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Börsennotierte Fußball-Klubs in Großbritannien und Deutschland

Ein Vergleich der wirtschaftlichen Entwicklung im Zeitraum 1997 bis 2002

©2002 Diplomarbeit 182 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Kommerzialisierung und Professionalisierung im Profi-Fußball hat in Europa zu diversen Börsengängen von Fußball-Klubs geführt. Am europäischen Kapitalmarkt werden gegenwärtig die Aktien von 38 Fußball-Unternehmen aus acht verschiedenen Ländern gehandelt. 23 dieser Unternehmen stammen aus Großbritannien, dem „Mutterland der Fußball-Aktien“, wo auch 1983 der erste Börsengang eines Fußball- Klubs stattfand. In Deutschland wagte bislang nur ein Bundesligaklub den Gang an die Börse: Borussia Dortmund.
Es gibt nur wenige Studien, die sich mit der Entwicklung von Fußball-Aktien über einen längeren Zeitraum befasst haben. In der fast 20-jährigen Geschichte von börsennotierten Fußball-Klubs finden sich einige positive Beispiele (z.B. Manchester United) aber auch viele „Flops“. In den neunziger Jahren vollzogen vor allem viele kleine, umsatzschwache britische Fußball-Klubs den Börsengang, obwohl sie laut Meinung einiger Analysten weder sportlich noch wirtschaftlich die nötige „Reife“ für die Börse besaßen.
Für viele Klubs schien ein Börsengang eine gute Möglichkeit zu sein, sich über die Börse neues Eigenkapital zu beschaffen, um die durch das Bosman-Urteil gestiegenen Spielergehälter bezahlen, und die Schulden des Klubs abbauen zu können. Allerdings wurde es häufig versäumt, mit den Mitteln aus dem IPO (Initial Public Offering), d.h. mit den Einnahmen aus dem Börsengang, professionellere Strukturen in dem Unternehmen einzurichten und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Stattdessen wurden die bereits hohen Spielergehälter weiter aufgestockt, so dass bei einigen Klubs für Personalkosten mehr als 75% der Umsatzerlöse verauslagt wurden.
In Deutschland ist eine Situation wie in Großbritannien bislang ausgeblieben. Die erwartete Kettenreaktion nach dem Börsengang von Borussia Dortmund fand nicht statt, so dass es gegenwärtig nur eine Fußball-Aktie in Deutschland gibt. Es werden aber bereits einige Klubs wie Bayern München oder Schalke 04 als potentielle Börsenkandidaten gehandelt.
Gang der Untersuchung:
Wie bereits dargelegt, sind die Börsengänge britischer Fußball-Unternehmen grundsätzlich als problematisch zu bezeichnen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der wirtschaftlichen Entwicklung aller 23 börsennotierten Klubs in Großbritannien seit 1997. Ferner wird das einzige deutsche börsennotierte Fußball- Unternehmen, die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, seit dessen Börsengang im Oktober 2000 analysiert.
Die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 6808
Hebrock, Andreas: Börsennotierte Fußball-Klubs in Großbritannien und Deutschland - Ein
Vergleich der wirtschaftlichen Entwicklung im Zeitraum 1997 bis 2002
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Köln, Sporthochschule, Diplomarbeit, 2002
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
I
Abbildungsverzeichnis
IV
Tabellenverzeichnis
VI
Abkürzungsverzeichnis
VIII
Glossar
X
1 Einleitung
1
1.1 Einführung in das Thema
1
1.2 Vorgehensweise
2
2 Allgemeiner
Teil
4
2.1 Geschichte der börsennotierten Fußball-Kapitalgesellschaften
in
Europa
4
2.2 Kandidaten für die Börse in Europa
8
2.3 Die Rechtsformgestaltung bei Fußball-Klubs
10
2.3.1
in Großbritannien: Public Limited Company (plc)
12
2.3.2 in
Deutschland
18
2.3.2.1 Aktiengesellschaft
(AG)
21
2.3.2.2
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
24
2.3.2.3
GmbH & Co. KGaA
29
2.4 Gründe für den Börsengang eines Fußball-Klubs
30
2.5 Die
Börse
32
2.5.1 in
Großbritannien
33
2.5.1.1
Stock Exchange Official List (Main Market)
34
2.5.1.2
Alternative Investment Market (AIM)
34
2.5.1.3
Off Exchange (OFEX)
35
2.5.2 in
Deutschland
36
2.5.2.1 Amtlicher
Handel
37
2.5.2.2 Geregelter
Markt
38
2.5.2.3 Freiverkehr
39
2.5.2.4 Neusegmentierung
40
2.6 Aktien und Aktienarten
41
2.7 Chartanalyse
44
I

Inhaltsverzeichnis
2.8 Aktienindizes
44
2.8.1 FTSE
100
45
2.8.2
Deutscher Aktienindex (DAX)
45
2.8.3
Bloomberg Football Index Kick
46
2.8.4
Nomura UK Football Index
47
2.8.5
Dow Jones STOXX Football Index
47
2.8.6
WGZ-Bank Champions Index
48
3
Börsennotierte Fußball-Klubs in Großbritannien
49
3.1 England ­ Premier League
50
3.1.1
Arsenal Holdings plc
50
3.1.2
Aston Villa plc
52
3.1.3
Birmingham City plc
54
3.1.4
Burnden Leisure plc
56
3.1.5
Charlton Athletic plc
58
3.1.6
Chelsea Village plc
60
3.1.7
Leeds United plc
62
3.1.8
Manchester City plc
64
3.1.9
Manchester United plc
66
3.1.10 Newcastle United plc
71
3.1.11 Southampton Leisure Holdings plc
73
3.1.12 Sunderland
plc
75
3.1.13 Tottenham Hotspur plc
77
3.1.14 West Bromwich Albion plc
79
3.2 England ­ First Division
81
3.2.1
Leicester City plc
81
3.2.2
Millwall Holdings plc
83
3.2.3
Preston North End plc
84
3.2.4
Sheffield United plc
86
3.2.5
Watford Leisure plc
88
3.3 Schottland ­ Premier League
89
3.3.1
Aberdeen Football Club plc
90
3.3.2 Celtic
plc
91
3.3.3
Heart of Midlothian plc
93
3.3.4
Rangers Football Club plc
95
3.4 Zusammenfassung
97
II

Inhaltsverzeichnis
4
Börsennotierte Fußball-Klubs in Deutschland
104
4.1 Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
104
4.1.1 Unternehmensstruktur
104
4.1.2 Strategie
107
4.1.3 BVB-Aktie
111
4.1.4
Ergebnisse der Geschäftsjahre 2000/01 und 2001/02
114
4.1.5 Sportliche
Entwicklung
116
4.2 Kandidaten für die Börse in Deutschland
117
5 Schlussfolgerungen
121
Literaturverzeichnis
123
Anhang 2 (zu Kapitel 2)
131
Anhang 3 (zu Kapitel 3)
135
Anhang 4 (zu Kapitel 4)
166
III

Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb.1:
Anteile der jeweiligen europäischen börsennotierten Fußball-Klubs
an der gesamten Marktkapitalisierung (Stand: 09.08.2002)
8
Abb.2:
Gestaltung einer Fußball GmbH & Co. KGaA
28
Abb.3:
Entwicklung des FTSE 100
45
Abb.4:
Entwicklung des DAX
46
Abb.5: Entwicklung
des
Kick Index
47
Abb.6: Aktienkurs
von
Aston Villa plc
53
Abb.7: Aktienkurs
von
Birmingham City plc
55
Abb.8: Aktienkurs
von
Burnden Leisure plc
56
Abb.9: Aktienkurs
von
Charlton Athletic plc
58
Abb.10: Aktienkurs
von
Chelsea Village plc
60
Abb.11: Aktienkurs
von
Leeds United plc
63
Abb.12: Aktienkurs
von
Manchester City plc
65
Abb.13: Aktienkurs
von
Manchester United plc
68
Abb.14: Aktienkurs
von
Newcastle United plc
72
Abb.15: Aktienkurs
der
Southampton Leisure Holdings plc
74
Abb.16: Aktienkurs
von
Sunderland plc
76
Abb.17: Aktienkurs
von
Tottenham Hotspur plc
78
Abb.18: Aktienkurs
von
West Bromwich Albion plc
80
Abb.19: Aktienkurs
von
Leicester City plc
82
Abb.20: Aktienkurs
der
Millwall Holdings plc
83
Abb.21: Aktienkurs
von Preston North End plc
85
Abb.22: Aktienkurs
von Sheffield United plc
86
Abb.23: Aktienkurs
der Watford Leisure plc
88
Abb.24: Aktienkurs
von Aberdeen Football Club plc
90
Abb.25: Aktienkurs
der Celtic plc
92
Abb.26: Aktienkurs
der Heart of Midlothian plc
94
Abb.27: Aktienkurs
der Rangers Football Club plc
96
Abb.28:
Prozentuale Veränderung der Aktienkurse
98
Abb.29:
Gesamte Umsatzentwicklung der 23 Fußball-Unternehmen
99
Abb.30:
Vergleich der gesamten Umsätze und Gehaltszahlungen
der 23 Fußball-Unternehmen
100
Abb.31: Gesamte
Netto-Transferzahlungen
101
IV

Abbildungsverzeichnis
Abb.32:
Gesamte Jahresgewinne/-verluste der börsennotierten brit. Fußball-
Unternehmen
102
Abb.33: Gesamte
Spielerwerte
103
Abb.34:
Gesellschaftsstruktur des Konzerns
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
105
Abb.35:
Organstruktur des Konzerns Borussia Dortmund
107
Abb.36: Aktienkurs
von
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
112
Abb.37:
Vergleich des Aktienkurses der Borussia
Dortmund GmbH & Co. KGaA und Deutscher Aktienindex (DAX)
112
Abb.38:
Vergleich der Aktienkurse der Borussia
Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Manchester United plc
113
Abb.39:
Fußball-Kapitalgesellschaften in Deutschland
118
Abb.40:
Entwicklung des DJ STOXX Football Index
134
Abb.41:
Entwicklung des WGZ-Bank Champions Index im Jahr 2002
134
Abb.42:
Organstruktur der Leitung des Konzerns Borussia Dortmund
166
V

Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tab.1:
Börsennotierte Fußball-Klubs in GB
35
Tab.2:
Umsatzbereiche von Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
116
Tab.3:
Börsennotierte Fußball-Klubs in Europa seit 1983
131
Tab.4:
Potentielle Börsenkandidaten in Europa
132
Tab.5:
Charakteristika der börsenfähigen Rechtsformen
133
Tab.6:
Umrechnungstabelle: Brit. Pfund (£) in Euro ()
135
Tab.7:
Arsenal Holdings plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02 136
Tab.8:
Aston Villa plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
137
Tab.9:
Birmingham City plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
138
Tab.10:
Burnden Leisure plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
139
Tab.11:
Charlton Athletic plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
140
Tab.12:
Chelsea Village plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
141
Tab.13:
Leeds United plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
142
Tab.14:
Manchester City plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
143
Tab.15:
Manchester United plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02 144
Tab.16:
Newcastle United plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02 145
Tab.17:
Southampton Leisure Holdings plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97
bis
2001/02
146
Tab.18:
Sunderland plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
147
Tab.19:
Tottenham Hotspur plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97
bis
2001/02
148
Tab.20:
West Bromwich Albion plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97
bis
2001/02
149
Tab.21:
Leicester City plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
150
Tab.22:
Millwall Holdings plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
151
Tab.23:
Preston North End plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02 152
Tab.24:
Sheffield United plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
153
Tab.25:
Watford Leisure plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
154
Tab.26:
Aberdeen Football Club plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97
bis
2001/02
155
Tab.27:
Celtic plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
156
Tab.28:
Heart of Midlothian plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97
bis
2001/02
157
Tab.29:
Rangers plc ­ Geschäftsergebnisse 1996/97 bis 2001/02
158
VI

Tabellenverzeichnis
Tab.30:
Übersicht der börsennotierten Fußball-Unternehmen in GB
159
Tab.31:
Aktienkursentwicklung der börsennotierten Fußball-Unternehmen
in GB (1997 bis 2002)
160
Tab.32:
Umsatzentwicklung der börsennotierten Fußball-Unternehmen
in GB (1997 bis 2002)
161
Tab.33:
Jahresgewinne/-verluste der börsennotierten Fußball-Unternehmen
in GB (1997 bis 2002)
162
Tab.34:
Netto-Transferzahlungen der börsennotierten Fußball-Unternehmen
in GB (1997 bis 2002)
163
Tab.35:
Gehaltszahlungen der börsennotierten Fußball-Unternehmen
in GB (1997 bis 2002)
164
Tab.36: Spielerwerte
(Intangible fixed Assets) der börsennotierten Fußball-
Unternehmen in GB (1997 bis 2002)
165
Tab.37:
Konzern der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA - Geschäftsergeb-
nisse 2000 bis 2002
166
VII

Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abk. Abkürzung
AG Aktiengesellschaft
AIM
Alternative Investment Market
AktG Aktiengesetz
BGB Bürgerliches
Gesetzbuch
BIP Bruttoinlandsprodukt
BörsG Börsengesetz
BörsZulG Börsen-Zulassungs-Gesetz
Brit. Pfund
Britische Pfund (£)
BSkyB
British Sky Broadcasting Group
BVB
Ballspiel Verein Borussia
bzw. beziehungsweise
ca. circa
DAI
Deutsches Aktieninstitut e.V.
DAX Deutscher
Aktienindex
DFB
Deutscher Fußball Bund
d.h. das
heißt
Diss. Dissertation
EM Europameisterschaft
e.V. eingetragener
Verein
FA Football
Association
FAZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung
FC Fußball
Club
ff. folgende
FTSE
Financial Times Share Exchange
GB Großbritannien
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG GmbH-Gesetz
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
Hrg. Herausgeber
HV Hauptversammlung
IPO
Initial Public Offering
VIII

Abkürzungsverzeichnis
Kap. Kapitel
KG Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
LSE
London Stock Exchange
Ltd. Limited
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
Ofex Off
Exchange
o.V. ohne
Verfasser
plc
Public Limited Company
SpuRt
Sport und Recht
Tab. Tabelle
UEFA
United European Football Association
u.a. unter
anderem
vgl. vergleiche
WGZ-Bank
Westdeutsche Genossenschafts-Zentral Bank
WM Weltmeisterschaft
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
www
World Wide Web
Xetra
Exchange Electronic Trading
z.B. zum
Beispiel
£ Britisches
Pfund
Euro
% Prozent
$ US-Dollar
IX

Glossar
Glossar
Annual Report
Geschäftsbericht einer Kapitalgesellschaft in Großbritannien.
Balance Sheet
Bezeichnung für die Bilanz eines Unternehmens.
Board of Directors
Vorstand einer Public Limited Company.
Chairman
Präsident eines Unternehmens bzw. Fußball-Klubs.
Chief Executive
Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender einer Company.
Company
Britische Kapitalgesellschaft.
Consolidated Profit and Loss Account
Bezeichnung für eine zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Director
Mitglied des Vorstandes einer Unternehmens.
Eigenkapitalquote
Berechnet sich aus dem Eigenkapital multipliziert mit 100, dividiert durch die Bilanz-
summe.
Emission
Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren an die breite Öffentlichkeit über die
Börse als Handelsplatz. Eine Neuemission ist die erstmalige Ausgabe von Aktien
oder Wertpapieren.
EPS (Earnings per Share) / Loss per Share
Bezeichnung für den Gewinn bzw. den Verlust je Aktie.
X

Glossar
Equity Shareholders´ Funds
Bezeichnung für das Eigenkapital eines Unternehmens.
Gehaltszahlungen / Personalaufwand
Bestehen aus den Löhnen und Gehältern sowie den Sozialabgaben und Aufwen-
dungen für die Altersversorgung.
Going Public
Zulassung von Aktien eines Unternehmens zum Handel an der Börse.
Intangible Fixed Assets
Bezeichnung für die Bilanzposition ,,Immaterielle Vermögensgegenstände", welche
bei Fußball-Unternehmen die bewerteten Rechte an den Spielern widerspiegeln.
IPO (Initial Public Offering)
Aus dem US-amerikanischen kommende Bezeichnung für die Neuemission von
Aktien (siehe auch Going Public).
Jahresgewinn / -verlust
Bezeichnet den ausgewiesenen Gewinn/Verlust des Unternehmens in einem Ge-
schäftsjahr (nach Abzug der Steuer- und Dividendenzahlungen vom operativen Ge-
schäftsergebnis).
Kursperformance
Bezeichnung für den prozentualen Gewinn/Verlust einer Aktie in einem bestimmten
Zeitraum.
Kurzfristige Verbindlichkeiten (Creditors Due within 1 year)
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten bezeichnen die Kredite, die eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr haben.
Langfristige Verbindlichkeiten (Long Term Liabilities)
Die langfristigen Verbindlichkeiten bezeichnen die Kredite und andere Verbindlich-
keiten, die eine Restlaufzeit von mindestens einem Jahr haben.
XI

Glossar
Marktkapitalisierung
Die Marktkapitalisierung entspricht dem absoluten Börsenwert eines Unternehmens.
Dieser Börsenwert berechnet sich aus der Gesamtzahl der laufenden Aktien multip-
liziert mit dem aktuellen Kurs der Aktie.
Merchandising
Verkauf von Fan-Artikeln des Fußball-Klubs.
Net Assets
Bezeichnung für die Netto-Aktiva, die sich aus den Fixed Assets (Anlagevermögen)
abzüglich des Netto-Umlaufvermögens und abzüglich der langfristigen Verbindlich-
keiten berechnen.
Netto-Transferzahlung/-summe (Net transfer activity - fees)
Berechnet sich aus den Einnahmen für verkaufte Spieler abzüglich der Transfer-
zahlungen für neue Spieler. Ist der Wert negativ, so sind die Ausgaben für neue
Spieler höher als die Einnahmen aus den Spielerverkäufen.
Net Current Assets / Net Current Liabilities
Bezeichnung für das ,,Netto-Umlaufvermögen", das sich aus dem Umlaufvermögen
abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten errechnen lässt.
Personalaufwandsquote
Diese Quote berechnet sich aus der Summe der Gehaltszahlungen pro Jahr divi-
diert durch den Jahresumsatz.
Pre Tax Profit/Loss
Gewinn bzw. Verlust vor Abzug der Steuern.
Profit/Loss for the Year
Ausgewiesener Jahresgewinn/-verlust (nach Abzug der Transfer-, Steuer- und
Dividendenzahlung).
Public Limited Company
Börsenfähige Kapitalgesellschaft in Großbritannien, die in etwa der deutschen Akti-
engesellschaft entspricht (siehe Kap. 2.3.1).
XII

Glossar
Spielerwerte
Die Spielerwerte (Intangible fixed Assets) stellen neben den Sachanlagen (Tan-
gible fixed Assets) die wichtigsten Aktivposten der Bilanzen von Fußball-Un-
ternehmen dar.
Tangible fixed Assets
Bezeichnung für die Bilanzposition der ,,Sachanlagen", die bei Fußball-Unternehmen
in erster Linie aus den Werten der Fußball-Stadien, des Grundbesitzes oder des
Inventars bestehen.
Ticketing
Verkauf von Eintrittskarten.
Turnover
Gesamtumsatz in einem Geschäftsjahr.
Umlaufvermögen (Current Assets)
Das Umlaufvermögen errechnet sich aus den Positionen Vorräte, Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere.
Wages and Salaries
Summe aller Gehaltszahlungen des Unternehmens (incl. Kosten für Sozialversiche-
rung und Pensionen).
XIII

1 Einleitung
1 Einleitung
1.1
Einführung in das Thema
Die Kommerzialisierung und Professionalisierung im Profi-Fußball hat in Europa zu
diversen Börsengängen von Fußball-Klubs geführt. Am europäischen Kapitalmarkt
werden gegenwärtig die Aktien von 38 Fußball-Unternehmen aus acht verschiede-
nen Ländern gehandelt. 23 dieser Unternehmen stammen aus Großbritannien, dem
,,Mutterland der Fußball-Aktien", wo auch 1983 der erste Börsengang eines Fußball-
Klubs stattfand. In Deutschland wagte bislang nur ein Bundesligaklub den Gang an
die Börse: Borussia Dortmund.
Es gibt nur wenige Studien, die sich mit der Entwicklung von Fußball-Aktien über
einen längeren Zeitraum befasst haben. In der fast 20-jährigen Geschichte von bör-
sennotierten Fußball-Klubs finden sich einige positive Beispiele (z.B. Manchester
United) aber auch viele ,,Flops".
1
In den neunziger Jahren vollzogen vor allem viele
kleine, umsatzschwache britische Fußball-Klubs den Börsengang, obwohl sie laut
Meinung einiger Analysten weder sportlich noch wirtschaftlich die nötige ,,Reife" für
die Börse besaßen.
2
Für viele Klubs schien ein Börsengang eine gute Möglichkeit zu sein, sich über die
Börse neues Eigenkapital zu beschaffen, um die durch das Bosman-Urteil
3
gestie-
genen Spielergehälter bezahlen, und die Schulden des Klubs abbauen zu können.
Allerdings wurde es häufig versäumt, mit den Mitteln aus dem IPO (Initial Public
Offering), d.h. mit den Einnahmen aus dem Börsengang, professionellere Strukturen
in dem Unternehmen einzurichten und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Statt-
dessen wurden die bereits hohen Spielergehälter weiter aufgestockt, so dass bei
einigen Klubs für Personalkosten mehr als 75% der Umsatzerlöse verauslagt wur-
den.
In Deutschland ist eine Situation wie in Großbritannien bislang ausgeblieben. Die
erwartete Kettenreaktion nach dem Börsengang von Borussia Dortmund fand nicht
statt, so dass es gegenwärtig nur eine Fußball-Aktie in Deutschland gibt. Es werden
aber bereits einige Klubs wie Bayern München oder Schalke 04 als potentielle Bör-
senkandidaten gehandelt.
1
Die Loftus Road plc (Queens Park Rangers) und die Nottingham Forrest plc mussten sich wieder
vom Kapitalmarkt zurückziehen bzw. wurden von der Börse ,,suspendiert".
2
Allein 1997 gingen 11 Fußball-Klubs in Großbritannien an die Börse.
3
Das entscheidende Ergebnis des Bosman-Urteils war der Wegfall von Ablösesummen bei Vereins-
wechsel, wenn der Vertrag des wechselnden Spielers abgelaufen war.
1

