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Basel II - Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand

©2003 Diplomarbeit 130 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Kreditinstitute und der deutsche Mittelstand stehen vor neuen Herausforderungen, da sich die Spielregeln an den Kapitalmärkten tiefgreifend ändern. Die zentralen Stichworte dabei lauten Baseler Akkord II, internes und externes Rating und neue Finanzierungsformen für den Mittelstand.
Kaum ein Thema wird in Unternehmen, Verbänden und Medien derzeit so intensiv diskutiert wie Rating für den Mittelstand. Auslöser dieser Diskussionen ist die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (kurz: „Basel II“ bzw. „Baseler Akkord“), die erstmals im ersten Konsultationspapier im Juni 1999 veröffentlicht wurde. Ab 2006 müssen Kreditinstitute für risikobehaftetere Firmenkredite mehr Eigenkapital vorhalten als für risikoärmere. Zukünftig müssen Banken zur Eigenkapitalhinterlegung entweder ein externes Rating – sofern dies für ein Unternehmen zur Verfügung steht und die Bank hierauf zugreift – oder das Ergebnis eines intern erstellten Ratings zur Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer nutzen.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass spätestens ab 2006 jedes Unternehmen, dass auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist, ein Rating erhalten wird. Ein Rating ist somit sowohl für die Kreditvergabe, die Kreditkonditionen und damit insgesamt für die Finanzierungskosten maßgeblich, es wird zum Dreh- und Angelpunkt im Firmenkundenkreditgeschäft bei den Kreditinstituten. Die einfache Formel dabei lautet:
Gute Bonität = geringes Risiko = niedrige Kreditzinsen.
Schlechte Bonität = hohes Risiko = hohe Kreditzinsen oder kein Kredit.
Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellt die neue Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses eine besondere Herausforderung dar. Während sich Großunternehmen in den letzten Jahren verstärkt über Emissionen von Aktien und Industrieanleihen finanziert haben, tendieren KMU dazu, ihren üblichen Finanzbedarf, insbesondere ihre Investitionen, traditionell über den klassischen (Haus-) Bankkredit zu finanzieren. Der Mittelstand befürchtet, dass die Kredite schlichtweg teurer werden oder sich die Banken zukünftig ganz aus dem Firmenkundengeschäft mit dem Mittelstand zurückziehen. Doch auch beim Mittelstand zeichnen sich Trends zu neuen alternativen Finanzierungsformen ab.
Zielsetzung dieser Arbeit soll es sein, den neuen Baseler Akkord hinsichtlich dessen Auswirkungen auf den Kreditvergabeprozess der Kreditinstitute und die Mittelstandfinanzierung kritisch zu beleuchten.
Gang der Untersuchung:
Im zweiten […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 6719
Volk, Wolfgang: Basel II - Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Aalen, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, Diplomarbeit, 2003
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http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG...3
1.1 P
ROBLEMSTELLUNG
...3
1.2 G
ANG DER
A
RBEIT
...5
2
GRUNDLAGEN...6
2.1 D
ER
B
EGRIFF DES
M
ITTELSTANDS
...6
2.2 D
AS
R
ATING
...8
2.2.1
Begriff ...8
2.2.2
Ratingarten ...8
2.2.3
Bankinternes Rating vs. Externes Rating...10
2.2.4
Ratingsymbole und ihre Bedeutung ...12
3
BASEL II ­ DIE NEUE BASELER EIGENKAPITALVEREINBARUNG ...14
3.1 D
ER
B
ASELER
A
USSCHUSS
...14
3.2 S
TAND DER HEUTIGEN
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RUNDSATZ
I)...15
3.3 D
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3.4 Z
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II...19
3.5 D
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S
ÄULEN DES NEUEN
B
ASELER
A
KKORDS
...20
3.5.1
Säule Eins: Mindestkapitalanforderungen ...20
3.5.1.1 Kreditrisiko ...21
3.5.1.1.1 Standardansatz ...21
3.5.1.1.2 IRB-Ansatz
(International
Ratings Based Approach)...24
3.5.1.1.3 Retailgeschäft (Retail Business) und Behandlung des Mittelstands...28
3.5.1.1.4 Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz...29
3.5.1.1.5 Techniken zur Risikominderung...31
3.5.1.1.6 Verbriefung von Forderungen ...33
3.5.1.2 Operationelles
Risiko...34
3.5.2
Säule Zwei: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren ...37
3.5.3
Säule Drei: Marktdisziplin...39
4
EXTERNES RATING DER AGENTUREN...41
4.1 R
ATINGAGENTUREN
...42
4.2 R
ATINGANFORDERUNGEN
...43
4.3 R
ATINGPROZESS
...44
4.4 R
ATINGKRITERIEN
...47
5
KREDITVERGABEPROZESS DER KREDITINSTITUTE...51
5.1 K
REDITRISIKEN
...52
5.2 B
ANKINTERNE
K
REDITWÜRDIGKEITSPRÜFUNG
...53
5.3 I
NSTRUMENTE DER KLASSISCHEN
B
ONITÄTSANALYSE
...54
5.3.1
Die Jahresabschlussanalyse ...54
5.3.2
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ...60
5.3.3
Die Kontendatenanalyse ...62
5.3.4
Betriebsbesichtigungen...63
5.3.5
Die Branchenanalyse...64
5.3.6
Permanente Sicherheitenbeobachtung ...65

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 2 von 127
5.4 B
ANKINTERNE
R
ATINGSYSTEME
...65
5.4.1
Analysemethodik ...66
5.4.2
Bestehende Ratingsysteme ...67
5.4.3
Aktueller Vorbereitungsstand der Kreditinstitute...71
5.5 D
AS
K
REDITRATINGSYSTEM DES
BVR ...72
5.5.1
Aufbau...72
5.5.2
Praxisbeispiel...75
6
AUSWIRKUNGEN AUF DIE MITTELSTANDSFINANZIERUNG ...88
6.1 S
TRATEGISCHER
N
UTZEN DES
(
EXTERNEN
) R
ATING
...88
6.2 A
USWIRKUNGEN AUF
K
UNDE
-B
ANK
-B
EZIEHUNG
...90
6.3 A
USWIRKUNGEN AUF
K
ONDITIONENGESTALTUNG
...92
6.4 A
USWIRKUNGEN AUF
K
REDITVERGABEVERHALTEN
...96
6.5 A
LTERNATIVE
F
INANZIERUNGSFORMEN
...99
6.5.1
Traditionelle Kreditsubstitute ...100
6.5.1.1 Leasing...100
6.5.1.2 Factoring ...101
6.5.2
Kapitalmarktbezogene Produkte...103
6.5.2.1 Börsengang ...103
6.5.2.2 Corporate Bonds (Unternehmensanleihen)...104
6.5.2.3 Asset-Backed-Securities ...105
6.5.3
Private-Equity-Finanzierung ...108
6.5.3.1 Direktbeteiligung ...108
6.5.3.2 Mezzanine-Finanzierung ...109
7
FAZIT UND AUSBLICK...112
ANHANG...115
I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...116
II
TABELLENVERZEICHNIS...119
III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ...119
IV
LITERATURVERZEICHNIS...120

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Kreditinstitute und der deutsche Mittelstand stehen vor neuen Herausforderungen, da sich die
Spielregeln an den Kapitalmärkten tiefgreifend ändern. Die zentralen Stichworte dabei lauten
Baseler Akkord II, internes und externes Rating und neue Finanzierungsformen für den
Mittelstand.
1
Kaum ein Thema wird in Unternehmen, Verbänden und Medien derzeit so intensiv diskutiert
wie Rating für den Mittelstand.
2
Auslöser dieser Diskussionen ist die neue Baseler
Eigenkapitalvereinbarung (kurz: ,,Basel II" bzw. ,,Baseler Akkord"), die erstmals im ersten
Konsultationspapier im Juni 1999 veröffentlicht wurde. Ab 2006 müssen Kreditinstitute für
risikobehaftetere Firmenkredite mehr Eigenkapital vorhalten als für risikoärmere. Zukünftig
müssen Banken zur Eigenkapitalhinterlegung entweder ein externes Rating ­ sofern dies für
ein Unternehmen zur Verfügung steht und die Bank hierauf zugreift ­ oder das Ergebnis eines
intern erstellten Ratings zur Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer nutzen.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass spätestens ab 2006 jedes Unternehmen, dass auf eine
Fremdfinanzierung angewiesen ist, ein Rating erhalten wird. Ein Rating ist somit sowohl für
die Kreditvergabe, die Kreditkonditionen und damit insgesamt für die Finanzierungskosten
maßgeblich, es wird zum Dreh- und Angelpunkt im Firmenkundenkreditgeschäft bei den
Kreditinstituten.
3
Die einfache Formel dabei lautet:
4
Gute Bonität = geringes Risiko = niedrige Kreditzinsen
Schlechte Bonität = hohes Risiko = hohe Kreditzinsen oder kein Kredit
1
vgl. Kolbeck/Wimmer, 2002, Finanzierung für den Mittelstand, S. 11
2
vgl. Kirchhoff, 2002, Basel II und Rating, S. 5
3
vgl. Gleißner/Füser, 2002, Leitfaden Rating, S. 4
4
vgl. Sparkasse, 2002, Was Basel II für sie bedeutet, S. 1

