-
kaufen darf. Für internationale Transfers auf Unternehmensebene wird von einer auto-
matischen Genehmigung ausgegangen. Dies gewährleistet einen freien Handel, was die
Transaktionskosten senkt und der Liquidität des Marktes entgegenkommt. Wird allerdings der
nationale kritische Wert von Verkaufspotenzial und Sicherheitsspanne überschritten, so greift
ein staatliches Vorkaufsrecht [Betz 2003, Unterkapitel 10.1.2].
2.5.1 Handelsformen
Der Handel kann grundsätzlich bilateral, über Makler oder über Börsen abgewickelt werden.
Beim bilateralen Handel suchen sich die Käufer / Verkäufer selbst einen passenden Handels-
partner. Dies ist allerdings mit hohen Such- und Transaktionskosten verbunden, da der Wunsch
des Handelspartners der angebotenen Produktbeschreibung entsprechen muss.
Freie Makler können im Rahmen des ,,Over-the-Counter"-Handel (OTC) Angebot und
Nachfrage abpassen. Entweder treten sie dann selbst als Käufer auf und suchen sich einen
entsprechenden Abnehmer oder sie vermitteln gegen Gebühr zwischen den Handelsteil-
nehmern. Im Vergleich zur Börse werden hier maßgeschneiderte Produkte angeboten. Evtl.
geben die Makler auch Preisinformationen weiter.
An der Börse werden zu bekannten Konditionen standardisierte Produkte gehandelt. Es
entstehen markträumende Gleichgewichtspreise, die eine ständige Preisinformation gewähr-
leisten. Die Börse übernimmt die Haftung für die Zahlungs- und Lieferfähigkeit der Börsenteil-
nehmer. Voraussetzung für das Funktionieren ist eine ausreichende Liquidität. Dafür würde
sprechen, dass sich möglichst viele Unternehmen am Emissionshandel beteiligen und dass
auch Makler zum Handel an der Börse zugelassen werden. In den USA haben sich Makler
etabliert [Fraunhofer ISI 2003, S. 71f]. Es wurde von den Unternehmen mit der ,,Chicago
Exchange" aber auch bereits eine Zertifikatebörse eingerichtet. Aufgrund des unsicheren
Handels ist es allerdings fraglich, ob die europäischen Börsen bereits für die erste Handels-
periode von 2005 bis 2007 bereit sind, den Handel durchzuführen, so dass zunächst wohl der
bilaterale Handel und der Handel über Makler vorherrschen werden
25
. Allerdings hat die
,,European Energy Exchange" (Europäische Energiehandelsbörse) in Leipzig bereits Interesse
angemeldet, einen evtl. Zertifikatehandel abwickeln zu wollen
26
. Eine denkbare Handelsform
wäre auch, dass die interessierten Verkäufer ihre anzubietenden Zertifikate mit einem
Mindestpreis anmelden und diese dann einmal wöchentlich versteigert werden
27
. Tabelle 2.1
fasst die Charakteristika verschiedener Handelsplattformen zusammen.
25
Es können hierbei durchaus Parallelen zur Entwicklung der Energiehandelsbörsen nach der Liberalisierung des
Strommarktes gezogen werden.
26
Persönliche Information von Herrn Lafeld (Dresdner Bank AG).
27
Persönliche Information von Herrn Dr. Ulreich (e.on).

