Auswirkungen des gesamtwirtschaftlichen Wandels in der New Economy auf Entlohnungssysteme und Arbeitsbeziehungen
					
	
		©2002
		Diplomarbeit
		
			
				114 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Inhaltsangabe:Einleitung:	
In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der Wirtschaft stark verändert: die Märkte wurden dynamischer und globaler, die Unternehmen mussten lernen, flexibler, unbürokratischer und innovativer zu agieren. Neue Produkte und Dienstleistungen entstanden im Rahmen der neuen Kommunikationstechnologien. Der Übergang zur Informationsgesellschaft wurde vielfach als ebenso revolutionär wie der Entritt ins Industriezeitalter beschrieben.
Auch wenn alle Unternehmen von diesen Veränderungen betroffen sind, wird der Begriff New Economy (erstmals erwähnt im Jahr 1994) primär für jene Unternehmen verwendet, die die neuen Kommunikations- und Informationstechnologien herstellen, betreiben oder intensiv einsetzen.
Die neue Unternehmensumwelt und die neuen Strukturen in der New Economy stellen geänderte Ansprüche an den Personalbereich. Das Wissen der Mitarbeiter wird zu einem der wichtigsten Produktionsfaktoren und muss dementsprechend gefördert werden. Flexibilität und Dynamik sind auch im Personalbereich bedeutende Ziele. Der Druck von außen auf das Unternehmen wächst; ebenso wächst der Druck innerhalb des Unternehmens. Die Wissensträger sollen an das Unternehmen gebunden werden, um Leistung und Wettbewerbsvorteile erzielen zu können. Gleichzeitig soll die Arbeitnehmerschaft möglichst flexibel bleiben, um rasch auf neue Anforderungen der Unternehmensumwelt reagieren zu können.
Aber auch die Einstellungen der Arbeitnehmer haben sich gewandelt: die lebenslange Bindung an ein Unternehmen ist nicht mehr die optimale Arbeitsform für alle Arbeitnehmer. Durch die Notwendigkeit der größtmöglichen Flexibilität der Unternehmen können diese ihren Mitarbeitern keine Arbeitsplatzgarantie mehr geben; im Gegenzug schwindet auch die Loyalität der Mitarbeiter gegenüber ihrem Unternehmen. Häufige Unternehmenswechsel sind keine Seltenheit, wenn der Mitarbeiter glaubt, anderswo bessere finanzielle Möglichkeiten oder Karriereaussichten zu finden.
Auch wenn der gesamte Personalbereich gefordert ist, sich an diese neuen Charakteristika und Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen, soll sich diese Arbeit auf die Entlohnung der Mitarbeiter in der New Economy konzentrieren.
Neue Strukturen in den Unternehmen, Marktanforderungen und Arten der Beschäftigung fordern teils neue, teils angepasste Formen der Entlohnung.
Es ist unbestritten, dass Geld nicht die einzige Motivation für Arbeit und Leistung ist, dennoch ist Entlohnung einer der […]
	In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der Wirtschaft stark verändert: die Märkte wurden dynamischer und globaler, die Unternehmen mussten lernen, flexibler, unbürokratischer und innovativer zu agieren. Neue Produkte und Dienstleistungen entstanden im Rahmen der neuen Kommunikationstechnologien. Der Übergang zur Informationsgesellschaft wurde vielfach als ebenso revolutionär wie der Entritt ins Industriezeitalter beschrieben.
Auch wenn alle Unternehmen von diesen Veränderungen betroffen sind, wird der Begriff New Economy (erstmals erwähnt im Jahr 1994) primär für jene Unternehmen verwendet, die die neuen Kommunikations- und Informationstechnologien herstellen, betreiben oder intensiv einsetzen.
Die neue Unternehmensumwelt und die neuen Strukturen in der New Economy stellen geänderte Ansprüche an den Personalbereich. Das Wissen der Mitarbeiter wird zu einem der wichtigsten Produktionsfaktoren und muss dementsprechend gefördert werden. Flexibilität und Dynamik sind auch im Personalbereich bedeutende Ziele. Der Druck von außen auf das Unternehmen wächst; ebenso wächst der Druck innerhalb des Unternehmens. Die Wissensträger sollen an das Unternehmen gebunden werden, um Leistung und Wettbewerbsvorteile erzielen zu können. Gleichzeitig soll die Arbeitnehmerschaft möglichst flexibel bleiben, um rasch auf neue Anforderungen der Unternehmensumwelt reagieren zu können.
Aber auch die Einstellungen der Arbeitnehmer haben sich gewandelt: die lebenslange Bindung an ein Unternehmen ist nicht mehr die optimale Arbeitsform für alle Arbeitnehmer. Durch die Notwendigkeit der größtmöglichen Flexibilität der Unternehmen können diese ihren Mitarbeitern keine Arbeitsplatzgarantie mehr geben; im Gegenzug schwindet auch die Loyalität der Mitarbeiter gegenüber ihrem Unternehmen. Häufige Unternehmenswechsel sind keine Seltenheit, wenn der Mitarbeiter glaubt, anderswo bessere finanzielle Möglichkeiten oder Karriereaussichten zu finden.
Auch wenn der gesamte Personalbereich gefordert ist, sich an diese neuen Charakteristika und Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen, soll sich diese Arbeit auf die Entlohnung der Mitarbeiter in der New Economy konzentrieren.
Neue Strukturen in den Unternehmen, Marktanforderungen und Arten der Beschäftigung fordern teils neue, teils angepasste Formen der Entlohnung.
Es ist unbestritten, dass Geld nicht die einzige Motivation für Arbeit und Leistung ist, dennoch ist Entlohnung einer der […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
ID 6488 
Schlagbauer, Theresa: Auswirkungen des gesamtwirtschaftlichen Wandels in der New 
Economy auf Entlohnungssysteme und Arbeitsbeziehungen 
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003  
Zugl.: Wien, Wirtschaftsuniversität, Diplomarbeit, 2002 
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, 
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von 
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der 
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, 
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung 
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen 
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik 
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich 
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des 
Urheberrechtes. 
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in 
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, 
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei 
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. 
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können 
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die 
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine 
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen. 
