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Strukturierung von Private Equity-Fonds

Chancen nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und neuere steuerliche Aspekte

©2003 Diplomarbeit 94 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Das deutsche Steuerrecht befindet sich in den letzten Jahren, insbesondere seit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 in ständigem Umbruch. Natürliche Personen, Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften sind alle von der steuerlichen Neuregelungsflut betroffen. Die Darstellung der Auswirkungen dieser vielen neuen Regelungen für Fondsinitiatoren und Anlager der Private Equity-Branche ist Ziel und Gegenstand der Diplomarbeit „Strukturierung von Private Equity-Fonds – Chancen nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und neuere steuerliche Aspekte“. Dabei wurde die aktuelle Literatur und Rechtsprechung zu diesem Thema herangezogen und aufgearbeitet. Durch die detaillierte Steuerbelastungsrechung ist es für Anleger und Fondsinitiatoren und deren Berater problemlos möglich die steuerliche Belastung auf Fondsebene bzw. Anteilseignerebene bei einer Investition in einen Private Equity-Fonds nach neuem Recht zu ermitteln. Private Equity-Investoren, beispielsweise Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Dachfonds oder auch Privatanleger, verlangen nach einer optimierten Anlage ihrer Finanzmittel unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten sowie Fungibilitätsaspekten. Insbesondere die institutionellen Anleger scheuen nicht den Aufwand, ihre Portfolios neu zu strukturieren, um sich den verändernden Marktbedingungen anzupassen. Neben internen Motiven führen die externen Rahmenbedingungen, wie etwa geänderte steuerliche Bedingungen, zur Suche nach strategischen Handlungsalternativen. Eben diese steuerlichen Rahmenbedingungen für Private Equity-Investments sind ein ganz entscheidender Einflussfaktor für das Eingehen von Investitionen. Im Hinblick auf den internationalen Charakter des Private Equity-Geschäfts besteht hinsichtlich der Tätigkeit der Private Equity-Gesellschaften eine gewisse Flexibilität, so dass bei der Standortwahl auch steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, unter welchen steuerlichen Bedingungen Private Equity-Gesellschaften in Deutschland strukturiert werden können und welche Rechtsform für Private Equity-Fonds steuerlich am vorteilhaftesten ist. Dafür wird im zweiten Kapitel ein kurzer Überblick über die Definition und das Wesen des Begriffs „Private Equity“ gegeben; zudem wird eine Darstellung des Marktes und der verschiedenen Finanzierungsphasen für Private Equity vorgenommen. Im dritten Kapitel wird als „historischer Abriss“ aufgezeigt, […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 6771
Wendlandt, Jens: Strukturierung von Private Equity-Fonds - Chancen nach dem
Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und neuere steuerliche Aspekte
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Potsdam, Universität, Diplomarbeit, 2003
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

I
Strukturierung von Private Equity-Fonds ­
Chancen nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
und neuere steuerliche Aspekte
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis... V
Abkürzungsverzeichnis...VI
1 Einleitung...1
2 Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"...3
2.1
Was ist ,,Private Equity"?... 3
2.2
Der Markt für Private Equity... 4
2.2.1 Gesetzlich geregelte Beteiligungsformen... 5
2.2.1.1 Unternehmensbeteiligungsgesellschaft...5
2.2.1.2 Kapitalanlagegesellschaft...6
2.2.2 ,,Freie", gesetzlich nicht geregelte Beteiligungsformen...6
2.2.2.1 Einzelinvestments...6
2.2.2.2 Der Private Equity-Fonds als Anlagemedium...7
2.2.2.3 Dachfonds... 11
2.3
Rendite und Risiko... 12
2.4
Finanzierungsphasen... 13
2.4.1 Frühphase (Early Stage)...13
2.4.2 Expansionsphase...14
2.4.3 Late Stage...14
2.4.4 Turn Around...15

II
3 Steuerliche Strukturierung von Private Equity-Fonds nach altem Recht...16
3.1
Zielsetzungen und Prämissen...16
3.1.1 Gestaltung des Private Equity-Fonds als Kapitalgesellschaft...17
3.1.1.1 Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag...17
3.1.1.2 Gewerbesteuer... 18
3.1.2 Gestaltung des Private Equity-Fonds als Personengesellschaft... 18
3.1.3 Umsatzsteuer auf Ebene des Fonds...20
3.2 Einkünfte der Anteilseigner des Private Equity-Fonds...21
3.2.1 Kapitalgesellschaften als Anteilseigner... 21
3.2.1.1 Liquidation bzw. Gewinnverteilung... 21
3.2.1.2 Einkünfte der Managementgesellschaft aus der
Management Fee...23
3.2.2 Natürliche Personen als Anteilseigner...23
3.2.2.1 Liquidation bzw. Gewinnverteilung... 23
3.2.2.2 Steuerliche Behandlung des Carried Interest bei den
Fondsmanagern und Sponsoren... 25
3.2.3 Umsatzsteuer auf Ebene der Anteilseigner... 25
3.3 Vorteilhafte Strukturierung von Private Equity-Fonds nach
altem Recht...26
4 Problembereiche der Besteuerung von Private Equity-Fonds nach
dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und neuere steuerliche
Aspekte... 28
4.1
Allgemeine steuerliche Änderungen mit Bedeutung für
Private Equity-Fonds und deren Anteilseigner... 28
4.1.1 Einführung des Halbeinkünfteverfahrens...28
4.1.2 Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG...29
4.2 Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen...30
4.2.1 Ausweitung der Spekulationsfrist...30
4.2.2 Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze nach
§ 17 EStG für natürliche Personen... 31
4.2.3 Die Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen und
Ausschüttungen nach § 8b KStG... 33

