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Immobilien als Mittel der privaten Altersvorsorge

©2002 Diplomarbeit 90 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
„Die Rente ist sicher!“ Dieser oft zitierte Satz des ehemaligen Bundesarbeitsministers Dr. Norbert Blüm prägte lange Zeit die politische Diskussion um die gesetzliche Rentenversicherung sowie die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik Deutschland. Über Jahrzehnte hinweg glaubten weite Teile der Bevölkerung, durch Aussagen von Politikern und Experten gestützt, mit ihren Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend für ihr Alter vorzusorgen.
Tatsächlich sieht sich die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland - und dies nicht erst seit den letzten Jahren - mit einem ganz gravierenden Problem konfrontiert: Demographische und wirtschaftliche Entwicklungen verschlechtern fortlaufend das Zahlenverhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Dadurch ergibt sich für den so genannten „Generationenvertrag“, der seit 1957 gilt und bei dem die Beitragszahlungen der jeweils Berufstätigen umgehend für die Rentenzahlungen der Ruheständler ausgegeben werden, ein Finanzierungsproblem. Die Ausgaben dieses umlagefinanzierten Systems übersteigen die Einnahmen bei weitem. Dem Staat bleiben nur wenige Handlungsoptionen um hierauf zu reagieren, von denen sich eine seit längerer Zeit ganz klar herauskristallisiert: Eine Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Um die dadurch entstehenden Ausfälle für die Altersversorgung weiter Teile der Bevölkerung auszugleichen, ist bereits heute die Vorsorge der einzelnen Bürger für das Alter unerlässlich. Das Angebot an Finanz- und Anlageprodukten von Banken, Versicherungen, unabhängigen Anlageberatern und Investmentgesellschaften zur privaten Vermögensbildung ist vielfältig und oftmals kaum durchschaubar. Zudem muss beachtet werden, dass sich nicht automatisch jede Anlageform zum Vermögensaufbau auch zur privaten Altersvorsorge, die ganz spezifische Ansprüche an das Vorsorgeinstrument stellt, eignet.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Immobilie als Mittel der privaten Vorsorge für das Alter. Ziel ist es, zunächst den hohen Stellenwert einer privaten Vorsorge für das Alter aufzuzeigen und die verschiedenen Anlagemöglichkeiten im Immobiliensektor, die sich bei weitem nicht nur auf das Eigenheim oder die fremdvermietete Wohnung beschränken, darzustellen und auf ihre jeweilige Eignung als Vorsorgeinstrument zu überprüfen. Da der in der Regel langfristige Prozess der privaten Altersvorsorge ein sehr individueller Vorgang ist, der stark von den […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau und Gliederung der Arbeit

2 Das System der Alterssicherung in Deutschland
2.1 Die drei Säulen der Alterssicherung
2.2 Geschichtlicher Überblick und Hauptprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung
2.3 Die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge

3 Mögliche Formen der privaten Altersvorsorge
3.1 Überblick über den Markt für Altersvorsorgeprodukte in Deutschland
3.2 Anforderungen an die private Altersvorsorge

4 Formen der Immobilienanlage für private Anleger
4.1 Überblick
4.2 Die indirekte Anlage in Beteiligungsbesitz
4.2.1 Immobilienfonds
4.2.2 Immobilienaktien
4.3 Die Direktanlage in Immobilien
4.3.1 Eigengenutzte Wohnimmobilien
4.3.2 Fremdgenutzte Wohnimmobilien
4.3.3 Gewerbeimmobilien und Ferienimmobilien, unbebaute Grundstücke
4.4 Steuerliche Aspekte der Immobiliendirektanlage

5 Staatliche Förderungen der Immobilienanlage

6 Erfolgskriterien für die Immobiliendirektanlage
6.1 Objektauswahl und Objektplanung, Objektkauf
6.2 Finanzierungsgrundsätze und Darlehensvarianten
6.3 Vermietung der Immobilie
6.4 Verkauf der Immobilie

7 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Zusammensetzung des Bruttoeinkommens eines durchschnittlichen Rentnerhaushalts im Jahr

Abb.2: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland

Abb.3: Entwicklung der Beitragsätze und des Bundes- zuschusses zur GRV.

Abb.4: Präferenzen der Bundesbürger bei Altersvorsorge produkten

Abb.5: Das „magische Dreieck“ der Vermögensanlage

Abb.6: Immobilienanlagen für Privatanleger im Überblick

Abb.7: Entwicklung des DIMAX im Vergleich zum DAX im Zeitraum von 1989 bis

Abb.8: Ausgaben privater Haushalte für Wohnungsmieten

Abb.9: Nettovermögen von Mieter- und Eigentümerhaushalten im Alter zwischen 65 und 69 Jahren in unterschiedlichen Einkommensklassen

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

„Die Rente ist sicher!“ Dieser oft zitierte Satz des ehemaligen Bundesarbeitsministers Dr. Norbert Blüm prägte lange Zeit die politische Diskussion um die gesetzliche Rentenversicherung sowie die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik Deutschland. Über Jahrzehnte hinweg glaubten weite Teile der Bevölkerung, durch Aussagen von Politikern und Experten gestützt, mit ihren Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend für ihr Alter vorzusorgen.

