Lade Inhalt...

Implementierung und Nutzung eines Ratingssystems im Rahmen von Basel II

Chancen und Risiken aus der Sicht der Kreditinstitute

©2002 Diplomarbeit 87 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die aktuelle Diskussion über die neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen (kurz: Basel II) zeigt, dass noch nicht alle Fragen geklärt sind und viele Punkte dieses Papiers weiterhin kontrovers diskutiert werden. Es wird von verschiedenen Stellen eine Überarbeitung von Basel II gefordert.
Für die Sparkassen-Finanzgruppe beispielsweise geht es nicht nur um die Frage der differenzierteren risikoorientierten Eigenkapitalunterlegung bei Kreditinstituten, die mit der Stabilität des Finanzsystems verbunden ist, sondern auch um die Veränderung der Rahmenbedingungen der Kreditkonditionen und Transparenz in der Beziehung zwischen Kunden und Kreditinstitut. Dabei sollte eine sichere und zuverlässige Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen gewährleistet werden.
Die Sparkassen-Finanzgruppe befürwortet die Forderung nach einem effizienteren Eigenkapitaleinsatz und bessere Risikozuordnung, aber lehnt insgesamt einen höheren Eigenkapitaleinsatz ab. Kritisiert werden die zu hohen Kapitalunterlegungssätze, die nach Praxiseinschätzung nicht begründet sind. Erste Proberechnungen hätten dies bestätigt. Die Eigenkapitalbelastungen für die Institute müssen im Vergleich zu den bisherigen Vorschlägen deutlich gesenkt werden. Weiterhin haben die Proberechnungen ergeben, dass das interne Rating bei der Firmenkundenbewertung deutlich teurer für die Kreditinstitute wird als der herkömmliche Ansatz. Dadurch ergibt sich kein Anreiz zur Verwendung modernerer Risikomanagementinstrumente. Insgesamt ergeben sich zehn wichtige Kernforderungen der Sparkassen-Finanzgruppe, die an den Baseler Ausschuss herangetragen werden.
Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen klagen über die schlechte Versorgung mit Bankkrediten und befürchten eine Verschärfung der Situation durch Basel II. Dadurch würde die Kreditaufnahme für den Mittelstand erschwert werden und ihn im internationalen Wettbewerb schwächen. Nach ihrer Ansicht werden sich die Kredite erheblich verteuern. Aufgrund der hohen Kosten eines externen Ratings, stellt sich die Frage nach einem erschwinglichen Ratingverfahren. Weiterhin stellen die erforderlichen Transparenzanforderungen die Unternehmen vor weiteren Problemen, da sie aufgrund des internen Ratingverfahrens ihre vertrauliche Daten preisgeben müssen.
Auch bei den Experten herrscht noch Unklarheit darüber, wie sich die neuen Basler Regeln auf die Unternehmensfinanzierung auswirken werden. Es ist abzusehen, dass die Gewinner die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitungsteil
1.1 problemstellung
1.2 Zielvorstellung
1.3 Vorgehensweise

2 Veränderte Rahmenbedingungen für die Kreditinstitute durch Basel II
2.1 Die Idee von Basel II
2.1.1 Das problem der Eigenkapitalunterlegung
2.1.2 Von Basel I zu Basel II
2.2 Die Inhalte von Basel II
2.2.1 Die Ziele von Basel II
2.2.2 Der „Drei-Säulen-Ansatz“
2.3 Das Rating vor dem Hintergrund von Basel II
2.3.1 Die Entstehung und Bedeutung des Ratings
2.3.2 Das interne Rating
2.3.3 Das externe Rating
2.3.4 Der Vergleich zwischen internen und externen Rating

3 Zur Implementierung und Nutzung eines firmenkundenbezogenen Ratingsystems
3.1 Der derzeitige Kreditvergabeprozeß
3.1.1 Klassische Bonitätsprüfung
3.1.1.1 Traditionelle Jahresabschlussanalyse
3.1.1.2 Einbezug von qualitativen Informationen
3.1.2 Diskriminanzanalyse
3.1.3 Neuere Ansätze
3.1.3.1 Künstliche Neuronale Netze
3.1.3.2 Expertensysteme
3.2 Die Bonitätsprüfung anhand eines Ratingsystems
3.2.1 Ratingsystem der Bundesbank
3.2.2 Ratingsystem der Commerzbank
3.3 Anforderungen eines Ratingsystems in Hinblick auf Basel II
3.3.1 Aufbau des Ratingsystems
3.3.2 Anforderungen an das Ratingverfahren
3.3.3 Anforderungen an die Organisation der Bank

4 Möglichkeiten und Grenzen eines Ratingssystems in Hinblick auf Basel II
4.1 Aus interner Sicht der Bank
4.2 Aus externer Sicht des Kreditnehmers
4.3 Veränderung der Kreditbeziehung

5 Die aktuelle Diskussion um Rating bei Basel
5.1 Thesen zum Rating in Hinblick auf Basel II
5.2 Beurteilung der Thesen
5.3 Ausblick: Basel II bedeutet mehr Chancen als Risiken

6 Anhang
6.1 Definition von kleinen und mittleren Unternehmen
6.2 Eigenkapitalbelastungen nach QIS 2.5
6.3 Fremdkapitalquellen