III
4.3 Steuerliche Behandlung des Carried Interest...34
4.3.1 Stellungnahme des BMF... 35
4.3.2 Qualifikation der aus dem Carried Interest entstehenden
Einkünfte auf Ebene des Fonds... 36
4.3.3 Qualifikation der Einkünfte auf Ebene der Gesellschafter... 36
4.4
Steuerliche Belastung der Management-Fee... 40
4.5
Neuere Auffassung der Finanzverwaltung zur Gewerblichkeit
von Private Equity-Fonds... 41
4.5.1 Regelungen des BMF-Entwurfs...42
4.5.2 Diskussion der einzelnen Gewerblichkeitsmerkmale des BMF... 43
4.5.2.1 Private Equity-Fonds ohne Inkubatoren... 43
4.5.2.2 Private Equity-Fonds mit Inkubatoren...47
5 Untersuchung nationaler Gestaltungsmöglichkeiten nach
neuem Recht... 48
5.1 Prämissen...48
5.2
Verwendung einer Kapitalgesellschaft als Vehikel für einen
Private Equity-Fonds... 49
5.2.1 Kapitalgesellschaften als Anteilseigner...50
5.2.2 Natürliche Personen als Anteilseigner...50
5.3 Verwendung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft
als Vehikel für einen Private Equity-Fonds...52
5.3.1 Kapitalgesellschaften als Anteilseigner...53
5.3.2 Natürliche Personen als Anteilseigner...53
5.4
Verwendung einer vermögensverwaltend tätigen Personen-
gesellschaft als Vehikel für einen Private Equity-Fonds...54
5.4.1 Kapitalgesellschaften als Anteilseigner...55
5.4.2 Natürliche Personen als Anteilseigner...55
5.5
Vorteilhafte Strukturierung von Private Equity-Fonds nach
neuem Recht... 56

IV
6 Verlagerung des Private Equity Fonds ins Ausland ­ ein Ausweg?...59
6.1
Rechtsgrundlagen der Besteuerung ausländischer Private
Equity-Fonds... 59
6.2 Steuerliche Behandlung der Einkünfte der Anteilseigner in
Deutschland...62
6.3 Ausländische Private Equity-Fonds und Doppelbesteuerungs-
abkommen...64
6.4
Zwischenergebnis...64
7 Handlungsempfehlung für Fondsinitiatoren, Anleger und für
den Gesetzgeber... 66
Anlagen...VIII
Quellenverzeichnis...XVI

V
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1:
Anbieter von Beteiligungskapital auf dem Private Equity-Markt
Abbildung 2:
Typische Struktur eines Private Equity-Investments
Abbildung 3:
Exitkanäle für Private Equity zum 30. Juni 2002
Abbildung 4:
Verteilung des Carried Interest ­ Gewinnverteilungs- oder Liquidati-
onsschlüssel?
Abbildung 5:
Fondsstruktur mit Kapitalgesellschaft als Fondsvehikel
Abbildung 6:
Fondsstruktur mit gewerblicher Personengesellschaft als Fondsvehi-
kel
Abbildung 7:
Fondsstruktur mit vermögensverwaltender Personengesellschaft als
Fondsvehikel
Abbildung 8:
Fondsstruktur mit ausländischer Personengesellschaft als Fondsve-
hikel
Tabelle 1:
Renditen für Private Equity zum 30. September 2001
Tabelle 2:
Steuerbelastungen auf Fonds- und Anteilseignerebene nach altem
Recht
Tabelle 3:
Steuerbelastungen auf Fonds- und Anteilseignerebene nach neuem
Recht
Tabelle 4:
Steuerbelastungsvergleich zwischen altem und neuem Recht
Tabelle 5:
Bruttoneuinvestitionen BVK-Mitglieder zum 31.12.2002 nach Bran-
chen

VI
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
alte Fassung
AktG
Aktiengesetz
AO
Abgabenordnung
BA
Business Angels
BAND
Business Angels Netzwerk Deutschland e. V.
BB
Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BFH
Bundesfinanzhof
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BStBl.
Bundessteuerblatt
BuW
Betrieb und Wirtschaft (Zeitschrift)
BVK
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V.
CVC
Corporate Venture Capital
DAX
Deutscher Aktienindex
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
DStR
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
EFG
Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)
EStG
Einkommensteuergesetz
FB
Finanz-Betrieb (Zeitschrift)
FE
Fondsebene
Fn.
Fußnote
FR
Finanz-Rundschau (Zeitschrift)
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GewSt
Gewerbesteuer
GewStG
Gewerbesteuergesetz
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Komplementär-Kom-
manditgesellschaft
GmbHR
GmbH-Rundschau (Zeitschrift)
GStB
Gestaltende Steuerberatung (Zeitschrift)
IStR
Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)
i. d. R.
in der Regel
i. S. v.
im Sinne von

VII
i. V. m.
in Verbindung mit
KAG
Kapitalanlagegesellschaft
KAGG
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
KG
Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen
LBO
Leveraged Buy Out
MBI
Management Buy In
MBO
Management Buy Out
MPC
Münchmeyer Petersen Capital Aktiengesellschaft
NWB
Neue Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift)
p. a.
per anno
Rz.
Randziffer
SolZ
Solidaritätszuschlag
StbG
Die Steuerberatung (Zeitschrift)
StuB
Die Steuer- und Bilanzpraxis (Zeitschrift)
StW
Die Steuer-Warte (Zeitschrift)
UBG
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
UBGG
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
UStB
Der Umsatzsteuer-Berater (Zeitschrift)
UStG
Umsatzsteuergesetz
UVR
Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht (Zeitschrift)
VC
Venture Capital
vs.
versus
Wpg
Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)

