Lade Inhalt...

Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten

©2003 Diplomarbeit 113 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
In der Bundesrepublik Deutschland werden täglich ca. 129 Hektar Land für Siedlung und Verkehr bebaut, die Hälfte dieser Flächen wird dabei versiegelt. Hierbei spielt das Problem der Altlasten eine wesentliche Rolle. So sind bundesweit 362.689 so genannte Altlastverdachtsflächen erfasst. Aufgrund dieser enormen Zahl ist es kein Einzelfall, als Investor mit Kaufabsichten oder als Grundstücksbesitzer direkt mit diesem Problem konfrontiert zu werden. Ein solches belastetes Grundstück kann eine Vielzahl von Schwierigkeiten hinsichtlich der Sanierung, Finanzierung und Haftung ergeben. Ein übergreifendes Wissen hierzu ist sowohl aus ökologischen, als auch aus ökonomischen Gründen dringend notwendig. Doch die Anhäufung an Gesetzen und Regelungen zum Umgang mit Altlasten und deren Sanierung bzw. Beseitigung macht dies sehr schwer.
In der vorliegenden Arbeit wird ein übergreifendes Wissen, welches als Überblick der Thematik Altlasten und Altlastensanierung zu verstehen ist, erörtert. Es soll der Zielgruppe, potentiellen Grundstückskäufern sowie Investoren im privaten und auch gewerblichen Bereich, eine erste Hilfestellung zu diesem komplexen Thema geben. Sie und natürlich auch alle anderen Interessierten bekommen ein Verständnis für das oben beschriebene Problem und seine Ausmaße. Die Unsicherheit und die Unkenntnis, die sich bei der Konfrontation mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen ergibt, werden mittels Darstellung der rechtlichen und behördlichen Vorgehensweisen genommen. In Verbindung damit bieten die Ausführungen eine kleine Handlungshilfe, um Haftungs- und Kostenfallen bestenfalls entgehen zu können.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Abbildungsverzeichnis3
Tabellenverzeichnis3
Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelwerke3
Abkürzungsverzeichnis4
1.Einleitung5
1.1Problemstellung5
1.2Zielstellung6
1.3Vorgehensweise der Arbeit6
2.Grundlagen der Altlastenproblematik8
2.1Begriffserklärungen8
2.2Arten von Altlasten und resultierende Gefährdungen für Mensch und Natur10
2.2.1Schadstoffe in der Umwelt10
2.2.2Wirkungspfade und Expositionsbedingungen12
2.2.2.1Wirkungspfad Boden - Mensch13
2.2.2.2Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze15
2.2.2.3Wirkungspfad Boden - Grundwasser16
2.2.3Auswirkungen von Schadstoffen auf den menschlichen Organismus18
2.3Rechtliche Aspekte22
2.3.1EU-Recht22
2.3.2Bundesrecht23
2.3.3Landesrecht26
2.3.4Zusammenhänge und Gegensätze der beeinflussenden […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 6523
Mendt, Cornelia: Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Mittweida, Fachhochschule für Wirtschaft und Technik, Diplomarbeit, 2003
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

1
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis 3
Tabellenverzeichnis 3
Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelwerke
3
Abkürzungsverzeichnis 4
1.
Einleitung 5
1.1 Problemstellung 5
1.2 Zielstellung 6
1.3 Vorgehensweise der Arbeit
6
2.
Grundlagen der Altlastenproblematik
8
2.1 Begriffserklärungen 8
2.2 Arten von Altlasten und resultierende Gefährdungen für Mensch
und
Natur
10
2.2.1
Schadstoffe in der Umwelt
10
2.2.2
Wirkungspfade und Expositionsbedingungen
12
2.2.2.1
Wirkungspfad Boden ­ Mensch
13
2.2.2.2
Wirkungspfad Boden ­ Nutzpflanze
15
2.2.2.3
Wirkungspfad Boden ­ Grundwasser
16
2.2.3
Auswirkungen von Schadstoffen auf den menschlichen
Organismus
18
2.3 Rechtliche Aspekte
22
2.3.1
EU-Recht 22
2.3.2
Bundesrecht 23
2.3.3
Landesrecht 26
2.3.4
Zusammenhänge und Gegensätze der beeinflussenden
Rechtsgebiete
26
2.3.4.1
BBodSchG und Wasserrecht
27
2.3.4.2
BBodSchG und Abfallrecht
28
2.3.4.3
BBodSchG und Immissionsschutzrecht
28
2.3.4.4
BBodSchG und Baurecht
29
2.3.4.5
Fazit 30
3.
Bedeutung von Altlasten in der Grundstücksentwicklung 31
3.1 Risiken für die Grundstücksentwicklung durch verunreinigten
Boden
31
3.2 Resultierende Rechte und Pflichten
32
3.2.1
Gefahrenabwehrpflichten 33
3.2.1.1
Vorsorgepflicht 33
3.2.1.2
Vermeidungspflicht 33
3.2.1.3
Abwehrpflicht 33
3.2.2
Sanierungspflicht 34
3.2.2.1
Verursacher 35
3.2.2.2
Mehrere Verursacher
36
3.2.2.3
Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers
37
3.2.2.4
Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen
Gewalt
38
3.2.2.5
Derelinquent 41
3.2.2.6
Einstandspflichtiger 41
3.2.2.7
Nachhaftung 44
3.2.2.8
Fazit 44

