Identifikation und Bewältigung von Liquiditätskrisen in mittelständischen Unternehmen
Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Identifikation und Bewältigung von Liquiditätskrisen in mittelständischen Unternehmen unter Berücksichtigung finanzwirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte. Im Vordergrund steht die Erhaltung der Unternehmensexistenz.
Im Jahr 2002 hat Deutschland mit 37.700 Unternehmensinsolvenzen einen neuen bedauerlichen Nachkriegshöchststand erreicht. Ausgehend von dieser besorgniserregenden Entwicklung werden zunächst die finanzwirtschaftlichen Hauptursachen analysiert. Dabei stellt sich heraus, dass schlechtes Zahlungsverhalten, Forderungsausfälle, geringe Eigenkapitalquoten und die unmittelbar damit verbundene Schwierigkeit, Kredite zu erhalten, die häufigsten Insolvenzursachen sind.
Bevor sich mittelständische Unternehmen dem Ziel widmen können, Liquiditätskrisen durch den Einsatz geeigneter Maßnahmen erfolgreich zu bewältigen, ist es erforderlich, diese bereits in einem frühen Stadium zu erkennen. Zu diesem Zweck werden zwei Identifikationsinstrumente explizit vorgestellt: die jahresabschlussorientierte Liquiditätsanalyse und die zahlungsorientierte Liquiditätsplanung.
Ist die Liquiditätskrise identifiziert, so hat die Unternehmensleitung genügend Handlungsspielraum, um geeignete Sicherungsmaßnahmen einleiten zu können. Die genannten finanzwirtschaftlichen Hauptursachen einer Insolvenz machen es notwendig, besonders ausführlich die Vorzüge eines effizienten Forderungsmanagements und alternative Finanzierungsinstrumente zum Bankkredit zu erläutern und zu beurteilen.
Abschließend geht es darum, inwieweit die Kreditinstitute mittelständischer Unternehmen zur Bewältigung von existenzbedrohenden Liquiditätskrisen beitragen können.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbbildungsverzeichnisV
TabellenverzeichnisVI
AbkürzungsverzeichnisVII
1.Einführung in die Thematik1
1.1PROBLEMSTELLUNG UND ZIEL DER ARBEIT1
1.2BESCHREIBUNG DER VORGEHENSWEISE3
1.3BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ABGRENZUNGEN4
1.3.1Mittelständische Unternehmen4
1.3.1.1Begriff und Abgrenzung zu Großunternehmen4
1.3.1.2Abgrenzung zur Definition der Europäischen Kommission8
1.3.2Die Liquiditätskrise und Abgrenzungen9
1.3.3Die Insolvenz als kodifizierte Liquiditätskrise12
1.3.3.1Die Insolvenzgründe13
1.3.3.2Die Ziele des Insolvenzverfahrens15
2.Bedeutung und Probleme mittelständischer Unternehmen17
2.1GESAMTWIRTSCHAFTLICHER STELLENWERT17
2.2MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMENSINSOLVENZEN IM JAHR 200218
2.3EMPIRISCHE […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einführung in die Thematik
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit
1.2 Beschreibung der Vorgehensweise
1.3 Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen
1.3.1 Mittelständische Unternehmen
1.3.1.1 Begriff und Abgrenzung zu Großunternehmen
1.3.1.2 Abgrenzung zur Definition der Europäischen Kommission
1.3.2 Die Liquiditätskrise und Abgrenzungen
1.3.3 Die Insolvenz als kodifizierte Liquiditätskrise
1.3.3.1 Die Insolvenzgründe
1.3.3.2 Die Ziele des Insolvenzverfahrens
2 Bedeutung und Probleme mittelständischer Unternehmen
2.1 Gesamtwirtschaftlicher Stellenwert
2.2 Mittelständische Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2002
2.3 Empirische Insolvenzursachenforschung
2.3.1 Schlechtes Zahlungsverhalten und Forderungsausfälle
2.3.2 Unzureichende Eigenkapitalausstattung
3 Instrumente zur Identifikation von Liquiditätskrisen
3.1 Argumente für die Implementierung von Identifikationsinstrumenten
3.2 Das Instrument der jahresabschlussorientierten Liquiditätsanalyse
3.2.1 Bestandsgrößenorientierte Liquiditätskennzahlen
3.2.1.1 Erläuterung der Kennzahlen
3.2.1.1.1 Goldene Finanzierungsregel
3.2.1.1.2 Goldene Bilanzregel
3.2.1.1.3 Liquiditätsgrade
3.2.1.1.4 Working Capital
3.2.1.2 Bewertung der Kennzahlen
3.2.2 Stromgrößenorientierte Liquiditätskennzahlen
3.2.2.1 Erläuterung der Kennzahlen
3.2.2.1.1 Der indirekte Cashflow
3.2.2.1.2 Die Entschuldungsfähigkeit
3.2.2.2 Beurteilung der Kennzahlen
3.3 Das Instrument der zahlungsorientierten Liquiditätsplanung
3.3.1 Beachtung der Planungsgrundsätze
3.3.2 Formaler Aufbau eines Liquiditätsplans
3.3.2.1 Sachliche Struktur
3.3.2.2 Zeitliche Struktur
3.3.2.3 Beispiel eines Liquiditätsplans
3.3.3 Die Planerstellung
3.3.3.1 Die passive Rolle des Liquiditätsplans
3.3.3.2 Sukzessive Planerstellung
3.3.3.3 Prognoseverfahren
3.3.4 Der Planausgleich
3.3.5 Die Plankontrolle
3.3.6 Kritische Würdigung
4 Liquiditätssicherungsmaßnahmen in mittelständischen Unternehmen
4.1 Die Bausteine eines effizienten Forderungsmanagements
4.1.1 Bonitätsprüfung der Geschäftspartner
4.1.2 Absicherung von Forderungen aus Lieferantenkrediten
4.1.2.1 Vertragliche Absicherung des Terminrisikos
4.1.2.2 Vertragliche Absicherung des Ausfallrisikos
4.1.2.2.1 Eigentumsvorbehalt
4.1.2.2.2 Sicherungsübereignung
4.1.2.2.3 Bürgschaft
4.1.2.2.4 Abschluss einer Forderungsausfallversicherung
4.1.3 Maßnahmen der Rechnungslegung
4.2 Sanierungsfinanzierung durch Vermögensabbau
4.2.1 Verkauf von Forderungen
4.2.1.1 Factoring
4.2.1.2 Asset Backed Securities
4.2.2 Sale and lease back
4.2.3 Verkauf des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
5 Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen der Kreditinstitute
5.1 Stundung und Umschuldung
5.2 Sicherheitenfreigabe
5.3 Forderungs- und Zinsverzicht
5.4 Sanierungskredit
6 Abschließende Betrachtung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Insolvenzen und Insolvenzquoten
Abbildung 2: Typischer Verlauf einer Unternehmenskrise
Abbildung 3: Durchschnittliche Eigenkapitalquoten im internationalen Vergleich
Abbildung 4: Identifikation langfristiger Liquiditätskrisen
Abbildung 5: Identifikation kurzfristiger Liquiditätskrisen
Abbildung 6: Cashflowkennzahlen
Abbildung 7: Formaler Aufbau eines Liquiditätsplans
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Quantitative Abgrenzungskriterien mittelständischer Unternehmen
Tabelle 2: Qualitative Abgrenzungskriterien mittelständischer Unternehmen
Tabelle 3: Definition der Europäischen Kommission für KMU
Tabelle 4: Insolvenzen nach Umsatzgrößenklassen 2002 in Mio. Euro*
Tabelle 5: Beschäftigtenzahl insolventer Unternehmen in Prozent im Jahr 2002
Tabelle 6: Insolvenzursachen von Unternehmen
Tabelle 7: Zahlungsverhalten der Kunden von KMU im Jahr 2002
Tabelle 8: Zahlungsfristen der Kunden in den Hauptwirtschaftsbereichen (2002)
Tabelle 9: Durchschnittliche Forderungsverluste in Prozent des Umsatzes (2002)
Tabelle 10: Forderungsverluste wegen Kundeninsolvenzen im Jahr 2002
Tabelle 11: Eigenkapitalquoten von deutschen KMU im Jahr 2002
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einführung in die Thematik
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit
Wer aufmerksam die Pressemitteilungen der vergangenen Wochen und Monate studiert hat, stößt auf immer neue Meldungen über Unternehmenspleiten in Deutschland. Sie vermitteln den Eindruck, dass die Anzahl der Firmenpleiten beängstigend wächst. Tatsächlich hat nach einer Analyse des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2002 weiter zugenommen und mit 37.700 einen neuen historischen Nachkriegshöchststand erreicht[1]. Wie die Abbildung 1 veranschaulicht, hat sich die Zahl der jährlichen Unternehmenszusammenbrüche in Deutschland von 1991 bis 2001 fast vervierfacht.