2 Der Emissionshandel
18
Tabelle 2.1: Charakteristika verschiedener Handelsplattformen
Bilateraler Handel
Makler
Elektronische Börse
Anonymität beim
Abschluss
Nicht
gegeben Nicht
gegeben Gegeben
Preisinformationen
Keine Transparenz
Mittlere Transparenz,
monatliche Preisindizes
Hohe Transparenz,
tägliche Abfrage
möglich
Verträge
Nicht standardisiert
Etwas standardisiert
Standardisiert
Haftung / Risiko
Hoch Hoch Gering
Termingeschäfte
Forward, Optionen,
Swap (Tausch von
Verpflichtungsjahren)
Forward, Optionen,
Swap
Forward, Future,
Optionen, Swap (Tausch
von Verpflichtungs-
jahren), Streams
(Handel von einer Reihe
von Verpflichtungs-
jahren)
Kosten
1,3
/t 0,5
/t bzw. 1 % des
Preises pro t
Teilnahmegebühr:
10.000
/a
Transaktionsgebühr:
1,75 % des Preises pro t
Quelle: [Betz 2003, Tabelle 44]
2.5.2 Handelsprodukte
Zunächst wird es wohl nur zu so genannten Spotgeschäften (Kassageschäften) kommen, bei
denen die Erfüllung des Vertrags (Zahlung des Kaufpreises, Lieferung des Zertifikats) sofort
erfolgt. Es ist aber davon auszugehen, dass schnell Termingeschäfte (Festlegung der
Konditionen sofort, Erfüllung des Vertrags zu einem späteren, festgelegten Zeitpunkt) zustande
kommen werden. Hierbei werden sich wohl zunächst Forwards (außerbörslicher Handel,
individuelle Festlegung der Konditionen) bilden, im Laufe der Zeit können sich aber auch
Futures (standardisierte, börsengehandelte Terminkontrakte) herausbilden. Auch eine
Entwicklung hin zu Optionsgeschäften ist zu erwarten. Dies hängt von der Liquidität des
Marktes ab. Die beschriebenen Termingeschäfte lassen sich allesamt dazu einsetzen, Risiken
abzudecken, indem man Emissionen zukünftiger Handelsperioden bereits heute abdeckt. Somit
kann man eine sichere Kalkulationsgrundlage für das Unternehmen schaffen [Fraunhofer ISI
2003, S.150ff]. Von den Termingeschäften gehen auch Preissignale für die Zukunft aus. Der
Schwefeldioxid-Markt in den USA hat ein jährliches Handelsvolumen von ca. 4 Mrd. Dollar. Dort
existieren bereits Swaps, Forwards, Puts und Calls [Friemel 2002, S. 87].
2.6 Bereits bestehende Emissionshandelssysteme
Neben den im Folgenden vorgestellten Handelsmodellen für Emissionsrechte in Dänemark und
den USA existieren bereits Handelssysteme in Kanada und auf freiwilliger Basis in

2 Der Emissionshandel
19
Großbritannien. In anderen Ländern wie Australien, Frankreich, Italien, Neuseeland, Norwegen
und Schweden sind nationale Handelssysteme in Vorbereitung. In Deutschland gab es auf
regionaler Ebene bereits zahlreiche praxisnahe Simulationen und Pilotprojekte in diesem
Bereich
28
.
2.6.1 US-amerikanisches
SO
2
-Zertifikatemodell
In den USA existieren bereits mehrere Zertifikatsysteme wie z.B. das RECLAIM-Programm
(,,Regional Clean Air Incentives Market") von der obersten südkalifornischen Luftrein-
haltungsbehörde (trat am 1. Januar 1994 in Kraft). Im Folgenden soll das ,,Acid Rain Program"
(Programm zur Bekämpfung des sauren Regens) genauer vorgestellt werden. Es wurde 1990
vom amerikanischen Kongress verabschiedet und sah u.a. eine Reduktion der jährlichen SO
2
-
Emissionen von 25,7 Mio. t (Basisjahr 1980) auf 15,7 Mio. t bis 2015 mit Hilfe eines Systems
handelbarer Emissionsrechte vor. Dafür wurden Höchstgrenzen für Emittenten und eine
kostenlose Zuteilung der Emissionsberechtigungen (,,Grandfathering") entsprechend dieser
Höchstgrenzen festgelegt. Käufe und Verkäufe bzw. An- und Vermietungen von
Emissionszertifikaten sind unbeschränkt möglich. Auch Banking und Anlagenstilllegungen sind
gestattet. Zur Teilnahme verpflichtet sind fossilbefeuerte Kraftwerkseinheiten von Elektrizitäts-
versorgungsunternehmen, Inhaber industrieller Emissionsquellen können sich freiwillig an-
schließen. Phase I dauerte von 1995 bis 1999. Eine Teilnahme war nur für große, vergleichs-
weise stark verschmutzende Anlagen verpflichtend. Kleinere Emittenten konnten sich freiwillig
anschließen. Insgesamt nahmen 263 Einheiten in 100 Kraftwerken teil. Dies bedeutete 57 %
der SO
2
-Emissionen der Stromversorgungsunternehmen des Jahres 1985. Seit 1. Januar 2000
läuft Phase II, für die die Emissionsvorgaben verschärft und der Teilnehmerkreis erweitert
wurden. Es nehmen nun mehr als 2000 Einheiten in über 800 Anlagen teil (68 % der SO
2
-
Emissionen in bezug auf 1985). Von 38 Mio. Zertifikaten der gesamten Phase I wurden 26 Mio.
verbraucht und 12 Mio. für die Phase II gespart [Schwarz 2001]. Tabelle 2.2 zeigt, mit Hilfe
welcher Maßnahmen die Zielvorgaben der Phase I erreicht wurden und welcher finanzielle
Aufwand dafür nötig war.