1. Kapitel: Einleitung
1
1 Einleitung
Die Bedeutung von Private Equity hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen.
Die Neugründungswelle von jungen Unternehmen in den neunziger Jahren und die
verstärkte Tendenz zur Substitution von Bankkrediten durch Kapitalmarktfinanzie-
rungen ließen Private Equity zu einer zentralen Geldquelle vieler Unternehmen wer-
den.
1
In Amerika und Großbritannien gehört Private Equity schon lange als aner-
kannter Bestandteil zu den Wertpapierportfolios der meisten institutionellen Anleger.
Auch in Deutschland und Europa wird Private Equity seit Anfang der neunziger Jahre
zunehmend als Kapitalanlage und Finanzierungsquelle entdeckt; nach Stagnation
der Mittelzuflüsse zu Beginn der neunziger Jahre kam es nach 1995 zu einem erheb-
lichen Anstieg.
2
Neben den institutionellen Anlegern spielen Privatanleger eine be-
deutende Rolle.
3
Private Equity-Investoren, beispielsweise Banken, Versicherungen, Pensionsfonds,
Dachfonds oder auch Privatanleger, verlangen nach einer optimierten Anlage ihrer
Finanzmittel unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten sowie Fungibilitätsaspekten.
Insbesondere die institutionellen Anleger scheuen nicht den Aufwand, ihre Portfolios
neu zu strukturieren, um sich den verändernden Marktbedingungen anzupassen.
Neben internen Motiven führen die externen Rahmenbedingungen, wie etwa geän-
derte steuerliche Bedingungen, zur Suche nach strategischen Handlungsalternati-
ven.
4
Eben diese steuerlichen Rahmenbedingungen für Private Equity-Investments
sind ein ganz entscheidender Einflussfaktor für das Eingehen von Investitionen.
5
Im
Hinblick auf den internationalen Charakter des Private Equity-Geschäfts besteht hin-
sichtlich der Tätigkeit der Private Equity-Gesellschaften eine gewisse Flexibilität, so
1
Vgl. Grünbichler, Andreas/ Graf, Steffen/ Gruber, Alfred: ,,Private Equity und Hedge Funds", Zürich 2001,
S. 21.
2
Die Bruttoinvestitionen in Deutschland stiegen von ca. 500 Millionen Euro im Jahr 1995 auf jeweils rd. 4,5
Milliarden Euro in den Jahren 2000 und 2001. In 2002 sanken die Bruttoinvestitionen wegen des allgemein
schlechten Kapitalmarktumfelds nach vorläufigen Zahlen auf ca. 2,5 Milliarden Euro. Vgl. BVK: ,,BVK Statistik
2002", 2003 elektronisch veröffentlicht unter http://www.bvk.de/pressematerial/charts_Grafiken-Tabellen-
Statistik-2002.pdf, abgerufen am 6. Februar 2003.
3
Vgl. Heim, Dominik: ,,Private Equity-Fonds in der Portfoliotheorie aus Sicht deutscher Anleger", in: FB 2001,
S. 487.
4
Vgl. Golland, Frank/ Heckemüller, Carsten: ,,Secondary Private Equity-Transaktionen und Private Equity-
Securisation", in: Finanzbetrieb 2002, S. 525 f.
5
Vgl. Weitnauer, Wolfgang: ,,Steuerliche Rahmenbedingungen für Venture Capital- und Private Equity-
Investments", in: AbsolutReport 12/2001, S. 32, elektronisch veröffentlicht unter http://www. weitnauer-vc.de/
pdf/AbsolutReport 122001.pdf, abgerufen am 11. Dezember 2002.

1. Kapitel: Einleitung
2
dass bei der Standortwahl auch steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen.
6
In
der vorliegenden Arbeit wird untersucht, unter welchen steuerlichen Bedingungen
Private Equity-Gesellschaften in Deutschland strukturiert werden können und welche
Rechtsform für Private Equity-Fonds steuerlich am vorteilhaftesten ist.
Dafür wird im zweiten Kapitel ein kurzer Überblick über die Definition und das Wesen
des Begriffs ,,Private Equity" gegeben; zudem wird eine Darstellung des Marktes und
der verschiedenen Finanzierungsphasen für Private Equity vorgenommen.
Im dritten Kapitel wird als ,,historischer Abriss" aufgezeigt, welchen Steuern Private
Equity-Fonds vor der Unternehmenssteuerreform 1999/2000/2002 unterlagen, ein-
zelne Steuern, die für diese Fonds anfallen können, werden zum weiteren Verständ-
nis in aller Kürze erläutert. Als Ergebnis dieses Teils der Arbeit wird die vorteilhaf-
teste Gesellschaftsstruktur für Private Equity-Fonds nach altem Recht dargestellt, um
dann im weiteren Verlauf einen Vergleich mit dem aktuellen Recht vornehmen zu
können.
Im vierten Abschnitt werden die relevanten steuerlichen Neuregelungen der letzten
Jahre seit der Unternehmenssteuerreform 1999/2000/2002 erläutert und die Konse-
quenzen für Anleger und Initiatoren von Private Equity-Fonds dargestellt.
Das fünfte Kapitel beinhaltet die Auswirkungen der steuerlichen Neuregelungen für
die unterschiedlichen Gesellschaftsformen, unter denen Private Equity-Fonds in
Deutschland wählen können. Die Auswirkungen werden für die Anteilseigner in Form
von natürlichen Personen bzw. Kapitalgesellschaften dargestellt. Bis hierhin wurden
alle Untersuchungen auf nationaler Ebene vorgenommen.
Nun soll im sechsten Kapitel komprimiert gezeigt werden, welche steuerlichen Ände-
rungen sich ergeben, wenn der Fonds nicht im Inland angesiedelt ist, sondern seine
Beteiligungen vom Ausland aus betreut. Die Anleger sind dabei weiterhin in
Deutschland ansässig.
Abschließend werden die steuerlichen Auswirkungen verglichen, die sich für die ver-
schiedenen Akteure auf dem Private Equity-Markt nach altem und neuem Recht er-
geben. Die vorteilhaftesten Strukturen für Private Equity-Fonds werden aufgezeigt
und es werden Anregungen für die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedin-
gungen in Deutschland dargestellt.
6
Vgl. Lorenz, Christoph: ,,Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2001 auf die Gestaltung von Venture
Capital-Fonds", in: DStR 2001, S. 821.