Abbildung 1: Entwicklung der Insolvenzen und Insolvenzquoten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
* Schätzung
Quelle: Bundesverband deutscher Banken (2003), S. 14.
Im Rahmen dieser Entwicklung sind zwei Aspekte besonders zu beachten: Erstens betreffen die Unternehmensinsolvenzen ganz überwiegend mittelständische Unternehmen. Zweitens ist bei Personengesellschaften meist die Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität) bzw. bei Kapitalgesellschaften meist die Überschuldung der Insolvenzgrund[2]. Aus diesem Trend zeigt sich, dass die Sicherstellung der Liquidität offensichtlich eine Aufgabe ist, die immer häufiger nicht bewältigt werden kann und damit zu einem gravierenden existenzbedrohenden Problem wird.
Für viele insolvenzgefährdete mittelständische Unternehmer werden vordergründig exogene (außerbetriebliche) Krisenursachen wie Konjunktureinbrüche, Absatzrückgänge, eine hohe Steuer- und Abgabenbelastung oder negative Entwicklungen bei wichtigen Kunden als Erklärung für eine liquiditätsbedingte Krise herangezogen. Doch in der Realität geraten Unternehmen nur selten allein aufgrund äußerer Umstände in eine Liquiditätskrise. Akute Liquiditätsnöte haben i.d.R. eine lange innerbetriebliche (endogene) Vorgeschichte im Finanzierungsbereich[3]. Alarmzeichen sind z.B. erste Zahlungsschwierigkeiten. Bereits in diesem Stadium reagieren Lieferanten (einschließlich der hinter ihnen stehenden Warenkreditversicherer) und Banken nervös und leiten Maßnahmen zur Sicherung ihrer Forderungen ein[4]. Zahlungseingänge verzögern sich oder bleiben aus, die Liquiditätssituation verschlechtert sich weiter. Schnell ist ein mittelständisches Unternehmen dann dauerhaft nicht in der Lage, die fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen. Dies zwingt die Unternehmer, Kreditlinien zu überschreiten und Zahlungen an die Lieferanten hinauszuzögern. Droht die akute Liquiditätskrise chronisch zu werden, ist es meistens schon zu spät für eine gründliche Analyse und Therapie[5].
Die dargestellten Probleme machen deutlich, dass zur Überwindung von existenzbedrohenden Liquiditätskrisen Instrumente zur frühzeitigen Erkennung und Maßnahmen zu deren Bewältigung notwendig sind. Deshalb besteht das Ziel der vorliegenden Arbeit darin, mittelständischen Unternehmen ausführlich zwei Instrumente zur Krisenidentifikation vorzustellen und diese zu beurteilen. Darüber hinaus werden insbesondere auf der Grundlage der empirischen Insolvenzursachenforschung verschiedene Möglichkeiten der Bewältigung von Liquiditätskrisen erläutert und im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in mittelständischen Unternehmen einer kritischen Betrachtung unterzogen. Das wichtigste Ergebnis soll sein, dass Liquiditätskrisen und in deren Folge die Insolvenz durch den Einsatz dieser Maßnahmen vermeidbar sind.
1.2 Beschreibung der Vorgehensweise
Im ersten Kapitel werden in einer Einführung die Problemstellung und die Zielvorgabe der Arbeit beschrieben. Anschließend werden die maßgeblichen Begriffe „mittelständische Unternehmen“, „Liquiditätskrise“ und „Insolvenz“ definiert und ggf. im Sinne einer genaueren Charakterisierung von anderen Definitionsansätzen bzw. von anderen Begrifflichkeiten abgegrenzt.
Im zweiten Kapitel erfolgt eine vertiefte Einführung in die Thematik. Zu diesem Zweck wird zunächst die Bedeutung des Mittelstandes für die gesamtdeutsche Wirtschaft erörtert. Empirische Ergebnisse, Fakten, Zahlen und Argumente insbesondere zur besorgniserregenden Entwicklung mittelständischer Unternehmensinsolvenzen und zu den dafür verantwortlichen finanzwirtschaftlichen Hauptursachen runden das zweite Kapitel ab und dokumentieren den wachsenden Handlungsbedarf hinsichtlich der vordringlichen Aufgabe - der Existenzsicherung - im Mittelstand.
Bevor sich mittelständische Unternehmen dem Ziel widmen, Liquiditätskrisen durch den Einsatz geeigneter Maßnahmen erfolgreich zu bewältigen, ist es erforderlich, dass sie diese bereits in einem frühen Stadium erkennen. Im dritten Kapitel werden zwei Identifikationsinstrumente vorgestellt. Die jahresabschlussorientierte Liquiditätsanalyse beschäftigt sich mit der Darstellung und Bewertung bestands- und stromgrößenorientierter Liquiditätskennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden kurz GuV genannt). Mit diesen Größen wird versucht, die zukünftige Zahlungsfähigkeit abzuschätzen. Im Anschluss wird das Instrument der zahlungsorientierten Liquiditätsplanung, dessen zentrales Element der Liquiditätsplan ist, zur Identifikation zukünftiger Liquiditätskrisen thematisiert.
Ist die künftige Liquiditätskrise identifiziert, hat die Unternehmensleitung genügend Handlungsspielraum, um geeignete Sicherungsmaßnahmen einleiten zu können. Im vierten Kapitel werden die gewonnenen Erkenntnisse aus der empirischen Insolvenzursachenforschung in mittelständischen Unternehmen (vgl. 2. Kapitel) aufgegriffen. Die gewonnenen Erkenntnisse machen es erforderlich, besonders ausführlich auf die Vorzüge eines effizienten Forderungsmanagements einzugehen und neben dem Bankkredit alternative Finanzierungsformen zur Überbrückung von Liquiditätskrisen zu beurteilen.