Tatsächlich sieht sich die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland - und dies nicht erst seit den letzten Jahren - mit einem ganz gravierenden Problem konfrontiert: Demographische und wirtschaftliche Entwicklungen verschlechtern fortlaufend das Zahlenverhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Dadurch ergibt sich für den so genannten „Generationenvertrag“, der seit 1957 gilt und bei dem die Beitragszahlungen der jeweils Berufstätigen umgehend für die Rentenzahlungen der Ruheständler ausgegeben werden, ein Finanzierungsproblem. Die Ausgaben dieses umlagefinanzierten Systems übersteigen die Einnahmen bei weitem. Dem Staat bleiben nur wenige Handlungsoptionen um hierauf zu reagieren, von denen sich eine seit längerer Zeit ganz klar herauskristallisiert: Eine Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Um die dadurch entstehenden Ausfälle für die Altersversorgung weiter Teile der Bevölkerung auszugleichen, ist bereits heute die Vorsorge der einzelnen Bürger für das Alter unerlässlich. Das Angebot an Finanz- und Anlageprodukten von Banken, Versicherungen, unabhängigen Anlageberatern und Investmentgesellschaften zur privaten Vermögensbildung ist vielfältig und oftmals kaum durchschaubar. Zudem muss beachtet werden, dass sich nicht automatisch jede Anlageform zum Vermögensaufbau auch zur privaten Altersvorsorge, die ganz spezifische Ansprüche an das Vorsorgeinstrument stellt, eignet.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Immobilie als Mittel der privaten Vorsorge für das Alter. Ziel ist es, zunächst den hohen Stellenwert einer privaten Vorsorge für das Alter aufzuzeigen und die verschiedenen Anlagemöglichkeiten im Immobiliensektor, die sich bei weitem nicht nur auf das Eigenheim oder die fremdvermietete Wohnung beschränken, darzustellen und auf ihre jeweilige Eignung als Vorsorgeinstrument zu überprüfen. Da der in der Regel langfristige Prozess der privaten Altersvorsorge ein sehr individueller Vorgang ist, der stark von den spezifischen Umständen, der Familien- und Vermögenssituation sowie der Persönlichkeit des Anlegers, etwa seinen Wünschen und Zielen oder seiner persönlichen Risikoneigung und Risikofähigkeit abhängt, ist es sicherlich nicht möglich, pauschale Empfehlungen für eine bestimmte Form des Immobilieninvestments zu Altersvorsorgezwecken zu geben. Die Situation des Einzelnen muss auch und gerade bei Anlageentscheidungen für die Altersvorsorge berücksichtigt werden.

1.2 Aufbau und Gliederung der Arbeit

Im zweiten Kapitel wird zunächst das System der Alterssicherung in Deutschland und deren drei Säulen kurz erklärt. Zudem werden die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung als die immer noch die Hauptversorgungslast tragende Säule und deren Probleme heute erläutert. Dadurch soll die absolute Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge für die heute im Berufsleben stehenden und zukünftigen Generationen aufgezeigt werden. Das dritte Kapitel soll einen knappen Überblick über den Markt für Altersvorsorgeprodukte in Deutschland bieten und Anforderungen an eine private Altersvorsorge definieren. Hier soll auch deutlich gemacht werden, dass aufgrund von Zielkonflikten des Anlegers bzw. der Produkte möglichst immer eine Kombination aus mehreren Produkten gewählt werden sollte. In Kapitel 4 wird zunächst ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienanlage für Privatanleger gegeben. Im Anschluss werden diese genauer beschrieben und auf deren Eignung als Altersvorsorgeinstrument untersucht. Dabei wird ein grobe Unterscheidung in indirekte Beteiligungsinvestments und die Immobiliendirektanlage getroffen und deren jeweilige Vor- und Nachteile aufgezeigt. Zudem wird auf steuerliche Aspekte und Besonderheiten der Immobiliendirektanlage bezüglich des Einkommens- und Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerrechts eingegangen.

Kapitel 5 beschäftigt sich mit den staatlichen Förderungen der Immobilie. Dabei wird insbesondere auf die Eigenheimzulage und die Förderung der Immobilie als Altersvorsorgeinstrument im Rahmen der Riester-Rente eingegangen.

Das sechste Kapitel beschäftigt sich mit Erfolgskriterien für eine Immobiliendirektanlage. Gerade in der Objektplanung oder -auswahl, aber auch in der späteren Finanzierungsphase werden häufig schwere oder gar nicht mehr zu korrigierende Fehler gemacht, die den gesamten Anlageerfolg schmälern oder zunichte machen können, was gerade im Bereich der Altersvorsorge fatale Auswirkungen haben kann. Zudem wird auf beachtenswerte Punkte bei der Vermietung und den Verkauf von Immobilien eingegangen. Das siebte Kapitel gibt eine kurze und abschließende Zusammenfassung über die gewonnenen Erkenntnisse.

2 Das System der Alterssicherung in Deutschland

2.1 Die drei Säulen der Alterssicherung

Das Alterssicherungssystem in Deutschland basiert, wie in den meisten anderen europäischen Staaten in gleicher oder ähnlicher Form, auf drei Säulen: Die erste Säule besteht aus den so genannten öffentlich-rechtlichen Systemen, in der der Großteil der Bevölkerung durch gesetzliche Regelungen pflichtversichert ist. Das weitaus größte Teilsystem innerhalb dieser ersten Säule stellt die gesetzliche Rentenversicherung dar, in der Arbeiter und Angestellte, Auszubildende, Zivil- oder Wehrdienstleistende aber auch andere Personengruppen wie Kindererziehende, Bezieher von Lohnersatzleistungen, unter bestimmten Voraussetzungen Studenten oder freiwillig Versicherte, oftmals Hausfrauen und Selbstständige, versichert sind. Daneben existieren aber auch die Beamtenversorgung, die Alterssicherung der Landwirte und sogenannte berufsständische Versorgungswerke, die für die Altersversorgung Angehöriger der freien Berufe, etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten aufkommen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind vielfältig und umfassen, neben der Zahlung von Altersrenten, z.B. auch Hinterbliebenenrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten.

Die zweite Säule stellt die betriebliche Altersversorgung dar. Hierbei ist zwischen der Altersversorgung der Privatwirtschaft und der Zusatzversorgung von Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst zu unterscheiden. Während im Bereich des öffentlichen Dienstes weitgehend einheitliche und tarifvertraglich fixierte Altersvorsorgebestimmungen gelten, kann die Privatwirtschaft verschiedene und vielfältige Konstrukte zur Altersversorgung ihrer Mitarbeiter treffen.[1] Die heute am häufigsten anzutreffende Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die so genannte Direkt- oder auch Pensionszusage, die 57 Prozent aller Versorgungszusagen deutscher Unternehmen ausmacht. Dem Arbeitnehmer werden hierbei die Zahlung von Leistungen, etwa in Form von Renten- oder Einmalzahlungen, für die Zeit des Ruhestandes zugesagt, deren Höhe an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt sind. Vor allem steuerliche Gründe machen die Direktzusage für vor allem großindustrielle und finanzstarke Unternehmen interessant, da durch die Bildung von Pensionsrückstellungen eine vorübergehende Verringerung der Steuerlast erreicht werden kann. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen hingegen spielt die Direktzusage eher eine untergeordnete Rolle.