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
3
2 Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equi-
ty"
2.1
Was ist ,,Private Equity"?
Der Ausdruck ,,Private Equity" stammt aus der Praxis. Die Wissenschaft hat dieses
relativ junge Kapitalmarktsegment entdeckt und ist bemüht, es einzugrenzen und zu
erklären. Bei den Kapitalanlagen in Private Equity wird in das Eigenkapital (equity) von
nicht börsennotierten Unternehmen investiert. Im amerikanischen Sprachgebrauch
wird ein derartiges Unternehmen als private company bezeichnet. Das definitorische
Gegenstück ist das public equity ­ ein Unternehmen, das an einer Börse gelistet ist.
7
Bei der Definition von Private Equity ist zwischen Private Equity im engeren und im
weiteren Sinn zu unterscheiden. Zum Private Equity im engeren Sinn zählen Investi-
tionen in bereits länger bestehende Unternehmen. Soweit der Begriff Private Equity
auch auf junge Unternehmen in Wachstumsbranchen ausgedehnt und damit Venture
Capital mit unter Private Equity subsumiert wird, spricht man von Private Equity im
weiteren Sinn.
8
Im Rahmen dieser Arbeit soll, wenn von Private Equity die Rede ist,
der weite Begriff Gegenstand der Untersuchung sein, da es steuerlich unerheblich ist,
in welcher Phase sich das Zielunternehmen befindet, das durch Private Equity unter-
stützt wird.
Eine umfassende Definition für Private Equity findet sich bei Rudolph/ Fischer: ,,Pri-
vate Equity ist eine Finanzierungsart, bei welcher nicht börsennotierten Unternehmen
in einer entscheidenden Phase ihrer Entwicklung mittel- bis langfristig Eigenkapital
und, bei Bedarf, Managementunterstützung zur Verfügung gestellt wird. Zur Realisie-
rung eines dem Risiko entsprechenden Gewinns besteht von vornherein die Absicht,
die Beteiligung wieder zu veräußern."
9
7
Vgl. Rudolph, Bernd/ Fischer, Christoph: ,,Der Markt für Private Equity", in: FB 2000, S. 49.
8
Vgl. Jesch, Thomas A./ Kreuter, Bernd: ,,Private Equity ­ Investitionsmöglichkeiten für Versicherungsunterneh-
men und Pensionsfonds aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht", in: FB 2002, S. 407.
9
Rudolph, Bernd/ Fischer, Christoph, a. a. O., S. 50.

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
4
2.2
Der Markt für Private Equity
Der Markt für Private Equity kann aus dem Blickwinkel von Angebot und Nachfrage
segmentiert werden. Die Gruppe der Unternehmen, die Kapital nachfragen, ist sehr
heterogen und umfasst alle Bereiche der privaten Wirtschaft.
10
Auffallend ist die Kon-
zentration in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Computersoftware sowie
Biotechnologie. Der erste Bereich wird durch Management Buy Ins (MBI) und Mana-
gement Buy Outs (MBO) geprägt. Die beiden letzteren Bereiche stellen augenschein-
lich immer noch die interessantesten Anlagemöglichkeiten für Private Equity in den
frühen Finanzierungsphasen dar. Die Anbieter von Private Equity sind besser einzeln
darstellbar:
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 1: Anbieter von Beteiligungskapital auf dem Private Equity-Markt
Hier erscheint die Untergliederung nach gesetzlich geregelten und ,,freien", gesetzlich
nicht geregelten Anbietern sinnvoll. Daneben kann eine Unterteilung der Anbieter
auch in der Form geschehen, dass in direkte bzw. indirekte Beteiligungen der Investo-
ren unterschieden wird.
11
Zu den direkten Anbietern gehören Business Angels und
10
Vgl. Fromann, Holger, a. a. O., abgedruckt in Anlage 1, S. VIII.
11
Zu diesem Ansatz vgl. Matz, Christoph: ,,Wettbewerbsentwicklung im deutschen Private-Equity-Markt", Wiesba-
den 2002, S. 41 ff.
Kapitalgeber/
Investoren
Gesetzlich geregelte Betei-
ligungsformen
,,freie", gesetzlich nicht ge-
regelte Beteiligungsformen
Kapitalanlagegesell-
schaften
Unternehmensbeteili-
gungsgesellschaften
Private Equity-Dach-
fonds
Private Equity-Fonds
Direktinvestments
Business Angels
Corporate Venture
Capitalists