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellt die neue
Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses eine besondere Herausforderung dar.
Während sich Großunternehmen in den letzten Jahren verstärkt über Emissionen von Aktien
und Industrieanleihen finanziert haben, tendieren KMU dazu, ihren üblichen Finanzbedarf,
insbesondere ihre Investitionen, traditionell über den klassischen (Haus-) Bankkredit zu
finanzieren.
5
Der Mittelstand befürchtet, dass die Kredite schlichtweg teurer werden oder sich
die Banken zukünftig ganz aus dem Firmenkundengeschäft mit dem Mittelstand
zurückziehen.
6
Doch auch beim Mittelstand zeichnen sich Trends zu neuen alternativen
Finanzierungsformen ab.
7
5
vgl. Kolbeck/Wimmer, 2002, Finanzierung für den Mittelstand, S. 12
6
vgl. Braun, 2002, Rating kompakt, S. 3
7
vgl. Kolbeck/Wimmer, 2002, Finanzierung für den Mittelstand, S. 12

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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1.2
Gang der Arbeit
Zielsetzung dieser Arbeit soll es sein, den neuen Baseler Akkord hinsichtlich dessen
Auswirkungen auf den Kreditvergabeprozess der Kreditinstitute und die
Mittelstandfinanzierung kritisch zu beleuchten.
Im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit sollen zunächst grundlegende Begriffe definiert
und abgegrenzt werden. Dabei wird auf die gesamtwirtschaftliche Definition und Bedeutung
von mittelständischen Unternehmen eingegangen. Anschließend wird der Begriff Rating,
dessen verschiedene Ausgestaltungsformen und die Ratingsymbolik vorgestellt. In dem darauf
folgenden Kapitel sollen die Entwicklung zu Basel II sowie die Gestaltung und der Aufbau der
neuen Eigenkapitalvereinbarung unter Berücksichtigung der laufenden Änderungen zum
zweiten Konsultationspapier dargestellt werden. Im vierten Kapitel wird das externe Rating
der Agenturen vorgestellt. Im fünften Kapitel werden die Auswirkungen von Basel II auf den
Kreditvergabeprozess der Kreditinstitute beschrieben. Hierbei wird die Entwicklung der
Kreditwürdigkeitsprüfung von den traditionellen Instrumenten der Bonitätsanalyse hin zu
neuen bankinternen Ratingsystemen dargestellt. Gleichzeitig wird die Systematik und der
Entwicklungsstand von bankinternen Ratingsystemen dargestellt. Abgerundet wird das Kapitel
durch ein Praxisbeispiel im Rahmen des neuen BVR-II-Rating der Volks- und
Raiffeisenbanken. Darauf aufbauend werden im sechsten Kapitel mögliche Auswirkungen des
neuen Baseler Akkords auf die zukünftige Finanzierungssituation des Mittelstands dargestellt.
Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch einige Detailfragen von Basel II ungeklärt sind, so
scheinen doch bereits heute Grundtendenzen der Konsequenzen für die deutschen
mittelständischen Unternehmen ableitbar zu sein. Gleichzeitig werden alternative
Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand aufgezeigt. Die Arbeit wird durch ein Fazit
abgerundet.

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 6 von 127
2 Grundlagen
2.1
Der Begriff des Mittelstands
Unter dem Begriff ,,Mittelstand" werden im Allgemeinen kleine und mittlere Unternehmen
zusammengefasst. Diesen Unternehmen wird gerade in Deutschland entscheidende Bedeutung
für Wachstum und Beschäftigung beigemessen. Nach der in Deutschland allgemein
verwendeten Definition werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro
oder ­ bei der Wahl eines Beschäftigungskriteriums ­ mit weniger als 500 Beschäftigten dem
Mittelstand zugerechnet:
8
Kriterium
kleine Unternehmen mittlere Unternehmen
große Unternehmen
Jahresumsatz
Bis unter 1 Mio.
1 bis 50 Mio.
Ab 50 Mio.
Beschäftigte
bis 9
10 bis 499
ab 500
Tabelle 1: Mittelstandsdefinition in Deutschland
9
Nach der Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) existieren in Deutschland
rund 3,3 Millionen mittelständische Unternehmen mit gut 20 Millionen Beschäftigten. Unter
diese Definition fallen 99,7 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Die wirtschaftliche
Bedeutung dieser Unternehmen wird deutlich, wenn man folgende Zahlen betrachtet:
Mittelständische Unternehmen beschäftigen rund 68 % aller Arbeitnehmer und bilden 80 %
aller Auszubildenden aus. Sie tragen 53 % zur Bruttowertschöpfung aller Unternehmen bei
und erwirtschaften 47 % aller steuerpflichtigen Umsätze. Ferner werden 46 % aller
Bruttoinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen getätigt.
10
Basel II ist vor allem eine Herausforderung für den Mittelstand, da die Finanzierung von
Investitionsvorhaben größtenteils über langfristige Bankkredite erfolgt. Während sich
Großunternehmen in den letzten Jahren verstärkt über Aktienemissionen und Corporate Bonds
finanziert haben, greift der deutsche Mittelstand noch immer überwiegend auf die ,,klassische"
Kreditfinanzierung zurück.
8
vgl. Bundesverband deutscher Banken, 2000, Private Banken ­ Partner des Mittelstands, S. 9
9
vgl. IfM Bonn, 2000, Mittelstand ­ Definitionen und Schlüsselzahlen, S. 1
10
vgl. IfM Bonn, 2000, Mittelstand ­ Definitionen und Schlüsselzahlen, S. 1

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Dies spiegelt sich auch in der Eigenkapitalschwäche des Mittelstandes wider. Während US-
amerikanische Unternehmen beispielsweise eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von rund
50 % aufweisen, ist die Eigenkapitalquote beim deutschen Mittelstand in den letzten Jahren
auf unter 20 % gesunken.
11
Insbesondere kleine Unternehmen haben eine weit
unterdurchschnittliche Eigenkapitalquote, die zwischen 1,2 % und 3,3 % liegt. Diese
Unternehmen arbeiten also mit einer Fremdkapitalquote von 97 % bis 99 %. Demgegenüber
liegt die Eigenkapitalquote bei den deutschen Großunternehmen mit über 50 Mio.
Jahresumsatz bei 23 %.
12
Laut Creditreform ist die schlechte Eigenkapitalsituation des Mittelstandes eine der
Hauptursachen für die negative Insolvenzentwicklung der deutschen Unternehmen insgesamt.
Die Zahl der Insolvenzen hat 2002 in Deutschland eine neue Rekordmarke erreicht. 37.700
Betriebe mussten im abgelaufenen Jahr einen Insolvenzantrag stellen, dies entspricht einer
Steigerung von 16,4 % gegenüber dem Vorjahr (siehe Abbildung 1). Den größten Anteil
stellen dabei die kleinen und mittleren Betriebe: Der Anteil insolventer Unternehmen von
Betrieben bis zu fünf Angestellten beträgt in Deutschland 63,9 Prozent.
13
Abbildung 1: Unternehmensinsolvenzen in Deutschland
14
11
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 57
12
vgl. Sparkasse, 2002, Kernaussagen der Mittelstandsanalyse, S. 1
13
vgl. Creditreform, 2002, Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, S. 1
14
vgl. Creditreform, 2002, Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, S. 1