2
3.2.3
Öffentlich-rechtliche Auswirkungen
45
3.2.3.1
Abstrakte Pflichtenlage
45
3.2.3.2
Konkretisierte Pflichtenlage
46
3.2.4
Privatrechtliche Auswirkungen
46
3.2.4.1
Altlast als Sachmangel
47
3.2.4.2
Rechtsfolgen 48
3.2.4.3
Verjährung 50
3.3 Allgemeine Vorgehensweise bei der Altlastenbearbeitung
51
3.3.1
Erfassung 52
3.3.2
Gefährdungsabschätzung 53
3.3.2.1
Orientierende Untersuchung
54
3.3.2.2
Detailuntersuchung 54
3.3.2.3
Unterrichtungspflicht 55
3.3.3
Sanierung und Überwachung
55
3.3.3.1
Sanierungsuntersuchung 56
3.3.3.2
Sanierungsplanung 56
3.3.3.3
Der Sanierungsvertrag
57
3.3.3.4
Überwachung und Nachsorge
59
3.4 Fördermöglichkeiten für die Sanierung
60
3.4.1
Förderprogramme der EU
60
3.4.2
Förderprogramme des Bundes
60
3.4.3
Förderprogramme der Länder
61
3.5 Checkliste für Altlastenprüfung
61
4.
Sanierungsmaßnahmen 62
4.1 Dekontaminationsverfahren 63
4.2 Sicherungsmaßnahmen 66
5.
Praxisbeispiel Mittweida/Sachsen
67
5.1 Stand der Altlastenbearbeitung in Mittweida
67
5.1.1
Erfasste altlastverdächtige Flächen bzw. Altlasten
68
5.1.2
Fazit 71
5.2 Fallbeispiel Altstandort A
71
5.2.1
Historische Erkundung
72
5.2.2
Orientierende Untersuchung
74
5.2.3
Ergebnis 76
5.3 Risikominimierung und Absicherungsmöglichkeiten 77
5.3.1
Grundstückskaufvertrag 78
5.3.2
Fördermöglichkeiten 80
5.3.3
Versicherungen 82
5.3.4
Fazit 83
6.
Zusammenfassung und Ausblick
83
Literaturverzeichnis 85
Anlagen 89

3
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Schematische Darstellung der Wirkungspfade (und Orte der
Probenahme) 12
Abbildung 2: Zusammenfassende Darstellung der Wirkungspfade nach BBodSchG 17
Abbildung 3: Sanierungsverpflichtete 35
Abbildung 4: Übersicht Gewährleistungsansprüche 48
Abbildung 5: Fließbild der Altlastenbearbeitung 52
Abbildung 6: Generelle Sanierungsmöglichkeiten 63
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Schadstoffe und ihre Quellen 11
Tabelle 2: Wirkung von Reizstoffen im Atemapparat 19
Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelwerke
Regelung
Fassung
Baugesetzbuch 01.01.1999
Baunutzungsverordnung 01.01.1999
Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung
12.07.1999
Bundes-Bodenschutzgesetz 15.07.1998
Bundes-Immissionsschutzgesetz 15.07.1998
Bürgerliches Gesetzbuch
01.01.2002
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
15.07.1998
Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
15.06. 1999
Umweltrahmengesetz 01.07.1990
Wasserhaushaltsgesetz 15.07.1998

4
Abkürzungsverzeichnis
BauGB Baugesetzbuch
BBodSchG
Bundes ­ Bodenschutzgesetz
BBodSchV
Bundes ­ Bodenschutz- und Altlastenverordnung
BGB Bürgerliches
Gesetzbuch
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bodenschutzgesetz
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung (Amtliche
Sammlung)
d. h.
das heißt
GG Grundgesetz
HGB Handelsgesetzbuch
i. S. v.
im Sinne von
i. V. m.
in Verbindung mit
idF
in der Fassung
KrW-/AbfG
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
LAbfG Landesabfallgesetz
MKW Mineralölkohlenwasserstoffe
n. F.
neue Fassung
o. g.
oben genannt
PAK polycyclische
Kohlenwasserstoffe
PCB Polychlorierte
Biphenyle
SächsABG
Sächsisches Abfallwirtschafts- und
StGB Strafgesetzbuch
StUFA Staatliches
Umweltfachamt
UAB
Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde
UmwRG Umweltrahmengesetz
VwV Verwaltungsvorschrift
WHG Wasserhaushaltsgesetz

5
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
In der Bundesrepublik Deutschland werden täglich ca. 129 Hektar Land für
Siedlung und Verkehr bebaut, die Hälfte dieser Flächen wird dabei versiegelt
1
.
Während einerseits die Planung von neuen Gewerbe- und Wohngebieten auf
der ,,Grünen Wiese" von den Investoren bevorzugt wird, liegen in städtischen
Gebieten ca. 25.000 Hektar früher gewerblich genutzter Fläche brach. Hierbei
spielt das Problem der Altlasten eine wesentliche Rolle. So sind bundesweit
362.689
2
(Siehe Anlage 1) so genannte Altlastverdachtsflächen erfasst. Davon
erfolgen derzeit für gerade einmal 55.175
3
Flächen bewertende Untersuchun-
gen.
Aufgrund dieser enormen Zahl ist es kein Einzelfall, als Investor mit Kaufabsich-
ten oder als Grundstücksbesitzer direkt mit diesem Problem konfrontiert zu
werden. Ein solches belastetes Grundstück kann eine Vielzahl von Schwierig-
keiten hinsichtlich der Sanierung, Finanzierung und Haftung ergeben.
Der Informationsbedarf dahingehend ist demzufolge sehr groß. Aber obwohl in
den letzten Jahren mehr und mehr Augenmerk auf die Wiederbebaubarkeit der
Brachflächen und somit Schonung der unerschlossenen Ländereien gelegt
worden ist, besteht noch großer Bedarf an Aufklärung zum Thema Altlasten und
dem Umgang damit.
Auch die Aktivitäten auf dem Immobilienmarkt zeigen noch nicht den dringend
notwendigen Bezug. Es haben zwar einige Immobilien- und Bauunternehmen
ein gesondertes Altlastenmanagement aufgebaut, jedoch dient dies oftmals nur
als Aushängeschild und Imageaufbesserung. Dies zeigte sich auch während
der Recherchen zu dieser Arbeit. Offensichtlich spricht man nicht gern über die-
ses Thema und den Besitz eines altlastenbehafteten Grundstückes verschweigt
man am liebsten gänzlich.
Ein übergreifendes Wissen hierzu ist sowohl aus ökologischen, als auch aus
ökonomischen Gründen dringend notwendig. Doch die Anhäufung an Gesetzen
1
D.h. Regen und Oberflächenwasser kann nicht mehr versickern (Beton, Teer)
2
Vgl. Umweltbundesamt, Dezember 2000 (Altlastenerfassung...)
3
Vgl. ebenda