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
5
Corporate Venture Capitalists, die sich unmittelbar als Privatperson bzw. Unterneh-
men an den Zielunternehmen beteiligen. Unter der indirekten Anlageform werden Pri-
vate Equity-(Dach-) Fonds, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und Kapitalanla-
gegesellschaften zusammengefasst.
2.2.1
Gesetzlich geregelte Beteiligungsformen
In Deutschland gibt es keine umfassende spezielle gesetzliche Regelung für Private
Equity-Anlagen. Der Gesetzgeber hat für die Rechtssicherheit der Anleger lediglich
zwei gesetzlich geregelte Formen von Beteiligungsgesellschaften vorgesehen.
2.2.1.1 Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Das Konzept der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) als Kapitalsammel-
stelle in Anwendung des Prinzips der Risikostreuung durch die Bündelung von Kapi-
talanlagen der Investoren für die Beteiligung an mittelständischen Unternehmen, geht
in Deutschland auf das Jahr 1965 zurück.
12
Es handelt sich bei dieser Anlageform um
stark regulierte staatliche Investmentfonds. In der heutigen Form des Gesetzes über
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) können derartige Gesellschaften
zwar in der Rechtsform der AG, GmbH, KG und auch der KGaA geführt werden,
13
al-
lerdings bestehen weitreichende allgemeine Vorschriften gemäß §§ 1 und 2 UBGG
und Vorschriften über die Tätigkeit (§§ 3 bis 13 UBGG) sowie Rechtsvorschriften zu
Verfahren und Aufsicht von UBG (§§ 14 bis 22 UBGG). Den UBGen ist der Erfolg in
der Praxis aus der zuvor dargestellten gesetzlichen Reglementierung versagt geblie-
ben. In ihrer Hochphase 1992 gab es 16 Gesellschaften und Ende 1998 sank die Zahl
der UBGen auf zehn.
14
12
Vgl. Weitnauer, Wolfgang: ,,Rahmenbedingungen und Gestaltung von Private Equity Fonds", in: FB 2001,
S. 260 f.
13
Vgl. § 2 (1) UBGG.
14
Vgl. Hey, Friedrich E. F.: ,,Das neue Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften", in: Breuninger,
Gottfried E./ Müller, Welf/ Strobl-Haarmann, Elisabeth (Hrsg.): ,,Festschrift für Albert J. Rädler zum 65. Ge-
burtstag", München 1999, S. 273.

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
6
2.2.1.2 Kapitalanlagegesellschaft
Der zweite gesetzlich normierte Typ einer Beteiligungsgesellschaft ist die Kapitalanla-
gegesellschaft (KAG), gesetzliche Grundlage für diese ist das Gesetz über Kapitalan-
lagegesellschaften (KAGG). Gemäß § 1 KAGG sind KAG Kreditinstitute, ,,deren Ge-
schäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld in eigenem Namen für
gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der
Risikomischung" in Sondervermögen anzulegen. Die Anteilseigner sind nicht an der
KAG, sondern ausschließlich am Sondervermögen beteiligt.
15
KAGen unterliegen als
Kreditinstitute nach § 1 (1) Nr. 6 KWG den Vorschriften des Gesetzes über das Kre-
ditwesen. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind in den §§ 8 ff. KAGG reglementiert. An-
teile von KAGen sind an den Börsen handelbar. Dieser Vorteil ist zu vernachlässigen,
wenn man bedenkt, dass eine Private Equity AG auch börsenfähig ist und nicht den
Vorschriften des KAGG unterliegt. Die Restriktionen des KAGG werden in keiner Wei-
se durch steuerliche oder sonstige Privilegien aufgewogen.
16
KAGen stellen damit nur
unter sehr speziellen Vorgaben eine vorteilhafte Anlageform für die Beteiligung mit
Private Equity dar.
2.2.2.
,,Freie", gesetzlich nicht geregelte Beteiligungsformen
Unter ,,freien", gesetzlich nicht geregelten Beteiligungsformen werden hier Beteili-
gungsansätze verstanden, die hinsichtlich ihrer Anlagephilosophie bzw. der Gestal-
tung der Gesellschaftsform vom Gesetzgeber keine rechtlichen Vorgaben erhalten
haben. Diese ,,freien" Beteiligungsformen können zwar aus gewissen Möglichkeiten
auswählen, unterliegen aber den steuer-, gesellschaftsrechtlichen und anderen Ge-
setzen.
2.2.2.1 Einzelinvestments
Einzelinvestments mit Hilfe von Private Equity in Zielunternehmen erfolgen durch in-
formelle Investoren, so genannte Business Angels (BA) oder Corporate Venture Ca-
pitalists (CVC).
15
Vgl. Wassermeyer, Wolf: ,,Ausländische Investmentfonds im internationalen Steuerrecht", in: IStR 2001, S. 193.
16
Vgl. Weitnauer, Wolfgang: ,,Rahmenbedingungen [...]", a. a. O., S. 261 f.