7 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Der Zeitplan von Basel II

Abb. 2: Die drei Säulen von Basel II

Abb. 3: Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko

Abb. 4: Die Risikogewichte für Unternehmen

Abb. 5: Ratingtabelle

Abb. 6: Moody’s pyramide der Ratinganalyse

Abb. 7: Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung

Abb. 8: polaritäts-profil zur Management-Beurteilung

Abb. 9: Künstlich Neuronales Netz mit einer verborgenen Schicht

Abb.10: Aufbau eines Expertensystems

Abb.11: Bonitätsbeurteilungsverfahren der Deutschen Bundesbank

Abb.12: Eigenkapitalunterlegung anhand eines Beispielportfolios

1. Einleitungsteil

1.1 problemstellung

Die aktuelle Diskussion über die neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen (kurz: Basel II) zeigt, dass noch nicht alle Fragen geklärt sind und viele punkte dieses papiers weiterhin kontrovers diskutiert werden. Es wird von verschiedenen Stellen eine Überarbeitung von Basel II gefordert.

Für die Sparkassen-Finanzgruppe beispielsweise geht es nicht nur um die Frage der differenzierteren risikoorientierten Eigenkapitalunterlegung bei Kreditinstituten, die mit der Stabilität des Finanzsystems verbunden ist, sondern auch um die Veränderung der Rahmenbedingungen der Kreditkonditionen und Transparenz in der Beziehung zwischen Kunden und Kreditinstitut.[1] Dabei sollte eine sichere und zuverlässige Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen gewährleistet werden.

Die Sparkassen-Finanzgruppe befürwortet die Forderung nach einem effizienteren Eigenkapitaleinsatz und bessere Risikozuordnung, aber lehnt insgesamt einen höheren Eigenkapitaleinsatz ab. Kritisiert werden die zu hohen Kapitalunterlegungssätze, die nach praxiseinschätzung nicht begründet sind. Erste proberechnungen hätten dies bestätigt. Die Eigenkapitalbelastungen für die Institute müssen im Vergleich zu den bisherigen Vorschlägen deutlich gesenkt werden. Weiterhin haben die proberechnungen ergeben, dass das interne Rating[2] bei der Firmenkundenbewertung deutlich teurer für die Kreditinstitute wird als der herkömmliche Ansatz. Dadurch ergibt sich kein Anreiz zur Verwendung modernerer Risikomanagementinstrumente. Insgesamt ergeben sich zehn wichtige Kernforderungen der Sparkassen-Finanzgruppe, die an den Baseler Ausschuss herangetragen werden.[3]

Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen klagen über die schlechte Versorgung mit Bankkrediten und befürchten eine Verschärfung der Situation durch Basel II. Dadurch würde die Kreditaufnahme für den Mittelstand erschwert werden und ihn im internationalen Wettbewerb schwächen. Nach ihrer Ansicht werden sich die Kredite erheblich verteuern. Aufgrund der hohen Kosten eines externen Ratings, stellt sich die Frage nach einem erschwinglichen Ratingverfahren. Weiterhin stellen die erforderlichen Transparenzanforderungen die Unternehmen vor weiteren problemen, da sie aufgrund des internen Ratingverfahrens ihre vertrauliche Daten preisgeben müssen.

Auch bei den Experten herrscht noch Unklarheit darüber, wie sich die neuen Basler Regeln auf die Unternehmensfinanzierung auswirken werden. Es ist abzusehen, dass die Gewinner die Unternehmen mit guter Bonität sein werden.

Einer Studie der Universität Hamburg nach nehmen einige Banken in ihrer Kreditvergabepolitik die strengeren Baseler Kriterien schon vorweg.[4] Sie bevorzugen jetzt schon große Firmen mit positiver Gewinnentwicklung und handeln somit risikominimierend. Damit setzen sie aber langjährige Beziehungen mit Unternehmen schlechterer Bonität aufs Spiel, die eventuelle Existenzprobleme besitzen und zerstören somit langjährige Geschäftsbeziehungen.

Weiterhin wird die termingerechte Einrichtung der internen Ratingsysteme die Banken vor probleme stellen. Auch die Beschaffung eines angemessenen Datenbestandes zur Erfassung der Kreditrisiken dürfte sich als schwierig gestalten. Gerade kleinere Institute dürften mit dem stellenweise hohen Detaillierungsgrad und Komplexität der vorgeschlagenen Regelungen erhebliche probleme haben.[5] Deshalb sollten die einzelnen Scoring- und Ratingverfahren der Kreditinstitute miteinbezogen werden. Die Beschlüsse werden aber auch die Weiterentwicklung der internen Ratingverfahren, vor allem der Messungs- und Steuerungsverfahren verstärken. Grundsätzlich wird Basel II als ein Schritt in die richtige Richtung betrachtet, wenn auch in vielen punkten noch Kalibrierungsbedarf herrscht und viele Antworten offen bleiben.