6
und Regelungen zum Umgang mit Altlasten und deren Sanierung bzw. Beseiti-
gung, macht dies besonders für private Investoren sehr schwer.
1.2 Zielstellung
In der vorliegenden Arbeit soll ein übergreifendes Wissen, welches als Über-
blick der Thematik Altlasten und Altlastensanierung zu verstehen ist, erörtert
werden. Es soll der Zielgruppe, potentiellen Grundstückskäufern sowie Investo-
ren im privaten und auch gewerblichen Bereich, eine erste Hilfestellung zu die-
sem komplexen Thema geben.
Sie und natürlich auch alle anderen Interessierten sollen ein Verständnis für das
oben beschriebene Problem und seine Ausmaße bekommen.
Die Unsicherheit und die Unkenntnis, die sich bei der Konfrontation mit Altlasten
und schädlichen Bodenveränderungen ergibt, sollen mittels Darstellung der
rechtlichen und behördlichen Vorgehensweisen genommen werden. In Verbin-
dung damit sollen die Ausführungen eine kleine Handlungshilfe bieten, um Haf-
tungs- und Kostenfallen bestenfalls entgehen zu können.
Und nicht zuletzt kann diese Arbeit zum Studiengang Immobilien- und Gebäu-
demanagement vielleicht eine Anregung für die lehrende Hochschule sein, die-
ses Thema mehr in ihrem Lehrplan aufzugreifen.
1.3
Vorgehensweise der Arbeit
Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die wichtigsten Grundbegriffe der
Altlastenproblematik geklärt. Dabei soll es eingrenzend um im oder auf dem
Boden befindliche Altlasten und schädliche Bodenveränderungen gehen und
nicht um belastete Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen. Auch bleiben die
so genannten Rüstungsaltlasten unberührt.
Es wird auf die relevanten rechtlichen Aspekte eingegangen, da dies grundle-
gend für den Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen ist.
Hierbei wird die Rechtslage, wie sie vor Inkrafttreten des Bodenschutzrechtes in
Form des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)
4
war, weitestgehend au-
4
Vgl. BBodSchG (idF v. 15.07.1998)

7
ßer acht gelassen. Ebenso wird dies an den entsprechenden Stellen der weite-
ren Arbeit fortgeführt.
Anschließend erfolgt eine Darstellung des derzeitigen Wissensstandes des
Problems in der Grundstücksentwicklung sowie gängiger Sanierungsmaßnah-
men. Hier wird erläutert, was auf einen potentiellen Käufer aufgrund einer Kon-
tamination zukommen kann und wie er sich demzufolge im Vorfeld eines
Grundstückskaufes verhalten sollte.
Um die theoretischen Erkenntnisse zu untermauern und einen Praxisbezug der
Arbeit herzustellen, wird abschließend die Vorgehensweise beim Umgang mit
Altlasten am Beispiel eines Altstandortes in Mittweida/Sachsen erläutert.

8
2. Grundlagen
der
Altlastenproblematik
2.1 Begriffserklärungen
Zum besseren Verständnis der weiteren Ausführungen sollen zunächst einige
Begrifflichkeiten geklärt werden.
Altlasten:
Als Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, sofern von
ihnen Gefährdungen für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Ge-
sundheit, ausgehen oder zu erwarten sind.
Altablagerungen:
Altablagerungen werden
· verlassene und stillgelegte Ablagerungsplätze mit kommunalen und gewerb-
lichen Abfällen,
· stillgelegte Aufhaldungen und Verfüllungen mit Produktionsrückständen
auch in Verbindung mit Bergmaterial und Bauschutt sowie
· illegale (,,wilde") Ablagerungen aus der Vergangenheit
genannt.
Altstandorte:
Zu den Altstandorten zählen
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und Nebeneinrichtungen,
- nicht mehr verwendete Leitungs- und Kanalsysteme sowie
- sonstige Betriebsflächen oder Grundstücke,
in denen oder auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde,
aus den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlichen Einrichtun-
gen.
5
Altlastverdacht:
Ein Verdacht auf Altlasten liegt bei einem Altstandort dann vor, wenn
5
Vgl. Sondergutachten ,,Altlasten" des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, 1990, S.
18 f; Siehe auch BBodSchG (idF v. 15.07.1998) § 2 Abs. 5

9
o über einen längeren Zeitraum oder in erheblicher Menge auf Grundstücken
mit Schadstoffen umgegangen wurde und
o die jeweilige Betriebs-, Bewirtschaftungs- oder Verfahrensweise oder Stö-
rungen des bestimmungsgemäßen Betriebs nicht unerhebliche Einträge sol-
cher Stoffe in den Boden vermuten lassen.
Bei Altablagerungen begründet sich ein Verdacht dann, wenn
o
die Art des Betriebs oder der Zeitpunkt der Stilllegung den Verdacht nahe
legen, dass Abfälle nicht sachgerecht behandelt, gelagert oder abgelagert
wurden.
6
Schädliche Bodenveränderungen:
Diese können dann entstehen, wenn von Altlasten derartige Beeinträchtigungen
der Bodenfunktionen ausgehen, dass dadurch ,,Gefahren, erhebliche Nachteile
oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit"
7
her-
beigeführt werden.
Das bedeutet aber auch, dass jedes negativ auf den Boden wirkende mensch-
liche Tun in Betracht gezogen werden kann. Also sind nicht nur Schadstoffein-
träge relevant, sondern auch etwa Flächenversiegelung und Abgrabung.
8
Altlastensanierung:
Ableitend vom lateinischen Begriff ,sanus' (gesund), bedeutet Sanierung die
Schaffung gesunder Lebensverhältnisse.
In der Altlastensanierung bedeutet dies das Einleiten von geeigneten ,,Maß-
nahmen
1. zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminati-
onsmaßnahmen),
2. die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder ver-
mindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnah-
men),
3. zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der
physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des
Bodens."
9
6
Vgl. BBodSchV (idF v. 12.07.1999) § 3, Abs. 1
7
BBodSchG (idF v. 15.07.1998) § 2 Abs. 3
8
Vgl. Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 16