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
7
Private Equity-Fonds scheuen den Einstieg in die frühen Unternehmensphasen Seed-
und Early Stage. Diese Starthilfe leisten BA. Bei diesen handelt es sich um vermö-
gende Privatpersonen, die die zumeist jungen Unternehmen mit Kapital und ­ noch
wichtiger ­ Management Know-how aus ihrer früheren Tätigkeit als Unternehmer oder
Manager in einem Unternehmen unterstützen.
17
Die BA sind sehr stark engagiert und
üben daneben eine wichtige Kontrollfunktion aus. In Deutschland geht man von
200.000 potenziellen Angels mit einer Investitionssumme von durchschnittlich
500.000
¡ ¢
£
¤
18
BA stehen nicht in Konkurrenz zu den anderen Private Equity-
Gesellschaften, sondern sind auf einer früheren Stufe tätig und geben ihr Investment
nach einem erfolgreichen Start in die Hände der finanzstärkeren Geldgeber.
19
Stellen Konzerne innovativen Wachstumsunternehmen Wagniskapital als Eigenkapital
oder eigenkapitalähnliche Mittel in Form von Private Equity zur Verfügung, so spricht
man von CVC.
20
Direkte finanzielle Interessen sind meist nur ein Grund für die Beteili-
gung durch CVC, wie etwa von DAX-Unternehmen.
21
Weitere Gründe sind strategi-
sche Interessen, wie z. B. das Ausnutzen der Flexibilität von kleineren Unternehmen,
die Identifizierung neuer Märkte und Technologien sowie die Suche nach Akquisiti-
onskandidaten.
22
Nur ein kleiner Teil der Startups in Kontinentaleuropa ist bislang
durch CVC-Kapital finanziert. In Europa sind 1997 erste nennenswerte Aktivitäten ent-
standen. Viele Start-ups scheuen sich einen derart ,,mächtigen" Partner mit ins Unter-
nehmen zu holen. Die Vorteile für die Start-up-Unternehmen in Form der Nutzung der
internen und externen Kontaktnetzwerke und der dauerhaften und intensiven Betreu-
ung durch erfahrene Konzernmanager sind allerdings als hoch einzuschätzen.
23
2.2.2.2 Der Private Equity-Fonds als Anlagemedium
In der vorliegenden Arbeit soll die Strukturierung von Private Equity-Fonds in steuerli-
cher Hinsicht diskutiert werden. Bei dieser Anlageform handelt es sich zumeist um
17
Vgl. Rudolph, Bernd/ Fischer, Christoph, a. a. O., S. 54 f.
18
Vgl. Lüdke, Ulrike: ,,Business Angels", in: FINANCE Oktober 2001, S. 13.
19
Vgl. Lüdke, Ulrike: ,,Business Angels", a. a. O., S.13.
20
Vgl. Lüdke, Ulrike: ,,CVC in Europa", in: FINANCE Mai 2002, S. 18.
21
Entsprechend einer Studie des FINANCE-Magazins waren 2002 zwölf der DAX-Unternehmen als CVC am
deutschen Private Equity-Markt tätig; vgl. o. V.: ,,CVC-Kompasss Europa 2002", in: FINANCE Mai 2002,
S. 24 ff.
22
Vgl. Menzer, Jörg K.: ,,Carried Interest für GmbH-Geschäftsführer im Rahmen des Corporate Venturing", in:
GmbHR 2001, S. 951.
23
Zu weiteren Vor- und Nachteilen vgl. Lüdke, Ulrike: ,,CVC [...]", a. a. O., S. 20.

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
8
einen geschlossenen Investmentfonds, der die Investitionen tätigt. An diesem Fonds
sind mehrere natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter beteiligt.
Quelle: angelehnt an Watrin, Christoph/ Gocksch, Sebastian: ,,Problembereiche der Besteuerung inlän-
discher Private Equity-Fonds", in DB 2002, S. 341.
Abbildung 2: Typische Struktur eines Private Equity-Investments
Die Private Equity-Gesellschaft fungiert als Holdinggesellschaft für alle Fonds, die
unter ihrer Marke aufgelegt werden. Der Fonds sammelt das Geld der Investoren ein,
legt es in Zielunternehmen, in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften an,
24
und
verwaltet die Beteiligungen. Neben den außenstehenden Investoren sind Manager der
Private Equity Gesellschaft, die die verschiedenen Fonds auflegt, und Sponsoren per-
sönlich mit unter 1 %
25
des Fondsvolumens als Investoren beteiligt. Die Sponsoren
sollen mit ihren Kontakten und ihrem guten Namen eine erfolgreiche Kapitalaufbrin-
gung gewährleisten. Daneben verfügen sie oft über entsprechende Netzwerke und
24
Vgl. Pfaar, Michael/ Welke, Gernot: ,,Steuerliche Fragen bei der Beteiligung privater Anleger an ausländischen
Private Equity und Venture Capital Fonds", in: IWB, Fach 3, Gruppe 3, S. 1318 und Kreft, Michael: ,,Aktueller
Restrukturierungsbedarf für Beteiligungsunternehmen nach dem neuesten Stand der Steuerreform", Vortrag im
Rahmen des Euroforum-Seminars ,,Venture Capital ­ neue Chancen nach der Steuerreform!?", München 2001.
25
Die Grenze von 1 % ergibt sich aus § 17 EStG; dazu siehe Kapitel 4.2.2, S. 31 ff.
Private Equity-Gesell-
schaft
Management-Gesell-
schaft
Komplementär-GmbH
(nur soweit Fonds als
GmbH & Co. KG struk-
turiert ist)
100%
100%
Private Equity-Fonds als Perso-
nen- oder Kapitalgesellschaft
0 %
Unter-
nehmen
1
Unter-
nehmen
2
Unter-
nehmen
n
Geschäftsführende Gesellschaft mit 0 %
des Kapitals erhält Management Fee von
1 % - 3 % p. a. des investierten Kapitals
Manager/ Sponsoren
1 % des Kapitals
20 % der Gewinne
(Carried Interest)
Investoren
99 % des Kapitals
80 % der Gewinne