1994 wurden bei 66 Transaktionen 0,9 Mio. Zertifikate gehandelt. 1999 waren es bei 1743
Transaktionen 6,2 Mio. Zertifikate. Die Einsparung durch die Anwendung des Zertifikatsmodells
28
Für eine Übersicht über einige bereits bestehende EHS siehe auch [Fraunhofer ISI 2003, Anhang D]. Eine Über-
sicht über einige deutsche Pilotprojekte findet sich im Anhang Nr. 4.
Tabelle 2.2: Maßnahmen der Unternehmen zur Erreichung ihrer Emissionsziele in
Phase I des US-amerikanischen ,,Acid Rain Programs" mit deren Anteil und Preis
Maßnahme Anteil
Preis
Zukauf von Zertifikaten:
27 %
110 ­ 140 US$
Brennstoffwechsel oder Brennstoffvermengung:
53 %
110 ­ 170 US$
Einbau von Rauchgasentschwefelungsanlagen:
16 %
320 US$
Sonstige Maßnahmen (z.B. Stilllegungen):
4 %
Quelle: [Schwarz 2001]

2 Der Emissionshandel
20
wird gegenüber einer ordnungsrechtlichen Regelung auf 40 % und gegenüber der Einführung
eines Technikstandards gar auf 50 % geschätzt. Die Prognosen für die Zertifikatspreise lagen
im Vorfeld zwischen 750 US$ und 1500 US$ pro Tonne SO
2
. Tatsächlich lagen sie bisher
zwischen 100 US$ und 220 US$. Dies entspricht in etwa den Grenzvermeidungskosten bei
einem Brennstoffwechsel. Man rechnet damit, dass ab 2005 zur Zielerreichung verstärkt
Rauchgasentschwefelungsanlagen eingebaut werden müssen und in Folge der damit
verbundenen höheren Grenzvermeidungskosten der Zertifikatspreis bis 2010 auf knapp 300
US$ steigen wird [Schwarz 2001].
2.6.2 Dänisches Handelssystem für den Elektrizitätssektor
In Dänemark wurde am 1. Januar 2001 ein Handelssystem für Emissionsrechte für den
Elektrizitätssektor eingeführt. Hintergrund waren steigende Exportzahlen. Es sollen 90 % der
Emissionen des dänischen Elektrizitätssektors erfasst werden [Hahn et al. 2002]. Dabei wurde
eine Reduktion der Emissionen um 13 % bis 2002 angestrebt. Grundlage waren die
Emissionen der Jahre 1994-1998. Als Allokationsverfahren wurde eine Gratisvergabe der
Rechte gewählt. Um auch weiterhin jederzeit Exporte zu ermöglichen, gleichzeitig aber eine
ungebremste Ausweitung zu vermeiden, wurde eine geringe Sanktionsgebühr von 40
Dänischen Kronen (5-6
) pro zusätzlich emittierter Tonne CO
2
bei Überschreitung der zu-
geteilten Emissionsmenge festgelegt [Fraunhofer ISI 2002, S. 55f]. Bis zum Frühjahr 2002 fand
allerdings nur eine Transaktion statt [Hahn et al. 2002].
2.6.3 Firmeninternes Emissionshandelssystem bei BP Amoco
Mit zunehmender Unternehmensgröße lohnt es sich, einen firmeninternen Emissionshandel zu
etablieren
29
. Die Kosten firmeninterner Transaktionen sind weitaus geringer als die externer
Transaktionen. Besteht nach dem Ausgleich firmeninterner Grenzvermeidungskosten noch Be-
darf am Zu- oder Verkauf von Zertifikaten, so kann dies am freien Markt erfolgen.
Die Strategien und Ideen bei BP werden zwischen den Geschäftseinheiten ausgetauscht. Die
Allokation der Emissions-,,Caps" (Obergrenzen) erfolgt auf die 5 Leistungsgruppen des Unter-
nehmens (,,Streams"), welche sie auf ihre ,,business units" (BU, insgesamt mehr als 150 eigen-
ständige Geschäftseinheiten) verteilen. Ein interner Ausgleich innerhalb eines ,,Streams" ist
möglich. Es wird in gewissem Rahmen die individuelle Situation der BU berücksichtigt. Still-
legungen werden durch die Anpassung des BU-Ziels berücksichtigt. Neuemittenten erhalten
kostenlos Zertifikate zugeteilt. Die Emissionsgrenzen werden jährlich gemindert, um so das
Gesamtziel zu erreichen [Fraunhofer ISI 2003, S. 90f].