Im fünften Kapitel geht es anschließend darum, inwieweit die Kreditinstitute mittelständischer Unternehmen (Hausbanken) über finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen zur Bewältigung von existenzbedrohenden Liquiditätskrisen beitragen können.
Ihren Abschluss findet diese Arbeit im sechsten Kapitel. Die abschließende Betrachtung enthält ein Fazit und wagt einen Ausblick hinsichtlich der Identifikation und Bewältigung von Liquiditätskrisen in mittelständischen Unternehmen.
1.3 Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen
1.3.1 Mittelständische Unternehmen
1.3.1.1 Begriff und Abgrenzung zu Großunternehmen
In der betriebswirtschaftlichen Literatur gestaltet sich die Suche nach einer gesetzlichen oder eindeutigen und allgemein akzeptierten Definition für mittelständische Unternehmen schwierig. In Deutschland existiert eine Vielzahl verschiedener Definitionsversuche[6]. In aller Regel werden die Begriffe „mittelständische Unternehmen“, „Mittelstand“, „Mittelstandsunternehmen“ und „Kleine und Mittlere Unternehmen“ (im Folgenden KMU genannt) synonym verwendet[7]. Eine derartige Begriffsvielfalt ist ausschließlich in Deutschland gebräuchlich. In allen übrigen Ländern wird i.d.R. von KMU gesprochen und meint damit einen rein statistischen Teil der Gesamtwirtschaft. In Deutschland wird dieser statistisch dokumentierte Bereich zwar ebenfalls abgedeckt, darüber hinaus betrifft der Definitionsbestandteil von KMU sowohl ökonomische als auch gesellschaftliche und psychologische Aspekte und enthält sowohl quantitative als auch qualitative Merkmale[8].
Die Vielschichtigkeit des deutschen Mittelstandsbegriffs macht eine eindeutige Abgrenzung dieser Unternehmensgruppe von Großunternehmen schwierig bis unmöglich. Aus diesem Grund misst das deutsche Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn quantitativen und qualitativen Abgrenzungskriterien eine zentrale Bedeutung bei. Der Vorteil der Abgrenzung mit Hilfe dieser beiden Merkmale liegt in der Eindeutigkeit[9].
Als klassische quantitative Abgrenzungskriterien werden z.B. die Bilanzsumme, der Jahresumsatz, die Wertschöpfung, der Gewinn, die Beschäftigtenzahl etc. herangezogen. Das IfM in Bonn hat sich zur Beschreibung von Unternehmensgrößen in Anlehnung an ein weltweit gebräuchliches Verfahren auf die Zahl der Beschäftigten und die Höhe des Jahresumsatzes beschränkt. Zu dieser quantitativen Methode ist kritisch anzumerken, dass eine größenspezifische Abgrenzung anhand der Beschäftigtenzahl und des Jahresumsatzes nicht ausreichend ist und immer nur ein untersuchungsvereinfachendes Abgrenzungskriterium darstellt[10]. Unter quantitativen Gesichtspunkten wird der zentralen Bedeutung der verschiedenen Wirtschaftsbereiche in Deutschland (Industrie, Handel, Bau, Handwerk usw.) nicht Rechnung getragen. Jeder dieser Bereiche hat spezielle betriebswirtschaftliche Eigenheiten hinsichtlich der Produktionstechnologien, der Organisationsstruktur, der Kapital- und Arbeitsintensität und der Größe der relevanten Märkte[11]. Während z.B. ein Industrieunternehmen mit 250 Mitarbeitern als klein gilt, wird ein Handwerksbetrieb mit gleicher Beschäftigtenzahl bereits zu den Großunternehmen gezählt. Daher erscheint es zweckmäßig und sinnvoller, zusätzlich qualitative Kriterien für die Charakterisierung von mittelständischen Unternehmen und zur Abgrenzung von Großunternehmen heran zu ziehen[12].
Unter den qualitativen Aspekten, die für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik dieser Arbeit besonders wichtig sind, ist das qualitative Kriterium „Finanzierung“ von besonderer Bedeutung. Im Gegensatz zu Großunternehmen haben mittelständische Unternehmen auf Grund ihrer Rechtsform meistens keinen direkten Zugang zum Kapitalmarkt. Deshalb sind Finanzierungsinstrumente in erster Linie Selbst- und Fremdfinanzierung über Bankdarlehen. Wegen der engen Verflechtung zwischen Geschäftsführer und Inhaber erfolgt außerdem nur selten eine Beteiligung Dritter[13]. Die nun folgenden Tabellen 1 und 2 fassen die wesentlichen quantitativen und qualitativen Abgrenzungskriterien mittelständischer Unternehmen zu Großunternehmen übersichtlich zusammen.
Tabelle 1: Quantitative Abgrenzungskriterien mittelständischer Unternehmen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Günterberg, B. / Wolter, H.-J. (2002), S. 21.
Tabelle 2: Qualitative Abgrenzungskriterien mittelständischer Unternehmen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Göhre, M. (2001), S. 23.
Die vorliegende Arbeit schließt sich der überwiegenden wissenschaftlichen Lehre an, die bei der Definition des Begriffs „mittelständische Unternehmen“ auf die Mitarbeiterzahl abstellt (nicht mehr als 500 Beschäftigte) und eine Jahresumsatzgröße von nicht mehr als 50 Mio. Euro zulässt. Entscheidend für die Definition ist darüber hinaus das qualitative Merkmal „Finanzierung“, die Personalunion von Geschäftsführer und Inhaber, die Beschränkung auf die Rechtsformen Einzelunternehmen, oHG, KG, GmbH & Co. KG und GmbH[14] sowie die Beschränkung auf die Kernbranchen verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Handel und Dienstleistungen. Da der Gehalt des Begriffes „mittelständische Unternehmen“ von Tradition und Ideologie mitgeprägt ist, wird darauf hingewiesen, dass im weiteren Verlauf der Ausführungen der Begriff „KMU“ aufgrund seiner Neutralität und besseren Abgrenzungsfunktion zwischen Klein-, Mittel- und Großbetrieb synonym verwendet wird.
1.3.1.2 Abgrenzung zur Definition der Europäischen Kommission
Die Definition der Europäischen Kommission wird in dieser Arbeit nicht als Maßstab zugrunde gelegt. Ihre Erwähnung erfüllt an dieser Stelle ausschließlich einen Informationszweck. Die Kenntnis der Definition ist für KMU deshalb so wichtig, weil ihre größenspezifischen Festlegungen die Voraussetzungen für die Teilnahme an europäischen Förderprogrammen sind. Die Europäische Kommission geht unter quantitativen Gesichtspunkten über die deutsche Definition von KMU hinaus und nimmt zusätzlich die Bilanzsumme und das Ausmaß des Verbundes zwischen Unternehmen auf. Sie versucht damit, dem zunehmenden Verflechtungsgrad in der europäischen Wirtschaft Rechnung zu tragen[15]. Am 23. Juli 1996 traten neue Grundsätze für die Genehmigung von Beihilfen der Mitgliedstaaten an KMU in Kraft. Hieraus ergibt sich die in Tabelle 4 zusammengefasste Definition der Europäischen Kommission[16].
Tabelle 3: Definition der Europäischen Kommission für KMU
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Günterberg, B. / Wolter, H.-J. (2002), S. 14.