Die Pensionskassen, als zweithäufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge, haben heute noch einen Anteil von 22 Prozent an den Gesamtleistungen. Dabei handelt es sich um kleine, rechtlich selbstständige Versicherungsgesellschaften, die zu großen Unternehmen oder Konzernen gehören und aus Beiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rentenleistungen im Ruhestand garantieren. Pensionskassen unterliegen aufgrund ihres Versicherungscharakters der Versicherungsaufsicht, was diese auf der einen Seite sehr verwaltungsintensiv macht, auf der anderen Seite aber auch ihre Möglichkeiten hinsichtlich der Anlage von Beitragseinnahmen einschränkt.[2] An dritter Stelle folgen die sogenannten Direktversicherungen mit einem Anteil von 13 Prozent, die gerade in jüngerer Zeit, vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, stetig an Beliebtheit gewinnen. Hierbei handelt es sich um herkömmliche Lebensversicherungen, die der Arbeitgeber auf seine Mitarbeiter abschließt. Zu unterscheiden ist zwischen den sogenannten echten Direktversicherungen, bei denen der Arbeitgeber auch die Beitragzahlungen übernimmt und Direktversicherungen mit Gehaltsumwandlung, bei denen die Beiträge vom Gehalt abgezogen werden. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt in der steuerlichen Behandlung der gezahlten Beiträge.[3] Die vierte Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse. Dieses Modell ähnelt sehr stark der Direktzusage, allerdings wird es nicht vom Unternehmen selbst organisiert, sondern von rechtlich selbstständigen Versorgungsträgern, an die der Arbeitgeber monatliche Beitragszahlungen leistet.[4] Mit der Rentenreform 2001 wurden erstmals auch so genannte Pensionsfonds als fünfte Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland zugelassen. Diese sind international bereits weit verbreitet. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber eingezahlt, der Arbeitnehmer kann sich in Form der Entgeltumwandlung zusätzlich beteiligen. Pensionsfonds sind hinsichtlich der Auswahl ihrer Anlageformen frei und unterstehen, wegen des höheren Anlagerisikos, der Kontrolle des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen.[5]

Die dritte Säule der Alterssicherung in Deutschland ist schließlich die, wie auch immer geartete, private Vorsorge für das Alter.

Innerhalb dieses Drei-Säulen-Systems der Alterssicherung ist die Bedeutung der einzelnen Säulen, gemessen an ihrem Beitrag zum Gesamteinkommen von Rentnerhaushalten, allerdings höchst ungleich ausgestaltet. Den weitaus größten Anteil tragen die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme, insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung. Laut Statistischem Bundesamt betrug im Jahr 2000 der Anteil von öffentlichen Transferzahlungen an den Einkünften von Rentnerhaushalten 77 Prozent, allein 65 Prozent entfielen hier auf die gesetzliche Rentenversicherung. Nur jeweils 10 Prozent trugen nichtöffentliche Transferzahlungen, wie z.B. Einkünfte aus Ansprüchen an betriebliche Altersvorsorgesysteme, und Einkünfte aus Privatvermögen bei.[6]

Abb.1: Zusammensetzung des Bruttoeinkommens eines durchschnittlichen Rentnerhaushalts im Jahr 2000

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt (Deutsches Institut für Altersvorsorge: Die Deutschen und ihr Geld, S. 57)

Für den größten Teil der bundesdeutschen Bevölkerung ist also derzeit die gesetzliche Rentenversicherung die tragende Säule der Alterssicherung, wobei deren Bedeutung in den neuen Bundesländern noch weitaus höher ist, als in den alten. Betriebliche Alterssicherungssysteme und privater Vermögensaufbau spielten in der DDR kaum eine Rolle, so dass für die jetzige Rentnergeneration in den neuen Bundesländern die staatliche Rentenversicherung praktisch die einzige Altersversorgung darstellt. Darüber hinaus darf allerdings nicht vergessen werden, dass auch in den alten Bundesländern nur 48 Prozent der Rentner und lediglich 13 Prozent der Rentnerinnen Anspruch auf Leistungen aus betrieblichen Versorgungssystemen haben. Die durchschnittliche Höhe der bezogenen Betriebsrenten ist zudem bei Frauen deutlich geringer als bei Männern.[7]

2.2 Geschichtlicher Überblick und Hauptprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Sozialgesetzgebung kann in Deutschland auf eine über einhundertjährige Geschichte zurückblicken. Der Startschuss fiel am 17.11.1881 mit der Thronrede Wilhelm I.. In dieser sogenannten „Kaiserlichen Botschaft“ forderte er auf Druck des Reichskanzlers Otto von Bismarck den Reichstag auf, Maßnahmen zur „positiven Förderung des Wohles der Arbeiter“[8] zu ergreifen. Hintergrund war die aufkommende Arbeiterbewegung und die immer einflussreicher werdende Sozialdemokratie, die unter anderem mit sozialen Zugeständnissen an die Arbeiter bekämpft werden sollte. So wurden im Zeitraum von 1883 bis 1889 das Krankenversicherungs-, das Unfallversicherungs- sowie schließlich das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz verabschiedet.[9]

Diese gesetzliche Pflichtversicherung war als Grundversorgung der ärmeren Arbeiterschicht, später auch der Angestellten, im Alter gedacht. Die Beiträge, die durch Versicherte und Arbeitgeber in jeweils gleicher Höhe sowie einem relativ hohen Staatszuschuss aufgebracht wurden, wurden auf ein persönliches Rentenkonto des jeweiligen Versicherten eingezahlt. Diese Finanzierungsform, bei der jeder Versicherte sein eigenes Kapital für die persönliche Altersversorgung anspart, wird als Kapitaldeckungsverfahren bezeichnet. Die Beitragssätze waren anfangs äußerst gering; ebenso die Rentenleistungen, die bei weitem nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreichten.[10]