Die Identifikation und Durchführung der EMM liegt in der Verantwortung der BU, bei der
Kalkulation der Vermeidungskosten gibt es jedoch unterstützende Richtlinien. Die Emissions-
daten werden mit Hilfe eines Standardprotokolls ermittelt und innerhalb des regulären
Performance Reporting erfasst. Verantwortlich dafür ist der Leiter der jeweiligen BU, der einen
unabhängigen Zertifizierer bestellen muss. Erfasst werden die CO
2
-Emissionen sämtlicher
stationärer Quellen, mobile Quellen werden nicht erfasst. Die Emissionsziele wurden durch eine
Reihe von Maßnahmen wie Vermeidung des Abfackelns und Freisetzens von Erdgas in die
Atmosphäre, durch Effizienzmaßnahmen aber auch durch den Verkauf bestimmter Anlagen
und den Zukauf neuer Anlagen erreicht. Das Transportwesen wurde bisher nicht betrachtet, da
es nur einen sehr geringen Anteil an den unternehmensinternen Emissionen verursacht und die
29
Zum Aufbau eines firmeninternen EHS siehe auch Kapitel 3.1.6.

2 Der Emissionshandel
21
Erfassung verhältnismäßig aufwendig wäre. Auf lange Sicht werden aber evtl. auch die
Emissionen mobiler Quellen erfasst. Es gibt zur Zeit keinen Hinweis darauf, dass es durch den
Emissionshandel zu Standortverlagerungen kommen wird. Neuen Personalbedarf sieht man bei
BP nicht. Die neu anfallenden Aufgaben werden auf bereits bestehende Stellen verteilt werden.
BP hatte für die Jahre 2000 und 2001
ein konzernweites internes Handelssystem eingeführt.
Der Handel wurde über einen zentralen Broker (des Londoner Trading Floors) abgewickelt,
welcher die einzelnen Transaktionen in Registern protokollierte. Die Gebote und Angebote der
BU konnten von allen Marktteilnehmern jederzeit über eine Intranetseite eingesehen werden.
2000 wurden 2,7 Mio. t CO
2
-Äquivalent gehandelt. Der mittlere Preis für 1 t lag bei 7,5 US$ bei
einer Preisspanne von 0,50 US$ bis 17 US$ / CO
2
-Äquivalent. In 2001 wurden über 4,55 Mio. t
CO
2
-Äquivalent gehandelt. Dabei stieg der Preis von 7 US $ / CO
2
-Äquivalent zu Beginn des
Jahres auf bis zu 99 US$ / CO
2
-Äquivalent. Der mittlere Preis lag bei 39,63 US$ / CO
2
-
Äquivalent
30
. BP hat sich eine Reduzierung von CO
2
und CH
4
um 10 % bis 2010 im Vergleich
zu 1990 zum Ziel gesetzt. Die weltweiten Emissionen liegen mittlerweile bei 80 Mio. t und somit
10 Mio. t unterhalb des Niveaus von 1990. Damit wurde das von der BP selbst gesetzte Ziel
bereits Ende 2001 erreicht.
Für die Abwicklung eines externen Zertifikatehandels gibt es zur Zeit noch keine Modelle. Es ist
aber daran zu denken, diesen zentral nach einem Abgleich der internen Überschüsse und
Fehlmengen abzuwickeln und damit dem Ansatz des Produkt Trading über weltweit drei
Plattformen zu folgen.
Auch Shell setzte sich eine Reduzierung um 10 % bis 2002 zum Ziel (Basisjahr 1990).
Gehandelt wurden ebenfalls CO
2
und CH
4
. Zur Belebung des Handels wurden zunächst 5 %
der Emissionsrechte zurückgehalten [Fraunhofer ISI 2003, S. 90f]
31
.
30
Die Daten sind übernommen von [Trautwein 2002, S. 47f], bezugnehmend auf BP Amoco.
31
Sofern keine anderen Quellen angegeben sind, handelt es sich bei den BP-spezifischen Angaben dieses
Unterabschnitts um persönliche Informationen von Herrn Dr. von Meyerinck.