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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2.2 Das
Rating
2.2.1 Begriff
Ursprünglich stammt der Begriff ,,Rating" aus dem angloamerikanischen Sprachraum. Schon
1850 trat er dort im Zusammenhang mit der Bonitätseinstufung von Schuldnern auf.
15
Laut
Duden wird von einem Rating gesprochen, wenn eine Meinung auf einer bestimmten Skala
abgetragen und in Form einer Zensur oder Note ausgedrückt wird.
Bei Ratings im Finanzbereich wird zwischen drei Arten unterschieden: Produkt-Rating, Rating
für Aktien und Credit-Rating. Die folgenden Darstellungen beziehen sich ausschließlich auf
das Credit-Rating. Diese Ratingform gibt Auskunft über die Bonität einer Anleihe oder
anderer, Forderungsrechte verbriefender Wertpapiere, sowie deren Emittenten. Ein Credit-
Rating ist die Meinung über die zukünftige Fähigkeit und die rechtliche Bindung eines
Emittenten, seine Zins- und Tilgungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen. Im
Allgemeinen wird zwischen einem kurzfristigen und einem langfristigen Credit Rating
unterschieden.
16
Credit-Ratings haben je nach Untersuchungsobjekt, Zielsetzung und
Auftraggeber unterschiedliche Ausgestaltungsformen. Im Folgenden werden einige Arten
exemplarisch erläutert.
17
2.2.2 Ratingarten
Emissionsrating ­ Emittentenrating
Ein Rating kann sich entweder auf einen genau definierten Finanztitel (Emissionsrating) oder
allgemein auf die Bonität eines Schuldners (Emittentenrating) beziehen. Die Ratingagentur
ratet also sowohl das Unternehmen als auch die jeweilige Kapitalmarkttransaktion.
Emittentenratings werden durch die ganzheitliche Analyse eines Unternehmens ermittelt und
bilden die Grundlage eines Emissionsratings. Durch zusätzliche Aspekte wie Laufzeit, Rang,
Sicherheiten usw. kann das Emissions- vom Emittentenrating abweichen.
15
vgl. Braun, 2002, Rating kompakt, S. 19
16
vgl. Büschgen/Everling, 1996, Handbuch Rating, S. 633
17
vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 51

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Emittentenratings stellen die aktuelle Meinung einer Ratingagentur über die allgemeine
Finanzkraft eines Schuldners dar, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit
nachzukommen.
18
Solicited ­ Unsolicited Ratings
Ein Solicited Rating unterscheidet sich von einem Unsolicited Rating durch die
Mandantierung. Im Regelfall beauftragt ein Emittent die Ratingagentur mit der Erstellung
eines Ratings (Solicited Rating). Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass ein Rating ohne
besonderen Auftrag von einer Ratingagentur angefertigt wird, beispielsweise auf Grund einer
Anfrage eines Investors. Ein solches Rating wird ohne Mitwirken des Emittenten und nur auf
Grundlage von öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen erstellt. Die Aussagekraft
eines Unsolicited Ratings wird aufgrund fehlender interner Unternehmensinformationen
jedoch in der Regel geringer sein als beim Solicited Rating. Im Gegensatz zu den USA ist die
Erstellung eines Unsolicited Rating in Deutschland unüblich.
Dept-Rating ­ Equity Rating
Beide Ratingarten basieren auf der Analyse der grundlegenden Strukturen eines
Unternehmens. Der Unterschied liegt im Adressatenkreis des Ratings, während Debt-Ratings
entscheidungsrelevante Informationen für Fremdkapitalgeber liefern, zielen Equity-Ratings auf
die Bewertung von Eigenkapitaltiteln ab. Beim Debt-Rating steht die Bonitätsbeurteilung eines
Unternehmens im Hinblick auf die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits im Vordergrund.
Durch das Equity-Rating hingegen erhofft sich der Investor eine fundierte Aussage über das
Entwicklungspotential seiner Investition, bezüglich Ausmaß und Stabilität der Gewinne.
19
Unternehmensrating / Mittelstandsrating
Das Unternehmensrating ist die umfassendste Art des Ratings und beinhaltet im engeren Sinne
auch das Emittentenrating, da sich der Ratingprozess auf das gesamte Unternehmen bezieht
und die Abschätzung der Bonität des Unternehmens zum Ziel hat.
20
Ein Unternehmensrating
ist jedoch weit mehr als eine einfache Bonitätsbeurteilung. Dabei wird auch die
Zukunftsfähigkeit, die Dynamik sowie die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens
beurteilt.
21
18
vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 51
19
vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 52
20
vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 53
21
vgl. Everling, 2001, Rating ­ Chance für den Mittelstand nach Basel II, S. 309

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Ist das Untersuchungsobjekt des Unternehmensratings ein mittelständisches Unternehmen, so
wird von einem ,,Mittelstandsrating" gesprochen. Synonym wird auch der Begriff ,,Rating für
den Mittelstand" verwendet. Unternehmens- oder Mittelstandsratings haben letztendlich das
Ziel, zuverlässige Ausfallwahrscheinlichkeiten zu begründen. Nur dann sind die
Ratingergebnisse vergleichbar und können von den Kapitalgebern interpretiert und akzeptiert
werden.
22
Wichtig im Zusammenhang mit dem Thema Rating ist ferner die Trennung zwischen dem
bankinternen Rating und dem externen Rating der Ratingagenturen ­ ein Aspekt, der
insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion um die Baseler Beschlüsse häufig für
Verwirrung sorgt. Es handelt sich zwar bei beiden Ratings um Bonitätseinstufungen,
insbesondere das Ziel und die Vorgehensweise unterscheiden sich indes deutlich.
2.2.3 Bankinternes Rating vs. Externes Rating
Interne und externe Ratings unterscheiden sich zunächst einmal dadurch, dass erstere durch die
Bank, letztere durch das zu ratende Unternehmen selbst veranlasst werden. Von einem
internen Rating wird gesprochen, wenn sich ein Kreditinstitut im Rahmen einer
Kreditwürdigkeitsprüfung ein Urteil über die Bonität und Ausfallwahrscheinlichkeit eines
Kreditnehmers bildet.
Als externes Rating wird die Einstufung eines Unternehmens durch eine unabhängige
Ratingagentur bezeichnet. Hierbei geht das Unternehmen von sich aus auf die Ratingagentur
zu und beauftragt diese mit der Erstellung eines Ratings gegen Gebühr. Eine Ratingagentur ist
insofern unabhängig, als keine Geschäftsbeziehung zu dem zu ratenden Unternehmen
beispielsweise in Form einer eingeräumten Kreditlinie oder dergleichen besteht. Der Kontakt
zwischen Unternehmen und Ratingagentur ist auf die Vergabe und jährliche Überprüfung des
Ratings beschränkt.
23
22
vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 55
23
vgl. HVB-Rating-Advisory, 2001, Informationsleitfaden um Thema Rating / Rating Advisory, S. 7