Aus dem wissenschaftlichen Bereich wird außerdem Kritik an Basel II laut. Sieben professoren der London School of Economics kritisieren, dass die Vorschläge nicht die Tatsache der Endogenität von Risiken berücksichtigen.[6]

Nach ihrer Ansicht können die verwendeten Value-at-Risk-Modelle zu einer Destabilisierung der Wirtschaft beitragen und zu Zusammenbrüchen bei Firmenkunden führen, die andernfalls nicht auftreten würden. Sie halten die vom Baseler Ausschuss vorgeschlagenen Risikomodelle für untauglich und bezweifeln darüber hinaus die Qualität der Kreditratings von externen Agenturen, da sich ihre Ergebnisse schon oft als inkonsistent erwiesen hätten und ihre Risikoeinschätzung in der Regel nicht überprüfbar seien. Die Modellierung von operationellen Risiken sei angesichts der derzeitigen Datenbasis und Technologie unmöglich.

Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung wird auf jeden Fall weitreichende Auswirkungen auf die Kreditinstitute haben. Diese stehen vor erheblichen organisatorischen und technischen problemen. Basel II erfordert eine Überprüfung aller mit dem Eingehen und der Erfassung von Kredit- und operationellen Risiken verbundenen Abläufe und prozesse in den Banken.[7] Weiterhin erfolgen umfangreiche qualitative Anforderungen an die Organisation, die Risikostruktur, die prozesse und die Datenqualität der Institute.

Der Stand der derzeitigen Diskussionen zeigt, dass noch einige Modifikationen von verschiedenen Seiten verlangt wird und eine endgültige Umsetzung von Basel II derzeit noch offen bleibt.

1.2 Zielvorstellung

Durch die weitreichende Auswirkungen von Basel II muss sich der Bankensektor und die gesamte übrige Wirtschaft mit den Begriff des „Rating“ auseinandersetzen. Vor allem kleinere und mittlere Kreditinstitute stehen dadurch vor scheinbar unüberwindbaren problemen. Viele Änderungswünsche beziehen sich darauf, dass durch die Einführung von Basel II keine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der großen Institute entsteht, da internationale tätige Banken auf ihre bestehenden Ratingsysteme zurückgreifen können.

Entweder werden die kleinen Institute auf externe Ratings von Ratingagenturen zurückgreifen müssen oder sie implementieren eigene interne Ratingsysteme.

Die vorliegende Arbeit soll die neuen Basler Eigenkapitalvereinbarungen vorstellen und die Implementierung und Nutzung eines firmenkundenbezogenen Ratingsystems in Kreditinstituten analysieren. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht das Ratingsystem und dessen Anwendung in der Bank. Als Einstieg in die problematik erfolgt eine Darstellung und Vergleich der klassischen Bonitätsprüfung mit dem bankinternen Rating.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Ratings in Hinblick auf Basel II, werden die Konsequenzen für die Bank dargestellt. Es sollen die Chancen und Risiken herausgearbeitet und sowohl aus der Sicht der Bank als auch des Kreditkunden erörtert werden. Dabei wird der derzeitige Stand von Basel II mit einbezogen und auf noch mögliche Entwicklungen Bezug genommen. Abschließend werden zentrale Aussagen zum Rating in Thesenform präsentiert und diskutiert. Mit ein Ziel dieser Arbeit ist die Bewertung der vorgelegten Thesen und der Ausblick über mögliche Entwicklungen in der Bankenlandschaft in Hinblick auf Basel II.

1.3 Vorgehensweise

Im Kapitel 2 soll ein erster Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklung von Basel II gegeben werden. Als Einstieg wird auf die problematik des Eigenkapitals bei der Kreditvergabe eingegangen. Dazu wird die Entstehungsgeschichte von Basel I und dessen Inhalt beschrieben. Die wesentlichen Änderungen des zweiten Konsultationspapiers gegenüber Basel I runden den ersten Teil ab. Danach wird der Aufbau von Basel II und dessen einzelne Inhalte vorgestellt. Das Rating als wesentliche Komponente wird mit all seinen Elementen vorgestellt. Dazu gehören insbesondere das interne und externe Rating. Es erfolgt ein Vergleich zwischen diesen Verfahren, wobei die Gemeinsamkeiten und Unterschiede genannt werden.

Im Kapitel 3 wird anfangs der derzeitig üblicherweise zu findende Kreditvergabeprozess einer Bank aufgezeigt. Dazu werden die traditionellen und neueren Methoden zur Bonitätsprüfung vorgestellt. Es sollen die Unterschiede zwischen dem derzeitigen Kreditvergabeprozess und der Bewertung durch ein Ratingsystem erläutert werden. Als Beispiele dazu werden existierende Ratingsysteme der Deutschen Bundesbank und der Commerzbank vorgestellt.

Am Ende dieses Kapitels erfolgt die Analyse der Anforderungen und des Aufbaus eines Ratingsystems im Rahmen von Basel II. Dazu werden die Konsequenzen für die Kreditinstitute aufgezählt, die aufgrund der Regelungen zu erwarten sind.

Im Kapitel 4 werden die Möglichkeiten und Grenzen eines Ratingsystems aus verschiedenen Blickrichtungen betrachtet. Aus der Sicht der Bank sollen die Änderungen auf die Struktur durch Basel II analysiert werden, um Chancen und Risiken abzuwägen. Dadurch lassen sich aus Sicht der Unternehmen verschiedene Rückschlüsse auf die Kreditvergabepolitik ziehen. Danach werden die zu erwartenden Veränderungen der Rahmenbedingungen mit Blick auf das Kreditgeschäft betrachtet. Besonders das neue Verhältnis zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer steht hierbei im Mittelpunkt.