10
2.2 Arten von Altlasten und resultierende Gefährdungen für Mensch
und Natur
Nachdem die grundlegenden Definitionen und Begrifflichkeiten zum Thema Alt-
lasten geklärt worden sind, soll nun auf die Wirkungsweise und die resultieren-
den Gefährdungen verschiedener Schadstoffe eingegangen werden.
Der Boden ist Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflan-
zen und Bodenorganismen.
10
Doch durch verschiedene menschliche Aktivitäten
unterliegt er ständigen Eintragungen von schädlichen Stoffen und stellt in die-
sen Fällen eine Gefahr für alle auf und in ihr existierenden Lebewesen dar. Die-
se Stoffe, die organisch oder anorganisch sein können, sind abhängig von der
Branche des Altstandortes und dem Ablagerungsinhalt. Sie können die ver-
schiedensten Auswirkungen haben und Erkrankungen im Organismus hervorru-
fen. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) hat einige
Substanzen und ihre zulässigen Werte aufgenommen. Da noch nicht alle mög-
lichen Reaktionen dieser eventuell im Boden befindlichen Stoffe aufgetreten
und erforscht sind, wird im Folgenden nur ein Auszug bekannter Schädigungen
aufgeführt.
2.2.1 Schadstoffe in der Umwelt
Chemische Produkte können beispielsweise durch Schadensfälle in Betrieben,
Ausbringung von Abfällen und Abwässern, geschädigte Pflanzen, Immissionen
und Austreten von belastetem Wasser in die Umwelt gelangen.
11
Als Schadstoffe werden sie aber erst bezeichnet, wenn sie aufgrund ihrer Ei-
genschaft und Dosis eine schädigende Wirkung haben.
Die Quellen dieser durch den Menschen in die Umwelt eingebrachten Chemika-
lien sollen in der anschließenden Übersicht angeführt werden.
9
BBodSchG (idF v. 15.07.1998) § 2 Abs. 7
10
Vgl. BBodSchG (idF v. 15.07.1998) § 2 Abs. 2
11
Vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden - Würtemberg, 2001, Abbildung S. 18

11
Quelle Stoffe
Hausmüll
gefährliche Stoffverbindungen,
explosive Gase
Bauschutt
Polychlorierte Biphenyle (PCB),
Asbestzement, Mineralöl, Chrom,
Kupfer, Fluor, Arsen, Bor, Quecksil-
ber
Industriemüll
- Flughafen
- Eisenbahngelände
- Gaswerk/Kokerei
- Rüstungs-/Sprengstoffindustrie
- Holzwerk etc.
Kerosin, Öle, Beryllium, Asbest,
Lacke
Achsenöle, Schmierfette, Schwefel-
säure, Kalilauge, Chrom, Nickel,
Benzin, Säuren, Herbizide etc.
Polycyclische aromatische Kohlen-
wasserstoffe, Phenole, Cyanide,
Schwermetalle, Teer
Chemische Kampfstoffe
Dioxin , Tetrachlorkohlenstoff, Sty-
rol, Phenolharze, Insektizide, Fun-
gizide etc.
Boden
Sondermüll
- Metalle
- Organische Stoffe
- Schlämme
Schwermetalle, Antimon, Arsen,
Quecksilber, Öle, Treibstoffe, Dioxi-
ne, Chlor-Kohlenwasserstoffe, PCB,
Cyanide etc.
Wasser
Abwässer
- Direkt
- Indirekt (Kanalisation)
Sickerwässer
Halogenierte Kohlenwasserstoffe,
Phenole, Vinylchlorid, Öle etc.
Emissionen
Gase
- Industriegase
- Altdeponien
- Verbrennungen
- Autoabgase
Methan, Kohlenmonoxide,
Kohlenwasserstoffe, polyhaloge-
nierte Dibenzodioxide und ­furane,
Schwefeldioxid, Dioxine
Tabelle 1: Schadstoffe und ihre Quellen
12
Diese Aufstellung bildet nur einen komprimierten Überblick über mögliche
Schadstoffe und ihre Ursachen. Eine detaillierte Aufstellung branchentypischer
Schadstoffe ist unter Anlage 2 zu finden.
12
Quelle: Eigene Darstellung; Vgl. Nöller, 1994, S. 1-25

12
2.2.2 Wirkungspfade und Expositionsbedingungen
Das BBodSchG bezeichnet schädliche Bodenveränderungen als Beeinträchti-
gungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile
oder Belästigungen für Einzelne oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
13
Eine
Beeinträchtigung kann aber erst entstehen, wenn eine Wirkung von den Schad-
stoffen ausgeht. Es werden deshalb verschiedene Wirkungspfade, also Wege
eines Schadstoffes von seiner Quelle bis zu dem Ort einer möglichen Wirkung
auf ein Schutzgut (Mensch, Nutzpflanze, Grundwasser), unterschieden:
14
· Boden ­ Mensch
· Boden ­ Nutzpflanze
· Boden ­ Grundwasser.
Bei der Bewertung der Wirkungspfade ist der Endpunkt des Pfades als Ort der
Beurteilung entscheidend. Hier wird die Schadwirkung ausgelöst.
15
Folgende Abbildung soll dies noch einmal verdeutlichen.
Abbildung 1: Schematische Darstellung der Wirkungspfade (und Orte der Probenah-
me)
16
13
Vgl. BBodSchG (idF v. 15.07.1998) § 2 Abs. 3
14
Vgl. BBodSchV (idF v. 12.07.1999) § 2 Nr. 8
15
Vgl. Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 381
16
Quelle: Landesanstalt für Umweltschutz Baden - Würtemberg, 2001, S. 12