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Die Ratingagentur führt basierend auf ihrem branchenorientierten Ansatz eine auf das
jeweilige Unternehmen zugeschnittene Bonitätsanalyse durch. Dies ist Kreditinstituten auf
Grund ihrer Kundenzahl nicht möglich. Für Kreditinstitute ist vielmehr ein relativ stark
standardisierter Ansatz erforderlich. Dementsprechend basieren bankinterne Ratings bisher
hauptsächlich auf den Jahresabschlüssen und kurzfristigen Erfolgszahlen eines Unternehmens
und sind somit vorwiegend vergangenheitsorientiert. Auch war es bislang so, dass dem
beurteilten Unternehmen sein bankinternes Rating in der Regel nicht kommuniziert wurde. Die
zunehmende Abhängigkeit der Kreditkonditionen vom Ratingergebnis wird indes künftig eine
höhere Transparenz gegenüber dem Kunden erforderlich machen.
24
Die wesentlichen
Unterschiede zwischen bankinternem und bankexternem Rating sind in der folgenden Tabelle
zusammengefasst:
Kriterium
Bankinternes Rating
Externes Rating
Wer veranlasst das Rating?
Die Bank erstellt im
Zusammenhang mit jeder
Kreditvergabe ein Rating.
Das zu ratende Unternehmen wendet
sich an eine Ratingagentur und
schließt mit dieser einen Vertrag.
Wer beurteilt die Bonität?
Die Bank im Rahmen jeder
Kreditbeziehung: insofern besteht
eine das Rating beeinflussende
Geschäftsbeziehung
Eine unabhängige Ratingagentur,
dadurch ist die Sichtweise eines
neutralen Dritten gegeben.
Wozu dient das Rating?
Als Beurteilungsgrundlage für die
Kreditgewährung und die
Ermittlung von Kreditmargen.
Durch das externe Rating wird der
Zugang zum Kapitalmarkt
ermöglicht, die finanzielle Flexibilität
des Unternehmens verbessert sich
somit.
Für welche
Finanzierungsinstrumente ist das
Rating geeignet?
Klassische Kreditfinanzierung
Zugangsvoraussetzung für
fremdkapitalmarktorientierte
Finanzierungsquellen
Wer ist der Adressat des Ratings?
Die Bank selbst, unter anderem
im Zusammenhang mit der
Steuerung ihres Kreditportfolios
Investoren im Zusammenhang mit der
Steuerung ihres Anlageportfolios
(z.B. Anleihen, Commercial-Paper-
Programme)
Wie ist die Außenwirkung
beziehungsweise der
Marketingeffekt?
Rein bankinterne Beurteilung,
keine Öffentlichkeitswirkung
Rating wird international bekannt
gemacht; möglicher Werbeeffekt
Wie ist die Vorgehensweise?
Durch die Vielzahl der Kunden
zwangsläufig Massenprodukt,
daher stark standardisiert und
bilanz-/vergangenheitsorientiert
Einzelanfertigung, stark planungs-
/zukunftsorientiert; wichtig:
Geschäftsrisiko, künftiger Cash-Flow
Tabelle 2: Vergleich Bankinternes Rating vs. Externes Rating
25
24
vgl. HVB-Rating-Advisory, 2001, Informationsleitfaden um Thema Rating / Rating Advisory, S. 7
25
vgl. HVB-Rating-Advisory, 2001, Informationsleitfaden um Thema Rating / Rating Advisory, S. 8

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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2.2.4 Ratingsymbole und ihre Bedeutung
Das Ergebnis eines Ratings wird in Form eines Ratingsymbols zusammengefasst. Die
etablierten US-amerikanischen Ratingagenturen Standard & Poor's und Moody's verwenden
zur Bezeichnung unterschiedlicher Risikoklassen von Finanztiteln Buchstabenkombinationen.
Die Bestnote im langfristigen Bereich ist generell ein ,,AAA" (,,Triple A"). Sie wird
ausschließlich an Finanztitel höchster Qualität vergeben. Mit abnehmender Güte im Sinne von
wachsendem Ausfallrisiko erfolgt eine Abstufung bis zu den Buchstaben D bzw. C. Innerhalb
der Ratingklassen verwenden die Agenturen Zahlen oder Plus- bzw. Minuszeichen zur
Differenzierung. Um Investoren bei der Anlageentscheidung zusätzliche Orientierung zu
verschaffen, unterteilen die Agenturen ihr Notensystem in den Investmentbereich (Investment
Grade) und den spekulativen Bereich (Speculative Grade bzw. Non-Investment Grade). Die
nachstehende Tabelle zeigt die Ratingskalen von Moody's und Standard & Poor's, den
bekanntesten internationalen Ratingagenturen. Die Skalen dieser Agenturen dienen den
meisten Ratingagenturen als Vorbild.
26
Moody's
Standard
& Poor's
Bonitätseinstufung
Hier sind zwischen den Agenturen geringe Bewertungsunterschiede möglich
Aaa AAA
sehr
gut:
Höchste Bonität, praktisch kein Ausfallrisiko
Aa1
Aa2
Aa3
AA+
AA
AA-
Sehr gut bis gut:
Hohe Zahlungswahrscheinlichkeit, geringes Insolvenzrisiko
A1
A2
A3
A+
A
A-
Gut bis befriedigend:
Angemessene Deckung von Zins und Tilgung, aber auch Elemente, die sich
bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Lage negativ auswirken können
Investment grade
Baa1
Baa2
Baa3
BBB+
BBB
BBB-
Befriedigend:
Angemessene Deckung von Zins und Tilgung, aber auch spekulative
Charakteristika oder mangelnder Schutz gegen wirtschaftliche
Veränderungen
Ba1
Ba2
Ba3
BB+
BB
BB-
Ausreichend:
Angemessene Deckung von Zins und Tilgung, auch in gutem wirtschaftlichen
Umfeld
B1
B2
B3
B+
B
B-
Mangelhaft:
Geringe Sicherung von Zins und Tilgung
Caa(1-3)
Ca
CCC
CC
Ungenügend:
Niedrigste Qualität, geringster Anlegerschutz in akuter Gefahr eines
Zahlungsverzugs
Specul
ati
ve grade
C D
Zahlungsunfähig:
in Zahlungsverzug
Tabelle 3: Ratingsymbole und ihre Bedeutung
27
26
vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 59
27
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 14

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Durch die Ratingsymbole wird das Ratingergebnis auf nur eine Kennzahl verdichtet. Das
verkürzt in hohem Maße den Leseaufwand gegenüber ausführlichen Analysetexten. Die
jeweiligen Bonitätsrisiken der verschiedensten Schuldner werden über das Ratingsymbol
weltweit vergleichbar gemacht. Haben bestimmte Schuldner in verschiedenen Ländern in
Europa z. B. das gleiche ,,BB+" Rating, so können die Kreditgeber davon ausgehen, dass diese
Kreditnehmer von gleicher, gerade noch spekulativer Kreditqualität sind.
28
Dabei ist nicht
entscheidend, wie viele Ratingklassen definiert werden und welche Symbole verwendet
werden, sondern die Akzeptanz der Marktteilnehmer. Diese steht und fällt mit der zukünftigen
Zuverlässigkeit der Ratingergebnisse. Letztlich kann die Ratingqualität nur mit Hilfe
statistischer Analysen von Ausfällen je Ratingklasse erbracht werden. Zu untersuchen ist, wie
viele Ratings je Ratingklasse die Agenturen durchgeführt haben und wie viele
Leistungsstörungen dabei aufgetreten sind. Somit wird der Grad des eingeschätzten Risikos je
Klasse unter zu Hilfenahme von Ausfallwahrscheinlichkeiten beschrieben. Nicht erst die
Insolvenz, sondern bereits eine Unterbrechung oder Nichtleistung von Zins- und
Tilgungszahlungen wird als Leistungsstörung angesehen.
29
In der folgenden Abbildung
werden die Ausfallquoten von Standard & Poor's exemplarisch dargestellt:
0,00% 0,01%
0,04%
0,21%
0,91%
5,16%
20,93%
0,00%
5,00%
10,00%
15,00%
20,00%
25,00%
AAA
AA
A
BBB
BB
B
CCC
Ausfallquoten
Abbildung 2: Ausfallquoten nach Standard & Poor's
30
Die Abbildung zeigt, dass im Investment-Grade-Bereich kaum Ausfälle auftreten. Ab der
,,Klasse B" ist ein deutlicher Anstieg ersichtlich. Bei einem ,,B-Rating" besteht mit einer
Wahrscheinlichkeit von 5,16 % die Gefahr einer Leistungsstörung innerhalb eines Jahres. Mit
der Länge des Beobachtungszeitraumes steigt die Ausfallwahrscheinlichkeit an.
31
28
vgl. Everling, 2001, Rating ­ Chance für den Mittelstand nach Basel II, S. 490
29
vgl. Munsch/Weiß, 2000, Rating ­ Finanzdienstleistung und Entscheidungshilfe, S. 18
30
vgl. Munsch/Weiß, 2000, Rating ­ Finanzdienstleistung und Entscheidungshilfe, S. 19
31
vgl. Munsch/Weiß, 2000, Rating ­ Finanzdienstleistung und Entscheidungshilfe, S. 19