Im Kapitel 5 werden die gesammelten Aussagen und Thesen reflektiert und es erfolgt eine Aufzählung der wichtigsten Thesen in „Sinne“ von Aussagen. Danach erfolgt eine kritische Beurteilung der genannten Thesen auf dessen Gültigkeit. Die Arbeit schließt mit einen Ausblick ab, bei dem die zu erwartenden Entwicklungen für die Kreditinstitute genannt werden.

2. Veränderte Rahmenbedingungen für die Kreditinstitute durch Basel II

2.1 Die Idee von Basel II

Die Entstehung der Eigenkapitalvereinbarungen geht auf die Initiative des Ausschusses für Bankenaufsicht in Basel zurück. Ihr Anliegen war der Schutz des internationalen Finanzsektors vor ernsten Krisen. Damit dies gewährleistet wurde, sollten Banken für eingegangene Risiken eine bestimmte Höhe an Eigenkapital vorhalten. Dem Ausschuss gehören Vertreter der Bankaufsichtsbehörden und Zentralbanken der G-10 Staaten, der Schweiz und Luxemburg an.

Die Vorgaben des Baseler Ausschusses finden in EU-Europa über Richtlinien Eingang in das nationale Recht.[8]

2.1.1 Das problem der Eigenkapitalunterlegung

Im Jahre 1988 legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Eigenkapitalvereinbarung (kurz Basel I) vor, die Ende 1992 in Kraft trat. Auslöser für diese Maßnahme war ein bedrohlich tiefer Stand des Eigenkapitals der Banken, die ihre Ursache im starken Wettbewerb hatte. Damit wurde weltweit erstmalig die Eigenkapitalunterlegung für Kredite standardisiert und der Begriff Eigenkapital verbindlich definiert.[9] Da Kreditausfälle die Sicherheit der Einlagen einer Bank gefährden können, müssen Banken bei der Kreditvergabe einen bestimmten Betrag an Eigenkapital bereithalten. Basel I verlangt von den international tätigen Banken in den G10 Ländern, dass sie im Verhältnis zu einem Korb von Aktiva, die je nach Risikogehalt unterschiedlich gemessen werden, zumindest acht prozent Eigenkapital halten.[10] Dadurch soll bei Kreditausfällen größere Auswirkungen auf die Liquidität der Banken verhindert werden.

Kritisch wurde „die mangelnde Korrelation zwischen dem tatsächlichen Kreditrisiko und der korrespondierenden bankenaufsichtlichen Kapitalanforderung“[11] gesehen. Das bedeutet, dass die Bank für jeden Kredit unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers 8% Eigenkapital zur Absicherung vorhalten muss. Damit werden bei der Kreditvergabe an einen Kreditnehmer mit hervorragender Bonität die gleichen aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen gestellt, wie an einen Kreditnehmer mit unbefriedigender Zahlungsfähigkeit. Dies hat zur Folge, dass der gute Kreditnehmer den schlechten subventioniert.

Die Kreditkunden wurden bisher nur bei der Einteilung der Kreditnehmerkategorien (Staaten, Banken, Unternehmen) berücksichtigt, an die verschiedene Risikogewichtungen geknüpft sind. Bei der Risikomessung wurde ein Ansatz nach einzelnen portfolios gewählt, wobei die Forderungen entsprechend ihrer Schuldnerkategorie vier Risikogewichte (0, 20, 50 und 100 prozent) zugeteilt werden. Damit bestehen für einige Forderungen keine Eigenkapitalanforderungen, während Forderungen gegenüber Banken ein Risikogewicht von 20 prozent haben, was eine Eigenkapitalunterlegung von 1,6 prozent bedeutet. Für alle Forderungen gegenüber dem privaten Nichtbankensektor gilt die Standardanforderung von 8 prozent Eigenkapitalunterlegung.[12]

Die Schwachstelle dieser Regelung ist, dass sie zu wenig differenziert und die tatsächlichen ökonomischen Risiken der Banken ungenau abbildet. Schwachpunkte sind auch die fehlende Berücksichtigung von neuen Finanz- und Sicherungsinstrumenten wie Kreditderivate, Nettingvereinbarungen als auch der globale Einsatz von Sicherheiten.[13] Um diese Unzulänglichkeiten zu beheben, kam es zu einer Überarbeitung von Basel I.

2.1.2 Von Basel I zu Basel II

Im Jahre 1996 erfolgte eine Überarbeitung und Erweiterung von Basel I, bei der zur Berechnung des bankaufsichtlich geforderten Kapitals für Marktpreisrisiken erstmals bankinterne Risikomodelle zugelassen wurden. Damit sollten die Risiken der Kreditvergabe konkreter, wirklichkeitstreuer und im portfoliozusammenhang abgebildet zu werden. Vor allem sollten Handelspositionen in Anleihen, Aktien, Devisen und Rohstoffen aus der Regelung zum Kreditrisiko herausgenommen werden und mit ausdrücklichen Eigenkapitalanforderungen in bezug auf die offenen positionen der Bank in jedem Instrument versehen werden.