1 Einleitung
1.2 Vorgehensweise
Wie bereits dargelegt, sind die Börsengänge britischer Fußball-Unternehmen grund-
sätzlich als problematisch zu bezeichnen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich
daher mit der wirtschaftlichen Entwicklung aller 23 börsennotierten Klubs in Groß-
britannien seit 1997.
4
Ferner wird das einzige deutsche börsennotierte Fußball-
Unternehmen, die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, seit dessen Börsengang
im Oktober 2000 analysiert.
Die empirische Untersuchung der wirtschaftlichen Entwicklung der genannten Unter-
nehmen basiert auf folgenden Fragestellungen:
1. Wie haben sich von 1997 bis 2002 die Aktienkurse der 23 Fußball-
Unternehmen in Großbritannien entwickelt?
2.
Welche wirtschaftliche Entwicklung (Umsätze, Gewinne/Verluste, etc.) ist bei
den Klubs von 1997 bis 2002 zu verzeichnen?
3.
Wie hat sich der Aktienkurs der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA seit
dem IPO im Oktober 2000 entwickelt?
4.
Wie ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in den beiden Ge-
schäftsjahren (2000/01 und 2001/02) seit dem Börsengang zu beurteilen?
Der wirtschaftlichen Analyse vorangestellt wird zunächst ein allgemeiner Teil (Kapi-
tel 2), in dem alle börsennotierten Fußball-Unternehmen in Europa vorgestellt wer-
den, die seit 1983 ein Going Public (Börsengang) durchgeführt haben. Es werden
zudem die wichtigsten europäischen Fußball-Klubs genannt, die potentielle Kandi-
daten für die Börse darstellen.
Ferner werden die Gründe für den Börsengang von Fußball-Klubs aufgegriffen, die
verschiedenen ,,börsenfähigen" Rechtsformen für Fußball-Unternehmen werden
verglichen ebenso wie die Börsen in Großbritannien und Deutschland. Mit den Er-
läuterungen zu Aktien, Aktienindizes und zur Chartanalyse wird das zweite Kapitel
abgeschlossen.
In Kapitel 3 erfolgt die empirische Untersuchung der börsennotierten Fußball-Klubs
bzw. Fußball-Unternehmen in Großbritannien. Es werden alle 23 Unternehmen dar-
gestellt, deren Aktien gegenwärtig an der Londoner Börse notiert sind bzw. im un-
regulierten Ofex-Markt gehandelt werden.
5
4
Das sind alle 23 Fußball-Unternehmen, deren Aktien zum Zeitpunkt des 04.10.2002 in Großbritan-
nien bzw. an anderen Finanzplätzen gehandelt wurden.
5
Zu den Marktsegmenten Main Market, AIM und Ofex siehe Kapitel 2.5.1.
2

1 Einleitung
Die Aktienkurse der britischen Fußball-Unternehmen von Oktober 1997 bis Oktober
2002 werden mit Hilfe von Fünf-Jahres-Charts untersucht. Dabei werden jeweils die
Aktienkurse isoliert und im Vergleich zu den Aktienindizes FTSE 100 und Bloom-
berg Football Index Kick illustriert.
6
Da die vorliegende Arbeit nur eine Übersicht
über die Kursverläufe und wirtschaftlichen Entwicklungen der diversen Fußball-
Klubs geben soll, wird in dem Zusammenhang keine fundierte Analyse zu den Ein-
flussfaktoren (z.B. Verpflichtung neuer Spieler, gewonnene bzw. verlorene Spiele,
Meisterschaften, Pokale, Verletzungen einzelner Spieler oder die Entlassung bzw.
Verpflichtung eines Trainers etc.) auf die Kursschwankungen erstellt.
Um die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen, die ebenfalls Einfluss auf den
Aktienkurs nehmen können, angemessen zu berücksichtigen, werden die wichtigs-
ten Geschäftsergebnisse der 23 Fußball-Unternehmen in Kapitel 3 dargestellt.
Grundlage dieser Darstellung sind die Ergebnisse der Geschäftsjahre von 1996/97
bis einschließlich 2001/02, sofern diese verfügbar waren. Es werden Angaben zu
den wichtigsten Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnungen (Consolidated
Profit and Loss Account) sowie der Bilanzen (Balance Sheets) der Konzerne ge-
macht. Zum besseren Vergleich werden die Zahlen sowohl in der britischen Wäh-
rung Pfund (£) als auch in Euro () aufgeführt.
7
Im vierten Teil der vorliegenden Arbeit wird das einzige deutsche börsennotierte
Fußball-Unternehmen, die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, zunächst an-
hand der Unternehmensstruktur und ­strategie vorgestellt. Ferner wird der Kurs der
BVB-Aktie seit dem Börsengang im Oktober 2000 illustriert und nach Bekanntgabe
der neusten Geschäftsergebnisse im September 2002 können die Geschäftsjahre
2000/01 und 2001/02 des Konzerns untersucht werden.
In Kapitel 4.2 werden die potentiellen Kandidaten für die Börse in Deutschland vor-
gestellt.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Kapitel 3 und 4 werden in Kapitel 5 Schlussfol-
gerungen getroffen, in wie weit die Aktien der untersuchten Fußball-Klubs im Be-
trachtungszeitraum für Investoren rentabel waren (Beantwortung der Fragen 1 und
3) und welche wirtschaftliche Entwicklung die betreffenden Unternehmen in dem
Zeitraum vollzogen haben (Beantwortung der Fragen 2 und 4).
6
Zu den Aktienindizes siehe Kapitel 2.8.
7
Da die Geschäftsjahre der Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden (Mai, Juni, Juli,
August), mussten verschiedene Devisenkurse zur Umrechnung in Euro verwendet werden (Tab.6,
Anhang 3).
3

2 Allgemeiner Teil
2 Allgemeiner
Teil
2.1
Geschichte der börsennotierten Fußball-Kapitalgesellschaften in Europa
In Europa werden gegenwärtig die Aktien von 38 Fußballunternehmen an diversen
Börsen gehandelt.
8
Die meisten börsennotierten Klubs stammen aus Großbritannien
(GB). Insgesamt gibt es in acht Ländern Fußball-Klubs, die auf den Kurszetteln der
Börsen stehen: in England (19), in Schottland (4), in Italien (3), in Deutschland (1),
in den Niederlanden (1), in Dänemark (6), in Portugal (2) und in der Türkei (2).
9
Auf-
fällig ist, dass sowohl kein Klub aus der momentan ,,stärksten" Liga Europas, der
spanischen Primera Division,
10
als auch keiner aus der französischen Eliteklasse an
der Börse notiert ist. In Österreich und in der Schweiz musste jeweils ein renom-
mierter Klub, Rapid Wien und Grasshoppers Zürich, das Börsenparkett wieder ver-
lassen.
1983 ging mit Tottenham Hotspur der erste Fußball-Klub an die Londoner Börse.
11
Die Aktien des Unternehmens wurden im Oktober 1983 mit einem Kurs von 19,43
pence am Main Market der Londoner Börse emittiert. Die sportlichen Leistungen der
,,Spurs" waren zum Zeitpunkt des Börsengangs zwar eher mäßig, die Jahre 1984 bis
1988 waren aber sowohl wirtschaftlich als auch sportlich erfolgreich. Auch der Ge-
winn des UEFA-Cups im Jahre 1984 brachte dem Klub Umsatzsteigerungen ein
(vgl. o.V. 2000, 34).
In Dänemark wurde im Januar 1987 mit Bröndby Kopenhagen der zweite Fußball-
Klub in Europa am Kapitalmarkt gelistet. Der Emissionskurs für die Aktie von Brönd-
by betrug damals 27,36 Dänische Kronen. Mittlerweile sind fünf weitere Klubs aus
der dänischen Superliga, der höchsten Spielklasse, an der Kopenhagener Börse
notiert. Unter anderem auch Aarhus GF Kontraktfodbold, der im September 1987
der dritte börsennotierte Fußball-Klub in Europa wurde. Es folgten 1989 Silkeborg IF
und im November 1997 der FC Kopenhagen. Die beiden letzten Börseneinführun-
gen fanden 1998 in Dänemark statt: Aalborg BK im September und Akademisk BK
im Dezember. Insgesamt stehen die sechs dänischen Klubs mit einem Börsenkapi-
8
Stand: 13.08.2002. Zu den 38 Unternehmen werden hier auch die Arsenal Holdings plc, Manchester
City plc und die Rangers FC plc gezählt, deren Aktien nicht an einer Börse, sondern im unregulierten
OFEX-Markt (siehe Kapitel 2.5.1.3) gehandelt werden.
9
Eine Auflistung aller börsennotierter Fußball-Klubs in Europa befindet sich in Tab.3 (Anhang 2).
10
Spanien führt die UEFA 5-Jahreswertung mit 68,46 Punkten an (vgl. WGZ-Bank 2002, 132).
11
Im Folgenden werden die Namen der Mannschaften benutzt, in Tab.3 (Anhang 2) sind auch die
Namen der jeweiligen Gesellschaftsnamen aufgeführt.
4