13
Ob und inwieweit eine Gefährdung bzw. Wirkung von den im Boden befindli-
chen Schadstoffen einer Altlast gegeben ist, hängt von den sogenannten Expo-
sitionsbedingungen
17
, das heißt den örtlichen Gegebenheiten und der Grund-
stücksnutzung ab.
18
2.2.2.1
Wirkungspfad Boden ­ Mensch
Mit diesem Wirkungspfad ist der direkte Kontakt des Menschen zu einem
schadstoffbelasteten Boden gemeint. Dieser Kontakt kann durch orale oder in-
halative Aufnahme oder durch Hautkontakt entstehen. Aufgrund dieser breit
gefächerten Möglichkeiten einer Gefährdung des Menschen kommt den Exposi-
tionsbedingungen und der Art und Konzentration der Schadstoffe eine besonde-
re Bedeutung zu.
Weiterhin ist die Betrachtung des Nutzers selbst, ob Kind oder Erwachsener, ob
Industriearbeiter oder Kleingärtner und seine Aufenthaltsdauer wichtig.
19
In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden deshalb die Ex-
positionsbedingungen durch
-
die tatsächliche Nutzung der Fläche (Art, Häufigkeit, Dauer),
-
die Zugänglichkeit der Fläche,
-
die Versiegelung der Fläche und deren Bewuchs sowie
-
die Möglichkeit der inhalativen Aufnahme von Gasen oder Bodenpartikeln
charakterisiert.
20
Als Nutzungsarten werden Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Frei-
zeitanlagen sowie Industrie- und Gewerbegrundstücke unterschieden.
21
Zu den Kinderspielflächen zählen neben den typischen Spielplätzen auch
Spielbereiche in Wohngärten und eindeutig abgegrenzte Spielbereiche in Ge-
werbegebieten. Ihnen kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, dass die
Behörden bei der Bewertung strengere Anforderungen stellen können, denn
hier liegen natürlich Flächen mit der sensibelsten Nutzungsart vor.
17
exponieren = einer Gefahr aussetzen
18
Vgl. Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 381
19
Vgl. ebenda Rn. 384
20
Vgl. BBodSchV (idF v. 12.07.1999) Anhang 1 Nr. 2.1.1
21
Vgl. ebenda Anhang 2 Nr. 1.1

14
Als Wohngebiete werden Gebiete angesehen, die dem Wohnen dienen, ein-
schließlich Hausgärten oder Gärten sonstiger entsprechender Nutzung. Das gilt
auch, wenn sie nicht gemäß Baunutzungsverordnung planungsrechtlich festge-
setzt sind. Hiervon ausgenommen sind Park- und Freizeitanlagen, Kinderspiel-
flächen sowie befestigte Verkehrsflächen. Zum Wohngebiet gehören auch Ab-
standsgrünflächen, Wege, Plätze sowie nicht speziell ausgewiesene Verkehrs-
flächen und Gärten, soweit sie als Aufenthaltsort des Menschen dienen.
Gärten werden deshalb als Wohngebiet bewertet, weil hier eine direkte Auf-
nahme von Schadstoffen erfolgen kann. Zum einen können exponierte Stoffe
durch bei der Gartenarbeit aufgewirbelten Staub eingeatmet werden. Anderer-
seits kann an den Händen klebender belasteter Boden verschluckt oder direkt
über die Haut aufgenommen werden.
Die Park- und Freizeitanlagen sind Anlagen für soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke, insbesondere öffentliche und private Grünanlagen sowie
unbefestigte Flächen, die regelmäßig zugänglich sind und vergleichbar genutzt
werden.
Als Expositionsmöglichkeit ist bei dieser Nutzungsart hauptsächlich der Haut-
kontakt sowie die Inhalation aufgewirbelter Staubpartikel bei sportlichen Aktivi-
täten zu berücksichtigen.
Unbefestigte Flächen von Arbeits- und Produktionsstätten, welche nur während
der Arbeitszeit genutzt werden, zählen zu den Industrie- und Gewerbegrundstü-
cken. Kontaminiertes Material kann entweder direkt inhaliert werden oder sich
durch Abwehung auf dem Oberboden von Nachbargrundstücken anreichern.
Hier können jedoch zusätzlich Gefährdungen durch produktionsbedingte Ge-
fahrstoffe auftreten.
22
In der Literatur werden für diese Nutzungsarten zusätzlich Sensibilitätsabstu-
fungen vorgeschlagen, um geeignete Beurteilungen hinsichtlich Gefährdung,
Folgenutzung sowie Sanierungsumfang erstellen zu können.
Hugo/Koch/Lindemann/Robrecht halten folgende Einteilung für sinnvoll:
23
· Hoch sensibel:
Kinderspielplätze, Kindergärten, Schulplätze,
22
Vgl. Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 384-404