Im Gegensatz zum ersten Konsultationspapier, das bislang nur das Kreditrisiko umfasste, werden die Kreditinstitute nun verpflichtet sein, explizit Kapital für operationelle Risiken vorzuhalten. Operationale Risiken werden als die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen, Systemen oder von externen Ereignissen eintreten, definiert.[14] Demnach erfolgen Änderungen bei der Berechnung der Mindestkapitalanforderung. Es wurden konkret drei Berechnungsvorschläge zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für operationale Risiken vorgeschlagen. Weiterhin wurde der Anteil der Eigenkapitalanforderungen für operationale Risiken an der Mindesteigenkapitalanforderung für Kreditinstitute mit 20% vorgegeben.

2.2 Die Inhalte von Basel II

Aufgrund der allgemeinen Diskussion und offenen Fragen, wurde der Zeitplan von Basel II mehrere Male verändert. Es wurde vor allem befürchtet, dass der Zeitraum für die Einführung zu kurz sei, da ausreichend lange Zeitreihen benötigt werden. Vor allem mussten die verschiedenen Stellungnahmen in der Konsultationsphase mit berücksichtigt werden. Man einigte sich nach mehreren Änderungen auf folgenden verbindlichen Zeitplan:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Der Zeitplan von Basel II

Quelle: Tiskens, Taistra (2002)

Die einzelnen Inhalte werden immer noch kontrovers diskutiert. Es kommt der Anschein auf, dass viele Vorgaben willkürlich erscheinen. Im folgenden werden die Inhalte vorgestellt.

2.2.1 Die Ziele von Basel II

Das Konsultationspapier vom Juni 1999 war die erste komplette Revision des ersten Konsultationspapier und hatte einen konzeptionellen Inhalt. Es wurde bewusst sehr vage formuliert, damit schon früh Stellungnahmen eingehen konnten.

Es verfolgt folgende Ziele:[15]

- Förderung der Sicherheit und Solidität des Finanzwesens. Damit soll die Eigenkapitalausstattung im Bankensystem mindestens auf dem derzeitigen Stand bleiben.
- Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit.
- Umfassende Behandlung von Risiken.
- Einbeziehung von Ansätzen für die Ermittlung angemessener Eigenkapital-ausstattungen, die dem Risikograd von positionen und Geschäften einer Bank angemessen Rechnung tragen.
- Fokus auf international tätige Banken. Die Grundsätze sollen sich auch für die Anwendungen auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeiten eignen.

Die Eigenkapitalstandards unterliegen nun einer stärkeren Differenzierung der Bonitätsgewichtung der Risikoposition. Dieses Bonitätsrisiko wird in Zukunft durch die Durchführung eines Ratings ermittelt. Weiterhin sollen die aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten und im bankinternen Risikomanagement stärker berücksichtigt werden.

2.2.2 Der „Drei-Säulen-Ansatz“

Das Kernstück von Basel II bildet der sogenannte „Drei-Säulen-Ansatz“. Es soll weg von der Aufsichtstätigkeit, welche sich lediglich auf Berichte und Meldungen von Banken und auf prüfungsberichte von Wirtschaftsprüfern stützen konnte, zu einer stärker qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht führen.[16]

Die neue Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen: Mindestkapitalanforderungen, aufsichtliches Überprüfungsverfahren und Marktdisziplin.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Die drei Säulen von Basel II

Quelle: Deutsche Bundesbank 2001

Säule 1: Mindestkapitalanforderungen

Die erste Säule legt die neuen Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken fest. Banken müssen für jeden vergebenen Kredit Eigenkapital für den Fall eines Kreditausfalls vorhalten. Bei der Ermittlung des Risikopotentials werden nun erstmals Ratingverfahren eingesetzt, um die verschiedenen Bonitäten der Kreditnehmer und somit die Kreditausfallwahrscheinlichkeiten wirklichkeitsgetreu identifizieren zu können. Künftig soll die Höhe des zu hinterlegenden Eigenkapitals von dem Ratingergebnis des Kreditnehmers abhängig gemacht werden und nicht mehr generell alle Kredite mit 8 prozent haftenden Eigenkapital zu hinterlegen.

Basel II hält sowohl an der bisherigen Definition des Eigenkapitals, als auch an der Mindesteigenkapitalquote von 8 prozent im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva fest.

Die folgende Formel zeigt die Bemessung der Eigenkapitalausstattung einer Bank:

Eigenkapital :(Kreditrisiko+ Marktrisiko+ operationelles Risiko) ³ mind. 8%

Eine Verbesserung der Risikomesssysteme soll durch eine Erweiterung der bisherigen Risikoarten des Kredit- und Marktrisiko mit dem operationalen Risiko erreicht werden. Auf die Messung des Marktrisiko und des operationellen Risiko wird im weiteren nicht näher eingegangen.

Bei der Messung des Kreditrisikos dürfen zukünftig zwei verschiedene Ansätze verwendet werden:

Ansätze zur Bemessung des Kreditrisikos

- Standardansatz (modifizierte Version des bisherigen Ansatzes)

- IRB-Ansatz (Internal Ratings-based Approach)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das

Kreditrisiko

Quelle: paul (2001), S.18

Beim Standardansatz ergeben sich die anzusetzenden risikogewichteten Aktiva aus dem Kreditbetrag und dem Risikogewicht. Das Risikogewicht hängt nun von der Bonitätsbeurteilung einer Ratingagentur ab, welche von einer nationalen Bankaufsichtsbehörde autorisiert sein muss. Die nationalen Aufsichtsbehörden legen außerdem fest, welche Ratingsysteme zur Bonitätsbeurteilung im Rahmen des Standardansatzes anerkannt werden.