2 Allgemeiner Teil
tal von 82 Mio. (Euro) bezüglich der Marktkapitalisierung an dritter Stelle hinter
den ,,Marktführern" GB und Italien (siehe Abb.1). Allerdings notieren derzeit nur die
beiden Kopenhagener Klubs und Aarhus GF Kontraktfodbold über dem jeweiligen
Emissionskurs, die drei anderen mussten deutliche Kursverluste hinnehmen und
notieren sogar noch unter dem Ausgabekurs (vgl. WGZ-Bank 2001, 120; Soccer
Investor Weekly, Issue 108, 18).
1989 folgte dem Beispiel der Tottenham Hotspur ein weiterer englischer Klub. Die
Aktien des FC Millwall wurden im Oktober 1989 erstmals an der London Stock Ex-
change (Londoner Börse) gehandelt. Mit Arsenal London
12
und Manchester United
vollzogen bereits zwei Jahre später, im Februar und Juni 1991, zwei weitere engli-
sche Klubs das Going Public. Auch der österreichische Bundesligist Rapid Wien
versuchte im gleichen Jahr sein Glück an der Börse. Damit existierten Ende 1991
schon acht Fußball-Klubs in Europa, vier in England, drei in Dänemark und einer in
Österreich, deren Aktien an der Börse gehandelt wurden.
In der Chronologie der Börsengänge führte vier Jahre später mit Celtic Glasgow
erstmals ein schottischer Klub ein Going Public durch. Im September 1995 konnten
dann auch die Aktien eines weiteren britischen Klubs, Preston North End, über die
Börse erworben werden. 1996 folgten Chelsea Village, Leeds United und AFC Sun-
derland in England und die Queens Park Rangers in Schottland.
13
Der erste und bislang einzige Börsengang eines Fußball-Unternehmens in der
Schweiz gilt als eines der negativsten Beispiele in Europa. Die Grasshopper Fußball
AG aus Zürich musste nach nur dreieinhalb Jahren die Börse wieder verlassen. Die
Aktien wurden ab dem 16.12.1997 in einem Nebensegment der Schweizer Börse
gehandelt, allerdings fiel der Kurs seit dem Börsengang permanent. In der FAZ war
über die Aktie zu lesen: ,,Künftig wird man das Papier, ähnlich wie die Aktien kleiner
und oft verlustreicher Bergbahnen, nur noch außerbörslich bei einer Züricher Bank
erwerben können. Dem sportlichen Titel, der vor einiger Zeit selbst smarte Bank-
Analysten begeisterte, weint niemand eine Träne nach." (Mrusek 2001, 47). Der
Ausgabekurs lag 1997 bei 47 Schweizer Franken, im März 2001 war er auf unter 10
Franken gefallen.
12
Die Anteile von Arsenal London werden außerbörslich im unregulierten OFEX-Markt gehandelt (sie-
he Kapitel 3.1.1).
13
Zu den britischen Börsengängen siehe Kapitel 3.
5

2 Allgemeiner Teil
Auch in Österreich machte ein Fußball-Klub schlechte Börsenerfahrungen. Rapid
Wien vollzog das Going Public 1991 mit einem Emissionskurs der Aktie von 1.100
öS (österreichische Schilling) und bereits 1994 stand die Aktiengesellschaft kurz vor
dem Konkurs (vgl. Zacharias 1999, 92). Obwohl die Bank Austria auf der Auflösung
des Unternehmens bestand, konnte der Vollzug des Konkurses durch starke Protes-
te von prominenten Rapid-Anhängern und Politikern verhindert werden. Dennoch
wurde die Aktie des österreichischen Bundesligisten 1994 vom Kurszettel gestrichen
(vgl. WGZ-Bank 2001, 17).
1997 war bezüglich der Börsengänge der Fußball-Klubs in Europa ein Boomjahr.
Neben den bereits erwähnten Grasshoppers Zürich und FC Kopenhagen fanden in
diesem Jahr 11 weitere Börsengänge statt. Somit wurden von den insgesamt 13
Börsengängen 10 in England, einer in Schottland, einer in der Schweiz und einer in
Dänemark durchgeführt.
Im Jahr 1998 gingen zwei dänische, ein italienischer und ein niederländischer Klub
an die Börse.
In Italien muss, laut Direktive der Federazione Italiana Giuoco Calcio (FIGC)
14
aus
dem Jahr 1966, jeder Fußballklub, der am Berufsfußball teilnimmt, in eine Società
per Azioni
15
umgeformt werden (vgl. Galli 1998, 21). Allerdings führte eine Überprü-
fung dieser Maßgabe auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu Beginn der achtziger Jahre
zu einer gesetzlichen Regelung, nach der alle Sportunternehmen, die Berufssportler
beschäftigen bzw. unter Vertrag haben, als GmbH oder AG firmieren müssen (vgl.
o.V. 2001a, 35). In der Serie A, der höchsten italienischen Spielklasse, firmiert seit-
dem lediglich der AC Venecia als GmbH, alle anderen haben die Rechtsform der
AG angenommen. Der Börsengang war für viele Klubs in Italien sehr verlockend,
allerdings musste z.B. bei Vicenca Calcio 1998 der Versuch auf Grund der sportli-
chen Misere abgebrochen werden. Auch konnten nur wenige Bilanzen der Klubs die
Anleger überzeugen (vgl. WGZ-Bank 2001, 15; Zacharias 1999, 95).
Als erster Klub ging schließlich im Mai 1998 der SS Lazio Rom an die Mailänder
Börse. Der Emissionskurs betrug 2,07 . Gleich am ersten Handelstag legte der
Kurs der Lazio-Aktie über 10 Prozent zu, da die Aktien mehrfach überzeichnet wa-
ren (vgl. o.V. 2001a, 34). Seitdem musste die Aktie allerdings einige Verluste hin-
nehmen, so dass der Kurs am 09.08.2002 nur noch bei 0,74 lag. Zwei Jahre spä-
ter, im Mai 2000, folgte auf Grund des bis dahin erfolgreichen Börsengangs Lazios
14
Italienischer Fußballverband.
15
Die Società per Azioni entspricht einer deutschen Aktiengesellschaft (AG).
6

2 Allgemeiner Teil
der zweite römische Klub, der AS Rom. Im Dezember 2001 ging mit Juventus Turin
der vorläufig letzte italienische Klub an die Börse. In Mailand wurde die Aktie des
Traditionsvereins mit einem Kurs von 3,70 ausgegeben. Allerdings kam der Bör-
senstart von Juventus damals zu einem ungünstigen Zeitpunkt, da der Mailänder
Aktienmarkt sich in einer vorweihnachtlichen Schwächephase befand (vgl. o.V.
2001b, www).
1998 ging der erste Fußball-Klub der Ehrendivision in den Niederlanden an die Bör-
se. Im Mai 1998 erfolgte die erstmalige Notierung der Aktie an der Amsterdam Stock
Exchange mit einem Emissionspreis von 11,34 (vgl. o.V. 2001c, 34). Obwohl Ajax
weltweit zum ,,Global Player" im Fußball-Geschäft werden wollte und der Name ,,A-
jax" zum Markenartikel und ,,Franchise-Produkt" verkauft werden sollte, stürzte der
Kurs seit 1998 auf 4,38 ab (vgl. Zacharias 1999, 93). Der Kommentar der Zeit-
schrift Sponsors zu der Aktie war dementsprechend negativ: ,,Derzeit allerdings ist
die Ajax-Aktie bei einem langfristigen Investment eher nur als echte ,Fanaktie' zu
bezeichnen." (o.V. 2001c, 35).
In Portugal, dem Land des Gastgebers der Europameisterschaften 2004, gingen im
Jahr 2000 die beiden Konkurrenten FC Porto und Sporting Lissabon an die Börse.
Sicherlich war dieses Vorgehen auch wegen des erhöhten Kapitalbedarfs für die
Stadienneu- bzw. umbauten notwendig geworden: ,,With the European Champion-
chips only two years away, the clubs are looking forward to having new or refur-
bished stadia to play in once the tournament has finished." (o.V. 2002a, 17).
Seit dem 31. Oktober 2000 ist die erste deutsche Fußballaktie im Amtlichen Handel
in Frankfurt notiert. Die Aktien der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wurden
mit einem Emissionspreis von 11 ausgegeben. Allerdings konnte dieser Kurs seit-
dem nicht wieder erreicht werden, sondern die Aktie notiert zum jetzigen Zeitpunkt
sogar 64% unter ihrem Emissionskurs.
16
Auch folgte dem Beispiel der Borussia kein
anderer deutscher Fußball-Klub, so dass es bislang bei diesem einen Börsengang
in der Bundesliga geblieben ist.
17
Nach den beiden Börsengängen des italienischen Fußball-Klubs Juventus Turin und
des englischen Erstligisten AFC Watford im Jahr 2001, fanden im Februar 2002 in
der Türkei die bislang letzten statt: und zwar von Besiktas und Galatasaray Istanbul.
16
Stand: 04.10.2002.
17
Zu dem Unternehmen Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA siehe Kapitel 4.1.
7

2 Allgemeiner Teil
Beide Papiere lagen aber nach dem ersten Handelstag noch unter ihrem Ausgabe-
preis, obwohl die Börse in Istanbul deutlich im Plus lag. Der Emissionspreis der Be-
siktas-Aktie lag am 20.02.2002 bei 57.500 Lira, die Aktie von Galatasaray Istanbul
hatte einen Preis von 87.000 Lira (vgl. Weber 2002, www). Im August 2002 lagen
beide Aktien deutlich unter dem Emissionspreis: Besiktas Istanbul notierte mit einem
Kurs von 20.750 Lira und Galatasaray Istanbul mit 59.000 Lira.
Abb.1: Anteile der jeweiligen europäischen börsennotierten Fußball-Klubs
an der gesamten Marktkapitalisierung (Stand: 09.08.2002)
England
50,11%
Deutschland
3,69%
Türkei
1,04%
Portugal
1,77%
Dänemark
4,71%
Niederlande
4,60%
Schottland
9,98%
Italien
24,09%
Quelle: Soccer Investor Weekly, Issue 108, 18; Eigene Berechnungen
Abbildung 1 zeigt, dass der Marktwert der englischen Klubs insgesamt bei 50% der
gesamten Marktkapitalisierung aller börsennotierten Fußball-Klubs in Europa liegt.
Werden auch die schottischen Klubs noch mit einbezogen, so kommen die briti-
schen Börsen-Klubs auf einen Wert von ca. 60%.
2.2
Kandidaten für die Börse in Europa
Aus der momentan stärksten Fußball-Liga Europas, der spanischen Primera Divisi-
on, ist kein Klub an der Börse notiert. Obwohl die Mehrzahl der Klubs in Spanien
seit 1992 die Rechtsform einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (Sociedad
Anónima Deportiva) hat, wäre ein Börsengang trotzdem erst ab dem Jahre 2004
möglich. Eine gesetzliche Regelung vom 30. Dezember 1998 sieht nämlich vor,
dass ein Börsengang erst dann möglich ist, wenn mindestens drei Jahresabschlüs-
8