1.3.2 Die Liquiditätskrise und Abgrenzungen
Nach dem Herkunftsbereich der Ursachen (strategischer, leistungswirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Bereich) lassen sich drei aufeinander folgende Arten von Unternehmenskrisen[17] unterscheiden: Die Strategiekrise, die Ergebniskrise und die Liquiditätskrise[18]. Für KMU ist es daher überlebenswichtig, bereits erste Anzeichen einer krisenhaften Entwicklung wahrzunehmen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird eine Krise aber erst dann bemerkt, wenn das betroffene Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät[19]. Diese grundsätzliche Problematik mittelständischer Unternehmen war Anlass für die Wahl des Themas der vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit. Die nun folgenden Ausführungen erläutern den Begriff „Liquiditätskrise“. Zur besseren Verständlichkeit und zur zeitlichen Einordnung innerhalb der Unternehmenskrise werden die einzelnen Krisenarten voneinander abgrenzt und der typische Krisenverlauf anschaulich in einer Abbildung dargestellt. Dem wird in einem weiteren Gliederungspunkt die Insolvenz[20] als kodifizierte Liquiditätskrise gegenüber gestellt.
Der typische Verlauf der Unternehmenskrise beginnt mit der Strategiekrise. Im positiven Sinne ist die Zukunft eines Unternehmens aus strategischer Sicht stark vom Vorhandensein eines langfristigen Erfolgspotentials gekennzeichnet[21]. Das Erfolgspotential hängt wiederum von verschiedenen Faktoren ab: Wie entwickelt sich der Markt? Sind die Produkte und Dienstleistungen innovativ genug, um am Markt zu bestehen? Verändern sich die Nachfragegewohnheiten der Kunden? Sind die Vertriebswege noch zeitgemäß? Welche Veränderungen stehen im Personalbereich an? Aus diesen Fragestellungen lassen sich beispielhaft einige strategische Erfolgsfaktoren ableiten. Es handelt sich dabei neben anderen um den Markt-, Produkt-, Marketing-, Vertriebs- und Personalbereich. Strategische Fehlentscheidungen der Geschäftsführung können das langfristige Erfolgspotential gefährden. Versäumt es ein Unternehmen beispielsweise, seine Produkte an veränderte Nachfragegewohnheiten der Verbraucher anzupassen, verlieren daraufhin die Cashcows des Unternehmens, also jene Produkte, die wesentlich zum Unternehmenserfolg beitragen, kontinuierlich Marktanteile. In diesem Stadium der Krise ist der Handlungsspielraum noch verhältnismäßig groß (vgl. S. 12). Die Voraussetzung dafür ist, dass erste Warnsignale wie Nachfragerückgänge, sinkende Bestellmengen oder Auftragsverluste frühzeitig ernst genommen werden[22].
Der typische Krisenverlauf setzt sich in der Ergebniskrise fort. Ein Unternehmen befindet sich in einer Ergebniskrise, wenn nicht erreichte Ertragsziele dazu führen, dass nachhaltig Verluste erwirtschaftet werden und in der Konsequenz das Eigenkapital angegriffen wird[23]. Zur Feststellung verfehlter Ertragsziele eignen sich z.B. Erfolgskennzahlen wie das „ordentliche Betriebsergebnis“[24] oder die „Umsatzrendite“[25]. Die anhand von Erfolgskennzahlen festgestellte Ergebniskrise birgt die Gefahr in sich, dass die ursprünglichen Krisenursachen gar nicht mehr zu erkennen sind. In dieser Situation sollte über Maßnahmen im leistungswirtschaftlichen Bereich nachgedacht werden. Mögliche Einsparpotentiale liegen beispielsweise im Fertigungs- und Personalbereich, in der Reduzierung von Abschreibungen oder in der Reduktion des Lagerbestandes, weil ein durch Umsatzrückgänge bedingter Lageraufbau zwangsweise durch Fremdkapital finanziert wird[26]. Eine Ergebniskrise ist für Banken erkennbar, weil sie auf Basis veröffentlichter Jahresabschlüsse ein Analyse durchführen können.
Häufig, aber nicht zwingend (vgl. Maßnahmen im leistungswirtschaftlichen Bereich), führt eine Ergebniskrise im typischen Krisenverlauf zu einer Liquiditätskrise. Hinsichtlich einer besseren Beschreibung der Liquiditätskrise ist eine Definition des Begriffs „Liquidität“, so wie er in dieser Arbeit verstanden wird, sinnvoll. In der betriebswirtschaftlichen Literatur gibt es im Wesentlichen vier verschiedene Definitionsansätze. Liquidität wird erstens mit einem positiven Zahlungsmittelbestand[27] gleichgesetzt. Diese Definition ist wenig aussagefähig. Ein Unternehmen als liquide zu bezeichnen, mag der positive Zahlungsmittelbestand auch noch so gering sein, ist unzureichend[28]. Darüber hinaus wird zweitens unter Liquidität die Eigenschaft von Vermögensobjekten verstanden, mehr oder weniger leicht durch Verkauf oder Abtretung in Zahlungsmittel umgewandelt werden zu können (Liquidierbarkeit)[29]. Nach dieser Definition müssten umlaufintensive Unternehmen grundsätzlich liquider als anlageintensive Unternehmen sein. Das trifft aber nicht immer zu (vgl. S. 43). Drittens wird Liquidität auch als Deckungsverhältnis zwischen Vermögensteilen und Verbindlichkeiten beschrieben (z.B. Liquiditätsgrade)[30]. Diese Definition ist zu eng mit der Bilanz verknüpft (vgl. S. 43.) Der Liquiditätsbegriff wird viertens auf die Eigenschaft von Unternehmen im Sinne von Zahlungsfähigkeit reduziert. Es handelt sich prägnanter formuliert um die Fähigkeit von Unternehmen, die zu einem Zeitpunkt zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können[31].
Ausgehend vom vierten Definitionsansatz lässt sich die Liquiditätskrise eindeutig beschreiben: Eine Liquiditätskrise liegt vor, wenn Unternehmen die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nur mit Schwierigkeiten durch die zufließenden Zahlungsmittel bzw. aus dem vorhandenen Bestand an Zahlungsmitteln begleichen können[32]. Die Liquiditätskrise bleibt für die Gläubiger und Kunden von KMU nicht unbemerkt: Lieferanten erkennen Liquiditätskrisen z.B. an zurückhaltender Skontoausnutzung[33], an überschrittenen Zahlungszielen, an kleineren Bestellmengen, an Auftragsstornierungen und an der Bitte um Ratenzahlung. Für Kreditinstitute äußert sich die Liquiditätskrise oft in einer verzögerten Vorlage des Jahresabschlusses, in der Überschreitung von Kreditlinien, in einer plötzlichen Änderung der Bankverbindung, in Scheckrückgaben und Rücklastschriften. Für Kunden ist sie z.B. an häufigen Sonderangeboten und leichten Preisverhandlungen zu erkennen[34]. Haben die Gläubiger die Liquiditätskrise erkannt, verschärft sich die ohnehin angespannte Situation eines mittelständischen Unternehmens weiter, wenn aufgrund der momentanen Zahlungsschwierigkeiten bestehende Kreditlimits gekürzt oder Kredite sofort fällig gestellt werden[35]. Bleiben KMU in einer solchen Phase untätig, werden letztlich die Eigenkapitalreserven vollständig aufgebraucht. Es droht die Zahlungsunfähigkeit bei Personengesellschaften bzw. die Überschuldung bei Kapitalgesellschaften. Das Endstadium der Unternehmenskrise, die Insolvenz, ist dann kaum noch abzuwenden.