Dieses Rentensystem überstand in seinen Grundelementen, wenn auch unter großen Schwierigkeiten und teilweise ganz erheblichen Einschränkungen für die Rentenempfänger zwei Weltkriege, die durch Hyperinflation, Weltwirtschaftskrise und Instabilität gekennzeichnete Weimarer Republik sowie das NS-Regime.[11] Grundlegende Änderungen erfuhr dieses System erst nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Rentenreform von 1957, die den Übergang vom Kapitaldeckungsverfahren zum so genannten Umlageverfahren als Finanzierungsform einleitete. Hierbei finanziert die junge, berufstätige Generation mit ihren laufenden Beiträgen die Zahlungen an die jeweilige Rentnergeneration, weshalb auch häufig vom „Generationenvertrag“ gesprochen wird. Ein Kapitalstock wird hierbei, mit Ausnahme einer Beitragsreserve in Höhe einer Monatsrentenzahlung, nicht aufgebaut: die Einnahmen aus den Beitragszahlungen werden umgehend wieder für die Rentenzahlungen ausgegeben. Zudem wurde durch die Anpassung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung der Grundversorgungscharakter der Rentenversicherung aufgehoben. Die lohnbezogene und somit dynamische Rente war von nun an als Lohnersatz gedacht und sollte den im Berufsleben erarbeiteten Lebensstandard der Rentner im Ruhestand sichern. Der andauernde wirtschaftliche Aufschwung, der für Vollbeschäftigung sorgte und steigende Geburtenraten führten dazu, dass sich die Finanzlage dieses umlagefinanzierten Rentensystems sehr gut entwickelte und das System immer weiter ausgebaut wurde. So wurde die Rentenversicherung im Laufe der Zeit für immer größere Personenkreise, beispielsweise Selbstständige oder Hausfrauen geöffnet. Zudem wurden flexible Altersgrenzen eingeführt, die es weiten Bevölkerungskreisen ermöglichte unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu wechseln, ohne Abschläge in der Rentenhöhe hinnehmen zu müssen.[12]

Heute jedoch sieht sich die gesetzliche Rentenversicherung einem gravierenden Finanzierungsproblem gegenüber: vor allem wirtschaftliche und demographische Entwicklungen führen zu einem stetigen und steilen Anstieg der Ausgabenlast bei gleichzeitigem Absinken des Einnahmeniveaus, was das umlagefinanzierte Rentensystem an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit stoßen lässt.[13]

Für das Absinken der Beitragseinnahmen der Rentenversicherung sind vor allem massive Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt bzw. innerhalb der Erwerbstätigkeitsstruktur verantwortlich. So ist nach Jahren der Vollbeschäftigung seit Mitte der 70er Jahre, in denen durch Wirtschaftskrisen bedingt die Arbeitslosenzahlen sprunghaft anstiegen, ein weiterer fast kontinuierlicher Anstieg zu beobachten. Eine Verringerung der Beschäftigung führt im System der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch zu Beitragsausfällen. Zwar werden die Beitragszahlungen bei Arbeitslosigkeit von der Bundesanstalt für Arbeit oder den Sozialämtern übernommen, die Beitragshöhe liegt aber unter dem Niveau von versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Zusätzlich wirkt sich eine Verschlechterung der Beschäftigungslage meist negativ auf die Lohndynamik aus, so dass mit stagnierenden oder sogar sinkenden Löhnen und Gehältern auch die Beiträge zur Rentenversicherung stagnieren oder sogar absinken. Ein weiterer Trend, der auf dem Arbeitsmarkt bereits seit längerer Zeit zu beobachten ist, ist die „Tendenz zur Auflösung des Normalarbeitsverhältnisses“[14]. So werden immer mehr unbefristete Vollzeit-Beschäftigungsverhältnisse durch, oftmals befristete, Teilzeitstellen ersetzt, was eine Reduzierung der Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung bewirkt. Ein weiteres Problem für die Einnahmesituation der Rentenkassen ist die Zunahme der selbstständigen oder auch scheinselbstständigen Arbeit, die von der Beitragspflicht befreit ist und zunehmend reguläre Beschäftigungsverhältnisse ersetzt. Des Weiteren führen tendenziell längere Ausbildungszeiten zu einem späteren Einstieg in das Berufsleben. Diese Entwicklung führt zusammen mit dem anhaltenden Trend zur Frühverrentung, der durch gesetzliche Regelungen und betrieblichen Personalabbau begünstigt wird, zu einer Verkürzung der Erwerbsphasen und somit zu insgesamt verringerten Beitragszahlungen an die Rentenversicherung.[15]

Der zweite Hauptfaktor für die Finanzierungsprobleme der Rentenkassen sind demographische Entwicklungen, die in der Bundesrepublik Deutschland besonders stark, aber auch in Gesamtwesteuropa zu beobachten sind und deren Auswirkungen in Zukunft noch erheblich an Brisanz gewinnen werden. Allgemein sind für die Bevölkerungsentwicklung einer Volkswirtschaft drei zentrale Einflussfaktoren von entscheidender Bedeutung: Geburtenzahlen, Sterblichkeitsraten sowie Ab- bzw. Zuwanderungen.[16]