Diplomica GmbH 
http://www.diplom.de, Hamburg 2003 
Printed in Germany
1 
1
Einleitung...3
2
Grundlagen zur Entlohnung ...6
2.1
Begriffliche Grundlagen ...6
2.2
Theoretische Grundlagen für Entgeltsysteme...7
2.2.1
Lohngerechtigkeit...9
2.3
Faktoren der Gehaltsfindung ...10
2.3.1
Interne Faktoren der Gehaltsfindung ...10
2.3.2
Externe Faktoren der Gehaltsfindung ...13
2.4
Formen der Entlohnung ...14
2.4.1
Grundlohn bzw. Zeitlohn...16
2.4.2
Leistungsentgelt...18
2.4.3
Mitarbeiterbeteiligung/ Erfolgsbezogene Entlohnung ...24
2.4.4
Soziallohn...28
3
Die New Economy...31
3.1
Begriffsdefinition...31
3.2
Die Geschichte der New Economy...34
3.3
Kennzeichen der New Economy...38
3.3.1
Neue Informations- und Kommunikationstechnologien...39
3.3.2
Gesamtwirtschaftliche Charakteristika ...44
3.3.3
Industrielle Charakteristika ...49
3.3.4
Regierung ...50
3.3.5
Arbeitswelt...51
4
Entlohnung in der New Economy...57
4.1
Der neue psychologische Vertrag ...58
4.2
Grundlohn ...60
4.2.1
Funktions oder Personenbezogene Entlohnung ...60
4.2.2
Skill-based Pay...62
4.2.3
Competency-based Pay ...64
4.2.4
Broadbanding ...65
4.3
Leistungsentgelt...67
4.3.1
Voraussetzungen für effektives Leistungsentgelt...68
4.3.2
Merit Pay...69
4.3.3
Einmalzahlung und Bonus ...71
4.3.4
Management by Objectives...71
2 
4.4
Mitarbeiterbeteiligung / Erfolgsbezogene Entlohnung ...75
4.4.1
Gainsharing ...76
4.4.2
Goalsharing ...77
4.4.3
Profit Sharing/Gewinnbeteiligung ...79
4.4.4
Stock Plans und Stock Option Pläne ...79
4.4.5
Andere Arten der Eigenkapitalbeteiligung ...82
4.5
Entlohnung von Teams ...83
4.5.1
Work Teams ...84
4.5.2
Projektteams ...84
4.5.3
Parallele Teams ...85
4.5.4
Partnership Teams ...86
4.6
Soziallohn...87
4.6.1
Cafeteria-Systeme ...87
4.7
Atypische Beschäftigungsformen...92
4.7.1
Teilzeitarbeit ...93
4.7.2
Geringfügige Beschäftigung ...95
4.7.3
Befristete Beschäftigung ...95
4.7.4
Job Sharing ...96
4.7.5
Leihpersonal/Leasingpersonal...97
4.7.6
Selbständigkeit...97
4.7.7
Freie Dienstnehmer...98
4.7.8
Telearbeit/Heimarbeit...99
5
Zusammenfassung ... 102
6
Abbildungsverzeichnis ... 103
7
Tabellenverzeichnis... 103
8
Literaturverzeichnis ... 104
3 
1  Einleitung 
In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der Wirtschaft stark 
verändert: die Märkte wurden dynamischer und globaler, die Unternehmen mussten 
lernen, flexibler, unbürokratischer und innovativer zu agieren. Neue Produkte und 
Dienstleistungen entstanden im Rahmen der neuen Kommunikationstechnologien. 
Der Übergang zur Informationsgesellschaft wurde vielfach als ebenso revolutionär 
wie der Entritt ins Industriezeitalter beschrieben (vgl. Browning/Reiss, 2002).  
Auch wenn alle Unternehmen von diesen Veränderungen betroffen sind, wird der 
Begriff ,,New Economy" (erstmals erwähnt im Jahr 1994) primär für jene 
Unternehmen verwendet, die die neuen Kommunikations- und 
Informationstechnologien 
,,herstellen, betreiben oder intensiv einsetzen" 
(Gassler/Rammer, 2000, S.3).  
Die neue Unternehmensumwelt und die neuen Strukturen in der New Economy 
stellen geänderte Ansprüche an den Personalbereich. Das Wissen der Mitarbeiter 
wird zu einem der wichtigsten Produktionsfaktoren und muss dementsprechend 
gefördert werden. Flexibilität und Dynamik sind auch im Personalbereich bedeutende 
Ziele. Der Druck von außen auf das Unternehmen wächst; ebenso wächst der Druck 
innerhalb des Unternehmens. Die Wissensträger sollen an das Unternehmen 
gebunden werden, um Leistung und Wettbewerbsvorteile erzielen zu können. 
Gleichzeitig soll die Arbeitnehmerschaft möglichst flexibel bleiben, um rasch auf neue 
Anforderungen der Unternehmensumwelt reagieren zu können.  
Aber auch die Einstellungen der Arbeitnehmer
1
 haben sich gewandelt: die 
lebenslange Bindung an ein Unternehmen ist nicht mehr die optimale Arbeitsform für 
1
 Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wurde von einer durchgehenden Berücksichtigung weiblicher 
und männlicher Ausdrucksformen (Mitarbeiter/innen, ArbeitnehmerInnen etc.) abgesehen. Mit der 
gewählten Form wird der Bestimmung des §1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung 
von Mann und Frau im Arbeitsleben entsprochen. 
4 
alle Arbeitnehmer. Durch die Notwendigkeit der größtmöglichen Flexibilität der 
Unternehmen können diese ihren Mitarbeitern keine Arbeitsplatzgarantie mehr 
geben; im Gegenzug schwindet auch die Loyalität der Mitarbeiter gegenüber ihrem 
Unternehmen. Häufige Unternehmenswechsel sind keine Seltenheit, wenn der 
Mitarbeiter glaubt, anderswo bessere finanzielle Möglichkeiten oder 
Karriereaussichten zu finden. 
Auch wenn der gesamte Personalbereich gefordert ist, sich an diese neuen 
Charakteristika und Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen, soll sich diese Arbeit 
auf die Entlohnung der Mitarbeiter in der New Economy konzentrieren.  
Neue Strukturen in den Unternehmen, Marktanforderungen und Arten der 
Beschäftigung fordern teils neue, teils angepasste Formen der Entlohnung.  
Es ist unbestritten, dass Geld nicht die einzige Motivation für Arbeit und Leistung ist 
(vgl. Rosenstiel, 1975, S. 112), dennoch ist Entlohnung einer der 
Hauptbeweggründe, Leistung zu erbringen 
Diese Arbeit beschränkt sich auf die Entlohnung als Anreizfaktor für die 
Leistungserbringung in Organisationen, ohne anzweifeln zu wollen, dass Geld nicht 
der einzige und vielleicht auch nicht der wichtigste Motivator ist.  
Ich beschäftige mich in meiner Arbeit mit folgender Frage:  
,,Welche Anforderungen stellt der gesamtwirtschaftliche Wandel und das Entstehen 
der New Economy an Entgeltsysteme, welche neuen Formen der 
Arbeitsbeziehungen entstehen und welche Formen der Entlohnung werden kreiert 
und angewendet?" 
Nach der Einleitung bietet das zweite Kapitel eine Übersicht zum Thema Entlohnung. 
Begriffliche und theoretische Grundlagen werden geklärt und die wichtigsten Formen 
der Entlohnung kurz erläutert. 
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der New Economy. Nach begrifflichen 
Definitionen wird ein kurzer Überblick gegeben, wann und warum die New Economy 
5 
entstand und welche Charakteristika die New Economy kennzeichnen. Hier wird 
besonders auf die neuen Informations - und Kommunikationstechnologien und die 
Arbeitswelt in der New Economy eingegangen. 
Im vierten Kapitel werden die beiden vorangegangenen Kapitel zusammengeführt 
und erläutert, welche Formen der Entlohnung in der New  Economy Anwendung 
finden sollten und welche neuen Möglichkeiten der Entlohnung in der New Economy 
entstanden sind bzw. durch das Entstehen der New Economy begünstigt wurden. Am 
Ende des vierten Kapitels wird speziell auf atypische Beschäftigungsformen 
eingegangen, deren Ausbreitung durch die notwendige Flexibilität in der New 
Economy vorangetrieben wurde. 
6 
2  Grundlagen zur Entlohnung 
2.1  Begriffliche Grundlagen 
,,Das Entgelt ist die materielle Gegenleistung, die ein Mitarbeiter aufgrund eines 
vertraglichen Arbeitsverhältnisses von der ihn beschäftigenden Organisation 
erhält." (Erfort, 1998, S. 7) 
Entgelt ist somit der Oberbegriff für den Lohn der gewerblichen Arbeitnehmer und 
das Gehalt der Angestellten. In der vorliegenden Arbeit werden die Begriffe Entgelt 
und Vergütung synonym verwendet. 