Abbildung 2: Typischer Verlauf einer Unternehmenskrise
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Salm, M. (2002), S. 14.
1.3.3 Die Insolvenz als kodifizierte Liquiditätskrise
Die Insolvenz ist eine von gesetzlichen Vorschriften der Insolvenzordnung (im Folgenden InsO genannt) erfasste Liquiditätskrise. In juristischer Hinsicht wird erst bei Auslösung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens von einer Insolvenz gesprochen[36]. Das Insolvenzverfahren ist in der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen InsO geregelt.
1.3.3.1 Die Insolvenzgründe
Die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind der Antrag auf Eröffnung, die Insolvenzfähigkeit des Schuldnerunternehmens, das Vorliegen eines Insolvenzgrundes sowie das Vorhandensein einer ausreichenden Masse[37]. Bezogen auf die Merkmale einer Liquiditätskrise ist es im Rahmen dieser Arbeit sinnvoll, nur die Insolvenzgründe näher zu erläutern. Allgemeiner Insolvenzgrund bei allen Schuldnern ist nach § 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit. Auf Antrag des Schuldners ist gemäß § 18 InsO auch schon eine drohende Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund. Für Kapitalgesellschaften gilt laut § 19 InsO auch die Überschuldung als Insolvenzgrund. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass für Personengesellschaften nur Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit Insolvenzgründe sind, nicht aber die Überschuldung. Begründet wird diese Differenzierung damit, dass Personengesellschaften auch bei einer Überschuldung noch hinreichend persönlichen Kredit haben, um die Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Bei Kapitalgesellschaften ist das anders. Bei ihnen bedeutet bereits die Überschuldung als solche, dass die Haftungsmasse nicht zur Befriedigung aller Gläubiger ausreicht[38].
Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens liegt vor, wenn es nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. bei einer Zahlungseinstellung des Schuldnerunternehmens anzunehmen, d.h. der ausdrücklich erklärten oder anderweitig erkennbar gewordenen Nichterfüllung der fälligen Geldschulden wegen eines nicht nur vorübergehenden Mangels an Zahlungsmitteln. Ein nur vorübergehender Mangel an Geldschulden (Zahlungsstockung) begründet hingegen noch keine Zahlungsunfähigkeit. Bei einer Zahlungsstockung ist ein Unternehmen z.B. nur illiquide, weil eine erwartete Zahlung nicht termingerecht eingegangen ist. Eine Zahlungsstockung kann das Unternehmen aber noch kurzfristig trotz der momentanen Vermögenslage durch eine mögliche Kreditaufnahme beheben[39].
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Zur Bestimmung der drohenden Zahlungsunfähigkeit muss unter Berücksichtigung der zukünftig zu leistenden Ein- und Auszahlungen der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlicher sein als deren Vermeidung. Dies kann nur das Unternehmen selbst im Rahmen einer Liquiditätsplanung (siehe 3. Kapitel) beurteilen[40]. Mit diesem Insolvenzgrund hat die InsO erstmalig die Möglichkeit geschaffen, bereits vor dem Eintritt einer sich deutlich abzeichnenden Liquiditätskrise die notwendigen verfahrensrechtlichen Maßnahmen einzuleiten und damit die Chancen auf eine Stabilisierung des Unternehmens zu steigern[41].
Eine Überschuldung bei Kapitalgesellschaften liegt im Sinne des § 19 InsO vor, wenn rechnerisch das Vermögen des Schuldnerunternehmens seine Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Die nun folgende Erläuterung des Überschuldungsbegriffs ist im Zusammenhang mit dieser Arbeit deshalb interessant, weil KMU häufig die Rechtsform der GmbH bzw. die Mischform GmbH & Co. KG wählen[42].
Seit Inkrafttreten der InsO hat sich in der Praxis eine zweistufige Überschuldungsprüfung etabliert. Die InsO fordert jetzt in § 19 nach ihrem Wortlaut eindeutig die Durchführung einer „Fortführungsprognose“ (1. Stufe) für das betroffene Unternehmen, also eine betriebswirtschaftlich detailliert begründete Prüfung, ob das Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig erscheint oder nicht. Nach diesem ersten Prüfungsschritt folgt die Bewertung von Vermögen und Schulden in der „Überschuldungsbilanz“ (2. Stufe), deren Bewertungsart abhängig ist vom Ergebnis der Fortführungsprognose[43]. Ergibt sich aufgrund der betriebswirtschaftlichen Prüfung eine negative Fortführungsprognose, so sind die Vermögensgegenstände in der Überschuldungsbilanz deutlich niedriger zu bewerten, weil von einer Zerschlagung des Unternehmens ausgegangen wird. Häufig führt das zwangsläufig zu einem negativen Vermögen mit der Folge einer Überschuldung. Wird ausnahmsweise ein positives Vermögen festgestellt, dann liegt trotz negativer Prognose keine Überschuldung vor. Bei einer positiven Fortführungsprognose sind in der Überschuldungsbilanz beim Unternehmensvermögen deutlich höhere Werte anzusetzen, weil von einer ertragreichen Fortführung des Unternehmens ausgegangen wird. In den meisten Fällen führt dies dann zu einem positiven Gesamtvermögen ohne Überschuldung. Auch hier sind allerdings Ausnahmen möglich, was dann trotz positiver Prognose wiederum zu einer Überschuldung führt. Prinzipiell ergeben sich somit vier mögliche Resultate einer Überschuldungsprüfung[44].
Der in der Praxis häufigste Fall - positive Prognose und keine Überschuldung - gibt Anlass, die Überschuldungsprüfung hinsichtlich ihrer beiden Merkmale kritisch zu betrachten[45]. Es scheint, als habe die Fortführungsprognose zu großen Einfluss auf die Art der Bewertung in der Überschuldungsbilanz. Es stellt sich die Frage, warum bei einer positiven Prognose höhere und bei einer negativen Prognose niedrigere Vermögenswerte angesetzt werden. Dies lässt sich damit erklären, dass weder Handels- noch Steuerbilanz maßgeblich sind für die Bewertung der Vermögensgegenstände in der Überschuldungsbilanz. Weil das Gesetz keine Vorschriften über die anzuwendenden Bewertungsregeln einer Überschuldungsbilanz enthält, ist somit ein missbräuchliches Ausnutzen von Ermessensspielräumen möglich[46].