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 14 von 127
3
Basel II ­ Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
Da Banken Kreditnehmer (von ihren Einlegern) und Kreditgeber zugleich sind und in dieser
Vermittlerfunktion Finanzmittel für die Wirtschaft bereitstellen, kommt ihnen im Hinblick auf
die Verfügbarkeit dieser Mittel und die Kosten der Finanzierung eine zentrale Stellung in der
Gesamtwirtschaft zu. Mit der Vergabe eines jeden Kredites geht das Risiko einher, dass der
jeweilige Kreditnehmer seine Raten schuldig bleibt und der Kreditgeber die Kreditsumme zum
Teil oder ganz einbüßt: dies ist das Kreditrisiko. Weil Banken aber nicht oder nicht nur mit
ihren eigenen finanziellen Mitteln (Eigenkapital), sondern mit dem ihnen überantwortetem
Geld der Einleger und anderen Mitteln arbeiten, ist mit der Vergabe von Krediten doch eine
weitergehende Verantwortung verbunden. Deshalb treffen die Banken eine eigene
Risikovorsorge. Gleichzeitig stehen sie aber national und international im Wettbewerb, es gibt
also keine Alternative dazu, durch international abgestimmte Eigenmittelvorschriften für eine
angemessene Eigenkapitalausstattung im globalen Bankensystem zu sorgen und
Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Mit der Baseler Eigenkapitalvereinbarung verfolgte der
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht genau diese Absichten und letztlich das Ziel einer
Erhöhung der Stabilität der Finanzmärkte.
32
3.1
Der Baseler Ausschuss
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (nachfolgend: Baseler Ausschuss) wurde 1975 von
den Präsidenten der Zentralbanken der Länder der Zehnergruppe (G10-Staaten) gegründet. Er
setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern der Zentralbanken und der
Bankenaufsichtsbehörden von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada,
Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Spanien, den USA und
Großbritannien. Der Ausschuss tritt im Drei-Monatsturnus bei der Bank für internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat
befindet.
33
32
vgl. Braun,2002, Rating kompakt, S. 17
33
vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 16

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 15 von 127
Die deutsche Finanzwirtschaft wird in Basel durch ranghohe Mitarbeiter der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, bis 01. Mai 2002, Bundesaufsichtsamt für das
Kreditwesen) und der Deutschen Bundesbank (BuBa) vertreten. Diese stehen in einem engen
Informationsaustausch mit dem zentralen Kreditausschuss (ZKA), einem Gremium, in dem
alle Bankengruppen Deutschlands organisiert sind.
34
Der Baseler Ausschuss bezweckt die Entwicklung eines internationalen Aufsichtsregel- und
­netzwerks, um die Qualität der Bankenaufsicht weltweit zu verbessern. Zu diesem Zweck
werden bestimmte Vorgaben erarbeitet, die streng genommen nur freiwillige Vereinbarungen
zwischen den Aufsichtsbehörden und international tätigen Großbanken sind. Die Vorgaben des
Baseler Ausschusses finden aber regelmäßig über EU-Richtlinien Eingang in das nationale
Aufsichtsrecht. Deshalb ist die Baseler Eigenmittelvereinbarung auch Basis für die
entsprechenden deutschen bankenaufsichtlichen Regelungen (Grundsatz I gemäß §§ 10 und
10 a KWG). Der Baseler Akkord hat sich somit zum international anerkannten Kapitalstandard
entwickelt, welcher in über 100 Ländern weltweit bereits zur Anwendung kommt.
35
Letztlich
werden also die Empfehlungen des neuen Baseler Akkords alle Kreditinstitute treffen und
darüber hinaus erhebliche Veränderungen für die zukünftige Finanzierungspraxis der Banken
im Kreditgeschäft mit Unternehmen mit sich bringen.
36
3.2
Stand der heutigen Eigenkapitalübereinkunft (Grundsatz I)
Schon im Jahre 1988 erließen die Aufsichtsbehörden der im Baseler Ausschuss vertretenen
Länder, koordiniert von der BIZ, einheitliche Richtlinien für die Eigenkapitalausstattung von
Banken, die in den ersten Baseler Akkord (in Deutschland umgesetzt im Grundsatz I des
KWG) eingingen, der noch lange danach als Meilenstein in der methodischen Entwicklung der
Bankenaufsicht galt. Hierbei wurde weltweit erstmalig die Eigenkapitalunterlegung für Kredite
standardisiert und der Begriff ,,Eigenkapital" verbindlich definiert. Eigenkapitalunterlegung
bedeutet, dass die Banken für vergebene Kredite ein gewisses Volumen an Eigenkapital
vorhalten und nachweisen müssen. Dadurch sollen bei Kreditausfällen größere Auswirkungen
auf die Liquidität der Banken verhindert werden.
37
34
vgl. Sparkasse, 2002, Basel II ­ die Grundlagen, S. 1
35
vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 16
36
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 23
37
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 24

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 16 von 127
Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 wurde einige Male ergänzt, wobei die Änderungen
zumeist die Behandlung der außerbilanziellen Tätigkeiten betrafen. Angesichts der
wachsenden Bedeutung der Handelsaktivitäten der Banken wurden im Jahr 1996 auch die
Marktpreisrisiken von Banken (Zins- und Aktienkursrisiken des Handelsbuches,
Währungsrisiken, Risiken aus Rohwarengeschäften) in die Kapitalunterlegungspflicht
einbezogen.
38
Für die Risikomessung ist in der Baseler Eigenkapitalvereinbarung in ihrer bisher gültigen
Form bewusst ein einfaches Konzept festgelegt worden, um den administrativen Aufwand der
Banken zu begrenzen und nicht zu sehr in die individuelle Risikosteuerung der Banken
einzugreifen. Dabei werden bislang die Geschäftspartner der Banken in die abstrakten
Kontrahentengruppen Banken, Nichtbanken (z. B. Unternehmen) und staatliche Kreditnehmer
eingeteilt, denen, teilweise auch abhängig von der Restlaufzeit des Geschäftes, die in Tabelle 4
dargestellten Risikogewichte zugeordnet werden.
39
Risikogewichte
Gruppen von Kreditnehmern
Inland und Zone A*
Zone B**
Unternehmen
100 %
100 %
Banken: Laufzeit < 1 Jahr
20 %
20 %
Banken: Laufzeit > 1 Jahr
20 %
100 %
Staatliche Kreditnehmer
0 %
100 %
* Zone A sind OECD-Länder (Industrieländer)
** Zone B repräsentieren alle Nicht-OECD-Länder (Schwellen- u. Entwicklungsländer)
Tabelle 4: Aktuelle Grundsatzbelegung (Grundsatz I)
40
Das zur Unterlegung von Kreditrisiken erforderliche Eigenkapital berechnet sich nach der
einfachen Formel:
EK = Bemessungsgrundlage x Risikogewicht x Kapitalkoeffizient (8 %)
Dies bedeutet beispielsweise im Hinblick auf einen Unternehmenskredit in Höhe von
1.000.000 , dass die Bank hierfür Eigenkapital ­ also ihr knappstes und teuerstes Gut ­ in
Höhe von 80.000 (1.000.000 x 100 % x 8 %) hinterlegen muss. Der vergleichbare Wert bei
einem Bank-zu-Bank-Kredit beträgt 16.000 , während die Kreditgewährung an eine
öffentliche Gebietskörperschaft keinerlei Eigenkapital bei der Bank bindet.
38
vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 23
39
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 25
40
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 25