Während das Entgelt für den Arbeitnehmer meist die einzige Form von Einkommen 
ist, stellt es für den Arbeitgeber Kosten und den Preis des Produktionsfaktors Arbeit 
dar (vgl. Bühner, 1997, S. 157). Daraus entsteht ein Interessenskonflikt zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da der Arbeitgeber den Kostenfaktor Entgelt 
möglichst niedrig halten will, während der Arbeitnehmer ein möglichst hohes 
Einkommen wünscht, um seine Bedürfnisse befriedigen zu können. 
,,Das Entgeltsystem beinhaltet alle aus dem Zielsystem des Unternehmens 
abgeleiteten und zu einem integrierten Maßnahmenbündel verknüpften 
materiellen Anreize bzw. Belohnungen, die von der Organisation für die durch 
ihre Mitglieder erbrachten Arbeitsleistungen aufzuwenden sind." (Erfort, 1998, 
S. 7). 
,,Der  Entlohnungsgrundsatz impliziert das allgemeine, übergeordnete 
Prinzip, nach dem die Entlohnung insgesamt oder in wesentlichen Teilen 
geordnet ist (z.B. Zeit-, Akkord- und Prämienlohn). Davon zu unterscheiden ist 
die  Entlohnungsmethode als der konkrete Modus, in dem ein 
Entlohnungsgrundsatz im Betrieb operationalisiert und vor Ort realisiert wird." 
(Schettgen, 1996, S. 292; Hervorhebung im Original kursiv) 
7 
In der einschlägigen Literatur herrscht eine rege Diskussion über den Motivationswert 
von finanziellen Vergütungsbestandteilen. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage 
kann allerdings nicht gegeben werden. Fest steht, dass in unserer Gesellschaft Geld 
als Mittel zur Befriedigung vieler Bedürfnisse benötigt wird. Allerdings ist die 
Bedeutung von Geld interindividuell stark unterschiedlich: 
,,So ist es denkbar, dass für den einen Geld Selbstzweck ist, Erwerb und 
Besitz von Geld ihn befriedigt, während es für einen zweiten seine Bedeutung 
vom jeweils angestrebten Ziel erhält, etwa der Annäherung an das Ziel des 
Eigenheimes, während für den dritten Geld soziale Geltung und Prestige, für 
den vierten Macht und für den fünften ein Symbol der eigenen Leistung ist." 
(Rosenstiel, 1975, S. 111)  
Je nach Bedürfnisstruktur ist auch die motivationale Wirkung der finanziellen 
Entlohnung verschieden. Zahlreiche Studien belegen, dass andere Faktoren 
ebenfalls großen Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter ausüben. 
Rosenstiel nennt in seinen Arbeiten neben finanziellen Anreizen auc h soziale 
Anreize, Anreize der Arbeit selbst und Anreize des organisatorischen Umfeldes (vgl. 
Rosenstiel, 1975, S. 231).  
2.2  Theoretische Grundlagen für Entgeltsysteme 
In der Literatur werden sieben Anforderungen an Entgeltsysteme gestellt: 
·
  Transparenz : transparent, verständlich und offen kommuniziert und 
ausgestaltet 
·
  Flexibilität: flexibel, anpassungsfähig und situativ entwickelbar 
·
  Performance-Bezug: leistungsbezogen bzw. leistungsorientiert 
·
  ,,Gerechtigkeit": leistungs-, anforderungs-, verhaltens- und sozialgerecht 
·
  Wettbewerbsfähigkeit: wettbewerbsfähig auf dem internen und externen 
Arbeitsmarkt, marktgerecht, marktkonform und attraktiv gestaltet 
·
  Wirtschaftlichkeit 
8 
·
  Ganzheitlichkeit: auf die sonstigen personalpolitischen Maßnahmen und 
Programme bezogen sowie  in ein ganzheitliches Personalmanagement 
integriert 
(vgl. Erfort, 1998, S. 9) 
Bezüglich der Ganzheitlichkeit der Entgeltsysteme sei hier nur kurz auf die 
Bedeutung der Abstimmung der betrieblichen Entgeltpolitik mit den anderen 
Teilbereichen und Funktione n innerhalb der Personalpolitik eines Unternehmens 
hingewiesen. Entlohnung, Führung, Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, 
Personalauswahl und Leistungsmanagement sollten aufeinander abgestimmt sein 
und ein integriertes ,,Personalpaket" ergeben. Bei mangelhafter Abstimmung der 
einzelnen Bausteine besteht die Gefahr der Inkonsistenz in der Personalarbeit. Wird 
etwa die Entwicklung zusätzlicher Fähigkeiten bei den Mitarbeitern in den 
Unternehmensgrundsätzen als vorrangiges Ziel betrachtet, die benötigten 
Fähigkeiten allerdings nicht intern entwickelt, sondern extern erworben, oder die 
Mitarbeiter für den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen nicht belohnt, führt sich die 
Betonung auf die Personalentwicklung ad absurdum und schadet so in vielen Fällen 
auch dem Image der Personalarbeit im Betrieb.  
Das Unternehmen ist bei der Gestaltung eines Entgeltsystems allerdings durch 
mehrere Faktoren in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt:  
·
  Gesetzliche Regelungen, Kollektivverträge, Rechtssprechung: 
Kollektivverträge setzen Mindestanforderungen in Bezug auf das 
Arbeitsentgelt. Durch die Zwangsmitgliedschaft aller Arbeitgeber bei der 
Wirtschaftskammer und die Kollektivvertragsangehörigkeit kraft Mitgliedschaft 
sind die geltenden Kollektivverträge auf nahezu alle Arbeitsverträge 
anzuwenden. Kollektivverträge gelten unmittelbar (d.h. sie sind ohne Zutun 
der Parteien auf die Arbeitsverträge anzuwenden) und in den meisten Fällen 
einseitig zwingend (d.h. es gelten nur für den Arbeitnehmer günstigere 
Vereinbarungen). Auch gesetzliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen 
wirken einseitig zwingend auf Arbeitsverträge. Bestehende gesetzliche 
Regelungen werden bei Bedarf durch die Rechtssprechung interpretiert. 
Beispiele für gesetzliche oder kollektivvertragliche Regelungen sind  das 
Arbeitszeitgesetz und die im Kollektivvertrag verankerten Mindestgehälter.  
9 
·
  Zielkonflikte: Zwischen den oben genannten Anforderungen an 
Entgeltsysteme kann es zu Zielkonflikten kommen. So fordert das Ziel der 
Wettbewerbsfähigkeit hohe Gehälter, während das Unternehmen aufgrund der 
notwendigen Wirtschaftlichkeit möglichst niedrige Gehälter zahlen will. Es 
kann unter anderem auch zu Konflikten zwischen Leistungsgerechtigkeit und 
Sozial-, Verhaltens - und Anforderungsgerechtigkeit kommen.  
·
  Bestehende Arbeitsverträge: Bei Einführung eines neuen Entgeltsystems in 
einem Unternehmen bleibt der Arbeitgeber weiterhin an die bestehenden 
Verträge gebunden. Nur mit Zustimmung der Mitarbeiter können diese 
Verträge abgeändert und an das neue System angepasst werden. 
2.2.1  Lohngerechtigkeit 
Es gibt fünf Kriterien, anhand derer man die Qualität eines Entgeltsystems in Bezug 
auf Gerechtigkeit beurteilen kann: 
·
  Anforderungsgerechtigkeit: Die Relation zwischen den Anforderungen der 
zu erfüllenden Tätigkeit und dem bezahlten Entgelt muss verhältnismäßig 
sein. 
·
  Leistungsgerechtigkeit: Die Entlohnung muss der persönlichen Leistung des 
Mitarbeiters gerecht werden. 
·
  Verhaltensgerechtigkeit: Die Einstellung des Arbeitnehmers in bezug auf 
seine Aufgabe und das Unternehmen, seine Motivation und sein Verhalten 
sollen ebenfalls in die Entlohnung miteinfließen. 