Die Geburtenrate in den alten Bundesländern ist nach der so genannten Babyboomer-Generation Mitte der 60er Jahre kontinuierlich zurückgegangen und hat sich bereits seit drei Jahrzehnten auf äußerst niedrigem Niveau stabilisiert. Die Entwicklung in der DDR verlief lange Zeit ähnlich. In den 70er und 80er Jahren lag die Geburtenhäufigkeit jedoch aufgrund staatlicher Förderprogramme weit über der westdeutschen, nach der Wiedervereinigung allerdings weit darunter, wobei seit mehreren Jahren wieder ein langsames Ansteigen der Kinderzahlen in den neuen Bundesländern zu beobachten ist. Insgesamt betrachtet gehören die Geburtenzahlen in der Bundesrepublik weltweit zu den niedrigsten und reichen bei weitem nicht aus, um die Bevölkerungszahl konstant zu halten: im Durchschnitt müssten 1000 Frauen der jetzigen Elterngeneration 2100 Kinder gebären, um diese zahlenmäßig zu ersetzen. Gegenwärtig liegt diese, auch als „zusammengefasste Geburtenziffer“[17] bezeichnete Zahl in Gesamtdeutschland aber lediglich bei 1400, d.h. jede nachkommende Generation ist zahlenmäßig um ca. 1/3 kleiner als ihre Elterngeneration, was langfristig zu einer sinkenden und immer älter werdenden Bevölkerung führt.[18] Als Gründe für den Rückgang der Geburtenraten in nahezu allen hochentwickelten, westlichen Industrienationen werden häufig die leichte Verfügbarkeit empfängnisverhütender Mittel, ein allgemein kinderfeindliches Klima in der Gesellschaft, hohe Kosten der Kindererziehung und die schlechte Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeführt. Der Sozialforscher Meinhard Miegel sieht den tieferliegenden Grund allerdings in der individualisierten Wohlstandsgesellschaft, in der die Option Kinder großzuziehen eine, im Vergleich oftmals unattraktive, unter vielen ist. Eine Trendänderung hin zu wieder steigenden Geburtenzahlen hält dieser, auch bei Beseitigung von vorhanden Missständen und der Schaffung staatlicher Anreizsysteme, für unwahrscheinlich.[19]

Die Auswirkungen des Geburtenrückgangs auf die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung, den Generationenvertrag, bei dem ja gerade die nachkommenden Generationen für den Lebensunterhalt der jeweiligen Rentnergeneration aufkommen soll, sind gravierend: immer weniger junge Beitragszahler müssen für eine immer größer werdende Zahl von Leistungsempfängern aufkommen. Verstärkt wird dieses Problem noch zusätzlich durch eine seit Jahrzehnten kontinuierlich steigende Lebenserwartung. So hat ein heute im alten Bundesgebiet geborenes Kind eine 30 Jahre höhere Lebenserwartung als noch vor 100 Jahren. Die durchschnittliche Lebenserwartung hat sich allein in den letzten 30 Jahren um sieben Jahre erhöht, bis zum Jahr 2050 wird von einer weiteren Zunahme von ca. vier Jahren ausgegangen. In Bezug auf die heutigen Alterssicherungssysteme ist dabei besonders wichtig, dass nicht nur die Lebenserwartung Neugeborener, die auf den Rückgang der Säuglings- und Kindersterblichkeit zurückzuführen ist, sondern auch die so genannte fernere Lebenserwartung stark zugenommen hat. So kann heute ein 60-jähriger Mann durchschnittlich davon ausgehen, dass er noch ca. 19 Jahre lebt, vor einhundert Jahren waren es nur 13 Jahre und auch 1970 nur 15 Jahre. Bei den heute 60-jährigen Frauen liegt die durchschnittliche fernere Lebenserwartung heute bei 23 Jahren gegenüber 14 und 19 Jahren 1900 bzw. 1970. Bis zum Jahr 2050 ist vor allem durch den medizinischen Fortschritt mit einem weiteren Anstieg um durchschnittlich 2,7 Jahre bei Männern und 3,5 bei Frauen zu rechnen.[20] In Verbindung mit dem bereits angesprochenen Trend zur Frühverrentung führt eine ständig steigende Lebenserwartung zu einer Verlängerung der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer: noch 1965 beanspruchten Männer im Durchschnitt 10,8 und Frauen 11,6 Jahre Rentenzahlungen, 1995 waren es bereits 14,0 bzw. 17,8 Jahre.[21] Es ist davon auszugehen, dass sich der sogenannte Altersquotient, der das Verhältnis der Bevölkerung im Rentenalter zum Bevölkerungsanteil im Erwerbsalter angibt und für die Altersicherung eine wichtige Kennzahl ist, stark verändert. Im Jahr 2000 lag der Altersquotient bei 40, d.h. dass 100 Personen im Erwerbsalter 40 Personen im Rentenalter gegenüberstanden und deren Ansprüche an die gesetzliche Altersversorgung finanzierten. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird sich diese Kennzahl bis zum Jahr 2050 auf 80 erhöhen und somit verdoppeln.[22]

Die Altersstruktur in der Bundesrepublik Deutschland verändert sich also bereits seit Jahrzehnten, wobei mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sich die oben beschriebenen Entwicklungen weiter fortsetzen werden. Die sogenannte Alterspyramide, die noch Anfang des 20. Jahrhunderts Bestand hatte, ist bereits heute in ihrer Form stark verändert und wird bis zum Jahr 2050 nichts mehr mit einer Pyramide zu tun haben: die heute 10-jährigen werden dann mit einem Alter von 60 Jahren die bevölkerungsstärkste Gruppe repräsentieren.

Abb. 2: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.statistik-bund.de

Ganz im Gegensatz zu den schrumpfenden und alternden Gesellschaften in der EU und vielen anderen Industrienationen, gibt es in weiten Teilen Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas ein starkes Bevölkerungswachstum, das für überwiegend junge Gesellschaften in den jeweiligen Ländern sorgt. Eine gezielte Zuwanderungspolitik, etwa der Zuzug von Personen im überwiegend erwerbsfähigen Alter mit entsprechenden Qualifikationen, kann sowohl zu einer Stabilisierung der Bevölkerungszahlen und einer Verjüngung der deutschen Gesellschaft, als auch zu entlastenden Wirkungen für die Alterssicherungssysteme führen. Allerdings sind mit der vermehrten Zuwanderung, gerade aus fremden Kulturkreisen, auch eine Reihe von Problemfeldern verbunden. Fragen der sozialen, kulturellen und beruflichen Integration und deren Kosten stehen hier in der öffentlichen Diskussion im Vordergrund.[23] Darüber hinaus ist jedoch auch die ethische Dimension einer verstärkten Zuwanderung aus diesen Erdteilen, die sich häufig noch im wirtschaftlichen Entwicklungsstadium befinden, zu beachten. Eine Zuwanderungspolitik, die gezielt auf junge und qualifizierte Personen aus diesen Ländern ausgerichtet ist, beeinträchtigt auf der einen Seite die Entwicklungschancen der betroffenen Länder ganz erheblich, auf der anderen Seite werden dadurch aber auch die Entwicklungshilfeanstrengungen der letzten Jahrzehnte konterkariert.[24] Die Hoffnung, die Finanzierungsprobleme der deutschen Rentenkassen allein durch eine verstärkte Zuwanderung lösen zu können, relativiert sich also anhand der damit verbundenen umfassenden sowie komplexen Probleme und dem Mangel an klaren und schlüssigen Lösungskonzepten der Politik.