2 Allgemeiner Teil
se offen gelegt wurden (vgl. Zacharias 1999, 98). Allerdings soll, laut eines Artikels
der Zeitschrift Sponsors vom Juli 2001, bis zu dem Zeitpunkt noch kein großer Klub
seinen Jahresabschluss offen gelegt haben, so dass der erste Börsengang theore-
tisch erst ab 2004 möglich wäre (vgl. o.V. 2001d, 40). Dennoch wurde durch die
Vorschrift des Sportgesetzes 10/1990 die Bestimmung, ,,[...] dass die Klubs in den
höchsten Spielklassen im professionellen Basketball und Fußball in Spanien ab
1992 grundsätzlich in der Rechtsform der Sociedad Anónima Deportiva (SAD), als
Sonderform der spanischen Sociedad Anónima (SA), also als Sportgesellschaft in
der Rechtsform einer AG geführt werden müssen." (Galli 1998, 23) durchgesetzt,
dass kein Klub mehr in der Rechtsform des Vereins geführt werden darf. Es existiert
lediglich noch die Ausnahmeregelung, dass ein Klub, dessen Bilanz kein negatives
Nettovermögen aufweist, weiterhin in der Rechtsform des Vereins (Club Deportivo
Básico) geführt werden kann (vgl. Müller 2000, 125).
Für einen Börsengang gibt es für die spanischen Klubs noch weitere Auflagen: ers-
tens das Verbot der Bildung von Anteilpaketen am Fußballunternehmen von mehr
als 25 Prozent. Zweitens sollen Änderungen an der Beteiligungsstruktur im Halbjah-
resrhythmus veröffentlicht werden, um die Beteiligung an mehreren Klubs derselben
Liga zu begrenzen (vgl. Zacharias 1999, 99).
Das grundlegendste Problem der spanischen Klubs, vor allem bei den Traditions-
vereinen, liegt in der enormen Verschuldung. Der spanische Meister FC Valencia
hat derzeit Verbindlichkeiten von 110 Mio. , der FC Barcelona 40 Mio. . Real Mad-
rid hatte im Jahr 1998 noch umgerechnet 387 Mio. Verbindlichkeiten. Durch den
Verkauf des Trainingsgeländes konnte der Klub 2001 den Schuldenberg abbauen
und nahm 400 Mio. ein. (vgl. o.V. 2002b, www). Da Real Madrid seit Jahren astro-
nomische Summen für Spielereinkäufe und Spielergehälter ausgibt, könnte diese
Einkaufspolitik für eine Aktie mit erheblichen Kursschwankungen verbunden sein,
was wiederum institutionelle Anleger abhalten könnte, in diese Aktie zu investieren
(vgl. o.V. 2001d, 40).
Sollte es den großen Klubs wie Real Madrid, FC Barcelona oder Atletico Madrid
aber gelingen, die Schulden in den Griff zu bekommen, kommen prinzipiell alle als
Kandidaten für die Börse in Frage (vgl. WGZ-Bank 2001, 18).
Im Land des Weltmeisters von 1998 und des amtierenden Europameisters, Frank-
reich, wurden bis dato auch noch keine Börsengänge von Fußball-Klubs verzeich-
net.
Durch ein Gesetz von 1984 wurde den Fußballunternehmen allerdings vorgeschrie-
ben, ihre Profiabteilungen in eine AG, also ,,in eine objektiv zweckneutrale Handels-
gesellschaft" (Malatos 1988, 76) umzuformen. Weiterhin gilt sogar, es ,,müssen alle
9

2 Allgemeiner Teil
Sportvereine, [...], dann eine AG nach dem G. 66-537/24.7.1966 für die Verwaltung
ihrer Berufssportaktivitäten gründen, wenn ihre Einnahmen aus Eintrittsgeldern und
ihre Ausgaben für die Entlohnung ihrer Berufssportler eine durch Dekret des
,Conseil d`Etat' festgelegte Höchstsumme jeweils überschreiten." (Ebd., 77). Zwei
verschiedene Formen der Aktiengesellschaft sind für die Klubs möglich, die sich
durch die Beteiligung der jeweiligen Kommune unterscheiden. So schreibt Fuhr-
mann (1999a, 120), dass bei der ,,société d`économie mixte sportive locale" neben
den Privatpersonen auch die Kommune am Gesellschaftskapital beteiligt sei. Die
,,société à objet sportif" sei dagegen eine ausschließlich private Sportaktiengesell-
schaft. Allerdings seien die Gesellschaften nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
Weiterhin sei es den Gesellschaften nicht erlaubt, Gewinne des Unternehmens in
Form von Dividendenzahlungen auszuschütten, da die Reinvestition der Gewinne in
die AG obligatorisch sei. Somit war bisher eine Börsennotierung der Fußball-Klubs
in Frankreich nicht möglich (vgl. Malatos 1988, 78).
Die Besonderheiten und Auflagen der bestehenden Rechtsformen der französi-
schen Fußball-Klubs machen einen Börsengang momentan unmöglich. Sollte sich
die Rechtsprechung bezüglich der genannten Auflagen in der Zukunft allerdings
ändern, so kämen langfristig Girodins Bordeaux, Olympique Marseille, AJ Auxerre,
AS Monaco und Paris St. Germain als potenzielle Kandidaten in Frage (vgl. o.V.
2001d, 41).
In den übrigen Ländern Europas wie Belgien, den skandinavischen Ländern Finn-
land, Norwegen oder Schweden oder auch in den osteuropäischen Ländern werden
wohl nur die international erfolgreichen Klubs, die sogenannten ,,Brandnames", lang-
fristig als Börsenkandidaten gehandelt werden. In der neuesten WGZ-Bank Studie
werden folgende Klubs als potentielle Börsenkandidaten gehandelt: FC Liverpool,
Inter Mailand, AC Mailand, Boavista Porto, PSV Eindhoven, Real Madrid, FC Barce-
lona, FC Valencia, Paris St. Germain, Olympique Marseille, FC Bayern München,
FC Schalke 04 sowie Hertha BSC Berlin (vgl. WGZ-Bank 2002, 46).
2.3
Die Rechtsformgestaltung bei Fußball-Klubs
In den letzten Jahren wurde in Deutschland verstärkt über die ,,optimale" Rechtsform
für die Klubs der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga diskutiert. In einigen ande-
ren Ländern Europas dagegen sind den jeweiligen Klubs die Rechtsformen ihrer
Profiabteilungen durch diverse Gesetze bereits vorgeschrieben worden (siehe Kapi-
10

2 Allgemeiner Teil
tel 2.1 und 2.2). Auch im sogenannten ,,Mutterland der Fußballaktien" (Segna 1997,
1910, zitiert nach Die WELT vom 27.3.1997, 19), in GB, können die Klubs sich nur
zwischen den beiden Organisationsformen der private limited company und der pub-
lic limited company entscheiden. Laut Zacharias (1999, 57) entspricht die private
limited company in etwa einer deutschen GmbH und die public limited company
(plc) der deutschen Aktiengesellschaft (AG).
Bevor jedoch auf die möglichen Rechtsformen von börsennotierten Fußball-Klubs in
Deutschland und GB eingegangen werden soll, hier noch eine Erläuterung, was
eine Rechtsform bzw. Organisationsform überhaupt beinhaltet:
,,Durch die Wahl der Rechtsform einer Unternehmung wird ein Bündel recht-
licher Regelungen in Kraft gesetzt, das bestimmte Sachverhalte, die sich
zwischen den Gesellschaftern oder gegenüber Dritten als besonders konflikt-
trächtig erweisen könnte, vorab regelt. Im Wesentlichen betrifft dies die Kapi-
talbeteiligung, die Leitungsbefugnis nach innen und Vertretungsmacht nach
außen, die Erfolgsbeteiligung und Risikoübernahme sowie Kontrollrechte
und Publizität."
(Neus 1998, 130).
Die Rechtsform der Unternehmung stellt neben der Satzung bzw. dem Gesell-
schaftsvertrag und der Unternehmensorganisation inklusive informeller Regeln ei-
nen Ansatzpunkt zur Gestaltung der Unternehmensverfassung dar. Somit ist in der
Unternehmensverfassung geregelt, wie die Verfügungsrechte auf die an der Unter-
nehmung beteiligten Parteien verteilt sind (vgl. Ebd., 128). Die Handlungsrechte und
-pflichten, die in der Unternehmensverfassung festgelegt werden, können ,,[...] ent-
weder aufgrund allgemeiner Gesetze zwingenden Charakter haben oder im Rah-
men gesetzlich vorgegebener Möglichkeiten der Gestaltungsfreiheit unterliegen."
(Picot et. al. 1999, 238).
In Deutschland wird für eine bestimmte Art unternehmerischer Tätigkeit auch eine
bestimmte Rechtsform vorgeschrieben. Im Gegensatz dazu kennt das englische
Recht keinen Rechtsformenzwang, so dass eine Kapitalgesellschaft (company) bei-
spielsweise zur Erreichung beliebiger Zwecke gegründet werden kann, wobei es
eben unerheblich ist, ob die Gesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben
werden soll oder nicht. Auch gibt es in GB weniger Gesellschaftsarten als in
Deutschland, insbesondere gibt es weniger Mischformen (vgl. Güthoff 1998, 1). So
kennt das englische Recht beispielsweise nicht die Konstruktion der GmbH & Co.
KG. Das wiederum bedeutet, dass auch die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA
11

2 Allgemeiner Teil
(siehe Kapitel 2.3.2.3), die Borussia Dortmund angenommen hat, in England so
nicht möglich wäre.
Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf die börsenfähigen Rechtsfor-
men, da andere für die vorliegende Arbeit nicht relevant sind.
2.3.1
Die Rechtsformgestaltung bei Fußball-Klubs in Großbritannien:
Public Limited Company (plc)
Die Umformung der Fußball Klubs in Kapitalgesellschaften begann in GB bereits
Ende des 19. Jahrhunderts. So schreibt Michie (1999, 8): ,,Around one hundred
years ago football clubs began to form themselves into limited companies ­ a move
intended to protect those running the clubs from personal liability [...]". Die Haftung
sollte damit auf die juristische Person der limited company beschränkt werden, was
durch die wachsende Professionalisierung und Kommerzialisierung im Fußball not-
wendig wurde. Die freiwillige Umwandlung von nichtrechtsfähigen private social
clubs zu limited companies begann 1896 (vgl. Malatos 1988, 68). Der englische
Fußball-Verband, die Football Association (FA), der 1863 gegründet wurde, erarbei-
tet den Rechtsrahmen für den Berufsfußball in England. Auch dieser Verband wurde
1903 aus Gründen der Haftungsbeschränkung in eine private limited company bzw.
in eine Non Profit Making Limited Company umgewandelt. Allerdings erfolgte diese
Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft nicht aus kommerziellen Gründen, da diese
spezielle Form der Kapitalgesellschaft keinen gewinnorientierten Zweck verfolgt.
Auch die Football League (FL), die 1904 im Zuge der zunehmenden Professionali-
sierung im englischen Fußball gegründet wurde, besteht in der Rechtsform der Non
Profit Making Limited Company (vgl. Galli 1997, 44; Galli 1998, 20).
Heute sind alle englischen Fußball-Klubs in der Rechtsform der Limited Company
organisiert, nachdem 1982 Nottingham Forrest als letzter Klub umgewandelt wurde.
Die Klubs können die Rechtsform der private limited company oder der public limi-
ted company annehmen. Das Recht dieser beiden Gesellschaftsformen ist wieder-
um in Gesetzen, der Satzung und dem Common Law geregelt. Was die Gesetze
betrifft, so unterliegen die Klubs den handelsrechtlichen Bestimmungen des Com-
panies Act von 1985, der nur in England (einschließlich Wales) und Schottland gilt.
Der Companies Act ist am 1. Juli 1985 in Kraft getreten und enthält Rahmenbe-
stimmungen über die Gründung der Company, die Verfassung, die Mindestanzahl
der Directors, ihre Bestellung und Entlassung, die Rechte und Pflichten des General
12