·
  Sozialgerechtigkeit/Bedarfsgerechtigkeit: Der tatsächliche Bedarf des 
Mitarbeiters soll berücksichtigt werden. Die Entgeltfortzahlung im 
Krankheitsfall oder das Karenzgeld beziehen den momentanen familiären und 
gesundheitlichen Zustand des Arbeitnehmers mit ein, obwohl zu dieser Zeit 
keine Leistung erbracht werden kann.  
·
  Marktgerechtigkeit/Verteilungsgerechtigkeit: Aufgrund des Gesetzes von 
Angebot und Nachfrage können die bezahlten Löhne variieren. 
(vgl. Nagel/Schlegtendal, 1998, 48f; Schettgen, 1996, S. 292f) 
10 
Durch die Beachtung dieser Kriterien soll eine möglichst gerechte Verteilung der 
Löhne unter den Arbeitnehmern erzielt werden.  
,,Gerechtigkeit ist dabei die Umschreibung für einen Zustand, der sowohl von 
Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern akzeptiert wird, aber auch vor 
außenstehenden Beobachtern Bestand hat." (Nagel/Schlegtendal, 1998, S. 
49) 
Da der Begriff ,,Gerechtigkeit" nie objektiv bestimmbar ist, sondern immer von den 
subjektiven Werten, Bedürfnissen und Haltungen der Beteiligten beeinflusst wird, ist 
eine absolute Gerechtigkeit, die von jedem Beteiligten akzeptiert werden kann, meist 
nicht möglich. 
2.3  Faktoren der Gehaltsfindung 
2.3.1  Interne Faktoren der Gehaltsfindung 
·
  Formale Ausbildung: In den meisten Fällen besteht ein Zusammenhang 
zwischen Ausbildung und Gehalt einer Person. In der öffentlichen Verwaltung 
ist diese Beziehung besonders stark ausgeprägt. Kritisiert an der Verwendung 
der Ausbildung als gehaltsbildenden Faktor wird häufig, dass es keinen 
zwingenden Zusammenhang zwischen formaler Ausbildung und Leistung gibt. 
Außerdem wird die Idee des lebenslangen Lernens und der 
fachunabhängigen Qualifikationen wie zum Beispiel soziale Kompetenzen 
(Social Skills) bei dieser Art der Gehaltsfindung vernachlässigt (vgl. 
Havranek/Niedl, 1999, S. 23). 
·
  Qualifikation/Berufserfahrung: Die Mitarbeiter können auch auf Basis ihrer 
individuellen Qualifikationen und Fähigkeiten eingestuft werden. Ziel dabei ist, 
höhere Flexibilität und größere Tiefe des Wissens zu schaffen. Allerdings ist 
zu beachten, das zusätzliche Qualifikationen im Unternehmen auch 
angewendet werden müssen, um ein höheres Gehalt zu rechtfertigen (vgl. 
Havranek/Niedl, S. 24). 
11 
·
  Seniorität: In vielen Kollektivverträgen sind Gehaltsentwicklungen an die 
Verweildauer in der Funktion, bzw. im Unternehmen, gebunden. Damit wollte 
man ursprünglich Betriebstreue und Bindung an den Betrieb fördern, da 
Mitarbeiterwechsel für das Unternehmen durch Rekrutierung und Einarbeitung 
sehr kostspielig sind (vgl. Zander, 1990, S. 3ff). Durch die sich rascher 
ändernden Anforderungen an die Arbeitnehmer sowie die Unternehmen wird 
Seniorität als gehaltsbildender Faktor zunehmend kritisiert (vgl. 
Havranek/Niedl, 1999, S.25). Bei Überbetonung des Senioritätsprinzips 
besteht auch die Gefahr, externe Personalbeschaffung großteils 
auszuschalten und so das interne Klima und die Innovationskraft des 
Unternehmens nachteilig zu beeinflussen. Es kann zu einer Überalterung der 
Belegschaft kommen, und die Rekrutierung neuer, leistungsfähiger 
Arbeitskräfte kann erschwert oder gänzlich verhindert werden (vgl. Zander, 
1990, S. 5). Inzwischen haben allerdings auch die Sozialpartner die Nachteile 
des Senioritätsprinzips erkannt: der neue Branchenkollektivvertrag im 
Telekombereich gilt, als erster österreichischer Kollektivvertrag ohne 
Einbeziehung des Senioritätsprinzips, als richtungsweisend.  
·
  Festgestellter Qualifikationszuwachs: Vor allem in beratenden Berufen und 
Expertenberufen steigt die Qualifikation mit der Anzahl der gemachten 
Erfahrungen und Projekte. Wenn sich dieser Qualifikationszuwachs in höherer 
Leistung niederschlägt, ist die Auswirkung auf das Gehalt gerechtfertigt (vgl. 
Havranek/Niedl, 1999, S. 26f). 
·
  Komplexität der Stelle, Wertigkeit der Funktion: Die Entlohnung nach 
Komplexität der Stelle ist eine Form der funktionsorientierten Entlohnung
2
. 
Jede im Unternehmen zu erledigende Aufgabe stellt gewisse Anforderungen 
an den Mitarbeiter.  
Elemente, die die Komplexität der Stelle bestimmen sind: Ausbildung 
(personenorientierter Aspekt), Berufserfahrung (Erfahrungen, die die Person 
benötigt, um die Funktion erfüllen zu können), Fachanforderungen (z.B. EDV-
Kenntnisse, rechtliche Anforderungen, BWL-Kenntnisse, etc.) und 
fachunabhängige Anforderungen (z.B. Führung, soziale Kompetenz, etc.). Die 
Komplexität der Stelle wird mit Hilfe von Methoden der Stellenbewertung 
2
 im Gegensatz zur personenorientierten Entlohnung wie z.B. bei Berücksichtigung der formalen 
Ausbildung 
12 
bestimmt (vgl. Havranek/Niedl, 1999, S. 27ff). In vielen Fällen wird anhand der 
Stellenbewertung ein Gehaltsband definiert, innerhalb dessen sich der 
Mitarbeiter auf Basis seiner Leistungen oder Fähigkeiten bewegen kann.  
·
  Leistungswert: In den meisten Kollektivverträgen ist kein Zusammenhang 
zwischen Leistung und Gehalt vorgesehen. Leistung kann nur im Zuge der 
Führungsaufgabe zwischen Mitarbeiter und Führungskraft festgestellt werden 
(vgl. Havranek/Niedl, 1999, S. 33ff). Auf die individuelle Leistung und die 
leistungsorientierte Entlohnung wird im folgenden noch näher eingegangen 
·
  Anwesenheit: Die Rolle, die der zeitliche Faktor Anwesenheit bei der 
Entlohnung spielt, zeigt sich an Themen wie Teilzeit- und 
Vollzeitbeschäftigung, Überstundenentlohnung und Mehrarbeit. Auch der 
Grundlohn, der monatlich bezahlt wird, kann als Form der Entlohnung nach 
Anwesenheit interpretiert werden. Es ist abzusehen, dass die Bezahlung für 
bloße Anwesenheit zugunsten der Bezahlung für die individuelle Leistung 
zurückgehen wird, was an der wachsenden Bedeutung von All-inclusive-
Verträgen erkennbar ist (vgl. Havranek/Niedl, 1999, S. 46f). 
·
  Statusprinzip: Entlohnungsunterschiede können auch durch die 
innerbetriebliche politische Macht- und Einflussverteilung begründet sein (vgl. 