Folgende Kriterien müssen die externen Bonitätsbeurteilungsinstitute (External Credit Assessment Institutions, ECAI) erfüllen, um von den Aufsichtsbehörden anerkannt zu werden:

1. Objektivität: Das Beurteilungsverfahren muss streng und systematisch sein und einem Validierungsverfahren unterliegen, dass auf historischen Erfahrungswerten beruht. Das Beurteilungsverfahren muss für jedes Marktsegment, einschließlich eines Backtesting für mindestens ein Jahr, besser für drei Jahre, angewandt worden sein.
2. Unabhängigkeit: Die Bonitätsbeurteilung soll frei von politischen oder wirtschaftlichen Druck sein.
3. Veröffentlichung: Informationen wie Beurteilungsmethoden, Definition eines Ausfalls, den Zeithorizont, die Bedeutung des Ratings, die in jeder Kategorie beobachtbaren Ausfälle und die Möglichkeit von Herab- und Heraufstufungen sollten veröffentlicht werden.
4. Zugänglichkeit: Die genutzte Methodologie sollte für jeden zugänglich sein und die Bonitätsbeurteilungen sollten für nationale und internationale Institutionen verfügbar sein.
5. Ressourcen: Ein ECAI sollte genug Ressourcen besitzen, um ein qualitativ hochwertiges Ratingverfahren durchzuführen, bei dem ein enger Kontakt zu den Entscheidungsträgern des Unternehmens bestehen sollte.
6. Glaubwürdigkeit: Die Bonitätsurteile sollten als glaubwürdig angesehen werden. Dies geschieht durch die Erfüllung der oben genannten Kriterien oder durch die Verwendung der Bonitätsurteile durch unabhängige parteien.

Weiterhin wird zwischen den drei Kreditnehmergruppen Staaten, Banken und Unternehmen unterschieden. In dieser Gruppe wird jede Adresse einem Bonitätsgewichtungsfaktor entsprechend seinem Risiko zugeordnet.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Änderung gegenüber dem alten Modell. Die Firmenkredite werden nicht mehr wie bisher pauschal mit 100 prozent angerechnet. Die Höhe des Risikogewichts richtet sich nun nach dem Ratingurteil. Kreditbewertungen mit einer schlechteren Bewertung als BB- und solche mit Zahlungsstörungen von mehr als 90 Tagen werden zukünftig mit 150 prozent gewichtet.[17] Für diese Kredite verteuern sich die Kreditzinsen zwangsläufig, da die Banken ihre gestiegenen Kosten durch eine Anhebung des Zinssatzes kompensieren. Für Kreditnehmer ohne ein Rating kommt es zu einer Gewichtung von 100 prozent, da die Risiken für die Banken nicht abschätzbar sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.4: Die Risikogewichte für Unternehmen

Quelle: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001)

Der IRB-Ansatz oder auch interner Ratingansatz steht den Kreditinstituten zur Ermittlung des bankaufsichtrechtlichen Eigenkapitals zur Verfügung. Dadurch haben sie die Möglichkeit, zur Bestimmung ihrer Risikogwichte selbst geschätzte Risikokomponenten zu verwenden.[18]

Basel II unterscheidet bei diesem internen System zwischen vier Risikokomponenten:

1. Die Ausfallwahrscheinlichkeit
2. Die Verlustintensität
3. Die Höhe der ausstehenden Forderungen
4. Kreditlaufzeit

Der Basisansatz als vereinfachte Version soll den Banken eine breitere Anwendung ihrer internen Ratingbeurteilung ermöglichen und den Implementierungsaufwand gering halten. Hierbei braucht die Bank nur die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers zu schätzen und die restlichen Risikokomponenten werden von der Aufsichtsinstanz als fixe Größe vorgegeben. Der Basisansatz ist nur anwendbar, wenn die Kreditinstitute über eine ausreichende Datenhistorie bezüglich der bankeigenen Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit verfügen.[19] Als ausreichend wird ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren angesehen.

Den fortgeschrittenen Ansatz können jene Kreditinstitute anwenden, die über ein weiterentwickeltes Ratingsystem verfügen. Der Unterschied zum Basisansatz besteht darin, dass neben der bankinternen Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit noch die anderen drei Risikokomponenten selbst geschätzt werden können. Die fortgeschrittene Methode stellt gegenüber dem Basisansatz wesentlich strengere Anforderungen an die Banken. Es ist davon auszugehen, dass nur Großbanken mit etablierten Ratingsystemen und Erfahrungen mit der Anwendung dieser Systeme die fortgeschritten Methode anwenden können.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die erste Säule von Basel II den Banken den Anreiz geben soll, sich mit dem vorgeschlagenen Verfahren zur Ermittlung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos auseinander zu setzen, um die für sie individuell optimale Methode auszuwählen.[20]

Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozeß

Diese Säule beinhaltet Verfahren zur Überprüfung durch die Aufsicht (Supervisory Review process) und betont die Notwendigkeit einer qualitativen Bankenaufsicht. Die wesentlichen Ziele werden wie folgt zusammengefasst:

Die Banken sollen dazu ermutigt werden, ihre internen Verfahren zur Beurteilung ihrer Risikosituation sowie die Eigenkapitalausstattung angemessen zu verbessern. Dies gilt auch für das Risikomanagement und der internen Kontrollen. Das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren ist darauf ausgerichtet, externe Faktoren wie den Einfluss der Konjunkturentwicklung und unzureichende oder nicht berücksichtigte Risikobereiche abzudecken. Weiterhin soll der Dialog zwischen Banken und Aufsicht gefördert werden, da die institutseigenen Verfahren verstärkt zum Maßstab der aufsichtlichen Beurteilung werden. Letztendlich beurteilt die Bankenaufsicht die Fähigkeit, inwieweit die Banken dazu im fähig sind, ihre eingegangenen Risken zu identifizieren, zu messen und zu überwachen.