2 Allgemeiner Teil
Meeting, Rechnungslegung, Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung und die Auf-
lösung und Abwicklung der Gesellschaft
(vgl. Güthoff 1994, 7-9; Galli 1998, 20).
Die meisten Fußball-Klubs in GB sind gegenwärtig in der Rechtsform der private
limited company organisiert. Allerdings wechseln immer mehr Klubs die Rechtsform,
vor allem in der Premier League, und lassen sich als public limited company regist-
rieren (vgl. Fuhrmann 1999a, 102). Die private limited company ist in erster Linie
dadurch gekennzeichnet, dass die Anteile nicht an die breite Öffentlichkeit verkauft
werden dürfen. Auch kann diese Gesellschaft keine Börsenzulassung erhalten (vgl.
Güthoff 1998, 51). Trotz dieser Nachteile wählen sowohl Profi- als auch Amateur-
Klubs meistens die Form der private limited company, da es den Klubs in erster Li-
nie um die Haftungsbeschränkung auf die juristische Person geht. Diese Rechtsform
stelle, laut Malatos (1998, 68), in der Praxis eine Mischform von e.V. und GmbH des
deutschen Rechts dar. Schamberger (1999, 22) bezeichnet die Rechtsfigur der pri-
vate limited company dagegen als eine Mischform von GmbH und AG, sie stelle
aber für Sportvereine eine ideale Rechtsform dar.
Da diese Rechtsform aber durch wesentliche Beschränkungen bezüglich des Akti-
entransfers bzw. -erwerbs gekennzeichnet ist, spielt sie für die Klubs, die einen
Gang an die Börse bereits durchgeführt haben bzw. ihn in der näheren Zukunft pla-
nen, keine Rolle. Im Weiteren wird die Rechtsform der private limited company ver-
nachlässigt und nur noch auf die börsenfähige public limited company eingegangen.
Hierzu wird diese Gesellschaftsform hinsichtlich folgender Merkmale dargestellt:
Gründung und Rechtsfähigkeit, Haftung, Kapital, Ausgabe der Aktien, Organe der
Gesellschaft, Jahresabschluss und Geschäftsbericht, Liquidation (vgl. hierzu Güthoff
1998, 20 ff.; Schamberger 1999, 25 ff.).
Gründung und Rechtsfähigkeit:
Die public limited companay (plc) gehört zu den companies limited by shares. Sie
kann durch zwei oder mehrere Personen gegründet werden, wobei diese Grün-
dungsmitglieder sowohl juristische als auch natürliche Personen sein können. Es
muss ein Stammkapital, das sogenannte nominal capital (oder auch share capital
bzw. authorised share capital), von mindestens 50.000 £ (Brit. Pfund) im Gesell-
schaftsvertrag ausgewiesen werden. Dieses Kapital ist vergleichbar mit dem ge-
nehmigten Kapital der deutschen Aktiengesellschaft. Von den 50.000 £ müssen
mindestens 25% bis zur Eintragung der Gesellschaft eingezahlt werden.
13

2 Allgemeiner Teil
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) der plc besteht aus zwei Teilen: dem memoran-
dum of association und den articles of association. Das Innenverhältnis der Gesell-
schaft wird durch die articles of association geregelt, das memorandum betrifft da-
gegen das Außenverhältnis und ist von wesentlicher Bedeutung. Der Inhalt des
Memorandums muss folgende Punkte enthalten: Firma, Sitz, Gesellschaftsgegens-
tand, Höhe des Nominalkapitals, die Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile,
die Zahl der Anteile eines jeden Nennbetrages sowie eine Erklärung, dass die Haf-
tung der Gesellschaft beschränkt ist. Die articles of association betreffen die interne
Organisation der Gesellschaft: Rechte der verschiedenen Arten von Anteilseignern,
Konstituierung und Befugnisse des Vorstands (board of directors), Abhaltung von
Hauptversammlungen (general meeting), Stimmrechte und Stimmverbote.
Die Rechtsfähigkeit erlangt die Gesellschaft durch die Aushändigung der Grün-
dungsurkunde und einer Urkunde über die Berechtigung zur Aufnahme der Ge-
schäfte (trading certificate). Der Gesellschaftsgegenstand (objects clause) ist ein
wichtiger Teil des Memorandums, allerdings ist es seit 1991 möglich, eine allgemei-
ne und kurze Gegenstandsklausel zu wählen, wonach die Gesellschaft ohne Ein-
schränkung zur Ausführung jedes Geschäftes befugt ist. Auch kann ein Rechtsge-
schäft der Gesellschaft weder von dieser selbst noch von Dritten wegen fehlender
Rechtsfähigkeit angefochten werden.
Die Umwandlung von Fußball-Profiklubs in public companies kann auf drei ver-
schiedene Arten geschehen (vgl. Schamberger 1999, 26):
·
Der als private company registrierte Klub wird von einer bereits bestehenden
public company übernommen.
·
Die private company wird von ihren Mitgliedern in eine public company unge-
wandelt.
·
Eine neugegründete public company übernimmt eine bestehende private
company.
Wenn die Klubs einzelne Geschäftsbereiche, wie z.B. den Verkauf von Fanartikeln,
aus der Mutter-Gesellschaft ausgliedern, entsteht ein Konzern (Group).
18
Das all-
gemeine Gesellschaftsrecht findet auf jede Konzerntochter direkte Anwendung, oh-
ne dass es in England ein eigenständiges Konzernrecht gäbe (vgl. Schamberger
1999, 28). In Kapitel 3 der vorliegenden Arbeit werden jeweils die Konzerne, falls
solche existieren, der Fußball-Klubs vorgestellt.
Haftung:
18
Den Verkauf von Fanartikeln übernimmt bei Manchester United plc beispielsweise die Manchester
United Merchandising Ltd., siehe auch Kap. 3.1.9.
14

2 Allgemeiner Teil
Die Haftung der Gesellschafter einer plc ist beschränkt. Nur die Gesellschaft selbst
ist Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens und haftet für Gesellschaftsschulden
gegenüber Dritten. Somit haften die Gesellschafter nur bis zum Nennwert der von
ihnen gezeichneten Anteile (vgl. Güthoff 1998, 27).
Kapital:
Das nominal capital einer plc, das mit dem genehmigten Kapital der deutschen Akti-
engesellschaft vergleichbar ist, stellt den Gesamtbetrag der Anteile (Aktien) dar,
welche die Company laut Memorandum ausgeben darf. Dieses Kapital muss min-
destens 50.000 £ betragen, wovon mindestens 25% bis zur Eintragung der Gesell-
schaft eingezahlt werden müssen.
Das sogenannte issued capital stellt die Summe der Nennwerte der bislang ausge-
gebenen Anteile dar. Es ist mit dem gezeichneten Kapital der deutschen AG ver-
gleichbar. Die Differenz aus dem genehmigten und dem gezeichneten Kapital ist
das nicht gezeichnete Kapital (unissued capital).
Eine plc kann sich allerdings nicht nur durch das eben beschriebene Eigenkapital
finanzieren, sondern auch durch Fremdkapital. Dieses geschieht z.B. durch Ausga-
be von Schuldverschreibungen (debentures) oder Kreditaufnahmen, die durch
Grundpfandrechte und Pfandrechte abgesichert werden.
Ausgabe und Übertragung der Aktien:
Die Aktien (shares) sind Bruchteile des im Memorandum vorgesehenen Nominalka-
pitals. Sie verkörpern die Rechte der Aktionäre: Recht auf Dividende und Liquidati-
onserlös, Verwaltungsrechte, Stimmrechte usw. Es gibt verschiedene Aktientypen,
die mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind: Vorzugsaktien (preference sha-
res), gewöhnliche Aktien (ordinary shares), bevorrechtigte gewöhnliche Aktien und
Nachzugsaktien (deffered shares). Die Aktientypen unterscheiden sich durch die
Höhe und Rangordnung der Dividenden voneinander, durch eine unterschiedliche
Ausgestaltung des Nennwertes der Aktien, durch unterschiedliche Stimmrechte oder
durch die Rangordnung bei der Rückzahlung des Kapitals im Falle einer Liquidation
der Gesellschaft (vgl. Güthoff 1998, 31).
Zur Ausgabe der Aktien stehen der public company laut Güthoff (1998, 32) drei
Möglichkeiten zur Verfügung:
·
Die Gründungsgesellschafter können für ihre Anteile im Memorandum
zeichnen.
15

2 Allgemeiner Teil
·
Die Aktien können gegen Barzahlung ausgegeben werden, wenn sie zunächst
den vorhandenen Aktionären (innerhalb einer Bezugsfrist) angeboten worden
sind.
·
Die plc bietet die Aktien der Öffentlichkeit an (direkt oder durch Emissionshäu-
ser oder Börsenmakler). Als Voraussetzung einer Börsenzulassung muss der
voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien mindestens 700.000 £
betragen. Außerdem müssen die Aktien frei übertragbar sein und die Gesell-
schaft muss mehr als drei Jahre existieren.
Die Übertragung der Aktien erfolgt grundsätzlich frei. Sie sind persönliches Eigen-
tum des jeweiligen Inhabers und können gekauft, verkauft, beliehen und vererbt
werden. Im Gegensatz zu den eingetragenen Aktien (registered shares), bei denen
die Eintragung der Inhaberschaft in das Gesellschaftsregister erfolgt (vergleichbar
mit den deutschen Namensaktien), wird die Übertragung der Inhaberaktien nicht
eingetragen.
Die als public limited companies geführten Profiklubs können ihre Aktien an drei
verschiedenen Finanzmärkten in GB öffentlich zum Verkauf anbieten: an der offiziel-
len Londoner Börse (London Stock Exchange), auf dem sog. Alternative Investment
Market (AIM) und dem sog. Off Exchange (Ofex).
19
Organe:
Die Organe der plc bestehen aus der Hauptversammlung (general meeting) und
dem Vorstand (board of directors).
Das oberste Organ ist die Hauptversammlung. Auf der Jahreshauptversammlung
(annual general meeting) oder einer außerordentlichen Hauptversammlung (extra-
ordinary general meeting) können die Gesellschafter bzw. Aktionäre ihre Rechte
ausüben. Das annual general meeting muss in jedem Geschäftsjahr einmal stattfin-
den.
20
Gegenstand des annual general meeting sind die Entgegennahme des Jah-
resabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vorstandes, die Festsetzung der
Dividenden und die Bestellung der Direktoren und Abschlussprüfer. Ein extraordina-
ry general meeting befasst sich z.B. mit Änderungen des Memorandums und der
Articles oder mit Kapitalerhöhungen bzw. ­herabsetzungen.
Beschlüsse werden auf dem annual general meeting grundsätzlich mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen (vgl. Güthoff 1998, 34-38).
19
Siehe Kapitel 2.5.1.
20
Zwischen zwei Hauptversammlungen dürfen maximal 15 Monate liegen.
16