15
Trinkwassergewinnungsgebiete, Haus- /Kleingärten,
landwirtschaftliche Nutzflächen
· Sensibel:
Wohnflächen, Sportplätze, Freizeitanlagen
· Wenig sensibel:
Grünanlagen ohne bestimmten Zweck,
Industrie-, Gewerbe- und Lagerflächen
· Unsensibel:
Verkehrsflächen, Parkplätze.
2.2.2.2
Wirkungspfad Boden ­ Nutzpflanze
Dieser Pfad bezieht sich ausschließlich auf Auswirkungen schädlicher Boden-
veränderungen auf Nutzpflanzen von landschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Böden. Das heißt, es geht um die Fähigkeit von Pflanzen, Schadstoffe aus dem
Boden über die Wurzeln und Blattoberflächen in ihrem Gewebe aufzunehmen.
Hierbei sind die Expositionsbedingungen gekennzeichnet durch
-
die tatsächliche Nutzung der Fläche (Art, Häufigkeit, Dauer),
-
die Art der Nutztierhaltung,
-
die Intensität der Nutzung und
-
die Art der genutzten Fläche (Kleingarten, Hausgarten, Acker).
Einerseits kann der Verzehr solcher Pflanzen bei Mensch und Tier negative
Auswirkungen haben, andererseits ist ihr Wachstum durch die Schadstoffe ge-
fährdet und kann zu Ertragseinbußen in der Landwirtschaft führen.
Unter Berücksichtigung verschiedener Nutzungen und Wirkungen wie
Vermarktung aus Ackerbau und Erwerbsgemüsebau,
Vermarktung/Verwertung von Futterpflanzen,
Verzehr von Obst und Gemüse aus Privatgärten und
phytotoxische
24
Wirkungen auf Pflanzen
werden nach BBodSchV die Nutzungen Ackerbau, Nutzgarten und Grünland
unterschieden.
25
Zu Ackerbau zählen dem gemäß Flächen zum Anbau wechselnder Ackerkultu-
ren einschließlich erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen. Das heißt, hier werden
23
Vgl. Hugo, Koch, Lindemann, ..., 1999, S. 31
24
D.h. toxisch gegen Pflanzen; Stoffeigenschaft in Verbindung mit Einwirkungsart, -häufigkeit
und Einwirkungszeit
25
Vgl. BBodSchV (idF v. 12.07.1999) Anhang 2 Nr. 2.1

16
nur Gemüse- und Feldfutterpflanzen und nicht etwa Zierpflanzen, Obst oder
Baumschulen (Wirkungspfad Boden ­ Mensch) in die Bewertung einbezogen.
Eine Beurteilung erfolgt dahingehend, ob Schadstoffe das Pflanzenwachstum
negativ beeinflussen oder die Nutzpflanze als Nahrungs- oder Futterpflanze
unbrauchbar machen.
26
Nutzgärten sind Hausgarten-, Kleingarten- und sonstige Gartenflächen, die zum
Nahrungspflanzenanbau geeignet sind, also Flächen, welche zum privaten An-
bau genutzt werden. Bei der Bewertung wird geprüft, ob die Gartenflächen als
Standort für den Anbau von Nutzpflanzen geeignet sind.
Unter Grünland fallen Flächen, wenn sie als Dauergrünland - nämlich bei einer
Nutzungszeit von mindestens 5 Jahren ­ anzusehen sind.
Bei dieser Nutzungsart wird der potentielle Schadstoffübergang von Futter-
pflanzen auf Nutztiere und somit auch auf Tierprodukte (Fleisch, Milch, Eier
etc.) betrachtet.
27
2.2.2.3
Wirkungspfad Boden ­ Grundwasser
Bei diesem Wirkungspfad wird Sickerwasser, das aus Altlasten oder schädli-
chen Bodenveränderungen austritt und damit zu einer negativen Beeinflussung
der Grundwasserbeschaffenheit führen kann, betrachtet. Hinzu kommt das Kon-
taktwasser, also das Grundwasser, welches mit Altlasten oder schädlichen Bo-
denveränderungen in Berührung gekommen ist, sich mit Schadstoffen anrei-
chert und wieder austritt.
Die Bewertung des Wirkungspfades Boden ­ Grundwasser wird durch die Ex-
positionsbedingungen
-
horizontale und vertikale Schadstoffverteilung,
-
Bodeneigenschaften,
-
Oberflächenversiegelung,
-
klimatische Verhältnisse sowie
-
hydrogeologische Verhältnisse beeinflusst.
26
Der Nitrofen - Skandal aus jüngster Zeit kann hier als Beispiel genannt werden.

17
Im Gegensatz zu den beiden anderen Wirkungspfaden, ist hierbei zur Beurtei-
lung neben BBodSchG und BBodSchV noch das Wasserrecht (Wasserhaus-
haltsgesetz) relevant. Das heißt, liegen die schädlichen Bodenveränderungen
und Altlasten im Grundwasser, gelten BBodSchG und BBodSchV. Jedoch ist
der Gewässerschaden selbst nach wasserrechtlichen Vorschriften zu bewerten.
Hierbei treten meist große Schwierigkeiten auf, da eine Abgrenzung beider
Sachverhalte selten exakt möglich ist.
28
Das nachfolgende Schema soll einen kurzen zusammenfassenden Überblick zu
den oben gemachten Ausführungen darstellen.
Abbildung 2: Zusammenfassende Darstellung der Wirkungspfade nach BBodSchG
29
Ob und inwieweit eine schädliche Veränderung der Schutzgüter vonstatten
geht, hängt von Menge und Konzentration der Emissionen schädlicher Boden-
veränderungen bzw. Altlasten ab. Um deshalb eine aussagekräftige Beurteilung
dieser Beeinträchtigungen zu ermöglichen, gibt der Gesetzgeber Maßstäbe vor.
Das BBodSchG und die BBodSchV benennen hierfür Maßnahmenwerte, Prüf-
werte sowie Vorsorgewerte, welche einzuhalten und gegebenenfalls weisungs-
gebend für eine Sanierung der Altlast sind.
27
Vgl. Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 405-420
28
Vgl. ebenda, Rn. 421-430; Siehe auch Rn. 780-796
29
Quelle: Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 383