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 17 von 127
Aus einem anderen Blickwinkel betrachtet heißt dies: Eine Bank darf das 12,5fache ihres
Eigenkapitals an Unternehmenskrediten beziehungsweise das 62,5fache ihres Kapitals an
Bank-zu-Bank-Krediten ausleihen. Bei Ausleihungen an öffentliche Haushalte gibt es
überhaupt keine Restriktionen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Zinsmargen bei Krediten an
diese Gruppen entsprechend unterschiedlich hoch sind.
41
Wesentlicher Auslöser für die Revision der alten Baseler Eigenkapitalübereinkunft sind die
Weiterentwicklung der Methoden zur Risikomessung und ­steuerung durch die Banken und
die mangelnde Differenzierung der bisherigen Regelungen. Im Ergebnis hat dies dazu geführt,
dass die gegenwärtigen Vorschriften teilweise die falschen Anreize für Banken gesetzt haben.
Der Ansatz mittels einfacher Risikogewichte und mit einer unveränderten Acht-Prozent-Quote
für Forderungen gegenüber dem privaten Sektor veranlasste die Banken dazu, die
durchschnittliche Qualität der Bankkreditportfolios zu senken. So haben die Banken
risikoarme Kredite mit niedrigen Gewinnmargen durch Verbriefungstechniken wie Asset-
Backed-Securities (ABS) aus ihrer Bilanz entfernt, und nur die risikoreichen Kredite sind in
ihrem Portfolio verblieben. Damit ist eine Grundannahme von ,,Basel I", ein risikomäßig breit
diversifiziertes Portfolio, außer Kraft gesetzt worden. Diese Entwicklung führte darüber hinaus
zu einer strategischen Neuausrichtung vieler Banken weg vom Zins- hin zum ertragsreicheren
Provisionsgeschäft.
42
Als weiterer Kritikpunkt kann aufgeführt werden, dass durch die
Beschränkung auf Kredit- und Marktpreisrisiken, das Zinsänderungsrisiko und die
operationellen Risiken nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ferner wurde vor dem
Hintergrund der Finanzkrisen in Asien und Mexiko die pauschale Einteilung kreditnehmender
Staaten in bestimmte Zonen kritisiert.
43
Zusammenfassend bringen diese Kritikpunkte zum Ausdruck, dass der derzeitigen Regelung
die notwendige Anpassungsfähigkeit an die zunehmenden und immer schnelleren
Veränderungen und Innovationen in der Bankenwelt fehlt. Den Herausforderungen eines
weltweiten und zunehmend dynamischen und komplexen Finanzsystems kann auf dieser Basis
nicht mehr begegnet werden. Mit den Veränderungen am Markt muss sich auch die
Eigenkapitalübereinkunft weiterentwickeln.
44
41
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 26
42
vgl. Kolbeck/Wimmer, 2002, Finanzierung für den Mittelstand, S. 43
43
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 29
44
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 30

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 18 von 127
3.3
Der ,,Fahrplan" von Basel II
Um die Schwachstellen der alten Eigenkapitalübereinkunft zu beheben, hat der Baseler
Ausschuss im Juni 1999 ein erstes Konsultationspapier zur ,,Neuregelung der angemessenen
Eigenkapitalausstattung" ­ mit der Bitte um Stellungsnahme bis zum 31. März 2000 ­ verfasst,
welche die 1988 getroffenen Eigenkapitalvereinbarung ersetzen soll.
Das erste Konsultationspapier enthielt drei grundlegende Neuerungen, die alle auf eine
risikogerechtere Ausrichtung der Eigenkapitalvereinbarung abzielten. Die erste bestand in der
Klärung und Erweiterung des Geltungsbereichs der bisherigen Eigenkapitalvereinbarungen.
Konkret sollte dies bedeuten: Keine pauschale Unterlegung von Bankkrediten mit einem
bestimmten Prozentsatz an Eigenkapital, sondern eine unterschiedliche Unterlegung je nach
Bonität des Schuldners. Die zweite Neuerung war, dass es einigen hoch entwickelten Banken
gestattet werden sollte, als Grundlage für die Bemessung der Eigenkapitalforderung ein
internes Ratingsystem einzubeziehen. Die dritte Änderung schließlich betraf externe
Ratingagenturen. Banken sollte es gestattet werden, die Ratings anerkannter externer
Bonitätsbeurteilungsinstitute zu verwenden, um ihre Forderungen gegenüber Staaten, Banken
und Unternehmen anhand von Risikogewichten zu klassifizieren.
45
Folge hiervon wäre gewesen, dass das in den USA weit verbreitete externe Rating die Regel
für die Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Risiken geworden wäre, während der
internen Bonitätseinstufung der Ausnahmetatbestand zugedacht war. In den mehr als 200
Stellungsnahmen zu dem Papier vom Juni 1999 zeigte sich deutlich, dass die Banken das
Ratingfeld nicht nur den Agenturen überlassen wollten. Daher legte der Baseler Ausschuss für
Bankenaufsicht, unter Berücksichtigung dieser Stellungsnahmen, am 16. Januar einen neuen
Vorschlag zur Fassung der neuen Eigenkapitalvereinbarung vor.
Seit dem 16. Januar 2001 wird das erste durch ein zweites Konsultationspapier ersetzt bzw.
flankiert. Dabei wurden die zahlreichen Stellungsnahmen zum ersten Konsultationspapier
berücksichtigt und eingearbeitet. Wesentliche Änderungen sind der erweiterte
Anwendungsbereich, das Drei-Säulen-Konzept und die Einführung zusätzlicher
Risikogewichte.
45
vgl. Braun, 2002, Rating kompakt, S. 29

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 19 von 127
Ferner sollen anders wie im ersten Konsultationspapier bankinterne Ratings zur Anwendung
kommen und gleichberechtigt gegenüber externen Ratings sein. Damit kam der Baseler
Ausschuss einer wesentlichen Forderung der deutschen Delegation nach.
46
Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass die neuen Grundsätze bis Ende 2001 verabschiedet
werden und parallel in einem Entwurf für eine EU-Richtlinie übertragen werden. Anfang 2004
sollte ,,Basel II" starten. Doch auf Grund von über 250 Stellungsnahmen, in denen sich auch
heftige Kritik von Kreditwirtschaft und Mittelstand aus Deutschland niederschlug, hat sich der
Baseler Ausschuss im Juni 2001 entschieden, die Konsultationsfrist zu verlängern, und das
Inkrafttreten der neuen Vorschriften auf Ende 2006 zu verschieben.
47
Die folgende Tabelle
gibt einen Überblick über die Chronologie von Basel II:
Chronologie
Juli
1988
Veröffentlichung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I)
Ende
1992
Inkrafttreten von Basel I
Januar 1996
Baseler
Marktrisikopapier
Juni
1999
Erstes Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)
Januar
2001
Zweites Konsultationspapier zu Basel II
Dezember 2001
Änderung des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans für die Fertigstellung des
neuen Akkords
Mai
2003
Drittes Konsultationspapier zu Basel II
Herbst
2003
Veröffentlichung der neuen Eigenkapitalvereinbarung
Ende
2006
Inkrafttreten von Basel II
Tabelle 5: Chronologie zu Basel II
48
3.4
Ziele von Basel II
Hauptziel der neuen Eigenkapitalvereinbarung ist die Förderung von Sicherheit und Solidität
des Finanzsystems, während die Eigenkapitalausstattung insgesamt mindestens auf dem
derzeitigen Stand verbleiben soll. Ferner strebt der Baseler Ausschuss eine Verbesserung der
Wettbewerbsgleichheit und eine umfassendere Behandlung der Risiken im Kreditgeschäft an.
Dazu sollen Ansätze für die Ermittlung der angemessenen Eigenkapitalausstattung, die dem
Risikograd von Positionen und Geschäften einer Bank angemessen Rechnung tragen,
entwickelt werden.
46
vgl. Braun, 2002, Rating kompakt, S. 29 f.
47
vgl. Hückmann, 2002, Kreditrating der Mittel- und Kleinbetriebe, S. 23 - 24
48
vgl. Deutsche Bundesbank, 2002, Basel II ­ Die neue Eigenkapitalvereinbarung, S. 1

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 20 von 127
Diese angestrebten Ziele der Sicherheit und Solidität sind nach Ansicht des Baseler
Ausschusses durch Mindestkapitalanforderungen allein nicht zu erreichen. Die neue
Eigenkapitalvereinbarung besteht deshalb aus drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, dem
sogenannten ,,Drei-Säulen-Ansatz": Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken ­ ergänzt
um eine neue Eigenkapitalanforderung für operationelle Risiken (Säule 1), dem Supervisory
Review Process (SRP), das heißt einem Verfahren der bankindividuellen Risikoprüfung durch
die Bankenaufsicht (Säule 2) sowie den unter dem Stichwort Marktdisziplin
zusammengefassten erweiterten Publizitätsanforderungen (Säule 3). Die drei Säulen bilden ein
Paket, somit kann die revidierte Eigenkapitalvereinbarung erst dann als vollständig erfüllt
gelten, wenn alle drei Säulen umgesetzt sind.
49
3.5 Das Rahmenwerk ­ Die drei Säulen des neuen Baseler
Akkords
Bei der Darstellung der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung wird das Vertrags- und
Konsultationswerk wegen der Fülle der erwähnten und definierten Kriterien nur so detailliert
erläutert, wie es zur Einbindung und Bearbeitung des Themas der Untersuchung notwendig
erscheint. Auf alle Details kann auch aufgrund des umfangreichen Vertragswerkes nicht
eingegangen werden. Grundlage der Zitate ist die aktuelle Übersetzung des 2.
Konsultationspapiers der Deutschen Bundesbank (Januar 2001). Bei den Ausführungen sind
zugleich alle Änderungen Stand: 31.12.2002 berücksichtigt.
3.5.1 Säule Eins: Mindestkapitalanforderungen
50
In der ersten Säule werden die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen für das
Markt-, Kredit- und operationelle Risiko festgehalten. Die Mindestkapitalanforderungen an
Banken setzen sich wie bisher aus drei grundlegenden Elementen zusammen. Diese bestehen
aus der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitaldefinition, risikogewichtete Aktiva (RWA) sowie der
Mindesteigenkapitalquote.
49
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, Konsultationspapier - Überblick über die Neue Baseler
Eigenkapitalvereinbarung, S. 7
50
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, Konsultationspapier ­ Die neue Baseler
Eigenkapitalvereinbarung, S. 6 ff.