2.3 Die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge

Das Finanzierungsproblem des derzeit praktizierten Rentensystems ist seit längerem bekannt und war bereits vor Jahrzehnten absehbar.[25] Schon seit Jahren steht daher der Beitragsatz zur gesetzlichen Rentenversicherung unter stetigem Anpassungsdruck: Lag dieser im Zeitraum von 1957 bis 1967 noch bei 14 Prozent des Bruttolohns, so erreichte er im Jahr 1997 den bisherigen Höchststand von 20,3 Prozent. In den letzten Jahren konnte dieser so genannte direkte Beitragssatz nahezu konstant gehalten werden bzw. seit 1999 wieder auf den derzeitigen Stand von 19,1 Prozent gesenkt werden. Dies war allerdings nur durch eine starke Erhöhung der indirekten Beiträge, etwa durch die Einführung der Ökosteuer oder der Erhöhung der Mehrwertsteuer möglich, deren Mehreinnahmen den Rentenkassen in Form eines zusätzlichen Bundeszuschusses zufließen.[26] Würde der gesamte Aufwand ausschließlich über Beitragseinnahmen finanziert, so müsste der Beitragssatz heute bei 28 Prozent liegen.[27] Ein weiteres Ansteigen der Beitragssätze zur Finanzierung der Rentenzahlungen ist aus wirtschaftpolitischen Gründen nicht vertretbar, da dieses zu einem weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten führt. Dies aber hat wiederum negative Auswirkungen auf die Beschäftigungspolitik der Unternehmen und den ohnehin angespannten Arbeitsmarkt. Auch eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses für die Rentenkassen ist aufgrund der angespannten Finanzsituation und der hohen Verschuldung der öffentlichen Hand nicht ohne Steuererhöhungen finanzierbar.[28] So plant die Bundesregierung für das Jahr 2003 insgesamt 77,2 Milliarden Euro an die Rentenversicherungsträger abzuführen, womit der Bund 36,7 Prozent der gesamten Rentenausgaben trägt. Der Zuschuss an die Rentenkassen ist bereits heute der größte Posten im gesamten Bundeshaushalt.[29]

Abb. 3: Entwicklung der Beitragsätze und des Bundeszuschusses zur GRV

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.dia-vorsorge.de

Da also eine weitere Erhöhung der Beitragssätze oder des Bundeszuschusses, zumindest in einem höheren Ausmaß, zur Finanzierung der Rentenausgaben nicht zu erwarten ist, werden in Zukunft zusätzliche Einschränkungen der Rentenleistungen zu einer Senkung der Ausgabenlast herangezogen werden. Bereits seit 1977 wurden durch zahlreiche Rentenreformen das allgemeine Rentenniveau abgesenkt und individuelle Rentenleistungen eingeschränkt.[30] Namhafte Experten sehen allerdings in allen bisherigen Reformanstrengungen, die in erster Linie die Ausgabenlast senken sollten, nur ein Kurieren der Symptome, ohne das strukturelle Kernproblem der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrer heutigen Form, nämlich die demographische Entwicklung, zu lösen. Die Kürzung der Leistungsansprüche künftiger Rentnergenerationen konnte bisher immer nur vorübergehend zu einer Stabilisierung der Rentenfinanzen beitragen. Als grundlegende und systemverändernde Lösungsansätze werden, teilweise schon seit Jahren, die Rückkehr zum Kapitaldeckungsverfahren, oder die Einführung einer steuerfinanzierten und durch private Zusatzvorsorge ergänzten Grundrente diskutiert. Der Übergang auf ein neues, zum Großteil durch private Vorsorge finanziertes Rentensystem, gilt jedoch als schwierig, da die sich im Erwerbsleben befindende Generation eine Doppelbelastung zu tragen hätte. Diese müsste sowohl die Rentenleistungen an die bisherigen Rentnergenerationen, als auch ihre eigene, private Altersvorsorge finanzieren.[31] Eine Veränderung des bisherigen Rentensystems hin zu einer verstärkten Kapitaldeckung ist jedoch unausweichlich. So wurde mit der Rentenreform 2001 erstmals eine kapitalgedeckte und staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt, die allerdings nur die gleichzeitig beschlossene langfristige Absenkung des Rentenniveaus von derzeit 70 Prozent auf 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens kompensieren soll. Bei Verwendung der bisher gültigen nettolohnbezogenen Rentenformel sinkt das Niveau sogar auf 64 Prozent. Dieses Rentenniveau bezieht sich jedoch immer auf den so genannten Eckrentner, eine „für Vergleichszwecke erfundene Person, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Das Verhältnis der Rente dieser Vergleichsperson zum aktuellen Durchschnittseinkommen beziffert das Rentenniveau.“[32] Einen derart hohen Versorgungsgrad durch die gesetzliche Rentenversicherung erreicht aber bereits heute kaum jemand. Die in Kapitel 2.2 dargestellten Veränderungen der Erwerbstätigkeitsstruktur führen nämlich nicht nur zu verringerten Beitragseinnahmen der Rentenkassen, sondern zugleich auch zu verringerten Rentenansprüchen der betroffenen Personenkreise. Die durchschnittliche Altersrente im Jahr 1999 in Gesamtdeutschland betrug monatlich 957,65 Euro für Männer und lediglich 471,92 Euro für Frauen. Die durchschnittliche Regelaltersrente liegt bereits heute bei nur 41 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Ein Trend, der sich zukünftig noch verstärken wird: die Versorgungslücken, die den Unterschiedsbetrag zwischen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem letzten Nettogehalt angeben, werden größer.[33]