18
Maßnahmenwerte: Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Über-
schreiten unter Berücksichtigung jeweiliger Nutzungsaspek-
te in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung
oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich
sind.
30
Prüfwerte: Konzentrationswerte
(wirkungspfad-, schutzgut- und nut-
zungsbezogen) für Schadstoffe in Böden, die im Rahmen
der Gefahrenbeurteilung zur Entscheidung über weitere
Sachverhaltsermittlungen oder Untersuchungen dienen sol-
len.
31
Vorsorgewerte:
Bodenwerte, bei deren Überschreiten in der Regel davon
auszugehen ist, dass das Entstehen einer schädlichen Bo-
denveränderung möglich ist und daher Vorsorgemaßnah-
men zu ergreifen sind.
32
Zu diesen Werten gibt die BBodSchV in Anhang 2 genaue Anwendungskriterien
und Zahlen vor.
Nachdem nun die möglichen Wege eines Schadstoffes von seinem Ausgangs-
punkt bis zu einem Schutzgut dargestellt worden sind, sollen im folgenden die
eventuellen Auswirkungen eines Kontaktes erläutert werden.
2.2.3 Auswirkungen von Schadstoffen auf den menschlichen Organismus
Bei diesen Schädigungen des Menschen geht die Gefahr von sogenannten
Umweltchemikalien aus. So werden Substanzen bezeichnet, die durch mensch-
liches Tun der Umwelt zugeführt werden und dazu geeignet sind, den Men-
schen und seine Umwelt zu gefährden. Hierzu zählen chemische Elemente,
30
Vgl. Schlie, 2001, S. 4 und BBodSchG (idF v. 15.07.1998) § 8 Abs. 1, Nr. 2
31
Vgl. Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 174 und BBodSchG (idF v. 15.07.1998),
§ 8 Abs. 1, Nr. 1
32
Vgl. Schlie, 2001, S. 4 und . BBodSchG (idF v. 15.07.1998) § 8 Abs. 2, Nr. 1

19
organische und anorganische Verbindungen natürlichen (z.B. Asbest) sowie
synthetischen Ursprungs (z.B. Pestizide).
33
Auf die genaue Art und Weise dieser Schädigungsabläufe soll hier nicht näher
eingegangen werden, sondern lediglich auf die toxischen Beeinflussungen des
menschlichen Körpers.
a) Lunge
Bei dem Organ Lunge spielt vor allem das Inhalieren schädigender Stoffe (Lun-
genreizstoffe) eine Rolle, wobei diese desto tiefer in den Atmungstrakt eindrin-
gen können, je schlechter ihre Wasserlöslichkeit ist.
34
Folgende Tabelle zählt einige Reizstoffe und ihre Auswirkungen auf.
Substanz
Wasserlöslichkeit
Wirkort
Wirkung
Formaldehyd,
Ammoniak,
Fluor
gut
Rachen,
Luftröhre
Augenreizung, Schleim-
hautreizung, Entzündung,
Verätzung
Schwefeldioxid,
Chlor
mittel
Bronchien,
Bronchiolen
Schleimabsonderung,
Hustenreiz, Bronchitis
Stickstoffdioxid,
Ozon
Schlecht
Lungenblä-
schen
Beeinträchtigung der
Lungenfunktion, Atemnot
Tabelle 2: Wirkung von Reizstoffen im Atemapparat
35
Ebenfalls zu Atemnot kann das Einatmen von Asbest oder Quarzstaub (Berg-
bau) führen. Asbest ruft weiterhin bösartige Tumore des Brust- und Bauchfelles
und Lungentumore hervor. Letzteres wird durch Zigarettenrauchen noch be-
günstigt.
b) Leber
Da die Leber ein regelrechtes Entgiftungssystem des Körpers für aufgenomme-
ne Substanzen bildet, treten hier bei zu langsamer Entgiftung Schäden auf.
33
Vgl. Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 178
34
Gut wasserlösliche Moleküle schlagen sich meist auf den Schleimhäuten nieder und errei-
chen somit seltener etwa die tiefer liegenden Bronchien.
35
Quelle: Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 280

20
Einige Chemikalien, wie z.B. Chloroform oder Hexachlorbenzol können in ho-
hen Dosen zu Leberschäden führen. Einige Stickstoffverbindungen (Nitrosami-
ne) können Lebertumore hervorrufen.
c) Nieren
Die Schädigung der Nieren durch chemische Substanzen kann durch die Fakto-
ren Alter, Vorschädigungen und schlecht Ernährungsweise des Menschen noch
begünstigt werden.
Akutes Nierenversagen kann z.B durch das Frostschutzmittel Diethylenglycol
verursacht werden. Schwermetalle wie Cadmium sind ebenfalls nierenschädi-
gend.
d) Blut
Da das Blut das bedeutendste Transportmittel im Körper ist, kommen alle auf-
genommenen Substanzen in den Blutkreislauf.
Blei kann die Neubildung roter Blutkörperchen erheblich schädigen und dadurch
zu Blutarmut (Anämie) führen. Symptome hierfür sind rasche Ermüdbarkeit und
Kopfschmerzen. Gar zu Blutkrebs (Leukämie) kann das Einwirken von Benzol
führen, mindestens werden aber die Knochenmarkszellen nachhaltig geschä-
digt.
Herbizide und polychlorierte Kohlenwasserstoffe werden verdächtigt, das blut-
bildende System zu schädigen. Einen schädigenden Einfluss auf die Lymphozy-
tenentwicklung scheinen Herbizide auf Phenoxyessigsäurebasis zu haben.
e) Haut
Die Haut reagiert meist mit Reizzuständen auf äußere Einwirkungen. Emulgato-
ren, Tenside und Desinfektionsmittel können die Haut schädigen und erhöhte
Durchlässigkeit bewirken.
Das antiseptisch wirkende Phenol, welches jahrelang als einziges Mittel gegen
Wundinfektion (,,Carbol") gehandelt wurde, ist stark ätzend und verursacht nur
langsam heilende Schädigungen. Bei 10 g über die Haut aufgenommenes Phe-
nol tritt der Tod ein. Bei chronischer Belastung werden die Nieren geschädigt.