1.3.3.2 Die Ziele des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren verfolgt gemäß § 1 InsO im Wesentlichen zwei gleichwertig nebeneinander stehende Ziele: Erstens soll bei einer wirtschaftlich aussichtslosen Situation des Schuldnerunternehmens (Zahlungsunfähigkeit) eine bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger aus dem Schuldnervermögen erfolgen[47]. Der zweite Aspekt ist besonders interessant und stellt einen Zusammenhang mit dem fünften Kapitel dieser Arbeit her: Durch eine abweichende Gestaltung des Verfahrens mittels eines Insolvenzplans, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit, soll anstelle der Zerschlagung das Schuldnerunternehmen möglichst erhalten bleiben[48]. Das Verfahren mit Insolvenzplan wird von den Gläubigern nur dann für sinnvoll erachtet, wenn sie von einem Erhalt des Unternehmens überzeugt sind. Nur der Erhalt kann im Ergebnis zu einer höheren Befriedigung führen als eine Zerschlagung. Der Fortbestand des Unternehmens kann u.a. durch eine Sanierung[49] und anschließende Fortführung durch das Schuldnerunternehmen selbst oder durch eine Übertragung des sanierten Unternehmens an einen Dritten oder auch an eine neu gegründete Übernahmegesellschaft geschehen[50]. Der Sanierungserfolg hängt im besonderen Maße von der Mitwirkung der Gläubiger ab, die z.B. ihre Forderungen teilweise erlassen oder stunden oder eine benötigte Kreditaufnahme ermöglichen, etwa durch Freigabe in Betracht kommender Sicherheiten[51]. Dies alles lässt sich zweckmäßigerweise durch einen Insolvenzplan im Sinne eines Sanierungsplans regeln. Im fünften Kapitel werden insbesondere die finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen der Kreditinstitute erörtert.
2 Bedeutung und Probleme mittelständischer Unternehmen
2.1 Gesamtwirtschaftlicher Stellenwert
Daten aus verschiedenen Quellen belegen, dass KMU in der deutschen Volkswirtschaft hinsichtlich des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung eine entscheidende Bedeutung haben. Unter Zugrundelegung der quantitativen Mittelstandsdefinition des IfM in Bonn (maximal 500 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz) gab es in Deutschland im Jahr 2000 rund 3,3 Millionen mittelständische Unternehmen mit ca. 20,1 Millionen Beschäftigten[52]. Damit umfassten die mittelständischen Unternehmen im Jahr 2000 insgesamt 99,6 v.H. aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland. Diese Zahl verdeutlicht die quantitativ herausragende Stellung der KMU innerhalb der deutschen Unternehmenslandschaft[53].
Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieser Unternehmensgruppe kommt darüber hinaus besonders durch folgende Zahlen zum Ausdruck: So entfielen im Jahr 2000 rund 43 v.H. aller steuerpflichtigen Umsätze auf mittelständische Unternehmen, während 57 v.H. von Großunternehmen getätigt wurden. Die Zahl erscheint im ersten Moment vor dem Hintergrund des überragenden Mittelstandsanteils an den Gesamtunternehmen als geringfügig. Ihre Bedeutung ist jedoch in Abhängigkeit von der jeweils betrachteten Branche sehr unterschiedlich. Während z.B. im Gastgewerbe über 90 v.H. und im Baugewerbe rund 78 v.H. der steuerbaren Umsätze auf KMU entfallen, liegt der Anteil in der Chemiebranche nur bei ca. 9 v.H.[54]. Außerdem trug die Unternehmensgruppe der KMU mit 48, 8 v.H. zur Bruttowertschöpfung aller Unternehmen[55] und mit 43,5 v.H. zur gesamten Bruttowertschöpfung (einschließlich Staat) bei. Auch ihr Anteil an den Bruttoinvestitionen[56] betrug 46 v.H.. Die beschäftigungspolitische Bedeutung mittelständischer Unternehmen macht sich darin bemerkbar, dass sie im Jahr 2000 fast 70 v.H. aller Arbeitnehmer beschäftigten und 83 v.H. aller Lehrlinge ausbildet haben[57]. Die dargestellten Zahlen und der sich daraus ergebende gesamtwirtschaftliche Stellenwert verdeutlichen die Notwendigkeit einer Insolvenzprophylaxe in mittelständischen Unternehmen.
2.2 Mittelständische Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2002
Schon in der Einführung dieser Arbeit (vgl. Seite 1) wurde darauf hingewiesen, dass laut einer Analyse der Wirtschaftsauskunftei Verband der Vereine Creditreform e.V. (im Folgenden kurz Creditreform genannt) im Jahr 2002 insgesamt 37.700 Betriebe aller Größen- und Rechtsformen den Gang zum Insolvenzgericht antreten mussten[58]. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 16,4 v.H.. Das Jahr 2002 ist somit Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen. Wer aufmerksam Nachrichten verfolgt, hört in regelmäßigen Abständen aus den Reihen von Politik und Wirtschaftsverbänden, dass die Talsohle noch längst nicht durchschritten sei. Besonders mittelständische Unternehmen werden als Sorgenkind der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Inwieweit Politiker und Wirtschaftsverbände Recht haben und sich diese negative Gesamtentwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen insbesondere auf die KMU ausgewirkt hat, soll nun thematisiert werden. Wie stark Insolvenzen und mittelständische Unternehmen verbunden sind, zeigen die zwei quantitativen Größen der Mittelstandsdefinition des IfM in Bonn: Die Aufschlüsselung der Insolvenzen nach Umsatzgrößen (maximal 50 Millionen Euro) und nach Mitarbeiterzahl (höchstens 500 Mitarbeiter) verdeutlicht, dass mittelständische Unternehmen überproportional stark betroffen sind.
Tabelle 4: Insolvenzen nach Umsatzgrößenklassen 2002 in Mio. Euro*
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
* Creditreform-Schätzung
Quelle: Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 9.
Die Betrachtung der Insolvenzen nach Umsatzgrößenklassen zeigt, dass in Deutschland 230 Insolvenzunternehmen einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro verzeichneten. Dies entspricht lediglich einem Anteil von 0,61 v.H., den Großunternehmen am Gesamtinsolvenzaufkommen (ohne Verbraucherinsolvenzen) haben. Dagegen waren im Jahr 2002 insgesamt 37.470 KMU von der Insolvenz betroffen. Dies entspricht einem überragenden Anteil von 99,39 v.H. an den Gesamtinsolvenzen. Es ist erkennbar, dass im kleinen bis mittleren Umsatzgrößenklassenbereich die anteiligen Werte an den Gesamtinsolvenzen auf einem hohen Niveau liegen (besonders 0,5 bis 2,5 Mio. Euro) und bis zu den größeren mittelständischen Unternehmen (25,0 bis 50,0 Mio. Euro) zum Teil rapide abnehmen. Dies hängt damit zusammen, dass die Sanierungserfolge mit zunehmender Betriebsgröße gestiegen sind[59].
Tabelle 5: Beschäftigtenzahl insolventer Unternehmen in Prozent im Jahr 2002
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 15.
Die Tabelle veranschaulicht signifikant, dass nach der Mittelstandsdefinition des IfM in Bonn fast ausschließlich Mitarbeiter in KMU von Unternehmensinsolvenzen betroffen sind. Eine besonders bedrückende und hohe Insolvenzbetroffenheit herrscht in den Kleinstunternehmen. Fast zwei Drittel der insolventen Unternehmen (63,9 v.H.) beschäftigten 1 bis 5 Personen. Der Anteil von Unternehmensinsolvenzen in der Beschäftigtenklasse 6 bis 20 Personen lag auch noch auf einem relativ hohen Niveau von 24,7 v.H.. Nur 1,6 v.H. der Insolvenzanträge in Deutschland stammen von Unternehmen in einer Größenklasse von mehr als 100 Beschäftigten. Eine weitere Aufschlüsselung insolventer Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern (Großunternehmen) würde in den Promillebereich führen[60].