2 Allgemeiner Teil
Der Vorstand einer plc, der die Geschäftsführung und Vertretungsmacht innehat,
muss aus mindestens zwei Direktoren (directors)
21
bestehen. Die Zahl der Direkto-
ren ist nicht von der Unternehmensgröße abhängig und ist nach oben unbeschränkt.
Laut Schamberger (1999, 31) besteht der Vorstand eines Fußball-Klubs in der Re-
gel aus bis zu zehn Personen. Gewählt werden die Direktoren von der Hauptver-
sammlung, sie sind grundsätzlich nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung und
Vertretung befugt. Allerdings werden auf der Vorstandssitzung (board meeting) in
der Regel einer oder mehrere geschäftsführende Direktoren (managing directors
bzw. executive directors)
22
ernannt, die alleinvertretungsberechtigt sind. ,,Geschäfte
von größerem Gewicht und die Festlegung der Richtlinien der Geschäftspolitik blei-
ben jedoch grundsätzlich dem gesamten Vorstand vorbehalten." (Güthoff 1998, 39).
Der geschäftsführende Vorstand erhält unabhängig von seinen Bezügen als Mitglied
des Vorstandes ein festes Gehalt, da er auch Angestellter der Gesellschaft ist. Au-
ßerdem erfolgen häufig noch Bonuszahlungen an die executive directors.
Die Vorstandsmitglieder einer plc haben Treue- und Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Sollten diese Pflichten von den Direktoren verletzt werden, so haften sie der Gesell-
schaft für den entstandenen Schaden (vgl. Güthoff 1998, 42). Die Treuepflicht ist im
englischen Gesellschaftsrecht sehr stark ausgeprägt: ,,Vorstandsmitglieder haben
ihr Amt redlich (honestly) und in gutem Glauben (good faith) auszuüben und müs-
sen dabei im besten Interesse der Gesellschaft handeln. Das ,Interesse der Gesell-
schaft' schließt die Belange der Gesellschafter und selbst der Arbeitnehmer mit ein."
(Schamberger 1999, 35). Weiterhin sollten sie keine Vorteile aus ihrem Amt ziehen
und innerhalb des Geschäftsgegenstandes der Gesellschaft und damit innerhalb der
Grenzen der Vertretungsmacht des Vorstandes handeln. Bei Interessenkonflikten
sind die Direktoren dazu verpflichtet, dem Interesse der Gesellschaft Vorrang vor
eigenen Interessen zu geben (vgl. Güthoff 1998, 42).
Das englische Recht kennt nicht das Organ des Aufsichtsrates, dem bei einer Akti-
engesellschaft in Deutschland wichtige Aufgaben zufallen. Dafür muss eine engli-
sche Kapitalgesellschaft aber ein dem deutschen Recht unbekanntes Organ, einen
Sekretär (secretary), haben. Ihm obliegt die Erledigung von Verwaltungsangelegen-
heiten. Er ist ein leitender Angestellter der Gesellschaft und muss daher fachlich
qualifiziert sein (z.B. Jurist, Buchhaltungsfachmann, Geschäftsführer). Der Sekretär
21
Das englische Wort ,,director" wird im Deutschen mit ,,Vorstandsmitglied" übersetzt, während ,,mana-
ger" den Trainer der Mannschaft bezeichnet.
22
Schamberger (1999) nennt die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder von Fußball-Klubs ,,Executi-
ve Directors".
17

2 Allgemeiner Teil
wird vom Vorstand ernannt und kann jederzeit von seinem Amt abberufen werden
(vgl. Güthoff 1998, 43; Schamberger 1999, 34).
Jahresabschluss und Geschäftsbericht:
Die Gesellschaft muss, wie in Deutschland auch, zum Ende eines jeden Geschäfts-
jahres eine Jahresbilanz (annual accounts) und eine Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV) erstellen. Dabei ist die Gesellschaft nach dem Companies Act von 1985 ver-
pflichtet, die Buchführung so anzulegen, ,,dass aus den Büchern nach `true and fair
view of the affairs´ ein wahres und angemessenes Bild der Verhältnisse der Gesell-
schaft und ihrer Geschäfte hervorgeht." (Galli 1997, 47). Das bedeutet, dass eine
Bilanz, eine GuV, ein Anhang, ein Lagebericht und eine Kapitalflussrechnung, bei
Konzernen zusätzlich ein Konzernabschluss, zu erstellen sind. Dieser Jahresab-
schluss wird von den Direktoren erstellt und nach Prüfung durch einen Registrator
(registered autor) der Hauptversammlung vorgelegt. Dieses muss innerhalb von
sieben Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres geschehen.
Im Weiteren müssen die Direktoren einen allgemeinen Geschäftsbericht (directors
report) erstellen, in dem sie den Gesellschaftern bzw. Aktionären einen Überblick
über die Lage der Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahres geben. Dieser muss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln (vgl. Galli 1997,
47; Güthoff 1998, 44).
Liquidation:
Eine plc kann sowohl auf Grund einer gerichtlichen Anordnung, die sich nach dem
Insolvency Act von 1986 richtet, oder durch den Beschluss der Hauptversammlung
liquidiert werden. Der häufigste Grund für eine angeordnete Zwangsabwicklung
(zwangsweise Liquidation) ist die Zahlungsunfähigkeit. Die freiwillige Liquidation, die
durch den Beschluss der Hauptversammlung erfolgt, wird dagegen ohne Einschal-
tung der Gericht abgewickelt.
Nach Auflösung durch den Registrator wird die Gesellschaft auch im Register ge-
löscht. Alle Vermögensgegenstände, die nach der Löschung auftauchen, werden
dann Eigentum der britischen Krone (vgl. Güthoff 1998, 47).
2.3.2
Die Rechtsformgestaltung bei Fußball-Klubs in Deutschland
Die Unternehmensstruktur bzw. -organisation eines Fußball-Unternehmens wird
maßgeblich durch die gewählte Rechtsform bestimmt. Diese Rechtsform (eingetra-
18

2 Allgemeiner Teil
gener Verein, Kapitalgesellschaft etc.) verleiht dem Unternehmen eine Grundord-
nung, die alternativ auch als Unternehmensverfassung bezeichnet werden kann. Im
Mittelpunkt der Unternehmensverfassung stehen Fragen bezüglich der Mitbestim-
mung und der Haftung (vgl. Erning 2000, 192).
In Deutschland hatten die Profi-Fußballklubs lange Zeit nur die Rechtsform eines
eingetragenen, gemeinnützigen Vereins, wie sie in § 21 BGB geregelt ist. Andere
Rechtsformen waren bis 1998 auch vom DFB nicht zugelassen. Allerdings wurde
dann in den 90er Jahren und auch verstärkt in den letzten beiden Jahren über die
Rechtsformverfehlung von Profi-Fußballklubs diskutiert. Zu den Gründen der
Rechtsformverfehlung und der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung in eine
Kapitalgesellschaft aus wirtschaftlichen, juristischen, steuerlichen und personellen
Beweggründen sei hier auf die weiterführende Literatur verwiesen (vgl. hierzu u.a.
Bäune 2001; Erning 2000; Fuhrmann 1995, 1999a, 1999b; Franck 2000; Galli 1997;
Kebekus 1991; Müller 1999; Segna 1997; Steinbeck / Menke 1998; WGZ-Bank
2001; Zacharias 1999).
Das Fazit der Diskussion ist aber, dass die Rechtsform des gemeinnützigen, nicht
wirtschaftlichen Vereins nicht mehr adäquat für Fußball-Unternehmen zu sein
scheint. Es bestand oder besteht sogar heute noch die Gefahr, dass den Vereinen
gemäß § 43 Abs. 2 BGB aufgrund der vorliegenden Rechtsformverfehlung die
Rechtsfähigkeit entzogen wird. Das heißt, ,,obwohl die Rechtsform des Vereins die
Verfolgung wirtschaftlicher Ziele nicht grundsätzlich ausschließt, muss die Frage
gestellt werden, ob eine Anpassung an das veränderte Umfeld und die wachsende
Bedeutung wirtschaftlicher Ziele nicht auch einen Wechsel der Rechtsform erfor-
dert." (Heinz 2001, 62). Da die zunehmende Bedeutung wirtschaftlicher Tätigkeiten
von den Profi-Fußballklubs wohl nicht mehr in Frage steht, reagierte der DFB 1998
mit dem sog. ,,Eckwertepapier" auf die Problematik. Der DFB-Bundestag entschied
am 24. Oktober 1998, dass neben den Idealvereinen auch Kapitalgesellschaften am
Spielbetrieb der Fußball-Bundesligen teilnehmen dürfen.
Die wichtigsten Satzungsänderungen des DFB (vgl. DFB 2001, §16c):
·
Neben den eingetragenen Vereinen können auch Kapitalgesellschaften mit
den in sie ausgegliederten Lizenzspielerabteilungen die Mitgliedschaft im Li-
gaverband mit Erteilung der Lizenz durch den Ligaverband erwerben.
·
Eine Kapitalgesellschaft kann nur die Lizenz erhalten, wenn ein Verein mehr-
heitlich an ihr beteiligt ist. Der Verein (,,Mutterverein") ist mehrheitlich an der
19