21
Zu Hautkrebs kann der direkte Kontakt mit polycyklischen aromatischen Koh-
lenwasserstoffen (PAK) führen.
Durch chlororganische Verbindungen kann Chlorakne ausgelöst werden, wel-
che auch nach oraler und inhalativer Exposition in Erscheinung treten kann.
36
Und natürlich reagiert die Haut auf viele chemische Stoffe mit den unterschied-
lichsten Allergien. Dies wird durch die Vielfalt der Allergien in den letzten Jahren
deutlich.
f) Nervensystem
In diesem Bereich sind nur wenige genaue Reaktionsmechanismen aufgrund
schädigender Substanzen bekannt.
Durch Botulinustoxin können Lähmungen entstehen und bestimmte Pestizide
verursachen Krämpfe.
Weiterhin können Lösemittel, wie Toluol, Benzol, Chloroform und Trichlorethan
nervenschädigend wirken. Ihre Einwirkung auf den menschlichen Organismus
äußert sich in Unbehagen, Übelkeit, Müdigkeit sowie Gedächtnis- und Konzent-
rationsstörungen bis hin zur narkotischen Wirkung.
37
g) Unfruchtbarkeit und embryonale Schädigungen
Unfruchtbarkeit aufgrund von Schädigungen unreifer Spermien und Störungen
bei der Eizellenreifung soll durch hormonell wirkende Chemikalien, wie poly-
chlorierte Biphenyle (PCB) hervorgerufen werden. Ein eindeutiger Nachweis
hierfür fehlt jedoch.
Eine Störung der Entwicklung des ungeborenen Lebens kann zu Stoffwechsel-
erkrankungen, Missbildungen und sogar zu Fehlgeburten führen. Das geschieht
z. B. bei einer Exposition mit Blei und Methylquecksilber.
38
Abschließend ist zu sagen, dass alle diese Schädigungen des Organismus in
ihrer Intensität von individuellen Faktoren der Exposition abhängen. Die Art und
36
Vgl. Biehler, Koch, Mücke,..., 2001, Rn. 278-305
37
Vgl. ebenda Rn. 330, 331
38
Vgl. ebenda Rn. 334-343

22
Menge der Aufnahme sowie das Zusammenspiel der verschiedenen Umwelt-
chemikalien spielen eine Rolle. Auch die körperliche Verfassung der einzelnen
Menschen kann sich positiv oder negativ auswirken.
2.3 Rechtliche
Aspekte
2.3.1 EU-Recht
Eine umfassende Regelung auf europäischer Basis den Boden betreffend ist
derzeit noch nicht getroffen, jedoch ist dies bereits in Arbeit.
39
Denn nachdem die EU-Kommission Qualitätsrahmenrichtlinien für Wasser und
Luft eingeführt hat, will sie nun auch das noch verbleibende Medium Boden um-
fangreich schützen und eine entsprechende Bodenschutzstrategie entwickeln.
40
Es werden der aktuelle Zustand des Bodens, seine Gefährdungen und geplante
Schutzkampagnen beschrieben.
Dann sollen einige europäische Umweltvorschriften novelliert werden und ein
Boden-Monitoring-System eingeführt werden. Die so gewonnenen Daten sollen
einer Optimierung bestehender Regelungen dienen.
41
Zurzeit können die im Folgenden beschriebenen Regelungen alternativ auf Alt-
lastenfälle angewendet werden, welche für die Mitgliedsstaaten gelten.
·
Trinkwasserrichtlinie
Hier wird die Genusstauglichkeit und Reinheit von Wasser für den menschli-
chen Gebrauch, gegebenenfalls durch erforderliche Maßnahmen wie Ent-
fernung, Sicherung, Sanierung von Schadstoffquellen sichergestellt.
·
Richtlinie zum Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch be-
stimmte gefährliche Stoffe
Damit werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, erforderliche Maßnahmen
39
Hierzu wurde am 16.04.2002 die Mitteilung ,,Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie",
entsprechend des Entwurfes des 6. Umweltaktionsprogramms ,,Umwelt 2010: Unsere Zukunft
liegt in unserer Hand" vom Januar 2001, von der EU-Kommission verabschiedet.
40
Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz und Saarland,
2002, S. 9
41
Vgl. Müller, 2002

23
zur Verhütung bzw. Behebung von Grundwasserverschmutzungen durch
bestimmte gefährliche Stoffe zu ergreifen.
·
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzmaßnahmen
Es werden Beihilfen (Förderungen) für Abhilfe- oder Vorbeugemaßnahmen
geregelt, die gegen eine negative Beeinträchtigung der natürlichen Umwelt
getroffen werden.
·
Wasserrahmenrichtlinie
Hier werden Strategien (Maßnahmen und Programme) zur Verhinderung
und Begrenzung von Grundwasserverunreinigungen durch Schadstoffeinlei-
tungen vorgeschrieben.
·
Weißbuch
42
zur Umwelthaftung
Es dient als Grundlage für die zukünftige Umwelthaftungsregelung der EG
nach dem Verursacherprinzip. Es werden qualitative Sanierungsziele im Alt-
lastenbereich unter Einhaltung einheitlicher europäischer Standards festge-
setzt.
·
Maßnahmenplan zur Erhaltung der Artenvielfalt und natürlichen Ressourcen
Ziel ist die Schaffung eines EU-weiten Verzeichnisses für Altlasten. Es sol-
len Maßnahmenkataloge zur Sicherung/Sanierung von Altlasten und zur
Nachnutzung von Industriebrachen geschaffen werden.
43
2.3.2 Bundesrecht
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene sind im Einzelnen:
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ( KrW-/AbfG)
44
Es dient der Kreislaufwirtschaftsförderung, um natürliche Ressourcen zu scho-
nen und die umweltverträgliche Abfallbeseitigung zu sichern. Dies soll beson-
ders
42
Amtliche Veröffentlichung zur Regierungs-, bes. zur Außenpolitik. In Großbritannien heißen
sie Blau-, in Frankreich Gelb-, in Italien Grünbücher; auch Farbbücher genannt.
43
Vgl. Umweltbundesamt Österreich, 2001
44
Vgl. KrW-/AbfG (idF v. 15.07.1998)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783832465230
ISBN (Paperback)
9783838665238
DOI
10.3239/9783832465230
Dateigröße
1.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Mittweida (FH) – unbekannt
Erscheinungsdatum
2003 (März)
Note
1,0
Schlagworte
immobilien grundstücksentwicklung grundstücksbewertung sanierungsmaßnahmen altlasten
Zurück

Titel: Probleme in der Grundstücksentwicklung durch Altlasten
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
113 Seiten
Cookie-Einstellungen