Weil der gesamtwirtschaftliche Stellenwert mittelständischer Unternehmen in Deutschland unbestritten ist, muss vor dem Hintergrund des soeben dargestellten Sachverhaltes darauf hingewiesen werden, dass jede Insolvenz von KMU einen Beitrag zum volkswirtschaftlichen Gesamtschaden leistet. Die Gesamtschäden, die anderen Unternehmen, Privatpersonen und der öffentlichen Hand durch Insolvenzen (Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen) im Jahr 2002 entstanden sind, summieren sich auf 38,4 Milliarden Euro[61]. Im Jahr 2001 waren es 32,3 Milliarden Euro. Dieser enorme Zuwachs in 2002 um fast 20 v.H. ist vor allem auf die Großinsolvenzen von Holzmann bis Kirch zurückzuführen[62]. Dies lässt den Schluss zu, dass von einigen wenigen Großinsolvenzen ein weitaus größerer volkswirtschaftlicher Schaden ausgeht als von vielen Insolvenzen in mittelständischen Unternehmen.
2.3 Empirische Insolvenzursachenforschung
Die nun folgenden Darstellungen und Erörterungen zur empirischen Insolvenzursachenforschung in KMU zielen nicht auf eine wissenschaftlich fundierte und erschöpfende Gesamtuntersuchung der Insolvenzproblematik ab. Es gibt in Deutschland eine Reihe verschiedenartiger Erhebungen, die sich mit diesem Themenkomplex beschäftigen[63]. Allerdings handelt es sich bei all diesen Untersuchungen zumeist um qualitative Feststellungen aus der Sicht der Unternehmen oder um regional und branchenmäßig eingegrenzte Unternehmensgruppen. Zudem sind sie aufgrund abweichender Fragestellungen und uneinheitlich verwendeter Begriffe nicht miteinander vergleichbar. Es gibt bisher also keine fundierte Erfassung aller Teilkomponenten aus den unterschiedlichen Erhebungen und somit keine Verknüpfung in ein einheitliches und verallgemeinerungsfähiges Gesamtsystem[64].
Unabhängig von dieser grundsätzlichen Kritik sind die empirischen Befragungen ein wichtiges und nicht zu unterschätzendes Mittel, um Meinungen und Stimmungen aus Sicht der Unternehmer zur Insolvenzproblematik und deren finanzwirtschaftlichen Hauptursachen zu erforschen. Diese Hauptursachen sollten ernst genommen werden, denn sie können direkt für eine Liquiditätskrise verantwortlich sein. Sie werden in diesem Kapitel ausführlich erörtert. Darüber hinaus nehmen sie besonders im vierten Kapitel einen wichtigen Platz ein. Die dort vorgestellten Gegenmaßnahmen zur Bewältigung von Liquiditätskrisen basieren im Wesentlichen auf der Grundlage der hier festgestellten empirischen Ergebnisse. Zur Erläuterung der Insolvenzursachen werden nun bestimmte empirische Erhebungen in KMU aufgegriffen. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um die größten und regelmäßigen Untersuchungen von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Creditreform befragt im Rahmen der Analyse halbjährlich ca. 5000 mittelständische Unternehmen der Hauptwirtschaftsbereiche verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Groß- und Einzelhandel und Dienstleistungen. In die Befragung einbezogen werden Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro, bei denen im Regelfall eine Personalunion von Geschäftsführer und Inhaber vorliegt[65]. Creditreform bezieht sich damit auf die Mittelstandsdefinition des IfM in Bonn. Die Untersuchung hält zwar der bereits erläuterten grundsätzlichen Kritik nicht Stand, liefert aber wichtige Hinweise auf mögliche Ansatzpunkte zur Bewältigung einer Liquiditätskrise.
Aus einer aktuellen Untersuchung von Creditreform lassen sich Finanzierungsprobleme als Hauptursachen für Unternehmensinsolvenzen erkennen[66]. Auch eine etwas ältere Befragung aus dem Jahr 1996 macht deutlich, dass die Hauptursachen vorwiegend im Finanzierungsbereich liegen[67].
Tabelle 6: Insolvenzursachen von Unternehmen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (1996), S. 14.
Forderungsausfälle und schlechtes Zahlungsverhalten sowie die mangelhafte Eigenkapitalausstattung und die unmittelbar damit verbundene Schwierigkeit, Kredite zu erhalten, sind die vier häufigsten Insolvenzursachen aus Sicht der Unternehmer. Sie beziehen sich ausschließlich auf den Ursachenbereich Finanzierung. Schon aus dieser Darstellung lässt sich erkennen, dass der Anknüpfungspunkt für die Bewältigung einer Liquiditätskrise in mittelständischen Unternehmen in einem effizienten Forderungsmanagement und im Bezug von alternativen Finanzierungsquellen liegen muss.
2.3.1 Schlechtes Zahlungsverhalten und Forderungsausfälle
An dieser Stelle soll anschaulich dargestellt und erläutert werden, dass Zahlungsverzögerungen von Kunden bis hin zu Forderungsverlusten auf Seiten der Gläubigerunternehmen finanzwirtschaftliche Ursachen für eine Liquiditätskrise bzw. für eine Insolvenz in KMU sein können.
Tabelle 7: Zahlungsverhalten der Kunden von KMU im Jahr 2002
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 22.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Zahlungsverhalten der Kunden[68] von KMU weiter verschlechtert. Besonders die mit „gut“ oder „sehr gut“ bewerteten Zahlungseingänge gingen von insgesamt 27,5 auf 25,7 v.H. zurück. Im mittleren Bereich der Bewertungsskala hat eine Verschiebung stattgefunden. Während 2001 noch 35,5 v.H. der Zahlungseingänge als „befriedigend“ beurteilt wurden, behaupteten das im Jahr 2002 nur noch 29,8 v.H. der Unternehmer. Dafür stieg das mit „ausreichend“ bewertete Zahlungsverhalten um 5,4 Prozentpunkte auf 26,0 v.H. an. Einzig positiv festzuhalten bleibt, dass weniger Betriebe das Zahlungsverhalten ihrer Kunden mit „mangelhaft“ beurteilten[69].
Tabelle 8: Zahlungsfristen der Kunden in den Hauptwirtschaftsbereichen (2002)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 23.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Zahlungsverhalten in den Hauptwirtschaftsbereichen erheblich verschlechtert. Nicht in einer einzigen Branche kam es zu einer Verbesserung innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist[70] von dreißig Tagen. Wie bereits im vorherigen Jahr erhält der Handel am schnellsten sein Geld. 68,4 v.H. zahlen pünktlich innerhalb eines Monats. Am längsten warten Betriebe aus der Baubranche auf die Begleichung ihrer Rechnung. 4,7 v.H. der Kunden dieses Wirtschaftsbereichs überweisen die Rechnungsbeträge erst nach drei Monaten. Auch hier kann der Handel als einzige Branche einen positiven Rückgang um 0,5 Prozentpunkte verzeichnen. Nur 1,5 v.H. der Kunden des Handels zahlen ihre Rechnung nach neunzig Tagen (Vorjahr: 2,0 v.H.). Dass der Handel am schnellsten sein Geld erhält, hängt zum Teil damit zusammen, dass insbesondere im Einzelhandel überwiegend bar bezahlt wird, während in der Baubranche zunächst erhebliche Vorleistungen erbracht werden[71].