Aber nicht nur das Rentensystem ist von den Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und des Arbeitsmarktes betroffen. In gleicher Weise sind auch andere Sozialversicherungssparten, wie die gesetzliche Kranken-, oder Pflegeversicherung mit Finanzproblemen konfrontiert, die durch sinkende Einnahmen und teilweise explodierende Kosten hervorgerufen werden. Auch hier werden sich die privat zu tragenden Lasten in Zukunft durch eine schrumpfende und immer älter werdende Gesellschaft wesentlich erhöhen.[34] Dieser Aspekt wird noch durch gesellschaftliche Veränderungen, wie den Trend zu Single-Haushalten, sinkenden Familiengrößen oder die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen begünstigt. Die Bedeutung der Familie „als soziale(r) Sicherungsinstitution“[35] für ältere, kranke oder pflegebedürftige Familienmitglieder wird in Zukunft noch weiter abnehmen.[36]

Ein Halten des während des Erwerbslebens erarbeiteten Lebensstandards ist somit mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung allein für künftige Rentnergenerationen nicht mehr möglich. Auch die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland im europäischen Vergleich eine untergeordnete Rolle spielt, ist trotz jüngst ergriffener Maßnahmen zur Stärkung ungewiss. Eine private Altersvorsorge für zukünftig ins Erwerbsleben tretende und sich bereits im Erwerbsleben befindliche Generationen ist somit unverzichtbar: Nur durch zusätzliches, privat angesammeltes Kapital können künftig der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten und Versorgungslücken oder gar Unterversorgung oder Altersarmut vermieden werden.

3 Mögliche Formen der privaten Altersvorsorge

3.1 Überblick über den Markt für Altersvorsorgeprodukte in Deutschland

Der Markt für Anlageprodukte, gerade auch speziell zu Zwecken der privaten Altersvorsorge ist groß, und das Angebot steigt stetig, da insbesondere Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen die steigende Nachfrage erkannt haben. Der interessierte Anleger steht daher immer häufiger vor dem Problem, den ständig dichter werdenden „Altersvorsorge-Dschungel“[37] zu durchschauen und die für ihn und seine individuelle Situation passenden Produkte auszuwählen.[38]

Prinzipiell kommen für die private Altersvorsorge fünf große Anlagebereiche in Frage: Die Geldanlage in Versicherungsprodukte, in konventionelle Bankprodukte, in börsengehandelte Anlageformen wie Aktien oder Anleihen, in verschiedene Arten von Investmentfonds sowie in Immobilien.[39] Das Angebot innerhalb dieser Anlagebereiche ist vielfältig: Versicherungen bieten z.B. private Rentenversicherungen oder die klassische kapitalbildende Lebensversicherung, die sich jeweils auch noch mit verschiedenen Fondssparplänen zu fondsgebundenen Versicherungen kombinieren lassen. Alle Produkte werden von einer Vielzahl von Gesellschaften in zahlreichen Varianten angeboten und unterscheiden sich häufig in Preis, Leistung und den Versicherungsbedingungen.[40] Auch die Anzahl der angebotenen und in Deutschland immer noch, trotz häufig sehr niedriger Verzinsung, beliebten konventionellen Bankprodukte wie Sparbriefe und Sparpläne, Fest- oder Termingelder oder das klassische Sparbuch ist groß. Der Vorteil dieser Produkte ist die hohe Sicherheit, die sie den Anlegern bieten. Börsennotierte Kapitalanlagen wie Aktien oder Anleihen von Bund, Ländern oder Unternehmen beinhalten dagegen höhere Risiken, im Extremfall bis zum Totalausfall des eingesetzten Kapitals, bieten jedoch auch größere Renditechancen.[41] Die Vielfalt bei Investmentfonds ist kaum mehr zu überblicken. Hier kann man, je nach Anlageart z.B. zwischen Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Geldmarktfonds, Dachfonds, Immobilienfonds oder AS-Fonds unterscheiden, wobei sich diese nochmals vielfältig nach Anlageschwerpunkten, etwa bestimmten Ländern, Regionen, Branchen, Währungsräumen oder Märkten unterteilen lassen. Im Jahr 2000 waren in Deutschland allein 1716 verschiedene Publikumsfonds, d.h. Fonds, die von Privatpersonen erworben werden können, zugelassen.[42] Immobilien, insbesondere das selbstgenutzte Wohneigentum, stehen traditionell in der Gunst der Bundesbürger weit oben, wenn es um die private Altersvorsorge geht. So sorgt ca. 1/3 der Bevölkerung mit Immobilien für das Alter vor, während ein weiterer Großteil Bausparverträge besitzt und damit einen Immobilienerwerb zumindest anstrebt.

Abb. 4: Präferenzen der Bundesbürger bei Altersvorsorgeprodukten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.dia-vorsorge.de

Mit der Rentenreform 2001 kamen parallel zur Einführung der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge die sogenannten Riester-Produkte hinzu. Bei diesen handelt es sich jedoch in der Regel um klassische Angebote von Banken, Versicherungen oder Investmentgesellschaften, die jedoch an bestimmte Auflagen gebunden sind und vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert werden müssen: nur Produkte mit Zertifikat werden durch direkte Zulagen und Steuererleichterungen staatlich gefördert. Dieses Zertifikat sagt allerdings nichts über die Qualität und Eignung der Produkte für die Altersvorsorge des Einzelnen aus, sondern spiegelt nur die Erfüllung der staatlichen Förderkriterien, etwa eine Verrentung der eingezahlten und zu garantierenden Beiträge in der Auszahlungsphase oder bestimmte Regelungen zur Kostenverteilung und deren Transparenz wieder.