Havranek/Niedl, 1999, S. 47). Auch die meist unterdurchschnittliche 
Bezahlung von bestimmten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Frauen) kann 
auf die bestehenden  Machtverhältnisse in Unternehmen und der 
Gesamtwirtschaft zurückgeführt werden. 
·
  Unternehmenscharakteristika: Appelbaum/Mackenzie nennen die 
Unternehmenscharakteristika als eine weitere Bestimmungsgröße für die 
Lohnhöhe. Hier werden Unternehmenskultur und Führungsstil, Struktur, Ziele 
der Unternehmung, Unternehmenspolitik und  strategie, Technologie, 
Wirtschaftlichkeit, Größe, Profitabilität und Strategie am Arbeitsmarkt 
(Hochlohn- oder Niedriglohnstrategie) genannt (vgl. Appelbaum/Mackenzie, 
1996, S. 32). 
13 
2.3.2  Externe Faktoren der Gehaltsfindung 
·
  Marktprinzip: Wie schon erwähnt, ist Wettbewerbsfähigkeit eine zentrale 
Anforderung an ein Gehaltssystem. Wenn ein Unternehmen unter dem am 
Arbeitsmarkt geltenden Gehalt zahlt, wird es kaum in der Lage sein, 
qualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren. Unternehmen, die sehr hohe Gehälter 
zahlen, bekommen die Auswirkungen am Betriebsergebnis zu spüren. 
Marktorientierte Entlohnung ermöglicht den Unternehmen, die benötigten 
Mitarbeiter am Arbeitsmarkt anzuwerben und im Unternehmen halten zu 
können (vgl. Havranek/Niedl, 1999, S. 48). Auch auf dem Arbeitsmarkt gilt das 
Prinzip von Angebot und Nachfrage. Je weniger Arbeitskräfte mit bestimmten 
Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind, desto höher ist das 
Gehalt, das sie verlangen können und umgekehrt (Zander, 1990, S. 6f). 
Bestimmungsgrößen sind hier die Anzahl der Arbeitssuchenden, deren 
Fähigkeiten und Kenntnisse, die Angebot-Nachfrage-Situation in dem 
bestimmten Gebiet sowie das Gehaltslevel der Konkurrenz (vgl. 
Appelbaum/Mackenzie, 1996, S. 32). 
·
  Regionalprinzip: Gehälter variieren je nach Region und den 
unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten, Sozialsystemen, etc. International 
gesehen kann ein niedriges Niveau der Gehälter einen Standortvorteil für 
Unternehmen gegenüber teureren Gebieten bringen (vgl. Havranek/Niedl, 
1999, S. 48f). 
·
  Branchenprinzip: Unterschiedliche Gehaltsniveaus für die gleiche Funktion in 
verschiedenen Branchen sind oft historisch bedingt. Starke Gewerkschaften 
haben die Macht, bei den Kollektivvertragsverhandlungen hohe Löhne zu 
fordern und durchzusetzen. Auch geringer Wettbewerb in einer Branche kann 
zu verhältnismäßig hohen Löhnen führen (vgl. Havranek/Niedl, 1999, S. 49f). 
Weitere branchenbezogene Merkmale, die die Lohnhöhe beeinflussen 
können, sind die wirtschaftliche Situation der Branche und die 
Fluktuationsrate. Auch unterschiedliche Entwicklungen in den verschiedenen 
Branchen werden im Gehaltsniveau der Branche widergespiegelt.  
·
  Gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Prinzip: Auch der Staat kann 
beispielsweise durch Festsetzung der Lohnnebenkosten oder Gewinn- und 
Unternehmenssteuern Einfluss auf die Gehaltshöhe nehmen (vgl. 
14 
Havranek/Niedl, 1999, S. 50). Die jeweilige gesamtwirtschaftliche Situation ist 
auch eine entscheidende Determinante für die Lohnhöhe (vgl. 
Appelbaum/Mackenzie, 1996, S. 32).  
2.4  Formen der Entlohnung 
Bühner (1997, S 158f) zählt drei Komponenten auf, aus denen sich das Entgelt 
zusammensetzen kann (siehe Abbildung 1): 
·
  Grundlohn/Zeitlohn: Der Mitarbeiter erhält einen Lohn für die von ihm 
erwartete Leistung auf Basis der gestellten Anforderungen oder der vom 
Mitarbeiter mitgebrachten Qualifikation. Methoden zur Festsetzung des 
Grundentgeltes sind Arbeitsbewertungs- und Potentialanalysen. 
·
  Zusatzlohn/Leistungslohn: Wenn der Mitarbeiter mehr als die von ihm 
erwartete Durchschnittleistung erbringt, erhält er zusätzlich zum Grundentgelt 
einen Leistungsanteil. 
·
  Soziallohn: Zum Soziallohn gehören unter anderem die Entgeltfortzahlung im 
Krankheitsfall, Urlaubsgeld sowie die betriebliche Altersversorgung.  
 (vgl. Bühner, 1997, S. 158f) 
E n t l o h n u n g
A r b e i t s e r g e b n i s   i . e . S .
A r b e i t s b e r e i c h   d e s   M i t a r b e i t e r s
S o z i a l s t a t u s
( p e r s ö n l i c h e   M e r k m a l e  
d e s   M i t a r b e i t e r s )
A r b e i t s e r g e b n i s   i . w . S .
( U n t e r n e h m e n s e r f o l g )
a n f o r d e r u n g s -
g e r e c h t
q u a l i f i k a t i o n s -
g e r e c h t
l e i s t u n g s -
g e r e c h t
E r f o l g s -
b e t e i l i g u n g
K a p i t a l -
b e t e i l i g u n g
g e s e t z l i c h
freiwillig
A r b e i t s -
b e w e r t u n g
-s u m m a r i s c h
-a n a l y t i s c h
Q u a l i f i k a t i o n s-
b e w e r t u n g
-P o t e n t i a l-
a n a l y s e
-B e u r t e i l u n g s -
g e s p r ä c h e
E r g e b n i s -
b e w e r t u n g
-Q u a n t i t ä t
-Q u a l i t ä t
- L e i s t u n g
- E r t r a g
- G e w i n n
-E i g e n -
k a p i t a l
-F r e m d-
k a p i t a l
- S o z i a l-
v e r s i c h e r u n g
- A r b e i t s - u n d  
G e s u n d h e i t s -
s c h u t z
. . .
- G r a t i f i k a -
t i o n e n
- A l t e r s
- v e r s o r
g u n g e n
...
E n t l o h n u n g   d e s
e r w a r t e t e n A r b e i t s -
e r g e b n i s s e s
E n t l o h n u n g   d e s
e r w a r t e t e n A r b e i t s -
e r g e b n i s s e s
G r u n d l o h n
L e i s t u n g s l o h n
S o z i a l l o h n
Abbildung 1: Formen der Entlohnung 
(Bühner, 1997, S. 159) 
15 
Es gibt drei Arten, die Lohnhöhe zu bestimmen. Meist kommt eine Kombination 
mehrerer Varianten zum Einsatz: 
·
  Anforderungsgerechte Entlohnung: Es herrscht das Prinzip der Äquivalenz 
von Lohn und Anforderungen, das heißt, die Lohnhöhe wird von den 
körperlichen und geistigen Anstrengungen, die der Mitarbeiter zu bewältigen 
hat, bestimmt. Mittel zur Feststellung des anforderungsgerechten Lohnes ist 
die Arbeitsbewertung. Das Anforderungsprinzip kann bei der Festlegung der 
Höhe des Grundlohnes angewendet werden (vgl. Bühner, 1997, S. 159ff). 