In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass in Deutschland u.a. auf Druck der Umsetzung einer europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie zum 1. Januar 2002 neue gesetzliche Regelungen zum Schuldrecht in Kraft getreten sind[72]. Die neuen Vorschriften sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Verzögerung von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv machen und die Möglichkeiten, fällige Ansprüche zügig geltend zu machen, verbessern[73]. Angesichts der soeben festgestellten mangelnden Zahlungsmoral der Kunden mittelständischer Unternehmer war die Umsetzung dieser Richtlinie notwendig. Die strengeren Vorschriften, wie z.B. die Anhebung des Verzugszinssatzes, haben sich aber noch nicht zu Gunsten der mittelständischen Gläubigerunternehmen ausgewirkt. Dies liegt zum einen daran, dass Gläubigerunternehmen ihre regelmäßig zu spät zahlenden Kunden im Sinne einer Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung nicht immer mit hohen Verzugszinsen belasten wollen. Zum anderen ist der bürokratische Aufwand bei der Realisierung von kleinen Beträgen zu hoch[74].
Geht eine erwartete Zahlung aufgrund des schlechten Zahlungsverhaltens der Kunden nicht termingerecht ein, so wirkt sich das negativ auf die Liquidität eines Unternehmens aus. Noch weitaus schwerwiegendere Folgen auf die Unternehmensliquidität ergeben sich durch Forderungsverluste, weil definitiv nicht mehr mit einem Zahlungseingang gerechnet werden kann.
[...]
[1] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 1.
[2] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 9.
[3] Vgl. Salm, M. (2002), S. 7.
[4] Vgl. Faulhaber, P. / Landwehr, N. (2001), S. 19.
[5] Vgl. Mosnik, R. (1998), S. 27.
[6] Vgl. Drabner, W. (2002), S. 5.
[7] Vgl. Buchhart, A. (2001), S. 49.
[8] Vgl. Günterberg, B. / Wolter, H.-J. (2002), S. 1.
[9] Vgl. Göhre, M. (2001), S. 21.
[10] Vgl. Günterberg, B. / Wolter, H.-J. (2002), S. 3.
[11] Vgl. Günterberg, B. / Wolter, H.-J. (2002), S. 4.
[12] Vgl. Göhre, M. (2001), S. 22.
[13] Vgl. Wallau, F. (2002), S. 18.
[14] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 36.
[15] Vgl. Günterberg, B. / Wolter, H.-J. (2002), S. 3.
[16] Vgl. Günterberg, B. / Wolter, H.-J. (2002), S. 14.
[17] Die Unternehmenskrise ist eine Entwicklung, die, wenn sie nicht unterbrochen wird, in die Insolvenz des Unternehmens führt (vgl. dazu S. 12).
[18] Vgl. Bieg, H. / Kußmaul, H. (2000), S. 83.
[19] Vgl. Salm, M. (2002), S. 11.
[20] Es handelt sich hierbei um eine von gesetzlichen Vorschriften der InsO erfasste Liquiditätskrise.
[21] Vgl. Horst, M. von der (2000), S. 11.
[22] Vgl. Salm, M. (2002), S. 13.
[23] Vgl. Fechner, D. (1999), S. 23.
[24] Das ordentliche Betriebsergebnis ergibt sich ausschließlich aus dem Betriebszweck und aus regelmäßig einfließenden Komponenten.
[25] Die Umsatzrendite setzt das ordentliche Betriebsergebnis ins Verhältnis zum Umsatz und gibt an, wie viel Prozent der Umsatzerlöse dem Unternehmen zur freien Verfügung stehen.
[26] Vgl. Horst, M. von der (2000), S. 11.
[27] Darunter versteht man den Kassenbestand und jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten.
[28] Vgl. Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 10.
[29] Vgl. Olfert, K. (2001), S. 46.
[30] Vgl. Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 10.
[31] Vgl. Friedrich, R. / Raffel, F.-Ch. (1999), S. 10.
[32] Vgl. Bieg, H. / Kußmaul, H. (2000), S. 83.
[33] „Skonto“ ist der prozentuale Abzug vom Rechnungsbetrag bei Barzahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Betriebswirtschaftlich stellt das Skonto die Verzinsung des Lieferantenkredits dar.
[34] Vgl. Schlebusch, D. W. u.a. (1999), S. 455.
[35] Vgl. Salm, M. (2000), S. 14.
[36] Vgl. Bieg, H. / Kußmaul, H. (2000), S. 84.
[37] Vgl. Baumfalk, W. (2002), S. 223.
[38] Vgl. Baumfalk, W. (2002), S. 224.
[39] Vgl. Picot, G. / Aleth, F. (1999), S. 39 ff.
[40] Vgl. Fechner, D. (1999), S. 6.
[41] Vgl. Salm, M. (2002), S. 110.
[42] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 26.
[43] Vgl. Fechner, D. (1999), S. 41.
[44] Vgl. Picot, G. / Aleth, F. (1999), S. 32 ff.
[45] Vgl. Buchhart, A. (2001), S. 105 ff.
[46] Vgl. Buchhart, A. (2001), S. 109.
[47] Vgl. Baumfalk, W. (2002), S. 219.
[48] Vgl. Bieg, H. / Kußmaul, H. (2000), S. 88.
[49] Sanierung ist ein Sammelbegriff für alle Maßnahmen unternehmenspolitischer, führungstechnischer, organisatorischer, finanz- und leistungswirtschaftlicher Art mit dem Ziel der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.
[50] Vgl. Baumfalk, W. (2002), S. 236.
[51] Vgl. Baumfalk, W. (2002), S. 237.
[52] Vgl. Günterberg, B. / Wolter H.-J. (2002), S. 21.
[53] Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2003), S. 8.
[54] Vgl. Drabner, W. (2002), S. 8.
[55] Diese ergibt sich aus den Produktionswerten aller Unternehmen abzüglich der Vorleistungen. Die Produktionswerte der Unternehmen stellen den Wert der Verkäufe von Waren und Dienstleistungen aus eigener Produktion an andere in- und ausländische Wirtschaftseinheiten dar. Hinzugezählt wird der Wert an Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigwaren aus eigener Produktion. Vorleistungen sind von in- und ausländischen Unternehmen bezogene Güter und Dienstleistungen, die später von inländischen Unternehmen in einem höherstufigen Produktionsprozess untergehen (z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).
[56] Diese stellen die Gesamtinvestitionen eines Betriebes oder einer Volkswirtschaft in einer Wirtschaftsperiode dar.
[57] Vgl. Buchhart, A. (2001), S. 93.
[58] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 1.
[59] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 8.
[60] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2003), S. 16.
[61] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2003), S. 8.
[62] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 17.
[63] Vgl. Kokalj, L. u.a. (2000), S. 21.
[64] Vgl. Buchhart, A. (2001), S. 65 ff.
[65] Vgl. Kokalj, L. u.a. (2000), S. 19.
[66] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 17 ff.
[67] Vgl. Buchhart, A. (2001), S. 61.
[68] Der Kundenbegriff umfasst andere Unternehmen, private Haushalte und öffentliche Auftraggeber.
[69] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 21.
[70] Die gesetzliche Zahlungsfrist ergibt sich aus § 286 Abs. 3 BGB.
[71] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2002), S. 23.
[72] Vgl. Alpmann-Pieper, A. / Becker, P. (2002), S. 104.
[73] Vgl. Frormann, D. (2000), S. 200.
[74] Vgl. Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung (2003), S. 29.