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
9
damit Kenntnisse über mögliche Zielgesellschaften für die Platzierung von Private
Equity sowie einen Zugang zu den verschiedenen Exitkanälen bei der Desinvestition
des Beteiligungsportfolios.
26
Die eigene Kapitalbeteiligung erhöht das Risiko der
Fondsmanager und signalisiert das Vertrauen des Fondsmanagements in die eigenen
Fähigkeiten. Somit kann die eigene Beteiligung als Selbstverpflichtung des Manage-
ments angesehen werden, mit ganzem Einsatz für den Erfolg des Fonds zu arbeiten.
27
Der eigentliche Private Equity Fonds wird für jedes Investment als Personen- oder
Kapitalgesellschaft neu errichtet. Die Management Gesellschaft erhält für das Fund-
raising, die Vorbereitung und Umsetzung der Investitionsentscheidungen sowie für die
laufende Betreuung der Beteiligungen eine Management Fee von 1 % bis 3 % p. a.
28
Im Emissionsprospekt des jeweiligen Private Equity-Fonds ist die Mindestverzinsung
des eingesetzten Kapitals der Investoren geregelt. Diese angestrebte Verzinsung,
auch hurdle rate genannt, liegt bei 6 % bis 10 % p. a.
29
Der Gewinn, der diesen Be-
trag, nach Abwicklung des Fonds, überschreitet, wird zu 80 % an die Investoren und
zu 20 % an die Sponsoren und Fondsmanager ausgekehrt.
30
Die Fondsmanager und
Sponsoren sind jeweils nur mit unter 1 % am Fondskapital beteiligt, erhalten aber
20 % des übersteigenden Gewinns als so genanntes Carried Interest als Abgeltung
für den Zugriff auf ihr Netzwerk, für den Deal Flow und die Exitkanäle und insbesonde-
re für das Treffen der ,,richtigen" Investitionsentscheidungen. Die steuerliche Behand-
lung dieser besonderen Vergütungsstrukturen des Private Equity-Fonds in Form der
Management Fee für die Managementgesellschaft und dem Carried Interest für die
Fondsmanager und Sponsoren sind in jüngster Zeit unter zunehmende Aufmerksam-
keit der Finanzverwaltung geraten.
31
Der Private Equity-Fonds stellt einen Vermittler zwischen den Kapitalanlegern und den
zu finanzierenden Unternehmen dar. Die Zeichnungsperiode für die Investoren beträgt
zwischen drei und 18 Monaten. Danach wird der Fonds geschlossen. Eine Veräuße-
26
Vgl. Herzig, Norbert/ Gocksch, Sebastian: ,,Die steuerliche Behandlung von Übergewinnanteilen für Sponsoren
inländischer Private Equity-Fonds", in: DB 2002, S. 601.
27
Vgl. Watrin, Christoph: ,,Disquotale Gewinnverteilung bei Private Equity-Fonds", in: BB 2002, S. 812.
28
Vgl. Behrens, Stefan/ Schmitt, Rainer: ,,Umsatzsteuer bei Geschäftsführung einer Personengesellschaft gegen
garantierten Ergebnisvorab", in: BB 2003, S. 177.
29
Vgl. Watrin, Christoph, a. a. O., S. 812 und Volk, Florian: ,,Praxisbericht der IMH Industrie Management Hol-
ding GmbH", Vortrag im Rahmen des Euroforum-Seminars ,,Venture Capital ­ neue Chancen nach der Steuer-
reform!?", München 2001.
30
Vgl. Bundesministerium der Finanzen: ,,Entwurf (Stand November 2001) Einkommensteuerliche Behandlung
von Venture Capital Fonds und Private Equity Fonds; Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom
Gewerbebetrieb", Aktenzeichen: IV A 6 ­ S-2240 ­ 0/01 II vom 28. November 2001, Rz. 3 und Volk, Florian,
a .a. O.
31
Vgl. Entwurf des Bundesministerium der Finanzen, ausführliche Darstellung in Kapitel 4.3, S. 34 ff.

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
10
rung bzw. Kündigung der Gesellschaftsanteile der Kapitalanleger ist grundsätzlich
nicht vorgesehen.
32
Die Mindestinvestitionen in die Zielunternehmen betragen je nach Größe des Fonds
zwischen drei und 20 Millionen Euro. Die Mindestanlage pro Anleger beginnt bei Be-
trägen von 5.000 bis 10.000 Euro.
33
Der Fonds selbst ist nicht KAGG-fähig, das heißt,
er unterliegt nicht den restriktiven Regelungen des Gesetzes über Kapitalanlagege-
sellschaften (KAGG).
34
Der Gewinn wird bei durch die Wertsteigerung der Anteile an
den Portfoliogesellschaften erzielt. Dividenden können in dieser Arbeit vernachlässigt
werden, da die durch Private Equity finanzierten Unternehmen regelmäßig keine Aus-
schüttungen tätigen werden
35
und die Private Equity-Fonds ihre Einnahmen aus Ver-
äußerungsgewinnen erzielen.
36
Wie hoch die Rückflüsse ausfallen, hängt zum größ-
ten Teil vom Geschick des Fondsmanagers und von der Verfassung des Kapital-
marktes ab.
Die Laufzeit des Private Equity-Fonds liegt zwischen fünf und zwölf Jahren
37
und nach
dem Verkauf bzw. der Abwicklung aller Beteiligungen wird er aufgelöst. Es erfolgt kei-
ne Reinvestition der Erlöse aus den Beteiligungsveräußerungen. In den ersten zwei
Quartalen 2002 wurden in Deutschland folgende Wege als Exitkanäle genutzt:
32
Vgl. Oltmanns, Martin: ,,Rechtliche Fragen der VC-Fonds", Vortrag im Rahmen des Euroforum-Seminars ,,Ven-
ture Capital ­ neue Chancen nach der Steuerreform!?", München 2001.
33
Vgl. Stoschek, Uwe/ Protzen, Peer Daniel G.: ,,Gewinne aus Private Equity Fonds als nicht steuerbare Vermö-
gensmehrungen ­ insbesondere zur Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen", in: FR 2001, S. 816.
34
Vgl. Büschgen, Hans E.: ,,Das kleine Börsenlexikon", 22. aktualisierte und erweiterte Auflage, Düsseldorf 2001,
S. 1196.
35
Vgl. Apel, Wolfgang: ,,Venture Capital ­ Steueroptimale Rechtsform für VC-Fonds nach der Steuerreform: Per-
sonen- oder Kapitalgesellschaft?", Vortrag im Rahmen des Euroforum-Seminars ,,Venture Capital ­ neue
Chancen nach der Steuerreform!?", München 2001, sowie Lorenz, Christoph/ Güdel, Horst: ,,Private Equity
Fonds: Durch das Dickicht des Steuerrechts", 2002 elektronisch veröffentlicht unter http://www.consultant-
magazin.de/view Article.cfm?articleID=2626, abgerufen am 28. Dezember 2002.
36
Vgl. Pfaar, Michael/ Welke, Gernot, a. a. O., S. 1318.
37
Fünf bis zehn Jahre, vgl. Watrin, Christoph/ Gocksch, Sebastian: ,,Problembereiche der Besteuerung inländi-
scher Private Equity-Fonds", in DB 2002, S. 341; bis zu zwölf Jahre, vgl. Behrens, Stefan/ Schmitt, Rainer, a. a.
O., S. 178.