·
  Qualifikationsgerechte Entlohnung: Hier kommt das Prinzip der Äquivalenz 
von Lohn  und Qualifikation bei der Grundlohnfindung zur Anwendung. Der 
Mitarbeiter wird entsprechend seiner Fähigkeiten und Kenntnisse entlohnt, 
unabhängig davon, welche dieser Fähigkeiten er tatsächlich bei der Ausübung 
seiner Arbeitsaufgabe nutzt. Die Qualifikation der Mitarbeiter kann mit Hilfe 
von Potentialanalysen und Mitarbeiterbeurteilungen bestimmt werden (vgl. 
Bühner, 1997, S. 165ff). 
·
  Leistungsgerechte Entlohnung (Pay for Performance): Nach dem Prinzip 
der Äquivalenz von Lohn und Leistung wird die tatsächlich erbrachte Leistung 
entlohnt und gleichzeitig ein Anreiz geboten, auch in Zukunft ein hohes 
Leistungsniveau zu halten. Um bestimmen zu können, ob die tatsächliche 
Leistung ausreichend für die Zahlung eines Leistungsanteils ist, ist eine Form 
der Zielvereinbarung notwendig, die angibt, welche Leistung vom Mitarbeiter 
erwartet wird. Die Bemessungsgrundlage für seine Leistung muss für den 
Mitarbeiter transparent, eindeutig interpretierbar und überschneidungsfrei sein. 
Um einen Anreiz zur Erbringung guter Leistung darstellen zu können, muss 
der direkte Zusammenhang zwischen Leistung und Entlohnung für den 
Mitarbeiter erkennbar sein (vgl. Bühner, 1997, S. 172ff).  
"Während die anforderungs- und qualifikationsgerechte Entlohnung eine 
erwartete Leistung bezahlen (ex-ante), erfolgt die Vergütung bei der 
leistungsgerechten Entlohnung nach Erreichen eines vorab definierten 
Arbeitsergebnisses (ex-post)." (Bühner, 1997, S. 172) 
16 
2.4.1  Grundlohn bzw. Zeitlohn 
Der Grundlohn ist die Vergütung, die ein Mitarbeiter, unabhängig von seiner 
individuellen Leistung, für die Ausführung einer Arbeitsaufgabe erhält. Die 
Grundlöhne der einzelnen Mitarbeiter werden je nach Anforderungsniveau der 
auszuführenden Tätigkeit differenziert.  
Mittel zur Untergliederung der Tätigkeiten nach Anforderungen sind analytische und 
summarische Methoden der Arbeitsbewertung. Bei der analytischen 
Arbeitsbewertung werden einzelne Anforderungsmerkmale wie Können, 
Verantwortung, Selbständigkeit, Kooperation und Führung mit Hilfe von 
Einzelarbeitswerten bewertet und aus der Summe der Einzelarbeitswerte ein 
Gesamtarbeitswert gebildet (z.B. Methode der HAY Group Unternehmensberatung). 
Bei der summarischen Arbeitsbewertung wird die Arbeitsaufgabe als Ganzes 
bewertet und ein Arbeitswert festgelegt bzw. die Tätigkeit wird in eine vorgegebene 
Tätigkeitengruppe eingeordnet (z.B. Genfer Schema, REFA-Standards, 
kollektivvertragliche Gruppen) (vgl. Nagel/Schlegtendal, 1998, S. 50; Bühner, 1997, 
S. 160f).  
Weitere Einflussfaktoren für die Höhe des Grundgehaltes können  die Dauer der 
Betriebszugehörigkeit, die Stellung in der Unternehmenshierarchie und natürlich der 
Wert der Arbeitskraft und ihrer Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt sein (vgl. 
Nagel/Schlegtendal, 1998, S. 49f). 
Die Ermittlung des Grundlohnes kann sowohl anforderungs- als auch 
qualifikationsorientiert erfolgen, wobei oft Kombinationen der beiden Methoden zum 
Einsatz kommen. Die untere Grenze des Grundlohnes ist das im anzuwendenden 
Kollektivvertrag vorgesehene Mindestentgelt. 
Der Grundlohn wird meist in Form eines Zeitlohnes gestaltet.  
17 
,,Beim Zeitlohn wird der Lohn nach der aufgewendeten Arbeitszeit (Stunden, 
Tage, Woche, Monat) bemessen; die in der Zeiteinheit ausgeführte 
Arbeitsleistung bleibt (zunächst) außer Betracht." (Löffelholz, 1993, S. 8) 
,,[Der Zeitlohn wird also] für jene Zeit berechnet, in der dieser [der 
Arbeitnehmer] sein Wissen, Können und seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber 
zur Vollbringung einer wirtschaftlichen Leistung zur Verfügung stellt." 
(Schrotta, 1959, S. 43) 
Ändert sich die Arbeitsleistung des Mitarbeiters, wird der Grundlohn nicht verändert. 
Für das Unternehmen bedeutet das eine Veränderung der Lohnkosten pro 
Leistungseinheit. Bei steigender Leistung sinken die Lohnkosten pro Leistungseinheit 
und vice versa (vgl. Löffelholz, 1993, S. 8f). 
Auch wenn beim Zeitlohn die Leistung des Arbeitnehmers keine unmittelbare 
Auswirkung auf die Höhe der Entlohnung hat, ist das Niveau der Arbeitsleistung 
dennoch nach unten und oben begrenzt. Die untere Grenze ist das 
Leistungsminimum,  ,,das gerade noch erlaubt ist, um nicht entlassen zu werden" 
(Schrotta, 1959, S. 44). Die obere Grenze ist das Leistungsniveau, ab dem eine 
Gehaltserhöhung oder Beförderung gerechtfertigt ist (vgl. Schrotta, 1959, S. 45). 
Auch wenn Leistungsänderungen keine direkten Auswirkungen auf die Lohnhöhe 
haben, wird auch beim Zeitlohn Leistung entlohnt, nämlich die Normalleistung 
innerhalb der obengenannten Grenzen, die im Arbeitsvertrag definiert ist (vgl. Lücke, 
1988, S. 61). Langandauernde Abweichungen von der erwarteten 
Normalarbeitsleistung ziehen als Konsequenz Kündigung oder Lohnerhöhung b eine 
Beförderung nach sich.  
Der Grundlohn ist heute in den meisten Unternehmen fixer Entgeltbestandteil und 
wird oft durch verschiedene variable Lohnanteile und Sozialleistungen ergänzt. 
Eine der grundsätzlichen Fragestellungen beim Grundlohn ist, ob der Lohn auf der 
Tätigkeit oder der Person, die die Tätigkeit ausführt, basieren soll. Diese Thematik 
wird im vierten Kapitel genauer erörtert. 
18 
Vorteile des Zeitlohnes sind die einfache Berechnung sowohl für den Arbeitgeber als 
auch den Arbeitnehmer sowie die leichte Verständlichkeit für den Arbeitnehmer. 
Außerdem ist eine Betonung der Qualität der Arbeitsleistung möglich, da die 
Arbeitnehmer nicht ausschließlich nach Quantität der Leistung entlohnt werden (vgl. 
Löffelholz, 1993, S. 10). Außerdem wirkt der Zeitlohn Überbelastungen von Mensch 
und Maschine entgegen (vgl. Lücke, 1988, S. 62). 
Ein  Nachteil der Entlohnung ausschließlich nach dem Zeitlohnprinzip ist, dass ohne 
zusätzliche variable Entgeltbestandteile kein Anreiz zu höheren Leistungen geboten 
wird, da sich die Leistung nicht unmittelbar im Gehalt widerspiegelt. Das 
Unternehmen allein trägt das Risiko für den Arbeitswillen der Mitarbeiter. Um die 
Leistung dennoch akzeptabel zu halten, sind in vielen Fällen Kontrollmechanismen 
oder eine zusätzliche leistungsabhängige Vergütung nötig (vgl. Löffelholz, 1993, S. 