3 Auswirkungen des Emissionshandels auf das Gesamtunter-
nehmen und auf einzelne Abteilungen
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Regelungen des Emissionshandels vertraut zu machen.
Hat man bereits Erfahrungen mit dem Instrumentarium gesammelt, so lässt sich dies als
Wettbewerbsvorteil ausnützen. Außerdem müssen Veränderungen, die aufgrund des
Emissionshandelssystems (EHS) auf die Unternehmen zukommen, bei großen Investitionen mit
langen Vorlaufzeiten und bei aktuellen Umstrukturierungen berücksichtigt werden. In direkten
Bezug auf den Emissionshandel wird die Hauptmotivation der Unternehmen sein, Gewinne aus
dem Verkauf von überschüssigen Emissionsberechtigungen zu erzielen bzw. die Kosten zur
Erreichung der vorgegebenen Emissionsziele zu senken, falls die Preise für
Emissionsberechtigungen niedriger sind als die Kosten für eigene
Emissionsminderungsmaßnahmen (EMM). Zur Durchführung notwendiger Veränderungen
bietet sich die Bildung von Projektteams an. Diese sollten abteilungsübergreifend zusammen-
gesetzt sein und z.B. Mitglieder des Umweltmanagements, des Controllings, der Handels-
abteilung, des Finanzwesens und des strategischen Managements umfassen. Des Weiteren
sollte das Thema Emissionshandel auf einer möglichst hohen Stufe im Unternehmen behandelt
werden. In diesem Kapitel wird dargestellt, welche Auswirkungen der Emissionshandel auf das
Gesamtunternehmen, die strategische Planung und das Umweltmanagement des
Unternehmens hat. Anhand einzelner Abteilungen wird untersucht, inwiefern diese im
strategischen, taktischen und operativen Bereich betroffen sind. Auch die Möglichkeit der
Einrichtung eines unternehmensinternen EHS wird untersucht.
3.1 Gesamtunternehmen
In diesem Abschnitt werden die Auswirkungen betrachtet, die die Einführung eines Emissions-
handelssystems auf ein Unternehmen haben kann. Dabei werden zunächst die Vorteile (Unter-
abschnitt 3.1.1) und die Kosten (Unterabschnitt 3.1.2) betrachtet. Dann wird aufgezeigt, welche
Schnittstellen es zu externen Bereichen gibt und welche Abteilungen davon betroffen sind
(Unterabschnitt 3.1.3). Anschließend werden die Bereiche Unternehmensführung (Unter-
abschnitt 3.1.4) und Umweltmanagement (Unterabschnitt 3.1.5) beleuchtet. Schließlich wird die
Möglichkeit der Einführung eines betriebsinternen EHS behandelt (Unterabschnitt 3.1.6).
3.1.1 Vorteile
Es ist wichtig seine eigenen Emissionen und Einsparpotenziale zu kennen. Durch die Senkung
der Energiekosten kann es evtl. auch unabhängig vom Emissionshandel zu
Einsparpotenzialen kommen. Durch eine öffentlichkeitswirksame Darstellung des eigenen
Klimaschutzengagements kann das Unternehmen als innovativ und verantwortungsbewusst
dargestellt werden. Dies gilt insbesondere für sogenannte ,,First Mover", die sich schon
frühzeitig mit dem Emissionshandel beschäftigen. Da der Klimaschutz eine Querschnitts-
aufgabe ist, werden durch das Engagement der Aufbau der Kommunikationsstrukturen
zwischen den planerischen, operativen und verwaltenden Einheiten gefördert. Dies ist Grund-
voraussetzung für eine erfolgreiche Einführung der erforderlichen Veränderungen. Das wird
sich auch positiv auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen eines
Unternehmens auswirken [Emissionshandel Nord 2002, S. 3f].

3 Auswirkungen auf das Gesamtunternehmen und auf einzelne Abteilungen
23
3.1.2 Transaktionskosten
Durch die Einführung des Emissionshandels kommen auf die Unternehmen verschiedene
Kosten zu. Neben den Personalkosten und den Kosten für die Dokumentation und Berichter-
stattung kann es durch eine veränderte Tariflandschaft bei den Energieversorgungs-
unternehmen (EVU) auch zu Änderungen bei den Energiekosten kommen.