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
11
Quelle: BVK, abgedruckt in: Dentz, Markus: ,,Auf dem Weg der Besserung", in: FINANCE September
2002, S. 28.
Abbildung 3: Exitkanäle für Private Equity zum 30. Juni 2002
Der Private Equity-Fonds ­ in überwiegender Anzahl als geschlossener Fonds ­ hat
sich wegen der besseren Möglichkeit der Diversifikation in mehrere Zielunternehmen
und wegen der geringeren Mindestbeteiligung des einzelnen Anlegers gegenüber der
Direktbeteiligung durchgesetzt.
2.2.2.3 Dachfonds
Dieser Fonds beteiligt sich indirekt über verschiedene Private Equity-Fonds und kann
gesellschaftsrechtlich als Personen- oder Kapitalgesellschaft ausgestaltet sein.
Dachfonds bündeln die Einlagen der Anleger, wählen geeignete Private Equity-Fonds
am Markt aus und sorgen durch Investments in viele verschiedene Fonds für eine zu-
sätzliche Risikostreuung gegenüber dem einzelnen Private Equity-Fonds.
38
Dem
Dachfonds werden im Gesellschaftsvertrag bestimmte Beteiligungsgrundsätze vorge-
geben, z. B. die Höhe der Einzelinvestments. Neben der Beteiligung an anderen
Fonds kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass auch Direktinvestments in Unter-
38
Vgl. Pfaar, Michael/ Welke, Gernot, a. a. O., S. 1318.

2. Kapitel: Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs ,,Private Equity"
12
nehmen zulässig sind.
39
Dachfonds stellen letztendlich einen Private Equity-Fonds dar, der sich an Stelle von
Zielunternehmen zumeist an vielen anderen Private Equity-Fonds beteiligt. Daher er-
streckt sich die Untersuchung dieser Arbeit, in welcher Form Fonds für die Bereitstel-
lung von Private Equity steuerlich strukturiert werden sollten, auch auf Dachfonds. Bei
Dachfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft kommt im Vergleich zu Pri-
vate Equity-Fonds erschwerend hinzu, dass bereits die gewerbliche Qualifizierung
40
eines einzigen Zielfonds zur Infizierung der gesamten Einkünfte des Dachfonds führt
und die privaten Anleger damit steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte erzielen.
41
2.3
Rendite und Risiko
Die Illiquidität und die mangelnde Planbarkeit der Rückflüsse aus einem Private-
Equity-Investment stellen die gravierendsten Nachteile dieser Anlageart dar. Die An-
leger waren in den letzten Jahren allerdings gern bereit, diese Nachteile auf sich zu
nehmen, denn die Nettorenditen der Private Equity-Branche nach Kosten lagen in den
letzten 10 bis 20 Jahren bei 10 % bis 20 % p. a.
42
Jährliche Rendite für den Investor
(Netto-IRR in Prozent)
Private Equity Segment
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
20 Jahre
Venture Capital Europa
18,6
23,8
14,6
/
Buyout Europa
20,9
17,8
14,3
/
Venture Capital USA
53,9
37,9
27,4
18,5
Buyout USA
3,1
8,0
14,6
14,9
Quelle: Venture Economics, Renditen zum 30.9.2001, abgedruckt in: Jesch, Thomas A./ Kreuter,
Bernd, a. a. O., S. 407.
Tabelle 1: Renditen für Private Equity zum 30. September 2001
39
So z. B. bei MPC Global Equity IV, der 80 % des Fondsvermögens für Investitionen in andere Fonds und 20 %
für die direkte Beteiligung an nicht börsennotierten Unternehmen vorsieht. Vgl. Münchmeyer Petersen Capital:
,,MPC Global Equity IV ­ Willkommen in der lukrativen Welt des Venture Capital und Private Equity. Mit MPC
Capital.", Emissionsprospekt, Hamburg 2002, S. 26.
40
Zur Qualifizierung der Einkünfte vergleiche Kapitel 4.5.2, S. 43 ff.
41
Vgl. Pfaar, Michael/ Welke, Gernot, a. a. O., S. 1318 und 1322; Jesch, Thomas A./ Kreuter, Bernd, a. a. O.,
S. 409 und Schneider, Iris/ Hülsbömer, André: ,,Ach wär'n wir doch auf Guernsey nur geblieben...", in:
FINANCE, Oktober 2001, S. 87.
42
Vgl. Jesch, Thomas A./ Kreuter, Bernd, a. a. O., S. 407, und Roeder, Patrick/ von Livonius, Hilger: ,,Private
Equity und Spezialfondsanleger", in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 2002, S. 829. Problematisch ist
die Ermittlung der Rendite nach der Methode des internen Zinsfußes. Es kann hierbei zu starken Verzerrungen
der Ergebnisse kommen. Vgl. dazu: Heim, Dominik, a. a. O., S. 488 f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832467715
ISBN (Paperback)
9783838667713
DOI
10.3239/9783832467715
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Potsdam – Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Erscheinungsdatum
2003 (Mai)
Note
1,7
Schlagworte
steuern rechtsformwahl vermögensverwaltung carried interest management gebühr
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