Auf der Grundlage einer Gesamtbeurteilung soll die Bankenaufsicht in der Lage sein, um Maßnahmen zu ergreifen, die über die Mindestkapitalanforderungen hinaus gehen. Besonders in den Fällen, indem die Eigenkapitalausstattung im Bezug auf das Risikoprofil unangemessen ist oder das angewandte Ratingssystem unzuverlässiges Datenmaterial liefert. Als Maßnahmen wären zum Beispiel verstärkte Überwachung der Bank oder die Forderung nach einer höheren Eigenkapitalunterlegung zu nennen.

Mit diesen Vorschlägen verfolgt der Baseler Ausschuss das Ziel, die quantitative Bankenaufsicht durch eine verstärkt qualitative zu ersetzen.

Säule 3: Erweiterte Offenlegung

Die dritte Säule beinhaltet eine Ausweitung der Offenlegungspflichten von finanzmarktrelevanten Daten und die Marktdisziplin für die Banken. Dabei geht es um eine Vielzahl von zum Teil sehr weitgehenden Empfehlungen oder Vorschriften zur Offenlegung von Angaben zu Eigenkapital und Risikolage der Bank. Eine „Stärkung der Disziplinierungsfunktion der Märkte durch eine erhöhte Kapital- und Risikotransparenz“[21] wird angestrebt, wobei gleichzeitig die Marktteilnehmer ständig Informationen über die Kapitalausstattung und –zusammensetzung und die Risikosituation erhalten.

Eine halbjährliche Informationsbereitstellung wird für Kreditinstitute mit regionaler und geschäftlicher Begrenzung empfohlen, wenn sie ein stabiles Risikoprofil vorweisen können. Für international tätige Kreditinstitute ist diese Informationsbereitstellung verpflichtend. Die wesentlichen Ziele für die Transparenz der Offenlegungspflichten beinhaltet folgende Informationen:

- Anwendung der Eigenkapitalvereinbarung

Es ist auf konsolidierter Basis vorzulegen, welche Gesellschaften zur Unternehmensgruppe gehören und wie diese Beteiligung bei der Berechnung der Risikopositionen und dem haftenden Eigenkapital mit eingehen.

- Eigenkapitalstruktur

Es wird eine Darstellung über Art und Umfang der einzelnen Eigenkapitalelemente und der haftenden Eigenmittel gefordert.

- Eingegangene Risken und ihre Beurteilung

Hier erfolgt eine Darstellung aller Risikopositionen und des Risikomanagements einer Bank. Zu den Bankrisiken gehören Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und Zinsänderungsrisiko. Eine Beurteilung der Zuverlässigkeit und Wirksamkeit der eingesetzten Risikomessverfahren erfolgt durch das Backtesting, bei dem eine Gegenüberstellung der tatsächlich eingetretenen Risiken (Ex-post-Betrachtung) und des aktuellen Risikoprofils (Ex-ante-Einschätzung) erfolgt.

- Eigenkapitalausstattung

Es erfolgt eine Offenlegung der Eigenkapitalanforderungen in den einzelnen Risikobereichen und der Eigenkapitalquote.

2.3 Das Rating vor dem Hintergrund von Basel II

2.3.1 Die Entstehung und Bedeutung des Ratings

Das Rating entstand in den Vereinigten Staaten zur Zeit der beginnenden Industrialisierung aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Orientierungshilfe bei der Aufnahme von Kreditbeziehungen. Sie bildeten zusammen mit den Regierungsanleihen die Grundlage des Investmentgeschäfts in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.[22]

In den zwanziger Jahren führte die verstärkte Industrialisierung der Vereinigten Staaten zu einem steigenden Bedarf an Fremdkapital und somit zu einer starken Ausdehnung des Anleihevolumens. Diese Entwicklung begünstigte die Expansion der Ratingagenturen und die Erweiterung ihres Aufgabenspektrums.[23] In den vierziger Jahren kam es auf Grund von gesetzlichen Verordnungen in den USA zu einer starken Expansion der Ratinagenturen.

Wesentlichen Anteil am Erfolg des Rating hat die zunehmende Verschuldung, insbesondere in den USA. Dies Entwicklung lässt sich bis heute verfolgen. Insbesondere durch verstärkte Emissionen von Unternehmen stieg der Kapitalbedarf durch den erhöhten Konsum und die hohen Inflationsraten in den siebziger Jahren. In Anbetracht der heutigen Situation der weltweiten Volkswirtschaften (Finanzierung des Haushaltsdefizits und Bewältigung von Bankenkrisen) kann davon ausgegangen werden, dass dem Rating eine immer größere Bedeutung zukommen wird.