Alle am Markt angebotenen Produktgruppen und zum Teil auch einzelne Produkte, unterscheiden sich hinsichtlich ihres Risikos, ihrer Renditechancen sowie ihrer Besteuerung, so dass die Auswahl nicht leicht fällt. Auch bei den sogenannten Riester-Produkten ist der Einzelne vor Fehlern beim Vertragsabschluss nicht gefeit, da die Riester-Rente keinesfalls für jeden ein lohnendes Investment für das Alter darstellt.[43] Für die Höhe der staatlichen Förderungen, die aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage besteht, ist nämlich die familiäre Situation von entscheidender Bedeutung: kinderreiche Familien profitieren damit in erster Linie vom privaten Vorsorgesparen mit Riester-Produkten. Bei Verzicht auf die staatlichen Förderungen und der Auswahl einer geeigneten anders gearteten Altersvorsorge können, bei gleichen finanziellen Aufwendungen, häufig deutlich höhere Zusatzrenten im Alter erzielt werden: die staatlichen Auflagen, die zertifizierte Produkte erfüllen müssen, verursachen bei den Anbietern häufig hohe Kosten für Verwaltung, Garantien und Absicherungen, die die Renditen schmälern.[44]

[...]


[1] Vgl. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Hrsg.): Altersvorsorge, 4. Auflage, Berlin, 2001, S. 13ff

[2] Vgl. Gaulke, Jürgen: Kursbuch Altersvorsorge, aktualisierte Neuausgabe, Frankfurt/Main, 2001, S. 124ff, (Altersvorsorge)

[3] Vgl. Gaulke, Jürgen: (Altersvorsorge), a.a.O., S. 122

[4] Vgl. Stiftung Warentest (Hrsg.): Finanztest Spezial – Altersvorsorge, Berlin, Januar 2001, S. 19, (Finanztest)

[5] Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Die betriebliche Altersvorsorge, Berlin, 2002, S. 21

[6] Vgl. Deutsches Institut für Altersvorsorge (Hrsg.): Die Deutschen und ihr Geld, 2., völlig neu bearbeitete Auflage, Köln, 2001, S. 56f

[7] Vgl. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Hrsg.): a.a.O., S. 15ff

[8] Gaulke, Jürgen: (Altersvorsorge), a.a.O., S. 21

[9] Vgl. Gaulke, Jürgen: (Altersvorsorge), a.a.O., S. 21

[10] Vgl. Justen, Klaus: Meine Rente, Freiburg im Breisgau, 2001, S. 9f

[11] Vgl. Knie, Friedhelm; Korff, Matthias (Hrsg.): Die sichere Rente, Idstein, 1998, S. 19ff

[12] Vgl. Justen, Klaus: a.a.O.; S. 10f

[13] Vgl. Sternberger-Frey, Barbara: Wenn nur noch das Geld arbeitet, Frankfurt am Main, 1999, S. 18f

[14] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft: Grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, Bonn, 1998, S. 1

[15] Vgl. Döring, Diether: Soziale Sicherheit im Alter?, Berlin, 1997, S. 69ff

[16] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerungsentwicklung Deutschlands bis zum Jahr 2050, Wiesbaden, 2000, S. 7

[17] Statistisches Bundesamt (Hrsg.): a.a.O., S. 7

[18] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): a.a.O., S. 7ff

[19] Vgl. Miegel, Meinhard: Die deformierte Gesellschaft, 3. Auflage, Berlin; München, 2002, S. 20ff

[20] Statistisches Bundesamt (Hrsg.): a.a.O., S. 9ff

[21] Vgl. Dommermuth, Thomas: Betriebliche und private Altersvorsorge, Stuttgart, 2000, S. 6

[22] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): a.a.O., S. 15f

[23] Vgl. Döring, Diether: a.a.O., S. 83f

[24] Vgl. Miegel, Meinhard: a.a.O., S. 46ff

[25] Vgl. Justen, Klaus: a.a.O.; S. 14f

[26] Vgl. Börsch-Supan, Axel: Rentabilitätsvergleiche im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren, in: Theurl, Engelbert (Hrsg.): Der Sozialstaat an der Jahrtausendwende, Heidelberg, 2001, S. 207f

[27] Vgl. Deutsche Bank Research: Aktuelle Themen Nr. 220, 2001, S. 6

[28] Vgl. Schnabel, Reinhold; Miegel, Meinhard: Rentenreform 2001, Köln, 2001, S. 18ff; und vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 174, 30.07.2002, S. 12: Der demographische Wandel zwingt den Staat zum Sparen

[29] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg): Bundeshaushalt 2003 und Finanzplan 2002 bis 2006, Anlage 1 zur Pressemitteilung Nr. 96/02 vom 19. Juni 2002

[30] Vgl. Justen, Klaus: a.a.O., S. 14ff

[31] Vgl. Sternberger-Frey, Barbara: a.a.O., S. 20ff

[32] Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Die neue Rente, Berlin, 2001, S. 38

[33] Vgl. Zermin, Karl-Helmut: Handbuch Altersvorsorge, München, 2002, S. 21ff

[34] Vgl. Miegel, Meinhard: a.a.O., S. 272ff

[35] Döring, Diether: a.a.O., S. 79

[36] Vgl. Döring, Diether: a.a.O., S. 78f

[37] Urbatsch, Rene-Claude; Vettermann, Rene: Private Alterszusatzvorsorge – Teil 3, Mittweida, 2001, S. 3

[38] Vgl. Urbatsch, Rene-Claude; Vettermann, Rene: a.a.O., S. 3

[39] Vgl. Stiftung Warentest (Hrsg.): (Finanztest), a.a.O., S. 24

[40] Vgl. Stiftung Warentest (Hrsg.): (Finanztest), a.a.O., S. 66ff

[41] Vgl. Stiftung Warentest (Hrsg.): (Finanztest), a.a.O., S. 24f

[42] Vgl. BVI (Hrsg.): Investment 2001, Frankfurt am Main, 2001, S. 10ff

[43] Vgl. Stiftung Warentest (Hrsg.): Private Altersvorsorge, 2., aktualisierte Auflage, Berlin, 2002, S. 102ff, (Altersvorsorge)

[44] Vgl. Stiftung Warentest (Hrsg.): (Finanztest), a.a.O., S. 15ff

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832463205
ISBN (Paperback)
9783838663203
DOI
10.3239/9783832463205
Dateigröße
3.4 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main – 3, Wirtschaft und Recht
Erscheinungsdatum
2003 (Januar)
Note
2,3
Schlagworte
altersvorsorge alterssicherung immobilienanlage rentenversicherung
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Titel: Immobilien als Mittel der privaten Altersvorsorge
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