Den größten Anteil an den Kosten bei der Einführung eines EHS verursachen allerdings die
Erfassung der historischen, aktuellen und zukünftigen Emissions- und Outputwerte und
die Identifizierung und Bewertung von EMM [HMULF 2001, S. 28]. Die größten Schwierig-
keiten bereitet hierbei die Erfassung von historischen Daten. Allerdings ist die Ausgangs-
situation bei den Unternehmen sehr unterschiedlich. Ist ein entsprechendes Erfassungssystem
erst einmal eingeführt, so entstehen nur noch geringe Kosten. Kosten entstehen natürlich auch
bei der Erarbeitung einer geeigneten Strategie für die Zukunft [SET UP 2002, S. 115f].
,,Transaktionskosten, die bei den Unternehmen für die Teilnahme am Emissionsrechtehandel
anfallen, können die Effizienzvorteile bei den reinen Minderungskosten stark abschwächen."
[SET UP 2002, S. 115]. Sie beinhalten Such-, Informations-, Abstimmungs-, Verhandlungs- und
Überwachungskosten zur Durchführung von Markttransaktionen. Gerade bei kleinen und
mittelständischen Unternehmen (KMU) werden vergleichsweise hohe Transaktionskosten
erwartet. Dabei muss eine strenge Trennung von den Kosten für Minderungsmaßnahmen
erfolgen [SET UP 2002, S. 115]
32
.
Die Höhe der Transaktionskosten hängt auch von dem zu erfassenden Treibhausgas und der
Größe des Unternehmens ab. Zu den Einstiegskosten gehören die einmaligen Kosten der
Implementierung eines geeigneten Systems zur Emissionsinventarisierung. Die Einstiegskosten
fallen geringer aus, wenn ein Unternehmen bereits über ein gut funktionierendes
Umweltmanagementsystem verfügt (z.B. EMAS validiert oder ISO 14001 zertifiziert), da dann
i.d.R. die relevanten Daten zur Emissionsinventarisierung zentral zur Verfügung stehen
[HMULF 2001, S. 51]. Die Kosten für die Datenerfassung hängen stark von den Emissions-
quellen ab. Stationäre Quellen verursachen hierbei i.d.R. niedrigere Kosten als mobile Quellen.
Großen Aufwand verursacht die Emissionsinventarisierung von Fuhrparks, wenn diese nicht
zentral betankt werden [HMULF 2001, S.54]. Die Einstiegskosten machen i.d.R. weniger als 1
% der Energiekosten aus [HMULF 2001, S. 22f] und betragen ca. 0,1
/t CO
2
(Quantifizierungskosten, Kosten für die Festsetzung der Systemgrenzen für die Datener-
fassung) [Betz 2003, Unterabschnitt 10.2.2]. Die absoluten Einstiegskosten im hessischen
Pilotprojekt ,,Planspiel zum CO
2
-Emissionshandel" lagen zwischen 3.543
und 19.415
bei
einem Durchschnitt von 7.578
[HMULF 2001, S. 88]. Bei KMU können die Transaktionskosten
durch eine standardisierte Vorgehensweise gering gehalten werden
33
. Um den Handel mit den
Zertifikaten abwickeln zu können, benötigt man eine entsprechende Infrastruktur (Computer,
Sicherheitseinrichtungen, Informationsmaterial etc.) und für den Handel geschultes Personal.
Bei größeren Unternehmen ist dabei mit einem zusätzlichen Personalbedarf von 1 bis 2
Mitarbeitern zu rechnen, während kleinere Unternehmen die Aufgaben vermutlich bereits
bestehenden Stellen (z.B. Energiemanager) zuordnen werden. Wie groß der Aufwand konkret
sein wird, lässt sich nur sehr schwer abschätzen
34
.
32
Anhang Nr. 5 zeigt, wie man die Transaktionskosten in Einstiegskosten und Teilnahmekosten unterteilen kann.
33
Detailliertere Ergebnisse können bei [HMULF 2001, S.85ff] nachgelesen werden.
34
Persönliche Information von Herrn Dr. Ulreich (e.on).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2003
ISBN (eBook)
9783832468705
ISBN (Paperback)
9783838668703
DOI
10.3239/9783832468705
Dateigröße
1.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Wirtschaftsingenieurwesen, Industriebetriebslehre und industrielle Produktion
Erscheinungsdatum
2003 (Juni)
Note
1,3
Schlagworte
produktion zertifikat emissionsminderung emissionsquantifizierung
Produktsicherheit
Diplom.de
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