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 21 von 127
Die Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen nach Basel II wird wie bisher anhand des so
genannten Kapitalkoeffizienten gemessen, der mindestens 8 % betragen muss. Die neue
Eigenkapitalunterlegung wird wie folgt berechnet:
51
%)
8
(
5
,
12
)
(
uote
enkapitalq
Mindesteig
Risiko
lles
operatione
o
Marktrisik
ko
Kreditrisi
va
Risikoakti
gewichtete
Summe
al
Eigenkapit
×
+
+
Die Neuerungen von Basel II betreffen die Messverfahren für das Kreditrisiko und das neu
aufgenommene Operationelle Risiko, während die Messverfahren für das Marktrisiko und die
Definition des regulatorischen Eigenkapitals erhalten bleiben.
52
3.5.1.1 Kreditrisiko
Für die Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken schlägt der Baseler
Ausschuss einen auf externen Ratings basierenden Standardansatz sowie zwei auf
bankinternen Risikoeinstufungen (Ratings) basierende Ansätze (Internal Ratings Based
Approach, IRB-Ansatz) vor.
53
3.5.1.1.1 Standardansatz
Im Standardansatz werden ­ wie bisher im Grundsatz I ­ Risikogewichtungssätze für
bestimmte Arten von Kreditforderungen vorgegeben. Die dabei anzusetzenden
risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA) ergeben sich weiterhin als Produkt
von ausstehendem Kreditbetrag und Risikogewicht (Risk Weight, RW), dessen Höhe nunmehr
von externen Bonitätsbeurteilungen durch anerkannte Ratingagenturen wie z. B. Standard &
Poor's abhängt.
54
Dabei ergeben sich folgende Risikogewichte:
55
51
vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 17
52
vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 37
53
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 7 ff.
54
vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 37
55
Der Baseler Ausschuss hat sich in seinen Ausführung am Ratingschema von Standard & Poor's orientiert, ohne
dabei diese Agentur qualitativ zu präferieren.

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Forderungen an:
Ratingkategorien
AAA
bis
AA-
A+
bis
A-
BBB+
bis
BBB-
BB+
bis
BB-
B+
bis
B-
unter
B-
nicht
geratet
Staatliche Kreditnehmer
0 %
20 %
50 %
100 %
100 %
150 %
100 %
Banken Option
1
*
Option 2
**
Option 2
***
20 %
20 %
20 %
50 %
50 %
20 %
100 %
50 %
20 %
100 %
100 %
50 %
100 %
100 %
50 %
150 %
150 %
150 %
100 %
50 %
20 %
Unternehmen
20 %
50 %
100 %
100 %
150 %
150 %
100 %
*
Bonität des Staates
**
Bonität der Bank
***
Option 2 bei kurzfristigen Forderungen, eine weitere Reduzierung der Gewichte der kurzfristigen Forderungen ist möglich,
wenn der Kredit in heimischer Währung gegeben und refinanziert wird.
Tabelle 6: Risikogewichte im Standardansatz
56
Forderungen an Staaten
57
Bei Forderungen an Staaten hängt die Festlegung der Risikogewichte nicht mehr von der
OECD-Zugehörigkeit, sondern vom Rating des Landes ab (z. B. Bundesrepublik Deutschland:
AAA). Forderungen an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, den Internationalen
Währungsfond, die Europäische Zentralbank und die Europäische Union wird ein
Risikogewicht von 0 % zugeordnet.
Forderungen an Banken
58
Für die Behandlung von Forderungen an Banken sieht das 2. Konsultationspapier zwei
Optionen vor. Die nationalen Aufsichtsinstanzen entscheiden, welche Option für alle Banken
in ihrem Aufsichtsbereich zur Anwendung kommt. Bei der ersten Option leitet sich das
Risikogewicht für eine Bank aus dem Rating des Sitzstaates ab. Die Banken werden dabei
grundsätzlich eine Kategorie schlechter als der Sitzstaat eingestuft. Bei der zweiten Option
wird das Risikogewicht einer Bank von ihrem externen Rating bestimmt. Ferner sollen hier
kurzfristige Forderungen (Laufzeit bis zu drei Monaten) innerhalb bestimmter Grenzen, auf die
hier nicht näher eingegangen werden soll, begünstigt werden.
56
vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 37
57
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 7 f.
58
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 9 f.

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Forderungen an Unternehmen
59
Wie bereits beschrieben wird bisher jeder Firmenkundenkredit pauschal mit 100 %
angerechnet, unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Ausfallrisikos. Dieser Betrag muss
dann mit 8 % Eigenkapital hinterlegt werden. Wie man der obigen Tabelle 6 entnehmen kann,
wird sich dies mit der Umsetzung von ,,Basel II" ändern, da sich die Höhe des Risikogewichtes
nun nach dem Ratingergebnis richten soll. Bei Forderungen an Unternehmen ist eine
Risikogewichtung zwischen 20 % und 150 % vorgesehen. Kreditkunden ohne Rating werden
mit 100 % gewichtet. Die neue Vorgehensweise soll anhand von folgendem Rechenbeispiel
erläutert werden:
-
Unternehmen 1 (Rating AA-) und Unternehmen 2 (Rating B-)
-
Kreditbetrag jeweils in Höhe von 100.000
Unternehmen 1
Unternehmen 2
Basel I
8.000
8.000
Basel II
1.600
(100.000 x 20 % x 8 %)
12.000
(100.000 x 150 % x 8 %)
Tabelle 7: Beispielrechnung ­ Eigene Darstellung
Vorher musste die Bank 16.000 Eigenkapital (8 %) für diese beiden Kredite vorhalten, nun
nur noch 13.600 (6,8 %). Durch die sinkende Eigenkapitalunterlegung durch die Bank kann
Unternehmen 1 mit besseren Konditionen rechnen. Für Unternehmen 2 hingegen kommt es
zwangsläufig zu einer Verteuerung der Kreditzinsen, da die Bank ihre gestiegenen
Eigenkapitalkosten durch eine Anhebung des Zinssatzes kompensieren muss.
Um überhaupt einen objektiven Beurteilungsmaßstab bei der externen Beurteilungsmethodik
erreichen zu können, sind nach Ansicht des Baseler Ausschusses die nationalen
Aufsichtsbehörden (in Deutschland: BAFin) verantwortlich, die Leistungsfähigkeit und die
Objektivität der externen Ratingagenturen (External Credit Assessment Institutions, ECAI)
einzuschätzen. Dabei sind im Rahmen eines öffentlichen Anerkennungsverfahrens die
Kriterien Objektivität, Unabhängigkeit, internationaler Zugang, Transparenz, Veröffentlichung
und Glaubwürdigkeit (siehe 4.2) zu prüfen. Bei Mehrfachratings ist das gegebenenfalls
schlechtere der beiden besten Ratings anzuwenden.
60
59
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 11
60
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 13 f.