10). Bei der Entlohnung durch Grundlohn ohne variable Leistungskomponente 
besteht außerdem die Gefahr der Unzufriedenheit bei Mitarbeitern mit 
überdurchschnittlichem Leistungsgrad (vgl. Bühner, 1997, S. 173).  
2.4.2  Leistungsentgelt 
Das Leistungsprinzip ist ein wichtiger Grundsatz der betrieblichen Lohngestaltung. 
Der Zusammenhang zwischen Leistung und Lohn ist ein wichtiger 
Bestimmungsfaktor dafür, dass die Mitarbeiter ihren Lohn als gerecht empfinden. 
Beim Prämienlohn ergänzt der Leistungsanteil den Grundlohn.  
Leistungslohn wird für die Art und Weise (qualitativ und quantitativ) gewährt, in der 
ein Mitarbeiter die ihm zugewiesene Aufgabe erledigt. Zu diesen Zweck muss 
Leistung gemessen und beurteilt werden. Welche Kriterien zur Messung der Leistung 
herangezogen werden ist abhängig von der jeweiligen Arbeitsaufgabe. 
Wichtig ist bei jeder Art der Leistungsentlohnung der zeitliche Zusammenhang 
zwischen Leistung und Gewährung des Leistungsentgelts. Liegt zwischen Leistung 
und Belohnung ein zu langer Zeitraum, wird die motivationale Wirkung des 
Leistungsentgelts stark eingeschränkt, da für den Mitarbeiter der Zusammenhang 
19 
zwischen Leistung und Belohnung nicht mehr oder nur mehr schwer 
nachzuvollziehen ist.  
Im folgenden soll auf den Akkordlohn und den Prämienlohn, die zwei wichtigsten 
Entgeltgrundsätze, die auf dem Leistungsprinzip beruhen, eingegangen werden. 
2.4.2.1  Akkordlohn 
Beim Akkordlohn wird der Arbeitnehmer entsprechend seiner mengenmäßigen 
Arbeitsleistung entlohnt. Der Arbeitnehmer erhält pro gefertigter Leistungseinheit 
einen bestimmten Geldsatz, wobei das Verhältnis zwischen Lohn und Leistung meist 
linear und proportional ist. Untergrenze ist natürlich auch beim Akkordlohn das 
kollektivvertragliche Mindestentgelt.  
In der Zeit, die dem Mitarbeiter für die Fertigung seines Produktionssolls vorgegeben 
ist, sind neben der effektiven Arbeitszeit auch Wartezeiten, Zeiten für 
störungsbedingte und persönliche Unterbrechungen, zusätzliche Tätigkeiten und 
Erholung des Mitarbeiters beinhaltet (vgl. Bühner, 1997, S. 174f).  
Es gibt auch die Möglichkeit, im Gruppenakkord zu entlohnen, wenn die Arbeit einer 
Gruppe und nicht die der einzelnen Arbeitnehmer abgrenzbar ist. In diesem Fall wird 
eine Gruppenleistung zugrunde gelegt und die Entlohnung für diese Leistung auf die 
einzelnen Mitarbeiter gleich oder nach einem festgelegten Schlüssel aufgeteilt.  
Für den Einzelakkord spricht, dass der einzelne  Arbeitnehmer seine Leistung und 
somit sein Gehalt selbst bestimmen kann.  
Die Vorteile beim Gruppenakkord sind die Förderung des 
Zusammengehörigkeitsgefühls und der Teamarbeit sowie die Motivation der 
leistungsschwächeren Mitarbeiter durch den Gruppendruck (vgl. Löffelholz, 1993, S. 
20). Es kann weiters eine Verringerung der Erfassungskosten durch weniger 
Akkordzettel erreicht werden (vgl. Lücke, 1988, S. 61). Allerdings kann es durch 
Gruppenakkord auch zu Spannungen zwischen leistungsstarken und 
leistungsschwächeren Mitarbeitern, zur Überforderung der leistungsschwächeren 
Mitarbeiter oder zur Ausnutzung der besseren Arbeiter kommen (durch die 
20 
sogenannten ,,Trittbrettfahrer"
3
). Auch ein ungeeigneter Gruppenführer kann die 
Leistung seiner Gruppe negativ beeinflussen (vgl. Lücke, 1988, S. 61). 
Voraussetzungen für die Entlohnung im Gruppenakkord sind homogene und nicht zu 
große Gruppen sowie die Abstimmung der Einzelarbeitsplätze aufeinander (vgl. 
Löffelholz, 1993, S. 21). 
Beim Akkordlohn kommt es bei einer Änderung der Arbeitsleistung des einzelnen 
Mitarbeiters nicht zu einer Modifikation der Stückkosten, sondern des bezahlten 
Entgelts. Der Arbeitgeber trägt also das Risiko des Leistungsrückganges nicht (im 
Gegensatz zum Zeitlohn), es geht auf den Arbeitnehmer über.  
Der Akkordlohn kann nur angewendet werden, wenn die Arbeit sowohl akkordfähig 
als auch akkordreif ist. 
·
  Akkordfähigkeit: Die Zeit und die produzierte Menge ist voll oder zumindest 
überwiegend selbst steuerbar, Arbeitsmethode und verfahren müssen vorher 
bekannt und zeitlich bestimmbar sein, das Arbeitsergebnis muss 
mengenmäßig erfasst werden und die Vorgabezeit reproduziert werden 
können (vgl. Fremmer, 1996, S. 13). 
·
  Akkordreife: Ein ausreichend geübter und eingearbeiteter Mitarbeiter muss 
aufgrund des Arbeitplatzes, des Arbeitsvorganges und des Arbeitsablaufs in 
der Lage sein, die Arbeit störungsfrei durchzuführen (vgl. Bühner, 1997, S. 
175). 
Auch konstante Arbeitsbedingungen sind Voraussetzung für die Anwendung des 
Akkordlohnes.  
Der Akkordlohn kann  weiters nicht angewendet werden, wenn es keine direkte 
Relation zwischen der Arbeitsleistung und dem quantitativen Ergebnis gibt. 
Die  Vorteile des Akkordlohnes sind die Leistungsgerechtigkeit und der Anreiz zu 
überdurchschnittlicher Leistung. Weiters wird das Leistungsrisiko für den Arbeitgeber 
gemindert (vgl. Bühner, 1997, S. 176). 
Abgesehen von der beschränkten Anwendbarkeit ist das Hauptproblem bei der 
Entlohnung im Akkord die schwierige Berechnung der Vorgabezeit (vgl. Löffelholz, 
3
 ,,Free-rider" problem: "Individuals may shirk their assignment because they know that the team's 
capabilities will make up for the loss of one person's performance" (Heneman, 2001, S. 454) 
21 
1993, S. 19). Dies führt zu mehreren  Nachteilen: wenn Vorgabezeiten als zu kurz 
betrachtet werden, steigt die Unzufriedenheit der Mitarbeiter. Überbeanspruchung 
der Mitarbeiter und Maschinen können die Folge von falsch oder ungenau 
berechneten Vorgabezeiten sein (vgl. Bühner,  1997, S. 176). Wenn Mitarbeiter zu 
immer höheren Leistungen angespornt werden, besteht die Gefahr, dass die hohen 
Stückzahlen am Markt nicht absetzbar sind und das Unternehmen zwar 
Produktionskosten tragen muss, jedoch keine Umsätze für die Überschüsse 
generiert. Durch die Betonung der quantitativen Leistung wird die Qualität oft 
vernachlässigt und zusätzliche Qualitätskontrollen werden notwendig. Außerdem 
führt die Akkordarbeit zu einem höheren Verschleiß von Betriebsmitteln und 
Werkstoffen. 