Das Rating wird in drei Kategorien unterschieden:

- Rating von Wertpapier-Emittenten (Bond-Rating)
- Länder Rating
- Credit Rating

Das Rating von Wertpapier-Emittenten und das Länder Rating wird im Rahmen dieser Arbeit nicht näher behandelt. Es wird auf die umfangreiche Literatur zu diesem Thema verwiesen.[24]

Das Rating kann als ein mit anderen Methoden der Risikobeurteilung zum Teil in Konkurrenz tretender, komplexer Informationsprozess begriffen werden, an dessen Ende –ähnlich der traditionellen Bonitätsbeurteilung durch die Bank- ein Urteil über die Kreditwürdigkeit bzw. Bonität einer wirtschaftlichen Einheit steht.[25]

„Ratings geben durch definierte Symbole eine Bonitätsauskunft über einen Schuldner und schätzen damit ein, wie hoch in einem bestimmten Fall die Wahrscheinlichkeit ist, dass er zum Zeitpunkt der Fälligkeit einer Verbindlichkeit seiner Verpflichtung zur Rückzahlung nicht oder nicht vollständig nachkommen kann“[26].

Im Bank- und Börsenwesen wird der Begriff „Rating“ oft mit Credit Rating gleichgesetzt. Beim Rating erfolgt eine Unterscheidung zwischen internen und externen Rating. Das interne Rating wird von Banken durchgeführt, während das externe Rating durch Ratingagenturen erstellt wird.

2.3.2 Das interne Rating

Die Entwicklung von internen Ratingverfahren hat in Deutschland schon in den neunziger Jahren begonnen. Besonders große Banken entwickelten und setzten das Rating zur Bonitätsbeurteilung von Firmenkunden ein.

Die Weiterentwicklung blieb der Öffentlichkeit verborgen, da die Ratings nur für interne Zwecke erstellt und die Ratingergebnisse nicht veröffentlicht wurden. Selbst den geprüften Unternehmen war die Zusammensetzung des Ratingurteils nicht bekannt. Erst aufgrund des sogenannten Ersten Konsultationspapier zur Veränderung der derzeit geltenden Eigenkapitalvorschriften für Banken (kurz Basel I) von 1988 rückte das interne Rating verstärkt in das Blickfeld der Öffentlichkeit.

Als Rating wird das Ergebnis eines Verfahrens verstanden, in dem die Bonität eines Unternehmens durch die Bewertung qualitativer und quantitativer Kriterien festgestellt wird. Dazu wird das Rating in verschiedene Kategorien eingeteilt, die durch Zahlen oder Buchstaben oder eine Kombination von beidem ausgedrückt wird. So wird jeder Kategorie eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis der Ausfallraten der Vergangenheit zugewiesen. Mit Hilfe des Ratings kann die Bonität eines Unternehmens differenziert erfasst und mit derer von anderen Unternehmen verglichen werden.

Das Ratingverfahren soll folgende Ziele verfolgen:[27]

- Eine genaue, klare und umfassende Klassifizierung des Risikogehaltes eines Kreditengagements.
- Die rechtzeitige Signalisierung veränderter Risikostrukturen und somit Verbesserung der Kreditüberwachung.
- Die Verknüpfung der Risikoklassifikation mit tatsächlichen Ausfällen als Grundlage für eine verbesserte Kunden- und preiskalkulation.
- Den Aufbau und wirtschaftliche Steuerung des Kreditportfolios.
- Die Vereinheitlichung der Bonitätsaussagen.
- Eine objektive Grundlage und Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Kreditentscheidungen.

[...]


[1] Vgl. Berndt (2002), S.21

[2] Definition „Rating“ erfolgt im Kap. 2.3.1

[3] Einige Kernforderungen werden im Kap. 5.2 behandelt

[4] Vgl. Siems (2001), S.5

[5] Vgl. Ströer (2001), S.5

[6] Vgl. Disselbeck (2002), S.13

[7] Vgl. Loch, Thelen-piscke (2001), S.22

[8] Vgl. paul, Stein (2002), S.20

[9] Vgl. Hückmann (2002), S. 22

[10] Vgl. Wambach (2001), S.21

[11] Vgl. Hückmann (2002), S. 23

[12] Vgl. Wambach (2001), S.23

[13] Vgl. Hückmann (2002), S. 23

[14] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), S. 2

[15] Vgl. Wambach (2001), S.25

[16] Vgl. Hückmann (2001), S.24

[17] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001), S.20

[18] Vgl. Arnold (2001)

[19] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001)

[20] Vgl. Hückmann (2002), S.33

[21] Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2000), S.51

[22] Vgl. Carosso (1970), S.30

[23] Vgl. Hoffmann (1991), S.25

[24] Vgl. Baum (1987)

[25] Vgl. Müller (1996), S.330

[26] Vgl. Braun (2002), S.4

[27] Vgl. Grunwald (2001), S.138

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832463878
ISBN (Paperback)
9783838663876
DOI
10.3239/9783832463878
Dateigröße
2.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Bergische Universität Wuppertal – Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2003 (Februar)
Note
1,3
Schlagworte
banken rating bonitätsprüfung baseler konsultationspapier ratingsystem
Zurück

Titel: Implementierung und Nutzung eines Ratingssystems im Rahmen von Basel II
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
87 Seiten
Cookie-Einstellungen