2 Allgemeiner Teil
Gesellschaft (,,Tochtergesellschaft") beteiligt, wenn er über 50% der Stimman-
teile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmanteils verfügt.
·
Bei der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) reicht ein
Stimmanteil des Muttervereins von weniger als 50%, wenn der Mutterverein
bzw. eine von ihm zu 100% beherrschte Tochter die Stellung des Komplemen-
tärs (Vollhafter) innehat.
·
Eine Ausnahme bezüglich der Erfordernis einer mehrheitlichen Beteiligung des
Muttervereins gilt nur in den Fällen, in denen ein Wirtschaftsunternehmen seit
mehr als 20 Jahren vor dem 1.1.1999 den Fußballsport des Muttervereins un-
unterbrochen und erheblich gefördert hat.
23
Durch die Satzungsänderung des DFB stehen den Fußball-Klubs demnach zwei
Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder sie belassen die Lizenzspielerabteilung im
Gesamtverein und fungieren weiterhin in der Rechtsform des eingetragenen Vereins
(gemäß § 21 BGB), oder sie gliedern die Lizenzspielerabteilung aus dem Gesamt-
verein aus und wandeln sie in eine Kapitalgesellschaft um. Das heißt, die Fußball-
Klubs können frei zwischen der Rechtsform des eingetragenen Vereins und der ei-
ner Kapitalgesellschaft wählen. Dabei kommen folgende Kapitalgesellschaften für
die Klubs in Frage (vgl. Erning 2000, 208; WGZ-Bank 2001, 45; Zacharias 1999,
196)
24
:
·
Aktiengesellschaft (AG)
·
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
·
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
·
GmbH & Co. KGaA
Einer der wichtigsten Gründe für die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilungen der
Vereine in Kapitalgesellschaften ist neben der Rechtsformverfehlung die Ineffizienz
der Organisationsform des Vereins, die eine Verfolgung erwerbswirtschaftlicher Zie-
le unmöglich macht (vgl. Franck 1995, 208). Im Weiteren werden deshalb die ver-
schiedenen Organisationsformen bzw. Rechtsformen vorgestellt, die eine effiziente-
re Organisationsform bzw. Rechtsform als der eingetragene Verein aufweisen. Da
allerdings für die vorliegende Arbeit nur börsennotierte Fußball-Klubs von Belang
sind, kann die Rechtsform der GmbH vernachlässigt werden. Hierbei ist nämlich das
23
Die Ausnahmeregelung betrifft einerseits die Bayer 04 Leverkusen GmbH, bei der die Bayer AG mit
mehr als 50% beteiligt ist. Andererseits ist bei der VFL Wolfsburg GmbH der Hauptsponsor, die Volks-
wagen AG, zum Mehrheitseigner geworden.
24
In der Literatur findet sich teilweise noch die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG),
die jedoch keine praktische Bedeutung für die Fußball-Klubs hat.
20

2 Allgemeiner Teil
Veräußerungsrecht der GmbH-Anteile durch die fehlende Börsennotierung einge-
schränkt (vgl. Picot 1999, 246). Das heißt, eine GmbH kann nicht an der Börse zu-
gelassen werden und stellt somit auch keine Alternative für die Fußball-
Unternehmen dar, die in der Zukunft einen Börsengang planen bzw. sich die Mög-
lichkeit eines Börsengangs offen halten wollen. Lediglich die Mischform der GmbH &
Co. KGaA stellt eine mögliche Rechtsform für ein Unternehmen dar, das einen Bör-
sengang beabsichtigt.
Im Folgenden werden die Rechtsformen dargestellt, die für börsennotierte Fußball-
Klubs in Betracht kommen: die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft
auf Aktien (KGaA) und die GmbH & Co. KGaA. Dabei werden folgende Merkmale
berücksichtigt, die zur Erläuterung der jeweiligen Rechtsform notwendig sind: Haf-
tung, Kapital, Organe, Publizitätspflichten. Geregelt werden die Kapitalgesellschaf-
ten im Aktiengesetz (AktG).
Da alle drei Gesellschaften Kapitalgesellschaften sind, hier noch einige allgemeine
Erläuterungen zu Kapitalgesellschaften:
,,Kapitalgesellschaften sind im Prinzip auf Dauer angelegt und in ihrem Bestand
nicht an bestimmte Gesellschafter gebunden. [...] Die Gesellschafter einer Kapital-
gesellschaft nehmen vor allem über ihre Kapitalanteile und die damit verbundenen
Rechte Einfluss auf die Gesellschaft. (Neus 1998, 134). Weiterhin haften die Gesell-
schafter nur mit der Kapitaleinlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Kapi-
talgesellschaften sind juristische Personen. Die häufigste Form einer Kapitalgesell-
schaft in Deutschland ist die GmbH (vgl. Ebd., 134).
2.3.2.1 Aktiengesellschaft
(AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist bei Großunternehmen in Deutschland die wohl ver-
breitetste Rechtsform. Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
und für die Verbindlichkeiten der AG haftet wie bei der GmbH das Gesellschafts-
vermögen, während die Aktionäre nur mit ihrer geleisteten Einlage haften (vgl. § 1
AktG). Der entscheidende Unterschied zur GmbH besteht darin, dass die AG eine
ausgeprägte Kapitalsammelfunktion hat (vgl. Bäune 2001, 76). Das heißt, die AG
kann sich über den organisierten Kapitalmarkt, die Börse, wesentlich mehr Kapital
beschaffen als die GmbH, da diese nicht an der Börse zugelassen werden kann.
Allerdings müssen die Aktien der AG nicht zwangsläufig an der Börse platziert wer-
den, sondern können auch ohne Börsennotierung frei gehandelt werden.
21

2 Allgemeiner Teil
Kapital:
Der Nennbetrag des Grundkapitals muss mindestens 50.000 betragen (vgl. § 7
AktG). Die Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien
ausgegeben werden. Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro oder
ein Vielfaches davon lauten. Stückaktien lauten auf keinen Nennbetrag. Die Stück-
aktien einer Gesellschaft sind am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. Der auf
die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf allerdings ei-
nen Euro nicht unterschreiten (vgl. § 8 AktG).
25
Natürlich kann eine AG sich neben dem Eigenkapital auch Fremdkapital beschaffen.
Dies kann über die Emission von Schuldverschreibungen und durch die Aufnahme
von Krediten geschehen.
Organe:
Die Entscheidung- und Kontrollrechte sind bei der AG drei Organen zugewiesen:
Vorstand, Aufsichtrat und Hauptversammlung (HV).
Der Vorstand ist das exekutive Organ der AG, der die Gesellschaft unter eigener
Verantwortung leitet und sie auch nach außen vertritt. Er muss aus mindestens zwei
Personen bestehen, wenn das Grundkapital mehr als 1,5 Mio. beträgt. Ansonsten
kann der Vorstand sich aus beliebig vielen Mitgliedern zusammensetzen (vgl. §§ 76
ff. AktG). In der Regel besteht der Vorstand aus mehreren gleichberechtigten Mit-
gliedern sowie einem Vorstandsvorsitzenden (vgl. Picot 1999, 247).
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Dennoch ist
eine wiederholte Bestellung nach der abgelaufenen Amtszeit für weitere fünf Jahre
möglich (vgl. § 84 AktG).
Eine Abberufung des Vorstandes kann lediglich durch den Aufsichtsrat bei Vorlage
eines ,,wichtigen Grundes" erfolgen (z.B. grobe Pflichtverletzungen, Unfähigkeit zur
ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die HV). ,,Auf
keinen Fall jedoch kann der Vorstand abberufen werden, wenn der Aufsichtsrat mit
der gegenwärtigen Führung der Gesellschaft nicht einverstanden ist." (Zacharias
1999, 219). Das heißt, der Vorstand hat die Aufgaben der Geschäftsführung und
Vertretung der AG, kann aufgrund schlechter Leistungen, nach Meinung des Auf-
sichtsrates, aber nicht vom Aufsichtsrat entlassen werden.
Der Aufsichtrat ist demnach das Kontrollorgan der AG, dessen Aufgabe die Über-
wachung der Geschäftsführung (Vorstand) ist. Die Trennung zwischen dem Vor-
stand als Leitungsorgan und Aufsichtsrat als Kontrollorgan hat sich in Deutschland
25
Weitere Einzelheiten zu Aktien siehe Kapitel 2.6.
22

2 Allgemeiner Teil
durchgesetzt, während in GB oder in den USA das sog. Boardsystem gilt, bei dem
Leitung und Kontrolle in einem Organ (board of directors) vereint sind (vgl. Zachari-
as 1999, 217).
Der Vorstand muss dem Aufsichtsrat sowohl mindestens vierteljährlich über den
Geschäftsverlauf als auch einmal im Jahr über die beabsichtigte Geschäftspolitik
und die Rentabilität der Gesellschaft informieren. Außerdem muss der Aufsichtsrat
rechtzeitig über wichtige Geschäfte, welche die Rentabilität oder Liquidität der Ge-
sellschaft wesentlich beeinflussen könnten, unterrichtet werden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der HV für höchstens vier Jahre ge-
wählt und können ebenfalls bei Vorlage grober Pflichtversäumnisse frühzeitig abbe-
rufen werden. (vgl. Picot 1999, 247).
Die Hauptversammlung (HV) ist das oberste, beschlussfassende Organ der AG. Es
ist die Versammlung der Aktionäre, bei der diese ihre Eigentümerrechte ausüben
können. Zu diesen Rechten der Aktionäre gehören nach § 119 AktG: Bestellung der
Mitglieder des Aufsichtrates, Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mit-
glieder des Vorstands und des Aufsichtsrates, Bestellung des Abschlussprüfers,
Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabset-
zung, Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder
der Geschäftsführung und Auflösung der Gesellschaft.
Bei den Beschlussfassungen ist jeder Aktionär gemäß dem in seinem Besitz befind-
lichen Aktienanteil stimmberechtigt. Das heißt, in der Regel bekommt jeder Aktionär
pro 1 Aktiennennbetrag auch eine Stimme.
26
Die Entscheidungen bei der HV werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der ab-
gegebenen Stimmen getroffen. Allerdings ist bei Grundsatzentscheidungen wie Sat-
zungsänderungen, Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss und Rechts-
formumwandlungen eine Mehrheit von dreiviertel der Stimmen nötig.
Zur Ausübung seines Stimmrechtes muss der Aktionär nicht persönlich an der HV
teilnehmen, sondern er hat die Möglichkeit, sich von einem schriftlich Bevollmäch-
tigten vertreten zu lassen. In diesem Zusammenhang gilt das Vollmachtsstimmrecht,
das widerruflich für höchstens 15 Monate auf das Kreditinstitut übertragen werden
kann, welches den Aktienbesitz verwaltet (vgl. Picot 1999, 248).
Publizitätspflichten:
Die AG unterliegt als Kapitalgesellschaft den Publizitätsvorschriften des HGB (§§
325-329 HGB). Danach müssen der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Ge-
26
Ausnahmen gibt es bei Vorzugsaktien (siehe Kapitel 2.6)
23

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832468088
ISBN (Paperback)
9783838668086
DOI
10.3239/9783832468088
Dateigröße
1.7 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Deutsche Sporthochschule Köln – Sportwissenschaften
Erscheinungsdatum
2003 (Mai)
Note
1,1
Schlagworte
fußball-aktien professionalisierung fußball rechtsformen fußball-klubs börse gewinne/verluste
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