Durch Festlegung von Akkordobergrenzen sollen diese Nachteile abgeschwächt 
werden. Akkordobergrenzen vermindern die Überlastung der Arbeitnehmer und 
Maschinen, machen die Stückzahlen kalkulierbar und helfen bei der Wahrung von 
Qualitätsaspekten (vgl. Nagel/Schlegtendal, 1998, S. 52). Auch degressive 
Akkordsysteme, bei denen der Lohnzuwachs pro Leistungseinheit mit steigenden 
Stückzahlen abnimmt, können zum Schutz vor Überanstrengung eingesetzt werden. 
2.4.2.2  Prämienlohn 
Beim Prämienlohn wird zusätzlich zum Grundlohn eine Prämie für 
überdurchschnittliche Leistungen bezahlt, ,,wenn die Mehrleistung bzw. die Ersparnis 
vom Arbeitenden in der Regel nicht erwartet werden kann." (Lücke, 1988, S. 101) 
Prämien sind  ,,die unterschiedlichsten Arten von Geldzuwendungen zusätzlich zum 
Grundgehalt" (Fremmer, 1996, S. 27)  und können sowohl prozentual zum 
Grundgehalt als auch in absoluten Beträgen ausgezahlt werden (vgl. 
Nagel/Schlegtendal, 1998, S. 54).  
Bei der prozentualen Bemessung passt sich die Prämie automatisch an 
Kollektivvertragserhöhungen an, absolute Prämien müssen immer wieder neu 
ausgehandelt werden.  
Im Vergleich zum Akkordlohn ist der Leistungsbegriff beim Prämienlohn weiter 
gefasst. Der Prämienlohn besteht aus dem festen Grundlohn und einer 
22 
leistungsabhängigen Komponente, während der Akkordlohn nur von der Leistung 
bestimmt wird (auch wenn die kollektivvertraglichen Mindestlöhne einen 
Minimalverdienst garantieren) (vgl. Löffelholz, 1993, S. 24). Neben 
Mengenleistungsprämien, die häufig angewendet werden, wenn keine genauen 
Vorgabezeiten ermittelbar sind und deshalb die Voraussetzungen für den Akkordlohn 
nicht gegeben ist, sind auch  Qualitätsprämien, zum Beispiel für eine Senkung von 
Ausschuss und Nachbearbeitungszeiten,  Ersparnisprämien für sparsamen Einsatz 
von Produktionsfaktoren und 
Nutzungsgradprämien für optimale 
Betriebsmittelnutzung möglich.  Termineinhalteprämien belohnen die Termintreue, 
Umsatzprämien orientieren sich am generierten Umsatz. Auch gewünschtes 
Verhalten von Mitarbeitern wie zum Beispiel Flexibilität oder Bereitschaft zur 
Gruppenarbeit kann in Form von Prämien entlohnt werden. Oft werden auch mehrere 
Bezugsgrößen kombiniert, um unterschiedliche Ziele gleichzeitig verfolgen zu 
können. Grundsätzlich können alle jene Merkmale als Bezugsgröße dienen, die 
objektiv erfassbar sind, auf deren Größe die Mitarbeiter Einfluss nehmen können und 
deren Verbesserung betriebswirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist (vgl. 
Fremmer, 1996, S. 27ff). Es werden für die jeweilige Bezugsgröße Sollzahlen (die 
sogenannte ,,Prämiena usgangsleistung") ermittelt, bei deren Erreichung oder 
Überschreitung eine Prämie entsprechend der Form der Prämienlohnlinie ausbezahlt 
wird (vgl. Löffelholz, 1993, S. 25). 
Die Prämienlohnlinie gibt den Verlauf der Relation zwischen Leistung und 
Prämienhöhe an. Sie kann je nach Prämienart, Einflussfaktoren und speziellen 
Erfordernissen proportional (z.B. bei Mengen- und Zeitersparnisprämien), degressiv 
(z.B. bei Gefahr der Qualitätsminderung, gegen Überbeanspruchung von Mensch 
und Maschine), progressiv (z.B. bei Nutzungsprämien), progressiv-degressiv (um 
mittlere Ergebnisse zu erhalten) und gestuft sein (vgl. Fremmer, 1996, S. 32f). 
Prämienobergrenzen (auch Prämienendleistung genannt) sind dann anzuwenden, 
wenn die maximale Verfolgung eines Ziels negative Auswirkungen auf andere Ziele 
zur Folge haben kann (zum Beispiel der Zielkonflikt zwischen Qualität und Quantität).  
Analog zum Gruppenakkord kann auch eine Gruppenprämie für das Erreichen eines 
Gruppenziels gewährt werden. Vorteile der Gruppenprämie sind unter anderem die 
vereinfachte Leistungsberechnung und der geringere Überwachungsaufwand durch 
Selbstkontrolle in der Gruppe (vgl. Bühner, 1997, S. 187f). Allerdings müssen auch 
23 
hier ähnliche Voraussetzungen wie beim Gruppenakkord gegeben sein (siehe Kapitel 
2.4.2.1). 
Prämienlöhne sind im Gegensatz zu Akkordlöhnen breiter anwendbar. Prämien 
können beispielsweise dann eingesetzt werden, wenn der Mitarbeiter die 
Leistungsgröße beeinflussen kann, aber eine genaue Bestimmung der Leistung 
unmöglich oder wirtscha ftlich nicht vertretbar ist (vgl. Nagel/Schlegtendal, 1998, S. 
52f). Auch wenn die Beeinflussbarkeit der Ergebnisse durch den einzelnen 
Mitarbeiter abnimmt, können Prämien zum Beispiel zu optimaler Nutzung 
kapitalintensiver Maschinen, Reduzierung von Stillstandzeiten und Steigerung der 
Mengenleistung verwendet werden (vgl. Bühner, 1997, S. 177f). 
Weiters können Prämien auch bei bestimmten geistigen und kreativen Arbeiten 
angewendet werden, bei denen der Einsatz des Akkordlohns nicht möglich ist (vgl. 
Löffelholz, 1993, S. 27).  
Durch Anwendung von kombinierten Prämien mit mehreren Leistungsgrößen wird 
der Anwendungsbereich des Prämienlohns noch vergrößert.  
Eine Entlohnung im Prämiensystem ist nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer keinen 
Einfluss auf die Prämienbezugsgröße hat, seine Aufgabe primär in Anwesenheit 
besteht (z.B. Pförtner) oder bei Arbeitsbeginn weder das Ergebnis der Aufgabe noch 
die benötigte Zeit vorherzusehen ist (z.B. Forschung, bestimmte schöpferische 
Tätigkeiten) (vgl. Eckardstein/Schnelli nger, 1978, S. 181). 
Vorteile des Prämienlohnes sind die universellere Anwendbarkeit im Vergleich zum 
Akkordlohn, die Möglichkeit der Betonung unterschiedlichster Leistungskriterien 
sowie die Leistungsgerechtigkeit. 
Nachteilig ist bei der Prämienentlohnung, dass die Leistungsbestimmung in vielen 
Fällen von subjektiven Einschätzungen des Beurteilers beeinflusst wird.  
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2002
- ISBN (eBook)
- 9783832464882
- ISBN (Paperback)
- 9783838664880
- DOI
- 10.3239/9783832464882
- Dateigröße
- 598 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Wirtschaftsuniversität Wien – unbekannt
- Erscheinungsdatum
- 2003 (März)
- Note
- 1,0
- Schlagworte
- wirtschaft gehaltssysteme beschäftigungsformen
- Produktsicherheit
- Diplom.de
 
					