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Hauptkritikpunkt am Standardansatz ist die mangelnde Verbreitung externer Ratings in vielen
europäischen Ländern, während bspw. in den USA ein externes Rating sozusagen ,,zum guten
Ton gehört". Insbesondere der Mittelstand ist hierbei nicht erfasst. Diese sog. ,,Ratinglücke"
würde zu Wettbewerbsnachteilen gerade für den Mittelstand in Deutschland führen. Darüber
hinaus hat die ,,Ratinglücke" zur Folge, dass die Mehrzahl der Kreditnehmer unverändert
pauschal mit einem Risikogewicht von 100 % versehen wird.
61
Selbst bei einem vorhandenen
externen Rating wird sich für den Großteil der Unternehmen in Deutschland nichts ändern, da
sich die Unternehmen hauptsächlich in der mittleren Bonitätseinstufung (BBB+ bis B-)
befinden (somit lt. Tabelle 6 auch 100 % Risikogewichtung).
62
Die vom Baseler Ausschuss
geplante Annäherung des aufsichtsrechtlichen an das ökonomische Kapital würde also nicht
erreicht werden.
63
Ein weiterer Kritikpunkt des Standardansatzes besteht in dem scheinbaren Widerspruch, dass
nicht ,,geratete" Unternehmen mit einem Risikogewicht von 100 % versehen werden,
wohingegen ,,schlecht geratete" Unternehmen mit einem Rating unterhalb von B-, ein
Risikogewicht von 150 % erfahren. Dies würde dazu führen, dass bei Unternehmen, deren
Bonität als eher schlecht einzustufen ist, ein vorhandenes Rating zu einer höheren EK-
Unterlegungspflicht bei Banken führt, als wenn überhaupt kein Rating vorgenommen würde.
64
3.5.1.1.2 IRB-Ansatz (International Ratings Based Approach)
65
Der IRB-Ansatz des neuen Baseler Akkords gliedert sich in drei Bereiche. Diese bestehen aus
den relevanten Risikokomponenten, der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA)
sowie den Mindestanforderungen (siehe 3.5.1.1.4), die Banken erfüllen müssen, wenn sie sich
für den IRB-Ansatz qualifizieren möchten. Der IRB-Ansatz splittet sich nochmals in zwei
Unteransätze. Zum einen der Basisansatz (Foundation Approach) und zum anderen eine
fortgeschrittene Methode (Advanced Approach)
. Die wesentlichen Unterschiede liegen in
der Bestimmung und Berücksichtigung der Risikokomponenten, sowie in deutlich strengeren
Mindestanforderungen.
61
vgl. Rolfes/Emse, 2000, ecfs-Forschungsbericht, S. 6
62
vgl. Everling, 2002, Rating ­ Chance für den Mittelstand nach Basel II, S. 606
63
vgl. Rolfes/Emse, 2000, ecfs-Forschungsbericht, S. 6
64
vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 38
65
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 34 ff.

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
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Bei Anwendung des IRB-Ansatzes müssen Banken die Aktiva des Anlagebuches in insgesamt
sechs Exposureklassen mit unterschiedlichen Kreditrisiko-Eigenschaften einordnen: Kredite an
Unternehmen, an Banken, an Staaten, an Privatkunden sowie Projektfinanzierungen und
Unternehmensanteile.
66
Das Kreditrisiko aus Privatkundenportfolios wird innerhalb des IRB-
Ansatzes vereinfacht berechnet. Dies soll insbesondere kleineren Banken den Einstieg in
interne Ratings für die bankenaufsichtliche Eigenkapitalberechnung erleichtern. Angesichts
der breiten Risikostreuung in solchen Portfolios ist eine geringere Eigenkapitalanforderung
vorgesehen (siehe 3.5.1.1.3).
67
Risikokomponenten
Die im IRB-Ansatz enthaltenen Risikokomponenten von Krediten Unternehmen, Banken und
Staaten basieren auf der gängigen Praxis der Kreditrisikomessung und des
Kreditrisikomanagements. Zunächst wird die Bonität eines Kreditnehmers durch die
Zuweisung zu einer bankinternen Ratingklasse eingeschätzt. Im nächsten Schritt erfolgt die
Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) für den Zeithorizont von
einem Jahr für jede interne Ratingklasse. Als Ausfallkriterium gilt dabei ein Zahlungsverzug
von mindestens 90 Tagen oder die Bildung von Einzelwertberichtigungen. Fällt der
Kreditnehmer aus, so ist der mögliche Verlust von weiteren Risikoparametern abhängig. Falls
die Erlöse aus den geleisteten Zahlungen des Kreditnehmers und aus der Verwertung der
Sicherheiten und Garantien nicht ausreichen, um den Kredit der Bank abzudecken, bedeutet
dies einen tatsächlichen Verlust, dessen Erwartungswert als erwarteter Verlust im Zeitpunkt
des Ausfalls (Loss Given Default, LGD) bezeichnet wird. Diese Größe wird üblicherweise als
Prozentsatz der erwarteten ausstehenden Forderung gegenüber dem Kreditnehmer zum
Ausfallzeitpunkt (Exposure at Default, EAD) ausgedrückt. Zudem spielt die Restlaufzeit eines
Kredits (Effektive Maturity, M) als Risikokomponente im IRB-Ansatz eine Rolle.
68
Beim IRB-Basisansatz für Kredite an Unternehmen, Banken und Staaten muss eine Bank
Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) von Kreditnehmern intern schätzen, während sie bei den
anderen Risikoparametern (LGD, EAD) auf die Vorgaben der Aufsicht zurückgreift.
66
Die folgenden Ausführungen betreffen insbesondere Kredite an Unternehmen, Banken und Staaten, sowie
Privatkunden, da die Vorschläge zu Projektfinanzierung und Unternehmensanteilen noch
konkretisierungsbedürftig sind.
67
vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 24
68
vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 24 f.

Basel II ­ Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand
Seite 26 von 127
Beispielsweise gibt die Bankenaufsicht den Loss Given Default (LGD) bei unbesicherten
Forderungen pauschal mit 45 % und bei unbesicherten nachrangigen Forderungen mit 75 %
sowie den Exposure at Default (EAD) bei bilanziellen Geschäften mit dem ausstehenden
Nominalbetrag vor. Demgegenüber muss die Bank im fortgeschrittenen IRB-Ansatz ihre
internen Schätzungen für die weiteren Parameter (LGD und EAD) verwenden.
69
Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA)
Die Unterlegungsvorschrift für jede Klasse im IRB-Ansatz ergibt sich aus den oben
beschriebenen Risikokomponenten (PD, LGD, EAD, M), einer stetigen
Risikogewichtungsfunktion (siehe Abbildung 3) und den daraus resultierenden
Risikogewichten. Das (unterlegungspflichtige) risikogewichtete Aktivum (RWA) berechnet
sich durch Multiplikation der Risikogewichte (RW) mit dem Exposure bei Ausfall (Exposure
at Default, EAD). Mit Ausnahme des Bereichs Privatkunden wird die Summe der
risikogewichteten Aktiva um einen positiven oder negativen Granularitätsanpassungsbetrag
70
korrigiert, wodurch das Ausmaß von Klumpenrisiken auf aggregierter Ebene im Vergleich zu
einem Durchschnittsportfolio einbezogen wird. Im üblicherweise breit diversifizierten
Privatkundenbereich wird ein pauschaler Granularitätsabschlag durch vergleichsweise geringe
Risikogewichte hingegen implizit berücksichtigt.
71
Die folgende Tabelle soll die
Vorgehensweise bei der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung im IRB-Ansatz
verdeutlichen:
Basisansatz
Fortgeschrittener Ansatz
Risikokomponenten
PD, LGD, EAD
(PD wird intern bestimmt)
PD, LGD, EAD, M
(alle Parameter können bzw.
müssen intern bestimmt werden)
Bestimmung des Risikogewichtes
(RW) über eine
Risikogewichtungsfunktion
RW = RW {PD, LGD}
RW = RW {PD, LGD, M}
Risikogewichtetes Aktivum (RWA)
RWA = RW x EAD
Risikogewichtete Aktiva einer
Exposureklasse
= RWA (
±
Granularitätsanpassungsbetrag)
Tabelle 8: Berechnung der EK-Unterlegung im IRB-Ansatz
72
69
vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 36 ff.
70
Die Granularität bezeichnet das Maß für die Anzahl und Höhe der einzelnen Forderungen im Verhältnis zum
Gesamtvolumen des Portfolios.
71
vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 39
72
vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 39

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832467197
ISBN (Paperback)
9783838667195
DOI
10.3239/9783832467197
Dateigröße
2.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Aalen – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2003 (April)
Note
1,7
Schlagworte
rating kreditvergabeprozess mittelstandsfinanzierung praxisbeispiel eigenkapitalvereinbarung
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